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Vollständige Version anzeigen : Widerstand aller Deutschen §20.4 GG



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Geronimo
18.12.2006, 19:11
Widerstandsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht eines jeden Deutschen, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Zusätzlich steht die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung noch unter der sog. Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, der es selbst einer 2/3 - Mehrheit beider Legislativkammern verbietet, die in Artt. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze durch ein verfassungsänderndes Gesetz zu ändern. Über diesen Gesetzesverweis legitimiert auch die Beseitigung der Grundsätze des Art. 1 GG zum Widerstand.


Rechtliche Einordnung

Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt (vis absoluta), steht aber unter absoluter Subsidiarität durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mit diesem Recht soll verhindert werden, dass eine Machtübernahme durch nichtdemokratische Handlungen der Exekutiven oder Legislativen (insbesondere die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls) das politische System in Deutschland ausgehebelt werden und es zu einer Diktatur kommen kann, ohne wirkliche Kontrolle der ausführenden Organe durch das Volk. Das [B]Widerstandsrecht greift nur, wenn die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG niedergelegten Grundsätze, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die durch Art. 79 Abs. 3 GG der Verfassungsänderung entzogenen Grundsätze eindeutig angegriffen werden und alle anderen legalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio).

Das Widerstandsrecht steht in einem bewußten Antagonismus zum Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG ist eine Positivierung (=Fassung in geschriebenes Recht) des ansonsten überpositiven (ungeschriebenen, über dem geschriebenen Recht stehenden) Rechtsgedankens, dass staatliche Organe durchaus rechtswidrig handeln können, selbst wenn sie durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes handeln: Auch geschriebenes Recht kann Unrecht sein; diese Erfahrung ist in Deutschland direkt aus der Zeit der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 erwachsen und steht am Ende einer langen historischen Entwicklung, die zunächst davon ausging, dass staatliches Handeln nie Unrecht sein könne: "The King can do no wrong".

Das Widerstandsrecht liefert strafrechtlich einen Rechtfertigungsgrund, durch den tatbestandlich verwirklichte, an sich rechtswidrige Taten gerechtfertigt werden, so dass keine Bestrafung erfolgt.
__________________________________________________ _______________
Wer stellt fest ab wann z.B. gewaltsamer Widerstand legal ist? Objektiv betrachtet ist dieser Zeitpunkt doch schon längst erreicht. Kann ich also legal meinen Tomahawk und die Winchester zum Einsatz bringen? Und habe ich eine Chance mich im Falle einer Auseinandersetzung mit einem Verfassungsfeind auf §20.4 GG zu berufen?

Geronimo
"grübel grübel"

ppp
18.12.2006, 19:18
nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.

Kaiser
18.12.2006, 19:32
nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.

Weder noch. Es spielt so oder so keine Rolle, weil keine Regierung und ihr untergeordnetes Gerichtssystem zulassen würde, dass man straffrei gegen sie "kriminelle" Akte begehen kann.

klartext
18.12.2006, 19:35
nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.
Übetrage es auf die Nazizeit:
Man hätte Hitler erst nach der Machtergreifung erschiessen dürfen, aber nicht vorher.
Der Schaden muss also erst real eingetreten sein, präventives Handeln ist nicht zulässig.

Kaiser
18.12.2006, 19:37
Übetrage es auf die Nazizeit:
Man hätte Hitler erst nach der Machtergreifung erschiessen dürfen, aber nicht vorher.
Der Schaden muss also erst real eingetreten sein, präventives Handeln ist nicht zulässig.

Und glaubst du wirklich, es gäbe eine politische Konstellation in der ein Todesschütze vor Gericht frei kommen würde?

Geronimo
18.12.2006, 19:38
Übetrage es auf die Nazizeit:
Man hätte Hitler erst nach der Machtergreifung erschiessen dürfen, aber nicht vorher.
Der Schaden muss also erst real eingetreten sein, präventives Handeln ist nicht zulässig.

Also jetzt mal Klartext: ich muss also warten bis die Scharia offiziell Rechtsprechung in D wird, oder? Na ja, die paar Jahre kann ich auch noch warten.

Geronimo
Axtschleifer und Waffenputzer

Geronimo
18.12.2006, 19:39
Und glaubst du wirklich, es gäbe eine politische Konstellation in der ein Todesschütze vor Gericht frei kommen würde?

Klar. Wenn die Freunde des Schützen die Staatsgewalt übernommen haben.:D

Kaiser
18.12.2006, 19:42
Klar. Wenn die Freunde des Schützen die Staatsgewalt übernommen haben.:D

Was dann nicht Art. 20 IV GG zu verdanken wäre.

Geronimo
18.12.2006, 19:45
Was dann nicht Art. 20 IV GG zu verdanken wäre.

Stimmt. Aber für manch Unschlüssigen könnte er dennoch motivierend sein.

Gero

Waldgänger
18.12.2006, 20:15
Sagen wir mal so: Die DDR-Verfassung war eigentlich auch ganz nett - liegt im Auge des Betrachters - dran gehalten hat sich allerdings niemand. Radikal betrachtet, kann die Verfassung als ein Blatt Papier angesehen werden, allerdings kenne ich niemanden der so etwas denkt. :rolleyes:

ppp
18.12.2006, 20:21
auf artikel 20.4 kann erst zurückgegriffen werden "wenn andere abhilfe nicht möglich ist". zunächst also ist der rechtsweg einzuhalten. wenn dieser weg versagt ist bei vorliegen von voraussetzungen das widerstandsrecht gegeben. so einfach ist das.
und derzeit liegen übrigens noch keine voraussetzungen vor.

klartext
18.12.2006, 20:33
auf artikel 20.4 kann erst zurückgegriffen werden "wenn andere abhilfe nicht möglich ist". zunächst also ist der rechtsweg einzuhalten. wenn dieser weg versagt ist bei vorliegen von voraussetzungen das widerstandsrecht gegeben. so einfach ist das.
und derzeit liegen übrigens noch keine voraussetzungen vor.
Gegen eine demokratisch gewählte Regierung, die sich an das Grundgesetz hält, gibt es keine Widerstandsrecht.
Handelt die Regierung gegen das Grundgesetz, wird dies auch vom Verfassungsgericht festgestellt und eine Regierung weigert sich, das Urteil umzusetzen, sieht es schon ganz anders aus. Dieser Fall ist jedoch bisher nicht eingetreten.

Pandulf
18.12.2006, 20:35
Das Grundgesetz ist eindimensional. Es zielt nur darauf ab, eine zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Von daher wird es an den heutigen Herausforderungen scheitern. Einen Vorwurf kann man den Vätern des Grundgesetzes trotzdem nicht machen. Kurz nach dem Megaerlebnis des Zweiten Weltkrieges war diese Denke das Natürlichste.

Für uns, die wir heute leben, ist das allerdings kein Trost. Wir Europäer müssen für unsere Problem heutige Lösungen finden. Ein Rückgriff auf ein Gesetz aus einer anderen Welt reicht da leider nicht aus.

Geronimo
18.12.2006, 20:39
Das Grundgesetz ist eindimensional. Es zielt nur darauf ab, eine zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Von daher wird es an den heutigen Herausforderungen scheitern. Einen Vorwurf kann man den Vätern des Grundgesetzes trotzdem nicht machen. Kurz nach dem Megaerlebnis des Zweiten Weltkrieges war diese Denke das Natürlichste.

Für uns, die wir heute leben, ist das allerdings kein Trost. Wir Europäer müssen für unsere Problem heutige Lösungen finden. Ein Rückgriff auf ein Gesetz aus einer anderen Welt reicht da leider nicht aus.

Ich würde die Machtergreifung sagen wir mal einer islamischen Partei durchaus damit gleichsetzen. Also könnte durchaus 20.4 greifen, da automatisch Art. 1 ausgehebelt würde.

Gero

Geronimo
18.12.2006, 20:41
Gegen eine demokratisch gewählte Regierung, die sich an das Grundgesetz hält, gibt es keine Widerstandsrecht.
Handelt die Regierung gegen das Grundgesetz, wird dies auch vom Verfassungsgericht festgestellt und eine Regierung weigert sich, das Urteil umzusetzen, sieht es schon ganz anders aus. Dieser Fall ist jedoch bisher nicht eingetreten.

Eine Regierung die Grundrechte wie Gleichberechtigung, Meinungs- und Pressefreiheit schrittweise aufgibt, handelt verfassungsfeindlich. Und auch das BVfG kann grundgesetzwidrig urteilen. Alles nur Auslegungssache.

Gero

Pandulf
18.12.2006, 20:44
@Geronimo

Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit so umfassend, daß dadurch die "Gesellschaft" dabei ist sich soweit zu ändern, daß die von Dir erwähnte Machtergreifung demographisch möglich wird.

Nach meiner Meinung wird das GG genau an diesem Punkt scheitern.

Geronimo
18.12.2006, 20:46
@Geronimo

Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit so weitreichend, daß dadurch die "Gesellschaft" sich soweit ändert, daß die von Dir erwähnte Machtergreifung demographisch möglich wird.

Nach meiner Meinung wird das GG genau an diesem Punkt scheitern.

Da hast du recht. Deshalb wäre es sinnvoll das Grundrecht der Religionsfreiheit zu relativieren........"Religionsfreiheit nur, wenn die Religion nicht das Ziel der Veränderung (Abschaffung anderer, höherwertiger Grundrechte) hat...."

Gero

Pandulf
18.12.2006, 20:52
@Geronimo

Ich pflichte Dir bei. Die Religionsfreiheit gehört nicht mehr absolut geschützt, wie dies nach dem WKII notwendig war, sondern nur noch relativ. Jeder kann glauben, was er will, nur "gebt dem Kaiser, was dem Kaiser ist" :). Und der Kaiser ist heute die Republik und die Nation, die sie trägt.

Kaiser
18.12.2006, 21:04
Sagen wir mal so: Die DDR-Verfassung war eigentlich auch ganz nett - liegt im Auge des Betrachters - dran gehalten hat sich allerdings niemand. Radikal betrachtet, kann die Verfassung als ein Blatt Papier angesehen werden, allerdings kenne ich niemanden der so etwas denkt. :rolleyes:

Jetzt kennst du jemanden der das denkt, nämlich meine Wenigkeit. ;)

Kaiser
18.12.2006, 21:08
auf artikel 20.4 kann erst zurückgegriffen werden "wenn andere abhilfe nicht möglich ist". zunächst also ist der rechtsweg einzuhalten. wenn dieser weg versagt ist bei vorliegen von voraussetzungen das widerstandsrecht gegeben. so einfach ist das.
und derzeit liegen übrigens noch keine voraussetzungen vor.

Doch wenn der Rechtsweg wegen dem Vorliegen von Voraussetzungen des Widerstandsrechts versagt ist, wie soll dann Art. 20 IV GG jemandes "Widerstandsrecht" juristisch ohne Konsequenzen absichern?

Etwa durch Beschreiten des Rechtsweges? :rolleyes:

Und wer soll überhaupt die Anwendbarkeit von Art. 20 IV GG verbindlich bestimmen, wenn nicht etwa das Gericht, welches am Ende des Rechtsweg steht? :rolleyes:

Geronimo
18.12.2006, 21:25
Doch wenn der Rechtsweg wegen dem Vorliegen von Voraussetzungen des Widerstandsrechts versagt ist, wie soll dann Art. 20 IV GG jemandes "Widerstandsrecht" juristisch ohne Konsequenzen absichern?

Etwa durch Beschreiten des Rechtsweges? :rolleyes:

Und wer soll überhaupt die Anwendbarkeit von Art. 20 IV GG verbindlich bestimmen, wenn nicht etwa das Gericht, welches am Ende des Rechtsweg steht? :rolleyes:

Darum geht es m.E. auch gar nicht. Die Väter des GG hatten wohl eher die widerstandsbereiten Offz. der Wehrmacht im Auge, von denen so mancher wg. Rechtsunsicherheit nicht zur Tat schritt. Denn auch nach Gelingen eines Putsches wäre er zur Verantwortung gezogen worden. Er hätte ja ein de jure demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt niedergemetzelt.

Stellen wir uns doch mal folgendes Szenario vor: Im Jahre 2020 kommt eine SED/Islamisten-Minderheitsregierung an die Macht und beginnt mit der "Umgestaltung" Deutschlands. Der Kdr. des Wachbattallions in Berlin läßt Gysi, Lafo und den Islamistenchef erschiessen. Die Ordnung wird wieder hergestellt. Der Herr kriegt das BVK und kein Verfahren an den Arsch..wg. § 20.4.(komisch, fällt mir erst jetzt auf 20.4 "g"). Zugegeben weit hergeholt...obwohl, wenn ich mir das in Absurdistan so angucke.

Gero

ppp
18.12.2006, 21:34
das volk, kaiser, das volk.

Kaiser
18.12.2006, 21:36
Darum geht es m.E. auch gar nicht. Die Väter des GG hatten wohl eher die widerstandsbereiten Offz. der Wehrmacht im Auge, von denen so mancher wg. Rechtsunsicherheit nicht zur Tat schritt. Denn auch nach Gelingen eines Putsches wäre er zur Verantwortung gezogen worden. Er hätte ja ein de jure demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt niedergemetzelt.


Nur das jene Herren weder einen irgendwie gearteten Artikel der Weimarer Verfassung zur persönlichen Legitimation brauchten noch danach strebten eine demokratische Verfassung wiederherzustellen.



Stellen wir uns doch mal folgendes Szenario vor: Im Jahre 2020 kommt eine SED/Islamisten-Minderheitsregierung an die Macht und beginnt mit der "Umgestaltung" Deutschlands. Der Kdr. des Wachbattallions in Berlin läßt Gysi, Lafo und den Islamistenchef erschiessen. Die Ordnung wird wieder hergestellt. Der Herr kriegt das BVK und kein Verfahren an den Arsch..wg. § 20.4.(komisch, fällt mir erst jetzt auf 20.4 "g"). Zugegeben weit hergeholt...obwohl, wenn ich mir das in Absurdistan so angucke.


Ja, denn jede zustandegekommene Regierung basiert auch einer Machtgrundlage, welche man mit einem Attentat nicht aus der Welt schafft.

Und diese Machtgrundlage hätte dazu geführt, dass der Kopf des Kdr. des Wachbattalions gerollt wäre.

Kaiser
18.12.2006, 21:36
das volk, kaiser, das volk.

Du meinst dasselbe Volk, dass jene Regierung an die Macht gewählt hat?

ppp
18.12.2006, 21:41
natürlich kaiser, aber nur, wenn diese regierung selber die grundlagen unserer rechtsordnung zu beseitigen trachtet. schau doch einfach mal den wortlaut des absatzes an, der läßt an deutlichkeit, klarheit und schönheit nichts zu wünschen übrig.

Kaiser
18.12.2006, 21:44
natürlich kaiser, aber nur, wenn diese regierung selber die grundlagen unserer rechtsordnung zu beseitigen trachtet. schau doch einfach mal den wortlaut des absatzes an, der läßt an deutlichkeit, klarheit und schönheit nichts zu wünschen übrig.

Er läßt an seiner Zweckmäßig- und Sinnhaftigkeit zu wünschen übrig. Warum habe ich bereits erklärt.

Der Patriot
18.12.2006, 21:51
Was im GG steht spielt keine Rolle. Was die Regierung (jedwelcher Art) macht ist von Bedeutung.

Geronimo
18.12.2006, 22:08
Nur das jene Herren weder einen irgendwie gearteten Artikel der Weimarer Verfassung zur persönlichen Legitimation brauchten noch danach strebten eine demokratische Verfassung wiederherzustellen.


Stimmt. Sie hatten im Unterschied zu anderen ein Gewissen. Hast recht, ich brauche § 20.4 nicht. Danke.

Gero

ppp
18.12.2006, 23:24
ich glaube, werther kaiser, sollte eines fernen unseeligen tages eine nazinachfolgepartei an die macht gelangen (was ich mir nicht vorstellen kann) und die grundsätze der verfassung, also gg1 bis 20 antasten, wären schon alle bürger aufgefordert, widerstand zu leisten, wenn andere abhilfe nicht mölich ist.

ppp
18.12.2006, 23:25
Was im GG steht spielt keine Rolle. Was die Regierung (jedwelcher Art) macht ist von Bedeutung.

du solltest daraus, daß du die verfassung deutschlands nicht kennst und wohl auch nicht verstehen würdest nicht schließen, daß sie keine rolle spielt.

ppp
18.12.2006, 23:44
Nur das jene Herren weder einen irgendwie gearteten Artikel der Weimarer Verfassung zur persönlichen Legitimation brauchten noch danach strebten eine demokratische Verfassung wiederherzustellen.

...



die weimarer verfassung war zum zeitpunkt des wirkens dieser herren schon lange ausser kraft. das pseudolegal zustandegekommene ermächtigungsgesetz hatte die verfassung bereits 1933 ersetzt. die herren wären früher und weiter vorangekommen, wenn sie nicht so lange gebraucht hätten, ihren dämlichen eid auf den "führer" zu überwinden. im übrigen waren diese herren mehrheitlich sehr wohl für die einführung eines demokratischen systems. die herren gingen sogar soweit, mit gewerkschaftern und sozialdeokraten zu kooperieren.

politisch Verfolgter
19.12.2006, 21:38
Zwangsarbeit ist verboten. Auch sog. "Lohnzuweisung" legitimiert sie nicht und auch keine öffentl. Mittel, die mit ihr grundrechtswidrig verbunden werden.
Daher sind dbzgl. Gesetze und Institutionen aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
Über die Konsequenz schreibe ich ja laufend.

KrascherHistory
19.12.2006, 21:44
nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.

Falsch. Die sog. Rechtssicherheit ist def. beseitigt worden, nicht zuletzt durch das sog. Bundesbereinigungsgesetz, welches per 19.4.2006 rd. 480 Gesetze außer Kraft gesetzt hat.

Nicht nur das Arbeitslosen- und Rentenversicherungsgesetz, sondern auch das seit 1877 bestehende

GVG
ZPO
StPO

usw.

Das legale Widerstandsrecht ist auch v. Isensee beschrieben worden.

Es ist Zeit f. Art. 20 (4) GG !!

KrascherHistory
19.12.2006, 21:45
auf artikel 20.4 kann erst zurückgegriffen werden "wenn andere abhilfe nicht möglich ist". zunächst also ist der rechtsweg einzuhalten. wenn dieser weg versagt ist bei vorliegen von voraussetzungen das widerstandsrecht gegeben. so einfach ist das.
und derzeit liegen übrigens noch keine voraussetzungen vor.

Rechtswege sind ausgeschlossen. Nix geht mehr.

KrascherHistory
19.12.2006, 21:48
die weimarer verfassung war zum zeitpunkt des wirkens dieser herren schon lange ausser kraft. das pseudolegal zustandegekommene ermächtigungsgesetz hatte die verfassung bereits 1933 ersetzt. die herren wären früher und weiter vorangekommen, wenn sie nicht so lange gebraucht hätten, ihren dämlichen eid auf den "führer" zu überwinden. im übrigen waren diese herren mehrheitlich sehr wohl für die einführung eines demokratischen systems. die herren gingen sogar soweit, mit gewerkschaftern und sozialdeokraten zu kooperieren.

Falsch. Die WRV ist sogar durchs "BVerfG" als Völkerrechtssubjekt bestätigt.
Der RT hat über das sog. EG beschlossen. AUf Basis welcher Rechtsnorm denn bitteschön ?

Noch nach der Verhaftung Dönitz waren Regierungsmitglieder im AMt (Ohnesorge, Dorpmüller), die Ihren Eid auf die WRV abgelegt haben, nicht auf den "Führer".

Ein wenig Geschichtskenntnis hilft manchmal. Würde dir so manche Peinlichkeit ersparen, Triple P.

politisch Verfolgter
19.12.2006, 22:20
§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
---
Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

D.h., politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

Widerstand ist also zwecklos ;-)

KrascherHistory
19.12.2006, 22:23
§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
---
Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

D.h., politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

Widerstand ist also zwecklos ;-)

Praktisches Bsp. zum 129er:

"Dein" Anwalt, der Richter und der Gegenanwalt (StA) unterliegen dem jur. Standesrecht. 3 Personen, die dich mittels Mandantenverrat verfrühstücken.
Hier hast du bereits eine kriminelle Vereinigung.
Das ist richtig Sprengstoff !

politisch Verfolgter
19.12.2006, 22:27
KrascherHistory, denken wir nur an sog. "Arbeitsbehörden", die von damit verfassungswidrigen Parteien implementiert werden, die schon alleine deswegen kriminelle Vereinigungen sind.
Der Rechtsraum steht auf tönernen Füßen.
Das wird einem noch totalitäreren Regime zur Grundlage gereichen.

KrascherHistory
19.12.2006, 22:30
KrascherHistory, denken wir nur an sog. "Arbeitsbehörden", die von damit verfassungswidrigen Parteien implementiert werden, die schon alleine deswegen kriminelle Vereinigungen sind.
Der Rechtsraum steht auf tönernen Füßen.
Das wird einem noch totalitäreren Regime zur Grundlage gereichen.

Das Regime ist bereits da. Und es arbeitet.....

ppp
19.12.2006, 22:37
dir würde ein wenig lesefähigkeit guttun, kracherlein. dann könntest du dir auch geschichtskentnisse aneignen.

KrascherHistory
19.12.2006, 22:39
dir würde ein wenig lesefähigkeit guttun, kracherlein. dann könntest du dir auch geschichtskentnisse aneignen.

Kontext ? Dein Schreibstil ähnelt einem bekannten Wi.äh Foristen.....

katharina von Medici
20.12.2006, 11:08
Da hast du recht. Deshalb wäre es sinnvoll das Grundrecht der Religionsfreiheit zu relativieren........"Religionsfreiheit nur, wenn die Religion nicht das Ziel der Veränderung (Abschaffung anderer, höherwertiger Grundrechte) hat...."

Gero

Das wäre zum Beispiel ein guter Ansatz für eine öffentliche Petition - und dann möglich viele Leute zum Mitzeichnen aktivieren. Ich denke, im Forum würden sich jede Menge finden!

KrascherHistory
20.12.2006, 11:13
Das wäre zum Beispiel ein guter Ansatz für eine öffentliche Petition - und dann möglich viele Leute zum Mitzeichnen aktivieren. Ich denke, im Forum würden sich jede Menge finden!

.....spinne das Ganze mal weiter.

Für wen ? Durch wen ? Ziel ?

.....sorry, ist ne Totgeburt !

Schleifenträger
20.12.2006, 11:23
nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.

Ach, Artikel 1 ist gewährleistet? Zwangsarbeit und Schnüffelei in Bad und Bett von ALG-II-Empfängern sind menschenwürdig? Die Menschenrechte, z.B. auf Teilhabe am materiellen und kulturellen Reichtum der Gesellschaft für Alle sind gewährleistet?

Artikel 20 ist gewährleistet? Also "Deiner" Meinung nach ist zunehmende Massenverarmung, Eintrittsgeld bei Ärzten und Eliten-Bildung bei Massenverblödung sozial?

Ja, aus welchem Mustopp bist Du denn grade gekrochen?

-jmw-
20.12.2006, 19:03
Wenn aus der Deutschen Mitte uns wieder ein König entsteht, ist dieser ganze Verfassungshumbug sowieso ad acta zu legen.

mfg

Walter Hofer
20.12.2006, 20:36
Wenn aus der Deutschen Mitte uns wieder ein König entsteht, ist dieser ganze Verfassungshumbug sowieso ad acta zu legen.

mfg

hoffentlich liest TOP-user Klopperhorst deinen Beitrag nicht:

die Dekadenz und Blutleere durch Perma-Inzucht unter den Königshäusern
führt in die Sackgasse und zum Aussterben dieser Bluterkaste,
sofern sie keine Bürgerlichen in ihre Reihen aufnehmen.

klartext
20.12.2006, 21:47
Ach, Artikel 1 ist gewährleistet? Zwangsarbeit und Schnüffelei in Bad und Bett von ALG-II-Empfängern sind menschenwürdig? Die Menschenrechte, z.B. auf Teilhabe am materiellen und kulturellen Reichtum der Gesellschaft für Alle sind gewährleistet?

Artikel 20 ist gewährleistet? Also "Deiner" Meinung nach ist zunehmende Massenverarmung, Eintrittsgeld bei Ärzten und Eliten-Bildung bei Massenverblödung sozial?

Ja, aus welchem Mustopp bist Du denn grade gekrochen?
Da musst du dich aber entscheiden - entweder du gehörst zur Elite oder zur verblödeten Masse.
Immer wieder erstaunlich, diese intellektuelle Überheblichkeit von Linksaussen.

Schleifenträger
21.12.2006, 07:00
Da musst du dich aber entscheiden - entweder du gehörst zur Elite oder zur verblödeten Masse.

Ich wurde im DDR-Bildungssystem gebildet. Und selbst im Sumpf des Kapitalismus blüht so manche Blume. Marx, Engels, Lenin und Stalin wuchsen auch im Kapitalismus auf.

Jodlerkönig
21.12.2006, 08:33
Ach, Artikel 1 ist gewährleistet? Zwangsarbeit und Schnüffelei in Bad und Bett von ALG-II-Empfängern sind menschenwürdig? Die Menschenrechte, z.B. auf Teilhabe am materiellen und kulturellen Reichtum der Gesellschaft für Alle sind gewährleistet?

Artikel 20 ist gewährleistet? Also "Deiner" Meinung nach ist zunehmende Massenverarmung, Eintrittsgeld bei Ärzten und Eliten-Bildung bei Massenverblödung sozial?

Ja, aus welchem Mustopp bist Du denn grade gekrochen?was regst du dich so auf? bespitzelung, staatliche repressionen und unterdrückung, ist doch ddr pur....eigentlich müsste es dir kommen vor lauter geilheit...alter ossibeutel

Schleifenträger
21.12.2006, 08:46
was regst du dich so auf? bespitzelung, staatliche repressionen und unterdrückung, ist doch ddr pur...

Gut, daß Du das ansprichst. Repressionen, Bespitzelung, Freiheitsbeschränkung und Unterdrückung wurden uns in der DDR von den Medienlakaien Deiner Herren eingeredet und wurden von uns auch ansatzweise selbst gespürt.

Aber was Repressionen, Bespitzelung, Freiheitsbeschränkung und Unterdrückung wirklich sind und welche Ausmaße sie annehmen können, lernten wir erst nach der Annexion durch die B"R"D kennen. Was natürlich Jemand, der in diesem asozialen aggressiven menschenfeindlichen Staat aufgewachsen ist und geprägt wurde, nicht beurteilen kann, da ihm ja angebliche Freiheit und Demokratie von Kindesbeinen an so oft vorgebetet wurden, bis er sie dann auch selbst nachkrähte. So verstärkt die Dummheit die Lüge.

