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Vollständige Version anzeigen : Mothers Baby, Fathers maybe !



Misteredd
13.02.2007, 19:42
Alle zweifelnden Väter unbedingt die Gesetzgebung im Auge behalten. Dort tut sich etwas zu Euren Gunsten:

Die Verfassungsrichter trugen dem nun Rechnung und dem Gesetzgeber auf, bis spätestens April 2008 ein Verfahren zu finden, das Männern die juristische Feststellung der biologischen Vaterschaft erleichtert. Die ist bislang nahezu unmöglich. Denn nach geltender Rechtsprechung bleibt nicht nur heimlichen Vaterschaftstests die Anerkennung verwehrt. Auch andere Verdachtsmomente zweifelnder Väter haben es schwer im Gerichtssaal. Der Hinweis von Frank S., immerhin habe ihm ein medizinisches Gutachten attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein, reichte den Richtern nicht. Nur wenn feststünde, dass S. „während der gesetzlichen Empfängniszeit für das Kind absolut zeugungsunfähig war“, so die Begründung des BGH, sei dies „ein Umstand, der gegen die Vaterschaft spricht“.

Rechtlich zweifelte das Bundesverfassungsgericht die aberwitzig anmutenden Ausführungen der Vorinstanz nicht an. Es sei aber Aufgabe der Politik, den Grundrechtsschutz zweifelnder Väter zu stärken. Es gehöre zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Mannes, dass er erfahren könne, ob er biologischer Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes sei. Das sei in der Praxis gegen den Willen der Mütter bislang nicht durchzusetzen.
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Als eine Möglichkeit regte Karlsruhe an, dass in bestimmten Fällen die Gerichte anstelle der Mutter über die Einwilligung zum Gentest entscheiden könnten. Sinnvoll sei es auch, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Vaterschaft ohne weitreichende rechtliche Folgen für die Väter zu ermöglichen. Denn wenn bei einer Anfechtungsklage festgestellt wird, dass ein Mann nicht der Erzeuger des Kindes ist, verliert er seinen rechtlichen Status als Vater mit Folgen nicht nur für das Unterhalts-, sondern auch für das Sorge- und Umgangsrecht. Dies werde jedoch nicht den Interessen derjenigen Männer gerecht, die ihre biologische Vaterschaft ohne rechtliche Folgen einfach nur klären lassen wollten, so die Karlsruher Richter.

http://www.welt.de/data/2007/02/14/1211619.html?s=2

Eigentlich kann nur der gerichtlich angeordnete Gentest kommen!

FranzKonz
13.02.2007, 19:47
Alle zweifelnden Väter unbedingt die Gesetzgebung im Auge behalten. Dort tut sich etwas zu Euren Gunsten:
Den zweifelnden Vätern von Heute nützt das nicht viel, denn wenn die Vaterschaft einmal anerkannt ist, hat der Vater nach meinem Kenntnisstand gelitten.

roxelena
13.02.2007, 19:48
In zweifelhaften Fällen sollte per gesetz aus sozialen Gründen der Wohlhabendere zum vater erklärt werden

Misteredd
13.02.2007, 19:49
Den zweifelnden Vätern von Heute nützt das nicht viel, denn wenn die Vaterschaft einmal anerkannt ist, hat der Vater nach meinem Kenntnisstand gelitten.

Und genau das soll sich ändern! Das ist der Knackpunkt der anstehenden Reform, die der Legislative verbindlich bis 2008 aufgegeben worden ist. Sonst wäre sie sinnlos.

Das ist ein Bruch in der bisherigen Rechtsetzung.

FranzKonz
13.02.2007, 19:54
In zweifelhaften Fällen sollte per gesetz aus sozialen Gründen der Wohlhabendere zum vater erklärt werden
In zweifelhaften Fällen sollte mann täglich der Dame "Schlampe" auf die Stirn stempeln und ihr das Kind wegnehmen, weil sie offensichtlich für die Kindererziehung ungeeignet ist.

Misteredd
13.02.2007, 19:56
In zweifelhaften Fällen sollte mann täglich der Dame "Schlampe" auf die Stirn stempeln und ihr das Kind wegnehmen, weil sie offensichtlich für die Kindererziehung ungeeignet ist.

Das Kindeswohl steht über allem. Man muss dafür sorgen, dass Kinder in einem optimalen Umfeld aufwachsen können.

Das geht weder bei Schlampen noch bei Schlampern.

FranzKonz
13.02.2007, 19:56
Und genau das soll sich ändern! Das ist der Knackpunkt der anstehenden Reform, die der Legislative verbindlich bis 2008 aufgegeben worden ist. Sonst wäre sie sinnlos.

