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Siran
24.05.2004, 13:29
Neue Regeln bei Ebay?

Weit reichende Eingriffe in seine Geschäftspolitik stehen möglicherweise dem Internet-Auktionshaus Ebay bevor. Hintergrund ist ein Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag dieser Woche, der von Experten als Präzedenzfall eingestuft wird.

Gegenstand der Verhandlung ist die Berufungsklage eines so genannten Powersellers aus Berlin - also eines Verkäufers, der professionell und meist gewerblich bei Ebay handelt - gegen einen Darmstädter Buchhändler. Powerseller treten bei Ebay bisher häufig als private, nichtgewerbliche Anbieter auf und können so gesetzliche Auflagen umgehen.

Gegen diese umstrittene Praxis klagte der Inhaber der Buchhandlung bereits im vergangenen Herbst, weil der Berliner in großem Stil neuwertige und aktuelle Bücher bei Ebay anbot, ohne sich an die Preisbindung zu halten. Bücher, die in der Buchhandlung 20 Euro kosteten, wurden von ihm teilweise zum Startpreis von einem Euro offeriert.

Der Buchhändler gewann den Prozess. Nun muss erneut verhandelt werden. Gewinnt er abermals, könnte dies zur Konsequenz haben, dass Powerseller künftig nicht mehr anonym bei Ebay verkaufen dürfen und wie niedergelassene Händler auch der Beleg- und Steuerpflicht unterliegen.

Das Urteil wird von anderen Branchen wie etwa der Zigarettenindustrie mit Spannung erwartet, weil auch deren preisgebundene Produkte von Ebay-Händlern teilweise deutlich billiger angeboten werden.

[Quelle: Spiegel Online]

Hakan
24.05.2004, 13:31
Ich finde man sollte eine Ebay-Steuer einführen, denn die Preise bei Ebay verführen die Leute dazu, sich nichts mehr im Geschäft sondern nur noch bei Ebay einzukaufen.

Siran
24.05.2004, 13:34
Kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Schließlich sind diejenigen, die bei Ebay verkaufen, auch in Deutschland ansässig und wer gewerblich tätig ist, zahlt auch Gewerbesteuern.

Hakan
24.05.2004, 13:37
Und was ist mit den ganzen anderen? Die zahlen garnichts ausser die Ebay-Gebühr.

Siran
24.05.2004, 13:44
Und was ist mit den ganzen anderen? Die zahlen garnichts ausser die Ebay-Gebühr.

Die anderen machen das Ganze nicht gewerbsmäßig und sorry, aber wenn ich ein paar Bücher loswerden will, für die ich insgesamt 5 Euro krieg und ich muss noch Steuern darauf zahlen, dann lohnt sich das schlichtweg nicht. Mal abgesehen davon, dass die Leute gar nicht so viel Umsatz machen, dass sie dauerhaft Geschäfte schädigen könnten.

Konfuzius_sagt
24.05.2004, 13:49
Ich finde man sollte eine Ebay-Steuer einführen, denn die Preise bei Ebay verführen die Leute dazu, sich nichts mehr im Geschäft sondern nur noch bei Ebay einzukaufen.
find ich richtig. der mittelstand darf nicht zerstört werden!!!

Rage
24.05.2004, 14:08
ist mir wurscht, ich bin nur "gewöhnlicher" ebayer :D

WladimirLenin
24.05.2004, 16:54
Ich verkaufe sowieso nichts bei Ebay!

Siran
26.05.2004, 11:17
Entscheidung zu Buchhandel bei Ebay vertagt


Das Oberlandesgericht Frankfurt muss am Fall eines Berliner Journalisten überprüfen, ob dieser bei seinen Ebay-Auktionen neuer Bücher gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen hat. Nun hat wurde die vertagt.

HB FRANKFURT/MAIN. Geklagt hat der Buchhändler Dirk Bentlin aus Darmstadt, der nach eigenen Angaben massive Umsatzeinbrüche sowohl in seinem Ladengeschäft als auch im Internet hinnehmen musste, die er auf die unlautere Konkurrenz zurückführt. In erster Instanz hat er vor dem Frankfurter Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner erwirkt, die nun vor dem OLG überprüft wird.

Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass der Journalist neue und originalverpackte Bücher unter dem Ladenpreis angeboten und verkauft hat. Üblicherweise begannen die Auktionen aktueller Titel bei einem Euro. Nach Darstellung seines Anwalts handelte es sich um Rezensionsexemplare, die er kostenlos von den Verlagen erhalten hatte. In dem Streit geht es konkret um 48 Transaktionen. Nach Informationen der Klägerseite soll der Mann aber als so genannter Powerseller tausende Bücher verkauft haben. Allein für zwei Ebay-Identitäten des Mannes lägen über 2500 Bewertungen früherer Kunden vor, sagte der Klägeranwalt Stefan Reis. Das Gericht will seine Entscheidung am 8. Juni verkünden.

