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Vollständige Version anzeigen : Merkel:Keine Volksabstimmungenzu EU-Verf. Wie wuerden Sie bei einer



alberich1
26.01.2007, 15:35
Volksabstimmung entscheiden?Wollt Ihr die EU-Verfassung?

Kronauer
26.01.2007, 15:51
NEIN! Hinweg mit diesem Post-Sowjetischen Gebilde!!! Jagt das komplette Brüssler Politbüro in die Wüste!!!

Madday
26.01.2007, 15:55
Keine EU-Verfassung => keine EU-Erweiterung.

Ablehnung!

Nebulus
26.01.2007, 15:57
Einem PISA-geschädigtes Volk wie uns Deutschen auch noch einen Volksentscheid zuzumuten, ist wohl das Letzte.

Bruddler
26.01.2007, 15:58
Volksabstimmung....
Ich hoffe, das franzoesische und das hollaendische Volk bleibt weiterhin standhaft !!!

Atheist
26.01.2007, 16:01
Einem PISA-geschädigtes Volk wie uns Deutschen auch noch einen Volksentscheid zuzumuten, ist wohl das Letzte.

du tust mir leid das du dein Land so hassen musst:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

wie dieser alt 68er Spinner Rainer Langhans... der sagt man müsse sich schämen ein Deutscher zu seinen weil wir alle die Nachfahren von Mördern sind:rolleyes: :rolleyes:


was geht eigentlich in deinem kranken Kopf rum Nebelbacke???

Ein Volksschädling bist du!!... allerübelster Sorte

Giri
26.01.2007, 16:06
Volksabstimmung....
Ich hoffe, das franzoesische und das hollaendische Volk bleibt weiterhin standhaft !!!

Waere wohl derzeit die einzige Hoffnung.

alberich1
26.01.2007, 16:08
Einem PISA-geschädigtes Volk wie uns Deutschen auch noch einen Volksentscheid zuzumuten, ist wohl das Letzte.

Um die Deutschen so zu verbloeden,dass sie nicht merken wuerden,wie sie durch die EU-Verfassung geschaedigt werde,reicht das Schulsystem nicht aus.

Giri
26.01.2007, 16:19
Um die Deutschen so zu verbloeden,dass sie nicht merken wuerden,wie sie durch die EU-Verfassung geschaedigt werde,reicht das Schulsystem nicht aus.

Ist ja eigentlich traurig, dass man das Volk fuer so "benachteiligt" haelt, dass es nicht im Stande waere, abzustimmen. PISA hat ja wohl auch mit dem Bildungsprogramm zu tun und ist kein Ergebnis, dass aus der angeblichen Dummheit der Schueler abzuleiten ist. Kann mir doch keiner einreden, dass das Bildungsprogramm dem "sinkenden" Niveau der Schueler angepasst wurde, umgekehrt wird ein Schuh daraus, das Bildungsprogramm wurde erfolgreich dazu eingesetzt das Ergebnis der PISA Studien zu erreichen. Wenn das Volk nun so "benachteiligt" waere koennten wir uns eigentlich Wahlen schenken. Dann gibts am Tag der Wahl Freibier, jeder holt sich seine Mass Bier ab und geht wieder nach Hause.

Bruddler
26.01.2007, 16:22
Ist ja eigentlich traurig, dass man das Volk fuer so "benachteiligt" haelt, dass es nicht im Stande waere, abzustimmen. PISA hat ja wohl auch mit dem Bildungsprogramm zu tun und ist kein Ergebnis, dass aus der angeblichen Dummheit der Schueler abzuleiten ist. Kann mir doch keiner einreden, dass das Bildungsprogramm dem "sinkenden" Niveau der Schueler angepasst wurde, umgekehrt wird ein Schuh daraus, das Bildungsprogramm wurde erfolgreich dazu eingesetzt das Ergebnis der PISA Studien zu erreichen. Wenn das Volk nun so "benachteiligt" waere koennten wir uns eigentlich Wahlen schenken. Dann gibts am Tag der Wahl Freibier, jeder holt sich seine Mass Bier ab und geht wieder nach Hause.

In der Tat:
Unsere sogen. "Wahlen" sind eigentlich nichts anderes als eine Farce ! :rolleyes:

alberich1
26.01.2007, 16:24
Ist ja eigentlich traurig, dass man das Volk fuer so "benachteiligt" haelt, dass es nicht im Stande waere, abzustimmen. PISA hat ja wohl auch mit dem Bildungsprogramm zu tun und ist kein Ergebnis, dass aus der angeblichen Dummheit der Schueler abzuleiten ist. Kann mir doch keiner einreden, dass das Bildungsprogramm dem "sinkenden" Niveau der Schueler angepasst wurde, umgekehrt wird ein Schuh daraus, das Bildungsprogramm wurde erfolgreich dazu eingesetzt das Ergebnis der PISA Studien zu erreichen. Wenn das Volk nun so "benachteiligt" waere koennten wir uns eigentlich Wahlen schenken. Dann gibts am Tag der Wahl Freibier, jeder holt sich seine Mass Bier ab und geht wieder nach Hause.

Naja,im Grunde koennen wir uns die Wahlen auch schenken,denn die,die durch Propaganda die Wahlen bisher gewonnen haben,haben danach sowieso allesamt aufs Volk gesch..... und die Lobby ihrer Wirtschaftssponsoren betrieben.

Don
26.01.2007, 16:28
Einem PISA-geschädigtes Volk wie uns Deutschen auch noch einen Volksentscheid zuzumuten, ist wohl das Letzte.

Nun, ich habe mir das zweifelhafte Vergnügen gegönnt, dieses Machwerk zu lesen.
Es ist in dieser Form definitiv unakzeptabel und ich habe den Eindruck, der Umfang und die idiotische Detailverliebtheit wurden dezidiert so gestaltet um es für den Bürger bereits im Inhalt, aber noch mehr in seinen Auswirkungen absolut unverständlich zu halten.
Diese sogenannte Verfassung per Deklamation einiger unverantwortlicher Profilneurotiker zur gesellschaftlichen Rechtsgrundlage einer Europäischen Union machen zu wollen, ist ein krimineller Akt.
Die Franzosen sollten schon mal die Guillotine abstauben.

Giri
26.01.2007, 16:31
Nun, ich habe mir das zweifelhafte Vergnügen gegönnt, dieses Machwerk zu lesen.
Es ist in dieser Form definitiv unakzeptabel und ich habe den Eindruck, der Umfang und die idiotische Detailverliebtheit wurden dezidiert so gestaltet um es für den Bürger bereits im Inhalt, aber noch mehr in seinen Auswirkungen absolut unverständlich zu halten.
Diese sogenannte Verfassung per Deklamation einiger unverantwortlicher Profilneurotiker zur gesellschaftlichen Rechtsgrundlage einer Europäischen Union machen zu wollen, ist ein krimineller Akt.
Die Franzosen sollten schon mal die Guillotine abstauben.

Koennen wir uns die ausleihen?

alberich1
26.01.2007, 16:36
Nun, ich habe mir das zweifelhafte Vergnügen gegönnt, dieses Machwerk zu lesen.
Es ist in dieser Form definitiv unakzeptabel und ich habe den Eindruck, der Umfang und die idiotische Detailverliebtheit wurden dezidiert so gestaltet um es für den Bürger bereits im Inhalt, aber noch mehr in seinen Auswirkungen absolut unverständlich zu halten.
Diese sogenannte Verfassung per Deklamation einiger unverantwortlicher Profilneurotiker zur gesellschaftlichen Rechtsgrundlage einer Europäischen Union machen zu wollen, ist ein krimineller Akt.
Die Franzosen sollten schon mal die Guillotine abstauben.


Ist doch klar!
Wenn das Volk erstmal begriffen hat,was da drin steht,dann gibt es nicht nur schweigende Ablehnung,sondern einen Aufstand.

Giri
26.01.2007, 16:39
Ist doch klar!
Wenn das Volk erstmal begriffen hat,was da drin steht,dann gibt es nicht nur schweigende Ablehnung,sondern einen Aufstand.

Aufstand wird es wohl nicht geben, glaube nicht, dass dies in unserer Natur liegt, meine das Volk damit, nicht den Einzelnen.

Kronauer
26.01.2007, 16:59
(1) Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten, ...[]

Mit diesem Satz beginnt dieses Pamphlet! Mein Wille ist das NICHT und wird es auch nie sein und ich wette ne Kiste Bier und nen Zentner Tabak, das dies die meisten Deutschen auch so sehen!

Walter Hofer
26.01.2007, 17:08
Zitat von http://europa.eu/constitution/de/ptoc2_de.htm#a3
(1) Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten, ...[]


Mit diesem Satz beginnt dieses Pamphlet! Mein Wille ist das NICHT und wird es auch nie sein und ich wette ne Kiste Bier und nen Zentner Tabak, das dies die meisten Deutschen auch so sehen!

okay, du bist PDS- oder Nichtwähler oder Wähler der Zentrumspartei.

Die meisten Deutschen sehen das so: die CDU, SPD, FDP und Grünen -Wähler

dimu
26.01.2007, 17:09
Einem PISA-geschädigtes Volk wie uns Deutschen auch noch einen Volksentscheid zuzumuten, ist wohl das Letzte.
bist schon eine außerordentliche traurige gestalt.
bei dir lässt sich dein PISA-schaden voll erkennen.

wenn es eine volksabstimmung in diesem lande gäbe,
könnten sich unsere seelenverkäufer selbst eine kugel geben,
eh es das volk macht.
.

Kronauer
26.01.2007, 17:12
okay, du bist PDS- oder Nichtwähler oder Wähler der Zentrumspartei.

Die meisten Deutschen sehen das so: die CDU, SPD, FDP und Grünen -Wähler

Fehlen da nicht einige Parteien in der Aufzählung? *nackenschlag*... na? Ich warte! Wirds bald!

bernhard44
26.01.2007, 17:14
Einem PISA-geschädigtes Volk wie uns Deutschen auch noch einen Volksentscheid zuzumuten, ist wohl das Letzte.

genau, freie Entscheidungen und Abstimmungen sind allen echten Kommunisten zuwider!
wo kämen wir da hin, wenn jeder wählt was er will!

Grotzenbauer
26.01.2007, 17:16
Volksabstimmung entscheiden?Wollt Ihr die EU-Verfassung?

Ist die EU eine Demokratie? Wurden die Völker gefragt, ob sie die EU wollen ? Nein! Das hat mit Demokratie nichts zu tun! Das hat mit Diktatur zu tun! Wachsamkeit ist angesagt!:rolleyes:

Walter Hofer
26.01.2007, 17:16
Fehlen da nicht einige Parteien in der Aufzählung? *nackenschlag*... na? Ich warte! Wirds bald!

*kopfbatsch ,
zu den Grauen Panthern gehörst du nicht,
und wie ein Bibeltreuer Christ (PBC) siehst du auch nicht aus.

Kronauer
26.01.2007, 17:18
Ist die EU eine Demokratie? Wurden die Völker gefragt, ob sie die EU wollen ? Nein! Das hat mit Demokratie nichts zu tun! Das hat mit Diktatur zu tun! Wachsamkeit ist angesagt!:rolleyes:

Ähnlich dem Sowjeitapparat und wir sind bald seine unmündigen Satellitenstaaten! Das Politbüro sitzt in Brüssel!

Kronauer
26.01.2007, 17:21
*kopfbatsch ,
zu den Grauen Panthern gehörst du nicht,
und wie ein Bibeltreuer Christ (PBC) siehst du auch nicht aus.

Bevor ES seine Wixgriffelchen erhebt, sollte ES nochmal Nachhilfe in Sachen dt. Parteienlandschaft nehmen. Peinlich :)) *ES vom Stuhl tret´*

Walter Hofer
26.01.2007, 17:24
okay, Zugabe:

Familienpartei und Ökologische Partei, regional: Bayernpartei;
CSU ist momentan mental blockiert!

Kronauer
26.01.2007, 17:33
okay, Zugabe:

Familienpartei und Ökologische Partei, regional: Bayernpartei


Schaun mer mal, ob sich die Liste komplettieren lässt

AFB
APD
APPD
ASP
Aufbruch
BFB
BGD
BSU
BüSo
CPD
Deutschland
Die Partei
DKP
DMP
DP
DSO
DSU
DVU
FDVP
Frauen
Freie Wähler
FPD
future!
Handy
HP
KPD
MLPD
Naturgesetz
Neues Forum
NPD
Offensive D
ödp
PASS
PBC
PRG
Pro DM/Schill
PSG
Regenbogen HH
REP
Spasspartei
SSW
STATT
Tierschutz
Unabhängige
Violette
WASG
Zentrum

Koslowski
26.01.2007, 18:16
Eine Verfassung legt die rechtlichen Grundlagen eines Staates fest. Die EU ist kein Staat sondern ein Bündniss. Das ist ja schon formal totaler Unsinn.

Sterntaler
26.01.2007, 18:20
schon klar, das man Angst vorm Volk hat, und es ummündig hält, für Merkel ist, als alte SED Kaderin Demokratie eh ein Fremdwort.

Walter Hofer
26.01.2007, 18:45
du hast Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative ...........

vergessen:

http://www.die-partei-rlp.de/download/wahlwerbespot01.html

http://www.die-partei-rlp.de/download/wahlwerbespot04.html



http://mitglied.lycos.de/jblparagon/pardon-satire/pardonsmilie25.gif

Der Patriot
26.01.2007, 19:11
Ich lehne die momentan ausgearbeitete Verfassung ab. Auch wenn ich nur Teile des Inhalts kenne.

Nehmen wir mal an es gibt eine neue Version, der EU-Verfassung:

1. Ich würde mit Nein stimmen, wenn sie die Rechte der Mitgliedsstaat beschneidet.
2. Ich würde mit Nein stimmen, wenn weiter mir wichtige Punkt entgegen meiner Meinung stehen.
2. Ich würde mit Nein stimmen, wenn nicht in allen 27 Staaten eine Volksabstimmung stattfindet.

dimu
27.01.2007, 11:26
.
tante Merkel hat sich einen erstklassigen korb in chechien geholt.
einen größeren kann man ihr nicht geben.
daaaaaaaaaaa kommt freude auf.

Klaus hatte erst am Donnerstag vor "schnellen, radikalen und abrupten" Lösungen für den ins Stocken geratenen Verfassungsprozess gewarnt und den Verfassungsvertrag "in seiner jetzigen Form" als "unannehmbar" bezeichnet.

Neben Tschechien haben Polen, Großbritannien, Irland, Portugal, Dänemark und Schweden den Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung auf unbestimmte Zeit verschoben oder ausgesetzt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,462595,00.html

zum anderen gibts da noch etliche länder, die dieser tante ebenfalls weiterhin einen korb schenken werden.
eine eu-verfassung, so wie sie tante merkel möchte, steht in weiter ferne.
.

Sterntaler
27.01.2007, 11:27
die Merkel ist in Prag abgeblitz wurden.

Walter Hofer
27.01.2007, 11:33
Hat der tschechische Präsident auch gesagt, wo sie die Vorbehalte sehen ?
Nur einfach in die EU reinkommen, wie Polen, um dann NEIN zu sagen, ist zu dürftig.

Argumente der Kritiker

* Zweifel bzw. Ablehnung von Aspekten der EU-Politik
o die „Dienstleistungs-Richtlinie“
o Bevorzugung des Binnenmarktes vor sozialen Aspekten
o zu rasche EU-Erweiterung und Befürchtungen vor einer „Überdehnung“ der EU:
o die zu großen wirtschaftlich-sozialen Unterschiede zu einigen der 10 Beitrittsländer der EU-Erweiterung 2004
o Ablehnung eines Beitritts der Türkei
o Sorge vor zu frühem Beitritt der Ukraine und der südosteuropäischen Länder
o Unmut über Änderungen am EU-Stabilitätspakt
o Befürchtungen über den Verlust von Arbeitsplätzen; an die Beitrittsländer oder durch Stellenabbau

* Zweifel an der Effektivität der Unionsgremien
o Mangel demokratischer Legitimierung und
o die anhaltend schlechte Wirtschaftslage.

* „Bürgerferne“ der Unionsgremien
o Ärger über die „Brüsseler Bürokratie“ und
o das dort praktizierte Lobbying
o über die Modalitäten der Bezahlung der Abgeordneten im EU-Parlament („Spesenritter“)

* Französische Innenpolitik:
o Gegenreaktion auf die prononcierten PRO-Appelle von Präsident Chirac
o „Denkzettel“ für ihn und die Regierung

Bruddler
27.01.2007, 11:36
.
tante Merkel hat sich einen erstklassigen korb in chechien geholt.
einen größeren kann man ihr nicht geben.
daaaaaaaaaaa kommt freude auf.

Klaus hatte erst am Donnerstag vor "schnellen, radikalen und abrupten" Lösungen für den ins Stocken geratenen Verfassungsprozess gewarnt und den Verfassungsvertrag "in seiner jetzigen Form" als "unannehmbar" bezeichnet.

Neben Tschechien haben Polen, Großbritannien, Irland, Portugal, Dänemark und Schweden den Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung auf unbestimmte Zeit verschoben oder ausgesetzt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,462595,00.html

zum anderen gibts da noch etliche länder, die dieser tante ebenfalls weiterhin einen korb schenken werden.
eine eu-verfassung, so wie sie tante merkel möchte, steht in weiter ferne.
.

