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Vollständige Version anzeigen : Juristen unter sich: KrascherHistory vs. maf2



maf2
20.11.2006, 20:14
Verträge können nur von Berechtigten vereinbart werden. Von Vertragspartnern. Oder könnte ich dein Haus oder AUto verkaufen ?Die Macht gebiert das Recht - ex facto oritur ius.
Wo ? In London ? Bitte schön. In keiner dt. Verfassung wirst du das finden. Nicht mal im erloschenen all. Verwaltungsrecht.
Schließlich geht lt. Art. 25 GG das VR dem "GG" vor. Somit wären wir dort, wo wir hingehören....

Ach ja, Kracherle, schade, schade, schade... du liegst immer wieder weit daneben.

Gem. Art.25 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts - das sind längst nicht alle - den Gesetzen vor, d.h. den Bundesgesetzen, aber nicht dem Verfassungsrecht. Wurde in den fünfziger und sechziger Jahren lang und breit ausdiskutiert.

Da wir übrigens dabei sind: Eine der allgemeinen Regeln des Völkerrechts ist die Doktrin des "venire contra factum proprium", d.h. ein Verhalten ist unwirksam, wenn sich der Anspruchsteller mit seinem Begehren in Widerspruch zu seinem Vorverhalten setzt. Das ist hier bei dir der Fall, denn du behauptest ständig, das Grundgesetz sei "erloschen", "ungültig" oder was auch immer, berufst dich aber gleichzeitig auf dessen Normen. Wie sagte schon Humphrey Bogart in "Casablanca": Du mußt dich entscheiden, Kleines.

Ja, Verträge können wirksam nur von den Verfügungsberechtigten geschlossen werden. Das war hier die Bundesrepublik, da sie subjektsidentisch mit dem früheren Deutschen Reich ist. Rechtssubjekt ist ein Träger von Rechten und Pflichten, wenn zwei Entitäten subjektsidentisch sind, tragen sie dieselben Rechte und Pflichten. So im Falle Deutschlands.

maf2
20.11.2006, 20:17
Ups ! Ganz falsch.
Ohne Art. 23 a.F. GG - Geltungsbereich des GG - gab es das GG nicht mehr !
Ohne GG keine "BRD", somit gab es nix mehr dem irgendwas hätte beitreten können.
Ein vr. Vertrag, wo es keine rechtl. Grundlage geben muß ?

Kracherlein, dein Dummgeschwätz ist enervierend.

"Rechtsgrundlage" eines völkerrechtlichen Vertrags ist die Eigenschaft der Vertragsschließenden als Völkerrechtssubjekt. Bei Staaten ist dies deren Souveränität. Darüberhinaus gibt es keine weitere Legitimation.

Wir haben dir schon mehrfach erklärt, daß dein Gerede zu Art.23 GG a.F. sinnlos ist - es hat mit der Geltung oder Nichtgeltung der Verfassung nichts zu tun.

KrascherHistory
21.11.2006, 08:32
Es in der Ausuebung von Herrschaft nichts, was defacto der Fall ist, aber dejure nicht. Etweder besteht ein Staat und uebt Gewalt aus oder er besteht nicht. Besteht er, so setzt er das Recht und damit definiert er, was de-jure ist.

Es ist die Macht und die Gewalt im Staat, die das Recht setzt - Uebe ich Herrshcaft aus, so ist sie rechtens; und zwar immer.

Dann solltest du mal ganz schnell das BVerfG hinsichtlich deiner Bahnbrechenden Erkenntnisse informieren.

Lt. demselbigen ist (rd. 85 Urteile seit 1973) das DR rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt. Obwohl keine direkt Gewalt durch Staatsorgane von ihm ausgeübt wird.

Das ist aber doof ! :)) :)) :] :]

maf2
21.11.2006, 08:35
Dann solltest du mal ganz schnell das BVerfG hinsichtlich deiner Bahnbrechenden Erkenntnisse informieren.
Lt. demselbigen ist (rd. 85 Urteile seit 1973) das DR rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt. Obwohl keine direkt Gewalt durch Staatsorgane von ihm ausgeübt wird.

In Gestalt der Bundesrepublik, da beide subjektsidentisch sind.

KrascherHistory
21.11.2006, 08:35
Kracherlein, dein Dummgeschwätz ist enervierend.

