PDA

Vollständige Version anzeigen : Koma-Saufen: Erster Wirt im Knast!



Tratschtante
24.07.2007, 15:31
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Alkoholmissbrauch-Flatrate-Partys;art126,2345278

Sollten Wirte mehr darauf achten, daß Jugendliche nicht soviel trinken?
Tatsache ist, immer mehr Jugendliche weichen heute auf Tankstellen aus, um sicht Alkohol zu besorgen. Wie kann man dieses Problem in den Griff bekommen?

Freikorps
24.07.2007, 15:36
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Alkoholmissbrauch-Flatrate-Partys;art126,2345278

Sollten Wirte mehr darauf achten, daß Jugendliche nicht soviel trinken?
Tatsache ist, immer mehr Jugendliche weichen heute auf Tankstellen aus, um sicht Alkohol zu besorgen. Wie kann man dieses Problem in den Griff bekommen?

In Amerika müssen die Wirte in manchen Bundesstaaten Alkohollizenzen erwerben, die relativ teuer sind. Verstößt der Wirt gegen die Jugendschutzauflagen ist die Lizenz futsch und das Geld!
Deswegen muß man meist am Eingang den Ausweis vorzeigen und wer älter als 18 ist bekommt einen Stempel auf die Pranke!

Tratschtante
24.07.2007, 15:44
In Amerika müssen die Wirte in manchen Bundesstaaten Alkohollizenzen erwerben, die relativ teuer sind. Verstößt der Wirt gegen die Jugendschutzauflagen ist die Lizenz futsch und das Geld!
Deswegen muß man meist am Eingang den Ausweis vorzeigen und wer älter als 18 ist bekommt einen Stempel auf die Pranke!

Dann muß also jeder, der Alkohol ausschenkt, erst auf die Hand gucken, ob da ein Stempel ist? Ist aber ziemlich umständlich, z.B. wenn ne Kneipe brechend voll ist. Aber ne Möglichkeit wärs schon.

Hexenhammer
24.07.2007, 16:13
Natürlich muß der, der Alkohol verkauft, auch dafür Sorge zu tragen, dass der Fusel nur an Leute ausgegeben wird, die entsprechendes Alter haben. Und das durchzusetzen kann ja nun wirklich kein allzu großes Problem sein.

elas
24.07.2007, 18:33
Natürlich muß der, der Alkohol verkauft, auch dafür Sorge zu tragen, dass der Fusel nur an Leute ausgegeben wird, die entsprechendes Alter haben. Und das durchzusetzen kann ja nun wirklich kein allzu großes Problem sein.

In Deutschland schon!

meckerle
24.07.2007, 18:47
In Deutschland schon!
Warum das denn ?
Soll man die Wirte und Discobetreiber aus der Verantwortung entlassen ? Mit welcher Begründung ?

Damit will ich nicht sagen, dass Jugendliche keinen Alkohol bekommen wenn sie wollen. Aber eben nicht in irgendwelchen Lokalitäten.

Hexenhammer
24.07.2007, 18:49
Warum das denn ?
Soll man die Wirte und Discobetreiber aus der Verantwortung entlassen ? Mit welcher Begründung ?

Damit will ich nicht sagen, dass Jugendliche keinen Alkohol bekommen wenn sie wollen. Aber eben nicht in irgendwelchen Lokalitäten.

Das ist das Problem, dass sich jeder vor seiner Verantwortung drückt, Eltern tun das, Wirte tun das.

Drache
24.07.2007, 18:52
Wo leben wir eigentlich?
Kann man nicht saufen, wie man will?

Die Gesetzeslage ist doch eindeutig:
ab 16 Bier und Wein
ab 18 Schnaps

Und wenn ein Gast in einer Kneipe einen Tequila ordert und den an einen 16jährigen weitergibt, der sich ins Koma säuft, ist das dessen Problem.

Muss man die Gesellschaft komplett entmündigen, um ALLE Gefahren aus dem Weg zu räumen? Können wir nichts mehr selbst verantworten?

Hexenhammer
24.07.2007, 18:57
Wo leben wir eigentlich?
Kann man nicht saufen, wie man will?

Die Gesetzeslage ist doch eindeutig:
ab 16 Bier und Wein
ab 18 Schnaps

Und wenn ein Gast in einer Kneipe einen Tequila ordert und den an einen 16jährigen weitergibt, der sich ins Koma säuft, ist das dessen Problem.

Muss man die Gesellschaft komplett entmündigen, um ALLE Gefahren aus dem Weg zu räumen? Können wir nichts mehr selbst verantworten?

Nein, man muß aber die Eltern in ihre Verantwortung zwingen. Ich hätte es mir nicht erlaubt, in Anbetracht der zu erwartenden Konsequenzen, mich in massiv besoffenen Zustand in der Öffentlichkeit sehen zu lassen. Und auch heute, würde ich mich niemals so erniedrigen. Es gibt einen Unterschied zwischen etwas trinken und sich zu betrinken.

Quo vadis
24.07.2007, 18:57
Einem Wirt wird (lustig :D ) man nie Vorsatz nachweisen können.Wenn sich wie passiert ein Jugendlicher zusäuft, umfällt und am Erbrochenen erstickt--für was will man den Wirt haftbar machen?
Maximal haben Wirte ne Geldstrafe zu befürchten, mehr nicht.

Liegnitz
24.07.2007, 19:04
Natürlich muß der, der Alkohol verkauft, auch dafür Sorge zu tragen, dass der Fusel nur an Leute ausgegeben wird, die entsprechendes Alter haben. Und das durchzusetzen kann ja nun wirklich kein allzu großes Problem sein.

Stimmt.
Viel wichtiger ist das Gewaltproblem der moslemischen Jugendbanden , die saufen keinen Alkohol (Nehmen eher gewaltsteigernde Drogen) sind aber für die Menschheit weitaus gefährlicher.

Tratschtante
24.07.2007, 20:50
Stimmt.
Viel wichtiger ist das Gewaltproblem der moslemischen Jugendbanden , die saufen keinen Alkohol (Nehmen eher gewaltsteigernde Drogen) sind aber für die Menschheit weitaus gefährlicher.

Der Wirt ist aber Türke. Damals war das zu lesen. Ich dachte immer, in den Lokalen von Türken gibts gar keinen Alkohol.
Also hier gibts ein türk. Lokal. Das Essen soll sogar sehr gut sein (kein Döner). Die schenken aber keinen Alkohol aus. U.a. ein Grund, warum ich da nie hingeh.

Hexenhammer
24.07.2007, 20:55
Der Wirt ist aber Türke. Damals war das zu lesen. Ich dachte immer, in den Lokalen von Türken gibts gar keinen Alkohol.
Also hier gibts ein türk. Lokal. Das Essen soll sogar sehr gut sein (kein Döner). Die schenken aber keinen Alkohol aus. U.a. ein Grund, warum ich da nie hingeh.

Da siehst Du es. Alkohol wurde schon oft als Waffe gegen einheimische Bevölkerung benutzt....

klartext
24.07.2007, 21:25
Einem Wirt wird (lustig :D ) man nie Vorsatz nachweisen können.Wenn sich wie passiert ein Jugendlicher zusäuft, umfällt und am Erbrochenen erstickt--für was will man den Wirt haftbar machen?
Maximal haben Wirte ne Geldstrafe zu befürchten, mehr nicht.

In diesem konkreten Fall liegt die Sache anders.
Der Wirt hatte mit diesem Jugendlichen ein Wettsaufen gemacht und selbst weitgehend Trinken nur vorgetäuscht, während er dem Jugendlichen 40 Schäpse verabreichte. Da erkenne ich Vorsatz.

Kreuzbube
24.07.2007, 22:15
In diesem konkreten Fall liegt die Sache anders.
Der Wirt hatte mit diesem Jugendlichen ein Wettsaufen gemacht und selbst weitgehend Trinken nur vorgetäuscht, während er dem Jugendlichen 40 Schäpse verabreichte. Da erkenne ich Vorsatz.

Gesoffen hat der aber freiwillig....?:))

Rommel
24.07.2007, 22:45
In diesem konkreten Fall liegt die Sache anders.
Der Wirt hatte mit diesem Jugendlichen ein Wettsaufen gemacht und selbst weitgehend Trinken nur vorgetäuscht, während er dem Jugendlichen 40 Schäpse verabreichte. Da erkenne ich Vorsatz.

Wer freiwillig 40 Tequila in sich reinschüttet ist sowieso dämlich.
Ich frage mich immer, wie man dieses ekelhafte Zeug bloß trinken kann.?(

Mauser98K
24.07.2007, 23:08
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Alkoholmissbrauch-Flatrate-Partys;art126,2345278

Sollten Wirte mehr darauf achten, daß Jugendliche nicht soviel trinken?
Tatsache ist, immer mehr Jugendliche weichen heute auf Tankstellen aus, um sicht Alkohol zu besorgen. Wie kann man dieses Problem in den Griff bekommen?

In Discos mit hunderten Gästen kann der Gastronom kaum darauf achten, wie viel der einzelne Gast trinkt.

Das Tankstellensaufen ist in der Tat ein Problem.

Das Problem kann nur durch Strafen, etwa nach § 118 OWiG einigermaßen eingedämmt werden.

Mauser98K
24.07.2007, 23:09
In diesem konkreten Fall liegt die Sache anders.
Der Wirt hatte mit diesem Jugendlichen ein Wettsaufen gemacht und selbst weitgehend Trinken nur vorgetäuscht, während er dem Jugendlichen 40 Schäpse verabreichte. Da erkenne ich Vorsatz.

Das darf doch nicht wahr sein! X( X( X( X(

Da wird ihm der Staatsanwalt richtig die Wurst warm machen, das glaub mal!

Hexenhammer
24.07.2007, 23:10
In diesem konkreten Fall liegt die Sache anders.
Der Wirt hatte mit diesem Jugendlichen ein Wettsaufen gemacht und selbst weitgehend Trinken nur vorgetäuscht, während er dem Jugendlichen 40 Schäpse verabreichte. Da erkenne ich Vorsatz.
Was sollte das sonst sein, wenn nicht Vorsatz? Der gute Mann hat einen Menschen auf dem Gewissen.

Mauser98K
24.07.2007, 23:24
Gesoffen hat der aber freiwillig....?:))

Der Wirt hat eine sogenannte Garantenstellung gegenüber seinen Gästen inne.

Er darf solche Spielchen gar nicht machen und muß eingreifen wenn ein Gast zu viel trinkt.

Hexenhammer
24.07.2007, 23:25
Der Wirt hat eine sogenannte Garantenstellung gegenüber seinen Gästen inne.

Er darf solche Spielchen gar nicht machen und muß eingreifen wenn ein Gast zu viel trinkt.

Da hat er wohl seine Pflichten etwas vernachlässigt...

Rommel
24.07.2007, 23:27
Der Wirt hat eine sogenannte Garantenstellung gegenüber seinen Gästen inne.

Er darf solche Spielchen gar nicht machen und muß eingreifen wenn ein Gast zu viel trinkt.

