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Vollständige Version anzeigen : Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?



holyhoax
22.07.2007, 11:25
Was erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung?

Bisher dachte ich, daß sich der 130er speziell auf den Holocaust bezieht

soweit so klar

Aber dann schrieb Biskra:





Hier in diesem Strang? Das belege doch mal bitte. Hast Paranoia?


Verherrlichung des NS-Regimes ist z.B. ohne weiteres dadurch gegeben:



Die Besetzung der Resttschechei durch deutsche Truppen mag man zwar für außenpolitisch unklug halten, jedoch erfolgte auch sie im Einklang mit der tausendjährigen Verbundenheit Böhmens und Mährens mit dem Deutschen Reich. Die in den anschließenden Jahren gewährte weitgehende Autonomie dieses Protektorates schließlich hätte Vorbild für so manchen westlichen Staat gegenüber dessen Kolonien oder besetzten Fremdvölkern sein können


Frage deinen örtlichen Anwalt.



http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1495027&postcount=26


Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht vorhatte, die NS-Zeit zu verherrlichen und das Zitat diesen Zweck auch nicht erfüllt, würde mich mal interessieren, was man unter der NS-Verherrlichung versteht, ob sie strafbar ist, und was sonst noch alles darunter fällt. Ist die Ablehnung der Alleinschuld Deutschlands am 2.WK bereits Volksverhetzung? Dann ist ja jede Ansicht über 1933-1945, die nicht der orthodoxen Meinung entspricht, strafbar. Dann ist die Antwort auf die Frage:" Was hättet ihr gemacht, wenn ihr im 3. Reich gelebt hättet" , Soldat zu sein und für Deutschland zu kämpfen wie viele Millionen andere auch, schon strafbar.
Wenn das so ist, dann bin ich weg. Dann können sich die Orthodoxen in den Geschichtssträngen ihre verleierten Schallplatten immer wieder anhören.
Schade, ich dachte, das ist ein Forum, in dem man auch kontrovers diskutieren kann, aber wenn das so ist, dann bin ich weg.

Vril
22.07.2007, 11:34
Aber dann schrieb Biskra:

http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1495027&postcount=26


Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht vorhatte, die NS-Zeit zu verherrlichen und das Zitat diesen Zweck auch nicht erfüllt, würde mich mal interessieren, was man unter der NS-Verherrlichung versteht, ob sie strafbar ist, und was sonst noch alles darunter fällt. Ist die Ablehnung der Alleinschuld Deutschlands am 2.WK bereits Volksverhetzung?

Schade, ich dachte, das ist ein Forum, in dem man auch kontrovers diskutieren kann, aber wenn das so ist, dann bin ich weg.

Na wen du wegen solchen Pappnasen wie Biskra hier aufgibst oder andere Genossen wie Walterchen oder Antideutsche aus der Linksfraktion dann bist du aber echt ein weinerliches Weichei .... sollen diese Heinis doch schreiben was sie wollen ich bleibe bei bestimmten Geschichtlichen Vorgängen bei meiner Meinung und du tätest auch gut daran deswegen nicht gleich hier aufzugeben und den Kopf in den Sand zu stecken.

Also Hiergeblieben und weiterkämpfen !!! germane

holyhoax
22.07.2007, 11:52
Na wen du wegen solchen Pappnasen wie Biskra hier aufgibst oder andere Genossen wie Walterchen oder Antideutsche aus der Linksfraktion dann bist du aber echt ein weinerliches Weichei .... sollen diese Heinis doch schreiben was sie wollen ich bleibe bei bestimmten Geschichtlichen Vorgängen bei meiner Meinung und du tätest auch gut daran deswegen nicht gleich hier aufzugeben und den Kopf in den Sand zu stecken.

Also Hiergeblieben und weiterkämpfen !!! germane

Hast Recht, ich bleib hier.

Die genaue Gesetzeslage würde mich dennoch mal interessieren.

Deutschmann
22.07.2007, 12:57
Hast Recht, ich bleib hier.

Die genaue Gesetzeslage würde mich dennoch mal interessieren.

Der §130 Volksverhetzung ist ein sehr schwammiges Gesetz und lässt sich so 1 zu 1 nicht übersetzen. Letztendlich muss man sich durch das ganze StGb durcharbeiten. Die Auslegung ist immer abhängig von Richter und Anwalt.

Der Knackpunkt ist: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den ..."
Wer legt fest was geeignet ist ? Und ist das geeignet den öffentlichen Frieden zu stören ? Sehr kompliziert.

Der §130 hat nichts mit Rassenhass zu tun sondern mit der Menschenwürde. Wenn also jemand gegen Unternehmer hetzt ist das genauso Volksverhetzung wie die Hetze gegen Ausländer.

Anders der §131 Aufstachelung zum Rassenhass. Da ist klar geregelt was nicht erlaubt ist.

Hexenhammer
22.07.2007, 13:39
Ich habe den Eindruck, der §130 dient nur dazu, jedes Nationalgefühl für Deutschland unterdrücken zu können, da er gegen jegliche Form von deutschnationalem anwendbar ist.

Biskra
22.07.2007, 13:51
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a)
verbreitet,
b)
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d)
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2.
eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.


Siehe auch:

http://www.golem.de/0012/11306.html

sowie zu diesem Fall:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/00/1-184-00.php3

sowie:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/51930 gefolgt von
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/60673&words=Volksverhetzung&T=volksverhetzung


sowie:

http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2022229

sowie:

http://www.nazis-im-internet.de/aktion-gegen-rechts/aktion.htm

sehr aufschlussreich auch für unsere Hardcoreantizionisten mit Vorliebe für Nazivergleiche (Efna, Grom, Kaltduscher, Fritz Fullriede, Nitup etc.pp.) und die Forenleitung:

http://www.muslim-markt.de/justicia/presse2.htm

weiterhin:

http://de.indymedia.org/2007/07/188097.shtml

Eine gute Zusammenfassung, nicht nur zum 130er gibts hier:

http://www.jcniemeyer.de/wp-content/jura-sa-heinrich.pdf

Übrigens kommt neben dem 130er auch noch 189er in Betracht:



Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

AnuSeth
22.07.2007, 14:04
Jeder kann billigen, verherrlichen & rechtfertigen was er will, denn das steht schon in den Grundrechten "Freie Meinungsäußerung und so"

Da kann der Panzer drüberfahren.... Ich bin auch kein Nazi, und trotzdem sehe ich net ein, dass man denen die daran glauben wollen nicht ihren Glauben läst.
Der Kommunismus hat auch Millionen Opfer gekostet und ist er deshalb verboten ?!

(Ich sag nur Lenin/Stalin... damals war ja schon Kommunismus)

Deutschmann
22.07.2007, 14:19
Oh ... habe ein altes Gesetzbuch aus den 90ern. Das StGB wurde geändert - so wie ich das gesehen habe sind §130 und §131 zusammengelegt bzw. erweitert worden. Sorry für die Falschinformation in meinem Beitrag.

RosaRiese
22.07.2007, 19:15
....Der §130 hat nichts mit Rassenhass zu tun sondern mit der Menschenwürde. Wenn also jemand gegen Unternehmer hetzt ist das genauso Volksverhetzung wie die Hetze gegen Ausländer.Habe selten einen solchen Blödsinn gelesen wie diesen hier.

SAMURAI
22.07.2007, 20:04
Habe selten einen solchen Blödsinn gelesen wie diesen hier.

Blasphemie wurde noch vergessen.

Wer gegen die Telekom hetzt kommt wg. Blasphemie dran.germane

Kenshin-Himura
22.07.2007, 20:07
Habe es gerade im StGB gelesen, ist ja wirklich eine Farce hoch 3. Alleine schon der Anfang: Wer eine Bevölkerungsgruppe ,,beschimpft", kann bestraft werden.:rolleyes: Na dann können wir ja gleich mal anfangen, jeden Tag tausende Journalisten und Politiker zu verhaften. :rolleyes: Und zu ,,Willkürmaßnahmen" auffordern. :rolleyes: Na zum Glück gibt es ja keine Willkür in Deutschland.:rolleyes:

Dass man den Nationalsozialismus nicht verherrlichen darf, habe ich auch noch nicht gewusst. Ich habe da auch von diversen Leuten Anderes gehört, komisch. ?(

Allemanne
22.07.2007, 20:08
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

-Ich billige es, dass die Nazis die Arbeitslosigkeit eliminiert haben und der Jugend einer Perspektive gaben.
-Ich verleugne es, dass die Nazis vor hatten, die Welt zu erobern.
-Ich verharmlose es, dass ich sage, der WK2 war nicht allein Schuld der Nationalsozialisten, sondern allgemein ein Ding der Umstände.

RosaRiese
22.07.2007, 20:26
Blasphemie wurde noch vergessen.

Wer gegen die Telekom hetzt kommt wg. Blasphemie dran.germaneMeinetwegen^^

Kenshin-Himura
22.07.2007, 20:29
Habe selten einen solchen Blödsinn gelesen wie diesen hier.

Die Aussage von Deutschmann ist völlig richtig.

Freilich ist die Frage, wie Theorie und Praxis hier korrelieren.

RosaRiese
22.07.2007, 20:30
Die Aussage von Deutschmann ist völlig richtig.

Freilich ist die Frage, wie Theorie und Praxis hier korrelieren.Ist sie natürlich nicht, aber das kannst du nicht wissen.

Kenshin-Himura
22.07.2007, 20:31
Ist sie natürlich nicht, aber das kannst du nicht wissen.

Belege?

RosaRiese
22.07.2007, 20:31
Belege?Gegenbelege...

Kenshin-Himura
22.07.2007, 20:34
Gegenbelege...

Deutschmann hat dazu Alles gesagt. Es geht in §130 um Bevölkerungsgruppen, da ist es theoretisch völlig egal, ob gegen Ausländer, Wirtschaftsbosse, Neger, Raucher oder Jeans-Träger gehetzt wird. Gegenbelege müssen also erstmal von dir kommen.

RosaRiese
22.07.2007, 20:38
Deutschmann hat dazu Alles gesagt. Es geht in §130 um Bevölkerungsgruppen, da ist es theoretisch völlig egal, ob gegen Ausländer, Wirtschaftsbosse, Neger, Raucher oder Jeans-Träger gehetzt wird. Gegenbelege müssen also erstmal von dir kommen.Dann lies es dir nochmal richtig durch.

Um die Sache zu vereinfachen darfst du nun Strafanzeige gegen mich stellen.

Ich behaupte das Deutsche Unternehmer nur ihren eigenen Profit im Auge haben und fordere das sie sofort enteignet werden sollten. Ihr gesamtes persönliches Hab und Gut soll ebenfalls eingezogen werden und allen Hartz IV Empfängern zu Gute kommen.

Kenshin-Himura
22.07.2007, 20:48
Ne ich finde das billig, solche Methoden anzuwenden. :(

RosaRiese
22.07.2007, 20:49
Ne ich finde das billig, solche Methoden anzuwenden. :(Hätte ich jetzt an deiner Stelle auch gesagt. :hihi:

Manfred_g
22.07.2007, 23:34
Dann lies es dir nochmal richtig durch.

Um die Sache zu vereinfachen darfst du nun Strafanzeige gegen mich stellen.

Ich behaupte das Deutsche Unternehmer nur ihren eigenen Profit im Auge haben und fordere das sie sofort enteignet werden sollten. Ihr gesamtes persönliches Hab und Gut soll ebenfalls eingezogen werden und allen Hartz IV Empfängern zu Gute kommen.

Ich glaube nicht, daß krankhaft destruktiver Neid lebensverlängernd wirkt. Und weißt du was? Ich muß gar nicht weinen deswegen :)

Praetorianer
22.07.2007, 23:35
Hätte ich jetzt an deiner Stelle auch gesagt. :hihi:

Ja, weil er völlig Recht hat!

Und natürlich geht es nicht nur um Rassen, versuch es doch mal und stell dich auf den Marktplatz und schreie raus, dass du z.B. Homosexuelle vergast gehörten! Mach das eine Weile und du bekommst deine Anzeige!

Biskra
23.07.2007, 00:49
Deutschmann hat dazu Alles gesagt. Es geht in §130 um Bevölkerungsgruppen, da ist es theoretisch völlig egal, ob gegen Ausländer, Wirtschaftsbosse, Neger, Raucher oder Jeans-Träger gehetzt wird. Gegenbelege müssen also erstmal von dir kommen.

Na ja, das ist so nicht ganz richtig. Es geht um Teile der Bevölkerung und um "nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen". Letztere müssen nicht Teil der Bevölkerung sein.

Kenshin-Himura
23.07.2007, 00:56
Na ja, das ist so nicht ganz richtig. Es geht um Teile der Bevölkerung und um "nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen". Letztere müssen nicht Teil der Bevölkerung sein.

In Absatz 1 steht doch aber noch nichts von Rasssen oder Nationen, da steht nur ,,Teile der Bevölkerung", was natürlich rassische oder religiöse Gruppen einschließen könnte. Also müsste doch damit allg. Menschengruppen gemeint sein, oder?

Biskra
23.07.2007, 01:31
In Absatz 1 steht doch aber noch nichts von Rasssen oder Nationen, da steht nur ,,Teile der Bevölkerung", was natürlich rassische oder religiöse Gruppen einschließen könnte. Also müsste doch damit allg. Menschengruppen gemeint sein, oder?

Nein,

in Absatz 1 wird der Urheber/Verfasser von Hetze gegen Teile der Bevölkerung bestraft (5 Jahre),

in Absatz 2 der Kopierer/Verbreiter - und dies kann sich auch auf Hetze gegen andere Völker beziehen (3 Jahre).

In Absatz 3 derjenige der begangene Völkermorde / geplante Genozide der NS-Zeit gutheißt, verharmlost oder verneint (5 Jahre) (z.B. durch Vergleiche SS - Israelische Armee),

in Absatz 4 derjenige, der die Würde der NS-Opfer durch gutheißen, verharmlosen oder rechtfertigen verletzt (z.B. Stullenfritze et.al. mit den "jüdischen Kriegserklärungen")

in Absatz 5 derjenige der Kopierer/Verbreiter von gegen Abs. 3 und 4 verstoßenden Schriften

in Absatz 6 wird schließlich festgelegt, daß derjenige, der Aufklärung gegen diese Propaganda betreibt, sich nicht als Kopierer/Vertreiber strafbar macht.


Ach ja, noch wegen § 6 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB):


(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.

ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.

einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.

die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4.

Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5.

ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr.2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

und § 86 StGB:


§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Deutschmann
23.07.2007, 14:04
@ Biskra. Du bist um einen Absatz verrutscht. Wortlaut des §130 Volksverhetzung gemäß der Änderung vom 24.03.2005 mit Wirksamkeit zum 01.04.2005.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wir mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

... dann kommen erst deine aufgezählten Punkte.

Biskra
23.07.2007, 14:50
@Deutschmann: Nein, bin ich nicht. Die einzelnen Absätze sind in Klammern angegeben. Ich beziehe mich auch darauf. Absatz eins legt eben fest, daß der Verursacher höher bestraft wird (bis 5 Jahre) als dessen Multiplikator (bis 3 Jahre).

SKEPSIS
23.07.2007, 14:54
§130....lol...Juristerei in Reinstform! sinnloser Gummiparagraph!
mfg

Deutschmann
23.07.2007, 14:57
@Deutschmann: Nein, bin ich nicht. Die einzelnen Absätze sind in Klammern angegeben. Ich beziehe mich auch darauf. Absatz eins legt eben fest, daß der Verursacher höher bestraft wird (bis 5 Jahre) als dessen Multiplikator (bis 3 Jahre).

Ohne darauf "rumzureiten". Hast du irgend einen Link oder so zu diesem Paragraphen?. Ich habe grade die Ausgabe 2005 vor mir. Da ich mich schon mal vertan habe ( Ausgabe 90er ) wäre ich dir dankbar wenn du mich über den neuesten Stand aufklären würdest. Wie gesagt: ohne Hintergedanken, nur zur Information.

Biskra
23.07.2007, 15:18
Ohne darauf "rumzureiten". Hast du irgend einen Link oder so zu diesem Paragraphen?. Ich habe grade die Ausgabe 2005 vor mir. Da ich mich schon mal vertan habe ( Ausgabe 90er ) wäre ich dir dankbar wenn du mich über den neuesten Stand aufklären würdest. Wie gesagt: ohne Hintergedanken, nur zur Information.

Ich hab das zwar schon hier eingestellt:

http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1495642&postcount=6

aber du kannst den §§ z.B. auch unter

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

oder

http://norm.bverwg.de/jur.php?stgb,130

nachlesen.

RosaRiese
23.07.2007, 17:26
Ich glaube nicht, daß krankhaft destruktiver Neid lebensverlängernd wirkt. Und weißt du was? Ich muß gar nicht weinen deswegen :)Ich glaube ebenfalls nicht, das übersteigerte Selbstdarstellung Lebensverlängernd wirkt.
Hättets du auch nur ansatzweise den Schriftwechsel verfolgt, hättest du sogar erkennen können das ich das über die Unternehmer nur schrieb um aufzuzeigen das eine etwaige Anklage wegen Volksverhetzung in diesem Falle sinnlos ist.

Solltest du jedoch aus einem meiner zahlreichen Beiträge, auch nur ansatzweise irgendwo herauslesen, das ich einem Unternehmer seinen Gewinn missgönne oder aber ihn enteignen möchte, würde deine sehr oberflächliche Aussage wenigstens etwas Substanz besitzen.

Einfach zu blöd, wenn man das Gelesene nicht einen richtigen Kontext bringt. Du hast mein Mitleid.

RosaRiese
23.07.2007, 17:29
Ja, weil er völlig Recht hat!

Und natürlich geht es nicht nur um Rassen, versuch es doch mal und stell dich auf den Marktplatz und schreie raus, dass du z.B. Homosexuelle vergast gehörten! Mach das eine Weile und du bekommst deine Anzeige!Ich gratuliere dir zu deinem dummen Vergleich. Wenn ich jemanden vergasen möchte, trachte ich ihm damit auch nach dem Leben.
Möchtest du jetzt behaupten das es das selbe ist wenn ich dazu auffordere einen Unternehmer zu enteignen?

Merke also, nicht jeder Verglich ist sinnvoll.

Arminius66
23.07.2007, 17:39
Vielleicht mal interessant folgende BGH Urteile zu diesem Thema zu lesen:

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=130

holyhoax
23.07.2007, 21:40
130 (3) existiert in der Form seit 1994 (Lex Deckert). 130 (4) ist relativ neu, der wurde glaube ich unter der rot-grünen Regierung eingeführt. Die Paragraphen sind sehr weit auslegbar, man muß also sehr vorsichtig mit der Formulierung sein, wenn man über die Zeit zwischen 1933-1945 diskutiert.

holyhoax
25.07.2007, 21:07
Wegen einer aktuellen Diskussion mit Biskra:

1.)Ist auch das Teilzitieren verbotener Texte/Bücher strafbar und

2.)allgemein die Veröffentlichung von Texten unabhängig vom Inhalt von Leuten, die strafverfolgt werden?

malnachdenken
25.07.2007, 21:12
Ich habe den Eindruck, der §130 dient nur dazu, jedes Nationalgefühl für Deutschland unterdrücken zu können, da er gegen jegliche Form von deutschnationalem anwendbar ist.

Na wenn Du unter "Nationalgefühl" nur Hetze gegenüber andere Völksgruppen und SChulterklopfen für Onkel Adolf verstehst, dann ist das klar.


Nur schade, dass Du ein Nationalgefühl nur dadurch ausleben kannst....

Dann scheint ja die Deutsche Nation für Dich nicht viel herzugeben. Aber das musst Du ja wissen :rolleyes:

Biskra
25.07.2007, 21:20
Wegen einer aktuellen Diskussion mit Biskra:

1.)Ist auch das Teilzitieren verbotener Texte/Bücher strafbar und

2.)allgemein die Veröffentlichung von Texten unabhängig vom Inhalt von Leuten, die strafverfolgt werden?


1. Ja.

2. Nein.

3. Entscheidet das ein Gericht. Willst du das?

holyhoax
25.07.2007, 23:09
(...)3. Entscheidet das ein Gericht. Willst du das?

