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Vollständige Version anzeigen : Ist es rechtlich legal zu behaupten der Holocaust sei nicht schlimm gewesen ?



subba
16.02.2004, 14:31
Mich würde mal interessieren ob man obiges behaupten darf ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Nicht weil ich dieser Ansicht wäre, sondern einfach weil ein Begriff wie "schlimm" ja vollkommen subjektiv ist. Theoretisch kann ich sagen das Sandmännchen sei schlimmer als Adolf Hitler ohne dass jemand nachweisen könnte das diese Aussage falsch ist, da die Einschätzung was "schlimm" ist ja völlig frei ist... Ein Gesetz dass etwa die "Verharmlosung" des Holocausts ohne genauere Erklärung verbietet wäre also vollkommener Humbug. Würde mich mal interessieren...

DichterDenker
16.02.2004, 18:00
Mir wurde gesagt es gäbe so ein Gesetz...

subba
16.02.2004, 18:55
Würde mich nicht wundern... Demnächst kommt bestimmt ein Gesetz dass es verbietet Sauerkraut als unappetitlich zu bezeichnen.

DichterDenker
16.02.2004, 19:03
...aber nur in Bayern... :D

Benny
17.02.2004, 07:26
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,

b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.


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StGB § 130 Abs. 3, 5; § 86 Abs. 3


Leitsätze:

Der Tatbestand der Volksverhetzung in der Handlungsalternative des Verharmlosens des Holocaust (§ 130 Abs. 3 StGB) ist grundsätzlich auf Verteidigerhandeln nicht anzuwenden, wenn dem verteidigten Mandanten seinerseits Volksverhetzung i. S. d. Tatbestandes zur Last liegt. Insoweit greift die Tatbestandsausschlußklausel des § 86 Abs. 3 StGB (i.V.m. § 130 Abs. 5 StGB).

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Erklärung des Verteidigers ohne jeden Bezug zur Verteidigung ist oder sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweist, das sich lediglich den äußeren Anschein der Verteidigung gibt, tatsächlich aber nach den Maßstäben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beizutragen vermag.

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StGB §§ 130 Abs. 3, 5; 86 Abs. 3


Leitsatz:

Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine derartige Erklärung ist regelmäßig als verteidigungsfremdes Verhalten zu bewerten, für das die Tatbestandsausschlußklausel des § 86 Abs. 3 StGB (i.V.m. § 130 Abs. 5 StGB) nicht gilt. (Im Anschluß an BGHSt 46, 36)

Patrick Bateman
17.02.2004, 12:20
Original von Gothaur
Er ist so scheisse, dieser Paragraph, - unglaublich.
Aber gerade weil er schwammig auslegbar ist, scheint Subbas Frage sehr interessant.


Gerade das zeugt ja von der Inkompetenz des Gesetzgebers in diesem Fall:

Das ist so ähnlich wie mit dem Gewaltbegriff im Strafrecht, der wurde so ausgedehnt, das er nicht mehr hinreichend bestimmbar war, wie das BverfG zutreffend entschied, seitdem ist bsw. das dichte Auffahren auf der Autobahn keine Nötigung mit Gewalt mehr.

Ebenso verhält es sich mit der von Benny zitierten Vorschrift.

Die Tatbestandsmerkmale können zwar nicht beliebig weit ausgedehnt werden, es liegt aber immer im Ermessen der Staatsanwälte, ob sie ein diesbezügliches Verfahren einleiten und dann am Richter, ob er den Einlassungen der Staatsanwaltschaft folgt, aber doch so weit, das u.U. jegliche Diskussion zu Thema nur in Beisein von Volljuristen geführt werden kann, bzw. man jede Äußerung auf rechtliche Konsequenzen hin, vorab überprüfen muß.

Interessieren würde mich einmal

1. Wieviele Verfahren wegen § 130 StGB seit 1994 eingeleitet wurden.

2. Wieviele Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden.

3. Wieviele Verfahren mit einem Freispruch endeten.

4. Wieviele Verfahren mit einer Verurteilung endeten

und last but least

5. Wieviele Urteile bei 4 vo nder nächsten Instanz kassiert wurden.

Hat da jemand Zahlen?

Zu 1 - 5 würden mich auch noch die Zahlen vor Erlass des § 130 StGB interessieren, als der Tatbestand noch unter § 185 StGB subsumiert wurde.

