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Vollständige Version anzeigen : Belgien lässt Muslime in Marokko sitzen!



Misteredd
20.05.2007, 21:30
Belgien etwa läßt seit März 2007 muslimische Häftlinge ihre Gefängnisstrafe in einem marokkanischen Gefängnis absitzen. Dort bekommen sie ganz bestimmt islamische Kost. Und ein belgischer Verbindungsbeamter wacht über die Einhaltung der Menschenrechte (wir berichteten). Das belgische Projekt ist ein Pilotprojekt. Die Häftlinge sind eher wenig begeistert von der neuen kargen Umgebung - die Behörden jedoch werden das Projekt wohl ausweiten.

http://www.akte-islam.de/3.html

Wie wäre es türkische Straftäter ebenfalls in die marokkanischen Gefängnisse zu verlegen. Danach müsste man sie nicht einmal mehr ausweisen.

Stockinger
20.05.2007, 21:35
Belgien etwa läßt seit März 2007 muslimische Häftlinge ihre Gefängnisstrafe in einem marokkanischen Gefängnis absitzen. Dort bekommen sie ganz bestimmt islamische Kost. Und ein belgischer Verbindungsbeamter wacht über die Einhaltung der Menschenrechte (wir berichteten). Das belgische Projekt ist ein Pilotprojekt. Die Häftlinge sind eher wenig begeistert von der neuen kargen Umgebung - die Behörden jedoch werden das Projekt wohl ausweiten.

http://www.akte-islam.de/3.html

Wie wäre es türkische Straftäter ebenfalls in die marokkanischen Gefängnisse zu verlegen. Danach müsste man sie nicht einmal mehr ausweisen.

Glaubst du, die Marrokaner behalten sie freiwillig im Lande? :D

ortensia blu
20.05.2007, 21:36
Belgien etwa läßt seit März 2007 muslimische Häftlinge ihre Gefängnisstrafe in einem marokkanischen Gefängnis absitzen. Dort bekommen sie ganz bestimmt islamische Kost. Und ein belgischer Verbindungsbeamter wacht über die Einhaltung der Menschenrechte (wir berichteten). Das belgische Projekt ist ein Pilotprojekt. Die Häftlinge sind eher wenig begeistert von der neuen kargen Umgebung - die Behörden jedoch werden das Projekt wohl ausweiten.

http://www.akte-islam.de/3.html

Wie wäre es türkische Straftäter ebenfalls in die marokkanischen Gefängnisse zu verlegen. Danach müsste man sie nicht einmal mehr ausweisen.

Warum nicht in türkische Gefängnisse?

Misteredd
20.05.2007, 21:38
Glaubst du, die Marrokaner behalten sie freiwillig im Lande? :D

Nein, das glaube ich nicht.

Meinst Du wir lassen die dann wieder rein?

Misteredd
20.05.2007, 21:40
Warum nicht in türkische Gefängnisse?

Das wäre auch eine Lösung. Bei den Marokkanern gibt es aber schon Verträge mit Belgien - keineswegs nur für Marokkanische sondern wohl für alle muslimischen Insassen. Die wären wohl nicht abgeneigt, noch ein paar Häftlinge mehr gegen Entlohnung zu inhaftieren. Ob die Türken das auch tun, das ist noch abzuwarten.

Ich kann mir das auch gut mit der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien vorstellen.

Gottfried
20.05.2007, 21:40
Nein, das glaube ich nicht.

Meinst Du wir lassen die dann wieder rein?

Nein. Die landen dann in einem der geplanten Auffanglager für afrikanische Flüchtlinge.

:]

Misteredd
20.05.2007, 21:42
Nein. Die landen dann in einem der geplanten Auffanglager für afrikanische Flüchtlinge.

:]

Oder fliegen in ihr eigenes Heimatland raus.

Rotfuchs
20.05.2007, 21:42
Jedes Land sollte die Bestrafung von Verbrechen auf ihren Boden selbst kontrollieren.

MfG
Rotfuchs

klartext
20.05.2007, 21:43
Das wäre auch eine Lösung. Bei den Marokkanern gibt es aber schon Verträge mit Belgien - keineswegs nur für Marokkanische sondern wohl für alle muslimischen Insassen. Die wären wohl nicht abgeneigt, noch ein paar Häftlinge mehr gegen Entlohnung zu inhaftieren. Ob die Türken das auch tun, das ist noch abzuwarten.

Ich kann mir das auch gut mit der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien vorstellen.
Österreich hat bereits ähnliche Projekte mit Rumänien. Das Projekt ist von Ansatz her genau richtig.
Gerade Türken finden ihr Land so toll. Da sollte man ihnen auch die Gelegenheit geben, es zu geniessen. Insbesondere das spätere Abschiebungsproblem ist gelöst.

Stockinger
20.05.2007, 21:43
Nein, das glaube ich nicht.

Meinst Du wir lassen die dann wieder rein?

Hmmmmmmmmm, glaubst du, die fragen uns??(

Blutkehle666
20.05.2007, 21:52
Sowas in Deutschland einzuführen wäre bei der Zahl der muslimischen Straftäter viel zu teuer (Transportkosten). Kriminelle Ausländer direkt aus dem Land schmeißen, das wäre eine Lösung.

ortensia blu
20.05.2007, 22:03
Sowas in Deutschland einzuführen wäre bei der Zahl der muslimischen Straftäter viel zu teuer (Transportkosten). Kriminelle Ausländer direkt aus dem Land schmeißen, das wäre eine Lösung.

Jeder Gefängnisplatz kostet in Deutschland ca. 100 Euro täglich. Für Jugendliche sogar 150 Euro pro Tag, das sind 4.500 Euro pro Monat und
54.000 Euro pro Jahr.

tabasco
20.05.2007, 22:14
Jeder Gefängnisplatz kostet in Deutschland ca. 100 Euro täglich. Für Jugendliche sogar 150 Euro pro Tag, das sind 4.500 Euro pro Monat und
54.000 Euro pro Jahr.

Jepp.

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=42700

:]

Dayan
20.05.2007, 22:34
Jeder Gefängnisplatz kostet in Deutschland ca. 100 Euro täglich. Für Jugendliche sogar 150 Euro pro Tag, das sind 4.500 Euro pro Monat und
54.000 Euro pro Jahr.
Wo habt ihr das Geld her?

Sterntaler
20.05.2007, 22:37
sehr gute und richtige Entscheidung, ist auch billiger.

Gottfried
20.05.2007, 23:12
Jedes Land sollte die Bestrafung von Verbrechen auf ihren Boden selbst kontrollieren.

MfG
Rotfuchs

Ist doch gut so, das Gefängnispersonal in Marokko kann von uns lernen, was es heisst, Menschenrechte einzuhalten und uns teilen die Marokkaner mit, wie man es auch anders machen kann. Das nennt man kulturelle Bereicherung, bunt und kreativ. Deine Argumentation ist dagegen völlig nationalistisch und isolationistisch.

Glaubenskrieger
20.05.2007, 23:19
80% Verfassungsfeinde hier. Interessant.

ortensia blu
20.05.2007, 23:36
Wo habt ihr das Geld her?

Wir machen Schulden - seit Jahrzehnten. Der Jubel bricht schon aus, wenn es heißt, im nächsten Jahr soll die Neuverschuldung etwas niedriger werden.

