PDA

Vollständige Version anzeigen : Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?



Seiten : [1] 2

Bruddler
03.11.2006, 06:03
Meldung im Radio (SWR 4) vom 3.11.2006

Umfrageergebnisse:

51% der Befragten sind mit unserer Demokratie unzufrieden !


2 von 3 der Befragten sagen, dass es in Deutschland keine Gerechtigkeit gibt !

(erkennen immer mehr Bundesbürger, dass unsere hochgelobte "Demokratie" nichts anderes ist als eine hübsch verpackte Mogelpackung ??? ) ?(

Ob solche Umfragen unsere Regierenden ("Volkvertreter") beeindrucken ???

Krauti
03.11.2006, 06:27
...

Ob solche Umfragen unsere Regierenden ("Volkvertreter") beeindrucken ???

Glaub ich nich...die SIND doch diese Demokratie...die benutzen sie doch und leben von ihr...das ist doch ihr Job...was sollten sie denn machen ohne sie? ;)

Bruddler
03.11.2006, 06:34
Glaub ich nich...die SIND doch diese Demokratie...die benutzen sie doch und leben von ihr...das ist doch ihr Job...was sollten sie denn machen ohne sie? ;)

Auch die damaligen DDR-Machthaber waren von ihrem "System" sehr

überzeugt.....(schließlich lebten sie ebenfalls sehr gut von ihrem "System"....! :] )

Würfelqualle
03.11.2006, 07:26
Meldung im Radio (SWR 4) vom 3.11.2006

Umfrageergebnisse:

51% der Befragten sind mit unserer Demokratie unzufrieden !


2 von 3 der Befragten sagen, dass es in Deutschland keine Gerechtigkeit gibt !

(erkennen immer mehr Bundesbürger, dass unsere hochgelobte "Demokratie" nichts anderes ist als eine hübsch verpackte Mogelpackung ??? ) ?(

Ob solche Umfragen unsere Regierenden ("Volkvertreter") beeindrucken ???


Dann sollen diese 51 % das nächste Mal nicht SPD/Grüne/CDU/PDS/FDP wählen. Dann klappt es auch mit der Demokratie für´s Volk.


Gruss vonne Würfelqualle

turn-the-page
03.11.2006, 09:50
Welche Demokratie ?? ?(

Krauti
03.11.2006, 10:24
Dann sollen diese 51 % das nächste Mal nicht SPD/Grüne/CDU/PDS/FDP wählen. Dann klappt es auch mit der Demokratie für´s Volk.


Ich glaub viele dieser 51 Prozent zweifeln am Sinn einer Wahl überhaupt....

Bruddler
03.11.2006, 10:37
Ich glaub viele dieser 51 Prozent zweifeln am Sinn einer Wahl überhaupt....

In der Tat, ist bei uns der Begriff "Wahl" so nicht ganz richtig - weil:
Wir duerfen uns lediglich unter den vorgegebenen, linientreuen "Parteien" etwas aussuchen - aber letztendlich ist es ohne grosse Bedeutung fuer welche "Partei" wir uns entscheiden.....
Das "Denken & Handeln" übernehmen nach der "Wahl" ohnehin
diese treuergebenen "Volkvertreter" (Marionetten) ! :hihi:

turn-the-page
03.11.2006, 10:46
In der Tat, ist bei uns der Begriff "Wahl" so nicht ganz richtig - weil:
Wir duerfen uns lediglich unter den vorgegebenen, linientreuen "Parteien" etwas aussuchen - aber letztendlich ist es ohne grosse Bedeutung fuer welche "Partei" wir uns entscheiden.....
Das "Denken & Handeln" übernehmen nach der "Wahl" ohnehin
diese treuergebenen "Volkvertreter" (Marionetten) !

"Wahl" bedeutet, dass wir uns unter allen Übeln für das (vermeintlich) kleinste entscheiden dürfen.
Es ist also nicht weiter überraschend, wenn die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt.
Nur, Nichtwählen ist auch keine Lösung.
Ein schwieriges Problem, denn wie man es macht, ist es verkehrt. X(

Bruddler
03.11.2006, 10:49
"Wahl" bedeutet, dass wir uns unter allen Übeln für das (vermeintlich) kleinste entscheiden dürfen.
Es ist also nicht weiter überraschend, wenn die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt.
Nur, Nichtwählen ist auch keine Lösung.
Ein schwieriges Problem, denn wie man es macht, ist es verkehrt. X(

Nur, Nichtwählen ist auch keine Lösung....
Alternativ und wirkungsvoll : ungültig waehlen !

George Rico
03.11.2006, 11:01
Wir leben in einer Scheindemokratie, in der der Bürger zum Wahlvieh degradiert worden ist. Vielleicht erkennen einige nun diesen Mißstand. Und wenn, dann muss sich die Stimmung bei der nächsten Wahl wiederspiegeln, ansonsten haben solche Umfragen wie diese keinen Wert. Das alte Leid der Deutschen: Beschweren ja, handeln nein. Wenngleich die prominenten Alternativen NPD/PDS auch nicht wirklich verlockend sind.

Pandulf
03.11.2006, 11:57
Die repräsentative Demokratie wird in der BRD so gehandhabt, daß die Demokratie auf der Strecke bleibt. Man kann nicht bei allen großen Weichenstellungen (EURO, Osterweiterung, Auslandseinsätze) gegen den Willen des Volkes entscheiden und sich dann noch Demokratie nennen.

Lehre aus der Gegenwart kann nur sein, plebizitäre Elemente in die Verfassung aufzunehmen.

Gruss

pandulf

alliance79
03.11.2006, 12:10
Oh mein Gott....genau wählt die NPD. Dann habt ihr Demokratie.
Ich würde sagne gründet doch gleich die NSDAP und wählt sie an die Spitze der Macht.
Rechtes Hirnloses Geblubber ohne Sinn und verstand....naja es sei den sie wünschen sich eine Dikatur, dann ist es natürlich argumentativ geschickt formuliert.

dimu
03.11.2006, 12:48
Oh mein Gott....genau wählt die NPD. Dann habt ihr Demokratie.
Ich würde sagne gründet doch gleich die NSDAP und wählt sie an die Spitze der Macht.
Rechtes Hirnloses Geblubber ohne Sinn und verstand....naja es sei den sie wünschen sich eine Dikatur, dann ist es natürlich argumentativ geschickt formuliert.
bist 'ne echte politpfeife. :hihi:

STAATSVERDRUSS
Diebstahl an Demokratie
Von Franz Walter

Von Turbokapitalisten verspottet, von kungelnden Politikern entwertet: Über Jahre zollten die Machthaber der Demokratie wenig Respekt. Nun rächt sich der lieblose Umgang. Das Volk will von der wichtigsten gesellschaftlichen Errungenschaft der Neuzeit nichts mehr wissen..................

Kurzum:
Seit Jahren wird die Substanz der demokratischen Räume und Umgangsweisen systematisch unterminiert, ohne dass das neue Demokratiedefizit ein bemerkenswertes Thema in der öffentlichen Debatte dieser Republik wäre.

Verheerend geradezu wirkte sich die rot-grüne Regierungsära aus.

Denn Rot-Grün, das mit dem Demokratisierungs- und Teilhabeversprechen begonnen hatte, verstärkte noch den grassierenden Fatalismus und nahm die Enteignung demokratischer Freiheiten hin, indem es den Determinismus vorgeblicher Eigengesetzlichkeiten in Wirtschaft und Wissenschaft bekräftigte.

Die gegenwärtige Große Koalition knüpft daran nahtlos an. Und so ordnet sich das politische Establishment in Deutschland - von den Schwarzen bis zu den Halbroten, von den Gelben bis zu den Grünen - den "Zwängen", "Automatismen" und "Anpassungsnotwendigkeiten" einer zunehmend demokratielosen globalen Marktgesellschaft unter.

Das etikettiert man dann als pragmatische Politik. Doch langsam wird das Volk unverkennbar misstrauisch.

hier kannste weiterlesen, wenn du lesen kannst:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,446234,00.html
.

Bruddler
03.11.2006, 18:24
Oh mein Gott....genau wählt die NPD. Dann habt ihr Demokratie.
Ich würde sagne gründet doch gleich die NSDAP und wählt sie an die Spitze der Macht.
Rechtes Hirnloses Geblubber ohne Sinn und verstand....naja es sei den sie wünschen sich eine Dikatur, dann ist es natürlich argumentativ geschickt formuliert.

genaugenommen haben wir doch eine Art (gutgetarnte) Diktatur ?! /:(

Something Wicked
03.11.2006, 19:08
Nur weil schätzungsweise 2 000 repräsentativ befragte Deutsche das so sehen, heißt das noch lange nicht, dass es eine Tatsache ist.

Jedoch sollte man den Leuten nicht mehr direktdemokratische Mittel versprechen und diese dann nicht umsetzen. Besser, man verspricht sollte (sowieso m.E.n. nicht unbedingt zielführenden) Mittel gar nicht erst.

KrascherHistory
07.11.2006, 02:44
Meldung im Radio (SWR 4) vom 3.11.2006

Umfrageergebnisse:

51% der Befragten sind mit unserer Demokratie unzufrieden !


2 von 3 der Befragten sagen, dass es in Deutschland keine Gerechtigkeit gibt !

(erkennen immer mehr Bundesbürger, dass unsere hochgelobte "Demokratie" nichts anderes ist als eine hübsch verpackte Mogelpackung ??? ) ?(

Ob solche Umfragen unsere Regierenden ("Volkvertreter") beeindrucken ???

Selbst diese Umfrag ist ein fake.

Weitaus mehr sind unzufrieden. Es gärt....

politisch Verfolgter
07.11.2006, 13:46
Will wirklich niemand breit gestreut kaufkräftige Nachfrager?
Die gibts nur durch deren Doppelrolle als Angebotserbringer, denen geeignete Betriebe zur Profitmaximierung dienen, wofür also bezahlt werden können soll.

DAS ist Marktwirtschaft, also Korrelationseffizienz und Leistungsadäquanz.

Der marxistisch-sozialstatlich grundrechtswidrig per Lehnwesen (sog. "Arbeitsmarkt") "zumutbarkeitsrechtlich" gesetzl. verankerte mod. Feudalismus hingegen ist völlig unzumutbar: er bezweckt von Inhabern marginalisierbare Kostenfaktoren deren eigener Wertschöpfung, er spielt Maschinen gegen Menschen aus und er erniedrigt Inländer zu einem elenden Geringverdiener-Unwesen, womit Umverteilungsreichtum angehäuft wird.

Dieser sozialstaatlich bezweckte Wahnsinn gräbt einer demokr. Entwicklung das Wasser ab.

Über diesen Wahnsinn ist sich das gesamte politische Spektrum aber einig: diese Schmarotzerbanden wollen es!

Es ist also nicht abwählbar, weswegen wir politische Verfolgung haben.
Wer mit sog. "Arbeitnehmern" daher kommt, ist nicht wählbar, weil er nicht grundrechtskonform argumentiert.

Freie Bürger sind nun mal keine von Inhabern marginalisierbaren Kostenfaktoren und auch kein gegeneinander hetzbares Kanonenfutter!

Man nenne bitte auch nur eine einzige Partei, die derart freie Bürger will!
Es gibt keine!
DAS ist das Problem.

KrascherHistory
07.11.2006, 13:55
Will wirklich niemand breit gestreut kaufkräftige Nachfrager?
Die gibts nur durch deren Doppelrolle als Angebotserbringer, denen geeignete Betriebe zur Profitmaximierung dienen, wofür also bezahlt werden können soll.

DAS ist Marktwirtschaft, also Korrelationseffizienz und Leistungsadäquanz.

Der marxistisch-sozialstatlich grundrechtswidrig per Lehnwesen (sog. "Arbeitsmarkt") "zumutbarkeitsrechtlich" gesetzl. verankerte mod. Feudalismus hingegen ist völlig unzumutbar: er bezweckt von Inhabern marginalisierbare Kostenfaktoren deren eigener Wertschöpfung, er spielt Maschinen gegen Menschen aus und er erniedrigt Inländer zu einem elenden Geringverdiener-Unwesen, womit Umverteilungsreichtum angehäuft wird.

Dieser sozialstaatlich bezweckte Wahnsinn gräbt einer demokr. Entwicklung das Wasser ab.

Über diesen Wahnsinn ist sich das gesamte politische Spektrum aber einig: diese Schmarotzerbanden wollen es!

Es ist also nicht abwählbar, weswegen wir politische Verfolgung haben.
Wer mit sog. "Arbeitnehmern" daher kommt, ist nicht wählbar, weil er nicht grundrechtskonform argumentiert.

Freie Bürger sind nun mal keine von Inhabern marginalisierbaren Kostenfaktoren und auch kein gegeneinander hetzbares Kanonenfutter!

Man nenne bitte auch nur eine einzige Partei, die derart freie Bürger will!
Es gibt keine!
DAS ist das Problem.

Was soll die permanente Baby-BWL-Kacke ?

Es geht um Demokratie nicht um Kaufkraft oder € 1,-- Jobs.

politisch Verfolgter
07.11.2006, 18:39
Was soll die permanente Baby-BWL-Kacke ?

Es geht um Demokratie nicht um Kaufkraft oder € 1,-- Jobs.
Damit geht es um user value von Betriebslosen!
Begriffen?

Die Arbeits- und Sozial-Gesetzgebung samt Abgabenordnung ist grundrechtswidrig.
Niemand darf per Gesetz zum Eignerinstrument erklärt werden.
Alles klar?

Wenn der Feudaldreck weg ist, dann ist der Weg zur Demokratie offen.

Ich bin ja geduldig mit Begriffsstutzigen.
Irgendwann sollte aber bitte schon mal der Groschen fallen.
Also: Marktwirtschaft bedingt bzgl. Betriebslosen user value.
Das ist sozialstaatlich unterbunden.

Bruddler
07.11.2006, 19:02
Oh mein Gott....genau wählt die NPD. Dann habt ihr Demokratie.
Ich würde sagne gründet doch gleich die NSDAP und wählt sie an die Spitze der Macht.
Rechtes Hirnloses Geblubber ohne Sinn und verstand....naja es sei den sie wünschen sich eine Dikatur, dann ist es natürlich argumentativ geschickt formuliert.

Du hast den Thread nicht verstanden !

:shutup: :hide:

Der Gerechte
08.11.2006, 18:19
Wenn es noch eines Beispiels bedarf, dass wir auf dem besten Weg zur Diktatur sind,
hier ist es:
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugsicherung_nid_37991.html

Es ist also etwas nicht verfassungskonform? Was solls- dann wird die Verfassung eben geändert!

GnomInc
08.11.2006, 21:00
Wenn es noch eines Beispiels bedarf, dass wir auf dem besten Weg zur Diktatur sind,
hier ist es:
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugsicherung_nid_37991.html

Es ist also etwas nicht verfassungskonform? Was solls- dann wird die Verfassung eben geändert!

Das GRUNDGESETZ , gern als " Verfassung " vorgezeigt, wurde über 50 X
vom Bundestag geändert - nicht einmal vom Volk !


Demokratie ???:)) :)) :))

Waldgänger
08.11.2006, 22:06
Die Verfassung ist schon lange ein bloßer Fetzen Papier.

alliance79
08.11.2006, 22:19
Streng genommen wird die Verfassung vom Volk geändert, da sie ja die Volksvertreter wählen.

Die Verfassung wurde immer nur in kleinen Dosen geändert. Die wesentliche bestandteile wie P1A1 wurden nicht geändert.

Außerdem kenne ich keine Staatsform, außer der Demokratie, in der es für die menschen lebenswerter sein könnte.
Sie hat fehler und man muß wohl viel ändern. Aber wertlos ist sie auf keinen fall...genaus wenig wie die Verfassung.

Waldgänger
08.11.2006, 22:35
Es sollte differenziert werden. Es gibt nicht "DIE" Demokratie, sondern verschiedene Formen der Demokratie, genauso wie es verschiedene Formen des Sozialismus gibt.

KrascherHistory
09.11.2006, 00:40
Damit geht es um user value von Betriebslosen!
Begriffen?

Die Arbeits- und Sozial-Gesetzgebung samt Abgabenordnung ist grundrechtswidrig.
Niemand darf per Gesetz zum Eignerinstrument erklärt werden.
Alles klar?

Wenn der Feudaldreck weg ist, dann ist der Weg zur Demokratie offen.

Ich bin ja geduldig mit Begriffsstutzigen.
Irgendwann sollte aber bitte schon mal der Groschen fallen.
Also: Marktwirtschaft bedingt bzgl. Betriebslosen user value.
Das ist sozialstaatlich unterbunden.

GG ist futsch.

AO ist futsch, weil ZPO futsch.

Mein Groschen ist kaput. Bin beim Milch holen hingefallen, Groschen verbogen.

Dein letzter Absatz top meinen dritten Satz um Längen. :]

GnomInc
09.11.2006, 10:01
Sehr gut eine Wortmeldung von

Prof. Tatjana Thörne im FAZ -Ffeuilleton von gestern 8. Nov.

" Zweierlei Hakenkreuz " zur Situation der Meinungfreiheit. § 86 a StGB

Kann die .pdf leider nicht hochladen , da 193 KB. Sorry

Krauti
09.11.2006, 10:21
Sehr gut eine Wortmeldung von

Prof. Tatjana Thörne im FAZ -Ffeuilleton von gestern 8. Nov.

" Zweierlei Hakenkreuz " zur Situation der Meinungfreiheit. § 86 a StGB

Kann die .pdf leider nicht hochladen , da 193 KB. Sorry

Was hat sie denn so gesacht? ?(

GnomInc
09.11.2006, 10:25
Kurz : Eichränkung von Meinungfreiheit, wie es mittels § 86a geschieht ist juristisch nicht begründbar und damit grundgesetzwidrig .

Something Wicked
09.11.2006, 18:08
Streng genommen wird die Verfassung vom Volk geändert, da sie ja die Volksvertreter wählen.

Richtig. Genauso verhält es sich bei der Erarbeitung und Ratifizierung des GGs 1949.



Die Verfassung wurde immer nur in kleinen Dosen geändert. Die wesentliche bestandteile wie P1A1 wurden nicht geändert.
In dem Fall dürfte man sich auch schwer tun, weil Art. 79 eine Änderung der ersten zwanzig Artikel in der Sache für unzulässig erklärt.



Außerdem kenne ich keine Staatsform, außer der Demokratie, in der es für die menschen lebenswerter sein könnte.
Sie hat fehler und man muß wohl viel ändern. Aber wertlos ist sie auf keinen fall...genaus wenig wie die Verfassung.
Ganz genau. Churchill lässt grüßen.

Bruddler
09.11.2006, 19:19
Es sollte differenziert werden. Es gibt nicht "DIE" Demokratie, sondern verschiedene Formen der Demokratie, genauso wie es verschiedene Formen des Sozialismus gibt.

- schweizer Demokratie :top:
- amerikanische "Demokratie" :flop:
- deutsche "Demokratie" (wie amerikanische "Demokratie" )
- "Demokratie der einstigen DDR :flop:

klartext
09.11.2006, 22:53
Es sollte differenziert werden. Es gibt nicht "DIE" Demokratie, sondern verschiedene Formen der Demokratie, genauso wie es verschiedene Formen des Sozialismus gibt.
Alle Ausformungen der Demokratie haben jedoch Eckwerte, sonst sind sie keine. Diese Eckwerte sind in den ersten 20 Artikeln unseres Grundgesetzes zusammengefasst und nicht änderbar. Ganz so beliebig ist also Demokratie nicht, als dass jedes System damit bezeichnet werden kann.

Waldgänger
09.11.2006, 23:38
Alle Ausformungen der Demokratie haben jedoch Eckwerte, sonst sind sie keine. Diese Eckwerte sind in den ersten 20 Artikeln unseres Grundgesetzes zusammengefasst und nicht änderbar. Ganz so beliebig ist also Demokratie nicht, als dass jedes System damit bezeichnet werden kann.

Natürlich kann sich nicht jedes System demokratisch bezeichnen und weil heute jeder ein Demokrat zu sein vorgibt, widersprechen die einzelnen Definitionen, die von der Demokratie abgegeben werden, zwangsläufig einander. Der Versuch einer etymologischen Klärung stellt sich als enttäuschend heraus. Die Begriffsbestimmung der Demokratie auf Grund der neuzeitlichen Regierungsformen, die sich (übrigens später) demokratisch bekannten, ist höchst strittig.

Die geschichtliche Untersuchung scheint letzten Endes die vernünftigste zu sein: Will man nämlich wissen, was Demokratie ist, so muss man zunächst in Erfahrung bringen, was sie denjenigen bedeutete, die sie erfanden. Die antike Demokratie versammelt eine Gemeinschaft von Bürgern, denen sie gleiche Rechte sichert. Die Begriffe von Staatsbürgerschaft, Freiheit, Volkssouveränität und Gleichberechtigung sind eng miteinander verknüpft. Die Freiheit rührt von der Volksangehörigkeit, das heißt von der Abkunft, her. Es ist eine Freiheit-als-Anteilnahme. Die Freiheit des Volkes steuert alle anderen Freiheiten; Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

Die Gleichberechtigung leitet sich aus der gleichen "Eigenschaft-als-Staatsbürger" ab, die alle freien Menschen besitzen. Sie ist ein Mittel des Politischen. Die antiken und neuzeitlichen Demokratien unterscheiden sich hauptsächlich darin, dass die ersten den egalitären Individualismus nicht kennen, auf dem die zweiten gründen.

Die Volkssouveränität ist also das Kennzeichen der Demokratie, diese Souveränität ist aber unveräußerlich und wenn sie veräußerlicht wird, also an Vertreter abgetreten wird, ist das freie Mandat des bürgerlichen Parlamentarismus dazu ungeeignet. Es kann festgehalten werden, dass die Liberaldemokratie die schlechteste Variante der Demokratie ist, weil sie im Endeffekt zu einer Oligarchie entartet, also weder wirkliche Eliten hervorbringt, noch dafür sorgt den Volkswillen direkt umzusetzen. Das Grundgesetz ist eine der deutschen Liberaldemokratie immanente Schrift. Es könnte also genauso gut eine Demokratie existieren die fast keinen einzigen Artikel des heutigen GG beachtet.

klartext
10.11.2006, 00:10
Natürlich kann sich nicht jedes System demokratisch bezeichnen und weil heute jeder ein Demokrat zu sein vorgibt, widersprechen die einzelnen Definitionen, die von der Demokratie abgegeben werden, zwangsläufig einander. Der Versuch einer etymologischen Klärung stellt sich als enttäuschend heraus. Die Begriffsbestimmung der Demokratie auf Grund der neuzeitlichen Regierungsformen, die sich (übrigens später) demokratisch bekannten, ist höchst strittig.

Die geschichtliche Untersuchung scheint letzten Endes die vernünftigste zu sein: Will man nämlich wissen, was Demokratie ist, so muss man zunächst in Erfahrung bringen, was sie denjenigen bedeutete, die sie erfanden. Die antike Demokratie versammelt eine Gemeinschaft von Bürgern, denen sie gleiche Rechte sichert. Die Begriffe von Staatsbürgerschaft, Freiheit, Volkssouveränität und Gleichberechtigung sind eng miteinander verknüpft. Die Freiheit rührt von der Volksangehörigkeit, das heißt von der Abkunft, her. Es ist eine Freiheit-als-Anteilnahme. Die Freiheit des Volkes steuert alle anderen Freiheiten; Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

Die Gleichberechtigung leitet sich aus der gleichen "Eigenschaft-als-Staatsbürger" ab, die alle freien Menschen besitzen. Sie ist ein Mittel des Politischen. Die antiken und neuzeitlichen Demokratien unterscheiden sich hauptsächlich darin, dass die ersten den egalitären Individualismus nicht kennen, auf dem die zweiten gründen.

Die Volkssouveränität ist also das Kennzeichen der Demokratie, diese Souveränität ist aber unveräußerlich und wenn sie veräußerlicht wird, also an Vertreter abgetreten wird, ist das freie Mandat des bürgerlichen Parlamentarismus dazu ungeeignet. Es kann festgehalten werden, dass die Liberaldemokratie die schlechteste Variante der Demokratie ist, weil sie im Endeffekt zu einer Oligarchie entartet, also weder wirkliche Eliten hervorbringt, noch dafür sorgt den Volkswillen direkt umzusetzen. Das Grundgesetz ist eine der deutschen Liberaldemokratie immanente Schrift. Es könnte also genauso gut eine Demokratie existieren die fast keinen einzigen Artikel des heutigen GG beachtet.
Du stellst hier schlicht Behauptungen auf als Tatsache, dei nur deiner Ideologie entsprechen und untermalst sie mit Kunstbegriffen wie Liberaldemokratie.
Ich kann nicht erkennen, das wir unser bisher sehr erfolgreiches System das noch lange nicht in seinen Möglichkeiten der Gestalung ausgereizt ist, ändern sollen.
Unser System bedarf einer verbesserten Feinsteuerung, mehr nicht.
Dass das Volk Macht deligieren muss, weil der Staat ja wie jede Firma von irgendwem geführt und verwaltet werden muss, wird keine System ändern können. Was wir brauchen, ist ein stärkerer Einfluss auf wesentliche Einzelentscheidungen. Damit wäre schon eine Menge gewonnen.

Waldgänger
10.11.2006, 00:25
Du stellst hier schlicht Behauptungen auf als Tatsache, dei nur deiner Ideologie entsprechen und untermalst sie mit Kunstbegriffen wie Liberaldemokratie.

Wie gesagt, DIE Demokratie gibt es schlichtweg nicht. Ich hätte es auch bürgerliche Demokratie nennen können, oder Herrschaft der Minderwertigen, wie Dir beliebt.


Ich kann nicht erkennen, das wir unser bisher sehr erfolgreiches System das noch lange nicht in seinen Möglichkeiten der Gestalung ausgereizt ist, ändern sollen.
Unser System bedarf einer verbesserten Feinsteuerung, mehr nicht.