Interessant. Leider wird es kaum in der Praxis umgesetzt.

Mauser98K
24.07.2007, 23:28
Da hat er wohl seine Pflichten etwas vernachlässigt...

Etwas mehr als nur Pflichten vernachlässigt.

Ich würde das aus dem Bauch heraus als vorsätzlich begangene gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge bezeichnen.

Mauser98K
24.07.2007, 23:30
Interessant. Leider wird es kaum in der Praxis umgesetzt.

In der Kneipe, in die ich ich schon mal gehe, halte ich derartiges für unwahrscheinlich.

Da hat der Wirt noch Interesse daran, daß es keine Exzesse gibt.

Obwohl man eine kleine Vorstadtkneipe wohl nicht mit einer Disco vergleichen kann.

Geronimo
25.07.2007, 00:48
Koma-Saufen: Erster Wirt im Knast!

Berlin – Sein Tod erschütterte Deutschland. Und er löste unter Politikern aller Parteien eine heftige Debatte über Alkoholexzesse bei Jugendlichen aus. Lukas W. († 16) brach am 25. Februar nach einer Sauf-Orgie in einer Berliner Kneipe zusammen. Herzstillstand! Lukas hatte 45 Tequila getrunken. Er starb nach vier Wochen im Koma.

Jetzt sitzt der Kneipenwirt im Knast! Wegen Körperverletzung mit Todesfolge erging Haftbefehl gegen Aytac G. (26).

G. soll sich einen Spaß daraus gemacht haben, den Jungen bis zur Bewusstlosigkeit abzufüllen. Seine Kneipe im bürgerlichen Stadtteil Charlottenburg ist mittlerweile geschlossen.

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/07/25/koma-saufen/wirt-verhaftung,geo=2198484.html
__________________________________________________ _______________

Tja. Interessant. Bin mal gespannt wie diese Türke für die Tötung eines deutschen Jugendlichen belangt wird. BTW: Ich dachte immer, Alkohol ist für die Tabu?! Aber wenn sich Kuffar totsaufen (unter Anleitung eines Gläubigen) ist das wohl ok.

Geronimo

Atheist
25.07.2007, 01:00
Flatratsaufen gehört verboten!!! Ordnung und Diziplin gehört den in die Birne getrümmert (aber das geht ja nich wiel as nich im Sinne der 68er ist bloß keine Autorität)

die Jugend sauft sich zu Tode... das soll mal die Zukunft Deutschlands sein mhhhh:rolleyes: :rolleyes:

ich weiß nicht da ich einer der jüngeren Jahrgängen angehöre, aber wie war das früher??? Ihc denke doch eher nicht das da Komasaufen an der Tagesordnung war

Atheist
25.07.2007, 01:01
Koma-Saufen: Erster Wirt im Knast!

Berlin – Sein Tod erschütterte Deutschland. Und er löste unter Politikern aller Parteien eine heftige Debatte über Alkoholexzesse bei Jugendlichen aus. Lukas W. († 16) brach am 25. Februar nach einer Sauf-Orgie in einer Berliner Kneipe zusammen. Herzstillstand! Lukas hatte 45 Tequila getrunken. Er starb nach vier Wochen im Koma.

Jetzt sitzt der Kneipenwirt im Knast! Wegen Körperverletzung mit Todesfolge erging Haftbefehl gegen Aytac G. (26).

G. soll sich einen Spaß daraus gemacht haben, den Jungen bis zur Bewusstlosigkeit abzufüllen. Seine Kneipe im bürgerlichen Stadtteil Charlottenburg ist mittlerweile geschlossen.

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/07/25/koma-saufen/wirt-verhaftung,geo=2198484.html
__________________________________________________ _______________

Tja. Interessant. Bin mal gespannt wie diese Türke für die Tötung eines deutschen Jugendlichen belangt wird. BTW: Ich dachte immer, Alkohol ist für die Tabu?! Aber wenn sich Kuffar totsaufen (unter Anleitung eines Gläubigen) ist das wohl ok.

Geronimo

war nur ein scheiß deutscher ;) ;) ein Kuffar ein ungläubiger.... ;)

naja aber irgendwo ist die Jugend auch selbst schuld.... saufen bis zum umfallen das ist krank!!!

Geronimo
25.07.2007, 01:02
[QUOTE=Atheist]Flatratsaufen gehört verboten!!! Ordnung und Diziplin gehört den in die Birne getrümmert (aber das geht ja nich wiel as nich im Sinne der 68er ist bloß keine Autorität)

die Jugend sauft sich zu Tode... das soll mal die Zukunft Deutschlands sein mhhhh:rolleyes: :rolleyes:

ich weiß nicht da ich einer der jüngeren Jahrgänge ist, aber wie war das früher??? Ihc denke doch eher nicht das da Komasaufen an der Tagesordnung war/QUOTE]

In der Tat. In meiner Jugendzeit war so etwas unbekannt.

Atheist
25.07.2007, 01:02
In Amerika müssen die Wirte in manchen Bundesstaaten Alkohollizenzen erwerben, die relativ teuer sind. Verstößt der Wirt gegen die Jugendschutzauflagen ist die Lizenz futsch und das Geld!
Deswegen muß man meist am Eingang den Ausweis vorzeigen und wer älter als 18 ist bekommt einen Stempel auf die Pranke!

ist es nicht irgendwas mit 21?

Geronimo
25.07.2007, 01:03
war nur ein scheiß deutscher ;) ;) ein Kuffar ein ungläubiger.... ;)

naja aber irgendwo ist die Jugend auch selbst schuld.... saufen bis zum umfallen das ist krank!!!

Stimmt auch wieder. Jeder Deutsche der eine Türkenkneipe betritt ist selbst schuld. So sehe ich das!

klartext
25.07.2007, 01:08
Wenn es sich um ein Kind von mir gehandelt hätte, wäre diesem Türken eine Zukunft im Rollstuhl sicher gewesen.

Atheist
25.07.2007, 01:12
Wenn es sich um ein Kind von mir gehandelt hätte, wäre diesem Türken eine Zukunft im Rollstuhl sicher gewesen.

aber das ist nicht gutmenschlich und vorallem gar nicht politisch korrekt vor allem ist es rassistisch du dreckiger Nazi!!!! :ironie:

Geronimo
25.07.2007, 01:25
aber das ist nicht gutmenschlich und vorallem gar nicht politisch korrekt vor allem ist es rassistisch du dreckiger Nazi!!!! :ironie:

Tsstss..warum kann ich deine Ironie sogar nicht verstehen?

Gruss
Gero

Freikorps
25.07.2007, 07:13
ist es nicht irgendwas mit 21?

Stimmt, du hast recht!!!

esperan
25.07.2007, 07:44
Vielleicht 1 Jahr auf Bewährung, dann kann er den nächsten abfüllen ... die Kneipe läuft dann halt auf seine Frau. Alles halb so wild, für unsere Kriminellen in Deutschland.

Kreuzbube
25.07.2007, 08:34
Der Wirt hat eine sogenannte Garantenstellung gegenüber seinen Gästen inne.

Er darf solche Spielchen gar nicht machen und muß eingreifen wenn ein Gast zu viel trinkt.

Nach meiner Menschenkenntnis haben die eher ihren Umsatz im Blick....!

lupus_maximus
25.07.2007, 08:41
Nach meiner Menschenkenntnis haben die eher ihren Umsatz im Blick....!
Dies ist doch völlig logisch, man arbeitet ja nicht für den Staat, sondern in erster Linie für sich selbst. Wenn man weiß, wieviel einem Unternehmer von seinem Umsatz bleibt, kann ich dies durchaus verstehen.
Normalerweise ist es meine Ansicht, daß dies mich als Wirt nichts angeht, wenn sich einer Vollaufen läßt, sein Problem.
Wenn er anfängt, deswegen Probleme zu machen, wird er einfach vor die Tür geschmissen!

Tratschtante
25.07.2007, 08:43
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/startseite/nachrichten.html

Das ist der Wirt.

Ich kann mich an ein Gesetz erinnern. Weiß nicht, ob das heute noch gilt.
Wenn ein Betrunkener aus der Kneipe raus ist und Auto gefahren ist, wurde der Wirt bestraft. Er hätte ihm den Autoschlüssel wegnehmen oder darauf achten müssen, daß der nicht zuviel trinkt.
Vllcht kennt sich einer mit der Gesetzeslage aus.

elas
25.07.2007, 08:44
Flatratsaufen gehört verboten!!! Ordnung und Diziplin gehört den in die Birne getrümmert (aber das geht ja nich wiel as nich im Sinne der 68er ist bloß keine Autorität)

die Jugend sauft sich zu Tode... das soll mal die Zukunft Deutschlands sein mhhhh:rolleyes: :rolleyes:

ich weiß nicht da ich einer der jüngeren Jahrgängen angehöre, aber wie war das früher??? Ihc denke doch eher nicht das da Komasaufen an der Tagesordnung war

Mein erstes "Trinkabenteuer" war eine Maß Bier mit 2 Freunden zusammen.
Im Alter von 15 Jahren.
Habe zwar später so manchen Rausch gehabt.
Empfehle jedem "ohne Rauschmittel ist das Leben schöner "
Rausch verhindert echtes Lebensgefühl.
Heute berausche ich mich am Golfspiel. Einfach herrlich.
Sport in intakter Natur.

Beverly
25.07.2007, 08:46
prost

Tratschtante
25.07.2007, 08:57
Wenn es sich um ein Kind von mir gehandelt hätte, wäre diesem Türken eine Zukunft im Rollstuhl sicher gewesen.

Der würde die nächsten Jahre sein Essen mit der Schnabeltasse zu sich nehmen.

Eridani
25.07.2007, 09:17
Der würde die nächsten Jahre sein Essen mit der Schnabeltasse zu sich nehmen.
------------------------------
Lucas (16) trank sich in einer Charlottenburger Bar zu Tode. Die Ermittler sind sich sicher: Es war ein verabredetes Wettrinken! Zunächste hatte der Wirt Aytac G. behauptet, dass der Junge nur ein Bier getrunken habe. Schon diese Aussage war kriminell. 40 Tequilas soll Lucas getrunken haben mit dem Wirt. Der aber, hatte mit Tricks nur ein Bruchteil der Alkoholmenge zu sich genommen.
Der Junge wurde mit 5 ‰ im Koma angetroffen und starb 5 Wochen später.
Jetzt kam raus, dass es schon einmal ein „Koma-Trinken“ mit einem 18jährigen gab.

Keine Gnade mit dem Wirt! Ab in den Knast. Bin gespannt, wann das Dreckschwein wieder freikommt.
6462
Der Türkische Todeswirt Aytac G.
ε

lupus_maximus
25.07.2007, 09:19
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/startseite/nachrichten.html

Das ist der Wirt.

Ich kann mich an ein Gesetz erinnern. Weiß nicht, ob das heute noch gilt.
Wenn ein Betrunkener aus der Kneipe raus ist und Auto gefahren ist, wurde der Wirt bestraft. Er hätte ihm den Autoschlüssel wegnehmen oder darauf achten müssen, daß der nicht zuviel trinkt.
Vllcht kennt sich einer mit der Gesetzeslage aus.