"Rechtsgrundlage" eines völkerrechtlichen Vertrags ist die Eigenschaft der Vertragsschließenden als Völkerrechtssubjekt. Bei Staaten ist dies deren Souveränität. Darüberhinaus gibt es keine weitere Legitimation.

Wir haben dir schon mehrfach erklärt, daß dein Gerede zu Art.23 GG a.F. sinnlos ist - es hat mit der Geltung oder Nichtgeltung der Verfassung nichts zu tun.

Das UdSSR-Konstrukt "DDR" war ein Staat ?! Dolle Sache !

BRD und DDR haben über Gebiete des DR verhandelt und die Ostgebiete verschenkt ?
Dolle Sache !

Du glaubst eine Legitimation hinsichtlich deiner Tätigkeit zu haben....:)) :))

Dann lehne dich doch ganz entspannt zurück.

Ist doch für dich völlig egal, was ich oder ein anderer hier schreibt.

WO könnte es je gefährlich werden......und doch bist du permanent als Wächter hier....??

KrascherHistory
21.11.2006, 08:37
In Gestalt der Bundesrepublik, da beide subjektsidentisch sind.

Scheiße, mäffi hat Frühdienst.

G = 8 ???

In der Mathematik: NEIN

In der Juristerei: JA

Da Mathe die Basis allen logischen ist, weiß ich, was ich von Schwarzkittel-Rabulistik zu halten habe !

maf2
21.11.2006, 08:37
Das UdSSR-Konstrukt "DDR" war ein Staat ?! Dolle Sache !
BRD und DDR haben über Gebiete des DR verhandelt und die Ostgebiete verschenkt ?

Sicher war die DDR ein Staat. Man mochte sie mögen oder nicht, aber ein Staat war sie, daher auch deren UN-Mitgliedschaft.

Die ehemaligen deutschen Ostgebiete wurden nicht "verschenkt".

maf2
21.11.2006, 08:39
Wenn du dich auf das BVerfG berufst, mußt du wohl dessen Position dazu akzeptieren. Die ist eben die der Subjektsidentität.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:06
Sicher war die DDR ein Staat. Man mochte sie mögen oder nicht, aber ein Staat war sie, daher auch deren UN-Mitgliedschaft.

Die ehemaligen deutschen Ostgebiete wurden nicht "verschenkt".

Es besteht seit 1948 ein Mitgliedschaft in der UN für das Deutsche Reich.

Seit 1973 saßen darauf "DDR" und "BRD" weil die "Westzone" per sofort drittgrößter Beitragszahler wurde !

Mit deinen Geschichten kannst du vielleicht noch deine Putze imponieren.....aber hier....?

maf2
21.11.2006, 09:13
Es besteht seit 1948 ein Mitgliedschaft in der UN für das Deutsche Reich.
Seit 1973 saßen darauf "DDR" und "BRD" weil die "Westzone" per sofort drittgrößter Beitragszahler wurde !

Blödsinn. Das "Deutsche Reich" war niemals UN-Mitglied. Die Mitgliedschaft beider deutscher Staaten in den Vereinten Nationen wurde erst Anfang der siebziger Jahre geklärt.

Du möchtest gern belegen, daß es ab 1948 (warum dieses Jahr?) eine Vertretung eines "Deutschen Reiches" bei den UN gab.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:16
Blödsinn. Das "Deutsche Reich" war niemals UN-Mitglied. Die Mitgliedschaft beider deutscher Staaten in den Vereinten Nationen wurde erst Anfang der siebziger Jahre geklärt.

Du möchtest gern belegen, daß es ab 1948 (warum dieses Jahr?) eine Vertretung eines "Deutschen Reiches" bei den UN gab.

Internet:

State department(us), public affairs.

UN zw. 1945 und 1950.

Scheiße viel zu lesen. Mußt ein bischen suchen.

maf2
21.11.2006, 09:23
Internet:
State department(us), public affairs.
UN zw. 1945 und 1950.
Scheiße viel zu lesen. Mußt ein bischen suchen.

Du weißt, was eine URL ist?

KrascherHistory
21.11.2006, 09:31
Du weißt, was eine URL ist?

Selbst ist der maf.

Frage deine Sekretärin....

