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Vollständige Version anzeigen : Schweiz-was ist Verwahrung?



Geronimo
01.12.2006, 20:37
Gerade in der NZZ gelesen:

Verwahrung für einen Messerstecher in Biel

Zwei Männer umgebracht

Der Mann, der im August 2004 zwei Männer vor einer Bieler Bar niedergestochen hatte, ist am Freitag vom Gericht zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zu Gunsten einer Verwahrung aufgeschoben.

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Also liebe Schweizer hier im Forum. Klärt mich mal auf. Was ist bei euch Verwahrung? Bei uns gibts die Sicherungsverwahrung nach Verbüßen einer Haftstrafe. Vermutlich ist euere Verwahrung aber eher der Zwangsaufenthalt in der Klappse, oder?

Gruß
Gero

meckerle
01.12.2006, 20:48
Das sagt Wiki dazu:
Schweiz
In der Schweiz versteht man unter dem Begriff Verwahrung die Sicherungsverwahrung (http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung) von gefährlichen Straftätern (Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern, Art. 42 StGB (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_%28Schweiz%29) bzw. Verwahrung extrem gefährlicher, nicht therapierbarer Sexual- oder Gewaltstraftäter, Art. 123a BV (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung_%28Schweiz%29))
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Vermutlich lebenslang hinter Gitter, bis man sie mit den Füssen voraus aus der Zelle trägt !
Das würde ich mir bei uns für solche Verbrecher auch wünschen.

Grotzenbauer
02.12.2006, 09:04
Gerade in der NZZ gelesen:

Verwahrung für einen Messerstecher in Biel

Zwei Männer umgebracht

Der Mann, der im August 2004 zwei Männer vor einer Bieler Bar niedergestochen hatte, ist am Freitag vom Gericht zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zu Gunsten einer Verwahrung aufgeschoben.

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Also liebe Schweizer hier im Forum. Klärt mich mal auf. Was ist bei euch Verwahrung? Bei uns gibts die Sicherungsverwahrung nach Verbüßen einer Haftstrafe. Vermutlich ist euere Verwahrung aber eher der Zwangsaufenthalt in der Klappse, oder?

Gruß
Gero
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Die Verwahrung ist eine lebenslange Verwahrung für nicht therapiefähige extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter. Nur wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen sein sollte, dass ein Täter geheilt werden und er somit keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt, soll er Aussicht haben auf Entlassung. Noch Fagen?
:rolleyes:

Mauser98K
02.12.2006, 14:13
Laß mich raten:

Der Messerstecher war kein Schweizer, aber auch kein Norweger, Schwede oder Däne.

Nebulus
02.12.2006, 14:47
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Die Verwahrung ist eine lebenslange Verwahrung für nicht therapiefähige extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter. Nur wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen sein sollte, dass ein Täter geheilt werden und er somit keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt, soll er Aussicht haben auf Entlassung. Noch Fagen?
:rolleyes:Also das Gegenstück zur Sicherungsverwahrung in der BRD.
Wenn du uns jetzt noch in etwa den Unterschieg zwischen Zuchthaus und ? (Bei uns nennt man es Gefängnis) sagen könntest.
Danke

Grotzenbauer
03.12.2006, 14:38
Also das Gegenstück zur Sicherungsverwahrung in der BRD.
Wenn du uns jetzt noch in etwa den Unterschieg zwischen Zuchthaus und ? (Bei uns nennt man es Gefängnis) sagen könntest.
Danke
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Lese mein Statement nochmals genau. Dort steht explizit beschrieben, was Verwahrung für den Delinquenten bedeutet. MfG Gotzenbauer.
:beerbang:

Nebulus
03.12.2006, 17:51
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Lese mein Statement nochmals genau. Dort steht explizit beschrieben, was Verwahrung für den Delinquenten bedeutet. MfG Gotzenbauer.
:beerbang: Danke, da du mir keine Auskunft geben konntest, habe ich mir selbst geholfen.
Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt die Zuchthausstrafe noch (Art. 35 StGB), unterscheidet sie in der Anwendung aber nicht mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe, sondern nur in deren Länge. Während eine Gefängnisstrafe eine Länge von 3 Tagen bis drei Jahren haben kann, dauert die Zuchthausstrafe mindestens 1 Jahr und maximal 20 Jahre, sofern diese nicht durch das jeweilige Gesetz anderes festgelegt sind. In der Revision des Strafrechtes, die 2007 in Kraft treten soll, wird diese begriffliche Unterscheidung aufgehoben und es ist (wie in Deutschland und Österreich) nur noch von der Freiheitsstrafe die Rede.

Naduk
03.12.2006, 17:55
Bedeutet Niedergestochen in dieser Nachricht das er die Männer umgebracht oder verletzt hat?

Grotzenbauer
04.12.2006, 10:01
Danke, da du mir keine Auskunft geben konntest, habe ich mir selbst geholfen.
Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt die Zuchthausstrafe noch (Art. 35 StGB), unterscheidet sie in der Anwendung aber nicht mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe, sondern nur in deren Länge. Während eine Gefängnisstrafe eine Länge von 3 Tagen bis drei Jahren haben kann, dauert die Zuchthausstrafe mindestens 1 Jahr und maximal 20 Jahre, sofern diese nicht durch das jeweilige Gesetz anderes festgelegt sind. In der Revision des Strafrechtes, die 2007 in Kraft treten soll, wird diese begriffliche Unterscheidung aufgehoben und es ist (wie in Deutschland und Österreich) nur noch von der Freiheitsstrafe die Rede.



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Wenn du das 'schweizerische Strafgesetzbuch' zitierst, dann bitte richtig!

Das Schweizervolk hat an der Urne abgestimmt und dem Verwahrungsartikel mehrheitlich zugestimmt. Bitte Beitrag lesen! Danach das Schweizer-Strafgesetzbuch zitieren!

http://www.svp.ch/index.html?page_id=846&l=2

/:(