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Vollständige Version anzeigen : Anarchie auf dem Highway



Don
27.05.2007, 11:09
Am Freitag, den 25. Mai war ich aufgrund familiärer Verpflichtungen auf dem Weg vom Süden Münchens Richtung Stuttgarter Autobahn. Ich hätte mir das aufgrund des Pfingsverkehrs lieber erspart, war aber nicht zu vermeiden.

Ich benutzte also die neue A99 Südumgehung und kam so 1 km vor dem Aubinger Tunnel zum stehen, weil im selbigen Tunnel offenbar ein Auto brannte.
War leicht aus der Anzahl anrückender Feuerwehrzüge zu schließen.

Was währenddessen und in Folge ablief, hatte ich noch nie erlebt und bestärkt mich in der Ansicht es wäre äußerst sinnvoll, mindestens 1/3 der deutschen Führerscheininhaber den Lappen auf Lebenszeit abzunehmen.

Nachdem der erste Feuerwehrzug den Stau Richtung Tunnel passiert hatte, begannen die ersten auf dem Standstreifen rückwärts via einer etwa 500 m entfernten Auffahrt zu kutschieren. Dabei behinderten sie bereits massiv die zweite Feuerwehrkolonne die im Anrücken war.

Nicht daß dies irgendwen beeindruckt hätte, es folgten die denen das Rückwärtschauffieren zu umständlich erschien, sie wendeten und düsten vorwärts auf dem Standstreifen (sowie zum Teil auf freien Abschnitten des rechten Fahrstreifens) zur Auffahrt. Es war rund 1/3 der PKW auf der von mir einzusehenden Strecke. Das Chaos war unbeschreiblich und es grenzt an ein Wunder, daß sich hier kein großer Blechhaufen ineinander verkeilte.
Insbesondere weil die letzten frontal mit dem dritten Feuerwehrzug konfrontiert waren und panikartig kreuz und quer in bereits existierende Lücken schossen, in denen sich Teil ausgestiegene Menschen bewegten (immerhin war es mit 30°C ziemlich heiß in den stehenden Kisten). Trotzdem brauchte die Feuerwehr ca. 4 Minuten, um da durchzukommen.

Nun ist dieser Autobahnabschnitt insbesondere vor und nach dem Tunnel sowie an den Zu- und Abfahrten mit einer relativ hohen Anzahl an Leitsystemen und reichlich Kameras versehen, was in mir eine gewisse Schadenfreude auslöste.


Mauser, erzähl mir doch mal was das so kostet, ich möchte mich gern weiter freuen. (Ich hoffe, die Aufzeichnungen waren eingeschaltet...) :cool:

Mauser98K
27.05.2007, 11:39
Am Freitag, den 25. Mai war ich aufgrund familiärer Verpflichtungen auf dem Weg vom Süden Münchens Richtung Stuttgarter Autobahn. Ich hätte mir das aufgrund des Pfingsverkehrs lieber erspart, war aber nicht zu vermeiden.

Ich benutzte also die neue A99 Südumgehung und kam so 1 km vor dem Aubinger Tunnel zum stehen, weil im selbigen Tunnel offenbar ein Auto brannte.
War leicht aus der Anzahl anrückender Feuerwehrzüge zu schließen.

Was währenddessen und in Folge ablief, hatte ich noch nie erlebt und bestärkt mich in der Ansicht es wäre äußerst sinnvoll, mindestens 1/3 der deutschen Führerscheininhaber den Lappen auf Lebenszeit abzunehmen.

Nachdem der erste Feuerwehrzug den Stau Richtung Tunnel passiert hatte, begannen die ersten auf dem Standstreifen rückwärts via einer etwa 500 m entfernten Auffahrt zu kutschieren. Dabei behinderten sie bereits massiv die zweite Feuerwehrkolonne die im Anrücken war.

Nicht daß dies irgendwen beeindruckt hätte, es folgten die denen das Rückwärtschauffieren zu umständlich erschien, sie wendeten und düsten vorwärts auf dem Standstreifen (sowie zum Teil auf freien Abschnitten des rechten Fahrstreifens) zur Auffahrt. Es war rund 1/3 der PKW auf der von mir einzusehenden Strecke. Das Chaos war unbeschreiblich und es grenzt an ein Wunder, daß sich hier kein großer Blechhaufen ineinander verkeilte.
Insbesondere weil die letzten frontal mit dem dritten Feuerwehrzug konfrontiert waren und panikartig kreuz und quer in bereits existierende Lücken schossen, in denen sich Teil ausgestiegene Menschen bewegten (immerhin war es mit 30°C ziemlich heiß in den stehenden Kisten). Trotzdem brauchte die Feuerwehr ca. 4 Minuten, um da durchzukommen.

Nun ist dieser Autobahnabschnitt insbesondere vor und nach dem Tunnel sowie an den Zu- und Abfahrten mit einer relativ hohen Anzahl an Leitsystemen und reichlich Kameras versehen, was in mir eine gewisse Schadenfreude auslöste.


Mauser, erzähl mir doch mal was das so kostet, ich möchte mich gern weiter freuen. (Ich hoffe, die Aufzeichnungen waren eingeschaltet...) :cool:

Hallo Don!

Derartige Fahrfehler auf Autobahnen gelten aufgrund ihrer Gefährlichkeit als Verkehrsstraftaten nach § 315 ff StGB und werden sehr streng bestraft.
Ich habe mal die entsprechenden Paragrafen auf geführt.

Auch ich habe schon sehr oft fest gestellt, daß Autofahrer in eine Art Panikstarre verfallen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn nähert.

Anstatt rechts ran zu fahren und an zu halten, wird mitten auf der Straße an gehalten, es wird munter weitergefahren oder, noch schlimmer, die Geschwindigkeit erhöht und vor dem Einsatzfahrzeug über eine Rot zeigende Ampel in eine Kreuzung eingefahren.

Das ist wirklich haarsträubend und für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges, sei es der Polizist, der Feuerwehrmann oder den Rettungsanitäter Streß pur.

Aber die Autofahrer an dem von Dir geschilderten Tunnel dürften bald Post von der Bußgeldstelle, wenn nicht sogar von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Die jeweiligen Verstöße, bzw. Alternativen in den Paragrafen habe ich unterstrichen.

Hier sind die Paragrafen:



§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2.Hindernisse bereitet oder
3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein Fahrzeug führt, obwohl er

a)infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b)infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2.grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a)die Vorfahrt nicht beachtet,

b)falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c)an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d)an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e)an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f)auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Don
27.05.2007, 12:00
Hallo Don!

Derartige Fahrfehler auf Autobahnen gelten aufgrund ihrer Gefährlichkeit als Verkehrsstraftaten nach § 315 ff StGB und werden sehr streng bestraft.
Ich habe mal die entsprechenden Paragrafen auf geführt.

Auch ich habe schon sehr oft fest gestellt, daß Autofahrer in eine Art Panikstarre verfallen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn nähert.

Anstatt rechts ran zu fahren und an zu halten, wird mitten auf der Straße an gehalten, es wird munter weitergefahren oder, noch schlimmer, die Geschwindigkeit erhöht und vor dem Einsatzfahrzeug über eine Rot zeigende Ampel in eine Kreuzung eingefahren.

Das ist wirklich haarsträubend und für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges, sei es der Polizist, der Feuerwehrmann oder den Rettungsanitäter Streß pur.

Aber die Autofahrer an dem von Dir geschilderten Tunnel dürften bald Post von der Bußgeldstelle, wenn nicht sogar von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Die jeweiligen Verstöße, bzw. Alternativen in den Paragrafen habe ich unterstrichen.

Hier sind die Paragrafen:



§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2.Hindernisse bereitet oder
3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein Fahrzeug führt, obwohl er

a)infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b)infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2.grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a)die Vorfahrt nicht beachtet,

b)falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c)an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d)an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e)an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f)auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Danke für die erschöpfende Auskunft. Darauf werde ich im Biegarten ein Weißbier trinken :D
Ich denke es wird einige erwischen. Hinter mir war ein höchst erboster Trucker
der eifrig mit dem Handy Clips aufnahm und schwor Strafanzeige zu stellen, und ich hoffe die Staatsanwaltschaft wird viel Arbeit mit der Durchsicht der Kameraaufzeichnungen der Leitsysteme haben. :]
(Für diesen Fall waren si mal wirklich sinnvoll :cool:)

Ich bin wirklich nicht dafür bekannt immer jede Dercksverkehrsregel zu befolgen, aber was dort abging war auch in Unkenntnis der Vorfälle im Tunnel und der massiven Behinderung von Einsatzfahrzeugen in meinen Augen vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben.

Misteredd
27.05.2007, 16:05
Danke für die erschöpfende Auskunft. Darauf werde ich im Biegarten ein Weißbier trinken :D
Ich denke es wird einige erwischen. Hinter mir war ein höchst erboster Trucker
der eifrig mit dem Handy Clips aufnahm und schwor Strafanzeige zu stellen, und ich hoffe die Staatsanwaltschaft wird viel Arbeit mit der Durchsicht der Kameraaufzeichnungen der Leitsysteme haben. :]
(Für diesen Fall waren si mal wirklich sinnvoll :cool:)

Ich bin wirklich nicht dafür bekannt immer jede Dercksverkehrsregel zu befolgen, aber was dort abging war auch in Unkenntnis der Vorfälle im Tunnel und der massiven Behinderung von Einsatzfahrzeugen in meinen Augen vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben.

Die Kamerasysteme der Leitsysteme dürfen aus Datenschutzgründen nicht zur Strafverfolgung verwendet werden. Hier in der gegend gab es den berühmten Zwischenfall mit dem 2 x von LKW-Fahrern überrollten Parkwächter, dessen Tod wegen dieser unverständlichen Regelung immer noch ungesühnt ist. Der LKW Fahrer wusste schon, warum er selbst Beweise filmt.

Biskra
27.05.2007, 16:12
Die Kamerasysteme der Leitsysteme dürfen aus Datenschutzgründen nicht zur Strafverfolgung verwendet werden. Hier in der gegend gab es den berühmten Zwischenfall mit dem 2 x von LKW-Fahrern überrollten Parkwächter, dessen Tod wegen dieser unverständlichen Regelung immer noch ungesühnt ist. Der LKW Fahrer wusste schon, warum er selbst Beweise filmt.

Ja, wobei die Anerkennung von Digitalfotos als Beweismittel auch so eine Sache ist.

Misteredd
27.05.2007, 16:16
Ja, wobei die Anerkennung von Digitalfotos als Beweismittel auch so eine Sache ist.

Der herkömmliche Richter wird das wohl glauben, denn wer kann schon Digitalfilme manipulieren. Zudem kommen die Zeugenaussagen "real life" dazu.

Biskra
27.05.2007, 16:21
Der herkömmliche Richter wird das wohl glauben, denn wer kann schon Digitalfilme manipulieren. Zudem kommen die Zeugenaussagen "real life" dazu.

Stimmt vielleicht, ob die da allerdings außer dem Trucker noch andere Zeugen auftreiben werden...

Misteredd
27.05.2007, 16:24
Stimmt vielleicht, ob die da allerdings außer dem Trucker noch andere Zeugen auftreiben werden...

Problemlos, da die Kennzeichen der Fahrzeuge wohl gut zu erkennen sind.

Don
29.05.2007, 13:04
Die Kamerasysteme der Leitsysteme dürfen aus Datenschutzgründen nicht zur Strafverfolgung verwendet werden. Hier in der gegend gab es den berühmten Zwischenfall mit dem 2 x von LKW-Fahrern überrollten Parkwächter, dessen Tod wegen dieser unverständlichen Regelung immer noch ungesühnt ist. Der LKW Fahrer wusste schon, warum er selbst Beweise filmt.

Es geht hier nicht um die Mautbrücken, sondern die Überwachungskameras der Leitsysteme. Die dürften sehr wohl zur Verfolgung herangezogen werden können.

Biskra
30.05.2007, 13:59
Es geht hier nicht um die Mautbrücken, sondern die Überwachungskameras der Leitsysteme. Die dürften sehr wohl zur Verfolgung herangezogen werden können.

Vermutlich noch weniger, ist allerdings länderspezifisch.