Wir erhöhen die Steuern. Wir sparen an den Rentnern und an den vom Staat und von den Ländern abhängigen Beamten.

Vril
20.05.2007, 23:37
80% Verfassungsfeinde hier. Interessant.

Mit dir sinds jetzt 100 % ;)

Sterntaler
20.05.2007, 23:39
Mit dir sinds jetzt 100 % ;)

wollte ich auch grad schreiben, im Übrigen ist das für Marroko ein gutes Geschäft, die sind auf Problemfälle spezialisiert und nehmen sich deren gern an. Schon allein, weil es Glaubensbrüder sind.

klartext
20.05.2007, 23:45
80% Verfassungsfeinde hier. Interessant.
Für dich steht Abu Graib an, oder solls lieber ein Knast bei den Kurden sein ? Letzteres konnte allerdings am Galgen enden, so wie bei deinem Idol Saddam.

kritiker_34
20.05.2007, 23:51
Das wäre auch eine Lösung. Bei den Marokkanern gibt es aber schon Verträge mit Belgien - keineswegs nur für Marokkanische sondern wohl für alle muslimischen Insassen. Die wären wohl nicht abgeneigt, noch ein paar Häftlinge mehr gegen Entlohnung zu inhaftieren. Ob die Türken das auch tun, das ist noch abzuwarten.

Ich kann mir das auch gut mit der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien vorstellen.

Falls möglich wäre sowas zu begrüssen. Abschiebung ins jeweilige Heimatland und Verbüssung der Strafe vor Ort, OHNE Recht auf Rückkehr nach D oder der EU! Das würde sich rumsprechen!

Marquis
21.05.2007, 02:17
Österreich hat bereits ähnliche Projekte mit Rumänien. Das Projekt ist von Ansatz her genau richtig.
Gerade Türken finden ihr Land so toll. Da sollte man ihnen auch die Gelegenheit geben, es zu geniessen. Insbesondere das spätere Abschiebungsproblem ist gelöst.

Vollste Zustimmung! Aber bitte ganz nach hinten (Südostanatolien) ins strukturschwache Gebiet, damit die da auch was verdienen.
Außerdem sind da die Sitten noch so unverfälscht.

Mir würde allerdings auch Saudi-Arabien zusagen:
Bestrafung nach den Gesetzen der Scharia:
Diebe Hand ab, Vergewaltiger Schwanz ab, ................................
Muslime sollten auch in den vollen Genuss muslimischen Rechts kommen.

Sagt ein Berliner zum anderen:
Ey, Alder, warum loofen eigentlich seit einiger Zeit fast alle Türken in Neukölln nur noch mit eene Pfote rum ???
;)

Misteredd
21.05.2007, 08:58
Jedes Land sollte die Bestrafung von Verbrechen auf ihren Boden selbst kontrollieren.

MfG
Rotfuchs

Kein Problem, kontrollieren können wir das ja auch von hier aus! Einsperren und resozialisiseren dann dort unten.

Misteredd
21.05.2007, 08:59
Hmmmmmmmmm, glaubst du, die fragen uns??(

Natürlich müssen wir unseren Grenzschutz und die Datenverfügbarkeit der Sozialämter verbessern. Die einfache gesetzliche Regelung : "Du kommst hier nicht mehr rein!" und keinerlei Unterstützung hilft sicher auch etwas.

McDuff
21.05.2007, 09:53
Superidee! Chinesische Gefängnisse wären vielleicht auch ein guter Ort zur Resozialisierung ausländischer Intensivtäter. Man sollte mal anfragen was so eine Unterbringung kosten würde, falls möglich.

Don
21.05.2007, 10:09
Ich befürworte den Kauf und die Revitalisierung der Île du Diable.
Als Aufsicht genügt ein Patrouillienboot.

Mark Mallokent
21.05.2007, 10:24
80% Verfassungsfeinde hier. Interessant.

Wie kommst du darauf? ?(

Mark Mallokent
21.05.2007, 10:25
Kennt ihr "Flucht aus Alcatraz", mit Clint Eastwood? :]

Don
21.05.2007, 10:45
Kennt ihr "Flucht aus Alcatraz", mit Clint Eastwood? :]

Damals gab's noch keine Restlichtverstärker und Infrarotkameras.:cool:

Tosca
21.05.2007, 11:36
Leute, ich muss euch leider sagen: Das ist mit unserem Grundgesetz (noch) nicht zu vereinbaren. Aber ausländische Straftäter nach verbüßter Strafe gnadenlos abschieben, das wäre zumindest mal ein Anfang.

Misteredd
21.05.2007, 11:57
Leute, ich muss euch leider sagen: Das ist mit unserem Grundgesetz (noch) nicht zu vereinbaren. Aber ausländische Straftäter nach verbüßter Strafe gnadenlos abschieben, das wäre zumindest mal ein Anfang.

Das sehe ich anders. Warum soll das denn nicht gehen? Strafgefangene haben sowieso nur eingeschränkte Grundrechte (nichts mit Recht auf Freiheit, selbstbestimmter Aufenthaltsort etc.).

Misteredd
21.05.2007, 12:03
Damals gab's noch keine Restlichtverstärker und Infrarotkameras.:cool:

Züchtet größere Haie ! :D

http://www.ozmagic3.homestead.com/files/WhaleAttackEnlarge.jpg

http://www.sharkattacks.com/images4/great50BIG1.jpg

http://www.sharkattacks.com/images/amos2222cage.jpg

http://www.sharkattacks.com/images/amos2222cage.jpg

Sterntaler
21.05.2007, 18:01
Leute, ich muss euch leider sagen: Das ist mit unserem Grundgesetz (noch) nicht zu vereinbaren. Aber ausländische Straftäter nach verbüßter Strafe gnadenlos abschieben, das wäre zumindest mal ein Anfang.

falsch , die Eu Regelung (seit 1997) wird von brD ausgebremst und verhindert, eigentlich ne Milliardenstrafe dafür fällig, das die EU Regelung von der brD noch nicht umgesetzt wurde.


http://img135.imageshack.us/img135/6922/dsc00166es1.th.jpg (http://img135.imageshack.us/my.php?image=dsc00166es1.jpg)


Quelle BZ Doppelklick.

Biskra
21.05.2007, 18:32
Das sehe ich anders. Warum soll das denn nicht gehen? Strafgefangene haben sowieso nur eingeschränkte Grundrechte (nichts mit Recht auf Freiheit, selbstbestimmter Aufenthaltsort etc.).

Das würde ganz einfach dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

Sterntaler
21.05.2007, 19:18
die Gleichbehandlung ist gewährleistet , Kulturfremde werden zu Kulturfremden geschickt. :))

Achsel-des-Bloeden
21.05.2007, 19:45
Eine sehr schön Idee.
Und so multikulti!
Gerade die Mohammedaner (aber auch Schwarzafrikaner, ...) dürften begeistert sein, daß sie nicht mehr vom Schweine- System gekerkert werden. :]

Misteredd
21.05.2007, 20:01
Das würde ganz einfach dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

Nein, denn es gäbe einen sachlichen und neutralen Grund dafür.

Biskra
21.05.2007, 20:08
Nein, denn es gäbe einen sachlichen und neutralen Grund dafür.

Und der wäre?

Misteredd
21.05.2007, 20:12
Und der wäre?