Jodlerkönig
21.12.2006, 12:07
Gut, daß Du das ansprichst. Repressionen, Bespitzelung, Freiheitsbeschränkung und Unterdrückung wurden uns in der DDR von den Medienlakaien Deiner Herren eingeredet und wurden von uns auch ansatzweise selbst gespürt.. muhahaha :hihi: :hihi:


Aber was Repressionen, Bespitzelung, Freiheitsbeschränkung und Unterdrückung wirklich sind und welche Ausmaße sie annehmen können, lernten wir erst nach der Annexion durch die B"R"D kennen. Was natürlich Jemand, der in diesem asozialen aggressiven menschenfeindlichen Staat aufgewachsen ist und geprägt wurde, nicht beurteilen kann, da ihm ja angebliche Freiheit und Demokratie von Kindesbeinen an so oft vorgebetet wurden, bis er sie dann auch selbst nachkrähte. So verstärkt die Dummheit die Lüge.
Annexion???? ihr seid doch rübergelaufen :] hätten wir das aufhalten wollen, hätte alle 5 m eine durchgeladene MG stehen müssen :]
sieh es mal richtig.....die ossis haben auf euch kommunisten gespuckt und euch anschließend angepisst.

Schleifenträger
21.12.2006, 12:26
die ossis haben auf euch kommunisten gespuckt und euch anschließend angepisst.

Einige vielleicht. Da kannten sie auch die B"R"D noch nicht.

Hans-Jürgen Westphal steht seit Anfang der 90er mit einer roten Fahne auf der Prager Straße in Dresden und betreibt Propaganda. Das mit dem Pöbeln, Spucken und Schlagen (die typischen "Argumente" von Dummköpfen eben) legte sich gegen Mitte/Ende der 90er, weil selbst die Dummköpfe inzwischen begriffen hatten, in welchem asozialen aggressiven menschenfeindlichen Staat sie gelandet sind.

Aber ich sehe, ein paar Dummköpfe sind immer noch übrig, Vor Allem von denen, die weder etwas über den Kommunismus noch über die DDR wissen, außer, was ihnen die unvoreingenommenen Stimmen von BILD und RTL berichten.

Manfred_g
21.12.2006, 12:34
nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.

Ich bezweifle, daß dies je objektiv festgestellt werden kann. Insofern ist das ganze eine Farce und dient eher der rechtlichen Absicherung derer, die ohnehin schon an der Macht sitzen, um risikoloser jeglichen Aufruhr in der Bevölkerung niederschlagen können.

-jmw-
21.12.2006, 20:03
hoffentlich liest TOP-user Klopperhorst deinen Beitrag nicht:

die Dekadenz und Blutleere durch Perma-Inzucht unter den Königshäusern
führt in die Sackgasse und zum Aussterben dieser Bluterkaste,
sofern sie keine Bürgerlichen in ihre Reihen aufnehmen.
Ich rede hier ja auch nicht einem leeren erblichen Scheinadel wie dem aus der früheren und späteren Neuzeit das Wort.
Mitnichten!
Ein König soll sein der primus inter pares der Fürsten (d.h. der Ersten des Volkes, engl. 'first') und wird von den waffentragenden Männern (und heute auch Frauen) in Zeiten der Not und NUR für diese Zeiten aus ihrem Kreise bestimmt.
Alles andere scheint unfreiheitlich und bringt erfahrungsgemäss unschöne Dinge mit sich (Steuern z.B.).

mfg

KrascherHistory
23.12.2006, 18:22
Ich rede hier ja auch nicht einem leeren erblichen Scheinadel wie dem aus der früheren und späteren Neuzeit das Wort.
Mitnichten!
Ein König soll sein der primus inter pares der Fürsten (d.h. der Ersten des Volkes, engl. 'first') und wird von den waffentragenden Männern (und heute auch Frauen) in Zeiten der Not und NUR für diese Zeiten aus ihrem Kreise bestimmt.
Alles andere scheint unfreiheitlich und bringt erfahrungsgemäss unschöne Dinge mit sich (Steuern z.B.).

mfg

Was hat der 20er mit einem Adel oder Scheinadel zu tun ?

Es geht hier um das legale Widerstandsrecht. Notfalls mit der Waffe, wenn nix mehr geht !

Fachmaf
23.12.2006, 19:10
Was hat der 20er mit einem Adel oder Scheinadel zu tun ?
Es geht hier um das legale Widerstandsrecht. Notfalls mit der Waffe, wenn nix mehr geht !

Wenn dieses Widerstandsrecht dann noch legal wäre, dann wäre das ein Indiz dafür, daß die Voraussetzungen für seine Ausübung nicht vorlägen. Entweder existiert eine wirksam ausgeübte Staatsgewalt, die die Prinzipien der Art.1 und 20 Grundgesetz respektiert, dann ist Widerstand nicht gerechtfertigt. Oder sie existiert nicht mehr, dann wird sie sich nicht um ein Widerstandsrecht kümmern.

Art.20 Abs.4 GG kann nur intertemporal, d.h. bei späterer Widerherstellung der demokratischen Ordnung, oder aber symbolische Bedeutung haben.

-jmw-
23.12.2006, 20:31
Was hat der 20er mit einem Adel oder Scheinadel zu tun ?
Was hat Art. 20 GG zu tun mit meiner Antwort an Walter Hofer?


Es geht hier um das legale Widerstandsrecht. Notfalls mit der Waffe, wenn nix mehr geht !
Ach?
Sag an!
Könnte das der Grund sein für den Fadentitel?
Bin ich Analphabet?
Nö.

Ein Widerstandsrecht ergibt sich übrigens nicht grudnsätzlich aus Artikel 20 Grundgesetz, sondern ist immer und überall vorhanden.
Sonst wäre es kein Recht.

mfg

Freedy
23.12.2006, 20:44
Ein Widerstandsrecht ergibt sich übrigens nicht grudnsätzlich aus Artikel 20 Grundgesetz, sondern ist immer und überall vorhanden.
Sonst wäre es kein Recht.
Ein Recht besteht nur, wenn es jemand duldet.

Zum Widerstand bedarf es der eigenen Entscheidung. Ob der Widerstand rechtmäßig war, erkennen wir erst später.

-jmw-
23.12.2006, 21:20
Ein Recht besteht nur, wenn es jemand duldet.
Jain.
Kommt drauf an, was man mit "Recht" meint und mit "bestehen" und welche Axiome der jeweiligen Rechtstheorie zugrundeliegen.

mfg

Manfred_g
23.12.2006, 21:42
Das Grundgesetz ist eindimensional. Es zielt nur darauf ab, eine zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Von daher wird es an den heutigen Herausforderungen scheitern. Einen Vorwurf kann man den Vätern des Grundgesetzes trotzdem nicht machen. Kurz nach dem Megaerlebnis des Zweiten Weltkrieges war diese Denke das Natürlichste.

Für uns, die wir heute leben, ist das allerdings kein Trost. Wir Europäer müssen für unsere Problem heutige Lösungen finden. Ein Rückgriff auf ein Gesetz aus einer anderen Welt reicht da leider nicht aus.

:top: Ja, da ist viel Wahres dran, wie ich finde.

Manfred_g
23.12.2006, 22:03
...Aber ich sehe, ein paar Dummköpfe sind immer noch übrig, Vor Allem von denen, die weder etwas über den Kommunismus noch über die DDR wissen, außer, was ihnen die unvoreingenommenen Stimmen von BILD und RTL berichten.

Ich weiß was über den Kommunismus. Nämlich, daß ich ihn rundherum ablehne und keine Skrupel hätte, mit allem Notwendigen gegen ihn vorzugehen.

Freedy
24.12.2006, 06:40
Jain.
Kommt drauf an, was man mit "Recht" meint und mit "bestehen" und welche Axiome der jeweiligen Rechtstheorie zugrundeliegen.
In der Theorie mag man da flexibel sein, ebenso in der Sprache.

Robinson auf seiner Insel war rechtlos, bis Freitag erschien. Recht ist ohne Beziehung zwischen mind. zwei Menschen nicht denkbar. Ob es sich bei einem Recht um ein Gut oder nur um eine Einbildung handelt, erkennt man an der Reaktion dessen, gegen den man es durchzusetzen versucht.

-jmw-
24.12.2006, 16:43
In der Theorie mag man da flexibel sein, ebenso in der Sprache.

Robinson auf seiner Insel war rechtlos, bis Freitag erschien. Recht ist ohne Beziehung zwischen mind. zwei Menschen nicht denkbar. Ob es sich bei einem Recht um ein Gut oder nur um eine Einbildung handelt, erkennt man an der Reaktion dessen, gegen den man es durchzusetzen versucht.
"Recht" wird erst dann wichtig, wenn mindestens zwei Personen da sind, dem stimme ich zu.
Denn "Recht" in diesem Sinne beruht auf dem Grundsatz der Gleichheit und des Gleichgewichtes, will sagen:
"Recht" ist die sinnvolle Begründung, die Du liefern musst, damit ich Dir nicht auf den Schädel hau, obwohl Du's bei mir grad getan hast. :)
"Wie Du mir, so ich Dir" - das ist es im Grunde.
Eine Rechtstheorie hat dann das Wer? Wem? Was? zu beantworten;
und dies möglichst sinnvoll, d.h. ohne merkwürdige, weit hergeholte Annahmen, Wälder von Ausnahmen etc.

mfg

Walter Hofer
25.12.2006, 10:56
Ich weiß was über den Kommunismus. Nämlich, daß ich ihn rundherum ablehne und keine Skrupel hätte, mit allem Notwendigen gegen ihn vorzugehen.

So ist es und gegen Neonazis genauso.

KrascherHistory
29.12.2006, 10:09
Wenn dieses Widerstandsrecht dann noch legal wäre, dann wäre das ein Indiz dafür, daß die Voraussetzungen für seine Ausübung nicht vorlägen. Entweder existiert eine wirksam ausgeübte Staatsgewalt, die die Prinzipien der Art.1 und 20 Grundgesetz respektiert, dann ist Widerstand nicht gerechtfertigt. Oder sie existiert nicht mehr, dann wird sie sich nicht um ein Widerstandsrecht kümmern.

Art.20 Abs.4 GG kann nur intertemporal, d.h. bei späterer Widerherstellung der demokratischen Ordnung, oder aber symbolische Bedeutung haben.

Dann tendiere ich zur symbolischen Bedeutung.

Wie ein nettes Schmuckstückchen ! So wie das ganze "GG".

Mal "kümmern" wir uns drum. Mal lassen wir´s außen vor. Wie´s uns gerade gefällt.

Mal wir jemand wg. Steuerhinterziehung angeklagt, mal können sich Vorstände von Großbanken einfach freikaufen.....!

Alles hübsch unter dem Deckmantel des Juristischen Standesrechts !

KrascherHistory
29.12.2006, 10:10
Was hat Art. 20 GG zu tun mit meiner Antwort an Walter Hofer?
Ach?
Sag an!
Könnte das der Grund sein für den Fadentitel?
Bin ich Analphabet?
Nö.

Ein Widerstandsrecht ergibt sich übrigens nicht grudnsätzlich aus Artikel 20 Grundgesetz, sondern ist immer und überall vorhanden.
Sonst wäre es kein Recht.

mfg

Fadentitel ? Ja, jetzt sehe ich´s auch. Danke !

2. Absatz: wieso ist ein Recht immer und überall vorhanden, wäre ansonsten kein Recht ??!!

Walter Hofer
29.12.2006, 11:04
2. Absatz: wieso ist ein Recht immer und überall vorhanden, ******

gilt das Recht auch noch wenn Deutschland abgesoffen ist,
oder die Erde in die Luft geflogen ist?

Fachmaf
29.12.2006, 11:25
Dann tendiere ich zur symbolischen Bedeutung.
Wie ein nettes Schmuckstückchen ! So wie das ganze "GG".
Mal "kümmern" wir uns drum. Mal lassen wir´s außen vor. Wie´s uns gerade gefällt.
Mal wir jemand wg. Steuerhinterziehung angeklagt, mal können sich Vorstände von Großbanken einfach freikaufen.....!
Alles hübsch unter dem Deckmantel des Juristischen Standesrechts !

Du schreibst wirren Unsinn. Was bezeichnest du als "juristisches Standesrecht"? Die Bundesrechtsanwaltsordnung hat damit wenig zu tun.

Schleifenträger
29.12.2006, 11:45
Du schreibst wirren Unsinn. Was bezeichnest du als "juristisches Standesrecht"? Die Bundesrechtsanwaltsordnung hat damit wenig zu tun.

Das muß heißen "bürgerliches Klassenrecht", also das Klassenrecht der herrschenden Bourgeoisie.

-jmw-
29.12.2006, 21:31
wieso ist ein Recht immer und überall vorhanden, wäre ansonsten kein Recht ??!!
Das liegt einzig und allein an meinem Rechtsverständnis, das u.a. eben lautet, dass Recht raumzeitlich allgemeingültig ist, da ich es ans Person-sein knüpfe.
Das ist nicht zu verwechseln mit dem, was landläufig "Gesetz" genannt wird, also bestenfalls raumzeitlichen Konkretisierungen der Anwendungsmasstäbe von "Recht" oder schlechtestensfalls einseitige willkürliche Regeldeklarationen.

mfg

Fachmaf
29.12.2006, 22:23
Das liegt einzig und allein an meinem Rechtsverständnis, das u.a. eben lautet, dass Recht raumzeitlich allgemeingültig ist, da ich es ans Person-sein knüpfe.
Das ist nicht zu verwechseln mit dem, was landläufig "Gesetz" genannt wird, also bestenfalls raumzeitlichen Konkretisierungen der Anwendungsmasstäbe von "Recht" oder schlechtestensfalls einseitige willkürliche Regeldeklarationen.

Da fühle ich mich dazu gedrängt, in die Tastatur zu greifen. Gesetze sind jedenfalls Recht, nämlich positives Recht (lat. ponere, positus=setzen, stellen, legen), also "gesetztes" Recht. Daneben gibt es Rechtsnormen, die auf anderen Geltungsgründen beruhen (z.B. Gewohnheitsrecht). Inwieweit ein "raumzeitlich allgemeingültiges" Naturrecht besteht, ist die Jauch'sche Millionärsfrage.

Jedes Rechtssystem besteht aus nicht nur aus den Rechtsnormen, die materielle Regelungen treffen, sondern auch aus Meta-Normen, die die Geltung von Normen regeln. Für die deutsche Rechtsordnung ist diese Frage grundsätzlich zugunsten des gesetzten Rechts entschieden. Die große Ausnahme beschreibt die sog. "Radbruchsche Formel". Lesenswert dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

Was nun das Widerstandsrecht angeht, so war dessen Positivierung in Art.20 Abs.4 GG eigentlich überflüssig, den das BVerfG hatte schon im KPD-Verbotsurteil (BVerfGE 5, 85) dessen vorgesetzliche Geltung bestätigt. Der Widerstandsrechts-Artikel war nur Teil eines deals, mit dem die Gegner der Notstands-Gesetzgebung beschwichtigt wurden.

-jmw-
30.12.2006, 12:29
Da fühle ich mich dazu gedrängt, in die Tastatur zu greifen. Gesetze sind jedenfalls Recht, nämlich positives Recht (lat. ponere, positus=setzen, stellen, legen), also "gesetztes" Recht.
Ja und nein.
Ich erwähnte ja bereits ausdrücklich, dass der Begriff "Recht" im Rahmen meiner Ausführungen eine andere Bedeutung hat als gewöhnlich.
Also nicht "Recht ist...", sondern "Recht heisst...".

In diesem Sinne sind Gesetze Teil eines erweiterten Rechtsbegriffes, wenn und insofern und insoweit sie "raumzeitlichen Konkretisierungen der Anwendungsmasstäbe von Recht" sind, d.h. Vorgaben machen für die Anwendung von Rechtsmasstäben zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten. (Beispiel: Die Erfindung des Radios machte es nötig, Regeln für die Schaffung von Eigentum an Sendefrequenzen festzulegen.)


Inwieweit ein "raumzeitlich allgemeingültiges" Naturrecht besteht, ist die Jauch'sche Millionärsfrage.
Naturrecht ist vielleicht der falsche Begriff.
Ich frage mich:
Woran machen wir Rechte oder besser: die Rechtsfähigkeit fest?
An welchem Merkmal?
Wie sinnvoll ist es z.B., sie festzumachen an der Markus-heit einer Person oder Sache oder an ihrer Oberflächenfarbe oder an der Länge ihres Unterarmes?
Was haben all diese Qualitäten mit "Recht" zu tun?
Wie wichtig und notwendig sind sie, um jemandem sinnvoll Rechtsfähigkeit zuzusprechen?
Meine Antwort: Garnicht.
Dem Drucker vor mir ist es mangels am-Leben-sein gleich, was mit ihm geschieht - er braucht keine Rechte;
und der Vorname Markus bringt auch nix mit sich, was dessen Träger von anderen grundsätzlich unterschiede.
Woran also machen wir die Rechtsfähigkeit fest?
Am Person-sein.
Wer eine Person ist, d.h. u.a. intelligent, selbstbewusst, fremdbewusst, ausgestattet mit einem über Instinkte hinausgehenden Willen, soll als rechtsfähig gelten, denn er kann sowas wie "Rechte" beanspruchen und hat Vorteile von diesem Konzept.

Als nächstes stellt sich dann die Frage, welche Rechte diese Rechtsfähigkeit mit sich bringt.
Da wir sie am Person-sein festgemacht haben, gehen wir davon aus, dass zunächsteinmal jede Person die gleichen Rechte beanspruchen kann und dass NUR Personen Rechte beanspruchen können.
Zusätzlich wollen wir u.a. annehmen, dass "zwei" oder "viele" oder "alle" diskjunktiv aufzufassen sind statt kollektiv, dass diese Wörter also einen mehr quantitativen als qualitativen Sachverhalt beschreiben (Da kommt ein methodologischer Individualismus ins Spiel);
dass für eine Rechtstheorie bzw. einen Rechtssatz das gilt, was in anderen Wissenschaften und Theorien auch gilt, dass nämlich er u.a. umso besser ist, je allgemeiner, einfacher und ohne Ausnahmen und Zusatzannahmen auskommender er ist.

Soweit ich das sehen kann, kommen wir dann zu etwas ähnlichem wie der "Goldenen Regel" oder dem "Was Du nicht willst....", wie es auch viele Naturrechtstheorien kommen;

und es ähnelt vielleicht ebenso dem, was Du Meta-Normen genannt hast.


Für die deutsche Rechtsordnung ist diese Frage grundsätzlich zugunsten des gesetzten Rechts entschieden.
Das Merkmal "Deutscher", also die ethnokulturelle Zugehörigkeit, ist in nur geringem Maße interessant für die Rechtsfähigkeit und daraus folgenden Rechte.
Eine "deutsche Rechtsordnung" kann also nur für Gesetze gelten, nicht für Rechte;
und die Gültigkeit von Gesetzen ist an ihre Rechtmässigkeit geknüpft.

mfg

KrascherHistory
30.12.2006, 14:28
gilt das Recht auch noch wenn Deutschland abgesoffen ist,
oder die Erde in die Luft geflogen ist?

Also auch, wenn eine Reichsregierung gerade nicht "da" ist (kann ja neu gewählt werden) und die Wehrmacht gerade kapituliert hat ??

KrascherHistory
30.12.2006, 14:33
Da fühle ich mich dazu gedrängt, in die Tastatur zu greifen. Gesetze sind jedenfalls Recht, nämlich positives Recht (lat. ponere, positus=setzen, stellen, legen), also "gesetztes" Recht. Daneben gibt es Rechtsnormen, die auf anderen Geltungsgründen beruhen (z.B. Gewohnheitsrecht). Inwieweit ein "raumzeitlich allgemeingültiges" Naturrecht besteht, ist die Jauch'sche Millionärsfrage.

Jedes Rechtssystem besteht aus nicht nur aus den Rechtsnormen, die materielle Regelungen treffen, sondern auch aus Meta-Normen, die die Geltung von Normen regeln. Für die deutsche Rechtsordnung ist diese Frage grundsätzlich zugunsten des gesetzten Rechts entschieden. Die große Ausnahme beschreibt die sog. "Radbruchsche Formel". Lesenswert dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

Was nun das Widerstandsrecht angeht, so war dessen Positivierung in Art.20 Abs.4 GG eigentlich überflüssig, den das BVerfG hatte schon im KPD-Verbotsurteil (BVerfGE 5, 85) dessen vorgesetzliche Geltung bestätigt. Der Widerstandsrechts-Artikel war nur Teil eines deals, mit dem die Gegner der Notstands-Gesetzgebung beschwichtigt wurden.

Letzter Absatz: hübsche Schwarzkittel-Krummpflügerei, leider völlig falsch.
Sollte irgendjemand oder irgendetwas die "Rechtsordnung" beseitigen oder einschränken wollen, hat jeder Deutsche das Recht zum Widerstand. (vgl. Isensee).

Fachmaf
30.12.2006, 21:21
Letzter Absatz: hübsche Schwarzkittel-Krummpflügerei, leider völlig falsch.
Sollte irgendjemand oder irgendetwas die "Rechtsordnung" beseitigen oder einschränken wollen, hat jeder Deutsche das Recht zum Widerstand. (vgl. Isensee).

Richtig, das meinte (in präziserer Formulierung) schon das BVerfG im KPD-Verbotsurteil zum Widerstandsrecht, bevor es ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen wurde.

Mcp
31.12.2006, 06:06
Wer stellt fest ab wann z.B. gewaltsamer Widerstand legal ist? Objektiv betrachtet ist dieser Zeitpunkt doch schon längst erreicht. Kann ich also legal meinen Tomahawk und die Winchester zum Einsatz bringen? Und habe ich eine Chance mich im Falle einer Auseinandersetzung mit einem Verfassungsfeind auf §20.4 GG zu berufen?

Geronimo
"grübel grübel"

Es gibt nur ein geltendes Recht: das des Stärkeren.
Sind sie stark genug, um erfolgreich Widerstand zu leisten, wird niemand sie zur Rechenschaft ziehen. Im anderen Fall enden sie entweder im sicheren Gewahrsam oder vor einem Erschießungskommando.

ppp
31.12.2006, 10:21
nein geronimo, der widerstandsfall ist objektiv nicht gegeben, weil die bestimmung aus art.1 ff sowie aus art. 20 in ihrem wesensgehalt nicht außer kraft gesetzt sind und weil du, sofern du da anlaß zu7r klage gast den rechtsweg bestreiten kannst.

Walter Hofer
31.12.2006, 11:16
Zitat von Geronimo
Wer stellt fest ab wann z.B. gewaltsamer Widerstand legal ist?

Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin erklärt den Krisen/Spannungsfall oder Notstand; die oberste Befehlsgewalt geht vom Verteidigungsminister auf den Kanzler über.

Folglich wird auch die letzte Stufe, der Verteidgungsfall, auch vom Bundeskanzler/von der Bundeskanzlerin erklärt.

Fachmaf
31.12.2006, 13:09
Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin erklärt den Krisen/Spannungsfall oder Notstand; die oberste Befehlsgewalt geht vom Verteidigungsminister auf den Kanzler über.
Folglich wird auch die letzte Stufe, der Verteidgungsfall, auch vom Bundeskanzler/von der Bundeskanzlerin erklärt.

...will heißen: Genau das ist ja Teil der verfassungsmäßigen Ordnung, die wird dadurch also nicht beseitigt, sondern bestätigt.

Liegnitz
31.12.2006, 15:47
Es gibt nur ein geltendes Recht: das des Stärkeren.
Sind sie stark genug, um erfolgreich Widerstand zu leisten, wird niemand sie zur Rechenschaft ziehen. Im anderen Fall enden sie entweder im sicheren Gewahrsam oder vor einem Erschießungskommando.

Stauffenberg war da das beste Beispiel.

ppp
31.12.2006, 16:48
du hast die frage falsch verstanden, walter hofer, es geht um den widerstands- und nicht um den verteidigungsfall.
den widerstandsfall stellen die einzelnen bürger fest und können dann entsprechend handeln. aber nur wenn der fall auch wirklich objektiv gegeben ist, ist dieses handeln dann auch straffrei. also in realität nur bei vorliegen des falls und bei erfolg des handelns.

und liegnitz, staufenberg ist ein gutes beispiel dafür, warum das widerstandsrecht in unserem grundgesetz steht. die offiziere des widerstands gegen hitler taten sich aus formaljuristischen und aus standesgründen -ihrem eid gegenüber a. hitler- sehr schwer, tätig zu werden. durch dass widerstandsrecht ist die formaljuristische legitimation zum widerstand bereits im vorfeld gegeben, immer vorausgetzt, der widerstandsfall -also außerkraftsetzung- der grundsätze aus gg1 ff und gg20- liegt objektiv vor.

Walter Hofer
31.12.2006, 17:23
du hast die frage falsch verstanden, walter hofer, es geht um den widerstands- und nicht um den verteidigungsfall.
den widerstandsfall stellen die einzelnen bürger fest und können dann entsprechend handeln.

jeder für sich alleine oder alle auf einmal? ohne Führung ? Wie soll das ablaufen?



die offiziere des widerstands gegen hitler taten sich aus formaljuristischen und aus standesgründen -ihrem eid gegenüber a. hitler- sehr schwer, tätig zu werden.

Dieses Problem "Eid/Verfassung" haben die Bundeswehr-Generäle und -Offiziere heute nicht.

KrascherHistory
01.01.2007, 18:54
jeder für sich alleine oder alle auf einmal? ohne Führung ? Wie soll das ablaufen?



Dieses Problem "Eid/Verfassung" haben die Bundeswehr-Generäle und -Offiziere heute nicht.

In § 185 BBG steht ja auch, auf was "die" ihren Eid abgelegt haben !:)) :]

Walter Hofer
01.01.2007, 19:52
In § 185 BBG steht ja auch, auf was "die" ihren Eid abgelegt haben !

Son formaler Scheiss interessiert echte, einfache Kämpfer nicht; *)
sie kämpfen für Deutschland, und seiner gelebten, demokratischen Verfassungswirklichkeit ! :) - Willkommen auf dem realen deutschen Boden! :D

*) nur die Kdr

Fachmaf
02.01.2007, 06:37
In § 185 BBG steht ja auch, auf was "die" ihren Eid abgelegt haben !

Davon steht kein Wort im § 185 BundesbeamtenG. Abgesehen davon, daß es für Soldaten nicht gilt (für die gilt das SoldatenG), wäre hier eine andere Norm einschlägig:

"§ 58
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden."

Deutlicher kann man die Verbindung zu Bundesrepublik und Grundgesetz kaum ausdrücken.

Mir scheint der § 185 BBG inzwischen obsolet zu sein, weil auf das "Reichsgebiet" inzwischen im Text des Gesetzes nicht mehr bezug genommen wird.

KrascherHistory
02.01.2007, 12:50
Son formaler Scheiss interessiert echte, einfache Kämpfer nicht; *)
sie kämpfen für Deutschland, und seiner gelebten, demokratischen Verfassungswirklichkeit ! :) - Willkommen auf dem realen deutschen Boden! :D

*) nur die Kdr

Wer ist kdr ?

