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Vollständige Version anzeigen : Abzocke ?



latrop
25.11.2006, 23:50
Ich gebe euch hier mal einen Link :

http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=135773

und sage:

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Gärtner
26.11.2006, 02:32
Es gibt einen einfachen Weg, der vermeintlichen "Abzocke" zu entgehen: man muß sich nur an die Vorschriften halten.

Es sollte dies insbesondere "national", d.h. autoritär orientierten Zeitgenossen besonders leicht fallen.

Odin
26.11.2006, 02:44
Es gibt einen einfachen Weg, der vermeintlichen "Abzocke" zu entgehen: man muß sich nur an die Vorschriften halten.

Es sollte dies insbesondere "national", d.h. autoritär orientierten Zeitgenossen besonders leicht fallen.

Jenau. Wir stopfen diesen Verbrechern noch alles hinten rein. :hihi:

Gärtner
26.11.2006, 02:46
Jenau. Wir stopfen diesen Verbrechern noch alles hinten rein.

Möchtest du vortreten und ein Beispiel geben?

Mauser98K
28.11.2006, 14:46
Daß das Abledern von Verkehrsteilnehmern bei den Stadtverwaltungen seit einiger Zeit schwer angesagt ist, dürfte kaum jemandem entgangen sein.

Aber daß sich die Politesse gegen irgendwelche Abmahnungen arbeitsrechtlich wehrt ist schon irgendwie klasse!

KrascherHistory
28.11.2006, 14:50
Es gibt einen einfachen Weg, der vermeintlichen "Abzocke" zu entgehen: man muß sich nur an die Vorschriften halten.

Es sollte dies insbesondere "national", d.h. autoritär orientierten Zeitgenossen besonders leicht fallen.

Tolle Logik:

habe ich nicht genügend Geld im Staatsseckel, kriminalisiere ich mal eben die Autofahrer.

Bsp: du entnimmst morgen deinem Briefkasten einen Brief, indem du zur Zahlung von einem Bußgeld in Höhe von € 1.800,-- aufgefordert wirst.

Angebliche eine Beamtenbeleidigung. Und nu ?

KrascherHistory
28.11.2006, 14:51
Jenau. Wir stopfen diesen Verbrechern noch alles hinten rein. :hihi:

Angriff ist die beste Vertteidigung. Das sog. Bundesinfo-Gesetz hilft dir dabei.

Gärtner
28.11.2006, 15:04
Tolle Logik:

habe ich nicht genügend Geld im Staatsseckel, kriminalisiere ich mal eben die Autofahrer.

Bsp: du entnimmst morgen deinem Briefkasten einen Brief, indem du zur Zahlung von einem Bußgeld in Höhe von € 1.800,-- aufgefordert wirst.

Angebliche eine Beamtenbeleidigung. Und nu ?
Es geht hier aber vornehmlich um Geschwindigkeitsüberschreitungen und insbesondere Raser und Drängler auf der Autobahn. Diese asoziale Spezies kann m.E. gar nicht hart genug bestraft werden, weil sie nicht nur ihr eigenes Leben in Gefahr bringt (was im Sinne des Darwin-Awards hinnehmbar wäre), sondern auch das anderer Unbeteiligter.

KrascherHistory
28.11.2006, 15:06
Es geht hier aber vornehmlich um Geschwindigkeitsüberschreitungen und insbesondere Raser und Drängler auf der Autobahn. Diese asoziale Spezies kann m.E. gar nicht hart genug bestraft werden, weil sie nicht nur ihr eigenes Leben in Gefahr bringt (was im Sinne des Darwin-Awards hinnehmbar wäre), sondern auch das anderer Unbeteiligter.

Schon klar, wenn ich aber nach den neuen Richtlinien zu "dicht" auffahre, entsteht da gleich ein kleines 3.000,-- Euro-Sümmchen !

Verhältnismäßigkeit gegeben ?

Nein. Die konsequente Verweigerung des Staates, an richtigen Stellen zu sparen, treibt diese Stilblüten an....

klartext
28.11.2006, 16:58
Schon klar, wenn ich aber nach den neuen Richtlinien zu "dicht" auffahre, entsteht da gleich ein kleines 3.000,-- Euro-Sümmchen !

Verhältnismäßigkeit gegeben ?

