PDA

Vollständige Version anzeigen : Für das Recht auf Information:



Opa
21.06.2004, 00:13
Für das Recht auf Information:
Behördenunterlagen dürfen nicht länger unter Verschluss bleiben!

Deutschland gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des "Amtsgeheimnisses" gilt: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter und in eine moderne Demokratie passt. Außerdem begünstigt Geheimhaltung Korruption, während Transparenz jeder Form von Machtmissbrauch vorbeugt.


Ich bin dafür man dieses unterstützt

http://www.pro-information.de/

mike
24.06.2004, 10:02
wenn du die Kohl-Stasiunterlagen meinst. Da zeigt es sich doch wieder einmal deutlich wo wir uns befinden.
Ich bin dafür, daß es einen Schutz der Persönlichkeitsrechte geben muß, aber nicht zu Lasten der Öffentlichkeit.

Schönfelder
24.06.2004, 11:15
Persönlich Daten sollten tunlichst unter strengen Verschluss bleiben! Warum, ganz einfach, es geht Karl Gustav Gans, einen Mist an, bei welchen Ämtern ich was beantragt habe oder was ich mal gebraucht oder wofür ich mal angezeigt worden bin. Dieses Geheimnis muss und darf erst im Rahmen eines Tatverdachtes auf eine Straftat aufgehoben werden, und wie im Fall Kohl auf jeden Fall, denn das hier strafbare Handlungen begangen worden sind, ist naheliegend.

Schönfelder

Siran
24.06.2004, 11:16
Schutz der Persönlichkeitsrechte gehen schon aus logischen Gründen immer zu Lasten der Öffentlichkeit.

mike
24.06.2004, 14:25
Leider handelt es sich hier um keine Privatperson, sondern um eine die in der Öffentlichkeit steht. Und da haben, verdammt noch einmal, Unterlagen die im höchstem Maße von Interesse sind veröffentlicht zu werden.
Wahrscheinlich ist aber der Filz so dicht, daß wenn man wirklich nur die private Person schützen wollte, die ganzen Akten an Übersicht und Zusammenhang verlieren würden. Also macht man es wie in Italien.

Gärtner
24.06.2004, 15:17
wenn du die Kohl-Stasiunterlagen meinst. Da zeigt es sich doch wieder einmal deutlich wo wir uns befinden.
Ich bin dafür, daß es einen Schutz der Persönlichkeitsrechte geben muß, aber nicht zu Lasten der Öffentlichkeit.
Wir haben ja eine vergleichbare Situation, was Photos anbetrifft. Wenn jemand dich oder mich knipst und das Bild anschließend veröffentlicht, können wir das entweder untersagen oder zumindest Honorarbeteiligung fordern ("Recht am eigenen Bild"). Das findet jedoch seine Einschränkung, wenn gleiches mit einem Politiker, Musiker etc. geschieht, hier handelt es sich um eine "Person der Zeitgeschichte", und so eine darf man tantiemenfrei ablichten und veröffentlichen.

Übertragen auf den in Rede stehenden Fall würde das bedeuten, daß Lieschen Müller natürlich den öffentlichen Einblick in ihre Stasi-Akten verweigern kann, jedoch ein Politiker diesbezüglich zumindest zeitgeschichtlich relevante Daten offenlegen müßte.

Eine derartige Regelung würde ich befürworten.

Siran
24.06.2004, 16:14
Und wer entscheidet, was zeitgeschichtlich relevante Daten sind? Mal ganz abgesehen davon, dass die Daten, die da veröffentlich werden sollen, auf illegale Art und Weise erworben wurden.

mike
24.06.2004, 18:40
Und wer entscheidet, was zeitgeschichtlich relevante Daten sind? Mal ganz abgesehen davon, dass die Daten, die da veröffentlich werden sollen, auf illegale Art und Weise erworben wurden.

Ich möchte doch mal annehmen, daß es auch noch Juristen in unserem Lande gibt, die das ebtscheiden könnnen.
Wir haben hier keinen Fall eines kleinkrimminellen, sondern eines Politikers, der das Geschick einer Nation gelenkt hat. Dies allein dürfte schon Grund genug sein.

Siran
24.06.2004, 18:47
Ich möchte doch mal annehmen, daß es auch noch Juristen in unserem Lande gibt, die das ebtscheiden könnnen.
Wir haben hier keinen Fall eines kleinkrimminellen, sondern eines Politikers, der das Geschick einer Nation gelenkt hat. Dies allein dürfte schon Grund genug sein.