Die Verfassungswirklichkeit besteht seit August 1919 und heißt Weimarer Verfassung, der Rest ist unteres, alliiertes Verwaltungsrecht und heißt "GG".

Deutscher Boden ist nach dem "GG" in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. Art. 116)

Fachmaf
02.01.2007, 12:56
Wer ist kdr ?
Die Verfassungswirklichkeit besteht seit August 1919 und heißt Weimarer Verfassung, der Rest ist unteres, alliiertes Verwaltungsrecht und heißt "GG".
Deutscher Boden ist nach dem "GG" in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. Art. 116)

Blödsinn. Da steht nix von "deutschem Boden", da wird nur in einer Übergangs- und Schlußvorschrift ein Vertrauensschutz für einen bestimmten Personenkreis hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit normiert.

Die WRV ist immer noch tot, egal, wie oft du dein Mantra wiederholst.

KrascherHistory
02.01.2007, 13:04
Blödsinn. Da steht nix von "deutschem Boden", da wird nur in einer Übergangs- und Schlußvorschrift ein Vertrauensschutz für einen bestimmten Personenkreis hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit normiert.

Die WRV ist immer noch tot, egal, wie oft du dein Mantra wiederholst.

Nur ist dir der genaue Todestag noch immer nicht bekannt. Wird langsam peinlich für´n dr.jur.:] :)

Fachmaf
02.01.2007, 13:14
Nur ist dir der genaue Todestag noch immer nicht bekannt. Wird langsam peinlich für´n dr.jur.:] :)

Warum? Ich habe es dir schon mehrfach erklärt: Je nach dem, welcher Auffassung man sich anschließt, kann man dazu unterschiedlicher Auffassung sein, das ist bei juristischen Problemen häufig so. Auf das Ergebnis hat das aber keinen Einfluß, deshalb ist die Entscheidung dazu folgenlos.

Wo stand nun genau etwas vom "deutschen Boden" in Art.116 GG?

KrascherHistory
02.01.2007, 13:19
Warum? Ich habe es dir schon mehrfach erklärt: Je nach dem, welcher Auffassung man sich anschließt, kann man dazu unterschiedlicher Auffassung sein, das ist bei juristischen Problemen häufig so. Auf das Ergebnis hat das aber keinen Einfluß, deshalb ist die Entscheidung dazu folgenlos.

Wo stand nun genau etwas vom "deutschen Boden" in Art.116 GG?

Die räuml. Definition per 31.12.1937....

Fachmaf
02.01.2007, 13:21
Die räuml. Definition per 31.12.1937....

...die keine räumliche Definition deutschen Staatsgebietes ist, sondern nur einen staatsangehörigkeitsrechtlichen Vertrauensschutz übergangsweise regelt. Näheres nachzulesen in GG-Kommentaren, mach das bitte selbst.

KrascherHistory
02.01.2007, 13:22
...die keine räumliche Definition deutschen Staatsgebietes ist, sondern nur einen staatsangehörigkeitsrechtlichen Vertrauensschutz übergangsweise regelt. Näheres nachzulesen in GG-Kommentaren, mach das bitte selbst.

Wozu sollte ich Fakten nachlesen. Der "Beweis" ist "f achmaf" !!!:] :)) :] :]

Fachmaf
02.01.2007, 13:25
Wozu sollte ich Fakten nachlesen. Der "Beweis" ist "f achmaf"

Du mußt dich mal langsam entscheiden: Willst du dich nun auf Äußerungen bundesdeutscher Rechtswissenschaft und -sprechung berufen oder nicht?

Eines geht nur.

KrascherHistory
02.01.2007, 13:26
Typen wie du sind ja Ursache des Strangthemas !

Art. 20 (4) GG. Der legale Widerstand ! Da hilft auch deine Krummpflügerei nicht weiter.

Fachmaf
02.01.2007, 13:29
Typen wie du sind ja Ursache des Strangthemas !
Art. 20 (4) GG. Der legale Widerstand ! Da hilft auch deine Krummpflügerei nicht weiter.

"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

"Diese Ordnung" ist die des Grundgesetzes. Der Widerstand gegen Teredioten ist also jederzeit gerechtfertigt, wenn sie mal wieder ein Amtsgericht wegen Arbeitsüberlastung auf die Straße wirft.

Oder möchtest du behaupten, daß du die Ordnung des Grundgesetzes verteidigen willst? Der wäre echt gut...

KrascherHistory
02.01.2007, 13:35
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

"Diese Ordnung" ist die des Grundgesetzes. Der Widerstand gegen Teredioten ist also jederzeit gerechtfertigt, wenn sie mal wie ein Amtgericht wegen Arbeitsüberlastung auf die Straße wirft.

Oder möchtest du behaupten, daß du die Ordnung des Grundgesetzes verteidigen willst? Der wäre echt gut...

"Wir" bewegen uns nur auf den Rechtsnormen, Schwarzkittel, was deine Zunft spätestens seit dem 18.7.1990 nicht mehr nachweisen kann !

Das AG kann ein Arbeiten auf Basis von Rechtsnormen nun gar nicht mehr nachweisen. Das ist echt doof !

Ich verteidige die einzig gültige Verfassung auf dt. Boden. Wie v. BVerfG bestätigt !

Fachmaf
02.01.2007, 13:38
"Wir" bewegen uns nur auf den Rechtsnormen, Schwarzkittel, was deine Zunft spätestens seit dem 18.7.1990 nicht mehr nachweisen kann !
Das AG kann ein Arbeiten auf Basis von Rechtsnormen nun gar nicht mehr nachweisen. Das ist echt doof !
Ich verteidige die einzig gültige Verfassung auf dt. Boden. Wie v. BVerfG bestätigt !

Das BVerfG hat nie die Fortgeltung der WRV bestätigt.

"Meine" Zunft kann jederzeit die Geltung des Grundgesetzes nachweise; schau ins BGBl.. Du und deine Spinner-Leidensgenossen konnten bis heute hichts anchweisen, was mit dem 18.7.90 irgendwie zu tun hat.

Das Amtsgericht kann jederzeit die Rechtsmäßigkeit seiner Tätigkeit nachweisen. Maßstab dafür sind nicht die verirrten Auffassungen von ein paar behandlungsbedürftigen Spinnern.

KrascherHistory
02.01.2007, 13:42
Das BVerfG hat nie die Fortgeltung der WRV bestätigt.

"Meine" Zunft kann jederzeit die Geltung des Grundgesetzes nachweise; schau ins BGBl.. Du und deine Spinner-Leidensgenossen konnten bis heute hichts anchweisen, was mit dem 18.7.90 irgendwie zu tun hat.

Das Amtsgericht kann jederzeit die Rechtsmäßigkeit seiner Tätigkeit nachweisen. Maßstab dafür sind nicht die verirrten Auffassungen von ein paar behandlungsbedürftigen Spinnern.

Rechtsfähig kann ein DR auch ohne WRV sein ?
Wie war es denn 1947 rechtsfähig ? Wordurch ?
Wie wurde 1947 geregelt, was ein RP darf, oder nicht, wann wie ein RT zu wählen ist, usw..... ?

Ach was ! Ihr Schwarzkittel verweigert regelm. rechtl. Gehör nach Art. 103 GG und verschickt div. Beschlüsse in Abesenheit sämtl. Beteiligter.
Dr.Tonner ist durch uns bereits entsorgt worden. Wir nicht der Einzige bleiben. Wir werden mehr. Schnell.

Das AG kann gar nix. Selbst mit § 21 e GVG haben die Spinner schon ein Problem. Lächerlich !

Fachmaf
02.01.2007, 13:49
Rechtsfähig kann ein DR auch ohne WRV sein ?
Wie war es denn 1947 rechtsfähig ? Wordurch ?
Wie wurde 1947 geregelt, was ein RP darf, oder nicht, wann wie ein RT zu wählen ist, usw..... ?
Gar nicht, denn die gab es nicht. Gesamtdeutschland existierte fort unter der gemeinsamen Verantwortung der vier alliierten Mächte. Die übten die Staatsgewalt stellvertretend aus, deshalb waren die Normen des Besatzungsregimes dessen Verfassung.

Du solltest es langsam mal begreifen: Erst kommt die Staatsgewalt, wie auch immer ausgeübt, dann erst eine Verfassung. Für die Existenz eines States ist nur erstere notwendig.

Ach was ! Ihr Schwarzkittel verweigert regelm. rechtl. Gehör nach Art. 103 GG und verschickt div. Beschlüsse in Abesenheit sämtl. Beteiligter.
Dr.Tonner ist durch uns bereits entsorgt worden. Wir nicht der Einzige bleiben. Wir werden mehr. Schnell.
Dazu fehlt bis heute jeder Beleg. Du kannst das gern immer wieder nachplappern, kein Richter wurde von Teredioten "entsorgt".

Das AG kann gar nix. Selbst mit § 21 e GVG haben die Spinner schon ein Problem. Lächerlich !
Nur in den Augen der Teredioten. Geschäftsverteilungspläne werden durch Justizministerien genehmigt, ein paar Spinner bringen da kaum mehr Sachverstand auf.

Mach es doch einfach: Poste einfach mal ein eingescanntes Urteil, mit dem einer "eurer" Gerichtserfolge belegt wird. Bis dahin kannst du dir alles Gequatsche darum schenken.

KrascherHistory
02.01.2007, 14:08
[QU=Fachmaf;1089601]Gar nicht, denn die gab es nicht. Gesamtdeutschland existierte fort unter der gemeinsamen Verantwortung der vier alliierten Mächte. Die übten die Staatsgewalt stellvertretend aus, deshalb waren die Normen des Besatzungsregimes dessen Verfassung.

Also war das DR 1947 nicht mehr rechtsfähig, ab 1949 dann wieder doch ? Nanü. Kam die f achmaf-fee daher ?

Eine militär. Besetzung entspricht der Staatsgewalt, die sonst durch den Souverän ausgeübt wird. Dolle Sache. Nenne mir bitte den Professor, der solchen Mist leert !


Nur in den Augen der Teredioten. Geschäftsverteilungspläne werden durch Justizministerien genehmigt, ein paar Spinner bringen da kaum mehr Sachverstand auf.

Schön schön. Wenn denn welche da wären.....

Fachmaf
02.01.2007, 14:43
Also war das DR 1947 nicht mehr rechtsfähig, ab 1949 dann wieder doch ? Nanü. Kam die f achmaf-fee daher ?
Eine militär. Besetzung entspricht der Staatsgewalt, die sonst durch den Souverän ausgeübt wird. Dolle Sache. Nenne mir bitte den Professor, der solchen Mist leert !

Z.B. Dieter Blumenwitz, der Völkerrechtspapst der Vertriebenen, oder Wilhelm Grewe, der Erfinder der Hallstein-Doktrin. Selbst nachlesen.

Deine Ausgangsbehauptung ist schon falsch. Ob Deutschland 1947 rechtsfähig war, hängt nicht davon ab, ob seine Staatsgewalt noch durch die WRV organisiert war oder ob es sich selbst noch "Deutsches Reich" nannte (oder besser: nennen konnte). Es gab keine Unterbrechung in der Existenz Deutschlands als Gesamtstaat, seine Staatsgewalt wurde zeitweilig durch die Siegermächte ausgeübt, dann schrittweise an die Bundesrepublik übergeben, während die DDR sich ebenso schrittweise aus dieser Kontinuität verabschiedete.

KrascherHistory
03.01.2007, 10:11
Z.B. Dieter Blumenwitz, der Völkerrechtspapst der Vertriebenen, oder Wilhelm Grewe, der Erfinder der Hallstein-Doktrin. Selbst nachlesen.

Deine Ausgangsbehauptung ist schon falsch. Ob Deutschland 1947 rechtsfähig war, hängt nicht davon ab, ob seine Staatsgewalt noch durch die WRV organisiert war oder ob es sich selbst noch "Deutsches Reich" nannte (oder besser: nennen konnte). Es gab keine Unterbrechung in der Existenz Deutschlands als Gesamtstaat, seine Staatsgewalt wurde zeitweilig durch die Siegermächte ausgeübt, dann schrittweise an die Bundesrepublik übergeben, während die DDR sich ebenso schrittweise aus dieser Kontinuität verabschiedete.

Wie kann aber ein "Staat" ohne Rechtsnormen (hier WRV) überhaupt rechtsfähig sein ?

Auf Basis welcher Gesetze, Rechtsnormen.

DMn war in "Dtl." ja nix mehr vorhanden. Menschen wurden geboren und hatten keine Staatsbürgerschaft.

In den Pässen des DR stand als Staatsbürgerschaft "Deutsches Reich", bei der brD reicht es nur für "deutsch".

Doller Staat. Bleib doch zu Hause, Schwarzkittel !

Fachmaf
03.01.2007, 11:26
Wie kann aber ein "Staat" ohne Rechtsnormen (hier WRV) überhaupt rechtsfähig sein ?

Anders als die Richter am BVerfG 1973 verstehst du nicht, wovon du schreibst. Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Handlungsfähigkeit ist dazu nicht erforderlich

Wenn du die Parallele zum Zivilrecht ziehen möchtest: Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung seiner Geburt (im Erbrecht sogar früher, auch der nasciturus kann Erbe sein). Damit ist dieser Mensch aber noch nicht geschäftsfähig (entspricht der Handlungsfähigkeit), die erwirbt er erst mit zunehmender Reife.

Daher die Unterscheidung im BVerfG-Urteil zwischen Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit Gesamtdeutschlands.


Auf Basis welcher Gesetze, Rechtsnormen.

Dem Besatzungsrecht als Verfassung. Andere Rechtsnormen (du mißverstehst diesen Begriff hartnäckig dahingehend, daß er nur Verfassungsrecht beinhaltete, das ist Unsinn), waren z.B. das BGB, das HGB das ScheckG (übrigens ein Gesetz aus der NS-Zeit, das bis heute fortgilt), das StGB usw. usf.. Die weit überwiegende Mehrzahl der deutschen Rechtsnormen waren von der Übernahme der Staatsgewalt durch die alliierten Siegermächte nicht berührt.

Oder nach welchem Recht hättest du wohl einen Kaufvertrag über einen Sack Kohlen im Winter 1945/46 abgeschlossen?


DMn war in "Dtl." ja nix mehr vorhanden. Menschen wurden geboren und hatten keine Staatsbürgerschaft.

Da Deutschland als Staat fortexistierte, erhielten sie, abhängig von ihrer Abstammung, die deutsche Staatsangehörigkeit. Hinzu trat dann mit Gründung der Bundesländer deren Statsangehörigkeit, sofern deren Gesetzgebung sie vorsah, was aber mit der Gründung der Bundesrepublik bedeutungslos wurde.


In den Pässen des DR stand als Staatsbürgerschaft "Deutsches Reich", bei der brD reicht es nur für "deutsch".

Das hatten wir nun auch schon einige male. Es macht einfach keinen Unterschied, gemeint ist immer das deutsche Staatsvolk. Der Urtext des RuStAG verwendet die Bezeichnung "Deutscher". Vor 1913 galt im damaligen Deutschen Reich das StaatsangehörigkeitsG des Norddeutschen Bundes von 1867, demzufolge waren Deutsche "Bundesangehörige", trotzdem erhielten sie Dokumente eines "Deutschen Reiches".

Also?

KrascherHistory
03.01.2007, 11:42
[E=Fachmaf;1091116]Anders als die Richter am BVerfG 1973 verstehst du nicht, wovon du schreibst. Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Handlungsfähigkeit ist dazu nicht erforderlich
Wenn du die Parallele zum Zivilrecht ziehen möchtest: Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung seiner Geburt (im Erbrecht sogar früher, auch der nasciturus kann Erbe sein). Damit ist dieser Mensch aber noch nicht geschäftsfähig (entspricht der Handlungsfähigkeit), die erwirbt er erst mit zunehmender Reife.

Alles bekannt.


Daher die Unterscheidung im BVerfG-Urteil zwischen Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit Gesamtdeutschlands.

Gesamtdeutschland = DR i.d.Grenzen von 1937 ?


Dem Besatzungsrecht als Verfassung. Andere Rechtsnormen (du mißverstehst diesen Begriff hartnäckig dahingehend, daß er nur Verfassungsrecht beinhaltete, das ist Unsinn), waren z.B. das BGB, das HGB das ScheckG (übrigens ein Gesetz aus der NS-Zeit, das bis heute fortgilt), das StGB usw. usf.. Die weit überwiegende Mehrzahl der deutschen Rechtsnormen waren von der Übernahme der Staatsgewalt durch die alliierten Siegermächte nicht berührt.

Hochinteressant, Schwarzkittel: das Besatzungsrecht sind die SHAEF-Gesetze.
Und das wird zur Verfassung erlogen ! G E I L !!!



Oder nach welchem Recht hättest du wohl einen Kaufvertrag über einen Sack Kohlen im Winter 1945/46 abgeschlossen?

Hier stellst du unbewußt mal die richtige Frage: wie wär´s mit dem BGB ! Und auf welchen Rechtsnormen basiert das BGB ? ---> WRV !

Das versteht jeder, auch du !



Da Deutschland als Staat fortexistierte, erhielten sie, abhängig von ihrer Abstammung, die deutsche Staatsangehörigkeit. Hinzu trat dann mit Gründung der Bundesländer deren Statsangehörigkeit, sofern deren Gesetzgebung sie vorsah, was aber mit der Gründung der Bundesrepublik bedeutungslos wurde.
Nun ist die Staatsangehörigkeit aber nachweislich: Deutsches Reich !


Das hatten wir nun auch schon einige male. Es macht einfach keinen Unterschied, gemeint ist immer das deutsche Staatsvolk. Der Urtext des RuStAG verwendet die Bezeichnung "Deutscher". Vor 1913 galt im damaligen Deutschen Reich das StaatsangehörigkeitsG des Norddeutschen Bundes von 1867, demzufolge waren Deutsche "Bundesangehörige", trotzdem erhielten sie Dokumente eines "Deutschen Reiches".

Wieso dann auch noch in der "brD" die Def. bis 1998:

"Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt."

Fachmaf
03.01.2007, 12:04
Alles bekannt.

Warum schreibst du dann so einen Müll?


Gesamtdeutschland = DR i.d.Grenzen von 1937 ?

Gesamtdeutschland in den jeweils geltenden Grenzen. Für die Existenz eines States ist erforderlich, daß er ein Staatsgebiet hat, nicht ein dauerhaft bestimmtes. Da die alliierten Siegermächte die Staatsgewalt in Deutschland ausübten, stand ihnen auch die Verfügungsgewalt über deutsches Staatsgebiet zu. Wenn nun schon zu einem frühen Zeitpunkt von "ehemals deutschen Gebieten" die Rede war, ist der Regelungsinhalt klar.

Dem widerspricht nicht, daß sich die Alliierten zu einem noch früheren Zeitpunkt mal zum deutschen Gebietsbestand vom 31.12.1937 geäußert haben. damit haben sie, wenn überhaupt, dann nur sich untereinander etwas verbindlich zugesagt; gegenüber Dritten ist keine Bindung erkennbar.


Hochinteressant, Schwarzkittel: das Besatzungsrecht sind die SHAEF-Gesetze.
Und das wird zur Verfassung erlogen ! G E I L !!!

Das waren die SHAEF-Befehle in der kurzen Übergangsphase bis zu dessen Auflösung am 14.7.1945, also gerade mal für zwei Monate. Ich glaube nicht so recht, daß sich das militärische SHAEF tiefsinnige Gedanken über die Verfassungslage Deutschlands machte. Das sollte ja gerade erst die Aufgabe des danach gegründeten Kontrollrates sein. Der hat dann eben manche SHAEF-Befehle ausdrücklich übernommen, die meisten anderen nicht, die damit Rechtsgeschichte wurden.



Hier stellst du unbewußt mal die richtige Frage: wie wär´s mit dem BGB ! Und auf welchen Rechtsnormen basiert das BGB ? ---> WRV !
Das versteht jeder, auch du !

Ich verstehe, daß du es nicht verstehst. Ein unterverfassungsrechtliches Gesetz gilt aufgrund der ausgeübten Staatsgewalt, nicht aufgrund des sie organisierenden formellen Verfassungsrechts.

Wenn du lieber historisch argumentieren möchtest: Das BGB wurde aufgrund der Verfassung von 1871 verabschiedet (die dafür geändert werden mußte). 1919 hätte dann ja eigentlich auch dieses Gesetz obsolet sein müssen, denn es gab keine ausdrückliche Ergänzung des EGBGB nach der WRV. Warum also wurde das BGB in der Weimarer Republik angewandt?


Nun ist die Staatsangehörigkeit aber Deutsches Reich !

Das hatten wir nun auch schon mal. Niemand bestreitet, daß in deutsche Ausweisdokumente zu unterschiedlichen Zeiten Unterschiedliches eingetragen wurde. Das ändert nichts daran, daß sich diese Eintragungen immer nur auf ein einheitliches deutsches Staatsvolk beziehen, dessen Organisationsform eben damals "Deutsches Reich" hieß. Reisedokumente werden so ausgestellt, daß sie zu ihrem Zweck akzeptiert werden. Keine andere Bedeutung haben ihre Eintragungen.


Wieso dann auch noch in der "brD" die Def. bis 1998:
"Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt."

Zunächst ist diees Zitat falsch, denn es geht auf eine nichtamtliche Textbereinigung aufgrund der Gesetzgebung des NS-Staates zurück. Ich habe dir das schon erklärt.

Der Grund für die Weitergeltung des RuStAG ist einfach der, daß an einer Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zu viele Diskussionen hingen. Ähnlich war und ist das mit dem Staatshaftungsrecht.

§ 1 RuStAG bezog sich immer auf die innerstaatliche Zuordnung der Kompetenzen in Staatsangehörigkeitsfragen. Im Kaiserreich stand die Zugehörigkeit zu einem Bundesstaate im Vordergrund, die unmittelbare Reichsangehörigkeit war die Ausnahme.

Letztere hieß so, weil 1913 der Gesamtstaat eben "Deutsches Reich" sich zu nennen beliebte. Mit der NS-Gleichschaltung ist das Verhältnis umgekehrt worden, die Zugehörigkeit zu den Bundesstaaten fiel weg, weil diese ja auch untergingen.

Mit der Reorganisation deutscher Staatsgewalt blieb es dabei, nur hieß dieser Staat nun "Bundesrepublik Deutschland", aber seine Staatsangehörigen waren nach wie vor alle Deutschen. Nur ein anderer Name für dieselbe Veranstaltung.

KrascherHistory
03.01.2007, 12:14
[=Fachmaf;1091200]Warum schreibst du dann so einen Müll?

Das ist mehr deine Stärke.


Gesamtdeutschland in den jeweils geltenden Grenzen. Für die Existenz eines States ist erforderlich, daß er ein Staatsgebiet hat, nicht ein dauerhaft bestimmtes. Da die alliierten Siegermächte die Staatsgewalt in Deutschland ausübten, stand ihnen auch die Verfügungsgewalt über deutsches Staatsgebiet zu. Wenn nun schon zu einem frühen Zeitpunkt von "ehemals deutschen Gebieten" die Rede war, ist der Regelungsinhalt klar.

Gesamtdeutschland per September 1945 war g e n a u wie definiert ? Räumlich sozusagen ? (Stichworte: West, Mittel, Ostdtl.)


Dem widerspricht nicht, daß sich die Alliierten zu einem noch früheren Zeitpunkt mal zum deutschen Gebietsbestand vom 31.12.1937 geäußert haben. damit haben sie, wenn überhaupt, dann nur sich untereinander etwas verbindlich zugesagt; gegenüber Dritten ist keine Bindung erkennbar.

Es war sogar so verbindlich, das sie es ein Gesetz "gepackt" haben. Sie meine sig.


Das waren die SHAEF-Befehle in der kurzen Übergangsphase bis zu dessen Auflösung am 14.7.1945, also gerade mal für zwei Monate. Ich glaube nicht so recht, daß sich das militärische SHAEF tiefsinnige Gedanken über die Verfassungslage Deutschlands machte. Das sollte ja gerade erst die Aufgabe des danach gegründeten Kontrollrates sein. Der hat dann eben manche SHAEF-Befehle ausdrücklich übernommen, die meisten anderen nicht, die damit Rechtsgeschichte wurden.

Danke für die Bestätigung: SHAEF-Gesetze machen dir Angst, Schwarzkittel.
Ob sich wer wann Gedanken gemacht hat ist nicht mal sekundär. Die v. amerik. Kongreß verabschiedeten SHAEF-Gesetze sind hier Gegenstand.

Kannst die SHAEF-Gesetze leider nicht weglügen.



Ich verstehe, daß du es nicht verstehst. Ein unterverfassungsrechtliches Gesetz gilt aufgrund der ausgeübten Staatsgewalt, nicht aufgrund des sie organisierenden formellen Verfassungsrechts.
Wenn du lieber historisch argumentieren möchtest: Das BGB wurde aufgrund der Verfassung von 1871 verabschiedet (die dafür geändert werden mußte). 1919 hätte dann ja eigentlich auch dieses Gesetz obsolet sein müssen, denn es gab keine ausdrückliche Ergänzung des EGBGB nach der WRV. Warum also wurde das BGB in der Weimarer Republik angewandt?

Der unabdingbar notw. räuml. Geltungsbereich war mit dem EGBGB gegeben.


Das hatten wir nun auch schon mal. Niemand bestreitet, daß in deutsche Ausweisdokumente zu unterschiedlichen Zeiten Unterschiedliches eingetragen wurde. Das ändert nichts daran, daß sich diese Eintragungen immer nur auf ein einheitliches deutsches Staatsvolk beziehen, dessen Organisationsform eben damals "Deutsches Reich" hieß. Reisedokumente werden so ausgestellt, daß sie zu ihrem Zweck akzeptiert werden. Keine andere Bedeutung haben ihre Eintragungen.

Nun kann aber die Staatsangehörigkeit durchaus "Deutsches Reich" geheißen haben und heute "Bundesrep.Deutschland".

Dem ist aber nicht so.

Früher: Deutsches Reich

Heute: "deutsch"

Mal frei nach Sesamstraße (topt jede jur. Doktorarbeit !): "Was ist falsch...?! :)) :)) :))


Zunächst ist diees Zitat falsch, denn es geht auf eine nichtamtliche Textbereinigung aufgrund der Gesetzgebung des NS-Staates zurück. Ich habe dir das schon erklärt.
Der Grund für die Weitergeltung des RuStAG ist einfach der, daß an einer Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zu viele Diskussionen hingen. Ähnlich war und ist das mit dem Staatshaftungsrecht.
§ 1 RuStAG bezog sich immer auf die innerstaatliche Zuordnung der Kompetenzen in Staatsangehörigkeitsfragen. Im Kaiserreich stand die Zugehörigkeit zu einem Bundesstaate im Vordergrund, die unmittelbare Reichsangehörigkeit war die Ausnahme.
Letztere hieß so, weil 1913 der Gesamtstaat eben "Deutsches Reich" sich zu nennen beliebte. Mit der NS-Gleichschaltung ist das Verhältnis umgekehrt worden, die Zugehörigkeit zu den Bundesstaaten fiel weg, weil diese ja auch untergingen.

