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Vollständige Version anzeigen : Deutschland doch nicht frei und souverän?



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IM Redro
14.12.2006, 19:44
Wie wir alle wissen, war Berlin (West) bis 1990 nie Teil der BRD. Es stand bis dahin unter Kontroller der Alliierten.

Man dachte ja das 1990 sich das änderte.

Nun fand ich aber das BGBL von 1990 Nr. 1068.

Leider findet man es beim Bund nicht online. Aber ich habe eine recht vertraunswürdige Quelle dafür gefunden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avorbaschrbek/gesamt.pdf

Was mich in dem Dokument stört ist folgender Abschnitt.



Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.


Was meint ihr hierzu?

dtm05
14.12.2006, 19:46
Ist das nie geändert worden?

IM Redro
14.12.2006, 19:50
Ist das nie geändert worden?

Finde dazu nix...

Etwas weiteres zu unserem GG....



Herrn Dr. Konrad Adenauer
Präsident des Parlamentarischen Rates
Bonn



Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !
1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.

3. Zweitens versteht es sich, daß die Polizeibefugnisse, wie sie in Artikel 91(2) enthalten sind, nicht ausgeübt werden dürfen, bis sie von den Besatzungsbehörden ausdrücklich gebilligt sind. In gleicher Weise sollen die übrigen Polizeifunktionen des Bundes im Einklang mit dem in dieser Frage an Sie gerichteten Schreiben vom 14. 4. 49 ausgeübt werden.

4. Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.

5. Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeinen Fragen der Neufestsetzung der Ländergrenzen. Abgesehen von Württemberg-Baden und -Hohenzollern hat sich unsere Haltung in dieser Frage, seitdem wir die Angelegenheit mit Ihnen am 2. März besprochen haben, nicht geändert. Sofern nicht die Hohen Kommissare einstimmig eine Änderung dieser Haltung beschließen, sollen die in den genannten Artikeln festgelegten Befugnisse nicht ausgeübt werden und die Grenzen aller Länder mit Ausnahme von Württemberg-Baden und -Hohenzollern bis zum Zeitpunkt des Friedensvertrages, so wie sie jetzt festgelegt sind, bestehen bleiben.

siehe hierzu auch das Dokument Nr. II der "Frankfurter Dokumente" vom 1. Juli 1948.

hier hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen, der sich durch alle (mir zugänglichen) Veröffentlichungen zieht: anstelle der Worte "mit Ausnahme von Württemberg-Baden und -Hohenzollern" muss es wohl richtig heißen "Württemberg, Baden und Hohenzollern"; gemeint sind die drei früheren Länder Baden-Württembergs: Württemberg-Baden. Württemberg-Hohenzollern und Baden, nicht nur die beiden aufgeführten !.

6. Wir sind fünftens der Auffassung, daß Artikel 84, Absatz 5, und Artikel 87, Absatz 3, dem Bund sehr weitgehende Befugnisse auf dem Gebiet der Verwaltung geben. Die Hohen Kommissare werden der Ausübung dieser Befugnisse sorgfältige Beachtung schenken müssen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu einer übermäßigen Machtkonzentration führen.

7. Bei unserer Zusammenkunft mit Ihnen am 25. April unterbreiteten wir Ihnen eine Formel, in der auf englisch der Sinn des Artikels 72 (2), 3, wiedergegeben war. Diese Formel, die Sie annahmen, da Sie Ihre Auffassung wiedergebe, lautete wie folgt:
"... weil die Wahrung der Rechts- oder wirtschaftlichen Einheit sie erfordert, um die wirtschaftlichen Interessen des Bundes zu fördern oder eine angemessene Gleichheit wirtschaftlicher Möglichkeiten für alle Menschen sicherzustellen."

Wir möchten Sie davon unterrichten, daß die Hohen Kommissare diesen Artikel in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Text auslegen werden.

8. Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden.

9. Wir möchten es auch klar verstanden wissen, daß nach Zusammentritt der gesetzgebenden Körperschaften, die das Grundgesetz vorsieht und nachdem entsprechend dem im Grundgesetz festgelegten Verfahren die Wahl des Präsidenten sowie die Wahl und Ernennung des Kanzlers bzw. der Bundesminister erfolgt sind, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert ist und das Besatzungsstatut daraufhin in Kraft tritt.

10. Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst. Wir möchten diese Gelegenheit benützen, um die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zur erfolgreichen Vollendung ihrer unter kritischen Verhältnissen durchgeführten schwierigen Aufgabe sowie zu der offenkundigen Sorgfalt und Gründlichkeit, mit der sie ihre Arbeit geleistet haben, und zu der Hingabe an demokratische Ideale, nach deren Erreichung wir alle streben, zu beglückwünschen.

Frankfurt, den 12. Mai 1949


http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm

Wir leben also nach etwas was dem Staate aufgezwungen wurde. Daher kannd as GG niemals die Verfassung eines freien und souveränen Staates sein. Es ist ein Besatzungsstatut.

George Rico
14.12.2006, 19:53
Hier kann uns nur Krascher weiterhelfen. :smoke:

Baxter
14.12.2006, 19:55
Wenn dem So ist , würde ich sagen schade das wir die DM aufgegeben haben.

Die anderen Staats-Chef´s , sitzen da und lachen uns ein Verarscht ins Gesicht.

dimu
14.12.2006, 20:01
.
wir sind schon seit 1945 von der souveränität befreit worden.
.

IM Redro
14.12.2006, 20:03
Jetzt nunmal ehrlich.

Die Theorie der ganzen Reichregierungen hin oder her...

Das steht im Bundesgesetzblatt...

Die alliierten machten 1990 Deutschland klar, das Berlin incht Teil Deutschlands ist.

Gehirnnutzer
14.12.2006, 20:09
Wie wir alle wissen, war Berlin (West) bis 1990 nie Teil der BRD. Es stand bis dahin unter Kontroller der Alliierten.

Man dachte ja das 1990 sich das änderte.

Nun fand ich aber das BGBL von 1990 Nr. 1068.

Leider findet man es beim Bund nicht online. Aber ich habe eine recht vertraunswürdige Quelle dafür gefunden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avorbaschrbek/gesamt.pdf

Was mich in dem Dokument stört ist folgender Abschnitt.



Was meint ihr hierzu?

Bei Betrachtungen einzelner Dokumente können zwar solche Gedankengänge kommen, die aber ohne den notwendigen Kontext immer fehlerhaft sein werden.
Die von dir hervorgehobene Passage wird durch den Artikel 7 des 2+4 Vertrages vom 12.9.1990 bedeutungslos.


Artikel 7

(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

dtm05
14.12.2006, 20:12
Bei Betrachtungen einzelner Dokumente können zwar solche Gedankengänge kommen, die aber ohne den notwendigen Kontext immer fehlerhaft sein werden.
Die von dir hervorgehobene Passage wird durch den Artikel 7 des 2+4 Vertrages vom 12.9.1990 bedeutungslos.
Wenn dem so ist, dann ist es gut!

Baxter
14.12.2006, 20:14
.
wir sind schon seit 1945 von der souveränität befreit worden.
.

Ich dachte nach der Wiedervereinigung und der Dm aufgabe sei uns diese wieder zugesichert worden.

Ging es damals wirklich nur um das ok für die Wiedervereinigung und nicht im Suveränität, trotz abzug der Russen und grossteils der anderen Nationen.??

Tratschtante
14.12.2006, 20:18
Jetzt nunmal ehrlich.

Die Theorie der ganzen Reichregierungen hin oder her...

Das steht im Bundesgesetzblatt...

Die alliierten machten 1990 Deutschland klar, das Berlin incht Teil Deutschlands ist.

Für mich war Berlin nie ein Teil Deutschlands. Außerdem hat es immer nur Geld gekostet. Die wollten mit dem Westen auch nie was zu tun haben. Die hat nur die Kohle interessiert. Von mir aus kann man Berlin mit einem Bretterzaun umzäunen und vom Himmel kommt ein großer Arsch und scheißt alles zu.

IM Redro
14.12.2006, 20:23
Bei Betrachtungen einzelner Dokumente können zwar solche Gedankengänge kommen, die aber ohne den notwendigen Kontext immer fehlerhaft sein werden.
Die von dir hervorgehobene Passage wird durch den Artikel 7 des 2+4 Vertrages vom 12.9.1990 bedeutungslos.

Eben nicht so:


Artikel 5

2. Für die Dauer des Aufenthalts sowjetischer Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins werden auf deutschen Wunsch Streitkräfte der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarung zwischen der Regierung des vereinten Deutschland und den Regierungen der betreffenden Staaten in Berlin stationiert bleiben. Die Zahl aller nichtdeutschen in Berlin stationierten Streitkräfte und deren Ausrüstungsumfang werden nicht stärker sein als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags. Neue Waffenkategorien werden von nichtdeutschen Streitkräften dort nicht eingeführt. Die Regierung des vereinten Deutschland wird mit den Regierungen der Staaten, die Streitkräfte in Berlin stationiert haben, Verträge zu gerechten Bedingungen unter Berücksichtigung der zu den betreffenden Staaten bestehenden Beziehungen abschließen.

3. Nach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffen-träger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.


Es werden keinen neuen Truppen stationiert, alter aber nicht abgezogen.

Dazu kommt das es einen Zusatz zum 2+4 Vertrag gibt.



Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierungen der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (»die drei Staaten«)

handelnd auf der Grundlage ihrer langjährigen freundschaftlichen Verbundenheit,

in Würdigung ihres gemeinsamen Eintretens für die Freiheit und Einheit Berlins,

in Anbetracht des Umstands, daß mit Vollendung der Einheit Deutschlands in Frieden und Freiheit auch die Teilung Berlins endgültig beendet wird,

in Anerkennung der Tatsache, daß mit Abschluß des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und mit Herstellung der deutschen Einheit die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin ihre Bedeutung verlieren und

daß das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten haben wird,

in der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren,

im Hinblick auf die zwischen den vier Regierungen geschlossene Vereinbarung über den befristeten Verbleib von Streitkräften der drei Staaten in Berlin - sind wie folgt übereingekommen:



Artikel 1
Der Ausdruck »alliierte Behörden«, wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfaßt

den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt oder - im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient haben;

die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben.

Der Ausdruck »alliierte Streitkräfte«, wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfaßt

die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie in oder in bezug auf Berlin tätig waren;

Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;

nicht-deutsche Staatsangehörige, die in militärischer oder ziviler Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;

Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufgeführten Personen und nicht-deutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser Personen standen.

(Die amtlichen Texte der in diesem Übereinkommen erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.

Soweit in diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies als Bezugnahme auf die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu verstehen.


Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.


Artikel 3
Deutsche Gerichte und Behörden können im Rahmen der Zuständigkeiten, die sie nach deutschem Recht haben, in allen Verfahren tätig werden, die eine vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin begangene Handlung oder Unterlassung zum Gegenstand haben, soweit in diesem Artikel nicht etwas anderes bestimmt wird.

Eine Zuständigkeit deutscher Gerichte oder Behörden nach Absatz 1 besteht nicht für die folgenden Institutionen und Personen, auch wenn ihre dienstliche Tätigkeit beendet ist, und nicht in den nachstehend genannten Verfahren:

die alliierten Behörden;

Angehörige der alliierten Streitkräfte in nichtstrafrechtlichen Verfahren, die eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zum Gegenstand haben;

Angehörige der alliierten Streitkräfte in strafrechtlichen Verfahren, es sei denn, der betreffende Staat stimmt der Einleitung des Verfahrens zu;

Richter an den von den alliierten Behörden eingesetzten Gerichten in Berlin und andere Gerichtspersonen, die ihnen bisher in der Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit gleichgestellt waren, soweit sie in Ausübung ihres Amtes gehandelt haben;

Mitglieder der beim Kontrollrat zugelassenen Militärmissionen und Delegationen in Verfahren, die eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zum Gegenstand haben;

Verfahren, für welche die Genehmigung abgelehnt wurde, die nach Gesetz Nr. 7 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 17. März 1950 zur Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erforderlich war;

andere Verfahren, die eine in Ausübung dienstlicher Tätigkeit für die alliierten Streitkräfte begangene Handlung oder Unterlassung zum Gegenstand haben.

Wenn sich in einem Verfahren, auf das Absatz 2 Anwendung findet, die Frage erhebt, ob eine Person in Ausübung ihres Amtes oder ihrer dienstlichen Tätigkeit gehandelt hat, so sind Verfahren nur auf der Grundlage einer Bescheinigung des betreffenden Staates zulässig, daß die fragliche Handlung oder Unterlassung nicht in Ausübung des Amtes oder der dienstlichen Tätigkeit begangen wurde.


Die deutschen Gerichte sind nach Maßgabe des deutschen Rechts für Streitigkeiten zuständig, die sich aus Arbeitsverträgen (einschließlich der damit zusammenhängenden Sozialversicherungsstreitigkeiten) oder Verträgen über Lieferungen und Leistungen ergeben, die vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte geschlossen worden sind. Klagen gegen die Behörden der drei Staaten sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten. Klagen dieser Behörden werden von der Bundesrepublik Deutschland erhoben.


Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.


Artikel 5
Die Bundesrepublik Deutschland wird keinerlei Ansprüche gegen die drei Staaten oder einen von ihnen oder gegen Institutionen oder Personen, soweit diese im Namen oder im Auftrag der drei Staaten oder eines von ihnen tätig waren, geltend machen wegen Handlungen oder Unterlassungen, welche die drei Staaten oder einer von ihnen oder diese Institutionen oder Personen vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin begangen haben.

Die Bundesrepublik Deutschland erkennt an, daß vorbehaltlich des Artikels 3 die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche von ihrer Herrschaftsgewalt unterliegenden Personen nicht geltend gemacht werden.

Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Verantwortlichkeit für die Entscheidung über Entschädigungsansprüche für Besatzungsschäden, die vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin entstanden sind und für die nach den Bestimmungen der Verordnung Nr. 508 der Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors vom 21. Mai 1951 in ihrer durch spätere Verordnungen und Ausführungsbestimmungen geänderten Fassung Entschädigung zu leisten wäre, und für die Befriedigung dieser Ansprüche, soweit sie nicht bereits geregelt sind. Die Bundesrepublik Deutschland wird bestimmen, welche weiteren der in Absatz 2 genannten und in oder in bezug auf Berlin entstandenen Ansprüche zu befriedigen angemessen ist, und wird die zur Bestimmung und Befriedigung dieser Ansprüche erforderlichen Maßnahmen treffen.


Artikel 6
Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 werden Fragen des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, die sich aus der Suspendierung oder Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Berlin ergeben, im Rahmen der Vereinbarung über den befristeten Verbleib von Streitkräften der drei Staaten in Berlin, einschließlich ihrer Anlagen, behandelt.

Am Ende der in Anlage 2 der genannten Vereinbarung vorgesehenen Abwicklungszeiträume haben die drei Staaten die Gelegenheit, das Vermögen weiterhin zu nutzen, soweit es von ihren diplomatischen und konsularischen Vertretungen benötigt wird, falls angemessene Regelungen (Miete, Tausch oder Kauf) vereinbart werden können.

Im Einklang mit geltenden Verfahren wird bewegliches Vermögen, das nicht mehr für die in der genannten Vereinbarung, einschließlich ihrer Anlagen, bezeichneten Zwecke benötigt wird und das der betreffende Staat nicht kaufen, tauschen oder mieten möchte, an die zuständige deutsche Behörde zurückgegeben.


Artikel 7
Soweit es für den Abschluß von Verfahren, die bei Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte bei dem »Tribunal français de simple police de Berlin« anhängig sind, notwendig ist, übt es seine Gerichtsbarkeit nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften aus. Das »Tribunal français de Berlin« übt seine Gerichtsbarkeit in Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des »Tribunal français de simple police de Berlin« aus.

Die in Absatz 1 genannte Gerichtsbarkeit endet im Fall des »Tribunal français de simple police de Berlin« sechs Monate und im Fall des »Tribunal français de Berlin« zehn Monate nach Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte.

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 4 dieses Übereinkommens finden sinngemäß Anwendung.


Artikel 8
Jede Vertragspartei kann jederzeit um Konsultationen zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens ersuchen. Die Konsultationen beginnen innerhalb von 30 Tagen, nachdem den anderen Vertragsparteien das Ersuchen notifiziert worden ist.


Artikel 9
Jede Vertragspartei kann um eine Überprüfung dieses Übereinkommens ersuchen. Die Gespräche beginnen innerhalb von drei Monaten, nachdem den anderen Vertragsparteien das Ersuchen notifiziert worden ist.


Artikel 10
Ungeachtet des Artikels 11 kommen die Unterzeichnerregierungen überein, dieses Übereinkommen vom Zeitpunkt des Unwirksamwerdens der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig anzuwenden.


Artikel 11
Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt. Diese Regierung teilt den anderen Unterzeichnerregierungen die Hinterlegung jeder Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde mit.

Dieses Übereinkommen tritt am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen deutscher, englischer und französischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt; diese übermittelt den anderen Unterzeichnerregierungen beglaubigte Abschriften.


Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hierzu gehörig Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Bonn am 25. September 1990

Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Lautenschlager

Für die Regierung der Französischen Republik
Boidevaix

Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Vernon A. Walters

Für die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Christopher Mallaby




und zwar den Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

in dem klargemacht wird das alliierte Entscheidungen weiterhin bestand haben

ppp
14.12.2006, 20:32
ich weiß überhaupt nicht was du willst, im redro, die souveräne bundesrepublik deutschland hat halt durch ihren vertreter lautenschlager diese übereinkunft mit frankreich, großbritanien und den usa geschlossen. indem ein staat in verträgen auf teile seiner souveränität freiwillig verzichtet geht doch die souveränität nicht verloren. im grunde genommen ist jeder vertrag zwischen staaten ein teilverzicht von souveränität. soll die bundesrepublik etwa keine verträge mehr schließen?

ErhardWittek
14.12.2006, 20:35
Für mich war Berlin nie ein Teil Deutschlands. Außerdem hat es immer nur Geld gekostet. Die wollten mit dem Westen auch nie was zu tun haben. Die hat nur die Kohle interessiert. Von mir aus kann man Berlin mit einem Bretterzaun umzäunen und vom Himmel kommt ein großer Arsch und scheißt alles zu.
Du sprichst meine Gedanken in schönster Weise aus.

dimu
14.12.2006, 20:37
Eben nicht so:


Es werden keinen neuen Truppen stationiert, alter aber nicht abgezogen.

Dazu kommt das es einen Zusatz zum 2+4 Vertrag gibt.



und zwar den Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

in dem klargemacht wird das alliierte Entscheidungen weiterhin bestand haben
und genau das sagt mir, es gibt trotz aller darstellung, keine souveränität für D.
wir sind abhängig vom "wohlwollen" und von unserer steten "unterwerfung" gegenüber diesen mächten.
wer genau hinschaut, sieht das erbärmliche bemühen unserer politiker, dieser tatsache gerecht zu werden.
.

IM Redro
14.12.2006, 20:40
Interessant sind diese BGBL:



Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung)
sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung
entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Vom 8. Oktober 1990
Zu dem Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten in der gemäß Liste I zu dem am
23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des
Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung sowie zu
dem Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener
Fragen in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten
Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik
Deutschland geänderten Fassung (BGBl. 1955 II S. 301, 305, 405, 944) ist in Bonn
durch Notenwechsel vom 27./28. September 1990 eine Vereinbarung zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen der Französischen
Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland geschlossen worden.
Die Vereinbarung ist am 28. September 1990
in Kraft getreten, nachdem die das Einverständnis der Regierung des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland ausdrückende Antwortnote am 27.
September 1990 und die das Einverständnis der Regierungen der Französischen
Republik sowie der Vereinigten Staaten von Amerika ausdrückenden Antwortnoten
am 28. September 1990 eingegangen sind. Die einleitende deutsche Note vom 27.
September 1990 wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 8. Oktober 1990
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts 503-553.20
Bonn, 27. September 1990
Exzellenzen,
ich beehre mich, auf die Gespräche zwischen Vertretern der
Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der
Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika
und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland Bezug zu nehmen und im Namen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland folgendes vorzuschlagen:
1. Der Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der
gemäß Liste I zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris
unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des
Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland
geänderten Fassung) (»Deutschlandvertrag«) wird mit der
Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier
Mächte in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes
suspendiert und tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags über
die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland,
unterzeichnet in Moskau am 12. September 1990, außer Kraft.
2. Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952
zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in
der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris
unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des
Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland
geänderten Fassung) (»Überleitungsvertrag«) gleichzeitig mit
dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit
diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die
Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum
Überleitungsvertrag.
3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags
bleiben jedoch in Kraft:
Erster Teil:
Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis » . . . Rechtsvorschriften aufzuheben
oder zu ändern« sowie Absätze 3, 4 und 5
Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1
und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8
Dritter Teil:
Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs Artikel 6 Absatz 3
des Anhangs
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1388
Sechster Teil:
Artikel 3 Absätze 1 und 3
Siebenter Teil:
Artikel 1 Artikel 2
Neunter Teil:
Artikel 1
Zehnter Teil:
Artikel 4
Außerdem bleiben Absatz 7 der Schreiben des Bundeskanzlers
an jeden der drei Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954
betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate sowie
die Bestätigungsschreiben der Hohen Kommissare vom 23.
Oktober 1954 in Kraft.
4. a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt,
daß sie sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen wird,
um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen
des Überleitungsvertrags auf dem Gebiet der gegenwärtigen
Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht
umgangen werden.
b) Zu Artikel 11 des Ersten Teils des Überleitungsvertrags:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist sich des
Fortbestehens der I. G. Farbenindustrie A. G. i. L. unter dem
ursprünglichen Namen bewußt; sie bemüht sich nach besten
Kräften, eine zufriedenstellende Lösung entsprechend den in
Artikel 11 des Ersten Teils zum Ausdruck gebrachten Zielen zu
erreichen.
c) Zu dem Dritten, Vierten und Fünften Teil des
Überleitungsvertrags:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bestätigt, daß
die Streichung des Dritten, Vierten und Fünften Teils die
Fortgeltung der darin festgelegten Grundsätze in bezug auf die
innere Rückerstattung, die Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung und die äußeren
Restitutionen sowie die Fortgeltung der entsprechenden
Bestimmungen des Bundesrückerstattungsgesetzes und des
Bundesentschädigungsgesetzes nicht beeinträchtigt. Die den
Opfern der NS-Verfolgung und ihren Hinterbliebenen
zuerkannten Entschädigungsrenten werden weiterhin nach den
geltenden Bestimmungen gewährt.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird dafür
Sorge tragen, daß die Zuständigkeit des
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1389
Obersten Rückerstattungsgerichts bei der Suspendierung des
Überleitungsvertrags auf die deutschen Gerichte übergeht.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß das
Bundesrückerstattungsgesetz und das
Bundesentschädigungsgesetz auf das Gebiet der gegenwärtigen
Deutschen Demokratischen Republik erstreckt werden. Hierfür
sind weitere Bestimmungen erforderlich, die den dortigen
Gegebenheiten Rechnung tragen.
d) Zu dem Neunten Teil des Überleitungsvertrags:
Die Artikel 2 und 3 des Neunten Teils sind nicht beibehalten
worden, da davon ausgegangen wird, daß alle darin behandelten
Fragen geregelt sind, soweit die Vertragsparteien des
Überleitungsvertrags betroffen sind.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die
Verantwortlichkeit für die Bestimmung und Befriedigung von in
Artikel 3 bezeichneten Ansprüchen seitens der ihrer
Herrschaftsgewalt unterliegenden Personen übernommen, die
nach deutschem Recht noch geltend gemacht werden können.
Falls sich die Regierungen der Französischen Republik, der
Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland mit dem Inhalt
dieser Note einverstanden erklären, werden diese Note und die
das Einverständnis Ihrer Regierungen zum Ausdruck
bringenden Antwortnoten eine Vereinbarung zwischen unseren
vier Regierungen bilden, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem
die letzte das Einverständnis ausdrückende Antwortnote
eingeht; die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird
die anderen Regierungen über den Empfang dieser letzten
Antwortnote unterrichten.
Der englische und der französische Wortlaut dieser Note sind
beigefügt; alle drei Wortlaute sind gleichermaßen verbindlich.
Genehmigen Sie, Exzellenzen, die Versicherung meiner
ausgezeichnetsten Hochachtung.
Dr. Lautenschlager
S. E. dem Botschafter der Französischen Republik
S. E. dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
S. E. dem Botschafter des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland
Bonn
Textnachweis zum obigen Bundesgesetzblatt
Diese Vereinbarungen gelten für die Bundesrepublik Deutschland!
ERSTER TEIL:
Artikel 1, Absatz 1 Satz 1, Absätze 3, 4 und 5 :
(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im
Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den
Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern,
(3) Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck "Rechtsvorschriften" umfaßt
Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme
gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen,
Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die
amtlich veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne
Rechtsvorschrift schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der
Präambel, ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Die amtlichen Texte der in diesem Artikel erwähnten Rechtsvorschriften sind
diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.
5) Der Ausdruck "Besatzungsbehörden", wie er in diesem Teil verwendet wird,
bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen
Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die
Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und
Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von
internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der
Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung handeln,
schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände
anderer Mächte.
Artikel 2, Absatz 1.
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher
Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in
Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt
worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung
denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem
Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«
Artikel 3, Absätze 2 und 3
(1) Niemand darf allein deswegen unter Anklage gestellt oder durch Maßnahmen
deutscher Gerichte oder Behörden in seinen Bürgerrechten oder seiner
wirtschaftlichen Stellung nur deswegen beeinträchtigt werden, weil er vor
Inkrafttreten dieses Vertrags mit der Sache der Drei Mächte sympathisiert, sie
oder ihre Politik oder Interessen unterstützt oder den Streitkräften, Behörden
oder Dienststellen einer oder mehrerer der Drei Mächte oder einem
Beauftragten einer dieser Mächte Nachrichten geliefert oder Dienste geleistet
hat. Das gleiche gilt zugunsten von Personen, die den Verbündeten der Drei
Mächte bei ihren gemeinsamen Bestrebungen vor Inkrafttreten dieses
Vertrags Sympathien bezeigt, Unterstützung gewährt, Nachrichten geliefert
oder Dienste geleistet haben. Die deutschen Behörden haben alle ihnen zur
Verfügung stehenden Mittel anzuwenden, um sicherzustellen, daß der Zweck
dieses Absatzes erreicht wird.
Merke:
Hier wird eine Generalamnestie für alle Personen formuliert, die gegen das Deutsche
Reich also gegen das deutsche Volk gehandelt haben. Wie kann das sein? – Warum
tut man das? – Wir erinnern uns, daß weit über 100.000 deutsche Staatsangehörige
nach dem Krieg in Gefängnisse, Konzentrationslager, zu Zwangsarbeit usw. verurteilt
worden sind. – Das nennt man also gleiche Rechte für alle.
(2) Soweit nicht in Absatz (3) dieses Artikels oder durch besondere Vereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Drei Mächte oder der
betreffenden Macht etwas anderes bestimmt ist, sind deutsche Gerichte und
Behörden nicht zuständig in strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen
Verfahren, die sich auf eine vor Inkrafttreten dieses Vertrags begangene
Handlung oder Unterlassung beziehen, wenn unmittelbar vor Inkrafttreten
dieses Vertrags die deutschen Gerichte und Behörden hinsichtlich solcher
Handlungen oder Unterlassungen nicht zuständig waren, ohne Rücksicht
darauf, ob sich diese Unzuständigkeit aus der Sache oder aus der Person
ergibt.
Merke:
Bundesgerichte dürfen hier nicht tätig werden.
(3) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (1) dieses Artikels
und jeder anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die
Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei
Mächten oder der in seinem Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträge dürfen
deutsche Gerichte die ihnen nach deutschem Recht zustehende
Gerichtsbarkeit ausüben:
(a) in nichtstrafrechtlichen Verfahren, für die das Privatrecht maßgebend ist:
(i) gegen juristische Personen, wenn die Gerichtsbarkeit der deutschen
Gerichte vorher allein deswegen ausgeschlossen war, weil diese juristischen
Personen der Kontrolle der Besatzungsbehörden nach den Gesetzen Nr. 52 des
SHAEF und der Militärregierung, betreffend Sperre und Kontrolle von
Vermögen, nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 9, betreffend Beschlagnahme und
Kontrolle des Vermögens der I. G. Farbenindustrie, oder nach dem
Gesetz Nr. 35 der Alliierten Hohen Kommission, betreffend Aufspaltung der
Vermögens der I. G. Farbenindustrie A. G., unterworfen waren;
(ii) gegen natürliche Personen, es sei denn, daß solche Verfahren aus Pflichten
oder Diensten für die Besatzungsbehörden entstehen oder Handlungen oder
Unterlassungen im Zuge der Erfüllung solcher Pflichten oder der Leistung
solcher Dienste betreffen oder aus Ansprüchen entstehen, auf die in Artikel 3
des Neunten Teils dieses Vertrags Bezug genommen wird. Für
Unterhaltsklagen sind deutsche Gerichte jedoch nur zuständig, soweit
Unterhalt für die Zeit nach Inkrafttreten dieses Vertrags verlangt wird;
(b) in Strafverfahren gegen natürliche Personen, es sei denn, daß die
Untersuchung wegen der angeblichen Straftat von den
Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig
abgeschlossen war oder diese Straftat in Erfüllung von Pflichten oder Leistung
von Diensten für die Besatzungsbehörden begangen wurde.
Entsteht in einem strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, auf
das in diesem Absatz Bezug genommen wird, die Frage, ob jemand in
Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die
Besatzungsbehörden gehandelt hat, oder ob die Strafverfolgungsbehörden der
betreffenden Macht oder Mächte die Untersuchung wegen der angeblichen
Straftat endgültig abgeschlossen haben, so wird das deutsche Gericht eine
Bescheinigung des Botschafters oder in seiner Abwesenheit des
Geschäftsträgers der betreffenden Macht als schlüssigen Beweis für diese
Frage in der in der Bescheinigung angegebenen Umfang anerkennen.
Artikel 5, Absätze 1 und 3
(1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die
von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder
einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später
erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig
und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden
demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der
gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und
Behörden zu vollstrecken.
Merke:
Alle Urteile und Entscheidungen der Drei Mächte bleiben in Kraft und dürfen durch
die Bundesrepublik nicht geändert werden.
(3) Im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Urteilen können Einwendungen
gegen einen durch Urteil festgestellten Anspruch durch ein Verfahren nach §
767 der deutschen Zivilprozeßordnung vor dem zuständigen deutschen Gericht
geltend gemacht werden.
Artikel 7, Absatz 1
(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder
einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in
Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind
von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
Artikel 8
Folgende Personen genießen in bezug auf Handlungen, die sie in Ausübung ihres
Amtes vorgenommen haben, während ihrer Amtsdauer und nach deren Ablauf
Immunität gegen gerichtliche Verfolgung im Bundesgebiet:
(a) Mitglieder der in Absatz (2) des Artikels 4 dieses Teils bezeichneten Gerichte;
(b) Mitglieder der in Absatz (1) des Artikels 6 des Dritten Teiles dieses Vertrags
bezeichneten Gerichte, an deren Stelle das Oberste Rückerstattungsgericht
tritt;
(c) von einer der Drei Mächte ernannte Mitglieder des gemäß Absatz (1) des
Artikels 6 dieses Teils errichteten Gemischten Ausschusses und des in Absatz
(5) des Artikels 7 dieses Teiles bezeichneten Gemischten Beratenden
Gnadenausschusses;
(d) von einer der Drei Mächte ernannte Mitglieder des in Absatz (1) des Artikels 12
dieses Teils bezeichneten Prüfungsausschusses;
Während ihrer Amtsdauer genießen diese Personen im Bundesgebiet ferner
die gleichen Vorrechte und Immunitäten, die Mitgliedern diplomatischer
Missionen gewährt werden.
DRITTER TEIL
INNERE RÜCKERSTATTUNG
Anhang zum Dritten Teil
SATZUNG DES OBERSTEN RÜCKERSTATTUNGSGERICHTES
Artikel 3, Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs
(5) (a) Die Richter haben während ihrer Amtszeit den Rang der entsprechenden
Mitglieder des Bundesgerichtshofes und genießen während ihrer Amtszeit
und nach deren Ablauf Immunität gegenüber gerichtlicher Verfolgung für
Handlungen, die sie in Ausübung ihres Amtes vorgenommen haben.
Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
(3) Absatz (3), (4) und (5) des Artikels 2 und Absatz (4) und (5) des Artikels 3
dieser Satzung
finden auf die Geschäftsstellenleiter des Gerichtes entsprechende Anwendung.
SECHSTER TEIL
REPARATIONEN
Artikel 3, Absätze 1 und 3
Artikel 1
(1) Die Frage der Reparationen wird durch den Friedensvertrag zwischen
Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern oder vorher durch diese Frage
betreffende Abkommen geregelt werden. Die Drei Mächte verpflichten sich, zu
keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der
Bundesrepublik geltend zu machen.
(2) Bis zu der in Absatz (1) dieses Artikels vorgesehenen endgültigen Regelung
gelten die folgenden Bestimmungen.
Artikel 3
(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die
Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige
Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt
worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des
Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit
anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen
Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
(2) Die Bundesrepublik wird die Bestimmungen über die Behandlung des
deutschen Auslandsvermögens in Österreich hinnehmen, die in
einem Abkommen enthalten sind, bei dem die gegenwärtigen
Besatzungsmächte Osterreichs Parteien sind, oder die in dem zukünftigen
Staatsvertrag mit Osterreich getroffen werden.
(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und
(2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder
übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale
Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung
dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht
zugelassen.
Merke :
Hier wird sogar klar erkennbar zwischen DEUTSCHLAND (Deutsches Reich) und der
BUNDESREPUBLIK unterschieden. Die Bundesrepublik darf also nichts gegen die
Bestimmungen deren Besatzungschefs unternehmen.
SIEBENTER TEIL
VERSCHLEPPTE PERSONEN UND FLüCHTLINGE
Artikel 1
Die Bundesrepublik verpflichtet sich:
(a) (gestrichen) (b) (gestrichen) (c) (gestrichen)
(d) die Fortführung der Arbeiten zu gewährleisten, die gegenwärtig vom
Internationalen Suchdienst durchgeführt werden;
(e) die ordnungsgemäße Betreuung und Instandhaltung der Gräber alliierter
ziviler Kriegsopfer (falls von den beteiligten Staaten nicht anderweitig
vorgesehen), verschleppter Personen und nichtdeutscher Flüchtlinge im
Bundesgebiet zu übernehmen und Pilgerfahrten von Angehörigen zu diesen
Gräbern zu erleichtern;
(f) den Behörden der Drei Mächte und anderer beteiligter alliierter Staaten bei
der Exhumierung und Überführung der Leichen von Kriegsopfern die gleichen
Möglichkeiten wie bisher zu gewähren.
Artikel 2
Die Bundesrepublik wird für die ordnungsgemäße Betreuung und Instandhaltung der
Gräber alliierter Soldaten im Bundesgebiet (falls von den beteiligten Staaten oder den
diesen Zwecken dienenden Organisationen dieser Staaten nicht anderweitig
vorgesehen) Sorge tragen und die Tätigkeit dieser Organisationen erleichtern. Jede
der Drei Mächte wird in ihrem Mutterland für die ordnungsgemäße Betreuung und
Instandhaltung der Gräber deutscher Soldaten Sorge tragen und die Tätigkeit von
Organisationen erleichtern, die diesen Zwecken dienen.
NEUNTER TEIL
Artikel 1
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen
deutsche Staatsangehörige [erg. Reichsangehörige], die der Herrschaftsgewalt der
Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der
Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind
oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils
dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche
irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser
Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939
und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen
worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der
Bundesrepublik geltend machen.
Merke:
Schlieser, Ostpreußen, Sudetendeutsche, Vertriebene, deutsche Zwangsarbeiter, usw.
können zwar ihre Anträge vor Gericht bringen, werden aber vor Bundesgerichten
niemals Recht bekommen.
Artikel 2
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland bestätigt
die Bundesrepublik, daß keine Regierungsansprüche im Namen Deutschlands
wegen, Maßnahmen, welche von den Regierungen der in Artikel 1 dieses Teils
bezeichneten Staaten oder mit ihrer Ermächtigung zwischen dem 1. September 1939
und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen
worden sind, vor den Verhandlungen über die Friedensregelung erhoben werden
können.
Artikel 3
(1) Die Bestimmungen dieses Artikels gelten bis zum Inkrafttreten einer
Friedensregelung mit Deutschland.
(2) Die Bundesrepublik erkennt an, daß sie oder die ihrer Herrschaftsgewalt
unterliegenden Personen keine Ansprüche irgendwelcher Art gegen die Drei Mächte
oder eine von ihnen oder gegen Organisationen oder Personen, die in ihrem Namen
oder unter ihrer Autorität tätig waren, geltend machen werden wegen Handlungen
oder Unterlassungen, welche die Drei Mächte oder eine von ihnen oder
Organisationen oder Personen, die in ihrem Namen oder unter ihrer Autorität tätig
waren, zwischen dem 5. Juni 1945 und dem Inkrafttreten dieses Vertrags mit Bezug
auf Deutschland, deutsche Staatsangehörige, deutsches Eigentum oder in
Deutschland begangen haben.
(3) Die Bundesrepublik übernimmt die Verantwortlichkeit für die Entscheidung über
Entschädigungsansprüche für Besatzungsschäden, die zwischen dem 1. August 1945
und dem Inkrafttreten dieses Vertrags entstanden sind und für die nach den
Bestimmungen des Gesetzes Nr. 47 der Alliierten Hohen Kommission (abgeändert
durch Gesetz Nr. 79 der Alliierten Hohen Kommission) Entschädigung zu leisten ist,
und für die Befriedigung dieser Ansprüche. Die Bundesrepublik wird bestimmen,
welche weiteren der in Absatz (2) dieses Artikels genannten und im Bundesgebiet
entstandenen Ansprüche zu befriedigen angemessen ist und wird die zur
Bestimmung und Befriedigung dieser Ansprüche erforderlichen Maßnahmen treffen.
(4) Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Ansprüche aus Verträgen, die
Zahlungen aus den nationalen Fonds einer der Drei Mächte vorsehen.
(5) Die Bundesregierung wird alle Entscheidungen, die in bezug auf Ansprüche der in
Absatz (3) dieses Artikels bezeichneten Art von den Behörden der Drei Mächte oder
einer von ihnen vor in kraft treten dieses Vertrages getroffen worden sind,
durchführen, soweit sie nicht bereits durchgeführt sind.
erg. Erläuterung :
Deutschland (Deutsches Reich seit 1871) soll eine Friedensregelung erhalten;
Die Bundesrepublik (als Verwaltungsorgan der Besatzungsmächte tätig) soll bis zu
diesem Zeitpunkt dafür Sorge tragen, dass niemand vor Gericht Ansprüche geltend
machen kann.
ZEHNTER TEIL
Artikel 4
Die Bundesrepublik bestätigt,
daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des
Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten
Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt
erworbenen Rechte nicht berührt.
Merke:
Die Bundesrepublik bestätigt, daß das Deutsche Reich weiter existiert und diesem
Staat mit dem Namen Deutsches Reich alle Rechte zusteht.