Dieses Gesetz kenne ich auch!
Ob dies allerdings noch besteht ist mir nicht bekannt!
Dies ist oder war genauso ein Blödsinn!
Was geht mich dies an was der nach verlassen meiner Kneipe anstellt.
Einen Personalausweis zur Ansicht darf ich nicht verlangen, dies wäre Amtsanmaßung, aber einen Autoschlüssel von einem Auto, daß nicht mir gehört, soll ich kassieren als Wirt.
Der Gesetzgeber macht sich die Sache einfach, nur weil ich ein Gewerbe betreibe!

elas
25.07.2007, 09:21
[/COLOR][/I]
------------------------------
Lucas (16) trank sich in einer Charlottenburger Bar zu Tode. Die Ermittler sind sich sicher: Es war ein verabredetes Wettrinken! Zunächste hatte der Wirt Aytac G. behauptet, dass der Junge nur ein Bier getrunken habe. Schon diese Aussage war kriminell. 40 Tequilas soll Lucas getrunken haben mit dem Wirt. Der aber, hatte mit Tricks nur ein Bruchteil der Alkoholmenge zu sich genommen.
Der Junge wurde mit 5 ‰ im Koma angetroffen und starb 5 Wochen später.
Jetzt kam raus, dass es schon einmal ein „Koma-Trinken“ mit einem 18jährigen gab.

Keine Gnade mit dem Wirt! Ab in den Knast. Bin gespannt, wann das Dreckschwein wieder freikommt.
6462
Der Türkische Todeswirt Aytac G.
ε


Ich hoffe nur dass der zu einer langjährigen Strafe verknackt wird.
Er hat nach den Beschreibungen eindeutig ein junges Leben auf dem Gewissen.

lupus_maximus
25.07.2007, 09:23
Ich hoffe nur dass der zu einer langjährigen Strafe verknackt wird.
Er hat nach den Beschreibungen eindeutig ein junges Leben auf dem Gewissen.
Ich bin bestimmt kein Freund von Türken, aber es ist nicht Sache eines Wirtes, für andere die Verantwortung zu übernehmen!

Brimborium
25.07.2007, 09:24
wenn es darum geht dass sich deutsche Mädchen mit Türken einlassen, ist das " die Schlampe hat es nicht besser verdient" Geschrei immer sofort groß.

Jetzt hat es mal einen jungen Germanen erwischt.


Sicher gehört der Wirt weggesperrt, und zwar für längere Zeit, aber das sich der kleine Arsch selber aus dem Genpool entfernt hat, kann ich nicht wirklich bedauern.

Tosca
25.07.2007, 09:36
Von einem 16-jährigen erwarte ich etwas mehr Verstand! Der Typ hat sich zugeschüttet bis zum gehtnichtmehr. Mein Mitleid hält sich da in Grenzen.

Logischerweise gehört der Wirt angeklagt, er hat ganz klar seine Pflichten verletzt. Ob er beabsichtigte, dem Jungen zu schaden, wird ein gericht klären müssen.

Aber Das Problem "Komasaufen" ist damit nicht aus der Welt. Vielleicht ist es den Jugendlichen ja ganz einfach lagnweilig, dass sie auf solche Ideen kommen.

Quo vadis
25.07.2007, 09:44
In diesem konkreten Fall liegt die Sache anders.
Der Wirt hatte mit diesem Jugendlichen ein Wettsaufen gemacht und selbst weitgehend Trinken nur vorgetäuscht, während er dem Jugendlichen 40 Schäpse verabreichte. Da erkenne ich Vorsatz.

Maximal Vorsatz den Jungen besoffen zu machen.Der Vorwurf der Anklage lautet aber der Wirt hätte den Tod des Jungen herbeigeführt, von fahrlässig habe ich nichts gelesen.Diese Anklage lehnt sich weit aus dem Fenster und ist rein Bild- Zeitungsmäßiger Natur, dass unsere Jugend pauschal Komasäufer ist.Der Wirt ist zudem Ausländer, wohl Musel--der kann locker sagen, dass er selber wegen seines Glaubens keinen Schnaps trinken darf und der Junge dies hätte wissen müssen...tja, die Angehörigen des Jungen stehen so oder so mit leeren Händen da.......

Gladius Germaniae
25.07.2007, 09:55
Ich bin bestimmt kein Freund von Türken, aber es ist nicht Sache eines Wirtes, für andere die Verantwortung zu übernehmen!

O doch, als Wirt trägt man viel Verantwortung!

Das Jugendschutzgesetz schreibt zum Beispiel vor, dass hochprozentiger Alkohol, zu dem vornehmlich auch Tequila gehört, nicht an Jugendliche ausgeschenkt werden darf. Mit 16 darf man lediglich Bier und Wein trinken. Die Pflicht der Alterskontrolle liegt beim Wirt, nicht beim Jugendlichen.
Selbst wenn der Jugendliche diesen exzessiven Alkoholkonsum als normaler Gast in einer gut gefüllten Kneipe bestritten hat, müsste der Wirt große Probleme bekommen. Wenn es sich aber um eine kleine Runde handelte und der Wirt den Jugendlichen auch noch zum Trinken animierte, wird die Strafe sehr hoch ausfallen.

Namenlos
25.07.2007, 11:56
Vorsätzlich und verantwortlich hin oder her, das ist Juristensache.
Aber entscheidender ist es, diesen Vorfall symbolisch zu verstehen! A trickst und trinkt Wasser, B säuft sich tot. A schreibt B mit dem Filzstift wie einem Stück Vieh auf den Bauch: "Du hast verloren". Wahrgesprochen.

lupus_maximus
25.07.2007, 12:11
O doch, als Wirt trägt man viel Verantwortung!

Das Jugendschutzgesetz schreibt zum Beispiel vor, dass hochprozentiger Alkohol, zu dem vornehmlich auch Tequila gehört, nicht an Jugendliche ausgeschenkt werden darf. Mit 16 darf man lediglich Bier und Wein trinken. Die Pflicht der Alterskontrolle liegt beim Wirt, nicht beim Jugendlichen.
Selbst wenn der Jugendliche diesen exzessiven Alkoholkonsum als normaler Gast in einer gut gefüllten Kneipe bestritten hat, müsste der Wirt große Probleme bekommen. Wenn es sich aber um eine kleine Runde handelte und der Wirt den Jugendlichen auch noch zum Trinken animierte, wird die Strafe sehr hoch ausfallen.
Es wird den Wirten aufgehalst, weil dieser Staat sich alles bequem macht.
Korrekt rechtlich gesehen geht es den Wirt trotzdem nichts an!
Wenn jemand meinen Betrieb verläßt und er stellt etwas an, bin ich als Betriebsinhaber auch nicht verantwortlich dafür!

Da wird vom Staat Recht an den Haaren herbeigezogen!
Ich bin als Gewerbetreibender nicht die rechte Hand des Staates, schließlich bezahle ich Steuern dafür, daß der Staat seine Ansichten durchsetzt, ich werde dafür auch noch steuerlich abgezockt.
Es bleibt dabei, ich bin als Wirt nicht der Aufpasser für die Gäste.
Wer sich daneben benimmt fliegt raus, ganz einfach!

Tosca
25.07.2007, 12:42
Es wird den Wirten aufgehalst, weil dieser Staat sich alles bequem macht.
Korrekt rechtlich gesehen geht es den Wirt trotzdem nichts an!
Wenn jemand meinen Betrieb verläßt und er stellt etwas an, bin ich als Betriebsinhaber auch nicht verantwortlich dafür!

Da wird vom Staat Recht an den Haaren herbeigezogen!
Ich bin als Gewerbetreibender nicht die rechte Hand des Staates, schließlich bezahle ich Steuern dafür, daß der Staat seine Ansichten durchsetzt, ich werde dafür auch noch steuerlich abgezockt.
Es bleibt dabei, ich bin als Wirt nicht der Aufpasser für die Gäste.
Wer sich daneben benimmt fliegt raus, ganz einfach!

Sorry lupus, das sehe ich ein bisschen anders: Wenn sich ein Gast bei mir zusäuft, trage ich sehr wohl einen Teil der Verantwortung, denn ich als Wirt, muss ja schließlich wissen, wieviel mein Gast verkonsumiert hat.

Jetzt kommt aber die Frage: Was mache ich, wenn er seinen Autoschlüssel nicht freiwillig rausrückt? Und vor allem woher weiss ich, dass der Gast mit dem Auto da ist? Sofern ich das nicht beobachtet habe, oder es sich um einen Stammgast handelt ist es sehr schwer das mitzubekommen. Ich kenne keinen Gastwirt, der ständig an der Tür steht.

Aber das hat nur am Rande mit dem Fall zu zun. Ein großer Teil der Schuld liegt bei dem Jungen selber, tut mir leid, aber so sehe ich das nun mal. Der Gastwirt ist natürlich nicht unbeteiligt, egal, ob er seinen Umsatz in die Höhe treiben wollte oder nicht. Und wer jugendliche zum Saufen animiert, der gehört bestraft und dabei ist es egal welche Nationalität er hat. Im vorliegenden Fall lief es ja sehr extrem.

Aber generell ist es ja so, dass derzeit Flat-saufen total "in" ist. Da bieten Wirte für wenig Geld den Superrausch an. Und genau das kann es nicht sein. Allerdings frage ich mich auch, wie blöde sind die Jugendlichen denn, dass sie sich bis ins Koma saufen wollen. Haben die wirklich keine anderen Hobbies? Vielleicht sollten sie wirklich mehr eingespannt werden, sich ihr Geld fürs Wochenende selber verdienen müssen und nicht alles von vorne bis hinten nachgetragen bekommen. Man tut seinen Kindern keinen Gefallen, wenn man alles durchgehen lässt. So weit ich weiss, ist das Flat-saufen kein Problem einer bestimmten Schicht, sondern es geht quer durch.

Quo vadis
25.07.2007, 14:38
Es wird den Wirten aufgehalst, weil dieser Staat sich alles bequem macht.
Korrekt rechtlich gesehen geht es den Wirt trotzdem nichts an!
Wenn jemand meinen Betrieb verläßt und er stellt etwas an, bin ich als Betriebsinhaber auch nicht verantwortlich dafür!

Da wird vom Staat Recht an den Haaren herbeigezogen!
Ich bin als Gewerbetreibender nicht die rechte Hand des Staates, schließlich bezahle ich Steuern dafür, daß der Staat seine Ansichten durchsetzt, ich werde dafür auch noch steuerlich abgezockt.
Es bleibt dabei, ich bin als Wirt nicht der Aufpasser für die Gäste.
Wer sich daneben benimmt fliegt raus, ganz einfach!

sehe ich auch so.Zudem hat hier noch keiner hinterfragt, wie man sich auf ein "Kampftrinken" mit einemMusel einlassen kann? :))
Es zeigt wie verblödet große Teile unserer Jugend schon sind, der Wirt war clever und konnte Deutscheverarschen und Alkoholverbot für ihn selber sogar unter einem Hut bringen--einen Tequillahut um genau zu sein......

Tratschtante
25.07.2007, 15:22
[/COLOR][/I]
------------------------------
Lucas (16) trank sich in einer Charlottenburger Bar zu Tode. Die Ermittler sind sich sicher: Es war ein verabredetes Wettrinken! Zunächste hatte der Wirt Aytac G. behauptet, dass der Junge nur ein Bier getrunken habe. Schon diese Aussage war kriminell. 40 Tequilas soll Lucas getrunken haben mit dem Wirt. Der aber, hatte mit Tricks nur ein Bruchteil der Alkoholmenge zu sich genommen.Der Junge wurde mit 5 ‰ im Koma angetroffen und starb 5 Wochen später.
Jetzt kam raus, dass es schon einmal ein „Koma-Trinken“ mit einem 18jährigen gab.

Keine Gnade mit dem Wirt! Ab in den Knast. Bin gespannt, wann das Dreckschwein wieder freikommt.
6462
Der Türkische Todeswirt Aytac G.
ε


Lt. Aussage der Bedienung hat der Wirt nur Wasser getrunken. Als guter Moslem wird er wohl keinen Alkohol trinken.

Tratschtante
25.07.2007, 15:27
Maximal Vorsatz den Jungen besoffen zu machen.Der Vorwurf der Anklage lautet aber der Wirt hätte den Tod des Jungen herbeigeführt, von fahrlässig habe ich nichts gelesen.Diese Anklage lehnt sich weit aus dem Fenster und ist rein Bild- Zeitungsmäßiger Natur, dass unsere Jugend pauschal Komasäufer ist.Der Wirt ist zudem Ausländer, wohl Musel--der kann locker sagen, dass er selber wegen seines Glaubens keinen Schnaps trinken darf und der Junge dies hätte wissen müssen...tja, die Angehörigen des Jungen stehen so oder so mit leeren Händen da.......

Der türkische Wirt hat aber so getan, als ob er mittrinken würde, obwohl er angeblich nur Wasser getrunken hat. Das ist schon sehr link. Eine weitere Beurteilung möchte ich mir nicht anmaßen.
Aber denkt doch mal an Eure eigene Jugend. Hat nicht jeder mal den großen Mann/Frau gespielt, so fernab vom Elternhaus, und hat sich gesagt, jetzt will ichs wissen. Ich denke mal, ab dem 20. Tequila hat der gar nichts mehr gewußt. Da trinkt man wohl einfach weiter. Da war die Grenze, klar zu denken, einfach überschritten.

Tratschtante
25.07.2007, 15:28
Maximal Vorsatz den Jungen besoffen zu machen.Der Vorwurf der Anklage lautet aber der Wirt hätte den Tod des Jungen herbeigeführt, von fahrlässig habe ich nichts gelesen.Diese Anklage lehnt sich weit aus dem Fenster und ist rein Bild- Zeitungsmäßiger Natur, dass unsere Jugend pauschal Komasäufer ist.Der Wirt ist zudem Ausländer, wohl Musel--der kann locker sagen, dass er selber wegen seines Glaubens keinen Schnaps trinken darf und der Junge dies hätte wissen müssen...tja, die Angehörigen des Jungen stehen so oder so mit leeren Händen da.......

Übrigens jetzt die Bildzeitung ins Spiel zu bringen, ist nicht angebracht. Der Berliner Tagesspiegel hat darüber in ähnlicher Art berichtet.

Misteredd
25.07.2007, 19:44
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/startseite/nachrichten.html

Das ist der Wirt.

Ich kann mich an ein Gesetz erinnern. Weiß nicht, ob das heute noch gilt.
Wenn ein Betrunkener aus der Kneipe raus ist und Auto gefahren ist, wurde der Wirt bestraft. Er hätte ihm den Autoschlüssel wegnehmen oder darauf achten müssen, daß der nicht zuviel trinkt.
Vllcht kennt sich einer mit der Gesetzeslage aus.

Meinst Du dieses § 20 Abs.2 GastG

§ 20 Allgemeine Verbote

Verboten ist,

2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,

Nach den ersten paar Tequila musste das der Wirt erkennen.

Als Wirt muss man die Gefährlichkeit von Spirituosen auch einschätzen können. Als Vertragspartner der Gäste hat man eine Garantenstellung inne und ist dann verantwortlich, wenn den Gästen wegen Verschulden des Wirtes etwas passiert. Hier liegt der Fall noch schlimmer. Hier hat der Wirt seinen unkundigen Gast durch die Täuschung abgefüllt. Die Zufügung der Alkoholvergiftung auch mittelbar durch das Opfer selbst - der Wirt hatte ja alles in der Hand, nachdem das Opfer wohl ziemlich bald willenlos war, ist eine Körperverletzung, da sie mit einer gefährlichen Menge an Alkohol zugefügt wurde ist es eine gefährliche Körperverletzung, da der Junge tot ist mit Todesfolge.

Der Wirt wird zu Recht zu einer sehr hohen Freiheitsstrafe von bestimmt nicht unter fünf Jahren, einer zusätzlichen Geldstrafe und dem Verlust seiner Lizenz bestraft.

Tratschtante
25.07.2007, 21:27
Meinst Du dieses § 20 Abs.2 GastG

§ 20 Allgemeine Verbote

Verboten ist,

2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,

Nach den ersten paar Tequila musste das der Wirt erkennen.

Als Wirt muss man die Gefährlichkeit von Spirituosen auch einschätzen können. Als Vertragspartner der Gäste hat man eine Garantenstellung inne und ist dann verantwortlich, wenn den Gästen wegen Verschulden des Wirtes etwas passiert. Hier liegt der Fall noch schlimmer. Hier hat der Wirt seinen unkundigen Gast durch die Täuschung abgefüllt. Die Zufügung der Alkoholvergiftung auch mittelbar durch das Opfer selbst - der Wirt hatte ja alles in der Hand, nachdem das Opfer wohl ziemlich bald willenlos war, ist eine Körperverletzung, da sie mit einer gefährlichen Menge an Alkohol zugefügt wurde ist es eine gefährliche Körperverletzung, da der Junge tot ist mit Todesfolge.

Der Wirt wird zu Recht zu einer sehr hohen Freiheitsstrafe von bestimmt nicht unter fünf Jahren, einer zusätzlichen Geldstrafe und dem Verlust seiner Lizenz bestraft.


Ja danke, das hab ich gemeint. Kenn mich nur mit der Gesetzeslage nicht so gut aus.

elas
25.07.2007, 21:36
Ich bin bestimmt kein Freund von Türken, aber es ist nicht Sache eines Wirtes, für andere die Verantwortung zu übernehmen!

Betrunkene sind wie hilflose Kinder.
Das Gesetz verpflichtet den Wirt zu verantwortlichem Umgang mit solchen Kunden.
In dem besagten Fall soll er aber sogar den Kunden bewusst abgefüllt haben mit zusätzlichen Täuschungen.
Für mich ein klarer Fall von Körperverletzung mit Todesfolge.

Nicht unter 10 Jahre und dann ab in die alkoholfeindliche Türkei.
Alternativ. Man zwingt ihn die gleiche Menge Alkohol zu trinken wie sein Opfer.

Misteredd
25.07.2007, 22:03
Betrunkene sind wie hilflose Kinder.
Das Gesetz verpflichtet den Wirt zu verantwortlichem Umgang mit solchen Kunden.
In dem besagten Fall soll er aber sogar den Kunden bewusst abgefüllt haben mit zusätzlichen Täuschungen.
Für mich ein klarer Fall von Körperverletzung mit Todesfolge.

Nicht unter 10 Jahre und dann ab in die alkoholfeindliche Türkei.
Alternativ. Man zwingt ihn die gleiche Menge Alkohol zu trinken wie sein Opfer.

Aber nur in derselben Zeit!

meckerle
25.07.2007, 22:30
Meinst Du dieses § 20 Abs.2 GastG

§ 20 Allgemeine Verbote

Verboten ist,

2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,

Nach den ersten paar Tequila musste das der Wirt erkennen.

Als Wirt muss man die Gefährlichkeit von Spirituosen auch einschätzen können. Als Vertragspartner der Gäste hat man eine Garantenstellung inne und ist dann verantwortlich, wenn den Gästen wegen Verschulden des Wirtes etwas passiert. Hier liegt der Fall noch schlimmer. Hier hat der Wirt seinen unkundigen Gast durch die Täuschung abgefüllt. Die Zufügung der Alkoholvergiftung auch mittelbar durch das Opfer selbst - der Wirt hatte ja alles in der Hand, nachdem das Opfer wohl ziemlich bald willenlos war, ist eine Körperverletzung, da sie mit einer gefährlichen Menge an Alkohol zugefügt wurde ist es eine gefährliche Körperverletzung, da der Junge tot ist mit Todesfolge.

Der Wirt wird zu Recht zu einer sehr hohen Freiheitsstrafe von bestimmt nicht unter fünf Jahren, einer zusätzlichen Geldstrafe und dem Verlust seiner Lizenz bestraft.
Glaubst du der Lizenzentzug macht solchen Leuten was aus ?
Das Lokal führt, bis der Wirt wieder aus dem Knast kommt, ein anderer weiter.
Effektiv wäre nur die Schliessung des Lokales.

Misteredd
25.07.2007, 22:33
Glaubst du der Lizenzentzug macht solchen Leuten was aus ?
Das Lokal führt, bis der Wirt wieder aus dem Knast kommt, ein anderer weiter.
Effektiv wäre nur die Schliessung des Lokales.

Glaub mir, das macht was aus. Ein gut gehender Laden ist eine Goldgrube und die ist man dann los. Die geht in andere Finger über! Ausserdem bekommt er keine neue Lizenz, auch wenn er aus dem Knast kommt!

lupus_maximus
25.07.2007, 22:43
Tut mir leid!

Aber ich bin weiterhin der Meinung, das ich die Verantwortung für Fremde nicht übernehmen muß! Weder als Wirt noch als Betriebsinhaber, wenn der Gast das Gelände verläßt.

Misteredd
25.07.2007, 22:44
Aber ich bin weiterhin der Meinung, das ich die Verantwortung für Fremde nicht übernehmen muß! Weder als Wirt noch als Betriebsinhaber, wenn der Gast das Gelände verläßt.

Tja, das bist Du zum einen auf dem Holzweg und zum anderen ein ganz schlechter Kaufmann. Wenn Du Dich nicht um Deine Kunden kümmerst, dann verlierst Du die zurecht.

Brimborium
25.07.2007, 22:49
Aber ich bin weiterhin der Meinung, das ich die Verantwortung für Fremde nicht übernehmen muß! Weder als Wirt noch als Betriebsinhaber, wenn der Gast das Gelände verläßt.

Dann solltest du die Schankerlaubnis in Neurogermanien besser jemand anderem erteilen, der das was von versteht.

Aldebaran
25.07.2007, 22:55
Aber ich bin weiterhin der Meinung, das ich die Verantwortung für Fremde nicht übernehmen muß! Weder als Wirt noch als Betriebsinhaber, wenn der Gast das Gelände verläßt.

Niemand wird gezwungen, Wirt zu sein. Wem die Gesetze nicht passen, lässt es eben sein.

meckerle
25.07.2007, 23:01
Glaub mir, das macht was aus. Ein gut gehender Laden ist eine Goldgrube und die ist man dann los. Die geht in andere Finger über! Ausserdem bekommt er keine neue Lizenz, auch wenn er aus dem Knast kommt!
Bei uns in der Region gibt es z. B. ein italienisches Cafe, die Betreiber wechseln ständig. Immer wenn einer verknakst wird, weil ihm diverse Delikte angehängt werden, steht der nächste schon auf der Matte.
Bei einem Betreiberwechsel ist das Cafe niemals mehr als zwei Tage geschlossen.

Es ist ein Unterschied, ob eine Lizenz für eine Speisegaststätte, ein Cafe, oder eine Kneipe ohne Essensausgabe benötigt wird.
Ich meine damit, in diesem diskutierten Fall kann jeder X-Beliebige die Kneipe weiterführen.

meckerle
25.07.2007, 23:04
Niemand wird gezwungen, Wirt zu sein. Wem die Gesetze nicht passen, lässt es eben sein.
So ist es.

Wer nix wird, wird Wirt ! ;)

Tratschtante
26.07.2007, 08:56
Glaubst du der Lizenzentzug macht solchen Leuten was aus ?
Das Lokal führt, bis der Wirt wieder aus dem Knast kommt, ein anderer weiter.
Effektiv wäre nur die Schliessung des Lokales.

Soweit ich informiert bin, wurde das Lokal sofort geschlossen.

Tratschtante
26.07.2007, 08:57
So ist es.

Wer nix wird, wird Wirt ! ;)

Und wer gar nichts wird, wird Bahnhofswirt.

lupus_maximus
26.07.2007, 08:59
So ist es.

Wer nix wird, wird Wirt ! ;)

.... oder deutscher Beamter.

roxelena
26.07.2007, 09:00
Und wer gar nichts wird, wird Bahnhofswirt.

Wer überhaupt nix wird, wird Vertreter

Brimborium
26.07.2007, 09:15
Wer überhaupt nix wird, wird Vertreter


und ist ihm dieses nicht gelungen, geht er zu Versicherungen.


ist es damit auch vorbei, geht er halt zur Polizei.

elas
26.07.2007, 09:50
Der türkische Wirt hat aber so getan, als ob er mittrinken würde, obwohl er angeblich nur Wasser getrunken hat. Das ist schon sehr link. Eine weitere Beurteilung möchte ich mir nicht anmaßen.
Aber denkt doch mal an Eure eigene Jugend. Hat nicht jeder mal den großen Mann/Frau gespielt, so fernab vom Elternhaus, und hat sich gesagt, jetzt will ichs wissen. Ich denke mal, ab dem 20. Tequila hat der gar nichts mehr gewußt. Da trinkt man wohl einfach weiter. Da war die Grenze, klar zu denken, einfach überschritten.

Und das gehört zum Grundwissen für einen Wirt und die Folgen zu kennen.
Dieser Türke hat bösartig gehandelt und muss hart bestraft werden als Abschreckung für die ganze Zunft.

Tratschtante
26.07.2007, 10:07
Und das gehört zum Grundwissen für einen Wirt und die Folgen zu kennen.
Dieser Türke hat bösartig gehandelt und muss hart bestraft werden als Abschreckung für die ganze Zunft.

Da bin ich ganz Deiner Meinung.

lupus_maximus
26.07.2007, 10:08
Und das gehört zum Grundwissen für einen Wirt und die Folgen zu kennen.
Dieser Türke hat bösartig gehandelt und muss hart bestraft werden als Abschreckung für die ganze Zunft.
Warum?
Weil er die Dummheit eines Deutschen ausgenutzt hat?
Zeigt als Deutsche einfach ein bißchen mehr Verstand, dann nutzt dies ein Türke auch nicht aus.
Inzwischen scheinen die Deutschen ja dümmer aus der Schule rauszukommen, als sie vor der Behandlung durch Doppelnamen-Tusnelden reingegangen sind!

Manfred_g
26.07.2007, 10:21
Was sollte das sonst sein, wenn nicht Vorsatz? Der gute Mann hat einen Menschen auf dem Gewissen.

So eindeutig ist es eben nicht, meine ich. Der Wirt hat sicher eine Teilschuld, aber mehr auch nicht. Das Problem sehe ich ja grade darin, daß wir in Deutschland immer "irgendwie um den Brei herum" bestrafen.
Auch Jugendliche sind Menschen mit Verstand und haben als solche ein gewisses Maß an Selbstverantwortung. Wenn wir diese Selbstverständlichkeit in die Köpfe gar nicht mehr reinbekommen, wird man Sicherheit NUR noch auf Kosten der Freiheit erreichen.

Mauser98K
26.07.2007, 10:28
.... oder deutscher Beamter.

Neidisch?

roxelena
26.07.2007, 10:29
So eindeutig ist es eben nicht, meine ich. Der Wirt hat sicher eine Teilschuld, aber mehr auch nicht. Das Problem sehe ich ja grade darin, daß wir in Deutschland immer "irgendwie um den Brei herum" bestrafen.
Auch Jugendliche sind Menschen mit Verstand und haben als solche ein gewisses Maß an Selbstverantwortung. Wenn wir diese Selbstverständlichkeit in die Köpfe gar nicht mehr reinbekommen, wird man Sicherheit NUR noch auf Kosten der Freiheit erreichen.

Der Wirt hat aus purer Profitsucht dem Jugendlichen Alkohol eingeflösst bis dieser zu Tode kam.

Solchen Drecksäcke darf nicht mit dem Mäntelchen der Freiheit auch noch moralische Unterstützung gewährt werden

Mauser98K
26.07.2007, 10:49
Na also!

Misteredd
26.07.2007, 10:49
So eindeutig ist es eben nicht, meine ich. Der Wirt hat sicher eine Teilschuld, aber mehr auch nicht. Das Problem sehe ich ja grade darin, daß wir in Deutschland immer "irgendwie um den Brei herum" bestrafen.
Auch Jugendliche sind Menschen mit Verstand und haben als solche ein gewisses Maß an Selbstverantwortung. Wenn wir diese Selbstverständlichkeit in die Köpfe gar nicht mehr reinbekommen, wird man Sicherheit NUR noch auf Kosten der Freiheit erreichen.

Der wird hat keine Teilschuld, er ist vollends schuldig. Er hielt sich nit an die Regelungen des einschlägigen GastG, er animierte den Betrunkenen Jugendlichen immer zum weitertrinken, obwohl dieser schon sehr bal sehr betrunken gewesen sein musste. Er rief trotz des Zusammenbruchs des Opfers keinen Krankenwagen, obwohl ihm klar gewesen sein muss, was da vor sich ging.

Was hätte er denn noch mehr tun können?

SteveFrontera
26.07.2007, 10:56
Die Wirte tragen schon einen Teil der Verantwortung. Sie dürfen an Leute, die kurz vor einer Alkoholvergiftung stehen oder nicht mehr gehen können, nichts Hochprozentiges mehr ausschenken.

Misteredd
26.07.2007, 10:59
Die Wirte tragen schon einen Teil der Verantwortung. Sie dürfen an Leute, die kurz vor einer Alkoholvergiftung stehen oder nicht mehr gehen können, nichts Hochprozentiges mehr ausschenken.

Wieso nur einen Teil? Wirte dürfen an erkennbar betrunkene keinen weiteren Alkohol ausgeben. Wenn sie das doch tun und dann eine Alkoholvergiftung das Resultat ist, dann hat der Wirt die Hauptschuld, ungeteilt und voll strafbar.

roxelena
26.07.2007, 11:00
Die Wirte tragen schon einen Teil der Verantwortung. Sie dürfen an Leute, die kurz vor einer Alkoholvergiftung stehen oder nicht mehr gehen können, nichts Hochprozentiges mehr ausschenken.

Betrinkt sich ein Gast in einer Kneipe und der Wirt lässt den offensichtlich Volltrunkenen, der nicht mehr Herr seiner Sinne ist auf die Strasse torkeln dann steht er für die Folgen auch in der Verantwortung.

Manfred_g
26.07.2007, 11:04
Der wird hat keine Teilschuld, er ist vollends schuldig. Er hielt sich nit an die Regelungen des einschlägigen GastG, er animierte den Betrunkenen Jugendlichen immer zum weitertrinken, obwohl dieser schon sehr bal sehr betrunken gewesen sein musste. Er rief trotz des Zusammenbruchs des Opfers keinen Krankenwagen, obwohl ihm klar gewesen sein muss, was da vor sich ging.

Was hätte er denn noch mehr tun können?

Juristisch mag das so sein. Ich kann aber den Jugendlichen selber nicht von einer moralischen Teilschuld freisprechen. Nicht mal dann, wenn er bedauerlicherweise bei diesem Irrsinn das Leben verloren hat. Wenn ich das nämlich tue, müßte ich konsequenterweise schlußfolgern, daß man Jugendliche gar nicht mehr auf die Straße lassen darf, denn irgendeine Gefahr lauert immer irgendwo. Damit ist aber niemandem geholfen.
Daß man den Wirt milde behandeln soll, habe ich nicht gesagt!

lupus_maximus
26.07.2007, 11:18
Neidisch?
Nein!
Die Wahl Beamter zu werden hatte ich auch!

Ich hatte aber immer das Ziel, schon als Lehrling, Unternehmer mit eigenen Betrieb zu werden und dies hatte ich erreicht.
Der Herzinfarkt war allerdings nicht geplant!
Wahrscheinlich habe ich 1993 mich innerlich zu stark über die Regulierungswut der deutschen Beamten aufgeregt und dies gab dann den Herzinfarkt. Die wollten zu diesem Zeitpunkt meine letzten Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergeben und dies war mir einfach zuviel des Guten!

lupus_maximus
26.07.2007, 11:24
Betrinkt sich ein Gast in einer Kneipe und der Wirt lässt den offensichtlich Volltrunkenen, der nicht mehr Herr seiner Sinne ist auf die Strasse torkeln dann steht er für die Folgen auch in der Verantwortung.
Steht er nicht!
Ich habe weder als Wirt oder sonst jemand, Verantwortung für den, außer meiner eigenen Familie!
Da hätte ich als Kaufmann auch die Verantwortung, wenn sich jemand auf Grund eines Kaufes bei mir, total überschuldet. So geht es jedenfalls nicht, die Verantwortung für die eigene Person auf andere abzuwälzen!

Mauser98K
26.07.2007, 11:35
Und ich wußte schon als Lehrling mit 17 Jahren, daß ich nicht den Rest meines Lebens Heizkörper schleppen, Mauerschlitze stemmen und Rohre biegen werde.

Meine Entscheidung habe ich noch nicht bereut.

lupus_maximus
26.07.2007, 11:42
Und ich wußte schon als Lehrling mit 17 Jahren, daß ich nicht den Rest meines Lebens Heizkörper schleppen, Mauerschlitze stemmen und Rohre biegen werde.

Meine Entscheidung habe ich noch nicht bereut.
Was man für einen Beruf ausübt, ist eigentlich nicht so wichtig, er muß aber gerne ausgeübt werden. Wenn einem der eigene Beruf nicht mehr gefällt, man morgens schon so einen Hals bekommt weil man auf diese Arbeit muß, sollte man etwas anderes machen. Ich habe die Berufsausübung nie von der Höhe des Einkommens abhängig gemacht. Was mir nicht gefallen hat, habe ich nicht ausgeführt und wenn es noch soviel Geld dafür gab!

Peaches
26.07.2007, 11:48
Steht er nicht!
Ich habe weder als Wirt oder sonst jemand, Verantwortung für den, außer meiner eigenen Familie!
Da hätte ich als Kaufmann auch die Verantwortung, wenn sich jemand auf Grund eines Kaufes bei mir, total überschuldet. So geht es jedenfalls nicht, die Verantwortung für die eigene Person auf andere abzuwälzen!

Die Gesetzeslage ist eine andere hier in diesem Lande.

Gründe endlich dein Neu-Germanien, dann können die Wirte dort machen, was sie wollen.

Misteredd
26.07.2007, 11:49
Steht er nicht!
Ich habe weder als Wirt oder sonst jemand, Verantwortung für den, außer meiner eigenen Familie!
Da hätte ich als Kaufmann auch die Verantwortung, wenn sich jemand auf Grund eines Kaufes bei mir, total überschuldet. So geht es jedenfalls nicht, die Verantwortung für die eigene Person auf andere abzuwälzen!

Du wirst das nie kapieren, oder?

Mauser98K
26.07.2007, 11:53
Was man für einen Beruf ausübt, ist eigentlich nicht so wichtig, er muß aber gerne ausgeübt werden. Wenn einem der eigene Beruf nicht mehr gefällt, man morgens schon so einen Hals bekommt weil man auf diese Arbeit muß, sollte man etwas anderes machen. Ich habe die Berufsausübung nie von der Höhe des Einkommens abhängig gemacht. Was mir nicht gefallen hat, habe ich nicht ausgeführt und wenn es noch soviel Geld dafür gab!

Nun, ich denke, daß zwischen den von Dir angeführten Aspekten ein Kompromiß gefunden werden muß.


Ist eine Arbeit gut bezahlt, darf sie auch schon mal unangenehm sein.

lupus_maximus
26.07.2007, 11:55
Du wirst das nie kapieren, oder?
Ich kapiere dies durchaus, diese Gesetzesvorlagen müssen trotzdem nicht mit meinem Rechtsempfinden übereinstimmen!
Auch Gesetzesvorlagen können absoluter Quatsch sein, wie man am § 130 sehr schön sehen kann!

Oder das unsinnige ADG.

Mauser98K
26.07.2007, 11:57
Steht er nicht!
Ich habe weder als Wirt oder sonst jemand, Verantwortung für den, außer meiner eigenen Familie!
Da hätte ich als Kaufmann auch die Verantwortung, wenn sich jemand auf Grund eines Kaufes bei mir, total überschuldet. So geht es jedenfalls nicht, die Verantwortung für die eigene Person auf andere abzuwälzen!

Lupus, wir reden hier von der sog. Garantenstellung.

Die hat der Wirt, der einen betrunkenen gast nicht weiter abfüllen darf ebenso, wie ein KFZ-Mechanikermeister, der einem Kunden kein Auto mit defekten Bremsen heraus geben darf.

Peaches
26.07.2007, 11:57
Ich kapiere dies durchaus, diese Gesetzesvorlagen müssen trotzdem nicht mit meinem Rechtsempfinden übereinstimmen!
Auch Gesetzesvorlagen können absoluter Quatsch sein, wie man am § 130 sehr schön sehen kann!

Oder das unsinnige ADG.

Schön, dass dein Rechtsempfinden nicht maßgeblich ist.

lupus_maximus
26.07.2007, 12:08
Lupus, wir reden hier von der sog. Garantenstellung.

Die hat der Wirt, der einen betrunkenen gast nicht weiter abfüllen darf ebenso, wie ein KFZ-Mechanikermeister, der einem Kunden kein Auto mit defekten Bremsen heraus geben darf.
Der Vergleich hinkt!
Es liegt nur in meiner Verantwortung einem Kunden kein defektes Auto auszuhändigen, daß ich nicht richtig repariert habe.
Soll ich etwa dem Kunden sein Auto nicht mehr aushändigen, obwohl ich festgestellt habe, daß die Bremsen nicht mehr funktionieren?
Schließlich kann der Kunde das Auto ja wieder zurückfordern, wenn er die Reparatur nicht ausführen will!
Nach der Garantenregelung dürfte ich das Auto ja garnicht mehr herausgeben, weil es verkehrsuntauglich ist. Dies geht mich genauso wenig an wie dies, daß einer mehr säuft als er vertragen kann!

lupus_maximus
26.07.2007, 12:11
Schön, dass dein Rechtsempfinden nicht maßgeblich ist.
Es ist mir bekannt, daß in diesem Land das Rechtsempfinden sehr stark verbogen ist und zwar zum negativen Sinn hin!

Mauser98K
26.07.2007, 12:38
Soll ich etwa dem Kunden sein Auto nicht mehr aushändigen, obwohl ich festgestellt habe, daß die Bremsen nicht mehr funktionieren?
Schließlich kann der Kunde das Auto ja wieder zurückfordern, wenn er die Reparatur nicht ausführen will!
Nach der Garantenregelung dürfte ich das Auto ja garnicht mehr herausgeben, weil es verkehrsuntauglich ist. Dies geht mich genauso wenig an wie dies, daß einer mehr säuft als er vertragen kann!

Das ist falsch!

Du darfst dem Kunden das Auto nicht zurückgeben, wenn er damit wegfahren will.
Lädt er es auf einen Hänger, ist das eine andere Sache.

lupus_maximus
26.07.2007, 12:44
Das ist falsch!

Du darfst dem Kunden das Auto nicht zurückgeben, wenn er damit wegfahren will.
Lädt er es auf einen Hänger, ist das eine andere Sache.
Es liegt nicht in meiner Verantwortung, wenn er es zurückhaben will. Es geht mich nichts an. Ich werde von niemandem dafür bezahlt, Aufgaben des Staates wahrzunehmen.

Misteredd
26.07.2007, 12:44
Nach der Garantenregelung dürfte ich das Auto ja garnicht mehr herausgeben, weil es verkehrsuntauglich ist. Dies geht mich genauso wenig an wie dies, daß einer mehr säuft als er vertragen kann!

Du würdest die also fahren lassen und damit eine unbestimmte Zahl von Menschen gefährden?

Tratschtante
26.07.2007, 12:46
Also bitte Leute, es geht hier nicht um Autos mit defekten Bremsen. Das wurde nur als Beispiel aufgeführt und muß nicht weiter erörtert werden.

lupus_maximus
26.07.2007, 12:48
Du würdest die also fahren lassen und damit eine unbestimmte Zahl von Menschen gefährden?
Falsch!
Ich gefährde die ja nicht und deshalb geht es mich nichts an!
Es mir natürlich klar, das meine Ansichten im Land der totalen Absicherungsmentalität fehl am Platze sind!

Misteredd
26.07.2007, 13:44
Falsch!
Ich gefährde die ja nicht und deshalb geht es mich nichts an!
Es mir natürlich klar, das meine Ansichten im Land der totalen Absicherungsmentalität fehl am Platze sind!

Du gefährdest, Da Du als Fachmann - sei es Wirt oder KfZ-Mechaniker die Gefahr klar siehst und sie verhindern kannst.

Du bist dann vor jedem Gericht dran und das vollkommen richtig.

lupus_maximus
26.07.2007, 14:45
Du gefährdest, Da Du als Fachmann - sei es Wirt oder KfZ-Mechaniker die Gefahr klar siehst und sie verhindern kannst.

Du bist dann vor jedem Gericht dran und das vollkommen richtig.
Tut mir leid, ich bin nur für meine eigenen Taten verantwortlich, nicht für die anderer!
Wenn ich dem Kunden sage, daß das Auto nicht mehr verkehrssicher ist und er fährt trotzdem, so werde ich ihn kaum daran hindern können, es sei denn mit Gewalt.
Dies darf man aber im Land der Pazifisten nicht. Also widersprecht euch nicht selber.

roxelena
26.07.2007, 15:05
Tut mir leid, ich bin nur für meine eigenen Taten verantwortlich, nicht für die anderer!
Wenn ich dem Kunden sage, daß das Auto nicht mehr verkehrssicher ist und er fährt trotzdem, so werde ich ihn kaum daran hindern können, es sei denn mit Gewalt.
Dies darf man aber im Land der Pazifisten nicht. Also widersprecht euch nicht selber.

Es ging um den Fall, dass sich ein sechzehnjähriger in einer Kneipe zuTode soff.


Der Wirt sitzt jetzt, aber nicht in der Kneipe

elas
26.07.2007, 15:50
Warum?
Weil er die Dummheit eines Deutschen ausgenutzt hat?
Zeigt als Deutsche einfach ein bißchen mehr Verstand, dann nutzt dies ein Türke auch nicht aus.
Inzwischen scheinen die Deutschen ja dümmer aus der Schule rauszukommen, als sie vor der Behandlung durch Doppelnamen-Tusnelden reingegangen sind!

Generell gilt da natürlich schon das jeder für sich selbst verantwortlich ist.
Aber Besoffene sind eben nicht mehr im Vollbesitz ihres Verstandes und brauchen deshalb einen gewissen Schutz und nicht noch die Hinterhältigkeit eines Wirtes ihn mit Alkohol zu Tode zu bringen.

lupus_maximus
26.07.2007, 16:05
Generell gilt da natürlich schon das jeder für sich selbst verantwortlich ist.
Aber Besoffene sind eben nicht mehr im Vollbesitz ihres Verstandes und brauchen deshalb einen gewissen Schutz und nicht noch die Hinterhältigkeit eines Wirtes ihn mit Alkohol zu Tode zu bringen.
Ich meine ja, daß es hier das Thema, ob jemand für andere verantwortlich ist!
Ich bezweifele dies!
Ich bin für meine Angehörigen verantwortlich, für sonst niemand!
Anderes Beispiel:
Zwei oder drei Erwachsene prügeln sich, warum soll ich mich da einmischen?
Wenns Musel oder ähnliche Ersatzdeutsche sind, interessiert mich dies nicht und wenn ich weiß daß es 68er Leerer sind, freut mich dies sogar.
Es ist dann die Retourkutsche für die 68er Blödheit. Sie sollen den Kelch auskosten bis zur Neige.
Wer den Schaden hat, braucht eben für den Spott nicht zu sorgen!

Peaches
27.07.2007, 00:32
Ich meine ja, daß es hier das Thema, ob jemand für andere verantwortlich ist!


Ja. Sicher. Nennt sich vielleicht auch einfach Menschlichkeit?



Ich bezweifele dies!


Ja, glaube ich.



Ich bin für meine Angehörigen verantwortlich, für sonst niemand!


Mehr würde dich sicher auch überfordern.



Anderes Beispiel:
Zwei oder drei Erwachsene prügeln sich, warum soll ich mich da einmischen?


Vielleicht weil du Zivilcourage hast?
Ach nee, also eher nicht...



Wenns Musel oder ähnliche Ersatzdeutsche sind, interessiert mich dies nicht und wenn ich weiß daß es 68er Leerer sind, freut mich dies sogar.
Es ist dann die Retourkutsche für die 68er Blödheit. Sie sollen den Kelch auskosten bis zur Neige.
Wer den Schaden hat, braucht eben für den Spott nicht zu sorgen!

Genau! Man sieht den Menschen ja auch immer genau an, wer oder was sie sind. Also lieber raushalten.
Politische Ressentiments als Begründung für Feigheit waren mir bisher neu.
Aber man lernt nie aus.

lupus_maximus
27.07.2007, 08:54
Ja. Sicher. Nennt sich vielleicht auch einfach Menschlichkeit?



Ja, glaube ich.



Mehr würde dich sicher auch überfordern.



Vielleicht weil du Zivilcourage hast?
Ach nee, also eher nicht...



Genau! Man sieht den Menschen ja auch immer genau an, wer oder was sie sind. Also lieber raushalten.
Politische Ressentiments als Begründung für Feigheit waren mir bisher neu.
Aber man lernt nie aus.
Feige sind die deutschen Pazifistenkinderchen, nicht wir Alten.
Da ich nicht weiß, ob da gerade ein linker Volltrottel verprügelt wird, halte ich mich raus, denn dann trifft es die Richtigen.
Zivilcourage habe ich früher immer gezeigt, als Deutschland noch Deutschland war, jetzt nicht mehr.
Dies ist nicht mehr mein Land, es ist eine Anhäufung von linken und ausländischen Dummköpfen, mehr nicht.

Jürgen Meyer
27.07.2007, 09:13
Feige sind die deutschen Pazifistenkinderchen, nicht wir Alten.
Da ich nicht weiß, ob da gerade ein linker Volltrottel verprügelt wird, halte ich mich raus, denn dann trifft es die Richtigen.
Zivilcourage habe ich früher immer gezeigt, als Deutschland noch Deutschland war, jetzt nicht mehr.
Dies ist nicht mehr mein Land, es ist eine Anhäufung von linken und ausländischen Dummköpfen, mehr nicht.



Allerdings hat die meiste Zeit die CDU regiert und das Land zu dem gemacht, was es ist und nicht die Linken

Die Massenarbeitslosigkeit und die hohe Staatsverschuldung hat in erster Linie die CDU zu verantworten

Jürgen

lupus_maximus
27.07.2007, 09:18
Allerdings hat die meiste Zeit die CDU regiert und das Land zu dem gemacht, was es ist und nicht die Linken

Die Massenarbeitslosigkeit und die hohe Staatsverschuldung hat in erster Linie die CDU zu verantworten

Jürgen
Wir haben nur noch linke Parteien in Deutschland, egal wie sie heißen!

Jürgen Meyer
27.07.2007, 09:25
Wir haben nur noch linke Parteien in Deutschland, egal wie sie heißen!

Du meinst, weil die Ex 68 er die SPD und die Grünen dominieren und die CDU das noch getoppt hat, indem sie eine ex Stalinistin zur CDU Vorsitzenden machte ?

Da kann was dran sein

Jürgen

Mauser98K
27.07.2007, 11:43
Es liegt nicht in meiner Verantwortung, wenn er es zurückhaben will. Es geht mich nichts an. Ich werde von niemandem dafür bezahlt, Aufgaben des Staates wahrzunehmen.

Erzähl das mal dem Staatsanwalt!

Der macht Dir die Pfeife an, das glaub mal!

lupus_maximus
27.07.2007, 11:49
Erzähl das mal dem Staatsanwalt!

Der macht Dir die Pfeife an, das glaub mal!

Ändert aber nicht meine Ansicht!
Ich bin nicht für andere verantwortlich!

Mauser98K
27.07.2007, 17:32
Ändert aber nicht meine Ansicht!
Ich bin nicht für andere verantwortlich!

Deine Meinung darfst Du ja auch haben, aber das Gesetz lautet anders.

lupus_maximus
27.07.2007, 17:40
Deine Meinung darfst Du ja auch haben, aber das Gesetz lautet anders.
Gesetze kann man auch aufheben!

roxelena
27.07.2007, 18:42
Gesetze kann man auch aufheben!

Die Versicherungen wären mit Sicherheit nicht dafür rechtliche Fakten zu schaffen wie du sie gerne hättest.

Du siehst, es gibt nicht nur moralische Bedenken gegen eine Änderung der Rechtslage

lupus_maximus
27.07.2007, 19:06
Die Versicherungen wären mit Sicherheit nicht dafür rechtliche Fakten zu schaffen wie du sie gerne hättest.

Du siehst, es gibt nicht nur moralische Bedenken gegen eine Änderung der Rechtslage
Eine Klarstellung!

Was in meiner Wirtschaft oder in meinem Betrieb passiert, darauf habe ich Einfluß und da bin ich auch verantwortlich, aber nicht über daß was außerhalb des Betriebes oder der Gaststätte geschieht.
Wenn einer besoffen nach dem Besuch meiner Gaststätte mit seinem Auto fortfährt, nicht mein Problem.

Wenn einer mit einem verkehrsuntüchtigen Auto weiterfährt, nicht mein Problem.
Da ändert auch eine Versicherung nichts daran.

Volkov
27.07.2007, 20:14
Naja, Komasaufen wird durch Flateratesaufen erst ermöglicht. Man sollte dieses verbieten, jedoch ist die Frage wie das kontrolliert werden soll.
So viele Ordungsamtangestellte haben wir dann auch nicht, aber es muss irgendwie gehen, wir können nicht hinnehmen dass die Jugend sich kaputtsäuft.

Asylbewerber
27.07.2007, 20:46
Alleine die Diskussion um das Komasaufen ist Zeitverschwendung. Die Bevölkerung wird so lange mit diesen Thema bombadiert bis sie nach neuen Gesetzen schreit/bettelt und weitere Einbussen ihrer Bürgerlichen Freiheiten - sofern diese überhaupt benötigt werden - mit offenen Armen begrüssen. Das bedeutet mittelfristig, dass die Polizei oder später vielleicht eine eigens eingerichtete Sittenüberwachungs- und Ordnungtruppe noch mehr in Dingen schnüffeln darf, welche ihnen ohnehin nichts angeht.

Tratschtante
27.07.2007, 21:29
Naja, Komasaufen wird durch Flateratesaufen erst ermöglicht. Man sollte dieses verbieten, jedoch ist die Frage wie das kontrolliert werden soll.
So viele Ordungsamtangestellte haben wir dann auch nicht, aber es muss irgendwie gehen, wir können nicht hinnehmen dass die Jugend sich kaputtsäuft.

Nanu Volkov, wieder da, wozu dann dieser Abschiedsthread? War das alles nur Show? Daß Du Dich verabschiedest und 2 Tage später wieder da bist. Also da sinkst Du in meiner Achtung doch beträchtlich. Schande über Dich. Wenn Du nächstes Mal gehen willst, bitte keinen Abschiedthread mehr. Geh einfach still und leise.

Tratschtante
27.07.2007, 21:31
Alleine die Diskussion um das Komasaufen ist Zeitverschwendung. Die Bevölkerung wird so lange mit diesen Thema bombadiert bis sie nach neuen Gesetzen schreit/bettelt und weitere Einbussen ihrer Bürgerlichen Freiheiten - sofern diese überhaupt benötigt werden - mit offenen Armen begrüssen. Das bedeutet mittelfristig, dass die Polizei oder später vielleicht eine eigens eingerichtete Sittenüberwachungs- und Ordnungtruppe noch mehr in Dingen schnüffeln darf, welche ihnen ohnehin nichts angeht.

Genau, da gehen die in Lokale und schnüffeln rum, wer Alkohol trinkt. Das wär nun wirklich das Letzte.

Blocksberg
27.07.2007, 22:03
Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, für das Wohl seines Volkes zu sorgen. Geldgeilen Wirten muss durch unangekündigte Alterskontrollen das Handwerk gelegt werden, damit sie endlich im Knast verschimmeln können. Wer nicht auf die Gesundheit seiner Gäste achtet, ist ein Schweinehund, in diesem Falle (welch' Zufall) ein Lämmerhund.

Mauser98K
28.07.2007, 01:28
Gesetze kann man auch aufheben!

Ja nee, iss klar!

Misteredd
28.07.2007, 10:43
Naja, Komasaufen wird durch Flateratesaufen erst ermöglicht. Man sollte dieses verbieten, jedoch ist die Frage wie das kontrolliert werden soll.
So viele Ordungsamtangestellte haben wir dann auch nicht, aber es muss irgendwie gehen, wir können nicht hinnehmen dass die Jugend sich kaputtsäuft.

Dann muss man die Strafen so was von abschreckend gestalten, dass das keiner mehr wagt.

Mauser98K
28.07.2007, 10:51
Genau, da gehen die in Lokale und schnüffeln rum, wer Alkohol trinkt. Das wär nun wirklich das Letzte.

Gibt es bei uns bereits. Da macht das Ordnungsamt zusammen mit der Polizei regelmäßige Kontrollen hinsichtlich des Jugendschutzgesetzes.

In den Kneipen gibt es wenige Verstöße, kein Wirt will seine Lizenz verlieren oder eine empfindliche Strafe bezahlen.
Das Problem ist das Rucksack- und Parkplatzsaufen, wobei sich die Jugendlichen an Tankstellen usw mit Bier und Schnaps eindecken und diese Getränke im Umfeld der Kneipen aus dem Rucksack heraus trinken.

Pascal_1984
28.07.2007, 13:40
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Alkoholmissbrauch-Flatrate-Partys;art126,2345278

Sollten Wirte mehr darauf achten, daß Jugendliche nicht soviel trinken?
Tatsache ist, immer mehr Jugendliche weichen heute auf Tankstellen aus, um sicht Alkohol zu besorgen. Wie kann man dieses Problem in den Griff bekommen?

Insbesondere sollten Wirte 16-jährige Schüler nicht zum Wetttrinken herausfordern und dann auch noch selbst nur Wasser trinken! Dieser sog. "Wirt" soll im Knast verrotten!!!

Mauser98K
28.07.2007, 13:59
Insbesondere sollten Wirte 16-jährige Schüler nicht zum Wetttrinken herausfordern und dann auch noch selbst nur Wasser trinken! Dieser sog. "Wirt" soll im Knast verrotten!!!