KrascherHistory
21.11.2006, 09:33
Sicher hast du einen Bescheid des Jugendamtes, der dich aufgrund deiner "Reichszugehörigkeit" von Unterhaltsverpflichtungen freistellt. Bitte mal hier einstellen.

Thema, maf !

Kuckuckskinder !

Wieso "Reichsangehörigkeit" ?

Alles nach "BRD" Norm !

Das Unterhaltsgesetz ist ein Nazi-Gesetz.

Kannst dir aussuchen, ob du mit dem Tode AH´s argumentierst oder mit dem all Kontrollratsgesetz.

Da hast du wohl was nicht ganz verstanden !

maf2
21.11.2006, 09:34
Selbst ist der maf.
Frage deine Sekretärin....

Du bist es, der gern eine Behauptung belegen möchte.

http://www.un.org/Overview/unmember.html

maf2
21.11.2006, 09:36
Thema, maf !
Kuckuckskinder !
Wieso "Reichsangehörigkeit" ?
Alles nach "BRD" Norm !
Das Unterhaltsgesetz ist ein Nazi-Gesetz.
Kannst dir aussuchen, ob du mit dem Tode AH´s argumentierst oder mit dem all Kontrollratsgesetz.
Da hast du wohl was nicht ganz verstanden !

Eigentlich ganz gut. Wann ein Gesetz deutsches Recht wurde, ist im Hinblick auf die Überprüfung seiner Verfassungsmäßigkeit von Bedeutung. Daß Kindesunterhaltsansprüche davon betroffen seien, wäre mir neu.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:37
Eigentlich ganz gut. Wann ein Gesetz deutsches Recht wurde, ist im Hinblick auf die Überprüfung seiner Verfassungsmäßigkeit von Bedeutung. Daß Kindesunterhaltsansprüche davon betroffen seien, wäre mir neu.

Macht nix. Immer mehr Väter wachen auf.

Vielleicht solltest du deine Zahlungen einstellen....:))

KrascherHistory
21.11.2006, 09:38
Du bist es, der gern eine Behauptung belegen möchte.

http://www.un.org/Overview/unmember.html

Falsche Antwort. Ich muß meine Fakten nicht belegen, nur weil du aus einer Unfähigkeit des Suchens heraus sie zu Behauptungen umdeklarieren möchtest !

maf2
21.11.2006, 09:41
Falsche Antwort. Ich muß meine Fakten nicht belegen, nur weil du aus einer Unfähigkeit des Suchens heraus sie zu Behauptungen umdeklarieren möchtest !

War jetzt nur zur Vereinfachung gemeint. Da ich mich im Betrieb der UN schon herumgetrieben habe, weiß ich, daß da nix ist mit "Deutsches Reich". Du kannst dir dir deine Sohlen dünnlaufen am East River, da ist kein Vertreter eines "Deutschen Reiches".

KrascherHistory
21.11.2006, 09:42
War jetzt nur zur Vereinfachung gemeint. Da ich mich im Betrieb der UN schon herumgetrieben habe, weiß ich, daß da nix ist mit "Deutsches Reich". Du kannst dir dir deine Sohlen dünnlaufen am East River, da ist kein Vertreter eines "Deutschen Reiches".

Ein de jure Vertreter der "BRD" sucht man ebenfalls vergeblich !

maf2
21.11.2006, 09:44
Macht nix. Immer mehr Väter wachen auf.
Vielleicht solltest du deine Zahlungen einstellen....:))

Das kann problematisch werden wg. § 170 StGB. Du solltest mit deinen Ratschlägen vorsichtiger umgehen.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:45
Das kann problematisch werden wg. § 170 StGB. Du solltest mit deinen Ratschlägen vorsichtiger umgehen.

Wer wollte mit mir verhandeln ?

Der gesetzliche Richter ? :)) :)) :))

maf2
21.11.2006, 09:46
Ein de jure Vertreter der "BRD" sucht man ebenfalls vergeblich !

http://www.new-york-un.diplo.de/Vertretung/newyorkvn/en/Startseite.html

maf2
21.11.2006, 09:47
Wer wollte mit mir verhandeln ?
Der gesetzliche Richter ?

Nicht mir dir, sondern über dich.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:51
http://www.new-york-un.diplo.de/Vertretung/newyorkvn/en/Startseite.html

:zzz: :zzz: :zzz: :zzz: :zzz: :leier: :leier:

KrascherHistory
21.11.2006, 09:51
Nicht mir dir, sondern über dich.