Nachtrag:

Die jeweilige Begründung würde mich auch interessieren.

subba
17.02.2004, 12:38
Das ganze scheiß Gesetz ist so schwammig und kann ausgelegt werden wie man es will ! Könnt ihr mir echt glauben.

subba
17.02.2004, 12:41
>seitdem ist bsw. das dichte Auffahren auf der Autobahn keine
>Nötigung mit Gewalt mehr

Aber Nötigung durch Drohung mit Gewalt, oder ?

subba
17.02.2004, 13:18
Das ist aber trotzdem nicht gut...

Schlieffenplan
17.02.2004, 13:25
Ist es erlaubt die Singularität des Holocausts in Frage zu stellen?

Benny
17.02.2004, 22:12
Original von Schlieffenplan
Ist es erlaubt die Singularität des Holocausts in Frage zu stellen?

Versuch es.

Lies das
http://www.uni-koeln.de/phil-fak/philtrat/26/2613a.htm

http://forum.judentum.de/archiv-a/messages/279/2770.html

Ansonsten mach doch ein Finkelstein Thema auf!?

Benny
18.02.2004, 07:11
Original von Gothaur
Na, dann setzten wir doch mal den Wippermann hier rein, damit ihn auch jeder nachlesen kann.

»Die Singularität des Holocaust geleugnet«
Wolfgang Wippermann über das Schwarzbuch des Kommunismus
Wolfgang Wippermann, Professor für Geschichte an der FU Berlin, ist einer der exponiertesten Kritiker des Schwarzbuchs. Für die philtrat fragte Hans-Peter Kilguss noch einmal nach.
Was ist das Schwarzbuch des Kommunismus und was wollen die Autoren damit erreichen?
Wippermann: Das Schwarzbuch ist eine Sammlung von Aufsätzen über ausschließlich »Verbrechen« in Ländern, die als kommunistisch bezeichnet werden, es aber teilweise nicht sind. Die Methode ist nur eine Beschreibung von Grausamkeiten, deren Opfer gezählt werden, aber es ist kein geschichtswissenschaftliches Buch, keine politische Geschichte der kommunistischen Parteien, eine Sozialgeschichte der Länder des real existierenden Sozialismus und schon gar keine theoriegeleitete Geschichte des Bolschewismus, Leninismus, Maoismus usw. Die Zielsetzung ist einmal eine Diskreditierung der Linken insgesamt, indem behauptet wird, daß alle linken Ideen, die eine bessere Welt anstreben, kriminogen, d.h. »Verbrechen hervorrufend« seien.
Die zweite Zielsetzung ist die Relativierung des Holocausts. Dieser soll nicht als das Makroverbrechen dieses Jahrhunderts angesehen werden. Die »Verbrechen des Kommunismus« werden als das Entscheidende dargestellt, und das wird auch mit Zahlenspielen begründet: Dem Kommunismus seien 100 Millionen Menschen zum Opfer gefallen, dem Nationalsozialismus ›nur‹ 25 Millionen. Die dritte These - und diese ist die widerlichste - ist, daß den JüdInnen vorgeworfen wird, der Holocaust sei zu stark beachtet worden. Die JüdInnen würden den Holocaust instrumentalisieren. Dieses Wort ist inzwischen durch Walser hoffähig geworden, ich jedoch finde es katastrophal. Es ist ein neues antisemitisches Stereotyp: Der den Holocaust instrumentalisierende Jude.
Einige behaupten in bezug auf das Schwarzbuch, daß dieses zwar methodische Mängel aufweise, aber grundsätzlich die Verbrechen des ›Kommunismus‹ benannt werden müßten, und daß ein grundsätzlicher Vergleich zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus aufgrund ähnlicher Strukturen legitim sei.
Wippermann: Ich würde generell bezweifeln, daß es diese Ähnlichkeiten gibt. Wenn man von der Vergleichbarkeit ausgeht, wird auch die Singularität des Holocaust geleugnet. Weiterhin ist der Vergleich eine strukturelle Relativierung. Das hat sogar ein strikter Befürworter der Totalitarismustheorie - Imanuel Geiss - gesagt. Ich halte von den Totalitarismustheorien wenig, sie sind auch nicht bewiesen worden. Ich wehre mich ganz entschieden gegen diese vergleichende Aufrechnung, die schon fast zu einer »Trivialisierung des Holocaustes« - wie Peter Gay gesagt hat - führt.