Die Hässliche aus Meck-Pomm hat vermutlich gedacht, dass sie mit ihrem unwiderstehlichen Charme die Tschechen um den Finger wickeln kann ! :vogel: :hihi:

klartext
27.01.2007, 11:38
Mit diesem Satz beginnt dieses Pamphlet! Mein Wille ist das NICHT und wird es auch nie sein und ich wette ne Kiste Bier und nen Zentner Tabak, das dies die meisten Deutschen auch so sehen!
....und der Staaten Europas ?
Zu allererst sind diese Staaten zu definieren, damit der räumliche Geltungsbereich dieser Verfassung präzisiert ist. Da liegt ein gravierender Mangel schon im Ansatz vor.
Wo endet Europa - diese Frage muss zuerst beantwortet werden.

Quo vadis
27.01.2007, 11:43
....und der Staaten Europas ?
Zu allererst sind diese Staaten zu definieren, damit der räumliche Geltungsbereich dieser Verfassung präzisiert ist. Da liegt ein gravierender Mangel schon im Ansatz vor.
Wo endet Europa - diese Frage muss zuerst beantwortet werden.

Wenn es nach Brüssel geht wohl irgendwo in der Kalmückensteppe.....:hihi: :hihi:

dimu
27.01.2007, 11:45
.
unsere politiker sind die vorreiter und vorantreiber einer solchen verfassung.

hier wird wieder klar deutlich, dass unsere seelenverkäufer, wie schon vielfach erwiesen die deutsche nationalität zerschlagen. sie haben jedes nationale ehrgefühl auf schändliche weise und zum schaden für land und leute verkauft.

kein anderes land der eu hat derartige volkszerfleischer und verderber in diesem ausmaß zu bieten.
.

Sterntaler
27.01.2007, 11:46
richtig , denn sie arbeiten nicht im Auftrag der Deutschen.

Walter Hofer
27.01.2007, 11:48
Die zentralen Knackpunkte sind :

- die Sozialcharta (Ablehnung von Irland und Großbritannien)

- die Entmachtung der Legislative in den Länderparlamenten


Als ein zentraler Punkt für die Ablehnung gilt die "Entmachtung des Bundestages". Die Neinsager kritisieren dabei nicht allein die Kompetenzverlagerung von der nationalen auf die europäische Ebene, sondern auch, daß damit ein Machtzuwachs der Exekutive gegenüber der Legislative einhergehe. Nicht das EU-Parlament werde durch die Verfassung gestärkt, sondern die Kommission und der Ministerrat. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von parlamentarischer Demokratie.

- fehlender Gottesbezug


Der fehlende Gottesbezug stört als Hauptursache die Christlich-Konservativen. In der EU-Verfassung sei das christlich-jüdische Erbe Europas nicht gewürdigt, was einer "Weichenstellung" für den Beitritt der Türkei und weiterer Länder außerhalb des europäischen Kulturkreises gleichkomme.

Bruddler
27.01.2007, 11:50
.
unsere politiker sind die vorreiter und vorantreiber einer solchen verfassung.

hier wird wieder klar deutlich, dass unsere seelenverkäufer, wie schon vielfach erwiesen die deutsche nationalität zerschlagen. sie haben jedes nationale ehrgefühl auf schändliche weise und zum schaden für land und leute verkauft.

kein anderes land der eu hat derartige volkszerfleischer und verderber in diesem ausmaß zu bieten.
.

Haben unsere Volkszerfleischer ("Volksvertreter") bei ihrer Amtseinfuehrung
nicht geschworen Schaden vom deutschen Volk abzuwenden ?

http://www.gwebspace.de/abrahamweb/knast.gif Wie hoch ist eigentlich das Strafmass fuer Meineid ? ? ?(

Giri
27.01.2007, 11:58
.
tante Merkel hat sich einen erstklassigen korb in chechien geholt.
einen größeren kann man ihr nicht geben.
daaaaaaaaaaa kommt freude auf.

Klaus hatte erst am Donnerstag vor "schnellen, radikalen und abrupten" Lösungen für den ins Stocken geratenen Verfassungsprozess gewarnt und den Verfassungsvertrag "in seiner jetzigen Form" als "unannehmbar" bezeichnet.

Neben Tschechien haben Polen, Großbritannien, Irland, Portugal, Dänemark und Schweden den Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung auf unbestimmte Zeit verschoben oder ausgesetzt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,462595,00.html

zum anderen gibts da noch etliche länder, die dieser tante ebenfalls weiterhin einen korb schenken werden.
eine eu-verfassung, so wie sie tante merkel möchte, steht in weiter ferne.
.

Hoert sich nach einer guten Nachricht an.

Stockinger
27.01.2007, 12:01
Ob Angie Merknix die Verfassung je gelesen hat?

http://www.eu-verfassung.org/

Walter Hofer
27.01.2007, 12:12
Die sog. "Reflexionsphase" ist vorbei!

Spätestens jetzt, seitdem Deutschland, wieder die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat, wird die Diskussion um die gescheiterte EU-Verfassung wieder an Fahrt gewonnen haben. Dies zeigt der aktuelle Besuch in Tschechien.

Es gehört zu den ehrgeizigen Zielen der Bundeskanzlerin, eine Verfassung verabschieden zu lassen, die institutionell über Nizza hinaus geht und inhaltlich das neoliberale Programm der EU festschreibt. Nebenbei soll auch die Militarisierung der EU - so wie es im Verfassungsvertrag vorgesehen war - festgezurrt werden. Wir dokumentieren im Vorfeld des EU-Gipfels von Wien zwei konträre Stellungnahmen: Sylvia-Yvonne Kaufmann (Linksfraktion im EU-Parlament), die seit geraumer Zeit die EU-Verfassung gegen linke und friedensbewegte Kritik verteidigt, nimmt in ihrem Beitrag natürlich die Pro-Position ein. Elisabeth Gauthier, Frankreich, die sich stark engagiert hatte bei der Kampagne für ein "Non" zur Verfassung, begründet in ihrem Beitrag, warum das Nein auch heute noch richtig ist.

Beide Beiträge wurden in der Wochenzeitung "Freitag" veröffentlicht.

http://forwardme.de/63e900.go

Die Debatte um die EU-Verfassung wird neu aufgerollt - Sylvia-Yvonne Kaufmann (Pro) will "die Substanz erhalten", Elisabeth Gauthier die "Revitalisierung" Europas, aber nicht der Verfassung, lesenswert.

klartext
27.01.2007, 12:13
Haben unsere Volkszerfleischer ("Volksvertreter") bei ihrer Amtseinfuehrung
nicht geschworen Schaden vom deutschen Volk abzuwenden ?

http://www.gwebspace.de/abrahamweb/knast.gif Wie hoch ist eigentlich das Strafmass fuer Meineid ? ? ?(
Da soll es dann wohl heissen: Schaden von den Völkern Europas abzuwenden.
Eigentlich geht es um etwas anderes.
Es gibt ja bereits jede Menge EU-Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen und sogar einen Europäischen Gerichtshof, denen jedoch die eigentliche Basis, also eine Verfassung fehlt.
Man hat ein Haus gebaut und mit der zweiten Etage angefangen. Plötzlich merkt man, dass die erste Etage und das Fundament fehlt. Dies soll jetzt nachträglich eingezogen werden.

dimu
27.01.2007, 12:15
.
was diese herrschaften in unserem lande betreiben
ist ein holocaust am eigenem volk.
.

Walter Hofer
27.01.2007, 12:18
.
was diese herrschaften in unserem lande betreiben
ist ein holocaust am eigenem volk.
.

erzähl kein Blech, wäre die EU-Verfassung in der jetzigen Form in Kraft,
würdest du gar nichts merken.

klartext
27.01.2007, 12:19
.
was diese herrschaften in unserem lande betreiben
ist ein holocaust am eigenem volk.
.
Naja, der Grundgedanke ist nicht schlecht. Nachdem sich die Völker Europas jahrhundertelang die Köpfe eingeschlagen haben, soll ein Konstrukt errichtet werden, das einen Krieg in Europa sicher ausschliesst.
Ob es dafür allerdings nötig ist, auch noch den den Krümmungsgrad einer Gurke festzulegen, ist eher zweifelhaft.

Bruddler
27.01.2007, 12:20
Da soll es dann wohl heissen: Schaden von den Völkern Europas abzuwenden.
Eigentlich geht es um etwas anderes.
Es gibt ja bereits jede Menge EU-Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen und sogar einen Europäischen Gerichtshof, denen jedoch die eigentliche Basis, also eine Verfassung fehlt.
Man hat ein Haus gebaut und mit der zweiten Etage angefangen. Plötzlich merkt man, dass die erste Etage und das Fundament fehlt. Dies soll jetzt nachträglich eingezogen werden.

Im normalen Alltag wuerde man den oder die Bauleiter wegen vorsaetzlichem Murks standrechtlich erschiessen !? :]

Sterntaler
27.01.2007, 12:20
Ob Angie Merknix die Verfassung je gelesen hat?

http://www.eu-verfassung.org/

die kennt die, auch den Zweck, der damit erzielt werden soll.:]

Nebulus
27.01.2007, 12:22
.
was diese herrschaften in unserem lande betreiben
ist ein holocaust am eigenem volk.
.

.
Wie infam muss man sein, um das Wort Holocaust in diesem Zusammenhang zu gebrauchen. Nur Neonazis und ihre Gesinnungsgenossen tun dies so ungeniert
.

Nebulus
27.01.2007, 12:27
Im normalen Alltag wuerde man den oder die Bauleiter wegen vorsaetzlichem Murks standrechtlich erschiessen !? :]
Merke, dein "normaler Alltag" ist nicht der Alltag von normalen Deutschen. Da muss man schon was Kräftiges an der Klatsche haben, um so einen Mist zu verzapfen.

klartext
27.01.2007, 12:31
.
Wie infam muss man sein, um das Wort Holocaust in diesem Zusammenhang zu gebrauchen. Nur Neonazis und ihre Gesinnungsgenossen tun dies so ungeniert
.
Dann sagen wir doch besser, es ist ein GULAG am eigenen Volk. Einverstanden ?

Stockinger
27.01.2007, 12:34
Naja, der Grundgedanke ist nicht schlecht. Nachdem sich die Völker Europas jahrhundertelang die Köpfe eingeschlagen haben, soll ein Konstrukt errichtet werden, das einen Krieg in Europa sicher ausschliesst.
Ob es dafür allerdings nötig ist, auch noch den den Krümmungsgrad einer Gurke festzulegen, ist eher zweifelhaft.


Friedensgefährdend

Mit dem EU-Verfassungsvertrag wird die Militarisierung der Europäischen Union bis hin zur globalen Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben. Der Verfassungsvertrag soll der EU die "auf militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen" (Art I-41 Abs. 1) sichern. Eine zusätzliche kerneuropäische Militarisierung wird mit der "ständigen strukturierten Zusammenarbeit" (III-312) etabliert. Aufrüstung wird Verfassungsgebot: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art. I-41 Abs. 3) . Die Petersbergaufgaben werden um noch weiter reichende militärische Interventionsmöglichkeiten erweitet bis hin zu 'Abrüstungskriegen' (III-309) . Eine "Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung" wird die Aufrüstung der Mitgliedstaaten überwachen und zudem "zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" durchsetzen (III-311) .



So sieht es ein wenig anders aus, @Klartext.

Walter Hofer
27.01.2007, 12:38
Möglicherweise wird es einen neuen Verfassungskonvent geben, um den Ratifizierungsprozess wieder ins Lot zu bringen. Dazu gehört auch der Trick, den Verfassungsvertrag zu einem Grundlagenvertrag herunterzustufen. So könnte es bei einem Nizza plus bleiben.

Gleichzeitig setzt der neoliberale Mainstream alles daran, die Verfassung solange auf Eis zu legen, bis ihr Verbrauchsdatum abgelaufen ist und sie entsorgt werden kann.

Die neoliberalen und konservativen EU-Verfassungsgegner kann ich verstehen:

Eine Verfassung, die auf Sozialpolitik, Sozialstandards und Vollbeschäftigung orientiert oder Tarifautonomie stärkt, stört dabei nur. Deutsche Bank, Europäische Zentralbank und andere neoliberale Vorreiter hatten gerade diese Verfassungsziele heftig attackiert. Sie wollen die EU als Freihandelszone de Luxe, die auf drei Säulen ruht: Deregulierung, Marktradikalismus und Wettbewerb.

ppp
27.01.2007, 12:43
obwohl ich die mehrheit der bürger für unfähig halte ("vox populi, vox rindvieh"), hätte eine abstimmung über den verfassungsentwurf seinen charme. das wäre maximal-demokratisch und würde zur ablehnung führen. ich lehne die derzeitige "verfaßtheit" der eu ab.

Nebulus
27.01.2007, 12:53
Dann sagen wir doch besser, es ist ein GULAG am eigenen Volk. Einverstanden ?Auch diese Formulierung ist reinstes Neonazi-Deutsch und unwürdig, überhaupt gedacht zu werden. Aber es bleibt natürlich dir überlassen, die Dinge so zu nennen, wie du glaubst, sie nennen zu müssen.

Walter Hofer
27.01.2007, 12:58
Mit dem EU-Verfassungsvertrag wird die Militarisierung der Europäischen Union bis hin zur globalen Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben. Der Verfassungsvertrag soll der EU die "auf militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen" (Art I-41 Abs. 1) sichern. Eine zusätzliche kerneuropäische Militarisierung wird mit der "ständigen strukturierten Zusammenarbeit" (III-312) etabliert. Aufrüstung wird Verfassungsgebot: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art. I-41 Abs. 3)

Das ist bis 2008/10 bereits abgeschlossen. Unabhängig von der EU-Verfassung werden große Teile der nationalen Militäreinheiten zu einer europäischen Interventionsarmee umgerüstet.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit führt die Europäische Union den militärischen Einsatz in Bosnien – Herzegowina (EUFOR). Am 02. Dezember 2004 ging nach neun Jahren der erste Kampfeinsatz in der NATO−Geschichte zu Ende. Mit der Kommandoübergabe der multinationale Friedenstruppe "Stabilization Force" (SFOR) an die European Union Force (EUFOR) übernahm die Europäische Union mit der Operation "Althea" die bislang größte militärische Operation der Union.

http://forwardme.de/63e902.go

Don
27.01.2007, 13:00
Wir haben ein Europakonstrukt, das in seiner Ausprägung zutiefst undemokratisch ist und den Unwillen der Mehrzahl europäischer Bürger erregt.
Eine Kommission, gleichzeitig Legislativ- und Exekutivorgan, dessen häufig unsinnige Vorlagen vom Minsterrat konfliktvermeidend abgenickt werden und dann die meisten Länderparkamente ungelesen passieren ist ein Unding.
Ein Europaparlament, nichts weiter als ein Spesensumpf, dessen Abgeordnete nur einer verschwindenden Anzahl der Europäer überhaupt bekannt sind und von denen niemand weiß was sie eigentlich machen, ebenfalls.
In dieses System eine Verfassung einzuziehen die ebenfalls keiner kennt und über die bezeichnenderweise bei uns nur deshalb überhaupt berichtet wurde weil die Franzosen und die Holländer sie glücklicherweise ablehnten, ist bereits schlimmer als jede Diktatur es vermöchte. Dort macht man wenigstens noch Propaganda für solche Maßnahmen, das erachtete man bei uns bereits als überflüssig.

Sterntaler
27.01.2007, 13:01
Wir haben ein Europakonstrukt, das in seiner Ausprägung zutiefst undemokratisch ist und den Unwillen der Mehrzahl europäischer Bürger erregt.
Eine Kommission, gleichzeitig Legislativ- und Exekutivorgan, dessen häufig unsinnige Vorlagen vom Minsterrat konfliktvermeidend abgenickt werden und dann die meisten Länderparkamente ungelesen passieren ist ein Unding.
Ein Europaparlament, nichts weiter als ein Spesensumpf, dessen Abgeordnete nur einer verschwindenden Anzahl der Europäer überhaupt bekannt sind und von denen niemand weiß was sie eigentlich machen, ebenfalls.
In dieses System eine Verfassung einzuziehen die ebenfalls keiner kennt und über die bezeichnenderweise bei uns nur deshalb überhaupt berichtet wurde weil die Franzosen und die Holländer sie glücklicherweise ablehnten, ist bereits schlimmer als jede Diktatur es vermöchte. Dort macht man wenigstens noch Propaganda für solche Maßnahmen, das erachtete man bei uns bereits als überflüssig.

Vollkommen richtig. Die BRD Poltiker arbeiten gegen die deutsche Bevölkerung über die Köpfe der Bevölkerung hinweg ,únd fügen dem deutschen Volk , wo es nur möglich ist, erheblichen Schaden zu.

Walter Hofer
27.01.2007, 13:03
Wir haben ein Europakonstrukt, das in seiner Ausprägung zutiefst undemokratisch ist und den Unwillen der Mehrzahl europäischer Bürger erregt.
Eine Kommission, gleichzeitig Legislativ- und Exekutivorgan, dessen häufig unsinnige Vorlagen vom Minsterrat konfliktvermeidend abgenickt werden und dann die meisten Länderparkamente ungelesen passieren ist ein Unding.

