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Vollständige Version anzeigen : GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8 - 15



bernhard44
31.05.2007, 10:57
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 8
[Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

bernhard44
31.05.2007, 11:00
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?





Artikel 9
[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

cajadeahorros
31.05.2007, 11:01
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

... und nicht durch willkürliche Einzelentscheidungen der Exekutive...

bernhard44
31.05.2007, 11:01
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Alevi_Playa
31.05.2007, 11:03
Das geheim bleiben soll, dass die deutsche Post Briefe öffnet und begutachtet, wenn sie es für nötig hält :D

bernhard44
31.05.2007, 11:03
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


Artikel 11
[Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

bernhard44
31.05.2007, 11:04
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

cajadeahorros
31.05.2007, 11:05
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.


...und nicht durch Einzelentscheidungen der Exekutive...

bernhard44
31.05.2007, 11:06
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 12a
[Wehrdienst- und andere Dienstverpflichtungen]
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

bernhard44
31.05.2007, 11:07
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

bernhard44
31.05.2007, 11:08
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 14
[Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

bernhard44
31.05.2007, 11:10
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 15
[Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

bernhard44
31.05.2007, 11:41
Das geheim bleiben soll, dass die deutsche Post Briefe öffnet und begutachtet, wenn sie es für nötig hält :D

das macht die "Deutsche Post" mit Sicherheit nicht! Das machen :cool2: diese Herren!

Donar
31.05.2007, 11:51
Oh ja, wie bei den G8 Gegnern.

Die Polizei filzt Briefe! Versichert aber, keinen Geöffnet zu haben :D :D Wie soll das bitte gehen?

Alevi_Playa
31.05.2007, 12:12
das macht die "Deutsche Post" mit Sicherheit nicht! Das machen :cool2: diese Herren!

Achtung verbrenn dich nicht! Dafür würde ich meine Hand nicht so schnell ins Feuer legen

cajadeahorros
31.05.2007, 12:15
Gehört nicht zu diesem Artikel aber die Angestellten der Bahn sollen ja jetzt auch schon "größere Gruppen" in den Zügen nach Norden an die Polizei melden.

Kenshin-Himura
31.05.2007, 14:43
Oh ja, wie bei den G8 Gegnern.

Die Polizei filzt Briefe! Versichert aber, keinen Geöffnet zu haben :D :D Wie soll das bitte gehen?

Was ist mit Absatz 2 ?

papageno
31.05.2007, 15:58
Ich habe den Wehrdienst abgelehnt, nicht wegen dem Grundgesetz allein, dann da steht auch was von Verbot von Führen von Angriffskriegen, einen Ersatzdienst habe ich nicht geleistet, weil ich der Meinung war , dass ich damit die Opfer die die NatoTerrorNacht in Belgrad erlebn mussten, verspotten würde.

Der Angriffskrieg deutscher Soldaten gegenüber Serbien und Belgrad war ein imperilalistischer und Babaraischer Akt, und aus diesem Grund habe ich Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt und leider hat sich die Staatsanwaltschaft nie dazu geäußert, zudem hat Deutschland eingehend auch gegen das 2+4 Abkommen verstossen.

Noch Fragen, was nützt ein Grundgesetz wenn es mit Füssen getreten wird.

Gehirnnutzer
31.05.2007, 23:22
Zum Artikel des Grundgesetzes betreffend des Wehrdienstes kann man eigentlich nicht viel sagen. An sich müsste man das Konzept des Wehr- und Zivildienstes überdenken.
Aus meiner Sicht besteht nämlich in der jetzigen Form zum einen ein Konflikt mit Artikel 3 GG hinsichtlich der Gleichberechtigung zum anderen ist aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung auch keine Wehrgerechtigkeit.
Anmerkungen über die Länge des Wehrdienstes möchte ich nicht machen, da dies eine andere Diskussion ist und hier Off Topic wäre.

Ich mache hier nur den Vorschlag, das man folgendes einführt:
Ein soziales Pflichtjahr für alle, egal ob männlich oder weiblich, ohne Wahlrecht zwischen der sozialen Dienstleistung und dem Wehrdienst, sondern nur der Möglichkeit den Wunsch zum Wehrdienst zu äußern, damit sich die Bundeswehr nach Bedarf bedienen kann. Dadurch das auf jedenfall dieses soziale Pflichtjahr geleistet werden muss, wäre somit auch die Wehrgerechtigkeit wieder gegeben.

Gehirnnutzer
31.05.2007, 23:29
Oh ja, wie bei den G8 Gegnern.

Die Polizei filzt Briefe! Versichert aber, keinen Geöffnet zu haben :D :D Wie soll das bitte gehen?

Du glaubst kaum, was es für technische Möglichkeiten gibt!:D

Aber mal im Ernst, würde es nicht diese Arschlöcher geben, die das Demonstrationsrecht zum Steineschmeissen, Randalieren etc. missbrauchen und würde es nicht noch die Arschlöcher geben, die die Handlungen dieses kriminellen Gesocks als legitim ansehen und sie schützen, dann würde sich ein Teil dieser Diskussion erübrigen.

kronkorken
31.05.2007, 23:44
das bedeutet in etwa das, was viele andere GG-paragraphen sonst auch bedeuten:
zuerst eine nette zusicherung eines rechtes,
und im nächsten absatz, schwupps, gleich den weichspüler dazu!

Geronimo
01.06.2007, 01:49
Ich möchte hier (wiedermal) eine Diskussion über Artikel 20 (4) des GG anstossen:

Jeder Deutsche darf lt. dieses Artikels auch den bewaffneten Kampf aufnehmen. Wenn nämlich die FDGO in Gefahr ist. Da offensichtlich Bestrebungen im Gange sind die FDGO auszuhebeln, ist jeder Deutsche jetzt legitimiert zu den Waffen zu greifen!

Wilhelm II. 29. August 1914: "Drum auf zu den Waffen, noch nie war Deutschland besiegt wenn es einig war!"

Geronimo
Bruder von Wilhelm II.

Geronimo
01.06.2007, 01:50
Du glaubst kaum, was es für technische Möglichkeiten gibt!:D

Aber mal im Ernst, würde es nicht diese Arschlöcher geben, die das Demonstrationsrecht zum Steineschmeissen, Randalieren etc. missbrauchen und würde es nicht noch die Arschlöcher geben, die die Handlungen dieses kriminellen Gesocks als legitim ansehen und sie schützen, dann würde sich ein Teil dieser Diskussion erübrigen.

Wie wahr, wie wahr!

Geronimo
Unterschreibe ich!

klartext
01.06.2007, 03:20
Ich möchte hier (wiedermal) eine Diskussion über Artikel 20 (4) des GG anstossen:

Jeder Deutsche darf lt. dieses Artikels auch den bewaffneten Kampf aufnehmen. Wenn nämlich die FDGO in Gefahr ist. Da offensichtlich Bestrebungen im Gange sind die FDGO auszuhebeln, ist jeder Deutsche jetzt legitimiert zu den Waffen zu greifen!

Wilhelm II. 29. August 1914: "Drum auf zu den Waffen, noch nie war Deutschland besiegt wenn es einig war!"

Geronimo
Bruder von Wilhelm II.
du verkürzt und lässt einen wichtigen Satz weg: ......wenn andere Anhilfe nicht möglich ist.
Solange die Entscheidungen von unabhängigen Gerichten respektiert werden, gibt es kein gewaltsames Widerstandsrecht.

klartext
01.06.2007, 03:23
Oh ja, wie bei den G8 Gegnern.

Die Polizei filzt Briefe! Versichert aber, keinen Geöffnet zu haben :D :D Wie soll das bitte gehen?
Es wurde ein einziger Brief geöffnet. Der Aktion lag ein richterlicher Beschluss zu Grunde. Dabei ging es darum, Bekennerschreiben bezüglich der Brandanschläge abzufangen. Die Aktion war rechtlich korrekt. Niemand hat das bis heute bestritten.