Nein :cool: Ich werde keine Texte mehr reinstellen und die alten löschen.

Brutus
26.07.2007, 02:02
Wegen einer aktuellen Diskussion mit Biskra:
1.)Ist auch das Teilzitieren verbotener Texte/Bücher strafbar und

Denk' ich nicht. Ob etwas gerichtsrelevant ist, müßte von den Inhalten abhängen. Außerdem gibt es doch gar keine verbotenen Bücher, nur eingezogene.



2.)allgemein die Veröffentlichung von Texten unabhängig vom Inhalt von Leuten, die strafverfolgt werden?

Glaub' ich nicht. Die strafrechtliche Seite hängt immer noch vom Inhalt ab, nicht der Person, meine ich. Sonst dürfte man ja nicht einmal Aussagen zitieren, die Germar Rudolf vor Gericht gemacht hat.

Arminius66
26.07.2007, 02:22
Denk' ich nicht. Ob etwas gerichtsrelevant ist, müßte von den Inhalten abhängen. Außerdem gibt es doch gar keine verbotenen Bücher, nur eingezogene.

Falsch, Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland offiziell verboten. Auch der Import, z.B. aus der Schweiz steht unter Strafe. An Universitäten gibt es einige Exemplare, die dürfen aber weder kopiert noch mitgenommen werden.

Brutus
26.07.2007, 10:04
Falsch, Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland offiziell verboten. Auch der Import, z.B. aus der Schweiz steht unter Strafe. An Universitäten gibt es einige Exemplare, die dürfen aber weder kopiert noch mitgenommen werden.

Wie gesagt, die genaue Rechtslage kenne ich nicht, aber es darf aus Mein Kampf zitiert werden, sogar ausgiebig. Warum sollte das bei Germar Rudolf anders sein, wenn man so vorsichtig ist, juristisch problematische Passagen wegzulassen und sich zusätzlich von Autor und Inhalt distanziert?

Ausonius
26.07.2007, 10:21
Falsch, Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland offiziell verboten. Auch der Import, z.B. aus der Schweiz steht unter Strafe. An Universitäten gibt es einige Exemplare, die dürfen aber weder kopiert noch mitgenommen werden.

Das stimmt nicht, der Besitz von "Mein Kampf" ist nicht verboten, und antiquarisch darf es meines Wissens sogar erworben werden. Über den Handel erhältlich ist eine gekürzte und von Christian Zentner kommentierte Variante, die immer wieder neu aufgelegt wird. Was die Originalversion betrifft, so gestattet das Land Bayern keine Neuauflage.

Quelle: http://www.damaschke.de/marginalia/1998/anfrage-1998-07-12.php



Warum sollte das bei Germar Rudolf anders sein, wenn man so vorsichtig ist, juristisch problematische Passagen wegzulassen und sich zusätzlich von Autor und Inhalt distanziert?

§ 86,3 sagt: "(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Allerdings ist das doch ziemlich genau definiert, so dass eine bloße Distanzierung nicht ausreichen würde.

Biskra
26.07.2007, 16:25
Denk' ich nicht. Ob etwas gerichtsrelevant ist, müßte von den Inhalten abhängen. Außerdem gibt es doch gar keine verbotenen Bücher, nur eingezogene.

Teils, teils. Es gibt sehr wohl Bücher, die verboten sind und auch eingezogen werden und bei denen ist das Veröffentlichen eines Auszugs u.U. ein Verstoß gegen diverse Paragraphen des Strafrechts. Dabei sollte man auch nicht vergessen, daß es indizierte Bücher gibt, deren Verbreiten, bzw. verbreiten von Teilen ein Verstoß gegen das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" beinhalten kann.

elas
26.07.2007, 16:51
Das kommt ganz auf die Tagesform des Richters an.

Hat er sich mit seiner Alten gestritten hast du schlechte Karten.

Vor Gericht und auf hoher See ist dein Schicksal in Gottes Hand.
(Bei Allah auch schon mal Hand ab)

Blocksberg
27.07.2007, 21:54
Dort macht das Grundgesetz ,,merkwürdigerweise" *nase**hust* einen Knick. Normalerweise steht das Grundgesetz über alle Gesetzestexte, nur eben bei sowas, heißt es ,,wenn nicht anders beschrieben". Das heißt im Klartext, dein Recht auf freie Meinung kannst du dir getrost abschminken, du wirst in jedem Falle verdonnert. Das Grundgesetz ist nichts weiter als ein Papier, was sich nichtmal zum Arsch abwischen zu gebrauchen lässt.

Und wenn man es versucht, werden die Ärsche rot.

RosaRiese
27.07.2007, 22:01
......
Und wenn man es versucht, werden die Ärsche rot. Da du das ja nicht machst, bleibt dein Arsch eben BRAUN. Man könnte auch sagen du bist ein Brauner A...... :hihi:

Biskra
27.07.2007, 22:02
Dort macht das Grundgesetz ,,merkwürdigerweise" *nase**hust* einen Knick. Normalerweise steht das Grundgesetz über alle Gesetzestexte

Noch ein Rechtsexperte. :)) Die Grundrechte sind stehen nicht jeweils einzeln als absolute Rechte dar sondern sind sehr wohl in Abhängigkeit von den anderen Rechten und Pflichten zu sehen.

malnachdenken
27.07.2007, 22:05
Das Grundgesetz ist nichts weiter als ein Papier, was sich nichtmal zum Arsch abwischen zu gebrauchen lässt.