Das haben wir mit und ohne Verfassung. Ohne Verfassung fehlt die Kontrolle über die Kommission völlig.

dimu
27.01.2007, 13:09
.
Wie infam muss man sein, um das Wort Holocaust in diesem Zusammenhang zu gebrauchen. Nur Neonazis und ihre Gesinnungsgenossen tun dies so ungeniert
.

aaaha, hab nicht gewusst, dass dieser begriff bei dir eine schutzmarke ist.

ändert aber nichts an der traurigen tatsache, dass der deutsche bürger dieses landes maßlos um anderer interessen willen ausgbeutet wird, bevormundet wird,
ausgedünnt wird, mit anderer kultur infiltriert wird, gesunder nationalstolz zerschlagen wird, falsch informiert wird, betrogen wird und das alles im interesse dieser volksverderber deren ansinnen es ist, das deutsche volk zu dezimieren und in anderer kultur und auf europäischer basis aufgehen zu lassen.

und du bist einer von diesen befürwortern derartiger boshafter politik, die ganz legal im mantel eines gutmenschen betrieben wird.
bist schon eine degenerierte nummer.
.

dimu
27.01.2007, 13:15
Das haben wir mit und ohne Verfassung. Ohne Verfassung fehlt die Kontrolle über die Kommission völlig.
wenn du diesem moloch eine verfassung zugestehen möchtets, in der hoffnung damit eine kontrolle auszuüben, dann hast du die rechnung ohne diesem moloch gemacht.
genau diese bevollmächtigung braucht das monster, um endgültig alle macht an sich reißen zu können. damit ist auch dein kontollieren wollen vom tisch,- und du hast das nachsehen.
.

Manfred_g
27.01.2007, 13:16
Wir haben ein Europakonstrukt, das in seiner Ausprägung zutiefst undemokratisch ist und den Unwillen der Mehrzahl europäischer Bürger erregt.
Eine Kommission, gleichzeitig Legislativ- und Exekutivorgan, dessen häufig unsinnige Vorlagen vom Minsterrat konfliktvermeidend abgenickt werden und dann die meisten Länderparkamente ungelesen passieren ist ein Unding.
Ein Europaparlament, nichts weiter als ein Spesensumpf, dessen Abgeordnete nur einer verschwindenden Anzahl der Europäer überhaupt bekannt sind und von denen niemand weiß was sie eigentlich machen, ebenfalls.
In dieses System eine Verfassung einzuziehen die ebenfalls keiner kennt und über die bezeichnenderweise bei uns nur deshalb überhaupt berichtet wurde weil die Franzosen und die Holländer sie glücklicherweise ablehnten, ist bereits schlimmer als jede Diktatur es vermöchte. Dort macht man wenigstens noch Propaganda für solche Maßnahmen, das erachtete man bei uns bereits als überflüssig.

Obwohl ich eigentlich tendenzieller EU-Befürworter bin, muß ich dir leider zustimmen. Das ganze EU-Konzept gehört in meinen Augen überarbeitet. Es gehört grundsätzlich und knallhart auf den Prüfstand gestellt, inwieweit die einzelnen Nationen eigentlich am selben Strang ziehen und welche Zukunftskonzepte es auch bezüglich Aussen- und Verteidigungspolitik gibt.
Da ich in einer nationalen Kleinstaaterei für uns überhaupt keine Zukunft sehen kann, ist eine Europäische Vereinigung für mich ohne echte Alternative. Ich frage mich aber auch, ob wir uns derzeit nicht eine der allerschlechtesten Lösungen aufdrücken lassen.

Mauser98K
27.01.2007, 13:17
Dazu müßte ich die EU Verfassung erst kennen.

Aber da ich gegenüber allem was die selbstgefälligen, realitätsfernen, antipatriotischen und extrem gut bezahlten Eurokraten in Brüssel so generieren, sehr vorsichtig bin, könnte ich mir vorstellen, die Verfassung ab zu lehnen.

Bruddler
27.01.2007, 13:19
Merke, dein "normaler Alltag" ist nicht der Alltag von normalen Deutschen. Da muss man schon was Kräftiges an der Klatsche haben, um so einen Mist zu verzapfen.

http://www.gifs-cliparts-kostenlos.de/images/gifs/Kraehe/1/kraehe-6.gif

Nebelkraehe, Du bist einfach nur verbittert, alt und boesartig !

Don
27.01.2007, 13:19
Das haben wir mit und ohne Verfassung. Ohne Verfassung fehlt die Kontrolle über die Kommission völlig.

Falsch.
die Kontrolle üben die nationalen Regierungen aus. Eigentlich.
Mit einer Verfassung verlagert sich das auf das schwarze und unbewegliche Loch EU Parlament. Jedenfalls in der jetzigen Prägung.

Don
27.01.2007, 13:27
Obwohl ich eigentlich tendenzieller EU-Befürworter bin, muß ich dir leider zustimmen. Das ganze EU-Konzept gehört in meinen Augen überarbeitet. Es gehört grundsätzlich und knallhart auf den Prüfstand gestellt, inwieweit die einzelnen Nationen eigentlich am selben Strang ziehen und welche Zukunftskonzepte es auch bezüglich Aussen- und Verteidigungspolitik gibt.
Da ich in einer nationalen Kleinstaaterei für uns überhaupt keine Zukunft sehen kann, ist eine Europäische Vereinigung für mich ohne echte Alternative. Ich frage mich aber auch, ob wir uns derzeit nicht eine der allerschlechtesten Lösungen aufdrücken lassen.

Das sehe ich auch so. Allerdings bevorzuge ich ein schwieriges Europa in dem die Bürgerfreiheit grundsätzlich noch gilt eindeutig gegenüber einem unkontrollierbaren Moloch einer Verwaltungsdiktatur anonymer Bürokraten.

Europa braucht eine Verschnaufpause. Und die erste Maßnahme zur Gestaltung sollte sein, dem Europaparlament die Kontrolle über die Kommission zu überantworten. Dann hätten sie auch endlich was zu tun.
Für eine unbestimmte Zeit sollte es den nationalen Regierungen vorbehalten bleiben, über den Ministerrat die Beschlüsse des Parlaments anzunehmen oder nicht, das gibt Zeit gewisse Geburtsfehler zu korrigieren und die Bürger Europas mit diesem System anzufreunden.
Dann sehen wir weiter. Wir müssen einen Kontinent der sich über Jahrtausende kleinteilige Fehden lieferte nicht während einer Generation in einen Topf pressen. Das muß scheitern.

Quo vadis
27.01.2007, 13:38
Wir haben ein Europakonstrukt, das in seiner Ausprägung zutiefst undemokratisch ist und den Unwillen der Mehrzahl europäischer Bürger erregt.
Eine Kommission, gleichzeitig Legislativ- und Exekutivorgan, dessen häufig unsinnige Vorlagen vom Minsterrat konfliktvermeidend abgenickt werden und dann die meisten Länderparkamente ungelesen passieren ist ein Unding.
Ein Europaparlament, nichts weiter als ein Spesensumpf, dessen Abgeordnete nur einer verschwindenden Anzahl der Europäer überhaupt bekannt sind und von denen niemand weiß was sie eigentlich machen, ebenfalls.
In dieses System eine Verfassung einzuziehen die ebenfalls keiner kennt und über die bezeichnenderweise bei uns nur deshalb überhaupt berichtet wurde weil die Franzosen und die Holländer sie glücklicherweise ablehnten, ist bereits schlimmer als jede Diktatur es vermöchte. Dort macht man wenigstens noch Propaganda für solche Maßnahmen, das erachtete man bei uns bereits als überflüssig.

Dies möchte ich ausdrücklich unterschreiben.;)

dimu
27.01.2007, 13:40
Das sehe ich auch so. Allerdings bevorzuge ich ein schwieriges Europa in dem die Bürgerfreiheit grundsätzlich noch gilt eindeutig gegenüber einem unkontrollierbaren Moloch einer Verwaltungsdiktatur anonymer Bürokraten.

Europa braucht eine Verschnaufpause. Und die erste Maßnahme zur Gestaltung sollte sein, dem Europaparlament die Kontrolle über die Kommission zu überantworten. Dann hätten sie auch endlich was zu tun.
Für eine unbestimmte Zeit sollte es den nationalen Regierungen vorbehalten bleiben, über den Ministerrat die Beschlüsse des Parlaments anzunehmen oder nicht, das gibt Zeit gewisse Geburtsfehler zu korrigieren und die Bürger Europas mit diesem System anzufreunden.
Dann sehen wir weiter. Wir müssen einen Kontinent der sich über Jahrtausende kleinteilige Fehden lieferte nicht während einer Generation in einen Topf pressen. Das muß scheitern.
damit kann ich mich anfreunden.
.

Sterntaler
27.01.2007, 13:40
ich auch, wenn hier in der BRD abgestimmt würde, würden sich wahrscheinlich ca. 80 % dagegen aussprechen, und quer durch die gesamte Bevölkerung von ganz links bis ganz rechts.

Walter Hofer
27.01.2007, 13:40
wenn du diesem moloch eine verfassung zugestehen möchtets, in der hoffnung damit eine kontrolle auszuüben, dann hast du die rechnung ohne diesem moloch gemacht.



Falsch.
die Kontrolle üben die nationalen Regierungen aus. Eigentlich.
Mit einer Verfassung verlagert sich das auf das schwarze und unbewegliche Loch EU Parlament. Jedenfalls in der jetzigen Prägung.

Das ganze System hat sich auch ohne Verfassung Richtung EU verschoben;
eine EU-Verfassung sanktioniert nur die gängige Verfassungspraxis, quasi als Sahnehäubchen. Definitiv sind Länderparlamente bereits zu regionalen Events herabgestuft worden.

Die EU-Bürokratie ist bei weitem nicht so stark wie unsere deutsche, die auf jede EU-Regelung noch einmal das Doppelte draufpackt.

dimu
27.01.2007, 13:48
Das ganze System hat sich auch ohne Verfassung Richtung EU verschoben;

man hat sie dahin verschoben.

eine EU-Verfassung sanktioniert nur die gängige Verfassungspraxis, quasi als Sahnehäubchen. Definitiv sind Länderparlamente bereits zu regionalen Events herabgestuft worden.

sie hat noch keine 100%ige legimentation. deshalb die eile für eine verfassung.

Die EU-Bürokratie ist bei weitem nicht so stark wie unsere deutsche, die auf jede EU-Regelung noch einmal das Doppelte draufpackt.

richtig.
deshalb hat das merkelferkel eile. ihr (ihnen) gehts noch nicht weit genug.

Manfred_g
27.01.2007, 13:54
Das sehe ich auch so. Allerdings bevorzuge ich ein schwieriges Europa in dem die Bürgerfreiheit grundsätzlich noch gilt eindeutig gegenüber einem unkontrollierbaren Moloch einer Verwaltungsdiktatur anonymer Bürokraten.

Liberalismus, nicht nur wirtschaftlich, sondern bezüglich bürgerlicher Rechte, Freiheit und Selbstverantwortung hat für mich einen hohen Stellenwert.
Warum ich in dieser Hinsicht die EU nicht ganz so stark fürchte, wie einige Mitdiskutanten hier, enbehrt zugegebenermaßen nicht einer gewissen Ironie:
ich überlege mir nämlich ernsthaft, daß auch eine sehr miese EU immer noch das Potential haben könnte, besser zu sein als das was wir "Bundesregierung" nennen.
Patriotismus ist hier ein Wert, den man sich gut konservieren sollte. Heb ihn auf, vielleicht wird er wieder was wert, aber jetzt?? ;)




Europa braucht eine Verschnaufpause. Und die erste Maßnahme zur Gestaltung sollte sein, dem Europaparlament die Kontrolle über die Kommission zu überantworten. Dann hätten sie auch endlich was zu tun.
Für eine unbestimmte Zeit sollte es den nationalen Regierungen vorbehalten bleiben, über den Ministerrat die Beschlüsse des Parlaments anzunehmen oder nicht, das gibt Zeit gewisse Geburtsfehler zu korrigieren und die Bürger Europas mit diesem System anzufreunden.
Dann sehen wir weiter. Wir müssen einen Kontinent der sich über Jahrtausende kleinteilige Fehden lieferte nicht während einer Generation in einen Topf pressen. Das muß scheitern.

Ja, Europa braucht Konsolidierung, Besinnung auf wesentliche Ziele, inklusive der ehrlichen Überprüfung langfristiger Visionen.
Im Moment kommt mir die EU vor, wie ein Auto aus Rost, aber mit einem Sportmotor. Gib einmal Gas und das Ding fällt auseinander.

Schnell gehen muß es nicht, aber der Bürger muß Vorteile sehen und spüren können. Je langsamer und solider Europa wächst, umso mehr realistische Ziele brauchen aber die Bürger, damit sie der ganzen Sache nicht müde werden.

Es ist keine brauchbare Vision, wenn der Bürger ständig hört, man wolle "niemals ein europäischer Bundesstaat werden", gleichzeitig aber das Gefühl hat, daß man offenbar alle Nachteile eines solchen anstrebt (Kosten, Gängelung, rechtliches Wirrwarr, Umverteilung etc.).

Don
27.01.2007, 13:55
Die EU-Bürokratie ist bei weitem nicht so stark wie unsere deutsche, die auf jede EU-Regelung noch einmal das Doppelte draufpackt.

Allerdings richtig. Ein typisch deutsches Phänomen, das mir die Zugehörigkeit zu diesem unserem Land seit langem erheblich vermiest.

Nebulus
27.01.2007, 13:59
aaaha, hab nicht gewusst, dass dieser begriff bei dir eine schutzmarke ist.

ändert aber nichts an der traurigen tatsache, dass der deutsche bürger dieses landes maßlos um anderer interessen willen ausgbeutet wird, bevormundet wird,
ausgedünnt wird, mit anderer kultur infiltriert wird, gesunder nationalstolz zerschlagen wird, falsch informiert wird, betrogen wird und das alles im interesse dieser volksverderber deren ansinnen es ist, das deutsche volk zu dezimieren und in anderer kultur und auf europäischer basis aufgehen zu lassen.

und du bist einer von diesen befürwortern derartiger boshafter politik, die ganz legal im mantel eines gutmenschen betrieben wird.
bist schon eine degenerierte nummer.
.

Danke, aus deiner Tastatur sind solche Personenbeschreibungen etwas, was mich mit Stolz erfüllt.

Erstens hat dein doofes Gequatsche nichts mit der EU-Verfassung oder EU- Erweiterung zu tun!

Zweitens bin ich nicht der Meinung, der Begriff "Holocaust" sei etwa copyright.

Es gebietet einfach der Anstand, auf Vergleiche, wie du sie machst, zu reagieren, zumal wenn sie von einer Charakterlosen Person wie dir kommen.

Spare dir doch einfach deine braune Theatralik a' la "...der deutsche bürger dieses landes...".

Ich bin ein Bürger dieses Landes, fühle mich weder von der EU noch von der Bundespolitik erwähnenswert betrogen. Aber wer selbst zu der Gattung der Betrüger zählt, mag dies wohl anders empfinden. Die zeigen ja besonders gerne mit den Schmutzfingern auf andere.

Also, gehe mal in dich und überlege einmal, warum gerade du soviele Betrügereien erwähnst.

Don
27.01.2007, 14:01
Schnell gehen muß es nicht, aber der Bürger muß Vorteile sehen und spüren können. Je langsamer und solider Europa wächst, umso mehr realistische Ziele brauchen aber die Bürger, damit sie der ganzen Sache nicht müde werden.


Eben so, wie es die anfänglichen 30 Jahre geschehen ist. Leider dachten eine Menge Politiker, das ließe sich auch an den Bürgern vorbei beschleunigen ohne die Fehler der Startphase zu bereinigen (Agrarpolitik als nur ein Beispiel).

dimu
27.01.2007, 14:19
Danke, aus deiner Tastatur sind solche Personenbeschreibungen etwas, was mich mit Stolz erfüllt.

Erstens hat dein doofes Gequatsche nichts mit der EU-Verfassung oder EU- Erweiterung zu tun!

Zweitens bin ich nicht der Meinung, der Begriff "Holocaust" sei etwa copyright.

Es gebietet einfach der Anstand, auf Vergleiche, wie du sie machst, zu reagieren, zumal wenn sie von einer Charakterlosen Person wie dir kommen.

Spare dir doch einfach deine braune Theatralik a' la "...der deutsche bürger dieses landes...".

Ich bin ein Bürger dieses Landes, fühle mich weder von der EU noch von der Bundespolitik erwähnenswert betrogen. Aber wer selbst zu der Gattung der Betrüger zählt, mag dies wohl anders empfinden. Die zeigen ja besonders gerne mit den Schmutzfingern auf andere.

Also, gehe mal in dich und überlege einmal, warum gerade du soviele Betrügereien erwähnst.