Geronimo
01.06.2007, 03:30
du verkürzt und lässt einen wichtigen Satz weg: ......wenn andere Anhilfe nicht möglich ist.
Solange die Entscheidungen von unabhängigen Gerichten respektiert werden, gibt es kein gewaltsames Widerstandsrecht.

Jetzt mach dich doch bitte nicht lächerlich! "unabhängige Gerichte", genau das schließt doch Art. 20 (4) aus!

klartext
01.06.2007, 03:38
Jetzt mach dich doch bitte nicht lächerlich! "unabhängige Gerichte", genau das schließt doch Art. 20 (4) aus!

Die Gewaltenteilung ist Grundlage unseres Staates. So what ?

McDuff
01.06.2007, 10:42
Da werden sich die 1Euro Arbeiter aber freuen.

McDuff
01.06.2007, 10:43
Außer bei Hartz4, da geht die Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluß. Ansonsten droht halt der Hungertod.

bernhard44
01.06.2007, 10:50
ist es nicht sehr aufschlussreich, wenn man die Gesetzestexte mal aus dem Blickwinkel der alltäglichen Praxis betrachtet!:]

Gehirnnutzer
01.06.2007, 19:31
### gelöschter Beitrag ###

papageno, lass dein Off Topic Gelabbere! Der Kosovokrieg ist ein anderes Thema und hat mit dem Wehrdienst an sich nichts zu tun. Wenn du darüber diskutieren willst mach dafür einen eigenen Thread auf. Hör auf rum zu spammen und künstliche Bezüge aufzubauen.
Aber damit du dich wenigstens nicht umsonst geschrieben hast:
Es gibt nur zwei Möglichkeiten wie der von dir erwähnte Sohn ums Leben gekommen sein kann, da nur zwei Flugzeugmuster der Bundeswehr dort im Einsatz gewesen sind.

1. Ihm ist der Recce-Pod eines Aufklärungstornados auf den Kopf gefallen und das wäre nichts weiter als Zufall und unsägliches Pech.

2. Er war Personal einer Radar- oder Flugabwehrstellung, die von einem ECR-Tornado bekämpft wurde, was bedeutet er war Soldat oder Milizionär und es ist als Berufsrisiko zu verbuchen. Hätte eben seine Mutter dafür sorgen müssen das er nicht Soldat oder Milizionär geworden wäre.


In diesem Thread geht es nicht um den Kosovokrieg und wenn du umbedingt den Kosovokrieg in einer Grundgesetzdiskussion reinbringen willst, dann tu es da wo es themenmässig passen würde, nämlich in einen Thread über Artikel 26 GG.
Ansonsten dürftest du bemerkt haben, das dein themenfremder Beitrag hier mir vollkommen am Arsch vorbei geht.

bernhard44
01.06.2007, 19:37
sollte man nicht generell die Allgemeine Wehrpflicht abschaffen und die Wehrpflichtigen durch Berufssoldaten ersetzen?
Ist eine Wehrpflicht überhaupt noch effektiv und zeitgemäss?
Zwangsvervpflichtungen nur bei Mobilmachung im Kriegs/Angriffsfall?

Gehirnnutzer
01.06.2007, 20:13
sollte man nicht generell die Allgemeine Wehrpflicht abschaffen und die Wehrpflichtigen durch Berufssoldaten ersetzen?
Ist eine Wehrpflicht überhaupt noch effektiv und zeitgemäss?
Zwangsvervpflichtungen nur bei Mobilmachung im Kriegs/Angriffsfall?

Ob die Wehrpflicht noch zeitgemäß ist, ist eine schwierige Frage. Man könnte sie durchaus als sinnvollen Bestandteil der Landesverteidigung sehen, auch wenn diese heutzutage durch die veränderte Bedrohungslage in den Hintergrund getreten ist.
Für das Konzept des "Staatsbürgers in Uniform" und dessen Verständnis ist die Wehrpflicht dienlich.

Betrachtet man sich das Ganze vom Gesichtspunkt der Effektivität, so ist die Antwort vollkommen klar, das der Wehrdienst in seine jetzigen Form abgeschafft werden sollte. Aus meiner Sicht kann man bei einer Wehrdienstzeit von 9 Monaten keinen Wehrpflichtigen effektiv und sinnvoll einsetzen. Dabei lege ich meine Erfahrungen während meiner 4 jährigen Dienstzeit bei der Luftwaffe Ende der achtziger Anfang der neunziger Jahre zugrunde. In diese Zeit viel die Verkürzung des Wehrdienstes von 15 auf 12 Monate.

Bei der Wehrdienstdauer von 15 Monaten kamen die Wehrpflichtigen nach der 3 monatigen Grundausbildung ins Geschwader und man hat sie dann 6 Monate in der endgültigen Verwendung ausgebildet und konnte sie dann nach Abzug des Urlaubs, des Wachdienstes und sonstiger Freitage 3 bis 4 Monate vollwertig und sinnvoll einsetzen. Bei der Wehrdiensdauer von 12 Monaten reduzierte sich diese Einsatzzeit auf 3 Wochen bis maximal 1,5 Monaten.

Bei der jetzigen Wehrdienstdauer von 9 Monaten ist die vollwertige Verwendung eines Wehrpflichtigen als Flugbetriebsspezialist nicht mehr möglich, wenn Wehrpflichtige überhaupt noch in dieser Verwendung eingesetzt werden.
Das gilt für viele Verwendungen innerhalb der Bundeswehr und was dann übrig bleibt ist nicht gerade motivationsfördernd für einen Wehrpflichtigen.

Gerade Motivation ist aber ein wichtiger Faktor um auch einen Sinn in den tiefen Einschnitt im Leben, der der Wehrdienst nun mal ist, zu sehen.

klartext
01.06.2007, 20:29
Ich habe den Wehrdienst abgelehnt, nicht wegen dem Grundgesetz allein, dann da steht auch was von Verbot von Führen von Angriffskriegen, einen Ersatzdienst habe ich nicht geleistet, weil ich der Meinung war , dass ich damit die Opfer die die NatoTerrorNacht in Belgrad erlebn mussten, verspotten würde.

Der Angriffskrieg deutscher Soldaten gegenüber Serbien und Belgrad war ein imperilalistischer und Babaraischer Akt, und aus diesem Grund habe ich Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt und leider hat sich die Staatsanwaltschaft nie dazu geäußert, zudem hat Deutschland eingehend auch gegen das 2+4 Abkommen verstossen.

Noch Fragen, was nützt ein Grundgesetz wenn es mit Füssen getreten wird.

Die übliche billige Nummer, wenn man vom Staat alles und jedes fordert, aber selbst nichts dazu beitragen will. Dass andere für dich im Notfall den Kopf hinhalten müssen, scheint dich wenig zu stören.
Leuten wie dir sollte der Staat jede Art von Ünterstützung und Zahlung verweigern.

klartext
01.06.2007, 20:34
sollte man nicht generell die Allgemeine Wehrpflicht abschaffen und die Wehrpflichtigen durch Berufssoldaten ersetzen?
Ist eine Wehrpflicht überhaupt noch effektiv und zeitgemäss?
Zwangsvervpflichtungen nur bei Mobilmachung im Kriegs/Angriffsfall?

Die Wehrpflicht verankert die Bundeswehr viel stärker in der Gesellschaft als eine Berufsarmee. Im Fall einer Mobilmachung ist es sinnlos, Leute einzuziehen, um sie im crashkurs zu Soldaten zu machen.
Die derzeitige Lösung scheint mir ein guter Kompromiss zu sein.

Biskra
01.06.2007, 20:38
sollte man nicht generell die Allgemeine Wehrpflicht abschaffen und die Wehrpflichtigen durch Berufssoldaten ersetzen?
Ist eine Wehrpflicht überhaupt noch effektiv und zeitgemäss?
Zwangsvervpflichtungen nur bei Mobilmachung im Kriegs/Angriffsfall?

