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Vollständige Version anzeigen : Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung



occasus
23.11.2006, 12:06
Seit einigen Tagen gibt es eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe, die sich zum Ziel gesetzt hat, das in Vorbereitung befindliche Zypries-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgericht zu kippen.

Hier auszugsweise einige interessante Worte:


...Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an einer "Sammel- Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf. Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. "Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion.
...

Hintergrund:

Das Bundesjustizministerium hat vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgestellt. Danach soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy- Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich.
....


Artikel: http://www.gerhard-wisnewski.de/modules.php?name=News&file=article&sid=316

die Netzseite der Initiative findet ihr hier:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Einige Banner und Buttons werde ich noch hier einstellen, zur allgemeinen Benutzung in Signaturen u. ä. auch in anderen Foren usw.

:]

KrascherHistory
23.11.2006, 15:25
Seit einigen Tagen gibt es eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe, die sich zum Ziel gesetzt hat, das in Vorbereitung befindliche Zypries-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgericht zu kippen.

Hier auszugsweise einige interessante Worte:



die Netzseite der Initiative findet ihr hier:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Einige Banner und Buttons werde ich noch hier einstellen, zur allgemeinen Benutzung in Signaturen u. ä. auch in anderen Foren usw.

:]

Schöne Augenwischerrei !

Sammelklagen gibt es in Dtl. nicht. Jeder muß sein Recht gesondert durchsetzen.

Wieso sollte ein "Gericht", besetzt mit Richtern, die von eben jenen Politikern auf ihre lukrativen Posten gehoben wurden, auch nur daran denken, diesen ernsthaft zu schaden.

Diese Lieschen-Müller Naivität ist niedlich !:]

Gärtner
23.11.2006, 15:48
Seit einigen Tagen gibt es eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe, die sich zum Ziel gesetzt hat, das in Vorbereitung befindliche Zypries-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgericht zu kippen.

Es ist sehr zu hoffen, daß die Richter den amtlichen Datenkraken mal ordentlich den Hammer auf die Fangarme schlagen. Der zunehmenden Bespitzelung durch neugierige Schnüffeldienste muß ein Riegel vorgeschoben werden.

An der Verfassungsbeschwerde kann sich übrigens jeder Bürger beteiligen. Auf der Seite http://www.vorratsdatenspeicherung.de gibt es ein entsprechendes Meldeformular (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=51&Itemid=70). Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernimmt die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht (übrigens pro bono).

romeo1
23.11.2006, 15:50
Es ist sehr zu hoffen, daß die Richter den amtlichen Datenkraken mal ordentlich den Hammer auf die Fangarme schlagen. Der zunehmenden Bespitzelung durch neugierige Schnüffeldienste muß ein Riegel vorgeschoben werden.

An der Verfassungsbeschwerde kann sich übrigens jeder Bürger beteiligen. Auf der Seite http://www.vorratsdatenspeicherung.de gibt es ein entsprechendes Meldeformular (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=51&Itemid=70). Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernimmt die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht (übrigens pro bono).

Ich kann Dir nur selten zustimmen, in diesem Fall hast Du absolut recht!!

Gärtner
23.11.2006, 15:55
Ich kann Dir nur selten zustimmen, in diesem Fall hast Du absolut recht!!

Ja, darum geht es ja gerade: das z.B. Leute wie wir beide unsere sehr unterschiedlichen Auffassungen auch weiterhin in aller Öffentlichkeit streitig abhandeln können, ohne daß einer Angst haben muß, wegen seiner Äußerungen Beruf oder gar Freiheit zu riskieren.

Wie ich allerdings schon erwähnte (http://www.politikforen.de/showthread.php?t=33674), ist seit Bestehen des Internets schon das Berufsrisiko grundsätzlich viel größer geworden, während das Bewußtsein in der Bevölkrung für diese unschöne Entwicklung praktisch gegen Null tendiert.

KrascherHistory
23.11.2006, 17:27
[QUOT=Der Gelehrte;1031347]Es ist sehr zu hoffen, daß die Richter den amtlichen Datenkraken mal ordentlich den Hammer auf die Fangarme schlagen. Der zunehmenden Bespitzelung durch neugierige Schnüffeldienste muß ein Riegel vorgeschoben werden.

Große Worte, oh, Orakel v.d. Wiese ! Von welcher Realität sprechen wir ? Von der Judikative die durch die Legislative eingesetzt und versorgt wird ?

An der Verfassungsbeschwerde kann sich übrigens jeder Bürger beteiligen. Auf der Seite http://www.vorratsdatenspeicherung.de gibt es ein entsprechendes Meldeformular (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=51&Itemid=70). Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernimmt die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht (übrigens pro bono).[/QUTE]

Wdh.: Sammelklagen gibt es nicht !

Nebulus
23.11.2006, 18:11
[QUOT=Der Gelehrte;1031347]Es ist sehr zu hoffen, daß die Richter den amtlichen Datenkraken mal ordentlich den Hammer auf die Fangarme schlagen. Der zunehmenden Bespitzelung durch neugierige Schnüffeldienste muß ein Riegel vorgeschoben werden.

Große Worte, oh, Orakel v.d. Wiese ! Von welcher Realität sprechen wir ? Von der Judikative die durch die Legislative eingesetzt und versorgt wird ?

An der Verfassungsbeschwerde kann sich übrigens jeder Bürger beteiligen. Auf der Seite http://www.vorratsdatenspeicherung.de gibt es ein entsprechendes Meldeformular (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=51&Itemid=70). Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernimmt die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht (übrigens pro bono).[/QUTE]

Wdh.: Sammelklagen gibt es nicht !

Vor zwei Tagen wurde eine andere Sammelklage definitif für Rechtens erklärt. Was redest du für einen Mist.

ErhardWittek
23.11.2006, 20:52
Ich kann Dir nur selten zustimmen, in diesem Fall hast Du absolut recht!!
Ich schließe mich, in diesem Fall, Deiner Zustimmung an.

occasus
23.11.2006, 23:41
Krascher, Du enttäuschst mich! Aber...., was solls. Jedenfalls gehört diesen Leuten gehörig die Suppe versalzen!

KrascherHistory
27.11.2006, 23:30
Vor zwei Tagen wurde eine andere Sammelklage definitif für Rechtens erklärt. Was redest du für einen Mist.

Konkret bitte !

KrascherHistory
27.11.2006, 23:31
Krascher, Du enttäuschst mich! Aber...., was solls. Jedenfalls gehört diesen Leuten gehörig die Suppe versalzen!

Enttäuschung ? Wordurch

Rheinlaender
28.11.2006, 00:00
Vor zwei Tagen wurde eine andere Sammelklage definitif für Rechtens erklärt. Was redest du für einen Mist.

... und selbst ohne. Wenn mehrere aehnliche Rechtsfaelle anliegen, wird einer bis u. U. zum BGH oder BVerfG vorgetrieben, dort entschieden, die anderen Faelle ruhen, werden dann entsprechend der hoechstrichtlerlichen Auslegung des Gesetzes beschieden. Das wird seit Jahr-und-Tag so gemacht.

KrascherHistory
28.11.2006, 13:22
... und selbst ohne. Wenn mehrere aehnliche Rechtsfaelle anliegen, wird einer bis u. U. zum BGH oder BVerfG vorgetrieben, dort entschieden, die anderen Faelle ruhen, werden dann entsprechend der hoechstrichtlerlichen Auslegung des Gesetzes beschieden. Das wird seit Jahr-und-Tag so gemacht.

Falsch ! Genau das wird NICHT so gemacht.

Auch wenn dein "Fall" gleich gelagert ist, wirst du durch alle Instanzen keuchen müssen, wenn dir nicht schon vorher die Puste ausgegangen ist, was in 99 % der Fälle der Fall ist, ohne das die Partei ihr "Recht" bekommen hat !

Rheinlaender
28.11.2006, 18:40
Falsch ! Genau das wird NICHT so gemacht.

Auch wenn dein "Fall" gleich gelagert ist, wirst du durch alle Instanzen keuchen müssen, wenn dir nicht schon vorher die Puste ausgegangen ist, was in 99 % der Fälle der Fall ist, ohne das die Partei ihr "Recht" bekommen hat !

XI ZR 54/88

KrascherHistory
28.11.2006, 20:44
XI ZR 54/88

???????????????????????????????????????????????

Rheinlaender
28.11.2006, 22:57
???????????????????????????????????????????????

Das Aktenzeichen eines solchen Falles. Es ging um die grundsaetzliche Frage der Wertstellung bei Girokontonen. Mehrere Faelle lage bei Gerichten an, ein Fall wurde per Sprungrevision zum BGH ueberwiesen, entschieden und die andeen Faelle entsprechend entschieden - kostete den Banken ziemlich viel Geld.

KrascherHistory
28.11.2006, 23:38
Das Aktenzeichen eines solchen Falles. Es ging um die grundsaetzliche Frage der Wertstellung bei Girokontonen. Mehrere Faelle lage bei Gerichten an, ein Fall wurde per Sprungrevision zum BGH ueberwiesen, entschieden und die andeen Faelle entsprechend entschieden - kostete den Banken ziemlich viel Geld.

Dann hattest du einen Kläger/Beklagten (Bank) und div. Kunden wg. ein und derselben Sache.

Sammelklagen sind def. in Dtl. nicht möglich ! In London ist mir das egal, hier nicht !

Rheinlaender
29.11.2006, 00:28
Dann hattest du einen Kläger/Beklagten (Bank) und div. Kunden wg. ein und derselben Sache.

Es gab einen ganzen Schwung Klaeger vor unschiedlichen Gerichten, die alle die Banken wg. Zinsverlusten bezueglich der verspaeteten Wertstellung von Einzahlungen beklagten. Ein Verfahren wurde formal vom Gericht entschieden und zur Sprungresivion zum BGH direkt geschickt, nach dem BGH wurden alle anderen Verfahren entsprechend entschieden.

KrascherHistory
29.11.2006, 11:40
Es gab einen ganzen Schwung Klaeger vor unschiedlichen Gerichten, die alle die Banken wg. Zinsverlusten bezueglich der verspaeteten Wertstellung von Einzahlungen beklagten. Ein Verfahren wurde formal vom Gericht entschieden und zur Sprungresivion zum BGH direkt geschickt, nach dem BGH wurden alle anderen Verfahren entsprechend entschieden.

Bist du Hauptberuflich im Forum unterwegs ?

Bezahlt dich der VS, Außenstelle London ?:)) :)) :] :]

KrascherHistory
29.11.2006, 11:41
Es gab einen ganzen Schwung Klaeger vor unschiedlichen Gerichten, die alle die Banken wg. Zinsverlusten bezueglich der verspaeteten Wertstellung von Einzahlungen beklagten. Ein Verfahren wurde formal vom Gericht entschieden und zur Sprungresivion zum BGH direkt geschickt, nach dem BGH wurden alle anderen Verfahren entsprechend entschieden.

....was keine Sammelklage ist.

maf2
29.11.2006, 12:07
....was keine Sammelklage ist.

Was ja auch nicht erforderlich ist. Liegt eine Entscheidung eines Bundesgerichts zu dieser Rechtsfrage (denn nur über die wird in einer Revision entschieden) vor, werden sich Untergerichte in der rechtlichen Bewertung eines festgestellten Sachverhalts daran halten. Sie müssen es zwar nicht, denn es gibt in Deutschland kein Präzedenziensystem (mit Ausnahme bestimmter Entscheidungen des BVerfG), aber sie würden den Parteien einen schlechten Dienst erweisen, wenn sie sie durch die Instanzen jagten.

maf2
29.11.2006, 12:08
Bist du Hauptberuflich im Forum unterwegs ?
Bezahlt dich der VS, Außenstelle London ?

Du solltest eigentlich wissen, daß die Ämter für Verfassungsschutz Inlandsaufklärung betreiben; im Ausland ist der Bundesnachrichtendienst tätig.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:18
Was ja auch nicht erforderlich ist. Liegt eine Entscheidung eines Bundesgerichts zu dieser Rechtsfrage (denn nur über die wird in einer Revision entschieden) vor, werden sich Untergerichte in der rechtlichen Bewertung eines festgestellten Sachverhalts daran halten. Sie müssen es zwar nicht, denn es gibt in Deutschland kein Präzedenziensystem (mit Ausnahme bestimmter Entscheidungen des BVerfG), aber sie würden den Parteien einen schlechten Dienst erweisen, wenn sie sie durch die Instanzen jagten.

Eine kurze Bestätigung hätte es auch getan !

KrascherHistory
29.11.2006, 12:18
Du solltest eigentlich wissen, daß die Ämter für Verfassungsschutz Inlandsaufklärung betreiben; im Ausland ist der Bundesnachrichtendienst tätig.

Und wenn dich der Mossad bezahlt ist mir das auch kack-egal !

maf2
29.11.2006, 12:23
Und wenn dich der Mossad bezahlt ist mir das auch kack-egal !

Deine Analfixierung ist recht auffällig. Kennzeichnet autoritär strukturierte Persönlichkeiten.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:24
Deine Analfixierung ist recht auffällig. Kennzeichnet autoritär strukturierte Persönlichkeiten.

Demnach hättest du einen künstl. Schließmuskel...

maf2
29.11.2006, 12:27
Demnach hättest du einen künstl. Schließmuskel...

Und wieder mal ein hilfloser spam-Versuch - nichtmal das kriegst du halbwegs geistreich hin...

KrascherHistory
29.11.2006, 12:29
Und wieder mal ein hilfloser spam-Versuch - nichtmal das kriegst du halbwegs geistreich hin...

Dein Niveau, baby. Keine Sorge, die Dinger werden eh gleich gelöscht.

Wie sinnvoll ist eigentlich einge Verfassungsklage ohne legitimes BVerfG ?

maf2
29.11.2006, 12:33
Dein Niveau, baby. Keine Sorge, die Dinger werden eh gleich gelöscht.
Wie sinnvoll ist eigentlich einge Verfassungsklage ohne legitimes BVerfG ?

Es gibt keine "Verfassungsklage". Es gibt Anträge in den Verfahrensarten vor dem BVerfG, die in § 13 BVerfGG genannt sind. Über seine Legitimität entscheidet das BVerfG selbst, du kannst vielleicht die Besetzung des Senats rügen, aber das ist bei den übersichtlichen Verhältnissen dort wenig aussichtsreich.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:35
Es gibt keine "Verfassungsklage". Es gibt Anträge in den Verfahrensarten vor dem BVerfG, die in § 13 BVerfGG genannt sind. Über seine Legitimität entscheidet das BVerfG selbst, du kannst vielleicht die Besetzung des Senats rügen, aber das ist bei den übersichtlichen Verhältnissen dort wenig aussichtsreich.

Ein Irrglaube. Kommt Zeit....

maf2
29.11.2006, 12:37
Ein Irrglaube. Kommt Zeit....

Da du schon im Begriffsdickicht steckenbleibst, sollte erstmal Rat kommen.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:39
Da du schon im Begriffsdickicht steckenbleibst, sollte erstmal Rat kommen.

Den brauchst du...denn das Standesrecht verliert immer mehr seine "Basis"

maf2
29.11.2006, 12:40
Den brauchst du...

Ich denke, was Verfassungsprozeßrecht angeht, bin ich da hinreichend orientiert.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:44
Ich denke, was Verfassungsprozeßrecht angeht, bin ich da hinreichend orientiert.

Das solltest du auch sein.

Hat nur nix mit Recht zu tun, Schwarzrobe !

maf2
29.11.2006, 13:49
Das solltest du auch sein.
Hat nur nix mit Recht zu tun, Schwarzrobe !

Inwiefern nicht? Zunächst mal heißt es so, zum anderen ist es ein sehr erfolgreich geregeltes Rechtsgebiet.

KrascherHistory
29.11.2006, 13:54
Inwiefern nicht? Zunächst mal heißt es so, zum anderen ist es ein sehr erfolgreich geregeltes Rechtsgebiet.

Eure Krummpflügerei ist begrenzt...damit dt. Recht wieder zur Geltung kommt !

maf2
29.11.2006, 14:08
Eure Krummpflügerei ist begrenzt...damit dt. Recht wieder zur Geltung kommt !

Du meinst, was du in deiner eigenen Welt dafür hälst?

Was stört dich denn nun genau am aktuellen Verfassungsprozeßrecht?

KrascherHistory
29.11.2006, 21:01
Du meinst, was du in deiner eigenen Welt dafür hälst?

Was stört dich denn nun genau am aktuellen Verfassungsprozeßrecht?

Alles. Es fehlt die Legitimation seit 18.7.1990. Nachgewiesenermaßen !