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Vollständige Version anzeigen : Eine Frage an die Verkehrsexperten



Mauser98K
13.10.2006, 12:05
Liebe Forumsdiskutanten.

Ich habe Modenas Text schon vor ein paar Wochen im Verkehrskommissariat unserer Dienststelle gesehen und den Sachbearbeiter gefragt, was es damit auf sich hat.
Er sagte, rechtlich ist das völlig korrekt.

Ich will mal versuchen, die Thematik etwas detaillierter dar zu legen:


Das Überholen ist im § 5 Absatz 1 der StVO geregelt.

§ 5 StVO Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Von einer Sonderregelung, bezüglich des Überholens auf Autobahnen steht weder etwas in diesem Paragrafen, noch im § 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen).

Also kostet dieser Verstoß tatsächlich „nur“ 50 € und drei Punkte.



Für die Benutzung des Seitenstreifens gilt § 2 Absatz 1 StVO.

§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Das Befahren des Seitenstreifens ist also verboten.
Der Verstoß ist mit einem Bußgeld von 50 € und zwei Punkten belegt.



Kommen wir nun zum Thema Blaulicht / Martinshorn und Sonder- und Wegerechten.

Dieses ist in den §§ 35 und 38 StVO geregelt.

Das mißbräuchliche Benutzen von Martinshorn und Blaulicht (etwa wenn die Streifenwagenbesatzung Pizza holen fährt) kostet ein Verwarngeld von 20 €.

Das gilt aber ausschließlich für den Fahrer des Streifenwagens, Feuerwehrwehr- oder Notarztfahrzeuges usw.

Wer sich als Privatmann oder Frau ein Martinshorn und ein Blaulicht ans Auto bastelt und damit Sonder- und Wegerechte einfordert begeht eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB.

§ 132 StGB lautet:

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Einschlägig könnte im vorliegenden Fall die zweite Tatbestandsvariante, nämlich die sog. Amtshandlungsanmaßung sein. Nach ständiger Rechtssprechung ist für eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB erforderlich, dass der äußere Anschein einer hoheitlichen Handlung erweckt wird.


Desweiteren kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß
§ 315 b StGB in Betracht kommen.

§ 315 b StGB lautet:

"Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Hier kommt insbesondere die dritte Tatbestandsvariante in Frage. Es muß jedoch nachgewiesen werden, dass durch die Handlung eine konkrete Gefährdung darstellte.

Dafür gibt es keine Punkte, Buß- oder Verwarngelder, dafür kann man in den Knast gehen!
Vom Führerscheinentzug ganz zu schweigen.

Ich warne Leichsinnige!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Also fahrt vernünftig,

Euer Mauser98K

Mauser98K
18.10.2006, 17:17
Interessiert offenbar niemanden.

Mark Mallokent
18.10.2006, 17:47
Doch ich fand es interessant. Ich werde mir jetzt doch kein Martinshorn kaufen. :smoke: Aber wer weiß, vielleicht führt mich der Teufel in Versuchung, demnächst Rechts zu überholen. Was kann man dagegen tun? :rolleyes:

Misteredd
18.10.2006, 17:49
Wo ich so ein Martinshorn herbekomme weiss ich schon, aber das Blaulicht wird schwer.

Mauser98K
18.10.2006, 18:09
Wie ich schon schrieb:

Leichtsinnige, seit gewarnt!!!!!

Mark Mallokent
18.10.2006, 18:50
Du würdest doch niemals einem Forenkollegen ein Strafmandat geben, Mauser. Oder etwa doch? :whis:

Misteredd
18.10.2006, 18:53
Du würdest doch niemals einem Forenkollegen ein Strafmandat geben, Mauser. Oder etwa doch? :whis:

Nutzt nichts, er ist nicht bei der Autobahnpolizei. Andere Baustelle! :(

Misteredd
18.10.2006, 18:53
Mauser,

wo bekommt man die tollen Aufkleber der Gewerkschaft der Polizei her?

Mauser98K
19.10.2006, 12:59
Mauser,

wo bekommt man die tollen Aufkleber der Gewerkschaft der Polizei her?