Das ist ein Bruch in der bisherigen Rechtsetzung.
Es sei den armen Schweinen gegönnt.

Es ist schon niedlich, wenn die Mädels meinen, Männer müßten mehr Verantwortung übernehmen.

politisch Verfolgter
13.02.2007, 20:38
Das Kindeswohl steht über allem. Man muss dafür sorgen, dass Kinder in einem optimalen Umfeld aufwachsen können.

Das geht weder bei Schlampen noch bei Schlampern.

Deswegen user value.
Als Umfeldermöglichung für die Eltern und als weltbürgerliche Grundlage für den Nachwuchs.

EnjoyMozarella
13.02.2007, 21:30
Alle zweifelnden Väter unbedingt die Gesetzgebung im Auge behalten. Dort tut sich etwas zu Euren Gunsten:

Die Verfassungsrichter trugen dem nun Rechnung und dem Gesetzgeber auf, bis spätestens April 2008 ein Verfahren zu finden, das Männern die juristische Feststellung der biologischen Vaterschaft erleichtert. Die ist bislang nahezu unmöglich. Denn nach geltender Rechtsprechung bleibt nicht nur heimlichen Vaterschaftstests die Anerkennung verwehrt. Auch andere Verdachtsmomente zweifelnder Väter haben es schwer im Gerichtssaal. Der Hinweis von Frank S., immerhin habe ihm ein medizinisches Gutachten attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein, reichte den Richtern nicht. Nur wenn feststünde, dass S. „während der gesetzlichen Empfängniszeit für das Kind absolut zeugungsunfähig war“, so die Begründung des BGH, sei dies „ein Umstand, der gegen die Vaterschaft spricht“.

Rechtlich zweifelte das Bundesverfassungsgericht die aberwitzig anmutenden Ausführungen der Vorinstanz nicht an. Es sei aber Aufgabe der Politik, den Grundrechtsschutz zweifelnder Väter zu stärken. Es gehöre zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Mannes, dass er erfahren könne, ob er biologischer Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes sei. Das sei in der Praxis gegen den Willen der Mütter bislang nicht durchzusetzen.
Click here to find out more!

Als eine Möglichkeit regte Karlsruhe an, dass in bestimmten Fällen die Gerichte anstelle der Mutter über die Einwilligung zum Gentest entscheiden könnten. Sinnvoll sei es auch, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Vaterschaft ohne weitreichende rechtliche Folgen für die Väter zu ermöglichen. Denn wenn bei einer Anfechtungsklage festgestellt wird, dass ein Mann nicht der Erzeuger des Kindes ist, verliert er seinen rechtlichen Status als Vater mit Folgen nicht nur für das Unterhalts-, sondern auch für das Sorge- und Umgangsrecht. Dies werde jedoch nicht den Interessen derjenigen Männer gerecht, die ihre biologische Vaterschaft ohne rechtliche Folgen einfach nur klären lassen wollten, so die Karlsruher Richter.

http://www.welt.de/data/2007/02/14/1211619.html?s=2

Eigentlich kann nur der gerichtlich angeordnete Gentest kommen!

Mit freude habe ich heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesehen. Beruflich habe ich viele Fälle erlebt, an denen Väter nur als Leistungsträger "gehalten" wurden, Vaterschaftsanfechtungsklagen verliefen im Sand... jetzt bleibt nur noch die Frage, wo die berechtigte Anfechtung der Vaterschaft auch für das Gericht liegt bzw. wo die Persönlichkeitsrechte des Kindes anfangen. Zu hoffen bleibt, dass auch in Sachen Sorgerecht mehr für die Väter getan wird :gesetz: .

bernhard44
13.02.2007, 22:09
In zweifelhaften Fällen sollte per gesetz aus sozialen Gründen der Wohlhabendere zum vater erklärt werden

das war dein Bester bisher !:hihi:

Besser man lässt sich vor dem Verkehr einen aktuellen Kontoauszug zeigen!

Misteredd
13.02.2007, 22:11
Mit freude habe ich heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesehen. Beruflich habe ich viele Fälle erlebt, an denen Väter nur als Leistungsträger "gehalten" wurden, Vaterschaftsanfechtungsklagen verliefen im Sand... jetzt bleibt nur noch die Frage, wo die berechtigte Anfechtung der Vaterschaft auch für das Gericht liegt bzw. wo die Persönlichkeitsrechte des Kindes anfangen. Zu hoffen bleibt, dass auch in Sachen Sorgerecht mehr für die Väter getan wird :gesetz: .

Das ist eine andere Baustelle, die aber auch sehr wichtig ist.

Bislang ist es so, dass die die etwas damit zu tun haben herausgehalten werden und die die nichts damit zu tun haben hineingeholt werden. Das geht nicht gut!