Zu gebrauchen schon, aber dreilagigeres Toilettenpapier ist bestimmt angenehmer, als normales Buchpapier.

Aber erzähl doch mal von Deinen Erfahrungen beim Abwischen mit dem Grundgesetz.

Scheinst ja viel davon zu wissen :rolleyes:

Blocksberg
27.07.2007, 22:08
Da du das ja nicht machst, bleibt dein Arsch eben BRAUN. Man könnte auch sagen du bist ein Brauner A...... :hihi:

Ja, bin ich.

Arminius66
27.07.2007, 22:16
Dort macht das Grundgesetz ,,merkwürdigerweise" *nase**hust* einen Knick. Normalerweise steht das Grundgesetz über alle Gesetzestexte, nur eben bei sowas, heißt es ,,wenn nicht anders beschrieben". Das heißt im Klartext, dein Recht auf freie Meinung kannst du dir getrost abschminken, du wirst in jedem Falle verdonnert. Das Grundgesetz ist nichts weiter als ein Papier, was sich nichtmal zum Arsch abwischen zu gebrauchen lässt.

Und wenn man es versucht, werden die Ärsche rot.

Leider gelten die Grundrechte auch für solche **** wie dich

Blocksberg
27.07.2007, 22:17
Noch ein Rechtsexperte. :)) Die Grundrechte sind stehen nicht jeweils einzeln als absolute Rechte dar sondern sind sehr wohl in Abhängigkeit von den anderen Rechten und Pflichten zu sehen.

Die Grundrechte stehen jedem uneingeschränkt zur Verfügung, so soll es heißen.

Wenn ich mit deiner Frau rumvögel, du mich dabei erwischt und mir dafür eine reinhaust, zeige ich dich wegen Körperverletzung an. Und weswegen? Weil du kein Grundrecht darauf hast, diese Frau zu besitzen.

Wenn ich mit deiner Frau rumvögel, du mich dabei erwischt und ich verteile Bilder an alle deine Freunde, wie ich es ihr so richtig besorge, und du mir dafür eine reinhaust, zeige ich dich wegen Körperverletzung an. Bei deiner Aussage willst du auf §1 GG aufmerksam machen, womit du dein Verhalten rechtfertigen willst.

Da Selbstjustiz aber verboten ist, stehst du schlecht da.
Wenn du mir keine reinhaust, stehst du schlacht da, weil es dich scheinbar nicht gekümmert hat.


Ich kann dir solange auf der Nase rumtrampeln und dir deine Grundrechte so oft ich will streitig machen, und es wird auf GG Ebene überhaupt nichts passieren, weil das Papier eben keinen Wert hat.

Blocksberg
27.07.2007, 22:19
Leider gelten die Grundrechte auch für solche **** wie dich

Demokratie ist doch was Schönes, nicht wahr, alter Gulag-Fascho? :cool2:

Biskra
27.07.2007, 22:35
Die Grundrechte stehen jedem uneingeschränkt zur Verfügung, so soll es heißen.

Wenn ich mit deiner Frau rumvögel, du mich dabei erwischt und mir dafür eine reinhaust, zeige ich dich wegen Körperverletzung an. Und weswegen? Weil du kein Grundrecht darauf hast, diese Frau zu besitzen.

Ich könnte dich auch im Affekt töten. Dann wird's schwierig mit ner Anzeige. Das Strafrecht ist übrigens schon älter als das Grundgesetz aber durchaus mit diesem im Einklang. So ist z.B. das "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" strafbewehrt, damit wurden früher HC-Leugner vor den Kadi gezerrt. Allerdings ist dies ein Privatklagedelikt und der Staat hat das mit Einführung des §130 lediglich selbst in die Hand genommen und zum Offizialdelikt gemacht. :]

Blocksberg
27.07.2007, 23:30
Ich könnte dich auch im Affekt töten. Dann wird's schwierig mit ner Anzeige. Das Strafrecht ist übrigens schon älter als das Grundgesetz aber durchaus mit diesem im Einklang. So ist z.B. das "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" strafbewehrt, damit wurden früher HC-Leugner vor den Kadi gezerrt. Allerdings ist dies ein Privatklagedelikt und der Staat hat das mit Einführung des §130 lediglich selbst in die Hand genommen und zum Offizialdelikt gemacht. :]

Mit der Anzeige wird es nicht schwierig, die wird dann von der Staatsanwaltschaft erhoben und einen Mord kann man heute recht gut nachverfolgen.

HC? Leugnen? Gestorben? 130? ?( ;)

Biskra
27.07.2007, 23:36
Mit der Anzeige wird es nicht schwierig, die wird dann von der Staatsanwaltschaft erhoben und einen Mord kann man heute recht gut nachverfolgen.

HC? Leugnen? Gestorben? 130? ?( ;)

Habe ich dich überfordert? Lo siento. :smkoe: Töten im Affekt ist übrigens kein Mord, selbst Totschlag müsste dann erst mal nachgewiesen werden, schließlich könnte es sich auch um gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge handeln. :] Nun ja, u.U. §213, wenn die Schuld gar nicht leugbar ist, dann würde ich mich nach §216 schuldig bekennen. :cool2:

Blocksberg
28.07.2007, 09:08
Naja wozu du dich bekennst interessiert die Richterschaft wohl eher weniger, die sagen dir dann schon, was du gemacht hast und was nicht.

NimmerSatt
28.07.2007, 20:13
Wie ist Öffentlichkeit und Versammlung definiert?

NimmerSatt
02.08.2007, 02:56
Kommt, gebt euch mal Mühe, einer muss doch wohl die Antwort auf meine Frage wissen.

Sterntaler
06.08.2007, 19:40
...welches Volk?

Manfred_g
07.08.2007, 00:14
Ich glaube ebenfalls nicht, das übersteigerte Selbstdarstellung Lebensverlängernd wirkt.
Hättets du auch nur ansatzweise den Schriftwechsel verfolgt, hättest du sogar erkennen können das ich das über die Unternehmer nur schrieb um aufzuzeigen das eine etwaige Anklage wegen Volksverhetzung in diesem Falle sinnlos ist.

Solltest du jedoch aus einem meiner zahlreichen Beiträge, auch nur ansatzweise irgendwo herauslesen, das ich einem Unternehmer seinen Gewinn missgönne oder aber ihn enteignen möchte, würde deine sehr oberflächliche Aussage wenigstens etwas Substanz besitzen.

Einfach zu blöd, wenn man das Gelesene nicht einen richtigen Kontext bringt. Du hast mein Mitleid.

Kurz: du willst sagen, daß wir deine Beiträge nicht ernst nehmen sollen, da du dir das Recht nehmen möchtest, im Nachhinein alles beliebig umzudeuten?

Freddy Krüger
10.08.2007, 16:14
Der Sinn des §130 ist so schwammig zu bleiben, damit ALLES geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, sodaß der Staat nach Belieben jeden ins Gefängnis schmeißen kann.

Beispiel: Haß und Mordaufrufe im Koran dürfen frei verbreitet werden.

Das ganze nennt sich dann Demokratie.

Karl Dönitz
10.08.2007, 17:21
Der §130 Volksverhetzung ist ein sehr schwammiges Gesetz und lässt sich so 1 zu 1 nicht übersetzen. Letztendlich muss man sich durch das ganze StGb durcharbeiten. Die Auslegung ist immer abhängig von Richter und Anwalt.

Der Knackpunkt ist: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den ..."
Wer legt fest was geeignet ist ? Und ist das geeignet den öffentlichen Frieden zu stören ? Sehr kompliziert.

Der §130 hat nichts mit Rassenhass zu tun sondern mit der Menschenwürde. Wenn also jemand gegen Unternehmer hetzt ist das genauso Volksverhetzung wie die Hetze gegen Ausländer.

Anders der §131 Aufstachelung zum Rassenhass. Da ist klar geregelt was nicht erlaubt ist.Die wichtigste Vorraussetzung damit der §130 greift ist, dass es sich beim Opfer um einen Ausländer, Migranten oder Andersgläubigen (keine Christen) handelt.
Einzige Ausnahme: Es handelt sich bei Opfer und Täter um Deutsche und der Täter wählt eine Partei rechts der SPD

dorbei
10.08.2007, 21:50
-Ich billige es, dass die Nazis die Arbeitslosigkeit eliminiert haben und der Jugend einer Perspektive gaben.
-Ich verleugne es, dass die Nazis vor hatten, die Welt zu erobern.
-Ich verharmlose es, dass ich sage, der WK2 war nicht allein Schuld der Nationalsozialisten, sondern allgemein ein Ding der Umstände.Dem muss ich zustimmen. Dieser 3. Absatz ist wohl der größte Schwachsinn, den ich je in einem Gesetzestext gelesen hab. Völliger Blödsinn und absolut nichtssagend.

Karl Dönitz
10.08.2007, 22:14
Blasphemie wurde noch vergessen.Er hat Jehova gesagt! Steinigt ihn!

http://www.mwscomp.com/movies/brian/jpgs/blasphem.jpg:))

Liegnitz
11.08.2007, 11:37
Ich habe den Eindruck, der §130 dient nur dazu, jedes Nationalgefühl für Deutschland unterdrücken zu können, da er gegen jegliche Form von deutschnationalem anwendbar ist.

Genau dieser Eindruck ist richtig. Maulkorbparagraph . §130 ff Nichts weiter.X(
Ich verabscheue ihn.
Demzufolge dürfte man da ja nicht mal seine rechtsnationale Einstellung und Ansichten hier äußern , um nicht gleich für 3 -5 Jahr hinter Gitter zu landen.
Tollhaus Absurdistan eben.

Ja keine andere Denkweisen , als vorgeschrieben.
In den USA sicher ein Fremdbegriff?

Just Amy
11.08.2007, 11:39
Was erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung?