Die sind Muslime und die anderen nicht. Ein Muslim unterscheidet sich, grenzt sich selbst von den anderen Gefangenen durch sein durch religiöse Vorschriften geprägtes Leben ab:

Er darf nicht alle Speisen zu sich nehmen, die zudem nicht von irgendjemandem gekocht sein dürfen. Er muss fünf Mal am Tag beten und dafür Waschungen vornehmen etc..

Das alles trifft auf einen Atheisten nicht zu, oder einen Christen.

Biskra
21.05.2007, 20:34
Die sind Muslime und die anderen nicht.

Wegen seiner Religion darf niemand benachteiligt werden und eine Unterbringung in fernen Gefilden wäre eine Benachteiligung. Siehe z.B. die Rechtsprechung des BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060419_2bvr081805.html

Misteredd
21.05.2007, 20:50
Wegen seiner Religion darf niemand benachteiligt werden und eine Unterbringung in fernen Gefilden wäre eine Benachteiligung. Siehe z.B. die Rechtsprechung des BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060419_2bvr081805.html

Bei diesem Urteil geht es allerdings um keinen vergleichbaren Fall. Die Verlegung von München nach Torgau wurde dem Gefängnisinsassen unter Hinblick auf seine Resozialisierung in unserer Gesellschaft nicht auferlegt.

Ausländische Straftäter sollten generell abgeschoben werden. Bei heftigeren Delikten geschieht das auch automatisch. In diesem Fall wäre die Resozialisierung in unserer Gesellschaft sowieso nicht möglich und unerwünscht. In diesem Fall wäre die Verbringung in ein Heimatland oder der Heimat ähnlichen Land eher ein Vorteil, da sich der Insasse nicht nach seiner Abschiebung umgewöhnen muss.

Ich würde wetten, dass eine gute Begründung auch das BVerfG überzeugt.

Misteredd
21.05.2007, 20:51
Wegen seiner Religion darf niemand benachteiligt werden und eine Unterbringung in fernen Gefilden wäre eine Benachteiligung. Siehe z.B. die Rechtsprechung des BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060419_2bvr081805.html

Er wird doch wegen seiner Religion bevorteilt.

Sterntaler
21.05.2007, 20:52
eine Haftvollstreckung im Heimatland ist schon aus sprachlichen und kulturellen Gründen geboten, alles andere wäre ein Diskriminierung seiner Person.

http://img135.imageshack.us/img135/6922/dsc00166es1.th.jpg (http://img135.imageshack.us/my.php?image=dsc00166es1.jpg)


Quelle BZ Doppelklick.


inzwischen haben es alle EU-Mitglieder umgesetzt, außer Deutschland.

Biskra
21.05.2007, 20:58
Bei diesem Urteil geht es allerdings um keinen vergleichbaren Fall. Die Verlegung von München nach Torgau wurde dem Gefängnisinsassen unter Hinblick auf seine Resozialisierung in unserer Gesellschaft nicht auferlegt.

Ausländische Straftäter sollten generell abgeschoben werden. Bei heftigeren Delikten geschieht das auch automatisch. In diesem Fall wäre die Resozialisierung in unserer Gesellschaft sowieso nicht möglich und unerwünscht. In diesem Fall wäre die Verbringung in ein Heimatland oder der Heimat ähnlichen Land eher ein Vorteil, da sich der Insasse nicht nach seiner Abschiebung umgewöhnen muss.

Ich würde wetten, dass eine gute Begründung auch das BVerfG überzeugt.

Zunächst mal ist es sehr wohl ein vergleichbarer Fall, weil es um die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs auf Unterbringung in der Nähe seiner Familie und seinem zukünftigen Lebensmittelpunkt geht, Stichwort Resozialisierung.
Selbst wenn du nur Häftlinge meinen solltest, die nach Haftverbüßung eh abgeschoben werden sollten, selbst dann gäbe es noch den Anspruch auf Resozialisierung.

Misteredd
21.05.2007, 21:02
Zunächst mal ist es sehr wohl ein vergleichbarer Fall, weil es um die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs auf Unterbringung in der Nähe seiner Familie und seinem zukünftigen Lebensmittelpunkt geht, Stichwort Resozialisierung.
Selbst wenn du nur Häftlinge meinen solltest, die nach Haftverbüßung eh abgeschoben werden sollten, selbst dann gäbe es noch den Anspruch auf Resozialisierung.

Eben, Resozialisierung könnte dort unten besser funktionieren.

Der Begriff der Resozialisierung geht von der Vorstellung aus, ein Straftäter habe sich durch seine Tat außerhalb der Gesellschaft gestellt oder jedenfalls offenbart, dass er nicht im erforderlichen Maße in diese Gesellschaft eingebunden sei. Ziel des staatlichen Strafens habe es daher zu sein, den Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei ist zwischen dem Zweck der Strafverhängung und dem Ziel des Strafvollzuges zu unterscheiden. Im ersteren Fall gilt die Resozialisierung (als eine Form positiver Spezialprävention) als ein möglicher Strafzweck neben anderen, im zweiten Fall wird die Resozialisierung von der herrschenden Meinung als alleiniges Ziel des Vollzuges angesehen (vgl. Feest 2006). Der Begriff Resozialisierung wird vielfach (auch vom deutschen Bundesverfassungsgericht) synonym mit dem der Re-Sozialisation gebraucht. Dieser Begriff verweist stärker auf Defizite der (vor allem frühkindlichen) Sozialisation, welche am ehesten therapeutisch bearbeitet werden könnten.


http://de.wikipedia.org/wiki/Resozialisierung

Die Gesellschaft in der sich diese Täter wieder eingliedern müssen, ist nicht die Deutsche Gesellschaft. Insofern kann Resozialisierung hier gar nicht gelingen und die Inhaftierung in einem dem zukünftigen Lebensmittelpunkt des Inhaftierten entsprechenden Landes ist besser.

Wie behauptet, die Inhaftierung nicht in Deutschland ist ein Vorteil für den Inhaftierten - auch wenn er es nicht so empfinden muss. :D

kritiker_34
21.05.2007, 21:04
Wegen seiner Religion darf niemand benachteiligt werden und eine Unterbringung in fernen Gefilden wäre eine Benachteiligung. Siehe z.B. die Rechtsprechung des BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060419_2bvr081805.html

Es muss aber möglich sein, dass Angehörige einer anderen Nation in ihr Heimatland abgeschoben werden können, wenn sie in D straffällig werden!

Die jeweilige Religion ist dabei ein untergeordnetes Kapitel.

Selbstschutz ist das UNVERÄUSSERLICHE RECHT einer jeden Nation!

Stockinger
21.05.2007, 21:09
Es muss aber möglich sein, dass Angehörige einer anderen Nation in ihr Heimatland abgeschoben werden können, wenn sie in D straffällig werden!

Die jeweilige Religion ist dabei ein untergeordnetes Kapitel.

Selbstschutz ist das UNVERÄUSSERLICHE RECHT einer jeden Nation!

Aber nicht in Deutschland

Biskra
21.05.2007, 21:27
Eben, Resozialisierung könnte dort unten besser funktionieren.

Ja, könnte. Bei denen die nach Haftverbüßung eh abgeschoben werden würden wäre das sicherlich denkbar sie in ihren Herkunftsländern unterzubringen. Allerdings gibt es da so einige Probleme. Zunächst mal müssten die Herkunftsländer das nämlich akzeptieren und Marokko wäre sicherlich als Unterbringungsland nicht für einen Türken geeignet.