Bei Ebay, für ein paar Euro.
Die nützen Dir im Fall des Falles aber nichts, weil die Masche hinlänglich bekannt ist.


Nutzt nichts, er ist nicht bei der Autobahnpolizei. Andere Baustelle! :(

Genau!


Du würdest doch niemals einem Forenkollegen ein Strafmandat geben, Mauser. Oder etwa doch? :whis:

Die Amtsanmaßung ist eine Straftat, die muß die Polizei verfolgen, dazu ist sie verpflichtet.

Bei Ordnungswidrigkeit kann es auch bei einer mündlichen Verwarnung bleiben.

Mauser98K
01.11.2006, 16:15
Halloooo!

Interessiert dieses Thema keinen?

Schade.

Odin
01.11.2006, 17:01
Halloooo!

Interessiert dieses Thema keinen?

Schade.

Odin hat ohnehin eigene Regeln.

Mauser98K
01.11.2006, 19:53
Odin hat ohnehin eigene Regeln.

Weiß ich doch, Odin!

Aber wir reden hier vom Autofahren.

Du weißt doch was Autos sind, oder?

latrop
01.11.2006, 21:26
Interessiert offenbar niemanden.

Doch, interessiert mich schon, jedoch.......
ich fahre öfters ins Sauerland, Verwandtschaft besuchen. Und da muss ich über viele Landstrassen fahren. Bloss wie ich dabei rechts überholen kann/soll, ist mir nicht klar. Rechts sind meist Wiesenraine oder Bäche..... :D :D

Aber mal im Ernst jetzt, es ist mir in all den Jahren nie in den Sinn gekommen, rechts zu überholen, genau so, wie ich nicht rückwärts laufen würde.

Das Ende
01.11.2006, 22:29
Aber mal im Ernst jetzt, es ist mir in all den Jahren nie in den Sinn gekommen, rechts zu überholen, genau so, wie ich nicht rückwärts laufen würde.

Also wenn ich auf der Autobahn fahre kommt mir das eigentlich ständig in den Sinn. Weil es

Manchmal fahre ich dann kurz gleich auf mit dem links von mir und versuche ihm so klar zu machen, dass es sinnvoller wäre auf die spur rechts neben zu wechseln. Meinst in 120 Zonen wo manche auf der mittleren oder linken Spur mit 80-100 fahren.

Natürlich so, dass ich ihn nicht gefährde oder sonst irgendwie belästige.

Über die notorischen Linksfahrer, die auf der linken Spur mit 120 unterwegs sind wenn du mit 200 ankommst ist denke ich schon genug gesprochen worden und da denke ich wäre es sehr gefährlich(je nach Verkehrslage) rechts zu überholen.

Mauser98K
02.11.2006, 17:18
Einen Schleicher habe ich auch schon einmal rechts überholt.

Odin
02.11.2006, 19:30
Einen Schleicher habe ich auch schon einmal rechts überholt.

Aha. Hoffentlich haben Dich Deine "Kollegen" ordentlich hart rangenommen.

Mauser98K
03.11.2006, 10:38
Aha. Hoffentlich haben Dich Deine "Kollegen" ordentlich hart rangenommen.

Spießrutenlaufen!

Quylon
05.11.2006, 13:56
Halloooo!

Interessiert dieses Thema keinen?

Schade.

das ist ein interessantes Lese-Thema
aber kein Schreib-Thema,
bei soviel Info :cool2:

Mauser98K
07.11.2006, 20:16
das ist ein interessantes Lese-Thema
aber kein Schreib-Thema,
bei soviel Info :cool2:

Was eigentlich schade ist.

Zumal es diesem Forum immer häufiger um Haßtiraden gegen Muslime, die Politik und eigentlich fast alles geht.

Ich will mich da nicht ausschließen, aber irgendwann wird der x-te Strang zum Thema Islam und Ausländerkriminalität langweilig.

George Rico
07.11.2006, 22:51
Was eigentlich schade ist.

Zumal es diesem Forum immer häufiger um Haßtiraden gegen Muslime, die Politik und eigentlich fast alles geht.

Ich will mich da nicht ausschließen, aber irgendwann wird der x-te Strang zum Thema Islam und Ausländerkriminalität langweilig.

Ein wahres Wort!

Mauser98K
08.11.2006, 16:36
Zurück aus dem Urlaub möchte ich den von mir eröffneten Strang ein wenig wiederbeleben. Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, der Abzocke an den Autofahrern auf intelligente Weise Paroli zu bieten?

Vorschriftsmäßig fahren.

dimu
08.11.2006, 16:49
Vorschriftsmäßig fahren.
das dachte ich mir auch. is besser............................. 4125

Mauser98K
08.11.2006, 19:16
das dachte ich mir auch. is besser............................. 4125

Zum Thema Islam habe ich letztens folgendes gehört:

"Der Islam ist die Wüstenesoterik eines pädophilen Karawanenräubers"

Das ist hart, was?

Odin
10.11.2006, 12:39
Vorschriftsmäßig fahren.

Falsche Antwort. Setzen, 6.

Schwarzer Rabe
10.11.2006, 13:11
Zurück aus dem Urlaub möchte ich den von mir eröffneten Strang ein wenig wiederbeleben. Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, der Abzocke an den Autofahrern auf intelligente Weise Paroli zu bieten?

Einfach nicht zahlen oder so schnell fahren, dass sie dich nicht erwischen!

Mauser98K
10.11.2006, 13:22
Warum sollte ich Geßlerhüte grüßen?

Erzahl das im Falle des Falles mal bei der MPU.:]

Mauser98K
10.11.2006, 13:28
Einfach nicht zahlen oder so schnell fahren, dass sie dich nicht erwischen!

Beides ist nicht risikofrei.

Nicht zahlen zieht einen Verwaltungsrattenschwanz nach sich, der sich gewaschen hat. Von der Kontopfändung bis hin zur Ersatzfreiheitsstrafe.

So schnell fahren, daß man nicht erwischt wird, setzt ein schnelles Fahrzeug, hohes fahrerisches Können, hohe Risikobereitschaft und Ortskenntnis voraus.
Und eine Polizei, die auf solche Eventualitäten nicht vorbereitet ist.

Wenn ein Glied dieser Kette schwach ist und man doch erwischt wird ist der Führerschein weg.

Mir ist bis jetzt nur einmal ein Fahrer flitzen gegangen. Mit einem Motorrad und 211 km/ h bei vorgeschriebenen 70 km/h.

Mauser98K
10.11.2006, 16:00
Leichter gesagt als getan. Ich habe gerade im Urlaub in Pfronten ein Knöllchen über zehn Euro kassiert. Ich fuhr durch eine Tempo-30-Zone und suchte einen legalen Parkplatz, was in dem Schilderwirrwar gar nicht so einfach war. Plötzlich hinter mir ein Streifenwagen mit Reklamelampen an. Der nette Herr in Grün erklärte mir, daß ich die Frechheit hatte, in einer Tempo-30-Zone nur 14,7 km/h zu fahren statt mindestens 30. Da er mir sonst nichts vorwerfen konnte und auch an meinem Auto nichts auszuetzen war, durfte ich nach Computerüberprüfung meiner Papiere (sic!) 10 Euro wegen Verstoßes gegen das Blinkgebot abdrücken. Ich hatte wohl beim langsamen Abbiegen den Blinker nicht gesetzt.

Rein juristisch war der Mann natürlich im Recht, und über alles unter 40 Euro diskutiere ich sowieso nicht. Daß ich mich trotzdem abgezogen fühlte und mein Geld dann doch nicht wie geplant in Pfrontener Geschäften ließ, sondern nach Füssen weiterfuhr, mag der eine oder andere vielleicht sogar verstehen...

Unter 25 € Verwarngeld nehme ich nur bei sehr unangenehmen Zeitgenossen.

In Deinem Falle hätte ich es bei einem freundlichen Hinweis auf das Blinkgebot belassen.

Odin
11.11.2006, 13:14
Mit anderen Worten: Die Geschwindigkeitsbeschränkung war reine Schikane. Denn wie der Mann ja bewiesen hat, war es an der Stelle problem- und gefahrlos möglich, die »erlaubte« Geschwindigkeit um mehr als das Dreifache zu überschreiten.

Sehr richtig. Wahrscheinlich kommt dieser Verkehrspedant jetzt mit einem gefährlichen Kreuzungsbereich oder dergleichen Unfug.

Odin
11.11.2006, 13:15
Mit anderen Worten: Die Geschwindigkeitsbeschränkung war reine Schikane. Denn wie der Mann ja bewiesen hat, war es an der Stelle problem- und gefahrlos möglich, die »erlaubte« Geschwindigkeit um mehr als das Dreifache zu überschreiten.

Dat is aber nicht in Ordnung, roter Blitz. :gesetz:


50 solltest Du da schon fahren und wenn Du was suchst eben mehrfach im Kreis fahren, so macht Odin das auch immer, um andere Verkehrsteilnehmer nicht aufzuhalten. Sehr vorbildlich, wie ich finde.

Mauser98K
11.11.2006, 14:55
Sehr richtig. Wahrscheinlich kommt dieser Verkehrspedant jetzt mit einem gefährlichen Kreuzungsbereich oder dergleichen Unfug.

Genau!

Mauser98K
11.11.2006, 14:58
Mit anderen Worten: Die Geschwindigkeitsbeschränkung war reine Schikane. Denn wie der Mann ja bewiesen hat, war es an der Stelle problem- und gefahrlos möglich, die »erlaubte« Geschwindigkeit um mehr als das Dreifache zu überschreiten.

:ironie:
Ja es war Schikane!

Die Bürger , die am Ende der Strecke wohnen haben sich immer darüber beschwert, wie arbeitsaufwändig es ist, Motorradfahrerreste mittels Hochdruckreiniger von ihren Hauswänden zu spritzen, deshalb kam die Geschwindigkeitsbeschränkung.

Auch führte die Polizei Beschwerde darüber, daß es so unappetitlich ist, einen 30 Meter langen Leichenfundort zu skizzieren.

Odin
11.11.2006, 15:12
Ja es war Schikane!

Die Bürger , die am Ende der Strecke wohnen haben sich immer darüber beschwert, wie arbeitsaufwändig es ist, Motorradfahrerreste mittels Hochdruckreiniger von ihren Hauswänden zu spritzen, deshalb kam die Geschwindigkeitsbeschränkung.

Auch führte die Polizei Beschwerde darüber, daß es so unappetitlich ist, einen 30 Meter langen Leichenfundort zu skizzieren.

Du solltest das Geschichtsbrett für sehr grauselige Gruselstreifen schreiben. Dein Erfindungsreichtum ist schon recht ausgeprägt.

Mauser98K
11.11.2006, 15:33
Du solltest das Geschichtsbrett für sehr grauselige Gruselstreifen schreiben. Dein Erfindungsreichtum ist schon recht ausgeprägt.

Ja, in Odins Fantasiewelt passiert so etwas nicht.

redanarchist
11.11.2006, 16:12
Was eigentlich schade ist.

Zumal es diesem Forum immer häufiger um Haßtiraden gegen Muslime, die Politik und eigentlich fast alles geht.

Ich will mich da nicht ausschließen, aber irgendwann wird der x-te Strang zum Thema Islam und Ausländerkriminalität langweilig.

Das erste mal, dass ich dir zustimmen kann :top:

zum thema: rechts überholt habe ich auch schon einige male, aber nur in ungefährlichen situationen wie der: ein mercedes-opa meinte auf völlig freier autobahn ausgerechnet links mit 120 dahinzuckeln zu müssen. warum sollte ich den alten bedrängen, dass er rüberfährt, wenn rechts frei ist.

Mauser98K
12.11.2006, 14:34
Es ist unmännlich, die Gefahr zu fürchten.

Angst dient der Selbsterhaltung.

Vorsicht ist keine Feigheit, Leichtsinn ist kein Mut und Gefahrenblindheit ist keine Risikofreude.

Mauser98K
12.11.2006, 14:36
Wo liegt das Problem? Auf diese Weise trennt sich die Spreu vom Weizen. Für die Reinigungskosten kommt übrigens die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Motorrades auf. Und ein junger gutverdienender Toter, der immerhin das Geld hatte, ein teures Motorrad zu bezahlen, macht in der Regel auch noch einen attraktiven Arbeitsplatz frei.

Mit anderen Worten: Du und Deine Brüder von der Geschwindigkeitsüberwachung sind schuld an über vier Millionen Arbeitslosen in Deutschland! Wie kannst Du angesichts solcher Schuld auf Deinen Schultern noch ruhig schlafen?

:ironie:
Das frage ich mich auch.

Außerdem kann doch ein Autofahrer, dem so ein Motorradfahrer in die Fahrerseite rauscht ersetzt werden.

Mauser98K
12.11.2006, 14:56
Und wenn sie nicht funktioniert, sollte sich derjenige auch nicht fortpflanzen. Diesem Zweck dient das Motorrad.

Um mal wieder ernsthaft zu werden: Der Staat greift zu sehr in die persönlichen Lebensentscheidungen der Bürger ein. Zur Freiheit gehört auch die Freiheit, Fehler zu machen (oder eben nicht).

OK, aber wenn der Fehler darin liegt, sich mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu Tode zu fahren und dadurch andere Menschen zu gefährden, ist der Staat in der Pflicht.

Wer für sich die Freiheit beansprucht, Fehler machen zu dürfen, die er im Extremfall mit dem Leben bezahlt, sollte etwas anderes tun.

Etwa Bungeejumping, Basejumping, Extremklettern oder eine Everest-Besteigung.

Dabei gefährdet er nämlich nur sich selbst oder Gleichgesinnte.

Mauser98K
12.11.2006, 15:54
Der ist er mit der Verpflichtung zu einer Kfz-Haftpflicht und technischen Sicherheitskontrollen (»TÜV«) nachgekommen. Wollte man Deine Argumentation konsequent zu Ende führen, müßten alle Geschwindigkeiten über 5 km/h verboten werden.

P.S.: Wenn der Staat so um die Sicherheit der Bürger besorgt ist - wieso bekommt dann jeder unfähige Trottel einen Führerschein? Weißt Du, daß es sogar spezielle theoretische Prüfungen für Analphabeten gibt?

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen einen Kompromiß zwischen Verkehrsfluß und Sicherheit dar.

Was das Zuendeführen meiner Argumentation aus Deiner Sicht angeht, müßte demnach am Ende nicht eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/ h, sondern der komplette Verbot des Individualverkehrs stehen, was diese Diskussion ad absurdum führt.

Daß man mitunter angesichts der Tatsache, wer heute heute alles einen Führerschein hat, nur den Kopf schütteln kann ist richtig.

Ein Problem sind zunehmende alte Menschen, die mit dem Straßenverkehr nicht mehr klar kommen und extrem aggressive und rücksichtslose Bengels mit irgendwelchen Fernost-GTI´s.

redanarchist
12.11.2006, 16:08
Und wenn sie nicht funktioniert, sollte sich derjenige auch nicht fortpflanzen. Diesem Zweck dient das Motorrad.


das ist mal eine form des sozialdarwinismus, die immerhin sexy rüberkommt...

Mauser98K
13.11.2006, 23:27
Das wird gerne behauptet, ist aber in keiner Weise belegbar. Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb von Baustellen dienen nur einem Zweck: dem Abkassieren.

Was ist mit einer kurvenreichen Landstraße?

Diese mit 300 km/h entlang zu fahren ist schon physikalisch unmöglich.

Mauser98K
14.11.2006, 23:10
Eben. Wozu also Geschwindigkeitsbeschränkungen? Die sind dort sogar extrem gefährlich, weil man sich nicht voll auf das Fahren konzentrieren kann, sondern immer ein Auge auf Heckenschützen haben muß.

Richtig!

Don
15.11.2006, 10:40
"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Einschlägig könnte im vorliegenden Fall die zweite Tatbestandsvariante, nämlich die sog. Amtshandlungsanmaßung sein. Nach ständiger Rechtssprechung ist für eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB erforderlich, dass der äußere Anschein einer hoheitlichen Handlung erweckt wird.


Zu schade. Die Idee mit dem Blaulicht und tatütata fand ich eigentlich sehr gewinnend. Wobei ich allerdings die in China von Polizei und Notdiensten gerne benutzten asiatischen Akustikspielchen vorgezogen hätte.

Mauser98K
15.11.2006, 10:57
Zu schade. Die Idee mit dem Blaulicht und tatütata fand ich eigentlich sehr gewinnend. Wobei ich allerdings die in China von Polizei und Notdiensten gerne benutzten asiatischen Akustikspielchen vorgezogen hätte.

Die Idee ist witzig, aber laß es besser bleiben.

IM Redro
27.11.2006, 19:30
Redrolein hat eine Idee...

wir machen nun eine lustige Runde, wo jeder dem lieben Mauserle eine Frage stellen darf...

Ich nerve zwar auch immer Kumpels mit Fragen, aber hier geht das bestimmt auch...

Habe gerade nen Kumpel wieder genervt...

Frage war:

Muss ich den Farhzeugschein ... ähm.. Die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mitführen?

Antwort: Ja.... Wenn du es nicht machst kann es 1. sein das du das Original innerhalb 14 Tagen bei der PI am Heimatort vorlegen musst ( was ja nicht schlimm wäre, haben ja 24 h am Tag auf *g*) oder 2. der Kollege hat schlechte Laune und gibt dir ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

Da ich Schwabe bin will ich mir eben die 15 Euro ersparen....

Nächste Frage....

Lieber Dr. Mauserle

was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, die neue Zulassungsbescheinigung I und II einzuführen?

Sind die zu doof um alles zu übertragen? Denkt der Gesetzgeber im eigentlichen Sinne?

Mauser98K
27.11.2006, 20:21
Redrolein hat eine Idee...

wir machen nun eine lustige Runde, wo jeder dem lieben Mauserle eine Frage stellen darf...

Ich nerve zwar auch immer Kumpels mit Fragen, aber hier geht das bestimmt auch...

Habe gerade nen Kumpel wieder genervt...

Frage war:

Muss ich den Farhzeugschein ... ähm.. Die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mitführen?

Antwort: Ja.... Wenn du es nicht machst kann es 1. sein das du das Original innerhalb 14 Tagen bei der PI am Heimatort vorlegen musst ( was ja nicht schlimm wäre, haben ja 24 h am Tag auf *g*) oder 2. der Kollege hat schlechte Laune und gibt dir ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

Da ich Schwabe bin will ich mir eben die 15 Euro ersparen....

Nächste Frage....

Lieber Dr. Mauserle

was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, die neue Zulassungsbescheinigung I und II einzuführen?

Sind die zu doof um alles zu übertragen? Denkt der Gesetzgeber im eigentlichen Sinne?

1. Mauser reicht. Ich bin kein Schwäääble. Einen Doktortitel habe ich auch nicht.

2. Das Nichtmitführern des Fahrzeugscheines kostet 10 € Verwarngeld.

3. Die Zulassungsbescheinigung I und II sind vergleichbar mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

4. Die Mitführpflicht gilt auch für den neuen Fahrzeugschein, also Zulassungsbescheinigung I.

Don
28.11.2006, 11:17
was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, die neue Zulassungsbescheinigung I und II einzuführen?


Gebühren.:rolleyes:

IM Redro
28.11.2006, 11:34
Gebühren.:rolleyes:

Nö...

Die sind gleich geblieben zum Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief...

Nur wird nicht alles was du in deinem alten Schein und Brief hast, auf die neuen Bescheinigungn Teil I und Teil 2 übertragen

Wenn du nun 205er Reifen drauf hast, steht das nicht mehr im neuen drin..

Dort stehen nur noch die 195er... also musst du die Kopie des ungültig gemachten Fahrzeugbriefes im Auto haben, und bei Verkauf mitgeben.

Mauser98K
28.11.2006, 13:48
Gebühren.:rolleyes:

Nein, irgendein EU-Angleichungsquatsch.