Vergleichbares wird passieren.

Ich schätze mal, daß er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu ein paar Jahren verdonnert wird.

Pascal_1984
28.07.2007, 14:07
Vergleichbares wird passieren.

Ich schätze mal, daß er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu ein paar Jahren verdonnert wird.

Und ich hoffe es von ganzen Herzen! Die Drec*sa* sollte nie mehr freikommen!

Volkov
28.07.2007, 14:07
Nanu Volkov, wieder da, wozu dann dieser Abschiedsthread? War das alles nur Show? Daß Du Dich verabschiedest und 2 Tage später wieder da bist. Also da sinkst Du in meiner Achtung doch beträchtlich. Schande über Dich. Wenn Du nächstes Mal gehen willst, bitte keinen Abschiedthread mehr. Geh einfach still und leise.

Nun, es war eigentlich keine Show. Nur haben die Fans überhand genommen :)

Volkov
28.07.2007, 14:08
Dann muss man die Strafen so was von abschreckend gestalten, dass das keiner mehr wagt.

Jo, über das Maß habe4 ich mir da noch keine Gedanken gemacht.
Aber eins kann man mit Sicherheit sagen: Haft-Strafe wäre das härteste. Könnten 2 bis 3 Jahre hart genug sein ?

Mauser98K
28.07.2007, 14:29
Und ich hoffe es von ganzen Herzen! Die Drec*sa* sollte nie mehr freikommen!

Mehr als etwa 6 Jahre wird er nicht kriegen, schätze ich.

Pascal_1984
28.07.2007, 14:34
Mehr als etwa 6 Jahre wird er nicht kriegen, schätze ich.

Ist anzunehmen! Wie schön gesagt, er SOLLTE nie mehr freikommen! Aber unsere lasche Gesetzgebung ist ja grundsätzlich verbrecherfreundlich! Korrupte Schweine, Vergewaltiger und Mörder bekommen weniger, als Halbstarke die irgendwelchen dumpfen rechten Parolen skandieren!

Volkov
28.07.2007, 15:04
Ist anzunehmen! Wie schön gesagt, er SOLLTE nie mehr freikommen! Aber unsere lasche Gesetzgebung ist ja grundsätzlich verbrecherfreundlich! Korrupte Schweine, Vergewaltiger und Mörder bekommen weniger, als Halbstarke die irgendwelchen dumpfen rechten Parolen skandieren!

Zustimmung im Allgemeinen.
Sage immer wieder: Scheiß aufs Geld. Ein menschen kann es nicht ersetzen !
6 Jahre sind für einen Wirt der Komasaufen erlaubt auch ordentlich. Sogar besser als nur 2 bis 3 Jahre !

Misteredd
28.07.2007, 17:31
Jo, über das Maß habe4 ich mir da noch keine Gedanken gemacht.
Aber eins kann man mit Sicherheit sagen: Haft-Strafe wäre das härteste. Könnten 2 bis 3 Jahre hart genug sein ?

Wie wäre es mit lebenslangem Entzug der Gaststättenerlaubnis und dem Verbot, jemals wieder im Gastgewerbe tätig zu werden?

Nur wenn jemand geschäfigt werden würde, wäre ich für angemessene Haftstrafen, jeweils ohne Bewährung.

Arminius66
28.07.2007, 18:15
In Amerika müssen die Wirte in manchen Bundesstaaten Alkohollizenzen erwerben, die relativ teuer sind. Verstößt der Wirt gegen die Jugendschutzauflagen ist die Lizenz futsch und das Geld!
Deswegen muß man meist am Eingang den Ausweis vorzeigen und wer älter als 18 ist bekommt einen Stempel auf die Pranke!

Das wäre ja auch ein Gesetzesverstoß, denn in den meisten Bundesstaaten, darf man unter 21 garnicht in die Kneipe oder Disco

Staatsfeind
30.07.2007, 18:00
Jeder ist ab einem gewissen Alter für sich selbst verantwortlich.
Natürliche Auslese.

Misteredd
30.07.2007, 19:13
Jeder ist ab einem gewissen Alter für sich selbst verantwortlich.
Natürliche Auslese.

Wenn Du aber knallebesoffen bist, dann bist Du nicht mehr Du selbst!

Unter Umständen bist Du dann schuldunfähig, gemindert schuldfähig oder alkoholbedingt auf dem Weg zum Tod oder alles zusammen.

martin53
30.07.2007, 19:19
Wenn Du aber knallebesoffen bist, dann bist Du nicht mehr Du selbst!

Unter Umständen bist Du dann schuldunfähig, gemindert schuldfähig oder alkoholbedingt auf dem Weg zum Tod oder alles zusammen.

Wenn ich hier so manchen, der mit "n" anfängt und mit "azis" aufhört, als solchen bezeichne, bin ich dann auch gemindert schuldfähig ?

Tosca
30.07.2007, 20:49
Juristisch mag das so sein. Ich kann aber den Jugendlichen selber nicht von einer moralischen Teilschuld freisprechen. Nicht mal dann, wenn er bedauerlicherweise bei diesem Irrsinn das Leben verloren hat. Wenn ich das nämlich tue, müßte ich konsequenterweise schlußfolgern, daß man Jugendliche gar nicht mehr auf die Straße lassen darf, denn irgendeine Gefahr lauert immer irgendwo. Damit ist aber niemandem geholfen.
Daß man den Wirt milde behandeln soll, habe ich nicht gesagt!

Richtig, so sehe ich das auch. Sicher, der Wirt hat den Jungen abgefüllt, davon gehe ich auch aus. Die Gründe dafür kenne ich nicht, daher mutmaße ich auch nicht, aber ein 16-jähriger muss schon mal ohne Kindermädchen auf die Straße können. Und wenn ihn dann sein Weg in die Kneipe führt, wo er nix besseres zu tun hat, als sich in Koma zu saufen, da ist er selber nicht unschuldig.

Wie gesagt, der Wirt hat seine Pflichten sehr stark vernachlässigt, er hat sogar dazu beigetragen, dass der Junge sich zu Tode trank. Dafür wird er sich vor einem gericht verantworten müssen. Aber er trägt nicht die alleinige Schuld, oder nahm er einen Trichter und füllte den Jugendlichen den Schnaps mit Gewalt ein?

Tosca
30.07.2007, 20:51
Nein!
Die Wahl Beamter zu werden hatte ich auch!

Ich hatte aber immer das Ziel, schon als Lehrling, Unternehmer mit eigenen Betrieb zu werden und dies hatte ich erreicht.
Der Herzinfarkt war allerdings nicht geplant!
Wahrscheinlich habe ich 1993 mich innerlich zu stark über die Regulierungswut der deutschen Beamten aufgeregt und dies gab dann den Herzinfarkt. Die wollten zu diesem Zeitpunkt meine letzten Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergeben und dies war mir einfach zuviel des Guten!

Wie alt warst du beim Infarkt?

Tosca
30.07.2007, 20:52
Steht er nicht!
Ich habe weder als Wirt oder sonst jemand, Verantwortung für den, außer meiner eigenen Familie!
Da hätte ich als Kaufmann auch die Verantwortung, wenn sich jemand auf Grund eines Kaufes bei mir, total überschuldet. So geht es jedenfalls nicht, die Verantwortung für die eigene Person auf andere abzuwälzen!

Es sit etwas anderes, ob ich meine Vermögensverhältnisse falsch einschätze, oder ob mir jemand noch fleissig Alkohol gibt, wenn ich den kanal schon lange voll habe. Genau in diesen Moment handelt der andere verantwortungslos.

Tosca
30.07.2007, 20:56
Es liegt nicht in meiner Verantwortung, wenn er es zurückhaben will. Es geht mich nichts an. Ich werde von niemandem dafür bezahlt, Aufgaben des Staates wahrzunehmen.

Lupus, du kannst dir die Gesetze nicht so hinbiegen, wie sie dir gefallen, das geht halt nicht.

Tosca
30.07.2007, 21:00
Ich meine ja, daß es hier das Thema, ob jemand für andere verantwortlich ist!
Ich bezweifele dies!
Ich bin für meine Angehörigen verantwortlich, für sonst niemand!
Anderes Beispiel:
Zwei oder drei Erwachsene prügeln sich, warum soll ich mich da einmischen?
Wenns Musel oder ähnliche Ersatzdeutsche sind, interessiert mich dies nicht und wenn ich weiß daß es 68er Leerer sind, freut mich dies sogar.
Es ist dann die Retourkutsche für die 68er Blödheit. Sie sollen den Kelch auskosten bis zur Neige.
Wer den Schaden hat, braucht eben für den Spott nicht zu sorgen!

Nach deiner Definition währest du auch für deine Angehörigen nicht verantwortlich. Lupus, ich glaube, du bist ganz schön egoistisch.

Misteredd
31.07.2007, 09:20
Es sit etwas anderes, ob ich meine Vermögensverhältnisse falsch einschätze, oder ob mir jemand noch fleissig Alkohol gibt, wenn ich den kanal schon lange voll habe. Genau in diesen Moment handelt der andere verantwortungslos.

Es ist genau andersherum. Du als total stracke Person handelst ohne jede Verantwortung, bist schuldunfähig.

Der der Dich abfüllt trägt seine Verantwortung, weil es Dich mittelbar vergiftet. Dafür soll er auch gerade stehen.

Staatsfeind
31.07.2007, 20:16
Ich bin sowieso Straf Unfähig da Ich ne schwere Kindheit hatte aber Spaß beiseite ;) :D
Keiner zwingt die Leute zu saufen da Ich "Gruppenzwang" nicht akzeptier als Rechtfertigung für Alk Exesse, jeder ist über seines Körpers selber herr mit Ausnahme von Krankheiten wie Krebs, Skoliose, Morbus Scheuermann, Diabetis ect.
Wer sich Tod säuft ist halt weg vom Fenster.

Ganjasmoker
31.07.2007, 20:40
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Alkoholmissbrauch-Flatrate-Partys;art126,2345278

Sollten Wirte mehr darauf achten, daß Jugendliche nicht soviel trinken?
Tatsache ist, immer mehr Jugendliche weichen heute auf Tankstellen aus, um sicht Alkohol zu besorgen. Wie kann man dieses Problem in den Griff bekommen?

Das Problem lässt sich mit einem Alkoholverbot und der Legalisierung von Cannabis lösen.

lupus_maximus
31.07.2007, 20:45
Wie alt warst du beim Infarkt?
52 Jahre, also im besten Mannesalter!

Deutschistan
02.08.2007, 00:27
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Alkoholmissbrauch-Flatrate-Partys;art126,2345278

Sollten Wirte mehr darauf achten, daß Jugendliche nicht soviel trinken?
Tatsache ist, immer mehr Jugendliche weichen heute auf Tankstellen aus, um sicht Alkohol zu besorgen. Wie kann man dieses Problem in den Griff bekommen?

einfach Alkohol ganz verbieten....... wie der Islam nunmal vorschreibt. Sollte ins GG :)