PDA

Vollständige Version anzeigen : Sog. Falschparken - Führerschein weg.



Odin
06.12.2006, 14:44
Altbekannt die Sachlage, gab ja mal eine Frau mit ähnlichem Verhalten - Allerdings sind die sog. Parkverstöße ja Halterverstöße, was die Rechtslage eigentlich kompliziert.

Nun ja, wenn die Penner genügend Parkraum zur Verfügung stellten, gäbe es das Problem nicht.



VERKEHRSRECHT
Falschparken kann Führerschein kosten

Eben mal ins Halteverbot stellen und einkaufen gehen? Vorsicht damit! Notorische Falschparker können den Führerschein verlieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,452785,00.html

Don
06.12.2006, 14:56
Naja, wer sich auch ständig vor die Einfahrt zur Notaufnahme ins städtische Klinikúm stellt....

Odin
06.12.2006, 15:08
Naja, wer sich auch ständig vor die Einfahrt zur Notaufnahme ins städtische Klinikúm stellt....

rettet man wahrscheinlich vielen Menschen das Leben.

Mauser98K
06.12.2006, 23:33
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei notorischen Verkehrsrowdys gerechtfertigt.

luftpost
06.12.2006, 23:45
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei notorischen Verkehrsrowdys gerechtfertigt.

:))
Duerfte Frau fahren duerfen?

Mauser98K
06.12.2006, 23:46
:))
Duerfte Frau fahren duerfen?

Kommt darauf an, wie sie fährt.

Odin
06.12.2006, 23:50
:))
Duerfte Frau fahren duerfen?

Nur in begründeten Ausnahmefällen.

Odin
06.12.2006, 23:51
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei notorischen Verkehrsrowdys gerechtfertigt.

Offenbar hast Du Kraschers Ausführungen nicht ganz folgen können.

Mauser98K
06.12.2006, 23:51
Offenbar hast Du Kraschers Ausführungen nicht ganz folgen können.

Krascher?

Odin
06.12.2006, 23:57
Krascher?

Ja genau. Tut mir leid, aber Du hast überhaupt keinen Arbeitgeber, nimm es nicht so schwer, denn er bezahlt Dich mit wertlosem Scheingeld.

Mauser98K
06.12.2006, 23:59
Ja genau. Tut mir leid, aber Du hast überhaupt keinen Arbeitgeber, nimm es nicht so schwer, denn er bezahlt Dich mit wertlosem Scheingeld.

Ah ja!

Sieh mal zu, daß Du deine Schlafpillen nimmst und ins Bett kommst.

Odin
07.12.2006, 00:02
Ah ja!

Sieh mal zu, daß Du deine Schlafpillen nimmst und ins Bett kommst.

Erwache lieber aus Deinen Träumen, es ist bitter, aber unumgänglich.

Mauser98K
07.12.2006, 00:03
Träum was schönes.

franek
07.12.2006, 12:51
Altbekannt die Sachlage, gab ja mal eine Frau mit ähnlichem Verhalten - Allerdings sind die sog. Parkverstöße ja Halterverstöße, was die Rechtslage eigentlich kompliziert.

Nun ja, wenn die Penner genügend Parkraum zur Verfügung stellten, gäbe es das Problem nicht.




http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,452785,00.html

Ich fordere einen Führerscheinentzug für führerscheinentziehende Angestellte und Beamte und für jedes Knöllchen das sie ausstellen, noch eine saftige Geldbuße für den Aussteller obendrauf.

drgti
07.12.2006, 19:38
Generell bin ich für den Führerscheinentzug aber wir bezahlen KFZ-Steuer und deshalb sollte das Parken überall kostenlos sein.

esperan
04.01.2007, 22:19
Da muss man erst mal nachweisen wer immer mit dem Auto falsch parkt. Die Halterhaftung kann ja keinen Fahrerlaubnisentzug mit sich ziehen ...

ROUGE
04.01.2007, 22:22
Generell bin ich für den Führerscheinentzug

Man sollte präventiv vorgehen und erst gar keine Führerscheine ausgeben.

Odin
04.01.2007, 23:34
Ich fordere einen Führerscheinentzug für führerscheinentziehende Angestellte und Beamte und für jedes Knöllchen das sie ausstellen, noch eine saftige Geldbuße für den Aussteller obendrauf.

Sehr gut.

Gehirnnutzer
05.01.2007, 18:45
Seit bei uns das kostenlose 15 Min-Parken-Ticket eingeführt wurde, habe ich keine Probleme mehr mit Knöllchen rund ums Parken.

lobentanz
06.01.2007, 02:15
rettet man wahrscheinlich vielen Menschen das Leben.
Zustimmung!

lobentanz
06.01.2007, 02:29
Da muss man erst mal nachweisen wer immer mit dem Auto falsch parkt. Die Halterhaftung kann ja keinen Fahrerlaubnisentzug mit sich ziehen ...
Man muß es nicht nachweisen.

Wenn jemand sein Fahrzeug verleiht, obwohl ständig Parkverstöße damit begangen werden, kann das als Beihilfe ausgelegt und ebenso sanktioniert werden wie die Tat selbst.

Allerdings sind 27 Parkversöße wie im Spiegel-Bericht ziemlich wenig. Die hat man, wenn man ein Fahrzeug in einer Großstadt bewegen muß, schnell beisammen.

esperan
06.01.2007, 03:04
Man muß es nicht nachweisen.

Wenn jemand sein Fahrzeug verleiht, obwohl ständig Parkverstöße damit begangen werden, kann das als Beihilfe ausgelegt und ebenso sanktioniert werden wie die Tat selbst.

Allerdings sind 27 Parkversöße wie im Spiegel-Bericht ziemlich wenig. Die hat man, wenn man ein Fahrzeug in einer Großstadt bewegen muß, schnell beisammen.

Wir sind hier nicht im Strafrecht. Außerdem muss man mir erst mal nachweisen, dass ich all diese Zettel erhalten habe. Beihilfe ... höchstens Unterlassung. Also darauf würde ich es gerne mal anlegen. Dem Herrn Richter würde ich aber die Hölle heiß machen ... natürlich mit Rechtsverdreher.

Mauser98K
06.01.2007, 08:53
Wir sind hier nicht im Strafrecht. Außerdem muss man mir erst mal nachweisen, dass ich all diese Zettel erhalten habe. Beihilfe ... höchstens Unterlassung. Also darauf würde ich es gerne mal anlegen. Dem Herrn Richter würde ich aber die Hölle heiß machen ... natürlich mit Rechtsverdreher.

Wenn die hinter dem Scheibenwischer angebrachte Zahlkarte nicht eingelöst wird, schreibt die Behörde (seltener die Polizei, die hat so gut wie nie Zeit, sich um Parkverstöße zu kümmern ) eine schriftliche Verwarnung.

Wird diese nicht eingezahlt, kommt es zu einer Ordnungswidrikeitenanzeige.

esperan
06.01.2007, 16:48
Wenn die hinter dem Scheibenwischer angebrachte Zahlkarte nicht eingelöst wird, schreibt die Behörde (seltener die Polizei, die hat so gut wie nie Zeit, sich um Parkverstöße zu kümmern ) eine schriftliche Verwarnung.

Wird diese nicht eingezahlt, kommt es zu einer Ordnungswidrikeitenanzeige.

Ja klar, dessen Erhalt ich nie bestätigen muss.

Mauser98K
06.01.2007, 17:27
Ja klar, dessen Erhalt ich nie bestätigen muss.

Die Mahnungen gehen dann per Einschreiben raus.

esperan
06.01.2007, 18:34
/:( Da gibts wohl kein Entkommen ... außer ins Ausland abzuhauen ...

esperan
06.01.2007, 20:20
Ha !

Ein neuer Asuwanderungsgrund: Nach zu viel erhaltenen Strafzetteln und weil ich in Gefahr geriet meinen Führerschein abgeben zu müssen, habe ich ein neues Leben in den USA begonnen. Nun habe ich festgestellt, dass man da schon wegen einem Strafzettel in den Knast kommen kann. Jetzt lebe ich in China und lebe als Ritscha-Fahrer ein besseres Leben.

WALDSCHRAT
06.01.2007, 20:52
Man sollte die Härte des Straßenverkehrsrechtes mit der "Härte" des Jugendstrafrechtes in den Vergleich ziehen! Dann werden dem Bürger die Augen geöffnet!!!

Henning

007basti
06.01.2007, 21:01
mein fahrlehrer hat mir mal von einem erzählt, der eine MPU machen musste, weil er über 200 mal falsch geparkt hatte. Der Kerl war ein Privatdetektiv und hat bei seinen Untersuchungen ajnscheinend den wagen immer im halteverbot stehen lassen.

esperan
06.01.2007, 23:31
Man sollte die Härte des Straßenverkehrsrechtes mit der "Härte" des Jugendstrafrechtes in den Vergleich ziehen! Dann werden dem Bürger die Augen geöffnet!!!

Henning

Genau ! Nieder mit diesen widerwärtigen Parksündern ! Knäste bauen !

Mauser98K
07.01.2007, 07:51
Man sollte die Härte des Straßenverkehrsrechtes mit der "Härte" des Jugendstrafrechtes in den Vergleich ziehen! Dann werden dem Bürger die Augen geöffnet!!!

Henning

Das stimmt!

Im Straßenverkehrsrecht ist die Masse der Verstöße mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt.
Das bringt richtig Geld in die öffentlichen Kassen, während das Jugendstrafrecht fast ausschließlich auf Besserung und Sozialisierung des Täters ausgerichtet ist.
Abgesehen davon, daß das nicht immer funktioniert, ist es natürlich sehr teuer.

esperan
07.01.2007, 09:44
Das stimmt!

Im Straßenverkehrsrecht ist die Masse der Verstöße mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt.
Das bringt richtig Geld in die öffentlichen Kassen, während das Jugendstrafrecht fast ausschließlich auf Besserung und Sozialisierung des Täters ausgerichtet ist.
Abgesehen davon, daß das nicht immer funktioniert, ist es natürlich sehr teuer.


Die Städte und Kommunen sollen doch froh sein, dass man falsch parkt. Sonst wären die doch schon lange pleite. Ein Führerscheinentzug bringt ihnen Verluste im dreistelligen Bereich, oder ?

lobentanz
07.01.2007, 18:57
Wir sind hier nicht im Strafrecht. Außerdem muss man mir erst mal nachweisen, dass ich all diese Zettel erhalten habe. Beihilfe ... höchstens Unterlassung. Also darauf würde ich es gerne mal anlegen. Dem Herrn Richter würde ich aber die Hölle heiß machen ... natürlich mit Rechtsverdreher.
Beihilfe entspricht dem Ordnungswidrigkeitengesetz(OwiG)/Straßenverkehrsgesetz(StVG).

Solange die Verwarnungen bezahlt werden, fallen die Verkehrsverstöße nicht auf. Wird die Verwarnung nicht bezahlt oder ist sie wegen der Höhe des Bußgeldes nicht mehr möglich, kommt es zum Bußgeldbescheid. Dieser wird per Postzustellungsurkunde oder Einschreiben zugestellt. Der Nachweis ist also möglich.

lobentanz
07.01.2007, 18:58
Die Städte und Kommunen sollen doch froh sein, dass man falsch parkt. Sonst wären die doch schon lange pleite. Ein Führerscheinentzug bringt ihnen Verluste im dreistelligen Bereich, oder ?
Die sind froh. Auch wenn sie es nicht zugeben.

Viele parken auch ohne Führerschein weiter falsch

Quylon
08.01.2007, 19:05
Es würde reichen, das sog. "Parken mit Verkehrsbehinderung" einzubeziehen. Es wäre weniger Bürokratie, wenn alles, was Falschparken ohne Behinderung" ist, gar nicht erst gespeichert würde. Knöllchen, zahlen, vergessen. Füllt die Staatskase auch, wenn ordentlich viel kontrolliert wird.