Ich würde gern wissen was am Parlamentarismus erfolgreich ist, welche Gestaltungsmöglichkeiten noch vorhanden sein sollen und was unter einer "verbesserten Feinsteuerung" zu verstehen ist.


Dass das Volk Macht deligieren muss, weil der Staat ja wie jede Firma von irgendwem geführt und verwaltet werden muss, wird keine System ändern können. Was wir brauchen, ist ein stärkerer Einfluss auf wesentliche Einzelentscheidungen. Damit wäre schon eine Menge gewonnen.

Jede Unzufriedenheit ist nur soviel Wert wie der Ursprung gegen den sie sich richtet. Eine bloße Reform ist an sich also wertlos. Natürlich muss der Staat verwaltet werden, aber wieso nicht durch das Volk direkt? Wieso nicht durch die Basis und mit Unterstützung von Räten, die einem imperativen Mandat unterstehen? Ein solches System wäre viel volksnäher, natürlicher und ein wahrhaft organischer Aufbau der Nation. Demokratie bedeutet Volksherrschaft, ich denke das ist uns allen klar. Wenn wir ein echtes demokratisches System wollen, muss die Volksherrschaft so groß wie möglich und eine effiziente Politik sichergestellt sein. Das alles kann nur die Räterepublik verwirklichen - die Manifestation des echten deutschen Volksstaats.

Bruddler
10.11.2006, 09:19
Alle Ausformungen der Demokratie haben jedoch Eckwerte, sonst sind sie keine. Diese Eckwerte sind in den ersten 20 Artikeln unseres Grundgesetzes zusammengefasst und nicht änderbar. Ganz so beliebig ist also Demokratie nicht, als dass jedes System damit bezeichnet werden kann.

Welche "Eckwerte" hatte die Demokratie beispielsweise in der DDR ?

Walter Hofer
10.11.2006, 09:25
Welche "Eckwerte" hatte die Demokratie beispielsweise in der DDR ?

zum Beispiel :
Arbeit für alle, Existenzsicherheit, Grundbedürfnisse zu bezahlbaren Preisen, keine Obdachlosen und Bettler

SAMURAI
10.11.2006, 11:40
zum Beispiel :
Arbeit für alle, Existenzsicherheit, Grundbedürfnisse zu bezahlbaren Preisen, keine Obdachlosen und Bettler

Der Staat tut so als ob er die Leute bezahlen würde und die Leute tun so als ob sie arbeiten würden.

Warschau
10.11.2006, 12:33
zum Beispiel :
Arbeit für alle, Existenzsicherheit, Grundbedürfnisse zu bezahlbaren Preisen, keine Obdachlosen und Bettler

jo, und im jahre 1989, meldete genau dieser staat konkurs an…

hartmut
10.11.2006, 15:01
die demokratie ist eine regierungsform, die jedem eine stimme gibt.
sie ist keine beglückungseinrichtung.
welche form der regierung könnte denn die menschen zufriedener stimmen?

Eine ZK-Herrschaft ala Honnecker?
Oder ein Führerstaat ala Hitler &Himmler?
beide Systeme haben grausam versagt, wie sich vielleicht der eine oder andere erinnert.

es gibt gar keine sinnvolle Alternative zur Volksherrschaft, also Demokratie.
Vielleicht fehlt unserer Demokratie das Mehrheitswahlrecht, mit dessen Hilfe
Gegner der DEmokratie aus dem parlamentarischen Geschäften ausgeschlossen werden können.

mfg
hartmut

KrascherHistory
10.11.2006, 16:18
zum Beispiel :
Arbeit für alle, Existenzsicherheit, Grundbedürfnisse zu bezahlbaren Preisen, keine Obdachlosen und Bettler

Überwachung, Kontrolle, Ausreiseverbot (=Republikflucht), Bespitzelung, Repressalien bei Nichtkonformität, Mauer-Tote, Polit.Gefangene, etc.

Walter Hofer
10.11.2006, 18:11
Überwachung, Kontrolle, Ausreiseverbot (=Republikflucht), Bespitzelung, Repressalien bei Nichtkonformität, Mauer-Tote, Polit.Gefangene, etc.

dass sind die Unwerte und negativen Auswüchse der sog. Demokratie ! klaro

Es wurde nach positiven "Eckewerten" gefragt.

übrigens, wo wir schon mal dabei sind;
Frage an den Verfassungsfachmann :

Wie gefiel dir die 1. Verfassung der DDR?
Sie löste die Weimarer Verfassung doch ab oder auch nicht ?

... immerhin wurden die Bürger dazu befragt.

D-R
10.11.2006, 18:31
zum Beispiel :
Arbeit für alle, Existenzsicherheit, Grundbedürfnisse zu bezahlbaren Preisen, keine Obdachlosen und Bettler

Schwachsinn,dies hätte es alles nicht gegeben,ohne "Westliche"Gelder.Wie nannte man das noch? ..Devisen.

"Obdachlose" und "Bettler"=Arbeitsscheue gabs sehrwohl,die saßen nur im Knast,besser "Arbeitslager".;)

KrascherHistory
10.11.2006, 19:33
dass sind die Unwerte und negativen Auswüchse der sog. Demokratie ! klaro

Es wurde nach positiven "Eckewerten" gefragt.

übrigens, wo wir schon mal dabei sind;
Frage an den Verfassungsfachmann :

Wie gefiel dir die 1. Verfassung der DDR?
Sie löste die Weimarer Verfassung doch ab oder auch nicht ?

... immerhin wurden die Bürger dazu befragt.

Das waren die positiven Eckwerte. Du hast nur die offizielle Mogelpackung zitiert !

Mehr war bei der Ost-Zone nicht drin. Gegen Mißverständnisse: ich bis Wessi und finde die Westzone noch viel perverser, weil subtiler.

Die Übernahme der "BRD" durch die "DDR" hat auch keiner so richtig verstanden.

Aber Ferkel macht es vor !

KrascherHistory
10.11.2006, 19:36
dass sind die Unwerte und negativen Auswüchse der sog. Demokratie ! klaro

Es wurde nach positiven "Eckewerten" gefragt.

übrigens, wo wir schon mal dabei sind;
Frage an den Verfassungsfachmann :

Wie gefiel dir die 1. Verfassung der DDR?
Sie löste die Weimarer Verfassung doch ab oder auch nicht ?

... immerhin wurden die Bürger dazu befragt.

Nachschlag:

"Verfassung" Bürgerbefragung ?

Ich stelle mir das so vor: "wollt ihr einen totalitären Staat mit Stacheldraht, Mauertoten und Einheitspartei ohne reale MItbestimmung und ner fetten Stasi ?"
"JA" "Wollen wir !"

Die WRV ist nach wie vor Völkerrechtssubjekt.

Das "GG" ist keine Verfassung. Nur ein Instrument der Makrokriminaliät OMf-brD !

Bruddler
10.11.2006, 19:43
die demokratie ist eine regierungsform, die jedem eine stimme gibt.
sie ist keine beglückungseinrichtung.
welche form der regierung könnte denn die menschen zufriedener stimmen?

Eine ZK-Herrschaft ala Honnecker?
Oder ein Führerstaat ala Hitler &Himmler?
beide Systeme haben grausam versagt, wie sich vielleicht der eine oder andere erinnert.

es gibt gar keine sinnvolle Alternative zur Volksherrschaft, also Demokratie.
Vielleicht fehlt unserer Demokratie das Mehrheitswahlrecht, mit dessen Hilfe
Gegner der DEmokratie aus dem parlamentarischen Geschäften ausgeschlossen werden können.

mfg
hartmut

Vielleicht sollten wir Deutsche uns bezueglich Demokratie mehr an der Schweiz orientieren und weniger an der Pseudo-Demokratie (Oligarchie) der USA ?! :D

Black Hawk
10.11.2006, 19:50
Wir leben in einer Scheindemokratie, in der der Bürger zum Wahlvieh degradiert worden ist. Vielleicht erkennen einige nun diesen Mißstand. Und wenn, dann muss sich die Stimmung bei der nächsten Wahl wiederspiegeln, ansonsten haben solche Umfragen wie diese keinen Wert. Das alte Leid der Deutschen: Beschweren ja, handeln nein. Wenngleich die prominenten Alternativen NPD/PDS auch nicht wirklich verlockend sind.

Leider ist dies das Problem der representativen Demokratie. Aber ich frage mich wirklich, wie man eine direkte Demokratie wie in der Schweiz hier einführen will.

Walter Hofer
10.11.2006, 20:19
Nachschlag:

"Verfassung" Bürgerbefragung ?

Ich stelle mir das so vor: "wollt ihr einen totalitären Staat mit Stacheldraht, Mauertoten und Einheitspartei ohne reale MItbestimmung und ner fetten Stasi ?"
"JA" "Wollen wir !"

Die WRV ist nach wie vor Völkerrechtssubjekt.



Kennst du die Präambel ............... ?

DIE VERFASSUNG GEHT VOM VOLKE AUS

Von dem Willen erfüllt,
die Freiheit und die Rechte
des Menschen zu verbürgen,
das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben
in sozialer Weise zu gestalten,
dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen,
die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern
und den Frieden zu sichern,
hat sich das deutsche Volk
diese Verfassung gegeben

Das hört sich doch gut an :)

A. Grundlagen der Staatsgewalt

ARTIKEL 1

(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.
(3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

ARTIKEL 2

(1) Die Farben der Deutschen Demokratischen Republik sind Schwarz-Rot-Gold.
(2) Die Hauptstadt der Republik ist Berlin.

ARTIKEL 3

(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
(2) Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreise, seinem Lande und in der Deutschen Demokratischen Republik.
(3) Das Mitbestimmungsrecht der Bürger wird wahrgenommen durch:
Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden;
Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts;
Übernehme öffentlicher Ämter in Verwaltung und Rechtsprechung.
(4) Jeder Bürger hat das Recht, Eingaben an die Volksvertretung zu richten.
(5) Die Staatsgewalt muß dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt dienen.
(6) Die im öffentlichen Dienst Tätigen sind Diener der Gesamtheit und nicht einer Partei. Ihre Tätigkeit wird von der Volksvertretung überwacht.

Auszug:

Die Verfassung der
Deutschen Demokratischen Republik

[vom 7. Oktober 1949]
----------------------------

und sie enthält Elemente, die hier immer wieder gefordert werden...

KrascherHistory
10.11.2006, 20:22
Kennst du die Präambel ............... ?

DIE VERFASSUNG GEHT VOM VOLKE AUS

Von dem Willen erfüllt,
die Freiheit und die Rechte
des Menschen zu verbürgen,
das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben
in sozialer Weise zu gestalten,
dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen,
die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern
und den Frieden zu sichern,
hat sich das deutsche Volk
diese Verfassung gegeben

Das hört sich doch gut an :)

A. Grundlagen der Staatsgewalt

ARTIKEL 1

(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.
(3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

ARTIKEL 2

(1) Die Farben der Deutschen Demokratischen Republik sind Schwarz-Rot-Gold.
(2) Die Hauptstadt der Republik ist Berlin.

ARTIKEL 3

(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
(2) Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreise, seinem Lande und in der Deutschen Demokratischen Republik.
(3) Das Mitbestimmungsrecht der Bürger wird wahrgenommen durch:
Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden;
Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts;
Übernehme öffentlicher Ämter in Verwaltung und Rechtsprechung.
(4) Jeder Bürger hat das Recht, Eingaben an die Volksvertretung zu richten.
(5) Die Staatsgewalt muß dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt dienen.
(6) Die im öffentlichen Dienst Tätigen sind Diener der Gesamtheit und nicht einer Partei. Ihre Tätigkeit wird von der Volksvertretung überwacht.

Auszug:

Die Verfassung der
Deutschen Demokratischen Republik

[vom 7. Oktober 1949]
----------------------------

und sie enthält Elemente, die hier immer wieder gefordert werden...

Wenn es so wäre, warum hat sich das "Volk" der "DDR" die Mauer, Mauertote, die Stasi, keine Reisefreiheit und ein inhumanes totalitäres System gegeben ?

Haben die eine Klatsche in der ehem. DDR ? Und warum dann unter Lebensgefahr die Montags-Demos beginnen ? Unwissend, ob die Honi-Horde nicht wild rumballert ?

Klingt nicht nach einem Volks-Souverän.....

Walter Hofer
10.11.2006, 20:38
Wenn es so wäre, warum hat sich das "Volk" der "DDR" die Mauer, Mauertote, die Stasi, keine Reisefreiheit und ein inhumanes totalitäres System gegeben ?

Klingt nicht nach einem Volks-Souverän.....

das steht hier :

ARTIKEL 5

(1) Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger.
(2) Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt.
(3) Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen.


und hier die beiden wichtigsten Artikel, besonders 8 und 9:

B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt

I. Rechte des Bürgers

ARTIKEL 6

(1) Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt.
(2) Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.
(3) Wer wegen Begehung dieser Verbrechen bestraft ist, kann weder im öffentlichen Dienst noch in leitenden Stellen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein. Er verliert das Recht zu wählen und gewählt zu werden.

ARTIKEL 7

(1) Mann und Frau sind gleichberechtigt.
(2) Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.

ARTIKEL 8

(1) Persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen, sind gewährleistet. Die Staatsgewalt kann diese Freiheiten nur auf Grund der für alle Bürger geltenden Gesetze einschränken oder entziehen.

ARTIKEL 9

(1) Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
(2) Eine Pressezensur findet nicht statt.

-------------------------------------

Ein Hinweis auf die Relgionsfreiheit fehlt allerdings.

Flüchtlinge und Demonstranten (1953) beriefen sich auf Art. 8 und 9 der DDR-Verfassung, die ja vom Volk beschlossen worden war und in der Volkskammer als Gesetz verkündet wurde.

KrascherHistory
10.11.2006, 21:09
das steht hier :

ARTIKEL 5

(1) Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger.
(2) Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt.
(3) Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen.


und hier die beiden wichtigsten Artikel, besonders 8 und 9:

B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt

I. Rechte des Bürgers

ARTIKEL 6

(1) Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt.
(2) Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.
(3) Wer wegen Begehung dieser Verbrechen bestraft ist, kann weder im öffentlichen Dienst noch in leitenden Stellen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein. Er verliert das Recht zu wählen und gewählt zu werden.

ARTIKEL 7

(1) Mann und Frau sind gleichberechtigt.
(2) Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.

ARTIKEL 8

(1) Persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen, sind gewährleistet. Die Staatsgewalt kann diese Freiheiten nur auf Grund der für alle Bürger geltenden Gesetze einschränken oder entziehen.

ARTIKEL 9

(1) Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
(2) Eine Pressezensur findet nicht statt.

-------------------------------------

Ein Hinweis auf die Relgionsfreiheit fehlt allerdings.

Flüchtlinge und Demonstranten (1953) beriefen sich auf Art. 8 und 9 der DDR-Verfassung, die ja vom Volk beschlossen worden war und in der Volkskammer als Gesetz verkündet wurde.

Haben die Richter, die die ganzen Menschen als Republikflüchtlinge bestraft haben, denn nicht ihre "Verfassung" gelesen.

Merkwürdig.....

Walter Hofer
10.11.2006, 21:42
Haben die Richter, die die ganzen Menschen als Republikflüchtlinge bestraft haben, denn nicht ihre "Verfassung" gelesen.

Merkwürdig.....

Ja, die beiden Artikel und das Deutschland eine Nation sei wurden den SED-Machthabern immer peinlicher. Deshalb wurde die auch nicht schlechte Verfassung durch die sog. "Ulbricht-Verfassung" - mir pseudo-akklamatorischer Volksbefragung !! - abgelöst.

Das war es mit dem Bezug auf die Verfassung wegen freier Wahl des Wohnsitzes weltweit.

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik

vom 6. April 1968

und dann Vergleich mal die neue Präambel mit der alten Version :


Getragen von der Verantwortung, der ganzen deutschen Nation den Weg in eine Zukunft des Friedens und des Sozialismus zu weisen,

in Ansehung der geschichtlichen Tatsache, daß der Imperialismus unter Führung der USA im Einvernehmen mit Kreisen des westdeutschen Monopolkapitals Deutschland gespalten hat, um Westdeutschland zu einer Basis des Imperialismus und des Kampfes gegen den Sozialismus aufzubauen, was den Lebensinteressen der Nation widerspricht,

hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik,

fest gegründet auf den Errungenschaften der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Umwälzung der gesellschaftlichen Ordnung,

einig in seinen werktätigen Klassen und Schichten das Werk der Verfassung vom 7. Oktober 1949 in ihren Geiste weiterführend

und von dem Willen erfüllt, den Weg des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit, der Demokratie, des Sozialismus und der Völkerfreundschaft in freier Entscheidung unbeirrt weiterzugehen,

diese sozialistische Verfassung gegeben.


Der für die SED-Bonzen peinliche Begriff "eine Nation war auch weg" !

Welche ein Hohn zu behaupten, die alte Verfassung im Geiste weiter zuführen !
:kotz: :kotz:

Erst der Korb 3 von Helsinki 1976 legte - wegen der freien Wohnsitzewahl - erneut den Dynamit-Sprengsatz unter den sog. "Arbeiter- und Bauernstaat".

Quo vadis
11.11.2006, 09:12
Schaut euch das "demokratische" Verständnis "unserer" Etabliertenpolitiker an ! :rolleyes:

http://de.news.yahoo.com/11112006/336/gaebler-wirtschaftlichen-druck-npd-sympathisanten.html

gabs schon mal wirtschaftlichen Druck auf Linkspartei- Sympathisanten?

redanarchist
11.11.2006, 11:40
Damit geht es um user value von Betriebslosen!
Begriffen?

Die Arbeits- und Sozial-Gesetzgebung samt Abgabenordnung ist grundrechtswidrig.
Niemand darf per Gesetz zum Eignerinstrument erklärt werden.
Alles klar?

Wenn der Feudaldreck weg ist, dann ist der Weg zur Demokratie offen.

Ich bin ja geduldig mit Begriffsstutzigen.
Irgendwann sollte aber bitte schon mal der Groschen fallen.
Also: Marktwirtschaft bedingt bzgl. Betriebslosen user value.
Das ist sozialstaatlich unterbunden.

dein geschwurbel kapiert keiner, du häufst unzusammenhängende und semantisch unpassende begriffe aneinander, ohne deren bedetungszusammenhang begriffen zu haben. lass es bleiben, es wirkt affig.

Bruddler
11.11.2006, 11:49
dein geschwurbel kapiert keiner, du häufst unzusammenhängende und semantisch unpassende begriffe aneinander, ohne deren bedetungszusammenhang begriffen zu haben. lass es bleiben, es wirkt affig.

noch nicht bemerkt ?

egal in welchem Thread , politisch Verfolgter verwendet überall
die gleichen Begriffe... egal zu welchem Thema :vogel:

Ich glaube er braucht unsere Hilfe ! ;(

KrascherHistory
11.11.2006, 13:15
Das Grundgesetz und die Verfassung sind 2 verschiedene Sachen.
Grundgesetz und Verfassung ist nicht das Gleiche.

Ein Land benötigt übrigends nicht unbedingt eine Verfassung - Großbritanien hat Keine.

Aufklärung: Das "GG" wurde seit Bestehen rd. 180x geändert.

Allein 30x während der Fussball-WM. Nicht mitbekommen ?

Mal ne linke Seite vom "rechten" Flügel:

http://www.dkp-karlsruhe.de/doku/gg/gg-synopse-11.html#A139

Sven71
11.11.2006, 13:15
Das Grundgesetz und die Verfassung sind 2 verschiedene Sachen.
Grundgesetz und Verfassung ist nicht das Gleiche.

Ein Land benötigt übrigends nicht unbedingt eine Verfassung - Großbritanien hat Keine.

Hört hört, das ist nicht einmal der Bundeszentrale für politische Bildung bewußt. Wo liegt denn der Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung?

Großbritannien hat keine schriftlich fixierte Verfassung. Richtig. Großbritannien hat gar keine Verfassung? Falsch: Magna Charta, Habeas-Corpus-Act, Petition of Rights läuten bestimmt eine Glocke, oder? Richtig ist wiederum, daß diese keinen Einfluß auf die Gesetzgebung in GB haben, so daß keine Verfassungskonformität zu prüfen ist.

KrascherHistory
11.11.2006, 13:18
Hört hört, das ist nicht einmal der Bundeszentrale für politische Bildung bewußt. Wo liegt denn der Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung?

Großbritannien hat keine schriftlich fixierte Verfassung. Richtig. Großbritannien hat gar keine Verfassung? Falsch: Magna Charta, Habeas-Corpus-Act, Petition of Rights läuten bestimmt eine Glocke, oder? Richtig ist wiederum, daß diese keinen Einfluß auf die Gesetzgebung in GB haben, so daß keine Verfassungskonformität zu prüfen ist.

Doch, es ist ihr bewußt !

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ist ziemlich eindeutig der 146er ! MfG K

maf2
11.11.2006, 13:32
Aufklärung: Das "GG" wurde seit Bestehen rd. 180x geändert.
Allein 30x während der Fussball-WM. Nicht mitbekommen ?


Föderalismusreform?

KrascherHistory
11.11.2006, 13:34
Föderalismusreform?

Artikeländerungen des "GG". Von FR habe ich nix geschrieben ! Wahrend der WM ?

Wie praktisch. Wird keiner damit behelligt, das ihm 30 Grundrechte gerade mal unterm Arsche weggezogen werden !

"Lesen sie bloß nicht das Kleingedruckte, davon bekommen sie nur schlechte Augen. Ich mach das schon für sie......:)) !"

maf2
11.11.2006, 13:34
Doch, es ist ihr bewußt !

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ist ziemlich eindeutig der 146er !

Nicht für deine Meinung, denn da steht nichts darüber, auf welchem Wege die Entscheidung herbeigeführt und geäußert werden muß - insbesondere nichts von Volksabstimmung o.ä.
Auch die WRV wurde durch Volksvertreter verabschiedet.

KrascherHistory
11.11.2006, 13:35
Nicht für deine Meinung, denn da steht nichts darüber, auf welchem Wege die Entscheidung herbeigeführt und geäußert werden muß - insbesondere nichts von Volksabstimmung o.ä.
Auch die WRV wurde durch Volksvertreter verabschiedet.

Bist du krank ? Deine Rabulistik war schon besser !

Der 146er belegt den Unterschied zwischen Verfassung und "GG". Mehr nicht.

maf2
11.11.2006, 13:36
Artikeländerungen des "GG". Von FR habe ich nix geschrieben ! Wahrend der WM ?
Wie praktisch. Wird keiner damit behelligt, das ihm 30 Grundrechte gerade mal unterm Arsche weggezogen werden !

Die Grundgesetzänderungen in der genannten Zeit waren bedingt durch die Föderalismusreform, hatten also staatsorganisationsrechtlichen Inhalt. In welchen Grundrechten bist du dadurch betroffen?

maf2
11.11.2006, 13:38
Bist du krank ? Deine Rabulistik war schon besser !
Der 146er belegt den Unterschied zwischen Verfassung und "GG". Mehr nicht.

"Verfassung" ist der Oberbegriff, "Grundgesetz" der Name der gegenwärtigen deutschen Verfassung. Da Art.146 GG einer späteren Namensgebung einer anderen deutschen Verfassung nicht vorgreift, ist der Sprachgebrauch sinnvoll.

KrascherHistory
11.11.2006, 13:38
Die Grundgesetzänderungen in der genannten Zeit waren bedingt durch die Föderalismusreform, hatten also staatsorganisationsrechtlichen Inhalt. In welchen Grundrechten bist du dadurch betroffen?

Ach weils eine FR war, sind die Änderungen während der WM auch so i.O.

Ich sagte ja schon: praktisch gemacht vom BuTag, damit die Bürger damit nicht behelligt werden.

Welche "GG"-Art. betroffen ? Bitte lies selbst im Netz nach. Oder frag deine Sekretärin. Oder ist die weg ?

KrascherHistory
11.11.2006, 13:40
"Verfassung" ist der Oberbegriff, "Grundgesetz" der Name der gegenwärtigen deutschen Verfassung. Da Art.146 GG einer späteren Namensgebung einer anderen deutschen Verfassung nicht vorgreift, ist der Sprachgebrauch sinnvoll.

Nein. Steht da nicht. Das "GG" ist von Allierten verlangt und lediglich ein Verwaltungsrecht.

Oder gibt es eine entspr. Rechtsnorm dafür das ein "GG" irgendwann automatisch zur Verfassung mutiert, weil z.B. eine Mutti-Limbach es so runterlügt ?

Bitte belege.

maf2
11.11.2006, 13:42
Ach weils eine FR war, sind die Änderungen während der WM auch so i.O.
Ich sagte ja schon: praktisch gemacht vom BuTag, damit die Bürger damit nicht behelligt werden.
Welche "GG"-Art. betroffen ?

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2034.pdf

Du wirst feststellen, daß es sich bei den geänderten Grundgesetzartikeln um Staatsorganisationsnormen handelt, nicht um Grundrechte.

Das relativ kleine Publikum, das sich für die Feinheiten des Föderalismus interessiert, wird sich kaum von der Fußball-WM davon haben abhalten lassen.

KrascherHistory
11.11.2006, 13:42
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2034.pdf

Du wirst feststellen, daß es sich bei den geänderten Grundgesetzartikeln um Staatsorganisationsnormen handelt, nicht um Grundrechte.

Das relativ kleine Publikum, das sich für die Feinheiten des Föderalismus interessiert, wird sich kaum von der Fußball-WM davon haben abhalten lassen.

Wie ich schon sagte: praktisch.

So wird kein Bürger damit behelligt !

maf2
11.11.2006, 13:45
Nein. Steht da nicht. Das "GG" ist von Allierten verlangt und lediglich ein Verwaltungsrecht.
Oder gibt es eine entspr. Rechtsnorm dafür das ein "GG" irgendwann automatisch zur Verfassung mutiert, weil z.B. eine Mutti-Limbach es so runterlügt ?

Eine Verfassung verwendet Begriffe, die sie nicht im eigenen Text definiert. So etwa hier aus der allgemeinen Verfassungslehre.