Patrick Bateman
19.06.2004, 20:38
Die anderen machen das Ganze nicht gewerbsmäßig und sorry, aber wenn ich ein paar Bücher loswerden will, für die ich insgesamt 5 Euro krieg und ich muss noch Steuern darauf zahlen, dann lohnt sich das schlichtweg nicht. Mal abgesehen davon, dass die Leute gar nicht so viel Umsatz machen, dass sie dauerhaft Geschäfte schädigen könnten.Werte Siran,

wenn du ein paar Bücher verscherbelst, gelesen und gebraucht, wird dich Hans Eichel und seine Schergen auch nicht belästigen.

Wenn ein Powerseller aber eBay die Preisbindung des Buchhandels mit neuen Büchern unterläuft ist das eben so nicht in Ordnung.

Den Gelegheitsverkäufer bzw. -verkäufer betrifft die ganze Kiste nicht.

Grundsätzlich geht diese Klage aber Kernproblem vorbei:

Nämlich gewerbliche Händler zu zwingen, entsprechend aufzutreten: Also mit Anbieterkennzeichnung, Umsatzsteueridentnr., eben alles was eben auch bei einem kommerziellen Shop notwendig ist.

In diesem Fall würden schlagartig bestimmte Angebote, vor allem die vom LKW gefallene Ware, bei eBay, und nicht nur dort, verschwinden.

Aber wie gesagt, den Gelegenheitsverkäufer betrifft das nicht.

Siran
19.06.2004, 20:41
@Patrick Bateman

Ich glaube, du hast meinen Beitrag falsch verstanden. Ich hatte mich nur auf Hakans Forderung bezogen, eine Ebay-Steuer einzuführen, die ja wohl ähnlich wie eine Mehrwertsteuer dann auf alles draufgeschlagen würde, was über Ebay verkauft werden würde. Dass man neue Bücher, die der Buchpreisbindung unterliegen, auch mit dem Ladenpreis verkaufen soll, finde ich ok, weil man sonst wirklich die "normalen" Buchhändler stark benachteiligt.

Patrick Bateman
19.06.2004, 21:58
@Patrick Bateman

Ich glaube, du hast meinen Beitrag falsch verstanden. Ich hatte mich nur auf Hakans Forderung bezogen, eine Ebay-Steuer einzuführen, die ja wohl ähnlich wie eine Mehrwertsteuer dann auf alles draufgeschlagen würde, was über Ebay verkauft werden würde. Dass man neue Bücher, die der Buchpreisbindung unterliegen, auch mit dem Ladenpreis verkaufen soll, finde ich ok, weil man sonst wirklich die "normalen" Buchhändler stark benachteiligt.In der Tat, da habe ich dich mißverstanden.

Eine eBaysteuer ist allerdings etwas widersinnig. Schließlich ist eBay mit Abstand die teuerste Auktionsplattform im Web.

Es dreht sich aber eben nicht nur um die normalen Buchhändler, man kann die entsprechenden Dumpingpreise fast in jedem Bereich finden:

Ein Beispiel: Sony Ericsson T 610 wurde vor einigen Wochen für 189 Euro Sofortkauf angeboten, das Teil kostet im Einkauf schon 189 Euro und da kommt nochmal die Mehrwertsteuer drauf.

Der Verkäufer verkauft ständig Handys zum SK und zwar fast immer zu erheblich günstigeren Preisen als im Präsenz- oder Onlinehandel.
Allerdings ist nicht ersichtlich, ob es um einen regulären gewerblichen Händler handelt oder eben um jemanden der die Kasse aufbessert und einfach eine gute Quelle hat.

Problem ist, das der Käufer bis zum Kauf nicht weiß, bei wem er kauft. Und vermutlich der gute keine Steuern zahlt, weil er nicht gewerblich gemeldet ist.

All das ist aber rein akademisch, da Auktionsplattformen keine Anbieterkennung vorschreiben bzw. durchsetzen und das auch nicht müßen.

Das ist aus Sicht der Käufer ja zunächst gar nicht so dramatisch, schlimm wird es bloß, wenn eben der Käufer statt Handy oder Notebook nur einen Kieselstein oder einen Brikett bekommt.

Und bei eBay empfiehlt es sich wirklich vor dem Kauf solcher Dinge, sich klar zu machen mit wem man eigentlich handelt. Wer will, kann sich ja mal bei alleauktionen.de im Forum umtun, da gibt es genügend Tipps von eBayern wie man vorgeht und wann man die Finger von einem noch so tollen Angebot lassen soll.