Ja. Nein. Ja.

Das größte Problem dabei besteht darin, daß der Gesundheitssektor, insbesondere die freien Träger sich dann teilweise richtig neu orientieren müssen. Ich denke aus diesen Erwägungen heraus hat auch noch keine Partei es ernsthaft in Erwägung gezogen die Wehrpflicht abzuschaffen.

Biskra
01.06.2007, 20:39
Die Wehrpflicht verankert die Bundeswehr viel stärker in der Gesellschaft als eine Berufsarmee. Im Fall einer Mobilmachung ist es sinnlos, Leute einzuziehen, um sie im crashkurs zu Soldaten zu machen.
Die derzeitige Lösung scheint mir ein guter Kompromiss zu sein.

Wird doch in den USA auch so gehandhabt. Man müsste die Wehrpflicht ja nicht abschaffen sondern nur aussetzen.

papageno
01.06.2007, 20:49
Die übliche billige Nummer, wenn man vom Staat alles und jedes fordert, aber selbst nichts dazu beitragen will. Dass andere für dich im Notfall den Kopf hinhalten müssen, scheint dich wenig zu stören.
Leuten wie dir sollte der Staat jede Art von Ünterstützung und Zahlung verweigern.

ja ich soll einen Staat unterstüzten der in meinen Namen das Land Serbien angegriffen hat ??? sag mal überegst du überhaupt bevor du Müll von dir gibst ?

Der Angriff gegen Serbien verstiess gegen das Grundgesetz sowie die UN Resolutionen und dem 2+4 Abkommen, soll ich dir nochwas genaures dazu schicken ??? Ich meine dann wirst du verstehen warum hier ziviler Ungehorsam gerechtfertigt ist.

klartext
01.06.2007, 21:14
ja ich soll einen Staat unterstüzten der in meinen Namen das Land Serbien angegriffen hat ??? sag mal überegst du überhaupt bevor du Müll von dir gibst ?

Der Angriff gegen Serbien verstiess gegen das Grundgesetz sowie die UN Resolutionen und dem 2+4 Abkommen, soll ich dir nochwas genaures dazu schicken ??? Ich meine dann wirst du verstehen warum hier ziviler Ungehorsam gerechtfertigt ist.

Das ist nur deine Interpretation, du scheinst schlauer zu sein als die Mehrheit des Bundestags.
Der Einsatz wurde mehrheitlich vom Bundestag beschlossen, sogar mit 2/3 Mehrheit. Wenn du meinst, es sei jedem Bürger überlassen, sich über die Entscheidungen unserer Parlamente hinwegzusetzen, dann bist du für ein politisches Amt völlig ungeeignet.
Wir können auch gleich damit beginnen, dass jeder nur mehr dann Steuern bezahlt, wenn er mit der Verwendung einverstanden ist.
Man kennt das, alle Rechte eines Bürgers in Anspruch nehmen aber bei den Pflichten wird genau selektiert.
Verstösse gegen unsere Verfassung werden vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, nicht von politischen Sektierern.

Gehirnnutzer
01.06.2007, 21:16
ja ich soll einen Staat unterstüzten der in meinen Namen das Land Serbien angegriffen hat ??? sag mal überegst du überhaupt bevor du Müll von dir gibst ?

Der Angriff gegen Serbien verstiess gegen das Grundgesetz sowie die UN Resolutionen und dem 2+4 Abkommen, soll ich dir nochwas genaures dazu schicken ??? Ich meine dann wirst du verstehen warum hier ziviler Ungehorsam gerechtfertigt ist.

Papageno, auch wenn dies eine Antwort auf klartext Beitrag ist, es ist und bleibt Off Topic und wäre nur in einer Diskussion um Artikel 26 GG, § 80 StGB oder den entsprechenden erwähnten Vertragswerken angebracht.
Beweise doch endlich mal ein wenig Diskussionskultur und diskutiere das Thema Kosovo in einem dazu passenden Thread. Eine ähnliche Bitte richte ich auch an Klartext, denn mit der Art und Weise, die ihr an den Tag legt untergräbt ihr die Intention, die Bernhard44 mit der Erstellung diese Threads hatte.

klartext
01.06.2007, 21:39
Papageno, auch wenn dies eine Antwort auf klartext Beitrag ist, es ist und bleibt Off Topic und wäre nur in einer Diskussion um Artikel 26 GG, § 80 StGB oder den entsprechenden erwähnten Vertragswerken angebracht.
Beweise doch endlich mal ein wenig Diskussionskultur und diskutiere das Thema Kosovo in einem dazu passenden Thread. Eine ähnliche Bitte richte ich auch an Klartext, denn mit der Art und Weise, die ihr an den Tag legt untergräbt ihr die Intention, die Bernhard44 mit der Erstellung diese Threads hatte.
Der Zusammenhang ist einfach - nach papageno Wehrpflicht ja, aber nur, wenn er mit ihren politischen Zielen einverstanden ist.
Wenn wir so handeln, können wir nicht nur die Bundeswehr, sondern unseren gesamten Staat auflösen und jeder macht, was er will.
Fraglich ist, ob die Sollstärke einer Freiwilligenarmee erreicht werden kann. Gegen unsere Armee wird speziell von Links seit Jahrzehnten gehetzt ( Soldaten sind Möder ) und ist deshalb kein ausreichend gutes Image.
Andere Länder haben dieses Problem schon weniger und finden deshalb genug Freiwillige.
Die grundsätzliche Frage stellt sich also, ob ohne Wehrpflicht die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr noch gegeben ist.

Gehirnnutzer
01.06.2007, 22:00
Der Zusammenhang ist einfach - nach papageno Wehrpflicht ja, aber nur, wenn er mit ihren politischen Zielen einverstanden ist.
Wenn wir so handeln, können wir nicht nur die Bundeswehr, sondern unseren gesamten Staat auflösen und jeder macht, was er will.
Fraglich ist, ob die Sollstärke einer Freiwilligenarmee erreicht werden kann. Gegen unsere Armee wird speziell von Links seit Jahrzehnten gehetzt ( Soldaten sind Möder ) und ist deshalb kein ausreichend gutes Image.
Andere Länder haben dieses Problem schon weniger und finden deshalb genug Freiwillige.
Die grundsätzliche Frage stellt sich also, ob ohne Wehrpflicht die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr noch gegeben ist.

klartext, das du nicht vollkommen off topic warst, ist mir bewußt, nur hat papageno hier nicht das Ziel in deinem oder in einem der anderen Sinne, die zum Thema passen über die Wehrpflicht zu diskutieren, deswegen meine Bemerkung.

Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr hängt nicht mehr von den Wehrpflichtigen ab, denn wie bereits erwähnt reicht die jetzige Wehrdienstzeit nicht aus, um Wehrpflichtige sinnvoll und effektiv einzusetzen.
Wenn man sich heute mit einigen Wehrpflichtigen unterhält, insbesondere mit Wehrpflichtigen vom Heer, herrscht ein Bild von Frust und Gammeldiensten und wenig motivationsfördernden Beschäftigungsmodellen vor. Dadurch ist nichtmal die Funktion der Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft durch den Wehrdienst gewährleistet.

Der Gerechte
01.06.2007, 23:57
Artikel 15
[Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Einer der interessantesten und wohl nur wenig bekannten Artikel im Grundgesetz.
Leider findet dieser Artikel in der BRD viel zu wenig Anwendung.

Manfred_g
02.06.2007, 00:03
In meinem Leben gab es eine handvoll, auf den ersten Blick nicht spektakuläre Schlüsselerlebnisse, die mir Deutschland als Staat und Nation (ebenso wie die dahinterstehenden Verantwortlichen) ein für allemal vergällt haben.
Die Wehrpflicht und das Drumherum gehören maßgeblich dazu. Ich habe damals erkannt, daß es sehr sinnvoll ist, seine (stets begrenzten) Ressourcen an Gutmütigkeit nicht an Menschen, Institutionen oder Organisationen zu verschwenden, die sie nicht verdienen. Es ist stattdessen besser, in einem, den eigenen Möglichkeiten entsprechenden Rahmen zu agieren und seine Sympathien konzentriert an die Individuen weiterzugeben, denen man zugeneigt ist. Zu wissen, daß es Freunde gibt ist wunderschön, aber zu wissen, wer seine Feinde sind hat auch was. ;)

klartext
02.06.2007, 01:11
klartext, das du nicht vollkommen off topic warst, ist mir bewußt, nur hat papageno hier nicht das Ziel in deinem oder in einem der anderen Sinne, die zum Thema passen über die Wehrpflicht zu diskutieren, deswegen meine Bemerkung.

Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr hängt nicht mehr von den Wehrpflichtigen ab, denn wie bereits erwähnt reicht die jetzige Wehrdienstzeit nicht aus, um Wehrpflichtige sinnvoll und effektiv einzusetzen.
Wenn man sich heute mit einigen Wehrpflichtigen unterhält, insbesondere mit Wehrpflichtigen vom Heer, herrscht ein Bild von Frust und Gammeldiensten und wenig motivationsfördernden Beschäftigungsmodellen vor. Dadurch ist nichtmal die Funktion der Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft durch den Wehrdienst gewährleistet.
Mir fehlt in dieser Sache die Persönliche Erfahrung. Als einziges Kind einer Kriegerwitwe war ich von Wehrdinest freigestellt. Ein Sohn von mir war jedoch vor nicht allzulanger Zeit beim Bund, mein zweiter hat den Wehrdienst verweigert und war in einem Altenheim anstatt beschäftigt. Der dritte Sohn war ebenfalls freigestellt, mehr als zwei Söhne muss man dem Vaterland nicht zur Verfügung stellen. Etwas REinblick habe ich also doch.
Man sollte unterscheiden zwischen dem Prinzip der Wehrpflicht und ob sie derzeit richtig genutzt wird. Die Mängel wie Gammeldienst sind bekannt, sind jedoch nur eine Frage der Ausformung des Wehrdienstes.
Aufgefallen ist mir, dass für viele Heranwachsende der Bund die erste Zeit ist, in der sie ohne Eltern alleine zurecht kommen müssen. Als ein Stück erzieherisches Element hin zum Erwachsenwerden scheint es mir geeignet.
Ich würde gerne ein soziales Jahr für alle, auch für Mädchen, sehen anstatt Wehrersatzdienst. Gerade in diesem Alter ist es sehr nützlich, wenn die Kinder auch die andere Seite des Lebens kennenlernen. Es hilft der Feinsteuerung für das spätere Leben.

Don
02.06.2007, 10:31
Aufgefallen ist mir, dass für viele Heranwachsende der Bund die erste Zeit ist, in der sie ohne Eltern alleine zurecht kommen müssen. Als ein Stück erzieherisches Element hin zum Erwachsenwerden scheint es mir geeignet.
Ich würde gerne ein soziales Jahr für alle, auch für Mädchen, sehen anstatt Wehrersatzdienst. Gerade in diesem Alter ist es sehr nützlich, wenn die Kinder auch die andere Seite des Lebens kennenlernen. Es hilft der Feinsteuerung für das spätere Leben.

Diesen Ansatz vertrete ich seit langem. Er würde auch auf einen Schlag dem Gleichberechtigungsgrundsatz zu Geltung verhelfen sowie die Ungerechtigkeit beseitigen, sich mit dem Wissen das geeignete Attest in der Tasche zu haben seelenruhig zur Musterung zu melden und sich damit garantiert Militär- wie Ersatzdienst zu ersparen.

Biskra
02.06.2007, 17:31
Sehr interessant dazu:

http://dip.bundestag.de/btd/16/033/1603301.pdf

discipulus
02.06.2007, 17:38
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 15
[Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.Ich denke mal. das dieser Artikel vornehmlich bei "Enteignungen" im Zuge von Bauprojekten (Autobahn/ Tagebau) Anwendung findet.

Manfred_g
13.03.2008, 18:02
... und nicht durch willkürliche Einzelentscheidungen der Exekutive...

Wenn man bedenkt, wie schnell Demos bei uns untersagt werden, nur weil irgendein Bürgermeister die politische Korrektheit bedroht sieht, kommen da Zweifel auf.

politisch Verfolgter
13.03.2008, 19:29
Politisch korrekt ist nur, was grundrechtskonform ist.

Zimbelstern
13.03.2008, 19:36
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 8
[Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

der zweite absatz des artikels 8 des gg ist der haken. wer bestimmt, wer sich unter dem freien himmel nicht versammeln darf?

Zimbelstern
13.03.2008, 19:37
npd oder pds kundgebungen?

Nichtraucher
05.08.2008, 17:38
Wozu soll denn dieses Jahr Zwangsarbeit für alle eigentlich gut sein? Warum schaffen wir die Wehrpflicht nicht einfach ersatzlos ab, so wie es viele andere Länder vor uns schon gemacht haben? Wie wollt ihr dieses "soziale Jahr für alle" überhaupt finanzieren? Wer garantiert, dass dadurch keine regulären Arbeitsplätze vernichtet werden? Werden keine vernichtet, wo sollen die vielen jungen Leute dann untergebracht werden? Dieser Dienst wäre mit dem Zivildienst vergleichbar. Derzeit gibt es pro Jahr maximal 100.000 Zivildienstleistende. (Es waren vor wenigen Jahren noch fast doppelt so viele - und unser Gesundheitssystem ist, allen Prophezeiuungen zum Trotz, eben NICHT zusammengebrochen!) Nach der Einführung des sozialen Jahres für alle gäbe es dann rund 800.000 "Zivis". Junge (und auch nicht all zu teure) Arbeitskräfte, die dem Markt fehlen, aber jetzt auch im Pflegesektor eingesetzt werden. Das Durchschnittsalter der Hochschulabsolventen würde sich wieder erhöhen - und darüber wird hierzulande schon lange geklagt. Hinzu kommen ein Jahr, in denen die jugen Leute weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen - außer man würde diese Zwangsarbeiter auch ordentlich bezahlen, was beim derzeitigen Wehrsold nicht der Fall ist. (Wobei derzeit nur die Hälfte der Zivis im Pflegebereich tätig ist, also ca. 50.000 pro Jahr.) Ein Krankenhaus, das derzeit 8 Zivis hat, hätte dann auf einmal 48 Zivis. Wo soll es die alle unterbringen? Was sollen die den ganzen Tag machen? Und wieder stelle ich die Frage: Wer garantiert mir, dass dadurch keine regulären Arbeitsplätze vernichtet werden bzw. die Schaffung neuer behindert wird?
Übrigens: Wie sollen dann diejenigen bestraft werden, die diesen Dienst verweigern, sprich einfach nicht antreten? Derzeit wird Totalverweigerung mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft, genauso viel wie fahrlässige Tötung. Warum wollt ihr die jungen Leute nicht einfach ihre Ausbildung machen und sie anschließend ungestört ins Berufsleben lassen?

TNT
06.10.2008, 00:32
sollte man nicht generell die Allgemeine Wehrpflicht abschaffen und die Wehrpflichtigen durch Berufssoldaten ersetzen?
Ist eine Wehrpflicht überhaupt noch effektiv und zeitgemäss?
Zwangsvervpflichtungen nur bei Mobilmachung im Kriegs/Angriffsfall?

ich war noch 18 Monate beim Bund und denke mir das die wehrpflicht bestehen bleiben sollte. Allerding sollte für Wehrdienstverweigerer oder Ausgemusterte (wegen Zipperlein nicht zum Bund) nebst Frauen/Mädchen grundsätzlich ein Pflichtjahr eingeführt werden!

politisch Verfolgter
16.10.2008, 08:18
Die Arbeitsgesetzgebung deklariert Zwangsarbeit, entzieht ihren Opfern damit Grundrechte und somit Freiheit.
Damit bezweckt das Regime Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot zu umverteilungs-marginalisierbaren Kostenfaktoren Deklarierter.
Sie muß weg, vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter muß her. Die Marktwirtschaft ist also vom modernen Feudalismus zu entlasten. Dazu sind Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % zu reduzieren, während keine öffentl. Mittel in Privatvermögen zu pumpen sind.
Alles modernen Feudalismus Bezweckende ist Userdividende bezahlender betriebsloser Anbieter umzuwidmen, also dazu nutzbaren high tech Netzwerken.

nethead
16.10.2008, 08:58
Die Arbeitsgesetzgebung deklariert Zwangsarbeit, entzieht ihren Opfern damit Grundrechte und somit Freiheit.

Könntest du das mal näher erklären? Und bitte versuch dich mal weniger redundant zu formulieren.



Die Marktwirtschaft ist also vom modernen Feudalismus zu entlasten.

Das ist richtig. Dafür müsste aber erstmal das Zinssystem wie wir es kennen entsorgt werden.



Dazu sind Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % zu reduzieren, während keine öffentl. Mittel in Privatvermögen zu pumpen sind.

Auch damit rennst du bei mir offene Türen ein. Leider sieht das gros der Bevölkerung das anders.

Strandwanderer
16.10.2008, 09:02
Die Arbeitsgesetzgebung deklariert Zwangsarbeit, entzieht ihren Opfern damit Grundrechte und somit Freiheit.
Damit bezweckt das Regime Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot zu umverteilungs-marginalisierbaren Kostenfaktoren Deklarierter.
Sie muß weg, vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter muß her. Die Marktwirtschaft ist also vom modernen Feudalismus zu entlasten. Dazu sind Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % zu reduzieren, während keine öffentl. Mittel in Privatvermögen zu pumpen sind.
Alles modernen Feudalismus Bezweckende ist Userdividende bezahlender betriebsloser Anbieter umzuwidmen, also dazu nutzbaren high tech Netzwerken.

Wo sind die "Affenschieber" abgeblieben? ?(

politisch Verfolgter
16.10.2008, 09:16
Es darf kein Gesetz geben, das den Einen die Bewirtschaftung des Vermögens und der Kredite Anderer zuweist. Fremdes Eigentum hat tabu sein zu können. So können auch Betriebserben derartiges Erbe ohne Angabe von Gründen ablehnen. Es ist Grundrecht jedes Menschen, nicht für das Vermögen und auch nicht für die Schulden Anderer zuständig erklärt zu sein.
Der Rechtsraum hat grundrechtskonform zu sein.
Er hat zudem den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit in seiner Erwerbsphase Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung ist.
Dazu benötigen die betriebslosen Anbieter vollwertige Marktteilnahme. Das kann nur Userdividende sein, womit das Kapital der Nachfrager per ökonomischer Hebelwirkung geeigneter high tech Netzwerke in die Taschen der Anbieter geht. Es ist wiss. und gesetzl. zu flankieren.

Schwarzer Rabe
16.10.2008, 10:11
Wo sind die "Affenschieber" abgeblieben? ?(

Dem Affenschieberschrott sind alle Gesetze und öffentl. Mitteln zu entziehen. User benötigen value, also wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter. Kein Gesetz darf potenzielle Inhaberinstrumente deklarieren, auch nicht öffentl. zwangsfinanzieren.
Ist der Dreck weg, gibts politischen Handlungsdruck für eine Leistungsgesellschaft, für Betriebe, die den damit Anbietenden marktwirtschaftl. Profitmaximierung bezwecken.

politisch Verfolgter
16.10.2008, 10:14
Bitte als Zitat kenntlich machen. Die eigene Meinung dazu wäre nett.

Schwarzer Rabe
16.10.2008, 10:15
Bitte als Zitat kenntlich machen. Die eigene Meinung dazu wäre nett.

Die Arbeitsgesetzgebung muß weg.

politisch Verfolgter
16.10.2008, 10:20
Nein! Glaub ich nicht ;-)

Schwarzer Rabe
16.10.2008, 10:37
Nein! Glaub ich nicht ;-)

User benötigen value, also wissenschaftlich flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter.

Liba
30.11.2008, 10:58
...könnt ihr nicht lesen?:


(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Das sagt doch alles und ist für jeden gleich, da (theoretisch) jeder arbeitslos werden kann. Somit gilt "Zwangsarbeit" für jeden Bürger....... wenn er arbeitslos wird.

Don
30.11.2008, 11:49
Da werden sich die 1Euro Arbeiter aber freuen.

Wieso?
Es zwingt sie ja keiner. Es gibt nur weniger oder kein Geld vom Steuerzahler wenn sie die Jobs nicht annehmen.

Zwangsarbeit bedeutet das, was man drunter versteht und was jeder nachlesen kann.

schlaufix
30.11.2008, 12:33
Da werden sich die 1Euro Arbeiter aber freuen.

Kein Grund zur Freude für die Sklavenarbeiter. Punkt 2. ist so dehnbar wie Kaugummi.

schlaufix
30.11.2008, 12:45
Wieso?
Es zwingt sie ja keiner. Es gibt nur weniger oder kein Geld vom Steuerzahler wenn sie die Jobs nicht annehmen.

Zwangsarbeit bedeutet das, was man drunter versteht und was jeder nachlesen kann.

Natürlich werden sie dazu gezwungen, weil es ( wie Du ja selbst erkannt hast ) weniger oder kein Geld mehr gibt.
Wenn deine Kinder keine Suppe mögen sagst Du dann auch nach dem Motto "Friss oder stirb"
"Es gibt weniger oder überhaupt nichts"

McDuff
01.12.2008, 06:48
Wieso?
Es zwingt sie ja keiner. Es gibt nur weniger oder kein Geld vom Steuerzahler wenn sie die Jobs nicht annehmen.

Zwangsarbeit bedeutet das, was man drunter versteht und was jeder nachlesen kann.

Direkt nicht, aber indirekt. Man nennt es "Diktatur light"

Gehirnnutzer
20.01.2009, 15:22
Außer bei Hartz4, da geht die Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluß. Ansonsten droht halt der Hungertod.

Niemand zwingt einen Hartz4-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es gibt keine Verpflichtung Hartz4-Leistungen zu beantragen.

P.S.: Es sei aus eigener Erfahrung gesagt, wer ohne Hartz4 auskommen will und eigentlich dem Staat nicht zu Last fallen will und auf die viel berufene Eigenverantwortung setzt, der bekommt für seinen guten Willen eine Menge Arschtritte von Vater Staat zusätzlich.

elas
20.01.2009, 15:29
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ich entnehme dem:

wenn jemand in deine Wohnung eindringen will muss er sich nur was rauspicken aus dem Juristenkladeratatsch und schon ist die Wohnung nicht mehr unverletzlich.

Gilt im Grunde für alle diese überflüssigen GGs.

McDuff
20.01.2009, 16:36
Niemand zwingt einen Hartz4-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es gibt keine Verpflichtung Hartz4-Leistungen zu beantragen.



Nicht direkt jedenfalls.

Geronimo
21.01.2009, 04:57
Wer bist du?

Registrierter
21.01.2009, 11:38
Ein Staat, der die Eigentumsrechte seiner Bürger nicht achtete, hätte keine Zukunft


Staaten sind Instrumente der Gewalt, die braucht kein Mensch. Staaten gibt es erst seit 5000 Jahren. Seither zieht sich eine Geschichte der Gewalt wie eine Blutspur um den Globus.