:moon: :moon: :moon:
.

klartext
27.01.2007, 16:08
Falsch.
die Kontrolle üben die nationalen Regierungen aus. Eigentlich.
Mit einer Verfassung verlagert sich das auf das schwarze und unbewegliche Loch EU Parlament. Jedenfalls in der jetzigen Prägung.
Eine EU-Verfassung würde endgültig die nationale Kontrolle über wesentliche Rechte und vor allem Steuermechanismen aushebeln, weil diese über den nationalen Verfassungen stehen würde.
Doch Merkel ruft auf dem falschen Fuss Hurra, der Zug ist längst abgefahren, ihre Bemühungen völlig sinnlos.
Haben die Bürger anfangs noch skeptisch, wohlwollend oder in der Mehrzahl eher gleichgültig dem europäischen Treiben zugesehen, sind die Widerstände jetzt stark gewachsen. Schon der Beitritt Rumäniens und Bulgariens wurde mit Grimmen vermerkt, die Drohung, nun auch noch die Türken an die Futternäpfe zu lassen, hat Denkprozesse in Gang gesetzt, die gegen Brüssel arbeiten.
Tendenziell geht die Richtung wieder zurück nach kleineren überschauhbaren Gesellschaftgebilden. Schottland ist bestrebt, sich von England weitgehend abzuspalten, in Spanien haben Teile mehr Autonomie gefordert und erhalten, Belgien ist immer kurz vor einer Spaltung usw.
Die Mehrheit der Bürger akzeptiert es nicht mehr, dass Entscheidungen, die ihn persönlich betreffen, ihm aus einem undurchdringlichen Bürokratie- und interessensnebel aufgezwungen werden, ohne dass irgendwer nach seiner Meinung fragt.
Merkel wird scheitern wie jede weitere Erweiterung. Es ist EU-Konsens, dass es ohne eine Verfassung keine Erweiterung geben wird. In einigen EU-Ländern muss darüber per Volksentscheid abgestimmt werden, die Ablehung ist sicher.
Damit scheint mir das Thema ohnehin erledigt.

dimu
27.01.2007, 16:38
Eine EU-Verfassung würde endgültig die nationale Kontrolle über wesentliche Rechte und vor allem Steuermechanismen aushebeln, weil diese über den nationalen Verfassungen stehen würde.
Doch Merkel ruft auf dem falschen Fuss Hurra, der Zug ist längst abgefahren, ihre Bemühungen völlig sinnlos.
Haben die Bürger anfangs noch skeptisch, wohlwollend oder in der Mehrzahl eher gleichgültig dem europäischen Treiben zugesehen, sind die Widerstände jetzt stark gewachsen. Schon der Beitritt Rumäniens und Bulgariens wurde mit Grimmen vermerkt, die Drohung, nun auch noch die Türken an die Futternäpfe zu lassen, hat Denkprozesse in Gang gesetzt, die gegen Brüssel arbeiten.
Tendenziell geht die Richtung wieder zurück nach kleineren überschauhbaren Gesellschaftgebilden. Schottland ist bestrebt, sich von England weitgehend abzuspalten, in Spanien haben Teile mehr Autonomie gefordert und erhalten, Belgien ist immer kurz vor einer Spaltung usw.
Die Mehrheit der Bürger akzeptiert es nicht mehr, dass Entscheidungen, die ihn persönlich betreffen, ihm aus einem undurchdringlichen Bürokratie- und interessensnebel aufgezwungen werden, ohne dass irgendwer nach seiner Meinung fragt.
Merkel wird scheitern wie jede weitere Erweiterung. Es ist EU-Konsens, dass es ohne eine Verfassung keine Erweiterung geben wird. In einigen EU-Ländern muss darüber per Volksentscheid abgestimmt werden, die Ablehung ist sicher.
Damit scheint mir das Thema ohnehin erledigt.

danke #klartext,

das ist klartext!
.

tommy3333
27.01.2007, 16:52
Obwohl ich eigentlich tendenzieller EU-Befürworter bin, muß ich dir leider zustimmen. Das ganze EU-Konzept gehört in meinen Augen überarbeitet. Es gehört grundsätzlich und knallhart auf den Prüfstand gestellt, inwieweit die einzelnen Nationen eigentlich am selben Strang ziehen und welche Zukunftskonzepte es auch bezüglich Aussen- und Verteidigungspolitik gibt.
Da ich in einer nationalen Kleinstaaterei für uns überhaupt keine Zukunft sehen kann, ist eine Europäische Vereinigung für mich ohne echte Alternative. Ich frage mich aber auch, ob wir uns derzeit nicht eine der allerschlechtesten Lösungen aufdrücken lassen.
Auch ich bin zwar EU-Befürworter, aber diese EU-Verfassung in der gegenwärtigen Form ist ein Mammutprodukt für die Spielwiesen von Juristen - aber keine Verfassung, die auch für das Volk transparent ist, was sie aus meiner Sicht unakzeptabel macht.

In diese Verfassung gehören weder sozialpolit. noch wirtschaftsliberale Inhalte hinein, sondern solche Inhalte, die dem Schutz und Unantastbarkeit der Menschenrechte (also u.a. auch der freiheitl. Grundrechte) dienen. Dazu noch die Leitlinien zum strukturellen Aufbau, der Legitimation und der Arbeit und Kontrolle der europ. Legislative und Exekutive. Alles andere sind gesetzgeberische Inhalte.

Giri
28.01.2007, 05:57
Macht die EU ueberhaupt noch Sinn. Der urspruengliche Gedanke war lobenswert. Heute ist das Ziel der EU nicht klar. Es scheint, dass man gerne die Anzahl der Mitglieder erhoehen will, unabhaengig derer Qualifikation, es werden Mitglieder foermlich gesammelt, was nicht unbedingt gleichzusetzen ist mit einem positiven Ergebnis.
Ist die EU geographisch, also europaeisch ausgelegt, dann verstehe ich nicht die Diskussionen um die Tuerkei, sie wuerde hier nicht dazu gehoeren. Will man weiter den Arm austrecken, hat das mit EU nichts zu tun, sondern es waere dann eine Organisation mit ueberwiegend wirtschaftlichem Hintergrund, politischen Hintergrund koennen wir ausschliessen, da sehr viel dagegen spricht, wie Mentalitaet, Religion moeglicher zusaetzlicher Mitglieder. Wer leistet eigentlich einen Beitrag in der EU, sicherlich nicht die jungen und die neuen Mitglieder. Spricht man von einer treibenden Kraft in der EU, beispielsweise Deutschland oder Frankreich wehren sich bereits die Hollaender und andere Staaten, denen dieses Machtstreben missfaellt. Andrerseits sind zu viele Dinge in den Staaten untereinander ungeklaert, Deutschland-Polen beispielsweise. Ich kann einfach nicht sehen, wo da in Kuerze eine gemeinsame Sprache gesprochen werden soll. EU als Machtkomplex, und zwar europaeisch gesehen ohne Verlinkung mit anderen Interessensgruppen ausserhalb Europas, kann das nicht sehen. Vermutlich ist es nur eine falsche Vorstellung ueber den europaeischen Gedanken. Habe den Eindruck, das ganze Konzept ging gewaltig in die Hose.
Was hat eigentlich Churchill gemeint mit dem Satz "Europa muss sich vereinigen oder es wird untergehen"?

Fernandinho
28.01.2007, 20:08
Auch diese Formulierung ist reinstes Neonazi-Deutsch und unwürdig, überhaupt gedacht zu werden. Aber es bleibt natürlich dir überlassen, die Dinge so zu nennen, wie du glaubst, sie nennen zu müssen.

Wenn ich mir Deine Kommentare durchlese, frage ich mich, ob Neonazis im Vergleich zu Dir nicht doch die sympathischeren sind. /:(

Man kann alles übertreiben ! So ein Gelaber !

Irmingsul
30.01.2007, 13:50
Das Problem an der Sache ist, niemand weiß was in der Verfassung drin steht... Es wäre mehr als idiotisch etwas zu unterzeichnen, was man nicht kennt.

alberich1
30.01.2007, 13:58
Das Problem an der Sache ist, niemand weiß was in der Verfassung drin steht... Es wäre mehr als idiotisch etwas zu unterzeichnen, was man nicht kennt.


Ich habe die letzte Version gruendlich gelesen.
Ein Sammelsurium wirtschaftsliberaler Neuerungen wie z.B die Moeglichkeit,auslaendische Arbeitskraefte nach den Konditionen des Herkunftslandes in Deutschland zu beschaeftigen.
Das hiesse Betriebe,voll mit Bulgaren,die fuer 150 EU/M arbeiten,waehrend die restlichen Deutschen,die noch Arbeit hatten,auf der Strasse landen.

Drosselbart
30.01.2007, 14:07
Die wissen schon, weshalb sie nicht abstimmen lassen. Das ist Demokratie.

Douglas
30.01.2007, 21:33
Wenn ich mir Deine Kommentare durchlese, frage ich mich, ob Neonazis im Vergleich zu Dir nicht doch die sympathischeren sind. /:(

Man kann alles übertreiben ! So ein Gelaber !

Für"Nebulus"ist jeder automatisch rechtsradikal und NPD-Mitglied,der nicht so rot-grün denkt wie er.Ihm geht es auch nicht unbedingt um Inhalte sondern hauptsächlich um persönliche verbale Angriffe und Diffamierungen anderer Forumsmitglieder.Er wird nie anderen recht geben,denn das ist sein Diskussionsverständnis.Darauf wird er auch wieder die Nazikeule schwingen.
Sympatisch ist allein deine Aussage.

haihunter
02.02.2007, 12:14
Als Deutscher ist für mich das deutsche Grundgesetz ausschlaggebend. Ein paar Änderungen wären nötig, aber ansonsten ist es gut!
Eine EU-Verfassung ist nicht nötig, da die EU ein Staatenbund und kein Bundesstaat ist.
Das einzige, was mir an der EU-Verfassung gefallen hat, ist die Möglichkeit des Austritts aus dieser Zwangsgemeinschaft!

haihunter
02.02.2007, 12:17
Das ganze System hat sich auch ohne Verfassung Richtung EU verschoben;
eine EU-Verfassung sanktioniert nur die gängige Verfassungspraxis, quasi als Sahnehäubchen. Definitiv sind Länderparlamente bereits zu regionalen Events herabgestuft worden.

Leider hast Du Recht! Deshalb muss man halt die "richtigen", deutschen Parteien wählen, damit das wieder rückgängig gemacht wird!


Die EU-Bürokratie ist bei weitem nicht so stark wie unsere deutsche, die auf jede EU-Regelung noch einmal das Doppelte draufpackt.

Beide Bürokratien sind absolut überbordend und müssen vereinfacht werden!

haihunter
02.02.2007, 12:20
Ich bin ein Bürger dieses Landes, fühle mich weder von der EU noch von der Bundespolitik erwähnenswert betrogen.


Aber betrogen fühlst Du Dich augenscheinlich schon, wenn es auch nicht "erwähnenswert" ist, oder?

Giri
02.02.2007, 12:28
Als Deutscher ist für mich das deutsche Grundgesetz ausschlaggebend. Ein paar Änderungen wären nötig, aber ansonsten ist es gut!
Eine EU-Verfassung ist nicht nötig, da die EU ein Staatenbund und kein Bundesstaat ist.
Das einzige, was mir an der EU-Verfassung gefallen hat, ist die Möglichkeit des Austritts aus dieser Zwangsgemeinschaft!

Stimme Dir beim Grundgesetz zu. Bedenkt man, wann es seine Gueltigkeit bekam und aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten bedarf es einiger Aenderungen, eigentlich mehr Ergaenzungen und weiterer Erklaerungen. Einige Passagen sind zu einfach abgefasst und lassen damit Spielraum bzw. sind nicht klar genug.

Cobra41
09.02.2007, 20:34
Was ? Bevor Ihr nach einer Eu Verfassung ruft, Kämpft mal drum das wir hier im gesamten Deutschland eine Verfassung bekommen, oder wollt ihr nicht mal frei werden ?

politisch Verfolgter
09.02.2007, 21:36
D hat endlich ein grundrechtskonformer Rechtsraum zu werden.
Zwangsarbeit ist verboten.
Niemand darf per Gesetz zum Inhaberinstrument deklariert werden.

Das hat EU-weit zu gelten.

ROUGE
09.02.2007, 21:52
Merkel:Keine Volksabstimmungenzu EU-Verf.

Dem Volk fehlt die nötige Sach- und Fachkompetenz, um in einer so wichtigen Frage mit dem erforderlichen Sachverstand abstimmen zu können. Hierfür hat es die von ihm gewählten Vertreter.

PRO EU-Verfassung ist eine Entscheidung, die nicht Marktschreiern und Stammtischbrüdern überlassen werden sollte.

Stockinger
09.02.2007, 22:40
Dem Volk fehlt die nötige Sach- und Fachkompetenz, um in einer so wichtigen Frage mit dem erforderlichen Sachverstand abstimmen zu können. Hierfür hat es die von ihm gewählten Vertreter.

PRO EU-Verfassung ist eine Entscheidung, die nicht Marktschreiern und Stammtischbrüdern überlassen werden sollte.

Die Mehrheit der Politganoven hat die EU Verfassung nicht einmal gelesen!
Diese Verbrecher haben nur ihr eigenes Wohl im Sinn und dafür verkaufen sie ALLES

Tonsetzer
09.02.2007, 23:34
Dem Volk fehlt die nötige Sach- und Fachkompetenz, um in einer so wichtigen Frage mit dem erforderlichen Sachverstand abstimmen zu können. Hierfür hat es die von ihm gewählten Vertreter.

:)) :)) :))

Die berühmt-berüchtige Abstimmung unserer "Vertreter" über die EU-Verfassung kannst Du dir hier anschauen, sie ist als "Abstimmung der Ahnungslosen" in die Geschichte eingegangen:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2005/t_cid-2853260_mid-2853746_typ-real_loc-int.html

Cobra41
10.02.2007, 00:21
Die Mehrheit der Politganoven hat die EU Verfassung nicht einmal gelesen!
Diese Verbrecher haben nur ihr eigenes Wohl im Sinn und dafür verkaufen sie ALLES

Nicht nur die EU Politiker auch die der BRDvgD.

Giri
10.02.2007, 09:47
Was ? Bevor Ihr nach einer Eu Verfassung ruft, Kämpft mal drum das wir hier im gesamten Deutschland eine Verfassung bekommen, oder wollt ihr nicht mal frei werden ?

Es gilt das alte Grundgesetz, die Verfassung sollte mit der Wiedervereinigung kommen, wir hatten allerdings keine Wiedervereinigung sondern Mitteldeutschland/DDR wurde in die Bundesrepublik eingegliedert.
Was ist nun der Unterschied? Keine Ahnung, es gibt aber solche Argumentationen. Fuer mich war es eine Wiedervereinigung.
Als naechsten Schritt waere das Abkommen mit den Allierten zu bereinigen (analog diesem Abkommen, das letzte wurde 90 oder 92 unterzeichnet haben wir keine Souveraenitat) etc etc. Liegt wahrscheinlich noch mehr im Dunkeln.

Waldgänger
10.02.2007, 13:28
Dem Volk fehlt die nötige Sach- und Fachkompetenz, um in einer so wichtigen Frage mit dem erforderlichen Sachverstand abstimmen zu können. Hierfür hat es die von ihm gewählten Vertreter.

PRO EU-Verfassung ist eine Entscheidung, die nicht Marktschreiern und Stammtischbrüdern überlassen werden sollte.

Ich habe es in einem anderen Thread schonmal gepostet, aber ich denke zur Thematik passt es allemal:

Die Voreingenommenheit für die "Kompetenz" ist äußerst unklar. Zunächst ist eine einseitige Definition der "Kompetenz" nicht vorhanden: sie kann recht unterschiedliche Formen annehmen. Es ist aber vor allem sehr gefährlich, die Kompetenz mit dem Wissen gleichzustellen, wie die antidemokratischen Kritik es nahezu ständig tut. Max Weber deckte alles auf, was den Gelehrten und den Politiker voneinander trennt. Der Politiker bekleidet sein Amt nicht so sehr als Besitzer eines "Wissens"; er soll vielmehr entscheiden, welchem Ziel das Wissen eventuell dienen muss. Der Politiker ist kein Gelehrter, er ist ein Entscheidender. Der "inkompetente" Staatsmann ist keineswegs derjenige, der über wenig Wissen verfügt, sondern derjenige, der keine Politik festzulegen weiß.

Er muss zwar "Sachverständige" und "Techniker" um sich haben, selbst wenn diese nur die Mittel zu finden haben, die seine Entscheidungen verwirklichen sollen - und in diesem Sinne hat das politische Handeln mit dem Wissen schon zu tun. Sich mit Technikern und Experten umgeben ist eine Sache; sie aber mit der Festlegung der erreichenden Ziele zu betrauen ist eine ganz andere. Experten die Regierungsgeschäfte anvertrauen zu wollen heißt die Tatsache übersehen, dass die politischen Entscheidungen sowohl Interessenkonflikte als auch eine Vielzahl von Möglichkeiten in sich schließen; daher müssen die Urteile der Experten überprüft und bewertet werden können. Unsere Zeit aber, die sozusagen dem Mythos der Zielsetzung durch das "technische Wissen" unterworfen ist, vergisst immer mehr diese Realität. Angesichts der operativen Rolle der Experten kommen wir sehr schnell dazu, eine Technokratie zu legitimieren.