blumenau
14.12.2006, 20:51
Na ja, die ganze Paragraphenreiterei.

Seit der Olmert in Berlin rumstrolcht, sollte es für jeden Deppen klar sein, wie es läuft.

Und dabei ist der bei sich zu Hause gar nicht unumstirittene Olmert noch lange nicht der Ernstfall, der spielt in Berlin nur ein bißchen rum, die Vorhut sozusagen, um der BRD Kamarilla mal klarzumachen, was die alle für kleine Würstchen sind.

Deduktiv denken!

Sui
14.12.2006, 20:56
Hier kann uns nur Krascher weiterhelfen. :smoke:

Krascher ist gesperrt und es gab noch nichtmals irgendeine Antwort, warum ?(

Sui

IM Redro
14.12.2006, 21:54
Wo sind die Relativierer???

Ich will hier Antworten!

ppp
14.12.2006, 21:57
.... blabla

Ich will hier Antworten!


und warum gehst du auf antworten gar nicht ein?

IM Redro
14.12.2006, 21:59
und warum gehst du auf antworten gar nicht ein?

weil es bisher keine wirklichen gab...

keiner konte es widerlegen

ppp
14.12.2006, 22:00
doch, ich!!

IM Redro
14.12.2006, 22:12
doch, ich!!

Nein, du trollst und spammst.

Blocksberg
14.12.2006, 23:04
Kann man eigentlich Kopien von diesen Auszügen bekommen?

IM Redro
14.12.2006, 23:22
Kann man eigentlich Kopien von diesen Auszügen bekommen?

Ich habe wear heute die Anfrage an das BIM gestellt... mal sehen ob ich eine Kopie bekomme.

KrascherHistory
20.12.2006, 00:19
Kann man eigentlich Kopien von diesen Auszügen bekommen?

Ja. In gesammelter Form bekommst du das "Legitimationsdebakel der BRD" in FOrm von 37 Punkten geliefert.

Mittels MS Explorer unter www.teredo.cl "37 Punkte", Hauptseite.

Viel Spaß beim Kotzen. Und das meine ich ernst !

KrascherHistory
20.12.2006, 00:41
Interessant sind diese BGBL:

Den interessantesten Teil des sog. Überleitungsvertrages mal als Hauptgang sozusagen. Nun, was steht dort g e n a u :

Artikel 3
(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die
Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige
Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt
worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des
Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit
anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen
Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.


Das "SONSTIGE VERMÖGEN" ist übrigens A L L E S ! Und mit Alles meint man schlicht Alles. Jedes Haus, Auto, Uhr, Schmuck, alle vorstellbaren DInge auf dem Areal "BRD" !!!

Hier habt ihr die rechtl. Grundlage für verschenkte U-Boote an Israel.
Hier habt ihr die Erklärung, warum "wir" trotz 150 Mrd. Exportüberschuß leere Kassen, geplünderte Sozialsystem und bankrotte Rentenversicherung haben, die mittlerweile nur noch an Rentner über Neuverschuldungen zahlen.

In Art. 3 werden sämtliche "Beschwerden" von uns (= Opfer, zur Plünderung freigegeben !) nicht zugelassen. DAS hat eine Bundesregierung 1990 gegen alle Deutschen beschlossen ! Woher Kohl Junior sein 100 Mio Dollar Villa südl. v. London hat ist nun klar ?

Das hier ist nur die Spitze des Eisberges. Die PERVERSION geht noch viel weiter....

(2) .....
(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und
(2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder
übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale
Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung
dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht
zugelassen.

Als 1990 alle den Verzicht der Alliierten beklatscht haben, hat keiner der "Unwissenden" gefragt, worauf sie denn verzichtet haben.

Sie haben auf den seit 1952 bestehenden Verzicht verzichtet !

KrascherHistory
20.12.2006, 00:43
ich weiß überhaupt nicht was du willst, im redro, die souveräne bundesrepublik deutschland hat halt durch ihren vertreter lautenschlager diese übereinkunft mit frankreich, großbritanien und den usa geschlossen. indem ein staat in verträgen auf teile seiner souveränität freiwillig verzichtet geht doch die souveränität nicht verloren. im grunde genommen ist jeder vertrag zwischen staaten ein teilverzicht von souveränität. soll die bundesrepublik etwa keine verträge mehr schließen?

Der Souverän hat die Souveränität freiwillig aufgegeben und war dann nicht mehr souverän.

Wenn der ehemalige Souverän es sich nun aber wieder anders überlegen sollte, dann benötigt er hierfür aber die Zustimmung eines Dritten wg. fehlender Souveränität.

Mußt du bei dieser gequirlten Kacke nicht selbst mal ganz schnell auf´s Töpfchen, Triple "p" ?

Ausonius
20.12.2006, 00:45
@ Im Redro: na ja, es hat sich schon viel geändert durch die Verträge; da braucht man nur mal in die fünf neuen Bundesländer zu schauen. Ich bin aber mit diesem Punkt ein seltenes Mal deiner Meinung, da ich auch finde, dass die fremde Truppenpräsenz vollkommen abgebaut werden sollte und auch einige Sonderrechte nicht mehr gelten sollten.
Nur darf man sich auch nicht eines vormachen: Viele Foristen scheinen ungeheuer hohe Ansprüche an das "frei" und "souverän" zu stellen, so habe ich zumindest das Gefühl - und zwar in Richtung auf eine vollkommene Ablehnung internationaler Verträge. Da aber kein Land (und Deutschland schon mal gar nicht) in der Lage ist, eine vollkommene Autarkie zu erreichen, sind solche Verträge unabdingbar.

KrascherHistory
20.12.2006, 00:48
@ Im Redro: na ja, es hat sich schon viel geändert durch die Verträge; da braucht man nur mal in die fünf neuen Bundesländer zu schauen. Ich bin aber mit diesem Punkt ein seltenes Mal deiner Meinung, da ich auch finde, dass die fremde Truppenpräsenz vollkommen abgebaut werden sollte und auch einige Sonderrechte nicht mehr gelten sollten.
Nur darf man sich auch nicht eines vormachen: Viele Foristen scheinen ungeheuer hohe Ansprüche an das "frei" und "souverän" zu stellen, so habe ich zumindest das Gefühl - und zwar in Richtung auf eine vollkommene Ablehnung internationaler Verträge. Da aber kein Land (und Deutschland schon mal gar nicht) in der Lage ist, eine vollkommene Autarkie zu erreichen, sind solche Verträge unabdingbar.

Wer schränkt die USA in ihrer Souveränität ein, freie Verträge mit anderen freien Staaten zu schließen ?

K E I N E R !

IM Redro
20.12.2006, 09:49
@ Im Redro: na ja, es hat sich schon viel geändert durch die Verträge; da braucht man nur mal in die fünf neuen Bundesländer zu schauen. Ich bin aber mit diesem Punkt ein seltenes Mal deiner Meinung, da ich auch finde, dass die fremde Truppenpräsenz vollkommen abgebaut werden sollte und auch einige Sonderrechte nicht mehr gelten sollten.
Nur darf man sich auch nicht eines vormachen: Viele Foristen scheinen ungeheuer hohe Ansprüche an das "frei" und "souverän" zu stellen, so habe ich zumindest das Gefühl - und zwar in Richtung auf eine vollkommene Ablehnung internationaler Verträge. Da aber kein Land (und Deutschland schon mal gar nicht) in der Lage ist, eine vollkommene Autarkie zu erreichen, sind solche Verträge unabdingbar.

Ja... wir haben 5 neue Bundesländer...

Meck-Pom, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen.

mmmh...

Was fehlt????

KrascherHistory
20.12.2006, 09:53
Ja... wir haben 5 neue Bundesländer...

Meck-Pom, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen.

mmmh...

Was fehlt????

Der Rest von dem, was uns die Alliierten im SHAEF-Gesetz Nr. 52 zugesichert haben. Bis heute.

IM Redro
20.12.2006, 10:16
Der Rest von dem, was uns die Alliierten im SHAEF-Gesetz Nr. 52 zugesichert haben. Bis heute.

Nicht ganz...

Der BRD sind ja 5 neue Bundesländer beigetreten....

Rein geografisch gesehen, gibt es aber 6 Bundesländer nach 1990 in Mitteldeutschland.

Nein... das sechste war NIE Teil der BRD. Aber beigetretten ist es auch nicht.

Warum glauben Menschen, die 40 Jahre lange belogen wurden, plötzlich den Leuten die sie belogen haben? Obwohl diese Leute gar nicht zugeben, das sie gelogen haben.

KrascherHistory
20.12.2006, 10:19
Nicht ganz...

Der BRD sind ja 5 neue Bundesländer beigetreten....

Rein geografisch gesehen, gibt es aber 6 Bundesländer nach 1990 in Mitteldeutschland.

Nein... das sechste war NIE Teil der BRD. Aber beigetretten ist es auch nicht.

Warum glauben Menschen, die 40 Jahre lange belogen wurden, plötzlich den Leuten die sie belogen haben? Obwohl diese Leute gar nicht zugeben, das sie gelogen haben.

Werd konkret. Sprichst du von Groß-Berlin ?

Ist im genannten SHAEF-Gesetz enthalten.

IM Redro
20.12.2006, 10:28
Werd konkret. Sprichst du von Groß-Berlin ?

Ist im genannten SHAEF-Gesetz enthalten.

NATÜRLICH!!!!

Berlin ist nicht der BRD beigetretten...

Im Einigungsvertrag vom 31.August 1990 heisst es



Artikel 1 Länder
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.


weiter heisst es...



Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.


Nun könnte man denken, Ok... die meinen auch das Berlin beitritt... Meinen sie aber nicht... Berlin tritt nicht bei... denn im

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands
- Einigungsvertragsgesetz -
und der Vereinbarung vom 18. September 1990



Artikel 9 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.


Also ist Berlin nicht Teil von Deutschland

KrascherHistory
20.12.2006, 10:48
NATÜRLICH!!!!

Berlin ist nicht der BRD beigetretten...

Im Einigungsvertrag vom 31.August 1990 heisst es

weiter heisst es...

Nun könnte man denken, Ok... die meinen auch das Berlin beitritt... Meinen sie aber nicht... Berlin tritt nicht bei... denn im

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands
- Einigungsvertragsgesetz -
und der Vereinbarung vom 18. September 1990

Also ist Berlin nicht Teil von Deutschland

Deine Aussage ist nur zum Teil richtig, denn 1990 ist

GAR NIX NIEMANDEM

beigetreten. Wieso das ?

Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:

Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

Auch der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland" und der „DDR" vom 31. August 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen, so genannten Staatsrecht nicht mehr:

"Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.".

Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beitreten konnten. Seit dem 18.07.1990 ist das Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der Präambel zum Grundgesetz veröffentlicht wurden, so dass die erst für den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieses bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war.

Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest:

Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.


Diese Rechtsansicht ist inzwischen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen akzeptiert, bzw. sogar bestätigt worden!
Bsw: Beschluss 140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera v. 13.06.2005

************************************************** *****


Der Beitritt der neuen Bundesländer nach GG Art. 23 war nicht möglich

Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag - heißt es:

Artikel 1:
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBI. l Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.

(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.
Artikel 3:
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetz*blatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBI. l S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Artikel 4 (2):

Artikel 23 wird aufgehoben.
GG Art. 23 existierte aber nachgewiesener Maßen bereits nicht mehr, als der angebliche Beitritt der Neuen Bundesländer, bzw. der DDR am 03. Oktober 1990 wirksam erfolgt sein sollte.

Er konnte auch nicht juristisch irreführend für das Deutsche Volk erneut aufgehoben werden, weil auch diese Aufhebung noch dem Besatzungsvorbehalt unterlegen wesen wäre, der den GG Art. 23 jedoch schon vorher beseitigt hatte.

************************************************** *

Die neuen Länder gab es völkerrechtlich am 03.10.1990 noch nicht

Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.

Art. 23 GG war aber mit dem Besatzungsvorbehalt der Alliierten bereits zum 18.07.1990 aufgehoben worden.

Selbst wenn man bei der Löschung des Art. 23 des Grundgesetzes erst auf die Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt abheben würde, welche ja letztlich ebenfalls dem Besatzungsvorbehalt unterlagen, kommt man über die bis vor kurzem veröffentlichte juristische Auslegung eines führenden Verlages für juristische Fachliteratur nicht hinweg. Dort heißt es schlicht und einfach:

Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S. 11: 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben

Ein wirksamer Beitritt der "neuen Bundesländer" zum Grundgesetz war also auch danach am 03.10.1990 rechtlich nicht mehr möglich. Außerdem ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 auch allein für sich betrachtet als selbstkontrahierendes Machwerk der Besatzer ohne Volksbeteiligung nichtig.

In Art. 1 des Ländereinführungsgesetzes heißt es:

„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gebildet. ...“

Das Ländereinführungsgesetz der DDR sollte also erst am 14.10.1990 in Kraft treten. Es gab somit diese Länder rechtskraftfähig zu keiner Zeit während der Einigungsverhandlungen vor dem 03.10.1990.

Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 sah jedoch erst später den Beitritt dieser noch nicht gebildeten Länder bereits am 03.10.1990 vor, indem er dafür im nachgebesserten Anhang vom 23.09.1990 dieses Datum als Ersatz für das ursprüngliche Datum 14.10.1990 festsetzen wollte. Der Anhang wurde im Bundesgesetzblatt der BRD - BGBl II, 1990, S. 1148, am 28.09.1990, allerdings nun ohne Rechtskraftfähigkeit wegen des längst aufgehobenen GG Art. 23. a. F., veröffentlicht. Hier wird der Text aus dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis des Bundesministeriums der Justiz am 28.03.2006 vorgestellt.

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:

§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955)

mit folgenden Änderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990.

Du bist schon auf dem richtigen Wege und das Ausmaß der Juristen-Schweinerei erschließt sich dir immer mehr....

Für diese Gesetzesmanipulation fehlte es aber ebenfalls an jeglicher Rechtsgrundlage. Nicht nur GG Art. 23 a. F. existierte also schon lange nicht mehr am 03.10.1990, sondern auch die neuen Länder gab es überhaupt nicht bei der scheinbaren "Wieder"vereinigung des nur vorgeblich gesamten Deutschlands.

Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel "der Unmöglichkeit" nichtig

Eine weitere gravierende Folge dieser Tatsache ist, dass die von den neuen Ländern, die am 03.10.1990 nicht existierten, entsandten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag dadurch ebenfalls nicht legitimiert waren.

Ihre Beteiligung an der Gesetzgebung ab dem 03.10.1990 widerspricht damit auch dem Grundgesetz, wodurch die gesamte Gesetzgebung in der BRD ab diesem Zeitpunkt ebenfalls illegal und nichtig war – wenn dann die BRD selbst nicht schon als aufgelöst zu erkennen gewesen wäre.

Und schlussendlich saßen im Bundestag der Bundesrepublik Deutschland auch am 03.10.1990 noch Ausländer und Staatenlose, die an der Scheingesetzgebung in diesem teilgenommen haben - und sie damit spätestens ab diesem Zeitpunkt rechtsstaatswidrig und nichtig werden ließ.

BERLIN macht den "Kohl" auch nicht mehr fett !:]

KrascherHistory
20.12.2006, 10:57
NATÜRLICH!!!!

Berlin ist nicht der BRD beigetretten...

Im Einigungsvertrag vom 31.August 1990 heisst es

weiter heisst es...

Nun könnte man denken, Ok... die meinen auch das Berlin beitritt... Meinen sie aber nicht... Berlin tritt nicht bei... denn im

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands
- Einigungsvertragsgesetz -
und der Vereinbarung vom 18. September 1990

Also ist Berlin nicht Teil von Deutschland

Nachschlag. Berlin ist tatsächlich kein Teil von der "BRD".

Von Deutschland, bzw. dem Völkerrechtssubjetk Deutsches Reich schon.

Dieses ist räumlich u.a. im SHAEF-Gesetz 52, die HLKO, Art 116 GG oder § 185 BBG definiert.

Da Berlin aber kein Teil der "BRD" ist, was machen dann die ganzen Ministerien dort (inkl. Milliarden-Umzüge v. Bonn!) ?

Ganz einfach: in der sog. "Hauptstadt" sind n u r Niederlassungen der Mininsterien !

Die "Hauptstellen" sind nach wie vor in Bonn !

Und nun Rate mal, wessen dipl. Korps in Bonn mit 2000 Mann Stärke auch JETZT noch aufwartet ....

....richtig: das der USA !

Gib´s ein Problem, wird der "Laden" übernommen !

Übrigens: die tatsächliche US-Truppenstärke in der "brD" liegt "heute" bei rd. 250.000 Mann !

Komisch, die sind doch "grad" alle abgezogen....!

Denkste....

Pandulf
20.12.2006, 10:58
Was Krascher zu Artikel 3 des Überleitungsvertrages geschrieben hat, daß die "drei Mächte" einseitig die Einziehung des gesamten deutschen Vermögens beschließen können und wir dagegen machtlos sind, habe ich auch gefunden.
Unter: http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html ist der Überleitungsvertrag einsehbar. Ich werde allerdings noch prüfen, ob dieser auch richtig wiedergegeben worden ist.

Es sieht so aus, als ob die physische Besatzung Deutschlands einer rechtlichen gewichen ist.

Was mich noch interessieren würde ist, ob die drei Mächte gemeinsam den Einzug unseres Vermögens beschliessen müssen oder ob auch jede Siegermacht dies im Alleingang kann.

Noch ne Frage: Sind mit den "drei Mächten" nur die Westmächte gemeint?

IM Redro
20.12.2006, 11:12
Noch ne Frage: Sind mit den "drei Mächten" nur die Westmächte gemeint?

Ja... USA, UK und F....

Pandulf
20.12.2006, 11:13
Dann bedeutet dies, daß die Westbindung verewigt ist. Von daher kann Deutschland sich nicht ohne Frankreich an Rußland anbinden.

KrascherHistory
20.12.2006, 11:18
[QOTE=Pandulf;1072710]Was Krascher zu Artikel 3 des Überleitungsvertrages geschrieben hat, daß die "drei Mächte" einseitig die Einziehung des gesamten deutschen Vermögens beschließen können und wir dagegen machtlos sind, habe ich auch gefunden.
Unter: http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html ist der Überleitungsvertrag einsehbar. Ich werde allerdings noch prüfen, ob dieser auch richtig wiedergegeben worden ist.

Er müßte richtig sein.


Es sieht so aus, als ob die physische Besatzung Deutschlands einer rechtlichen gewichen ist.

Schau mal in #37.
"Beide" Besatzungsformen sind seit 1945 ununterbrochen "intakt". Seit 1990 ist es nur etwas subtiler ! Die US-Truppen sind in der "BRD" noch vorhanden. Aber nicht in der Tagesschau. Rd. 250.000 Mann !!!


Was mich noch interessieren würde ist, ob die drei Mächte gemeinsam den Einzug unseres Vermögens beschliessen müssen oder ob auch jede Siegermacht dies im Alleingang kann.

Es gibt gem. Londoner Protokoll v. Sept. 1944 eine Hauptsiegermacht. Durch Anerkennung der sog. SHAEF-Gesetze, haben alle "Mächte", incl. der UdSSR dieses so bestätigt.
Nach dem 8.5.1945 haben die Westmächte gr. Teile der späteren "DDR" geräumt, um die 3 Westsektoren v. Berlin (--> Hauptsiegermacht, wenn Hauptstadt des Feindes "erobert") zu erhalten.

In den Überleitungsverträgen spricht man nur von den 3 Mächten (west).

Da die USA Hauptsiegermacht sind und die Nation der SHAEF-Gesetze sind, werden a l l e "Anfragen" (pervers!) über die Amis geleitet.

Das gilt natürlich auch für U-Boote neuester Bauart aus Kiel, HDW !



Noch ne Frage: Sind mit den "drei Mächten" nur die Westmächte gemeint?