Nein. Die konsequente Verweigerung des Staates, an richtigen Stellen zu sparen, treibt diese Stilblüten an....
Sog. Drängler gefährden das Leben anderer. Dafür ist ein solcher Fahrer noch gut bedient.
Die Strafen sind viel zu nieder bei gravierenden Verkehrsverstössen im Vergleich zu fast allen europäischen Ländern.

Gehirnnutzer
28.11.2006, 17:50
Sog. Drängler gefährden das Leben anderer. Dafür ist ein solcher Fahrer noch gut bedient.
Die Strafen sind viel zu nieder bei gravierenden Verkehrsverstössen im Vergleich zu fast allen europäischen Ländern.

Du wirst auch mit höheren Geldstrafen die Fahrweise gewisser Personen nicht ändern können. Fahrverbot und Geldstrafe halten nur wenige von den Verkehrsverstößen ab. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist einfach zu gering. Selbst wenn man auf die falsche Sparpolitik, die nur die Fähigkeiten der Polizei senkt als das sie eine Sparwirkung hat, verzichtet, würde man kaum eine abschreckende Wahrscheinlichkeit erreichen.
Sinnvoller wäre da bei bestimmten Verstößen an Ort und Stelle das Fahrzeug zu konfesszieren und dieses ungeachtet von den Besitzverhältnissen zu Gunsten der Polizeiarbeit oder gemeinnützigen Zwecken zu versteigern. Denn wenn die Strafe, so wie in diesem Fall direkt des deutschen liebstes Kind trifft, wird ein wirkliches Umdenken erfolgen.

KrascherHistory
28.11.2006, 17:55
Du wirst auch mit höheren Geldstrafen die Fahrweise gewisser Personen nicht ändern können. Fahrverbot und Geldstrafe halten nur wenige von den Verkehrsverstößen ab. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist einfach zu gering. Selbst wenn man auf die falsche Sparpolitik, die nur die Fähigkeiten der Polizei senkt als das sie eine Sparwirkung hat, verzichtet, würde man kaum eine abschreckende Wahrscheinlichkeit erreichen.
Sinnvoller wäre da bei bestimmten Verstößen an Ort und Stelle das Fahrzeug zu konfesszieren und dieses ungeachtet von den Besitzverhältnissen zu Gunsten der Polizeiarbeit oder gemeinnützigen Zwecken zu versteigern. Denn wenn die Strafe, so wie in diesem Fall direkt des deutschen liebstes Kind trifft, wird ein wirkliches Umdenken erfolgen.

Na klar. Und wenn der Fahrer sich noch als Foren-user "Gehirnnutzer" outet, darf er sofort an Ort und Stelle erschossen werden !

Piep es bei dir ein wenig ?

Mauser98K
28.11.2006, 17:56
Tolle Logik:

habe ich nicht genügend Geld im Staatsseckel, kriminalisiere ich mal eben die Autofahrer.

Bsp: du entnimmst morgen deinem Briefkasten einen Brief, indem du zur Zahlung von einem Bußgeld in Höhe von € 1.800,-- aufgefordert wirst.

Angebliche eine Beamtenbeleidigung. Und nu ?

Das erkläre aber mal genauer!

George Rico
28.11.2006, 18:39
Sinnvoller wäre da bei bestimmten Verstößen an Ort und Stelle das Fahrzeug zu konfesszieren und dieses ungeachtet von den Besitzverhältnissen zu Gunsten der Polizeiarbeit oder gemeinnützigen Zwecken zu versteigern. Denn wenn die Strafe, so wie in diesem Fall direkt des deutschen liebstes Kind trifft, wird ein wirkliches Umdenken erfolgen.

Nun, das dürfte doch ein wenig zu drakonisch sein. Da würde jegliche Verhältnismäßigkeit abhanden kommen. Besitzer eines teuren BMWs würden so mal eben indirekt 70.000 Euro Strafe löhnen.

Gehirnnutzer
28.11.2006, 19:52
Nun, das dürfte doch ein wenig zu drakonisch sein. Da würde jegliche Verhältnismäßigkeit abhanden kommen. Besitzer eines teuren BMWs würden so mal eben indirekt 70.000 Euro Strafe löhnen.