Interessant ist aber, das in dem Verfahren ebay offensichtlich nicht belangt wird. M.M. könnte man eBay aber mittlerweile schon wegen Beihilfe zur Hehlerei belangen, manche Angebote sind dort so offensichtlich so günstig, das geht nicht mehr über regulären Einkauf. Mal ganz davon abgesehen, das eBay auf Meldungen von Usern bzgl. fragwürdiger Angebote oder auf Meldungen bzgl. "schwarzer Schafe" die sich erneut anmelden nur äußerst träge reagiert, wenn überhaupt.

Der vorliegende Fall hätte eigentlich erst gar nicht vor Gericht kommen müßen, bei Nachfrage seitens eBay beim Verkäufer hätte eBay erfahren können, das es sich um Bücher handelt, die der Buchpreisbindung unterliegen und hätte in diesem Fall das Angebot löschen müßen.

Bei anderen Auktionsplattformen wie hood.de geht so etwas ruckzuck, teilweise sind dort binnen Stundenfrist fragwürdige Angebote verschwunden und die Anbieter gesperrt.

Mithrandir
19.06.2004, 23:12
Wenn jemand noch ein paar Bücher bei Ebay loswerden will, dann sind die vermutlich sowieso gebraucht; wenn nicht, dann verkauft er sie halt trotzdem als Mängelexemplar (er wird schon Mängel finden, wenn er danach sucht...).
Dann gibts auch mit der Buchpreisbindung kein Problem mehr.

Siran
19.06.2004, 23:17
Wenn jemand noch ein paar Bücher bei Ebay loswerden will, dann sind die vermutlich sowieso gebraucht; wenn nicht, dann verkauft er sie halt trotzdem als Mängelexemplar (er wird schon Mängel finden, wenn er danach sucht...).
Dann gibts auch mit der Buchpreisbindung kein Problem mehr.

Mängelexemplare müssen aber, soweit ich weiß, als solche durch Stempel oder sonstiges gekennzeichnet werden, so dass sie z.B. als Geschenk nicht mehr nutzbar sind. (Wer will schon ein Mängelexemplar geschenkt bekommen?)

Mithrandir
20.06.2004, 00:03
Mängelexemplare müssen aber, soweit ich weiß, als solche durch Stempel oder sonstiges gekennzeichnet werden, so dass sie z.B. als Geschenk nicht mehr nutzbar sind. (Wer will schon ein Mängelexemplar geschenkt bekommen?)
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wie eine solche Kennzeichnung erfolgen muss (reicht vielleicht auch ein Klebezettel?), gibt es auch genug Menschen, die Bücher kaufen, um sie selbst zu behalten und zu lesen...

Siran
20.06.2004, 00:14
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wie eine solche Kennzeichnung erfolgen muss (reicht vielleicht auch ein Klebezettel?), gibt es auch genug Menschen, die Bücher kaufen, um sie selbst zu behalten und zu lesen...

Da ich ne Leseratte bin, kaufe ich mir auch hin und wieder Mängelexemplare. Diejenigen, die ich da gesehen habe, hatten alle irgendeine Art von Stempel. Beim einen "Mängelexemplar", bei einem ein P, bei wieder einem anderen einfach ein schwarzer Strich. Ich kenne jetzt natürlich die Vorschriften nicht, aber ich nehme doch mal stark an, dass die Kennzeichnung permanent sein muss.

Dass natürlich auch so genug Leute die Bücher gern lesen und deshalb kaufen, stimmt natürlich. Allerdings zahlen die Leute halt für ein Mängelexemplar schon gehörig weniger. Außerdem kann auch ein normaler Buchhändler seine Bücher als Mängelexemplare auszeichnen und dann billiger verkaufen...

fryfan
20.06.2004, 00:50
ich bin nichtmal bei ebay registriert... *g*

trib996
20.06.2004, 10:16
Der Schaden für den Mittelstand ist meiner Meinung nach schon enorm .

Ich hab mich mal mit dem Besitzer eines " Fotogeschäfts" unterhalten .
Die Preise von Digitalkameras bei ebay zum Beispiel , kann bei weitem nicht anbieten .
Meine FujifilmF410 war bei ebay noch mal 100 Teuro billiger , wie bei Mediamarkt .

Das schöne an ebay ist aber wenn die Leute für einen Jahrealten Motorradmontageständer den doppelten Neupreis bezahlen. ( HarHar ) :))

Hombron
28.06.2004, 22:47
Das Problem ist doch, dass ein normaler Buchhändler über Ebay die Buchpreisbindung umgehen kann. Er kauft Bücher über den Verlag (für 50%) vom Verkaufspreis und verkauft diese mit Ehefrau als Anbieter unter Ladenpreis bei Ebay - da macht er natürlich seinen Buchhändlerkollegen böse Konkurrenz.