Ja. Die UdSSR haben sich per 1949 "verabschiedet", die Überleitungsverträge/Gesetze sind von 1952/1955

Die "Modifikation" per 27./28.9.1990 erhielt den namentlichen Zusatz "Notenwechsel zum Überleitungsvertrag" und bezieht sich auf die o.a. Verträge/Gesetze.

Dort ist dann auch der "einseitige" Verzicht der Alliierten auf Plünderung (nach 1945 gab´s eh nur noch Trümmer und Steine !) aufgehoben worden.

Dazu gibt es eine inters. Dissertation v. Dr. Rensmann, Hannover.
In einer - leider bisher noch nicht verifizierten - Stelle seines "Buches" (ist komischerweise immer vergriffen/unbestellbar !) spricht er sogar v.d Einräumung der Wiedereinführung der Todesstrafe bei sog. "Unruhen" durch die Reg. Kohl !

Das aber nur am Rande......

KrascherHistory
20.12.2006, 11:35
Dann bedeutet dies, daß die Westbindung verewigt ist. Von daher kann Deutschland sich nicht ohne Frankreich an Rußland anbinden.

Die Formulierung ist hier wichtig: die BRD kann nicht.

Stelle dir die BRD wie eine Glocke vor, die über ein Teilgebiet des Deutschen Reichs gestülpt wurde.

Herrlicher Spielwiese für Makrokriminalität......laß mal deine Phantasie los.....

Pandulf
20.12.2006, 12:15
Die Frage stellt sich, inwieweit die Zustimmung der Bundesregierung, als auch die spätere Ratifizierung des Vertrags durch das Parlament überhaupt rechtswirksam ist. Art. 3 des Überleitungsvertrages gibt den drei Westmächten bzw. der Hauptsiegermacht USA das Recht, jederzeit das gesamte Vermögen der Bürger der BRD einzuziehen. Damit wird das Rechtsinstitut Eigentum für die Bundesbürger abgeschafft. Sprich die Zustimmung des Parlaments ist verfassungswidrig, da sie gegen Art. 14 GG[Eigentum] verstößt. Sprich die Amis haben nichts als ein Stück Papier in der Hand, da der Überleitungsvertrag nicht rechtwirksam vom Palament ratifiziert worden ist.

KrascherHistory
20.12.2006, 12:34
Die Frage stellt sich, inwieweit die Zustimmung der Bundesregierung, als auch die spätere Ratifizierung des Vertrags durch das Parlament überhaupt rechtswirksam ist. Art. 3 des Überleitungsvertrages gibt den drei Westmächten bzw. der Hauptsiegermacht USA das Recht, jederzeit das gesamte Vermögen der Bürger der BRD einzuziehen. Damit wird das Rechtsinstitut Eigentum für die Bundesbürger abgeschafft. Sprich die Zustimmung des Parlaments ist verfassungswidrig, da sie gegen Art. 14 GG[Eigentum] verstößt. Sprich die Amis haben nichts als ein Stück Papier in der Hand, da der 2 + 4 Vertrag nicht rechtwirksam vom Palament ratifiziert worden ist.

Nicht schlecht gedacht. Aber jetzt verlasse mal den "Kreislauf" der "BRD".

Die OMF namens "BRD" war N I E ein Staat. Ging auch gar nicht. Was in Bonn/Berlin stattfindet, ist ein Theaterstückchen.

J e d e Bundesregierung ist der verlängerte Arm der Alliierten. Ohne Eigenständigkeit oder Staatlichkeit.

Die Alliierten haben Verträge mit sich selbst gemacht.

2+4 Vertrag ? ? ?

Wer sollen denn die 2 sein ? Zwei all. Besatzerkonstrukte ?
Das "GG", das du in deine Kausalkette einbeziehst, ist durch Alliierte zu g e n a u nur diesem Zwecke, dem der Kontrolle, kreiert worden.

Sei 1990 ist das Land zur Plünderung freigegeben. Das hätten sie schon 1945 machen können, auf Trümmer und Steine hatte man aber nicht so die rechte Lust.

Also gibt man den Deutschen einen pseudo-demokrat. Anschupser und wartet.
"Glücklicherweise" kriegen "die" auch schnell ein Wirtschaftswunder hin.
1990 war das "Schwein" fett genug.

Über die mlt. SUmmen, die hier aus dem "Gebiet" gezogen werden, möchte ich mich gar nicht auslassen. Es sind Milliardenbeträge !

Gelder, die auch du erwirtschaftest, das BSP, stehen dir nicht mehr zur Verfügung.

Zur "Kompensation" veranstaltet die Theater-Gruppe der OMF-BRD in Berlin eine "Reform" nach der anderen....

Muselrichter
21.12.2006, 02:21
Deutschland ist weder frei, noch souverän!
Wir haben keinen offiziellen Friedensvertrag und befinden uns rein rechtlich
immer noch im Kriegszustand. Wir haben einen Waffenstillstand, rein rechtlich, mehr
nicht!
Die Weisungen der Siegermächte sind weiterhin für uns bindend, gilt folglich auch
für Berlin.
Dies zu eurem "Souverän" und "Frei"! Ihr meint, Ihr seit frei:) ),:) ),:) ), einfach lachhaft. Deutschland ist weder frei, noch souverän, wo bleiben wohl all die Milliarden
Steuergelder, mal einen Blick auf deine Straße getan? Da jedensfalls nicht!
Ich finde es interessant, wir haben schon, als BRD+DDR keinen offiziellen Friedensvertrag und im Berlin-Vertrag stimmt auch so einiges nicht. Wir sind also
weder souverän, noch frei, noch haben wir Frieden. Wir haben einen Waffenstillstand! :D :D :D

ROUGE
23.12.2006, 09:50
J e d e Bundesregierung ist der verlängerte Arm der Alliierten. Ohne Eigenständigkeit oder Staatlichkeit.


Und wenn es so wäre, JA UND? Wir leben seit mehr als 60 Jahren im Frieden. Fast jeder Haushalt hat 2 Autos, mindestens 2x im Jahr geht´s irgendwohin in den Urlaub. Wir haben massenweise Freizeitveranstaltungen und Party satt, und....und....und.....

Wenn das die Unfreiheit ist, dann möchte ich nie wieder frei sein.

Bruddler
23.12.2006, 10:26
Zitat von KrascherHistory
J e d e Bundesregierung ist der verlängerte Arm der Alliierten. Ohne Eigenständigkeit oder Staatlichkeit.

So isses !
(Diese Tatsache erklaert auch, warum es in D keine Volksabstimmungen (Plebiszite) geben darf ! )


Jetzt nunmal ehrlich.

Die Theorie der ganzen Reichregierungen hin oder her...

Das steht im Bundesgesetzblatt...

Die alliierten machten 1990 Deutschland klar, das Berlin incht Teil Deutschlands ist.

dass Berlin nicht Teil Deutschlands ist...

Toll - das wuerde bedeuten, dass die Wahnsinnsverschuldung von Berlin
(>60 Milliarden Euro) eine Angelegenheit der Alliierten ist ? :cool2: :lach:

(Wie bereits in anderen Threads erwaehnt : Deutschland ist eine einzige Lachnummer ! )

Bruddler
23.12.2006, 10:31
Und wenn es so wäre, JA UND? Wir leben seit mehr als 60 Jahren im Frieden. Fast jeder Haushalt hat 2 Autos, mindestens 2x im Jahr geht´s irgendwohin in den Urlaub. Wir haben massenweise Freizeitveranstaltungen und Party satt, und....und....und.....

Wenn das die Unfreiheit ist, dann möchte ich nie wieder frei sein.

wo lebst Du eigentlich ??? :vogel:

Götz
23.12.2006, 10:46
Dann bedeutet dies, daß die Westbindung verewigt ist. Von daher kann Deutschland sich nicht ohne Frankreich an Rußland anbinden.

Deshalb sind deutsch-russische Treffen auch immer eine Dreiecksbeziehung,
wobei die Franzosen Sonderbeziehungen zwischen Russland und Deutschland,
ganz sicher nicht ungewollt, zumindest erschweren.

Götz
23.12.2006, 10:57
Laut dem, von KrascherHistory zitierten, Artikel 3 des Überleitungsvertrages,
ist demnach jeder Deutsche Bestandteil der Verfügungsmasse der westlichen
Siegermächte, dafür gibt es eigentlich nur eine Definition, es handelt sich um
Sklaverei.

ROUGE
23.12.2006, 14:08
wo lebst Du eigentlich ??? :vogel:

In einem recht friedlichen Land namens Deutschland. Und wo wohnst Du?

Blocksberg
23.12.2006, 15:21
Also wenn mich die BRD nicht anklagen kann, will ich ein Formblatt dafür haben, was ich jedem ,,Richter" unter die Nase halten kann. :p

KrascherHistory
23.12.2006, 16:54
Und wenn es so wäre, JA UND? Wir leben seit mehr als 60 Jahren im Frieden. Fast jeder Haushalt hat 2 Autos, mindestens 2x im Jahr geht´s irgendwohin in den Urlaub. Wir haben massenweise Freizeitveranstaltungen und Party satt, und....und....und.....

Wenn das die Unfreiheit ist, dann möchte ich nie wieder frei sein.

Hat Mami den Kühlschrank wieder aufgefüllt ?

Waffenstillstand ist kein Frieden. Und das sich töten lassen in Afghanistan, dem Irak oder sonst wo, ist auch kein Frieden.

Dein pers., stat. "Warenkorb" ist schon interessant. Selbst die blumigste brD-Übertreibungs-Statistik kommt da nicht hin.

Wenn du mal selbst Geld verdienen solltest und die Pickel im Gesicht den Bartstoppeln gewichen sind, kannst ja nochmal reinschauen.

KrascherHistory
23.12.2006, 16:56
Also wenn mich die BRD nicht anklagen kann, will ich ein Formblatt dafür haben, was ich jedem ,,Richter" unter die Nase halten kann. :p

Das was du in deiner Birne hast und dazu lernen kannst, ist das Formblatt.

Wdh: K E I N Richter in der "brD" kann ein Verfahren gegen die eröffnen. Anklagen können die Schwarzkittel, so viel sie wollen !

Fachmaf
23.12.2006, 20:32
Da die USA Hauptsiegermacht sind und die Nation der SHAEF-Gesetze sind, werden a l l e "Anfragen" (pervers!) über die Amis geleitet.

Es gibt keine "Hauptsiegermacht". Das SHAEF war keine nationale Einrichtung der USA, sondern ein zusammengefaßtes Oberkommando der alliierten Streitkräfte, das 1943 in London gegründet und nach Ende der Kampfhandlungen aufgelöst wurde (und damit seine Befehle, die natürlich keine "Gesetze" waren, nationale Befehlslage wurden).


Dazu gibt es eine inters. Dissertation v. Dr. Rensmann, Hannover.
In einer - leider bisher noch nicht verifizierten - Stelle seines "Buches" (ist komischerweise immer vergriffen/unbestellbar !) spricht er sogar v.d Einräumung der Wiedereinführung der Todesstrafe bei sog. "Unruhen" durch die Reg. Kohl !

Seltsam - in "meiner" UB steht es am Platz in der Freihand-Ausleihe. Vielleicht solltest du doch mal lernen, wie man Literatur beschafft und sie danach mit Verstand liest.

Fachmaf
23.12.2006, 20:34
Das was du in deiner Birne hast und dazu lernen kannst, ist das Formblatt.
Wdh: K E I N Richter in der "brD" kann ein Verfahren gegen die eröffnen. Anklagen können die Schwarzkittel, so viel sie wollen !

Auf diese abseitige Meinung würde ich mich nicht verlassen, denn bisher funktionierten Verfahren gegen Anhänger der abstrusen Reichslehre ganz gut. In Strafverfahren kann sich das strafschärfend auswirken.

Pandulf
23.12.2006, 23:45
Es ist wirklich nicht einfach. Gemäß § 3 des Überleitungsvertrages (ÜV) aus dem Jahre 1952 haben die Allierten das Recht, das gesamte Deutsche Vermögen als Reparationsleistung einzuziehen. Im 2 + 4 Vertrag haben die Allierten 1990 den Überleitungsvertrag verändert, aber auf besagten § 3 ÜV ausdrücklich nicht verzichtet. Das heißt, das theoretisch ein unlimitierter Reparationsanspruch Deutschland bedroht.

Auf der anderen Seite haben die Allierten im 2 + 4 Vertrag Deutschland die "volle Souveränität" zugesichert. Zu dieser vollen Souveränität steht ein einseitig festzusetzender Reparationsanspruch im totalen Widerspruch. Souveränität bedeutet, daß ein solcher Anspruch nur durch Vertrag entstehen kann, sprich die BRD müsste dem durch das Parlament zustimmen. Auf erste Position, daß die Reparationszahlungen noch nicht geregelt sind, hat die USA bei den Verhandlungen mit der BRD wegen den Zwangsarbeitern bestanden. Letztere Position, die der "vollen Souveränität" der BRD durch die 2 + 4 Verträge, ist Position der deutschen Regierung.

Nach meiner Meinung haben die Allierten im 2 + 4 Vertrag nicht auf Art. 3 des ÜV verzichtet, um weiterhin Druck auf Deutschland bei Einzelfallfragen wie der "Zwangsarbeiterentschädigung" machen zu können. Dieser Art 3. ÜV ist Verhandlungsmasse bei Altfällen, berechtigt aber nicht auf unendliche Reparationen wegen der gewährten "vollen Souveränität" durch die 2 + 4 Verträge. Sprich wir Deutschen können rechtssicher Eigentum bilden, sollten aber noch einzelne Altfälle finanziell abwickeln.

ROUGE
26.12.2006, 13:33
Hat Mami den Kühlschrank wieder aufgefüllt ?

Nee, Mami hat nen anderen Geschmack. Die hat mit schwarzen Perlen für goldene Tage und flambierten Schrimps nichts am Hut.



Waffenstillstand ist kein Frieden. Und das sich töten lassen in Afghanistan, dem Irak oder sonst wo, ist auch kein Frieden.

Soweit ich informiert bin, wird kein Bundeswehrsoldat zu einem derartigen Einsatz gezwungen. Schon gar nicht von den Amerikanern.


Dein pers., stat. "Warenkorb" ist schon interessant. Selbst die blumigste brD-Übertreibungs-Statistik kommt da nicht hin.

Nun, so gut wie es den Deutschen in heutiger Zeit geht, ist es ihnen wohl in ihrer ganzen Geschichte noch nicht gegangen. Deshalb haben sie auch wenig Sehnsucht nach dem von Dir nachgetrauerten Deutschen Reich.

KrascherHistory
28.12.2006, 12:59
In einem recht friedlichen Land namens Deutschland. Und wo wohnst Du?

Interessant: schau mal in die Staatsangehörigkeit deines "Personal"-Ausweises.

Wie heißt der Staat doch gleich ?

KrascherHistory
28.12.2006, 13:04
[QUTE=Fachmaf;1077253]Es gibt keine "Hauptsiegermacht". Das SHAEF war keine nationale Einrichtung der USA, sondern ein zusammengefaßtes Oberkommando der alliierten Streitkräfte, das 1943 in London gegründet und nach Ende der Kampfhandlungen aufgelöst wurde (und damit seine Befehle, die natürlich keine "Gesetze" waren, nationale Befehlslage wurden).

"Wir begrüßen unseren staatl. geprüften Forenwächter, auch bekannt unter "f achman", "maf" oder "maf2" nun unter dem neuen, unheimlich witzigen Namen "f achmaf".
Deine Kreativität ist einzigartig, Schwarzkittel !

Wer hat 1944 die SHAEF-Gesetze anerkannt ?
Wieso wurde Schalck-Golodkowski per 2005 in Berlin mittels SHAEF-Gesetz 53 noch verurteilt ?


Seltsam - in "meiner" UB steht es am Platz in der Freihand-Ausleihe. Vielleicht solltest du doch mal lernen, wie man Literatur beschafft und sie danach mit Verstand liest.[/

Was bei dir steht und wie auch immer versucht wird, krummzupflügen, ist hier scheiß-egal.

KrascherHistory
28.12.2006, 13:06
Auf diese abseitige Meinung würde ich mich nicht verlassen, denn bisher funktionierten Verfahren gegen Anhänger der abstrusen Reichslehre ganz gut. In Strafverfahren kann sich das strafschärfend auswirken.

Deine Meinung ist irrelevant, Schwarzkittel.

Bist du der "Neue" ?

Deine Formulierung ist noch etwas drittklassig. Chef im Urlaub ?

Kannst nebenbei das neugierige Forenpublikum mal über das jur. Standesrecht aufklären !

KrascherHistory
28.12.2006, 13:12
Es ist wirklich nicht einfach. Gemäß § 3 des Überleitungsvertrages (ÜV) aus dem Jahre 1952 haben die Allierten das Recht, das gesamte Deutsche Vermögen als Reparationsleistung einzuziehen. Im 2 + 4 Vertrag haben die Allierten 1990 den Überleitungsvertrag verändert, aber auf besagten § 3 ÜV ausdrücklich nicht verzichtet. Das heißt, das theoretisch ein unlimitierter Reparationsanspruch Deutschland bedroht.

Reparationen können erst nach einem Friedensvertrag mit ehem. 46 Feindnationen verhandelt werden. Bis dato laufen die "Billionen"-Zahlungen unter G e s c h e n k e !!!


Auf der anderen Seite haben die Allierten im 2 + 4 Vertrag Deutschland die "volle Souveränität" zugesichert. Zu dieser vollen Souveränität steht ein einseitig festzusetzender Reparationsanspruch im totalen Widerspruch. Souveränität bedeutet, daß ein solcher Anspruch nur durch Vertrag entstehen kann, sprich die BRD müsste dem durch das Parlament zustimmen. Auf erste Position, daß die Reparationszahlungen noch nicht geregelt sind, hat die USA bei den Verhandlungen mit der BRD wegen den Zwangsarbeitern bestanden. Letztere Position, die der "vollen Souveränität" der BRD durch die 2 + 4 Verträge, ist Position der deutschen Regierung.

Es besteht weiterhin der alliierte Vorbehalt unter Art. 139 GG. Dieser hätte zuerst gestrichen werden müssen.
Im o.a. Vertrag heißt es "....wird Dtl. w i e ein souveräner Staat behandelt !"
Hier zählt das genaue lesen. Behandelte ich dich wie ein König, bist du es dann ?


Nach meiner Meinung haben die Allierten im 2 + 4 Vertrag nicht auf Art. 3 des ÜV verzichtet, um weiterhin Druck auf Deutschland bei Einzelfallfragen wie der "Zwangsarbeiterentschädigung" machen zu können. Dieser Art 3. ÜV ist Verhandlungsmasse bei Altfällen, berechtigt aber nicht auf unendliche Reparationen wegen der gewährten "vollen Souveränität" durch die 2 + 4 Verträge. Sprich wir Deutschen können rechtssicher Eigentum bilden, sollten aber noch einzelne Altfälle finanziell abwickeln.

Es war def k e i n Vertrag, da es hierfür zweier unabhängiger Vertragsparteien bedurft hätte ! Die Alliierten haben das mit sich selbst beschlossen und 2 Besatzerkonstrukte auf einem Teilgebiet des DR haben (mußten) abgenickt !

KrascherHistory
28.12.2006, 13:14
=ROUGE;1079273]Nee, Mami hat nen anderen Geschmack. Die hat mit schwarzen Perlen für goldene Tage und flambierten Schrimps nichts am Hut.
Soweit ich informiert bin, wird kein Bundeswehrsoldat zu einem derartigen Einsatz gezwungen. Schon gar nicht von den Amerikanern.

Gut formuliert: soweit du informiert bist.....


Nun, so gut wie es den Deutschen in heutiger Zeit geht, ist es ihnen wohl in ihrer ganzen Geschichte noch nicht gegangen. Deshalb haben sie auch wenig Sehnsucht nach dem von Dir nachgetrauerten Deutschen Reich.

Darum geht es nicht. Kann ich dein Haus an Dritte veräußern ?
Warum soll es bei 1/3 des DR legitim sein ?

Pandulf
28.12.2006, 13:51
@Krasher

Gemäß Art. 139 GG gilt das GG nicht für die von den Allierten beschlossenen Gesetze zur Bekämpfung des NS/Militarismus. Woher weiß ich denn, was für Gesetze die Allierten diesbezüglich beschlossen haben? Kann man das irgendwo nachlesen?

KrascherHistory
28.12.2006, 16:13
@Krasher

Gemäß Art. 139 GG gilt das GG nicht für die von den Allierten beschlossenen Gesetze zur Bekämpfung des NS/Militarismus. Woher weiß ich denn, was für Gesetze die Allierten diesbezüglich beschlossen haben? Kann man das irgendwo nachlesen?

SHAEF-Gesetze
Alliierte Kontrollratgesetze

ppp
28.12.2006, 21:37
fassen wir also zusammen: neuschwabenland ist nicht frei und nicht souverän.

ROUGE
28.12.2006, 21:57
Darum geht es nicht. Kann ich dein Haus an Dritte veräußern ?


Solltest Du lieber nicht versuchen, sonst hetze ich die Deine Lieblings-Schwarzkittel auf Dich.

Im Ernst. Wen kümmert es, ob das Land, in dem ich lebe, nun Deutsches Reich, BRD, Heiliges Römisches Rech deutscher Nationen oder sonstwie genannt wird?

Es ist mir auch schnurzegal, ob die Siegermächte nach wie vor theoretisch irgendwelche Rechte über die Deutschen haben. Sollen sie doch. Sie werden ihre vermeintlichen Rechte erst dann anwenden, wenn die politische Situation danach schreit.

Und wenn es jemals so weit kommen sollte, wäre man gut beraten, schon vorher Amerikaner, Engländer, Franzose, Holländer, Chinese oder Eskimo zu werden.

Walter Hofer
28.12.2006, 21:57
fassen wir also zusammen: neuschwabenland ist nicht frei und nicht souverän.

dann ist es Teil der Ostzone und darf nur mit den nBL einen Partnerschaftsvertrag eingehen.

Fachmaf
28.12.2006, 22:08
Gemäß Art. 139 GG gilt das GG nicht für die von den Allierten beschlossenen Gesetze zur Bekämpfung des NS/Militarismus. Woher weiß ich denn, was für Gesetze die Allierten diesbezüglich beschlossen haben? Kann man das irgendwo nachlesen?

Art.139 GG bezieht sich auf die Kontrollrats-Direktiven 24 und 38 vom 12.1. und 12.10.1946 (ABl. 1946 S.98 und S.184). Deshalb die Anführungszeichen im Verfassungstext. In den Ländern gab es dazu Durchführungsnormen.

Jahrbuch des öffentlichen Rechts (JöR) neuer Folge (n.F.) 1 (1951), S.897;
Dürig in Maunz/Dürig/Herzog, GG-Kommentar zu Art.3 Rnr.274 Fn.1;
Jess, Bonner Kommentar, Art.139 S.11f.

Meistens wird Art.139 GG in Verbindung mit Art.131 GG kommentiert, weil er nur dienstrechtliche Wirkungen für Beamte hat, deshalb mehr Literatur dort.

Was KracherDummy da schwafelt, entbehrt jeder Grundlage. Art.139 GG sicherte den Bestand der Entnazifizierungsmaßnahmen für den deutschen öffentlichen Dienst. Durch Zeitablauf geht dieser Verfassungsartikel seiner biologischen Lösung entgegen - es gibt einfach kaum noch Menschen, die von ihm betroffen sind.

Fachmaf
28.12.2006, 22:11
dann ist es Teil der Ostzone und darf nur mit den nBL einen Partnerschaftsvertrag eingehen.

Es könnte ja mit Ostpreußen (südl.) fusionieren. Dann gehörten den Polen alle Fahrzeuge in der Antarktis. Jong, datt wär ne Ding!

Fachmaf
28.12.2006, 22:13
Warum geht es nicht. Kann ich dein Haus an Dritte veräußern ? Warum soll es bei 1/3 des DR legitim sein ?

Weil nichts veräußert wurde ... weil es im Völkerrecht das Effektivitätsprinzip gibt ...

KrascherHistory
28.12.2006, 22:39
fassen wir also zusammen: neuschwabenland ist nicht frei und nicht souverän.

Fassen wir zusammen: wofür steht

p

p

p

Angebote werden in jedem spam-thread entgegengenommen...

KrascherHistory
28.12.2006, 22:42
Solltest Du lieber nicht versuchen, sonst hetze ich die Deine Lieblings-Schwarzkittel auf Dich.

Im Ernst. Wen kümmert es, ob das Land, in dem ich lebe, nun Deutsches Reich, BRD, Heiliges Römisches Rech deutscher Nationen oder sonstwie genannt wird?

Es ist mir auch schnurzegal, ob die Siegermächte nach wie vor theoretisch irgendwelche Rechte über die Deutschen haben. Sollen sie doch. Sie werden ihre vermeintlichen Rechte erst dann anwenden, wenn die politische Situation danach schreit.

Und wenn es jemals so weit kommen sollte, wäre man gut beraten, schon vorher Amerikaner, Engländer, Franzose, Holländer, Chinese oder Eskimo zu werden.

Das Beispiel mit dem Haus ist doch recht simpel.

Du hast 10 Ha.

Ich stehle dir davon 4 Ha.

Im Grundbuchauszug findest du künftig deine 6 Ha.

Dein 10 Ha - Land heißt jetzt 6 Ha - Land. Es hat nur einen anderen Namen.

Das 10Ha-Land ist identisch mit dem 6 Ha-Land. Es hat nur einen anderen Namen !

Beschwere dich nicht, ich bin stärker. Verstehe es. Los !

KrascherHistory
28.12.2006, 22:42
Weil nichts veräußert wurde ... weil es im Völkerrecht das Effektivitätsprinzip gibt ...

Also könnte ich dir eine 7,65er durch die Birne jagen und es Effektivitätsprinzip nennen ? :)) :)) :))

Danke, verstanden ! :] :] :] :]

ROUGE
28.12.2006, 23:06
Du hast 10 Ha.

Ich stehle dir davon 4 Ha.



Wie das?

Auflassung ohne Vormerkung? Ohne Grundbucheintragung?

Selbst wenn der Notar samt Grundbuchamt mitmachen, gutgläubiger Erwerb i.V.m. rechtmäßiger Eigentumsübertragung? Wohl kaum.

Erzähl mir den Trick. Bekommst n Keks.

KrascherHistory
28.12.2006, 23:16
Wie das?

Auflassung ohne Vormerkung? Ohne Grundbucheintragung?

Selbst wenn der Notar samt Grundbuchamt mitmachen, gutgläubiger Erwerb i.V.m. rechtmäßiger Eigentumsübertragung? Wohl kaum.

Erzähl mir den Trick. Bekommst n Keks.

Welchen Fehler begehst du (kein Keks!!) ?

Du unterstellst Rechtstaatlichkeit !

Entsprechendes Bsp. (Grundschuldeintragung v. rd. TDM 900 auf Firmenggebäude) ist 1992 durch Grundbuchfälschung eines Richters passiert.

Situation 2006: die Fälschung ging durch div. Instanzen und ist bis heute nicht vom Tisch !

Und nu ?

ROUGE
28.12.2006, 23:28
Entsprechendes Bsp. (Grundschuldeintragung v. rd. TDM 900 auf Firmenggebäude) ist 1992 durch Grundbuchfälschung eines Richters passiert.

Situation 2006: die Fälschung ging durch div. Instanzen und ist bis heute nicht vom Tisch !

Und nu ?

Sachverhalt und Beweissituation scheinen zu komlex, um eine nicht zu kassierende Urteilsfindung eindeutig zu ermöglichen, selbst wenn man unberücksichtigt lässt, ob Du ein strafrechtlichen oder zivilrechtliches Urteil meinst.

14 Jahre scheinen allerdings auch für die Ausschöpfung des Instanzenweges recht ordentlich.

KrascherHistory
28.12.2006, 23:40
Sachverhalt und Beweissituation scheinen zu komlex, um eine nicht zu kassierende Urteilsfindung eindeutig zu ermöglichen, selbst wenn man unberücksichtigt lässt, ob Du ein strafrechtlichen oder zivilrechtliches Urteil meinst.

14 Jahre scheinen allerdings auch für die Ausschöpfung des Instanzenweges recht ordentlich.

Ne, ist ganz einfach. EIne einfache Grundbuchfälschung.

Der "Belastete" Eigentümer beantrage die Löschung und der Sachverhalt war einfachst.

Das sog. jur. Standesrecht legitimierte immer wieder die "Entscheidung" des RIchters.

"Ich" kann dir jederzeit dein Eigentum nehmen, wenn ich zu den richtigen "Kreisen" gehöre.

ROUGE
28.12.2006, 23:53
Ne, ist ganz einfach. EIne einfache Grundbuchfälschung.

Der "Belastete" Eigentümer beantrage die Löschung und der Sachverhalt war einfachst.

Das sog. jur. Standesrecht legitimierte immer wieder die "Entscheidung" des RIchters.

"Ich" kann dir jederzeit dein Eigentum nehmen, wenn ich zu den richtigen "Kreisen" gehöre.

Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts kann man sich kein fundiertes Urteil bilden und erlauben.

Was das Standesrecht und die Praxis der entsprechenden Kammern angeht, ist sicher manches nicht besonders glücklich. Das gilt aber nicht ausschließlich für das juristische Standesrecht sondern ganz allgemein für sämtliche berufsständische Vereinigungen; nimm z.B. die überkommenen Regelungen der HwO und die Satzungen der Innungen.

Aber, sei beruhigt, man arbeitet daran, schon seit dem Mittelalter.