Misteredd
22.05.2007, 10:06
Ja, könnte. Bei denen die nach Haftverbüßung eh abgeschoben werden würden wäre das sicherlich denkbar sie in ihren Herkunftsländern unterzubringen. Allerdings gibt es da so einige Probleme. Zunächst mal müssten die Herkunftsländer das nämlich akzeptieren und Marokko wäre sicherlich als Unterbringungsland nicht für einen Türken geeignet.

Die Marokkaner akzeptieren das bereits für alle muslimischen Gefangenen Belgiens.

Die Resozialisierung ist immer ein "könnte", da man nicht weiss, ob sie klappt.

Warum ein Marokkanisches Gefängnis nicht geeignet sein soll, verstehe ich nicht. Ein Gefangener sieht von dem Land sowieso nichts, als den Ausblick aus seiner Zelle. Es geht nicht um eine Kaffeefahrt.

Biskra
22.05.2007, 15:00
Die Marokkaner akzeptieren das bereits für alle muslimischen Gefangenen Belgiens.

Die Resozialisierung ist immer ein "könnte", da man nicht weiss, ob sie klappt.

Warum ein Marokkanisches Gefängnis nicht geeignet sein soll, verstehe ich nicht. Ein Gefangener sieht von dem Land sowieso nichts, als den Ausblick aus seiner Zelle. Es geht nicht um eine Kaffeefahrt.

Ich dächte dir das Urteil inzwischen genügend unter die Nase gerieben zu haben. Marokko hat auch gar nichts mit der Türkei zu tun. Dort wird neben Berbersprachen und Französisch ein arabischer Dialekt gesprochen, der mit Hocharabisch kaum verständlich ist und womit ein Türke gar nichts anzufangen weiß. Das wird rein rechtlich nichts.

Misteredd
22.05.2007, 15:36
Ich dächte dir das Urteil inzwischen genügend unter die Nase gerieben zu haben. Marokko hat auch gar nichts mit der Türkei zu tun. Dort wird neben Berbersprachen und Französisch ein arabischer Dialekt gesprochen, der mit Hocharabisch kaum verständlich ist und womit ein Türke gar nichts anzufangen weiß. Das wird rein rechtlich nichts.

Das ist ein Urteil, na und? Es ist nicht deckungsgleich mit der hier jeweils angesprochenen Zielgruppe. Die Belgier schicken ihre Türken nach Marokko.

Wie viel Kontakt bekommen die Insassen mit der marokkanischen Bevölkerung? Was meinst Du? Wofür sollen die dort die Sprache lernen?

Dafür gibt es satte Vorteile: Eine Moschee mit einem richtigen Iman in dem Gefängnis. Allgemeine Akzeptanz der Gebestzeiten und sonstigen religiös vorgeschriebenen Handlungen und sonstigen Vorschriften. Keine Angst mehr, Nahrung aus einem ehemals haram-bekochten Topf zu bekommen etc..

Biskra
22.05.2007, 16:00
Das ist ein Urteil, na und? Es ist nicht deckungsgleich mit der hier jeweils angesprochenen Zielgruppe. Die Belgier schicken ihre Türken nach Marokko.

Wie viel Kontakt bekommen die Insassen mit der marokkanischen Bevölkerung? Was meinst Du? Wofür sollen die dort die Sprache lernen?

Dafür gibt es satte Vorteile: Eine Moschee mit einem richtigen Iman in dem Gefängnis. Allgemeine Akzeptanz der Gebestzeiten und sonstigen religiös vorgeschriebenen Handlungen und sonstigen Vorschriften. Keine Angst mehr, Nahrung aus einem ehemals haram-bekochten Topf zu bekommen etc..

Und was ist mit Besuchen? Wo bleibt der Resozialisationsansatz? Du meinst doch nicht ernsthaft, daß da Halal und Imam ausreichen? Nochmal, der Kläger bekam recht, weil seine Frau in Sachsen lebte, er aber in Bayern untergebracht war (ca 400 km Distanz), mit Marokko ist das gar nicht vergleichbar.

Misteredd
22.05.2007, 16:45
Und was ist mit Besuchen? Wo bleibt der Resozialisationsansatz? Du meinst doch nicht ernsthaft, daß da Halal und Imam ausreichen? Nochmal, der Kläger bekam recht, weil seine Frau in Sachsen lebte, er aber in Bayern untergebracht war (ca 400 km Distanz), mit Marokko ist das gar nicht vergleichbar.

Also sind Häftlinge, deren Verwandten nicht in Deutschland sitzen schon einmal geklärt?

Für die Resozialisierung müssten Verwandte zunächst positiv sein. Das kann man in diesem Milieu oft bezweifeln. Wenn dies trotzdem so sein sollte, dann müsste man sich nicht die Strecke, sondern die Reisezeit ansehen. In die Türkei geht der Flieger nur zweieinhalb Stunden, nach Bukarest weniger, nach Marokko wohl etwas länger.

In dem von Dir zitierten Fall wollte der Kläger in München bleiben, weil er dort mit den Sozialarbeitern und der Anstaltsleitung gut auskam und nicht nach Sachsen - Torgau zu seiner Frau und seiner restlichen Familie wollte.

Biskra
22.05.2007, 17:20
Also sind Häftlinge, deren Verwandten nicht in Deutschland sitzen schon einmal geklärt?

Für die Resozialisierung müssten Verwandte zunächst positiv sein. Das kann man in diesem Milieu oft bezweifeln. Wenn dies trotzdem so sein sollte, dann müsste man sich nicht die Strecke, sondern die Reisezeit ansehen. In die Türkei geht der Flieger nur zweieinhalb Stunden, nach Bukarest weniger, nach Marokko wohl etwas länger.

In dem von Dir zitierten Fall wollte der Kläger in München bleiben, weil er dort mit den Sozialarbeitern und der Anstaltsleitung gut auskam und nicht nach Sachsen - Torgau zu seiner Frau und seiner restlichen Familie wollte.

Völlig falsch. Der Kläger wollte nach Sachsen. Die Beklagte lehnte eine Verlegung ab. Das BVerfG sah darin einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1. Abs. 1. GG.