Die "Goldene Bulle" von 1356 war auch "nur" ein Dekret, stellte aber tatsächlich einen Teil der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches dar; ebenso der Westfälische Friede von 1648. Entscheidend ist, was in einem Normenwerk drinsteht, nicht, was aussen draufsteht.

Deinen Quatsch vom "Verwaltungsrecht" kannst du dir langsam abgewöhnen.

maf2
11.11.2006, 13:46
Wie ich schon sagte: praktisch.
So wird kein Bürger damit behelligt !

Inwiefern "behelligt"? Jetzt lies den Text des ÄnderungsG bitte genau und erkläre mir dann, in welcher Weise du davon betroffen bist.

Der Gerechte
11.11.2006, 16:25
Hört hört, das ist nicht einmal der Bundeszentrale für politische Bildung bewußt. Wo liegt denn der Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung?


Ich habe mich geirrt. *schäm*
Das Grundgesetz der BRD ist die Verfassung.

politisch Verfolgter
11.11.2006, 19:17
Dort steht ausdrücklich: Zwangsarbeit ist verboten.

KrascherHistory
12.11.2006, 12:59
Ich habe mich geirrt. *schäm*
Das Grundgesetz der BRD ist die Verfassung.

Uuuargh: wer erzählt dir denn so einen Mist ?

Art. 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das "GG" ist seit 1949 alliiertes Verwaltungsrecht welches nicht nach einer gewissen Zeit zu einer Verfassung mutiert oder metamorphiert.

KrascherHistory
12.11.2006, 13:00
Dort steht ausdrücklich: Zwangsarbeit ist verboten.

Wie schön.

Und wenn ein ALG II Empfänger nicht arbeiten "will" dann darf das Amt ihn zwingen, oder die Leistungen kürzen, so das ein verhungern oder erfrieren nicht ausgeschlosssen ist.

Ich nenne sowas Zwangsarbeit und du ?

politisch Verfolgter
12.11.2006, 14:16
Wie schön.

Und wenn ein ALG II Empfänger nicht arbeiten "will" dann darf das Amt ihn zwingen, oder die Leistungen kürzen, so das ein verhungern oder erfrieren nicht ausgeschlosssen ist.

Ich nenne sowas Zwangsarbeit und du ?

Wie oft erklärt:
Keinen Betrieb zu eignen, darf niemanden per Gesetz und auch nicht institutionalisiert od. mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklären.

Per Sozialstaat werden öffentl. Mittel mit Zwangsarbeit verknüpft.
Das ist grundrechtswidrig.

Nochmal: niemand darf mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklärt werden.
Auch nicht mit Institutionen.
Und auch nicht damit zum potenziellen Eignerinstrument zwangsbevorratet werden.

Hoffentlich ists nunmehr klar.
Öffentl. Mittel dürfen niemanden zum Inhaberinstrument erklären.
Weil eben Zwangsarbeit verboten ist.

Aus diesem Grund gibt es die Verpflichtung zu einer userzentrierten aktiven Wertschöpfungspolitik.

Bruddler
12.11.2006, 14:20
Wie oft erklärt:
Keinen Betrieb zu eignen, darf niemanden per Gesetz und auch nicht institutionalisiert od. mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklären.

Per Sozialstaat werden öffentl. Mittel mit Zwangsarbeit verknüpft.
Das ist grundrechtswidrig.

Nochmal: niemand darf mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklärt werden.
Auch nicht mit Institutionen.
Und auch nicht damit zum potenziellen Eignerinstrument zwangsbevorratet werden.

Hoffentlich ists nunmehr klar.
Öffentl. Mittel dürfen niemanden zum Inhaberinstrument erklären.
Weil eben Zwangsarbeit verboten ist.

aber klar, ist das klar !
Du drückst Dich ja schließlich immer klar und verständlich aus ! :D

politisch Verfolgter
12.11.2006, 14:22
aber klar, ist das klar !
Du drückst Dich ja schließlich immer klar und verständlich aus ! :D
Na ja, für feudalistisch eingeengte Weltbilder wohl immer noch zu unklar ;-)

KrascherHistory
12.11.2006, 14:43
Wie oft erklärt:
Keinen Betrieb zu eignen, darf niemanden per Gesetz und auch nicht institutionalisiert od. mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklären.

Per Sozialstaat werden öffentl. Mittel mit Zwangsarbeit verknüpft.
Das ist grundrechtswidrig.

Nochmal: niemand darf mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklärt werden.
Auch nicht mit Institutionen.
Und auch nicht damit zum potenziellen Eignerinstrument zwangsbevorratet werden.

Hoffentlich ists nunmehr klar.
Öffentl. Mittel dürfen niemanden zum Inhaberinstrument erklären.
Weil eben Zwangsarbeit verboten ist.

Aus diesem Grund gibt es die Verpflichtung zu einer userzentrierten aktiven Wertschöpfungspolitik.

Ein schlichtes JA hätte genügt.

Aber dann hättest du nicht "EIgneristrument" und "Wertschöpfung" reinbringen können ! :)

Bruddler
12.11.2006, 14:47
von politisch Verfolgter:
Na ja, für feudalistisch eingeengte Weltbilder wohl immer noch zu unklar ;-)

ob er wohl Weibsbilder gemeint hat ? ?(

politisch Verfolgter
12.11.2006, 14:50
Ein schlichtes JA hätte genügt.

Aber dann hättest du nicht "EIgneristrument" und "Wertschöpfung" reinbringen können ! :)

Ich leide doch unter keinem Verdrängungskomplex ;-)
Immer schön raus mit der Wahrheit.

Sven71
12.11.2006, 18:30
Uuuargh: wer erzählt dir denn so einen Mist ?

Art. 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das "GG" ist seit 1949 alliiertes Verwaltungsrecht welches nicht nach einer gewissen Zeit zu einer Verfassung mutiert oder metamorphiert.

Aha, deswegen spricht die Bundeszentrale für politische Bildung auch von dem Grundgesetz als gelebte und bewährte Verfassung (http://www.bpb.de/wissen/09375032380234317660118112809202,0,0,Grundgesetz_% 96_VerfassungVerfassungsreform.html#art0), nicht wahr?
Aber ich werfe gerne all mein Schulwissen über Bord, auch wenn all die Jahre unser Grundgesetz als Verfassung galt.

Alfred
12.11.2006, 19:03
Uuuargh: wer erzählt dir denn so einen Mist ?

Art. 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das "GG" ist seit 1949 alliiertes Verwaltungsrecht welches nicht nach einer gewissen Zeit zu einer Verfassung mutiert oder metamorphiert.

Und dennoch haben wir 16xLandesamt für Verfassungsschutz...
1xBundesamt für Verfassungsschutz...

?(

Manfred_g
13.11.2006, 12:38
...Wenn wir ein echtes demokratisches System wollen, muss die Volksherrschaft so groß wie möglich und eine effiziente Politik sichergestellt sein. Das alles kann nur die Räterepublik verwirklichen - die Manifestation des echten deutschen Volksstaats.

Das ist mE der Anbeginn der Pervertierung jeglichen demokratischen grundgedankens und mündet stets in den "totalen Staat" was nicht anderes ist, als eine Diktatur.

Individuelle Freiheit heißt das Zauberwort der wahren Demokratie, auch wenn diese (wie so ziemlich alles) nicht unbegrenzt sein kann.
Die Deutschen aber, die Bürgerbegehren und Referenden wünschen, nur um anderen dreinreden zu können anstatt die eigenen Belange zu regeln, oder diejenigen, die gleich nach noch mehr Staat plärren, halte ich für demokratieunfähig und diese haben eigentlich nichts besseres verdient, als Regimes, unter denen wir die letzten Jahre zu leiden haben.

Wer ständig Sozialismus und Diktatur wünscht und wählt, sollte hinterher nicht allzu blöde aus der Wäsche schauen, wenn er sie bekommt!

KrascherHistory
13.11.2006, 12:52
Aha, deswegen spricht die Bundeszentrale für politische Bildung auch von dem Grundgesetz als gelebte und bewährte Verfassung (http://www.bpb.de/wissen/09375032380234317660118112809202,0,0,Grundgesetz_% 96_VerfassungVerfassungsreform.html#art0), nicht wahr?
Aber ich werfe gerne all mein Schulwissen über Bord, auch wenn all die Jahre unser Grundgesetz als Verfassung galt.

Dein Schulwissen darfst du gerne über Bord werfen; ich tat´s auch.

Der 146er ist doch wohl eindeutig, oder ?

Und ein alliiertes Verwaltungsrecht namens "GG" wird nicht plötzlich oder nach einem best. Zeitraum zu einer Verfassung. Das geht nicht. Es gibt keine Rechtsnorm dafür ! Hat es nie gegeben.

Das "GG" als GELEBTE Verfassung ?! Was soll das sein ?

KrascherHistory
13.11.2006, 12:53
Und dennoch haben wir 16xLandesamt für Verfassungsschutz...
1xBundesamt für Verfassungsschutz...

?(

Ja, drollig, nicht !?

Da "arbeiten" auch viele gut bezahlte Menschen, die dort auch gerne noch länger arbeiten wollen.

Ein BVerfG haben wir auch. Ohne Verfassung. Nanü.....

KrascherHistory
13.11.2006, 12:57
Das ist mE der Anbeginn der Pervertierung jeglichen demokratischen grundgedankens und mündet stets in den "totalen Staat" was nicht anderes ist, als eine Diktatur.

Individuelle Freiheit heißt das Zauberwort der wahren Demokratie, auch wenn diese (wie so ziemlich alles) nicht unbegrenzt sein kann.
Die Deutschen aber, die Bürgerbegehren und Referenden wünschen, nur um anderen dreinreden zu können anstatt die eigenen Belange zu regeln, oder diejenigen, die gleich nach noch mehr Staat plärren, halte ich für demokratieunfähig und diese haben eigentlich nichts besseres verdient, als Regimes, unter denen wir die letzten Jahre zu leiden haben.

Wer ständig Sozialismus und Diktatur wünscht und wählt, sollte hinterher nicht allzu blöde aus der Wäsche schauen, wenn er sie bekommt!

Interessane Theorie !
Mir steht ein Volksbegehren zu. Nehme ich es in Anspruch (in SH wg. Rechtsschreibereform) wird es zunächst "gestattet" und bei ungewünschtem Ergebnis nicht weiter beachtet. Möchte ich da der Politiker-Willkür nur reinreden oder mache ich von einem verbrieften Recht, welches ich als Souverän ja angeblich mal der Regierung gegeben haben, gebrauch ?

Und wenn diese Grundrechte, wie in SH geschehen, mit Füßen getreten werden, dann "plärre" ich dMn nur und verdiene es auch nicht besser ?

Nun, dann nehme ich doch mein verbrieftes Recht nach Art. 20 (4) GG selbst in die Hand, denn es ist soweit. :]

GnomInc
13.11.2006, 12:58
Das "GG" als GELEBTE Verfassung ?! Was soll das sein ?

Ein nettes rhetorisches Konstrukt ist das schon.

Es wird der Eindruck erweckt , das per "Gewohnheitsrecht " eine Verfassung
entstehen kann.
Die logische Rückfrage : Wenn das GG schon Verfassung ist - wozu muss
sie dann erst "gelebt" werden ?

Verfassungen werden vom Volk beschlossen - so zumindestens die Theorie
ihres Zustandekommens.:cool2:
In Estland wurde es tatsächlich so gemacht :)) :))

maf2
13.11.2006, 13:49
Ja, drollig, nicht !?
Da "arbeiten" auch viele gut bezahlte Menschen, die dort auch gerne noch länger arbeiten wollen.
Ein BVerfG haben wir auch. Ohne Verfassung. Nanü.....

Sicher haben wir eine Verfassung. Sie heißt Grundgesetz.

maf2
13.11.2006, 13:50
Ein nettes rhetorisches Konstrukt ist das schon.
Es wird der Eindruck erweckt , das per "Gewohnheitsrecht " eine Verfassung
entstehen kann.
Die logische Rückfrage : Wenn das GG schon Verfassung ist - wozu muss
sie dann erst "gelebt" werden ?
Verfassungen werden vom Volk beschlossen - so zumindestens die Theorie
ihres Zustandekommens.

Nein, das ist nicht erforderlich. Verfassungen werden durch politische Praxis legitimiert, mehr ist nicht erforderlich.

GnomInc
13.11.2006, 13:55
Nein, das ist nicht erforderlich. Verfassungen werden durch politische Praxis legitimiert, mehr ist nicht erforderlich.

Das hättest du gern so !

Wir sind aber nicht im Jahr der Magna Charta und tuckern langsam auf das
21. Jahrhundert hin, wo dein Beispiel nachvollziehbar ist.

Quo vadis
13.11.2006, 16:08
Schaut euch die wahren Demokröten an.Der passdeutsche Hetzer Edathy hat es als seine persönliche Aufgabe übernommen, Gesetze und Richterentscheidungen so zu biegen, dass die der SPD Parteilinie entgegenkommen......

Für Parteiverbot ist Zwei-Drittel-Mehrheit im Senat erforderlich
Montag 13. November 2006, 14:09 Uhr


von AFP
In der Debatte über ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren ist nun auch eine Gesetzesänderung im Gespräch: Die SPD-Fraktion erwägt nach den Worten des Innenausschuss-Vorsitzenden Sebastian Edathy (SPD), eine Vorschrift des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) abzuändern. Dabei handelt es sich um genau jenen Paragrafen, der bei der Einstellung des ersten NPD-Verfahrens eine wichtige Rolle gespielt hat. Bei den allerdings auch in der SPD umstrittenen Überlegungen geht es um die Frage, ob zur Fortführung eines Verbotsverfahrens weiter eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Richterstimmen erforderlich ist - oder ob dazu künftig die einfache Mehrheit ausreichen soll.

Der Donner
13.11.2006, 17:14
wäre die demokratie eine person
so würde sie gegen die deutsche regierung wegen rufmord klagen
soviel dazu ...

KrascherHistory
13.11.2006, 17:32
wäre die demokratie eine person
so würde sie gegen die deutsche regierung wegen rufmord klagen
soviel dazu ...

Man kann auch anders gegen die "BRD" vorgehen. Sie legalisiert jeden Widerstand gem. Art. 20 (4) GG !! :] :] :]

alifred01
13.11.2006, 17:45
Man könnte eine Verfassung nur ändern die man auch hat. Bekanntlich hat die Deitsche Demokrotsche Bundesrepublik keine eine solche! Also was soll die Panik?

maf2
13.11.2006, 18:07
Man kann auch anders gegen die "BRD" vorgehen. Sie legalisiert jeden Widerstand gem. Art. 20 (4) GG !!

Nicht jeden Widerstand, sondern nur den gegen jeden, der es unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen - also Leute wie dich...

maf2
13.11.2006, 18:07
Man könnte eine Verfassung nur ändern die man auch hat. Bekanntlich hat die Deitsche Demokrotsche Bundesrepublik keine eine solche! Also was soll die Panik?

Eine billiger Irrtum.

maf2
13.11.2006, 18:10
Das hättest du gern so !
Wir sind aber nicht im Jahr der Magna Charta und tuckern langsam auf das
21. Jahrhundert hin, wo dein Beispiel nachvollziehbar ist.

Das hätte ich nicht gern so, das ist Realität. Verfassungen werden nur in seltenen Fällen durch Volksabstimmung legitimiert.

Übrigens befinden wir uns schon längst im 21. Jahrhundert, du solltest mal deine Systemuhr nachstellen.

KrascherHistory
13.11.2006, 18:10
Nicht jeden Widerstand, sondern nur den gegen jeden, der es unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen - also Leute wie dich...

Ah, die Abendschicht für dr.jur. beginnt.......

Nö, Leute wie dich ! Ich bin der größte Fan einer Verfassung. Besonders unserer gültigen WRV, dem Völkerrechtssubjekt DR und einem Friedensvertrag.

Also unterstelle hier keine Unwahrheiten. Es reicht aus, wenn deine Schwarzkittel-Kollegen täglich bei GEricht Rechtsbeugung begehen.

maf2
13.11.2006, 18:13
Ah, die Abendschicht für dr.jur. beginnt.......
Nö, Leute wie dich ! Ich bin der größte Fan einer Verfassung. Besonders unserer gültigen WRV, dem Völkerrechtssubjekt DR und einem Friedensvertrag.
Also unterstelle hier keine Unwahrheiten. Es reicht aus, wenn deine Schwarzkittel-Kollegen täglich bei GEricht Rechtsbeugung begehen.

Dir ist aber schon aufgefallen, daß du dich auf das Grundgesetz berufst?

KrascherHistory
13.11.2006, 18:15
Dir ist aber schon aufgefallen, daß du dich auf das Grundgesetz berufst?

Tust du doch auch. Also kann ich es auch.

Ob wir über Reichsrecht oder´s "GG" reden; "ihr" Spitzbuben haltet euch doch an gar nix. Also !

KrascherHistory
13.11.2006, 18:16
Eine billiger Irrtum.

Eine nüchterne Tatsache.

Der 146er ist ein Beweis dafür.

Deine Anwesenheit hier im forum die nächste....

maf2
13.11.2006, 18:21
Tust du doch auch. Also kann ich es auch.
Ob wir über Reichsrecht oder´s "GG" reden; "ihr" Spitzbuben haltet euch doch an gar nix. Also !

Es hat schon was von Persönlichkeitsspaltung, sich einerseits darauf zu berufen, das Grundgesetz gälte gar nicht, sich aber gleichzeitig darauf zu berufen.

Aber bei Teredioten ist ja die geistige Gesundheit nicht immer gesichert.

maf2
13.11.2006, 18:23
Eine nüchterne Tatsache.
Der 146er ist ein Beweis dafür.
Deine Anwesenheit hier im forum die nächste....

Art.146 GG sagt über die Frage nichts aus. Ein Normwerk ist dann eine Verfassung, wenn es regelt, was eine Verfassung regelt. Es ist egal, wie es heißt.

KrascherHistory
13.11.2006, 18:25
Es hat schon was von Persönlichkeitsspaltung, sich einerseits darauf zu berufen, das Grundgesetz gälte gar nicht, sich aber gleichzeitig darauf zu berufen.

Aber bei Teredioten ist ja die geistige Gesundheit nicht immer gesichert.

Falsche und typisch unsachliche Darstellung.

Nur weil Typen wie du keine jur. Legitimation mehr vorweisen könnt, seid ihr dennoch existent mit einer Exekutive zudem.

Nun hat die "BRD" oder das "GG" keine jur. Legitimation mehr und es gilt die WRV. Da "ihr" aber angeblich noch auf Basis des "GG" arbeitet ist "unserer" Basis das "GG".

Nun muß man aber feststellen, das "ihr" euch auch an das "GG" nicht mehr haltet. Das ist aber doof ! Und das ist auch schon alles.

Bleib bloß gesund. Du bist zu oft vorm PC

maf2
13.11.2006, 18:29
Falsche und typisch unsachliche Darstellung.
Nur weil Typen wie du keine jur. Legitimation mehr vorweisen könnt, seid ihr dennoch existent mit einer Exekutive zudem.
Nun hat die "BRD" oder das "GG" keine jur. Legitimation mehr und es gilt die WRV. Da "ihr" aber angeblich noch auf Basis des "GG" arbeitet ist "unserer" Basis das "GG".
Nun muß man aber feststellen, das "ihr" euch auch an das "GG" nicht mehr haltet. Das ist aber doof ! Und das ist auch schon alles.
Bleib bloß gesund. Du bist zu oft vorm PC

Von deinen Steuern finanziert, vielen Dank. Vernünftige Zweifel an der Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung gibt es nicht. Der Zustand, von dem du schreibst, existiert nur in deiner Phantasie.

KrascherHistory
13.11.2006, 18:32
Von deinen Steuern finanziert, vielen Dank. Vernünftige Zweifel an der Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung gibt es nicht. Der Zustand, von dem du schreibst, existiert nur in deiner Phantasie.

Und vor JEDEM Gericht in der "BRD".

Immer niedlich, wenn deine Schwarzkittel-Kollegen anfangen zu zittern oder sich in 30 Minuten 5x beraten müssen. Bring denen mal bei, wie eine Ladung auszusehen hat !

maf2
13.11.2006, 18:33
Und vor JEDEM Gericht in der "BRD".
Immer niedlich, wenn deine Schwarzkittel-Kollegen anfangen zu zittern oder sich in 30 Minuten 5x beraten müssen. Bring denen mal bei, wie eine Ladung auszusehen hat !

Das muß man nicht. Du hast vermutlich nicht verstanden, worüber sie sich beraten haben - vermutlich über die Frage, ob sie dich amtsärtzlich begutachten lassen sollen.

Der Donner
13.11.2006, 18:36
könntet ihr mal aufhören euch gegenseitig anzufeinden?
und sich auf fußnoten zu konzentieren die zum thema nix beitragen
bitte! danke!

was meinst du genau mit dem GG artikel 20 KrascherHistory was steht da?
ich hab das grundgesetz zwar mal inner schule gehabt aber nur artikel 1 ist hängengeblieben ;)

KrascherHistory
13.11.2006, 18:54
Das muß man nicht. Du hast vermutlich nicht verstanden, worüber sie sich beraten haben - vermutlich über die Frage, ob sie dich amtsärtzlich begutachten lassen sollen.

Ne, meistens haben sie Schiß, das ich nicht den Antrag hinsichtlich der psychatrischen Begutachtung stelle, denn meistens kann der irritiert Schwarzkittel nicht mehr folgen und ich muß annehmen, das er das Naheliegende nicht mehr sieht.

Haben immer ganz schnell so eine blasse Farbe, die Krumm-Pflüger !

KrascherHistory
13.11.2006, 18:58
könntet ihr mal aufhören euch gegenseitig anzufeinden?
und sich auf fußnoten zu konzentieren die zum thema nix beitragen
bitte! danke!

was meinst du genau mit dem GG artikel 20 KrascherHistory was steht da?
ich hab das grundgesetz zwar mal inner schule gehabt aber nur artikel 1 ist hängengeblieben ;)

Also, du bist neu hier !

Der maf oder maf2 ist ein dr.jur. und nach eigenen Angaben ein VS-Typ.

Der ist für die Reinhaltung der Meinungen hier im Forum zuständig. Ja, genau wie bei der Stasi. Eine West-Stasi sozusagen.

Oder wundert es dich nicht, das ein "hochintelligenter" dr.jur. hier täglich im forum rumeiert und seine "Wahrheit" verbreiten möchte ?

Art. 20 (4) GG ist dein Grundrecht auf Widerstand gegen alles was deine freiheitl. Grundordnung "bedroht". maf2 wäre eine solche Bedrohung. Wir dürfen gegen ihn lt. "GG" sogar Gewalt anwenden.

Themenfremdes rumspammen ist maf egal. MfG K

Der Donner
13.11.2006, 19:09
schön und gut aber da stellt sich die frage warum du überhaupt mit ihn redest bzw auf seine antworten eingehst ? damit machst du das thema unattraktiv zum durchlesen weil es mit euren persönlichen streitereien zugespammt ist und wenig konstruktiv zugleich ...

Art. 20 (4) GG ist dein Grundrecht auf Widerstand gegen alles was deine freiheitl. Grundordnung "bedroht". maf2 wäre eine solche Bedrohung. Wir dürfen gegen ihn lt. "GG" sogar Gewalt anwenden.

aha das wusste ich nicht naja ein eindeutiges zeichen mehr das das grundgesetz in deutschland mit füßen getretten wird (natürlich nur hinter verschlossener tür)

KrascherHistory
13.11.2006, 19:12
schön und gut aber da stellt sich die frage warum du überhaupt mit ihn redest bzw auf seine antworten eingehst ? damit machst du das thema unattraktiv zum durchlesen weil es mit euren persönlichen streitereien zugespammt ist und wenig konstruktiv zugleich ...

Art. 20 (4) GG ist dein Grundrecht auf Widerstand gegen alles was deine freiheitl. Grundordnung "bedroht". maf2 wäre eine solche Bedrohung. Wir dürfen gegen ihn lt. "GG" sogar Gewalt anwenden.

aha das wusste ich nicht naja ein eindeutiges zeichen mehr das das grundgesetz in deutschland mit füßen getretten wird (natürlich nur hinter verschlossener tür)

Per 18.7.1990 ist es de jure nicht einmal mehr vorhanden.

Durch Streichung des Art. 23 a.F. GG. Damit fehlt dem GG der unabdingbar notwendige Geltungsbereicht und ist somit nichtig !

Der Donner
13.11.2006, 19:16
bitte wenn du mit artikeln aus dem GG um dich wirfst bitte eine erklärung dahinter wie gesagt ich kenne das GG nicht sonderlich gut ;)

maf2
13.11.2006, 19:36
Per 18.7.1990 ist es de jure nicht einmal mehr vorhanden.
Durch Streichung des Art. 23 a.F. GG. Damit fehlt dem GG der unabdingbar notwendige Geltungsbereicht und ist somit nichtig !

Zeig mir mal andere Verfassungen, die den "unabdingbar notwendigen Geltungsbereich" enthalten. Verfassungen haben soetwas nicht, der Geltungsbereich ist das Staatsgebiet.

Sterntaler
13.11.2006, 19:40
was diesbezüglich von Rot/Grün angeordnet wurde ist noch lange nicht die Meinung der Deutschen.

maf2
13.11.2006, 19:51
Ne, meistens haben sie Schiß, das ich nicht den Antrag hinsichtlich der psychatrischen Begutachtung stelle, denn meistens kann der irritiert Schwarzkittel nicht mehr folgen und ich muß annehmen, das er das Naheliegende nicht mehr sieht.
Haben immer ganz schnell so eine blasse Farbe, die Krumm-Pflüger !

Aber natürlich, Kracherlein, du bist ein ganz doller Hecht.

Nur interessiert mich dann doch, welchen Erfolg du schon mal vor Gericht gehabt hast. Bisher ist davon nichts bekannt, und du warst auch noch nicht in der Lage, eine entsprechend dokumentierte Entscheidung (Beschluß oder Urteil) zu präsentieren.

Alles nur lauwarme Luft. :hihi:

Manfred_g
13.11.2006, 22:23
Interessane Theorie !
Mir steht ein Volksbegehren zu. Nehme ich es in Anspruch (in SH wg. Rechtsschreibereform) wird es zunächst "gestattet" und bei ungewünschtem Ergebnis nicht weiter beachtet. Möchte ich da der Politiker-Willkür nur reinreden oder mache ich von einem verbrieften Recht, welches ich als Souverän ja angeblich mal der Regierung gegeben haben, gebrauch ?

Und wenn diese Grundrechte, wie in SH geschehen, mit Füßen getreten werden, dann "plärre" ich dMn nur und verdiene es auch nicht besser ?...


Du verdienst es dann nicht besser, wenn du ein Volksbegehren über alles stellst, in dem Irrglauben, das Volk mache "es" richtig. Wenn du deine Geschicke so lenken willst, daß du happy wirst, dann nimm sie selbst in die Hand! Mag zuweilen etwas unbequem sein, ist aber die Methode mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zum Erfolg zu kommen, denn nur du weißt was du willst, nicht das Volk. Deswegen geht zunächst mal nichts über ein hohes Maß an individueller Freiheit und erst bei den Belangen, die individuell nicht mehr praktikabel angegangen werden können, ist die Gemeinschaft bzw. der Staat zu bemühen.

KrascherHistory
13.11.2006, 23:36
Zeig mir mal andere Verfassungen, die den "unabdingbar notwendigen Geltungsbereich" enthalten. Verfassungen haben soetwas nicht, der Geltungsbereich ist das Staatsgebiet.

Deine krumm-gepflügten Verwaltungsrechte irgendwo vielleicht im Irak oder Japan benötigen das vielleicht nicht. Die Rechtsnorm im dt. Raum sieht das aber unabdingbar vor. Entsprechende URteile belegen dieses !

KrascherHistory
13.11.2006, 23:38
Aber natürlich, Kracherlein, du bist ein ganz doller Hecht.

Nur interessiert mich dann doch, welchen Erfolg du schon mal vor Gericht gehabt hast. Bisher ist davon nichts bekannt, und du warst auch noch nicht in der Lage, eine entsprechend dokumentierte Entscheidung (Beschluß oder Urteil) zu präsentieren.

Alles nur lauwarme Luft. :hihi:

Du bist nur Teil der Makrokriminalität OMF-BRD.

Wenn alles nur lauwarme Luft ist, wofor hat dein Boss solche Angst, das er so´n qualifiziertes Bürschchen wie dich hier ins "Rennen" schickt...

KrascherHistory
13.11.2006, 23:41
Du verdienst es dann nicht besser, wenn du ein Volksbegehren über alles stellst, in dem Irrglauben, das Volk mache "es" richtig. Wenn du deine Geschicke so lenken willst, daß du happy wirst, dann nimm sie selbst in die Hand! Mag zuweilen etwas unbequem sein, ist aber die Methode mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zum Erfolg zu kommen, denn nur du weißt was du willst, nicht das Volk. Deswegen geht zunächst mal nichts über ein hohes Maß an individueller Freiheit und erst bei den Belangen, die individuell nicht mehr praktikabel angegangen werden können, ist die Gemeinschaft bzw. der Staat zu bemühen.

Das tue ich nicht. Aber wenn ein Volksbegehren auf dem Programm steht und Heide SImonis dieses "Ergebenis" wg. NIchtgefallens unter den Tisch fallen läßt, wie soll das bewertet werden ?

Die Gemeinschaft ist die nur die Summe der Einzelnen. Der Einzelne wird bereits übergangen. MIttels Ignorieren solcher Begehren nun auch die Masse.

Was ist zu tun ? Irrglaube liegt nicht vor. Nur Fakten.

maf2
14.11.2006, 00:01
Du bist nur Teil der Makrokriminalität OMF-BRD.
Wenn alles nur lauwarme Luft ist, wofor hat dein Boss solche Angst, das er so´n qualifiziertes Bürschchen wie dich hier ins "Rennen" schickt...

Eher langsames Latschen. Wann mußt du doch noch gleich wieder zur Tanke?

maf2
14.11.2006, 00:03
Deine krumm-gepflügten Verwaltungsrechte irgendwo vielleicht im Irak oder Japan benötigen das vielleicht nicht. Die Rechtsnorm im dt. Raum sieht das aber unabdingbar vor. Entsprechende URteile belegen dieses !

Nämlich welche? Gericht und Aktenzeichen, besser noch eingescannte Ausfertigung?

KrascherHistory
14.11.2006, 00:03
Eher langsames Latschen. Wann mußt du doch noch gleich wieder zur Tanke?

Hui. maffi hat auch noch Nachtdienst. Alter Schwede, das riecht nach Degradierung !

KrascherHistory
14.11.2006, 00:03
Nämlich welche? Gericht und Aktenzeichen, besser noch eingescannte Ausfertigung?

Hast du alles schon erhalten. Unter teredo.cl ist noch ein ganzes Paket für dich.

maf2
14.11.2006, 00:04
Hui. maffi hat auch noch Nachtdienst. Alter Schwede, das riecht nach Degradierung !

Denk einfach an das Geld, das du ausgibst und ausgeben wirst, um damit meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Vielen Dank dafür!

maf2
14.11.2006, 00:06
Hast du alles schon erhalten. Unter teredo.cl ist noch ein ganzes Paket für dich.

Bisher leider noch nicht. Kein Beschluß oder Urteil belegt die von dir geprahlten Gerichtserfolge. Es wird Zeit, daß du lieferst.

Teredo.XX ist eher ein Beleg für Verhaltensauffälligkeiten.

KrascherHistory
14.11.2006, 00:07
Denk einfach an das Geld, das du ausgibst und ausgeben wirst, um damit meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Vielen Dank dafür!

Mit meiner flat kannst hier nicht viel verdienen. Meine Kohle geht ans Reich.

Ist voll doof für dich, aber deinen Dank habe ich nicht verdient.

Und geh nicht so spät schlafen. Nicht das die Gesundheit leidet.:] :]

KrascherHistory
14.11.2006, 00:08
Bisher leider noch nicht. Kein Beschluß oder Urteil belegt die von dir geprahlten Gerichtserfolge. Es wird Zeit, daß du lieferst.

Teredo.XX ist eher ein Beleg für Verhaltensauffälligkeiten.

Es geht um den unabdingbar notw. Geltungsbereicht. Der ist gerichtl. mehrfach bestätigt.

maf2
14.11.2006, 00:10
Es geht um den unabdingbar notw. Geltungsbereicht. Der ist gerichtl. mehrfach bestätigt.

Für eine Verfassung? Das hätte sich zwischenzeitlich herumgesprochen.

KrascherHistory
14.11.2006, 00:11
Für eine Verfassung? Das hätte sich zwischenzeitlich herumgesprochen.

Gesetze, Verordnungen.

Wenn es für ebendiese gilt, nach welcher Rechtsnorm gilt es dann gerade N I C H T für eine "Verfassung". Nicht logisch.

maf2
14.11.2006, 00:11
Mit meiner flat kannst hier nicht viel verdienen. Meine Kohle geht ans Reich.
Ist voll doof für dich, aber deinen Dank habe ich nicht verdient.
Und geh nicht so spät schlafen. Nicht das die Gesundheit leidet.:] :]

Fahr mal wieder tanken, damit meine Kasse klingelt.

BTW: An welches der verschiedenen Reiche oder dessen Regierungen? Ist ja wie bei der Palästinensischen Volksfront oder der Volksfront von Palästina oder so...

maf2
14.11.2006, 00:15
Gesetze, Verordnungen.
Wenn es für ebendiese gilt, nach welcher Rechtsnorm gilt es dann gerade N I C H T für eine "Verfassung". Nicht logisch.

Eine Verfassung verfaßt eine Staatsgewalt auf deren Territorium. Wie weit sich dieses Territorium erstreckt, ergibt sich aus unterverfassungsrechtlichen Rechtsnormen. Da sich das mitunter ändert, haben solche Bestimmungen in einer Verfassung nichts zu suchen.

Quizfrage: Gilt britisches Verfassungsrecht auch auf den Kanalinseln?

KrascherHistory
14.11.2006, 00:17
Fahr mal wieder tanken, damit meine Kasse klingelt.

BTW: An welches der verschiedenen Reiche oder dessen Regierungen? Ist ja wie bei der Palästinensischen Volksfront oder der Volksfront von Palästina oder so...

Dein Judas-Lohn kommt doch, unabhängig vom Tanken.

Es gibt nur ein Deutsches Reich, welches Handlungsfähigkeit bedarf.

KrascherHistory
14.11.2006, 00:18
Eine Verfassung verfaßt eine Staatsgewalt auf deren Territorium. Wie weit sich dieses Territorium erstreckt, ergibt sich aus unterverfassungsrechtlichen Rechtsnormen. Da sich das mitunter ändert, haben solche Bestimmungen in einer Verfassung nichts zu suchen.

Quizfrage: Gilt britisches Verfassungsrecht auch auf den Kanalinseln?

Ich möchte aus Höflichkeit den anderen foristen gegenüber nicht erwähnen, wohin du kleiner Jauch dir deine Quizfrage stecken kannst....

maf2
14.11.2006, 00:26
Ich möchte aus Höflichkeit den anderen foristen gegenüber nicht erwähnen, wohin du kleiner Jauch dir deine Quizfrage stecken kannst....

Nicht kneifen, Kracherlein, Also?

Rheinlaender
14.11.2006, 00:32
Art.146 GG sagt über die Frage nichts aus. Ein Normwerk ist dann eine Verfassung, wenn es regelt, was eine Verfassung regelt. Es ist egal, wie es heißt.

Eine Auslegung; es gibt aber noch eine eng gefasstere: Das UK z. B. hat Gesetze, die das "regeln, was eine Verfassung regelt", z. B. der Parliament Act 1907, die Devolutions Acts, The Act of Union 1707, Gewohnheitsrecht u.s.w. hat dennoch keine Verfassung, da diese Gesetze einfache Gesetze sind, bzw. sich aus der Verfassungspraxis ergeben haben (Beispiel: das Amt des Premiers oder die Nichtverweigerung des Royal Assents) und jederzeit mittels einfachen Parlamentsbeschluss wiederaufgehoben werden koennen, sie stehen in der Rechtshierachie formal nicht ueber z. B. den "Partywall Act" (einer Bauvorschrift). In der engeren Auslegung ist eine Verfassung jedoch ein Akt des Souveraens indem er sich selber verpflichtet in Zunkunft nur noch entsprechend dieses Aktes agieren zu koennen und dessen Aenderung an besondere Schranken (z. B. Art. 79(2) GG) und Procedure (z. B. Art. V US-Verfassung) gebunden ist. Ein solcher Akt kann grundsaetzlich nur durch eine Revolution vollstaendig durchbrochen werden.

Aber auch hier erfuellt das GG diese Voraussetzungen: Es wurde vom dt. Volk (vertreten durch seine Landtage) kraft der "verfassungsgebenden Gewalt" ("pouvoir constituant ") gegeben und etablieterte die verfasste Gewalt ("pouvoir constitué") in der Form der Organe der Bundesrepublik Deutschland.

KrascherHistory
14.11.2006, 00:50
Eine Auslegung; es gibt aber noch eine eng gefasstere: Das UK z. B. hat Gesetze, die das "regeln, was eine Verfassung regelt", z. B. der Parliament Act 1907, die Devolutions Acts, The Act of Union 1707, Gewohnheitsrecht u.s.w. hat dennoch keine Verfassung, da diese Gesetze einfache Gesetze sind, bzw. sich aus der Verfassungspraxis ergeben haben (Beispiel: das Amt des Premiers oder die Nichtverweigerung des Royal Assents) und jederzeit mittels einfachen Parlamentsbeschluss wiederaufgehoben werden koennen, sie stehen in der Rechtshierachie formal nicht ueber z. B. den "Partywall Act" (einer Bauvorschrift). In der engeren Auslegung ist eine Verfassung jedoch ein Akt des Souveraens indem er sich selber verpflichtet in Zunkunft nur noch entsprechend dieses Aktes agieren zu koennen und dessen Aenderung an besondere Schranken (z. B. Art. 79(2) GG) und Procedure (z. B. Art. V US-Verfassung) gebunden ist. Ein solcher Akt kann grundsaetzlich nur durch eine Revolution vollstaendig durchbrochen werden.

Aber auch hier erfuellt das GG diese Voraussetzungen: Es wurde vom dt. Volk (vertreten durch seine Landtage) kraft der "verfassungsgebenden Gewalt" ("pouvoir constituant ") gegeben und etablieterte die verfasste Gewalt ("pouvoir constitué") in der Form der Organe der Bundesrepublik Deutschland.

Falsch. DIe Landtage sind von den Alliierten eingesetzt worden. Diese "Parlamentarier" mußten im sog. parl. Rat bis 1949 das alliierte Verwaltungsrecht - nicht vergessen, das DR ist immer noch besetzt und SHAEF-Gesetz Nr. 52 nach wie vor gültig ! - "GG" ausarbeiten. Die Alliierten haben es nach Änderungen genehmigt !

Kapitulation:
Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.

Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:

"Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“

Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand

In der Zusatzerklärung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:

"… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands."

und als Anweisung an die deutschen Truppen

Artikel 2, Absatz d)

"Gemäß den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen räumen die genannten Streitkräfte sämtliche außerhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stand vom 31. Dezember 1937) liegenden Gebiete."

Auf der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (fälschlich "Potsdamer Abkommen" genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat "Deutsches Reich" nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Artikel VII 9. (e) lautet:

"Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Militärregierung (SHAEF-Gesetze) und Siegerjustiz

Das Besatzungsrecht steht als selbständige Rechtsordnung über und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Behörden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen Bürger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollständig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden.

aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort

So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.

Diese SHAEF - Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US - Armee in Europa.

Artikel IV der SHAEF - Proklamation Nr. 1

Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.

Beweis: SHAEF - Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen
SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklopädie Ryan

Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 (siehe auch Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz)

Besatzungsvorbehalt

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:


Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949


Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910

Ich denke, Rheinländer, damit ist die Sache klar !

Rheinlaender
14.11.2006, 03:13
Falsch. DIe Landtage sind von den Alliierten eingesetzt worden. Diese "Parlamentarier" mußten im sog. parl. Rat bis 1949 das alliierte Verwaltungsrecht - nicht vergessen, das DR ist immer noch besetzt und SHAEF-Gesetz Nr. 52 nach wie vor gültig ! - "GG" ausarbeiten. Die Alliierten haben es nach Änderungen genehmigt !


Die Landtage sind nicht von den Allierten eingesetzt worden, sondern vom Volk gewaehlt. Die Laender haben sich Verfassungen gegeben und es wurde entsprechend Landtage gewaehlt. Deshalb konnte das GG in der Praemble auch von "verfassungsgebenden Gewalt" sprechen.

Die Genehmigungsschreiben der Westallierten bezogen sich nicht auf deren Text, sondern auf die Ausfuehrung der Verfassung.

Die besagte Shaft-Verordnung war zu diesem Zeitpunkt gegenstandslos.


Auf der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (fälschlich "Potsdamer Abkommen" genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat "Deutsches Reich" nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.


Postdamer Abkommen, VIII (B)


The three Heads of Government agree that, pending the final determination of Poland's western frontier, the former German territories cast of a line running from the Baltic Sea immediately west of Swinamunde, and thence along the Oder River to the confluence of the western Neisse River and along the Western Neisse to the Czechoslovak frontier, including that portion of East Prussia not placed under the administration of the Union of Soviet Socialist Republics in accordance with the understanding reached at this conference and including the area of the former free city of Danzig, shall be under the administration of the Polish State and for such purposes should not be considered as part of the Soviet zone of occupation in Germany.

Der Kernbegriff ist hier "former German territories" - ehemalige deutsche Gebiete. Also nicht mit Wiederherstellung der Grenzen von 1937.

Man plante zunaechst auch die Errichtung einer dt. Zentralgewalt - II (A) 3 xi:


for the time being, no central German Government shall be established. Notwithstanding this, however, certain essential central German administrative departments, headed by State Secretaries, shall be established, particularly in the fields of finance, transport, communications, foreign trade and industry. Such departments will act under the direction of the Control Council.

"for the time being ..." ist am besten mit "bis auf weiteres ..." zu uebersetzen.


Artikel VII 9. (e) lautet:


VII. AUSTRIA.

The Conference examined a proposal by the Soviet Government on the extension of the authority of the Austrian Provisional Government to all of Austria.

The three governments agreed that they were prepared to examine this question after the entry of the British and American forces into the city of Vienna.

It was agreed that reparations should not be exacted from Austria.

Nix mit Deutschand!


Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

... und durch den Deutschlandvertrag 1952 zu Altpapier erklaert.



Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Die Gueltigkeit des GG ist keine Frage des Voelkerrechtes, sondern des Staatsrechtes. Das GG erhebt den Anspruch als Verfassung zu wirken, sein Anspruch wurde von den Organen der Bundesrepublik tatsaechlich durchgesetzt und damit ist es eine.

KrascherHistory
14.11.2006, 13:04
Gewollt und nicht gekonnt, sorry !!

[QUOTE=Rheinlaender;1013842]Die Landtage sind nicht von den Allierten eingesetzt worden, sondern vom Volk gewaehlt. Die Laender haben sich Verfassungen gegeben und es wurde entsprechend Landtage gewaehlt. Deshalb konnte das GG in der Praemble auch von "verfassungsgebenden Gewalt" sprechen.

Sie sind eingesetzt. Und nur im Teil, der als BRD ab 1949 bekannt wurde. Wie ist das möglich. Wo fanden wann genau welche tatsächlichen Wahlen mit welchen Ergebnissen statt ? Und wieso werden Landtage eingesetzt, die WRV ist Völkerrechtssubjekt !

Die Genehmigungsschreiben der Westallierten bezogen sich nicht auf deren Text, sondern auf die Ausfuehrung der Verfassung.

Hui. Eiferst du hier dem Chef-Rabulistiker nach ? Nach Änderungen genehmigt, das "GG", von Verfassung ist hier keine Rede, im Gegenteil: der 146er ist da ganz eindeutig. Du mußt schon genau sein.

Die besagte Shaft-Verordnung war zu diesem Zeitpunkt gegenstandslos.

Welches SHAEF-Gesetz ist durch wen wann genau aufgehoben worden ? Beweise !

Postdamer Abkommen, VIII (B)

Der Kernbegriff ist hier "former German territories" - ehemalige deutsche Gebiete. Also nicht mit Wiederherstellung der Grenzen von 1937.

SHAEF-Gesetz Nr. 52 ist da eindeutig ! Durch wen wann wie legitimiert abgeändert oder gestrichen worden ? Beweis !

Man plante zunaechst auch die Errichtung einer dt. Zentralgewalt - II (A) 3 xi:

"Man" ? Wer durch was konkret !

"for the time being ..." ist am besten mit "bis auf weiteres ..." zu uebersetzen.

Offizielle Übersetzung, Kontext bitte !

Nix mit Deutschand!

Nicht ? Was denn ? Jamaika, Sahel-Zone ?

... und durch den Deutschlandvertrag 1952 zu Altpapier erklaert.

Ach was ? Den solltest du mal genau lesen ! Die Berliner haben von einer Souveränität effektiv bis 1990 nix mitbekommen !

Die Gueltigkeit des GG ist keine Frage des Voelkerrechtes, sondern des Staatsrechtes. Das GG erhebt den Anspruch als Verfassung zu wirken, sein Anspruch wurde von den Organen der Bundesrepublik tatsaechlich durchgesetzt und damit ist es eine.[/QTE]

Nur das Völkerrecht auch gegenüber dem sog. Staatsrecht (Art.25 GG) vorrang hat und alles was dagegen verstößt, nichtig ist.
Ein Verwaltungsrecht kann kein Anspruch - schon gar nicht aus sich selbst heraus - auf eine metamorphose zur Verfassung erheben.
Auch hierfür gäbe im deutschen Rechtsraum eine Rechtsnorm, die zu benennen die äußerst schwer fallen dürfte.

Interessante These: das "GG" hat von sich heraus ein Anspruch begründet zu dessen Durchsetzung es die "Organe" (welches wie wodurch genau !!) benötigte und auch erhielt.Na so ein Glück für´s GG, man stelle sich vor die "Organe" hätten NEE gesagt. Nicht auszudenken.

Die erlogene "Verfassung" wäre immer noch das ursprüngliche GG.....wie doof !

maf2
14.11.2006, 13:13
Ach nein, Kracherle...

Verlauf und Ergebnisse der Wahlen zu den Landtagen vor Verabschiedung des Grundgesetzes sind ausführlich dokumentiert, ebenso die Diskussionsprozesse zu den entsprechenden Landesverfassungen. Lesen mußt du schon selbst.

Art.25 GG (das ja deiner Meinung nach gar nicht mehr gilt...) begründet nur einen Anwendungsvorrang der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (das sind längst nicht alle) gegenüber den Gesetzen des Bundes, also dem einfachen Bundesrecht, nicht gegenüber dem Verfassungsrecht. Die Diskussion darüber ist nun schon fünfzig Jahre alt, bitte nachlesen.

Dein "SHAEF"-Gequatsche kannst du dir auch mal langsam schenken. Mit Auflösung dieser Einrichtung kurz nach Ende der Kampfhandlungen in Europa waren auch dessen Befehle gegenstandslos. Nur in dem Umfang, in dem sie vom Alliierten Kontrollrat übernommen wurden, blieben sie weiterhin in Geltung.

KrascherHistory
14.11.2006, 14:01
Ach nein, Kracherle...

Verlauf und Ergebnisse der Wahlen zu den Landtagen vor Verabschiedung des Grundgesetzes sind ausführlich dokumentiert, ebenso die Diskussionsprozesse zu den entsprechenden Landesverfassungen. Lesen mußt du schon selbst.

Art.25 GG (das ja deiner Meinung nach gar nicht mehr gilt...) begründet nur einen Anwendungsvorrang der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (das sind längst nicht alle) gegenüber den Gesetzen des Bundes, also dem einfachen Bundesrecht, nicht gegenüber dem Verfassungsrecht. Die Diskussion darüber ist nun schon fünfzig Jahre alt, bitte nachlesen.

Dein "SHAEF"-Gequatsche kannst du dir auch mal langsam schenken. Mit Auflösung dieser Einrichtung kurz nach Ende der Kampfhandlungen in Europa waren auch dessen Befehle gegenstandslos. Nur in dem Umfang, in dem sie vom Alliierten Kontrollrat übernommen wurden, blieben sie weiterhin in Geltung.

Welche Wahlen konkret ? Wo wer hat gewählt. Welche Ergebnisse ?
Haben Deutsche in den Ostgebieten einen Bundestag gewählt ?

Mir fehlt noch der Nachweis - nicht das krummgepflügte Gebrabbel - der Aufhebund einzelner SHAEF-Gesetze. Bisher Fehlanzeige, Schwarzkittel.

Der Rest ist Rabulistik.

Rheinlaender
14.11.2006, 18:20
Sie sind eingesetzt. Und nur im Teil, der als BRD ab 1949 bekannt wurde. Wie ist das möglich. Wo fanden wann genau welche tatsächlichen Wahlen mit welchen Ergebnissen statt ? Und wieso werden Landtage eingesetzt, die WRV ist Völkerrechtssubjekt !

Die Entstehungsgeschichte der einzeln Bundeslaender kannst auf den Webseiten der einzelnen Landesregierungen nach lesen.

Eine Verfassung, ich glaube Maf hat schon datrauf hingewiesen, kann kein Subject des Voelkerrechtes sein, sie ist zunaechst ein Text. Ein Text kann aber nicht handeln, ein Subject des Voelkerrechtes kann aber als solches handeln. Eine Verfassung bestimmt die Handlungen eines Subjects des Voelkerrechtes, kann sogar eines konstituieren, wenn sie tatsaechliche Wirksamkeit erlangt. Die Paulskirchenverfassung erlangte nie tatsaechliche Wirksamkeit, konnte deshalb kein Subject des Voelkerrehctes konstituieren, das GG erlangte eine solche und bestimmt als solche die Handlungen des Voelkerrechtsubjectes "Deutschland".


Die Genehmigungsschreiben der Westallierten bezogen sich nicht auf deren Text, sondern auf die Ausfuehrung der Verfassung.

[B]Hui. Eiferst du hier dem Chef-Rabulistiker nach ? Nach Änderungen genehmigt, das "GG", von Verfassung ist hier keine Rede, im Gegenteil: der 146er ist da ganz eindeutig. Du mußt schon genau sein.

Ich bin sehr genau. Die Westallierten sahen in der Schaffung des GG einen souveraenitaetsschoepfenden Akt des Gebens einer neuen Verfassung. In einen solchen einzugreifen wollten sie nicht, da sie aber die tatsaechliche Gewalt ausuebten, konnten sie sehr wohl die tatsaechliche Ausfuehrung beschraenken. Im Genehmigungsschreiben von 1949 wird nirgentwo der Text des GG geaendert, jedoch die Auffuehrung beschraenkt.


Die besagte Shaft-Verordnung war zu diesem Zeitpunkt gegenstandslos.

Welches SHAEF-Gesetz ist durch wen wann genau aufgehoben worden ? Beweise !

Rechtslogik: Die Uebernahme der obersten regieurngsgewalt durch die Allierten machte die Regelung einzelner Allierter gegenstandslos.


Man plante zunaechst auch die Errichtung einer dt. Zentralgewalt - II (A) 3 xi:

"Man" ? Wer durch was konkret !

Man? Die Allierten auf der Postdamer Konferenz. Kann es sein, dass Du den Wortlaut des Postdamer Abkommens nicht kennst? Hier zum Nachlesen:

http://www.cnn.com/SPECIALS/cold.war/episodes/01/documents/potsdam.html



"for the time being ..." ist am besten mit "bis auf weiteres ..." zu uebersetzen.

Offizielle Übersetzung, Kontext bitte !

Nix mit Deutschand!

Nicht ? Was denn ? Jamaika, Sahel-Zone ?

Das Postdamer Abkommen bezieht sich auf verschiedene Fragen des Nachkriegseuropas (Griechenland, Italien etc.). Der von Dir zitierte Abschnitt IX beschaeftigt sich mit Oesterreich.


... und durch den Deutschlandvertrag 1952 zu Altpapier erklaert.

Ach was ? Den solltest du mal genau lesen ! Die Berliner haben von einer Souveränität effektiv bis 1990 nix mitbekommen !

Berlin war ein ausnahme - ich bin jetzt aber zu faul, Dir die vertrickten Rechtsauffassungen im Zusammen mit Berlin zwischen 1949 und 1990 auseinanderzusetzen.



Die Gueltigkeit des GG ist keine Frage des Voelkerrechtes, sondern des Staatsrechtes. Das GG erhebt den Anspruch als Verfassung zu wirken, sein Anspruch wurde von den Organen der Bundesrepublik tatsaechlich durchgesetzt und damit ist es eine.

Nur das Völkerrecht auch gegenüber dem sog. Staatsrecht (Art.25 GG) vorrang hat und alles was dagegen verstößt, nichtig ist.
Ein Verwaltungsrecht kann kein Anspruch - schon gar nicht aus sich selbst heraus - auf eine metamorphose zur Verfassung erheben.
Auch hierfür gäbe im deutschen Rechtsraum eine Rechtsnorm, die zu benennen die äußerst schwer fallen dürfte.

[COLOR="Red"]Interessante These: das "GG" hat von sich heraus ein Anspruch begründet zu dessen Durchsetzung es die "Organe" (welches wie wodurch genau !!) benötigte und auch erhielt.Na so ein Glück für´s GG, man stelle sich vor die "Organe" hätten NEE gesagt. Nicht auszudenken.

Die erlogene "Verfassung" wäre immer noch das ursprüngliche GG.....wie doof !

Das Voelkerrecht ist das Recht, dass die souveraenen Staaten (Plural!) fuer ihre Beziehungen untereinader fuer rechtens halten. Das Voelkerrecht sagt deshalb nichts darueber aus, wie ein Souveraen zustande kommt, bzw. seine Verfassung. Es hat eben Saudiarabien voelkerrechtlich nicht zu interessieren, wie das UK seine Thronfolge oder die Beziehung zwischen Parlament und Krone regelt und das Uk nicht, wie in Saudiarabien ein Gesetz zustande kommt. Das ist, mein "Historiker", ein Ergebnis des Westfaelischen Friedens und wurde im Frieden von Uetrecht (Anerkennung der Glorious Revolution durch Louis XIV) erneut bestaetigt.

Die Organe, die aufgrund des GG gebildet wurden, ueben aber in Deutschland die tatsaechliche Staatsgewalt aus (was selbst Du nicht leugnen kannst), also sind die Organe des GG die legitime Staatsgewalt.

KrascherHistory
14.11.2006, 18:31
Die Entstehungsgeschichte der einzeln Bundeslaender kannst auf den Webseiten der einzelnen Landesregierungen nach lesen.

Eine Verfassung, ich glaube Maf hat schon datrauf hingewiesen, kann kein Subject des Voelkerrechtes sein, sie ist zunaechst ein Text. Ein Text kann aber nicht handeln, ein Subject des Voelkerrechtes kann aber als solches handeln. Eine Verfassung bestimmt die Handlungen eines Subjects des Voelkerrechtes, kann sogar eines konstituieren, wenn sie tatsaechliche Wirksamkeit erlangt. Die Paulskirchenverfassung erlangte nie tatsaechliche Wirksamkeit, konnte deshalb kein Subject des Voelkerrehctes konstituieren, das GG erlangte eine solche und bestimmt als solche die Handlungen des Voelkerrechtsubjectes "Deutschland".



Ich bin sehr genau. Die Westallierten sahen in der Schaffung des GG einen souveraenitaetsschoepfenden Akt des Gebens einer neuen Verfassung. In einen solchen einzugreifen wollten sie nicht, da sie aber die tatsaechliche Gewalt ausuebten, konnten sie sehr wohl die tatsaechliche Ausfuehrung beschraenken. Im Genehmigungsschreiben von 1949 wird nirgentwo der Text des GG geaendert, jedoch die Auffuehrung beschraenkt.



Rechtslogik: Die Uebernahme der obersten regieurngsgewalt durch die Allierten machte die Regelung einzelner Allierter gegenstandslos.



Man? Die Allierten auf der Postdamer Konferenz. Kann es sein, dass Du den Wortlaut des Postdamer Abkommens nicht kennst? Hier zum Nachlesen:

http://www.cnn.com/SPECIALS/cold.war/episodes/01/documents/potsdam.html




Das Postdamer Abkommen bezieht sich auf verschiedene Fragen des Nachkriegseuropas (Griechenland, Italien etc.). Der von Dir zitierte Abschnitt IX beschaeftigt sich mit Oesterreich.



Berlin war ein ausnahme - ich bin jetzt aber zu faul, Dir die vertrickten Rechtsauffassungen im Zusammen mit Berlin zwischen 1949 und 1990 auseinanderzusetzen.



Das Voelkerrecht ist das Recht, dass die souveraenen Staaten (Plural!) fuer ihre Beziehungen untereinader fuer rechtens halten. Das Voelkerrecht sagt deshalb nichts darueber aus, wie ein Souveraen zustande kommt, bzw. seine Verfassung. Es hat eben Saudiarabien voelkerrechtlich nicht zu interessieren, wie das UK seine Thronfolge oder die Beziehung zwischen Parlament und Krone regelt und das Uk nicht, wie in Saudiarabien ein Gesetz zustande kommt. Das ist, mein "Historiker", ein Ergebnis des Westfaelischen Friedens und wurde im Frieden von Uetrecht (Anerkennung der Glorious Revolution durch Louis XIV) erneut bestaetigt.

Die Organe, die aufgrund des GG gebildet wurden, ueben aber in Deutschland die tatsaechliche Staatsgewalt aus (was selbst Du nicht leugnen kannst), also sind die Organe des GG die legitime Staatsgewalt.

Nur der Rest: ich kann auch illegal Gewalt ausüben. Mit deiner Definition habe ich jederzeit Willkür durch die Macht des Stärkeren, welche genau wie die NKdF keine Rechtsnorm ist.

Deine Aussagen werden zudem durch keine belegt. Und das du dich auf dr.jur VS-maf beziehst, sagt eigentlich nur aus, das ihr beide zum gleichen Verein paßt !

Rheinlaender
14.11.2006, 18:42
Nur der Rest: ich kann auch illegal Gewalt ausüben. Mit deiner Definition habe ich jederzeit Willkür durch die Macht des Stärkeren, welche genau wie die NKdF keine Rechtsnorm ist.

Deine Aussagen werden zudem durch keine belegt. Und das du dich auf dr.jur VS-maf beziehst, sagt eigentlich nur aus, das ihr beide zum gleichen Verein paßt !

Wenn ich die Gewalt in einem Staat ausuebe, dann ist dies immer legal, da ich dann das Recht neu setze, das tat Henry VII von England so, das taten die franz. Revolutionaere 1789 ff. so, und das tuen die Institutionen die das Grundgesetz schuff auch - das Recht wird aus der Macht heraus geboren.

politisch Verfolgter
14.11.2006, 19:07
Der Sozialstaat macht die Demokratie zur Mogelpackung.
Dazu wird er vom ÖD als Waffe gegen die Grundrechte gerichtet.
Er garantiert und finanziert den Feudalstaat.

maf2
14.11.2006, 19:30
Nur der Rest: ich kann auch illegal Gewalt ausüben. Mit deiner Definition habe ich jederzeit Willkür durch die Macht des Stärkeren, welche genau wie die NKdF keine Rechtsnorm ist.
Deine Aussagen werden zudem durch keine belegt. Und das du dich auf dr.jur VS-maf beziehst, sagt eigentlich nur aus, das ihr beide zum gleichen Verein paßt !

Nun gib einfach zu, daß du durch Rheinländers Kenntnisse überfordert bist. Das ist alles deutlich zu hoch für dich.:hihi:

Quo vadis
14.11.2006, 21:12
Wenn ich die Gewalt in einem Staat ausuebe, dann ist dies immer legal, da ich dann das Recht neu setze, das tat Henry VII von England so, das taten die franz. Revolutionaere 1789 ff. so, und das tuen die Institutionen die das Grundgesetz schuff auch - das Recht wird aus der Macht heraus geboren.

du redest vom "Faustrecht", das ist verboten.Leutchen wie das mäfchen haben ja nicht die Aufgabe das "Faustrecht" zu verhindern, sondern den Zerfall des Besatzerkonstrukts.Die Verhinderung der Machtübernahme durch den Volkssouverän und Wiederhandlungsfähigmachung des deutschen Reiches, ist allererste Prämisse dieser OMF-söldner.....;) ;)

maf2
14.11.2006, 21:20
du redest vom "Faustrecht", das ist verboten.Leutchen wie das mäfchen haben ja nicht die Aufgabe das "Faustrecht" zu verhindern, sondern den Zerfall des Besatzerkonstrukts.Die Verhinderung der Machtübernahme durch den Volkssouverän und Wiederhandlungsfähigmachung des deutschen Reiches, ist allererste Prämisse dieser OMF-söldner.....

Kann ja sein, daß du es noch immer nicht begriffen hast...

Eine Staatsgewalt existiert einfach deshalb, weil sie existiert. Solange sie in der Lage ist, die von ihr errichtete Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, existiert sie. Man kann sich später über ihre ethische oder moralische Qualität streiten, man kann sie nachträglich für eine Usurpation halten - das ändert nichts an ihrer gegenwärtigen Existenz.

Quo vadis
14.11.2006, 21:24
Kann ja sein, daß du es noch immer nicht begriffen hast...

Eine Staatsgewalt existiert einfach deshalb, weil sie existiert. Solange sie in der Lage ist, die von ihr errichtete Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, existiert sie. Man kann sich später über ihre ethische oder moralische Qualität streiten, man kann sie nachträglich für eine Usurpation halten - das ändert nichts an ihrer gegenwärtigen Existenz.


schöne Beschreibung für Diktatur.....:lach: :klatsch:

Rheinlaender
14.11.2006, 21:24
du redest vom "Faustrecht", das ist verboten.Leutchen wie das mäfchen haben ja nicht die Aufgabe das "Faustrecht" zu verhindern,

Nicht das Faustrecht, das in einer herrschaftsfreien ("Prae-Hobbes") Gesellschaft herrschen wuerde, sondern um das Innehaben der staatlichen Gewalt.


sondern den Zerfall des Besatzerkonstrukts.Die Verhinderung der Machtübernahme durch den Volkssouverän und Wiederhandlungsfähigmachung des deutschen Reiches, ist allererste Prämisse dieser OMF-söldner.....;) ;)

Der Volksouveraen hat sich 1949 wieder konstituiert, sich eine Verfassung gegeben, diese 1990 erneut bestaetigt, ein "Wiederhandlungsfähigmachung des deutschen Reiches" ist nicht moeglich, da der Staat, der "Deutsches reich" hiess als Bundesrepublik Deutschland voll handlungsfaehig ist. Du forderst also etwas, was schon lange geschehen ist.

maf2
14.11.2006, 21:28
schöne Beschreibung für Diktatur.....

Es ist eine Beschreibung der Ausübung der Volkssouveränität. Jenseits deren Existenz gibt es keine weitere Begründung.

Quo vadis
14.11.2006, 21:29
Der Volksouveraen hat sich 1949 wieder konstituiert, sich eine Verfassung gegeben, diese 1990 erneut bestaetigt, ein "Wiederhandlungsfähigmachung des deutschen Reiches" ist nicht moeglich, da der Staat, der "Deutsches reich" hiess als Bundesrepublik Deutschland voll handlungsfaehig ist. Du forderst also etwas, was schon lange geschehen ist.

warum wurde dann 1949 nicht die WRV zur Abstimmung vorgelegt, die die letzte gültige Verfassung des Reichs war und warum heißt unser Staat dann nicht "Deutsches Reich"?Warum ist berlin nicht "Reichshauptstadt" sondern "nur" "Bundeshauptstadt"?

Quo vadis
14.11.2006, 21:31
Es ist eine Beschreibung der Ausübung der Volkssouveränität. Jenseits deren Existenz gibt es keine weitere Begründung.

nana, ich denke in einer "Demokratie" sollte jeder ein Recht auf Begründung haben---deine "Basta"-Mentalität haben die Leute langsam satt, findest du nicht auch?

maf2
14.11.2006, 21:33
warum wurde dann 1949 nicht die WRV zur Abstimmung vorgelegt, die die letzte gültige Verfassung des Reichs war und warum heißt unser Staat dann nicht "Deutsches Reich"?Warum ist berlin nicht "Reichshauptstadt" sondern "nur" "Bundeshauptstadt"?

Weil Deutschland seither kein "Reich" mehr ist (die Bezeichnung war schon 1871 eine Mogelpackung), weil 1949 die Perspektive kurzfristiger war, man also damals noch keinen dauerhaften deutschen Staat Reorganisieren wollte etc.

Das war damals. Umstände ändern sich.

maf2
14.11.2006, 21:35
nana, ich denke in einer "Demokratie" sollte jeder ein Recht auf Begründung haben---deine "Basta"-Mentalität haben die Leute langsam satt, findest du nicht auch?

"Die Leute" sind es selbst, die sie verlangen.

Quo vadis
14.11.2006, 21:36
Weil Deutschland seither kein "Reich" mehr ist (die Bezeichnung war schon 1871 eine Mogelpackung), weil 1949 die Perspektive kurzfristiger war, man also damals noch keinen dauerhaften deutschen Staat Reorganisieren wollte etc.

Das war damals. Umstände ändern sich.

ja allerdings, die Zeiten ändern sich, nicht dass Berlin bald Hauptstadt des "Osmanischen Reiches" wird.....:hihi:

maf2
14.11.2006, 21:37
ja allerdings, die Zeiten ändern sich, nicht dass Berlin bald Hauptstadt des "Osmanischen Reiches" wird.....

Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands, inzwischen auch sein Regierungssitz. Hast du auch konstruktive Kommentare beizutragen?

Quo vadis
14.11.2006, 21:38
"Die Leute" sind es selbst, die sie verlangen.

-versteh ich nicht ?( Ist die "Bundeszentrale für politische Bildung" in Wahrheit nur ein Fake?

maf2
14.11.2006, 21:41
-versteh ich nicht ? Ist die "Bundeszentrale für politische Bildung" in Wahrheit nur ein Fake?

Dünnpfiff. Wenn du behauptest, daß "die Leute" gern selbst bestimmen möchten, was geht, dann üben sie ja Volkssouveränität aus. Die Alternative wäre, ihnen zu sagen: "Nee, geht nicht, weil folgende Rechtsnormen euch das verbieten...". Willst du das?

Quo vadis
14.11.2006, 21:43
Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands, inzwischen auch sein Regierungssitz. Hast du auch konstruktive Kommentare beizutragen?

......das sollte ein Witz sein **Schönfelder aufklapp: Witz= Äußerung einer natürlichen Person, die andere natürliche Personen zur Anhebung der Mundwinkel und damit einen, allegemein als "Heiterkeit" umschriebenen, Gemütszustand erzeugen soll...**Schönfelder zuklapp...:hihi: :hihi:

maf2
14.11.2006, 21:47
......das sollte ein Witz sein **Schönfelder aufklapp: Witz= Äußerung einer natürlichen Person, die andere natürliche Personen zur Anhebung der Mundwinkel und damit einen, allegemein als "Heiterkeit" umschriebenen, Gemütszustand erzeugen soll...**Schönfelder zuklapp...

Wo sollte im Schönfelder der Witz definiert sein?

Quo vadis
14.11.2006, 21:52
Dünnpfiff. Wenn du behauptest, daß "die Leute" gern selbst bestimmen möchten, was geht, dann üben sie ja Volkssouveränität aus. Die Alternative wäre, ihnen zu sagen: "Nee, geht nicht, weil folgende Rechtsnormen euch das verbieten...". Willst du das?

Ich versuche es auch mal einen OMF-Söldner zu erklären:

Was übt der Volkssouverän aus? Richtig---er wählt Parteien, diese stellen 600 nochwas Hanseln die Parteiinteressen vertreten.Es sind nur Abnicker von Partei-Gesetzesvorlagen.Über keine einzige stimmt DAS VOLK DIREKT ab !!

Jetzt aber kommt der Clou--was ist eine "demokratische Partei"? Richtig- ein Gebilde was geschworen hat, dem Besatzungskonstrukt GG zu dienen...
Der alliierte Kontrollrat hat mit seinem GG also eine Blockade zwischen dem Volkssouverän und direkter Demokratieausübung gelegt, in Form von Parteien.

Quo vadis
14.11.2006, 21:54
Wo sollte im Schönfelder der Witz definiert sein?


:wand: :wand: :wand: :wand:

maf2
14.11.2006, 21:59
Du hast nicht verstanden - leider bist du als Ahnungsloser geoutet.

maf2
14.11.2006, 22:01
Ich versuche es auch mal einen OMF-Söldner zu erklären:
Was übt der Volkssouverän aus? Richtig---er wählt Parteien, diese stellen 600 nochwas Hanseln die Parteiinteressen vertreten.Es sind nur Abnicker von Partei-Gesetzesvorlagen.Über keine einzige stimmt DAS VOLK DIREKT ab !!
Jetzt aber kommt der Clou--was ist eine "demokratische Partei"? Richtig- ein Gebilde was geschworen hat, dem Besatzungskonstrukt GG zu dienen...
Der alliierte Kontrollrat hat mit seinem GG also eine Blockade zwischen dem Volkssouverän und direkter Demokratieausübung gelegt, in Form von Parteien.

Art.21 GG. Es war die entscheidende Schwäche der Weimarer Reichsverfassung, die Parteien zu ignorieren.

Quo vadis
14.11.2006, 22:02
Du hast nicht verstanden - leider bist du als Ahnungsloser geoutet.

soll ich den Einzeiler jetzt als "Argument" werten?:rolleyes:
Also, warum keine Volksabstimmungen nach Schweizer Muster?
Denkste der aliierte Kontrollrat hat den Begriff "Demokratie" erfunden?Waren das nicht Eulen aus Athen?:rolleyes:

Quo vadis
14.11.2006, 22:05
Art.21 GG. Es war die entscheidende Schwäche der Weimarer Reichsverfassung, die Parteien zu ignorieren.

ach-- und der Wechsel von einem Extrem ins Andere ist jetzt also des Pudels Kern?

maf2
14.11.2006, 22:09
soll ich den Einzeiler jetzt als "Argument" werten?
Also, waeum keine Volksabstimmungen nach Schweizer Muster?
Denkste der aliierte Kontrollrat hat den Begriff "Demokratie" erfunden?

Die Begründungen dafür sind vielfältig und historrisch intensiv ergründet. Die alliierten Hochkommissare wollten wohl ursprünglich eine Volksabstimmung; die deutschen Vertreter vermuteten darin aber eine zu langandauernde Festschreibung des status quo.

Wie auch immer, die grundlegende Entscheidung des Parlamentarischen Rates war die zugunsten einer repräsentativen Demokratie, gegen plebiszitäre Elemente. Das hat auch seinen Sinn, denn, wenn du mal das Beispiel Schweiz zum Vergleich heranziehst: Volksabstimmungen ersetzen eine Willenskundgebung des Souveräns, weil bei einer Konsensdemokratie in Wahlen nicht viel herauskommen kann.

maf2
14.11.2006, 22:10
ach-- und der Wechsel von einem Extrem ins Andere ist jetzt also des Pudels Kern?

Es ist kein anderes Extrem, sondern Stammtischgequatsche. Wer gern auf Parteien schimpft, dem steht gleichzeitig die Möglichkeit offen, sie zu nutzen.

maf2
14.11.2006, 22:14
......das sollte ein Witz sein **Schönfelder aufklapp: Witz= Äußerung einer natürlichen Person, die andere natürliche Personen zur Anhebung der Mundwinkel und damit einen, allegemein als "Heiterkeit" umschriebenen, Gemütszustand erzeugen soll...**Schönfelder zuklapp...

Du hast noch nicht verstanden, daß der Schönfelder kein Wörterbuch ist - das ist der Creifelds.

Quo vadis
14.11.2006, 22:20
Es ist kein anderes Extrem, sondern Stammtischgequatsche. Wer gern auf Parteien schimpft, dem steht gleichzeitig die Möglichkeit offen, sie zu nutzen.

Ich schimpfe nicht auf Parteien, sondern darauf, dass dass Volk, um das es einzig und allein in einem Staat zu gehen hat, keine DIREKTE, gesetzgeberische Handlungsvollmacht hat.
Es ist mir schlichtweg Pupe was 1949 die einzelnen Beweggründe waren, den Volkssouverän de facto zu blockieren---es ist nicht mehr zeitgemäß.
Hitler hätten sich die Deutschen schenken können-OK, aber dafür für alle Zeiten ein Kainsmal aufgebrannt zu bekommen--never !

Quo vadis
14.11.2006, 22:22
Du hast noch nicht verstanden, daß der Schönfelder kein Wörterbuch ist - das ist der Creifelds.

dann halt Juralex für dich.......

maf2
14.11.2006, 22:36
Ich schimpfe nicht auf Parteien, sondern darauf, dass dass Volk, um das es einzig und allein in einem Staat zu gehen hat, keine DIREKTE, gesetzgeberische Handlungsvollmacht hat.
Es ist mir schlichtweg Pupe was 1949 die einzelnen Beweggründe waren, den Volkssouverän de facto zu blockieren---es ist nicht mehr zeitgemäß.
Hitler hätten sich die Deutschen schenken können-OK, aber dafür für alle Zeiten ein Kainsmal aufgebrannt zu bekommen--never !

Seit über fünfzig Jahren hätte der Souverän sich einfach eine andere Verfassung geben können. Dazu brauchte es keine "Handlungsvollmacht".

Rheinlaender
14.11.2006, 22:42
Seit über fünfzig Jahren hätte der Souverän sich einfach eine andere Verfassung geben können. Dazu brauchte es keine "Handlungsvollmacht".

Man darf dabei nicht vergessen, dass eine neue Verfassung in fast allen Faellen der Ausdruck einer Loesung einer enrsthaften Staatskriese ist (Ausnahme: Die schweizer Verfassung von 2000, diese war aber eher ein Grossreinemache der alten BUndesverfassung von 1874). Eine solche Staatskriese besteht nicht und daher sieht auch kaum jemand einen Grund fuer eine neue Verfassung, zumal das GG sich in ueber 50 Jahren bewaehrt hat - es ist damit laenger inkraft als jede andere dt. Verfassung seit 1848 (die Verfassungsgesetze des HRR sind im strikten Sinne keine Verfassung, da sich die Verfassungstheorie erst lange nach den Verfassungsentscheidungen des HRR herausbildete).

Quo vadis
14.11.2006, 22:46
Seit über fünfzig Jahren hätte der Souverän sich einfach eine andere Verfassung geben können. Dazu brauchte es keine "Handlungsvollmacht".

du machst wohl Witze.50 Jahre lang haben die Parteien intern an der Verfassung rumlaboriert.Bundestag--geschlossene Gesellschaft, störender Plebs muß draußen bleiben....:rolleyes:

maf2
14.11.2006, 22:49
du machst wohl Witze.50 Jahre lang haben die Parteien intern an der Verfassung rumlaboriert.Bundestag--geschlossene Gesellschaft, störender Plebs muß draußen bleiben....

Was ändert das? Wenn das Volk seine verfassungsgebende Gewalt ausüben will, dann geht das nur außerhalb der geltenden Verfassung.

Quo vadis
14.11.2006, 22:55
Was ändert das? Wenn das Volk seine verfassungsgebende Gewalt ausüben will, dann geht das nur außerhalb der geltenden Verfassung.

und das findest du gut oder was??(

Rheinlaender
14.11.2006, 23:01
Was ändert das? Wenn das Volk seine verfassungsgebende Gewalt ausüben will, dann geht das nur außerhalb der geltenden Verfassung.

Du musst unterscheiden wie es das macht - passiert es ueber den Art. 146 GG dann bleibt diese neue Verfassung im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts (ob die Beschraenkungen des Art 79 (2) hier gelten oder nicht hat schon dicke Buecher gefuellt, ich denke ja).

Wird eine neue Verfassung ausserhalb des Art. 146 erlassen, so waere dies ein revolutionaerer Umsturz.

Hat sich ein Volk (oder sonst ein Souveraen) einmal eine Verfassung gegeben, dann kann es diese nur noch im Rahmen dieser Verfassungsordnung durch eine neue ersetzen - oder es macht halt Revolution; eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn z. B. durch einen Krieg und Besetzung die alte Verfassungsordnung zerstoert wurde (siehe Verfassung der 4. Franz. Republik).

maf2
14.11.2006, 23:02
und das findest du gut oder was??(

Es ist belanglos, ob man das "gut" oder "schlecht" findet. Du kannst einerseits die "Bevormundung" des Volkes durch die von ihm eingerichtete verfassungsmäßige Ordnung kritisieren, oder aber andererseits dessen Recht zur Begründung einer neuen Ordnung negieren. Beides gleichzeitig geht nicht.

maf2
14.11.2006, 23:08
Du musst unterscheiden wie es das macht - passiert es ueber den Art. 146 GG dann bleibt diese neue Verfassung im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts (ob die Beschraenkungen des Art 79 (2) hier gelten oder nicht hat schon dicke Buecher gefuellt, ich denke ja).

Wird eine neue Verfassung ausserhalb des Art. 146 erlassen, so waere dies ein revolutionaerer Umsturz.

Hat sich ein Volk (oder sonst ein Souveraen) einmal eine Verfassung gegeben, dann kann es diese nur noch im Rahmen dieser Verfassungsordnung durch eine neue ersetzen - oder es macht halt Revolution; eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn z. B. durch einen Krieg und Besetzung die alte Verfassungsordnung zerstoert wurde (siehe Verfassung der 4. Franz. Republik).

Diese Diskussion gab es doch schon - Kirchhof und Isensee waren da m.E.n. interessant.

Die Frage ginge dann darum, ob eine neue Verfassung "verfassungswidriges Vergassungsrecht" sei (das wäre der Fall, wenn das unter Berufung auf Art.146 GG geschähe), oder eben eine neue Verfassung, für die es keinen staatsrechtlichen Maßstab gäbe, weil sie in Ausübung der pouvoir constituant begründet würde.

Spaßig an der französischen Variante: Man hat zwar 1958 die Verfassung der fünften Republik auf den Weg gebracht, aber Teile der Verfassung der vierten Republik in Kraft belassen - ich wasch mir den Pelz und mach mich nicht naß...

Quo vadis
14.11.2006, 23:08
Es ist belanglos, ob man das "gut" oder "schlecht" findet. Du kannst einerseits die "Bevormundung" des Volkes durch die von ihm eingerichtete verfassungsmäßige Ordnung kritisieren, oder aber andererseits dessen Recht zur Begründung einer neuen Ordnung negieren. Beides gleichzeitig geht nicht.

Dass bundesdeutsche GG wurde garantiert 1949 nicht von den 16 Mio Deutschen in der Ostzone als "verfassungsmäßohe Ordnung" eingeführt-- mein Freund......
Was du allen hier schmackhaft reden willst ist schon eine Art "Gewohnheitsrecht"......

Rheinlaender
14.11.2006, 23:11
Dass bundesdeutsche GG wurde garantiert 1949 nicht von den 16 Mio Deutschen in der Ostzone als "verfassungsmäßohe Ordnung" eingeführt-- mein Freund......
Was du allen hier schmackhaft reden willst ist schon eine Art "Gewohnheitsrecht"......

Diese haben es aber durch Beschluss der freigewaehlten Volkskammer der DDR eingefuehrt. Etliche Landesverfassungen, die nach 1949 geschaffen beziehen sich direkt auf das Grundgesetz, auch diese wurden i.d.R. per Referendung vom Volk beschlossen.

Quo vadis
14.11.2006, 23:17
Diese haben es aber durch Beschluss der freigewaehlten Volkskammer der DDR eingefuehrt. Etliche Landesverfassungen, die nach 1949 geschaffen beziehen sich direkt auf das Grundgesetz, auch diese wurden i.d.R. per Referendung vom Volk beschlossen.

"freigewählte Volkskammer"---ich war 1990 nicht Wahlberechtigt.Diese Wahl hätte locker beste Chancen angefochten zu werden:

1. Arglistige Täuschung seitens der sog. BRD
2. "Demokratieunerfahrenheit" der Neuwähler.(In der Bundesrepublik käme ja auch keiner auf die Idee ein Neugeborenes über eine Verfassung abstimmen zu lassen....

Übrigens würden diese Anfechtungsgründe auch locker für die GG Abstimmung 1949 auf dem Gebiet der ehem. Bizone/Trizone durchgehen.....

arnd
14.11.2006, 23:18
Dass bundesdeutsche GG wurde garantiert 1949 nicht von den 16 Mio Deutschen in der Ostzone als "verfassungsmäßohe Ordnung" eingeführt-- mein Freund......
Was du allen hier schmackhaft reden willst ist schon eine Art "Gewohnheitsrecht"......

1949 wurden 16 Mio Menschen in der Sowjetzone nicht nach ihrer Meinung gefragt. 1990 haben die Deutschen im Osten unseres Vaterlandes sich mehrheitlich ,nach den ersten freien Wahlen seit 1933 in diesem Gebiet, für den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes entschieden. Gott sei Dank

maf2
14.11.2006, 23:19
Dass bundesdeutsche GG wurde garantiert 1949 nicht von den 16 Mio Deutschen in der Ostzone als "verfassungsmäßohe Ordnung" eingeführt-- mein Freund......
Was du allen hier schmackhaft reden willst ist schon eine Art "Gewohnheitsrecht"......

"Das" - wenn schon ...

Was genau war nun an der Wahl der letzten DDR-Volkskammer problematisch?

Quo vadis
14.11.2006, 23:35
Was genau war nun an der Wahl der letzten DDR-Volkskammer problematisch?


#183- lesen mußt du aber selber......

Komisch dass einem ein Staat, der bei jeder Gelegenheit den Bürger bevormundet und ihm latent durch Ausschluß aus direkter politischer Einflußnahme den Eindruck vermittelt, er sei "politikunmündig",ausgerechnet "freie Volkskammerwahlen" durch Büger die, vorher fast 60 Jahre lang nicht frei wählen konnten und keinerlei "Demokratieerfarung" hatten, als ZUSTIMMUNG für ein Besatzungskonstrukt verkaufen will....
Gehe mal auf die Anfechtungsgründe ein......wurden vom Bürger 1990 nicht ausschließlich Parteien gewählt? Stand die Verfassung explizit auf der Agenda, oder wurden wieder juristische Winkelzüge durchgeführt?Nach dem Motto, wähle was von SPD bis FDP---es gilt alles als Annahme der Verfassung.......:rolleyes:

maf2
14.11.2006, 23:41
Wahlanfechtungen sind ein Problem des Wahlrechts des jeweiligen Staates innerhalb dessen Verfassungsordnung gewählt wird. Konsultiere also bitte das DDR-Wahlrecht.

maf2
14.11.2006, 23:51
Gehe mal auf die Anfechtungsgründe ein......wurden vom Bürger 1990 nicht ausschließlich Parteien gewählt? Stand die Verfassung explizit auf der Agenda, oder wurden wieder juristische Winkelzüge durchgeführt?Nach dem Motto, wähle was von SPD bis FDP---es gilt alles als Annahme der Verfassung......

Es gibt keine plebiszitäre Annahme einer Verfassung - politische Partizipation über Jahrzehnte hinweg ist weit mehr.

KrascherHistory
15.11.2006, 12:05
Es gibt keine plebiszitäre Annahme einer Verfassung - politische Partizipation über Jahrzehnte hinweg ist weit mehr.

Es ist gut zu wissen, das ein viel beschäftigter (seit 2 Monaten wohl nur hier im Forum!), Deutscher Beamter, nach eigenen Angaben dr.jur., sich nicht dafür zu Schade ist, auf den so wichtigen Beamtenschlaf nicht zu verzichten um darüber zu dozieren, wie er sich da so mit dem "Recht" in Dtl. vorstellt.

An dieser Stelle mal ein großes DANKESCHÖN, dr.jur maf/maf2 !!

Die Einzige Möglichkeit für den Wähler, an der vermeintlichen Demokratie der "BRD" zu partizipieren, ist diese, das er an Wahlen z.B. Bundestag teilnimmt, die auf dem Bundeswahlgesetz von 1956 beruhen, welches im Widerspruch zu Art.38 GG steht und somit nichtig ist. Das Gesetz verstößt gegen eben diese Rechtsnorm. Nach Rechtsnormen der "BRD" mit dem "GG" an der Spitze des Rechtssystems, sind diese Gesetze nichtig.

Mittels Wählertäuschung konstituiert sich bei BuTa-Wahlen somit ein illegales Staatsorgan, welches wiederum nur zu nichtigen Rechtsgeschäften fähig ist.

Dieses auf Wählertäuschung basierende Prinzip heißt Legalisierung der Umdeutung eines alliierten Verwaltungsrechts namens "GG" in Verfassung, welches konträr zur HLKO und SHAEF-Gesetz Nr.52 den Deutschen widerrechtlich aufoktroyiert wurde und von genau diesen illegalen Staatsorgan (Basierend auf Wählertäuschung) dann zur "Verfassung" umgelogen wird.

Hier kommen dann die Märchenland Rechtsnormen der Krummpflüger-Schwarzkittel zum tragen, die da lauten: ein Unrecht, welches lange genug geduldet oder nicht erkannt wird, wird zu Recht. Wann und wie genau ist das Geheimnis der Juristen-Kaste und deren Auslegung oder Interpretation oder Kaffeesatz-Lesen darf nicht angezweifelt werden !

Wieviele sollen deinen "Ausführungen" hier eigentlich glauben. Außer den anderen "Judas-Löhnern" natürlich.....!:))

maf2
15.11.2006, 13:06
Und wieder irrt Kracherlein: Das Wahlrecht zum Bundestag war mehrfach Gegenstand der Judikatur des BVerfG, die Literaturdiskussion dazu ist umfangreich. Lies sie mal überblicksweise nach, bevor du dich aus dem Fenster lehnst.

KrascherHistory
15.11.2006, 13:08
Und wieder irrt Kracherlein: Das Wahlrecht zum Bundestag war mehrfach Gegenstand der Judikatur des BVerfG, die Literaturdiskussion dazu ist umfangreich. Lies sie mal überblicksweise nach, bevor du dich aus dem Fenster lehnst.

Ach, die "Verbrecher" entscheiden ob ihrerseits ein Verbrechen vorliegt oder nicht ?

Ich bin von der Unbefangenheit des BVerfG unverrückbar felsenfest überzeugt !!!
:)) :)) :] :] :)) :))

maf2
15.11.2006, 13:28
]Ach, die "Verbrecher" entscheiden ob ihrerseits ein Verbrechen vorliegt oder nicht ?


Willst du dich nun auf das BVerfG berufen oder nicht?

Quo vadis
15.11.2006, 13:31
Es gibt keine plebiszitäre Annahme einer Verfassung - politische Partizipation über Jahrzehnte hinweg ist weit mehr.

beantwortet aber die Frage nicht.Ich weiß nämlich echt nicht mehr was da 1990 bei der VKW, die du ja als Annahme des GG durch die Ostdeutschen wertest, explizit zur Auswahl Stand?Frag doch mal deinen Chef, der schließt bestimmt gerne mal das Staatsarchiv auf, wenn ein BuBü mal ne Anfrage hat...;)

1. Hier entscheiden sie über die Annahme des GG Ja-Nein
2. Hier können sie etabliert wählen, aber vorsicht,bei Kreuzchensetzung gilt auch das GG als angenommen, oder
3. das GG stand überhaupt nicht zur Disposition, so dass bis heute kein Ostdeutscher das GG angenommen hat.(Und wenn eine explizite Annahme des GG durch das Volk nicht vorgesehen ist, wie in deinem Posting angegeben,warum dann die Glorifizierung seiner Annahme durch die Bewohner der Bi/Trizone 1949, bzw. warum wurde es dann überhaupt zur Abstimmung vorgelegt?)

Falls Punkt 2 vorliegt, dann ist dies sowieso anfechtbar, weil eine Ablehnung maximal durch Nichtwahl möglich gewesen wäre und dies wiederum geht auch nicht, weil die Wahlbeteiligung keinerlei direkten Einfluß auf das Wahleregebnis hätte...da immer vom Hundert gewertet wird.

Im Klartext: Hätte 1990 auch nur eine einziger Mensch gewählt, hätte dies für das GG die Annahme in ganz Ostdeutschland bedeudet.

maf2
15.11.2006, 13:38
Die Volkskammerwahl 1990 war sogar noch mehr, sie war eine Kapitulationserklärung der ostdeutschen Wählerschaft. Nach deren Ergebnis war deutlich zu beobachten, wie sich das Verhandlungsklima änderte.

Selbst schuld, wer so wählt.

malnachdenken
15.11.2006, 13:41
[QUOTE=KrascherHistory;1016204]
Die Einzige Möglichkeit für den Wähler, an der vermeintlichen Demokratie der "BRD" zu partizipieren, ist diese, das er an Wahlen z.B. Bundestag teilnimmt, /QUOTE]

Diese Sprüche kommen meist von Menschen, die einfach nur zu faul sind.
Dir steht es frei in Parteien einzutreten, selber eine zu gründen, Vereine, Initiativen etc zu gründen und Dich kommunal, länderweit oder bundesweit zur Wahl stellen zu lassen.

Quo vadis
15.11.2006, 14:31
Die Volkskammerwahl 1990 war sogar noch mehr, sie war eine Kapitulationserklärung der ostdeutschen Wählerschaft. Nach deren Ergebnis war deutlich zu beobachten, wie sich das Verhandlungsklima änderte.

Selbst schuld, wer so wählt.

ja, selbst Schuld, wer etablierte Parteien wählt---du sagst es! :]

Rheinlaender
15.11.2006, 15:00
Die Einzige Möglichkeit für den Wähler, an der vermeintlichen Demokratie der "BRD" zu partizipieren, ist diese, das er an Wahlen z.B. Bundestag teilnimmt, die auf dem Bundeswahlgesetz von 1956 beruhen, welches im Widerspruch zu Art.38 GG steht und somit nichtig ist.

Das Bundeswahlgesetz stimmt mit den Normen des GG ueberein (wie von maf2 schon ausgefuehrt). Die tatsaechleichen Einflussmoeglichkeiten des Buerger gehen weiter: Ueber Mitgliedschaften in den politischen Parteien (die in ihrer Ordnung auch demokratischen Prinzipien entsprechen muessen) und Verbaenden (z.B. Umweltschutzgruppen, Gewerkschaften). Weiter ueber das Demonstationsrecht und das Petionsrecht. Diese Einflussmoeglichkeiten sind mindestens in der Verfassungspraxis so wichtig wie das Wahlrecht.


Dieses auf Wählertäuschung basierende Prinzip heißt Legalisierung der Umdeutung eines alliierten Verwaltungsrechts namens "GG" in Verfassung, welches konträr zur HLKO und SHAEF-Gesetz Nr.52 den Deutschen widerrechtlich aufoktroyiert wurde und von genau diesen illegalen Staatsorgan (Basierend auf Wählertäuschung) dann zur "Verfassung" umgelogen wird.

Hier kommen dann die Märchenland Rechtsnormen der Krummpflüger-Schwarzkittel zum tragen, die da lauten: ein Unrecht, welches lange genug geduldet oder nicht erkannt wird, wird zu Recht. Wann und wie genau ist das Geheimnis der Juristen-Kaste und deren Auslegung oder Interpretation oder Kaffeesatz-Lesen darf nicht angezweifelt werden !

Da das GG als Verfassung agiert ist es auch eine - das recht kommt nunmal aus der Macht heraus und nicht umgekehrt. Nur wer die Macht hat kann das Recht setzen, eventl. auch neu setzen. Gelaenge es mir (wirklich hypothetisch), mich zu absoluten Diktator in Deutschland zu machen, und sei es mit brutaler Waffengewalt, so waere mein Wille Gesetz und Recht, genauso wie es heute die Rechtsetzung der Bundesrepublik Deutschland ist.

maf2
15.11.2006, 15:57
ja, selbst Schuld, wer etablierte Parteien wählt---du sagst es!

Nun waren die Parteien, die bei der letzten Volkskammerwahl zur Wahl standen, mit einer Ausnahme nicht etabliert - wie auch?

Nein, der Hund liegt bei dieser Wahlentscheidung begraben. Sie demonstriert deutlich, daß dem Wähler die kurzfristige Aussicht auf Bananen dann doch wichtiger ist. Daran werden auch andere als etablierte Parteien nichts ändern, zumal sie selbst eher kurzfristig angelegte Einrichtungen sind. Oder interessiert sich heute noch jemand für die "Republikaner"?

maf2
15.11.2006, 16:01
Da das GG als Verfassung agiert ist es auch eine - das recht kommt nunmal aus der Macht heraus und nicht umgekehrt. Nur wer die Macht hat kann das Recht setzen, eventl. auch neu setzen. Gelaenge es mir (wirklich hypothetisch), mich zu absoluten Diktator in Deutschland zu machen, und sei es mit brutaler Waffengewalt, so waere mein Wille Gesetz und Recht, genauso wie es heute die Rechtsetzung der Bundesrepublik Deutschland ist.

So kann man es bestens auf den Punkt bringen: Recht ist die akzeptierte Organisationsform tatsächlich ausgeübter Macht. Sie wird akzeptiert, weil und solange sie selbstgesetzten Regeln folgt.

Quo vadis
15.11.2006, 16:41
Nein, der Hund liegt bei dieser Wahlentscheidung begraben. Sie demonstriert deutlich, daß dem Wähler die kurzfristige Aussicht auf Bananen dann doch wichtiger ist. Daran werden auch andere als etablierte Parteien nichts ändern, zumal sie selbst eher kurzfristig angelegte Einrichtungen sind. Oder interessiert sich heute noch jemand für die "Republikaner"?


Was habt ihr Wessis immer mit diesen doofen Bananen? Kohl war BRD-Chef und für die Wiedervereinigung-der starke Mann im Vergleich zur schwachen SPD, in Gestalt eines "Ibrahim Böhme", mit IM Tätigkeit und unrühmlichem Ende als Penner.Eigentlich war die WV nur eine Formalie, da die DDR territitorial identisch mit dem Reichsgebiet ist und wie wir alle gelernt haben die Bundesregierung in Vertretung einer Reichsregierung handelt, bzw. diese ist, sich nur nicht so nennt.

Rheinlaender
15.11.2006, 16:46
Eigentlich war die WV nur eine Formalie, da die DDR territitorial identisch mit dem Reichsgebiet ist und wie wir alle gelernet haben die Bundesregierung in Vertretung einer Reichsregierung handelt, bzw. diese ist, sich nur nicht so nennt.

Eben nicht, die Natur eines Souveraens, hier: Bundesrepublik Deutschland als dt. Souveraen, haengt nicht von dem beherrschten Gebiet ab. Die BRD hatte durch den Grundlagenvertrag, die UN-Mitgliedschaft und die KSZE-Schlussakte die DDR als souveraenen Staat anerkannt, sie hatte auch ihr Herrshcftsgebiet durch den Art. 23 a.F. beschraenkt, konnte also keine Herrschaft auf dem Gebiet der DDR beanspruchen. Die Etablierung dieser Herrschaft setzte deshalb einen Act der DDR (eben der Selbstaufloesung) voraus.

maf2
15.11.2006, 16:47
Was habt ihr Wessis immer mit diesen doofen Bananen? Kohl war BRD-Chef und für die Wiedervereinigung-der starke Mann im Vergleich zur schwachen SPD, in Gestalt eines "Ibrahim Böhme", mit IM Tätigkeit und unrühmlichem Ende als Penner.Eigentlich war die WV nur eine Formalie, da die DDR territitorial identisch mit dem Reichsgebiet ist und wie wir alle gelernt haben die Bundesregierung in Vertretung einer Reichsregierung handelt, bzw. diese ist, sich nur nicht so nennt.

Tut mir leid, daß du hier deine Frustrationen abarbeiten mußt, aber die Situation war zunächst die, daß die DDR gegenüber der Bundesrepublik eine stabile Verhandlungsposition hatte, die dann mit dem Ergebnis der Volkskammerwahl zusammenbrach. Was auch immer die DDR-Wählerschaft dazu gebracht hat, sich so zu entscheiden - es war wenig intelligent.

arnd
15.11.2006, 17:00
Tut mir leid, daß du hier deine Frustrationen abarbeiten mußt, aber die Situation war zunächst die, daß die DDR gegenüber der Bundesrepublik eine stabile Verhandlungsposition hatte, die dann mit dem Ergebnis der Volkskammerwahl zusammenbrach. Was auch immer die DDR-Wählerschaft dazu gebracht hat, sich so zu entscheiden - es war wenig intelligent.

Die Wahlentscheidung der DDR Bürger war vollkommen richtig. Ansonsten hätten wir soziale Verhältnisse wie in den anderen ehemaligen Ostblockstaaten. Oder es wären fast alle gegangen.

Rheinlaender
15.11.2006, 17:19
Die Wahlentscheidung der DDR Bürger war vollkommen richtig. Ansonsten hätten wir soziale Verhältnisse wie in den anderen ehemaligen Ostblockstaaten. Oder es wären fast alle gegangen.

Sie war tatisch unklug; die Parteien, die in der Volkkammer eine Mehrheit hatten, haben sich auf die Selbstaufloesung der DDR verpflichtet. Die DDR haette mehr "herholen" koennen, wenn diese Selbstaufloesung erst "erkauft" haette werden muessen.

Es war auch wirtschaftlich unklug. Die Mark der DDR war eine reine Binnenwaehrung. D. H. die Betriebe waren nicht auf einen harten internationalen Wettbewerb eingestellt, baw. in der Lage. Ploetzlich mussten sie, von einem Tag zum anderen, ihre Geschaefte in einer sehr harten Waehrung durchfuehren und dabei noch mit dem Weltmark konkurieren. Es waere wirtschaftlich besser gewesen fuer eine Uebergangszeit die Mark der DDR beizubehalten und sie Schritt-fuer-Schritt durch DM (bzw. spaeter den Euro) zu ersetzen. Man darf nicht vergessen, dass es fast 10 Jahre dauerte, bis die DM eine frei konvertanbel Waehrung wurde. Eine schwache Volkswirtschaft braucht einfach eine Uebergangsperiode um mit einer harten Waehrung arbeiten zu koennen.

Quo vadis
15.11.2006, 17:19
Tut mir leid, daß du hier deine Frustrationen abarbeiten mußt, aber die Situation war zunächst die, daß die DDR gegenüber der Bundesrepublik eine stabile Verhandlungsposition hatte, die dann mit dem Ergebnis der Volkskammerwahl zusammenbrach. Was auch immer die DDR-Wählerschaft dazu gebracht hat, sich so zu entscheiden - es war wenig intelligent.

du hast aber ein komisches historisches Verständnis.Frustrationen höre ich nur bei dir raus mäfchen--scheinst bischen mit der SPD zu fraternisieren, gell.....
Die DDR war genauso ein Besatzerprodukt wie die BRD.Dass die DDR 1990 eine "stabile Verhandlungsposition" hatte, höre ich sonst nur aus der Linken Ecke.Was sollte verhandelt werden? Eine OMF-DDR mit einer eigenen "Regierung"? Einer eigenen "Wirtschaft"?
Abenteuerlich deine Ansichten, man scheint beim VS ne Menge Zeit zu haben, Staatsbüttel ist doch nun wirklich Bockwurst ob ein Schwarzer, Grüner oder Roter ihnen das Geld für´n Arschbreitsitzen zahlt :))

maf2
15.11.2006, 18:23
Die DDR war genauso ein Besatzerprodukt wie die BRD.Dass die DDR 1990 eine "stabile Verhandlungsposition" hatte, höre ich sonst nur aus der Linken Ecke.Was sollte verhandelt werden? Eine OMF-DDR mit einer eigenen "Regierung"? Einer eigenen "Wirtschaft"?

Etwas Erfahrung aus eigener Anschauung darfst du mir schon zutrauen. Dieses "OMF"-Gelabere ist nur im Kontext der vierziger und fünfziger Jahre zu verstehen, danach macht es keinen Sinn mehr. Auch im Hinblick auf die DDR, deren Staatsführung 1989 ausdrücklich erklärt worden war, daß sie für ihre eigene Legitimation sorgen möge.

Was aber auch immer - ihre Wähler hatten die Möglichkeit, über ihr Schicksal zu entscheiden. Die haben sich dann für die bedingungslose Kapitulation entschieden - sehr zu ihrem Schaden. Es war interessant, die Wirkung des Wahlergebnisses in Bonn zu beobachten.

Quo vadis
15.11.2006, 19:09
Etwas Erfahrung aus eigener Anschauung darfst du mir schon zutrauen. Dieses "OMF"-Gelabere ist nur im Kontext der vierziger und fünfziger Jahre zu verstehen, danach macht es keinen Sinn mehr. Auch im Hinblick auf die DDR, deren Staatsführung 1989 ausdrücklich erklärt worden war, daß sie für ihre eigene Legitimation sorgen möge.

Was aber auch immer - ihre Wähler hatten die Möglichkeit, über ihr Schicksal zu entscheiden. Die haben sich dann für die bedingungslose Kapitulation entschieden - sehr zu ihrem Schaden. Es war interessant, die Wirkung des Wahlergebnisses in Bonn zu beobachten.

Die DDR- Bürger haben sich für den bedingungslosen Anschluß entschieden-und das ist auch gut so.Erkläre mal einem User "Jodlerkönig" die DDR hätte sich noch "teuerer verkaufen können", so wie ich es oben gelesen habe...:))
Ich bin zwar alles andere als ein "Jodlerkönig-Fan", aber betrachtet man die sukzessiven Transferzahlungen über 1 einhalb Jahrzehnten, erübrigt sich die Erklärung, die DDR habe "schlecht gepokert".

arnd
15.11.2006, 19:15
Sie war tatisch unklug; die Parteien, die in der Volkkammer eine Mehrheit hatten, haben sich auf die Selbstaufloesung der DDR verpflichtet. Die DDR haette mehr "herholen" koennen, wenn diese Selbstaufloesung erst "erkauft" haette werden muessen.

Es war auch wirtschaftlich unklug. Die Mark der DDR war eine reine Binnenwaehrung. D. H. die Betriebe waren nicht auf einen harten internationalen Wettbewerb eingestellt, baw. in der Lage. Ploetzlich mussten sie, von einem Tag zum anderen, ihre Geschaefte in einer sehr harten Waehrung durchfuehren und dabei noch mit dem Weltmark konkurieren. Es waere wirtschaftlich besser gewesen fuer eine Uebergangszeit die Mark der DDR beizubehalten und sie Schritt-fuer-Schritt durch DM (bzw. spaeter den Euro) zu ersetzen. Man darf nicht vergessen, dass es fast 10 Jahre dauerte, bis die DM eine frei konvertanbel Waehrung wurde. Eine schwache Volkswirtschaft braucht einfach eine Uebergangsperiode um mit einer harten Waehrung arbeiten zu koennen.
Das es Volkswirtschaftlich nicht sinnvoll war mag zutreffen. Kohls Entscheidung und die Zustimmung der Ostdeutschen Bevölkerung war richtig. Ansonsten wäre es zu einer Abstimmung mit den Füßen gekommen und dies kann man den Ostdeutschen nicht übel nehmen.

Quo vadis
15.11.2006, 19:30
Das es Volkswirtschaftlich nicht sinnvoll war mag zutreffen. Kohls Entscheidung und die Zustimmung der Ostdeutschen Bevölkerung war richtig. Ansonsten wäre es zu einer Abstimmung mit den Füßen gekommen und dies kann man den Ostdeutschen nicht übel nehmen.


Die WV war und ist für mich ohne jegliche Alternative.Welche politische Regierungsform hätte denn nach dem totalen SED Zusammenbruch in der DDR installliert werden sollen? Aus bundesrepubklikanischer Sicht, gab es nur die "demokratische Rechtsform gemäß GG", das hat auch Kohl erkannt und Mätzchen wie "Räterepublik" oder SED/PDS-Ägide eine Absage erteilt.Nicht die Rechtsordnung der BRD auch in der DDR einzuführen, hätte auch das bundesrepublikanische Rechts und Wertesystem ad absurdum geführt.Ob jetzt wirklich ernst gemeint oder aus politischem Kalkül.Das NATIONALE, in Form der Einheit, stand bei Kohl im Vordergrund.Er war Kanzler der BRD, er hat die Weichen gestellt.Er hat "das Mädchen" salonfähog gemacht (einer seiner schwersten Fehler imho), die Frau hätte in einem Konsum-Aldi in der Ueckermark versauern sollen)

KrascherHistory
17.11.2006, 12:44
Tut mir leid, daß du hier deine Frustrationen abarbeiten mußt, aber die Situation war zunächst die, daß die DDR gegenüber der Bundesrepublik eine stabile Verhandlungsposition hatte, die dann mit dem Ergebnis der Volkskammerwahl zusammenbrach. Was auch immer die DDR-Wählerschaft dazu gebracht hat, sich so zu entscheiden - es war wenig intelligent.

Welche Position ? Abnicken !

Dolle Position !

KrascherHistory
17.11.2006, 12:50
Eben nicht, die Natur eines Souveraens, hier: Bundesrepublik Deutschland als dt. Souveraen, haengt nicht von dem beherrschten Gebiet ab. Die BRD hatte durch den Grundlagenvertrag, die UN-Mitgliedschaft und die KSZE-Schlussakte die DDR als souveraenen Staat anerkannt, sie hatte auch ihr Herrshcftsgebiet durch den Art. 23 a.F. beschraenkt, konnte also keine Herrschaft auf dem Gebiet der DDR beanspruchen. Die Etablierung dieser Herrschaft setzte deshalb einen Act der DDR (eben der Selbstaufloesung) voraus.

Durch den Art. 23 a.F. GG erfolgte keine Einschränkung des Hoheitsgebietes sondern die einzig richtige Definition dessen. Mit Wegfall des Art. und der Präambel per 18.7.1990, spätestens aber zum 23.8.1990 mit Veröffentlichung im BGBl, entfiel die räumliche (per dt. Rechtsnorm unabdingbar notwendig !) Definition und somit der gültige Herrschaftsbereich der "BRD". Somit die "BRD" selbst, die ihren Hoheitsanspruch nur auf den Geltungsbereich (BVerfG) des "GG" beschränkt, sich aber für alle Teile Deutschlands (s. dafür Art. 116 GG) verantwortlich fühlt.

Ein Besatzungskonstrukt der westalliierten Mächte "BRD" kann nicht das sowj. Besatzungskonstrukt "DDR" anerkennen.
Das Ländereinführungsgesetz der "DDR" ließ die neuen Länder erst per 14.10.1990 (!!) entstehen, als es die "BRD" schon nicht mehr gab. Jur. Unmöglichkeit !

Der Tote heiratet das ungeborene Kind !

KrascherHistory
17.11.2006, 12:53
Etwas Erfahrung aus eigener Anschauung darfst du mir schon zutrauen. Dieses "OMF"-Gelabere ist nur im Kontext der vierziger und fünfziger Jahre zu verstehen, danach macht es keinen Sinn mehr. Auch im Hinblick auf die DDR, deren Staatsführung 1989 ausdrücklich erklärt worden war, daß sie für ihre eigene Legitimation sorgen möge.

Was aber auch immer - ihre Wähler hatten die Möglichkeit, über ihr Schicksal zu entscheiden. Die haben sich dann für die bedingungslose Kapitulation entschieden - sehr zu ihrem Schaden. Es war interessant, die Wirkung des Wahlergebnisses in Bonn zu beobachten.

Wähler werden seit 1956 mittels Wählertäuschung an einer "echten" Wahl in der "BRD" gehindert.

Art. 38 GG wird seit 1956 permanent verletzt. Die Wahlen sind nichtig !
Und das illegale Staatsorgan "BVerfG" bestätigt aber die Richtigkeit.

Also: ein Mitglied der organisierten Kriminalität bestätigt die Ehrlichkeit seines "Kollegen".
Beim Juristen maf: glaubwürdig !
Beim gesunden Menschenverstand: einsperren, die ganze Bande !:] :]

malnachdenken
17.11.2006, 12:55
Art. 38 GG wird seit 1956 permanent verletzt. Die Wahlen sind nichtig !
Und das illegale Staatsorgan "BVerfG" bestätigt aber die Richtigkeit.


Ich muss nochmal erwähnen, dass Du für diese Behauptungen bisher keine Belege erbracht hast, was Deiner Glaubwürdigkeit nicht sehr zugute kommt.

Waldgänger
17.11.2006, 14:11
Muss Krasher aus jedem Thread einen pseudo-juristischen "Beweis" der Nichtigkeit der BRD machen? -.-

maf2
17.11.2006, 14:34
Durch den Art. 23 a.F. GG erfolgte keine Einschränkung des Hoheitsgebietes sondern die einzig richtige Definition dessen

Wie kommt es dann, daß das Saarland darin nicht aufgeführt war?


Mit Wegfall des Art. und der Präambel per 18.7.1990, spätestens aber zum 23.8.1990 mit Veröffentlichung im BGBl, entfiel die räumliche (per dt. Rechtsnorm unabdingbar notwendig !) Definition

Welche deutsche Rechtsnorm sollte das sein?


und somit der gültige Herrschaftsbereich der "BRD". Somit die "BRD" selbst, die ihren Hoheitsanspruch nur auf den Geltungsbereich (BVerfG) des "GG" beschränkt, sich aber für alle Teile Deutschlands (s. dafür Art. 116 GG) verantwortlich fühlt.

Mal wieder die übliche Leier. Kann ja schon deshalb nicht stimmen, weil diese Auffassung von einem "illegalen Organ" vertreten wurde.


Das Ländereinführungsgesetz der "DDR" ließ die neuen Länder erst per 14.10.1990 (!!) entstehen, als es die "BRD" schon nicht mehr gab. Jur. Unmöglichkeit !

Das LändereinführungsG der DDR wurde durch den EinigungsV (Anl. II) geändert, das Datum auf den 3.10.1990 vorverlegt.http://www.krr-faq.de/laender.php

Rheinlaender
17.11.2006, 14:50
Durch den Art. 23 a.F. GG erfolgte keine Einschränkung des Hoheitsgebietes sondern die einzig richtige Definition dessen. Mit Wegfall des Art. und der Präambel per 18.7.1990, spätestens aber zum 23.8.1990 mit Veröffentlichung im BGBl, entfiel die räumliche (per dt. Rechtsnorm unabdingbar notwendig !) Definition und somit der gültige Herrschaftsbereich der "BRD". S

Welche dt. Rechtsnorm soll denn das sein. Wenn "In namen der heiligin undeilsamen drivaltekeit seleclich amen. Karle der firde mit gunste gotlichir miltekeit Romischir keiair allezit merer und konig zuo Beheim. Des dingis zuo ewegem gedenckin. ..." die Goldne Bulle verkuendte war auch kein "Geltungsbereich" vorgesehen. Es scheint also keine vom Herkommen verbindliche Norm des dt. Rechts zu sein.

Brunner
17.11.2006, 17:15
Welche dt. Rechtsnorm soll denn das sein. Wenn "In namen der heiligin undeilsamen drivaltekeit seleclich amen. Karle der firde mit gunste gotlichir miltekeit Romischir keiair allezit merer und konig zuo Beheim. Des dingis zuo ewegem gedenckin. ..." die Goldne Bulle verkuendte war auch kein "Geltungsbereich" vorgesehen. Es scheint also keine vom Herkommen verbindliche Norm des dt. Rechts zu sein.

Niemand schafft größeres Unrecht als der, der als Amtsträger Recht und Wahrheit beugt, und dem Volk beharrlich die Lügen über Volksverhetzungsmedien, Irr – und Falschlehren eintrichtert, um dann vom belogenen, verratenen, betrogenen u. entscheidungsunfähig gemachten Volk gewählt, dies so vom Volke gewollt, darstellen zu können, als wundersame Schuldbefreiung der dubiosen Volksvertreter. Das Volk übernimmt damit die Verbrechensschuld der Zwingherren und Auftragsmörder und bestätigt mit der Wahlstimme zugleich, es so gewollt zu haben, den Völkermord am eigenen Volk ? (siehe Art. 120 u. 139 GG)

Da alle Staatsgewalt gem. Art. 20 Abs. 2. Satz 1. GG vom Volke aus geht, nicht von Parteien u. Hochverrätern, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gem. Art. 25 GG. auch Bestandteil des Bundesrechtes sind, allen Gesetzen - v o r g e h e n, Rechte und Pflichten auch unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes BRD erzeugen, rufe ich gem. Art. 20 Abs. 4 GG in steter Erinnerung des 20.04. auf, zur Volkserhaltung, als Grundlage der Selbsterhaltung.

Art. 1 / 1 GG. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Abs. 3, die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt u. Recht-sprechung als unmittelbar geltendes Recht. So sollte es sein, und wie ist die Wirklichkeit ?
Art. 3 / 1 GG. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, stimmt das auch , oder wieder gelogen ?

Art. 20 GG. Abs. 2 Satz 1. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, nicht von Parteien, Lügner u. Nazis, stimmt das auch ?
Abs. 3, die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden, es wäre zu schön um wahr zu sein !

Art. 25 GG. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes, wo bleiben die Rechte ?
Damit dürfte das BRD – GG als Widerspruch in sich, auch als grund- und völkerrechtswidrig bestätigt sein.

Art. 139 GG besagt : „Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Was sind das für Rechtsvor-schriften ? Sind es die Besatzungsdiktate gem. §§ 81/2 u. 220a StGB der Siegermächte mit den Feindstaatenklauseln ? Was versteht der Gesetzgeber der BRD unter Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozial- u. Militarismus ?

Art. 120 GG : Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren u. äußeren Kriegs-folgelasten usw. also endlose Kosten, die von den Deutschen durch Deutsche erpresst werden, wider Art 25 GG ?

Das Deutsche Volk soll mit der Einführung des Grundgesetzes für die BRD am 23. Mai 1949 bestimmt haben :
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben usw., welch eine Lüge, denn wer ist hier gefragt und wer hat der Annektierung zugestimmt ?

Dazu das BRD – BVG 1973 : „Das Deutsche Reich hat den Zusammenbruch 1945 überdauert und ist weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalten in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ Die BRD beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheits-gewalt auf den Geltungsbereich des GG der BRD; siehe dazu die „Deutsche - Reichsverfassung von 1919,“ denn Art. 146 GG sagt dazu :

Dieses Grundgesetz, des GG der BRD, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, dazu wird es wohl niemals kommen, da das deutsche Volk als Volk im Volksgedanken gem. Art. 25 GG bereits ausgelöscht sein dürfte, oder ?

Ist der Massenvölkermord, von den Nazis unter dem roten Fünfzackstern, 1916 mit dem weißen Fünfzackstern sich vereint, um Deutschland als das Herz Europas auszulöschen, jetzt für die ganze Welt bestimmt ?
Haben die Russen, auch die Amerikaner deren Wurzeln vorwiegend in Europa sind, denn gar nicht gemerkt, was die Nazis mit ihnen treiben ? Die Nazis als das auserwählte, die nur an Abschlachtung und Vernichtung denken können, wie in der Bibel und dem Talmud zu lesen ist, die mit ihrem Globalisierungswahn zum Weltherrschaftswahn streben, um die ganze Welt erobern und versklaven zu können ? Welch ein satanisches Machtwerk ?

Brunner
17.11.2006, 20:28
Ein Verfassungsgericht, das permanent die Verfassung bricht ? Auf eine Lüge aufgebaut, da es nur ein Grundrechts-gericht der BRD ist, nicht aber für das Volk der Deutschen zuständig, Herr Bundespräsident Köhler und Frau Bundeskanzlerin Merkel und & Co, gehört das auch zum Ausrottungsplan der BRD - Politik ?
Völkermord gem. § 220a StGB und Hochverrat gem. § 81 Abs. 2 StGB durch Rechts- u. Staatsgewalten der BRD, also Mord an Recht, Wahrheit, Personen und Volk der Deutschen praktiziert, der BRD – Politauftrag, obwohl die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes gem. Art. 25 GG auch Bestandteil des Bundesrechtes sind, sie den Gesetzen vor gehen und Rechte und Pflichten unmittelbar auch für die Bewohner des Bundesgebietes erzeugen sollen ?
Haben alle Politstrategen auch vergessen : „Nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG geht alle Staatsgewalt vom Volk aus,“ nicht von Parteiern mit ihren Polit- Justiz- und Mafiaorganisationen ?
Denn : „Das Deutsche Reich hat den Zusammenbruch 1945 überdauert und ist weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalten in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ Die BRD beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt nur auf den Geltungsbereich des GG der BRD ; siehe dazu die D - Reichsverfassung von 1919, das ist die Wirklichkeit, denn :

Niemand schafft größeres Unrecht als der, der als Amtsträger Recht und Wahrheit beugt, und dem Volk beharrlich die Lügen über Volksverhetzungsmedien, Irr – und Falschlehren eintrichtert, um dann als vom belogenen, verratenen, betrogenen u. entscheidungsunfähig gemachten Volk gewählt, dies so vom Volke gewollt, darstellen zu können, als wundersame Schuldbefreiung der dubiosen Volksvertreter. Das Volk übernimmt damit die Verbrechensschuld der Zwingherren und bestätigt mit der Wahlstimme zugleich, es so gewollt zu haben, den Völkermord am eigenen Volk? Welch satanisches Verbrechen, der Völkermord durch die eigenen Volksvertreter als Volksverräter ? wer war hier der Zauberlehrling, der die Geister rief, die das Volk der Deutschen im Würgegriff haben ?

maf2
17.11.2006, 20:33
Egal, was du einwirfst - nimm in Zukunft weniger davon.

politisch Verfolgter
17.11.2006, 20:52
Unrecht ist alles, was Betriebslose a priori per Gesetz, institutionalisiert und mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklärt.
Niemand darf für das betriebl. Eigentum Anderer per Gesetz zuständig erklärt werden.
Zwangsarbeit ist verboten.

Deswegen ist die Demokratie nicht nur in D eine Mogelpackung.

maf2
18.11.2006, 11:02
Unrecht ist alles, was Betriebslose a priori per Gesetz, institutionalisiert und mit öffentl. Mitteln zum Eignerinstrument erklärt.
Niemand darf für das betriebl. Eigentum Anderer per Gesetz zuständig erklärt werden. Zwangsarbeit ist verboten.
Deswegen ist die Demokratie nicht nur in D eine Mogelpackung.

Zunächst: Wenn etwas bereits apriorisch der Fall ist, bedürfte es keines Gesetzes mehr. Du widersprichst dir selbst.

Wo siehst du "Zwangsarbeit" in Deutschland?

KrascherHistory
18.11.2006, 13:13
Muss Krasher aus jedem Thread einen pseudo-juristischen "Beweis" der Nichtigkeit der BRD machen? -.-

Falsch gelesen, außerdem reagiere ich nur auf unseren VS-Wächter maf !

Die "BRD" ist Fakt, sie ist vorhanden. Damit ist doch alles für dich gesagt, oder ?

MfG K

KrascherHistory
18.11.2006, 13:15
[QUOT=maf2;1020915]Wie kommt es dann, daß das Saarland darin nicht aufgeführt war?

Wo ist das Problem ? Es ist 1957 hinzugekommen !

Welche deutsche Rechtsnorm sollte das sein?
Mal wieder die übliche Leier. Kann ja schon deshalb nicht stimmen, weil diese Auffassung von einem "illegalen Organ" vertreten wurde.

De facto aber ein Organ und bindend für eine Exekutive oder was auch immer !

Das LändereinführungsG der DDR wurde durch den EinigungsV (Anl. II) geändert, das Datum auf den 3.10.1990 vorverlegt.http://www.krr-faq.de/laender.php[/QUOTE]

Ah die krr-faq Seite !

Was macht das Phantom Frank Schmidt ? Deine alberne Seite vom VS ist richtig lustig !

KrascherHistory
18.11.2006, 13:17
Welche dt. Rechtsnorm soll denn das sein. Wenn "In namen der heiligin undeilsamen drivaltekeit seleclich amen. Karle der firde mit gunste gotlichir miltekeit Romischir keiair allezit merer und konig zuo Beheim. Des dingis zuo ewegem gedenckin. ..." die Goldne Bulle verkuendte war auch kein "Geltungsbereich" vorgesehen. Es scheint also keine vom Herkommen verbindliche Norm des dt. Rechts zu sein.

Genau die, die von höchsten Gerichten in div. URteilen als solche verlangt wurde und in Verfahren z.B. Verordnungen für nichtig erklärt hat, weil der Geltungsbereich nicht definiert war.
Und: er muß IMMER genau definiert sein.

Fehlt also einer Verordnung oder einem GEsetz der GEltungsbereich, ist diese nichtig.

Für die goldene Bulle nimm mal den maf zum Spielen !

KrascherHistory
18.11.2006, 13:20
Egal, was du einwirfst - nimm in Zukunft weniger davon.

Tja, genau das ist alles, was ein "BRD" Jurist auf Fakten entgegnen kann.

Erfreue dich an deinem Judas-Lohn solange es geht, Schwarzkittel !

KrascherHistory
18.11.2006, 13:23
Zunächst: Wenn etwas bereits apriorisch der Fall ist, bedürfte es keines Gesetzes mehr. Du widersprichst dir selbst.

Wo siehst du "Zwangsarbeit" in Deutschland?

Vieleicht bei dir ?

Promovierter Jurist muß Wochenendarbeit hier im Forum verrichten um die offiz. polit. Meinung auf Kurs zu halten. Was überflüssig wäre, wenn an der "anderen" Meinung nix dran wäre. Aber es ist ja keine Meinung, sondern nur Fakten.

Fakten, die maf mittels krumm-pflügerei gerne umdeuten möchte......

Befreie die von deiner Zwangsarbeit, Schwarzkittel !

Rheinlaender
18.11.2006, 13:33
Genau die, die von höchsten Gerichten in div. URteilen als solche verlangt wurde und in Verfahren z.B. Verordnungen für nichtig erklärt hat, weil der Geltungsbereich nicht definiert war.
Und: er muß IMMER genau definiert sein.

Fehlt also einer Verordnung oder einem GEsetz der GEltungsbereich, ist diese nichtig.

Na, dann kannst Du mir doch sicher wenigstens eines nennen.


Für die goldene Bulle nimm mal den maf zum Spielen !

Jemand, der staendig dt. Rechtstradition herbeizitiert, sollte die Goldene Bulle von 1356 eigentlich auf dem Nachtschraenkchen liegen haben und gut kennen.

maf2
18.11.2006, 13:41
Wo ist das Problem ? Es ist 1957 hinzugekommen !

Rechtsnorm? Das Grundgesetz kann deiner Ansicht zufolge dort nie gegolten haben, denn das Saarland war ja im Art.23 GG a.F. nicht aufgeführt.

Aber nun antworte mal konkret:

1. Beleg für die "Streichung" des Art.23 GG a.F. am 17.7.1990 und das daraus zwingend folgende "Erlöschen" der Bundesrepublik,

2. Rechtsnorm für das Erfordernis eines "Geltungsbereichs",

3. LändereinführungsG der DDR - was fällt dir nun dazu ein?

Und nun mal Butter bei die Fische, kein Kraschergeschwafel.

KrascherHistory
18.11.2006, 13:49
Na, dann kannst Du mir doch sicher wenigstens eines nennen.



Jemand, der staendig dt. Rechtstradition herbeizitiert, sollte die Goldene Bulle von 1356 eigentlich auf dem Nachtschraenkchen liegen haben und gut kennen.

BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."

BVerwG Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967 - Leitsatz:

Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergänzte Landschaftsschutz-Verordnung für ihren örtlichen Geltungsbereich lediglich auf eine nicht veröffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen des Verstoßes gegen die im Rechtsstaat der Prägung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen nichtig, siehe Urteil, Seite 5.

"In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 - NJW 1962 Seite 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung."

Verwaltungsgericht Hannover Beschluss 10 A 2120/01 vom 11. Juli 2001

........................usw..................

KrascherHistory
18.11.2006, 13:57
Rechtsnorm? Das Grundgesetz kann deiner Ansicht zufolge dort nie gegolten haben, denn das Saarland war ja im Art.23 GG a.F. nicht aufgeführt.

Aber nun antworte mal konkret:

1. Beleg für die "Streichung" des Art.23 GG a.F. am 17.7.1990 und das daraus zwingend folgende "Erlöschen" der Bundesrepublik,

2. Rechtsnorm für das Erfordernis eines "Geltungsbereichs",

3. LändereinführungsG der DDR - was fällt dir nun dazu ein?

Und nun mal Butter bei die Fische, kein Kraschergeschwafel.

Unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen. Jedes "Gebiet" kann gem Art. 23 a.F. GG beitreten. Nichts Gegenteiliges stammt von mir.

Zu 1- 3 folgende Ausführungen:

Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag - heißt es:

Artikel 1:

(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBI. l Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.

(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.

Artikel 3:

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBI. l S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Artikel 4 (2):

Artikel 23 wird aufgehoben.

GG Art. 23 existierte aber nachgewiesener Maßen bereits nicht mehr, als der angebliche Beitritt der Neuen Bundesländer, bzw. der DDR am 03. Oktober 1990 wirksam erfolgt sein sollte.

Er konnte auch nicht juristisch irreführend für das Deutsche Volk erneut aufgehoben werden, weil auch diese Aufhebung noch dem Besatzungsvorbehalt unterlegen wesen wäre, der den GG Art. 23 jedoch schon vorher beseitigt hatte.

Die neuen Länder gab es völkerrechtlich am 03.10.1990 noch nicht

Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.

Art. 23 GG war aber mit dem Besatzungsvorbehalt der Alliierten bereits zum 18.07.1990 aufgehoben worden.

Selbst wenn man bei der Löschung des Art. 23 des Grundgesetzes erst auf die Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt abheben würde, welche ja letztlich ebenfalls dem Besatzungsvorbehalt unterlagen, kommt man über die bis vor kurzem veröffentlichte juristische Auslegung eines führenden Verlages für juristische Fachliteratur nicht hinweg. Dort heißt es schlicht und einfach:

Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S. 11: 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben

Ein wirksamer Beitritt der "neuen Bundesländer" zum Grundgesetz war also auch danach am 03.10.1990 rechtlich nicht mehr möglich. Außerdem ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 auch allein für sich betrachtet als selbstkontrahierendes Machwerk der Besatzer ohne Volksbeteiligung nichtig.

In Art. 1 des Ländereinführungsgesetzes heißt es:

„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gebildet. ...“

Das Ländereinführungsgesetz der DDR sollte also erst am 14.10.1990 in Kraft treten. Es gab somit diese Länder rechtskraftfähig zu keiner Zeit während der Einigungsverhandlungen vor dem 03.10.1990.

Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 sah jedoch erst später den Beitritt dieser noch nicht gebildeten Länder bereits am 03.10.1990 vor, indem er dafür im nachgebesserten Anhang vom 23.09.1990 dieses Datum als Ersatz für das ursprüngliche Datum 14.10.1990 festsetzen wollte. Der Anhang wurde im Bundesgesetzblatt der BRD - BGBl II, 1990, S. 1148, am 28.09.1990, allerdings nun ohne Rechtskraftfähigkeit wegen des längst aufgehobenen GG Art. 23. a. F., veröffentlicht. Hier wird der Text aus dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis des Bundesministeriums der Justiz am 28.03.2006 vorgestellt.

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:

§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955)

mit folgenden Änderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990.

Für diese Gesetzesmanipulation fehlte es aber ebenfalls an jeglicher Rechtsgrundlage. Nicht nur GG Art. 23 a. F. existierte also schon lange nicht mehr am 03.10.1990, sondern auch die neuen Länder gab es überhaupt nicht bei der scheinbaren "Wieder"vereinigung des nur vorgeblich gesamten Deutschlands.

Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel "der Unmöglichkeit" nichtig

Eine weitere gravierende Folge dieser Tatsache ist, dass die von den neuen Ländern, die am 03.10.1990 nicht existierten, entsandten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag dadurch ebenfalls nicht legitimiert waren.

Ihre Beteiligung an der Gesetzgebung ab dem 03.10.1990 widerspricht damit auch dem Grundgesetz, wodurch die gesamte Gesetzgebung in der BRD ab diesem Zeitpunkt ebenfalls illegal und nichtig war – wenn dann die BRD selbst nicht schon als aufgelöst zu erkennen gewesen wäre.

Und schlussendlich saßen im Bundestag der Bundesrepublik Deutschland auch am 03.10.1990 noch Ausländer und Staatenlose, die an der Scheingesetzgebung in diesem teilgenommen haben - und sie damit spätestens ab diesem Zeitpunkt rechtsstaatswidrig und nichtig werden ließ.

Reicht das an "Butter", Schwarzkittel ?!

Oder darfs ein bischer mehr sein ?:)) :)) :))

Rheinlaender
18.11.2006, 15:10
BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."

BVerwG Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967 - Leitsatz:

Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergänzte Landschaftsschutz-Verordnung für ihren örtlichen Geltungsbereich lediglich auf eine nicht veröffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen des Verstoßes gegen die im Rechtsstaat der Prägung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen nichtig, siehe Urteil, Seite 5.

"In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 - NJW 1962 Seite 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung."

Verwaltungsgericht Hannover Beschluss 10 A 2120/01 vom 11. Juli 2001

........................usw..................


Also versschiedenes:

1) Es geht darum, dass der Buerger weiss, ob eine Verordnung fuer ihn gilt oder nicht ("Rechtssicherheit"). Nach internationalen Herkommen (will sagen: machen alle Staaten so, seit sie sich Verfassungen geben) gilt, dass eine Verfassung, so sie nichts anders aussagt (eben der Art 23 a.F.), sie im gesamten Staatsgebied innerhalb seiner international anerkannten Grenzen gilt. Damit ist die rechtssicherheit geben: Vor dem Wegfall des Art. 23 a.F. (aufgrund seines Wortlauts) nach dem Wegfall (aufgrund internationalen Herkommens).

2) Kein Gericht dieser Welt kann Massstaebe setzen, ob eine Verfassung gilt oder nicht. Dies ist eine Frage der urspruenglichen Souveraenitaetssetzung. Die Frage einer Gueltigkeit, Wirksamkeit und Inkrafttreten einer Verfassung ist im vorrrechtlichen Bereich und kann nur anhand der Normativen Kraft des Faktischen beurteilt werden (so auch 2 BvG 1/55), entzieht sich aber der formalen rechtlichen Ueberpruefung.

Quo vadis
18.11.2006, 15:14
Promovierter Jurist muß Wochenendarbeit hier im Forum verrichten um die offiz. polit. Meinung auf Kurs zu halten. Was überflüssig wäre, wenn an der "anderen" Meinung nix dran wäre. Aber es ist ja keine Meinung, sondern nur Fakten.



Nagel auf den Kopf getroffen !!;)

KrascherHistory
18.11.2006, 15:18
[QOTE=Rheinlaender;1022562]Also versschiedenes:

1) Es geht darum, dass der Buerger weiss, ob eine Verordnung fuer ihn gilt oder nicht ("Rechtssicherheit"). Nach internationalen Herkommen (will sagen: machen alle Staaten so, seit sie sich Verfassungen geben) gilt, dass eine Verfassung, so sie nichts anders aussagt (eben der Art 23 a.F.), sie im gesamten Staatsgebied innerhalb seiner international anerkannten Grenzen gilt. Damit ist die rechtssicherheit geben: Vor dem Wegfall des Art. 23 a.F. (aufgrund seines Wortlauts) nach dem Wegfall (aufgrund internationalen Herkommens).

Schöne eigene Theorie. Was im Nirvana gilt ist irrelevant. Du batest um Urteile bezüglich einer best. Rechtsnorm, die du trozt Unkenntnis anzuzweifeln glaubtest und hast diese erhalten. Rechtsnormen sind int. nicht identisch. Nie gewesen und haben auch keinen Anspruch darauf.

2) Kein Gericht dieser Welt kann Massstaebe setzen, ob eine Verfassung gilt oder nicht. Dies ist eine Frage der urspruenglichen Souveraenitaetssetzung. Die Frage einer Gueltigkeit, Wirksamkeit und Inkrafttreten einer Verfassung ist im vorrrechtlichen Bereich und kann nur anhand der Normativen Kraft des Faktischen beurteilt werden (so auch 2 BvG 1/55), entzieht sich aber der formalen rechtlichen Ueberpruefung.[/QUOE]

Stimmt: KEIN GERICHT kann irgendetwas "setzen". Nach GVG wendet ein Richter ein Gesetz an. Somit ist eine "eigenständige" Rechtssprechung oder Auffassung im dt. Rechtsraum nicht möglich.
Ein Gericht kann auf Basis einer Verfassung - oder des all. Verwaltungsrechts "GG" - arbeiten/urteilen. Das ist schon sein ganzer Kompetenzbereich !

Uargh: NKdF ist keine Rechtsnorm. In keiner dt. Verfassungen überhaubt. Belege ansonsten Gegenteiliges !

Ansonsten hast du in deinem kleinen persönlichen Ausflug hinsichtlich von glauben hoffen meinen nix Wesentliches ausgesagt.

Rheinlaender
18.11.2006, 15:32
Uargh: NKdF ist keine Rechtsnorm. In keiner dt. Verfassungen überhaubt. Belege ansonsten Gegenteiliges !

Die Normative Kraft des Faktischen wird im Reichsgutachten über den Reichsdeputations-Hauptschluß vom 24. März 1803 wird ausdruecklich auf die geaenderte Lage durch den Frieden von Lueneville und im Umpunkt 4) auf die tatsaechliche Moeglichkeit der teilweisen Erhaltung der Verfassungs durch den Bruch der Verfassung auf der tatsaechlichen Umstaende hingewisen.

Im Uebrigen auf das Urteil des BVerG vom 26. Maerz 1957 (BVerfGE 6, 309 - Reichskonkordat), Absaetze 125 und 126, verwiesen.

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv006309.html

KrascherHistory
18.11.2006, 15:49
Die Normative Kraft des Faktischen wird im Reichsgutachten über den Reichsdeputations-Hauptschluß vom 24. März 1803 wird ausdruecklich auf die geaenderte Lage durch den Frieden von Lueneville und im Umpunkt 4) auf die tatsaechliche Moeglichkeit der teilweisen Erhaltung der Verfassungs durch den Bruch der Verfassung auf der tatsaechlichen Umstaende hingewisen.

Im Uebrigen auf das Urteil des BVerG vom 26. Maerz 1957 (BVerfGE 6, 309 - Reichskonkordat), Absaetze 125 und 126, verwiesen.

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv006309.html

Niedlich. Ist maf auf´m Klo, oder warum versuchst du hier zu bellen ?

NKdF ist keine Rechtsnorm (Jellinek).

"Angabe" des unabdingbar notw. Geltungsbereicht = Rechtsnorm in Dtl. !

Wie bewiesen. Kein Art. 23 a.F. GG, keine "BRD"

Götz
18.11.2006, 15:53
Vielleicht sollten wir Deutsche uns bezueglich Demokratie mehr an der Schweiz orientieren und weniger an der Pseudo-Demokratie (Oligarchie) der USA ?! :D

Darauf würden sich "unsere" Parteien, als Nutzniesser dieses Systems, nie
einlassen, dieser Staat ist so konstruiert, dass er von unten nicht ausgehebelt werden kann. Aber jede Einflussnahme von aussen stark begünstigt, es
ist klar, weder die profitierende Oligarchie, noch die beeinflussenden Mächte,
wollen eine Veränderung dieses Staatswesens. Es muss erst zum Kollaps,
wie in der DDR kommen, bevor eine echte Demokratie ,in Deutschland, eine
Chance bekommt.

KrascherHistory
18.11.2006, 15:55
Darauf würden sich "unsere" Parteien, als Nutzniesser dieses Systems, nie
einlassen, dieser Staat ist so konstruiert, dass er von unten nicht ausgehebelt werden kann. Aber jede Einflussnahme von aussen stark begünstigt, es
ist klar, weder die profitierende Oligarchie, noch die beeinflussenden Mächte,
wollen eine Veränderung dieses Staatswesens. Es muss erst zum Kollaps,
wie in der DDR kommen, bevor eine echte Demokratie ,in Deutschland, eine
Chance bekommt.

Aber von oben wird er ausgehebelt. Nicht gemerkt ?

Götz
18.11.2006, 16:00
Aber von oben wird er ausgehebelt. Nicht gemerkt ?

Dies ist kein aushebeln, das ist das Wesen unseres Staatswesens.

Rheinlaender
18.11.2006, 16:06
Niedlich. Ist maf auf´m Klo, oder warum versuchst du hier zu bellen ?

NKdF ist keine Rechtsnorm (Jellinek).

"Angabe" des unabdingbar notw. Geltungsbereicht = Rechtsnorm in Dtl. !

Wie bewiesen. Kein Art. 23 a.F. GG, keine "BRD"


Dann erklaere mir mir mal weshalb das "Reichsgutachten über den Reichsdeputations-Hauptschluß" keine Anerkennung der Normativen Kraft des Faktischen ist.

Oder warum das BVerfG n.o.O. ausfuehrt: "Gemessen an den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung war das sogenannte Ermächtigungsgesetz ungültig. Es bedarf hierüber jedoch keiner näheren Ausführungen, denn über seine Gültigkeit kann nicht nach den Bestimmungen dieser Verfassung entschieden werden. ... "

maf2
18.11.2006, 18:25
Unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen. Jedes "Gebiet" kann gem Art. 23 a.F. GG beitreten. Nichts Gegenteiliges stammt von mir.

Wenn du behauptest, Art.23 GG a.F sei eine konstitutive Bestimmung des "Geltungsbereichs" des Grundgesetzes, hast du leider verloren.


Zu 1- 3 folgende Ausführungen:
Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag - heißt es:
Artikel 1:
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBI. l Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.
Artikel 3:
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBI. l S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 4 (2):
Artikel 23 wird aufgehoben.
GG Art. 23 existierte aber nachgewiesener Maßen bereits nicht mehr, als der angebliche Beitritt der Neuen Bundesländer, bzw. der DDR am 03. Oktober 1990 wirksam erfolgt sein sollte.
Er konnte auch nicht juristisch irreführend für das Deutsche Volk erneut aufgehoben werden, weil auch diese Aufhebung noch dem Besatzungsvorbehalt unterlegen wesen wäre, der den GG Art. 23 jedoch schon vorher beseitigt hatte.
Die neuen Länder gab es völkerrechtlich am 03.10.1990 noch nicht
Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit dem Besatzungsvorbehalt der Alliierten bereits zum 18.07.1990 aufgehoben worden.

Auch das ist nur der übliche Kracherblech. Art.23 GG a.F. wurde mit dem EinigungsV am 3.10.90 geändert. Die Änderung des Grundgesetzes war - dem Vertragstext gemäß - "vereinigungsbedingt", also unter der Bedingung der Vereinigung. Juristen haben von Bedingungen eine etwas engere Vorstellung als Laien, hier ging es um eine aufschiebende Bedingung. Die Verfassungsänderung wurde also erst mit dem Inkrafttreten des EinigungsV wirksam, also gem. dessen Vertragstextes am 3.10.90.


Selbst wenn man bei der Löschung des Art. 23 des Grundgesetzes erst auf die Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt abheben würde, welche ja letztlich ebenfalls dem Besatzungsvorbehalt unterlagen, kommt man über die bis vor kurzem veröffentlichte juristische Auslegung eines führenden Verlages für juristische Fachliteratur nicht hinweg. Dort heißt es schlicht und einfach:
Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S. 11: 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben
Ein wirksamer Beitritt der "neuen Bundesländer" zum Grundgesetz war also auch danach am 03.10.1990 rechtlich nicht mehr möglich. Außerdem ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 auch allein für sich betrachtet als selbstkontrahierendes Machwerk der Besatzer ohne Volksbeteiligung nichtig.
In Art. 1 des Ländereinführungsgesetzes heißt es:
„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gebildet. ...“
Das Ländereinführungsgesetz der DDR sollte also erst am 14.10.1990 in Kraft treten. Es gab somit diese Länder rechtskraftfähig zu keiner Zeit während der Einigungsverhandlungen vor dem 03.10.1990.Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 sah jedoch erst später den Beitritt dieser noch nicht gebildeten Länder bereits am 03.10.1990 vor

Der EinigungsV bestimmte den Beitritt der DDR, nicht der noch zu gründenden Länder (Art.1 EinigungsV). Deren Gründung wurde durch das RatifikationsG der DDR-Volkskammer zum EinigungsV vorverlegt auf den 3.10.90.

Wie auch immer du den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bewertest, deren Rechtsgrundlage war ein völkerrechtlicher Vertrag, der gem. Art.59 GG ratifiziert wurde (Rechtsquelle in der damals aktuellen DDR-Verfassung bitte selbst nachlesen).


indem er dafür im nachgebesserten Anhang vom 23.09.1990 dieses Datum als Ersatz für das ursprüngliche Datum 14.10.1990 festsetzen wollte. Der Anhang wurde im Bundesgesetzblatt der BRD - BGBl II, 1990, S. 1148, am 28.09.1990, allerdings nun ohne Rechtskraftfähigkeit wegen des längst aufgehobenen GG Art. 23. a. F., veröffentlicht. Hier wird der Text aus dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis des Bundesministeriums der Justiz am 28.03.2006 vorgestellt.
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:
§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955)
mit folgenden Änderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990.

Eben.


Für diese Gesetzesmanipulation fehlte es aber ebenfalls an jeglicher Rechtsgrundlage. Nicht nur GG Art. 23 a. F. existierte also schon lange nicht mehr am 03.10.1990, sondern auch die neuen Länder gab es überhaupt nicht bei der scheinbaren "Wieder"vereinigung des nur vorgeblich gesamten Deutschlands.
Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel "der Unmöglichkeit" nichtig

Blödsinn. Art.23 GG war bis zum 3.10.90 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt traten die Verfassungsänderungen aus dem Einigungsvertrag in Kraft.


Eine weitere gravierende Folge dieser Tatsache ist, dass die von den neuen Ländern, die am 03.10.1990 nicht existierten, entsandten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag dadurch ebenfalls nicht legitimiert waren.

Die neuen Bundesländer entstanden am 3.10.90, wie von der DDR-Volkskammer beschlossen.


Ihre Beteiligung an der Gesetzgebung ab dem 03.10.1990 widerspricht damit auch dem Grundgesetz, wodurch die gesamte Gesetzgebung in der BRD ab diesem Zeitpunkt ebenfalls illegal und nichtig war – wenn dann die BRD selbst nicht schon als aufgelöst zu erkennen gewesen wäre.

Beides ist von dir bisher unbelegt.


Und schlussendlich saßen im Bundestag der Bundesrepublik Deutschland auch am 03.10.1990 noch Ausländer und Staatenlose, die an der Scheingesetzgebung in diesem teilgenommen haben - und sie damit spätestens ab diesem Zeitpunkt rechtsstaatswidrig und nichtig werden ließ.

Ich könnte hier gern ausführen, daß auch diese Behauptung mal wieder nur Kracherstuß sind, aber vielleicht möchtest du stattdessen mit ein paar Belegen ankommen?

Rheinlaender
18.11.2006, 19:11
Wie auch immer du den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bewertest, deren Rechtsgrundlage war ein völkerrechtlicher Vertrag, der gem. Art.59 GG ratifiziert wurde (Rechtsquelle in der damals aktuellen DDR-Verfassung bitte selbst nachlesen).

Um die Sache klarer zu machen: Der Beitritt bedurfte nie des Art. 23 a.F. - dieser band die Bundesrepublik nach herrschender Lehre jeden dt. Gebiet aufzunehmen und dort das GG inkraft zu setzen, sonst nichts.

Staaten koennen sich auch zusammenschliessen, ohne das es in den entsprechenden Verfassungen eine Klausel gibt, die dies ermoeglicht. Das klassische Beispiel hierfuer ist der Act of Union 1707 zwischen dem Koenigreich England und dem Koenigreich Schottland, die sich beide zum Vereinigten Koenigreich von Grossbritanien zusammen schlossen.

Naehmen wir an, dass z. B. die Republik Island und das Koenigreich Norwegen einen Vertrag schloessen, der die Vereinigung beider Laender vorsieht, so waere dieser auch gueltig - und zwar unabhaenig vom jeweils geltenden Verfassungsrecht, wenn dieser Vertrag entsprechend der jeweiligen Rechtsordnungen ratifiziert waere und die Urkunden entsprechend ausgetauscht. Ein solcher Vertrag wuerde automatisch das jeweilige Verfassungsrecht der vertragsschliessenden Partein ueberschreiben, dabei waere es egal, ob sich nun ein neuer Souveraen bilden wuerde (z. B. die "Koengliche Republik Norwegen-Island") oder jeweils einer der beiden Staaten dem anderen beitraete und dabei verschaende.

KrascherHistory
20.11.2006, 12:08
Dies ist kein aushebeln, das ist das Wesen unseres Staatswesens.

Wie bitte ?

Streichung des GG per 18.7.1990

Streichung von rd. 480 Gesetzen per 19.4.2006 durch sog. "Bereinigungsgesetz"

Damit Streichung des Arbeitslosengesetzes (KEIN Anspruch per de jure auf staatl.Leistungen); hieran ist auch das Rentenversicherungsgesetz gekoppelt.

Klingelt es da oder ist "Beschiss" auch unser "Wesen" ???

KrascherHistory
20.11.2006, 12:12
Dann erklaere mir mir mal weshalb das "Reichsgutachten über den Reichsdeputations-Hauptschluß" keine Anerkennung der Normativen Kraft des Faktischen ist.

Oder warum das BVerfG n.o.O. ausfuehrt: "Gemessen an den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung war das sogenannte Ermächtigungsgesetz ungültig. Es bedarf hierüber jedoch keiner näheren Ausführungen, denn über seine Gültigkeit kann nicht nach den Bestimmungen dieser Verfassung entschieden werden. ... "

Absatz 1: warum sollte es eine sein ?
Absatz 2: das BVerfG glaubt sich zur WRV und EG äußern zu können ?

Das EG ist durch den RT "bestätigt" worden. Nix böser Adolf hat bestimmt !

Ist auch ganz böse zum RP GEWÄHLT worden.

Wählen ist das Wort.

Das EG ist durch Tode AH bereits erloschen, womit die WRV zu 100 % wieder (vorher stark eingeschränkt) intakt war.

Das all. Kontrollratsgesetz v. 23.9.1945, Art.1 (1) Abschn. l hat da AUCH nocheinmal gestrichen.

KrascherHistory
20.11.2006, 12:14
Wenn du behauptest, Art.23 GG a.F sei eine konstitutive Bestimmung des "Geltungsbereichs" des Grundgesetzes, hast du leider verloren.



Auch das ist nur der übliche Kracherblech. Art.23 GG a.F. wurde mit dem EinigungsV am 3.10.90 geändert. Die Änderung des Grundgesetzes war - dem Vertragstext gemäß - "vereinigungsbedingt", also unter der Bedingung der Vereinigung. Juristen haben von Bedingungen eine etwas engere Vorstellung als Laien, hier ging es um eine aufschiebende Bedingung. Die Verfassungsänderung wurde also erst mit dem Inkrafttreten des EinigungsV wirksam, also gem. dessen Vertragstextes am 3.10.90.



Der EinigungsV bestimmte den Beitritt der DDR, nicht der noch zu gründenden Länder (Art.1 EinigungsV). Deren Gründung wurde durch das RatifikationsG der DDR-Volkskammer zum EinigungsV vorverlegt auf den 3.10.90.

Wie auch immer du den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bewertest, deren Rechtsgrundlage war ein völkerrechtlicher Vertrag, der gem. Art.59 GG ratifiziert wurde (Rechtsquelle in der damals aktuellen DDR-Verfassung bitte selbst nachlesen).



Eben.



Blödsinn. Art.23 GG war bis zum 3.10.90 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt traten die Verfassungsänderungen aus dem Einigungsvertrag in Kraft.



Die neuen Bundesländer entstanden am 3.10.90, wie von der DDR-Volkskammer beschlossen.



Beides ist von dir bisher unbelegt.



Ich könnte hier gern ausführen, daß auch diese Behauptung mal wieder nur Kracherstuß sind, aber vielleicht möchtest du stattdessen mit ein paar Belegen ankommen?

Gehe mal zur Abwechslung auf den Text ein, oder lese ihn erst bevor du glaubst, ihn kommentieren zu müssen !

Rheinlaender
20.11.2006, 12:36
Absatz 1: warum sollte es eine sein ?
Absatz 2: das BVerfG glaubt sich zur WRV und EG äußern zu können ?

Das EG ist durch den RT "bestätigt" worden. Nix böser Adolf hat bestimmt !

Ist auch ganz böse zum RP GEWÄHLT worden.

Wählen ist das Wort.

Das EG ist durch Tode AH bereits erloschen, womit die WRV zu 100 % wieder (vorher stark eingeschränkt) intakt war.

Das all. Kontrollratsgesetz v. 23.9.1945, Art.1 (1) Abschn. l hat da AUCH nocheinmal gestrichen.

Zunaechst zum Reichshauptdepuntationabschluss - Es war dem Kaiser, Franz II, und allen Beteiligten klar, dass dieser ein Bruch mit den formalen Bestimmungen ueber das Zustandekommen von Reichsbeschluessen darstellte. Keine der Baenke des Immerwaehrenden Reichstags war beschlussfaehig versammelt, es konnte also kein Reichsbeschluss erfolgen. Der Kaiser haette deshalb nach formalen Reichsrecht den Reichshauptdeputationsabschluss nie unterzeichnen duerfen. Im Reichsgutachten wurde jedoch darauf hingewiesen, dass eben diese formalen Bestimmungen, insbesonder wie im Juengsten Reichsabschied von 1654 festgelegt von den Tatsachen, eben dem "Faktischen" ueberholt waren. Damit sein eine neue rechtliche Situation eingetreten, die eben diesen Reichshauptdeputionsabschluss noetig machten und den Kaiser ermaechtigten, diesen zu zeichenen. Fakten schuffen hier eben neues Recht - "Normative Krift des Faktischen".

***

Um mal die ganze Diskussion zum Punkt zu bringen: Die Allierten und die Bundesrepublik Deutschland und alle anderen Beteiligten, also die Staaten Europas, haben nach dem 2. Weltkrieg neues Recht geschaffen und legen es so aus, wie sie meinen es auslegen zu wllen. Sie haben dieses Recht und ihre Auslegung durchsetzen koennen und damit ist es Recht.

Wenn Dir das nicht passt, so musst die Gewalt andich bringen und dann kannst Du das Recht setzen, das Dir gefaellt; bis dato wird das Recht von jenen gesetz, die die Macht haben.

KrascherHistory
20.11.2006, 12:38
Zunaechst zum Reichshauptdepuntationabschluss - Es war dem Kaiser, Franz II, und allen Beteiligten klar, dass dieser ein Bruch mit den formalen Bestimmungen ueber das Zustandekommen von Reichsbeschluessen darstellte. Keine der Baenke des Immerwaehrenden Reichstags war beschlussfaehig versammelt, es konnte also kein Reichsbeschluss erfolgen. Der Kaiser haette deshalb nach formalen Reichsrecht den Reichshauptdeputationsabschluss nie unterzeichnen duerfen. Im Reichsgutachten wurde jedoch darauf hingewiesen, dass eben diese formalen Bestimmungen, insbesonder wie im Juengsten Reichsabschied von 1654 festgelegt von den Tatsachen, eben dem "Faktischen" ueberholt waren. Damit sein eine neue rechtliche Situation eingetreten, die eben diesen Reichshauptdeputionsabschluss noetig machten und den Kaiser ermaechtigten, diesen zu zeichenen. Fakten schuffen hier eben neues Recht - "Normative Krift des Faktischen".

***

Um mal die ganze Diskussion zum Punkt zu bringen: Die Allierten und die Bundesrepublik Deutschland und alle anderen Beteiligten, also die Staaten Europas, haben nach dem 2. Weltkrieg neues Recht geschaffen und legen es so aus, wie sie meinen es auslegen zu wllen. Sie haben dieses Recht und ihre Auslegung durchsetzen koennen und damit ist es Recht.

Wenn Dir das nicht passt, so musst die Gewalt andich bringen und dann kannst Du das Recht setzen, das Dir gefaellt; bis dato wird das Recht von jenen gesetz, die die Macht haben.


An die maf-Vertretung: mir reicht dein "Boss", der dr. jur.

Antworten nur ans qualif. Personal künftig. Danke !

Rheinlaender
20.11.2006, 12:42
An die maf-Vertretung: mir reicht dein "Boss", der dr. jur.

Antworten nur ans qualif. Personal künftig. Danke !

Pass mal auf, wenn Du als "Historiker" nicht weiss, was im Reichshauptdeputationsabschluss steht, oder welche Vorschriften der Vertrag von Muenster und der Vertrag von Osnabrueck im Kontext zum Juengsten Reichsabschied ueber das Zustandekommen von Reichsbeschluessen sagt und auch nicht weisst, wer ueberhaupt noch im Staendigen Reichstag um 1803 sich vertreten lassen konnte, dann stellst Du Dir bezueglich Deiner qualifikation wohl selber ein Zeugnis aus.

KrascherHistory
20.11.2006, 12:46
Pass mal auf, wenn Du als "Historiker" nicht weiss, was im Reichshauptdeputationsabschluss steht, oder welche Vorschriften der Vertrag von Muenster und der Vertrag von Osnabrueck im Kontext zum Juengsten Reichsabschied ueber das Zustandekommen von Reichsbeschluessen sagt und auch nicht weisst, wer ueberhaupt noch im Staendigen Reichstag um 1803 sich vertreten lassen konnte, dann stellst Du Dir bezueglich Deiner qualifikation wohl selber ein Zeugnis aus.

Paß du mal lieber auf>--Entfernt, Black Hawk als Mod--<: laß dich weiterhin für deinen Stuss bezahlen, aber erwarte keine Antwort.

Meine Zeugnisse stelle ich mir selber aus. Deins auch:

Note 6, setzen !

Rheinlaender
20.11.2006, 12:52
Paß du mal lieber auf, >--Entfernt, Black Hawk als Mod--<: laß dich weiterhin für deinen Stuss bezahlen, aber erwarte keine Antwort.

Meine Zeugnisse stelle ich mir selber aus. Deins auch:

Note 6, setzen !

Dann wirst Du mir doch sicher erklaeren koennen, warum der Reichshauptdeputationsabschluss nach formalen Reichsrecht rechtens war.

Rheinlaender
20.11.2006, 13:17
Zitat entfernt. Black Hawk als Mod

Nagut, dann erklaere mir doch mal wie das mit dem Reichshauptdeputationsabschluss war (NB: in Teilen noch geltendes Recht - Stichwort: Weltliche Baulast)