Bisher dachte ich, daß sich der 130er speziell auf den Holocaust bezieht

soweit so klar

Aber dann schrieb Biskra:




http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1495027&postcount=26


Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht vorhatte, die NS-Zeit zu verherrlichen und das Zitat diesen Zweck auch nicht erfüllt, würde mich mal interessieren, was man unter der NS-Verherrlichung versteht, ob sie strafbar ist, und was sonst noch alles darunter fällt. Ist die Ablehnung der Alleinschuld Deutschlands am 2.WK bereits Volksverhetzung? Dann ist ja jede Ansicht über 1933-1945, die nicht der orthodoxen Meinung entspricht, strafbar. Dann ist die Antwort auf die Frage:" Was hättet ihr gemacht, wenn ihr im 3. Reich gelebt hättet" , Soldat zu sein und für Deutschland zu kämpfen wie viele Millionen andere auch, schon strafbar.
Wenn das so ist, dann bin ich weg. Dann können sich die Orthodoxen in den Geschichtssträngen ihre verleierten Schallplatten immer wieder anhören.
Schade, ich dachte, das ist ein Forum, in dem man auch kontrovers diskutieren kann, aber wenn das so ist, dann bin ich weg.
nun, wer soldat für die nazis sein wollte hätte GEGEN deutschland gekämpft.

Just Amy
11.08.2007, 11:40
Die wichtigste Vorraussetzung damit der §130 greift ist, dass es sich beim Opfer um einen Ausländer, Migranten oder Andersgläubigen (keine Christen) handelt.
Einzige Ausnahme: Es handelt sich bei Opfer und Täter um Deutsche und der Täter wählt eine Partei rechts der SPD
wie kommst Du darauf, dies sei eine vorraussetzung?

Liegnitz
11.08.2007, 11:47
Sollten politische ehrliche Diskusionen,die jede noch so radikale Meinung zulassen muß, nur noch in kleinen abgeschrimten Stammstischrunden stattfinden können? Und selbst da kann ein Spitzel dabei sein und unliebsame Denker hinter Gitter bringen.

Just Amy
11.08.2007, 11:59
Sollten politische ehrliche Diskusionen,die jede noch so radikale Meinung zulassen muß, nur noch in kleinen abgeschrimten Stammstischrunden stattfinden können? Und selbst da kann ein Spitzel dabei sein und unliebsame Denker hinter Gitter bringen.
sollten politisch ehrliche diskussionen volksverhetzende meinungen inkludieren?

Sterntaler
11.08.2007, 19:34
sollten politisch ehrliche diskussionen volksverhetzende meinungen inkludieren?

für dich gibt es keine Völker(siehe anderen Thread) , so können auch diese nicht verhetzt werden. :hihi:

Just Amy
11.08.2007, 21:40
für dich gibt es keine Völker(siehe anderen Thread) , so können auch diese nicht verhetzt werden. :hihi:
wir reden von einem straftatbestand, dass der leider nicht meiner semantik folgt ist allerdings in der tat bedauerlich.

Blutkehle666
12.08.2007, 09:46
sollten politisch ehrliche diskussionen volksverhetzende meinungen inkludieren?

Volksverhetzung ist ein Schlagwort, der dazugehörige Paragraph dehnbarer als manches Gummi.
Es ist einfach eine Sache der Auslegung, was "volksverhetzend" ist und was nicht. Wenn ich sage, ich esse keinen Döner, weil Türken mir im Allgemeinen zu dreckig sind, kann ich entweder verurteilt werden, da ich ja ein Volk "beleidigt" habe, ich kann aber auch freigesprochen werden, da es schlicht und einfach meien Meinung. Es gibt keine genaue Definition davon, was volksverhetzend ist und was nicht.

pernath
12.08.2007, 10:32
Volksverhetzung ist ein Schlagwort, der dazugehörige Paragraph dehnbarer als manches Gummi.
Es ist einfach eine Sache der Auslegung, was "volksverhetzend" ist und was nicht. Wenn ich sage, ich esse keinen Döner, weil Türken mir im Allgemeinen zu dreckig sind, kann ich entweder verurteilt werden, da ich ja ein Volk "beleidigt" habe, ich kann aber auch freigesprochen werden, da es schlicht und einfach meien Meinung. Es gibt keine genaue Definition davon, was volksverhetzend ist und was nicht.


Dann solltest du in Zukunft einfach vorsichtiger sein, mit dem was du von dir gibst :] .

Just Amy
12.08.2007, 13:26
Volksverhetzung ist ein Schlagwort, der dazugehörige Paragraph dehnbarer als manches Gummi.
Es ist einfach eine Sache der Auslegung, was "volksverhetzend" ist und was nicht. Wenn ich sage, ich esse keinen Döner, weil Türken mir im Allgemeinen zu dreckig sind, kann ich entweder verurteilt werden, da ich ja ein Volk "beleidigt" habe, ich kann aber auch freigesprochen werden, da es schlicht und einfach meien Meinung. Es gibt keine genaue Definition davon, was volksverhetzend ist und was nicht.
unsinn, richter dehnen nichts wie gummi.
ob Du etwas meinst ist für die frage des 130ers irrelevant