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Vollständige Version anzeigen : Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!



haihunter
09.08.2007, 14:04
Es wird immer schlimmer: in Zweibrücken hat das Oberlandesgericht nach iranischem Recht entschieden!

http://de.news.yahoo.com/ap/20070809/tpl-iranerinnen-knnen-brautgeld-in-deuts-cfb2994_1.html

Wann wacht der deutsche Michel denn endlich mal auf und beendet diese ätzende Ver- und Überfremdung der deutschen Gesellschaft?? Es reicht jetzt!

Hexenhammer
09.08.2007, 14:06
Der deutsche Michel ist schon aufgewacht, aber er hat schlechte Karten, da er gegen seine Regierung kämpfen muß.

klartext
09.08.2007, 14:07
Scheint eine rechtliche Leiche zu sein, die noch nicht entsorgt ist, eine Veinbarung von 1929 zwischen dem deuschen Reich und dem persischen Kaiserreich.
Hört sich eher wie ein Witz an, aber die Gerichte sind an geltendes Recht gebunden. Da ist die Politik gefragt.

Kronauer
09.08.2007, 14:12
«Grundlage der Entscheidung ist ein Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929, das immer noch gilt»

Häääääää? Bin ich im falschen Film oder was?????

pernath
09.08.2007, 14:15
.. in Zweibrücken hat das Oberlandesgericht nach persischem Recht entschieden!...

Nach Korrektur deiner Aussage ist es richtig, gilt auch für den Strangtitel.


PS:
Die heutige Konkursordnung ist - natürlich mit einigen Änderungen - das älteste geltende Gesetz in Deutschland. Seit 1877 werden Konkurse auf der Grundlage dieses Gesetzes abgewickelt.

Quelle (http://www.tyskret.com/deutsch/handel/insode.html)

Kronauer
09.08.2007, 14:20
Persien gibt es nicht mehr - das Deutsche Reich ist nicht Handlungsfähig!
Was soll also dieses antiquierte Abkommen noch?

Hofer
09.08.2007, 14:28
Deutschland: Muslimen ist die Vielehe auch bei Sozialhilfebezug gestattet


Mehrfach schon haben wir darüber berichtet, dass die Vielehe (Polygamie) bei Muslimen in der Bundesrepublik Deutschland gestattet ist, wenn sie legal nach ausländischem Recht geschlossen wurde.

In Deutschland lebende Zweit- und Drittfrauen haben demnach Anspruch etwa auf Vollversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - ohne einen Cent dafür zu bezahlen.

Nachdem wir darüber berichteten, behaupteten Politiker, das spiele in der Realität "keine Rolle". Wir erhalten nun jedoch Zuschriften, die belegen, dass die Zweitehe von Muslimen selbst dann anerkannt wird, wenn die Zweitfrau von Sozialhilfe lebt.

Dazu gibt es etwa eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, wonach der 10. Senat am 12. März 2004 im Namen des Volkes entschieden hat - Leitsatz: "Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen." (Quelle: Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.03.2003 - 10 A 11717/03.OVG im Internet im vollen Wortlaut unter asyl.net ). Die Vielehe ist in der Bundesrepublik Deutschland für Nicht-Muslime verboten.
http://www.akte-islam.de/3.html


http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2004/M-4/4949.doc

ein Kommentar erspar ich mir

Ein Moslem, 4 Ehefrauen, Sozialamt muß zahlenMathias Rohe: Rechtswissenschaftler

Aus einem Interview mit dem Rechtswissenschaftler

"Im Koran ist auch die Polygamie anerkannt. Ein Mann darf bis zu vier Frauen heiraten. Wie reagiert deutsches Recht hierauf?

Die Mehrehe wird akzeptiert, wenn sie schon vor der Einreise nach Deutschland wirksam geschlossen wurde. Grundsätzlich werden dann auch von den deutschen Behörden mehrere Frauen als Ehefrauen des Mannes angesehen. Es wäre ja auch nicht besonders frauenfreundlich, wenn das deutsche Recht ihn zwingen würde, die anderen Frauen zu verstoßen, die sich in ihrer Lebensplanung auf diese Konstellation eingestellt haben.

Und was gilt, wenn die Mehrehe erst in Deutschland geschlossen werden soll?

Dies ist nicht möglich. Dem steht das deutsche Verständnis der Ehe als Verbindung eines Mannes und einer Frau entgegen.

Was gilt im Falle einer Mehrehe, wenn der Mann stirbt? Haben dann alle Frauen Anspruch auf Witwenrente oder nur eine?

Alle Frauen haben einen Anspruch, aber nur anteilsmäßig. Denn auch in einem Herkunftsland ohne Rentenversicherung hätten sie das Vermögen des gestorbenen Mannes unter sich aufteilen müssen. Wenn für die einzelne Frau nach Aufteilung der Rentenansprüche weniger als das Existenzminimum verbleibt, muss aber die Sozialhilfe einspringen."

Prof. Dr. Rohe ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Fürth. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem die rechtlichen Perspektiven des Islam in Deutschland und Europa.

Seit Anfang 2001 wirkt er zusätzlich im Nebenamt als Richter am Oberlandesgericht Nürnberg.

http://www.alumni-erlangen.de/abend-rohe-1.htm#treffpunkt

haihunter
09.08.2007, 14:29
Der deutsche Michel ist schon aufgewacht, aber er hat schlechte Karten, da er gegen seine Regierung kämpfen muß.

Ja, Du hast leider Recht: der deutsche Michel muß sich so langsam mal, auf demokratische Art und Weise natürlich, gegen seine eigene Regierung stellen! Und nein, Du hast nicht Recht: der deutsche Michel verharrt immer noch im Tiefschlaf! Leider!

giggi
09.08.2007, 14:35
Die Deutschen wachen erst auf, wenn sie die Invasion zu spüren bekommen.Denn die meisten haben ihre Denkfähigkeit verloren und erkennen erst dann die Gefahr, wenn es weh tut.

pernath
09.08.2007, 14:38
Persien gibt es nicht mehr - das Deutsche Reich ist nicht Handlungsfähig!
Was soll also dieses antiquierte Abkommen noch?


Es dürften noch mehr überholte Gesetze existieren als dieses.

Pidder Lüng
09.08.2007, 15:07
Das iranische Recht ist doch in dem Fall sehr nett. Seien die 1.000 Goldmünzen dem Frauchen gegönnt! :)

Der Ehemann hat wohl nicht damit gerechnet, dass es diese alte Vereinbarung zwischen Deutschland und Persien gibt. Der schaut jetzt bestimmt ziemlich bedrippelt aus der Wäsche. :hihi: :hihi: :hihi:

haihunter
09.08.2007, 15:11
Das iranische Recht ist doch in dem Fall sehr nett. Seien die 1.000 Goldmünzen dem Frauchen gegönnt! :)

Der Ehemann hat wohl nicht damit gerechnet, dass es diese alte Vereinbarung zwischen Deutschland und Persien gibt. Der schaut jetzt bestimmt ziemlich bedrippelt aus der Wäsche. :hihi: :hihi: :hihi:

Es ist mir egal, um was es da ging! Tatsache ist, daß hier nach iranischem Recht geurteilt wurde! Das ist für mich ein Skandal, denn wenn's so weitergeht, führen wir hier auch bald mal 'ne nette Steinigung durch oder hängen Minderjährige an einem Kran auf!

Pidder Lüng
09.08.2007, 15:13
Da fällt mir ein, kann man eigentlich noch das "Kranzgeld" einfordern, wenn eine Maid entjungfert und dann nicht geheiratet wird ?(

McDuff
09.08.2007, 15:18
Der deutsche Michel ist schon aufgewacht, aber er hat schlechte Karten, da er gegen seine Regierung kämpfen muß.

:top: Absolut richtig germane

zitronenclan
09.08.2007, 15:29
Da fällt mir ein, kann man eigentlich noch das "Kranzgeld" einfordern, wenn eine Maid entjungfert und dann nicht geheiratet wird ?(

Wurde vor zig Jahren abgeschafft.

Im übrigen kenne ich eine Deutsche die mit einem Pakistani verh. war. Die bekam auch ihre "Morgengabe" ausbezahlt, war eine art Ehevertrag.
Mich hatte es gefreut, der Kotzbrocken hatte sie vermutlich nur geh. damit er Asyl bekam und trotz guten Verdienst gab er ihr gerade so wenig Geld, das sie und die Kinder gerade nicht verhungerten.
Er sah eigentlich gut aus, obwohl mein Typ wäre er nicht gewesen.
Ach ja, sie erzählte mal nach dem Geschlechtsverkehr hat er immer wie ein "Wilder" gebetet. Hatte wohl Angst vor seinem Gott weil er mit einer Andersgläubigen Sex hatte.
Das gab ihr dann den Rest. :) :) :D
Später hat er dann eine Frau aus seiner Heimat geheiratet.
Das Hauptproblem ist, das diese Menschen aus einem gänzlich anderem Kulturkreis kommen und mit ihren "alten Zopf" weitermachen.

Volkov
09.08.2007, 15:37
Hört sich eher wie ein Witz an, aber die Gerichte sind an geltendes Recht gebunden. Da ist die Politik gefragt.

Genau. Und wenn dieses Recht das so vorsieht können wir hier ewig rumquacken. Man könnte Volksbegehren und Petitionen veranstalten um das zu ändern oder die Politiker ändern die Gesetze mal von selbst.
Oder: Das deutsche Gericht muss mit den Iranern kommunizieren um den Ehestreit soweit die Zuständigkeit schlichten. Typisch deutsches Zuständigkeitschaos.

zitronenclan
09.08.2007, 15:43
Sie heiratete anschließend einen Portogiesen, sah auch gut aus der Typ, war aber noch schlimmer als der Pakistani, er mißbrauchte ihre jüngere Tochter und wanderte in den Knast.
Naja sie ist halt ein dummes Huhn aber ab 25 findet man in D kaum mehr einen passenden Ehemann, besonders wenn Frau Kind/er mitbringt. Wärend dieses in den USA überhaupt kein Problem ist, dort ist es normal das gesch. Frauen oder Männer Kind/er haben.

-jmw-
09.08.2007, 15:44
[COLOR="Blue"]Es ist mir egal, um was es da ging! Tatsache ist, daß hier nach iranischem Recht geurteilt wurde! Das ist für mich ein Skandal
Wir merken uns alle: Für haihunter ist es ein Skandal, wenn der deutsche Staat geschlossene Verträge einhält. :D


denn wenn's so weitergeht, führen wir hier auch bald mal 'ne nette Steinigung durch oder hängen Minderjährige an einem Kran auf!
Ach, komm, bitte, das ist doch Blödsinn und das weisst Du auch!
Wir haben keinerlei Verträge dererlei Art und also hat das mit dem aktuellen Fall garnix, aber auch garnix zu tun!

Felixhenn
09.08.2007, 16:36
Es wird immer schlimmer: in Zweibrücken hat das Oberlandesgericht nach iranischem Recht entschieden!

http://de.news.yahoo.com/ap/20070809/tpl-iranerinnen-knnen-brautgeld-in-deuts-cfb2994_1.html

Wann wacht der deutsche Michel denn endlich mal auf und beendet diese ätzende Ver- und Überfremdung der deutschen Gesellschaft?? Es reicht jetzt!

Und wo ist da Iranisches Recht? Die haben da einen Vertrag (juristisch: zweiseitiges Rechtsgeschäft) abgeschlossen und das hat auf der ganzen Welt zu gelten. Wenn Du in den Iran gehst und Dir ein paar Schuhe kaufst und bezahlst, kann die der Verkäufer nicht mehr zurückfordern, auch nicht wenn Du in Deutschland bist.

Das ist ganz klar Deutsches Recht, auch wenn das ein Reporterhirn nicht verstehen mag.

Madday
09.08.2007, 16:46
«Grundlage der Entscheidung ist ein Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929, das immer noch gilt», sagte Gerichtssprecher Harald Jenter der AP.

Wo ist das Problem?

DerDemokrat
09.08.2007, 20:58
Da die Entscheidung auf einer Rechtsgrundlage beruht ist die Welt in Ordnung, kein Grund zur islamophobischen Panik. Es gibt nunmal für viele Dinge steinalte gesetzliche Regelungen und internationale Verträge. So beruht unser z.B. Handelsgesetzbuch im wesentlichen auf Rechtsnormen und der Fassung des 19. Jahrhunderts. Es gibt dort eine Mehrzahl an Paragrafen, die noch UNVERÄNDERT sind. Ähnliches gilt für das Bürgerliche Gesetzbuch... dieses wurde allerdings 2003 wenigstens etwas reformiert.

sparty2
10.08.2007, 08:18
In Deutschland lebende Zweit- und Drittfrauen haben demnach Anspruch etwa auf Vollversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - ohne einen Cent dafür zu bezahlen.


Bisher waren gerade mal 50-60 Fälle bekannt in denen Zweit- und Drittfrauen mitversichert waren.
Seit April 2005 sind Zweit- und Drittfrauen nicht mehr mitversichert. (Quelle, Seite 20 (http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/europa/dokumente/dl2/EUREPORTsocial_4-5_2005.pdf)).

Also wieder runter mit dem Blutdruck... :]

sparty2

Nephtys
10.08.2007, 09:42
Sie heiratete anschließend einen Portogiesen, sah auch gut aus der Typ, war aber noch schlimmer als der Pakistani, er mißbrauchte ihre jüngere Tochter und wanderte in den Knast.
Naja sie ist halt ein dummes Huhn aber ab 25 findet man in D kaum mehr einen passenden Ehemann, besonders wenn Frau Kind/er mitbringt. Wärend dieses in den USA überhaupt kein Problem ist, dort ist es normal das gesch. Frauen oder Männer Kind/er haben.

Nunja in den USA ist vieles anders, aber gut finde ich das nicht. Es liegt auch sehr an den frauen da sie als gebrannte Kinder mit viel Erfahrung danach die Eierlegende Wollmilchsau suchen und keinerlei Risiko mehr eingehen wollen. Da sage ich nur selbsts chuld.
Unflexibel sind sie dazu auch noch. "Ich hab die Kinder alleine durchgebracht du ahst mir garnichts zu sagen".

Zuviel starke Frau führt eben zur Einsamkeit damit müssen sie klarkommen.

ein dickes SELBST SCHULD!

franek
10.08.2007, 10:34
Es wird immer schlimmer: in Zweibrücken hat das Oberlandesgericht nach iranischem Recht entschieden!

http://de.news.yahoo.com/ap/20070809/tpl-iranerinnen-knnen-brautgeld-in-deuts-cfb2994_1.html

Wann wacht der deutsche Michel denn endlich mal auf und beendet diese ätzende Ver- und Überfremdung der deutschen Gesellschaft?? Es reicht jetzt!

Ist das iranische Recht nicht viel härter als das hiesige? :D

Alfred
10.08.2007, 11:38
Wo ist das Problem?

Das Deutsche Reich gibt es nicht mehr , und das Persische auch nicht mehr.
Insofern ist das schon bedenklich.

Brimborium
10.08.2007, 11:41
Gerichte ziehen lieber eine - wenn auch uralte - Regelung heran, als Neuland zu betreten.

Kein Richter bietet gerne Anlass zur Revision.

Walter Hofer
10.08.2007, 12:01
Bisher waren gerade mal 50-60 Fälle bekannt in denen Zweit- und Drittfrauen mitversichert waren.
Seit April 2005 sind Zweit- und Drittfrauen nicht mehr mitversichert. (Quelle, Seite 20 (http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/europa/dokumente/dl2/EUREPORTsocial_4-5_2005.pdf)).

Also wieder runter mit dem Blutdruck... :]

sparty2

Joachim Hofer hängt gerne an den alten, überholten Meldungen.
Wäre der Sachverhalt heute noch so, wäre längst geklagt worden.

Madday
10.08.2007, 12:02
Das Deutsche Reich gibt es nicht mehr , und das Persische auch nicht mehr.
Insofern ist das schon bedenklich.

Das Abkommen ist immer noch in Kraft, somit wurde gesetzlich gehandelt.

Alfred
10.08.2007, 12:11
Das Abkommen ist immer noch in Kraft, somit wurde gesetzlich gehandelt.

Wie kann etwas in Kraft sein wenn beide Partner nicht mehr existieren?

haihunter
10.08.2007, 12:25
Wir merken uns alle: Für haihunter ist es ein Skandal, wenn der deutsche Staat geschlossene Verträge einhält. :D

Daß du ein Dummschwätzer bist, mußt Du uns nicht mit jedem Deiner Beiträge auf's Neue beweisen! Ist allmählich hier bekannt! :hihi:


Ach, komm, bitte, das ist doch Blödsinn und das weisst Du auch!
Wir haben keinerlei Verträge dererlei Art und also hat das mit dem aktuellen Fall garnix, aber auch garnix zu tun!

Das hat nix mit Verträgen zu tun, sondern einfach damit, daß ein deutsches Gericht iranisches Recht angewandt hat! Und Steinigungen und Hinrichtungen von Minderjährigen sind nach iranischem Recht nun mal auch okay! Ihr Multikulti-Deppen macht vor allem die Augen zu und heult dann auf, wenn es zu spät ist!

Madday
10.08.2007, 13:28
Wie kann etwas in Kraft sein wenn beide Partner nicht mehr existieren?

Das mußt Du dem Gerichtssprecher Harald Jenter der AP fragen.

Virgo
10.08.2007, 13:30
Es wird immer schlimmer: in Zweibrücken hat das Oberlandesgericht nach iranischem Recht entschieden!

http://de.news.yahoo.com/ap/20070809/tpl-iranerinnen-knnen-brautgeld-in-deuts-cfb2994_1.html

Wann wacht der deutsche Michel denn endlich mal auf und beendet diese ätzende Ver- und Überfremdung der deutschen Gesellschaft?? Es reicht jetzt!

Was bitte stört Dich daran? Bist Du daran beteiligt? NEIN! Dann steck Deine Nase da auch nicht rein aber von einem Rechten ist ja auch nicht mehr zu erwarten, Ihr seid ja gegen alles, was nicht wie Eure große Liebe Onkel A aussieht obwohl auch dessen Idiologie völlig ins Hirn geschissen war. Der fand ja alles toll was "ARISCH" war, und wie war er selbst, genau das Gegenteil.

Also wander aus wenns Dir nicht passt und hetz da rum!

Virgo
10.08.2007, 13:32
Es ist mir egal, um was es da ging! Tatsache ist, daß hier nach iranischem Recht geurteilt wurde! Das ist für mich ein Skandal, denn wenn's so weitergeht, führen wir hier auch bald mal 'ne nette Steinigung durch oder hängen Minderjährige an einem Kran auf!

Ja und die ersten mitr denen das gemacht werden müsste, ist die braune Brühe und alles was dazu gehört:cool2:

Nephtys
10.08.2007, 14:28
Ja und die ersten mitr denen das gemacht werden müsste, ist die braune Brühe und alles was dazu gehört:cool2:

Braune Brühe...mir kommen die Tränen....

Dein opa war mit dem von Walter Hofer wohl auch KZ Aufseher...anders kann sich der Selbsthass ja nicht erklären...

Apropo ab einem IQ von >80 gilt man als leicht Behindert, solltest du mal überprüfen lassen.?(

GraveDigger
28.09.2007, 11:54
Ja und die ersten mitr denen das gemacht werden müsste, ist die braune Brühe und alles was dazu gehört:cool2:

Warum sollen die ganzen Türken und Afrikaner denn gesteinigt und erhängt werden - ist Deine Meinung nicht menschenverachtend nur weil sie eine etwas braunere Hautfarbe haben ( bist du da nicht eventuell selbst mit dran )