Sprech mir nicht von Verhältnismäßigkeit der Strafe. Eine Strafe muss wirksam sein, damit sie zum einen den Verstoß ahndet und zum anderen ein Umdenken beim Verkehrssünder bewirkt.
Nun eine Strafe von 1000€ tut einen Hartz IV-Empfänger richtig weh, jemand der sich aber den Kauf und die Unterhaltung eines 70000 € Wagens leisten kann, den werden die 1000 € Strafe wesentlich weniger bis gar nicht wehtun. Somit sind feste Geldstrafen eben nicht immer wirksam, was dazu führt, das einige Personen bewußt eine Bestrafung in Kauf nehmen, bzw. eben die Wahrscheinlichkeit des nicht erwirscht werdens in ihre Gedankengänge mit einziehen. Setze ich aber den Verlust des Wagens als Strafe ein und den damit verbundenen Ärger, insbesondere wenn der Wagen nicht mir gehört, habe ich sogar eine Strafe die uneingeschränkt wirksam ist, sondern eine Strafe, die durch ihre abschreckende Wirkung, präventiv wirksam ist.

Ekelbruehe
28.11.2006, 23:08
Die Deutschen sind sowieso schuldig, also ist eine weitere Abzocke doch nur logisch.

Mal ernsthaft:
Die Verkehrstote- /-verletztenstatistik ist in Deutschland seit Jahren rückläufig.

Blinder Aktionismus ist niemals klug.

Global betrachtet geht es auf deutschen Straßen ziemlich human vonstatten, jetzt aber zu versuchen etwas, was in einem Staat mit hohem Verkehrsaufkommen, gut läuft durch Drohungen zu verbessern wird scheitern und nur Trotz und Hass erzeugen.

In der BRD läuft es so:
Alles was gut funktioniert hat wird verschlimmbessert.
Alles was Scheiße läuft wird gefördert.

Odin
30.11.2006, 02:54
Die Deutschen sind sowieso schuldig, also ist eine weitere Abzocke doch nur logisch.

Mal ernsthaft:
Die Verkehrstote- /-verletztenstatistik ist in Deutschland seit Jahren rückläufig.

Blinder Aktionismus ist niemals klug.

Global betrachtet geht es auf deutschen Straßen ziemlich human vonstatten, jetzt aber zu versuchen etwas, was in einem Staat mit hohem Verkehrsaufkommen, gut läuft durch Drohungen zu verbessern wird scheitern und nur Trotz und Hass erzeugen.

In der BRD läuft es so:
Alles was gut funktioniert hat wird verschlimmbessert.
Alles was Scheiße läuft wird gefördert.

Du solltest jetzt ein Nazi werden.

KrascherHistory
04.12.2006, 23:26
Das erkläre aber mal genauer!

Nicht bekannt ?

Alles schon passiert und passiert täglich !

In Abwesenheit verurteilt !

KrascherHistory
04.12.2006, 23:29
Sprech mir nicht von Verhältnismäßigkeit der Strafe. Eine Strafe muss wirksam sein, damit sie zum einen den Verstoß ahndet und zum anderen ein Umdenken beim Verkehrssünder bewirkt.
Nun eine Strafe von 1000€ tut einen Hartz IV-Empfänger richtig weh, jemand der sich aber den Kauf und die Unterhaltung eines 70000 € Wagens leisten kann, den werden die 1000 € Strafe wesentlich weniger bis gar nicht wehtun. Somit sind feste Geldstrafen eben nicht immer wirksam, was dazu führt, das einige Personen bewußt eine Bestrafung in Kauf nehmen, bzw. eben die Wahrscheinlichkeit des nicht erwirscht werdens in ihre Gedankengänge mit einziehen. Setze ich aber den Verlust des Wagens als Strafe ein und den damit verbundenen Ärger, insbesondere wenn der Wagen nicht mir gehört, habe ich sogar eine Strafe die uneingeschränkt wirksam ist, sondern eine Strafe, die durch ihre abschreckende Wirkung, präventiv wirksam ist.

Jetzt müßtest du nur noch eine REchtsnorm für ein unterschiedliches Strafmaß bei ein und demselben "Vorgang" bringen.....gib´s nur nicht.

Verstoß gegen Rechtsnorm. Selbst die Frage nach dem "Gehalt" bei Gericht ist unzulässig und der Richter hier bereits nach § 42 ZPO abzulehnen !

Mauser98K
05.12.2006, 08:46
Nicht bekannt ?

Alles schon passiert und passiert täglich !

In Abwesenheit verurteilt !

Oder vielleicht ein Strafbefehl?

Wegen Beleidigung?

Was hast Du denn gemacht?

Dem Polizisten den Stinkefinger gezeigt?