Ja, will er, kann er aber nicht. Der ges. Richter nach mrk ist nicht da.....

maf2
21.11.2006, 09:52
Warst du schon da?

maf2
21.11.2006, 09:53
Ja, will er, kann er aber nicht. Der ges. Richter nach mrk ist nicht da.....

Er/Sie ist - auch wenn du das nicht verstehst.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:53
Erzähl doch ein wenig mehr über dieses Thema. Jeder von uns Männern könnte schließlich davon betroffen sein irgendwann einmal in seinem Leben. :(

MfG

Rikimer

Ist doch alles schon gepostet.

Unterhaltsgesetz ist ein Nazi-GEsetz, welches erloschen ist.

Das BGB basiert ja nur auf dem RBGB.

Würdest du aufgrund eines Hitler-Gesetzes zahlen ? Nein ? Dann stelle ein. Es ist dein Recht !

KrascherHistory
21.11.2006, 09:53
Er/Sie ist - auch wenn du das nicht verstehst.

Ist da, physisch vorhanden.

De jure: N E I N !

KrascherHistory
21.11.2006, 09:54
Warst du schon da?

Pst. Ich bin eingeschlafen !!

maf2
21.11.2006, 09:54
Ist doch alles schon gepostet.
Unterhaltsgesetz ist ein Nazi-GEsetz, welches erloschen ist.
Das BGB basiert ja nur auf dem RBGB.
Würdest du aufgrund eines Hitler-Gesetzes zahlen ? Nein ? Dann stelle ein. Es ist dein Recht !

Es gab nie ein "RBGB". Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt in Deutschland (mit häufigen Änderungen) seit dem 1.1.1900.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:55
Es gab nie ein "RBGB". Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt in Deutschland (mit häufigen Änderungen) seit dem 1.1.1900.

Kein Reichsbürgerliches Gesetzbuch ? Das ist aber doof.

Wieso argumentieren wir dann immer erfolgreich damit vor Gericht ?

maf2
21.11.2006, 09:56
Ist da, physisch vorhanden.
De jure: N E I N !

Du hast das schon öfters mal behauptet. Allerdings scheint es mir, daß du mit dieser Behauptung nicht wirklich durchdringst. Es ist unerheblich, was du für dich selbst als "Recht" definierst.

wtf
21.11.2006, 09:56
Ausweichforum, um andere Threads sauber zu halten.

maf2
21.11.2006, 09:57
Kein Reichsbürgerliches Gesetzbuch ? Das ist aber doof. Wieso argumentieren wir dann immer erfolgreich damit vor Gericht ?

Den "Erfolg" wolltest du schon längst mal belegen.

KrascherHistory
21.11.2006, 09:57
Du hast das schon öfters mal behauptet. Allerdings scheint es mir, daß du mit dieser Behauptung nicht wirklich durchdringst. Es ist unerheblich, was du für dich selbst als "Recht" definierst.

100 % Zustimmung.

Dafür "haben" wir ja das "GG".

Steht alles genau drin !

Art. 101 oder 103.....dolle Sache !

KrascherHistory
21.11.2006, 09:58
Ausweichforum, um andere Threads sauber zu halten.

Wieso werden meine gestrichenen Beiträge counter-mäßig erfaßt und "seine" nicht ?

Ich bin kein Jurist (ist mittlerweile schon eine Beleidigung) und maf ist vom VS dafür bezahlt, hier das Forum "SAUBER" zu halten.

Ich bin frei in meiner Meinung ! Ein gr. Unterschied !

maf2
21.11.2006, 10:01
100 % Zustimmung.
Dafür "haben" wir ja das "GG".
Steht alles genau drin !
Art. 101 oder 103.....dolle Sache !

Richtig. Wo siehst du ein Problem?

KrascherHistory
21.11.2006, 10:02
Richtig. Wo siehst du ein Problem?

Kein Richter nach 101.

maf2
21.11.2006, 13:05
Kein Richter nach 101.

Wie das? Frage ihn doch mal nach seiner Ernennungsurkunde. Die Landesjustizverwaltung wird dir auch weiterhelfen können.

KrascherHistory
21.11.2006, 13:11
Wie das? Frage ihn doch mal nach seiner Ernennungsurkunde. Die Landesjustizverwaltung wird dir auch weiterhelfen können.

Da steht konkret Richter nach Art. 101 GG oder 6.1 MRK oder § 16 GVG drauf ?

Noch nie gesehen, du ?

maf2
21.11.2006, 13:13
Da steht konkret Richter nach Art. 101 GG oder 6.1 MRK oder § 16 GVG drauf ?
Noch nie gesehen, du ?

Das versteht sich von selbst. Ob du das mit deinem laienhaften Verständnis erkennen kannst, ist nicht so richtig von Bedeutung.

KrascherHistory
21.11.2006, 13:14
Das versteht sich von selbst. Ob du das mit deinem laienhaften Verständnis erkennen kannst, ist nicht so richtig von Bedeutung.

Da bin ich ja beruhigt. Ich dachte schon an einen Dauerzustand von Rechtsbeugung. :))

maf2
21.11.2006, 13:16
Da bin ich ja beruhigt. Ich dachte schon an einen Dauerzustand von Rechtsbeugung. :))

Rechtsgrundlage für die Ernennung und Tätigkeit von Richtern ist, nebenbei bemerkt, das DRichterG.

KrascherHistory
21.11.2006, 13:18
Rechtsgrundlage für die Ernennung und Tätigkeit von Richtern ist, nebenbei bemerkt, das DRichterG.

In Harmonie mit dem "GG" nehme ich an ?

Was genau verstehst du denn unter dem ges. Richter nach Art 101 GG ?

maf2
21.11.2006, 13:21
In Harmonie mit dem "GG" nehme ich an ?
Was genau verstehst du denn unter dem ges. Richter nach Art 101 GG ?

Sicher. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken sind mir nicht bekannt. Ansonsten verweise aich auf die einschlägige Kommentarliteratur.

KrascherHistory
21.11.2006, 13:24
Sicher. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken sind mir nicht bekannt. Ansonsten verweise aich auf die einschlägige Kommentarliteratur.

Na bin ich froh. Ich fühle mich gleich viel besser !

Wäre echt doof, wenn in Dtl. die Richter wie die Fliegen umfallen....

maf2
21.11.2006, 13:27
Na bin ich froh. Ich fühle mich gleich viel besser !
Wäre echt doof, wenn in Dtl. die Richter wie die Fliegen umfallen....

Davon ist derzeit nichts bekannt, wohl aber etwas von erfolglosen Justizquerulanten.

Du wolltest doch noch mal einen Beleg für deine "Erfolge" beibringen...

Biskra
21.11.2006, 13:34
Falsche Antwort. Ich muß meine Fakten nicht belegen

Ja, scheinen wirklich nur deine Fakten zu sein. :))

KrascherHistory
21.11.2006, 13:36
Davon ist derzeit nichts bekannt, wohl aber etwas von erfolglosen Justizquerulanten.

Du wolltest doch noch mal einen Beleg für deine "Erfolge" beibringen...

Ja, Tonner. HH.

Div. Protokolle, sofern nicht alle gefälscht.

"Ich weiß nicht mehr, was ich noch tun soll. ...."

Tonner bei den Reichsdeppen, die ihm seine fehlende Legitimation belegt haben.

Danach: schnelle Entsorgung zum BGH. So´ne Art Tapferkeitsmedallie für besonders zähe Rechtsbeuger.

maf2
21.11.2006, 13:38
Ja, Tonner. HH.
Div. Protokolle, sofern nicht alle gefälscht.
"Ich weiß nicht mehr, was ich noch tun soll. ...."
Tonner bei den Reichsdeppen, die ihm seine fehlende Legitimation belegt haben.
Danach: schnelle Entsorgung zum BGH. So´ne Art Tapferkeitsmedallie für besonders zähe Rechtsbeuger.

Kenne ich nicht.

Urteil/Beschluß in Kopie, Gericht und Aktenzeichen?

Was für eine Verfahrensart soll das gewesen sein?

malnachdenken
21.11.2006, 13:38
"Ich weiß nicht mehr, was ich noch tun soll. ...."

Bei Deinen obskuren Äußerungen und offensichtlicher Verdrehung/Leugnung von Tatsachen, macht dieser Spruch, sofern er wahr ist, auch Sinn.
Zwar einen anderen, wie Du ihn hier gerade darstellen willst...

maf2
21.11.2006, 13:43
Bei Deinen obskuren Äußerungen und offensichtlicher Verdrehung/Leugnung von Tatsachen, macht dieser Spruch, sofern er wahr ist, auch Sinn.
Zwar einen anderen, wie Du ihn hier gerade darstellen willst...

:hihi:

Was noch viel spaßiger ist: Wenn die Verfahrenskonstellationen, die Reichskracherle bisher angedeutet hat, so stimmen, heißt das ja, daß er keinen Erfolg hatte, denn wenn er das Gericht von seinem Anliegen nicht überzeugen konnte, gibt's halt nix... außer Kosten.

KrascherHistory
21.11.2006, 13:43
Kenne ich nicht.

Urteil/Beschluß in Kopie, Gericht und Aktenzeichen?

Was für eine Verfahrensart soll das gewesen sein?

Altes Spielchen, maf.

Mit AZ findest du angeblich alles ! WIE ?

Name, Ort, Uhrzeit, Akteure, Richter, etc: du bist taub.

KrascherHistory
21.11.2006, 13:44
:hihi:

Was noch viel spaßiger ist: Wenn die Verfahrenskonstellationen, die Reichskracherle bisher angedeutet hat, so stimmen, heißt das ja, daß er keinen Erfolg hatte, denn wenn er das Gericht von seinem Anliegen nicht überzeugen konnte, gibt's halt nix... außer Kosten.

Ich sagte doch schon einmal, Schwarzkittel, deine Kollegen können kein Verfahren in Dtl. eröffnen, wenn ich es nicht will !

maf2
21.11.2006, 13:45
Altes Spielchen, maf.
Mit AZ findest du angeblich alles ! WIE ?
Name, Ort, Uhrzeit, Akteure, Richter, etc: du bist taub.

Quatsch nicht rum, liefere einfach mal Konkretes.

maf2
21.11.2006, 13:47
Ich sagte doch schon einmal, Schwarzkittel, deine Kollegen können kein Verfahren in Dtl. eröffnen, wenn ich es nicht will !

Anscheinend geht es ja eher um Verfahren, in denen du etwas von den Kollegen wolltest, wie z.B. die Anfechtung eines Bußgeldbescheides wegen unberechtigter Verwendung des Bundeswappens. Wenn du dabei im Termin nur dein Gefasel abläßt, hast du eben leider verloren, der Bußgeldbescheid bleibt bestandskräftig.

KrascherHistory
21.11.2006, 13:48
Quatsch nicht rum, liefere einfach mal Konkretes.

Aus. Mach Sitz. Du erkennst deine Sekretärin (wenn du Geschmack hast) an den langen Beinen und 2 vernünftigen Ti.....

Ich verfüge nicht über diese Attribute. Unterstelle diese also nicht immer.

maf2
21.11.2006, 13:50
Aus. Mach Sitz. Du erkennst deine Sekretärin (wenn du Geschmack hast) an den langen Beinen und 2 vernünftigen Ti.....
Ich verfüge nicht über diese Attribute. Unterstelle diese also nicht immer.

Und dein konkreter Beleg war doch jetzt?

KrascherHistory
21.11.2006, 13:51
Und dein konkreter Beleg war doch jetzt?

Ruf tonner an, frag selbst. Habe keine Zeit für deinen Käse...

malnachdenken
21.11.2006, 13:52
Aus. Mach Sitz. Du erkennst deine Sekretärin (wenn du Geschmack hast) an den langen Beinen und 2 vernünftigen Ti.....

Ich verfüge nicht über diese Attribute. Unterstelle diese also nicht immer.

@maf:
Du bist ganz schön hartnäckig, aber der Krascher ist, gelinde gesagt, doch ziemlich fertig mit der Welt, worunter dann halt auch seine Wahrnehmnung zu leiden scheint.

Man sollte ihn vielleicht in Ruhe lassen, denn wenn Trolle nichts zu essen kriegen, dann verhungern sie.

maf2
21.11.2006, 13:52
Ruf tonner an, frag selbst. Habe keine Zeit für deinen Käse...

Den kenne ich nicht. Laß mal Gericht und Aktenzeichen rüberwachsen, dann kann ich mich genauer orientieren.

Biskra
21.11.2006, 13:52
Na was ist denn jetzt Kasherle? Wo bleiben denn die Belege, die Urteile? Grade verlegt? Nicht mehr auffindbar? Von pösen Schwarzkitteln gepfändet und von den Alliierten verbrannt?

KrascherHistory
21.11.2006, 13:54
@maf:
Du bist ganz schön hartnäckig, aber der Krascher ist, gelinde gesagt, doch ziemlich fertig mit der Welt, worunter dann halt auch seine Wahrnehmnung zu leiden scheint.

Man sollte ihn vielleicht in Ruhe lassen, denn wenn Trolle nichts zu essen kriegen, dann verhungern sie.

Zustimmung, könntmalwiedereinbischennachdenkenohnedaseswehtut inderbirneoderimrückenmark.

Warum nicht deinen eigenen Rat befolgen und einfach mal den Ausschalter bei <spam> betätigen. Obwohl, dann gäb´s gar nix mehr von dir !:)) :)) :))

KrascherHistory
21.11.2006, 13:55
Na was ist denn jetzt Kasherle? Wo bleiben denn die Belege, die Urteile? Grade verlegt? Nicht mehr auffindbar? Von pösen Schwarzkitteln gepfändet und von den Alliierten verbrannt?

Geil. Der König der Zweiler schreitet ein !

<bibber>

maf2
21.11.2006, 13:56
Geil. Der König der Zweiler schreitet ein !
<bibber>

Und nun werde mal konkret.

Biskra
21.11.2006, 14:02
Geil. Der König der Zweiler schreitet ein !

<bibber>

Kommt jetzt noch ein Beleg oder wars das?

malnachdenken
21.11.2006, 14:04
Zustimmung, könntmalwiedereinbischennachdenkenohnedaseswehtut inderbirneoderimrückenmark.

Warum nicht deinen eigenen Rat befolgen und einfach mal den Ausschalter bei <spam> betätigen. Obwohl, dann gäb´s gar nix mehr von dir !:)) :)) :))

Na wenigstens komme ich hier nicht großspurig mit Behauptungen a la "Ich mache jeden Richter platt" an, wie Du und verweigere dann entsprechende Belege.

"Arm" ist dich bezüglich noch untertrieben.

KrascherHistory
21.11.2006, 14:16
Und nun werde mal konkret.

Da ich keine AZ-Fundstelle bin und dir

Ort/Zeitpunkt/Gericht/Saal-Nr./Richter/Beteiligte/etc nur gar nicht weiterhelfen können, kommen wir hier wohl nicht zusammen.

Mal sehen wie oft du aber dennoch danach bettelst....

Biskra
21.11.2006, 14:17
Da ich keine AZ-Fundstelle bin und dir

Ort/Zeitpunkt/Gericht/Saal-Nr./Richter/Beteiligte/etc nur gar nicht weiterhelfen können, kommen wir hier wohl nicht zusammen.

Mal sehen wie oft du aber dennoch danach bettelst....

Aha, also ein Luftikus. w.z.b.w.

KrascherHistory
21.11.2006, 14:18
Kommt jetzt noch ein Beleg oder wars das?

Wozu braucht jemand mit einem so ausgeprägtem Halbwissen ein Beleg.

Welchen Beleg meinst du eigentlich ?

EIn AZ ?

Und wenn du´s hast was denn ?

Hier hast mal eins, zum probieren: 444 Js 9845/05 StA Bamberg

Und nu ?

KrascherHistory
21.11.2006, 14:19
Aha, also ein Luftikus. w.z.b.w.

v. Schaumschläger,
quod erat demonstrandum

Biskra
21.11.2006, 14:30
Wozu braucht jemand mit einem so ausgeprägtem Halbwissen ein Beleg.

Welchen Beleg meinst du eigentlich ?

EIn AZ ?

Und wenn du´s hast was denn ?

Hier hast mal eins, zum probieren: 444 Js 9845/05 StA Bamberg

Und nu ?

Nu weiß ich schon mal, daß es ein Ermittlungsverfahren ist und es um Straf-/Bußgeldsachen geht. Und die Staatsanwaltschaft Bamberg verantwortlich zeichnet. Die 444 kann ich mir aber nicht erklären und mit deiner Behauptung wird das wohl auch nichts zu tun haben.