Ein Krimineller hat mehr Recht auf eine Privatsphäre als ein Politiker?

Und die Juristen dürfen sich dann alle die privaten Papiere durchlesen, damit sie entscheiden dürfen... Spitze.

mike
24.06.2004, 18:56
Ein Krimineller hat mehr Recht auf eine Privatsphäre als ein Politiker?

Und die Juristen dürfen sich dann alle die privaten Papiere durchlesen, damit sie entscheiden dürfen... Spitze.

Bist du ein Agitator oder stellst du dich ein wenig plemm plemm. Ich gehe mal davon aus, daß du den Sinn schon richtig verstanden hast.
Außerdem, wer sagt denn das Kohl unschuldig ist und die krimminelle Energie erst durch Veröffentlichung des Materials zum Vorschein kommen würde?

Opa
24.06.2004, 19:22
Wir haben hier keinen Fall eines kleinkriminellen.

Stimmt! Kohl ist ein Verfassungsverbrecher! Jeder andere wäre dafür in den Knast gekommen. Und das nicht aussagen in der Sache wo die Gelder herkommen sind, dafür wärst du in Beugehaft gekommen worden. Ich habe die Begründung der Untersuchungsausschuss gelesen, Du auch?

Warum gibt Kohl die Akten nicht frei, könnte es sein das der noch mehr Dreck am Stecken hat und so nach 50 Jahren, wenn er dann schon lange abgekratzt ist kommt alles heraus.

Erst einmal geht es bei der Sache nicht um diesen Verfassungsbrecher (amtlich festgestellt) Herrn Kohl, sonder z.B. um Akteneinsicht in deine Akten, dieses ist nicht gewährleistet.

Bei z.B. den Amis kann ich sehr wohl das Gehalt des Präsidenten und auch wo er Nebentätigkeiten hat ermitteln. Ist auch richtig so. Nur so lässt sich erfassen wem er eigentlich wirklich dient! Es geht aber auch um öffentliche Ausschreibungen, wer da alle seine Finger drin hat.

Es geht um Persönliche Akten, oder um Gutachten die von Allgemeinheit Interesse, bei Behörden. Diese deine eigenen Daten werden wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es gibt kaum eine Nation in der westlichen Welt, wo mir Behörden den Zugang zu Akten so verweigern wie in Deutschland. Das hat mit einem Obrigkeitsdenken zu tun. In diesem Land sitzen die wirklich großen Verbrechern in Behörden, Bauaufträge usw.

Ich würde das worum es geht lesen, und nicht über einen Kohlkopf reden.

MFG

Gärtner
24.06.2004, 19:30
Stimmt! Kohl ist ein Verfassungsverbrecher! Jeder andere wäre dafür in den Knast gekommen.
Leider nicht. Verfassungsbruch ist bedauerlicherweise nicht strafbewehrt.

Allerdings hat Kohl auch nicht die Verfassung gebrochen, sondern ein Gesetz - unter seine Ägide erlassen! - zur Parteifinanzierung mißachtet.

Siran
24.06.2004, 21:20
Außerdem, wer sagt denn das Kohl unschuldig ist und die krimminelle Energie erst durch Veröffentlichung des Materials zum Vorschein kommen würde?

Schon mal was von einer "Unschuldsvermutung" gehört?

Schönfelder
25.06.2004, 17:26
Schon mal was von einer "Unschuldsvermutung" gehört?

Diese besagt, das jeder solange Unschuldig ist, bis ihm das Gegenteil bewiesen werden kann. Nur wenn die Beweise unter Verschluss gehalten werden, und selbst nicht bei dringenden Tatverdacht zugänglich gemacht werden, dann "stinkt" das. Und das greifen auch keine Persönlichkeitrechte mehr (ich rede dabei nicht von der Körperlichen Unversehrheit und dergleichen), denn die sind mit der Begehung einer strafbaren Handlung obsolet.

Schönfelder

Siran
25.06.2004, 17:31
Diese besagt, das jeder solange Unschuldig ist, bis ihm das Gegenteil bewiesen werden kann. Nur wenn die Beweise unter Verschluss gehalten werden, und selbst nicht bei dringenden Tatverdacht zugänglich gemacht werden, dann "stinkt" das. Und das greifen auch keine Persönlichkeitrechte mehr (ich rede dabei nicht von der Körperlichen Unversehrheit und dergleichen), denn die sind mit der Begehung einer strafbaren Handlung obsolet.