Die Erwägung, dass finanziell oder gesundheitlich bedingte Kontaktschwierigkeiten keine überdurchschnittlichen, sondern typische Erschwernisse seien, ist offensichtlich unhaltbar. Sie ersetzt die gebotene Würdigung der konkreten Umstände durch eine Pauschalbetrachtung, die bei konsequenter Anwendung darauf hinausläuft, dass Gefangene auf eine ihrer Resozialisierung förderliche Verlegung in die Nähe ihrer Angehörigen prinzipiell keine Aussicht haben, wenn die Gründe, aus denen der resozialisierungsfördernde Kontakt nicht anders als durch Verlegung ausreichend ermöglicht werden kann, finanzieller oder gesundheitlicher Art sind. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Handhabung nicht nur mit dem grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse unvereinbar wäre, sondern auch mit dem Anspruch des Gefangenen, nicht aufgrund der finanziellen oder gesundheitlichen Verhältnisse seiner Familienangehörigen benachteiligt zu werden gegenüber insoweit besser gestellten Gefangenen.
24

Der weitere Gesichtspunkt, dass Kontakte auch durch Besuchsüberstellungen ermöglicht werden können, konnte im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der anstaltlichen Ermessensausübung schon deshalb keine Rolle spielen, weil die Vollzugsanstalt selbst sich im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung auf diesen Gesichtspunkt nicht berufen hat. Wenn eine Verlegung unter Hinweis auf die Möglichkeit von Besuchsüberstellungen abgelehnt oder als rechtmäßig bestätigt werden soll, wäre im Übrigen auch zu prüfen, ob Besuchsüberstellungen als Dauerlösung zur Aufrechterhaltung eines dem Resozialisierungsinteresse des Gefangenen entsprechenden Kontakts überhaupt geeignet sind (vgl. dazu Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 8 Rz. 4; Rotthaus/Freise in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl., § 8 Rz. 11). Dies setzt unter anderem voraus, dass geklärt wird, wie oft solche Überstellungen stattfinden können.
25

4. Ob durch die angegriffene Entscheidung des Landgerichts weitere Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind, kann angesichts des festgestellten Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG offenbleiben.
26

5. Die Entscheidung des Landgerichts beruht auf dem festgestellten Grundrechtsverstoß. Sie ist daher aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2, § 95 Abs. 2 BVerfGG). Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts wird damit gegenstandslos.
27

6. Der Freistaat Bayern hat gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin Groos.
28

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Sterntaler
22.05.2007, 17:23
schon interessant wie der User Biskra an seinen Kriminellen Abschaum hängt, wenn er sich von dem Pack nicht trennen kann, sollte er gleich mit gehen.


damit wir wissen um welches Klieentel dabei geht , hier ne Kostprobe:

http://img330.imageshack.us/img330/3040/hassan9ge.th.jpg (http://img330.imageshack.us/my.php?image=hassan9ge.jpg)

http://img325.imageshack.us/img325/4306/todescrash3lm.th.jpg (http://img325.imageshack.us/my.php?image=todescrash3lm.jpg)
Doppelklick

http://img246.imageshack.us/img246/2484/halsangriff0jf.th.jpg (http://img246.imageshack.us/my.php?image=halsangriff0jf.jpg)


http://img164.imageshack.us/img164/5369/swscan00002000022pu.th.jpg (http://img164.imageshack.us/my.php?image=swscan00002000022pu.jpg)

http://img185.imageshack.us/img185/2450/liebeskummer5kh.th.jpg (http://img185.imageshack.us/my.php?image=liebeskummer5kh.jpg)


usw. usw. usw.

Biskra
22.05.2007, 17:37
schon interessant wie der User Biskra an seinen Kriminellen Abschaum hängt,

Ich hänge weder an deinem kriminellen Abschaum noch an dem eines sonstigen. Ich hänge allerdings an der FdGo du Nase.

Sterntaler
22.05.2007, 17:38
ne daran hängste nicht, du nutzt dieses aus und interpretierst es um , um Kriminelle zu schützen.

Biskra
22.05.2007, 17:51
ne daran hängste nicht, du nutzt dieses aus und interpretierst es um , um Kriminelle zu schützen.

Wenn du zu doof bist zwischen einer Privatmeinung und der unseres obersten Gerichts zu unterscheiden, dann ist das nicht mein Problem. Jetzt geh spielen du Troll.

FranzKonz
23.05.2007, 08:14
Kennt ihr "Flucht aus Alcatraz", mit Clint Eastwood? :]

Kennst Du den Wilddieb Johann Adam Hasenstab?

http://www.suehnekreuz.de/bayern/breitenbrunn.htm

Mark Mallokent
23.05.2007, 09:17
Kennst Du den Wilddieb Johann Adam Hasenstab?

http://www.suehnekreuz.de/bayern/breitenbrunn.htm

Nein. :(

Don
23.05.2007, 11:42
Zunächst mal ist es sehr wohl ein vergleichbarer Fall, weil es um die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs auf Unterbringung in der Nähe seiner Familie und seinem zukünftigen Lebensmittelpunkt geht, Stichwort Resozialisierung.
Selbst wenn du nur Häftlinge meinen solltest, die nach Haftverbüßung eh abgeschoben werden sollten, selbst dann gäbe es noch den Anspruch auf Resozialisierung.

Seit wann hat ein Häftling einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf Unterbringung in der Nähe seiner Familie?
Den hat ein Wehrpflichtiger auch nicht. Gleichbehandlung?
Das ganze wird abgeleitet aus dem mehr als schwammig formulierten Resozialisierungsansatz des Strafrechts und einer dieser Ideologie folgenden Kuschelgerichtsbarkeit.

Selbstredend hast Du recht, die Verschiebung mißliebiger Straftäter in irgendwelche Wüsten, hier insbesondere als Form einer Art religiösen Sippenhaftung, ist aufgrund unserer derzeitigen, m.E. äußerst unbefriedigenden, Gesetzeslage ausgeschlossen.

Allerdings ist sie bereits in ihren Anfängen in anderen Ländern Realität, und die Beschäftigung mit diesem Thema weist auf eine dramatische Fehlentwicklung bei uns hin deren Folgen unabsehbar sind.

Die Verdrängung dieses Problems unter Berufung auf formuliertes Recht, dem damit quasi Ewigkeitscharakter bescheinigt wird (welch menschliche Hybris), wird in Zukunft einen um so höheren Preis fordern.
Es gibt im Leben nichts ohne Rechnung.

Biskra
23.05.2007, 14:52
Seit wann hat ein Häftling einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf Unterbringung in der Nähe seiner Familie?
Den hat ein Wehrpflichtiger auch nicht. Gleichbehandlung?
Das ganze wird abgeleitet aus dem mehr als schwammig formulierten Resozialisierungsansatz des Strafrechts und einer dieser Ideologie folgenden Kuschelgerichtsbarkeit.

Du schreibst es selbst, das leitet sich aus der Resozialisationsaufgabe ab. Das ist auch die geltende Rechtsprechung bis zum BVerfG. Die vorherrschende Auffassung im Strafrecht ist auch, daß Strafe nicht in erster Linie der Bestrafung dient, sondern der (Re)sozialisierung / "Erziehung" des Täters. Das ist sicherlich dem gemeinen Mob nicht immer vermittelbar.

Don
23.05.2007, 15:06
Du schreibst es selbst, das leitet sich aus der Resozialisationsaufgabe ab. Das ist auch die geltende Rechtsprechung bis zum BVerfG. Die vorherrschende Auffassung im Strafrecht ist auch, daß Strafe nicht in erster Linie der Bestrafung dient, sondern der (Re)sozialisierung / "Erziehung" des Täters. Das ist sicherlich dem gemeinen Mob nicht immer vermittelbar.

Mir zugegebenermaßen auch nicht.

Wenn dem grundsätzlich so wäre dürfte das Strafrecht nicht Strafrecht heißen sondern müßte umbenannt werden. Wenn wir schon klar definieren.

Und wie ich erwähnte. Sowohl die Gesetzeslage als auch die daraus abgeleitete Rechtsprechung unterliegen nicht irgendeinem Ewigkeitsprinzip. Darüberhinaus unterliegen sie dem Rechtsempfinden einer Gesellschaft und ist veränderbar.
Ansonsten gäbe es nicht unterschiedliche Rechtssysteme auf diesm Planeten.

Biskra
23.05.2007, 16:07
Und wie ich erwähnte. Sowohl die Gesetzeslage als auch die daraus abgeleitete Rechtsprechung unterliegen nicht irgendeinem Ewigkeitsprinzip. Darüberhinaus unterliegen sie dem Rechtsempfinden einer Gesellschaft und ist veränderbar.
Ansonsten gäbe es nicht unterschiedliche Rechtssysteme auf diesm Planeten.

Das ist richtig. Wir können natürlich auch wieder zurück ins Mittelalter. Das ließe sich am schnellsten mit Einführung der Sharia bewerkstelligen. Da hat das Strafrecht dann auch wieder seine ursprüngliche Bedeutung. Bei uns war das ja auch ursprünglich so, Strafe als Sanktion gegen Häresie. Scheiß auf Humanismus und Aufklärung.

Kaiser
23.05.2007, 23:44
Das ist richtig. Wir können natürlich auch wieder zurück ins Mittelalter. Das ließe sich am schnellsten mit Einführung der Sharia bewerkstelligen. Da hat das Strafrecht dann auch wieder seine ursprüngliche Bedeutung. Bei uns war das ja auch ursprünglich so, Strafe als Sanktion gegen Häresie. Scheiß auf Humanismus und Aufklärung.

Man kann über die Scharia vieles sagen. Doch die Rate bezüglich Wiederholungstäter für viele, auch nach westlichen Maßstäben, Schwerstverbrechen liegt bei 0 %.

Manchmal ist eben die Steinigung der Delphin-Theraphie doch vorzuziehen... :cool:

Sven71
23.05.2007, 23:52
Man kann über die Scharia vieles sagen. Doch die Rate bezüglich Wiederholungstäter für viele, auch nach westlichen Maßstäben, Schwerstverbrechen liegt bei 0 %.

Manchmal ist eben die Steinigung der Delphin-Theraphie doch vorzuziehen... :cool:


Kunststück. Die Rate der Wiederholungstäter unter den Kandidaten für den Elektrischen Stuhl liegt auch bei 0 %. Gilt auch für politische Verbrecher wie z. B. Selbstmordattentäter .... die meisten von denen wiederholen ihre Tat auch nicht. Du kleiner Zyniker, Du ;)

Sven71
23.05.2007, 23:56
Und wenn wir schon dabei sind: Sexualstraftäter schicken wir dann am besten an den Pol (egal an welchen). Bei DEN Temperaturen läuft mit Erektion nichts mehr. Papiere konfiszieren wir vorher und versetzen die Burschen in den Zustand der Staatenlosigkeit.

Misteredd
24.05.2007, 10:19
Die Verdrängung dieses Problems unter Berufung auf formuliertes Recht, dem damit quasi Ewigkeitscharakter bescheinigt wird (welch menschliche Hybris), wird in Zukunft einen um so höheren Preis fordern.
Es gibt im Leben nichts ohne Rechnung.

Oh tempor, oh mores.

Diese Formulierung bringt es auf den Punkt!

In der Rechtsphilosophie gibt es im Grunde genommen zwei Richtungen.

Die eine definiert Recht als die vorliegenden Gesetze. Recht ist somit in Papier festgelegt. diese Philosophie hat natürlich ihre Schwachpunkte darin, dass man dann ein kodifiziertes Recht hätte und neue Gesetze in diese Ansicht nicht wirklich passen.

Die andere Auffassung - die ich teile - ist die, das Recht ein relativ feststehender Begriff, ein Gedanke, eine Auffassung oder vielleicht ein Gefühl ist, dem man sich durch die Formulierung von Gesetzen, durch Urteile und alles was rechtsetzend wirkt, nähern kann. Man umschreibt Recht mit Worten, man schreibt aber kein Recht mit Worten.

Don
24.05.2007, 10:38
Das ist richtig. Wir können natürlich auch wieder zurück ins Mittelalter. Das ließe sich am schnellsten mit Einführung der Sharia bewerkstelligen. Da hat das Strafrecht dann auch wieder seine ursprüngliche Bedeutung. Bei uns war das ja auch ursprünglich so, Strafe als Sanktion gegen Häresie. Scheiß auf Humanismus und Aufklärung.

Du benutzt die legitime Auseinandersetzung mit zweifellos vorhandenen Schwachpunkten für haltlose Unterstellungen, versuchst Dich damit auf eine höhere moralische Stufe zu stellen und betreibst in Wirklichkeit selbst Anstiftung zur Hexenverbrennung.

Ich will hier keineswegs die alte Diskussion neu auflegen, aber es muß sich jeder fragen können dürfen inwieweit die bewußte Opferung von Mitgliedern der Gesellschaft zur Durchsetzung in mancher Hinsicht durchaus zweifelhafter Ideale den Grundgedanken des Humanismus entspricht.
Oder ob das nicht ganz einfach nur der Ausdruck skrupelloser Egozentrik selbsternannter Menschheitsbeglücker ist, die sich selbst niemals die Hände schmutzig machen würden.
Frei nach dem Prinzip: Steaks ess' ich gern aber eine Kuh schlachten, niemals.

Skaramanga
24.05.2007, 11:16
Du schreibst es selbst, das leitet sich aus der Resozialisationsaufgabe ab. Das ist auch die geltende Rechtsprechung bis zum BVerfG. Die vorherrschende Auffassung im Strafrecht ist auch, daß Strafe nicht in erster Linie der Bestrafung dient, sondern der (Re)sozialisierung / "Erziehung" des Täters. Das ist sicherlich dem gemeinen Mob nicht immer vermittelbar.

Oft ist es aber gerade die Entfernung von und aus einem bestimmten Milieu (Familie, Gettho), das für die Resozialisierung notwendig ist. Es ist relativ selten, dass Schwerst- und Intensivtäter aus intakten, geordneten Verhältnissen kommen oder in guten Gegenden wohnen.

Dann haben wir das inzwischen nicht gerade seltene Problem der notorischen Wiederholungstäter. Wenn ich von Bengels lese, die bereits im zarten Alter von paar-und-zwanzig Jahren wegen der 20. Körperverletzung und dem 159. Eigentumsdelikt vor Gericht stehen - was gibt es da noch groß zu resozialisieren? Weg, und tschüß. Oder was möchtest Du solchen Leuten noch anbieten?

Don
24.05.2007, 11:32
Oh tempor, oh mores.

Diese Formulierung bringt es auf den Punkt!

In der Rechtsphilosophie gibt es im Grunde genommen zwei Richtungen.

Die eine definiert Recht als die vorliegenden Gesetze. Recht ist somit in Papier festgelegt. diese Philosophie hat natürlich ihre Schwachpunkte darin, dass man dann ein kodifiziertes Recht hätte und neue Gesetze in diese Ansicht nicht wirklich passen.

Die andere Auffassung - die ich teile - ist die, das Recht ein relativ feststehender Begriff, ein Gedanke, eine Auffassung oder vielleicht ein Gefühl ist, dem man sich durch die Formulierung von Gesetzen, durch Urteile und alles was rechtsetzend wirkt, nähern kann. Man umschreibt Recht mit Worten, man schreibt aber kein Recht mit Worten.

Der alte Nichtlateiner mußte nachsehen :D und fand unmittelbar anschließend folgendes Sprichwort, das die Zwickmühle ebenfalls gut beschreibt:
(So die Übersetzung stimmt, was ich voraussetze :cool:)
Summum ius summa iniuria.

Misteredd
24.05.2007, 11:43
Oft ist es aber gerade die Entfernung von und aus einem bestimmten Milieu (Familie, Gettho), das für die Resozialisierung notwendig ist. Es ist relativ selten, dass Schwerst- und Intensivtäter aus intakten, geordneten Verhältnissen kommen oder in guten Gegenden wohnen.

Dann haben wir das inzwischen nicht gerade seltene Problem der notorischen Wiederholungstäter. Wenn ich von Bengels lese, die bereits im zarten Alter von paar-und-zwanzig Jahren wegen der 20. Körperverletzung und dem 159. Eigentumsdelikt vor Gericht stehen - was gibt es da noch groß zu resozialisieren? Weg, und tschüß. Oder was möchtest Du solchen Leuten noch anbieten?

Das ist auch im Hinblick auf die Resozialisierung das beste Argument für Marokko.

Biskra
24.05.2007, 17:28
Du benutzt die legitime Auseinandersetzung mit zweifellos vorhandenen Schwachpunkten für haltlose Unterstellungen, versuchst Dich damit auf eine höhere moralische Stufe zu stellen und betreibst in Wirklichkeit selbst Anstiftung zur Hexenverbrennung.

Ich weiß ja nicht was du so aus meinen Texten rausliest, aber meine Intention scheinst du völlig missverstanden zu haben. Vielleicht könntest du ja mal darlegen was für eine Vorstellung von der Funktion des Strafrechts hast. Ich habe den Eindruck, daß sich die Diskussion hier wieder einmal nur darauf beschränkt, daß Straftäter ganz allgemein eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen und daher bestenfalls in alle Ewigkeit eingesperrt werden sollten. Hinzu kommt noch überspitzt formuliert die Vorstellung, daß Knäste in Deutschland ganz Allgemein ein Schlaraffenland seien, in dem es sich die Täter auf Kosten des Steuerzahlers gut gehen lassen. Das alles eignet sich nicht wirklich als Diskussionsgrundlage.

Biskra
24.05.2007, 17:34
Oft ist es aber gerade die Entfernung von und aus einem bestimmten Milieu (Familie, Gettho), das für die Resozialisierung notwendig ist. Es ist relativ selten, dass Schwerst- und Intensivtäter aus intakten, geordneten Verhältnissen kommen oder in guten Gegenden wohnen.

Meinst du denn nicht, daß die Inhaftierung per se schon eine ausreichende Entfernung aus dem "Milieu" draußen ist, denkst du denn ernsthaft, daß im Knast ein besseres "Milieu" anzutreffen ist?


Dann haben wir das inzwischen nicht gerade seltene Problem der notorischen Wiederholungstäter. Wenn ich von Bengels lese, die bereits im zarten Alter von paar-und-zwanzig Jahren wegen der 20. Körperverletzung und dem 159. Eigentumsdelikt vor Gericht stehen - was gibt es da noch groß zu resozialisieren? Weg, und tschüß. Oder was möchtest Du solchen Leuten noch anbieten?

Da wäre es sicherlich wünschenswert, wenn man eine striktere und stringentere Handhabung des Strafmaßes vorfinden würde, ähnlich dem teilweise in den USA vorzufindenden Three-Strike-Modells.

Don
24.05.2007, 17:58
Ich weiß ja nicht was du so aus meinen Texten rausliest, aber meine Intention scheinst du völlig missverstanden zu haben. Vielleicht könntest du ja mal darlegen was für eine Vorstellung von der Funktion des Strafrechts hast. Ich habe den Eindruck, daß sich die Diskussion hier wieder einmal nur darauf beschränkt, daß Straftäter ganz allgemein eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen und daher bestenfalls in alle Ewigkeit eingesperrt werden sollten. Hinzu kommt noch überspitzt formuliert die Vorstellung, daß Knäste in Deutschland ganz Allgemein ein Schlaraffenland seien, in dem es sich die Täter auf Kosten des Steuerzahlers gut gehen lassen. Das alles eignet sich nicht wirklich als Diskussionsgrundlage.

Meine Vorstellung von Strafrecht ist Strafrecht. Punkt.

Resozialisierung von Straftätern (lassen wir mal die Fälle weg bei denen das aufgrund der Schwere des Delikts und der daraus resultiernden Strafdauer irrelevant ist bzw. in die Irre führende Sonderfälle darstellt) ist an sich ein wünschenswerter Vorgang, dem sollte allerdings die Eigeninitiative der Delinquenten zugunde liegen.
Worunter nicht formelles Wohlverhalten gegenüber der Haftordnung zu verstehen ist, sondern das praktische Bestreben zur Wiedergutmachung aus eigenem Antrieb.
Das bedeutete eine Gewichtsverschiebung von Recht auf Chance.
Müßte einem vorgeblich Liberalen doch gefallen.

Das Thema ist zugegeben sehr komplex und nicht unbedingt geeignet für Zweizeiler. außerdem überlagert von paradoxen rechtlichen Bewertungen unterschiedlicher Straftatbestände (klaue ich Deine Brieftasche hat das gravierendere Konsequenzen als wenn ich Dir eine zimmere), sowie einer seit langem praktizierten schweren Verschiebung der Gewichtung zugunsten der Täter und zuungunsten der Opfer.

Wobei bereits eine Korrektur des Letzteren einiges an der allgemeinen Situation verbessern dürfte.

Biskra
24.05.2007, 18:49
Meine Vorstellung von Strafrecht ist Strafrecht. Punkt.

Resozialisierung von Straftätern (lassen wir mal die Fälle weg bei denen das aufgrund der Schwere des Delikts und der daraus resultiernden Strafdauer irrelevant ist bzw. in die Irre führende Sonderfälle darstellt) ist an sich ein wünschenswerter Vorgang, dem sollte allerdings die Eigeninitiative der Delinquenten zugunde liegen.
Worunter nicht formelles Wohlverhalten gegenüber der Haftordnung zu verstehen ist, sondern das praktische Bestreben zur Wiedergutmachung aus eigenem Antrieb.
Das bedeutete eine Gewichtsverschiebung von Recht auf Chance.
Müßte einem vorgeblich Liberalen doch gefallen.

Von welchem Recht sprichst du denn? Du meinst doch nicht ernsthaft, daß Resozialisierung nur als Chance begriffen werden soll? Resozialisierung bedeutet schließlich nicht automatisch Haftzeitverkürzung.



Das Thema ist zugegeben sehr komplex und nicht unbedingt geeignet für Zweizeiler. außerdem überlagert von paradoxen rechtlichen Bewertungen unterschiedlicher Straftatbestände (klaue ich Deine Brieftasche hat das gravierendere Konsequenzen als wenn ich Dir eine zimmere), sowie einer seit langem praktizierten schweren Verschiebung der Gewichtung zugunsten der Täter und zuungunsten der Opfer.

Das erscheint nicht nur dir paradox, daß Diebstahl und Körperverletzung das gleiche Strafspektrum haben.

Don
24.05.2007, 19:50
Von welchem Recht sprichst du denn? Du meinst doch nicht ernsthaft, daß Resozialisierung nur als Chance begriffen werden soll? Resozialisierung bedeutet schließlich nicht automatisch Haftzeitverkürzung.

Als was denn sonst, als als Chance?
Du bist doch nicht zufällig der Ansicht, es gäbe da eine Art Nürnberger Trichter mit der man das quasi erzwingen könnte wenn man nur genug PR wirksame Finanzmittel reinpumpt?

Ich habe nicht die Absicht hier in die Argumentationsfalle spektakuärer Fehlschläge unserer Resozialisierungsjustiz zu tappen.
Deshalb bleibe ich bewußt sehr allgemein mit meiner Ansicht, Resozialisierung von der Eigeninitiative des Delinquenten abhängig zu machen.
Dabei messe ich dem aktiven Bestreben zu Wiedergutmachung (als übergeordneten Begriff verstanden, nicht als konkreten Zahlschein) eine sehr hohe Bedeutung bei.
Denn exakt das verstehe ich unter Resozialisierung. Die praktische Einsicht einem speziellen Opfer geschadet zu haben.

Und natürlich bedeutet Resozialisierung bis auf Ausnahmefälle Haftzeitverkürzung. Vielleicht nicht in der juristischen Begründung, aber in der praktischen Handhabung. Das ist eine in aller Regel mit sozialpädagogischen Sprüchen bemäntelte momentane Haftkosteneinsparung.

Es ist dies eine grundsätzliche Frage, die bereits bei der Möglichkeit Bewährungsstrafen auszusprechen zu stellen ist.
Jede Form der Haftzeitverkürzung (oder Vermeidung, wie Urteile zur Bewährung) werden imho leichtfertig heute als Regelfall angesehen und nicht als sich zu verdienendes Privileg.
Darunter fällt z.B. auch die fast orwellsche Pervertierung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Qua Gesetz ist sie lebenslang. Nur gibt es keinen Fall in dem sie lebenslang vollzogen wird. Bestenfalls dauert sie 25 Jahre. Hält man sich im Knast an die Hausordnung und flirtet mit der Psychologin, nur 15.
(Ich bitte um Vergebung für gelegentlich zynische Anwandlungen, aber dies ist keine Semesterarbeit in irgendeinem Seminar also gestatte ich mir das)

Misteredd
24.05.2007, 20:02
Meinst du denn nicht, daß die Inhaftierung per se schon eine ausreichende Entfernung aus dem "Milieu" draußen ist, denkst du denn ernsthaft, daß im Knast ein besseres "Milieu" anzutreffen ist?

Ich denke das nicht nur, ich weiss das!

Da wäre es sicherlich wünschenswert, wenn man eine striktere und stringentere Handhabung des Strafmaßes vorfinden würde, ähnlich dem teilweise in den USA vorzufindenden Three-Strike-Modells.

..........

Misteredd
24.05.2007, 20:06
Strafrecht macht nur dann Sinn, wennes Straftaten verhindert. Dazu ist es da.

Strafe muss folgende Komponenten enthalten:

1. Beeindruckung des Täters, es nicht nochmal zu machen und eben ein korrektes Leben zu führen.

2. Sühne, damit die Geschädigten zufrieden mit der Strafe sind. Sühne damit sich der Straftäter eben eines besseren besinnen kann.

3. Resozialisierung. Das ist zwar ein moderner Gedanke, aber der bedeutet eben den Straftäter so zu verändern, dass er keine Straftaten mehr begeht und sich in seine Gesellchaft einfügt. Das ist nicht notwendigrweise die Strafende Gesellschaft.

4. Vergeltung, denn wer eine Straftat begeht soll eben nicht nur umerzogen, sondern eben auch tatsächlich bestraft werden. Er muss also leiden.

Blutkehle666
24.05.2007, 20:18
Das ist auch im Hinblick auf die Resozialisierung das beste Argument für Marokko.

eine Resozialisierung ist nur dann möglich, wenn jemand bereits in die Sozialgemeinschaft integriert war. Da dies bei den meisten Ausländern nicht der Fall ist, bleibt nur eins - Abschiebung.

Don
24.05.2007, 20:43
Da wäre es sicherlich wünschenswert, wenn man eine striktere und stringentere Handhabung des Strafmaßes vorfinden würde, ähnlich dem teilweise in den USA vorzufindenden Three-Strike-Modells.

Das hatte ich übersehen.
Ist ein nachdenkenswertes Modell, allerdings nur bei konsequenter Umsetzung.
Und daran haperts ja bereits in unserer Rechtspraxis, alleine das vorhandene Strafrecht konsequent umgesetzt wäre bereits ein Riesenfortschritt.

Biskra
24.05.2007, 22:36
Strafrecht macht nur dann Sinn, wennes Straftaten verhindert. Dazu ist es da.

Strafe muss folgende Komponenten enthalten:

1. Beeindruckung des Täters, es nicht nochmal zu machen und eben ein korrektes Leben zu führen.

2. Sühne, damit die Geschädigten zufrieden mit der Strafe sind. Sühne damit sich der Straftäter eben eines besseren besinnen kann.

3. Resozialisierung. Das ist zwar ein moderner Gedanke, aber der bedeutet eben den Straftäter so zu verändern, dass er keine Straftaten mehr begeht und sich in seine Gesellchaft einfügt. Das ist nicht notwendigrweise die Strafende Gesellschaft.

4. Vergeltung, denn wer eine Straftat begeht soll eben nicht nur umerzogen, sondern eben auch tatsächlich bestraft werden. Er muss also leiden.

Tja, leider ist Vergeltung immer der einzige vorherrschende Gedanke in der öffentlichen Diskussion, vergessen hast du übrigens die eigentliche Bedeutung zu erwähnen, die ist Abschreckung. Die Strafandrohung soll verhindern, daß die Straftat überhaupt begangen wird.

Biskra
24.05.2007, 22:56
Als was denn sonst, als als Chance?
Du bist doch nicht zufällig der Ansicht, es gäbe da eine Art Nürnberger Trichter mit der man das quasi erzwingen könnte wenn man nur genug PR wirksame Finanzmittel reinpumpt?

Nein, natürlich kann man das nicht erzwingen. Aber man sieht zu Recht Resozialisierung als Kernaufgabe des Strafrechts an, schließlich nützt die Haft alleine recht wenig, wenn der Täter danach wieder rückfällig wird.

Ich vermute, daß das Missverständnis darin besteht, daß ich mit Resozialisierung Resozialisierung meine und nicht Haftzeitverkürzung.


Es ist dies eine grundsätzliche Frage, die bereits bei der Möglichkeit Bewährungsstrafen auszusprechen zu stellen ist.
Jede Form der Haftzeitverkürzung (oder Vermeidung, wie Urteile zur Bewährung) werden imho leichtfertig heute als Regelfall angesehen und nicht als sich zu verdienendes Privileg.

Das mag sein, das liegt u.A. darin begründet, daß die Knäste einfach voll sind. Wenn die Justiz mehr Haftstrafen anstelle von Bewährungsstrafen bzw. Geldstrafen verhängen wollte, müssten erst mal neue Gefängnisse gebaut werden. Eine Frage des Geldes.


Darunter fällt z.B. auch die fast orwellsche Pervertierung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Qua Gesetz ist sie lebenslang. Nur gibt es keinen Fall in dem sie lebenslang vollzogen wird. Bestenfalls dauert sie 25 Jahre. Hält man sich im Knast an die Hausordnung und flirtet mit der Psychologin, nur 15.

Es gibt durchaus die Sicherheitsverwahrung.