KrascherHistory
28.12.2006, 23:57
Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts kann man sich kein fundiertes Urteil bilden und erlauben.

Was das Standesrecht und die Praxis der entsprechenden Kammern angeht, ist sicher manches nicht besonders glücklich. Das gilt aber nicht ausschließlich für das juristische Standesrecht sondern ganz allgemein für sämtliche berufsständische Vereinigungen; nimm z.B. die überkommenen Regelungen der HwO und die Satzungen der Innungen.

Aber, sei beruhigt, man arbeitet daran, schon seit dem Mittelalter.

Rot: ist schon i.O.

Blau: nur hat es bei den Juristen die schlimmsten Auswirkungen: dein Recht bleibt verwehrt.

Grün: das dauert uns - IPD - zu lange. Wir arbeiten seit 2006 bundesweit dagegen.

ROUGE
29.12.2006, 00:04
Grün: das dauert uns - IPD - zu lange. Wir arbeiten seit 2006 bundesweit dagegen.

Gut Ding will Weile haben. IPD? Ich dachte es mir:

http://irafs1.ira.uka.de/I3V_HTML/VERANSTALTUNGEN/6923

Fachmaf
29.12.2006, 06:42
Also könnte ich dir eine 7,65er durch die Birne jagen und es Effektivitätsprinzip nennen ? :)) :)) :))
Danke, verstanden ! :] :] :] :]

Nein, KracherDummerle. Du bist kein Völkerrechtssubjekt.

Fachmaf
29.12.2006, 06:45
Ne, ist ganz einfach. EIne einfache Grundbuchfälschung.
Der "Belastete" Eigentümer beantrage die Löschung und der Sachverhalt war einfachst.
Das sog. jur. Standesrecht legitimierte immer wieder die "Entscheidung" des RIchters.
"Ich" kann dir jederzeit dein Eigentum nehmen, wenn ich zu den richtigen "Kreisen" gehöre.

Das sollte sich ja leicht beweisen lassen, cf. Publizität des Grundbuchs. Einfach Auszug mit Anlagen anfordern.

Aber wenn verwirrte Teredioten am Werk sind, kann nicht viel Sinn herauskommen.

KrascherHistory
29.12.2006, 09:43
Gut Ding will Weile haben. IPD? Ich dachte es mir:

http://irafs1.ira.uka.de/I3V_HTML/VERANSTALTUNGEN/6923

Ein wenig ver-dacht. Interim Partei Deutschland.

KrascherHistory
29.12.2006, 09:45
Das sollte sich ja leicht beweisen lassen, cf. Publizität des Grundbuchs. Einfach Auszug mit Anlagen anfordern.

Aber wenn verwirrte Teredioten am Werk sind, kann nicht viel Sinn herauskommen.

Du mußt für solche Zeilen so früh aufstehen ?

Was läuft verkehrt in deinen Foren-Wächter-Leben ?

Was sind die Vorsätze für 2007 ? Nutzung der 2. Staatsbürgerschaft und Flucht aus der "brD" ?

Fachmaf
29.12.2006, 12:28
Du mußt für solche Zeilen so früh aufstehen ?
Was läuft verkehrt in deinen Foren-Wächter-Leben ?
Was sind die Vorsätze für 2007 ? Nutzung der 2. Staatsbürgerschaft und Flucht aus der "brD" ?

Was war nun mit der "Grundbuchfälschung"?

Haloperidol
29.12.2006, 13:54
Ein wenig ver-dacht. Interim Partei Deutschland.

Hast du einen Link zu dieser Partei, oder ist das einfach deine HP?

malnachdenken
29.12.2006, 13:57
So isses !
(Diese Tatsache erklaert auch, warum es in D keine Volksabstimmungen (Plebiszite) geben darf ! )



Ich finde, dass die jier gezeigte "Kompetenz" von Usern wie Dir und Krascher schon genug beweisen, warum es in Deutschland keine Volksabstimmungen auf Bundeseben geben sollte.

Auf kommunaler und Landesbene gibt es btw bereits Volksabstimmungen, aber das scheint Dich nicht zu interessieren.

ppp
29.12.2006, 13:58
also haldol, zur ipd: ich finde, jeder der neuschwabenländler sollte eine eigene partei haben.

Walter Hofer
29.12.2006, 14:06
also haldol, zur ipd: ich finde, jeder der neuschwabenländler sollte eine eigene partei haben.

Neudingensländer Kracher lässt es halt krachen, ist ja Silvester (Krachertime) :D

papageno
29.12.2006, 14:34
wäre deutschland frei, dann wäre der euro nie eingeführt und hartz iv nie in kraft getreten, ohne dass es deutschland und europa merkt.

wir werden eine Kolonie der USA, die machen es so clever, dass es sogar die Russen nicht merken.

malnachdenken
29.12.2006, 14:46
wäre deutschland frei, dann wäre der euro nie eingeführt und hartz iv nie in kraft getreten, ohne dass es deutschland und europa merkt.

wir werden eine Kolonie der USA, die machen es so clever, dass es sogar die Russen nicht merken.

Gibt es für sowas nicht Tabletten?

ppp
29.12.2006, 14:49
Gibt es für sowas nicht Tabletten?

bei schwerwiegender psychose gibt man gerne haldol.

Gärtner
29.12.2006, 14:49
wäre deutschland frei, dann wäre der euro nie eingeführt und hartz iv nie in kraft getreten, ohne dass es deutschland und europa merkt.

wir werden eine Kolonie der USA, die machen es so clever, dass es sogar die Russen nicht merken.

Man muß schon deutlich merkbefreit sein, um aus der Euro-Einführung und der Hartz IV-Gesetzgebung eine Kolonialisierung seitens der USA abzuleiten. Mir ist jedenfalls eine US-amerikanische Beteiligung an den genannten Sachverhalten bzw. deren Zustandekommen nicht bekannt.

Hast du noch andere, ebenso lustige Geschichten? Vielleicht so etwas: Die stark gesunkene Produktion von Gartenzwergen hat in den vergangenen 50 Jahren erheblich zum Klimawandel beigetragen.

Brutus
29.12.2006, 14:58
So lange es keine Volksabstimmungen gibt, ist Deutschland ein besetztes Land, das von den USA einer systematischen Gehirnwäsche und "kulturellen"l Kolonisierung unterzogen wird.

ppp
29.12.2006, 14:59
auch mister ragtime ist so ein haldol-fall.

Gärtner
29.12.2006, 15:01
So lange es keine Volksabstimmungen gibt, ist Deutschland ein besetztes Land, das von den USA einer systematischen Gehirnwäsche und "kulturellen"l Kolonisierung unterzogen wird.

Gehirnwäsche? Ja, du klingst danach.

malnachdenken
29.12.2006, 15:07
Hast du noch andere, ebenso lustige Geschichten? Vielleicht so etwas: Die stark gesunkene Produktion von Gartenzwergen hat in den vergangenen 50 Jahren erheblich zum Klimawandel beigetragen.


Ich würde eher den Geburtenrückgang und die immer weniger werdenden Störche in Brandenburg anführen. Offensichtlich ist damit doch bewiesen, dass die Störche die Kinderlein bringen.

Zumindest, wenn man der "Logik" von papagano und Co dabei folgen würde. :))

Brutus
29.12.2006, 15:09
@ppp und der Gelehrte:

Wir wissen es, für euch ist es das Höchste, den Besatzer-Stiefel zu lecken, von dem ihr getreten werdet.

Gärtner
29.12.2006, 15:20
@ppp und der Gelehrte:

Wir wissen es, für euch ist es das Höchste, den Besatzer-Stiefel zu lecken, von dem ihr getreten werdet.

Das trifft nicht zu. Masochistische Autoritätsgeilheit, arschkriechende Führergläubigkeit und der militärtechnische Fetisch zum Stiefellecken ist bekanntlich Krondomäne von Braunbatzen deines "geistigen" Zuschnitts.

Dümmliches "Besatzer"-Gefasel bleibt auch nach der 1000sten Wiederholung dümmliches Gefasel bar jeder sachlichen Grundlage.

Brutus
29.12.2006, 15:35
Das trifft nicht zu. Masochistische Autoritätsgeilheit, arschkriechende Führergläubigkeit und der militärtechnische Fetisch zum Stiefellecken ist bekanntlich Krondomäne von Braunbatzen deines "geistigen" Zuschnitts.

Vorhin ist von Volksabstimmungen die Rede gewesen. Alles andere ist Produkt Deiner geistigen Umnachtung.



Dümmliches "Besatzer"-Gefasel bleibt auch nach der 1000sten Wiederholung dümmliches Gefasel bar jeder sachlichen Grundlage.

Ich hoffe, Du findest im neuen Jahr einen kompetenten Therapeuten. Gute Besserung!

Brutus
29.12.2006, 16:15
@ Der Gelehrte und ppp

Es sind Leute wie Ihr, die dafür verantwortlich sind, daß 82% der Deutschen der Ansicht sind, das Volk habe politisch nichts zu sagen.

Macht weiter so, irgendwann werden es 100% oder knapp darunter sein, die denken, die parlamentarische Demokratie ist ein Fall für die Tonne.

Typen, die so unterbelichtet sind wie Ihr, sind die besten Wahlkämpfer der NPD!

http://www.stern.de/politik/deutschland/forsa/:Forsa-Umfrage-Die-Regierung-Volk/579367.html

klartext
29.12.2006, 16:18
@ Im Redro: na ja, es hat sich schon viel geändert durch die Verträge; da braucht man nur mal in die fünf neuen Bundesländer zu schauen. Ich bin aber mit diesem Punkt ein seltenes Mal deiner Meinung, da ich auch finde, dass die fremde Truppenpräsenz vollkommen abgebaut werden sollte und auch einige Sonderrechte nicht mehr gelten sollten.
Nur darf man sich auch nicht eines vormachen: Viele Foristen scheinen ungeheuer hohe Ansprüche an das "frei" und "souverän" zu stellen, so habe ich zumindest das Gefühl - und zwar in Richtung auf eine vollkommene Ablehnung internationaler Verträge. Da aber kein Land (und Deutschland schon mal gar nicht) in der Lage ist, eine vollkommene Autarkie zu erreichen, sind solche Verträge unabdingbar.
Es herscht hier bei manchen ein krasses Missverstänndnis von der praktischen Bedeutung abstrakten Rechts.
Mir ist nicht bekannt, dass der Bundestag nach 1991 irgendeine Entscheidung nicht treffen konnte, weil wir angeblich nicht frei sind. Ebensowenig ist mir bekannt, welche Entscheidungen wir nicht treffen können.

Liegnitz
29.12.2006, 16:34
War es nie und wird es vorläufing nie sein.
Mehr kann man dazu nicht sagen.

Fachmaf
29.12.2006, 16:53
War es nie und wird es vorläufing nie sein.
Mehr kann man dazu nicht sagen.

Versuch's trotzdem mal zu erläutern.

Liegnitz
29.12.2006, 17:09
Versuch's trotzdem mal zu erläutern.

KrascherHistory
Hat es schon eingehend richtig erklärt, wie uns Deutschen von den Allierten die Verfassung und einfach alles andere übergestülpt wurde.


Deutschland ist weder frei, noch souverän!
Wir haben keinen offiziellen Friedensvertrag und befinden uns rein rechtlich
immer noch im Kriegszustand. Wir haben einen Waffenstillstand, rein rechtlich, mehr
nicht!
Die Weisungen der Siegermächte sind weiterhin für uns bindend, gilt folglich auch
für Berlin.
Dies zu eurem "Souverän" und "Frei"! Ihr meint, Ihr seit frei:) ),:) ),:) ), einfach lachhaft. Deutschland ist weder frei, noch souverän, wo bleiben wohl all die Milliarden
Steuergelder, mal einen Blick auf deine Straße getan? Da jedensfalls nicht!
Ich finde es interessant, wir haben schon, als BRD+DDR keinen offiziellen Friedensvertrag und im Berlin-Vertrag stimmt auch so einiges nicht. Wir sind also
weder souverän, noch frei, noch haben wir Frieden. Wir haben einen Waffenstillstand! :D :D :D

Oder hier . Diesen Standpunkt vertrete ich ganz genau.

malnachdenken
29.12.2006, 17:57
KrascherHistory
Hat es schon eingehend richtig erklärt, wie uns Deutschen von den Allierten die Verfassung und einfach alles andere übergestülpt wurde.


Du schreibst Unsinn.
Das Grundgesetz wurde von den deutschen Ländern formuliert, angefertigt und ratifiziert.

Die paar Vorgaben, bspw der Machtverteilung betreffend, sollten nur die Fehler der Weimarer Verfassung vorbeugen.

Aber wahrscheinlich ist Dir dieser Zusammenhang einfach nur zu hoch, solange Gestalten, wie Krascher, pseudointellektuell Paragraphen hier reinkopieren und sie ungelesen bzw unverstanden als eine Art "heilige Schrift" ansehen.

Du plapperst dabei nur einem anderen Nachplapperer nach, und weißt im Grunde nicht, dass Du völlig auf dem Holzweg bist.

Mensch, Du bist doch sicherlich erwachsen, also verhalte Dich auch so.

Fachmaf
29.12.2006, 19:26
Ich hätt's nicht besser schreiben können!

klartext
29.12.2006, 19:51
Und wenn es so wäre, JA UND? Wir leben seit mehr als 60 Jahren im Frieden. Fast jeder Haushalt hat 2 Autos, mindestens 2x im Jahr geht´s irgendwohin in den Urlaub. Wir haben massenweise Freizeitveranstaltungen und Party satt, und....und....und.....

Wenn das die Unfreiheit ist, dann möchte ich nie wieder frei sein.
Genauso ist es. Da scheint es manche zu geben, die sich selbst einreden, sie wären unfrei und dann irgendwo irgendwelche Texte interpretieren, um ihre Knechtschaft zu bestätigen.
Ich wüsste nicht, wer und was mich daran hindern sollte, das zu tun, was ich möchte., hinzureisen, wohin ich möchte und zu sagen, was ich möchte ( bis auf die berühmte Ausnahme ).
Wieder so ein theoretisches Geschwätz ohne praktische Bedeutung.

Gärtner
30.12.2006, 02:25
KrascherHistory
Hat es schon eingehend richtig erklärt, wie uns Deutschen von den Allierten die Verfassung und einfach alles andere übergestülpt wurde.

Selbst wenn dem so wäre: wie beurteilst du die durch zahlose Wahlen (in Bund, Ländern und Gemeinden) kontinuierlich & faktisch erfolgte Billigung des Grundgesetzes durch den demokratischen Souverän?

klartext
30.12.2006, 04:58
Selbst wenn dem so wäre: wie beurteilst du die durch zahlose Wahlen (in Bund, Ländern und Gemeinden) kontinuierlich & faktisch erfolgte Billigung des Grundgesetzes durch den demokratischen Souverän?
Mach Krascher gibr es auch das Volk nicht, also kann es auch nicht über etwas abstimmen. Wir leben alle irgendwie in einem Vakuum und haben es noch nicht bemerkt, wenn man diesen Ausführungen glauben darf.

derNeue
30.12.2006, 10:32
Selbst wenn dem so wäre: wie beurteilst du die durch zahlose Wahlen (in Bund, Ländern und Gemeinden) kontinuierlich & faktisch erfolgte Billigung des Grundgesetzes durch den demokratischen Souverän?

Haben wir in diesen zahllosen Wahlen über unser Grundgesetz abstimmen dürfen? Da scheint mir etwas entgangen zu sein. Vielleicht hab ich da eine "Partei für die demokratische Neuausrichtung der deutschen Verfassung" übersehen. Werde mir nächstes Mal den Wahlzettel genauer angucken.

Walter Hofer
30.12.2006, 11:07
Haben wir in diesen zahllosen Wahlen über unser Grundgesetz abstimmen dürfen?

Über das willst du im Grundgesetz abstimmen? Gibt es ein besseres als unser Grundgesetz?

Götz
30.12.2006, 11:25
Über das willst du im Grundgesetz abstimmen? Gibt es ein besseres als unser Grundgesetz?

Man muß es ja nicht als ganzes in Frage stellen, aber es gäbe so einige Punkte,
wie zum Beispiel unser Wahlsystem und der übertriebene Föderalismus,
die man in Frage stellen kann.

Gehirnnutzer
30.12.2006, 11:31
Haben wir in diesen zahllosen Wahlen über unser Grundgesetz abstimmen dürfen? Da scheint mir etwas entgangen zu sein. Vielleicht hab ich da eine "Partei für die demokratische Neuausrichtung der deutschen Verfassung" übersehen. Werde mir nächstes Mal den Wahlzettel genauer angucken.

Hier mal für alle, die immer noch der Meinung sind das sich aus Artikel 146 GG eine Verpflichtung ergibt, obwohl hier nur die Geltungsdauer des GG festgelegt wird, was zum nachdenken:



BVerfG, Beschluss vom 31. 3. 2000 - 2 BvR 2091/ 99 (Lexetius.com/2000,488 [2000/10/334]) (http://lexetius.com/2000,488)

...................
4.

Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind. Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.

.............................

klartext
30.12.2006, 14:05
Man muß es ja nicht als ganzes in Frage stellen, aber es gäbe so einige Punkte,
wie zum Beispiel unser Wahlsystem und der übertriebene Föderalismus,
die man in Frage stellen kann.
Unser Grundgesetz ist gut, es gab in der deutschen Geschichte nie ein besseres. Und gerade der Föderalismus verhindert einen von Berlin diktierten Einheitsbrei und gibt den Regionen ein starkers Stück Selbstbestimmung.
Natürlich könnte einiges besser sein. Eine Änderung ist jedoch über die Wahlen möglich. Es wurde bereits mehrfach verändert oder ergänzt.

KrascherHistory
30.12.2006, 14:13
[QE=malnachdenken;1083976]Du schreibst Unsinn.
Das Grundgesetz wurde von den deutschen Ländern formuliert, angefertigt und ratifiziert.

Falsch. Im sog. parl. Rat saßen div. alliierte Soldaten, die beschlossen haben. Alte Fotos beweisen dieses. Eines kannst du unter www.teredo.cl "37 Punkte" einsehen.


Die paar Vorgaben, bspw der Machtverteilung betreffend, sollten nur die Fehler der Weimarer Verfassung vorbeugen.

Ich versuche mal einen ähnlich schwachsinnigen Satz:
"Ich habe ihn getötet, weil ich befürchten mußte, das er etwas Böses tun will..."

Ist das angekommen ?


Aber wahrscheinlich ist Dir dieser Zusammenhang einfach nur zu hoch, solange Gestalten, wie Krascher, pseudointellektuell Paragraphen hier reinkopieren und sie ungelesen bzw unverstanden als eine Art "heilige Schrift" ansehen.

Auch ein guter Absatz: einen pseudointellektuellen §§ erkenne ich woran doch gleich ?


Du plapperst dabei nur einem anderen Nachplapperer nach, und weißt im Grunde nicht, dass Du völlig auf dem Holzweg bist.

Menschen mit einer eigenen Meinung sind mir lieber, auch wenn diese nicht die meinige ist, als Menschen die so gar nix vertreten und permanent argumentationslos gegen etwas/alles sind. So einer bist du.


Mensch, Du bist doch sicherlich erwachsen, also verhalte Dich auch so.

Ein nachgewiesener Reifeverzug ist dir bereits unabhängig von div. anderen Usern attestiert worden ! Dem ist nix hinzuzufügen.

KrascherHistory
30.12.2006, 14:15
Es herscht hier bei manchen ein krasses Missverstänndnis von der praktischen Bedeutung abstrakten Rechts.
Mir ist nicht bekannt, dass der Bundestag nach 1991 irgendeine Entscheidung nicht treffen konnte, weil wir angeblich nicht frei sind. Ebensowenig ist mir bekannt, welche Entscheidungen wir nicht treffen können.

Es gibt kein abstraktes Recht. Es gibt Recht. Ein Richter hat ein Gesetz anzuwenden.

Was ist daran so schwierig ?

KrascherHistory
30.12.2006, 14:15
Ich hätt's nicht besser schreiben können!

Das stimmt ! :hihi: :hihi: :)) :)) :)) :]

KrascherHistory
30.12.2006, 14:25
Selbst wenn dem so wäre: wie beurteilst du die durch zahlose Wahlen (in Bund, Ländern und Gemeinden) kontinuierlich & faktisch erfolgte Billigung des Grundgesetzes durch den demokratischen Souverän?

Wenn es denn so wäre, Gelehrter !

Nach "oberster Rechtsnorm", dem GG, welches eigentlich nur ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze war/ist (das nur am Rande), ist nach Art.38 GG ganz klar und eindeutig vorgegeben, wie in der brD zu wählen ist.

Unmittelbar, direkt, geheim.....

Seit 1956 (Bundeswahlgesetz) ist das aber anders. Es gibt einen sog. ersten Wahlgang, der konform zu Art.38 ist U N D einen zweiten Wahlgang, der so gar nix mehr mit der Rechtsnorm Art. 38 zu tun hat.

Hier wähle ich eine Partei. Genauer gesagt eine Liste. Wer wo auf dieser Liste plaziert ist, entzieht sich des Souveräns.
Rein theoretisch kann J E D E R mit genügend Geld, EInfluß oder welchen Interessen auch immer in den BT "gelangen".

Unabhängig davon, ob er v. Volk tatsächlich unmittelbar, direkt gewählt worden ist. Hast dir noch nie die Frage gestellt, warum immer neue "Gestalten" im BT auftauchen, die keiner kennt ?

Komischerweise mit so gar nicht dt. Namen (das ist eine Feststellung, keine Braunbatzerei, wisch bitte den Schaum wieder v. Munde ab !) dabei sind, bzw. immer weniger.

Eine Frau Üzgül würde auch nicht in den BT mittels Art.38 GG gelangen.

Genau genommen: K E I N E R der sog. bekannten Politiker. Denn sie müßten sich dem VOlke direkt stellen und das geschieht seit 1956 schon nicht mehr.

Interessanterweise hat man f.d. Bundeswahlgesetz auch rd. 20 Jahre zur Ratifizierung benötigt und dann im Nachherein alle Wahlen für korrekt erklärt !

Dein Verständnis von einem klaren, demokrat. Vorgehen ? Nun denn....

Fazit: an den Wahlen in der brD ist nix demokratisch. Parteien beschließen - nach welchen Kriterien auch immer - eine Besetzung von Personen, die ich als Wähler im nachherein nur noch zu bestätigen habe.

Für deine Intelligenz sollte dieser einfache Verstoß gegen Art. 38 GG längst feststellbar gewesen sein. Oder wo ist dein Problem ?

Eine Wahl, die gegen einen Art. des GG durchgeführt wurde, ist nichtig. Damit ist jeder BT nichtig.

Wollen wir weiter machen.... ?

KrascherHistory
30.12.2006, 14:32
Mach Krascher gibr es auch das Volk nicht, also kann es auch nicht über etwas abstimmen. Wir leben alle irgendwie in einem Vakuum und haben es noch nicht bemerkt, wenn man diesen Ausführungen glauben darf.

Ich wünschte, du würdest deinem nick mal mehr Bedeutung beimessen !

Wo habe ich behauptet, es gäbe das Volk nicht ?

Hier kommt es auf korrektes Zitieren an ! Immer, wenn v. dt. Volke gesprochen wird muß man ganz genau nachfragen, w e l c h e s Volk ist genau gemeint.

Wer ist "Deutscher" ?

Selbst das "GG" bezieht sich auf das RuStaG v. 1913 !

Es wird eine genaue Zugehörigkeit zur "brD" vermieden !

Warum ?

Weil die "brD" K E I N E eigene Staatsangehörigkeit hat. Österreicht, USA, GB, F, R, usw. komischerweise schon.

Lt. "Personalausweis" ist deine Staatsangehörigkeit "deutsch".

Bei "anderen" lautet sie: united staates of america, united kingdom, Österreich, etc.

Bei "uns" steht nicht "Bundesrepublik Deutschland" sondern "deutsch".

Den Staat zeige mir bitte mal auf einer Landkarte. Kenne ich nicht !

Wir leben auch in keinem Vakuum. Wir können alle atmen, ersticken hier nicht.

Es geht um eine jur. Legitimation. Das faktische vorhandensein einer "brD" ist unbestritten.
Schreibe bitte künftig klarer, konkreter, Klartext !

KrascherHistory
30.12.2006, 14:33
Über das willst du im Grundgesetz abstimmen? Gibt es ein besseres als unser Grundgesetz?

Walter, nimm die Brille ab !

Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze, von Militärs beschlossen.

Natürlich gibt es besseres. Unser Völkerrechtssubjekt Weimarer Verfassung !

KrascherHistory
30.12.2006, 14:36
Hier mal für alle, die immer noch der Meinung sind das sich aus Artikel 146 GG eine Verpflichtung ergibt, obwohl hier nur die Geltungsdauer des GG festgelegt wird, was zum nachdenken:

Die "Verpflichtung" ergibt sich nicht aus dem Art. 146 GG allein.

In seiner Urform v. 1949 ist das GG einmal von vorne bis hinten zu lesen; wer es schafft, wird feststellen, das es einen AUftrag beinhaltet.

--> die Wiederherstellung des dt. Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.

DAS und nur das ist der Auftrag. Das es rd. 180x seit 1950 krummgepflügt wurde, ist auf einem anderen Blatt Papier.

Vielleicht gehörst du auch zu den "usern" die der Meinung sind, der 146er stellt "GG" und Verfassung gleich !?

Fachmaf
30.12.2006, 14:46
Walter, nimm die Brille ab !
Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze, von Militärs beschlossen.
Natürlich gibt es besseres. Unser Völkerrechtssubjekt Weimarer Verfassung !

Mal wieder der alte Blödsinn. Eine Verfassung ist kein Völkerrechtssubjekt. Sie ist die Grundordnung einer Staatsgewalt eines Staates, der regelmäßig Völkerrechtssubjekt ist.

Fachmaf
30.12.2006, 14:48
Die "Verpflichtung" ergibt sich nicht aus dem Art. 146 GG allein.
In seiner Urform v. 1949 ist das GG einmal von vorne bis hinten zu lesen; wer es schafft, wird feststellen, das es einen AUftrag beinhaltet.
--> die Wiederherstellung des dt. Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.
DAS und nur das ist der Auftrag. Das es rd. 180x seit 1950 krummgepflügt wurde, ist auf einem anderen Blatt Papier.
Vielleicht gehörst du auch zu den "usern" die der Meinung sind, der 146er stellt "GG" und Verfassung gleich !?

Aus welchen Textstellen soll sich dieser "Auftrag" konkret ergeben?

Art.146 GG "stellt" nichts "gleich". "Grundgesetz" ist der Name der geltenden Verfassung. Art.146 GG handelt von einer anderen, zukünftigen Verfassung, deren Name natürlich nicht festgelegt werden kann.

Götz
30.12.2006, 14:55
Und gerade der Föderalismus verhindert einen von Berlin diktierten Einheitsbrei und gibt den Regionen ein starkers Stück Selbstbestimmung.


Von der Abschaffung des Föderalismus, war von mir auch nicht die Rede,
lediglich von der Abschaffung einiger Übertreibungen, wie dem Bundesrat, oder
zumindest der Einschränkung von dessen Zuständigkeiten.
Die Länderregierungen hätten ihre klar definierten Kompetenzen, in die sich die Bundesregierung nicht einmischen würde.Auf diese Weise ließen sich Verwaltungskosten einsparen und unser Staat würde flexibler werden.

Unser Wahlsystem ist durch Wahlen kaum zu verändern, höchstens durch
den kollektiven Boykott der Zweitstimme.

KrascherHistory
30.12.2006, 14:55
Mal wieder der alte Blödsinn. Eine Verfassung ist kein Völkerrechtssubjekt. Sie ist die Grundordnung einer Staatsgewalt eines Staates, der regelmäßig Völkerrechtssubjekt ist.

Wenn die Verfassung bestimmt, ob ich einen König, Parlament oder milit. Diktator als Staatsgewalt vorsehe, wieso sollte dann das ausführende Instrument selbst das Völkerrechtssubjekt sein und nicht die Verfassung, die diese definiert und zwar duch die Macht des Souveräns = Volk selbst !?

Geh wieder schlafen, Schwarzkittel.

KrascherHistory
30.12.2006, 14:57
Aus welchen Textstellen soll sich dieser "Auftrag" konkret ergeben?

Art.146 GG "stellt" nichts "gleich". "Grundgesetz" ist der Name der geltenden Verfassung. Art.146 GG handelt von einer anderen, zukünftigen Verfassung, deren Name natürlich nicht festgelegt werden kann.

Du bist nicht mal in der Lage, einen einfachen Artikel zu lesen.

Haben deine Eltern dein jur. Staatsexamen gekauft ? Und den Doktor gabs zu Weihnachten aus den USA ?

Fachmaf
30.12.2006, 14:58
Es gibt kein abstraktes Recht. Es gibt Recht. Ein Richter hat ein Gesetz anzuwenden.
Was ist daran so schwierig ?

Eine Rechtsnorm ist immer abstrakt, das unterscheidet sie ja gerade von Verwaltungsakt (als Einzelverfügung) und Urteil. Durch Auslegung wird ermittelt, ob die abstrakte Rechtsnorm den konkreten Sachverhalt regelt.

Fachmaf
30.12.2006, 15:00
Du bist nicht mal in der Lage, einen einfachen Artikel zu lesen.
Haben deine Eltern dein jur. Staatsexamen gekauft ? Und den Doktor gabs zu Weihnachten aus den USA ?