Schönfelder

Es werden keine Beweise unter Verschluss gehalten. Was nicht veröffentlich werden darf, sind Protokolle von Abhöraktionen, die jeder Rechtsstaatlichkeit widersprechen. Als Beweis vor Gericht wären die wohl auch gar nicht zulässig, da sie illegal erworben wurden.

Opa
25.06.2004, 20:47
Nur mal so nachgefragt? Hab ihr den Text zu der Petition überhaupt gelesen und kommt euch die Erkenntnis worum es bei dem Ding überhabt geht oder schreibt ihr immer am Thema vorbei?

Es hat den Anschein das ihr Behörden überhaupt nicht kennt! Es geht nicht um Personenbezogene Daten! Es geht u.a. um seine Eigen Daten die in Behörden abgespeichert sind und in die man keinen Einblick bekommt oder nur unter größeren Mühen. Es geht darum das ein RA Akzenteinsicht bekommt, man selber aber nicht. Oder darum wie Behörden Steuergelder verwalten, und wer von den öffentlichen gewählten Personen, für möglichen Missbrauch verantwortlich ist. Oder ganz einfach um Daten aus dem Katasteramt, wem welches Grundstück gehört.

All diese Informationen kann man in den meisten westlichen Welten ohne weiteres bekommen, nur nicht in der BRD.

Es geht also um Akten die einen selber betreffen oder um Akten, die vom öffentliche Interesse sind. Anscheinend muss man in der BRD alle Rechte der Bürger in BRD über die EU einklagen.

Was die Akten Kohl angehen, was hat der Mann den zu verheimlichen ist seine Weste nicht so sauber? Der Mann war ein gewählter Vertreter des Volkes, und es daher nur richtig, wenn über seine mögliche Verfehlungen während seine Amtszeit Erkenntnisse erhält. Siehe Fall Engholm, bei dem ging das! bei Kohl nicht? Welche Leichen sind denn bei ihm im Keller? Ist er doch nur ein kleines mieses Licht? Aber wie gesagt bei der Petition geht es nicht darum!


Was nicht veröffentlich werden darf, sind Protokolle von Abhöraktionen, die jeder Rechtsstaatlichkeit widersprechen.

Was ist mit Erkenntnissen die Illegal (ohne richterlichen Beschluss ) von Geheimdiensten bezüg. islamischer Terroristen über mögliche Anschläge gewonnen wurden. Gilt da auch deine Rechtsansicht? Dürfen diese Erkennrisse in einem möglichen Prozess verwendet werden???

MFG

DichterDenker
25.06.2004, 22:31
Es ist halt allgemein so das das Recht auf Information dem Recht auf Geheimnisse (=Privatsphäre) widerspricht.
Das Problem das ich dabei aber sehe ist das die wirklich Kriminellen, sprich korrupte Politiker, Mafiabosse usw usw, das Recht auf Privatsphäre ausnutzen können während gesetzestreue bis kleinkriminelle Bürger allzuoft "durchleuchtet" werden.

Siran
25.06.2004, 23:07
Was ist mit Erkenntnissen die Illegal (ohne richterlichen Beschluss ) von Geheimdiensten bezüg. islamischer Terroristen über mögliche Anschläge gewonnen wurden. Gilt da auch deine Rechtsansicht? Dürfen diese Erkennrisse in einem möglichen Prozess verwendet werden???

MFG

Was heißt hier meine Rechtsansicht? Das ist geltendes Recht in Deutschland.


Stasi-Akten taugen nicht als Beweismittel gegen bespitzelte Opfer vor Untersuchungsausschüssen