Siehe dazu Porfessor HH Hoppe: für eine Welt ohne Staat:

http://www.jf-archiv.de/archiv05/200526062409.htm

"Freiheit statt Demokratie"
Der libertäre Vordenker und bekennende "Antidemokrat" Hans-Hermann Hoppe über seine provokanten Thesen

http://www.jf-archiv.de/archiv05/200526062409.htm


JF: Ihre These lautet, die Demokratie ist eine politische Ordnung, die nicht die Herrschaft des Volkes garantiert, sondern seine Ausbeutung.

Hoppe: Das Wesen der Demokratie ist die Umverteilung, die sich entsprechend der Verteilung der politischen Macht vollzieht.
Das heißt, diejenigen, die an der Macht sind, verteilen zugunsten der eigenen Klientel und auf Kosten der Klientel der anderen Partei um.
Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun, und Grundrechte wie das auf Eigentum sind im Zweifelsfall schnell perdu. Verschärfend kommt hinzu,
daß die Partei, die gerade herrscht, dazu nur vier Jahre Zeit hat - bis wieder gewählt wird. Um so schneller und verantwortungsloser vollzieht
sich diese Umverteilung. In der Monarchie dagegen, als deren "glückliche" Überwindung die Demokratie zu Unrecht gilt,
war der Staat potentiell für immer in den Händen ein und derselben Dynastie. Dementsprechend schonend geht ein Monarch mit seinem "Besitz"
um. In der Demokratie gehört der Staat dagegen keinem, dementsprechend hemmungslos saugt ihn die gerade herrschende Partei aus.
__________________________________________________ ____________

Hoppe: "The Economics and Ethics of Private Property"
http://www.youtube.com/watch?v=j3SLqDs7fsc

Parasitism & The Origin of the State
http://www.youtube.com/watch?v=lDQ2FXVlArA

Hoppe auf amazon:

Demokratie. Der Gott, der keiner ist
http://www.amazon.de/Demokratie-Gott-keiner-Hans-Hermann-Hoppe/dp/3933497868

http://www.amazon.de/exec/obidos/search-handle-url?_encoding=UTF8&search-type=ss&index=books-de&field-author=Hans-Hermann%20Hoppe

Eigentum, Anarchie und Staat.
http://www.amazon.de/Eigentum-Anarchie-Studien-Theorie-Kapitalismus/dp/3937801073/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=books&qid=1232534236&sr=1-2

Liba
22.01.2009, 08:54
Gesetze werden von den Herrschern so gemacht oder ausgelegt, wie sie sie brauchen.

Ein Beispiel:

Besitzer älterer Autos werden enteignet.... mit einem ganz perfiden Trick:

Per Gesetz wird beschlossen, dass alte Autos ohne Katalysator, die einen willkürlich festgelegten CO2 Austoß überschreiten, in Innenstädten mit "Umweltzone" nicht mehr fahren dürfen.

Das Auto wird per Gesetz unbrauchbar gemacht.

Das kommt in meinen Augen einer Enteignung gleich.

Verwerflich in hohem Maße, da wissenschaftlich festgestellt, dass nur zu 9% der Schadstoffausstoß aller Autos für schlechte Luft in den Städten verantwortlich ist.

Eigentum verpflichtet?

Wen für was?

schmooch
22.01.2009, 11:44
Wer bist du?

Sicher eine Volljuristin! Klingt wie Jacqueline:]!

Rowlf
22.01.2009, 12:34
Gesetze werden von den Herrschern so gemacht oder ausgelegt, wie sie sie brauchen.

Ein Beispiel:

Besitzer älterer Autos werden enteignet.... mit einem ganz perfiden Trick:

Per Gesetz wird beschlossen, dass alte Autos ohne Katalysator, die einen willkürlich festgelegten CO2 Austoß überschreiten, in Innenstädten mit "Umweltzone" nicht mehr fahren dürfen.

Das Auto wird per Gesetz unbrauchbar gemacht.

Das kommt in meinen Augen einer Enteignung gleich.

Verwerflich in hohem Maße, da wissenschaftlich festgestellt, dass nur zu 9% der Schadstoffausstoß aller Autos für schlechte Luft in den Städten verantwortlich ist.

Eigentum verpflichtet?

Wen für was?

Rechtlich handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, nicht um eine Enteignung. Nur mal so am Rande.

-jmw-
22.01.2009, 13:03
Hoppe und provokant?
So'n Quatsch... ;) :D

GG146
03.03.2009, 21:35
Zu dem Thema habe ich auch noch eine etwas grössere Portion Senf hinzuzufügen, hier ein Selbstzitat von meinem Forum:


Ich möchte den Artikel 12a so fassen, dass er 1. die Bedenken von Dj hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes berücksichtigt und 2. dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz angepasst wird. Es ist völlig unverhältnismäßig, nur zum Zweck der Bereitstellung eines kostenlosen Zeit - und Berufssoldaten - Assessmentcenters für die in Wirklichkeit heute schon bestehende Spezialistenarmee Millionen jungen Menschen ein Jahr ihres Berufslebens wegzunehmen. Die Probanden sind in Wirklichkeit keine echten Soldaten mehr, die in der Form des nicht an einer Verpflichtung interessierten Wehrpflichtigen irgendeine militärische Bedeutung hätten. Es gibt derzeit keine konkrete militärische Bedrohung des Landes, der durch ein Massenheer knapp ausgebildeter nicht - spezialisierter Soldaten begegnet werden muß. Es gibt auch keine aktuellen Verdachtsmomente gegen die "richtigen" Bundeswehrsoldaten, einen Staat im Staate bilden zu wollen und eine auch nur theoretisch denkbare Gefahr für die Demokratie zu bilden.

Beide Gründe für die so extreme Inanspruchnahme der jungen Menschen und die Beeinträchtigung ihrer Berufsfreiheit gehen also von einem öffentlichen Interesse aus, das auf einem nicht hinreichend konkreten (äussere Bedrohung) und einem nicht hinreichend aktuellen (BW = Staat im Staate vermeiden) öffentlichen Interesse beruhen, um die Wehrpflicht in der heutigen Form (1 Berufsjahr futsch) als verhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der jungen Menschen darstellbar zu machen. Der Artikel 12a ist daher nach meiner persönlichen Rechtsauffassung jetzt schon ein Fall einer sog. verfassungsimmanten Verfassungswidrigkeit, er verstösst gegen den höherrangigen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Es besteht aber noch ein anderes öffentliches Interesse an der grundsätzlichen Beibehaltung der Wehrpflicht: die abstrakte Bedrohung durch ein fremdes Massenheer, die den Schutz des Staatsgebietes durch ein eigenes Massenheer erforderlich macht, weil die aussenpolitischen Rahmenbedingungen sich ändern könnten - vor allem in Russland - und weil die nordeuropäische Tiefebene das ideale Gelände für schnelle Angriffe von Massenheeren darstellt. Ein totaler Neuaufbau eines Massenheeres ohne viele ausgebildete Reservisten könnte möglicherweise nicht schnell genug erfolgen. Daher ist eine kurze Wehrpflicht von 3 Monaten zzgl einiger Wehrübung über Jahre verteilt, die der Bereitstellung von Reservisten für reine Materialeinheiten dient, sicherheitspolitisch geboten und daher verfassungsrechtlich zulässig. Das gleiche gilt auch für die nicht aktuelle Gefahr, dass die BW für die Demokratie gefährlich werden könnte, weil sich da eine fragwürdige Gemeinschaft herausbildet. Diese Gefahr ist dennoch latent, wenn die Materialeinheiten zzgl. Millionen Wehrpflichtiger im Mobilisierungsfall der 200.000 Mann - Profiarmee eindeutig überlegen wären, dann könnte die Bundeswehr nicht mal theoretisch eine Gefahr für die innere Sicherheit werden.

Im Ergebnis bin ich also nicht für eine Abschaffung des Art. 12a, sondern für einen Umbau im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des absoluten Zwangsarbeitsverbotes. Ich möchte eine Formulierung in der Norm, die sich auf das Zwangsarbeitsverbot bezieht und mehr als unbedingt notwendige Beeinträchtigungen der persönlichen Freiheit der jungen Menschen verbietet.

Was die praktischen Gesichtspunkte betrifft, die uel genannt hat (Demographie und Pflegennotstand): Die Formulierung im GG, nach der der Zivildienst nicht länger als der Wehrdienst dauern dürfe, könnte m. E. so konkretisiert werden, dass die Reserveübungen der Wehrpflichtigen berücksichtigt werden und der Zivildienst 1/2 Jahr dauern darf. Das wurde auf politischen Wegen um 1980 herum mal versucht - 18 Monate Zivildienst gegenüber 15 Monaten Wehrdienst - aber das hat nicht hingehauen, die Vorschrift ist zu deutlich, das BVerfG hat das nicht mitgemacht.

Ausserdem meine ich, dass es eine fragwürdige Rechnung ist, den Pflegenotstand mit der Verkürzung des Berufslebens von Millionen junger Männer beheben zu wollen. Da entfallen nämlich vom Durchschnittsverdiener bis zum zukünftigen Nobelpreisträger oder Selfmade - Millionär volkswirtschaftliche Wertschöpfungen, die kaum in Zahlen zu fassen sind.

Quelle: Grundgesetz-Aktivierer > Artikel 12a > verfassungsimmanente Verfassungswidrigkeit (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4588882)

GG146
11.03.2009, 15:58
Bei der Vereinigungsfreiheit ist die negative Seite von besonderer praktischer Bedeutung, wie auch bei der Berufsfreiheit nach Artikel 12 und der Religionsfreiheit nach Artikel 4 GG. Das Recht, nicht in eine Vereinigung eintreten zu müssen oder einen bestimmten Beruf nicht wählen und ausüben zu müssen, ist durch die Artikel 9 und 12 ebenso stark geschützt wie das positive Recht, sich zu vereinigen oder einen Beruf zu wählen bzw. auszuüben.

Zwangsmitgliedschaften in Kammern aller Art sind deshalb ein grosses Ärgernis für viele Menschen und eine ausgesprochene Provokation wirklich aufrechter Verfassungsdemokraten. Aber wenn es um viel Kohle geht, halten unsere Staatsmächtigen immer zusammen, sowas wie die Zwangsmitgliedschaft in Handels- und Handwerkskammern zum Abzocken kleiner und mittlerer Unternehmen ist immer drin, weil da ja angeblich ein ganz besonders wichtiges öffentliches Interesse besteht, nämlich Qualitätssicherung. Dass die nur kassieren und einen feuchten Kehrricht sichern, ist normalen Menschen bekannt, nicht aber den Machtmenschen in unserer "Verfassungsdemokratie".

Hier ein aktueller Beitrag von meinem Forum, da hat sich doch tatsächlich mal jemand erfolgreich gegen so eine Bande von Kammerdrohnen gewehrt. Ich bitte das möglichst weiträumig im Internet zu verbreiten, die Kammer hat die Beiträge mit Sicherheit nur zurückbezahlt, damit kein Urteil ergeht, das öffentliche Aufmerksamkeit erlangen könnte. Die meinen, das erscheint nur in der Lokalzeitung und dann wächst Gras über die Sache. Hier ist eine Gelegenheit für jeden Internetnutzer, dieser üblichen Methode, unangenehme Themen klein zu halten, einen Riegel vorzuschieben:
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Hier ein Beispiel für die Grenzen pseudolegaler Korruption. Die Abzocke der Zwangsmitglieder in den Kammern ist durchaus justiziabel, es braucht nur wirklich unabhängige und mutige Richter.

Eine Kosmetikerin aus Magdeburg klagte beim Verwaltungsgericht gegen die Handwerkskammer und setzte sich mit ihrer Forderung den Kammerbeitrag von 138,80 € zurück zu bekommen, durch. Es gab zwar kein Urteil, aber um einer gerichtlichen Niederlage zu entgehen, wurde der Beitragsbescheid vom jetzigen Vorsitzenden aufgehoben.

Mit Geldern aus Rücklagen hatte die Handwerkskammer unter ihrem damaligen Präsidenten und dessen Geschäftsführerin hohe Verluste aus Aktienspekulationen erlitten. Als die Kosmetikerin von diesen Geschäften hörte, klagte sie vor Gericht und forderte ihr eingezahltes Geld zurück mit der Begründung , dass aufgrund der Zwangsmitgliedschaft Beiträge zu zahlen sind, wofür es keine Gegenleistung gibt und sie nicht bereit ist , Mitgliedsbeiträge zu zahlen , die anschliessend verspekuliert werden.

Vielleicht rollt auf die Kammern und Verbände, die Zwangsbeiträge ohne jegliche Gegenleistung erheben, eine Klagewelle zu.

(Quelle: "Volksstimme"v. 28.02.09)

http://www.zentrale-du.de/gg146/kammer.jpg

Die Meidung aufsehenerregender Urteile ist von Banken und Versicherungen leidlich bekannt. Um so wichtiger ist es, solche Fälle möglichst weiträumig zu publizieren.





Quelle: Grundgesetzaktivierer > legale Korruption (http://35828.forendienst.de/a526dc3e3d5b69a5cf48baf615910c38/show_messages.php?mid=4599656)

GG146
11.03.2009, 23:12
Rechtlich handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, nicht um eine Enteignung. Nur mal so am Rande.

Soso... und 100 % Vermögenssteuer pro Jahr wäre auch nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung oder wie oder was????????????????

Herr schmeiss`Hirn vom Himmel...

Rowlf
11.03.2009, 23:22
Soso... und 100 % Vermögenssteuer pro Jahr wäre auch nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung oder wie oder was????????????????

Herr schmeiss`Hirn vom Himmel...

Nein, dass wäre eine Vermögenssteuer.

GG146
12.03.2009, 00:18
Nein, dass wäre eine Vermögenssteuer.

?

Häh?

Was unterscheidet eine vermögensvernichtende "Vermögenssteuer" denn von einem den wirtschaftlichen Wert des Eigentumsrechts an einem KFZ völlig eliminierenden KFZ - Steuersatz hinsichtilich Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts?

Rowlf
12.03.2009, 11:52
?

Häh?

Was unterscheidet eine vermögensvernichtende "Vermögenssteuer" denn von einem den wirtschaftlichen Wert des Eigentumsrechts an einem KFZ völlig eliminierenden KFZ - Steuersatz hinsichtilich Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts?

Es geht darum, ob dir der Staat etwas wegnimmt, und diese Güter dann verwendet.

GG146
12.03.2009, 12:23
Es geht darum, ob dir der Staat etwas wegnimmt, und diese Güter dann verwendet.

Eine den Substanzwert vernichtende Besteuerung ist eine Enteignung und wird vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasst. Das hat m. W. ausser Dir noch nie jemand bestritten.

Rowlf
12.03.2009, 15:28
Eine den Substanzwert vernichtende Besteuerung ist eine Enteignung und wird vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasst. Das hat m. W. ausser Dir noch nie jemand bestritten.

Nein ist es eben nicht, weil kein Güterbeschaffungsvorgang vorliegt. Der Staat nimmt ja nicht die Autos und lässt die Staatsbeamten damit fahren. Rechtlich handelt es sich also nur um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung.

GG146
12.03.2009, 16:20
Nein ist es eben nicht, weil kein Güterbeschaffungsvorgang vorliegt. Der Staat nimmt ja nicht die Autos und lässt die Staatsbeamten damit fahren. Rechtlich handelt es sich also nur um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung.

Jedenfalls wird das vom Schutzbereich des Artikel 14 GG erfasst, es gibt auch so etwas wie enteignungsgleiche Eingriffe und Schranken für Schranken.

Die Einführung einer so hohen Steuer für ältere Autos, dass der Restwert völlig verschwindet, ist meiner Meinung nach eine Missachtung dieser Schranken - Schranken, man hätte ein Minimum an Bestandsschutz für das bereits existierende Eigentum an den Fahrzeugen berücksichtigen müssen. Allerdings ist das eine derzeit nicht justiziable Grundrechtsverletzung, dazu müsst man schon das Bundesverfassungsgericht parteibuchunabhängig besetzen. Das von den Spitzenparteibuchkarrieristen besetzte Bundesverfassungsgericht schreitet meist nur bei innerhalb der politischen Klasse höchst strittigen Grundgesetzfragen ein, wenn sich alle etablierten Parteien einig sind, läuft man da vor die Wand.

GG146
22.03.2009, 18:47
Kommentar zum Grund-Gesetz von Jarass/Pieroth, 9. Aufl. 2007, Art. 105 GG Rn 2:

"Die Besteuerungsmöglichkeiten im Verhältnis zum Bürger wird vom Grundgesetz stillschweigend vorausgesetzt !"

Art. 105 betrifft nur Zuständigkeiten, auf diesem thread geht es um den Wesensgehalt von Art. 14, das ist ein anderes Thema.

GG146
22.03.2009, 19:11
Lies mal genau. :)

Was denn?

Stillschweigend?

Fast 70 % allen mit Steuerrechtsthemen bedruckten Papiers auf der Welt in Tonnen sind in deutscher Sprache zugeschmiert worden.

Das finde ich überhaupt nicht stillschweigend, vielmehr wird hier die nackte Willkür durch die Kakophonie von keinem Fachmann mehr filterbarem Detailgeschnatters übertönt bzw. zugenebelt. Ein (gezielt aufgebautes) Übermaß an gesetzlichen Details erstickt das Recht selbst.

GG146
22.03.2009, 19:38
Im Zentrum der Individualgarantie steht die Bestandsgarantie [...]

Somit unterliegt JEDE Steuer dem Zitiergebot gem. Art. 19 (1) GG

1. Richtig, deswegen ist eine den gesamten Restwert eines KFZ vernichtende Steueränderung wegen völliger Ausserachtlassung der Bestandsgarantie auch verfassungswidrig, die von der Parteibuchkarrieristenoberschicht aus den eigenen Reihen ausgewählten Verfassungsrichter geben das ab einem bestimmten fiskalischen Interesse aufwärts an nur nicht mehr zu.

2. Sicher, aber siehe 1.

GG146
23.03.2009, 16:19
An dieser Stelle mal ein Beispiel für die Kollision von erstrangigen wirtschaftlichen Interessen eines Netzwerkes aus Politik / Grossunternehmen / Justiz mit den Eigentums- und wirtschaftlichen Freiheitsrechten eines einfachen Bürgers:

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Der längste und teuerste Prozess (bzw. 90 Prozesse um den gleichen Gegenstand) der deutschen Zivilrechtsgeschichte geht dem Ende zu:

Die BAYER-Anwälte versuchten auch gar nicht mehr ernsthaft, Süllhöfers Version des Tatbestandes zu widerlegen. Schon in einem früheren Verfahren gelang es ihm nämlich, das Lügen-Gebäude des Kunststoff- Riesen zum Einsturz zu bringen. Anhand eines Gutachtens der TU Aachen wies er detailliert nach, dass das Unternehmen den Beweis dafür, seine Maschine sei älteren Datums als die Süllhöfers, mit rückdatierten, also gefälschten Konstruktionszeichnungen geführt hat (SWB 2/02). Vor dem Oberlandesgericht behaupteten sie dreist, das Chemie-Unternehmen hätte sich in der Auseinandersetzung mit Süllhöfer nie auf diese technischen Zeichnungen als Beleg für die Richtigkeit seiner Angaben gestützt. Die Konzern-Juristen verlegten sich auf eine andere Strategie; sie strebten eine Einstellung des Verfahrens wg. Verjährung an. Darauf ließen sich die Richter allerdings nicht ein.

Quellen:
http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2002/SWB_03_2002/Patentraub_03_02/patentraub_03_02.html

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12911&css=print

Auch hier spielte ein whistleblower, ein Bayer - Insider eine Rolle. Zudem musste der Betrogene die Hälfte seines über 80 - jährigen Lebens und sein erkleckliches Vermögen opfern, um gegen einen Gegner dieses Kalibers in Deutschland gewinnen zu können. Die Justiz selbst spielt mal wieder eine mutmaßlich sehr unrühmliche Rolle:

Ein interessanter Nebenaspekt: Der Vorsitzende Richter, Gisbert Steinacker, wohnte einst in Leverkusen Opladen Haus an Haus mit dem im Fall Süllhöfer federführend tätigen BAYER-Justitiar und heutigen Leiter der Rechtsabteilung des Konzerns, Charbonnier. Es gab Gerüchte, dass die von ihm verhängten Süllhöfer-Urteile "bei BAYER gefällt" worden seien. Kurz nach dem letzten Urteil im Sinne des Konzerns bezog er eine neue Villa in Wittlar. Wohin mag er nach seinem nächsten Urteil im diesem Verfahren ziehen??.

Quelle: http://www.cbgnetwork.org/670.html

Ich befürchte allerdings, dass in ähnlichen Fällen nur sehr wenige Menschen den Mut und die Willenskraft dieses Mannes aufbringen werden, des Erfinders Heinz Süllhöfer:

http://www.nrhz.de/flyer/media/12911/BAYER-SullhoeferHeinz.jpg

So sehen Sieger aus. Wie gesagt, viele Menschen werden so einen Kampf nicht riskieren, jedenfalls nicht vor deutschen Gerichten.
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Quelle: Grundgesetz Aktivierer > whistleblower (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4594185)

GG146
02.04.2009, 14:11
[/B]Dies gilt insbesondere für diejenigen, die über kein größeres Eigentum verfügen: "Der Schutz des Eigentums muß sich in einem sozialen Rechtsstaat auch und gerade für den sozial Schwachen durchsetzen. Denn dieser Bürger ist es, der dieses Schutzes um seiner Freiheit willen in erster Linie bedarf."
"Gerade für ihn muß die Eigentumsgarantie aufrecht erhalten werden, um seine Freiheit zu bewahren und ihn nicht zum Spielball von staatlichen und privaten Wirtschaftmächten zu machen."
_________________________________________

Aktuell:

> Verstaatlichung von Banken / Betrieben
> Enteignung von Kreditnehmern durch Hedgefonds (LoneStar)
> Komplettversagung von Hartz IV
> Patentrechte auf Lebewesen verhindern künftige Eigenversorgung
> ...


Eben, bezogen auf die derzeitige Umverteilung von unten nach oben bedeutet das nicht mehr und nicht weniger als die Rückkehr des Feudalismus mit allen gesellschaftspolitischen Konsequenzen. Recht ist der Stoff, aus dem der Frieden ist. Die derzeitige Bauernlegerei in unserer Rechtsbeugerkultur (Wohlstand für alle, ha ha ha) führt unausweichlich in eine sehr unfriedliche Zukunft.

Zum neuen Feudalismus hier eine sehr interessante Seite:

http://www.meudalismus.dr-wo.de/

DJ_rainbow
31.07.2009, 14:42
Kam hier irgendwo schon mal das Thema Generationenbetrugssystem (äußerst euphemistisch GRV genannt) in Zusammenhang mir Art. 14 GG?

GG146
07.08.2009, 21:15
Kam hier irgendwo schon mal das Thema Generationenbetrugssystem (äußerst euphemistisch GRV genannt) in Zusammenhang mir Art. 14 GG?


Nein.

Viel Spass im Urlaub und Grüsse an die Eltern :]

redstar
20.04.2010, 00:03
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk

Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]


Soviel zur 1€-Zwangsarbeit und den Zumutungen namens Hartz4 ;)