KrascherHistory
21.11.2006, 14:32
Nu weiß ich schon mal, daß es ein Ermittlungsverfahren ist und es um Straf-/Bußgeldsachen geht. Und die Staatsanwaltschaft Bamberg verantwortlich zeichnet. Die 444 kann ich mir aber nicht erklären und mit deiner Behauptung wird das wohl auch nichts zu tun haben.

Schön, eine Einordung konntest du vornehmen und nu ?

Wodurch werden meine Aussagen nun be- oder widerlegt ?

Gar nicht ! Was hat es dir gebracht, wie ein kleines Kind auf dein AZ zu beharren ?

Gar nix. Das ist aber doof !

Biskra
21.11.2006, 14:43
Schön, eine Einordung konntest du vornehmen und nu ?

Wodurch werden meine Aussagen nun be- oder widerlegt ?

Gar nicht ! Was hat es dir gebracht, wie ein kleines Kind auf dein AZ zu beharren ?

Gar nix. Das ist aber doof !

Ich habe einen Beleg gefordert, den bist du schuldig geblieben. Das ist schon doof, allerdings für dich. :]

KrascherHistory
21.11.2006, 14:47
Ich habe einen Beleg gefordert, den bist du schuldig geblieben. Das ist schon doof, allerdings für dich. :]

Nicht rumtüttern. Du wolltest ein AZ, hast es erhalten und kannst damit nix anfangen.

Das aber nun dein Problem. Gehört ganz alleine dir, nimmt dir keiner Weg.

Viel Spaß damit !:]

Biskra
21.11.2006, 15:02
Nicht rumtüttern. Du wolltest ein AZ, hast es erhalten und kannst damit nix anfangen.

Was interessiert mich ein Ermittlungsverfahren über Bußgeldbescheide? Ich möchte einen Richterspruch haben du Knilch.

KrascherHistory
21.11.2006, 17:46
Was interessiert mich ein Ermittlungsverfahren über Bußgeldbescheide? Ich möchte einen Richterspruch haben du Knilch.

Wenn sich kein Richter traut, Knall-Tüte !

Verfahren werden eingestellt, abgebrochen, in Jenseits verlegt !

Was soll so´n Schwarzkittel auch texten: sorry, bin seit 1990 voll illegal hier; wir können nur noch mittels Rechtsbeugung und Urkundenfälschung existieren....?

Wohl kaum, Schlaumichel !

Biskra
21.11.2006, 18:10
Wenn sich kein Richter traut, Knall-Tüte !

Verfahren werden eingestellt, abgebrochen, in Jenseits verlegt !

Was soll so´n Schwarzkittel auch texten: sorry, bin seit 1990 voll illegal hier; wir können nur noch mittels Rechtsbeugung und Urkundenfälschung existieren....?

Wohl kaum, Schlaumichel !

Bei deiner Art der Beweisführung würde ein Richter das Verfahren nach §§ 20 / 21 StGB einstellen und nach § 63 StGB verfahren. :]

KrascherHistory
21.11.2006, 18:12
Bei deiner Art der Beweisführung würde ein Richter das Verfahren nach § 20 / 21 StGB einstellen und nach § 63 StGB verfahren. :]

Welches Verfahren ? Bisher konnte kein Schwarzkittel eines eröffnen, es sei denn, ich ließe es zu.

Und nu ? Hast brav gelernt...!

Biskra
21.11.2006, 18:18
Welches Verfahren ? Bisher konnte kein Schwarzkittel eines eröffnen, es sei denn, ich ließe es zu.

Mit dir wurde definitiv schon nach §63 StGB verfahren. :))

KrascherHistory
21.11.2006, 18:22
Mit dir wurde definitiv schon nach §63 StGB verfahren. :))

Muß ich passen.

Wird aber gerne bei "kantigen" Zeitgenossen angewandt. Kann dir nicht passieren.

Ohne Verfahrenseröffnung ging das noch wie....?

Haloperidol
28.11.2006, 21:06
Welches Verfahren ? Bisher konnte kein Schwarzkittel eines eröffnen, es sei denn, ich ließe es zu.

Und nu ? Hast brav gelernt...!

Aber heute hast du doch gesagt, dass du heute vor Gericht warst.

KrascherHistory
29.11.2006, 23:35
Aber heute hast du doch gesagt, dass du heute vor Gericht warst.

Ja. Aber "da" sein heißt nicht gleich eröffnet werden !