Ich zitiere Alain de Benoist:

"Unter dem Vorwand, dass die wachsende Komplexität der öffentlichen Angelegenheiten die Politiken in die notwendige Abhängigkeit der "Wissenden" bringt, wird das Volk um seine Souveränität gebracht, und der eigentliche Begriff der Politik geht damit in Rauch auf. (...) Wir dürfen vor allem - und erneut - nicht vergessen, dass das Wissen auf einem bestimmten Gebiet keine prinzipielle Kompetenz verleiht, eine Politik im besagten Bereich zu bestimmen. Jacques Maritain äußerte in diesem Zusammenhang: "Wenn eine Demokratie zerfällt, wird die Politik zum Erbteil einer Oligarchie von Spezialisten". (...) Die Rutschgefahr ist um so größer, als der Techniker auf Grund seiner Ausbildung selbst die Illusion pflegt, dass es möglich ist, nicht nur Mittel, sondern auch die Ziele des politischen Handelns rational und "objektiv" zu bestimmen."

----

Ein noch nie so aktueller Diskurs, in dem wir eine echten Enteignung des Politischen durch das Ökonomische und Technologische lesen müssen, beruft sich somit auf die "Vielschichtigkeit der durchtechnisierten Gesellschaft", um die Regierung der Menschen auf die Verwaltung der Dinge zu beschränken. Man führt die "auswärtigen Zwänge" oder "den notwendigen Sparkurs" an, um den Glauben aufkommen zu lassen, dass in einer bestimmten Konjunktur "nur eine Politik möglich ist". Mit anderen Worten: Es gibt keine Auswahl mehr. Die Politik (Staatskunst) ist aber per definitionem die Kunst der Auswahl. Und in der Demokratie sind die Wahlen hauptsächlich darin begründet, dass die Abstimmung die Möglichkeit gibt, eine Präferenz zu äußern, das heißt auszuwählen. Wenn aber keine "Auswahl" vorhanden ist, wozu dann wählen?

Der Begriff der Elektion verliert dadurch seinen Sinn. Indem er eine reduktive Auffassung des politischen und historischen Handelns überträgt, erweist sich der Mythos der "technischen Kompetenz" als äußerst antidemokratisch. Ist die Kritik besser begründet, wenn es darum geht, die "Inkompetenz" der Wählerschaft anzuprangern? Die Gegner der Demokratie scheinen hier generische und spezifische Kompetenz miteinander zu verwechseln. Vom Wähler wird nicht so sehr verlangt, dass er sachverständig entscheidet, was in einem bestimmten Bereich geschehen soll (es käme nämlich nichts dabei heraus), sondern dass er kompetent ist, den Unterschied zwischen Kompetenz und Inkompetenz zu erfassen.

Giri
10.02.2007, 13:59
Dem Volk fehlt die nötige Sach- und Fachkompetenz, um in einer so wichtigen Frage mit dem erforderlichen Sachverstand abstimmen zu können. Hierfür hat es die von ihm gewählten Vertreter.

PRO EU-Verfassung ist eine Entscheidung, die nicht Marktschreiern und Stammtischbrüdern überlassen werden sollte.

Wozu brauchen wir dann eine Demokratie. Dann koennen wir uns gleich von der Regierung vorgeben lassen, was wir zu tun und zu lassen haben. Es ist Aufgabe der Regierung das Volk aufzuklaeren, stattdessen, wird das Volk durch Medien manipuliert. Dem Volk wird auch nicht die Wahrheit mitgeteilt. Wenn das Volk keine kompetenz hat ueber die EU-Verfassung abzustimmen, dann haette es auch keine Kompetenz zu waehlen, demnach waere die Wahl eine Farce, ein Schauspiel zur Demonstration, dass wir eine Demokratie haetten in dem das Volk Mittel zum Zweck ist, der Dumme ist der eigene Akteur. Spreche den Gewaehlten in vielerlei Hinsicht die Kompetenz ab. Denn sie sollten im Sinne des deutschen Volkes handeln, sie fungieren aber nur im Sinne Dritter.
Was von Deutschland uebrig geblieben ist, ist im Moment noch der Name. Wie viel unseres Landes gehoert eigentlich den Deutschen, biz zu welchem Grad trifft unsere Regierung Entscheidungen, die als eigene Entscheidung deklariert werden kann. Ist doch schlimmer als auf einem Seelenverkaeufer. Ich wuerde mir nie wagen meinen Mitbuergern die Kompetenz abzusprechen. Dann koennen wir gleichermassen zur Diktatur zurueckkehren oder noch einfacher das Sklaventum einfuehren. Ist eigentlich unerhoert.

Stammtischbrueder und Marktschreier gibt es natuerlich, dies wuerde dann bei einer richtigen Loesung dazu fuehren, dass jeder Buerger seine Kompetenz beweisen muesste, demnach die Frau Schmidt und Frau Maier nicht dem Hinweis des Priesters am Wahlsonntag folgt christlich zu waehlen. Waere eine Moeglichkeit, die aber nie zur Diskussion stand und eroertert werden muesste, ob dieser Schritt wirklich sinnvoll ist. Dies berechtigt aber nicht jetzt einen grossen Sprung zu machen und ueber die teilweise vorhandene Tatsache der Inkompetenz einiger Waehler hinwegzugehen und nun zu beschliessen, dass unsere sog. Volksvertreter die Entscheidung an unserer Statt treffen duerfen. Dies verstoesst gegen unsere Rechte. Noch leben wir nicht im Sklaventum, vermutlich aber bald, wenn jeder auf seinem Hintern sitzen bleibt und alles erduldet.

Cobra41
10.02.2007, 22:10
[QUOTE=Giri;1150441]Es gilt das alte Grundgesetz, die Verfassung sollte mit der Wiedervereinigung kommen, wir hatten allerdings keine Wiedervereinigung sondern Mitteldeutschland/DDR wurde in die Bundesrepublik eingegliedert.


Sory: "Welche Bundesrepublik?" Die BDR wurde von den Alliierten doch 1990 aufgelöst! das genaue Datum stelle ich noch nach. Es sollte so die Möglichkeit zur Wiedervereinigung des gestammten Deutschlandes eingeleitet werden. Aber das haben unsere Politiker nicht mit bekommen oder Sie wollten es nicht.

Fachmaf
10.02.2007, 23:26
Sory: "Welche Bundesrepublik?" Die BDR wurde von den Alliierten doch 1990 aufgelöst! das genaue Datum stelle ich noch nach. Es sollte so die Möglichkeit zur Wiedervereinigung des gestammten Deutschlandes eingeleitet werden. Aber das haben unsere Politiker nicht mit bekommen oder Sie wollten es nicht.

Spare dir die Mühe. Die Bundesrepublik Deutschland konnte von den Alliierten nicht "aufgelöst" werden, denn sie existierte als Reorganisation deutscher Statlichkeit aus eigenem Recht.

Fachmaf
10.02.2007, 23:30
Was ? Bevor Ihr nach einer Eu Verfassung ruft, Kämpft mal drum das wir hier im gesamten Deutschland eine Verfassung bekommen, oder wollt ihr nicht mal frei werden ?

Es gibt längst eine, und zwar seit 1949. Wird gemeinhin "Grundgesetz" genannt.

ROUGE
11.02.2007, 01:03
.

HALLO KRACHER. WELCOME BACK !!

ROUGE
11.02.2007, 01:11
Vom Wähler wird nicht so sehr verlangt, dass er sachverständig entscheidet, was in einem bestimmten Bereich geschehen soll (es käme nämlich nichts dabei heraus), sondern dass er kompetent ist, den Unterschied zwischen Kompetenz und Inkompetenz zu erfassen.

Alles schön und gut. Aber leider traue ich ihm auch diese Kompetenz nicht zu. Blödheit, und sei es nur politische, sollte nie die Chance haben, populistisches Regierungsprogramm zu werden.

ROUGE
11.02.2007, 01:14
:)) :)) :))

Die berühmt-berüchtige Abstimmung unserer "Vertreter" über die EU-Verfassung kannst Du dir hier anschauen, sie ist als "Abstimmung der Ahnungslosen" in die Geschichte eingegangen:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2005/t_cid-2853260_mid-2853746_typ-real_loc-int.html

Echt geil. Kannte ich noch nicht. Na ja, man muß ja nicht immer alle Details wissen. Und besser informiert als der gemeine Fußballdepp und "Deutschland" Gröler sind sie noch allemal.

Giri
11.02.2007, 04:31
[QUOTE=Giri;1150441]Es gilt das alte Grundgesetz, die Verfassung sollte mit der Wiedervereinigung kommen, wir hatten allerdings keine Wiedervereinigung sondern Mitteldeutschland/DDR wurde in die Bundesrepublik eingegliedert.


Sory: "Welche Bundesrepublik?" Die BDR wurde von den Alliierten doch 1990 aufgelöst! das genaue Datum stelle ich noch nach. Es sollte so die Möglichkeit zur Wiedervereinigung des gestammten Deutschlandes eingeleitet werden. Aber das haben unsere Politiker nicht mit bekommen oder Sie wollten es nicht.

Ja bitte schau mal nach, glaube dem ist nicht so, es heisst immer noch die Bundesrepublik und konnte nicht durch die Allierten aufgeloest werden.

Was mich interessieren wuerde, war es nun eine Wiedervereinigung oder eine Eingliederung, die Geister scheinen sich darueber zu streiten.

Giri
11.02.2007, 04:32
Es gibt längst eine, und zwar seit 1949. Wird gemeinhin "Grundgesetz" genannt.

Es gibt das Grundgesetz, dieses Grundgesetz sollte aber nach der Wiedervereinigung geaendert bzw. neu abgefasst werden, was nicht geschehen ist.

Gehirnnutzer
11.02.2007, 07:24
Es gibt das Grundgesetz, dieses Grundgesetz sollte aber nach der Wiedervereinigung geaendert bzw. neu abgefasst werden, was nicht geschehen ist.

Ergibt sich aber nur aus der ursprünglichen Präambel des GG, die ist aber zusammen mit einigen Artikeln des GG im Rahmen der Abstimmung über den Einigungsvertrag (siehe Artikel 5 des Einigungsvertrages) mit den vom GG vorgeschriebenen Mehrheiten geändert worden. Diese Vorgehensweise wurde auch im voraus vom BVerfG abgesegnet.
Und wenn du auf Artikel 146 GG alleine heraus willst, der bestimmt nur die Geltungsdauer des GG und beinhaltet Vorschriften wodurch das GG ersetzt werden kann, eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt sich aus dem Artikel selber nicht.
Zwar haben die Väter des GG das GG selber als ein Provisorium erdacht, was nach ihren Vorstellungen zur einem bestimmten Zeitpunkt durch eine neue Verfassung ersetzt werden sollte, dieser Wunsch geht klar aus der ursprünglichen Präambel hervor. Das sie dies aber nur in einem veränderbaren Teil des GG geäußert haben, nichts anderes ist die Präambel, wurde daraus keine juristisch bindende Verpflichtung, sondern nur ein Wunsch, der zwar als "moralische Verpflichtung" an die Nachkommen gedacht war, eben aber keine wirklich bindende Wirkung hatte.

Jeder möge das Vorgehen unserer Politiker bitte selber beurteilen, denn es mag je nach Sichtweise moralisch inkorrekt sein, jedoch formal-juristisch korrekt.

Die Frage ob das GG die Aufgaben einer Verfassung gut oder schlecht erfüllt und ob es immer noch seine Berechtigung hat, ist eine andere Diskussion.

Um wieder auf das eigentliche Thema zurück zukommen kann man sagen, das mit einer neuen Verfassung es einfacher wäre die Volksabstimmung als Form des politischen Wirkens festzuschreiben.

Es ist klar das Kanzlerin Merkel und andere Politiker eine Volksabstimmung bezüglich der EU-Verf. ablehen, weil sie zu 99% negativ ausfallen würde. Allgemein würden Volksabstimmungen das Wirken unserer Politiker des öfteren abstrafen.
Volksabstimmungen würden unsere Politiker dazu zwingen mehr Überzeugungsarbeit zu leisten und überzeugen will heute niemand mehr, egal ob nun Politiker, religiöse Konfessionen etc. Es ist einfacher, etwas mit einer formal gegebenen Legitimation aufzuzwingen.
Nun, wir haben hiermit den Grund warum es keine Volksabstimmungen auf Bundesebene gibt und in absehbarer Zukunft auch nicht geben wird.
Aller Politikerschelte zum Trotz, wenn man Volksabstimmungen, wie eben jene zur EU-Verfassung fordert, sollte man sich aber auch über eine andere Seite Gedanken machen, nämlich über das abstimmende Volk. Für Volksabstimmungen als wirklich sinnvolles demokratisches Mittel ist nämlich ein Volk mit Meinungen notwendig, bzw. besser gesagt mit einem Meinungsbildungswillen. Um sich eine Meinung zu bilden ist es notwendig, sich zu informieren und zwar nicht durch passive Bedudelung sondern durch selbständiges Handeln.
Ungeachtet der politischen Ausrichtungen und der Qualität der gewählten Quellen, zeichnen sich die Mitglieder dieses Forums, von ein paar Ausnahmen mal abgesehen, durch selbständiges Informieren und einem Meinungsbildungswillen aus. Aber wie sieht es draußen aus?
Bilden sich die Menschen wirklich aus selbständig gesammelten Informationen eine Meinung?
Wie viele Wähler haben sich wirklich mit dem politischen Programm der Partei, die sie wählen, auseinander gesetzt oder besser gesagt kennen es überhaupt?
Oder wie steht es mit dem tatsächlichen vollständigen Inhalt von besagter EU-Verfassung?
Wie viele Menschen haben nur eine Meinung, die darauf beruht, was der Gärtner des Großneffen der 2 Tante mütterlicherseits gesagt hat?

Volksabstimmungen sind ein wichtiges demokratischen Mittel und wir brauchen mehr von ihnen auf den höheren Ebenen der Politik, wie gerade bei solchen essentiellen Dingen wie die EU-Verfassung. Gleichzeitig braucht aber auch ein Großteil der Bevölkerung einen Tritt in den Arsch, damit er zur einer wirklichen Meinungsbildung fähig wird, ansonsten sind Volksabstimmungen kein Ausdruck der politischen Willens, sondern nutzloser Ausdruck totaler Verblödung.

Giri
11.02.2007, 14:28
Ungeachtet der politischen Ausrichtungen und der Qualität der gewählten Quellen, zeichnen sich die Mitglieder dieses Forums, von ein paar Ausnahmen mal abgesehen, durch selbständiges Informieren und einem Meinungsbildungswillen aus. Aber wie sieht es draußen aus?
Bilden sich die Menschen wirklich aus selbständig gesammelten Informationen eine Meinung?
Wie viele Wähler haben sich wirklich mit dem politischen Programm der Partei, die sie wählen, auseinander gesetzt oder besser gesagt kennen es überhaupt?
Oder wie steht es mit dem tatsächlichen vollständigen Inhalt von besagter EU-Verfassung?
Wie viele Menschen haben nur eine Meinung, die darauf beruht, was der Gärtner des Großneffen der 2 Tante mütterlicherseits gesagt hat?

Volksabstimmungen sind ein wichtiges demokratischen Mittel und wir brauchen mehr von ihnen auf den höheren Ebenen der Politik, wie gerade bei solchen essentiellen Dingen wie die EU-Verfassung. Gleichzeitig braucht aber auch ein Großteil der Bevölkerung einen Tritt in den Arsch, damit er zur einer wirklichen Meinungsbildung fähig wird, ansonsten sind Volksabstimmungen kein Ausdruck der politischen Willens, sondern nutzloser Ausdruck totaler Verblödung.

Koennte Dich umarmen. Genauso ist es. Mit dem Gang zur Wahlurne ist die Aufgabe des Buergers nicht erfuellt. Demokratie, falls wir ueberhaupt von Demokratie sprechen koennen (sie ist praktisch nicht moeglich, denn Einschraenkungen muss es geben zum Schutz des Buergers) ist ein sehr zerbrechliches System. Es erfodert die Mitwirkung des Buergers in jeder Hinsicht. Da sich der Buerger mit Politik beschaeftigt, mit den verschiedenen Systemen, mit Geschichte (auch die wiederholt sich, wie die Mode) erfordert aber einen entsprechenden Bildungsstand. Dann waeren wir wieder bei einem nie angesprochenen Thema, wer ist wahlberechtigt? Koennte nicht jeder sein. Die Frauen mochten Schroeder und waehlten ihn als ein Beispiel.
Ueber die letzten Jahre jedoch hat sich auch gezeigt, dass durch das fehlende Interesse der Buerger an den Ereignissen in der Politik die Situation durch andere erkannt wurde und der Buerger mittels Medien in Richtungen gelenkt wird, wo man ihn haben moechte. Einfaches NLP System. Eine Regierung sollte schon der Verpflichtung unterliegen, den Buerger aufzuklaeren und zu unterrichten.
Waere natuerlich die Frage, inwieweit kann ein Buerger beispielsweise ein Vertragswerk verstehen und es richtig interpretieren. Man muss nicht Jurist sein, dennoch einige Wochen Studium im Bereich der vorhandenen Gesetze waeren erforderlich, nur wer unterzieht sich einem solchen Studium? Wenige, obwohl es Teil eines Allgemeinwissens sein sollte. Man darf aber auch nicht vergessen, dass die Politiker die Verpflichtung im Sinne des Landes zu handeln. Hier mache ich mir allerdings Sorgen.