Mit Befremden hat der Sächsische Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann die Forderung einiger Politiker von SPD und PDS, unter anderem Ministerpräsident Reinhard Höppner, zur Kenntnis genommen, Stasi-Abhörprotokolle im Bundestagsuntersuchungsausschuss zur so genannten Spendenaffäre zu verwenden.
Staatsminister Heitmann: "Für die Beweiserhebung vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gelten grundsätzlich die Regeln der Strafprozessordnung. Danach dürfen Beweismittel, die auf rechtsstaatswidrige Weise gewonnen wurden, regelmäßig in die Verhandlung nicht eingeführt und nicht verwertet werden. Wer die Aufzeichnungen, die die Staatssicherheit über ihre eigenen rechtsstaatswidrigen Aktivitäten gemacht hat, mit den "Erkenntnissen" gleichsetzt, die auf diese Weise über Opfer der Stasi-Aktivitäten gewonnen wurden, stellt die Dinge auf den Kopf. Es ist ein krasser Unterschied, ob aus Stasi-Akten illegale Telefonmitschnitte verlesen werden oder ob eine Verpflichtungserklärung eines inoffiziellen Mitarbeiters, die dieser wissentlich der Staatssicherheit gegenüber abgegeben hat, zur Überprüfung seiner Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst herangezogen wird. Ein Verwertungsverbot zu Lasten von bespitzelten und abgehörten Personen dient dem Schutz der Opfer. Diese Unterscheidung ist weder neu noch zum Schutz westdeutscher Politiker konstruiert. Der Umgang des Rechtsstaats mit der Stasi-Hinterlassenschaft unterscheidet nicht zwischen Ostdeutschen und Westdeutschen, sondern zwischen Tätern und Opfern.
Gegen die Verwendung von Abhörprotokollen zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der bestehenden Gesetze ist nichts einzuwenden. Vor Gerichten und Untersuchungsausschüssen aber gilt: Zu Lasten von Opfern bleiben die Stasi-Akten zu.
Dass in diesem Zusammenhang Ministerpräsident Höppner von einer "Gnade der westdeutschen Postleitzahl" spricht und eine Rücksichtnahme auf vermeintliche "Befindlichkeiten der Ostdeutschen" einfordert, ist eine Beleidigung für den allergrößten Teil der ostdeutschen Bevölkerung, dem damit eine Solidarisierung mit den Mitarbeitern der Staatssicherheit unterstellt wird."

http://www.justiz.sachsen.de/smj/sites/justiz/2900.htm

Opa
26.06.2004, 14:00
Was heißt hier meine Rechtsansicht? Das ist geltendes Recht in Deutschland.


Ich bin mir nur nicht sicher, woher Staatsanwälte ihre Erkenntnisse herzaubern, wenn es um Terroristen geht. Ob da alles legal ist?

Sauber auf die Fresse gefallen ist man, bei dem Verbot der rechtsradikalen Partein. Da hat man auch nicht mit legalen Mitteln gearbeitet.

Die Frage ist doch trennt dieser Staat immer sauber zwischen illegalen aus westlichen Geheimdienstquellen (BRD) und illegalen östlichen Quellen (Stasiakten).

Hier wird meiner Ansicht nach mit zweierlei Maß gemessen, der Verbrecher als Terrorist, da sieht man das nicht so genau und der Verbrecher als Politiker (Kohl, was hat der zu verbergen) da sieht man dieses ganz genau.

Um es klar zu sagen, zur Aufklärung von Verbrechen, gibt es keine (wenn schon vorhanden) illegalen Erkenntnisse. Heißt nicht dass man dieses fördern soll. Heißt aber, wenn Daten vorhanden, weil z.B. die der ehml. DDR die ein anderes Rechtsempfinden hatte, dürfen die Erkenntnisse herausgezogen werden.

Zur Gefahrenabwehr, bei Terror, dürfen auch illegale Erkenntnisse aus Geheimdiensten herangezogen werden. Sonst macht Geheimdienst keinen sind und man kann sich diese Ausgaben schenken.

Diese Stasiakten hat man im übrigen gerne zur Überprüfung von ehml. normalen Bürgern herangezogen, wenn es um die Einstellung in den öffnendlichen Dienst ging.

Und die Akten, wurden selbstverständlich auch bei der Affäre Engholm beigezogen diese unter der Regierung der Kohl-Rübe. Bei dem Verfassungsverbrecher „Kohl-Rübe“ gelten da wohl andere Maßstäbe?!

MFG

U.Schmidt
06.07.2004, 14:40
Wie die Berliner Zeitung meldet, haben sich die Koalitionspartner in der Bundesregierung auf ein Informationsfreiheitsgesetz geeinigt, das nach der parlamentarischen Sommerpause zur Abstimmung in den Bundestag kommen soll.

http://www.vnunet.de/Security/article.asp?ArticleID=20040705009

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestags-Fraktion, Silke Stokar, erklärte gegenüber der Presse, dass Bürger damit ein Recht auf Akteneinsicht erhalten sollen.

Wenn das nicht eine Unterschrift bei www.pro-information.de lohnt, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen