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Vollständige Version anzeigen : EU Verfassung



Siran
21.06.2004, 09:40
Die wichtigsten Punkte der neuen EU-Verfassung

Mit der Einigung der EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel in Brüssel hat die geplante europäische Verfassung eine entscheidende Hürde genommen. Am Freitag wurden letzte Streitfragen geklärt, die das Abstimmungsverfahren in der Europäischen Union und den Stabilitätspakt betrafen.

Der Einigung vorausgegangen waren jahrelange Vorbereitungen im EU-Konvent, ein gescheiterter Gipfel im Dezember und mühselige Verhandlungen. Der Text, der der erweiterten EU effizientere Entscheidungsverfahren und Strukturen geben soll, muss noch in allen 25 Staaten ratifiziert werden - angesichts von Volksabstimmungen in euroskeptischen Ländern eine hohe Hürde. Die wichtigsten und die kontroversen Inhalte:

EU-Ratspräsident: Statt von der bisher alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaft wird die EU künftig zweieinhalb Jahre lang von einem Ratspräsidenten geführt und nach außen vertreten. Das Mandat kann erneuert werden.

Außenminister: Um die künftige gemeinsame Außenpolitik zu koordinieren und in der Welt zu vertreten, soll es einen EU-Außenminister geben. Bislang wurde die EU in solchen Fragen vom Trio aus der Ratspräsidentschaft, einem Außenkommissar und dem außenpolitischen Beauftragten vertreten. Partnern der EU war nicht immer klar, wer wofür zuständig ist.

EU-Kommission: Bei der Größe der künftigen EU-Kommission wird bis 2014 jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen können. Danach soll die Kommissionsstärke auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten begrenzt werden, was bei einer EU der 27 Mitglieder 18 Kommissare bedeuten würde. Sie sollen im Rotationsprinzip wechseln, wobei die demografische und geografische Größe aller Mitgliedsstaaten berücksichtigt wird.

Mehrheitsentscheidungen: Um Entscheidung in Europa transparenter zu gestalten, wird ab November 2009 die doppelte Mehrheit eingeführt. Dann sollen die meisten EU-Ratsentscheidungen mit Zustimmung von mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer und mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung fallen. Gegen eine Entscheidung kann Veto eingelegt werden, wenn mindestens vier Staaten dagegen sind. Bisland mussten viele Entscheidungen einstimmig gefält werden.

Erhöhte Quoren bei sensiblen Fragen: Bei zahlreichen Entscheidungen der Wirtschafts- und Währungspolitik und anderen Bereichen mit eingeschränkten Kommissionsbefugnissen wie Teilen der Innen- und Justizpolitik können Entscheidungen noch leichter blockiert werden. Jedem Beschluss müssen 72 Prozent der Staaten und 65 Prozent der Bevölkerung zustimmen. Diese Quoren sind deutlich höher als die Schwellen von 55 und 65 Prozent bei anderen Themen mit Vorschlagsrecht der Kommission.

EU-Parlament: Gestärkt wird die Kompetenz des Europaparlaments. Mehr Rechte erhält es in der Agrar-, Struktur-, Justiz- und Innenpolitik. Hier werden die Abgeordneten gleichberechtigte Mitgesetzgeber. Auch in Haushaltsfragen bekommt das Parlament umfassende Mitspracherechte. Als Entgegenkommen an kleinere EU-Staaten wird die Mindestzahl der Europaabgeordneten von derzeit drei pro Land auf später sechs erhöht. Große Länder müssen bei einem auf maximal 750 Abgeordnete begrenztem Parlament künftig Sitze abgeben. Für Deutschland sind das drei der gegenwärtig 99 Sitze. Die Zahl der Abgeordneten steigt von jetzt 732 Abgeordneten auf 750.

Stabilitätspakt:Deutschland setzte sich mit der Forderung durch, dass die EU-Kommission bei der Überwachung nationaler Haushaltsdefizite weniger Kompetenzen erhält als im Entwurf der Verfassung vorgesehen. Zwar darf sie künftig die Feststellung eines Defizits vorschlagen, in Bezug auf die daraus folgenden Maßnahmen kann sie jedoch lediglich eine Empfehlung aussprechen, die eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitglieder zurückweisen kann. Diese Frage sorgte bis zum Ende des Gipfels für heftiges Tauziehen vor allem mit den Niederlanden.

Gottesbezug: Polen und andere Länder scheiterten mit dem Versuch, einen Gottesbezug in der Präambel der Verfassung zu verankern. Stattdessen gibt es nur einen Bezug auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas".

Nach der politischen Einigung von Brüssel muss der endgültige Vertragstext nun geschrieben und übersetzt werden, bevor er von den 25 Staats- und Regierungschefs der EU förmlich unterzeichnet werden kann. Danach muss die Verfassung für Europa, die künftig für über 450 Millionen Menschen gelten soll, in allen Mitgliedsländern ratifiziert werden. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen. Ein Referendum wird es in Deutschland nicht geben.

Quelle:tagesschau.de

Was haltet ihr davon?

Kaiser
21.06.2004, 09:42
Nicht viel. Beim ersten ernsthaften Streit wird dieser wieder temporär aufgehoben wie die Kriterien des Maastricher Vertrages.

Darauf kann man sich verlassen.

mike
21.06.2004, 17:07
lt. Lothar Späth, gestern abend auf mdr, wird es wohl noch einige Jahre dauern, bis eine EU-Verfassung von allen Teilnehmern akzeptiert und unter Dach und Fach ist.
Da schließ ich mich der Meinung meines Vorgänges an. Nichts weiter als Absichtserkärungen.

luther
21.06.2004, 18:59
Den Völkern ungefragt eine sg. Verfassung überzustülpen ist schon ein rechtes Bubenstück. Das ist das unabdingbare Recht jeden Volkes und nicht der Politheinis.
Ein dreistes Verfahren, das Grunzgesetz auszuhebeln; die deutschen Schafe können sicher sein, daß sie vorsichtshalber keiner fragen wird. Wann endlich jagen wir diese Flatulenzen zum Teufel und stellen endlich aus eigener Kraft Demokratie her?

mike
21.06.2004, 19:45
Den Völkern ungefragt eine sg. Verfassung überzustülpen ist schon ein rechtes Bubenstück. Das ist das unabdingbare Recht jeden Volkes und nicht der Politheinis.
Ein dreistes Verfahren, das Grunzgesetz auszuhebeln; die deutschen Schafe können sicher sein, daß sie vorsichtshalber keiner fragen wird. Wann endlich jagen wir diese Flatulenzen zum Teufel und stellen endlich aus eigener Kraft Demokratie her?
Du sagst es.

WladimirLenin
21.06.2004, 21:36
Ich bin gegen eine EU-Verfassung und gegen die EU, da sie uns den Kapitalismus aufzwingt, der wohl mehr als Mist ist!

Wenn das Volk den Sozialismus haben will, dann soll sie ihn kriegen!

Siran
21.06.2004, 21:37
Ich bin gegen eine EU-Verfassung und gegen die EU, da sie uns den Kapitalismus aufzwingt, der wohl mehr als Mist ist!

Wenn das Volk den Sozialismus haben will, dann soll sie ihn kriegen!

Und woher nimmst du das Wissen, dass das Volk den Sozialismus und nicht den Kapitalismus will?

WladimirLenin
21.06.2004, 21:39
Und woher nimmst du das Wissen, dass das Volk den Sozialismus und nicht den Kapitalismus will?

Die EU zwingt uns auf, dass wir für immer den Kapitalismus behalten!
Und wenn sich das Volk umentscheidet, was dann?

Siran
21.06.2004, 21:45
Die EU zwingt uns auf, dass wir für immer den Kapitalismus behalten!
Und wenn sich das Volk umentscheidet, was dann?

Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, sich aus der EU wieder zu verabschieden. Wenn man am Kapitalismus nicht interessiert ist, dürften einem die wirtschaftlichen Nachteile auch nicht scheren.

WladimirLenin
21.06.2004, 21:47
Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, sich aus der EU wieder zu verabschieden. Wenn man am Kapitalismus nicht interessiert ist, dürften einem die wirtschaftlichen Nachteile auch nicht scheren.

Oder andersrum
Viele verdienten in der UdSSR mehr als in der Russischen Föderation!
MS Encarta sagt sogar, die Wirtschaft Russlands geht heute Bergab!

Siran
21.06.2004, 21:53
Oder andersrum
Viele verdienten in der UdSSR mehr als in der Russischen Föderation!
MS Encarta sagt sogar, die Wirtschaft Russlands geht heute Bergab!

ja, und? was hat die Wirtschaft in der ehemaligen UdSSR mit der EU zu tun? Mal abgesehen davon, dass die UdSSR ja erst auf den Kapitalismus wechseln musste und nicht, wie die EU, bereits kapitalistisch war.

WladimirLenin
21.06.2004, 22:14
ja, und? was hat die Wirtschaft in der ehemaligen UdSSR mit der EU zu tun? Mal abgesehen davon, dass die UdSSR ja erst auf den Kapitalismus wechseln musste und nicht, wie die EU, bereits kapitalistisch war.

Du hast was von wirtschaftliche Nachteile gesprochen beim Sozialismus, da habe ich ein Gegenbeispiel gegeben!

Luciérnaga
21.06.2004, 22:16
Die EU zwingt uns auf, dass wir für immer den Kapitalismus behalten!
Und wenn sich das Volk umentscheidet, was dann?Durch die Verfassung wird die EU künftig überhaupt niemanden zwingen, Mitglied zu bleiben...!

Brauchst dir also keine Sorgen zu machen, Wladi!

Siran
21.06.2004, 22:20
Du hast was von wirtschaftliche Nachteile gesprochen beim Sozialismus, da habe ich ein Gegenbeispiel gegeben!

Ich hab von möglichen wirtschaftlichen Nachteilen beim Austritt aus der EU gesprochen, das hat mit Kapitalismus und Sozialismus erstmal gar nix zu tun.

WladimirLenin
21.06.2004, 22:22
Ich hab von möglichen wirtschaftlichen Nachteilen beim Austritt aus der EU gesprochen, das hat mit Kapitalismus und Sozialismus erstmal gar nix zu tun.

Man könnte ja die die COMECON wieder Gründen :2faces:

Wilhelm Tell
22.06.2004, 13:38
Hmmm.... steht nicht im Grundgesetz, dass EU-Recht Bundesrecht bricht? Also Brüssel/Strasbourg könnte doch so ziemlich alles bestimmen (Also maßstäbe setzt es ja fast schon überall). Ob das so gut ist, und diese Maßstäbe sollen für alle staaten gelten, doch nicht alle staaten haben die Gleichen vorraussetzungen und gegebenheiten, so ist doch doof oder nciht?

denkt darüber nach.

Hölderlin
22.06.2004, 14:26
hallo tell,

so eine klausel des "landesverrats" steht garantiert nicht im GG, obwohl es einige politiker wahrscheinlich gerne so hätten.

eine verfassung ist ja dazu da, einen souveränen nationalstaat zu schützen.

Fars
22.06.2004, 20:12
Hallo, Wilhelm Tell !

Deshalb wird ja auch die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Gegebenheiten innerhalb der EU vorangetrieben.
Es gibt keine EU-Gesetze, die Bundes- oder Landesgesetze brechen könnten. Über Gesetze entscheiden immer noch die nationalen Parlamente
Die EU verabschiedet im Einvernehmen Richtlinien (leider noch mit zuvielen Extrawürsten) gemäß denen dann das nationale Recht in den Mitgliedsstaaten angepasst wird.

Hallo, Hölderlin!

Die Klausel gibt es sehr wohl. Lies mal die Artikel 23 und 24 des GG (http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm)!

Dass eine Verfassung dazu da ist, einen souveränen Nationalstaat zu schützen, das schließt ja nicht aus, dass eine auch mehrere schützen kann.

Hallo, Luther!

Ich bin auch dafür, dass ein Bürger über eine Verfassung abstimmen darf, wenn
er nachweisen kann, dass er sie auch durchgelesen hat! :2faces:
Ich werde sie mir bei Gelegenheit zu Gemüte führen und dann hier meine Meinung zu ihr abgeben.

Gruß Fars

WladimirLenin
22.06.2004, 21:15
@Fars

Wieso schreibst du alles in Blau?

Hölderlin
23.06.2004, 11:58
hallo fars, danke für den tipp!

welche verbrecher haben denn diese artikel da reingeschrieben?

die usa liefert keinen ihrer bürger an fremde mächte aus, warum
nicht gleich einen artikel zur auflösung des deutschen staates?

Wilhelm Tell
24.06.2004, 20:33
hallo fars, danke für den tipp!

welche verbrecher haben denn diese artikel da reingeschrieben?

die usa liefert keinen ihrer bürger an fremde mächte aus, warum
nicht gleich einen artikel zur auflösung des deutschen staates?
für usa gilt momentan ncoh eine sonderregelung für den int. Gerichtshof, doch die wird, so weit ich weiß demnächst aufgehoben.... aber ich will nicht vom Thema abweichen. Ich verstehe deine Bedenken zu der EU. Ich meine auch, dass sich die Eu ziemlich viele Freiheiten auferlegt hat, die bis in die Komunen Reichen. Noch hällt sich Brüssel/Straßboerg mit dem Einfluss zurück. Aber, in schlechteren Zeiten nutzen Regierungen meißt ihren vollen Einfluss aus. Die Zukunft wird es Zeigen.

Fars
28.06.2004, 09:34
Hallo, Hölderlin!

Die (heutigen) Artikel 23 und 24 des GG wurden gemäß den ratifizierten Vereinbarungen von Maastricht 1992 - also unter Bundeskanzler Helmut Kohl und vom Deutschen Bundestag - eingeführt. Rein theoretisch kann also gemäß diesen Artikeln die BRD bis auf den Kern, Bundestag, Bundesrat, Länder (Bundesstaatlichkeit) und die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgelöst werden.
Die USA ziehen eben nationale Souveränität dem Frieden vor, sie setzen eben die Prioritäten anders als wir.

Gruß Fars

P.S.:
@Fars
Wieso schreibst du alles in Blau?WEIL MIR DIE SCHWARZE TINTE FAST AUSGEGANGEN IST. :D

Gregor Samsa
28.06.2004, 21:49
[COLOR=Blue]
Die (heutigen) Artikel 23 und 24 des GG wurden gemäß den ratifizierten Vereinbarungen von Maastricht 1992 - also unter Bundeskanzler Helmut Kohl und vom Deutschen Bundestag - eingeführt. Rein theoretisch kann also gemäß diesen Artikeln die BRD bis auf den Kern, Bundestag, Bundesrat, Länder (Bundesstaatlichkeit) und die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgelöst werden.



Das ist so nicht ganz richtig. Artikel 24 war schon bei der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 in dieser Form vorhanden. Lediglich Absatz 1a wurde nach 1990 eingefügt.

Mehr zu den Auswirkungen des Vertrages von Maastricht auf das Grundgestz ist hier (http://www.bpb.de/die_bpb/ZXKKRC,7,0,Politik_und_Wirtschaft_im_gemeinsamen_M arkt.html) zu finden.

Bei der Suche nach dem Text der EU-Verfassung bin ich lediglich auf den [http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/entw_verf/index.html]Entwurf des EU-Konvents[/url] gestossen. Hat jemand einen Link mit der aktuellen Fassung für mich?

Bottle
29.06.2004, 20:38
ich finde, die eu ist in einer guten verfassung. wir alle sitzen vor einem teuren pc und haben die zeit über irgendwelche sachen zu debattieren und müssen uns kein essen suchen.

Luciérnaga
29.06.2004, 23:56
Bei der Suche nach dem Text der EU-Verfassung bin ich lediglich auf den [http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/entw_verf/index.html]Entwurf des EU-Konvents[/url] gestossen. Hat jemand einen Link mit der aktuellen Fassung für mich?
Bisher nur auf Englisch und Französisch - wenn's hilft: http://ue.eu.int/cms3_applications/Applications/newsRoom/related.asp?BID=75&GRP=7432&LANG=1&cmsId=339

luther
30.06.2004, 08:55
fars: ...Es gibt keine EU-Gesetze, die Bundes- oder Landesgesetze brechen könnten...

das ist sachlich falsch. Die EU Gesetze sind entweder direkt geltendes Recht mit Vorrang oder müssen von den nationalen Parlamenten umgesetzt werden. Die EU regelt etwa 80% aller Angelegenheiten. Eine demokratische Legitimation besitzt sie nicht. Das Straßburger Operettenparlament hat keine wirklichen Befugnisse.

Fars
01.07.2004, 13:22
fars: ...Es gibt keine EU-Gesetze, die Bundes- oder Landesgesetze brechen könnten...

das ist sachlich falsch. Die EU Gesetze sind entweder direkt geltendes Recht mit Vorrang oder müssen von den nationalen Parlamenten umgesetzt werden. Die EU regelt etwa 80% aller Angelegenheiten. Eine demokratische Legitimation besitzt sie nicht. Das Straßburger Operettenparlament hat keine wirklichen Befugnisse.
Hallo, Luther!

Auch die EU-Richtlinien müssen mit den Prinzipien des GG übereinstimmen. Und die EU-Richtlinien müssen in entsprechendes Bundes- Landes- oder Kommunalrecht umgemünzt werden.
Über deine Prozentangabe kann man sich streiten. Sicher ist nur, dass in allen EU-Ländern mehr als die Hälfte aller Gesetze, Normen etc. auf EU-Recht zurückgehen. Wobei das nichts heißt, dass sich viel ändert, denn z.B. wurden die meisten DIN von der EU übernommen, also für alle EU-Länder festgeschrieben, genauso wie die Bundesbank Vorbild für die EZB ist.

Ansonsten informiere dich mal besser über die demokratische Legitimation der EU-Institutionen, bevor du hier unsachlichen Stuss schreibst.

Gruß Fars

Gregor Samsa
01.07.2004, 21:38
Bisher nur auf Englisch und Französisch - wenn's hilft:
Ja, danke. :) Das hilft mir erstmal weiter, auch wenn ich mir dann nochmal die deutsche Version zu Gemüte führen werde. So gut sind meine Englisch-Kentnisse nicht, als daß ich juristische Formulierungen sicher übersetzen kann.

Wilhelm Tell
03.07.2004, 21:09
ich finde, die eu ist in einer guten verfassung. wir alle sitzen vor einem teuren pc und haben die zeit über irgendwelche sachen zu debattieren und müssen uns kein essen suchen.

na, das ist doch keine Argument lieber Bottle!

gothmania
17.07.2004, 08:02
Hallo,

noch interessanter ist doch die Frage, was denn passiert, wenn die Franzosen die EU-Verfassung ablehnen (was nun wirklich nicht unrealistisch ist). Auch in anderen weniger EU-hörigen Ländern wie Dänemark, England, Irland, Holland und Polen wird es wohl eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung geben.
Sollte ein Land "nein" sagen - fliegt es dann aus der EU? Muß es dann auch der EURO-Zone godbye sagen? Gibt es dann Zweiteilung der EU in eine gute (weil EU-hörige) Staatengemeinschaft und eine böse (weil EU-kritsche) Union? Oder wird - wie damals in Irland zum Maastricht-Abkommen - so lange abgestimmt, bis das Ergebnis den Politikern gefällt?

Egal - die hohen Herren in Berlin und Brüssel werden das schon nach Ihrem Gusto hinbiegen.

Sine Ira
22.07.2004, 12:57
Hallo,

zur EU-Verfassung und zur politikerseits geplanten Zukunft Europas denke ich:
wer will einen antidemokratischen, sozialistisch geprägten und überregulierten Superstaat, der sich noch dazu mit künftig eigenem (= nicht NATO-) Militär von seiner Schutzmacht USA lösen will, ohne die Sicherheitsfolgen zu bedenken?

Roter Prolet
24.07.2004, 20:22
Ich muss WladimirLenin Recht geben: Diese EU-Verfassung ist kapitalistische Verfassung!
Sozialismus in ganz Europa, jetzt!
Für ein Europa der Werktätigen!

asdfasdf
21.09.2004, 19:25
An Sine Ira:

USA als Schutzmacht? Nie und nimmer, wir sind doch nur deren billige Idioten für alles. Europa muss wieder Herr über sein eigenes Schicksal werden.