Der Antifaschismus wird von Schwarzbuch-Autoren als »kommunistische Rechtfertigungsideologie« kritisiert…
Wippermann: Das ist eine weitere Frechheit, daß der Antifaschismus so per se auch noch als verbrecherisch diskreditiert wird. Historisch völliger Unsinn. Der Antifaschismus war keine Ideologie, sondern eine politische Bewegung von Menschen aus verschiedenen Parteien. Antifaschismus war niemals nur eine ›Ideologie‹ der Kommunisten, dieser Begriff ist noch nicht einmal von Kommunisten erfunden worden. Auch hier schlägt Deutschland einen Sonderweg ein. Während hier so getan wird, als sei Antifaschismus widerlich und verbrecherisch, wird in Italien gesagt, daß ein Antifaschismus ein moralischer und politischer Wert ist und daß es sich lohnt, dafür zu kämpfen.
Auch Wolfgang Schäuble beispielsweise bezeichnet den Antifaschismus als »Volksfrontkitt der Kommunisten«. Wird der Antifaschismus in Deutschland deshalb diskreditiert, weil er noch einen Kristallisationspunkt für die Linke darstellt, der aufgebrochen werden muß?
Wippermann: Antifaschismus als Bewegung gab es auch außerhalb, vor und nach der Volksfront. Dieses »Aufbrechen« ist aber schon gelungen. Wer verteidigt den Antifaschismus denn heute noch? Mich hat an der Diskussion um das Schwarzbuch erschüttert, mit welcher Vehemenz dieses Buch vor allem von Ex-Linken verteidigt wird. Allen, die sagen, daß der Holocaust - um mit Goldhagen zu sprechen - ein deutsches Projekt war, wird vorgeworfen, sie hätten einen »Schuldkomplex«. Die übriggebliebene Linke ›walsert‹.
Sie haben die Kontroverse um das Schwarzbuch in Reihe mit dem Historikerstreit und der sogenannten »Goldhagen-Debatte« gestellt. Würden Sie auch Walser in diese Reihe stellen?
Wippermann: Zweifellos. Auch hier geht es um Geschichtspolitik, nicht um Geschichte. Es geht darum, diese Geschichte zu normalisieren, indem man sagt, »es war nicht so schlimm« oder »die anderen waren schlimmer«. Es ist immer wieder die gleiche Frage, die zwar unterschiedlich gestellt wird, aber meistens zu den gleichen Antworten kommt. Man müsse endlich einen Schlußstrich ziehen, denn nun sei genug Zeit vergangen, wir hätten lange in einer Demokratie gelebt. Obwohl die Beziehungen zwischen Walser und dem Schwarzbuch kaum gezogen werden, liegen diese auf der Hand. Es wäre Walser nicht möglich gewesen, den Vorwurf zu erheben, die Juden instrumentalisierten den Holocaust, wenn das nicht schon im Schwarzbuch gestanden hätte.
Es wird ihnen vorgeworfen, sie trügen »Auschwitz als Parteiabzeichen«…
Wippermann: Man muß Angriffe aushalten. Ich bin nur entsetzt darüber - um nochmal auf den Anfang zu kommen -, daß die Thesen, die im Schwarzbuch vertreten werden, soviel Zustimmung finden. Ich hätte nicht gedacht, daß der Konsens über die Singularität von Auschwitz, den wird beim Historikerstreit noch hatten, in der Berliner Republik so schnell verlorengehen würde.
Wenn ich also FOLGENDERMAßEN denke, wird mir von vorneherein von diesem Herrn DAß unterstellt, und mein Denken logischerweise kriminalisiert. Das ist ein unmißverständlicher, verallgemeinender und manipulierender Eingriff in meine Persönlichkeit!
Somit kann ich auch keine Gemeinsamkeit mit der gedanklichen Welt des Herrn Wippermann feststellen, geschweige denn diese unterstützen.
Gothaur

Na - ich denke, dass deine Persönlichkeit es verkraften wird.
Wer hat denn von dir behauptet, dass du mit der gedanklichen Welt des Herrn Wippermanns auf einer Wellenlänge bist?
Aber schön, dass wir darüber gesprochen haben ... und Danke dafür, das du den Text hier nochmal (in einem anderen Forum war er ja auch schon mal zu lesen) reingestellt hast.

Benny
18.02.2004, 11:35
Original von Gefion
Gothaur, wetten, dass du keine Antwort bekommst?

*g*+

Doch.

Benny
18.02.2004, 11:37
Original von Gothaur
Gesprochen???? - Wo haben wir über irgendwas gesprochen?
Benny, das war bisher nicht Dein Ding, über irgendetwas zu sprechen!
Phrase!!
Gothaur

Natürlich ist es eine Phrase - du hast völlig Recht! Zumal es an einem Board, oder Forum im Internet, fast unmöglich ist ein Gespräch zu führen. Tja - jetzt hast du mich aber erwischt - Hochachtung.

l_osservatore_uno
18.02.2004, 12:16
Original von Gothaur
Du bist derjenige, der da konkret was ändern könnte, denn ein Diskurs ist durchaus machbar!
Gothaur
Ps.: Hi Gefion, wie geht's denn immer? :)

... über'n HC?

Du bist wohl nicht mehr ganz gescheit? ;)

Enzo

fryfan
18.02.2004, 12:41
Original von Benny
§ 130 Volksverhetzung


benny, kan sein das dieser dumme pharagraph, der von noch dümmeren politkern gemacht wurde dein lieblingspharagraph ist?

Benny
18.02.2004, 13:13
Original von fryfan

Original von Benny
§ 130 Volksverhetzung


benny, kan sein das dieser dumme pharagraph, der von noch dümmeren politkern gemacht wurde dein lieblingspharagraph ist?


"kan sein das.." Ja, warum?

subba
18.02.2004, 13:25
lass ihn...bringt ja doch nix !

fryfan
18.02.2004, 13:26
Original von subba
lass ihn...bringt ja doch nix !

meinst du das ich ihn lassen soll...oder anderst rum?

subba
18.02.2004, 13:37
du ihn...

Benny
20.02.2004, 07:37
Original von Gothaur
Nun ja Gefion, wenn er wieder nicht darauf eingeht, dann wird ihm wenigstens die Unzulänglichkeit und die Lächerlichkeit seines Handelns vor Augen geführt!
Gothaur

Ich denke das Bewerten meines Handelns und das Ergebnis der Bewertung ist immer subjektiv.

l_osservatore_uno
20.02.2004, 07:45
Original von Benny

Original von Gothaur
Nun ja Gefion, wenn er wieder nicht darauf eingeht, dann wird ihm wenigstens die Unzulänglichkeit und die Lächerlichkeit seines Handelns vor Augen geführt!
Gothaur

Ich denke das Bewerten meines Handelns und das Ergebnis der Bewertung ist immer subjektiv.

Doch eines muß man Dir lassen, Benny:

Den BLOCKWART gibst Du wie kein zweiter!

'Addi Selig' ... hätt' Dich wahrscheinlich adoptiert - als 'Deutscher Schäferhund'! :D

Herzgold
22.02.2004, 18:15
Der Sieger bestimmte die Meinung, schade, daß es nicht
umgekehrt ist und wir den anderen Völkern den Spiegel
zeigen konnten, handelt es sich um Armenier, den Kongo
oder das Gold in Amerika.
Vergessen wir auch nicht Nagasaki oder Vietnam,
wo bis heute Mutationen durch den Einsatz von
chemischen Waffen geboren werden.
Die Sieger waren ja so wunderbar verlogen.
Ich hoffe, ihr könnt Euch was unter dem Herrschaftsmittel
Gedankenkontrolle vorstellen.

subba
23.02.2004, 11:53
>Quatsch! Wenn Tendenzen zu erkennen sind, und so ein Bild sich
>entwickelt! Völliger Quatsch!

Nein, letztlich hat er Recht. Selbst wenn 99% aller Ausländer Schwerverbrecher wären sagt das nichts über das restliche Prozent. Das heisst allerdings nicht dass man dann auf die Rücksicht nehmen muss, denn wir leben in einer Welt in der der Stärkere seinen Willen durchsetzt und das ist immer neutral zu bewerten, nie richtig oder falsch. Genauso war auch das was die Nazis gemacht haben neutral, denn man muss sich vor Augen führen dass auch das eigene Handeln nur subjektiv relevant ist und nicht objektiv und somit objektiv neutral ist egal was man tut.

Allerdings kann Benny Nazis subjektiv trotzdem hassen, denn auch das ist objektiv neutral.

klab
15.05.2006, 08:56
:D



Ein sehr guter, alter Strang :-)

SAMURAI
15.05.2006, 08:57
Thema, tot, ausgelutscht - Amen.

mfg

Luzifers Freund
15.05.2006, 09:10
Ja. Weg damit. Juckt doch eh keinen mehr.


PS

Obwohl - eigentlich das Thema immer wieder hochzukommen scheint, wie man ja daran sieht, dass der Strang wieder hochgeholt wurde. Scheinbar gibt es hier Diskussionsbedarf. Nicht dass es für mich da was zu diskutieren gäbe, denn der HC ist einzigartig, aber so richtig weg ist das Thema eigentlich nie.