Mit der Reorganisation deutscher Staatsgewalt blieb es dabei, nur hieß dieser Staat nun "Bundesrepublik Deutschland", aber seine Staatsangehörigen waren nach wie vor alle Deutschen. Nur ein anderer Name für dieselbe Veranstaltung.[/QTE]

Genau. Das übliche bla bla.

Fachmaf
03.01.2007, 12:49
Gesamtdeutschland per September 1945 war g e n a u wie definiert ? Räumlich sozusagen ? (Stichworte: West, Mittel, Ostdtl.)
Es war sogar so verbindlich, das sie es ein Gesetz "gepackt" haben. Sie meine sig.

Ich habe dir schon erklärt, warum das kein "Gesetz" war.

Aber dir sollte etwas ganz anderes auffallen: Welche Staaten haben denn ihre Truppen dem SHAEF bis Juli 1945 unterstellt? Um die Spannung nicht zu groß werden zu lassen: Die UdSSR jedenfalls nicht. Die war allerdings die Besatzungsmacht in den deutschen Ostgebieten.

Nun erläßt also eine westalliierte Kommandostruktur einen definitorischen Befehl nur mit Innenwirkung für die eigenen Truppen, zu denen die der UdSRR nicht gehörte, und soll damit über Gebietsbestand verfügen, den sie gar nicht besetzt hielt?

Sinn und Zweck dieses SHAEF-Befehls war nur, Pfähle gegenüber der UdSSR einzuklopfen, denn über die ostdeutschen Gebiete hatte es keinerlei Befehlsgewalt, konnte also auch nicht wirksam Regelungen treffen.


Danke für die Bestätigung: SHAEF-Gesetze machen dir Angst, Schwarzkittel.
Ob sich wer wann Gedanken gemacht hat ist nicht mal sekundär. Die v. amerik. Kongreß verabschiedeten SHAEF-Gesetze sind hier Gegenstand. Kannst die SHAEF-Gesetze leider nicht weglügen.

Es gab nie eine "Verabschiedung" der SHAEF-Befehle durch den US-Kongreß, denn das war keine Gesetzgebungsangelegenheit.

Wenn du anderer Meinung bist, bring doch bitte mal die entsprechenden Gesetzgebungsdokumente des US-Kongresses an.


Der unabdingbar notw. räuml. Geltungsbereich war mit dem EGBGB gegeben.

Warum sollte denn das EGBGB noch gelten? Das war zusammen mit dem BGB verabschiedet worden.


Nun kann aber die Staatsangehörigkeit durchaus "Deutsches Reich" geheißen haben und heute "Bundesrep.Deutschland".
Dem ist aber nicht so.
Früher: Deutsches Reich
Heute: "deutsch"

und noch früher: "Bundesangehöriger", obwohl der Staat schon seit über vierzig Jahren ein Kaiserreich war.

Du kannst dir die Finger wundschreiben: Die Variationen in der Bezeichnung sind unbeachtlich. Franzosen während der deutschen Besetzung z.B. hatten die "Nationalité: Francaise", gleichgültig, ob sie im zunächst besetzen Teil Frankreichs lebten oder ob sie Papiere des Vichy-Régimes "Etat Francais" hatten oder ob sie der Exilregierung in London anhingen.

Wie schon mehrfach vorgeschlagen: Bring doch bitte mal eine ausländische Regierung an, die deine Unterscheidung nachvollzieht und ihr Bedeutung beimißt.

Apifera
03.01.2007, 12:50
KrascherHistory, musst du immer zeigen, dass von von Recht absolut gar nichts verstehst?

In keinem SHAEF-Gesetz, auch nicht Nr. 52, ist der Gebietsstand des Deutschen Reiches gesichert. Es wurde lediglich in dem noch während des Krieges zustande gekommenen Gesetzes unter "Begriffserklärung" festgestellt, was unter Deutschland zu verstehen ist. Und danach war Deutschland das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937. Österreich, das Sudetenland und andere zusammengeraubte Teile des Großdeutschen Reiches galten also ausdrücklich nicht als Deutschland. Und Bestimmungen über Deutschland erstreckten sich nur auf Deutschland innerhalb der Grenzen von 1937. Es ist aber an keiner Stelle festgelegt, dass dies die endgültigen Grenzen von Deutschland sein werden und das Gebietsabtretungen, auch erheblichen Ausmaßes, unmöglich sind. Im Potsdamer Abkommen wurde eben festgelegt, dass die Gebiete jenseits von Oder und Neiße eben nicht mehr zu Deutschland gehören.

Deine Signatur ist ein schlagkräftiger Beweis für deine absolute Ahnungslosigkeit.

Salut
Apifera

KrascherHistory
03.01.2007, 13:06
[QTE=Fachmaf;1091293]Ich habe dir schon erklärt, warum das kein "Gesetz" war.

Nanü !

Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 31/1999:

Verhandlungstermin: 21. April 1999 -- 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99

Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Wegen weiterer Vergehen nach jenem Gesetz hat das LG Berlin Dr. Alexander Schalck-Golodkowski unter Einbeziehung der genannten Strafe nunmehr zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Im damaligen Revisionsurteil hatte der 5. Strafsenat allerdings ausgeführt, ein früherer DDR-Bürger dürfe wegen eines Vergehens nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 nur bestraft werden, wenn sein Verhalten – weil er beispielsweise die Lieferung militärisch verwendbarer Wirtschaftsgüter in die DDR veranlasst habe - auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Mit Rücksicht hierauf hat das Landgericht den Angeklagten von weiteren Anklagevorwürfen freigesprochen, die Fälle des Devisentransfers in die DDR betrafen, welche nicht unter ein Verbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz fielen.

Gegen diesen Teilfreispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Sie meint, er widerspreche einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1996, wonach das Militärregierungsgesetz Nr. 53 uneingeschränkt fortgelte (BGHSt 42, 113).

Allein über diese, den Teilfreispruch betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird am 21. April 1999 vor dem Senat verhandelt.

Am selben Tag um 9.00 Uhr findet eine weitere Revisionsverhandlung über eine staatsanwaltliche Revision, das Militärregierungsgesetz Nr. 53 betreffend, statt. Hier wendet sich die Staatsanwaltschaft dagegen, dass frühere Mitangeklagte von Dr. Schalck-Golodkowski wegen entsprechender Vergehen lediglich unter Vorbehalt von Geldstrafen verwarnt worden sind (5 StR 123/99).

Zitat Ende!

Das ObBefh (SHAEF) – Gesetz Nr. 53 existierte ursprünglich für Berlin und in Sonderübersichten getrennt für die US-Zone, Britische Zone und Französische Zone. Es befasst sich u. a. mit der Devisenbewirtschaftung, Grenzkontrollen, Siedlungsland und Bodenreform, Ein- und Ausfuhr und dem allgemeinen Geschäftsverkehr in allen Facetten.

Die Legaldefinition des Begriffes "Geschäfte" ist dazu in der DVO 4 z. G 52 vom 31.10.1950, Seite 663, zu finden.



Aber dir sollte etwas ganz anderes auffallen: Welche Staaten haben denn ihre Truppen dem SHAEF bis Juli 1945 unterstellt? Um die Spannung nicht zu groß werden zu lassen: Die UdSSR jedenfalls nicht. Die war allerdings die Besatzungsmacht in den deutschen Ostgebieten.

Deine gespielte Dummheit ist echt niedlich.

Das Besatzungsrecht steht als selbständige Rechtsordnung über und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Behörden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen Bürger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollständig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden.

aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort

So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.

Diese SHAEF - Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US - Armee in Europa.


Artikel IV der SHAEF - Proklamation Nr. 1

Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.
Beweis: SHAEF - Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen

SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklopädie Ryan

Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 (siehe auch Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz)

Jetzt aufpassen:

Anfang Juli 1945 ziehen sich die Westalliierten (gemäß des völkerrechtlichen Vertrages - 1. Londoner Abkommen ) auf die dortigen vereinbarten Besatzungsgrenzen zurück; d. h. es wurden die bereits von den Amerikanern besetzten Gebiete Thüringen, Teile von Sachsen, sowie die Gebiete von Sachsen - Anhalt bis weit nach Dessau und Stendal hinein, sowie die von den Briten besetzten Gebiete bis Wismar und östlich von Schwerin usw. hinein, geräumt.

Beweis: Militärkarten der Siegermächte

Dafür ziehen die Westalliierten am 11.06.1945 in Groß - Berlin ein.

Dieses war und ist ein extrem wichtiger und bedeutender Schritt der Westalliierten, da normalerweise diejenige Macht Hauptsiegermacht innerhalb einer Allianz ist, welche die Hauptstadt des feindlichen Reiches erobert hat.

Die Eroberung von Berlin fand durch die 1. Belowrussische Armee der UdSSR statt, jedoch hatte die UdSSR unter Stalin bereits vorher das 1. Londoner Abkommen am 12.09.1944 unterzeichnet und so die USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs bereits anerkannt.

In der Folge hieß es dann ja auch: Amerikanischer, britischer, französischer und russischer Sektor von Groß-Berlin; jedoch Sowjetische Besatzungszone (SBZ) für Mitteldeutschland.


Nun erläßt also eine westalliierte Kommandostruktur einen definitorischen Befehl nur mit Innenwirkung für die eigenen Truppen, zu denen die der UdSRR nicht gehörte, und soll damit über Gebietsbestand verfügen, den sie gar nicht besetzt hielt?
Sinn und Zweck dieses SHAEF-Befehls war nur, Pfähle gegenüber der UdSSR einzuklopfen, denn über die ostdeutschen Gebiete hatte es keinerlei Befehlsgewalt, konnte also auch nicht wirksam Regelungen treffen.

Pech gehabt, Krummpflüger. Die UdSSR haben mit der Anerkennung der USA als Hauptsiegermacht sich zur Räumung des Teils Berlins verpflichtet, dafür haben die USA ihre Gebiete geräumt.
Informiere dich bitte vorher, bevor du mit solch plumpen Lügen hier als dr.jur. lachmann aufwarten möchtest !:))


Es gab nie eine "Verabschiedung" der SHAEF-Befehle durch den US-Kongreß, denn das war keine Gesetzgebungsangelegenheit.
Wenn du anderer Meinung bist, bring doch bitte mal die entsprechenden Gesetzgebungsdokumente des US-Kongresses an.

SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951

Ist uns das nicht bekannt ?



Warum sollte denn das EGBGB noch gelten? Das war zusammen mit dem BGB verabschiedet worden.
Unabdingbar notw. Geltungsbereich. Rechtsnorm. Schon mal gehört !?:))

Der letzte Dünnpfiff-Absatz war einer Kommentierung nicht mehr würdig.

Fachmaf
03.01.2007, 13:39
Ach, mir ist das zu dämlich, einem Blinden die Feinheiten der Farbe zu erklären.
Nur soviel:
- Die Begriffe "Militärregierung" wurde synonym mit dem des Alliierten Kontrollrates verwendet (ging auch gar nicht anders, weil eine Militärregierung i.e.S. nach dem 14.7.45 nicht mehr existierte).
- Eine "Anerkennung" der USA durch die UdSSR als "Hauptsiegermacht" ist wirrer Unsinn. Stalin wäre schweißgebadet aufgewacht, wenn er mal davon geträumt haben sollte. Beide Staaten haben sich nur auf einen Gebietstausch geeinigt.
- Du kannst das so oft wiederholen wie dir danach ist, der "unabdingsbar notwendige Geltungsbereich eines Gesetzes", wie du ihn unterstellst, ergibt sich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle von selbst.
Aber wenn du auf deiner Position beharrst, beantworte bitte meine Frage: Warum galt das EGBGB ab 1919 weiter?

Sterntaler
03.01.2007, 14:40
Mal ne andere Frage, warste schon unter Nehm tätig?, im April der Hubschrauberflug war echt geil, da habt ihr aber den Brandenburger MP ziemlich brüskiert/auf die Schuhe getreten, oder? Was hat der Flug dem Steuerzahler gekostet? Na egal, Hauptsache medienwirksam. :]

Fachmaf
03.01.2007, 16:00
Mal ne andere Frage, warste schon unter Nehm tätig?, im April der Hubschrauberflug war echt geil, da habt ihr aber den Brandenburger MP ziemlich brüskiert/auf die Schuhe getreten, oder? Was hat der Flug dem Steuerzahler gekostet? Na egal, Hauptsache medienwirksam. :]

Macht es dir etwas aus, zu erklären, wovon du schreibst?

Sterntaler
03.01.2007, 16:15
Selbstverständlich nicht, ich spreche von dem angeblichen Rassistischen Überfall auf einen Äthiopier mit Pass der BRD, der sich später als Post-Kneipenschlägerrei herausstellte. Der Alkoholhalt im Blut soll recht hoch gewesen sein.

Schönbohm war ganz schön sauer,als man ihm den Fall zunächst entzog.

Fachmaf
03.01.2007, 20:18
Selbstverständlich nicht, ich spreche von dem angeblichen Rassistischen Überfall auf einen Äthiopier mit Pass der BRD, der sich später als Post-Kneipenschlägerrei herausstellte. Der Alkoholhalt im Blut soll recht hoch gewesen sein.
Schönbohm war ganz schön sauer,als man ihm den Fall zunächst entzog.

Ist mir jetzt etwas aus dem Zusammenhang fallend. Gibt es einen?

Sterntaler
03.01.2007, 20:27
Nö, sagte ich bereits, indem ich einleitete: "Mal ne andere Frage", Ok, nächste Woche werden wir alle schlauer.

KrascherHistory
03.01.2007, 23:01
KrascherHistory, musst du immer zeigen, dass von von Recht absolut gar nichts verstehst?

In keinem SHAEF-Gesetz, auch nicht Nr. 52, ist der Gebietsstand des Deutschen Reiches gesichert. Es wurde lediglich in dem noch während des Krieges zustande gekommenen Gesetzes unter "Begriffserklärung" festgestellt, was unter Deutschland zu verstehen ist. Und danach war Deutschland das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937. Österreich, das Sudetenland und andere zusammengeraubte Teile des Großdeutschen Reiches galten also ausdrücklich nicht als Deutschland. Und Bestimmungen über Deutschland erstreckten sich nur auf Deutschland innerhalb der Grenzen von 1937. Es ist aber an keiner Stelle festgelegt, dass dies die endgültigen Grenzen von Deutschland sein werden und das Gebietsabtretungen, auch erheblichen Ausmaßes, unmöglich sind. Im Potsdamer Abkommen wurde eben festgelegt, dass die Gebiete jenseits von Oder und Neiße eben nicht mehr zu Deutschland gehören.

Deine Signatur ist ein schlagkräftiger Beweis für deine absolute Ahnungslosigkeit.

Salut
Apifera

Geil. Du bist so´ne richtige 3.klassige Hupe !
Blau und rot ist identisch. Danke für die Bestätigung.
Grün: ist nie behauptet worden.

In den Grenzen vom 31.12.1937 dürfte Ösiland nicht zu finden sein.

Wo ist denn in einem SHAEF-Gesetz festgelegt, das das nicht die Grenzen v. 31.12.1937 sein sollen.

Mit deinem Halbwissen würde ich nicht einmal an eine Antwort denken wollen !

KrascherHistory
03.01.2007, 23:03
Ach, mir ist das zu dämlich, einem Blinden die Feinheiten der Farbe zu erklären.
Nur soviel:
- Die Begriffe "Militärregierung" wurde synonym mit dem des Alliierten Kontrollrates verwendet (ging auch gar nicht anders, weil eine Militärregierung i.e.S. nach dem 14.7.45 nicht mehr existierte).
- Eine "Anerkennung" der USA durch die UdSSR als "Hauptsiegermacht" ist wirrer Unsinn. Stalin wäre schweißgebadet aufgewacht, wenn er mal davon geträumt haben sollte. Beide Staaten haben sich nur auf einen Gebietstausch geeinigt.
- Du kannst das so oft wiederholen wie dir danach ist, der "unabdingsbar notwendige Geltungsbereich eines Gesetzes", wie du ihn unterstellst, ergibt sich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle von selbst.
Aber wenn du auf deiner Position beharrst, beantworte bitte meine Frage: Warum galt das EGBGB ab 1919 weiter?

Warum haben die USA ihre ganzen Gebiet östl. der Elbe an die Russen gegeben und dafür nur das kleine sch. West-Berlin erhalten ?

Erklär mal, Schwarzkittel !

Fachmaf
03.01.2007, 23:47
Warum haben die USA ihre ganzen Gebiet östl. der Elbe an die Russen gegeben und dafür nur das kleine sch. West-Berlin erhalten ?

Symbolik. Wenn du das näher auseinanderlegen möchtest, mußt du dich um ein Verständnis der Debatten innerhalb der USA und zwischen den Westalliierten bemühen.

KrascherHistory
04.01.2007, 10:05
Symbolik. Wenn du das näher auseinanderlegen möchtest, mußt du dich um ein Verständnis der Debatten innerhalb der USA und zwischen den Westalliierten bemühen.

Symbolik ?! :hihi: :))

Wenn ich dir mit dem Baseballschläger den Schädel zertrümmere, ist das keine Straftat, es ist Symbolik.

Mach weiter so, Schwarzkittel. :]

Fachmaf
04.01.2007, 10:07
Symbolik ?!
Wenn ich dir mit dem Baseballschläger den Schädel zertrümmere, ist das keine Straftat, es ist Symbolik.

Du befindest dich ja auch nicht in der Situation, über die mittelfristigen Einflußmöglichkeiten in einem ganzen Kontinent zu entscheiden.

KrascherHistory
04.01.2007, 10:09
Du befindest dich ja auch nicht in der Situation, über die mittelfristigen Einflußmöglichkeiten in einem ganzen Kontinent zu entscheiden.

Dummes bla bla. Rechtsnormen, Schwarzkittel. Immer schön auf den Rechtsnormen. Damit habt ihr nur Schwierigkeiten.

Schon die Kohle ins Ausland gebracht ?

Fachmaf
04.01.2007, 10:14
Dummes bla bla. Rechtsnormen, Schwarzkittel. Immer schön auf den Rechtsnormen. Damit habt ihr nur Schwierigkeiten.
Schon die Kohle ins Ausland gebracht ?

Wenn dir die Argumente ausgehen, kommen nur noch Pöbeleien, das kennen wir.

Richtig, wir arbeiten auf der Grundlage von geltenden Rechtsnormen. Du lebst in einem anderen Universum.

KrascherHistory
04.01.2007, 10:18
Wenn dir die Argumente ausgehen, kommen nur noch Pöbeleien, das kennen wir.

Richtig, wir arbeiten auf der Grundlage von geltenden Rechtsnormen. Du lebst in einem anderen Universum.

Rechtsnormen sind Pöbelei ? Nanü, Beruf verfehlt !?

Wenn ich tatsächlich so ganz "woanders" bin, warum ist der Foren-brD-Staats-Berufs-Wächter "fachfaf/maf/maf2/fachmann" permanent an meinem Arsche am schnüffeln ?

Fachmaf
04.01.2007, 10:19
Rechtsnormen sind Pöbelei ? Nanü, Beruf verfehlt !?

Wenn ich tatsächlich so ganz "woanders" bin, warum ist der Foren-brD-Staats-Berufs-Wächter "fachfaf/maf/maf2/fachmann" permanen an meinem Arsche am schnüffeln ?

Deine Analfixierung hast du schon mehrfach hier demonstriert. Kommt noch Inhalt?

KrascherHistory
04.01.2007, 10:20
Deine Analfixierung hast du schon mehrfach hier demonstriert. Kommt noch Inhalt?

"Deiner" ist hier braun markiert.:]

Fachmaf
04.01.2007, 10:23
Rechtsnormen sind Pöbelei ? Nanü, Beruf verfehlt !?

Wenn ich tatsächlich so ganz "woanders" bin, warum ist der Foren-brD-Staats-Berufs-Wächter "fachfaf/maf/maf2/fachmann" permanent an meinem Arsche am schnüffeln ?


"Deiner" ist hier braun markiert.:]

Was wolltest du doch genau ausdrücken?

KrascherHistory
04.01.2007, 10:27
Was wolltest du doch genau ausdrücken?

Das du mich kannst ?

Fachmaf
04.01.2007, 10:28
Das du mich kannst ?

Richtig, nämlich überzeugen.

KrascherHistory
04.01.2007, 10:30
Richtig, nämlich überzeugen.

Vermag kein Schwarzkittel. Im Gegenteil. Die kommen schon zu uns rüber.

Dr.jur v. OLG, bsw.

Dolle Sache.

Fachmaf
04.01.2007, 10:32
Vermag kein Schwarzkittel. Im Gegenteil. Die kommen schon zu uns rüber.
Dr.jur v. OLG, bsw.
Dolle Sache.

Name, Gericht?

KrascherHistory
04.01.2007, 10:41
Name, Gericht?

Da wirst du mir wohl zunächst vertrauen müssen. Was hätte ich vom Lügen ?

Bei dir und deinen "Brüdern" v. Juristischen Standesrecht hängt die ganze Existenz dran. Bei mir nicht !

Fachmaf
04.01.2007, 10:47
Da wirst du mir wohl zunächst vertrauen müssen. Was hätte ich vom Lügen ?
Bei dir und deinen "Brüdern" v. Juristischen Standesrecht hängt die ganze Existenz dran. Bei mir nicht !

Ich wüßte davon. Du bist es, der hier irgendetwas belegen will, also her mit Inhalt.

KrascherHistory
04.01.2007, 11:12
Ich wüßte davon. Du bist es, der hier irgendetwas belegen will, also her mit Inhalt.

Inhalt ? Willst ein Stückchen Papier, wo sein Name drauf steht ?

Wohl kaum, Schwarzkittelchen.:))

Fachmaf
04.01.2007, 11:15
Ich möchte einfach nur wissen, wovon du quasselst.

KrascherHistory
04.01.2007, 11:27
Ich möchte einfach nur wissen, wovon du quasselst.

Steht doch in der Überschrift: Widerstandsrecht !

Fachmaf
04.01.2007, 16:28
Steht doch in der Überschrift: Widerstandsrecht !

Auf das du dich nicht berufen kannst, denn es dient dem Schutz der Ordnung des Grundgesetzes - das ja deiner Meinung nach gar nicht mehr gilt.

KrascherHistory
04.01.2007, 16:38
Auf das du dich nicht berufen kannst, denn es dient dem Schutz der Ordnung des Grundgesetzes - das ja deiner Meinung nach gar nicht mehr gilt.

Aber deiner Meinung und der Meinung der Staatsgewalt nach. Insofern muß ich mich zunächst zwangläufig auf den 146 Rechtsnormen des "GG" bewegen. Und danach steht mir der Art.20 (4) GG zu.

Fachmaf
04.01.2007, 16:44
Aber deiner Meinung und der Meinung der Staatsgewalt nach. Insofern muß ich mich zunächst zwangläufig auf den 146 Rechtsnormen des "GG" bewegen. Und danach steht mir der Art.20 (4) GG zu.

Vorher lernst du bitte etwas Grundschulmathematik, nämlich das Zählen. Das Grundgesetz hat deutlich mehr als 146 Artikel.

Nein, dir steht kein Widerstandsrecht zu, denn du willst die Ordnung des Grundgesetzes, sofern sie denn überhaupt bedroht ist, was nicht der Fall ist, ja nicht widerherstellen.

KrascherHistory
04.01.2007, 16:46
Vorher lernst du bitte etwas Grundschulmathematik, nämlich das Zählen. Das Grundgesetz hat deutlich mehr als 146 Artikel.

Nein, dir steht kein Widerstandsrecht zu, denn du willst die Ordnung des Grundgesetzes, sofern sie denn überhaupt bedroht ist, was nicht der Fall ist, ja nicht widerherstellen.

Natürlich will ich die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen. Ob durch "GG" oder WRV.

Welche Artikel sind denn unsichtbar ? Außerdem sollte mein Hauptschulabschluß f.e. prom. Juristen genügen.

Fachmaf
04.01.2007, 16:49
Natürlich will ich die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen. Ob durch "GG" oder WRV.
Das ist nicht die Bedingung. Lies den Wortlaut des Art.20 Abs.4 GG.

Welche Artikel sind denn unsichtbar ? Außerdem sollte mein Hauptschulabschluß f.e. prom. Juristen genügen.
Dann schau allein mal nach, wieviele Artikel es gibt, die mit 115 beginnen.

KrascherHistory
04.01.2007, 16:52
Das ist nicht die Bedingung. Lies den Wortlaut des Art.20 Abs.4 GG.

Dann schau allein mal nach, wieviele Artikel es gibt, die mit 115 beginnen.

Niedlich. Hat das doktorchen ein witzchen gemacht...ein ganz kleines aber.....

Fachmaf
04.01.2007, 16:56
Niedlich. Hat das doktorchen ein witzchen gemacht...ein ganz kleines aber.....

Und jetzt fangen wir mal brav an zu zählen.

KrascherHistory
04.01.2007, 16:58
Und jetzt fangen wir mal brav an zu zählen.

Das übe mal brav mit deiner Putze. Aber nerv nicht rum.

In meinem GG stehen 146 NOrmen. Hast wohl eine andere "Auflage" :)) :)) :))

Fachmaf
04.01.2007, 17:00
Das übe mal brav mit deiner Putze. Aber nerv nicht rum.

In meinem GG stehen 146 NOrmen. Hast wohl eine andere "Auflage"

In deinem Grundgesetz stehen noch viel mehr Rechtsnormen, allein deshalb, weil die einzelnen Absätze häufig mehrere Tatbestände mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verbinden.

Aber, wenn du die Anzahl der Artikel meinst, zähle einfach nach.

KrascherHistory
04.01.2007, 17:02
In deinem Grundgesetz stehen noch viel mehr Rechtsnormen, allein deshalb, weil die einzelnen Absätze häufig mehrere Tatbestände mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verbinden.

Aber, wenn du die Anzahl der Artikel meinst, zähle einfach nach.

Wdh: geh spielen.

Gehirnnutzer
04.01.2007, 17:06
Das übe mal brav mit deiner Putze. Aber nerv nicht rum.

In meinem GG stehen 146 NOrmen. Hast wohl eine andere "Auflage" :)) :)) :))

Du hast wahrscheinlich noch nie eine vollständige Ausgabe des Grundgesetzes in der Hand gehabt oder deine mathematischen Fähigkeiten lassen zu wünschen übrig.

Fachmaf
04.01.2007, 17:06
Wdh: geh spielen.

Ich merke schon, ich überfordere dich damit. Nun ja...

Sieh es einfach mal so: Was immer du an wirren Gedanken anschleppst, du bist es, der überzeugen muß. Ich muß einfach nur die herrschende Auffassung referieren.

KrascherHistory
04.01.2007, 17:14
Du hast wahrscheinlich noch nie eine vollständige Ausgabe des Grundgesetzes in der Hand gehabt oder deine mathematischen Fähigkeiten lassen zu wünschen übrig.

Ach du Scheiße, ein Schleswig Holsteiner fällt mir in den Rücken.