Staatsorganisationsrecht (und meist auch Allgemeine Staatslehre als Grundlagenschein) gibt's schon im ersten Semester. Ein Zweitsemester würde so ein unsinniges Gebrabbel wie deines nicht mehr absondern.

KrascherHistory
30.12.2006, 15:03
Staatsorganisationsrecht (und meist auch Allgemeine Staatslehre als Grundlagenschein) gibt's schon im ersten Semester. Ein Zweitsemester würde so ein unsinniges Gebrabbel wie deines nicht mehr absondern.

Mit einem richtigen Professor lernst du im ersten Semester u.a.:

Reichsrecht geht vor Bundesrecht.

Wenn du´s denn geschafft hast und zu "arbeiten" beginnst, wirst du in das Juristische Standesrecht eingewiesen.

Danach ist es eh zu spät.

Ich brauche kein jur. Studium, um den Art. 146 GG zu lesen und verstehen zu können.

Bei dir ist es genau umgekehrt !

Fachmaf
30.12.2006, 15:04
Wenn die Verfassung bestimmt, ob ich einen König, Parlament oder milit. Diktator als Staatsgewalt vorsehe, wieso sollte dann das ausführende Instrument selbst das Völkerrechtssubjekt sein und nicht die Verfassung, die diese definiert und zwar duch die Macht des Souveräns = Volk selbst !?

Staatsgewalt ist die allgemeine Fähigkeit, eine Rechtsordnung zu errichten und durchzusetzen. Mit der Regierungsform hat das zunächst nichts zu tun.

Vielleicht liest du doch mal ein wenig dazu nach.

Fachmaf
30.12.2006, 15:07
Mit einem richtigen Professor lernst du im ersten Semester u.a.:

Reichsrecht geht vor Bundesrecht.

Den "richtigen Professor" möchte ich sehen, der so einen Stuß verbreitet.


Wenn du´s denn geschafft hast und zu "arbeiten" beginnst, wirst du in das Juristische Standesrecht eingewiesen.
Danach ist es eh zu spät.
Ich brauche kein jur. Studium, um den Art. 146 GG zu lesen und verstehen zu können.

Man kann sich Verständnis auch einbilden. Ich würde es mal mit einem Vergleich mit den Auffassungen des Rests der Welt versuchen, vielleicht hilft das.

KrascherHistory
30.12.2006, 15:07
Staatsgewalt ist die allgemeine Fähigkeit, eine Rechtsordnung zu errichten und durchzusetzen. Mit der Regierungsform hat das zunächst nichts zu tun.

Vielleicht liest du doch mal ein wenig dazu nach.

So what. Die Rechtsnormen sind bereits da. In der Verfassung. Danach hat die Regierungsform zu arbeiten und ggf. Gesetze zu erlassen.

Aber nur auf Basis der Rechtsnormen. Alles was dagegen verstößt, ist nichtig.

Somit kann eine "Staatsgewalt" kein Völkerrechtssubjekt sein.

Vielleicht liest du doch mal ein wenig richtig.

ppp
30.12.2006, 15:13
soso, im parlamentarischen rat waren laut kracherlein also beastungssoldaten verteten. wenn es dafür einen beleg gibt, kann in de tat die geschichte der letzten sechzig jahre komplett neu geschrieben werden.

kracher, ab zum arzt, es ist dringend!

KrascherHistory
30.12.2006, 15:16
soso, im parlamentarischen rat waren laut kracherlein also beastungssoldaten verteten. wenn es dafür einen beleg gibt, kann in de tat die geschichte der letzten sechzig jahre komplett neu geschrieben werden.

kracher, ab zum arzt, es ist dringend!

@pleiten pech und pannen:

Hast mal in link www.teredo.cl "37 Punkte" (nur mit MS explorer) reingeschaut ?

Wenn nein: Mund halten.

Wenn ja: was für Uniformen haben die "dollen Deutschen" denn an ?!

ppp
30.12.2006, 15:19
ich benutze keinen ms-explorer. wie hießen die im parlamentarischen rat vertreten bestzungssoldaten denn?

KrascherHistory
30.12.2006, 15:24
ich benutze keinen ms-explorer. wie hießen die im parlamentarischen rat vertreten bestzungssoldaten denn?

3 Militärgouverneure

Lucius Clay
B.H. Robertson
Pierre Koenig

Gehirnnutzer
30.12.2006, 15:49
Die "Verpflichtung" ergibt sich nicht aus dem Art. 146 GG allein.

In seiner Urform v. 1949 ist das GG einmal von vorne bis hinten zu lesen; wer es schafft, wird feststellen, das es einen AUftrag beinhaltet.

--> die Wiederherstellung des dt. Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.

DAS und nur das ist der Auftrag. Das es rd. 180x seit 1950 krummgepflügt wurde, ist auf einem anderen Blatt Papier.

Vielleicht gehörst du auch zu den "usern" die der Meinung sind, der 146er stellt "GG" und Verfassung gleich !?

Dann eine simple Frage an dich Krascher History, deine Argumentation funktioniert nur dann, wenn man die ursprüngliche Präambel des GG berücksichtigt und ist dann aber trotzdem hinfällig. Wenn nämlich die Präambel fester Bestandteil des Grundgesetzes ist, so kann sie gemäß den Bestimmungen des Artikels 79 GG geändert werden, was ja auch geschehen ist. Die in Artikel 4 des Einigungsvertrages (http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32484.htm) aufgeführten Änderungen des Grundgesetzes wurden mit den notwendigen qualifizierten Mehrheiten beschlossen.

Fakt ist also:
1. Ist die Präambel kein Bestandteil des Grundgesetzes, so kann mit ihr auch kein im GG festgeschriebener Auftrag hergeleitet werden.

2. Ist die Präambel ein Bestandteil des GG, so kann sie, weil es nicht wie für die Artikel 1 bis 20 explizit ausgeschlossen wurde, entsprechend den Bestimmungen Artikel 79 GG geändert werden, da sie auf die Gliederung des Bundes und der Länder keinen Einfluss hat.

KrascherHistory
30.12.2006, 16:15
Dann eine simple Frage an dich Krascher History, deine Argumentation funktioniert nur dann, wenn man die ursprüngliche Präambel des GG berücksichtigt und ist dann aber trotzdem hinfällig. Wenn nämlich die Präambel fester Bestandteil des Grundgesetzes ist, so kann sie gemäß den Bestimmungen des Artikels 79 GG geändert werden, was ja auch geschehen ist. Die in Artikel 4 des Einigungsvertrages (http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32484.htm) aufgeführten Änderungen des Grundgesetzes wurden mit den notwendigen qualifizierten Mehrheiten beschlossen.

Fakt ist also:
1. Ist die Präambel kein Bestandteil des Grundgesetzes, so kann mit ihr auch kein im GG festgeschriebener Auftrag hergeleitet werden.

2. Ist die Präambel ein Bestandteil des GG, so kann sie, weil es nicht wie für die Artikel 1 bis 20 explizit ausgeschlossen wurde, entsprechend den Bestimmungen Artikel 79 GG geändert werden, da sie auf die Gliederung des Bundes und der Länder keinen Einfluss hat.


Die Argumentation hat nix mit einer Präambel zu tun, s. dafür die Definition einer Präambel:

Duden von 1924
„Präambel – Vorrede“

- Meyer Taschenlexikon 1966
„Präambel - Vorspruch, Eingangsformel, Gesetzen oder Verträgen vorangehende Einführung in Zweck, Sinn und Ziel des nachfolgenden Textes“

- Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C. H. Beck München 2002

„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen“!

Die v.dir angesprochenen "Änderungen" erfolgten eben n i c h t mit qual. Mehrheiten. Der Art. 23 a.F. GG und die Präambel sind zum 18.7.1990 gestrichen worden.
Beweis: GG-Ausgabe des Bundesinnenministeriums, v. 1990 (!!!). Dort erfährt der Leser, das Art.23 GG und Präambel ersatzlos gestrichen wurden.

VOR der sog. Einheit. Erst rd. 8 Jahre später hat man eine neue Präambel "gefunden", gleiches gilt für den Art. 23 GG, der den Geltungsbereich des GG angibt.

Kein Geltungsbereich, kein GG. Nach dt. Rechtsnormen gab es somit von 1990 bis 1998 kein GG, dann kam es plötzlich mittels einer lieben Fee aus dem Nichts.

Deine Version ?

ppp
30.12.2006, 18:15
3 Militärgouverneure

Lucius Clay
B.H. Robertson
Pierre Koenig

und diese herren sollen im parlamentarischen rat vertreten gewesen sein? schnick schnack, die saßen allenfalls als besucher da.

malnachdenken
30.12.2006, 19:01
Falsch. Im sog. parl. Rat saßen div. alliierte Soldaten, die beschlossen haben. Alte Fotos beweisen dieses. Eines kannst du unter www.teredo.cl "37 Punkte" einsehen.

Deine teredo-Unsinn interessiert nicht.
Wie erklärst Du dir dann, dass der parlamentarische Rat sehr wohl gewisse Änderungen gegenüber den Allierten Vorgaben durchbringen konnte?


Ich versuche mal einen ähnlich schwachsinnigen Satz:
"Ich habe ihn getötet, weil ich befürchten mußte, das er etwas Böses tun will..."

Ist das angekommen ?

Deine Inkompetenz kommt sehr wohl rüber. Danke der Nachfrage.


Auch ein guter Absatz: einen pseudointellektuellen §§ erkenne ich woran doch gleich ?

Wo schreibe ich etwas von pseudointellektuellen §§?
Wenn Du nicht mal fähig bist, einfache Beiträge zu lesen und zu verstehen. dann kann man sich Deine Verständnisfähigkeit gegenüber Paragraphen gut erklären.



Menschen mit einer eigenen Meinung sind mir lieber, auch wenn diese nicht die meinige ist, als Menschen die so gar nix vertreten und permanent argumentationslos gegen etwas/alles sind. So einer bist du.

Nee ist klar. Bislang konntest Du nur aus irgendeinem teredo-Unsinn kopieren.
Eigene Argumente sind von Deiner Seite garnicht anzutreffen.


Ein nachgewiesener Reifeverzug ist dir bereits unabhängig von div. anderen Usern attestiert worden ! Dem ist nix hinzuzufügen.

Und diese User stimmen Dir wahrscheinlich auch in Deinen anderen "Argumentationen" zu, hm? Dann ist ja klar, was man von diesem "Attest" halten kann...

Gehirnnutzer
30.12.2006, 19:41
Die Argumentation hat nix mit einer Präambel zu tun, s. dafür die Definition einer Präambel:

Duden von 1924
„Präambel – Vorrede“

- Meyer Taschenlexikon 1966
„Präambel - Vorspruch, Eingangsformel, Gesetzen oder Verträgen vorangehende Einführung in Zweck, Sinn und Ziel des nachfolgenden Textes“

- Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C. H. Beck München 2002

„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen“!

Woher leitet sich denn dann der von dir erwähnte Auftrag ab? Wahrscheinlich wiedermal aus deinem ureigensten persönlichen Empfinden, also etwas was auf keinen Fall in irgend einer Weise rechtlich bindend wäre


Die v.dir angesprochenen "Änderungen" erfolgten eben n i c h t mit qual. Mehrheiten. ?

Einstimmigkeit im Bundesrat und 442 anstatt der notwendigen 328 Stimmen dürften die Bedingungen der qualifizierten Mehrheiten erfüllen. So geschehen im Rahmen der Abstimmung über den Einigungsvertrag. Das die angewandte Verfahrensweise rechtlich Gültigkeit hatte wurde durch Bundesverfassungsgericht im voraus bestätigt.
(Beschluß
des Zweiten Senats vom 18. September 1990 gemäß § 24 BVerfGG
- 2 BvE 2/90 - (http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv082316.html)).

Fachmaf
30.12.2006, 22:17
So what. Die Rechtsnormen sind bereits da. In der Verfassung. Danach hat die Regierungsform zu arbeiten und ggf. Gesetze zu erlassen.
Aber nur auf Basis der Rechtsnormen. Alles was dagegen verstößt, ist nichtig.
Somit kann eine "Staatsgewalt" kein Völkerrechtssubjekt sein.
Vielleicht liest du doch mal ein wenig richtig.

KracherDummy, du begreifst es einfach nicht. Völkerrechtssubjekte sind regelmäßig staaten (nicht ausschließlich). Merkmale eines Staates sind Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Eine Verfassung ist die rechtsförmige Organisation dieser Staatsgewalt. Staatsgewalt ist die Fähigkeit zur Errichtung und Durchsetzung einer Rechtsordnung.

Daraus folgt, daß zunächst die Staatsgewalt vorhanden sein muß, die sich dann verfassen kann. Zu diesem Prozeß gehört die Entscheidung für eine bestimmte Regierungsform, die ist aber sekundär.

Die Selbstbindung der faktisch organisierten Staatsgewalt an ihre Verfassung mag ein entscheidendes Merkmal eines Rechtsstaates sein, aber mit der Frage, ob überhaupt wirksam Staatsgewalt ausgeübt wird, hat sie nichts zu tun.

KrascherHistory
01.01.2007, 19:03
und diese herren sollen im parlamentarischen rat vertreten gewesen sein? schnick schnack, die saßen allenfalls als besucher da.

schnick schnack...

....dein bisher bestes Argument. Glückwunsch.

ppp
01.01.2007, 22:34
dann klär mich doch mal auf, inwiefern die von dir genannten herren im parlamentarischen rat vertreten war, du großhistoriker.

Liegnitz
01.01.2007, 23:00
Selbst wenn dem so wäre: wie beurteilst du die durch zahlose Wahlen (in Bund, Ländern und Gemeinden) kontinuierlich & faktisch erfolgte Billigung des Grundgesetzes durch den demokratischen Souverän?

Du meinst warum immer die selben gewählt werden?
Das ist eine traurige Tatsache , weil man alle Oppostionsparteinen im rechten Spektrum als Naziparteien verteufelt und den Bürgen so Angst vor ihnen einflößt , da wahlen viele eben lieber die wie gewohnt oder gehen gar nicht mehr.

ppp
01.01.2007, 23:03
die bisher rechts der cdu angetretenen parteien haben es ihrem eigen auftreten zu verdanken, daß sie logischerweise in die nähe der nazis gerückt werden.

ROUGE
02.01.2007, 11:13
So lange es keine Volksabstimmungen gibt, ist Deutschland ein besetztes Land, das von den USA einer systematischen Gehirnwäsche und "kulturellen"l Kolonisierung unterzogen wird.

Mir geht es als gehirngewaschener Deutscher derartig gut, dass ich meine nicht-gehirngewaschenen Urahnen, die Leib und Leben für das toitsche Vaterland ohne nennenswerten oder erkennbaren Verdienst auf´s Spiel setzen durften, eigentlich nur bemitleiden kann.

Ich bitte ausdrücklich um noch mehr amerikanische Gehirnwäsche, die mir persönlich äußerst gut tut.

KrascherHistory
02.01.2007, 12:01
[TE=Gehirnnutzer;1085904]Woher leitet sich denn dann der von dir erwähnte Auftrag ab? Wahrscheinlich wiedermal aus deinem ureigensten persönlichen Empfinden, also etwas was auf keinen Fall in irgend einer Weise rechtlich bindend wäre

Einfach mal Art. 1 - 146 GG in der urspr. Fassung "durchlesen". Da kommste dann von ganz alleene druff.
Meine Worte resultieren nicht aus einem Empfinden heraus, sondern basieren auf Rechtsnormen. Deren Bedeutung hat sich dir bis heute leider nicht erschlossen.


Einstimmigkeit im Bundesrat und 442 anstatt der notwendigen 328 Stimmen dürften die Bedingungen der qualifizierten Mehrheiten erfüllen. So geschehen im Rahmen der Abstimmung über den Einigungsvertrag. Das die angewandte Verfahrensweise rechtlich Gültigkeit hatte wurde durch Bundesverfassungsgericht im voraus bestätigt.
(Beschluß
des Zweiten Senats vom 18. September 1990 gemäß § 24 BVerfGG
- 2 BvE 2/90 - (http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv082316.html)).

Das "GG" bestand durch Streichung des Art. 23 a.F. aber vorher schon nicht mehr. Ist auch bereits gerichtlich mehrfach bestätigt.

Über den Vertrag hätte es auch 100 % Ja-Sager geben können. Ändert aber nix an der vorangegangenen "GG"-Änderung. Ohne BT/BR mit 2/3 Mehrheit.

Fachmaf
02.01.2007, 12:05
Einfach mal Art. 1 - 146 GG in der urspr. Fassung "durchlesen". Da kommste dann von ganz alleene druff.
Meine Worte resultieren nicht aus einem Empfinden heraus, sondern basieren auf Rechtsnormen. Deren Bedeutung hat sich dir bis heute leider nicht erschlossen.

Leider liegst du mit deinen abwegigen Positionen regelmäßig falsch. Jurisprudenz ist auch eine Kommunikationsordnung, dein Zeichenvorrat ist dem Rest der Welt unbekannt.


Das "GG" bestand durch Streichung des Art. 23 a.F. aber vorher schon nicht mehr. Ist auch bereits gerichtlich mehrfach bestätigt.
Über den Vertrag hätte es auch 100 % Ja-Sager geben können. Ändert aber nix an der vorangegangenen "GG"-Änderung. Ohne BT/BR mit 2/3 Mehrheit.

Wieder die alte Leier. Nein, es gab vorher keine Grundgesetzänderung. Wie auch und durch wen? Kein Gericht hat bisher die Terediotie bestätigt.

KrascherHistory
02.01.2007, 12:13
dann klär mich doch mal auf, inwiefern die von dir genannten herren im parlamentarischen rat vertreten war, du großhistoriker.

Dich aufklären ? Du glaubst doch, alles zu wissen. Wer sollte dir denn noch was vormachen ....

Die Herren waren nicht vertreten. Die Alliierten bestimmten die Bildung des parl. Rates. Unter Androhung der Durchsetzung des Morgenthau-Plans wurden die Deutschen zur Annahme des "GG" (=unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze) gezwungen.

Da ja angeblich m.d. Pariser Verträgen die "BRD" die "Teil"-Souveränität erhielt, darfst du dir gerne mal die Frage stellen, warum ein unsouveräner Teil des Deutschen Reiches - bis heute übrigens Völkerrechtssubjekt ! - plötzlich angeblich frei über ein "GG" abstimmen könnte.

Zumal die WRV seit 1919 einzig gültiges Rechtssubjekt in Dtl. ist.

Bitte n u r Fakten, kein glauben, hoffen, meinen.
(dein Vorsatz f. 2007 vielleicht....! :] )

KrascherHistory
02.01.2007, 12:20
Leider liegst du mit deinen abwegigen Positionen regelmäßig falsch. Jurisprudenz ist auch eine Kommunikationsordnung, dein Zeichenvorrat ist dem Rest der Welt unbekannt.
Wieder die alte Leier. Nein, es gab vorher keine Grundgesetzänderung. Wie auch und durch wen? Kein Gericht hat bisher die Terediotie bestätigt.

Frage: was ist die offiziellste Fassung des "GG".
Vom Bundesinnenministerium ?

Zu deiner Behauptung:

Beschluss 140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera v. 13.06.2005
Beschluss (568) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) Landgerichts Berlin v. 12.08.2005

Du darfst die "Ausführungen" des Gerichts hier gerne einstellen. Kommst doch an alle AKten ran !

ppp
02.01.2007, 12:45
...

Die Herren waren nicht vertreten. Die Alliierten bestimmten die Bildung des parl. Rates. Unter Androhung der Durchsetzung des Morgenthau-Plans wurden die Deutschen zur Annahme des "GG" (=unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze) gezwungen.

...



schön, daß du jetzt einräumst, daß die von dir genanntwen herren im parlamentarischen rat nicht vertreten waren. kannst du denn unterstrichen teil mit irgendwas belegen?

KrascherHistory
02.01.2007, 13:12
schön, daß du jetzt einräumst, daß die von dir genanntwen herren im parlamentarischen rat nicht vertreten waren. kannst du denn unterstrichen teil mit irgendwas belegen?

Sie bestimmten, was zu tun ist und du möchtest dich daran hochziehen, das sie nicht im parl. Rat direkt saßen...

Das brauchten sie auch nicht. Liest du hier:

Besatzungsvorbehalt

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:



Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Also nicht nur eine "GG"-Änderung ist genehmigungspflichtig, sondern auch die Änderungen der Länderverfassungen. Ist es hier noch wichtig, ob ein Alliierter neben seinen dt. Befehlsempfänger im par. Rat sitzt ?

Der Besatzungsvorbehalt ist also erkennbar die Grundlage dafür, dass auch das durch die westalliierten Besatzungsmächte geschaffene Besatzungskonstrukt bis zum 17.7.1990 niemals allein und ausschließlich über irgend eine wesentliche deutsche Angelegenheit zur Entscheidung berechtigt waren.

Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD


Am 01.09.1948 trat in Bonn der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.

Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.

oder www.teredo.cl "37 Punkte"

(Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG)

Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen "angenommen".

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:

Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949

Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910

Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.

Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:

Prof. Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.

Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ...

....usw.

Quellenangaben hast du somit reichlich.

Fachmaf
02.01.2007, 13:35
Frage: was ist die offiziellste Fassung des "GG".
Vom Bundesinnenministerium ?
Zu deiner Behauptung:
Beschluss 140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera v. 13.06.2005
Beschluss (568) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) Landgerichts Berlin v. 12.08.2005
Du darfst die "Ausführungen" des Gerichts hier gerne einstellen. Kommst doch an alle AKten ran !

Hatten wir hier schon mehrfach. In beiden Fällen gaben die Gerichte lediglich das Vorbringen der Parteien wieder, ohne es sich zueigen zu machen. Von einer "gerichtlichen Bestätigung" also keine Rede.

KrascherHistory
02.01.2007, 13:39
Hatten wir hier schon mehrfach. In beiden Fällen gaben die Gerichte lediglich das Vorbringen der Parteien wieder, ohne es sich zueigen zu machen. Von einer "gerichtlichen Bestätigung" also keine Rede.

Steht da aber anders drin. Sie haben nicht vorgebracht, sondern der Argumentation Recht gegeben.

Wdh. meiner Frage:

wo bekomme ich die offizielste Fassung des "GG" her ?

Vom Innenministerium ?

Fachmaf
02.01.2007, 13:43
KracherDummy, du kopierst mal wieder sinnlos von deinen Teredioten-Seiten.

KrascherHistory
02.01.2007, 13:45
KracherDummy, du kopierst mal wieder sinnlos von deinen Teredioten-Seiten.

Na, das ist doch mal ein Argument unseres Foren-Wächters, dr.jur f achmaf !:hihi: :)) :)) :]

Fachmaf
02.01.2007, 13:48
Steht da aber anders drin. Sie haben nicht vorgebracht, sondern der Argumentation Recht gegeben.
Wdh. meiner Frage:
wo bekomme ich die offizielste Fassung des "GG" her ?
Vom Innenministerium ?

Dann lies sie nochmal. Du wirst darin nicht finden, daß das Gericht sich diesen Unsinn zueigen machte.

Es gibt nur eine aktuelle Fassung des Grundgesetzes. Du kannst sie dir mühsam zusammenbasteln, indem du jede einzelne Änderung des Grundgesetzes im BGBl. nachliest und den Text von seiner Verabschiedung 1949 bis heute rekonstruierst, oder mach es dir einfacher und laß dir von der Bundeszentrale für politische Bildung ein kostenloses Exemplar zusenden.

Fachmaf
02.01.2007, 13:52
Na, das ist doch mal ein Argument unseres Foren-Wächters, dr.jur f achmaf !

Es ist mir einfach zu blöd, immer wieder auf denselben Stuß einzugehen. Benutze doch einfach die Suchfunktion.

Falls du nicht mehr weißt, wonach du suchen mußt: HLKO nur anwendbar bei occupatio bellica, nicht mehr bei Besatzungsregime im Frieden, Deutschlandvertrag, Ablösung alliierter Vorbehaltsrechte, New Yorker Erklärung, 2+4-Vertrag etc.

Was für einen Unsinn du da kopierst, zeigt sich schon daran, daß um die Veröffentlichung der stenographischen Berichte des Parlamentarischen Rates ein Geheimnis konstruiert wird. Die stehen in den meisten juristischen Seminaren. Es ist natürlich lobenswert, daß irgendein Mensch im Bundesarchiv die auch im Regal hat, aber das macht ihn nicht zum Grundgesetz-Druiden.

KrascherHistory
02.01.2007, 14:00
Dann lies sie nochmal. Du wirst darin nicht finden, daß das Gericht sich diesen Unsinn zueigen machte.

Es gibt nur eine aktuelle Fassung des Grundgesetzes. Du kannst sie dir mühsam zusammenbasteln, indem du jede einzelne Änderung des Grundgesetzes im BGBl. nachliest und den Text von seiner Verabschiedung 1949 bis heute rekonstruierst, oder mach es dir einfacher und laß dir von der Bundeszentrale für politische Bildung ein kostenloses Exemplar zusenden.

Ja komisch. Ich habe so´n Ding von 1990 !

Darin ist bereits der Art. 23. a.F. GG und Präambel als gestrichen vorgegeben.

Merkwürdig.

KrascherHistory
02.01.2007, 14:01
Es ist mir einfach zu blöd, immer wieder auf denselben Stuß einzugehen. Benutze doch einfach die Suchfunktion.

Falls du nicht mehr weißt, wonach du suchen mußt: HLKO nur anwendbar bei occupatio bellica, nicht mehr bei Besatzungsregime im Frieden, Deutschlandvertrag, Ablösung alliierter Vorbehaltsrechte, New Yorker Erklärung, 2+4-Vertrag etc.

Was für einen Unsinn du da kopierst, zeigt sich schon daran, daß um die Veröffentlichung der stenographischen Berichte des Parlamentarischen Rates ein Geheimnis konstruiert wird. Die stehen in den meisten juristischen Seminaren. Es ist natürlich lobenswert, daß irgendein Mensch im Bundesarchiv die auch im Regal hat, aber das macht ihn nicht zum Grundgesetz-Druiden.

Ich beziehe mich mal auf den ersten Absatz:

Lasse deinen Worten Taten folgen !

Fachmaf
02.01.2007, 14:04
Ja komisch. Ich habe so´n Ding von 1990 !
Darin ist bereits der Art. 23. a.F. GG und Präambel als gestrichen vorgegeben.
Merkwürdig.

Paßt ja, denn Art.23 GG a.F. wurde zum 3.10.1990 gestrichen. Wenn deine Grundgesetzausgabe in der Zeit zwischen Verabschiedung der Verfassungsänderung durch Ratifikation des EinigungsV und diesem Datum veröffentlicht wurde, ist das ein Service des Verlags.

KrascherHistory
02.01.2007, 14:09
Paßt ja, denn Art.23 GG a.F. wurde zum 3.10.1990 gestrichen. Wenn deine Grundgesetzausgabe in der Zeit zwischen Verabschiedung der Verfassungsänderung durch Ratifikation des EinigungsV und diesem Datum veröffentlicht wurde, ist das ein Service des Verlags.

Ein Staatsverlag ? Meine Ausgabe ist noch von v o r dem 3.10.1990 !

Wie lange braucht der "Auftrag" vom 3.10.1990 bis zum druckfertigen Exemplar, mit div. Korrekturen, etc. ? Ein halbes Jahr in etwa !?

Na, da hatte man wohl ein paar Hellseher, 1990 !!:] :]

Fachmaf
02.01.2007, 14:17
Ein Staatsverlag ? Meine Ausgabe ist noch von v o r dem 3.10.1990 !
Wie lange braucht der "Auftrag" vom 3.10.1990 bis zum druckfertigen Exemplar, mit div. Korrekturen, etc. ? Ein halbes Jahr in etwa !?
Na, da hatte man wohl ein paar Hellseher, 1990 !!:] :]

Deine Frage ist wirr. Was genau möchstest du ausdrücken?

KrascherHistory
02.01.2007, 14:39
Deine Frage ist wirr. Was genau möchstest du ausdrücken?

Bleib beim Indikativ

Fachmaf
02.01.2007, 14:40
Bleib beim Indikativ

Also, was versuchst du zu fragen?

Gehirnnutzer
02.01.2007, 15:34
Krascher History, es fällt ziemlich auf, das du dein Argumentationen im Gegensatz zu den anderen hier immer nur mit angeblichen Quellenangaben etc. belegst, die eins gemeinsam haben, sie sind grundsätzlich nicht wirklich allgemein nachprüfbar. Wenn du einmal einen Link setzt, dann sind es Seiten, die in gleicher Weise nur die Behauptungen aufstellen, ohne wirklich allgmein nachprüfbar zu seien.
Es ist auch bemerkenswert, das du dich immer schön auf das Besatzungsstatut berufst, dabei aber schön die Pariser Verträge von 1954 weglässt, dessen Bestandteil der als Deutschlandvertrag bezeichnete "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten" (http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html) ist.
Der Vertrag ist äußerst interessant insbesondere der Artikel 1 Absatz 1 der auf die Aufhebung des laut deinen Aussagen immer noch bestehenden Besatzungstatutes für die damalige Bundesrepublik verweist.
Natürlich wirst du jetzt auf den Artikel 2 des Vertrages verweisen, den Vorbehalt betreffend Deutschland als Ganzes und Berlin. Kannst du von mir aus auch machen, dabei solltest du aber den Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrages (http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag) nicht vergessen, der eben diese Vorbehalte aufhebt. Im übrigen wären durch diesen Artikel deine so geliebten SHAEF-Gesetze, sofern sie zu diesen Zeitpunkt noch Gültigkeit gehabt hätten, aufgehoben worden.