Gottkaiser
18.02.2007, 19:54
Ganz egal welche Auffassung wer hinsichtlich GG = Verfassung (oder eben nicht) hat; man müsste sich doch Fragen ob die Haltung von Merkel oder seinerzeit Schröder, dass das deutsche Volk NICHT über die EU-Verfassung abzustimmen hat, nicht dem GG widerspricht. Im Schlussartikel des GG steht eindeutig drinnen, dass eine Verfassung für das deutsche Volk (und das wäre die EU-Verfassung, auch wenn sie noch für andere Völker gilt) vom deutschen Volk in freier Abstimmung beschlossen werden soll.

Gegenthesen?

Gehirnnutzer
18.02.2007, 23:12
Ganz egal welche Auffassung wer hinsichtlich GG = Verfassung (oder eben nicht) hat; man müsste sich doch Fragen ob die Haltung von Merkel oder seinerzeit Schröder, dass das deutsche Volk NICHT über die EU-Verfassung abzustimmen hat, nicht dem GG widerspricht. Im Schlussartikel des GG steht eindeutig drinnen, dass eine Verfassung für das deutsche Volk (und das wäre die EU-Verfassung, auch wenn sie noch für andere Völker gilt) vom deutschen Volk in freier Abstimmung beschlossen werden soll.

Gegenthesen?

Man, wann lernt ihr endlich den Artikel 146 GG richtig zu lesen, der bezieht sich nämlich auf die Gültigkeit des Grundgesetzes und enthält Vorschriften für eine Verfassung, die das Grundgesetz ersetzt. Ersetzt die EU-Verfassung das Grundgesetz? Weder das GG noch irgendeine Verfassung eines anderen EU-Landes wird durch die EU-Verfassung ersetzt, somit ist deine Schlussfolgerung falsch.

Der Artikel 146 GG betrifft die Geltungsdauer des Grundgesetzes und indirekt Richtlinien für die Verfassung, die dann das GG ersetzt, wenn es nicht mehr gültig ist.
Es lässt sich weder aus dem jetzigen Text des Artikels 146 noch aus dem Text in der Version von 1949 eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung für Deutschland ableiten. Wenn überhaupt ließe sich dies höchstens aus der ursprünglichen Präambel, das ist aber Ansichtssache und ein Thema für eine andere Diskussion.
Für die EU-Verfassung ist der Artikel 146 GG so oder so nicht von Bedeutung, da sie als Zusatz zu den jeweiligen nationalen Verfassungen der EU-Länder gedacht ist und keine dieser Verfassungen ersetzt, somit auch nicht das Grundgesetz.

KrascherHistory
19.02.2007, 13:19
[QUE=Gehirnnutzer;1166391]Man, wann lernt ihr endlich den Artikel 146 GG richtig zu lesen, der bezieht sich nämlich auf die Gültigkeit des Grundgesetzes und enthält Vorschriften für eine Verfassung, die das Grundgesetz ersetzt. Ersetzt die EU-Verfassung das Grundgesetz? Weder das GG noch irgendeine Verfassung eines anderen EU-Landes wird durch die EU-Verfassung ersetzt, somit ist deine Schlussfolgerung falsch.
Bischen Halbwissen: alles, was die EU in Brüssel kreiert, ist keine Verfassung. Nur der Souverän könnte über eine Verfassung bestimmen.
Den Art. 146 GG solltest du ca. 10.000x lesen. Hoffentlich verstehst du ihn endlich mal.


Der Artikel 146 GG betrifft die Geltungsdauer des Grundgesetzes und indirekt Richtlinien für die Verfassung, die dann das GG ersetzt, wenn es nicht mehr gültig ist.
Falsch. Das GG gilt bis zu einer Verfassung. Hier wird differenziert.


Es lässt sich weder aus dem jetzigen Text des Artikels 146 noch aus dem Text in der Version von 1949 eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung für Deutschland ableiten. Wenn überhaupt ließe sich dies höchstens aus der ursprünglichen Präambel, das ist aber Ansichtssache und ein Thema für eine andere Diskussion.
Das GG in der 1949er Version ist der alliierte Auftrag zur Wiederherstellung des DR in den Grenzen von 1937. Mal von Art.1-146 durchlesen. Alte Version.
Eine Präambel ist ein VORWORT, ihr wird kein unmittelbare Rechtserheblichkeit eingeräumt.



Für die EU-Verfassung ist der Artikel 146 GG so oder so nicht von Bedeutung, da sie als Zusatz zu den jeweiligen nationalen Verfassungen der EU-Länder gedacht ist und keine dieser Verfassungen ersetzt, somit auch nicht das Grundgesetz.[/E]

Das EU-GG ist tatsächlich für das seit 18.7.1990 gelöschte brD-GG uninteressant.
Wie völkerrechtlich übrigens alles, was nicht vom Souverän legitimiert wurde.

Fachmaf
19.02.2007, 14:58
Bischen Halbwissen: alles, was die EU in Brüssel kreiert, ist keine Verfassung. Nur der Souverän könnte über eine Verfassung bestimmen.

Sicher kann sie, nämlich für sich selbst. Sie hat jetzt auch schon eine Verfassung, die aber aus einer Reihe von Verträgen und sekundärem Gemeinschaftsrecht besteht. Der EU-Verfassungsvertrag würde da mehr Übersicht schaffen.


Den Art. 146 GG solltest du ca. 10.000x lesen. Hoffentlich verstehst du ihn endlich mal.

Wenn du die verwendeten Begriffe nicht verstehst, kannst du so oft lesen, wie du willst.


Falsch. Das GG gilt bis zu einer Verfassung. Hier wird differenziert.

Da das Grundgesetz selbst eine Verfassung ist, heißt das nur, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine andere Verfassung (egal welchen Namens) beschlossen wird.


Das GG in der 1949er Version ist der alliierte Auftrag zur Wiederherstellung des DR in den Grenzen von 1937. Mal von Art.1-146 durchlesen. Alte Version.

Von einem "Auftrag" kann keine Rede sein. In der Endphase der Beratungen war es so, daß sich der Einfluß der drei Besatzungsmächte mehr und mehr zurückzog.


Eine Präambel ist ein VORWORT, ihr wird kein unmittelbare Rechtserheblichkeit eingeräumt.

Das Grundgesetz ist ein Gesamtregelwerk; natürlich wird die Präambel zur systematischen Auslegung gerangezogen.


Das EU-GG ist tatsächlich für das seit 18.7.1990 gelöschte brD-GG uninteressant.

Diesen Kram von der "Löschung" hast bisher nur wiederholt behauptet, aber nie belegt.


Wie völkerrechtlich übrigens alles, was nicht vom Souverän legitimiert wurde.

Wird es durch Ratifikationsgesetz, soweit es sich um völkerrechtliche Verträge handelt. Verfassungsfragen sind allerdings keine Völkerrechtsfragen.

KrascherHistory
19.02.2007, 15:16
Sicher kann sie, nämlich für sich selbst. Sie hat jetzt auch schon eine Verfassung, die aber aus einer Reihe von Verträgen und sekundärem Gemeinschaftsrecht besteht. Der EU-Verfassungsvertrag würde da mehr Übersicht schaffen.
Wenn du die verwendeten Begriffe nicht verstehst, kannst du so oft lesen, wie du willst.
Da das Grundgesetz selbst eine Verfassung ist, heißt das nur, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine andere Verfassung (egal welchen Namens) beschlossen wird.
Von einem "Auftrag" kann keine Rede sein. In der Endphase der Beratungen war es so, daß sich der Einfluß der drei Besatzungsmächte mehr und mehr zurückzog.
Das Grundgesetz ist ein Gesamtregelwerk; natürlich wird die Präambel zur systematischen Auslegung gerangezogen.
Diesen Kram von der "Löschung" hast bisher nur wiederholt behauptet, aber nie belegt.
Wird es durch Ratifikationsgesetz, soweit es sich um völkerrechtliche Verträge handelt. Verfassungsfragen sind allerdings keine Völkerrechtsfragen.

Ich nehme mal das Lustigste:
Doller "Rückzug" !

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Kurzform für brD-Juristen: wenn kein o.K. von Alliierten, dann nix mit "Vertrach ist gut !"

Die EU hat keine Verfassung. Genauso wenig, wie die brD eine Verfassung hat.

Eine Verfassung wird vom Volk, dem Souverän, beschlossen und beinhaltet KEINE Einschränkungen welcher Art auch immer durch eine Besatzermacht.
Schlicht und ergreifend: N I E !!!

Fachmaf
19.02.2007, 15:39
Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.

Sicher, das ergab sich aus dem Besatzungsstatut und endete mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrags. Außerdem übersiehst du, daß sich dieser Passus auf Verfassungsänderungen bezieht, nicht auf das Zustandekommen des Urtextes der Verfassung.


Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Kurzform für brD-Juristen: wenn kein o.K. von Alliierten, dann nix mit "Vertrach ist gut !"

Im Gegenteil, diese Regelung war sehr vorteilhaft. Sie enthielt keinen Genehmigungsvorbehalt, sondern nur ein Vetorecht, das die Besatzungsbehörden innerhalb einer sehr kurzen Frist ausüben mußten.

Du erkennst den Unterschied?
Verfassungsänderungen => aktive Genehmigung
Änderungen von Landesverfassungen, Gesetzgebungsakte und völkerrechtliche Verträge => passive Genehmigung durch Nichtausübung des Vetorechts.


Die EU hat keine Verfassung. Genauso wenig, wie die brD eine Verfassung hat.

Du hast ein ziemlich singuläres Verständnis von einer Verfassung. Eine Verfassung ist Regelwerk, das die Grundordnung der Einrichtung enthält, die sie verfaßt (materielles Verfassungsrecht), das kann, muß aber nicht in einer Urkunde zusammengefaßt sein (formelles Verfasungsrecht). Die EU hat demnach bereits durch die sie gründenden und modifizierenden Verträge eine Verfassung

Hinzu kommt, daß eine Verfasung immer nur aktuell gilt, dadurch, daß sie wirksam ist. Wie sie zustandegekommen ist, spielt vielleicht für ihre aktuelle Akzeptanz eine Rolle, aber das ist nur ein mittelbarer Faktor.


Eine Verfassung wird vom Volk, dem Souverän, beschlossen und beinhaltet KEINE Einschränkungen welcher Art auch immer durch eine Besatzermacht.
Schlicht und ergreifend: N I E !!!

Rechtsnorm dafür?

Gehirnnutzer
19.02.2007, 15:45
Eine Verfassung wird vom Volk, dem Souverän, beschlossen und beinhaltet KEINE Einschränkungen welcher Art auch immer durch eine Besatzermacht.
Schlicht und ergreifend: N I E !!!

Krascher, das eine Verfassung vom Volk beschlossen werden sollte ist der anzustrebene Idealfall, es ist aber keine Bedingung für eine Verfassung. Es gibt nirgendwo Bestimmungen, das nur ein Volk eine Verfassung beschließen muss oder kann, eine Verfassung kann auch durch andere beschlossen werden.
Dir steht es frei, das Gegenteil mit einem von jedem Forenmitglied ohne Aufwand zu überprüfenden Beleg zu beweisen.

Gottkaiser
19.02.2007, 16:22
Man, wann lernt ihr...
Das Schubladenprinzip nachdem hier offenbar gearbeit wird, missfällt mir zutiefst. Da stelle ich eine These auf und frage nach einer Gegenthese und deswegen schiebt man mich irgendwo hin... :rolleyes: :(

Krascher, das eine Verfassung vom Volk beschlossen werden sollte ist der anzustrebene Idealfall, es ist aber keine Bedingung für eine Verfassung.
Mich würde mal auf der anderen Seite ein guter Grund dafür interessieren, warum ein Land, das sich demokratisch schimpft und die Herrschaft des Volkes so hervorhebt und dessen höchstes Gesetz die Verabschiedung einer Verfassung durch Volksentscheid gebietet, eine solche Verfassung nicht verabschieden sollte.

KrascherHistory
19.02.2007, 16:51
[QE=Fachmaf;1167164]Sicher, das ergab sich aus dem Besatzungsstatut und endete mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrags. Außerdem übersiehst du, daß sich dieser Passus auf Verfassungsänderungen bezieht, nicht auf das Zustandekommen des Urtextes der Verfassung.
Ja, ich bin ein gr. Fan des Deutschlandvertrages. Am liebsten ist mir
Artikel 2
Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.


Im Gegenteil, diese Regelung war sehr vorteilhaft. Sie enthielt keinen Genehmigungsvorbehalt, sondern nur ein Vetorecht, das die Besatzungsbehörden innerhalb einer sehr kurzen Frist ausüben mußten.
Du erkennst den Unterschied?
Verfassungsänderungen => aktive Genehmigung
Änderungen von Landesverfassungen, Gesetzgebungsakte und völkerrechtliche Verträge => passive Genehmigung durch Nichtausübung des Vetorechts.
Deinen Mist verkaufe bitte woanders.
Ohne alliierte Zustimmung gilt überhaupt nix. Kein Gesetz, kein Vertrag, kein Abkommen, etc. und du möchtest daraus einen Vorteil stricken. Niedlich, Schwarzkittelchen.


Du hast ein ziemlich singuläres Verständnis von einer Verfassung. Eine Verfassung ist Regelwerk, das die Grundordnung der Einrichtung enthält, die sie verfaßt (materielles Verfassungsrecht), das kann, muß aber nicht in einer Urkunde zusammengefaßt sein (formelles Verfasungsrecht). Die EU hat demnach bereits durch die sie gründenden und modifizierenden Verträge eine Verfassung
Ihr Krummpflüger seid vom "Recht" mehr als jeder andere entfernt. Ich freue mich schon auf die Zeit, wo es euch juristen-Pa.. an den Schwarzkittel (nur jurist. natürlich) gehen wird.
Dauert nicht mehr lange.....


Hinzu kommt, daß eine Verfasung immer nur aktuell gilt, dadurch, daß sie wirksam ist. Wie sie zustandegekommen ist, spielt vielleicht für ihre aktuelle Akzeptanz eine Rolle, aber das ist nur ein mittelbarer Faktor.
GEIL !

Rechtsnorm dafür?[/TE]
Ja, hätte ich für dein Käse-Werk hier auch gerne mal ! :] :]

Fachmaf
19.02.2007, 17:07
Ja, ich bin ein gr. Fan des Deutschlandvertrages. Am liebsten ist mir
Artikel 2
Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.

"...in Bezug au Berlin und auf Deutschland als Ganzes..." - das erklärt übrigens die Formulierung im Grundlagenvertragsurteil des BVerfG.

Woraus entnimmst du, daß die Souveränität der Bundesrepublik danach noch - ich möchte ja fast fragen, "de jure", wie du so gern schreibst - eingeschränkt war?


Deinen Mist verkaufe bitte woanders.
Ohne alliierte Zustimmung gilt überhaupt nix. Kein Gesetz, kein Vertrag, kein Abkommen, etc. und du möchtest daraus einen Vorteil stricken. Niedlich, Schwarzkittelchen.

Du kannst dich gern mal in einem Juristischen Seminar deines Vertrauens in das BGBl. II einlesen. Nimm aber Proviant mit.


Ihr Krummpflüger seid vom "Recht" mehr als jeder andere entfernt. Ich freue mich schon auf die Zeit, wo es euch juristen-Pa.. an den Schwarzkittel (nur jurist. natürlich) gehen wird.
Dauert nicht mehr lange.....

Ach, Kraschinski, wer nimmt so ein Geschreibe ernst? Willst du sinnvoll diskutieren?


Ja, hätte ich für dein Käse-Werk hier auch gerne mal !

Und wieder kneifst du. Deine Behauptung, also?

KrascherHistory
19.02.2007, 17:09
Krascher, das eine Verfassung vom Volk beschlossen werden sollte ist der anzustrebene Idealfall, es ist aber keine Bedingung für eine Verfassung. Es gibt nirgendwo Bestimmungen, das nur ein Volk eine Verfassung beschließen muss oder kann, eine Verfassung kann auch durch andere beschlossen werden.
Dir steht es frei, das Gegenteil mit einem von jedem Forenmitglied ohne Aufwand zu überprüfenden Beleg zu beweisen.

@Gehirnnutzer. Ich weiß, das es lang ist, mache dir dennoch mal die "Mühe" des vollständigen Lesens.
Ich antworte mit Prof.Dr. Carlo Schmid, Vize-Präsi des sog. parl. Rates.
Unter www.teredo.cl kann diese Passage, incl. Foto v. Ratsmitgliedern in alliierten Uniformen eingesehen werden.

Zitat Anfang:

Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.

Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:

Prof. Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.

Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ...

Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.

Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.

Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. .... Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
.....
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.

.... Desorganisation des Staatsapparats ist ... nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. ....
.....

Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben.

Gestatten Sie mir hier ein Wort zum "Staatsvolk". Es hat sich in dieser Hälfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist!

Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später das Verdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen könnte!

Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!

Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist!