"So sprich geschwind, du Vaterlandsloser Geselle, Art. 1 - Art. 146 macht wieviele Artikel ?"

Gehirnnutzer
04.01.2007, 17:34
Ach du Scheiße, ein Schleswig Holsteiner fällt mir in den Rücken.

"So sprich geschwind, du Vaterlandsloser Geselle, Art. 1 - Art. 146 macht wieviele Artikel ?"

Zähl doch bitte hier (http://www.bundesregierung.de/nn_23302/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/gesetze-grundgesetz-inhalt.html)
nochmal nach.
Dabei solltest du aber nicht folgende Artikel unterschlagen 12a, 16a, 17a, 20a, 45 a bis c, 53a, 59a, 65a, 74a, 80a, 87 a bis f, 91 a und b, 104a, 106a, 115 a bis l, 118a, 125a, 135a, 142a, 143a und b.

Das sind nämlich alles eigenständige Artikel.
Im Übrigen brauchst du hier nicht mit einer Erklärung bezüglich Artikelgesetze kommen, denn die greifen hier nicht, was z.B. Artikel 115 und 115a zu sehen ist.

Natürlich steht es dir offen, die aufgehobenen Artikel nicht mit zu zählen, trotzdem wirst du auf eine Zahl kommen, die oberhalb 146 liegt.

KrascherHistory
04.01.2007, 17:40
Zähl doch bitte hier (http://www.bundesregierung.de/nn_23302/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/gesetze-grundgesetz-inhalt.html)
nochmal nach.
Dabei solltest du aber nicht folgende Artikel unterschlagen 12a, 16a, 17a, 20a, 45 a bis c, 53a, 59a, 65a, 74a, 80a, 87 a bis f, 91 a und b, 104a, 106a, 115 a bis l, 118a, 125a, 135a, 142a, 143a und b.

Das sind nämlich alles eigenständige Artikel.
Im Übrigen brauchst du hier nicht mit einer Erklärung bezüglich Artikelgesetze kommen, denn die greifen hier nicht, was z.B. Artikel 115 und 115a zu sehen ist.

Natürlich steht es dir offen, die aufgehobenen Artikel nicht mit zu zählen, trotzdem wirst du auf eine Zahl kommen, die oberhalb 146 liegt.


Du kannst aber auch ganze Kommissionen mit dem Zerpflücken von Art. 91 a + b beschäftigen. Es bringt dich aber nicht weiter.

Kleiner Tip f.d. Zukunft: reduziere die Dinge auf das Wesentliche.

Fachmaf
04.01.2007, 17:51
Du kannst aber auch ganze Kommissionen mit dem Zerpflücken von Art. 91 a + b beschäftigen. Es bringt dich aber nicht weiter.
Kleiner Tip f.d. Zukunft: reduziere die Dinge auf das Wesentliche.

Jederzeit - aber was meinst du mit "Zerpflücken von Art.91 a und b"? Warum sollte ich?

KrascherHistory
04.01.2007, 17:53
Jederzeit - aber was meinst du mit "Zerpflücken von Art.91 a und b"? Warum sollte ich?

"Herrschaften, aufpassen. Nur sprechen, wenn man dran ist. Sonst: Mündchen halten !"

Fachmaf
04.01.2007, 17:57
"Herrschaften, aufpassen. Nur sprechen, wenn man dran ist. Sonst: Mündchen halten !"

Macht es dir etwas aus, sinnvoll zu antworten?

KrascherHistory
04.01.2007, 18:01
Macht es dir etwas aus, sinnvoll zu antworten?

Das kommt bei dir erfahrungsgem. eh nicht an.

Sterntaler
04.01.2007, 18:07
die Auffasung dsr Fachmaf sind teilweise unrichtig/nicht sauber formuliert, dieser Passus dient dazu, falls im Fall eines Falles das sich eine Regierung mit einem Ermächtigungsgesetz, oder ähnlichem als Diktatur (und die anderen Pkt.) etablieren sollte/will, ist es lt. dem GG und diesem Passus dem Volk bzw. Teilen erlaubt mit Gewalt die demokratische Grundordnung wieder herzustellen. Besonders war da das Ermächstigung der Nazi im Blickwinkel, um dieses zukünftig zu verhindern. Sollte D in eine undemokratische Islamische Republik umgewandelt werden sollte, ist es dem Volk gemäß GG erlaubt dieses , auch mit Gewalt, zu verhindern.

In diesen Zusammenhang sind diversen Maßnahmen Schäubles interessant, vor allem der geplante Einsatz der BW im Innern. Durch die europäische Verfassung soll diese "Notwehrklausel" des Volkes abgeschafft werden. Deswegen will man übrigens immer noch die EU Verfassung, obwohl diese schon längst durch Volksentscheide in den NL und F geplatzt /abgelehnt/ nicht zu Stande gekommen ist.

Fachmaf
04.01.2007, 18:14
Das ist die gute Absicht dahinter, allerdings wenig überzeugend, denn der Wortlaut ist problematisch. Art.20 Abs.4 GG nennt dieses Widerstandsrecht unter der Tatbestandsvoraussetzung, daß "andere Abhilfe nicht möglich ist". Diese andere Abhilfe bestünde in rechtsförmigen Verfahren. Nur in einem solchen Verfahren könnte aber das Widerstandsrecht berücksichtigt werden. Ist andere Abhilfe, also ein rechtsförmiges Verfahren, nicht mehr möglich (also der Tatbestand des Art.20 Abs.4 GG erfüllt), dann wird sich auch niemand mehr um das Widerstandsrecht scheren.

Das Widerstandsrecht kann nur in verschiedenen Zeitebenen Bedeutung haben: Zunächst existiert ein Zustand, in dem tatbestandsgemäß Widerstand ausgeübt werden konnte, danach erfolgt dessen juristische Aufarbeitung. Das Widerstandsrecht ist dann ein rückwirkender Rechtfertigungsgrund.

Fachmaf
04.01.2007, 18:15
Das kommt bei dir erfahrungsgem. eh nicht an.

Vielleicht bei anderen?

Sterntaler
04.01.2007, 18:16
@#156: sehe ich in diesem Fall auch so.

Fachmaf
04.01.2007, 18:17
In diesen Zusammenhang sind diversen Maßnahmen Schäubles interessant, vor allem der geplante Einsatz der BW im Innern. Durch die europäische Verfassung soll diese "Notwehrklausel" des Volkes abgeschafft werden. Deswegen will man übrigens immer noch die EU Verfassung, obwohl diese schon längst durch Volksentscheide in den NL und F geplatzt /abgelehnt/ nicht zu Stande gekommen ist.

Inwiefern könnte die EU-Verfassung das vorkonstitutionelle Widerstandsrecht "abschaffen"?

Gehirnnutzer
04.01.2007, 18:18
Du kannst aber auch ganze Kommissionen mit dem Zerpflücken von Art. 91 a + b beschäftigen. Es bringt dich aber nicht weiter.

Kleiner Tip f.d. Zukunft: reduziere die Dinge auf das Wesentliche.

Nett Krascher, die versuchst abzulenken in dem du bewusst was rauspickst. Wie üblich versuchst du dich rauszureden.

Komischerweise nimmst du aber nicht Artikel 17 Petitionsrecht und Artikel 17a Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen, oder weil es fürs Thema passt den Artikel 20 Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht und Artikel 20a Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Sterntaler
04.01.2007, 18:27
Inwiefern könnte die EU-Verfassung das vorkonstitutionelle Widerstandsrecht "abschaffen"?

Weil dort im entsprechenden Entwurf der Europäischen Verfassung vorgesehen ist , das die Niederschlagung von Aufständen vorsieht, auch Anwendung der Todesstrafe, (bei Versuchen die bestehende Ordnung , da wird nicht mehr differenziert in rechtmäßige Ordnung des 20(4) zu ändern), somit wird damit 20(4) GG ausgehebelt. Nun das die Europäische Verfassung durch die Volksentscheide in NL und F gescheitert ist, ist dies im Moment unrelevant geworden.

Es gibt andere Punkte des Entwurfes der europäischen Verfassung, die auf Vereinbarkeit mit dem GG überprüft werden sollten.

KrascherHistory
05.01.2007, 08:17
Das ist die gute Absicht dahinter, allerdings wenig überzeugend, denn der Wortlaut ist problematisch. Art.20 Abs.4 GG nennt dieses Widerstandsrecht unter der Tatbestandsvoraussetzung, daß "andere Abhilfe nicht möglich ist". Diese andere Abhilfe bestünde in rechtsförmigen Verfahren. Nur in einem solchen Verfahren könnte aber das Widerstandsrecht berücksichtigt werden. Ist andere Abhilfe, also ein rechtsförmiges Verfahren, nicht mehr möglich (also der Tatbestand des Art.20 Abs.4 GG erfüllt), dann wird sich auch niemand mehr um das Widerstandsrecht scheren.

Das Widerstandsrecht kann nur in verschiedenen Zeitebenen Bedeutung haben: Zunächst existiert ein Zustand, in dem tatbestandsgemäß Widerstand ausgeübt werden konnte, danach erfolgt dessen juristische Aufarbeitung. Das Widerstandsrecht ist dann ein rückwirkender Rechtfertigungsgrund.

Klasse, ist doch alles erfüllt. Kein rechtl. Gehör, Standgerichte, Willkürverfahren, etc.

Der Art. 20 (4) GG "lebt" !

KrascherHistory
05.01.2007, 08:19
Inwiefern könnte die EU-Verfassung das vorkonstitutionelle Widerstandsrecht "abschaffen"?

Es gibt keine EU-Verfassung.

Es wurde bisher lediglich versucht, über den Entwurf abstimmen zu lassen.

Nach dieser - verständlichen - Pleite hat bsw. England auf eine Abstimmung verzichtet.

Jetzt möchte man "Europa" gerne irgendwie anders eine "auf´s Auge drücken".

Der EU-Haftbefehl hängt somit auch in der Luft. Wo ist dessen Rechtsgrundlage, so ganz ohne Verfassung ..

Sterntaler
05.01.2007, 08:20
Gut zu wissen. :] Liegt schon ein Präzedenzfall vor??(

KrascherHistory
05.01.2007, 08:24
Nett Krascher, die versuchst abzulenken in dem du bewusst was rauspickst. Wie üblich versuchst du dich rauszureden.

Komischerweise nimmst du aber nicht Artikel 17 Petitionsrecht und Artikel 17a Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen, oder weil es fürs Thema passt den Artikel 20 Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht und Artikel 20a Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Wdh.: reduziere auf das Wesentliche.

Grundsätzlich: wenn dir ein Grundrecht (Rechtsnorm) verbrieft ist, dann willst du es auch ausüben, oder ?

Hierzu sei der Art. 19 (2) GG erwähnt.

EIN GRUNDRECHT IST NICHT EINZUSCHRÄNKEN !!
NICHT EIN BISCHEN ODER EIN WENIG ODER ETWAS MEHR !!
N E I N !!! GANZ SCHLICHT : G A R N I C H T ! ! !
Und das ist eine Rechtsnorm. Was im Laufe v. fast 200 GG-Änderungen seit 1950 mittlerweile krummgepflügt wurde, möchtest du als Rechtsnorm mit aufnehmen.

Bsp: Art.1 "Ich darf atmen"

Wie weit läßt du die Einschränkung von Art. 1 zu ? Bis zum Tode ?

Wie weit kann man bei dir gehen ?

KrascherHistory
05.01.2007, 08:26
Gut zu wissen. :] Liegt schon ein Präzedenzfall vor??(

In Bezug auf den 20er oder die "fehlende EU-"Verfassung"" ?

Sterntaler
05.01.2007, 08:28
..in den Bezug auf den 20, der Entwurf der EU Verfassung ist wegen Ablehnung durch die Franzosen und Niederländer eine Totgeburt und AdAkta in den Papierkorb verschoben, auch wenn Merkel , und andere dies nicht wahr haben wollen.

KrascherHistory
05.01.2007, 08:31
..in den Bezug auf den 20, der Entwurf der EU Verfassung ist wegen Ablehnung durch die Franzosen und Niederländer eine Totgeburt und AdAkta in den Papierkorb verschoben, auch wenn Merkel , und andere dies nicht wahr haben wollen.

Es reicht ein "nein" bezüglich des Entwurfes f.d. "Verfassung" oder gar der "Verfassung" selbst. Dann ist das Ding vom Tisch.

Hinsichtlich des Art.20 (4) GG ist mir ad hoc nix "Auffälliges" bekannt.

Der "Staats-Foren-Wächter" maffi hat da sicher Quellen, aber auf brD-Stasi-Berichte kann ich verzichten.

Fachmaf
05.01.2007, 14:06
Es gibt keine EU-Verfassung.
Es wurde bisher lediglich versucht, über den Entwurf abstimmen zu lassen.
Nach dieser - verständlichen - Pleite hat bsw. England auf eine Abstimmung verzichtet.
Jetzt möchte man "Europa" gerne irgendwie anders eine "auf´s Auge drücken".
Der EU-Haftbefehl hängt somit auch in der Luft. Wo ist dessen Rechtsgrundlage, so ganz ohne Verfassung ..

Der EU-Haftbefehl hat nichts mit dem Verfassungsentwurf zu tun. Er beruht auf den Art.31 und 34 EUV. Guckstu hier:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_190/l_19020020718de00010018.pdf

Fachmaf
05.01.2007, 14:17
Wdh.: reduziere auf das Wesentliche.

Grundsätzlich: wenn dir ein Grundrecht (Rechtsnorm) verbrieft ist, dann willst du es auch ausüben, oder ?

Hierzu sei der Art. 19 (2) GG erwähnt.

EIN GRUNDRECHT IST NICHT EINZUSCHRÄNKEN !!
NICHT EIN BISCHEN ODER EIN WENIG ODER ETWAS MEHR !!
N E I N !!! GANZ SCHLICHT : G A R N I C H T ! ! !

Das wieder mal KrascherUnsinn. Art.19 Abs.2 GG garantiert den Wesensgehalt, den Kernbereich eines Grundrechts. Mehr nicht. Einschränkungen sind selbstverständlich möglich, sei es, weil es das Grundgesetz ausdrücklich vorsieht (Gesetzesvorbehalt), sei es, weil kollidierendes Verfassungsrecht das erfordert.

Gehirnnutzer
05.01.2007, 16:01
Wdh.: reduziere auf das Wesentliche.

Grundsätzlich: wenn dir ein Grundrecht (Rechtsnorm) verbrieft ist, dann willst du es auch ausüben, oder ?

Hierzu sei der Art. 19 (2) GG erwähnt.

EIN GRUNDRECHT IST NICHT EINZUSCHRÄNKEN !!
NICHT EIN BISCHEN ODER EIN WENIG ODER ETWAS MEHR !!
N E I N !!! GANZ SCHLICHT : G A R N I C H T ! ! !
Und das ist eine Rechtsnorm. Was im Laufe v. fast 200 GG-Änderungen seit 1950 mittlerweile krummgepflügt wurde, möchtest du als Rechtsnorm mit aufnehmen.

Bsp: Art.1 "Ich darf atmen"

Wie weit läßt du die Einschränkung von Art. 1 zu ? Bis zum Tode ?

Wie weit kann man bei dir gehen ?

1. Mein lieber Krascher, du bestehst doch immer auf deiner Rechtsnorm-Definition. Demnach gehört nämlich auch der Absatz 1 des Artikels 19 zur dieser Rechtsnorm.
Da heißt es:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Nach deiner Interpretation des Absatzes 2 ist ein Grundrecht nicht einzuschränken, was komischer Weise im Widerspruch zu Absatz 1 des selben Artikels zu stehen scheint.

Wie nun? Wie kann es angehen, das der Artikel einerseits sagt ein Grundrecht kann nicht eingeschränkt werden, andererseits Bestimmungen enthält für den Fall das ein Grundrecht eingeschränkt wird?

Darf sich eine Rechtsnorm in sich widersprechen?

ppp
05.01.2007, 16:10
Klasse, ist doch alles erfüllt. Kein rechtl. Gehör, Standgerichte, Willkürverfahren, etc.

Der Art. 20 (4) GG "lebt" !

das ist hanebüchener blödsinn was du da schreibst. natürliche hast du bei bedarf rechtliches gehör. und nenne doch mal eines der angeblichen standgerichte und eines der angeblichen willkürverfahren.

im übrigen: geh doch mal unter berufung auf gg 20.4 eine schaufensterscheibe einzuschmeißen. du kommst in die kiste und die zahl der unqualifizierten forumsbeiträge reduziert sich ganz erheblich.

KrascherHistory
05.01.2007, 19:14
1. Mein lieber Krascher, du bestehst doch immer auf deiner Rechtsnorm-Definition. Demnach gehört nämlich auch der Absatz 1 des Artikels 19 zur dieser Rechtsnorm.
Da heißt es:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Nach deiner Interpretation des Absatzes 2 ist ein Grundrecht nicht einzuschränken, was komischer Weise im Widerspruch zu Absatz 1 des selben Artikels zu stehen scheint.

Wie nun? Wie kann es angehen, das der Artikel einerseits sagt ein Grundrecht kann nicht eingeschränkt werden, andererseits Bestimmungen enthält für den Fall das ein Grundrecht eingeschränkt wird?

Darf sich eine Rechtsnorm in sich widersprechen?

Gut beobachtet.

In einer "vernünftigen " Verfassung widerspricht sich keine Rechtsnorm. Deswegen empfehle ich mal die WRV zu lesen. Das ist eine Verfassung, kein Grundrecht.

Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-GEsetze, gem. HLKO.
"Zur Aufrechterhaltung v. Ruhe und ORdnung in einem besetztem Gebiet."

Vergleiche mal die urspr. Fassung des "GG", b e v o r es rd. 200x krummgepflügt wurde.
Natürlich verwundert es da gar nicht, das sich Normen scheinbar widersprechen.

Frage: du bist mit dem Entwurf einer Verfassung beauftragt und sollst den Artikel der Meinungsfreiheit "enfwerfen". Es gilt uneingeschränkte Meinungsfreiheit, ohne wenn und aber. Wie sähe der Artikel bei dir aus ?

Mein Vorschlag vorweg: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Oder kurz: Es gilt die freie, uneingeschränkte Meinungsäußerung.

KrascherHistory
05.01.2007, 19:20
das ist hanebüchener blödsinn was du da schreibst. natürliche hast du bei bedarf rechtliches gehör. und nenne doch mal eines der angeblichen standgerichte und eines der angeblichen willkürverfahren.

im übrigen: geh doch mal unter berufung auf gg 20.4 eine schaufensterscheibe einzuschmeißen. du kommst in die kiste und die zahl der unqualifizierten forumsbeiträge reduziert sich ganz erheblich.

Tu ich gerne für dich.

Jedes Gericht ist verpflichtet, einen Geschäftsverteilungsplan gem. § 21 e GVG zu führen, mit entspr. Formvorschriften.

Seit 1992 (nachweislich) verfügt kein Gericht in der brD über genau diesen GVP.

Warum ist das so wichtig ?

Der ordnungsgemäße GVP ist eine Voraussetzung für den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG, bzw. 6.1 MRK, (Völkerrecht geht dem "GG" gem. Art.25 vor), bzw. § 16 GVG

Artikel 101 GG

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

W E R ist ges. Richter in der brD, in einem beliebigen Gericht, wenn der GVP fehlt ?

Erklärs mir !

Fachmaf
05.01.2007, 20:46
Tu ich gerne für dich.
Jedes Gericht ist verpflichtet, einen Geschäftsverteilungsplan gem. § 21 e GVG zu führen, mit entspr. Formvorschriften.
Seit 1992 (nachweislich) verfügt kein Gericht in der brD über genau diesen GVP.
Warum ist das so wichtig ? Der ordnungsgemäße GVP ist eine Voraussetzung für den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG, bzw. 6.1 MRK, (Völkerrecht geht dem "GG" gem. Art.25 vor), bzw. § 16 GVG
Artikel 101 GG
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
W E R ist ges. Richter in der brD, in einem beliebigen Gericht, wenn der GVP fehlt ?
Erklärs mir !

Der Geschäftsverteilungsplan fehlt nicht. Wenn doch, kannst du deine Revision (falls dieses Rechtsmittel im konkreten Fall eröffnet ist) darauf stützen. Falls das mal erfolgreich war, kannst du uns ja gern die entsprechenden Dokumente ins Netz stellen.

Gehirnnutzer
05.01.2007, 20:56
Gut beobachtet.

Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-GEsetze, gem. HLKO.
"Zur Aufrechterhaltung v. Ruhe und ORdnung in einem besetztem Gebiet."

Lass dein SHAEF-Geschwafel oder komm mit einem wirklichen Beleg dafür, das sie noch gültig sind. Ein solcher Beleg kann nur einer sein, den jeder Mensch hier unmittelbar selber nachprüfen kann.

Ansonsten möchte ich deine Definition von Wesensgehalt hören!




Frage: du bist mit dem Entwurf einer Verfassung beauftragt und sollst den Artikel der Meinungsfreiheit "enfwerfen". Es gilt uneingeschränkte Meinungsfreiheit, ohne wenn und aber. Wie sähe der Artikel bei dir aus ?

Mein Vorschlag vorweg: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Oder kurz: Es gilt die freie, uneingeschränkte Meinungsäußerung.

Mein lieber Krascher, so etwas wie die uneingeschränkte freie Meinungsäußerung gibt es nicht. Allein schon Moral und Ethik setzen der Meinungsäußerung Grenzen.
Daran ändert auch keine noch so wohl gemeinte Formulierung in irgendeiner Rechtsnorm. Diese Grenzen sind zwar fließend, aber sie bestehen. Zusätzlich ergibt sich aus dem Umstand das die freie Meinungsäußerung dazu verwandt werden kann eben diese zu zerstören, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Grenze um sie zu schützen.

Gehirnnutzer
05.01.2007, 21:01
Tu ich gerne für dich.


Seit 1992 (nachweislich) verfügt kein Gericht in der brD über genau diesen GVP.



Wenn es nachweislich so ist, müsste es dir ja möglich sein diesen Nachweis zu erbringen.

KrascherHistory
05.01.2007, 21:44
Der Geschäftsverteilungsplan fehlt nicht. Wenn doch, kannst du deine Revision (falls dieses Rechtsmittel im konkreten Fall eröffnet ist) darauf stützen. Falls das mal erfolgreich war, kannst du uns ja gern die entsprechenden Dokumente ins Netz stellen.

Tu ich mal für dich, Schwarzkittel.

KrascherHistory
05.01.2007, 21:45
Wenn es nachweislich so ist, müsste es dir ja möglich sein diesen Nachweis zu erbringen.

Einen Nachweis für etwas, was nicht da ist in Netz stellen, hmmmm.

Kl. Tip: gehe mal ins Geschäftszimmer eines AG und verlange den Original-GVP.

Gibs aber gerade nicht.

KrascherHistory
05.01.2007, 22:02
Lass dein SHAEF-Geschwafel oder komm mit einem wirklichen Beleg dafür, das sie noch gültig sind. Ein solcher Beleg kann nur einer sein, den jeder Mensch hier unmittelbar selber nachprüfen kann.

Ansonsten möchte ich deine Definition von Wesensgehalt hören!

Mein lieber Krascher, so etwas wie die uneingeschränkte freie Meinungsäußerung gibt es nicht. Allein schon Moral und Ethik setzen der Meinungsäußerung Grenzen.
Daran ändert auch keine noch so wohl gemeinte Formulierung in irgendeiner Rechtsnorm. Diese Grenzen sind zwar fließend, aber sie bestehen. Zusätzlich ergibt sich aus dem Umstand das die freie Meinungsäußerung dazu verwandt werden kann eben diese zu zerstören, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Grenze um sie zu schützen.

Das Besatzungsrecht steht als selbständige Rechtsordnung über und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Behörden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen Bürger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollständig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden.

aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort

So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.

Diese SHAEF - Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US - Armee in Europa.

Artikel IV der SHAEF - Proklamation Nr. 1

Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.

Beweis: SHAEF - Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen
SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklopädie Ryan

Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 (siehe auch Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz)

Vielleicht finde ich noch etwas in kleinen "Happen" !

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv041126.html
( Besatzungsrecht)

Marathon
06.01.2007, 04:06
Besonders war da das Ermächstigung der Nazi im Blickwinkel, um dieses zukünftig zu verhindern. Sollte D in eine undemokratische Islamische Republik umgewandelt werden sollte, ist es dem Volk gemäß GG erlaubt dieses , auch mit Gewalt, zu verhindern.

Dazu braucht man aber gar keine Erlaubnis von oben.
Man macht es einfach.

Gehirnnutzer
06.01.2007, 11:01
So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.

Diese SHAEF - Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US - Armee in Europa.

Artikel IV der SHAEF - Proklamation Nr. 1

Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.

Beweis: SHAEF - Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen
SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklopädie Ryan

1. Das SHAEF wurde am 14.06.1945 aufgelöst. Die Nachfolger sind bekannt und der Inhalt der Pariser Verträge und des 2+4 Vertrages ist bekannt. Die SHAEF Gesetze haben mal gegolten sind aber nicht mehr gültig. Du hast immer noch nicht das Gegenteil bewiesen, sondern führst immer nur auf das sie gegolten haben, aber nichts darüber das sie weiterhin gültig sein.

2. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage hätten die USA denn das Deutsche Reich beschlagnahmen können. Jedenfalls nicht nach der HLKO und auch nicht nach dem SHAEF-Gesetzen.
In der HLKO wird ausdrücklich von besetzten Gebieten und der Beschlagnahme von Gegenständen und Forderungen gesprochen, nicht von der Beschlagnahme eines Staates (siehe HLKO Artikel 53 (http://www.lexexakt.de/glossar/haagerlandkriegsordnung.php).
Auch dein SHAEF Gesetz spricht nur von der Beschlagnahme von Vermögen im Artikel 1 heißt es


"Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (...) durch die Militärregierung unterworfen."

Die fehlerhafte Übersetzung eines Amtsblattes der US-Militärregierung ändert nichts an dem Umstand, das es sich um besetztes Gebiet handelte und nicht um beschlagnahmtes.

Allein schon die Logik macht klar das ein Staat nicht beschlagnahmt werden kann. Gemäß der Drei-Elemente-Lehre besteht der Staat aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Das man Staatsvolk und Staatsgewalt nicht beschlagnahmen kann, versteht sich von selber.

Fassen wir zusammen, es gibt keine völkerrechtliche Grundlage nachdem die USA das Deutsche Reich beschlagnahmen hätten können. Vom Staatsverständnis her ist die Beschlagnahme eines Staates auch nicht möglich. Bleibt also nur noch die Annexion durch die USA. Ist zwar laut Artikel 2 Zif. 4Charta der Vereinten Nationen verboten, aber die gab es zu dem Zeitpunkt ja noch nicht.
Eine Annexion hätte aber zu Folge, das das Deutsche Reich untergegangen wäre, das Bundesverfassungsgericht hat aber festgestellt, das das Deutsche Reich noch existiert.

Die Beschlagnahme ist also Mumpitz.





http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv041126.html
( Besatzungsrecht)

Was soll daran so besonders sein, es geht um die Feststellung einer Rechtslage, nicht um das Weiterbestehen bestimmter Gesetze. Auch wenn ein Gesetz nicht mehr besteht, können die aus ihm resultierenden Rechtsfolgen weiterbestehen.

Ich weiß auch warum du dieses Urteil aufführst, weil du nur diesen Teil eines Satzes gelesen hast:

....keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,...

und das werden sollen als die Möglichkeit weiterer Beschlagnahmen interpretierst.
Den folgenden Teil ignorierst du wieder

, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte.....

was klar stellt, das es hier nur um beschlagnahmte Gegenstände geht und nicht um die weitere Möglichkeit der weiteren Beschlagnahmung von Gegenständen. Es geht als nur um die Rechtslage betreffend der bereits eingetretenen Rechtsfolgen eine Gesetzes, das jetzt keine Gültigkeit mehr hat.

Langsam keimt bei mir die Vermutung auf, das du unter Dyslexie leiden könntest.

Apifera
06.01.2007, 11:34
KrascherHistory schreibt:



Mein Vorschlag vorweg: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Er hat wohl nichts dagegen, wenn ich von diesem, von ihm postulierten Recht auf Meinungsfreiheit, so wie es es versteht, Gebrauch mache. Aber wie gesagt, es ist nur meine Meinung:

KrascherHistory ist der größte Depp, der das deutsche Internet bisher heimgesucht hat.

ppp
06.01.2007, 11:57
...
Sollte D in eine undemokratische Islamische Republik umgewandelt werden sollte, ist es dem Volk gemäß GG erlaubt dieses , auch mit Gewalt, zu verhindern.
...



hier muß ich dir ausnahmsweise mal recht geben, viewer, aber dieser fall liegt nicht vor. es ist auch nicht anzunehmen, daß dieser fall eintritt. wenn doch, gehe ich gerne auf die barrikade.

lupus_maximus
06.01.2007, 12:00
hier muß ich dir ausnahmsweise mal recht geben, viewer, aber dieser fall liegt nicht vor. es ist auch nicht anzunehmen, daß dieser fall eintritt. wenn doch, gehe ich gerne auf die barrikade.

Passe aber auf, Musel kommen am liebsten van Hinten!

ppp
06.01.2007, 12:01
Passe aber auf, Musel kommen am liebsten van Hinten!

was soll dieser sinnfreie beitrag sagen?

lupus_maximus
06.01.2007, 12:09
was soll dieser sinnfreie beitrag sagen?
Aber bitte sehr!

Die umgehen die Barrikade und kieksen dich van Hinten, genau wie es ihrer Mentalität entspricht!

ppp
06.01.2007, 12:17
Aber bitte sehr!

Die umgehen die Barrikade und kieksen dich van Hinten, genau wie es ihrer Mentalität entspricht!

das macht nichts, wir aufrechten demokraten haben leute in unseren reihen, die in taktischen dingen sehr beschlagen sind.

keinen fuß breit den faschisten!
keinen fuß breit den islamisten!

Something Wicked
07.01.2007, 14:46
Wer stellt fest ab wann z.B. gewaltsamer Widerstand legal ist? Objektiv betrachtet ist dieser Zeitpunkt doch schon längst erreicht. Kann ich also legal meinen Tomahawk und die Winchester zum Einsatz bringen? Und habe ich eine Chance mich im Falle einer Auseinandersetzung mit einem Verfassungsfeind auf §20.4 GG zu berufen?



Es hätte dir vielleicht gut getan, den Art. 20 GG (ja, im Grundgesetz sind's Artikel, keine Paragraphen :rolleyes:) mal durchzulesen, bevor du hier postest.

Objektiv betrachtet ist dieser Zustand nämlich keinesfalls erreicht. Die Verfassung wird vom Parlament und dem Bundesverfassungsgericht interpretiert und ausgelegt. Einem einzelnen Bürger oder einer kleinen Gruppe von Bürgern steht in dieser Hinsicht kaum ein Recht zu, einen Widerstandsfall auszurufen. Des weiteren ist Widerstand gegen denjenigen erlaubt, der sich anschickt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (so definiert im BVerfG-Urteil von 1952, übrigens das SRP-Verbotsverfahren (http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv002001.html)) zu stürzen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
Aus dem Urteil:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Die Mehrheit - die überwältigende Mehrheit sogar - des Staatsvolkes beteiligt sich noch immer an den in der Bundesrepublik ausgeschriebenen Wahlen, also sind Bundestag und Landtage und damit alle Verfassungsorgane weiterhin demokratisch legitimiert. Also gibt es objektiv überhaupt keine Handhabe, in irgendeiner Weise den Widerstandsfall auszurufen.

Außerdem ist die FDGO im §4 II des Bundesverfassungsschutzgesetzes von 1990 (http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/BJNR029700990BJNE000800308.html) legaldefiniert:


(2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:

a)
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b)
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c)
das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d)
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e)
die Unabhängigkeit der Gerichte,
f)
der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g)
die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.


a) gegeben, siehe oben.
b) gegeben, Normenkontrolle durch das BVerfG
c) gegeben, kostenloser Schulbesuch bis zur Sekundarstufe II; gegeben, Oppositionsparteien in Bundestag, Landtagen sowie Lokalparlamenten
d) gegeben, geschehen zuletzt auf Bundesebene Ende letzten Jahres in der Bundestagswahl
e) gegeben, das Gegenteil ist zu beweisen
f) durch die Einheitung der o.g. Absätze gegeben
g) im Großen und Ganzen gegeben, siehe oben.

Aufgrund welchen Abschnitts willst du denn jetzt deine Knarre aus dem Schrank holen und Krieg spielen?

KrascherHistory
07.01.2007, 18:14
Es hätte dir vielleicht gut getan, den Art. 20 GG (ja, im Grundgesetz sind's Artikel, keine Paragraphen :rolleyes:) mal durchzulesen, bevor du hier postest.

Objektiv betrachtet ist dieser Zustand nämlich keinesfalls erreicht. Die Verfassung wird vom Parlament und dem Bundesverfassungsgericht interpretiert und ausgelegt. Einem einzelnen Bürger oder einer kleinen Gruppe von Bürgern steht in dieser Hinsicht kaum ein Recht zu, einen Widerstandsfall auszurufen. Des weiteren ist Widerstand gegen denjenigen erlaubt, der sich anschickt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (so definiert im BVerfG-Urteil von 1952, übrigens das SRP-Verbotsverfahren (http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv002001.html)) zu stürzen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
Aus dem Urteil:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Die Mehrheit - die überwältigende Mehrheit sogar - des Staatsvolkes beteiligt sich noch immer an den in der Bundesrepublik ausgeschriebenen Wahlen, also sind Bundestag und Landtage und damit alle Verfassungsorgane weiterhin demokratisch legitimiert. Also gibt es objektiv überhaupt keine Handhabe, in irgendeiner Weise den Widerstandsfall auszurufen.

Außerdem ist die FDGO im §4 II des Bundesverfassungsschutzgesetzes von 1990 (http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/BJNR029700990BJNE000800308.html) legaldefiniert:


(2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:

a)
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b)
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c)
das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d)
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e)
die Unabhängigkeit der Gerichte,
f)
der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g)
die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.


a) gegeben, siehe oben.
b) gegeben, Normenkontrolle durch das BVerfG
c) gegeben, kostenloser Schulbesuch bis zur Sekundarstufe II; gegeben, Oppositionsparteien in Bundestag, Landtagen sowie Lokalparlamenten
d) gegeben, geschehen zuletzt auf Bundesebene Ende letzten Jahres in der Bundestagswahl
e) gegeben, das Gegenteil ist zu beweisen
f) durch die Einheitung der o.g. Absätze gegeben
g) im Großen und Ganzen gegeben, siehe oben.

Aufgrund welchen Abschnitts willst du denn jetzt deine Knarre aus dem Schrank holen und Krieg spielen?

ALLE !

Von a) - g)

Bei Bedarf Begründung.:]

Geronimo
08.01.2007, 01:56
Die Mehrheit - die überwältigende Mehrheit sogar - des Staatsvolkes beteiligt sich noch immer an den in der Bundesrepublik ausgeschriebenen Wahlen, also sind Bundestag und Landtage und damit alle Verfassungsorgane weiterhin demokratisch legitim

Also ca. 50-65% (je nach Wahl) sind für dich überwältigend, Klugscheisser? Und von denen wählen auch noch ca 10% Sonstige. Wer bezahlt dich, Schreiberling?

Gero

Thor5
08.01.2007, 12:36
Widerstandsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht eines jeden Deutschen, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Zusätzlich steht die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung noch unter der sog. Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, der es selbst einer 2/3 - Mehrheit beider Legislativkammern verbietet, die in Artt. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze durch ein verfassungsänderndes Gesetz zu ändern. Über diesen Gesetzesverweis legitimiert auch die Beseitigung der Grundsätze des Art. 1 GG zum Widerstand.


Rechtliche Einordnung

Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt (vis absoluta), steht aber unter absoluter Subsidiarität durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mit diesem Recht soll verhindert werden, dass eine Machtübernahme durch nichtdemokratische Handlungen der Exekutiven oder Legislativen (insbesondere die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls) das politische System in Deutschland ausgehebelt werden und es zu einer Diktatur kommen kann, ohne wirkliche Kontrolle der ausführenden Organe durch das Volk. Das [B]Widerstandsrecht greift nur, wenn die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG niedergelegten Grundsätze, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die durch Art. 79 Abs. 3 GG der Verfassungsänderung entzogenen Grundsätze eindeutig angegriffen werden und alle anderen legalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio).

Das Widerstandsrecht steht in einem bewußten Antagonismus zum Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG ist eine Positivierung (=Fassung in geschriebenes Recht) des ansonsten überpositiven (ungeschriebenen, über dem geschriebenen Recht stehenden) Rechtsgedankens, dass staatliche Organe durchaus rechtswidrig handeln können, selbst wenn sie durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes handeln: Auch geschriebenes Recht kann Unrecht sein; diese Erfahrung ist in Deutschland direkt aus der Zeit der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 erwachsen und steht am Ende einer langen historischen Entwicklung, die zunächst davon ausging, dass staatliches Handeln nie Unrecht sein könne: "The King can do no wrong".

Das Widerstandsrecht liefert strafrechtlich einen Rechtfertigungsgrund, durch den tatbestandlich verwirklichte, an sich rechtswidrige Taten gerechtfertigt werden, so dass keine Bestrafung erfolgt.
__________________________________________________ _______________
Wer stellt fest ab wann z.B. gewaltsamer Widerstand legal ist? Objektiv betrachtet ist dieser Zeitpunkt doch schon längst erreicht. Kann ich also legal meinen Tomahawk und die Winchester zum Einsatz bringen? Und habe ich eine Chance mich im Falle einer Auseinandersetzung mit einem Verfassungsfeind auf §20.4 GG zu berufen?

Geronimo
"grübel grübel"

Dann müsste jeder normale Deutsche diese Volksveräter zur Rechenschaft ziehnen. Sie versündigen sich an uns deutsche, zermatern unser Volk.

Dem Gesetz nach war jede alte politische Bewegung, die gegen solche Zustände marschierte, legal.
Man wird ein zweites Mal legal an die Macht gelangen. Dann wird die gerechte Strafe erteilt.

malnachdenken
08.01.2007, 13:06
Also ca. 50-65% (je nach Wahl) sind für dich überwältigend, Klugscheisser? Und von denen wählen auch noch ca 10% Sonstige. Wer bezahlt dich, Schreiberling?

Gero

Es geht sogar bis knapp 80% (letzte Bundestagswahl).

Alles in allem mehr Teilnehmer, als bspw in den USA.

KrascherHistory
08.01.2007, 13:15
Es geht sogar bis knapp 80% (letzte Bundestagswahl).

Alles in allem mehr Teilnehmer, als bspw in den USA.

Das ist noch besser als "unter 4 Mio Arbeitslose "!:)) :))

malnachdenken
08.01.2007, 13:18
Das ist noch besser als "unter 4 Mio Arbeitslose "!:)) :))

Kannst Du außer dumme Srpüche, Copy-Paste und Smileys auch was anderes in diesem Forum?

KrascherHistory
08.01.2007, 13:58
Kannst Du außer dumme Srpüche, Copy-Paste und Smileys auch was anderes in diesem Forum?

Nun, könnte ich so rein gar nix, wäre es immer noch sehr viel mehr, als zu dem du je im Stande wärest....:] :)) :hihi:

Gehirnnutzer
08.01.2007, 14:08
Man wird ein zweites Mal legal an die Macht gelangen. Dann wird die gerechte Strafe erteilt.

Das legal dürfte aber für euch ein Problem sein, denn dann müsstet ihr 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern erreichen. Im Bundestrat dürfte dies im Bereich des möglichen liegen, aber für den Bundestag ist das praktisch unmöglich. Selbst die NSDAP ist in legalen freien demokratischen Wahlen nicht über 40% hinausgekommen.
Eine einfache Mehrheit oder sogar eine absolute Mehrheit sind zwar durchaus möglich, reichen aber nicht zur Durchsetzung euer Politik aus.
Ich erinnere mal daran, das sowohl für Änderungen des Grundgesetzes und als auch für die Einleitung von verfassungsgebenden Maßnahmen 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern notwendig sind.
Tja, ein Ermächtigungsgesetz ist heutzutage nicht mehr möglich und SA-Horden, die die Opposition einschüchtern oder ausschalten sind sicherlich mit der Bedingung legal zu vereinbaren.

malnachdenken
08.01.2007, 14:10
Nun, könnte ich so rein gar nix, wäre es immer noch sehr viel mehr, als zu dem du je im Stande wärest....:] :)) :hihi:

Du solltest noch einiges lernen, besonders, wie man Diskussionspartner überzeugt.
Bislang vergraulst Du nur andere mit Deiner "Meinung". Von Überzeugung keine Spur.

Aber wenns Dir Spaß macht.

KrascherHistory
08.01.2007, 14:15
[Q=Gehirnnutzer;1100611]Das legal dürfte aber für euch ein Problem sein, denn dann müsstet ihr 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern erreichen. Im Bundestrat dürfte dies im Bereich des möglichen liegen, aber für den Bundestag ist das praktisch unmöglich. Selbst die NSDAP ist in legalen freien demokratischen Wahlen nicht über 40% hinausgekommen.

Zu deutsch: Hitler ist gewählt worden. Wozu 2/3 ??


Eine einfache Mehrheit oder sogar eine absolute Mehrheit sind zwar durchaus möglich, reichen aber nicht zur Durchsetzung euer Politik aus.
Ich erinnere mal daran, das sowohl für Änderungen des Grundgesetzes und als auch für die Einleitung von verfassungsgebenden Maßnahmen 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern notwendig sind.

Ach wirklich ? Wer hat denn nachweislich den Art. 23 a.F. per 18.7.1990 aufgehoben ?


Tja, ein Ermächtigungsgesetz ist heutzutage nicht mehr möglich und SA-Horden, die die Opposition einschüchtern oder ausschalten sind sicherlich mit der Bedingung legal zu vereinbaren.

Netter Versuch von Geschichtsverfälschung: das sog. EG ist durch den RT verabschiedet worden. Und durch diesen bis einschl. 1943 im 2-Jahres-Rhythmus verlängert worden.
Art.5 ist bekannt ?
Wie lange galt das EG ?

Gehirnnutzer
08.01.2007, 17:25
Zu deutsch: Hitler ist gewählt worden. Wozu 2/3 ??

Dummerweise ist Hitler nie zum Reichskanzler gewählt, er ist vom Reichspräsidenten dazu ernannt worden. Eine Diskussion über die Präsidialkabinette in der Weimarer Republik ersparen wir uns doch mal lieber.Und was zur Änderung des Grundgesetzes notwendig ist, wissen wir ja!

Ach wirklich ? Wer hat denn nachweislich den Art. 23 a.F. per 18.7.1990 aufgehoben ?

Krascher, lass es sein. Das hatten wir schon mal. Wie bereits hier (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1085904&postcount=143)
erwähnt erfolgte die Änderung mit qualifizierter Mehrheit.


Netter Versuch von Geschichtsverfälschung: das sog. EG ist durch den RT verabschiedet worden. Und durch diesen bis einschl. 1943 im 2-Jahres-Rhythmus verlängert worden.
Art.5 ist bekannt ?
Wie lange galt das EG ?

Wo betreibe ich Geschichtsverfälschung:

1. Auf Grundlage des GG ist ein Gesetz in der Form wie das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nicht möglich.

2. Die Änderung der Geschäftsordnung des Reichtages, die widerrechtlich verhafteten, untergetauchten, ermordeten, etc. Abgeordneten der KPD und der SPD sind bekannt.

3. Die Verlängerungen 37, 39 und 43 sind bekannt, aber genauso ist bekannt, das der RT zu diesen Zeitpunkten kein demokratische Institution mehr war.

4. Das die letzte Verlängerung unbegrenzt erfolgte, kann man sich gemäß des Artikels 5 (andere Reichsregierung) streiten, ob es mit der Übernahme der Reichsgeschäfte durch Dönitz seine Gültigkeit verloren hat oder mit der SHAEF-Proklamation.

Im Endeffekt ist dies hinsichtlich Thor5s Posting auch nur insoweit relevant, das das EG heutzutage nicht möglich wäre.

KrascherHistory
08.01.2007, 17:33
[Q=Gehirnnutzer;1101031]

Zu deutsch: Hitler ist gewählt worden. Wozu 2/3 ??
Dummerweise ist Hitler nie zum Reichskanzler gewählt, er ist vom Reichspräsidenten dazu ernannt worden. Eine Diskussion über die Präsidialkabinette in der Weimarer Republik ersparen wir uns doch mal lieber.Und was zur Änderung des Grundgesetzes notwendig ist, wissen wir ja!

Was ist im Januar 1933 denn dann passiert ? Ich verklage alle "erlebten" Geschichtslehrer sofort, wenn du hier gegenteiliges belegst.


Ach wirklich ? Wer hat denn nachweislich den Art. 23 a.F. per 18.7.1990 aufgehoben ?
Krascher, lass es sein. Das hatten wir schon mal. Wie bereits hier
erwähnt erfolgte die Änderung mit qualifizierter Mehrheit.

Per 18.7.1990 ? Wäre mir neu. Darüber hat kein BT/BR mit 2/3 Mehrheit entschieden.


Netter Versuch von Geschichtsverfälschung: das sog. EG ist durch den RT verabschiedet worden. Und durch diesen bis einschl. 1943 im 2-Jahres-Rhythmus verlängert worden.
Art.5 ist bekannt ?
Wie lange galt das EG ?




Wo betreibe ich Geschichtsverfälschung:

1. Auf Grundlage des GG ist ein Gesetz in der Form wie das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nicht möglich.

2. Die Änderung der Geschäftsordnung des Reichtages, die widerrechtlich verhafteten, untergetauchten, ermordeten, etc. Abgeordneten der KPD und der SPD sind bekannt.

3. Die Verlängerungen 37, 39 und 43 sind bekannt, aber genauso ist bekannt, das der RT zu diesen Zeitpunkten kein demokratische Institution mehr war.

4. Das die letzte Verlängerung unbegrenzt erfolgte, kann man sich gemäß des Artikels 5 (andere Reichsregierung) streiten, ob es mit der Übernahme der Reichsgeschäfte durch Dönitz seine Gültigkeit verloren hat oder mit der SHAEF-Proklamation.

Im Endeffekt ist dies hinsichtlich Thor5s Posting auch nur insoweit relevant, das das EG heutzutage nicht möglich wäre.[E]

Die Hitler-Diktatur war eine Diktatur auf Basis der WRV, welche mit Wegfall des sog. Ermächtigungsgesetztes wieder voll intakt war.
Art. 5 belegt das. Ebenso das all. Kontrollratsgesetz v. 20.9.1945.

Gehirnnutzer
09.01.2007, 00:40
Was ist im Januar 1933 denn dann passiert ? Ich verklage alle "erlebten" Geschichtslehrer sofort, wenn du hier gegenteiliges belegst.

Der Herr kennt nicht mal die Verfassung der Weimarer Republik, obwohl er stehts behauptet sie ist gültig? Artikel 52 und 53 der Weimarer Verfassung sind etwas anders als die Artikel 63 und 64 des Grundgesetzes.


Per 18.7.1990 ? Wäre mir neu. Darüber hat kein BT/BR mit 2/3 Mehrheit entschieden.

Beantworte mir dann mal folgende Fragen:

1. Wenn der Artikel 23 zum 18.7.1990 aufgehoben worden ist, wieso ist es möglich das die Volkskammer der DDR am 23.8.1990 den Beitritt gemäß Artikel 23 beschließen kann?

2. Wenn der Artikel 23 zum 18.7.1990 aufgehoben worden ist, wieso ist dann seine Aufhebung in Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages (http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32484.htm) Bestandteil diese Vertrages, der am 31.8.1990 verkündet wurde (BGBl. II 1990. S. 885) und am 20.9. mit 442 von 492 Stimmen im Bundestag und tags darauf im Bundesrat einstimmig verschiedet wurde?
Wie bereits erwähnt wurden den in Artikel 4 des EG erwähnten GG-Änderungen in dieser Abstimmung mit den laut GG erforderlichen Mehrheiten verabschiedet. Wie bereits erwähnt wurde diese Verfahrensweise durch das BverfG im voraus bestätigt.

Apifera
09.01.2007, 07:45
Ach wirklich ? Wer hat denn nachweislich den Art. 23 a.F. per 18.7.1990 aufgehoben ?


Nachweislich? KrascherHistory, von welchem Nachweis faselst du da? Bis heute ist noch kein Nachweis darüber beigebracht worden. Es gibt auch keinen.

KrascherHistory
09.01.2007, 07:55
[QUTE=Gehirnnutzer;1101820]Beantworte mir dann mal folgende Fragen:
1. Wenn der Artikel 23 zum 18.7.1990 aufgehoben worden ist, wieso ist es möglich das die Volkskammer der DDR am 23.8.1990 den Beitritt gemäß Artikel 23 beschließen kann?

Obwohl es 2 paar Schuhe sind: gar nicht.
Das sog. Ländereinführungsgesetz bildete die Länder per 14.(!)10.1990, die schon am 3.10.1990 der nicht mehr existierenden brD beitreten sollten.
Nicht mehr existent nach brD-Rechtsnorm: "Die brD beschränkt ihr Hoheitsgebiet auf den Geltungsbereich des "GG"

Für die RIchtigkeit meiner Aussage gibt es div. Gerichtsurteile, die mehrfach bereits gepostet wurden.

Den Juristen ist die Quadratur des Kreises perfekt gelungen. Und wir haben´s alle nicht gemerkt.....


2. Wenn der Artikel 23 zum 18.7.1990 aufgehoben worden ist, wieso ist dann seine Aufhebung in Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages (http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32484.htm) Bestandteil diese Vertrages, der am 31.8.1990 verkündet wurde (BGBl. II 1990. S. 885) [COLOR="Blue"]und am 20.9. mit 442 von 492 Stimmen im Bundestag und tags darauf im Bundesrat einstimmig verschiedet wurde?

Was stimmt denn hier nicht... ?
Die Regierung unterzeichnet den/einen Vertrag. Ist die Regierung befugt, einen "GG"-Artikel zu ändern/löschen ? N E I N ! ! !
Mit fehlendem Art. 23 a.F. GG hängt zudem das "GG" in der Luft. Bereits gerichtlich bestätigt ist die Aufhebung ("wg. Eilbedürftigkeit")


Wie bereits erwähnt wurden den in Artikel 4 des EG erwähnten GG-Änderungen in dieser Abstimmung mit den laut GG erforderlichen Mehrheiten verabschiedet. Wie bereits erwähnt wurde diese Verfahrensweise durch das BverfG im voraus bestätigt.

Nun, es soll auch Richter geben, die ein Gesetz nicht nur anwenden, sondern - konträr zum GVG - auslegen......

Nachschlag:
Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:

Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund durch Besatzungsvorbehalt gegebener Regierungsbevollmächtigung.

Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegermächte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.

Es gab rechtlich gesehen die beiden künstlichen Verwaltungsgebiete BRD und DDR nach dem 17.07.1990 nicht mehr. Die Besatzungsmächte haben dies klar beschlossen.

Einige der vorbereiteten Einzelregelungen, wie zum Beispiel das Ländereinführungsgesetz der Volkskammer der DDR, erlangten nach deren eigener Festlegung erst nach dem Einigungsvertrag Wirkungskraft, also zu einem Zeitpunkt, als es die DDR gar nicht mehr gab.

Auch der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland" und der „DDR" vom 31. August 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen, so genannten Staatsrecht nicht mehr.

KrascherHistory
09.01.2007, 07:57
Nachweislich? KrascherHistory, von welchem Nachweis faselst du da? Bis heute ist noch kein Nachweis darüber beigebracht worden. Es gibt auch keinen.

Doch. Nur bist du zu faul/uninteressiert/unbeweglich/unfähig/unmotiviert mal im "offiziellen GG" per 1990 nachzulesen. Da stand die Löschung bereits drin ... !

Dann gibt es div. Urteile. Wurden auch gepostet. So what.

Apifera
09.01.2007, 08:50
Sämtliche Reichsregierungen kneifen, wenn sie nach einem Beleg für diese Behauptung gefragt werden. Jetzt kneifst du auch.

Es stimmt, dass nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973, aber auch schon vorher, die Bundesrepublik Deutschland ihre staatliche Hohheit beschränkt auf das Gebiet der alten Bundesrepublik. Art 23 GG alte Fassung war die Einschränkung dieses Geltungsbereiches. Mit der Aufhebung des Art. 23 hätte das Grundgesetz sofort in ganz Deutschland gegolten. James Baker hätte sich gehütet, solches zu verfügen.

Und was das Ländereinführungsgesetz der DDR angeht, so war dieses Gesetz ein verfassungsänderndes Gesetz. Die Verfassung der DDR war allerdings mit dem 3. Oktober 1990 weg vom Fenster, ebenso alle verfassungsändernden Gesetze. Im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR wurde jedoch festgelegt, dass bestimmte DDR-Gesetze weitergelten, eventuell auch mit Änderungen.

Und da heißt es unter anderem:


Anlage II Kap II A II

Anlage II Kapitel II
Sachgebiet A - Staats- und Verfassungsrecht
Abschnitt II

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:

§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955)

mit folgenden Änderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990.

Das heißt, die neuen Länder sind nicht am 14. Oktober 1990 entstanden, sondern am 3. Oktober 1990, 0:00 Uhr.

Außerdem wäre das egal gewesen. Es sind nicht die fünf Länder beigetreten, sondern die DDR.

Das ist Rechtsnorm, Krascherchen!!!

Wie heißt es so schön: Ein Blick in das Gesetz fördert die Rechtslage ungemein. Also schau gelegentlich mal ins Gesetz. Aber nicht in die alten Schinken, die schon längst überholt sind.

Gehirnnutzer
09.01.2007, 12:55
Doch. Nur bist du zu
Dann gibt es div. Urteile. Wurden auch gepostet. So what.

Krascher, du erbringst keine Nachweise.
Die Gerichtsurteile, die du postest

- sind meist nicht allgemein nachprüfbar und damit nicht jedem User ohne Aufwand frei zugänglich.

- haben einen Verfahrensgegenstand, der zwar eine Verbindung zu deinen Behauptungen hat, aber keine Aussage betreffend Behauptungen machen kann, Ordnungswidrigkeiten können vorliegen bzw. nicht vorliegen ungeachtet der Tatsache ob eine Behauptung war ist oder nicht. Gleiches gilt für Rechtsverstöße.

- beschäftigen ich zum Teil mit Rechtslagen und Rechtsfolgen, die auch weiterhin bestehen können selbst wenn ein Gesetz aufgehoben, geändert wurde oder keine Gültigkeit mehr besitzt.

- haben zum teil nur Relevanz für bestimmte Rechtsverhältnisse

- wenden Gesetze der Militärgesetzgebung an, weil diese teilweise in die deutschen Gesetze übernommen worden sind, daher kann man durch deren Anwendung nicht auf eine etwaige bestehende Gültigkeit der damaligen Militärgesetzgebung schießen, da diese durch Gesetze und Verträge aufgehoben worden ist.

Zusammenfassend ist zu sagen, durch die fehlende allgemeine Nachprüfbarkeit durch den User sind keine Nachweise erbracht. Da wo die Urteile überprüfbar sind gelten oben genannte Punkte, also wieder keinen Nachweis erbracht, insbesondere weil Amts- und Landesgerichte keine verfassungsrechtlichen Fragen klären können.
Interessanterweise zeichnet sich auch der Rest deiner Argumentationen durch fehlende Nachweisbarkeit, Fehlinterpretation und Falschaussage aus.

Wir haben folgendes:

- Dein viel zitierter Notenwechsel zwischen den Alliierten bezüglich der Wiedervereinigung. Fehlender Nachweis.
Wobei zu erwähnen ist, das der diplomatische Schriftverkehr zwischen Staaten vieles enthält, relevant sind aber nur die Entscheidungen der Regierungen und Parlamente der jeweiligen Staaten.

- Die Beschlagnahme des Deutschen Reiches gemäß Proklamation Nr 1. der SHAEF-Gesetze.
Zum einen wird im keinen Artikel dieser Proklamation von der Beschlagnahme des Deutschen Reiches die Rede, sondern nur von der Beschlagnahme von Vermögensgegenständen und Forderungen innerhalb des besetzten Gebietes. Somit kann die Proklamation weder die zu Grunde liegende Rechtsnorm für die Beschlagnahme des Deutschen Reiches noch der Beweis dafür sein. Außerdem ist die etwas missverständliche und falsch übersetzte Formulierung aus dem US Amtsblatt bezüglich der Proklamation keine Rechtsnorm, sie verweist ja nur auf die Rechtsnorm.
Zum Anderen ist die Beschlagnahme eine Staates nicht möglich. Gemäß der Staatenlehre besteht ein Staat aus drei Elementen Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Staatsvolk und Staatsgewalt lassen sich nicht beschlagnahmen.
Hinzukommt das es keine völkerrechtliche Grundlage für die Beschlagnahme eine Staates gibt, in allen hierzu relevanten Gesetzestexten wird nur die Beschlagnahme von Vermögensgütern und Forderungen behandelt.
Bleibt also nur die Annexion, die aber schon eine Widerspruch zu dem Urteil der BVerfG bezüglich bedeutete, aber uns zum nächsten Punkt führt,

- gemäß deiner Aussage ist die Annexion durch die HLKO verboten und das ist eine Falschaussage. In der HLKO gibt es keinen Artikel der die Annexion verbietet.
Ein Verbot der Annexion ist in der Charta der Vereinten Nationen enthalten.

- zum Schluß dein Behauptung Hitler wurde zum Reichskanzler gewählt, was besonders aus deiner Sicht sehr peinlich ist, da du doch immer von der Gültigkeit der Weimarer Verfassung spricht. Der Inhalt der Artikel 52 und 53 dieser Verfassung müssten dir also bekannt sein. Ernannt ist nicht gewählt.

KrascherHistory
09.01.2007, 13:16
[OTE=Apifera;1101961]Sämtliche Reichsregierungen kneifen, wenn sie nach einem Beleg für diese Behauptung gefragt werden. Jetzt kneifst du auch.
Kannst du mich mal bei dir geist. v.d. KRR´s trennen ?! Danke !


Es stimmt, dass nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973, aber auch schon vorher, die Bundesrepublik Deutschland ihre staatliche Hohheit beschränkt auf das Gebiet der alten Bundesrepublik. Art 23 GG alte Fassung war die Einschränkung dieses Geltungsbereiches. Mit der Aufhebung des Art. 23 hätte das Grundgesetz sofort in ganz Deutschland gegolten. James Baker hätte sich gehütet, solches zu verfügen.

Das ist nun eine ganz gequirlte Ka... ! Wenn der Geltungsbereich eines Gesetzes nicht definiert ist - Rechtsnorm ! - gilt das Gesetz nicht; es ist nichtig. Streicht man dem "GG" den Geltungsbereicht, wie per 18.7.1990 geschehen, ist es nichtig.
Warum sollte die Streichung des Geltungsbereiches denn zur Folge haben, das es in "ganz" Deutschland (und w a s soll das genau sein ?) gilt ?

BLAU: also kann J.B. doch entsprechendes Verfügen, sich dMn aber davor gehütet haben !? Nanü !
Aber du hast Recht: schließlich haben die Besatzer das "GG" gegeben; somit können sie´s auch wieder nehmen. Ist je schließlich keine Verfassung, die ja seit 1919 ununterbrochen in Dtl. besteht.

Einschränkung eines Geltungsbereiches: nach deiner Def. gilt ein Gesetz auf dem ganzen Planeten, überall, wenn es nicht eingeschränkt wird. DAS IST FALSCH ! Es gilt ohne Geltungsbereicht nirgens. Rechtsnorm.
Div. Urteile sind dafür bereits v. mir gepostet worden. Wie oft noch .... ?


Und was das Ländereinführungsgesetz der DDR angeht, so war dieses Gesetz ein verfassungsänderndes Gesetz. Die Verfassung der DDR war allerdings mit dem 3. Oktober 1990 weg vom Fenster, ebenso alle verfassungsändernden Gesetze. Im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR wurde jedoch festgelegt, dass bestimmte DDR-Gesetze weitergelten, eventuell auch mit Änderungen.

Das ist aber doof für die "neuen" Länder. Sie sollten beitreten, als es sie noch gar nicht gab. Jur. Unmöglichkeit !



Und da heißt es unter anderem:
Du kannst einen "Verfassungsbruch" posthum nicht heilen. Schon gar nicht durch einen Vertrag. Nichtig bleibt nichtig.


Das heißt, die neuen Länder sind nicht am 14. Oktober 1990 entstanden, sondern am 3. Oktober 1990, 0:00 Uhr.
Außerdem wäre das egal gewesen. Es sind nicht die fünf Länder beigetreten, sondern die DDR.

Falsch. Die neu gebildeten Länder sollten beitreten.


Das ist Rechtsnorm, Krascherchen!!!
Wie heißt es so schön: Ein Blick in das Gesetz fördert die Rechtslage ungemein. Also schau gelegentlich mal ins Gesetz. Aber nicht in die alten Schinken, die schon längst überholt sind.

Sorry, das hatten wir von maf/maf2/fachmaf & Co. schon besser. Und auch dort war´s falsch.

Fachmaf
09.01.2007, 13:27
Kannst du mich mal bei dir geist. v.d. KRR´s trennen ?! Danke !

Das ist kaum möglich, da ihr euch an Unsinn gegenseitig überbietet.


Das ist nun eine ganz gequirlte Ka... ! Wenn der Geltungsbereich eines Gesetzes nicht definiert ist - Rechtsnorm ! - gilt das Gesetz nicht; es ist nichtig. Streicht man dem "GG" den Geltungsbereicht, wie per 18.7.1990 geschehen, ist es nichtig.
Warum sollte die Streichung des Geltungsbereiches denn zur Folge haben, das es in "ganz" Deutschland (und w a s soll das genau sein ?) gilt ?

Weil das der Regelzustand bei Staatsverfassungen ist. Eine Verfassung gilt auf dem gesamten Staatsgebiet des Staates, dessen Staatsgewalt sie verfaßt. Das Staatsgebiet ergibt sich aus unterverfassungsrechtlichen Normen. Oder wo entnimmst du dem Grundgesetz, wo die deutsch-schweizerische Grenze am Hochrhein verläuft?


Aber du hast Recht: schließlich haben die Besatzer das "GG" gegeben; somit können sie´s auch wieder nehmen. Ist je schließlich keine Verfassung, die ja seit 1919 ununterbrochen in Dtl. besteht.

Das Grundgesetz wurde von den in den Parlamentarischen Rat entsandten Vertretern der gewählten Landtage verabschiedet; die Westalliieren haben es lediglich aufgrund des Besatzungsstatuts genehmigt.


Einschränkung eines Geltungsbereiches: nach deiner Def. gilt ein Gesetz auf dem ganzen Planeten, überall, wenn es nicht eingeschränkt wird. DAS IST FALSCH ! Es gilt ohne Geltungsbereicht nirgens. Rechtsnorm.
Div. Urteile sind dafür bereits v. mir gepostet worden. Wie oft noch .... ?

Bisher keines, daß deinen gequirlten Unsinn stützt.


Das ist aber doof für die "neuen" Länder. Sie sollten beitreten, als es sie noch gar nicht gab. Jur. Unmöglichkeit !

Das LändereinführungsG der DDR wurde durch den EinigungsV geändert, Fundstelle dazu gab es hier auch schon ein paar mal. Mit dem Vollzug der Wiedervereinigung trat diese Änderung inkraft und die neuen Länder entstanden am 3.10.90.


Du kannst einen "Verfassungsbruch" posthum nicht heilen. Schon gar nicht durch einen Vertrag. Nichtig bleibt nichtig.

Du verirrst dich mal wieder ins Zivilrecht. Völkerrecht funktioniert anders. Auch ohne daß es jemals einen Art.23 GG a.F. gegeben hätte, wäre es der DDR möglich gewesen, durch völkerrechtlichen Vertrag der Bundesrepublik beizutreten.


Falsch. Die neu gebildeten Länder sollten beitreten.

Nein, KracherDummy, die DDR trat der Bundesrepublik bei. Lies bitte einfach Art.1 EinigungsV:

"Artikel 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Ländereinführungsgesetz – (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin."

KrascherHistory
09.01.2007, 13:31
Das ist kaum möglich, da ihr euch an Unsinn gegenseitig überbietet.
Weil das der Regelzustand bei Staatsverfassungen ist. Eine Verfassung gilt auf dem gesamten Staatsgebiet des Staates, dessen Staatsgewalt sie verfaßt. Das Staatsgebiet ergibt sich aus unterverfassungsrechtlichen Normen. Oder wo entnimmst du dem Grundgesetz, wo die deutsch-schweizerische Grenze am Hochrhein verläuft?
Das Grundgesetz wurde von den in den Parlamentarischen Rat entsandten Vertretern der gewählten Landtage verabschiedet; die Westalliieren haben es lediglich aufgrund des Besatzungsstatuts genehmigt.
Bisher keines, daß deinen gequirlten Unsinn stützt.
Das LändereinführungsG der DDR wurde durch den EinigungsV geändert, Fundstelle dazu gab es hier auch schon ein paar mal. Mit dem Vollzug der Wiedervereinigung trat diese Änderung inkraft und die neuen Länder entstanden am 3.10.90.
Du verirrst dich mal wieder ins Zivilrecht. Völkerrecht funktioniert anders. Auch ohne daß es jemals einen Art.23 GG a.F. gegeben hätte, wäre es der DDR möglich gewesen, durch völkerrechtlichen Vertrag der Bundesrepublik beizutreten.
Nein, KracherDummy, die DDR trat der Bundesrepublik bei. Lies bitte einfach Art.1 EinigungsV:
"Artikel 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Ländereinführungsgesetz – (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin."

Melde dich doch bitte künftig nur, wenn du angesprochen bist, oder kriegst du als Berufs-Forist Akkordlohn ? :)) :)) :))

KrascherHistory
09.01.2007, 13:42
Ich erkenne Stuß, wenn ich ihn sehe.

Zweifelsohne, bringt dein Job + soz. Umfeld so mit sich. :)) :)) :))

Zustimmung, Schwarzkittel, 100 % Zustimmung !

Apifera
09.01.2007, 14:25
Fachmaf ist ja schon auf deine Behauptungen eingegangen, aber du hast ausdrücklich mich angesprochen.


Kannst du mich mal bei dir geist. v.d. KRR´s trennen ?! Danke !

Da deine Argumente zum großen Teil haargenau mit denen der KRR übereinstimmen, ist eine geistige Trennung nicht so einfach. Vielleicht leidet ihr an der gleichen Geisteskrankheit.


Das ist nun eine ganz gequirlte Ka... ! Wenn der Geltungsbereich eines Gesetzes nicht definiert ist - Rechtsnorm ! - gilt das Gesetz nicht; es ist nichtig. Streicht man dem "GG" den Geltungsbereicht, wie per 18.7.1990 geschehen, ist es nichtig.
Warum sollte die Streichung des Geltungsbereiches denn zur Folge haben, das es in "ganz" Deutschland (und w a s soll das genau sein ?) gilt ?

Ein Geltungsbereich ist in einem Gesetz nur dann erforderlich,wenn es nicht im ganzen Land gelten soll. Fahr doch bitte mal nach Paris und erklär den Franzosen, dass sie überhaupt keine Verfassung haben. Da steht nämlich auch nix von einem Geltungsberich drin. Stand noch nie, da dies nicht erforderlich ist. Im Grundgesetz war es ursprünglich aufgeführt, weil das Grundgesetz eben nicht in ganz Deutschland gegolten hatte. Seit dem 3. Oktober 1990 ist dies anders.


BLAU: also kann J.B. doch entsprechendes Verfügen, sich dMn aber davor gehütet haben !? Nanü !

Hatte er eben nicht können. Seit spätestens 1955 hatten die Amerikaner nichts mehr am Grundgesetz zu genehmigen oder zu streichen.


Aber du hast Recht: schließlich haben die Besatzer das "GG" gegeben; somit können sie´s auch wieder nehmen. Ist je schließlich keine Verfassung, die ja seit 1919 ununterbrochen in Dtl. besteht.

Auf diesen Unsinn ist bereits maf zur Genüge eingegangen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Nur, die Weimarer Verfassung ist 1933 gescheitert. Laut Carlo Schmids Rede vor dem Parlamentarischen Rat war sie durch die Nationalsozialistische Herrschaft so beschädigt worden, dass sie nicht mehr anwendbar war.


Einschränkung eines Geltungsbereiches: nach deiner Def. gilt ein Gesetz auf dem ganzen Planeten, überall, wenn es nicht eingeschränkt wird. DAS IST FALSCH ! Es gilt ohne Geltungsbereicht nirgens. Rechtsnorm.

Der Geltungsbereich eines Gesetzes beschränkt sich von Natur aus auf das Staatsgebiet, dessen zuständiges Organ das Gesetz beschlossen hat.


Div. Urteile sind dafür bereits v. mir gepostet worden. Wie oft noch .... ?

Ich habe noch kein von dir gepostetes Urteil gesehen, dass deine Ansicht bestätigt. Regelmäßig ist stets das Gegenteil der Fall.


Das ist aber doof für die "neuen" Länder. Sie sollten beitreten, als es sie noch gar nicht gab. Jur. Unmöglichkeit !

Wie maf und ich schon geschrieben haben, sind nicht die neuen Länder beigetreten, sondern die DDR. Das Ländereinführungsgesetz der DDR wurde vorher durch Anhang II zum Einigungsvertrag teilweise als Bundesgesetz übernommen mit der Änderung, dass die Länder bereits ab dem 3. Oktober 1990 bestehen. Der 14. Oktober 1990 spielte also für die Bildung der Länder absolut keine Rolle.


Du kannst einen "Verfassungsbruch" posthum nicht heilen. Schon gar nicht durch einen Vertrag. Nichtig bleibt nichtig.

Vielleicht ist wenigstens deine Geisteskrankheit heilbar. Geh mal zum Arzt. Hat dir das nicht schon mal ein Richter vorgeschlagen?
Es hatte keinen Verfassungsbruch gegeben. Der 2+4-Vertrag war ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag. Dort wurde die Einheit Deutschlands festgelegt. Im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR wurden dann die näheren Umstände des Beitritts geregelt.


Falsch. Die neu gebildeten Länder sollten beitreten.

Davon war nirgends die Rede, in keinem Vertrag. Merk dir eines, KrascherHistory, dein krankes Gehirn ist keine Rechtsnorm.



Sorry, das hatten wir von maf/maf2/fachmaf & Co. schon besser. Und auch dort war´s falsch.

Was ist so falsch an dem Rat, öfters mal ins Gesetz zu schauen?

KrascherHistory
09.01.2007, 14:49
[TE=Apifera;1102526]Fachmaf ist ja schon auf deine Behauptungen eingegangen, aber du hast ausdrücklich mich angesprochen.
Da deine Argumente zum großen Teil haargenau mit denen der KRR übereinstimmen, ist eine geistige Trennung nicht so einfach. Vielleicht leidet ihr an der gleichen Geisteskrankheit.

Nein. Sein Job ist hier wohl mittlerweile bekannt.
Da es eine KRR nicht gibt/geben kann unterscheide ich mich davon wohl nicht wenig.


Ein Geltungsbereich ist in einem Gesetz nur dann erforderlich,wenn es nicht im ganzen Land gelten soll. Fahr doch bitte mal nach Paris und erklär den Franzosen, dass sie überhaupt keine Verfassung haben. Da steht nämlich auch nix von einem Geltungsberich drin. Stand noch nie, da dies nicht erforderlich ist. Im Grundgesetz war es ursprünglich aufgeführt, weil das Grundgesetz eben nicht in ganz Deutschland gegolten hatte. Seit dem 3. Oktober 1990 ist dies anders.
Sehr schön. Das wäre eine Rechtsnorm. Natürlich ist es keine, sondern eine kl., dumme Erfindung von dir.
Den Beleg kannst du aber bitte gerne erbringen. Ich habe bereits gegenteilige Urteile gepostet. Da äußern sich dann höchste Schwarzkittel zu "Rechtsnormen". Mal sehen, was du so daherzauberst.


Hatte er eben nicht können. Seit spätestens 1955 hatten die Amerikaner nichts mehr am Grundgesetz zu genehmigen oder zu streichen.
Wdh: Beleg.


Auf diesen Unsinn ist bereits maf zur Genüge eingegangen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Nur, die Weimarer Verfassung ist 1933 gescheitert. Laut Carlo Schmids Rede vor dem Parlamentarischen Rat war sie durch die Nationalsozialistische Herrschaft so beschädigt worden, dass sie nicht mehr anwendbar war.
Die Textstelle hätte ich denn gerne. Zumal der Jurist C.S. doch sicherlich den Art. 5 des EG kannte. Du doch auch ?


Der Geltungsbereich eines Gesetzes beschränkt sich von Natur aus auf das Staatsgebiet, dessen zuständiges Organ das Gesetz beschlossen hat.
Ich habe noch kein von dir gepostetes Urteil gesehen, dass deine Ansicht bestätigt. Regelmäßig ist stets das Gegenteil der Fall.
Huch, wir stellen uns doof (mal ein neues Argumentchen...?)

BVerwG im Urteil I C 74/61, 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."

BVerwG im Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967 - Leitsatz:

Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergänzte Landschaftsschutz-Verordnung für ihren örtlichen Geltungsbereich lediglich auf eine nicht veröffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen des Verstoßes gegen die im Rechtsstaat der Prägung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen nichtig, siehe Urteil, Seite 5.

"In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 - NJW 1962 Seite 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung."

Verwaltungsgericht Hannover Beschluss 10 A 2120/01 ,11. Juli 2001 auf Seite 2 dargelegt:

"Die aufgrund § 55 Abs. 1 Nr. 4 NGefAG erlassene Verordnung ist nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58 Nr. 5 NGefAG. Danach muss eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben...!

Dein Altes Problem: ich bringe dir höchst richterlich eine Rechtsnorm und du glaubst etwas anderes. Ist aber belanglos.

Die Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ist zwingend erforderlich, kann nicht aus dem Inhalt der Verordnung ergänzt werden und muss auch dann vorgenommen werden, wenn die Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenden Behörde gelten soll.


Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für das ganze Bundesland gelten soll."

Belege Gegenteiliges. Wie immer: du kannst es nicht !

malnachdenken
10.01.2007, 09:02
BVerwG im Urteil I C 74/61, 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3.

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."



Du argumentierst mit einem Beschluss bezüglich einer LANDSCHAFTSVERORDNUNG!
Von einer Notwendigkeit, dass das Grundgesetz einen räumlichen Geltungsbereich in einem Artikel aufführen muss, so wie Du es andauernd haben willst, steht dort nichts.

KrascherHistory
10.01.2007, 11:31
Du argumentierst mit einem Beschluss bezüglich einer LANDSCHAFTSVERORDNUNG!
Von einer Notwendigkeit, dass das Grundgesetz einen räumlichen Geltungsbereich in einem Artikel aufführen muss, so wie Du es andauernd haben willst, steht dort nichts.

Ein einem geschl. System von Rechtsordnungen läge es nun an dir, mittels einer/mehrerer Rechtsnormen zu belegen, das die Rechtsnorm, welche für eine Verordnung oder ein Gesetz gilt, nicht für die 146 Rechtsnormen des "GG" gelten.

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."

Was "greift" in die Rechte v. Betroffenen ? Warum & wie ?

Ich habe bewußt im Konjunktiv formuliert, da sich dir bekanntlich eine solch simple Logik nicht erschließt, Bub´.

Fachmaf
10.01.2007, 11:43
Ein einem geschl. System von Rechtsordnungen läge es nun an dir, mittels einer/mehrerer Rechtsnormen zu belegen, das die Rechtsnorm, welche für eine Verordnung oder ein Gesetz gilt, nicht für die 146 Rechtsnormen des "GG" gelten.

Was soll ein "geschlossenes System von Rechtsordnungen" sein? Die Rechtsordnungen von Bund, Ländern und Union ergänzen einander, aber was ist daran "geschlossen"?


"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."

Was "greift" in die Rechte v. Betroffenen ? Warum & wie ?

Die LandschaftsVO als Allgemeinverfügung aufgrund der Verordnungsermächtigung durch den Landesgesetzgeber.

KrascherHistory
10.01.2007, 11:45
Was soll ein "geschlossenes System von Rechtsordnungen" sein? Die Rechtsordnungen von Bund, Ländern und Union ergänzen einander, aber was ist daran "geschlossen"?
Die LandschaftsVO als Allgemeinverfügung aufgrund der Verordnungsermächtigung durch den Landesgesetzgeber.

Bundesrecht steht über Landesrecht ?

Warum benötigt eine Verordnung einen Geltungsbereicht, das übergeordnete Gesetz / Artikel des "GG" aber nicht ?

WO g e n a u ist die Rechtsnorm dafür ? Rechtsnorm.

Fachmaf
10.01.2007, 11:53
Bundesrecht steht über Landesrecht ?

Bundesrecht bricht Landesrecht, es steht nicht "über" ihm, sondern genießt im Konflikt einen Geltungsvorrang.


Warum benötigt eine Verordnung einen Geltungsbereicht, das übergeordnete Gesetz / Artikel des "GG" aber nicht ?
WO g e n a u ist die Rechtsnorm dafür ? Rechtsnorm.

Du solltest deinen Papageienmodus abschalten.

Die Angelegenheit ist doch ganz einfach: Sie folgt aus der Drei-Elemente-Lehre. Gesetzgebung ist eine der Erscheinungsformen der Ausübung von Staatsgewalt über ein Staatsgebiet. Deshalb erstreckt sich der Geltungsbereich einer von dieser Staatsgewalt gesetzten Norm auf das Staatsgebiet, es sei denn, dies wird durch die Norm selbst oder anderweitig eingeschränkt.

Bei einer auf Landesgesetz beruhenden (und es konkretisierenden) LandschaftsVO ergibt sich das außerdem aus der Natur der Sache. Eine LandschaftsVO regelt die Gestaltung einer bestimmten Landschaft, und zwar einer näher bezeichneten (sonst brauchte man die VO nicht).

KrascherHistory
10.01.2007, 12:01
[QTE=Fachmaf;1104136]Bundesrecht bricht Landesrecht, es steht nicht "über" ihm, sondern genießt im Konflikt einen Geltungsvorrang.

Ein "guter" Jurist läßt den Pöbel erstmal über Einspruch, Widerspruch und Beschwerde stolpern.
Das ist auch schon alles, was ihr könnt.

Deine Aussage ist mit meiner Deckungsgleich, nur irgendwie mußt du deinen dr.jur. ja kompensieren. Nur als Berufs-forist-Wächter möchte man sich hier nicht abstempeln lassen.....


Du solltest deinen Papageienmodus abschalten.
Die Angelegenheit ist doch ganz einfach: Sie folgt aus der Drei-Elemente-Lehre. Gesetzgebung ist eine der Erscheinungsformen der Ausübung von Staatsgewalt über ein Staatsgebiet. Deshalb erstreckt sich der Geltungsbereich einer von dieser Staatsgewalt gesetzten Norm auf das Staatsgebiet, es sei denn, dies wird durch die Norm selbst oder anderweitig eingeschränkt.
Bei einer auf Landesgesetz beruhenden (und es konkretisierenden) LandschaftsVO ergibt sich das außerdem aus der Natur der Sache. Eine LandschaftsVO regelt die Gestaltung einer bestimmten Landschaft, und zwar einer näher bezeichneten (sonst brauchte man die VO nicht).[/QUOTE]

1.Absatz: falsch. Ein G. benötigt immer den Geltungsbereich, sonst ist es nichtig. "Meine" Urteile belegen das unstrittig.
Du müßtest jetzt nur eine Rechtsnorm "herzaubern" die einen Unterschied zw. Verordnung und übergeordn. Gesetz deklariert.
Und das kannst du nun mal nicht.
Egal, wieviel Wissens-Müll du aus deinen Rechtsverdreher-Studium hier rauskotzt !

malnachdenken
10.01.2007, 12:04
Ein einem geschl. System von Rechtsordnungen läge es nun an dir, mittels einer/mehrerer Rechtsnormen zu belegen, das die Rechtsnorm, welche für eine Verordnung oder ein Gesetz gilt, nicht für die 146 Rechtsnormen des "GG" gelten.


Da es das deutsche Grundgesetz ist, ist auch klar, für welches Land auf diesem Planeten dieses auch gilt.
In den Verfassungen anderer Staaten ist schließlich auch kein Artikel, der die Grenzen des jeweiligen Landes festlegt.

Und Dein aufgeführter Beschluss gilt für die Landschaftsverordnung.



Ich habe bewußt im Konjunktiv formuliert, da sich dir bekanntlich eine solch simple Logik nicht erschließt, Bub´.

Wo Deine Logik bleiben soll, kann man auch nicht erkennen.

Fachmaf
10.01.2007, 12:16
Ein "guter" Jurist läßt den Pöbel erstmal über Einspruch, Widerspruch und Beschwerde stolpern.
Das ist auch schon alles, was ihr könnt.

Das hängt von der Verfahrensart ab. Im Zivilprozeß unterliegt man da der Formstrenge, aber in anderen Verfahrensarten kann (und muß) das Gericht durch Auslegung den mutmaßlichen Erklärungswillen ermitteln, falsa demonstratio non nocet.

In vielen Verfahren erhälst du außerdem eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn du dich an deren Sprachgebrauch hälst, kannst du nichts falsch machen.


1.Absatz: falsch. Ein G. benötigt immer den Geltungsbereich, sonst ist es nichtig. "Meine" Urteile belegen das unstrittig.
Du müßtest jetzt nur eine Rechtsnorm "herzaubern" die einen Unterschied zw. Verordnung und übergeordn. Gesetz deklariert.
Und das kannst du nun mal nicht.
Egal, wieviel Wissens-Müll du aus deinen Rechtsverdreher-Studium hier rauskotzt !

Art.80 Abs.1 GG, soweit Bundesrecht betroffen ist. Im Landesrecht mußt du dann dort herumsuchen.

KrascherHistory
10.01.2007, 12:20
Das hängt von der Verfahrensart ab. Im Zivilprozeß unterliegt man da der Formstrenge, aber in anderen Verfahrensarten kann (und muß) das Gericht durch Auslegung den mutmaßlichen Erklärungswillen ermitteln, falsa demonstratio non nocet.

In vielen Verfahren erhälst du außerdem eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn du dich an deren Sprachgebrauch hälst, kannst du nichts falsch machen.



Art.80 Abs.1 GG, soweit Bundesrecht betroffen ist. Im Landesrecht mußt du dann dort herumsuchen.

Na klar ! :))

Gehirnnutzer
10.01.2007, 13:23
BVerwG im Urteil I C 74/61, 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."

BVerwG im Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967 - Leitsatz:

Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergänzte Landschaftsschutz-Verordnung für ihren örtlichen Geltungsbereich lediglich auf eine nicht veröffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen des Verstoßes gegen die im Rechtsstaat der Prägung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen nichtig, siehe Urteil, Seite 5.

"In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 - NJW 1962 Seite 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung."

Verwaltungsgericht Hannover Beschluss 10 A 2120/01 ,11. Juli 2001 auf Seite 2 dargelegt:

"Die aufgrund § 55 Abs. 1 Nr. 4 NGefAG erlassene Verordnung ist nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58 Nr. 5 NGefAG. Danach muss eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben...!

Dein Altes Problem: ich bringe dir höchst richterlich eine Rechtsnorm und du glaubst etwas anderes. Ist aber belanglos.

Die Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ist zwingend erforderlich, kann nicht aus dem Inhalt der Verordnung ergänzt werden und muss auch dann vorgenommen werden, wenn die Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenden Behörde gelten soll.


Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für das ganze Bundesland gelten soll."

Belege Gegenteiliges. Wie immer: du kannst es nicht !

Das ist ja üblich das du hier wieder Dinge durcheinander bringst und die Urteile durcheinander bringst.

1. Im GG ist ein Geltungsbereich festgelegt, zwar kein räumlicher sondern einer im Bezug auf das Staatsvolk siehe Artikel 146.

2. Geht es in dem Urteil insoweit nur um den Geltungsbereich der Verordnung, das Klarheit über den Geltungsbereich herrschen muss. Dabei bezieht sich der Begriff Klarheit nicht darauf, das ein Geltungsbereich festgelegt sein muss, denn dies ist schon durch die Grundlage der Verordnung, nämlich dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz bestimmt, siehe den bereits im Urteil erwähnten Artikel 58 (http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/gesetze/n2100234.htm#F%FCnfter%20Teil) diese Gesetzes. Dieser Geltungsbereich war auch festgelegt, eben durch eine unveröffentliche Landschaftsschutzkarte. Weil die Karte aber nicht veröffentlicht war bestand eben nicht die Klarheit.
Da schon die der Verordnung zu Grunde liegende Rechtsnorm (NGefAG) einen Geltungsbereich vorschreibt, kann es hier auch kann nicht darum gehen, ob eine Gesetz ein räumlichen Geltungsbereich haben muss oder nicht insbesondere nicht in Bezug auf Verfassung/GG. Es geht um die Klarheit einer Rechtsnorm, um die Nachprüfbarkeit ihrer Bestandteile, nicht um den Geltungsbereich.
Wenn also ein Bestandteil der Rechtsnorm mir nicht bekannt ist, weil dieser Bestandteil aufgrund der Nichtveröffentlichung für mich nicht nachprüfbar ist, dann besteht keine Klarheit über die Rechtsnorm.
Nur um diesen Umstand geht es in diesem Urteil.

3. Einem Urteil und der Urteilsbegründung kann man nur Aussagen hinsichtlich des Gegenstandes der Verhandlung entnehmen, nichts anderes. Da aber bei dieser Verhandlung nicht ein fehlender Geltungsbereich Gegenstand war, sondern nur die Nicht-Nachprüfbarkeit des Geltunsbereiches, ist diese Urteil auch nur relevant hinsichtlich der Nachprüfbarkeit von Bestandteilen einer Rechtsnorm nicht aber hinsichtlich des Geltungsbereiches. Das ergibt sich schon durch die Bezüge auf das GG und das NGefAG in der Urteilsbegründung.

4. Hör endlich auf als Beweis für deine Behauptungen Gerichtsurteile zu bringen, in denen zwar Begriffe aus deinen Behauptungen auftauchen, deren Gegenstand aber nichts mit deinen Behauptungen zu tun hat.
Insbesondere solltest du dir angewöhnen, die in der Urteilsbegründung erwähnten Gesetze und Bezüge zu lesen, damit du erkennst was wirklich Gegenstand eines Verfahrens und eines Urteils ist.

Kleines abgewandeltes Zitat zu dem was du hier schreibst:

99% ist Schwachsinn und nicht unterhaltsam!

KrascherHistory
10.01.2007, 23:28
[QTE=Gehirnnutzer;1104354]Das ist ja üblich das du hier wieder Dinge durcheinander bringst und die Urteile durcheinander bringst.
1. Im GG ist ein Geltungsbereich festgelegt, zwar kein räumlicher sondern einer im Bezug auf das Staatsvolk siehe Artikel 146.

FALSCH: der Art. 23 a.F. GG definierte den Geltungsbereich.

Artikel 146 GG ... offenbart dein Unverständnis.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es steht dort nicht WO, sondern für WEN !

WO & WEN ! Hattet ihr früher kein Empfang von "Schulfernsehen" ?



2. Geht es in dem Urteil insoweit nur um den Geltungsbereich der Verordnung, das Klarheit über den Geltungsbereich herrschen muss. Dabei bezieht sich der Begriff Klarheit nicht darauf, das ein Geltungsbereich festgelegt sein muss, denn dies ist schon durch die Grundlage der Verordnung, nämlich dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz bestimmt, siehe den bereits im Urteil erwähnten Artikel 58 (http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/gesetze/n2100234.htm#F%FCnfter%20Teil) diese Gesetzes. Dieser Geltungsbereich war auch festgelegt, eben durch eine unveröffentliche Landschaftsschutzkarte. Weil die Karte aber nicht veröffentlicht war bestand eben nicht die Klarheit.

Was soll das geeiere ? Ein Gesetz benötigt einen unabdingbar notwendigen Geltungsbereich. Und alles, was dem Gesetz untergeordnet ist, natürlich auch. Das ist eine simple Rechtsnorm. Was dich hier zu andersartigen Äußerung befähigt, will ich gar nicht wissen.


Da schon die der Verordnung zu Grunde liegende Rechtsnorm (NGefAG) einen Geltungsbereich vorschreibt, kann es hier auch kann nicht darum gehen, ob eine Gesetz ein räumlichen Geltungsbereich haben muss oder nicht insbesondere nicht in Bezug auf Verfassung/GG. Es geht um die Klarheit einer Rechtsnorm, um die Nachprüfbarkeit ihrer Bestandteile, nicht um den Geltungsbereich.

WO dsteht as denn ?


Wenn also ein Bestandteil der Rechtsnorm mir nicht bekannt ist, weil dieser Bestandteil aufgrund der Nichtveröffentlichung für mich nicht nachprüfbar ist, dann besteht keine Klarheit über die Rechtsnorm.
Nur um diesen Umstand geht es in diesem Urteil.


Falsch. Wieso erdichtest du hier so´n Käse ?


3. Einem Urteil und der Urteilsbegründung kann man nur Aussagen hinsichtlich des Gegenstandes der Verhandlung entnehmen, nichts anderes. Da aber bei dieser Verhandlung nicht ein fehlender Geltungsbereich Gegenstand war, sondern nur die Nicht-Nachprüfbarkeit des Geltunsbereiches, ist diese Urteil auch nur relevant hinsichtlich der Nachprüfbarkeit von Bestandteilen einer Rechtsnorm nicht aber hinsichtlich des Geltungsbereiches. Das ergibt sich schon durch die Bezüge auf das GG und das NGefAG in der Urteilsbegründung.

Du probierst ein wenig Rabulistik. Laß es.


4. Hör endlich auf als Beweis für deine Behauptungen Gerichtsurteile zu bringen, in denen zwar Begriffe aus deinen Behauptungen auftauchen, deren Gegenstand aber nichts mit deinen Behauptungen zu tun hat.
Insbesondere solltest du dir angewöhnen, die in der Urteilsbegründung erwähnten Gesetze und Bezüge zu lesen, damit du erkennst was wirklich Gegenstand eines Verfahrens und eines Urteils ist.
Kleines abgewandeltes Zitat zu dem was du hier schreibst:
99% ist Schwachsinn und nicht unterhaltsam![/QUE]

Du verstehst leider 99 % was du schreibst nicht einmal.

Gehirnnutzer
11.01.2007, 01:25
FALSCH: der Art. 23 a.F. GG definierte den Geltungsbereich.

Artikel 146 GG ... offenbart dein Unverständnis.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es steht dort nicht WO, sondern für WEN !

WO & WEN ! Hattet ihr früher kein Empfang von "Schulfernsehen" ?
Das Wo bestimmt einen räumlichen Geltungsbereich!
Das Wen kann einen personellen Geltungsbereich definieren!
Dann gibt es noch das Wann was eine zeitlichen Geltungsbereich definieren kann!

Das mit Geltungsbereich nicht nur und nicht immer der räumliche Geltungsbereich gemeint ist in einer Rechtsnorm kannst du folgenden Beispielen entnehmen:

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Tarifrecht/Tarifvertrag_Geltung/tarifvertrag_geltung.html
http://bundesrecht.juris.de/bimschg/__2.html

Was soll das geeiere ? Ein Gesetz benötigt einen unabdingbar notwendigen Geltungsbereich. Und alles, was dem Gesetz untergeordnet ist, natürlich auch. Das ist eine simple Rechtsnorm. Was dich hier zu andersartigen Äußerung befähigt, will ich gar nicht wissen.

Was kann ich dafür das du auf Grund deiner Dyslexie falsch liest und den Gegenstand des Urteils nicht erkennst.



Noch mal für Ganz dumme wie dich:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip,

Ich habe es nochmal hervorgehoben, der räumliche Geltungsbereich ist bestimmt durch den Verweis auf die nicht veröffentliche Karte.
Fakt ist also, das es in diesem Urteil nicht um einen fehlenden bestimmten Geltungsbereich gehen kann, denn dieser fehlt ja nicht, er wird ja durch die Karte bestimmt.
Es geht darum, das der Umstand, das diese Karte nicht veröffentlicht wurde, dazu führt das der Geltungsbereich nicht allen beteiligten Seiten bekannt ist, sondern nur einer Seite, nämlich der für die Verordnung verantwortlichen Behörde, die diese Karte ja kennt. Für die Seite jedoch, die diese Karte nicht kennt, ist der Geltungsbereich unklar und da es sich um eine nicht veröffentliche Karte handelt, auch nicht nachprüfbar.
Wäre die Karte veröffentlicht worden, wäre der Geltungsbereich für alle Seiten klar gewesen, die Verordnung wäre also nicht nichtig.
Es geht einzig und allein um Klarheit und Nachprüfbarkeit für alle Seiten die gefordert ist.

Wer die Begriffe Rechtslage, Rechtsfolgen, Rechtsverhältnis und Rechtsgegenstand nicht versteht, dem helfen auch die Kenntnisse über den Text einer Rechtsnorm nicht weiter und du scheinst mit diesen Begriffen nichts anfangen zu können.

KrascherHistory
11.01.2007, 08:51
Noch mal für Ganz dumme wie dich:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip,

Ich habe es nochmal hervorgehoben, der räumliche Geltungsbereich ist bestimmt durch den Verweis auf die nicht veröffentliche Karte.
Fakt ist also, das es in diesem Urteil nicht um einen fehlenden bestimmten Geltungsbereich gehen kann, denn dieser fehlt ja nicht, er wird ja durch die Karte bestimmt.
Es geht darum, das der Umstand, das diese Karte nicht veröffentlicht wurde, dazu führt das der Geltungsbereich nicht allen beteiligten Seiten bekannt ist, sondern nur einer Seite, nämlich der für die Verordnung verantwortlichen Behörde, die diese Karte ja kennt. Für die Seite jedoch, die diese Karte nicht kennt, ist der Geltungsbereich unklar und da es sich um eine nicht veröffentliche Karte handelt, auch nicht nachprüfbar.
Wäre die Karte veröffentlicht worden, wäre der Geltungsbereich für alle Seiten klar gewesen, die Verordnung wäre also nicht nichtig.
Es geht einzig und allein um Klarheit und Nachprüfbarkeit für alle Seiten die gefordert ist.

Wer die Begriffe Rechtslage, Rechtsfolgen, Rechtsverhältnis und Rechtsgegenstand nicht versteht, dem helfen auch die Kenntnisse über den Text einer Rechtsnorm nicht weiter und du scheinst mit diesen Begriffen nichts anfangen zu können.

Zunächst muß ich mich mal bei dir entschuldigen: mir war nicht klar, das dich das so mitnimmt und um den Schlaf bringt

- 02.25 Uhr !!! -

Sag mal, hast du was auf den Augen ? Auf deinem Ava sieht alles noch i.O. aus.

Von dir:Ich habe es nochmal hervorgehoben, der räumliche Geltungsbereich ist bestimmt durch den Verweis auf die nicht veröffentliche Karte.

Von "Onkel" Richter:

BVerwG Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."

Da steht genau das Gegenteil von dem, was du hier lauthals rausbringst.
Wdh: ist was mit den AUgen, oder der Birne nicht i.O. ?

Fachmaf
11.01.2007, 08:56
Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip,

Da liegt der Hund begraben. Eine Rechtsnorm des Landesrechts gilt grundsätzlich im ganzen Bundesland. Hier geht es aber darum, nur für einen bestimmten Ausschnitt dieses Gebietes Regelungen zu treffen, deshalb ist die Angabe dieses Gebietsausschnittes zwingend notwendig.

Apifera
11.01.2007, 08:57
Ein räumlicher Geltungsbereich in einem Gesetz oder einer Verordnung oder einer sonstigen Rechtsnorm ist nur erforderlich, wenn das Gesetz oder die Verordnung oder sonstige Rechtsnorm auf einem begrenzten Teil des Territoriums gilt. Bei einer Landschaftsschutzverordnung ist es wohl selbstverständlich, dass genau bezeichnet werden muss, wo sie gilt.

Auf der kommunalen Ebene: Eine Satzung über die Höhe der Gewerbesteuer benötigt keinen Geltungsbereich, da sie automatisch in der ganzen Gemeinde gilt. Ein Bebauungsplan muss hingegen genau bezeichnen, für welches Gebiet er gelten soll.

Aber ein KrascherHistory versteht das eh nicht. Er faselt nur von Rechtsnormen, ohne zu wissen, was das ist.

KrascherHistory
11.01.2007, 09:00
Da liegt der Hund begraben. Eine Rechtsnorm des Landesrechts gilt grundsätzlich im ganzen Bundesland. Hier geht es aber darum, nur für einen bestimmten Ausschnitt dieses Gebietes Regelungen zu treffen, deshalb ist die Angabe dieses Gebietsausschnittes zwingend notwendig.

Geltungsbereich ist das Wort, Schwarzkittel, nur "Geltungsbereicht".

Alles andere kann deine Sekretärin in deinen Kaffee gießen.

KrascherHistory
11.01.2007, 09:01
Ein räumlicher Geltungsbereich in einem Gesetz oder einer Verordnung oder einer sonstigen Rechtsnorm ist nur erforderlich, wenn das Gesetz oder die Verordnung oder sonstige Rechtsnorm auf einem begrenzten Teil des Territoriums gilt. Bei einer Landschaftsschutzverordnung ist es wohl selbstverständlich, dass genau bezeichnet werden muss, wo sie gilt.

Auf der kommunalen Ebene: Eine Satzung über die Höhe der Gewerbesteuer benötigt keinen Geltungsbereich, da sie automatisch in der ganzen Gemeinde gilt. Ein Bebauungsplan muss hingegen genau bezeichnen, für welches Gebiet er gelten soll.

Aber ein KrascherHistory versteht das eh nicht. Er faselt nur von Rechtsnormen, ohne zu wissen, was das ist.

Mit Churchill bist du doch gerade auf die Nase gefallen. Brauchst du noch mehr ?

Bringe mir die Rechtsnorm für die Behauptung in Absatz 1. Dann ziehst du in meiner Gunst an maffi noch vorbei ! :] :))

Fachmaf
11.01.2007, 09:02
Geltungsbereich ist das Wort, Schwarzkittel, nur "Geltungsbereicht".

Richtig, deshalb habe ich dir das ja erklärt. Aber es hat schon seinen Sinn, wenn man es Juristen überläßt, sich mit Rechtsnormen und deren anwendung zu beschäftigen, dann kommt nicht so ein Unsinn dabei heraus wie bei dir.

KrascherHistory
11.01.2007, 09:04
Richtig, deshalb habe ich dir das ja erklärt. Aber es hat schon seinen Sinn, wenn man es Juristen überläßt, sich mit Rechtsnormen und deren anwendung zu beschäftigen, dann kommt nicht so ein Unsinn dabei heraus wie bei dir.

Falsch. Dem Juristen-Pack ist nichts zu überlassen. Im Gegenteil: ihnen ist alles wegzunehmen, da sie permanent Straftaten begehen. Das jur. Standesrecht schützt sie allerdings noch vor Strafe. Das wird sich ändern. Nicht umsonst haben "Leute" wie" du eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Deine Ausführungen sind immer wieder Bestätigung für´s Strangthema: legaler Widerstand (Isensee!).

Fachmaf
11.01.2007, 09:05
Falsch. Dem Juristen-Pack ist nichts zu überlassen. Im Gegenteil: ihnen ist alles wegzunehmen, da sie permanent Straftaten begehen. Das jur. Standesrecht schützt sie allerdings noch vor Strafe. Das wird sich ändern. Nicht umsonst haben "Leute" wie" du eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Deine Ausführungen sind immer wieder Bestätigung für´s Strangthema: legaler Widerstand (Isensee!).

Wo steht davon etwas in der von dir so geliebten Weimarer Reichsverfassung?

KrascherHistory
11.01.2007, 09:06
Wo steht davon etwas in der von dir so geliebten Weimarer Reichsverfassung?

Schau mal unter "Verfassungshochverrat" nach. Geht ab 15 J. los.

malnachdenken
11.01.2007, 09:15
Schau mal unter "Verfassungshochverrat" nach. Geht ab 15 J. los.

Das steht in der Weimarer Verfassung?
Welche Artikel sind das?

Fachmaf
11.01.2007, 09:16
Schau mal unter "Verfassungshochverrat" nach. Geht ab 15 J. los.

Du wolltest mir gern verraten, wie du dich auf ein Widerstandsrecht in einer deiner Meinung nach "erloschenen" Verfassung berufen willst.

KrascherHistory
11.01.2007, 09:39
Du wolltest mir gern verraten, wie du dich auf ein Widerstandsrecht in einer deiner Meinung nach "erloschenen" Verfassung berufen willst.

Das habe ich schon getan:

ich kann einer Masse oder Exekutive gegenüber nur auf Basis "ihrer" Rechtsnormen argumentieren.

Natürlich ist die WRV die einzig gültige Verfassung auf dt. Boden. Selbst im all. Verwaltungsrecht "GG" ist das nachzulesen.

Da "du" aber auf Gültigkeit des "GG"´s bestehst, können wir "das" auch gerne auf Basis des "GG" tun.
Da sich kein Schwarzkittel/Jurist mehr an die eigenen, vorgelogenen Rechtsnormen hält, bekommt der 20er seine Bedeutung.

Ich kann auf J E D E R Rechtsbasis argumentieren: entweder der einzig gültigen, der WRV, oder auf Basis deines Mickey Mouse GG.
Du kannst es drehen und wenden wie du möchtest: du bist immer weg v. Fenster !

malnachdenken
11.01.2007, 09:43
Ich kann auf J E D E R Rechtsbasis argumentieren: entweder der einzig gültigen, der WRV, oder auf Basis deines Mickey Mouse GG.
Du kannst es drehen und wenden wie du möchtest: du bist immer weg v. Fenster !


Danke für den Witz der Woche, Krascher. :))

KrascherHistory
11.01.2007, 09:45
Danke für den Witz der Woche, Krascher. :))

Muß f.d. eigentlich virtuell das Jugendschutzgesetz aushängen ?

Fachmaf
11.01.2007, 09:46
Das habe ich schon getan:
ich kann einer Masse oder Exekutive gegenüber nur auf Basis "ihrer" Rechtsnormen argumentieren.

Mit dem Text allein ist es nicht getan; du mußt ihn dann auch so verstehen, wie sie verstanden werden, sonst produzierst du keine Argumentation, sondern nur sinnloses Geplapper.


Natürlich ist die WRV die einzig gültige Verfassung auf dt. Boden. Selbst im all. Verwaltungsrecht "GG" ist das nachzulesen.

Wo denn da? Art.140 GG übernimmt nur den Wortlaut der früheren Weimarer Reichsverfassung zum Statskirchenrecht. Damit gelten nur diese Artikel weiter, und zwar als Teil des Grundgesetzes, nicht als WRV.

Zum Schicksal der WRV wirst du bei Carlo Schmid fündig.


Da "du" aber auf Gültigkeit des "GG"´s bestehst, können wir "das" auch gerne auf Basis des "GG" tun.
Da sich kein Schwarzkittel/Jurist mehr an die eigenen, vorgelogenen Rechtsnormen hält, bekommt der 20er seine Bedeutung.

Das mag deine Privatmeinung sein. Du kannst dich allerdings in keinem Fall auf ihn berufen, denn er dienst ja gerade dem Schutz der Ordnung des Grundgesetzes.


Ich kann auf J E D E R Rechtsbasis argumentieren: entweder der einzig gültigen, der WRV, oder auf Basis deines Mickey Mouse GG.
Du kannst es drehen und wenden wie du möchtest: du bist immer weg v. Fenster !

Bisher hast du nur große Töne gespuckt, ohne Belege für Erfolge anzubringen.

malnachdenken
11.01.2007, 09:48
Muß f.d. eigentlich virtuell das Jugendschutzgesetz aushängen ?

Du sprichst wirres Zeug. Vielleicht solltest Du mit dem Bier nicht so früh anfangen. Das würde Dir besser bekommen.

KrascherHistory
11.01.2007, 09:54
Du sprichst wirres Zeug. Vielleicht solltest Du mit dem Bier nicht so früh anfangen. Das würde Dir besser bekommen.

Wieso früh ? Ich trinke den Rest v. Gestern.

malnachdenken
11.01.2007, 09:58
Wieso früh ? Ich trinke den Rest v. Gestern.

Das merkt man.

KrascherHistory
11.01.2007, 10:19
Das merkt man.

Anders erträgt man dich auch nicht f. längere Zeit.

Dein Kommentar zum Art. 20 (4) fehlt noch.

malnachdenken
11.01.2007, 10:21
Anders erträgt man dich auch nicht f. längere Zeit.

Dein Kommentar zum Art. 20 (4) fehlt noch.

hier wurde schon genug darüber geredet mit dem gleichen Ergebnis: Du verstehst eh nichts von Gesetzen. Du solltest lernen Texte auch zu verstehen. Das würde Dir einige Peinlichkeiten ersparen.

KrascherHistory
11.01.2007, 10:38
hier wurde schon genug darüber geredet mit dem gleichen Ergebnis: Du verstehst eh nichts von Gesetzen. Du solltest lernen Texte auch zu verstehen. Das würde Dir einige Peinlichkeiten ersparen.

Komisch. Gepostete BVerWG-Urteile werden mit: du verstehst nix - bewertet.
Verstehen die Richter auch nix ? :)) :))

Fachmaf
11.01.2007, 10:47
Anders erträgt man dich auch nicht f. längere Zeit.
Dein Kommentar zum Art. 20 (4) fehlt noch.

KracherDummy, warum liest du nicht einfach mal den Text des Art.20 Abs.4 GG?:

"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. "

Das Widerstandsrecht soll "diese Ordnung", also die des Grundgesetzes, schützen. Die Abhilfe muß dann auf deren Schutz bzw. Wiederherstellung gerichtet sein. Damit bist du raus.

Fachmaf
11.01.2007, 10:48
Komisch. Gepostete BVerWG-Urteile werden mit: du verstehst nix - bewertet.
Verstehen die Richter auch nix ?

Doch, durchaus, allerdings verstehst du nicht, was sie schreiben, weil du dich weigerst, den begrifflichen Kontext zu erfassen.

malnachdenken
11.01.2007, 10:54
Komisch. Gepostete BVerWG-Urteile werden mit: du verstehst nix - bewertet.
Verstehen die Richter auch nix ? :)) :))

Du verstehst nix. Das ist das Problem.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:06
KracherDummy, warum liest du nicht einfach mal den Text des Art.20 Abs.4 GG?:

"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. "

Das Widerstandsrecht soll "diese Ordnung", also die des Grundgesetzes, schützen. Die Abhilfe muß dann auf deren Schutz bzw. Wiederherstellung gerichtet sein. Damit bist du raus.

Wenn ein juristisches Standesrecht

Urkundenfälschung
Amtsanmaßung
Amtsmißbrauch
Vorteilsgewährung/im Amt
Nötigung
Erpressung
Protokollfälschung
Prozeßbetrug
Täuschungetc.

bei allen Schwarzkitteln deckt und die "Strafverfolgung" unmöglich macht dann ist "andere Abhilfe" wohl nicht in Sicht.

Was gäbe es denn noch ?