Nett sind auch die von dir erwähnten Beschlüsse des Amtsgerichts Gera und des Landesgerichts Berlin. Da du weder Angaben gemacht hast, was dort beschlossen worden ist, bezweifle ich deine Behauptung des bei ihnen um eine inhaltliche Bestätigung handelt. Es ist eher davon auszugehen, das in den Beschlüßen nur festgestellt wurde, ob es sich bei den Aussagen um Rechtsverstöße handelt oder nicht, nicht jedoch um eine Bewertung des inhaltlichen Wahrheitsgehaltes dieser Aussagen.

KrascherHistory
03.01.2007, 11:22
=Gehirnnutzer;1089682]Krascher History, es fällt ziemlich auf, das du dein Argumentationen im Gegensatz zu den anderen hier immer nur mit angeblichen Quellenangaben etc. belegst, die eins gemeinsam haben, sie sind grundsätzlich nicht wirklich allgemein nachprüfbar. Wenn du einmal einen Link setzt, dann sind es Seiten, die in gleicher Weise nur die Behauptungen aufstellen, ohne wirklich allgmein nachprüfbar zu seien.

Wieviele Gesetze sollte ich denn noch zitieren ?
Ein SHAEF-Gesetz ist nachprüfbar. Der "Status" der brD ist nachprüfbar, die Mitgliedschaft des Deutschen Reichs in der UN seit 1948 ist nachprüfbar, die HLKO ist n., das Bestehen der WRV ist n., die Tatsache, das das "GG" ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze ist, ist n., usw......


Es ist auch bemerkenswert, das du dich immer schön auf das Besatzungsstatut berufst, dabei aber schön die Pariser Verträge von 1954 weglässt, dessen Bestandteil der als Deutschlandvertrag bezeichnete "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten" (http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html) ist.
Der Vertrag ist äußerst interessant insbesondere der Artikel 1 Absatz 1 der auf die Aufhebung des laut deinen Aussagen immer noch bestehenden Besatzungstatutes für die damalige Bundesrepublik verweist.
Natürlich wirst du jetzt auf den Artikel 2 des Vertrages verweisen, den Vorbehalt betreffend Deutschland als Ganzes und Berlin.

Mal unter uns Pastorentöchtern:

Art.1 : du bist souverän
Art.2 : du bist aufgrund von bla bla bla doch nicht souverän

Die sog. Deutschlandverträge sollte man mal genau lesen.
Einfache Frage (f. Schleswig Holsteiner sowieso !): bist du "nach" (also nach dem ablesen) dem Art. 2 noch souverän ?

Einfache Frage, deine ANtwort ?



Kannst du von mir aus auch machen, dabei solltest du aber den Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrages (http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag) nicht vergessen, der eben diese Vorbehalte aufhebt. Im übrigen wären durch diesen Artikel deine so geliebten SHAEF-Gesetze, sofern sie zu diesen Zeitpunkt noch Gültigkeit gehabt hätten, aufgehoben worden.

Einfache Frage, wo ist der Unterschied.

Ich betrachte dich wie einen König.
Ich betrachte dich als König.

Und jetzt liest du doch mal den sog. 2+4 Vertag von Anfang an !
Behandeln die Alliierten die "brD" wie einen souveränen Staat, oder als souveränen Staat ... ?


Nett sind auch die von dir erwähnten Beschlüsse des Amtsgerichts Gera und des Landesgerichts Berlin. Da du weder Angaben gemacht hast, was dort beschlossen worden ist, bezweifle ich deine Behauptung des bei ihnen um eine inhaltliche Bestätigung handelt. Es ist eher davon auszugehen, das in den Beschlüßen nur festgestellt wurde, ob es sich bei den Aussagen um Rechtsverstöße handelt oder nicht, nicht jedoch um eine Bewertung des inhaltlichen Wahrheitsgehaltes dieser Aussagen.

Schwarzkittel fachmaf, maf, maf2, fachmann oder wie auch immer hat Zugang zu allen Gerichten in Dtl. Er kann es bestätigen. Ob er´s tut ist eine andere Sache.

Glaubst du, was du siehst ?

Fachmaf
03.01.2007, 12:41
Wieviele Gesetze sollte ich denn noch zitieren ?
Ein SHAEF-Gesetz ist nachprüfbar.
Daß es diese Befehle gegeben hat ist nachprüfbar ebenso wie die Tatsache, daß sie mit Auflösung des SHAEF und Einrichtung des Alliierten Kontrollrates nur noch durch dessen ausdrücklichen Übernahmeakt weitergalten. Alles nachprüfbar.

Der "Status" der brD ist nachprüfbar, die Mitgliedschaft des Deutschen Reichs in der UN seit 1948 ist nachprüfbar,
Nachprüfbar ist, daß die UN von einer Mitgliedschaft eines "Deutschen Reiches" 1948 nichts wußten und daß es nie in irgendeiner Abstimmung in der UN-Generalversammlung in Erscheinung getreten ist. Wenn du anderer Meinung bist, präsentiere mal ein paar Belege.

die HLKO ist n.,
Die Geltung der HLKO bestreitet niemand, es geht vielmehr um deren Anwendbarkeit. Nachprüfbar ist, mit welchen Intentionen sie im Hinblick auf ein Besatzungsregime 1907 abgeschlossen wurde (man nennt diese Konferenzdokumente Travaux preparatoires, wer sie wann für anwendbar gehalten hat, wer sich auf sie berufen hat etc., was später (nämlich 1949, bei Abschluß der Genfer Konventionen) daraus für Folgen gezogen wurden etc.
Danach ergibt sich, daß die HLKO nach Ende der kriegerischen Besetzung, der occupatio bellica, nicht mehr sedes materiae war.

das Bestehen der WRV ist n.,
das ist es nun leider nicht. Spätestens mit Inkrafttreten des Grundgesetzes war die WRV Geschichte. Letzter Sargnagel war die Übernahme der Staatskirchenrechtsartikel in das Grundgesetz.

die Tatsache, das das "GG" ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze ist, ist n., usw......
Auch das ist Unsinn, den du bisher immer nur gebetsmühlenartig behauptet hast, der aber für einen verständigen Leser offensichtlicher Blödsinn ist. Verfassungsrecht ist materielles Verfassungsrecht, wenn es das regelt, was Verfassungsrecht ausmacht, egal, wie es genannt wird.


Schwarzkittel fachmaf, maf, maf2, fachmann oder wie auch immer hat Zugang zu allen Gerichten in Dtl. Er kann es bestätigen. Ob er´s tut ist eine andere Sache.

Da KracherDummy das einsieht: Es ist falsch. Die Gerichte, die bisher mit diesem Reichsgequatsche belästigt wurden, haben, wie sich das gehört, das Vorbringen der Reichsdeppen ausführlich wiedergegeben und dann mit wenigen Worten überzeugend abgebügelt.
Oder mal anders: Ausweislich der Aktenzeichen handelt es sich ja um wenig bedeutende Verfahren (z.B. beim AG Gera um eine Ordnungswidrigkeit). Wer glaubt eigentlich, daß in einem solchen Verahren grundstürzende Verlautbarungen herauskommen? Erst denken, dann schreiben.

KrascherHistory
03.01.2007, 12:51
[TE=Fachmaf;1091156]Daß es diese Befehle gegeben hat ist nachprüfbar ebenso wie die Tatsache, daß sie mit Auflösung des SHAEF und Einrichtung des Alliierten Kontrollrates nur noch durch dessen ausdrücklichen Übernahmeakt weitergalten. Alles nachprüfbar.

Komisch. Du vermeides permanent die Begrifftlichkeit SHAEF-Gesetze !

Was ist so gefährlich an SHAEF-Gesetzen oder dem Juristischen Standesrecht ? Gib´s was zu verbergen Schwarzkittel.

Bestreiten "wir" hier offen die Existenz von SHAEF-Gesetzen ?


Nachprüfbar ist, daß die UN von einer Mitgliedschaft eines "Deutschen Reiches" 1948 nichts wußten und daß es nie in irgendeiner Abstimmung in der UN-Generalversammlung in Erscheinung getreten ist. Wenn du anderer Meinung bist, präsentiere mal ein paar Belege.

Bei Grimm´s Märchen wirst du auch nicht fündig.
US-State department, public affairs, un 1940 - 1950. Such, Hasso, such !


Die Geltung der HLKO bestreitet niemand, es geht vielmehr um deren Anwendbarkeit. Nachprüfbar ist, mit welchen Intentionen sie im Hinblick auf ein Besatzungsregime 1907 abgeschlossen wurde (man nennt diese Konferenzdokumente Travaux preparatoires, wer sie wann für anwendbar gehalten hat, wer sich auf sie berufen hat etc., was später (nämlich 1949, bei Abschluß der Genfer Konventionen) daraus für Folgen gezogen wurden etc.
Danach ergibt sich, daß die HLKO nach Ende der kriegerischen Besetzung, der occupatio bellica, nicht mehr sedes materiae war.

Langweilige Rabulistik !


das ist es nun leider nicht. Spätestens mit Inkrafttreten des Grundgesetzes war die WRV Geschichte. Letzter Sargnagel war die Übernahme der Staatskirchenrechtsartikel in das Grundgesetz.

Ich kann mich aber nicht auf einen Artikel von "irgendetwas" beziehen, was nicht mehr da ist. Ich könnte einen eigenen "GG"-Artikel mit gleichem Wortlaut kreierern. Ist nicht schwer. Deine Antwort auf eine enspr. Frage wäre auch nur langweilige Rabulistik.


Auch das ist Unsinn, den du bisher immer nur gebetsmühlenartig behauptet hast, der aber für einen verständigen Leser offensichtlicher Blödsinn ist. Verfassungsrecht ist materielles Verfassungsrecht, wenn es das regelt, was Verfassungsrecht ausmacht, egal, wie es genannt wird.

Ich muß mich über Fakten nicht unterhalten.


Da KracherDummy das einsieht: Es ist falsch. Die Gerichte, die bisher mit diesem Reichsgequatsche belästigt wurden, haben, wie sich das gehört, das Vorbringen der Reichsdeppen ausführlich wiedergegeben und dann mit wenigen Worten überzeugend abgebügelt.
Oder mal anders: Ausweislich der Aktenzeichen handelt es sich ja um wenig bedeutende Verfahren (z.B. beim AG Gera um eine Ordnungswidrigkeit). Wer glaubt eigentlich, daß in einem solchen Verahren grundstürzende Verlautbarungen herauskommen? Erst denken, dann schreiben.

Dann bring doch das "volle" Urteil. Kann sich jeder selbst sein URteil bilden, statt dem Gefasel von so´m brD-Foren-Berufswächter "zuhören" zu müssen.:]

Sterntaler
03.01.2007, 13:13
Komisch , das die Feindstaatenergelung gegen Deutschland noch gilt.

KrascherHistory
03.01.2007, 13:21
Komisch , das die Feindstaatenergelung gegen Deutschland noch gilt.

Ja. Geil, nicht !?

Der Schwarzkittel erklärt dir das folgendermaßen: es ist "obsolet"(veraltet/überholt).

Das ist eine Erfindung von Krummpflügern, die dir gerne etwas Gegenteiliges von dem Verkaufen möchten, was dort eigentlich steht.

"Die GV der UNO hat es bisher (seit über 60 Jahren !!) nicht geschafft, die Klausel zu streichen, deswegen ist es "obsolet".

Nur kann dir keine eine Rechtsnorm bringen, wann ein Gesetz o.ä. obsolet ist und wann nicht.

Ist dein Gewährleistungsanspruch beim Hauskauf, Pkw u.a. real, oder obsolet ?
Wie hätten wir´s denn gerne.

Zur Feindstaatenklausel:
Angeblich ist es für die GV soo kompliziert, diese zu streichen, löschen, was auch immer. Nur diese für obsolet zu erklären, ist komischerweise ganz einfach.

Und komischerweise braucht es dafür auch keine GV der UNO sondern wird mal so per Handschlag "bestimmt", von wem auch immer.
Also könnte ja alles "Per Handschlag" für obsolet erklärt werden, die Entscheidungen und Beschlüsse der GV sind somit alle für die Katz´!

Und mit dieser Kacke gehen dann die Schwarzkittel hausiern und müllen foren wie dieses mit ihrer Rabulistik zu.

Fachmaf
03.01.2007, 13:23
Komisch. Du vermeides permanent die Begrifftlichkeit SHAEF-Gesetze !
Was ist so gefährlich an SHAEF-Gesetzen oder dem Juristischen Standesrecht ? Gib´s was zu verbergen Schwarzkittel.
Bestreiten "wir" hier offen die Existenz von SHAEF-Gesetzen ?

Ich benutze den Begriff nicht, weil diese Einrichtung eine militärische Koordinationseinrichtung war, die nur Befehle an die ihr untergeordneten Truppen geben konnte. Die waren nach gängigem Verständnis keine Gesetze (im formellen Sinn ohnehin nicht, aber eben auch nicht im materiellen Sinn), weil sie keine Außenwirkung hatten.

Du bist es, der die Formulierung von "SHAEF-Gesetzen" eingeführt hat. Ich muß nicht erklären, warum ich die nicht übernehme.


Bei Grimm´s Märchen wirst du auch nicht fündig.
US-State department, public affairs, un 1940 - 1950. Such, Hasso, such !

Du berufst dich darauf, also bring bitte die Dokumente an. Ich werde meine Zeit nicht damit verschwenden, deinen Unsinn zu widerlegen.


Ich kann mich aber nicht auf einen Artikel von "irgendetwas" beziehen, was nicht mehr da ist. Ich könnte einen eigenen "GG"-Artikel mit gleichem Wortlaut kreierern. Ist nicht schwer. Deine Antwort auf eine enspr. Frage wäre auch nur langweilige Rabulistik.

Es ist völlig egal, ob die Rechtsnorm, die ich in ein neues Normenwerk inkorporiere, aktuell in Geltung ist oder nicht.

Du bist zwar regelmäßig überfordert mit ausländischen Beispielen, aber: Die französische Verfassung der V. Republik von 1958 enthält keinen Menschenrechtsteil, sondern verweist diesbezüglich ausdrücklich auf die (nicht mehr inkraft befindliche) Verfassung der IV. Republik von 1946. Damit sind deren Grundrechtsverbürgerungen geltendes französisches Verfassungsrecht.


Ich muß mich über Fakten nicht unterhalten.

Wenn es denn Fakten sind - das mußt du vorher allerdings belegen.


Dann bring doch das "volle" Urteil. Kann sich jeder selbst sein URteil bilden, statt dem Gefasel von so´m brD-Foren-Berufswächter "zuhören" zu müssen.

Du hast deren Relevanz behauptet. Bring du deren Texte an, dann werde ich überprüfen, ob deine Wiedergabe korrekt ist und mich dann näher mit deren Inhalt befassen.

Dieser Unfug geht mir auf den Geist. Ich werde nicht Zeit dafür opfern, den von dir einfach nur im Wahn behaupteten Unsinn zu widerlegen. Wenn du Dokumente, Urteile etc. hier als Beleg einführen und dich auf sie berufen möchtest, dann bring die Quelle an. Danach sehen wir weiter. Bis dahin produzierst du nur Abfall.

Fachmaf
03.01.2007, 13:28
Komisch , das die Feindstaatenergelung gegen Deutschland noch gilt.

Nicht wirklich, wenn du Zeitung liest. Die Änderung der UN-Satzung ist ein langwieriges Verfahren mit vielen Interessen und noch mehr Beteiligten.

Was die Feindstaatenklausel angeht, so ist die ohnehin obsolet, und zwar aus zwei Gründen:

1. hat die UN-Generalversammlung durch Resolution 50/52 festgestellt, daß die Artikeln 53, 77 und 107 obsolet sind,

2. haben die durch diese frühere Feindstaatenklausel mit der New Yorker Erklärung und danach dem 2+4-Vertrag auf ihre Besatzungsrechte verzichtet haben.

Fachmaf
03.01.2007, 13:34
Ja. Geil, nicht !?
Der Schwarzkittel erklärt dir das folgendermaßen: es ist "obsolet"(veraltet/überholt).
Das ist eine Erfindung von Krummpflügern, die dir gerne etwas Gegenteiliges von dem Verkaufen möchten, was dort eigentlich steht.
"Die GV der UNO hat es bisher (seit über 60 Jahren !!) nicht geschafft, die Klausel zu streichen, deswegen ist es "obsolet".
Nur kann dir keine eine Rechtsnorm bringen, wann ein Gesetz o.ä. obsolet ist und wann nicht.
Ist dein Gewährleistungsanspruch beim Hauskauf, Pkw u.a. real, oder obsolet ?
Wie hätten wir´s denn gerne.
Zur Feindstaatenklausel:
Angeblich ist es für die GV soo kompliziert, diese zu streichen, löschen, was auch immer. Nur diese für obsolet zu erklären, ist komischerweise ganz einfach.
Und komischerweise braucht es dafür auch keine GV der UNO sondern wird mal so per Handschlag "bestimmt", von wem auch immer.
Also könnte ja alles "Per Handschlag" für obsolet erklärt werden, die Entscheidungen und Beschlüsse der GV sind somit alle für die Katz´!


Ein nach innerstaatlichem Zivilrecht behaupteter Anspruch ist z.B. dann obsolet, wenn er der Verjährung unterliegt oder wenn der Anspruchsgegenstand untergegangen oder anderweitig gegenstandslos geworden ist.

Du demonstrierst anschaulich, daß schlichte Gemüter sich leicht von Fragen verwirren lassen, die zu komplex sind, als daß sie sie verstehen könnten. Daraus erwächst dann ein undifferenziertes Bedrohungsgefühl.

Einfacher: Du verstehst es nicht und hast deshalb Angst vor dieser scheinbaren Bedrohung. Damit du etwas weniger Angst hast, versuchst du, anderen dieselbe Bedrohung einrzuden, dann bist du nicht mehr so allein.

Sterntaler
03.01.2007, 13:34
falsch dabei ist , a) steht der Passus drin und nicht gestrichen, und b) können die ( falls diese wirklich obsolet wären) , jederzeit reaktiviert werden.

KrascherHistory
03.01.2007, 13:38
[QUO=Fachmaf;1091236]Ich benutze den Begriff nicht, weil diese Einrichtung eine militärische Koordinationseinrichtung war, die nur Befehle an die ihr untergeordneten Truppen geben konnte. Die waren nach gängigem Verständnis keine Gesetze (im formellen Sinn ohnehin nicht, aber eben auch nicht im materiellen Sinn), weil sie keine Außenwirkung hatten.
Du bist es, der die Formulierung von "SHAEF-Gesetzen" eingeführt hat. Ich muß nicht erklären, warum ich die nicht übernehme.

Dein 4. Versuch, die SHAEF-Gesetze untern Tisch fallen zu lassen. Soviel Du. äh Hartnäckigkeit verdient Respekt. Leider habe ich für Schwarzkittel keinen übrig.


Einfache Frage: gibt es SHAEF-Gesetze ?

Du berufst dich darauf, also bring bitte die Dokumente an. Ich werde meine Zeit nicht damit verschwenden, deinen Unsinn zu widerlegen.
Dann hast du doch nix zu befürchten.


Es ist völlig egal, ob die Rechtsnorm, die ich in ein neues Normenwerk inkorporiere, aktuell in Geltung ist oder nicht.
Du bist zwar regelmäßig überfordert mit ausländischen Beispielen, aber: Die französische Verfassung der V. Republik von 1958 enthält keinen Menschenrechtsteil, sondern verweist diesbezüglich ausdrücklich auf die (nicht mehr inkraft befindliche) Verfassung der IV. Republik von 1946. Damit sind deren Grundrechtsverbürgerungen geltendes französisches Verfassungsrecht.
Niemand ist mit Typen wie dir überfordert. Du brauchst nur dein kl. Nebelgranaten, weil die gequirlte Kacke sonst jedem sofort auffällt, der nicht an weniger als 4 Mio Arbeitslosen glaubt.


Wenn es denn Fakten sind - das mußt du vorher allerdings belegen.
Eben nicht, das ist ja das Schöne an F a k t e n.


Du hast deren Relevanz behauptet. Bring du deren Texte an, dann werde ich überprüfen, ob deine Wiedergabe korrekt ist und mich dann näher mit deren Inhalt befassen.
Dieser Unfug geht mir auf den Geist. Ich werde nicht Zeit dafür opfern, den von dir einfach nur im Wahn behaupteten Unsinn zu widerlegen. Wenn du Dokumente, Urteile etc. hier als Beleg einführen und dich auf sie berufen möchtest, dann bring die Quelle an. Danach sehen wir weiter. Bis dahin produzierst du nur Abfall.

Wann hälst du mal dein Wort, Schwarzkittel !?

KrascherHistory
03.01.2007, 13:41
Ein nach innerstaatlichem Zivilrecht behaupteter Anspruch ist z.B. dann obsolet, wenn er der Verjährung unterliegt oder wenn der Anspruchsgegenstand untergegangen oder anderweitig gegenstandslos geworden ist.

Du demonstrierst anschaulich, daß schlichte Gemüter sich leicht von Fragen verwirren lassen, die zu komplex sind, als daß sie sie verstehen könnten. Daraus erwächst dann ein undifferenziertes Bedrohungsgefühl.

Einfacher: Du verstehst es nicht und hast deshalb Angst vor dieser scheinbaren Bedrohung. Damit du etwas weniger Angst hast, versuchst du, anderen dieselbe Bedrohung einrzuden, dann bist du nicht mehr so allein.

Das Bedrohungsgefühl wächst langsam bei deinen Kollegen, Schwarzkittel.
Uns kann nur eine Kugel oder ein Autounfall stoppen. Ansonsten gehen wir immer intensiver gegen das Verbrecherpack vor. Also erzähl mir nix von Angst.

KrascherHistory
03.01.2007, 13:43
falsch dabei ist , a) steht der Passus drin und nicht gestrichen, und b) können die ( falls diese wirklich obsolet wären) , jederzeit reaktiviert werden.

Absolut richtig.

Und "wer" stellt fest, das es "obsolet" ist ?

Schließlich gilt die durch die GV festgestellte Klausel, bis etwas anderes festgestellt ist.

Und da nach krummgepflügter Schwarzkittel-Meinung das DR mit der brD identisch ist :)) muß nach dieser Schwachsinnslogik die brD ein Feindstaat sein.

Fachmaf
03.01.2007, 13:55
Einfache Frage: gibt es SHAEF-Gesetze ?
Nein. Die Befehle des SHAEF, die auch die deutsche Zivilbevölkerung betrafen, mögen
Dann hast du doch nix zu befürchten.
Niemand ist mit Typen wie dir überfordert. Du brauchst nur dein kl. Nebelgranaten, weil die gequirlte Kacke sonst jedem sofort auffällt, der nicht an weniger als 4 Mio Arbeitslosen glaubt.
Eben nicht, das ist ja das Schöne an F a k t e n.


Und jetzt gehst du bitte mal inhaltlich auf meine Einwände ein.

Fachmaf
03.01.2007, 13:57
Das Bedrohungsgefühl wächst langsam bei deinen Kollegen, Schwarzkittel.
Uns kann nur eine Kugel oder ein Autounfall stoppen. Ansonsten gehen wir immer intensiver gegen das Verbrecherpack vor. Also erzähl mir nix von Angst.

Deine Teredioten-Kollegen stoppen schon ein paar Justizwachtmeister...:hihi:

Fachmaf
03.01.2007, 14:07
Absolut richtig.
Und "wer" stellt fest, das es "obsolet" ist ?
Schließlich gilt die durch die GV festgestellte Klausel, bis etwas anderes festgestellt ist.

Richtig. Deshalb hat ja die Generalversammlung festgestellt, daß die Feindstaatenklauseln obsolet sind.

Hier nachzulesen:
http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm


Und da nach krummgepflügter Schwarzkittel-Meinung das DR mit der brD identisch ist muß nach dieser Schwachsinnslogik die brD ein Feindstaat sein.

Immerhin die Logik, der sich die in der Generalversammlung der UN vertretenen Staaten angeschlossen haben.

KrascherHistory
03.01.2007, 14:09
Und jetzt gehst du bitte mal inhaltlich auf meine Einwände ein.

Von dir kommt Inhalt ? Wo ?

SHAEF-Gesetze gibt es nicht. Nanü !

Das ist so, als wenn ich mich hinstelle und laut rufe: "Die brD gibt es nicht."

Du siehst offensichtlich das Naheliegende nicht. Sollte ich deinen Chef mal hinsichtlich einer psych. Untersuchung bezüglich deiner Person konsultieren ?

Gibt mal schnell deine Dienststelle an.

KrascherHistory
03.01.2007, 14:10
Deine Teredioten-Kollegen stoppen schon ein paar Justizwachtmeister...:hihi:

Ja, die Hauptschul-Truppe ist regelmäßig echt niedlich. Wie ne Trachtengruppe !

KrascherHistory
03.01.2007, 14:11
Richtig. Deshalb hat ja die Generalversammlung festgestellt, daß die Feindstaatenklauseln obsolet sind.
Hier nachzulesen:
http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm
Immerhin die Logik, der sich die in der Generalversammlung der UN vertretenen Staaten angeschlossen haben.

Damit die GV etwas feststellt, muß sie "zusammenkommen". Richtig ?

Bei der Zusammenkunft hätte die Klausel auch gestrichen werden können. Richtig ?

Gehirnnutzer
03.01.2007, 14:17
Wieviele Gesetze sollte ich denn noch zitieren ?
Ein SHAEF-Gesetz ist nachprüfbar. Der "Status" der brD ist nachprüfbar, die Mitgliedschaft des Deutschen Reichs in der UN seit 1948 ist nachprüfbar, die HLKO ist n., das Bestehen der WRV ist n., die Tatsache, das das "GG" ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze ist, ist n., usw......

Das die Gesetze existiert haben bestreitet auch keine. Es geht ja auch nicht um die Existenz dieser Gesetze, sondern um die deine Behauptungen bezüglich deren Gültigkeit. Den von dir erwähnten Notenwechsel bezüglich der Wiedervereinigung oder formal richtiger ausgedrückt den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hast du nicht belegt.
Wenn das Deutsche Reich seit 1948 angeblich Mitglied der UNO ist, dürfte es ja auch eine Beitrittserklärung geben. Ich Frage mich nur, wie etwas, das zwar existent ist, aber handlungsunfähig ist, den Beitritt erklären kann?
Der einzige Staat der 1948 der UN beigetreten ist, ist Myanmar, auch bekannt als Birma bzw. Burma, am 19. April 1948.




Mal unter uns Pastorentöchtern:

Art.1 : du bist souverän
Art.2 : du bist aufgrund von bla bla bla doch nicht souverän

Die sog. Deutschlandverträge sollte man mal genau lesen.
Einfache Frage (f. Schleswig Holsteiner sowieso !): bist du "nach" (also nach dem ablesen) dem Art. 2 noch souverän ?

Einfache Frage, deine ANtwort ?

Versteht man unter der damaligen Bundesrepublik Deutschland als Ganzes? Nein!





Schwarzkittel fachmaf, maf, maf2, fachmann oder wie auch immer hat Zugang zu allen Gerichten in Dtl. Er kann es bestätigen. Ob er´s tut ist eine andere Sache.

Wenn jemand eine Behauptung aufstellt, ist es nicht Aufgabe anderer diese Behauptungen zu belegen.

Fachmaf
03.01.2007, 14:29
Damit die GV etwas feststellt, muß sie "zusammenkommen". Richtig ?
Bei der Zusammenkunft hätte die Klausel auch gestrichen werden können. Richtig ?

Ich habe nur auf deine hingeworfene Meinung geantwortet. Zu Einzelheiten konsultierst du bitte mal die UN-Charta, was deren Änderungen angeht.

Fachmaf
03.01.2007, 14:30
Ja, die Hauptschul-Truppe ist regelmäßig echt niedlich. Wie ne Trachtengruppe !

Reichten aber offenbar aus, um den Auftritt der Teredioten wirksam zu beenden.

Fachmaf
03.01.2007, 14:31
Von dir kommt Inhalt ? Wo ?

SHAEF-Gesetze gibt es nicht. Nanü !

Nein, denn das SHAEF war nur eine militärische Koordinierungseinrichtung für die ihm unterstellten Truppen. Erst der nachfolgend eingerichtete Kontrollrat hatte Gesetzgebungskompetenz.

KrascherHistory
04.01.2007, 00:06
Nein, denn das SHAEF war nur eine militärische Koordinierungseinrichtung für die ihm unterstellten Truppen. Erst der nachfolgend eingerichtete Kontrollrat hatte Gesetzgebungskompetenz.

Ein Kontrollrat mit Gesetzgebungskompetenz ?!

Im Schwarzkittel-Märchenland mit der Standesrecht-Fee ?:)) :)) :))

Einfache Frage: es gibt also keine SHAEF-Gesetze ?

Fachmaf
04.01.2007, 00:44
Ein Kontrollrat mit Gesetzgebungskompetenz ?!

Richtig - denn mit der Ausübung der deutschen Staatsgewalt durch die Alliierten ging auch die Gesetzgebungskompetenz auf sie über.

Für die occupatio pacifica gibt es keine völkerrechtlichen Regeln. Die HLKO ist dann nicht mehr anwendbar.

Die Alternative wäre gewesen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt durch debellatio untergegangen wäre. Das wäre die für Deutschland schlechtere Situation gewesen, ist aber zum Glück nicht eingetreten.

KrascherHistory
04.01.2007, 11:08
Richtig - denn mit der Ausübung der deutschen Staatsgewalt durch die Alliierten ging auch die Gesetzgebungskompetenz auf sie über.

Für die occupatio pacifica gibt es keine völkerrechtlichen Regeln. Die HLKO ist dann nicht mehr anwendbar.

Die Alternative wäre gewesen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt durch debellatio untergegangen wäre. Das wäre die für Deutschland schlechtere Situation gewesen, ist aber zum Glück nicht eingetreten.

Rechtsnorm dafür.
Deine Beiträge werden immer - sorry - dämlicher.

Wenn´s f.d. Ausführungen keine Regeln gibt - wie von dir selbst beschrieben - dann gibt es auch nicht die Regel, das die Gesetzgebungskompetenz auf den Besatzer übergeht.

Finde ich nix über ein besetztes Gebiet in der HLKO ?:] :] :))

Fachmaf
04.01.2007, 11:10
Rechtsnorm dafür.
Deine Beiträge werden immer - sorry - dämlicher.
Wenn´s f.d. Ausführungen keine Regeln gibt - wie von dir selbst beschrieben - dann gibt es auch nicht die Regel, das die Gesetzgebungskompetenz auf den Besatzer übergeht.
Finde ich nix über ein besetztes Gebiet in der HLKO ?

Nicht mehr nach Ende der Kampfhandlungen.

Völkerrecht ist eine fragmentarische Rechtsordnung, d.h. es kann nicht jeden denkbaren Sachverhalt regeln, sondern nur solche, für die Regeln zwischen den Beteiligten gelten.

HLKO war nicht mehr, weil nicht mehr anwendbar, also?

KrascherHistory
04.01.2007, 11:14
Nicht mehr nach Ende der Kampfhandlungen.

Völkerrecht ist eine fragmentarische Rechtsordnung, d.h. es kann nicht jeden denkbaren Sachverhalt regeln, sondern nur solche, für die Regeln zwischen den Beteiligten gelten.

HLKO war nicht mehr, weil nicht mehr anwendbar, also?

Geil. Ein besetzes Gebiet ist nur dann noch besetzt (HLKO) wenn noch geschossen wird.

Wenn der letzte Schuß gefallen ist, ist die HLKO außer Kraft und die Regel, die keine ist und die es nicht gibt, tritt in Kraft.

Die HLKO regelt den Zustand in Dtl. von 1945 bis heute. Ganz eindeutig.

Wie die Regel lautet, weiß keiner. Aber fragen sie ihren maffi !:hihi: :)) :))

Fachmaf
04.01.2007, 11:18
Geil. Ein besetzes Gebiet ist nur dann noch besetzt (HLKO) wenn noch geschossen wird.
Wenn der letzte Schuß gefallen ist, ist die HLKO außer Kraft und die Regel, die keine ist und die es nicht gibt, tritt in Kraft.
Die HLKO regelt den Zustand in Dtl. von 1945 bis heute. Ganz eindeutig.
Wie die Regel lautet, weiß keiner. Aber fragen sie ihren maffi !:hihi: :)) :))

Die Haager Landkriegsordnung regelt (sehr lückenhaft) das Recht des bewaffneten internationalen Konflikts. Dazu gehört auch die Besetzung im Rahmen eines Krieges.

Ist dieser Krieg beendet, ist auch die HLKO nicht mehr anwendbar. Danach einigen sich die Parteien, die etwas zu sagen haben, über die weiterhin geltenden Verhältnisse. So im Falle Deutschlands durch Einrichtung des Alliierten Kontrollrates.

KrascherHistory
04.01.2007, 11:24
[QUOT=Fachmaf;1093093]Die Haager Landkriegsordnung regelt (sehr lückenhaft) das Recht des bewaffneten internationalen Konflikts. Dazu gehört auch die Besetzung im Rahmen eines Krieges.

Aah. Ihnhalt.

1) Besetzung
2) im Rahmen eines Krieges

Wenn nicht mehr geschossen wird ist der Krieg nicht beendet. Ansonsten definierte bitte den Begriff Waffenstillstand (gerne am Bsp. v. Deutschen Reich per 10.5.1945).


Ist dieser Krieg beendet, ist auch die HLKO nicht mehr anwendbar. Danach einigen sich die Parteien, die etwas zu sagen haben, über die weiterhin geltenden Verhältnisse. So im Falle Deutschlands durch Einrichtung des Alliierten Kontrollrates.

Ja, da brat mir doch einer einen Storch: fast 100 % Zustimmung, Schwarzkittel !

W A S beendet einen Krieg ?

Der F r i e d e n s v e r t r a g !
Kein Friedensvertrag, kein Frieden. Sondern nur ein Waffenstillstand.

Ansonsten: was haben wir per 01.06.1945 auf dem Gebiete des Deutschen Reiches ?

Ich sag´s dir vorweg: WAFFENSTILLSTAND

Fachmaf
04.01.2007, 11:27
Aah. Ihnhalt.
1) Besetzung
2) im Rahmen eines Krieges
Wenn nicht mehr geschossen wird ist der Krieg nicht beendet. Ansonsten definierte bitte den Begriff Waffenstillstand (gerne am Bsp. v. Deutschen Reich per 10.5.1945).
Ja, da brat mir doch einer einen Storch: fast 100 % Zustimmung, Schwarzkittel !
W A S beendet einen Krieg ?
Der F r i e d e n s v e r t r a g !
Kein Friedensvertrag, kein Frieden. Sondern nur ein Waffenstillstand.
Ansonsten: was haben wir per 01.06.1945 auf dem Gebiete des Deutschen Reiches ?

Rechtsnorm dafür?

KrascherHistory
04.01.2007, 11:29
Rechtsnorm dafür?

[QUOT=Fachmaf;1093093]Die Haager Landkriegsordnung regelt (sehr lückenhaft) das Recht des bewaffneten internationalen Konflikts. Dazu gehört auch die Besetzung im Rahmen eines Krieges.

Hier fehlt die Rechtsnorm.

Deine geford. Rechtsnorm findest du u.a. in der WRV Art. 45 und in div. Art. der HLKO. Lese dich bitte ersteinmal ein, bevor du überflüssige Fragen stellst.

Fachmaf
04.01.2007, 11:38
[QUOT=Fachmaf;1093093]Die Haager Landkriegsordnung regelt (sehr lückenhaft) das Recht des bewaffneten internationalen Konflikts. Dazu gehört auch die Besetzung im Rahmen eines Krieges.
Hier fehlt die Rechtsnorm.
Deine geford. Rechtsnorm findest du u.a. in der WRV Art. 45 und in div. Art. der HLKO. Lese dich bitte ersteinmal ein, bevor du überflüssige Fragen stellst.

Lies die travaux preparatoires zu den Haager Abkommen vom 1907. Völkerrechtliche Verträge sind grundsätzlich restriktiv auszulegen, d.h. ein Staat (als Völkerrechtssubjekt) will ggf. nicht mehr regeln, als der Wortlaut hergibt.

Ansonsten liefern dir die gängigen Lehrbücher zum Kriegsvölkerrecht jener Zeit haufenweise Einsichten, z.B. Erik Castrén, Berber, Toman (letzterer als Dokumentensammlung).

KrascherHistory
04.01.2007, 11:39
Lies die travaux preparatoires zu den Haager Abkommen vom 1907. Völkerrechtliche Verträge sind grundsätzlich restriktiv auszulegen, d.h. ein Staat (als Völkerrechtssubjekt) will ggf. nicht mehr regeln, als der Wortlaut hergibt.

Ansonsten liefern dir die gängigen Lehrbücher zum Kriegsvölkerrecht jener Zeit haufenweise Einsichten, z.B. Erik Castrén, Berber, Toman (letzterer als Dokumentensammlung).

Ein Dokument ändert nix an einer bestehenden Rechtsnorm. SOlltest du nun aber wirklich wissen.

Fachmaf
04.01.2007, 11:42
Ein Dokument ändert nix an einer bestehenden Rechtsnorm. SOlltest du nun aber wirklich wissen.

Vor allem muß man es verstehen - und wissen, wann es anwendbar ist.

KracherDummy, du kannst hier noch lange in deine Tastatur weinen, über dein Verständnis von Völkerrecht ist die Welt vor ca. 70 Jahren hinweggegangen und hat sich nach vielen Problemen und Diskussionen etwas anderes überlegt. Komm wieder, sobald du das verstanden hast.

KrascherHistory
04.01.2007, 11:43
Vor allem muß man es verstehen - und wissen, wann es anwendbar ist.
KracherDummy, du kannst hier noch lange in deine Tastatur weinen, über dein Verständnis von Völkerrecht ist die Welt vor ca. 70 Jahren hinweggegangen und hat sich nach vielen Problemen und Diskussionen etwas anderes überlegt. Komm iweder, sobald du das verstanden hast.

Wenn jeder Schwarzkittel sein Verfahren bekommen hat, sind wir ein Stückchen weiter !

Fachmaf
04.01.2007, 11:57
Wenn jeder Schwarzkittel sein Verfahren bekommen hat, sind wir ein Stückchen weiter !

Was für ein "Verfahren" sollte er "bekommen"? Wenn diese Teredioten auftauchen, kommt dabei bestenfalls eine dienstliche Erklärung heraus. Danach landet dieser Kram im Aktengrab, sofern nicht einer von den Teredioten Maßnahmen der Sitzungspolizei auslöst und zur Abkühlung für ein paar Tage in Ordnungshaft landet.

KrascherHistory
04.01.2007, 12:11
Was für ein "Verfahren" sollte er "bekommen"? Wenn diese Teredioten auftauchen, kommt dabei bestenfalls eine dienstliche Erklärung heraus. Danach landet dieser Kram im Aktengrab, sofern nicht einer von den Teredioten Maßnahmen der Sitzungspolizei auslöst und zur Abkühlung für ein paar Tage in Ordnungshaft landet.

Das war ein kleines miau. Wolltest mal brüllen ?

Verfassungshochverrat.

Fachmaf
04.01.2007, 12:13
Das war ein kleines miau. Wolltest mal brüllen ?
Verfassungshochverrat.

Gibt es diesen Straftatbestand? Wenn ja, gegenüber welcher Verfassung?

KrascherHistory
04.01.2007, 12:30
Gibt es diesen Straftatbestand? Wenn ja, gegenüber welcher Verfassung?

Der einzig gültigen seit August 1919. Stell dich nicht dumm.

Kronauer
04.01.2007, 12:38
Stichwort "Friedensvertrag von San Francisco". Wann wird auch Deutschland ein gleichwertiges Vertragswerk mit den (noch heute im Kriegszustand stehenden) 46 Ländern schliessen???? Egal ob DR vs. BRD
Das es noch was zu verhandeln gibt, zeigen uns Russland & Japan, die jüngst noch eifrig in Verhandlungen über einen Friedensvertrag stecken. Allerdings hapert es an der Position Russlands, den Japanern die Nördlichen Territorien (noch) nicht wieder zurückgeben zu wollen.
The same procedure as Poland.... ;-)

Wann bewegt sich da was auch hier?

KrascherHistory
04.01.2007, 12:41
Stichwort "Friedensvertrag von San Francisco". Wann wird auch Deutschland ein gleichwertiges Vertragswerk mit den (noch heute im Kriegszustand stehenden) 46 Ländern schliessen???? Egal ob DR vs. BRD
Das es noch was zu verhandeln gibt, zeigen uns Russland & Japan, die jüngst noch eifrig in Verhandlungen über einen Friedensvertrag stecken. Allerdings hapert es an der Position Russlands, den Japanern die Nördlichen Territorien (noch) nicht wieder zurückgeben zu wollen.
The same procedure as Poland.... ;-)

Wann bewegt sich da was auch hier?

Es bewegt sich schon was. Was meinst du wohl, warum die Polen so unentspannt sind.....

Kronauer
04.01.2007, 13:23
Es bewegt sich schon was. Was meinst du wohl, warum die Polen so unentspannt sind.....

....weil sie genauso wissentlich auf geklautem Gebiet rumlungern, wie die Russen auf den 4 jap. Inseln.

KrascherHistory
05.01.2007, 12:15
@MOD

Ich leiste gerne geist. Hilfestellung, wenn hinsichtlich der Sinnhaftigkeit Verständnisprobleme gibt.

Erst fragen, dann streichen.

bernhard44
05.01.2007, 12:45
@MOD

Ich leiste gerne geist. Hilfestellung, wenn hinsichtlich der Sinnhaftigkeit Verständnisprobleme gibt.

Erst fragen, dann streichen.

eure "Potenzprobleme" interessieren hier nicht!

KrascherHistory
05.01.2007, 13:01
eure "Potenzprobleme" interessieren hier nicht!

Manchmal wünschten meine Frauen bei mir welche....:)) :)) :)) :))


Zur Erinnerung:

Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.

Eine klare Aussage, das Dtl. über keine Souveränität seit 1945 verfügen kann, da die Hauptstadt nicht zur brD gehört.

Quod erat demonstrandum

Apifera
05.01.2007, 13:18
Manchmal wünschten meine Frauen bei mir welche....:)) :)) :)) :))


Zur Erinnerung:

Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.

Eine klare Aussage, das Dtl. über keine Souveränität seit 1945 verfügen kann, da die Hauptstadt nicht zur brD gehört.

Quod erat demonstrandum

Zur Erinnerung: Diese Aussage der Alliierten, mit der sie sich im Fall von Bundestagswahlen einverstanden erklärten, dass in Westberlin die Abgeordneten des Bundestages vom Volk gewählt werden könnten, falls Bundestagswahlen stattgefunden hätten, wurde vor dem 3. Oktober 1990 abgegeben. Damals bestand die alte Bundesrepublik noch, mit den noch vorhandenen Einschränkungen ihrer Souveränität.
Im 2+4-Vertrag wurde völkerrechtlich verbindlich festgelegt, dass das vereinte Deutschland aus der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin besteht und dass dieses vereinte Deutschland die volle Souveränität besitzt.
Mit Ablauf des 2. Oktober 1990 waren für die Alliierten die Bundesrepublik Deutschland, an die sich die von KrascherHistory erwähnte Erklärung der Alliierten gerichtet hatte, ebenso wie die DDR, erloschen. Es ist ein neues vereintes Deutschland entstanden, für das diese Erklärung nicht galt. Die Erklärung der Alliierten ist somit am 3. Oktober 1990 gegenstandslos geworden.

Dass sich dieses neue, vereinte Deutschland Bundesrepublik Deutschland nennt und als Verfassung das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik angenommen hat, war eine innerdeutsche Angelegenheit, in die sich die Alliierten nicht eingemischt hatten.

Aber in seiner grenzenlosen Verblendung ist KrascherHisteroy nicht in der Lage, diesen einfachen Sachverhalt zu erkennen.

Das einzige, was in Deutschland nicht souverän ist, ist das Gehirn von KrascherHistory.

KrascherHistory
05.01.2007, 13:24
Zur Erinnerung: Diese Aussage der Alliierten, mit der sie sich im Fall von Bundestagswahlen einverstanden erklärten, dass in Westberlin die Abgeordneten des Bundestages vom Volk gewählt werden könnten, falls Bundestagswahlen stattgefunden hätten, wurde vor dem 3. Oktober 1990 abgegeben. Damals bestand die alte Bundesrepublik noch, mit den noch vorhandenen Einschränkungen ihrer Souveränität.
Im 2+4-Vertrag wurde völkerrechtlich verbindlich festgelegt, dass das vereinte Deutschland aus der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin besteht und dass dieses vereinte Deutschland die volle Souveränität besitzt.
Mit Ablauf des 2. Oktober 1990 waren für die Alliierten die Bundesrepublik Deutschland, an die sich die von KrascherHistory erwähnte Erklärung der Alliierten gerichtet hatte, ebenso wie die DDR, erloschen. Es ist ein neues vereintes Deutschland entstanden, für das diese Erklärung nicht galt. Die Erklärung der Alliierten ist somit am 3. Oktober 1990 gegenstandslos geworden.

Dass sich dieses neue, vereinte Deutschland Bundesrepublik Deutschland nennt und als Verfassung das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik angenommen hat, war eine innerdeutsche Angelegenheit, in die sich die Alliierten nicht eingemischt hatten.

Aber in seiner grenzenlosen Verblendung ist KrascherHisteroy nicht in der Lage, diesen einfachen Sachverhalt zu erkennen.

Das einzige, was in Deutschland nicht souverän ist, ist das Gehirn von KrascherHistory.

Meine Fresse.

In (fiktiv) Artikel 1 könnte stehen: "Ich bin nicht frei."

...und du würdest daraus machen wollen, das derjenige, der "Ich bin nicht frei" abgezeichnet (konkret mußte, wg. Unfreiheit!) hat, das ja in "freiheit" getan hat und somit doch wiederum frei ist, entgegen zu Art. 1.

Reduziere es auf das Wesentliche.

Zu "deinem" 4+2-Vertrag:
Deutschland wird künftig "wie" ein Souveräner Staat behandelt.
Du bist der deutschen Sprache mächtig ?

Wo ist der Unterschied ?

a) ich behandle dich wie ein König

b) ich behandle dich als König

Ist das jetzt klar ?

Apifera
05.01.2007, 14:09
Meine Fresse.

Zu "deinem" 4+2-Vertrag:
Deutschland wird künftig "wie" ein Souveräner Staat behandelt.
Du bist der deutschen Sprache mächtig ?

Wo ist der Unterschied ?

a) ich behandle dich wie ein König

b) ich behandle dich als König

Ist das jetzt klar ?

Ich habe lange versucht, dich wie einen normaldenkenden Menschen zu behandeln. Aber das funktioniert nicht. Du leidest an Haluzinationen und phantasierst etwas in Dinge hinein, die nicht drin stehen.

Art. 7 des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag") vom 12. September 1990:


(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Also, ich lese daraus, dass das vereinte Deutschland ein souveräner Staat ist, wie jeder andere auch. Dort steht nichts von wie oder als.

Wenn du das nicht kapierst, gibt bitte nicht anderen die Schuld für deine Dummheit.

malnachdenken
08.01.2007, 11:04
Zitat:
Zitat von Fachmaf Beitrag anzeigen
Richtig - denn mit der Ausübung der deutschen Staatsgewalt durch die Alliierten ging auch die Gesetzgebungskompetenz auf sie über.

Für die occupatio pacifica gibt es keine völkerrechtlichen Regeln. Die HLKO ist dann nicht mehr anwendbar.

Die Alternative wäre gewesen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt durch debellatio untergegangen wäre. Das wäre die für Deutschland schlechtere Situation gewesen, ist aber zum Glück nicht eingetreten.






Rechtsnorm dafür.
Deine Beiträge werden immer - sorry - dämlicher.


Also im direkten Vergleich wirkt Deine "Antwort" doch arg satirisch, KrascherDummkopf...

Thor5
08.01.2007, 13:27
Die BRD war und ist ein Satellitenstaat der USA, solange dieser Staat funktioniert.

Der Staat der Deutschen, war, ist und wird das Reich sein.

Langsam beginnt sich die Umerziehungsgehirnwäsche in den Köpfen der Deutschen zu lösen und sie entdecken ihre Wahre Natur wieder. Diese ist völkisch-national.

malnachdenken
08.01.2007, 13:28
Die BRD war und ist ein Satellitenstaat der USA, solange dieser Staat funktioniert.

Der Staat der Deutschen, war, ist und wird das Reich sein.

Langsam beginnt sich die Umerziehungsgehirnwäsche in den Köpfen der Deutschen zu lösen und sie entdecken ihre Wahre Natur wieder. Diese ist völkisch-national.

Du solltest nicht so früh mit Trinken anfangen.

KrascherHistory
08.01.2007, 14:19
Ich habe lange versucht, dich wie einen normaldenkenden Menschen zu behandeln. Aber das funktioniert nicht. Du leidest an Haluzinationen und phantasierst etwas in Dinge hinein, die nicht drin stehen.

Art. 7 des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag") vom 12. September 1990:



Also, ich lese daraus, dass das vereinte Deutschland ein souveräner Staat ist, wie jeder andere auch. Dort steht nichts von wie oder als.

Wenn du das nicht kapierst, gibt bitte nicht anderen die Schuld für deine Dummheit.

Nur vollwertige Vertragspartner können einen Vertrag schließen. Da der "BRD" nachgewiesenermaßen auch seit den sog. Deutschlandvertrag (Art.2) die Souveränität fehlt, müßte sie ihr zunächst mal völkerrechtlich relevant zurückgegeben worden sein.
Da das nicht geschehen ist, kannst du einen Befehlsempfänger so oft unterschreiben lassen, was du willst. Es hat keine rechtl. Bedeutung.

Du könntest ein 11 jähriges Kind einen Vertrag zur lebenslangen Sklavenarbeit unterzeichnen lassen. Wäre das Gleiche ! Nichtig !

malnachdenken
08.01.2007, 14:21
Nur vollwertige Vertragspartner können einen Vertrag schließen. Da der "BRD" nachgewiesenermaßen auch seit den sog. Deutschlandvertrag (Art.2) die Souveränität fehlt, müßte sie ihr zunächst mal völkerrechtlich relevant zurückgegeben worden sein.
Da das nicht geschehen ist, kannst du einen Befehlsempfänger so oft unterschreiben lassen, was du willst. Es hat keine rechtl. Bedeutung.

Du könntest ein 11 jähriges Kind einen Vertrag zur lebenslangen Sklavenarbeit unterzeichnen lassen. Wäre das Gleiche ! Nichtig !

Dumm nur, dass die UNO, EU, und alle Länder, mit denen die Bundesrepulik Deutschland diplopmatische Beziehungen hält, ganz anders sehen.

Bei Dir fällt mir nur ein "Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte."

Apifera
08.01.2007, 14:28
Nur vollwertige Vertragspartner können einen Vertrag schließen. Da der "BRD" nachgewiesenermaßen auch seit den sog. Deutschlandvertrag (Art.2) die Souveränität fehlt, müßte sie ihr zunächst mal völkerrechtlich relevant zurückgegeben worden sein.
Da das nicht geschehen ist, kannst du einen Befehlsempfänger so oft unterschreiben lassen, was du willst. Es hat keine rechtl. Bedeutung.

Du könntest ein 11 jähriges Kind einen Vertrag zur lebenslangen Sklavenarbeit unterzeichnen lassen. Wäre das Gleiche ! Nichtig !

Seit 1973 waren die BRD und die DDR vollwertige UNO-Mitglieder. Mitglieder der UNO können nur Staaten sein. Also war die Mitgliedschaft der BRD und der DDR illegal? Beide deutschen Staaten waren vollwertige Verhandlungspartner bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und haben die Schlussakte in Helsinki mit unterschrieben. Illegal? Beide UNO-Mitglieder haben zusammen mit den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion 1990 den 2+4-Vertrag ausgehandelt und abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden die letzten Reste von Souveränitätseinschränkung aufgehoben.

In deinen Augen ist das ja illegal.

Alle Staaten dieser Erde gehen davon aus, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland der einzig bestehende, rechtmäßige deutsche Staat und die Bundesregierung die rechtmäßige deutsche Regierung ist, und das dieser Staat ein souveräner Staat ist.

Da ist doch wohl die Meinung eines Deppen aus Clausthal irrelevant.

KrascherHistory
08.01.2007, 14:33
Also im direkten Vergleich wirkt Deine "Antwort" doch arg satirisch, KrascherDummkopf...

Ich beleidige keine Kinder. Sag Mami, sie soll dein Breichen nochmal aufwärmen.

Hat das Kind eine eigene Meinung, oder versteckt es sich nur hinter den Erwachsenen....:]

malnachdenken
08.01.2007, 14:34
Ich beleidige keine Kinder. Sag Mami, sie soll dein Breichen nochmal aufwärmen.

Hat das Kind eine eigene Meinung, oder versteckt es sich nur hinter den Erwachsenen....:]

Wenn Du mit Dir selber redest, dann brauchst Du dieses Gespräch nicht in dieses Forum schreiben.

KrascherHistory
08.01.2007, 14:35
Seit 1973 waren die BRD und die DDR vollwertige UNO-Mitglieder. Mitglieder der UNO können nur Staaten sein. Also war die Mitgliedschaft der BRD und der DDR illegal? Beide deutschen Staaten waren vollwertige Verhandlungspartner bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und haben die Schlussakte in Helsinki mit unterschrieben. Illegal? Beide UNO-Mitglieder haben zusammen mit den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion 1990 den 2+4-Vertrag ausgehandelt und abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden die letzten Reste von Souveränitätseinschränkung aufgehoben.

In deinen Augen ist das ja illegal.

Alle Staaten dieser Erde gehen davon aus, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland der einzig bestehende, rechtmäßige deutsche Staat und die Bundesregierung die rechtmäßige deutsche Regierung ist, und das dieser Staat ein souveräner Staat ist.

Da ist doch wohl die Meinung eines Deppen aus Clausthal irrelevant.

Dann ist doch alles gesagt und du kannst weiter spielen....

Gehirnnutzer
08.01.2007, 15:17
Du könntest ein 11 jähriges Kind einen Vertrag zur lebenslangen Sklavenarbeit unterzeichnen lassen. Wäre das Gleiche ! Nichtig !

Das muss jemand sagen, der behauptet, das gemäß HLKO und SHAEF es möglich ist einen Staat zu beschlagnahmen, wobei in beiden Gesetzen nur steht, das Vermögen und Forderungen beschlagnahmt werden können innerhalb eines besetzten Gebietes bzw. der Besatzungszone (siehe auch hier (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1096821&postcount=182)).
Es ist eben nicht das Gleiche.

KrascherHistory
08.01.2007, 15:32
Das muss jemand sagen, der behauptet, das gemäß HLKO und SHAEF es möglich ist einen Staat zu beschlagnahmen, wobei in beiden Gesetzen nur steht, das Vermögen und Forderungen beschlagnahmt werden können innerhalb eines besetzten Gebietes bzw. der Besatzungszone (siehe auch hier (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1096821&postcount=182)).
Es ist eben nicht das Gleiche.

Das ist keine Behauptung sondern Fakt. Wie wär´s mit nachlesen...?aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort
So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.
Diese SHAEF - Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US - Armee in Europa.
Artikel IV der SHAEF - Proklamation Nr. 1Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.

Bitte einfach mittels nachprüfbare Fakten widerlegen. Ist doch ganz einfach.
Komischerweise hast du acuh die Ungültigkeit der SHAEF-Gesetze proklamiert. Gegenteiliger Beweis ist bereits v.mir erfolgt. Ist das dennoch deine Position ?

malnachdenken
08.01.2007, 15:37
Das ist keine Behauptung sondern Fakt. Wie wär´s mit nachlesen...?aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort
So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.
Diese SHAEF - Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US - Armee in Europa.
Artikel IV der SHAEF - Proklamation Nr. 1Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.


Man kann keinen Staat beschlagnahmen. Das geht nicht.
Steht auch nicht in der SHAEF. Du behauptest wieder Stumpfsinn.

KrascherHistory
08.01.2007, 15:51
Man kann keinen Staat beschlagnahmen. Das geht nicht.
Steht auch nicht in der SHAEF. Du behauptest wieder Stumpfsinn.

"...in der SHAEF." ???

Bitte präzise. Wo angeblich nicht, bitte Fundstelle/Beleg.

Gehirnnutzer
08.01.2007, 15:59
Das ist keine Behauptung sondern Fakt. Wie wär´s mit nachlesen...?aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort
So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.
Diese SHAEF - Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US - Armee in Europa.
Artikel IV der SHAEF - Proklamation Nr. 1Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.



Einen Staat kann man nicht beschlagnahmen, nur besetzen oder annektieren.
Im Übrigen kannst du mir ja zeigen wo hier (http://www.deutsches-reich-heute.de/pdf/gesetze/ausland/proklamation1.pdf) etwas von der Beschlagnahme des Deutschen Reiches steht. Ich lese nur etwas von besetzten Gebieten.
Jetzt weis ich auch warum du niemals Links zu den wichtigen Quellen setzt, sondern nur zur den Pseudo-Seiten der Klientel der du angehörst. Die ist selber bewusst, das deine Argumentation zusammenbricht, wenn die Leute alles nachlesen.

KrascherHistory
08.01.2007, 16:08
Einen Staat kann man nicht beschlagnahmen, nur besetzen oder annektieren.
Im Übrigen kannst du mir ja zeigen wo hier (http://www.deutsches-reich-heute.de/pdf/gesetze/ausland/proklamation1.pdf) etwas von der Beschlagnahme des Deutschen Reiches steht. Ich lese nur etwas von besetzten Gebieten.
Jetzt weis ich auch warum du niemals Links zu den wichtigen Quellen setzt, sondern nur zur den Pseudo-Seiten der Klientel der du angehörst. Die ist selber bewusst, das deine Argumentation zusammenbricht, wenn die Leute alles nachlesen.

Annexion lt. HLKO nicht möglich. DR und Allierte sind unterzeichner der HLKO.
Was bricht denn da zusammen ?

Apifera
08.01.2007, 16:12
So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.
Hallo Krascherschen,
hast du das auch auf die gleiche Art zitiert, wie die Bestimmung des 2+4-Vertrages über die Souveränität des vereinten Deutschlands, nämlich aus der Erinnerung ohne einmal in den Text zu schauen?

Wenn du den Anweisungen und der Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers unterliegt (den es seit Juli 1945 nicht mehr gibt), welche Anweisungen hast du denn von ihm bezüglich deiner Tätigkeit in den Internetforen erhalten? Und warum schlägst du dich mit deutschen Gerichten herum? Du unterliegst doch nur der Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers.

KrascherHistory
08.01.2007, 16:21
Hallo Krascherschen,
hast du das auch auf die gleiche Art zitiert, wie die Bestimmung des 2+4-Vertrages über die Souveränität des vereinten Deutschlands, nämlich aus der Erinnerung ohne einmal in den Text zu schauen?

Wenn du den Anweisungen und der Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers unterliegt (den es seit Juli 1945 nicht mehr gibt), welche Anweisungen hast du denn von ihm bezüglich deiner Tätigkeit in den Internetforen erhalten? Und warum schlägst du dich mit deutschen Gerichten herum? Du unterliegst doch nur der Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers.

Ach, den US-Kongreß gibt es seit 1945 nicht mehr. Scheiße, wer sagt das bloß den Amis !!!:)) :)) :))

Hier kommt mal unbewußt ein wenig Halbintelligenz zum Vorschein: die ges. dt. Gerichtsbarkeit unterliegt tatsächlich der US-Militärgesetzgebung.
Das Bsp. Schalck-Golodkowski noch in Erinnerung ? Ich glaub´nicht, daher:
Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 31/1999:

Verhandlungstermin: 21. April 1999 -- 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99

Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Wegen weiterer Vergehen nach jenem Gesetz hat das LG Berlin Dr. Alexander Schalck-Golodkowski unter Einbeziehung der genannten Strafe nunmehr zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Im damaligen Revisionsurteil hatte der 5. Strafsenat allerdings ausgeführt, ein früherer DDR-Bürger dürfe wegen eines Vergehens nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 nur bestraft werden, wenn sein Verhalten – weil er beispielsweise die Lieferung militärisch verwendbarer Wirtschaftsgüter in die DDR veranlasst habe - auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Mit Rücksicht hierauf hat das Landgericht den Angeklagten von weiteren Anklagevorwürfen freigesprochen, die Fälle des Devisentransfers in die DDR betrafen, welche nicht unter ein Verbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz fielen.

Gegen diesen Teilfreispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Sie meint, er widerspreche einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1996, wonach das Militärregierungsgesetz Nr. 53 uneingeschränkt fortgelte (BGHSt 42, 113).


NANÜ ! ERKLÄRUNG ???

Allein über diese, den Teilfreispruch betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird am 21. April 1999 vor dem Senat verhandelt.

Am selben Tag um 9.00 Uhr findet eine weitere Revisionsverhandlung über eine staatsanwaltliche Revision, das Militärregierungsgesetz Nr. 53 betreffend, statt. Hier wendet sich die Staatsanwaltschaft dagegen, dass frühere Mitangeklagte von Dr. Schalck-Golodkowski wegen entsprechender Vergehen lediglich unter Vorbehalt von Geldstrafen verwarnt worden sind (5 StR 123/99).

Zitat Ende!

Das ObBefh (SHAEF) – Gesetz Nr. 53 existierte ursprünglich für Berlin und in Sonderübersichten getrennt für die US-Zone, Britische Zone und Französische Zone. Es befasst sich u. a. mit der Devisenbewirtschaftung, Grenzkontrollen, Siedlungsland und Bodenreform, Ein- und Ausfuhr und dem allgemeinen Geschäftsverkehr in allen Facetten.

Die Legaldefinition des Begriffes "Geschäfte" ist dazu in der DVO 4 z. G 52 vom 31.10.1950, Seite 663, zu finden.

Wir kriegen das schon hin, mit dir.:] :] :))

Apifera
08.01.2007, 16:28
Wie kommt ein deutsches Landgericht dazu, nach einem amerikanischen Militärgesetz zu urteilen? Wieso entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob dieses Gesetz in Deutschland noch gilt oder nicht?

Das hätte doch in den USA entschieden werden müssen.

Oder konnte das Bundesverfassungsgericht deshalb über den Bestand dieses Gesetzes entscheiden, weil das Militärgesetz Nr. 53 ganz in die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland übergegangen ist, weil ausschließlich die Bundesrepublik darüber entscheiden kann, ob das Gesetz weitergelten soll oder nicht?

Denk mal drüber nach. Ach so, denken kannst du nicht. Es könnte ja ein anderes Ergebnis dabei herauskommen, als das erwünschte.

KrascherHistory
08.01.2007, 16:33
[QUOE=Apifera;1100783]Wie kommt ein deutsches Landgericht dazu, nach einem amerikanischen Militärgesetz zu urteilen? Wieso entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob dieses Gesetz in Deutschland noch gilt oder nicht?

Das hätte doch in den USA entschieden werden müssen.

Ah, wir nähern uns langsam...!?
Weil "Berlin" nach wie vor nicht zur "brD" gehört, Schlauchen !:]
Und was gilt somit dort ?
Richtig: Reichsrecht ! Oder das Recht der Besatzer !
Welches wäre das ? --> Die SHAEF-Gesetze !

BINGO !!!




Oder konnte das Bundesverfassungsgericht deshalb über den Bestand dieses Gesetzes entscheiden, weil das Militärgesetz Nr. 53 ganz in die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland übergegangen ist, weil ausschließlich die Bundesrepublik darüber entscheiden kann, ob das Gesetz weitergelten soll oder nicht?

Das wäre wohl mehr als unlogisch, oder !? Die Feststellung kam v. BGH. Und es wurde nicht von der "Übernahme" durch die "BRD" gesprochen !
Also, was nun ?


Denk mal drüber nach. Ach so, denken kannst du nicht. Es könnte ja ein anderes Ergebnis dabei herauskommen, als das erwünschte.

Glaub mir: ich wäre froh drum. Aber was solltest du können, was prom. Juristen nicht vermochten... ?

Apifera
08.01.2007, 17:03
Kann sein, dass ich in der Schnelle bei Google BGH und BVerfG miteinander verwechselt habe. Dies ändert aber nichts daran, dass ein oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland über die Anwendbarkeit des Militärgesetzes Nr. 53 geurteilt hat, und dazu noch für den Bereich des nicht zur BRD gehörenden Berlin. Dafür wäre doch wohl ein US-Gericht zuständig gewesen, oder?

Ich gehe, bis zum Beweis des Gegenteils, davon aus, dass die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion in Paris 1990 nicht, um sich einen Scherz zu machen, monatelange mit den beiden deutschen verhandelt und mit ihnen einen Vertrag ausgearbeitet haben. Und in diesem Vertrag steht nun mal drin, dass das vereinte Deutschland aus der BRD, der DDR und Berlin besteht. Dieses vereinte Deutschland nennt sich als Ausfluss seiner Souveränität Bundesrepublik Deutschland.

Beweise mir das Gegenteil. Aber nur mit Beleg! Und keine Gesetze von 1945 bis 1951 oder ähnlich vorlegen, das güldet nicht mehr.

KrascherHistory
08.01.2007, 17:17
Kann sein, dass ich in der Schnelle bei Google BGH und BVerfG miteinander verwechselt habe. Dies ändert aber nichts daran, dass ein oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland über die Anwendbarkeit des Militärgesetzes Nr. 53 geurteilt hat, und dazu noch für den Bereich des nicht zur BRD gehörenden Berlin. Dafür wäre doch wohl ein US-Gericht zuständig gewesen, oder?

Ich gehe, bis zum Beweis des Gegenteils, davon aus, dass die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion in Paris 1990 nicht, um sich einen Scherz zu machen, monatelange mit den beiden deutschen verhandelt und mit ihnen einen Vertrag ausgearbeitet haben. Und in diesem Vertrag steht nun mal drin, dass das vereinte Deutschland aus der BRD, der DDR und Berlin besteht. Dieses vereinte Deutschland nennt sich als Ausfluss seiner Souveränität Bundesrepublik Deutschland.

Beweise mir das Gegenteil. Aber nur mit Beleg! Und keine Gesetze von 1945 bis 1951 oder ähnlich vorlegen, das güldet nicht mehr.

Nun, wir können ja mal mit Berlin anfangen:

Im Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 wurde in Artikel 7 (Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte) in Satz 2 festgelegt:
"Das vereinigte Deutschland hat dem gemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."


[soweit, so gut]

Der Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 hat diese Souveränität in vollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt. Und das ging ganz einfach so:

Artikel 2:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."

Was unter alliierten Behörden zu verstehen ist, wird in Artikel 1 festgelegt. Es sind praktisch alle Besatzungsmächte und deren handelnden Organe bis zur letzten Putzfrau:

Artikel 1:

(1) Der Ausdruck ,,alliierte Behörden“, wie er in diesem Über*einkommen verwendet wird, umfasst

a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befug*nisse ausgeübt oder — im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) — mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient haben;

b) die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben.

(2) Der Ausdruck "alliierte Streitkräfte“, wie er in diesem Über*einkommen verwendet wird, umfasst

a) die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie in oder in Bezug auf Berlin tätig waren;

b) Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;

c) nicht-deutsche Staatsangehörige, die in militärischer oder zivi*ler Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;

d) Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufge*führten Personen und nicht-deutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser Personen standen.

(3) Die amtlichen Texte der in diesem Übereinkommen erwähn*ten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.

(4) Soweit in diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwer*den der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies als Bezugnahme auf die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu ver*stehen.

Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.

Wenn man nun bedenkt, dass die Besatzungsmächte zentral aus Berlin die Besatzungszonen und -gebiete kontrolliert haben - Kontrollrat - ist das kleine Wörtchen "in und in Bezug auf Berlin" die Rückkehr zum umfassenden Besatzungsrecht am 25.09.1990 in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Schleichweg. Der Bundesregierung, den Landesregierungen und den wenigen wirklich fähigen, fachlich qualifizierten Politikern in Deutschland ist dieses auch bekannt.

Rechtsvorschriften des Kontrollrates wurden im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland bekannt gegeben und vom alliierten Sekretariat in Berlin, Eißholzstraße 32, herausgegeben (Schmöller/Maier/Tobler, Handbuch des Besatzungsrechtes, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen.

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

"Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen."

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"

Im Hinblick auf die hier aufgezeigte, in großem Umfang völkerrechtswidrige Vertraggestaltung zum angeblichen Beitritt der neuen Bundesländer zum Grundgesetz wird erkennbar, dass die beteiligten Organe der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz zu keinem Zeitpunkt souverän agiert haben und lediglich Befehlsempfänger der Vier Mächte waren und ohne jeden Zweifel unter Einbezug der Regelungen in und in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 weiter sein werden.

Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.

BEWEIS:
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 veröffentlicht, bevor überhaupt das Übereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst von den BRD-Organen zur Täuschung gewählt worden.

Bundesregierung und Besatzungsmächte haben mit Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am 17.07.1990 ausgehebelt, verändert und den Artikel 23 beseitigt.

Auch wenn man immer noch argumentieren will, dass das GG in Kraft ist und die BRD fort besteht, so gäbe es dann weiterhin den Artikel 139 GG. Dort heißt es wörtlich:

"Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom "Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen diese Grundgesetzes nicht berührt."

Also gelten alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin fort!

Was ist unklar ?

Gehirnnutzer
08.01.2007, 17:18
Annexion lt. HLKO nicht möglich. DR und Allierte sind unterzeichner der HLKO.
Was bricht denn da zusammen ?

Du leidest wirklich unter Dyslexie, denn in der HLKO gibt es keinen Passus betreffend der Annexion, nur Regelungen betreffend besetzter Gebiete.
Ein Verbot der Annexion gibt es zwar, aber nicht in der HLKO, der gibt es nur Verbote betreffend der Bevölkerung besetzter Gebiete. Obwohl die Scheinbar unter einer Leseschwäche leidest, kannst du ja hier (http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_515_112/index.html) die HLKO noch mal nachlesen.
Ein Verbot der Annexion steht in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen, die war aber zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kraft.

Lass diese dumme Ausgeweiche, denn wir brauchen uns darüber nicht zu unterhalten.
Fakt ist, das du behauptest, das laut Proklamation 1 das Deutsche Reich beschlagnahmt wurde und diese Behauptung ist falsch, weil ungeachtet des Umstandes, das man einen Staat nicht beschlagnahmen kann, in der Proklamation an keiner Stelle von der Beschlagnahme des Deutschen Reiches die Rede ist. Das kann hier jeder nachprüfen, da ich im Gegensatz zu dir entsprechende Links setze.
(siehe Post 231).

Apifera
08.01.2007, 17:21
Kann sein, dass ich in der Schnelle bei Google BGH und BVerfG miteinander verwechselt habe. Dies ändert aber nichts daran, dass ein oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland über die Anwendbarkeit des Militärgesetzes Nr. 53 geurteilt hat, und dazu noch für den Bereich des nicht zur BRD gehörenden Berlin. Dafür wäre doch wohl ein US-Gericht zuständig gewesen, oder?

Ich hab doch nix verwechselt.



Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung
Nr. 37 vom 25.03.1999


Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski


Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde des Dr. Alexander Schalck-Golodkowski nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde betraf seine strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen Embargo-Vorschriften.

I.

Im Januar 1996 verurteilte das Landgericht Berlin (LG) den Beschwerdeführer wegen Verstoßes gegen Art. VIII Militärregierungsgesetz Nr. 53 (MRG Nr. 53 Wortlaut s. Anlage) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung. Nach den Feststellungen beschaffte der Beschwerdeführer als Leiter des Bereichs "KoKo" und als Devisenhändler in den Jahren 1986 bis 1989 illegal über einen in der Bundesrepublik ansässigen Waffenhändler 228 Nachtsichtbrillen im Wert von rund 4,8 Millionen DM, die überwiegend für die Luftwaffe der NVA bestimmt waren, sowie Waffen im Wert von rund 50.000,-- DM. Die nach dem MRG Nr. 53 erforderlichen Genehmigungen waren nach den Feststellungen des LG nicht eingeholt worden. Sie wären angesichts des militärischen Charakters der Gegenstände, die unter das COCOM-Embargo der Nato-Staaten gegen Länder des Warschauer Pakt-Systems fielen, auch nicht erteilt worden.

Die vom Beschwerdeführer gegen dieses Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 1997.

Gegen beide strafgerichtliche Entscheidungen erhob der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde und rügte insbesondere die Verletzung von Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG ("Die Freiheit der Person ist unverletzlich"). Zur Begründung hat er u.a. vorgetragen, die Vorschriften des MRG Nr. 53 genügten nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Strafnormen. Außerdem stehe der strafrechtlichen Ahndung ein Verfolgungshindernis entgegen. Dies ergebe sich aus der "Spionageentscheidung" des BVerfG vom 15. Mai 1995.

II.

Die Kammer hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

1. Das BVerfG hat bereits in der Vergangenheit mehrfach entschieden (zuletzt durch Beschluß des Ersten Senats vom 3. November 1982; BVerfGE 62, 169ff), daß die Voraussetzungen der Stafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 ausreichend bestimmt sind. Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen.

2. a) Auch die Rüge der fehlenden Strafgewalt der Bundesrepublik Deutschland greift nicht durch.

Das souveräne Recht der DDR, Handelsbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland zu unterlaufen, engt das souveräne Recht der Bundesrepublik, sich dagegen mit strafrechtlichen Sanktionen zur Wehr zu setzen, nicht ein.

Sowohl die für die NVA der DDR bestimmten Nachtsichtgeräte wie auch die Pistolen und Revolver waren Waffen und Kriegsgerät im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes. Darauf, wie diese Güter tatsächlich eingesetzt wurden, kommt es nicht an. Der Export von solchen Waren, die jedenfalls auch militärisch nutzbar sind, gefährdet sicherheitspolitische Interessen Deutschlands und ist damit geeignet, das friedliche Zusammenleben der Völker zu bedrohen. Das Rechtsgut der Friedensstaatlichkeit (Art. 26 GG) hat Verfassungsrang.

b) Der Bestrafung des Beschwerdeführers steht auch kein Verfolgungshindernis entgegen.

Der BGH hat zu Recht darauf hingewiesen, daß das vom BVerfG im Zusammenhang mit der Spionagetätigkeit statuierte strafrechtliche Verfolgungshindernis (Urteil vom 15. Mai 1995, BVerfGE 92, 277) auf Embargo-Verstöße der vorliegenden Art nicht anwendbar ist. Der Export von militärischen oder militärisch nutzbaren Gütern ist nicht - wie Spionage - rechtlich ambivalent, sondern rechtfertigt im Hinblick auf den bezweckten Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Völker unter Verhinderung von Störungen internationaler Beziehungen ein allgemeines sozial-ethisches Unwerturteil.

Entscheidung vom 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97

IM Redro
08.01.2007, 17:24
Frage: was ist die offiziellste Fassung des "GG".
Vom Bundesinnenministerium ?

Zu deiner Behauptung:

Beschluss 140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera v. 13.06.2005
Beschluss (568) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) Landgerichts Berlin v. 12.08.2005

Du darfst die "Ausführungen" des Gerichts hier gerne einstellen. Kommst doch an alle AKten ran !


Ich hätte gerne die Gerichtstexte zu beiden Verfahren.

KrascherHistory
08.01.2007, 17:31
Ich hätte gerne die Gerichtstexte zu beiden Verfahren.

Ist unter www.teredo.cl "37Punkte/ Pkt. 18" zu finden. Geht nicht zu kopieren.

IM Redro
08.01.2007, 17:34
Zur Erinnerung: Diese Aussage der Alliierten, mit der sie sich im Fall von Bundestagswahlen einverstanden erklärten, dass in Westberlin die Abgeordneten des Bundestages vom Volk gewählt werden könnten, falls Bundestagswahlen stattgefunden hätten, wurde vor dem 3. Oktober 1990 abgegeben. Damals bestand die alte Bundesrepublik noch, mit den noch vorhandenen Einschränkungen ihrer Souveränität.
Im 2+4-Vertrag wurde völkerrechtlich verbindlich festgelegt, dass das vereinte Deutschland aus der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin besteht und dass dieses vereinte Deutschland die volle Souveränität besitzt.
Mit Ablauf des 2. Oktober 1990 waren für die Alliierten die Bundesrepublik Deutschland, an die sich die von KrascherHistory erwähnte Erklärung der Alliierten gerichtet hatte, ebenso wie die DDR, erloschen. Es ist ein neues vereintes Deutschland entstanden, für das diese Erklärung nicht galt. Die Erklärung der Alliierten ist somit am 3. Oktober 1990 gegenstandslos geworden.

Dass sich dieses neue, vereinte Deutschland Bundesrepublik Deutschland nennt und als Verfassung das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik angenommen hat, war eine innerdeutsche Angelegenheit, in die sich die Alliierten nicht eingemischt hatten.

Aber in seiner grenzenlosen Verblendung ist KrascherHisteroy nicht in der Lage, diesen einfachen Sachverhalt zu erkennen.

Das einzige, was in Deutschland nicht souverän ist, ist das Gehirn von KrascherHistory.


Nein, der 2+4 Vertrag regelt den Beitritt von 5 "neuen" Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Meck-Pom) zur BRD.
Es regelt weiterhin das West + Ost Berlin, zu Berlin zusammengeschlossen werden. Berlin trat aber nicht der BRD bei. Umgangssprachlich spricht man immer nur von den 5 neuen Ländern.

Achja.. ehe du nun sagst, Ostberlin wäre Westberlin beigetretten und dadurch in der BRD. Geht nicht. Westberlin war nie in der BRD.

KrascherHistory
08.01.2007, 17:45
Nein, der 2+4 Vertrag regelt den Beitritt von 5 "neuen" Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Meck-Pom) zur BRD.
Es regelt weiterhin das West + Ost Berlin, zu Berlin zusammengeschlossen werden. Berlin trat aber nicht der BRD bei. Umgangssprachlich spricht man immer nur von den 5 neuen Ländern.

Achja.. ehe du nun sagst, Ostberlin wäre Westberlin beigetretten und dadurch in der BRD. Geht nicht. Westberlin war nie in der BRD.

Korrekt !

Apifera
08.01.2007, 17:55
Nun, wir können ja mal mit Berlin anfangen:


Der Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 hat diese Souveränität in vollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt. Und das ging ganz einfach so:

Artikel 2:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."

Wenn du schon zitierst, dann unterschlag bitte nicht das Wichtigste. Es geht nämlich weiter:


Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.


Dieser letzte Satz hat es in sich. Es ist reinstes Juristendeutsch. In der Normalsprache heißt das, dass all diese alliierten Rechte, Verpflichtungen und Bestimmungen jetzt als deutsche Rechte, Verpflichtungen und Bestimmungen gelten. Die zuständigen deutschen Stellen können jetzt darüber entscheiden, ob diese alliierten Bestimmungen usw. weitergelten, geändert oder gar aufgehoben werden sollen. Diese Bestimmung ist nichts anderes als die Übertragung alliierten Rechts in die Souveränität des vereinten Deutschlands. Wo sind eigentlich die in Artikel 1 genannten Alliierten Behörden verblieben? Wo ist der Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, wo sind die Militärgouverneure?

Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.

Wirklich?

Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.
Hier ist eigentlich das gleiche gesagt wie oben in Artikel 2. Die Urteile und Entscheidungen unterliegen den gleichen Bedingungen wie deutsche Urteile und Entscheidungen, können also jederzeit von den zuständigen deutschen Stellen aufgehoben werden, ohne die Amis vorher zu fragen.


Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

"Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen."



Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten

vom 26. Mai 1952
in der Fassung vom 23. Oktober 1954

Die Bundesrepublik Deutschland,
Die Vereinigten Staaten von Amerika,
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland
und
Die Französische Republik
haben zur Festlegung der Grundlagen ihres neuen Verhältnisses den folgenden Vertrag geschlossen:
Artikel 1
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als "Drei Mächte" bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.
(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.

Zeige mir bitte eine Änderung des Grundgesetzes seit 1955, die von den Alliierten genehmigt worden ist.
[/quote]
Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"
[/quote]
Du verweist sehr gerne auf veraltete Bestimmungen, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr in Kraft sind.


Im Hinblick auf die hier aufgezeigte, in großem Umfang völkerrechtswidrige Vertraggestaltung zum angeblichen Beitritt der neuen Bundesländer zum Grundgesetz wird erkennbar, dass die beteiligten Organe der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz zu keinem Zeitpunkt souverän agiert haben und lediglich Befehlsempfänger der Vier Mächte waren und ohne jeden Zweifel unter Einbezug der Regelungen in und in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 weiter sein werden.

Das ist eine völlige Fehlinterprätation deinerseits. Seit spätestens 1955 waren die Bundesrepublik, aber auch die DDR, in der Lage, selbstständig internationale Verträge abzuschließen.


Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.

BEWEIS:
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 veröffentlicht, bevor überhaupt das Übereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst von den BRD-Organen zur Täuschung gewählt worden.
Wieso soll es nicht rechtsstaatskonform sein, wenn eine Verordnung, die das Abkommen in Kraft setzt, eine Seite vor dem Abkommen abgedruckt wird? Ich fürchte, deine Rechtsstaatskonformität ist alles andere als verstandeskonform.


Bundesregierung und Besatzungsmächte haben mit Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am 17.07.1990 ausgehebelt, verändert und den Artikel 23 beseitigt.

Das ist ein bis jetzt unbewiesenes Gerücht.


Auch wenn man immer noch argumentieren will, dass das GG in Kraft ist und die BRD fort besteht, so gäbe es dann weiterhin den Artikel 139 GG. Dort heißt es wörtlich:

"Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom "Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen diese Grundgesetzes nicht berührt."
Also gelten alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin fort!

Die Bundesrepublik könnte durchaus in einer Grundgesetzänderung diesen Artikel streichen. Aber warum denn? Was spricht gegen die Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus?

Apifera
08.01.2007, 18:00
Nein, der 2+4 Vertrag regelt den Beitritt von 5 "neuen" Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Meck-Pom) zur BRD.
Es regelt weiterhin das West + Ost Berlin, zu Berlin zusammengeschlossen werden. Berlin trat aber nicht der BRD bei. Umgangssprachlich spricht man immer nur von den 5 neuen Ländern.

Achja.. ehe du nun sagst, Ostberlin wäre Westberlin beigetretten und dadurch in der BRD. Geht nicht. Westberlin war nie in der BRD.
Was soll denn der Quatsch. Von einem Zusammenschluss West- und Ost-Berlins oder einem Beitritt von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Abkommen gar nicht die Rede.
Art. 1 Abs. 1 des Abkommens lautet:

(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

Also ist Berlin ein voll integrierter Bestandteil Deutschlands. Wo liegt das Problem. Kannst wohl nicht lesen.
Das ist Rechtsnorm!

KrascherHistory
08.01.2007, 18:17
[E=Apifera;1100978]Wenn du schon zitierst, dann unterschlag bitte nicht das Wichtigste. Es geht nämlich weiter:

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Dieser letzte Satz hat es in sich. Es ist reinstes Juristendeutsch.

Nö, ist n simper Pups-Satz (entschuldige das volkstümliche....:)) )
Heißt zu deutsch: an den Rechten ist nicht zu rütteln. Sind im Bestand, von Bestand und bleiben bestehen.



In der Normalsprache heißt das, dass all diese alliierten Rechte, Verpflichtungen und Bestimmungen jetzt als deutsche Rechte, Verpflichtungen und Bestimmungen gelten.
Selbst wenn es so wäre - was eine falsche Wiedergabe ist - wären sie von Bestand. Du möchtest hier nur durchs Hintertürchen eine mögl. Änderung durch dt. "Instanzen" hineinlügen. Ist nicht.


Die zuständigen deutschen Stellen können jetzt darüber entscheiden, ob diese alliierten Bestimmungen usw. weitergelten, geändert oder gar aufgehoben werden sollen.
Wie ich beireits ahnte.....


Diese Bestimmung ist nichts anderes als die Übertragung alliierten Rechts in die Souveränität des vereinten Deutschlands.
Geht nicht.


Wo sind eigentlich die in Artikel 1 genannten Alliierten Behörden verblieben? Wo ist der Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, wo sind die Militärgouverneure?
Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.
Wirklich?

Ja, ganz wirklich.


Hier ist eigentlich das gleiche gesagt wie oben in Artikel 2. Die Urteile und Entscheidungen unterliegen den gleichen Bedingungen wie deutsche Urteile und Entscheidungen, können also jederzeit von den zuständigen deutschen Stellen aufgehoben werden, ohne die Amis vorher zu fragen.
Nö, nicht daherlügen.


Zeige mir bitte eine Änderung des Grundgesetzes seit 1955, die von den Alliierten genehmigt worden ist.
Andersrum: keine einzige ist ohne Genehmigung ausgekommen. Seit wann ist denn das nicht mehr nötig, s. u.a. Schreiben:


Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:
"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"
Der Vorbehalt bleibt, nur hat die "Behörde" einen anderen Namen.
Entscheidend ist, wann der Vorbehalt (s. Art.139 GG) vollst. gestrichen wurde.


Du verweist sehr gerne auf veraltete Bestimmungen, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr in Kraft sind.
Du unterliegst immer der irrigen Annahme, das Gesetze ein Verfalldatum hätten.


Das ist eine völlige Fehlinterprätation deinerseits. Seit spätestens 1955 waren die Bundesrepublik, aber auch die DDR, in der Lage, selbstständig internationale Verträge abzuschließen.
Was steht in Art.2 des sog. Deutschlandvertrages ?
Ich lese da nix von Souveränität.


Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.
BEWEIS:
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 veröffentlicht, bevor überhaupt das Übereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst von den BRD-Organen zur Täuschung gewählt worden.

Wieso soll es nicht rechtsstaatskonform sein, wenn eine Verordnung, die das Abkommen in Kraft setzt, eine Seite vor dem Abkommen abgedruckt wird? Ich fürchte, deine Rechtsstaatskonformität ist alles andere als verstandeskonform.
Das ist ein bis jetzt unbewiesenes Gerücht.

Denk mal nach.

Die Bundesrepublik könnte durchaus in einer Grundgesetzänderung diesen Artikel streichen. Aber warum denn? Was spricht gegen die Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus?
Auch hier bist du nicht konkret. Die "Bundesrepublik" ? W E R genau !

KrascherHistory
08.01.2007, 18:18
Was soll denn der Quatsch. Von einem Zusammenschluss West- und Ost-Berlins oder einem Beitritt von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Abkommen gar nicht die Rede.
Art. 1 Abs. 1 des Abkommens lautet:

Also ist Berlin ein voll integrierter Bestandteil Deutschlands. Wo liegt das Problem. Kannst wohl nicht lesen.
Das ist Rechtsnorm!

Berlin ist nicht Bestandteil der "BRD".

Eine Rechtsnorm ist nun etwas völlig anderes. Bist durcheinander, heute.

IM Redro
08.01.2007, 18:39
Was soll denn der Quatsch. Von einem Zusammenschluss West- und Ost-Berlins oder einem Beitritt von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Abkommen gar nicht die Rede.
Art. 1 Abs. 1 des Abkommens lautet:

Also ist Berlin ein voll integrierter Bestandteil Deutschlands. Wo liegt das Problem. Kannst wohl nicht lesen.
Das ist Rechtsnorm!

Das GG galt auch vor 1990 für Westberlin... Genau wie die Verfassung der DDR für Ostberlin galt.

Trotzdem waren beide nie Bestandteil der jeweiligen Besatzungkonstrukte.

Das GG gilt für Berlin, ja, es trat aber nicht der BRD bei.

KrascherHistory
08.01.2007, 18:58
Das GG galt auch vor 1990 für Westberlin... Genau wie die Verfassung der DDR für Ostberlin galt.

Trotzdem waren beide nie Bestandteil der jeweiligen Besatzungkonstrukte.

Das GG gilt für Berlin, ja, es trat aber nicht der BRD bei.

Bist du dir bezüglich des "GG" so sicher ?

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:

Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949

Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910