Es gibt ein französisches Sprichwort. "On n'excuse pas le mal par le pire" "Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein noch Böseres."

Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich ....
....
Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte inner Deutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf Deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. .....

.......

Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. .... Die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.

So wird man für die Frage, ob interventionistische Maßnahmen von uns als "Recht" anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben.

Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das Deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch dass das Deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!
......

Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der Deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. .....
.......

Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!

Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als daß die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. .....
........

Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....

......

....Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der Deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben Deutscher Befugnisse!

Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.

Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.

Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.
Gelesen, flachmann !!??

Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten Deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen.

Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.

Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf Deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das Deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine "Verfassung" gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.

Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.



Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.


Wir haben keinen Staat zu errichten.
.....

Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:

Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt." (Sehr richtig!)

Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen.

Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil Deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.

.....

Zitate Ende!

Walter Hofer
19.02.2007, 17:12
Zitate Ende!

gigantisch, und was läuft noch so, am Rosenmontag, GG-mäßig ?

KrascherHistory
19.02.2007, 17:14
[QE=Fachmaf;1167279]"...in Bezug au Berlin und auf Deutschland als Ganzes..." - das erklärt übrigens die Formulierung im Grundlagenvertragsurteil des BVerfG.
Woraus entnimmst du, daß die Souveränität der Bundesrepublik danach noch - ich möchte ja fast fragen, "de jure", wie du so gern schreibst - eingeschränkt war?
Alliierter Vorbehalt, heute noch unter Art. 139 GG einzusehen.


Du kannst dich gern mal in einem Juristischen Seminar deines Vertrauens in das BGBl. II einlesen. Nimm aber Proviant mit.
Ach, Kraschinski, wer nimmt so ein Geschreibe ernst? Willst du sinnvoll diskutieren?
Und wieder kneifst du. Deine Behauptung, also?

DU nimmst es ernst. Ansonsten würde ein Dr.jur. der brD hier nicht so viel Zeit verschwenden !
Ich täte es nicht. Weil´s ja nur "Spinnkram" ist....

KrascherHistory
19.02.2007, 17:14
gigantisch, und was läuft noch so, am Rosenmontag, GG-mäßig ?

Ein bischen Art.21 GG-geschunkle und Art.38 GG-gefummle.....

Passen noch ein paar Rechtsnormen in die Brille, Walli ?

KrascherHistory
19.02.2007, 17:16
Das Schubladenprinzip nachdem hier offenbar gearbeit wird, missfällt mir zutiefst. Da stelle ich eine These auf und frage nach einer Gegenthese und deswegen schiebt man mich irgendwo hin... :rolleyes: :(

Mich würde mal auf der anderen Seite ein guter Grund dafür interessieren, warum ein Land, das sich demokratisch schimpft und die Herrschaft des Volkes so hervorhebt und dessen höchstes Gesetz die Verabschiedung einer Verfassung durch Volksentscheid gebietet, eine solche Verfassung nicht verabschieden sollte.

Ein "guter" fällt nicht ein. Nanü !?:rolleyes:

Gehirnnutzer
19.02.2007, 17:25
Das Schubladenprinzip nachdem hier offenbar gearbeit wird, missfällt mir zutiefst. Da stelle ich eine These auf und frage nach einer Gegenthese und deswegen schiebt man mich irgendwo hin... :rolleyes: :(

Tschuldigung, aber der Artikel 146 GG wird andauernd für Dinge zitiert, mit denen er nichts zu tun hat. Es geht in ihm einzig und allein um die Geltungsdauer des GG und eine Bedingung für die Verfassung, die das Grundgesetz ersetzt.


Mich würde mal auf der anderen Seite ein guter Grund dafür interessieren, warum ein Land, das sich demokratisch schimpft und die Herrschaft des Volkes so hervorhebt und dessen höchstes Gesetz die Verabschiedung einer Verfassung durch Volksentscheid gebietet, eine solche Verfassung nicht verabschieden sollte.

Entschuldige, auch wenn es beleidigend klingend sollte, aber bist du etwas begriffsstutzig.
Also nochmal:


A r t i k e l 146

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Version des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. jetzige Version

Quellen
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_11.html


1. Falls du es immer noch nicht erkannt hast, der Artikel 146 GG enthält nur die "Bedingung" der "Zustimmung"/ des Beschlusses für eine Verfassung, durch die das GG seine Geltung verliert. Er stellt keine allgemeinen Bedingungen für Verfassungen auf. Es gebietet nur etwas für einen ganz speziellen Fall, nicht aber im allgemeinen.

2. Durch die EU-Verfassung verliert das GG seine Geltung aber nicht!!

3. Es gibt nirgendwo eine allgemeine Bestimmung für Verfassungen, das Verfassungen von einem Volk beschlossen werden müssen. Es ist nur der anzustrebende Idealfall.

Da eine EU-Verfassung tiefgreifende Einwirkungen auf die Bürger unseres Landes hat, wäre es zwar geboten die Entscheidung hierüber per Volksentscheid auch durch dieser Bürger treffen zu lassen, es gibt aber keine Bestimmung die unsere Politiker verpflichtet, das übliche Legitimationsmuster, also Bürger wählt Parlament und legitimiert es dadurch Entscheidungen zu treffen, zu verlassen. Es ist nur der Wunsch Vater des Gedanken entsprechendes aus den bestehenden Gesetzen und Bestimmungen rauszulesen.

Fachmaf
19.02.2007, 17:32
Alliierter Vorbehalt, heute noch unter Art. 139 GG einzusehen.

Worauf bezieht sich der Vorbehalt (der kein "alliierter" ist)? Rensmann, S.127ff., bitte nachlesen.


DU nimmst es ernst. Ansonsten würde ein Dr.jur. der brD hier nicht so viel Zeit verschwenden ! Ich täte es nicht. Weil´s ja nur "Spinnkram" ist....

Wenn du wüßtest, wofür ich alles Zeit habe - bezahlte Zeit, das macht es noch schöner...

Fachmaf
19.02.2007, 17:35
gigantisch, und was läuft noch so, am Rosenmontag, GG-mäßig ?

Nichts bei Kraschinski, das ist allerdings datums- wie jahreszeitunabhänig.

Gehirnnutzer
19.02.2007, 17:43
@Gehirnnutzer. Ich weiß, das es lang ist, mache dir dennoch mal die "Mühe" des vollständigen Lesens.
Ich antworte mit Prof.Dr. Carlo Schmid, Vize-Präsi des sog. parl. Rates.
Unter www.teredo.cl kann diese Passage, incl. Foto v. Ratsmitgliedern in alliierten Uniformen eingesehen werden.

[/I]

Man merkt das du auf dein Wirrkram fixiert bist, denn du beantwortest meine Frage nicht. Ich habe keine Frage speziell zur einer Deutschen Verfassung gestellt, sondern ich habe dich gefragt:

Wo es eine juristisch bindende Bestimmung gibt, die vorschreibt, das nur ein Volk eine Verfassung beschließen kann bzw. das ein Volk einer Verfassung zustimmen muss?


Ich habe weder von Deutschland nach einer anderen Nation gesprochen oder speziell nach Deutschland oder einer anderen Nation gefragt.
Eine ganz simple Frage nach einem ganz simplen Umstand und deine ganze Ausführung enthält nicht mal den Ansatz der Beantwortung meiner Frage.
Spam also nicht rum, sondern beantworte die Frage die man dir gestellt hat!

Gottkaiser
19.02.2007, 17:44
@Gehirnnutzer
Du hast mein Posting vielleicht falsch verstanden. Was ich mit Schubladenprinzip meinte, dass du direkt mit "wann lernt ihr..." geantwortet hast. Darum ging es mir in dem Moment.

Danke dafür, dass du deine Ausführungen hinsichtlich GG nochmal detailierter erbracht hast, doch das wurde schon beim ersten Posting verstanden. Der Satz über das Schubladendenken war dementsprechend keine bitte daraum näher zu erläutern, denn dann hätte ich etwas geschrieben wie "kannst du das näher erläutern", sondern es war ein Verweis auf die Diskussionskultur.

EDIT

Kann ich nachdem ich keine entsprechende Antwort erhalte habe, davon ausgehen, dass auch du keinen guten Grund kennst, der gegen die Verabschiedung einer Verfassung durch Volksentscheid spricht?

KrascherHistory
19.02.2007, 18:02
Man merkt das du auf dein Wirrkram fixiert bist, denn du beantwortest meine Frage nicht. Ich habe keine Frage speziell zur einer Deutschen Verfassung gestellt, sondern ich habe dich gefragt:
Wo es eine juristisch bindende Bestimmung gibt, die vorschreibt, das nur ein Volk eine Verfassung beschließen kann bzw. das ein Volk einer Verfassung zustimmen muss?

Ich habe weder von Deutschland nach einer anderen Nation gesprochen oder speziell nach Deutschland oder einer anderen Nation gefragt.
Eine ganz simple Frage nach einem ganz simplen Umstand und deine ganze Ausführung enthält nicht mal den Ansatz der Beantwortung meiner Frage.
Spam also nicht rum, sondern beantworte die Frage die man dir gestellt hat!

Internationales Völkerrecht. Der erste Absatz beantwortet sicherlich deine Frage; wenn du sie tatsächlich beantwortet haben möchtest ! :rolleyes:
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....

Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Gehirnnutzer
19.02.2007, 18:04
@Gehirnnutzer

Kann ich nachdem ich keine entsprechende Antwort erhalte habe, davon ausgehen, dass auch du keinen guten Grund kennst, der gegen die Verabschiedung einer Verfassung durch Volksentscheid spricht?

Wenn man es als Grund bezeichnen könnte, dann kann nur aufführen, das es keine aus unserer Gesetzgebung hervorgehende allgemeine Verpflichtung gibt hierzu Volksentscheide zu gebrauchen. Der Artikel 146 GG ist ja ein spezieller Fall. Auch sonst gibt es keine Bestimmungen dazu.
Ich sage ja auch selber das im Falle der EU-Verfassung ein Volksentscheid geboten wäre, meine Ausführungen sollen ja nur die irrige Annahme ausräumen es gäbe juristisch bindende Bestimmungen, die hier einen Volksentscheid vorschreiben.

Fachmaf
19.02.2007, 18:10
Internationales Völkerrecht. Der erste Absatz beantwortet sicherlich deine Frage; wenn du sie tatsächlich beantwortet haben möchtest !
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Hätte man ja seit 1955 längst machen können, hat man aber nicht, sondern das Grundgesetz als deutsche Verfassung akzeptiert und 1990 noch eigens bestätigt.


Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....
Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Diese Genehmigungspflicht gab es seit 1955 nicht mehr, soweit es die Bundesrepublik in ihrem damaligen Gebietsbestand betraf. Seit dem 2+4-Vertrag ist der ganze Kram ohnehin vom Tisch. Über Änderungen des Grundgesetzes oder eine neue Verfassung wurde in dieser Zeit ausgiebig diskutiert, herausgekommen ist dabei wenig.

KrascherHistory
19.02.2007, 18:14
[QTE=Fachmaf;1167393]Hätte man ja seit 1955 längst machen können, hat man aber nicht, sondern das Grundgesetz als deutsche Verfassung akzeptiert und 1990 noch eigens bestätigt.
Weder noch, mangels Souveränität und Fehlens des ges. dt. Volkes.


Diese Genehmigungspflicht gab es seit 1955 nicht mehr, soweit es die Bundesrepublik in ihrem damaligen Gebietsbestand betraf. Seit dem 2+4-Vertrag ist der ganze Kram ohnehin vom Tisch. Über Änderungen des Grundgesetzes oder eine neue Verfassung wurde in dieser Zeit ausgiebig diskutiert, herausgekommen ist dabei wenig.[/TE]
Nach Art.2 des sog. Deutschlandvertrages blieb alles beim Alten.

Die Notenwechsel zum Überleitungsvertrag haben bezügl. des 4+2 das gleiche Resultat.
Nur das per 18.07.1990 die letzte Rechtssicherheit völlig flöten ging.

"Die Alliierten habens gegeben, die Alliierten habens genommen!"

Fachmaf
19.02.2007, 18:34
Weder noch, mangels Souveränität und Fehlens des ges. dt. Volkes.
Nach Art.2 des sog. Deutschlandvertrages blieb alles beim Alten.


Du hast offenbar nicht verstanden, was du gelesen hast. Vor Inkrafttreten des Deutschlandvertrag bestand ein grundsätzlicher Besatzungsvorbehalt hinsichtlich deutscher Hoheitsakte; der wurde in Bezug auf Änderungen der Landesverfassungen, einfache Gesetzgebungsakte und völkerrechtliche Verträge in einen Vetovorbehalt gemildert.

Mit dem Deutschlandvertrag kehrte sich das Regel-Ausnahmeverhältnis um: Grundsätzlich hatte die Bundesrepublik völlige Entscheidungsfreiheit, lediglich in den genannten Bereichen behielten sich die Westalliierten bestimmte Rechte vor, die dann in späteren Verträgen geändert, konkretisiert, z.T. abgeschafft wurden.

Du warst es doch, der Rensmann empfohlen hatte. Nun lies ihn bitte auch selbst.



Die Notenwechsel zum Überleitungsvertrag haben bezügl. des 4+2 das gleiche Resultat.
Nur das per 18.07.1990 die letzte Rechtssicherheit völlig flöten ging.

So mal als Anfängerlektion im Völkerrecht: Mit einem Notenwechsel können nicht die in einem völkerrechtlichen Vertrag erzielten Vereinbarungen in ihr Gegenteil verkehrt werden. Ein Notenwechsel kann nur einzelne Auslegungsfragen klären, mehr nicht.

Du hast noch immer keinen Beleg für deine "18.7.1990"-Behauptung beigebracht. Warum fällt dir das so schwer?

Gottkaiser
19.02.2007, 18:53
Wenn man es als Grund bezeichnen könnte, dann kann nur aufführen, das es keine aus unserer Gesetzgebung hervorgehende allgemeine Verpflichtung gibt hierzu Volksentscheide zu gebrauchen. Der Artikel 146 GG ist ja ein spezieller Fall. Auch sonst gibt es keine Bestimmungen dazu.
Naja ich möchte es mal so ausdrücken. Wenn man sich selbst die Demokratie auf die Fahne schreibt (speziell als Volksvertreter) und nun die Möglichkeit hat, das Optimum der Demokratie, Volksentscheide (kann man sogar ganz allgemein stehen lassen, nicht nur in Bezug zur Verfassung) herzustellen, und dies unterlässt, verhöhnt man sein eigenes Bekenntnis zur Demokratie.

Doc Gyneco
19.02.2007, 18:55
Volksabstimmung....
Ich hoffe, das franzoesische und das hollaendische Volk bleibt weiterhin standhaft !!!

Falls Sarkozy Präsident wird, ist das kein Problem.

Wehe wenn die Zicke Royal Präsidentin wird !

:( :( :(

KrascherHistory
19.02.2007, 20:06
Du hast offenbar nicht verstanden, was du gelesen hast. Vor Inkrafttreten des Deutschlandvertrag bestand ein grundsätzlicher Besatzungsvorbehalt hinsichtlich deutscher Hoheitsakte; der wurde in Bezug auf Änderungen der Landesverfassungen, einfache Gesetzgebungsakte und völkerrechtliche Verträge in einen Vetovorbehalt gemildert.

Mit dem Deutschlandvertrag kehrte sich das Regel-Ausnahmeverhältnis um: Grundsätzlich hatte die Bundesrepublik völlige Entscheidungsfreiheit, lediglich in den genannten Bereichen behielten sich die Westalliierten bestimmte Rechte vor, die dann in späteren Verträgen geändert, konkretisiert, z.T. abgeschafft wurden.

Du warst es doch, der Rensmann empfohlen hatte. Nun lies ihn bitte auch selbst.



So mal als Anfängerlektion im Völkerrecht: Mit einem Notenwechsel können nicht die in einem völkerrechtlichen Vertrag erzielten Vereinbarungen in ihr Gegenteil verkehrt werden. Ein Notenwechsel kann nur einzelne Auslegungsfragen klären, mehr nicht.

Du hast noch immer keinen Beleg für deine "18.7.1990"-Behauptung beigebracht. Warum fällt dir das so schwer?

Och, Schwarzkittelchen: wie oft denn noch.
Am Stück am besten unter www.teredo.cl zu lesen.
Nu geh spielen.

Gehirnnutzer
19.02.2007, 20:40
Och, Schwarzkittelchen: wie oft denn noch.
Am Stück am besten unter www.teredo.cl zu lesen.
Nu geh spielen.

Krascher, du verweist auf eine Internetseite! Bezüglich solcher Verweise hast du selbst gesagt, ich zitiere



Im Netz steht soviel Mist, das man es gar nicht mehr fassen kann.....

KrascherHistory
19.02.2007, 20:43
Krascher, du verweist auf eine Internetseite! Bezüglich solcher Verweise hast du selbst gesagt, ich zitiere

Internationales Völkerrecht. Der erste Absatz beantwortet sicherlich deine Frage; wenn du sie tatsächlich beantwortet haben möchtest !
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....

Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Zitate v. Prof.Dr.Carlo Schmid.
Darfst du gerne anzweifeln. Dann aber mal richtig.