Ich wohne in einer Gegend, wo viermal am Tag kontrolliert wird, und das seit 20 Jahren. Als ich hier damals vor 20 Jahren noch keinen eigenen Parkplatz hatte, kannte ich alle Knöllchenverteiler persönlich. Die haben mir auch gesagt, dass sie nicht die Ventilstellung der Räder notieren, wenn man mit Parkscheibe bzw. an Parkuhr parkte. Wel ich damals wusste, wann kontrolliert wurde, und weil parken noch billig war, war es billiger, zu den Kontrollzeiten, die ich kannte, die Uhr zu füttern, als einen Parkplatz zu mieten. Es gab nämlich auch unerkannt kaputte Parkuhren :hihi:

Odin
08.01.2007, 21:38
AHa, deshalb haben sie die alten Parkuhren abgeschafft, damit sie jeden Autofahrer einzeln abzocken können, weil keiner mehr an einer gefüllten Uhr parken kann. Bald wird wahrscheinlich auch die Weitergabe von Parkscheinen verfolgt.

KrascherHistory
08.01.2007, 21:42
Altbekannt die Sachlage, gab ja mal eine Frau mit ähnlichem Verhalten - Allerdings sind die sog. Parkverstöße ja Halterverstöße, was die Rechtslage eigentlich kompliziert.

Nun ja, wenn die Penner genügend Parkraum zur Verfügung stellten, gäbe es das Problem nicht.




http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,452785,00.html

Unglaublich !

franek
09.01.2007, 11:57
AHa, deshalb haben sie die alten Parkuhren abgeschafft, damit sie jeden Autofahrer einzeln abzocken können, weil keiner mehr an einer gefüllten Uhr parken kann. Bald wird wahrscheinlich auch die Weitergabe von Parkscheinen verfolgt.

Zukünftig muss man beim Ziehen eines Parkscheins auch sein KFZ-Kennzeichen mit eingeben...braucht´s dafür länger als eine Minute (schließlich sollte man sein eigenes Kennzeichen ja kennen) wird gleich noch eine Ordnungsgeld für versuchten Parkscheinbetrug auf´s Ticket geschlagen.:cool2:

roxelena
10.01.2007, 19:05
Frauen sind bekanntermassen die besseren Autofahrer. Schlechten Autofahrern gehört der Führerschein grundsätzlich nach einmaligen Alkoholverstössen und dauerhaftem rüpelhaften Parkens entzogen Punkt

Odin
10.01.2007, 19:16
Frauen sind bekanntermassen die besseren Autofahrer. Schlechten Autofahrern gehört der Führerschein grundsätzlich nach einmaligen Alkoholverstössen und dauerhaftem rüpelhaften Parkens entzogen Punkt

So einen groben Unfug wollen wir hier nicht hören. Punkt. X(

KrascherHistory
11.01.2007, 00:52
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei notorischen Verkehrsrowdys gerechtfertigt.

Das ist so eine Individualdefinition.

Mauser98K
11.02.2007, 10:37
Das ist so eine Individualdefinition.

Eine Definition müßte allerdings erstellt werden.

Oder der Begriff der "charakterlichen Ungeeignetheit" müßte weiter gefaßt werden.

Odin
11.02.2007, 11:26
Eine Definition müßte allerdings erstellt werden.

Oder der Begriff der "charakterlichen Ungeeignetheit" müßte weiter gefaßt werden.

Vor allem für Bulletten.

Mauser98K
11.02.2007, 12:35
Vor allem für Bulletten.

Oder Geisteskranke wie Dich.

Odin
11.02.2007, 13:06
Oder Geisteskranke wie Dich.

Du weißt doch, daß es nicht stimmt.


Du bestaunst meine Herrlichkeit.

Mauser98K
11.02.2007, 14:23
Du weißt doch, daß es nicht stimmt.


Du bestaunst meine Herrlichkeit.

Ritalin steht schon bereit,
für Odins große Herrlichkeit.

Großer Odin steig hernieder
und beglück das Forum wieder.

Odin
11.02.2007, 14:40
Ritalin steht schon bereit,
für Odins große Herrlichkeit.

Großer Odin steig hernieder
und beglück das Forum wieder.

Kein Wunder, daß Du mich mit dem Friedrich vergleichen willst.