Fachmaf
19.02.2007, 21:17
Internationales Völkerrecht. Der erste Absatz beantwortet sicherlich deine Frage; wenn du sie tatsächlich beantwortet haben möchtest !
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....
Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Zitate v. Prof.Dr.Carlo Schmid.
Darfst du gerne anzweifeln. Dann aber mal richtig.

Ich kann es gern - nämlich mit der Tatsache, daß Carlo Schmid

1. noch nicht wußte, daß das Grundgesetz mndestens bis zum Deutschlandvertrag halten würde, und

2. daß er später als Bundesratsminister seinen Amtseid darauf abgelegt hat.

Gehirnnutzer
19.02.2007, 22:01
Internationales Völkerrecht. Der erste Absatz beantwortet sicherlich deine Frage; wenn du sie tatsächlich beantwortet haben möchtest !
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....

Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Zitate v. Prof.Dr.Carlo Schmid.
Darfst du gerne anzweifeln. Dann aber mal richtig.

1. Ist dies nur ein Aussage einer Person bezüglich des GG und nicht eine klarer Verweis auf das Völkerrecht, somit keine klare Antwort auf meine Frage.

2. Nun nehmen wir mal an, das du im Sinne meine Frage geantwortet hättest. Gemäß deine Antwort wäre es zwingend notwendig, das ein Volk die Verfassung beschließt bzw. dieser zustimmt und nehmen wir auch Bezug auf das eigentliche Thema, dann hatten wir weder im Norddeutschen Bund, im deutschen Kaiserreich oder in der Weimarer Republik eine gültige Verfassung, denn in allen Fällen haben wir zwar eine von einem durch das Volk gewählten Parlament, in diesen Fällen Reichstag bzw. Nationalversammlung, die die Verfassungen beschlossen haben, aber keine Entscheid über die Zustimmung des Volkes.
Da aber gemäß deinen Aussagen die Zustimmung des Volkes für eine Verfassung notwendig ist, gabs in diesen Fällen keine gültigen Verfassungen.

KrascherHistory
20.02.2007, 13:09
1. Ist dies nur ein Aussage einer Person bezüglich des GG und nicht eine klarer Verweis auf das Völkerrecht, somit keine klare Antwort auf meine Frage.

2. Nun nehmen wir mal an, das du im Sinne meine Frage geantwortet hättest. Gemäß deine Antwort wäre es zwingend notwendig, das ein Volk die Verfassung beschließt bzw. dieser zustimmt und nehmen wir auch Bezug auf das eigentliche Thema, dann hatten wir weder im Norddeutschen Bund, im deutschen Kaiserreich oder in der Weimarer Republik eine gültige Verfassung, denn in allen Fällen haben wir zwar eine von einem durch das Volk gewählten Parlament, in diesen Fällen Reichstag bzw. Nationalversammlung, die die Verfassungen beschlossen haben, aber keine Entscheid über die Zustimmung des Volkes.
Da aber gemäß deinen Aussagen die Zustimmung des Volkes für eine Verfassung notwendig ist, gabs in diesen Fällen keine gültigen Verfassungen.

Dolle bla bla.

Der Völkerrechtler Schmid schreibt
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
und der Käse oben ist deine Antwort darauf.
Wenn du nicht willens oder in der Lage dazu bist, das Geschriebene richtig zu lesen, zu begreifen und zu verstehen, dann lass es einfach und verplempere hier nicht die Zeit.

Fachmaf
20.02.2007, 13:50
Dolle bla bla.

Der Völkerrechtler Schmid schreibt
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
und der Käse oben ist deine Antwort darauf.
Wenn du nicht willens oder in der Lage dazu bist, das Geschriebene richtig zu lesen, zu begreifen und zu verstehen, dann lass es einfach und verplempere hier nicht die Zeit.

Du wirst dann sicherlich auch nachgelesen haben, warum und unter welchen Umständen Carlo Schmid das sagte bzw. schrieb und welche Bedeutung er dem zumaß, nachdem sich die Dinge anders entwickelten als von ihm zugrundegelegt.

KrascherHistory
20.02.2007, 14:09
Du wirst dann sicherlich auch nachgelesen haben, warum und unter welchen Umständen Carlo Schmid das sagte bzw. schrieb und welche Bedeutung er dem zumaß, nachdem sich die Dinge anders entwickelten als von ihm zugrundegelegt.

Die Aussage steht und int. Recht hat per 1955 oder 1990 keine 180° Kehre hinter sich.

Keiner traut sich, über den ENTWURF einer Verfassung abzustimmen, weil das "Ding" voll in die Hose geht. Deswegen können die Menschen auch seit 1956 nicht mehr real wählen.

Dafür braucht es aber wiederum Schwarzkittel-Krummpflüger wie dich, die der Masse erklären, das "G" und "8" identisch sind !

Fachmaf
20.02.2007, 14:14
Die Aussage steht und int. Recht hat per 1955 oder 1990 keine 180° Kehre hinter sich.

In mancher Hinsicht schon, daran erkennt man, daß du keine Ahnung von dem Gegenstand hat. Daß seine Äußerung von damals "steht", ist unbestritten, es geht um die Wirkung, die sie für spätere Zeiten hat.


Keiner traut sich, über den ENTWURF einer Verfassung abzustimmen, weil das "Ding" voll in die Hose geht. Deswegen können die Menschen auch seit 1956 nicht mehr real wählen.

Das hatten wir nun auch schon öfters - ja, das BundeswahlG ist verfassungsgemäß, die Diskussion dazu ist längst ausgestanden.


Dafür braucht es aber wiederum Schwarzkittel-Krummpflüger wie dich, die der Masse erklären, das "G" und "8" identisch sind !

G und 8 sind nicht identisch, was hat das mit deinem Problem zu tun?

KrascherHistory
20.02.2007, 14:59
In mancher Hinsicht schon, daran erkennt man, daß du keine Ahnung von dem Gegenstand hat. Daß seine Äußerung von damals "steht", ist unbestritten, es geht um die Wirkung, die sie für spätere Zeiten hat.

Das hatten wir nun auch schon öfters - ja, das BundeswahlG ist verfassungsgemäß, die Diskussion dazu ist längst ausgestanden.

G und 8 sind nicht identisch, was hat das mit deinem Problem zu tun?

Irre. Die erste klare Aussage von dir.

G und 8 sind nicht identisch. Der 1. Schritt. Bravo.

Jetzt müssen wir noch dahin kommen, das die brD und das Deutsche Reich N I C H T identisch sind. Das DR ist nämlich viel größer.

Wie könnte man das didaktisch am besten vermitteln.....? :)

Gehirnnutzer
20.02.2007, 17:09
Dolle bla bla.

Der Völkerrechtler Schmid schreibt
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
und der Käse oben ist deine Antwort darauf.
Wenn du nicht willens oder in der Lage dazu bist, das Geschriebene richtig zu lesen, zu begreifen und zu verstehen, dann lass es einfach und verplempere hier nicht die Zeit.

Käse ist das was du hier von die gibst! Du bis hier dermaßen darauf fixiert, etwas über Deutschland darzustellen, auszusagen, zu beweisen, das du unfähig bist eine simple Frage zu beantworten. Du kommst mit der Meinungsäußerung eines Völkerrechtlers bezüglich dem Grundgesetz. Ich habe weder speziell nach dem Grundgesetz gefragt, noch noch der spezifischen Meinungsäußerung einer Person, auch wenn diese Völkerrechtler ist.

Ich habe ohne eine Verfassung speziell zu benennen, danach gefragt ob der Beschluss und die Zustimmung durch das Volk zwingend notwendig ist für eine Verfassung und nach eine juristisch bindenden Bestimmung, die das festlegt.

Und wenn du dich wirklich mit Verfassungen, Verfassungsrecht und Völkerrecht beschäftigt hättest, denn wüsstest du, das die Antwort nein heißen muss.
Der Grund dafür liegt einfach darin, das es keine Vorschrift gibt, das ein Staat eine Verfassung, besser gesagt eine formelle Verfassung haben muss, es gibt sogar Staaten ohne Verfassung, z.B. Israel.
Großbritanniens Verfassung ist im Gegensatz zum GG oder der amerikanischen Verfassung ein einzelnes Dokument, sondern eine Reihe von historisch gewachsen Gesetzestexten.

Fachmaf
20.02.2007, 19:25
Irre. Die erste klare Aussage von dir.

G und 8 sind nicht identisch. Der 1. Schritt. Bravo.

Habe ich dir damit jetzt etwas neues mitgeteilt. Nun ja, das deutsche Schulsystem...


Jetzt müssen wir noch dahin kommen, das die brD und das Deutsche Reich N I C H T identisch sind. Das DR ist nämlich viel größer.

Wie könnte man das didaktisch am besten vermitteln.....? :)

Gar nicht, denn es ist falsch. Es geht hier um die Subjektsidentität, d.h. die völkerrechtliche Kontinuität. Die ist vom Gebietsbestand unabhängig.

Kaiser
20.02.2007, 19:57
Volksabstimmung entscheiden?Wollt Ihr die EU-Verfassung?

Nein, jede Aufgabe nationaler Souveränität an Organisationen wie die EU lehne ich prinzipiell ab.

Fachmaf
20.02.2007, 23:48
Nein, jede Aufgabe nationaler Souveränität an Organisationen wie die EU lehne ich prinzipiell ab.

Längst zu spät - zu deinem Vorteil.

KrascherHistory
21.02.2007, 00:43
Längst zu spät - zu deinem Vorteil.

Mitnichten - zu deinem Nachteil

Fachmaf
24.02.2007, 14:37
Mitnichten - zu deinem Nachteil

Was du damit meinen könntest, wird wohl dein sahniges Geheimnis bleiben.

Ich bezog mich auf die Tatsache, daß der europäische Integrationsprozeß bereits unumkehrbar weit fortgeschritten ist und du täglich davon profitierst.

KrascherHistory
24.02.2007, 16:38
Was du damit meinen könntest, wird wohl dein sahniges Geheimnis bleiben.

Ich bezog mich auf die Tatsache, daß der europäische Integrationsprozeß bereits unumkehrbar weit fortgeschritten ist und du täglich davon profitierst.

Auf das Adjektiv unumkehrbar würde ich mein Geld nicht wetten.

Es ist ein simpler Verwaltungs-Moloch, der mittlerweile von brD-Juristen zersetzt ist.

Fachmaf
27.02.2007, 15:19
Auf das Adjektiv unumkehrbar würde ich mein Geld nicht wetten.
Es ist ein simpler Verwaltungs-Moloch, der mittlerweile von brD-Juristen zersetzt ist.

Du schwafelst mal wieder kenntnisarm herum. Gemessen an den von ihr bewältigten Aufgaben ist die EU-Verwaltung eine bemerkenswert effiziente Verwaltung.

Stockinger
27.02.2007, 15:41
Alles ist in eineinhalb Jahren Merkel rötlicher geworden, östlicher, grünlicher.

An Gedanken ärmer.

Die CDU ist heute eine weitgehend gesinnungsfreie Partei, zu einheitlicher Richtungsgebung offenkundig unfähig.

Jedenfalls nicht mit dieser Kanzlerin und Vorsitzenden.

KrascherHistory
28.02.2007, 02:03
Du schwafelst mal wieder kenntnisarm herum. Gemessen an den von ihr bewältigten Aufgaben ist die EU-Verwaltung eine bemerkenswert effiziente Verwaltung.

Du würdest auch die Einführung der Todesstrafe als effektiven Beitrag zur Bekämpfung der desolaten demografischen Entwicklung krumm-lügen.

Ivanhoe999
25.03.2007, 19:17
/:(

Guten Tag zusammen!

Schon schade das diese umfrage geschlossen wurde!

Warum EU ... warum keine EU ?!

Nun Angesichts der Kosten die dieses Verwaltungsmonster Erzeugt, muss man klar feststellen das die EU keine EU der Menschen ist die in ihr Leben sollen!
Nein sie ist eine EU der Ausbeutung und der Totalitären Kontrolle!

Warum sollte ich also diese Institution befürworten, die mir meine Freiheiten nimmt und mir vorschreibt was ich zu tun und was ich zu lassen habe! Mich bis in den letzten winkel meines Lebens versucht zu kontrollieren!

Für mich kommt diese form von legislativer Diktatur nicht in frage! Ich lehne diese Art Politik ab die Menschen im Vorfeld Kriminalisiert!

Die Politik sollte die Ursachen der Kriminalität bekämpfen anstatt die Bürger schlicht weg als Kriminelle im Vorfeld zu verurteilen!

deswegen NEIN danke EU ...

Walter Hofer
25.03.2007, 19:38
deswegen NEIN danke EU ...

50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge steht die Mehrheit der Deutschen der Europäischen Union positiv gegenüber.

52 Prozent der Bundesbürger sind nach einer Forsa-Umfrage der Meinung, dass die EU den Deutschen eher genutzt als geschadet habe. Die gegenteilige Einschätzung vertreten demnach 23 Prozent. Ein Viertel der Befragten wollte sich nicht festlegen. Unter den Anhängern der Unionsparteien überwogen die positiven Einschätzungen mit 60 Prozent deutlicher als unter den SPD-Unterstützern mit 49 Prozent.

FDP-ler besonders skeptisch

Eine Mehrheit der Deutschen (54 Prozent) ist laut der Umfrage allerdings der Meinung, die Ablösung der D-Mark durch den Euro sei ein Fehler gewesen. Nur 42 Prozent hießen die Gemeinschaftswährung gut.

http://www.focus.de/politik/deutschland/umfrage_aid_51644.html

Die Umfragen in diesem Forum gehen an der Realität vorbei.

Joseph
25.03.2007, 23:56
@WalterHofer

1. Die EU betreibt massiv Propaganda
2. Spielt es in der BRD sowieso keine Rolle, was die Menschen wollen.

haihunter
26.03.2007, 10:22
Die Umfragen in diesem Forum gehen an der Realität vorbei.

Herzlichen Glückwunsch, daß du das auch schon bemerkt hast! :))

Davon mal abgesehen, die letzten Wahlen haben gezeigt, wie zuverlässig Umfragen wirklich sind. Ich bin der festen Überzeugung, daß bei einer Volksabstimmung, sofern sie korrekt durchgeführt und ausgezählt werden würde, die Deutschen eine solch unnötige Verfassung ablehnen würden!

haihunter
26.03.2007, 10:25
@WalterHofer

1. Die EU betreibt massiv Propaganda
2. Spielt es in der BRD sowieso keine Rolle, was die Menschen wollen.


Das ist leider richtig!

Gehirnnutzer
26.03.2007, 13:58
Davon mal abgesehen, die letzten Wahlen haben gezeigt, wie zuverlässig Umfragen wirklich sind. Ich bin der festen Überzeugung, daß bei einer Volksabstimmung, sofern sie korrekt durchgeführt und ausgezählt werden würde, die Deutschen eine solch unnötige Verfassung ablehnen würden![/B][/COLOR]

Was heißen soll, das eine Volksabstimmung, egal welche, die nicht das Ergebnis bringt, was du dir vorstellst, grundsätzlich falsch ausgezählt und nicht korrekt durvhgeführt wurde.:gesetz:

Herr Bratbäcker
26.03.2007, 19:54
2. Spielt es in der BRD sowieso keine Rolle, was die Menschen wollen.

Was die BRDler wollen, bekommen sie auch. Sie haben es mit großer Mehrheit gewählt und tun es immer wieder.

Im Übrigen haben sie doch Bundesliga satt, RTL und an jedem Wochenende Party bis zum Abwinken. Was will man denn als BRDler mehr? :cool2:

Caput Mundi
26.03.2007, 20:08
Was die BRDler wollen, bekommen sie auch. Sie haben es mit großer Mehrheit gewählt und tun es immer wieder.

Im Übrigen haben sie doch Bundesliga satt, RTL und an jedem Wochenende Party bis zum Abwinken. Was will man denn als BRDler mehr? :cool2:

Leere Worte, nichts als leere Worte.:hihi: :cool2:

Ivanhoe999
26.03.2007, 20:24
[QUOTE=Walter Hofer;1226488]50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge steht die Mehrheit der Deutschen der Europäischen Union positiv gegenüber.

1. die Umfragen in diesem Forum spiegel wohl kaum die meinung des gesamten Volkes wieder ... wie soll das auch gehen?

2. Sehe die Meinung des Volkes gegenüber Europa anders aus, wenn jeder Bürger über die Inhalte und Folgen dieser Verfassung aufgeklärt würden!

3. Warum sollte die mehrheit der Deutschen eine Institution gutheißen, die uns Milliarden kostet und wir keinen effizienten nutzen davon haben!

und zu guter letzt ...

Wir werden sowieso nicht nach unserem WILLEN gefragt werden! Für Deutschland steht es bereits fest das WIR dieser VEU beitretten müssen ob wir das wollen oder nicht! Wir das VOLK wird danach nicht gefragt werden!

Ohhh ich vergas zu erwähnen ... wir haben ja eh nichts zu melden ... da wir ja immer noch kein Souveräner Staat sind ... und wir befinden uns ja nach wie vor NUR im Waffenstillstand ...

Herr Bratbäcker
26.03.2007, 22:55
Leere Worte, nichts als leere Worte.:hihi: :cool2:

HUCH, der Gnom versucht schon wieder, an mir hoch zu springen. :cool2: :] :hihi: