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Vollständige Version anzeigen : Fühlt ihr euch durch den §130 diskriminiert?



Haloperidol
27.09.2007, 14:12
Nachdem sich Irmingsul folgend über den §130 geäußert hat:


Wurde auch langsam Zeit, daß sich jemand gegen diesen Geßlerhut, in Form des § 130, zur Wehr setzt. Dieser diskriminiert alle Deutschen.

stellt sich die Frage, ob es nur ihm so geht, dass er sich durch diesen Paragraphen diskriminiert fühlt. Daher diese kleine Umfrage.

Peaches
27.09.2007, 14:15
Nein, er betrifft mich nicht.

Felidae
27.09.2007, 14:16
Warum sollte er mich diskriminieren?

George Rico
27.09.2007, 14:19
Nein, denn er betrifft mich nicht. Dennoch plädiere ich für seine Abschaffung, da dieser Paragraph in meinen Augen mit einem der elementarsten Grundrechte, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, nicht vereinbar ist.


---

Drosselbart
27.09.2007, 14:20
Ein guter Demagoge erreicht eine wesentlich bessere Wirkung, wenn er sich nicht so dumpf und einfältig ausdrückt, daß er voll in die Falle des 130 tappt.

Der heutige 130 dient also nur der Ausbildung und Fähigkeiten-Vervollkommnung von angehenden Demagogen und ist nicht geeignet Demagogie zu bekämpfen.

Im Gegenteil das Ganze ist nur ein Fitnessprogramm für "Systemfeinde". Dank - hoffentlich ungewollter - staatlicher Hilfestellung werden die immer gewiefter.

Deutschmann
27.09.2007, 14:35
Also, auf Grund der Tatsache dass ich jede meiner Aussage 3 x auf politische Korrektheit überprüfen muss um nicht einen anderen ungewollt zu Deskreditieren oder zu Beleidigen, fühle ich mich schon schlechter gestellt gegenüber denen, die ganz unverholen zum Kampf gegen die "Ungläubigen" aufrufen.

Und sollte ich die Fragestellung falsch verstanden haben, hier eine Alternative:

Ja, ich gehöre zu einer Bevölkerungsgruppe gegen die das ganze Jahr über von bestimmten Gruppen zum Kampf aufgerufen wird X(

Walter Hofer
27.09.2007, 14:44
Nein, er betrifft mich nicht.

mich auch nicht, wohl aber die Braunhemden im Forum!

Drosselbart
27.09.2007, 14:52
mich auch nicht, wohl aber die Braunhemden im Forum!


Auf halbe Hemden wie die Walter-Truppe hätte eigentlich der § 65 StGB ( Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt ) Anwendung finden müssen, aber wohlweislich haben den die Roten wegfallen lassen.

derNeue
27.09.2007, 15:24
Der Begriff "Diskriminierung" ist schon eine starke Verharmlosung.
Der §130 hat in Bezug auf den HC die Funktion eines mittelalterlichen Glaubenzwangs, bei dessen Ablehnung nicht die Diskriminierung sondern die staatliche Verfolgung droht.
Die Behauptung, ein wegen seiner geschichtlichen Meinung verhafteter Revisionist werde "diskriminiert", stellt schon eine Verharmlosung des Unrechts dar.

ochmensch
27.09.2007, 15:32
Ja, sicher. Der §130 schränkt mich als Deutschen in meiner freien Meinungsäusserung ein. Dabei geht´s nicht darum, ob ich nun über den Holocaust lamentieren will oder nicht, sondern, dass ich es nicht darf.
Ich hab auch keine Lust mich über klassische Frauenprobleme zu unterhalten, aber dürfen muss ich es doch. ;)

P.S.: "diskreminiert"?

Drosselbart
27.09.2007, 15:34
Ich als juristischer Laie weiß natürlich nicht einmal um was es bei diesem Paragraphen genau geht, aber aus Gründen der politischen Korrektheit plädiere ich dafür den historisch belasteten Begriff "Volksverhetzung" nicht länger zu verwenden.


Denn das klingt doch sehr nationalistisch. Viel schöner und mulikultureller wäre doch "Bevölkerungsverhetzung".

Kilgore
27.09.2007, 15:58
Nein, denn er betrifft mich nicht. Dennoch plädiere ich für seine Abschaffung, da dieser Paragraph in meinen Augen mit einem der elementarsten Grundrechte, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, nicht vereinbar ist.


---

Es geht hier nicht um Meinungsäußerung, sondern um den Aufruf und die Anstiftung zu Rassismus.

Kilgore
27.09.2007, 16:00
Nein, wieso auch.
Von diesem Artikel fühlen sich nur die Leute bedroht, die Holocaustleugnung und die Anstiftung zum Pauschalrassismus als wohltuend empfinden.

Und bei dieser Bevölkerungsgruppe ist es mir absolut scheißegal, ob sie sich durch einen völlig gerechtfertigten Gesetzesartikel "diskriminiert" fühlen.

Dieser Artikel schützt vor der Diskriminierung von Ausländern durch Inländer - oder andersrum. Insofern ist er antidiskriminierend - und somit gut.

Anarchist
27.09.2007, 16:49
betrifft ma nich

Haloperidol
27.09.2007, 16:55
Was ich gerne von jenen wissen würde, die sich durch den 130er diskriminiert fühlen: Warum? Wie genau schränkt euch der Paragraph ein? Was wird euch dadurch verboten, dass ihr so dringend braucht?

George Rico
27.09.2007, 18:06
Es geht hier nicht um Meinungsäußerung, sondern um den Aufruf und die Anstiftung zu Rassismus.

Was spricht dagegen, dass auch verblendete Holocaustleugner ihre Meinung äußern dürfen? Bei der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung stoßen sie damit eh auf taube Ohren, da diese deren Geschwafel als das ansieht, was es ist: Blanker Unsinn.


---

George Rico
27.09.2007, 18:08
Ui, fast 50:50. Dass sich so viele durch den §130 diskriminiert fühlen, hätte ich nicht gedacht.


---

ochmensch
27.09.2007, 18:12
Was ich gerne von jenen wissen würde, die sich durch den 130er diskriminiert fühlen: Warum? Wie genau schränkt euch der Paragraph ein? Was wird euch dadurch verboten, dass ihr so dringend braucht?

Ich hab es schon beschrieben: Es geht nicht um das "dringend Brauchen", sondern um das "grundsätzlich Dürfen". Und, wenn in einem Land einem Volk verboten wird, über ein Thema zu diskutieren oder öffentlich nachzudenken, dann ist das ganz klar eine Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Zudem muss man ja mal ganz klar sagen, dass mit diesem Paragraphen keinem Juden geholfen ist, da solchen Denkverboten immer anhaftet, dass sie der Vetuschung dienen.

Kilgore
27.09.2007, 19:06
Ui, fast 50:50. Dass sich so viele durch den §130 diskriminiert fühlen, hätte ich nicht gedacht.


---

In einem Forum, in dem die NPD stärkste Kraft ist?

Irmingsul
27.09.2007, 19:07
Nein, er betrifft mich nicht.

...noch nicht....:rolleyes:

Hexenhammer
27.09.2007, 19:37
Diskriminiert fühle ich mich durch ihn bestimmt nicht. Aber ich halte alle Paragraphen, die dazu dienlich sind die Meinungsfreiheit einzuschränken für überflüßig.

Stockinger
27.09.2007, 19:38
Eine Wahrheit, die nur durch Gesetze geschützt werden kann wird wohl eine Lüge sein!

sporting
27.09.2007, 19:54
Eine Wahrheit, die nur durch Gesetze geschützt werden kann wird wohl eine Lüge sein!

von dem gehe ich auch aus.

berty
27.09.2007, 20:01
Nö, bestimmt nicht.

Edmund
27.09.2007, 20:10
Der Begriff "Diskriminierung" ist schon eine starke Verharmlosung.
Der §130 hat in Bezug auf den HC die Funktion eines mittelalterlichen Glaubenzwangs, bei dessen Ablehnung nicht die Diskriminierung sondern die staatliche Verfolgung droht.
Die Behauptung, ein wegen seiner geschichtlichen Meinung verhafteter Revisionist werde "diskriminiert", stellt schon eine Verharmlosung des Unrechts dar.
So ist es.
Dieser Paragraph verstößt zudem gegen internationales Recht.
UN-Menschenrechts-Charta, Artikel 19. (http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#Artik el_19.)

latrop
27.09.2007, 20:16
mich auch nicht, wohl aber die Braunhemden im Forum!

Gerade dich betrifft es, weil du ein grüner Feind aller Deutschen bist. :] :]

Westfalen
27.09.2007, 20:18
Tja das Ergebnis der Umfrage spricht ja für sich, das hat sich der Themeneröffner sicher anders vorgestellt :))

Hexenhammer
27.09.2007, 20:28
So ist es.
Dieser Paragraph verstößt zudem gegen internationales Recht.
UN-Menschenrechts-Charta, Artikel 19. (http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#Artik el_19.)

Die Charta gefällt mir. Da steht nicht hinter jedem Artikel ein "näheres regelt ein Bundesgesetz"....

Felidae
27.09.2007, 20:31
Wenn das Recht auf Freie Meinungsäußerung für euch so weit geht, dann habt ihr sicher nichts dagegen, wenn euch jemand A*****loch nennt, oder?

Westfalen
27.09.2007, 20:32
Da hätte ich durchaus kein Problem mit, weil mir die Meinung anderer grundsätzlich egal ist.

Felidae
27.09.2007, 20:37
Aber du hast doch sicher nichts grundsätzliches dagegen, dass das Beleidigen anderer strafbar ist, oder?

WALDSCHRAT
27.09.2007, 20:42
"Lever dod as slav" heißt es sinngemäß im Norden hier

Staatlicher Dirigismus, der in die Grundrechte eines Bürgers eingreift, ist per se vorab zu verurteilen.

"Auf die Freiheit des Wortes"

Gruß

Henning

Edmund
27.09.2007, 20:44
Die Charta gefällt mir. Da steht nicht hinter jedem Artikel ein "näheres regelt ein Bundesgesetz"....
Dann sollte das Bundesgesetz mal schön regeln und dieses Recht in die Tat umsetzen.

glaubensfreie Welt
27.09.2007, 20:44
Ich finde den Paragraphen unvollkommen. Denn er enthält die Umkehrung nicht.
"Die Masse wird von einer Minderheit diskriminiert."

Weiterhin fehlen Konkretisierungen.

Felidae
27.09.2007, 20:45
Dann sollte das Bundesgesetz mal schön regeln und dieses Recht in die Tat umsetzen.

Ja, damit deinesgleichen ungestört wüten kann...

Deutschmann
27.09.2007, 20:46
So ist es.
Dieser Paragraph verstößt zudem gegen internationales Recht.
UN-Menschenrechts-Charta, Artikel 19. (http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#Artik el_19.)

Oje, Rheinländer wird das mit einem "House-of-Lords" Doktrin von 1873 widerlegen. :))

Deutschmann
27.09.2007, 20:48
Aber du hast doch sicher nichts grundsätzliches dagegen, dass das Beleidigen anderer strafbar ist, oder?

Wenn mir im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung jemand die Wörter "Scheiß Deutscher" an den Kopf schmeißt, unterliegt das auch dem §130 bzw. wird dass dann ernsthaft von der Staatsanwaltschaft verfolgt ?

Felidae
27.09.2007, 20:50
Übrigens verstoßen dann verdammt viele Länder gegen "internationales Recht":
http://en.wikipedia.org/wiki/Laws_against_Holocaust_denial

Felidae
27.09.2007, 20:50
Wenn mir im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung jemand die Wörter "Scheiß Deutscher" an den Kopf schmeißt, unterliegt das auch dem §130 bzw. wird dass dann ernsthaft von der Staatsanwaltschaft verfolgt ?

Nein. Ist dir ein umgekehrter Fall untergekommen?

Deutschmann
27.09.2007, 20:52
Nein. Ist dir ein umgekehrter Fall untergekommen?

Wie meinst du das ?

Felidae
27.09.2007, 20:54
Wie meinst du das ?

Wenn ein Deutscher im Streit "Sch*** Ausländer" oder so sagt, wird er dann gleich nach § 130 angeklagt?

Edmund
27.09.2007, 20:57
Wenn ein Deutscher im Streit "Sch*** Ausländer" oder so sagt, wird er dann gleich nach § 130 angeklagt?
Ja. :]
Nennt man in der BRD 'Volksverhetzung'.

Deutschmann
27.09.2007, 20:58
Wenn ein Deutscher im Streit "Sch*** Ausländer" oder so sagt, wird er dann gleich nach § 130 angeklagt?

Wenn er angezeigt wird, ja.

Stockinger
27.09.2007, 20:58
Wenn das Recht auf Freie Meinungsäußerung für euch so weit geht, dann habt ihr sicher nichts dagegen, wenn euch jemand A*****loch nennt, oder?

Feige?
Schreibe doch einfach ARSCHLOCH.......ein gutes altes Deutsches Wort!

Felidae
27.09.2007, 20:59
Ja. :]
Nennt man in der BRD 'Volksverhetzung'.

Nur wenn es
a) Öffentlich passiert und
b) den öffentlichen Frieden gefährdet.

Beides ist im Falle einer verbalen Auseinandersetzung im Regelfall zu verneinen :]

erwin r analyst
27.09.2007, 21:01
ich warte nur bis "hetze gegen die Friedensreligion" noch reinkommt - und dann erleben wir hier eine Zensur ohne Gleichen. Die Weichen sind gestellt und schon komisch dass die, die Schäuble wegen angeblicher "Überwachungsstaat-Tendenzen" angreifen hier für diesen Artikel sind. Zumal jeder die Verbrechen Stalins oder den Armeinier-Genozid leugen darf.

PS: Und mir ist egal, was wer zum Thema Holocaust denkt. Ich bin mir sicher, dass es ihn gab und dass er schlimm und unnötig war. Ob deshalb aber unsere Gerichte beschäftigt werden müssen halte ich für fragwürdig.

Deutschmann
27.09.2007, 21:01
Nur wenn es
a) Öffentlich passiert und
b) den öffentlichen Frieden gefährdet.

Beides ist im Falle einer verbalen Auseinandersetzung im Regelfall zu verneinen :]

Es reicht wenn eine Person anwesend ist die nicht mittelbar an der Auseinandersetzung beteiligt ist und die Aussage bestätigt.

Edmund
27.09.2007, 21:02
Nur wenn es
a) Öffentlich passiert und
b) den öffentlichen Frieden gefährdet.

Beides ist im Falle einer verbalen Auseinandersetzung im Regelfall zu verneinen :]
Genau. Und 'Scheiß Deutscher' wird selbst dann nicht bestraft.

Felidae
27.09.2007, 21:02
Es reicht wenn eine Person anwesend ist die nicht mittelbar an der Auseinandersetzung beteiligt ist und die Aussage bestätigt.

Nein, reicht nicht.

Deutschmann
27.09.2007, 21:03
Feige?
Schreibe doch einfach ARSCHLOCH.......ein gutes altes Deutsches Wort!

... und auch gerne von unserem allseits bekannten Taxifahrer genutzt. :))

Deutschmann
27.09.2007, 21:05
Nein, reicht nicht.

Doch, da sich die Diskriminierung speziell auf einen Menschen anderer Nation bzw. Kultur bezieht, und duch diese Aussage die Meinungsbildung des unbeteiligten Anwesenden zu Ungunsten des Opfers ausgelegt werden kann.

Peaches
27.09.2007, 21:39
...noch nicht....:rolleyes:

Und damit möchtest du mir jetzt was sagen?

SAMURAI
27.09.2007, 21:44
Fühlt ihr euch durch den §130 diskreminiert?

Nun ja vielleicht kremiert und der §130 bald.

http://www.mythen-post.ch/datei_mp_11_97_s/erdbestatten_mp_11_97_s.htm

Oder wie oder was ?

hermann
27.09.2007, 21:59
Mit diesen Paragraph soll den Diktatoren der Welt die Angst vor der Demokratie genommen werden.Nach Art ,Du kannst Alles verbieten, auch die Meinungsfreiheit du mußst nur das Richtige Gesetz machen schon bist du im Kreis der Demokraten.

malnachdenken
27.09.2007, 22:03
Diskriminiert fühle ich mich durch ihn bestimmt nicht. Aber ich halte alle Paragraphen, die dazu dienlich sind die Meinungsfreiheit einzuschränken für überflüßig.

Würdest Du der gleichen Meinung sein, wenn sämtliche Zeitungen der Meinung wären Du wärst ein Idiot und würden das auch jeden Tag so schreiben?

Hexenhammer
27.09.2007, 22:10
Würdest Du der gleichen Meinung sein, wenn sämtliche Zeitungen der Meinung wären Du wärst ein Idiot und würden das auch jeden Tag so schreiben?

Über mein Volk schreiben Sie das ständig. Wie Du siehst, kann ich damit leben.

pernath
27.09.2007, 22:21
Über mein Volk schreiben Sie das ständig. Wie Du siehst, kann ich damit leben.

Ich bin Deutscher, welche Staatsangehörigkeit hast du, dass man deinem Volk so übel mitspielt?

Liegnitz
27.09.2007, 22:21
Der Paragraph muß weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Walter Hofer
27.09.2007, 22:36
Der Paragraph muß weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das ändert deinen H4-Satz auch nicht.

malnachdenken
27.09.2007, 22:36
Über mein Volk schreiben Sie das ständig. Wie Du siehst, kann ich damit leben.

Wer tut das?

malnachdenken
27.09.2007, 22:37
Der Paragraph muß weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Liegnitz muss weg...

Volyn
27.09.2007, 22:43
Ich werde durch den § !30 StGB diskriminiert.

Wenn ich wesentliche Dinge über meine Familiengeschichte und Identität öffentlich darlege, gehe ich Gefahr, mich strafbar zu machen, obwohl ich lediglich von Dingen berichte, zu denen ich einen persönlichen Bezug habe und die der Wahrheit entsprechen.

Volyn
27.09.2007, 22:46
Es geht hier nicht um Meinungsäußerung, sondern um den Aufruf und die Anstiftung zu Rassismus.

Nein, es geht um die wahrheitsgemäße Darstellung historischer Tatsachen.

Diese wird durch den § 130 StGB in bestimmten Fällen untersagt.

Die Menschen werden hierdurch gezwungen, eine verlogene Propaganda statt der Wahrheit zu äußern.

GmbH
27.09.2007, 22:53
Warum sollte er mich diskriminieren?



... es ist äußerst unhöflich, eine Frage mit 'ner Gegenfrage zu bedienen !

:)

ortensia blu
27.09.2007, 22:53
Würdest Du der gleichen Meinung sein, wenn sämtliche Zeitungen der Meinung wären Du wärst ein Idiot und würden das auch jeden Tag so schreiben?

Die Zeitungen schreiben alle politisch korrekt in Neusprech. Da gibt es keine Idioten mehr. Die Dummheit und die Idiotie sind abgeschafft. Es gibt nur noch "Andersbegabte", "Minderbegabte" oder geistig Behinderte.

Hexenhammer
27.09.2007, 23:08
Ich bin Deutscher, welche Staatsangehörigkeit hast du, dass man deinem Volk so übel mitspielt?

Ich bin auch Deutscher. :D

malnachdenken
27.09.2007, 23:09
Ich werde durch den § !30 StGB diskriminiert.

Wenn ich wesentliche Dinge über meine Familiengeschichte und Identität öffentlich darlege, gehe ich Gefahr, mich strafbar zu machen,


Das halte ich für blanken Unsinn. Vielleicht kannst Du das aber näher erläutern?

Drosselbart
28.09.2007, 07:53
In einem Forum, in dem die NPD stärkste Kraft ist?

Stimmt, da hätte ich von der NPD auch mehr Zustimmung erwartet. Denn es sind gerade solche Paragraphen, die der NPD langfristig am meisten nützen.

McDuff
28.09.2007, 08:04
Das ist bestimmt verboten, sich dazu zu äußern....

Kumusta
28.09.2007, 08:22
Doch, da sich die Diskriminierung speziell auf einen Menschen anderer Nation bzw. Kultur bezieht, und duch diese Aussage die Meinungsbildung des unbeteiligten Anwesenden zu Ungunsten des Opfers ausgelegt werden kann.

Ein Bekannter von mir ist in letzter Instanz für den Ausspruch "Es gibt bald mehr jüdische Denkmäler in Düsseldorf als Juden" zu einer Geldstrafe von 1.500 EURO verurteilt worden.

Eddy
28.09.2007, 11:28
mich auch nicht, wohl aber die Braunhemden im Forum!

Die Rothemden werden natürlich nicht davon betroffen sein.

Biskra
28.09.2007, 11:45
Ich fühle mich nicht diskriminiert.

Eddy
28.09.2007, 11:52
Nur wenn es
a) Öffentlich passiert und
b) den öffentlichen Frieden gefährdet.

Beides ist im Falle einer verbalen Auseinandersetzung im Regelfall zu verneinen :]

Der "öffentliche Frieden" gibt der Willkür eines Richter jede Möglichkeit nach seinem gusto zu entscheiden.

Öffentlicher Frieden ist nirgend definiert

Walter Hofer
28.09.2007, 12:02
Die Rothemden werden natürlich nicht davon betroffen sein.

Bei Volksverhetzung sind auch Rothemden betroffen, weißt du das nicht?

-SG-
28.09.2007, 12:22
Ein guter Demagoge erreicht eine wesentlich bessere Wirkung, wenn er sich nicht so dumpf und einfältig ausdrückt, daß er voll in die Falle des 130 tappt.



sehr gut:]

pernath
28.09.2007, 12:27
Würdest Du der gleichen Meinung sein, wenn sämtliche Zeitungen der Meinung wären Du wärst ein Idiot und würden das auch jeden Tag so schreiben?


Über mein Volk schreiben Sie das ständig. Wie Du siehst, kann ich damit leben.


Ich bin Deutscher, welche Staatsangehörigkeit hast du, dass man deinem Volk so übel mitspielt?


Ich bin auch Deutscher. :D

Seltsam, das kann dann nur daran liegen, dass wir "Deutsch" unterschiedlich definieren, und/oder du sollstes mal zum Augenarzt gehen, denn ich konnte bisher nichts dergleichen in den Zeitungen lesen.

Eddy
28.09.2007, 12:33
Bei Volksverhetzung sind auch Rothemden betroffen, weißt du das nicht?

Das wäre für mich allerdings eine völlig neue Nachricht. Betroffen vielleicht als Denunzianten, aber als Opfer?

Kennst du da vielleicht schon ein paar Fälle?

Biskra
28.09.2007, 12:33
Ich werde durch den § !30 StGB diskriminiert.

Wenn ich wesentliche Dinge über meine Familiengeschichte und Identität öffentlich darlege, gehe ich Gefahr, mich strafbar zu machen, obwohl ich lediglich von Dingen berichte, zu denen ich einen persönlichen Bezug habe und die der Wahrheit entsprechen.


§ 30 Versuch der Beteiligung

(1) 1Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. 2Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. 3§ 23 Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.

Hmm, spricht nicht für dich.

Walter Hofer
28.09.2007, 12:38
Das wäre für mich allerdings eine völlig neue Nachricht. Betroffen vielleicht als Denunzianten, aber als Opfer?

Kennst du da vielleicht schon ein paar Fälle?

nix Denunzianten, sondern als Opfer!

auch hier ging es u.a. um "Meinungsfreiheit":

http://www.zeit.de/online/2007/19/durchsuchung-rote-flora

Eddy
28.09.2007, 12:45
nix Denunzianten, sondern als Opfer!

auch hier ging es u.a. um "Meinungsfreiheit":

http://www.zeit.de/online/2007/19/durchsuchung-rote-flora

tut mir Leid, aber da steht nichts von Verurteilungen gemäß §130.
Razzien finden bei all und jeden statt.
Zwar sind sie auch oft nicht gesetzlich gedeckt, aber solange die Medien dazu schweigen hat das eben nicht stattgefunden.
Eine Razzia ist zwar unangenehm, aber eben keine Geldstrafe oder ein Gefängnisaufenthalt.
Damit muß man nur in politischen Verfahren rechnen.

Biskra
28.09.2007, 12:51
Das wäre für mich allerdings eine völlig neue Nachricht. Betroffen vielleicht als Denunzianten, aber als Opfer?

Kennst du da vielleicht schon ein paar Fälle?

Vor 1960 hieß der §130 ja "Anstiftung zum Klassenkampf". :D Aber man muss keineswegs ein Nazi sein, um die Kriterien des 130er zu erfüllen. Siehe z.B. hier:

http://www.antirassismus-telefon.de/volksverhetzung.php

Daß auch Linksextreme mitunter nach dem 130er verurteilt werden, lässt sich z.B. hier am Beispiel Berlin (PKS 2005) nachlesen:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/kriminalitaetsstatistiken2005/pmk_jahresbericht.pdf

Eddy
28.09.2007, 13:05
Vor 1960 hieß der §130 ja "Anstiftung zum Klassenkampf". :D Aber man muss keineswegs ein Nazi sein, um die Kriterien des 130er zu erfüllen. Siehe z.B. hier:

http://www.antirassismus-telefon.de/volksverhetzung.php

Daß auch Linksextreme mitunter nach dem 130er verurteilt werden, lässt sich z.B. hier am Beispiel Berlin (PKS 2005) nachlesen:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/kriminalitaetsstatistiken2005/pmk_jahresbericht.pdf

Es gibt ja auch kaum Nazis und für das Nazisein wird ja wohl auch niemand bestraft.
Sondern für Meinungsäußerungen die ein bestimmtes Geschichtsbild in ausgewählten Bereichen schützen sollen und deshalb unter Strafe stehen.
Sobald jemand dieses Geschichtsbild hinterfragt wird er von den Medien zum Nazi erklärt. Das geht sehr schnell heutzutage. Auch wenn man sich mit Ausländern kloppt, wird man so genannt.
Der von dir geschilderte Fall ist weniger eine politische Aussage, sondern ein allgemeiner Beleidigungsfall eines empfindlichen Polen gewesen.
Der andere Link beweist gar nichts, da die Fälle in der aufgeführten Statistik nicht beschrieben sind.

Biskra
28.09.2007, 13:08
Der andere Link beweist gar nichts, da die Fälle in der aufgeführten Statistik nicht beschrieben sind.

Wieso sollte das gar nichts beweisen? Meinst du etwa, da wäre 4 Nazis vor Gericht und Polizei als Linksextreme durchgegangen? :))

Walter Hofer
28.09.2007, 13:12
Der von dir geschilderte Fall ist weniger eine politische Aussage, sondern ein allgemeiner Beleidigungsfall eines empfindlichen Polen gewesen.
Der andere Link beweist gar nichts, da die Fälle in der aufgeführten Statistik nicht beschrieben sind.


Mit anderen Worten, es passt nicht in dein Weltbild, wenn auch andere Gruppierungen oder linksextreme Täter unter den §130 fallen.

ganz klar weshalb, weil dann NeoNazis nicht mehr exklusiv die Opferrolle beanspruchen können.

Eddy
28.09.2007, 13:13
Wieso sollte das gar nichts beweisen? Meinst du etwa, da wäre 4 Nazis vor Gericht und Polizei als Linksextreme durchgegangen? :))

Statistiken haben keine Beweiskraft. Das muß dir genügen.
Was du glauben willst ist deine Sache. In Glaubensdingen allerdings muß die Vernunft einmal beiseite treten.

Eddy
28.09.2007, 13:16
Mit anderen Worten, es passt nicht in dein Weltbild, wenn auch andere Gruppierungen oder linksextreme Täter unter den §130 fallen.

ganz klar weshalb, weil dann NeoNazis nicht mehr exklusiv die Opferrolle beanspruchen können.


Das hat nichts mit Weltbild zu tun.
Gewalttäter sollten natürlich bestraft werden. Meinungsäußerungen dagegen nicht.
Ist doch ganz einfach zu verstehen.
Ich mag weder prügelnde "Nazis" noch prügelnde Linksfaschisten.

Gehirnnutzer
28.09.2007, 13:52
Das hat nichts mit Weltbild zu tun.
Gewalttäter sollten natürlich bestraft werden. Meinungsäußerungen dagegen nicht.
Ist doch ganz einfach zu verstehen.
Ich mag weder prügelnde "Nazis" noch prügelnde Linksfaschisten.

Verleumdung ist auch eine Meinungsäußerung. Willst du das jemand dich ungestraft verleumdet?

Biskra
28.09.2007, 14:18
Statistiken haben keine Beweiskraft.

Doch, haben sie.

Hexenhammer
28.09.2007, 14:44
Seltsam, das kann dann nur daran liegen, dass wir "Deutsch" unterschiedlich definieren, und/oder du sollstes mal zum Augenarzt gehen, denn ich konnte bisher nichts dergleichen in den Zeitungen lesen.

Danke für Deinen Rat. Ich werde mich natürlich sofort zum Sehtest anmelden. Im Gegenzug könntest Du ja damit anfangen in Deinen Zeitungen auch die Texte zu lesen, stat nur die netten Bildchen anzuschauen. Dan wirst Du schnell merken, dass es wirklich eine ungleiche Behandlung zu Ungunsten der Deutschen gibt.

Ist es nicht schon Diskreminierend, dass es den Deutschen quasi verboten ist, ein ethnisches Volk zu sein?

Manfred_g
28.09.2007, 14:54
Naja, daß der §130 einseitig nach "politisch korrekter Schwerpunktsetzung" angewandt wird, ist für mich offensichtlich. Wer das nicht sehen will, lügt sich und anderen ins Fäustchen würde ich sagen.


Diskriminiert fühle ich mich nicht, weil ich nicht glaube, in das "Nazi-böse" Schema zu passen.
Daß man aber versucht, Deutsche mit diesem Pragraphen und insbesondere seiner Anwendung zu diskriminieren, steht für mich ausser Frage!

pernath
28.09.2007, 14:57
Danke für Deinen Rat. Ich werde mich natürlich sofort zum Sehtest anmelden. Im Gegenzug könntest Du ja damit anfangen in Deinen Zeitungen auch die Texte zu lesen, stat nur die netten Bildchen anzuschauen. Dan wirst Du schnell merken, dass es wirklich eine ungleiche Behandlung zu Ungunsten der Deutschen gibt.

Ist es nicht schon Diskreminierend, dass es den Deutschen quasi verboten ist, ein ethnisches Volk zu sein?

Nicht zum Sehtest, zum Augenarzt sollte man einmal im Jahr gehen! Eine ungleiche Behandlung von Deutschen zu ihren Ungunsten kann ich wirklich nicht erkennen, tut mir leid. Und wo bitte, und vom wem wird dir verboten dem Deutschen Volk anzugehören?

Hexenhammer
28.09.2007, 14:59
Nicht zum Sehtest, zum Augenarzt sollte man einmal im Jahr gehen! Eine ungleiche Behandlung von Deutschen zu ihren Ungunsten kann ich wirklich nicht erkennen, tut mir leid. Und wo bitte, und vom wem wird dir verboten dem Deutschen Volk anzugehören?

Du willst keine erkennen. Du würdest schon, wenn Du das Erkennen nicht aus politischen, ethischen oder sonstigen Gründen ablehnen würdest.

Biskra
28.09.2007, 15:20
Naja, daß der §130 einseitig nach "politisch korrekter Schwerpunktsetzung" angewandt wird, ist für mich offensichtlich. Wer das nicht sehen will, lügt sich und anderen ins Fäustchen würde ich sagen.

Im Allgemeinen halten sich Linke und Normalbürger eher mit der Verherrlichung des Nationalsozialismus zurück, auch Holocaustleugnung ist da nicht so ein Thema, würde ich sagen. :rolleyes:

Eddie Meduza
28.09.2007, 16:25
diskreminiert

Jau, ich hasse Diskreminierung. Ich gebe dem Thread ca. 4 Stunden.

Romulaner
28.09.2007, 18:50
Naja, daß der §130 einseitig nach "politisch korrekter Schwerpunktsetzung" angewandt wird, ist für mich offensichtlich. Wer das nicht sehen will, lügt sich und anderen ins Fäustchen würde ich sagen.


Diskriminiert fühle ich mich nicht, weil ich nicht glaube, in das "Nazi-böse" Schema zu passen.
Daß man aber versucht, Deutsche mit diesem Pragraphen und insbesondere seiner Anwendung zu diskriminieren, steht für mich ausser Frage!

Eine Diskriminierung vermag ich auch nicht zu erkennen. Wohl einen Maulkorb.

An der Angelegenheit stört mich, dass geschichtliche Wahrheiten per Gesetz Ewigkeitscharakter erhalten und allein schon das Infragestellen zum Straftatbestand gemacht wird.

Hier werden in bedenklicher Weise Ebenen zusammengeführt, die mit einander nichts zu tun haben sollten — zumindest in einer offenen Gesellschaft.

politisch Verfolgter
28.09.2007, 20:17
Wer einen zum Inhaberinstrument deklariert, betreibt Volksverhetzung.
Der GEZ-ÖD hetzt tagein tagaus gegen Betriebslose.
Hier stehts: "...die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,"
Niemand darf einen zu einer sog. "Arbeitnehmer"-Gruppe vorbezeichnen.
Dazu auch hier: "die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,".
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.html
Es ist wie bei Islamisten, die Anderen ihren Wahn überstülpen möchten.

Volyn
28.09.2007, 20:23
Hmm, spricht nicht für dich.

Könntest du mir mal erklären, was du damit meinst?

Ich sehe keinerlei Zusammenhang.

Manfred_g
28.09.2007, 21:31
Im Allgemeinen halten sich Linke und Normalbürger eher mit der Verherrlichung des Nationalsozialismus zurück, auch Holocaustleugnung ist da nicht so ein Thema, würde ich sagen. :rolleyes:

Da gebe ich dir schon recht, aber irgendwie bringst du es selber auf den Punkt: es scheint insgeheim ein HC-Leugner Paragraph zu sein. Das alleine wäre noch akzeptabel (auch wenn ich für etwas mehr Mut zur freien Meinungsäusserung wäre) aber wenn man schon Meinungen unterdrückt, sollte man es doch aufgrund eines Prinzipes machen, nicht einer politischen Richtung. Schließlich ist Verharmlosung stalinistischer Greueltaten bei vielen Linken z.B. geradezu Volkssport.

Volyn
28.09.2007, 21:55
Da gebe ich dir schon recht, aber irgendwie bringst du es selber auf den Punkt: es scheint insgeheim ein HC-Leugner Paragraph zu sein. Das alleine wäre noch akzeptabel (auch wenn ich für etwas mehr Mut zur freien Meinungsäusserung wäre) aber wenn man schon Meinungen unterdrückt, sollte man es doch aufgrund eines Prinzipes machen, nicht einer politischen Richtung. Schließlich ist Verharmlosung stalinistischer Greueltaten bei vielen Linken z.B. geradezu Volkssport.

Dieser Paragraph stellt aber nicht nur das was man unter "Holocaustleugnung" versteht unter Strafe, sondern auch die Angabe von Tatsachen, die zum Zweiten Weltkrieg und zum eben nicht grade zimperlichen Vorgehen gegen die Bolschewisten führten.

Er wurde eben grade zu dem Zeitpunkt verschärft, als sich das was während der letzten 60 Jahre als "Nazipropaganda" ins Reich der Märchen verbannt wurde als die Wahrheit herausgestellt hat.

Nämlich die Verbrechen der Bolschewisten mit 20 Millionen Toten - ohne Kriegstote - und der Umstand, daß mit eben diesen Verbrechen das brutale Vorgehen der Nazis gegen die Bolschewisten begründet wurde.

Biskra
28.09.2007, 22:58
Da gebe ich dir schon recht, aber irgendwie bringst du es selber auf den Punkt: es scheint insgeheim ein HC-Leugner Paragraph zu sein. Das alleine wäre noch akzeptabel (auch wenn ich für etwas mehr Mut zur freien Meinungsäusserung wäre) aber wenn man schon Meinungen unterdrückt, sollte man es doch aufgrund eines Prinzipes machen, nicht einer politischen Richtung. Schließlich ist Verharmlosung stalinistischer Greueltaten bei vielen Linken z.B. geradezu Volkssport.

Stalinistische Greueltaten haben die Deutschen nicht in der Anzahl verübt, daß es dafür zur Wahrung des öffentlichen Friedens eines eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch bedürfte.
Und daß auch Nicht-Rechtsextreme mit Verstoß gegen den §130 belangt werden, habe ich ja weiter oben schon geschrieben. Z.B. gab es in 2004 in Berlin 4 Fälle von Volksverhetzung von linksextremer Seite laut PKS.

Biskra
28.09.2007, 22:59
Könntest du mir mal erklären, was du damit meinst?

Ich sehe keinerlei Zusammenhang.

Du hattest §30 StGB geschrieben, sollte ein Scherz sein.

blues
28.09.2007, 23:05
Dieser Paragraph stellt aber nicht nur das was man unter "Holocaustleugnung" versteht unter Strafe, sondern auch die Angabe von Tatsachen, die zum Zweiten Weltkrieg und zum eben nicht grade zimperlichen Vorgehen gegen die Bolschewisten führten.

Er wurde eben grade zu dem Zeitpunkt verschärft, als sich das was während der letzten 60 Jahre als "Nazipropaganda" ins Reich der Märchen verbannt wurde als die Wahrheit herausgestellt hat.

Nämlich die Verbrechen der Bolschewisten mit 20 Millionen Toten - ohne Kriegstote - und der Umstand, daß mit eben diesen Verbrechen das brutale Vorgehen der Nazis gegen die Bolschewisten begründet wurde.



mit den verbrechen der su wurde nichts begründet - deine freunde, vernichteten nicht aus rache, sie vernichteten sog. untermenschen -

die verbrechen der su, allerdings sind ungeeignet - die verbrechen des dritten reichs zu relativieren -

wieso, versuchst du das dauernd ?

.

politisch Verfolgter
28.09.2007, 23:50
Mit der sozio-ökonomischen Vernichtung vom Regime zu Untermenschen Deklarierter sind heute weite Teile des ÖD beschäftigt, die davon zwangsfinanziert schmarotzen oder zehren. Dazu haben wir einen nationalen Sozialismus, der dem zivilen Sektor des NS immer ähnlicher wird.
Der ÖD zu mir: "Wir wollen mit Ihnen unsere Klientel nicht kaputtreiten ... Wandern Sie doch nach China aus."

Volyn
29.09.2007, 10:25
mit den verbrechen der su wurde nichts begründet - deine freunde, vernichteten nicht aus rache, sie vernichteten sog. untermenschen -

die verbrechen der su, allerdings sind ungeeignet - die verbrechen des dritten reichs zu relativieren -

wieso, versuchst du das dauernd ?

.


Ein Großteil der NS - Propaganda, sowie die gesamte Propaganda gegen die Sowjetunion und den Bolschewismus wurde aber nun mal mit deren Verbrechen begründet.


Da hilft dir auch kein "Generalplan Ost" mehr.


###editiert

Die Erschießungen von Bolschewisten nach Einmarsch der Wehrmacht richtete sich nach der Anzahl der in den dortigen Gefängnissen, Waisenhäusern und sonstwo aufgefundenen Leichen derer, die von den Bolschesiten ermordet worden waren.

Was du Verbrechen nennst, waren also adäquate Vergeltungsmaßnahmen aufgrund der Verbrechen der Bolschewisten.

Quelle: Bogdan Musial, Konterrevolutionäre Elemente sind zu erschießen.



Was ich hier sage und tue, ist also nichts weiter als die Richtigstellung von Tatsachen.

Keine "Versuche", wie du meinst.

Volyn
29.09.2007, 10:26
Du hattest §30 StGB geschrieben, sollte ein Scherz sein.

Das liegt an meiner Tastatur.

Ich schaue beim Schreiben nicht auf meine Hände.

Biskra
29.09.2007, 13:36
Das liegt an meiner Tastatur.

Ich schaue beim Schreiben nicht auf meine Hände.

Wo schaust du dann denn hin? Die meisten, die ich kenne, die beim Schreiben nicht auf ihre Hände schauen, die schauen wenigstens auf den Bildschirm, resp. Ausdruck.

Haloperidol
29.09.2007, 15:41
Ich hab es schon beschrieben: Es geht nicht um das "dringend Brauchen", sondern um das "grundsätzlich Dürfen". Und, wenn in einem Land einem Volk verboten wird, über ein Thema zu diskutieren oder öffentlich nachzudenken, dann ist das ganz klar eine Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Zudem muss man ja mal ganz klar sagen, dass mit diesem Paragraphen keinem Juden geholfen ist, da solchen Denkverboten immer anhaftet, dass sie der Vetuschung dienen.

Ich persönlich diskutiere dieses Thema ständig in der Öffentlichkeit mit diversen Personengruppen von Professoren über Studenten und ab an sogar mit meinen Verwandten. Der Punkt des "grundsätzlich Dürfen" wird nicht einmal im Ansatz angegriffen. Was angegriffen wird, sind versuche das NS-Regime weiß zu waschen und deren Untaten zu pardonieren, und diese Einschränkung ist mit Hinblick darauf gerechtfertigt, dass gerade dieses System die Freiheiten der Bürger massiv eingeschränkt hat und jegliche demokratische Formen in D und den besetzten Gebieten zerschlagen hat. Eine Demokratie soll sich nicht nur sondern muss sich gegen ein solches Regime, dass sie selbst zerstören würde, zur wehr setzen dürfen.

Eddy
29.09.2007, 18:26
Ich persönlich diskutiere dieses Thema ständig in der Öffentlichkeit mit diversen Personengruppen von Professoren über Studenten und ab an sogar mit meinen Verwandten. Der Punkt des "grundsätzlich Dürfen" wird nicht einmal im Ansatz angegriffen. Was angegriffen wird, sind versuche das NS-Regime weiß zu waschen und deren Untaten zu pardonieren, und diese Einschränkung ist mit Hinblick darauf gerechtfertigt, dass gerade dieses System die Freiheiten der Bürger massiv eingeschränkt hat und jegliche demokratische Formen in D und den besetzten Gebieten zerschlagen hat. Eine Demokratie soll sich nicht nur sondern muss sich gegen ein solches Regime, dass sie selbst zerstören würde, zur wehr setzen dürfen.

Das ist genau die Definition von Demokratie, die das DDR-Regime 40 Jahre am Leben hielt. Die Genossen haben sich im Kern nicht geändert, lediglich ihrem Parteinamen gaben sie einen anderen Anstrich.
Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit und die DDR ist millionenfach demokratischer als das faschistische Westdeutschland wurde in der Schule gelehrt.
Die Linke will doch die Menschen für Blöd verkaufen. Wenn sie die Macht hat ist es mit den letzten Freiheiten vorbei.

Felidae
29.09.2007, 19:29
Das ist genau die Definition von Demokratie, die das DDR-Regime 40 Jahre am Leben hielt. Die Genossen haben sich im Kern nicht geändert, lediglich ihrem Parteinamen gaben sie einen anderen Anstrich.
Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit und die DDR ist millionenfach demokratischer als das faschistische Westdeutschland wurde in der Schule gelehrt.
Die Linke will doch die Menschen für Blöd verkaufen. Wenn sie die Macht hat ist es mit den letzten Freiheiten vorbei.

The Constitution is not a suicidal pact.

Irmingsul
02.10.2007, 08:44
Wenn das Recht auf Freie Meinungsäußerung für euch so weit geht, dann habt ihr sicher nichts dagegen, wenn euch jemand A*****loch nennt, oder?

Betrifft es den § 130 wenn Dich jemand im Streit beleidigt?

Irmingsul
02.10.2007, 08:51
Ein Beispiel, warum der §130 abgeschafft werden muß:


1. Der Beschwerdeführer verfasste im Sommer 1995 ein Flugblatt mit der Überschrift "Benehmen sich so Gäste?". In dem Flugblatt schilderte er Einzelheiten einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen einer deutschen und einer türkischen Familie in einem Mehrfamilienhaus in Krefeld. In den Überschriften zu den einzelnen Absätzen dieser Darstellung hieß es unter anderem "Terror von Türken an Deutschen", "Ethnische Säuberung an Deutschen in Deutschland?", "Türkisches Rollkommando mit Taxis zum Einsatz" sowie "Darf die Polizei nicht helfen?". Im letzten Abschnitt des Flugblattes rief er dazu auf, sich eine Meinung zu dem Geschehen zu bilden und sie ihm mitzuteilen.

Weiter heißt es :

2. Durch Urteil des Amtsgerichts vom 26. August 1996 wurde der Beschwerdeführer wegen Volksverhetzung in zwei Fällen gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 DM verurteilt. Zur Begründung führte das Amtsgericht aus: Das vom Beschwerdeführer hergestellte und in mindestens zwei Fällen auch vertriebene Flugblatt sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören sowie zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln....
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20021112_1bvr023297.html

Hintergrund dieser Geschichte ist ein Streit zwischen einer deutschen und einer Türkischen Familie. Die Türken greifen zum Handy und es kam Verstärkung. Sie schlugen alle Deutschen zusammen und jemand verfasste Ein Flugblatt, daß die Vorkommnisse schildert. §130 schlug erbarmungslos zu.

pernath
02.10.2007, 09:06
Deinem Link folgend, wurde das Urteil aufgehoben und der Fall an das zuständige Amtsgericht zurück gewiesen. Ist dir bekannt was daraus dann wurde?

Isquierda
02.10.2007, 09:14
Ein Beispiel, warum der §130 abgeschafft werden muß:



Weiter heißt es :

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20021112_1bvr023297.html

Hintergrund dieser Geschichte ist ein Streit zwischen einer deutschen und einer Türkischen Familie. Die Türken greifen zum Handy und es kam Verstärkung. Sie schlugen alle Deutschen zusammen und jemand verfasste Ein Flugblatt, daß die Vorkommnisse schildert. §130 schlug erbarmungslos zu.

Ich finde den 130er passend und sinnvoll. Auch der Staat muss seine intellektuelle Verantwortung ernst nehmen, das ist Teil seines Bildungsauftrages und ja, die Meinungsfreiheit gehört begrenzt und zwar nicht nur durch Persönlichkeitsrechte und auch im Rahmen gewisser pauschaler Rechte als Bevölkerungsgruppe und wer eben nicht begreifen will, muss einsitzen!

Allerdings trete ich dabei auch für eine konsequente Anwendung ein und um diese sicherzustellen, ist folgende Formulierung sinnvoll. Maßgeblich hierfür ist, dass ich die Bezüge auf den Nationalsozialismus für überflüssig halte und derartige Formulierungen nicht mehr zielführend sind. Das ist in der Tat ein Denkverbot - allerdings darf freies Denken auch trotzdem nicht zur Hetze werden!

Aktuelle Fassung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Mein Vorschlag:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, sexistische , religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

- Absätze 3 und 4 werden gestrichen -

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Irmingsul
02.10.2007, 09:33
Sinnvoll ist der § 130 nur dann, wenn er difiniert und ummissverständlich formuliert wird. Er darf nicht bei den einen so und bei den anderen so ausgelegt werden. Was überhaupt ist Volksverhetzung? Wann geginnt sie? Alles auslegungssache, und darum erscheint mir dieser § als unhaltbar und GG- widrig.

pernath
02.10.2007, 09:37
....und darum erscheint mir dieser § als unhaltbar und GG- widrig.

Das Verfassungsgericht sieht das anders, Pech gehabt.

Isquierda
02.10.2007, 09:42
Sinnvoll ist der § 130 nur dann, wenn er difiniert und ummissverständlich formuliert wird. Er darf nicht bei den einen so und bei den anderen so ausgelegt werden. Was überhaupt ist Volksverhetzung? Wann geginnt sie? Alles auslegungssache, und darum erscheint mir dieser § als unhaltbar und GG- widrig.

Diese Begründung würde das gesamte Strafrecht überflüssig machen:
Alles auslegungssache, und darum erscheint mir dieser § als unhaltbar und GG- widrig.

Ist das der Sinn der Sache, Rechtlosigkeit oder die Moral des Stärkeren?

Gehirnnutzer
02.10.2007, 10:30
Sinnvoll ist der § 130 nur dann, wenn er difiniert und ummissverständlich formuliert wird. Er darf nicht bei den einen so und bei den anderen so ausgelegt werden. Was überhaupt ist Volksverhetzung? Wann geginnt sie? Alles auslegungssache, und darum erscheint mir dieser § als unhaltbar und GG- widrig.

Irmingsul, das ist doch Geplänkel.

1. Können Gesetze nur bedingt klar formuliert werden, denn sie müssen immer allgemeingültig sein.

2. Selbst, wenn der § 130 StGB klarer formuliert wäre, würde er dir und deiner Klientel nicht passen.

Nehmen wir mal das schweizerische Pedant zum § 130 StGB, das ist im Vergleich zum 130er klarer formuliert,



Art. 261bis 1

Rassendiskriminierung

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Quelle (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a261bis.html)


Haupsächlich geht es bei der Diskussion um den § 130 StGB um die Absätze 3 und 4. Im Gegensatz zum § 130 StGB lässt der schweizerische Paragraph gewisse Zweifel am Holocaust zu und auch eine etwas andere Art der Beschäftigung mit dem Holocaust. Jedoch würde auch der schweizerische Paragraph von der NPD nicht akzeptiert werden, denn es geht auch der NPD nicht um Meinungsfreiheit, sondern nur um mehr Freiraum für ihre Agitation.

Irmingsul
02.10.2007, 12:57
Irmingsul, das ist doch Geplänkel.

1. Können Gesetze nur bedingt klar formuliert werden, denn sie müssen immer allgemeingültig sein.

2. Selbst, wenn der § 130 StGB klarer formuliert wäre, würde er dir und deiner Klientel nicht passen.

Nehmen wir mal das schweizerische Pedant zum § 130 StGB, das ist im Vergleich zum 130er klarer formuliert,



Haupsächlich geht es bei der Diskussion um den § 130 StGB um die Absätze 3 und 4. Im Gegensatz zum § 130 StGB lässt der schweizerische Paragraph gewisse Zweifel am Holocaust zu und auch eine etwas andere Art der Beschäftigung mit dem Holocaust. Jedoch würde auch der schweizerische Paragraph von der NPD nicht akzeptiert werden, denn es geht auch der NPD nicht um Meinungsfreiheit, sondern nur um mehr Freiraum für ihre Agitation.

Ich würde unseren 130er §fen durch den Türkischen ersetzen. Dieser bewahrt das Volk ausnahmsweise tatsächlich gegen Hetze.

haihunter
02.10.2007, 13:15
Diskrimminiert ist wohl das falsche Wort. Das werde ich durch diesen Paragraphen sicherlich nicht, aber ich finde es schon bedenklich, daß wir einen solchen Gummiparagraphen überhaupt in unseren Gesetzesbüchern haben, denn dadurch kann man auch ganz locker eine Gesinnungskontrolle durchführen und jegliche Kritik, am Islam z.B., im Ansatz ersticken. Deshalb: weg mit diesem Quatsch!

Gehirnnutzer
02.10.2007, 13:18
Ich würde unseren 130er §fen durch den Türkischen ersetzen. Dieser bewahrt das Volk ausnahmsweise tatsächlich gegen Hetze.

Dann leg doch die Übersetzung hier vor. Ich weiß aber, das du dies nicht machen wirst, weil dann sofort ersichtlich wird, das der Vergleich von "Verunglimfung des Türkentums" mit dem § 130 StGB oder dem schweizerischen Paragraphen, mehr als hinkt.

SAMURAI
02.10.2007, 14:10
Ein paar kleine Add-Ons und der §130 passt zu Diktatur und Demokratie gleichermaßen.

Irmingsul
03.10.2007, 07:18
Dann leg doch die Übersetzung hier vor. Ich weiß aber, das du dies nicht machen wirst, weil dann sofort ersichtlich wird, das der Vergleich von "Verunglimfung des Türkentums" mit dem § 130 StGB oder dem schweizerischen Paragraphen, mehr als hinkt.

Sehr richtig, ich werde es nicht tun, weil sonst der § 130 greift.

Gehirnnutzer
03.10.2007, 10:56
Sehr richtig, ich werde es nicht tun, weil sonst der § 130 greift.

Irmingsul komm nicht mit so billigen Entschuldigungen. Du hast nämlich nur von dem Gesetz gehört und wie ein typischer NPD-Anhänger auf die Endung -tum reagiert bzw. du hast im Zusammenhang mit Berichten über das Gesetz, diesen Satz aus einer Urteilsbegründung gehört:

Türkentum bedeutet die Gesamtheit der nationalen und ideellen Werte, die aus den humanitären, religiösen und historischen Werten, die die türkische Nation bilden, und aus der nationalen Sprache, den nationalen Gefühlen und nationalen Traditionen resultieren.

5 mal das Wort "nationalen", da muss Einer wie du ja kurz vor der Ekstase stehen und da du ja so oder so nicht kapierst wo gegen der § 130 StGB eigenlich gerichtet ist, sondern nur denkst das er ein Mittel gegen Nationalisten ist, hast du gedacht mit dem Verweis auf den § 130 StGB kannst du deine Unwissenheit und Faulheit kaschieren.
Nun ein kleiner Tip mein Freund, es gibt sogenannte Suchmaschinen im Internet, gibt doch dort einmal "Verunglimpfung des Türkentums" oder "Beleidigung des Türkentums" ein. Bis zu ca 15000 Treffer erzielst du damit z.B. bei Google.
Einer dieser Treffer ist zum Beispiel der Eintrag "Beleidigung des Türkentums" bei wikipedia. Was findet man da und nicht nur da, eine deutsche Übersetzung des § 301 des türkischen Strafgesetzbuches.

holyhoax
03.10.2007, 12:51
(...)stellt sich die Frage, ob es nur ihm so geht, dass er sich durch diesen Paragraphen diskriminiert fühlt. Daher diese kleine Umfrage.

Jeder halbwegs anständige und freiheitsliebende Deutsche muß sich durch diesen bolschewistischen Gummiparagraphen diskriminiert fühlen, da er sich ausschließlich gegen das deutsche Volk richtet und nie für das deutsche Volk. Nicht umsonst wird er im Volksmund Judenschutzparagraph genannt. Er verfolgt freie Geschichtsforschung und schützt Hetze gegen Deutsche wie z.B. "Bomber Harris, do it again".


Es geht hier nicht um Meinungsäußerung, sondern um den Aufruf und die Anstiftung zu Rassismus.

"Bomber Harris, do it again" ist in deinen Augen kein Aufruf und Anstiftung zu Rassismus?

Haloperidol
04.10.2007, 14:18
Jeder halbwegs anständige und freiheitsliebende Deutsche muß sich durch diesen bolschewistischen Gummiparagraphen diskriminiert fühlen, da er sich ausschließlich gegen das deutsche Volk richtet und nie für das deutsche Volk. Nicht umsonst wird er im Volksmund Judenschutzparagraph genannt. Er verfolgt freie Geschichtsforschung und schützt Hetze gegen Deutsche wie z.B. "Bomber Harris, do it again".


Für dich sind also nur jene Deutsche die Naziverbrechen billigen, leugnen oder verharmlosen anständig und freiheitsliebend.

Warum würde ich genau das Gegenteil behaupten?

senchi
04.10.2007, 14:24
Für dich sind also nur jene Deutsche die Naziverbrechen billigen, leugnen oder verharmlosen anständig und freiheitsliebend.

Warum würde ich genau das Gegenteil behaupten?

Weil Du genauso schlimm bist wie die Anderen, nur dass Du einen roten Mantel trägst.

Biskra
04.10.2007, 14:32
Weil Du genauso schlimm bist wie die Anderen, nur dass Du einen roten Mantel trägst.

Nahöstliche Logik?

Irmingsul
06.10.2007, 16:58
Irmingsul komm nicht mit so billigen Entschuldigungen. Du hast nämlich nur von dem Gesetz gehört und wie ein typischer NPD-Anhänger auf die Endung -tum reagiert bzw. du hast im Zusammenhang mit Berichten über das Gesetz, diesen Satz aus einer Urteilsbegründung gehört:

Türkentum bedeutet die Gesamtheit der nationalen und ideellen Werte, die aus den humanitären, religiösen und historischen Werten, die die türkische Nation bilden, und aus der nationalen Sprache, den nationalen Gefühlen und nationalen Traditionen resultieren.

5 mal das Wort "nationalen", da muss Einer wie du ja kurz vor der Ekstase stehen und da du ja so oder so nicht kapierst wo gegen der § 130 StGB eigenlich gerichtet ist, sondern nur denkst das er ein Mittel gegen Nationalisten ist, hast du gedacht mit dem Verweis auf den § 130 StGB kannst du deine Unwissenheit und Faulheit kaschieren.
Nun ein kleiner Tip mein Freund, es gibt sogenannte Suchmaschinen im Internet, gibt doch dort einmal "Verunglimpfung des Türkentums" oder "Beleidigung des Türkentums" ein. Bis zu ca 15000 Treffer erzielst du damit z.B. bei Google.
Einer dieser Treffer ist zum Beispiel der Eintrag "Beleidigung des Türkentums" bei wikipedia. Was findet man da und nicht nur da, eine deutsche Übersetzung des § 301 des türkischen Strafgesetzbuches.

:D Die Welt ist schön und bunt...

Der kritische Denker
07.10.2007, 00:54
stellt sich die Frage, ob es nur ihm so geht, dass er sich durch diesen Paragraphen diskriminiert fühlt. Daher diese kleine Umfrage.

Persönlich diskriminiert fühle ich mich nicht, aber dieser Paragraph schränkt die Meinungsfreiheit ein. In einer Demokratie müssen auch dumme Meinungen frei sein.

Eddy
07.10.2007, 09:52
Jeder halbwegs anständige und freiheitsliebende Deutsche muß sich durch diesen bolschewistischen Gummiparagraphen diskriminiert fühlen, da er sich ausschließlich gegen das deutsche Volk richtet und nie für das deutsche Volk. Nicht umsonst wird er im Volksmund Judenschutzparagraph genannt. Er verfolgt freie Geschichtsforschung und schützt Hetze gegen Deutsche wie z.B. "Bomber Harris, do it again".



"Bomber Harris, do it again" ist in deinen Augen kein Aufruf und Anstiftung zu Rassismus?

Na ja – schützen würde ich nicht sagen, aber eben nicht beachten. Außerdem ist er ein reiner Willkürparagraf, der jeder Diktatur gut zu Gesicht stehen würde.
Ein Staatsanwalt hat es übrigens nach eine diesbezüglichen Anzeige lang und breit schriftlich erklärt, warum man das nicht verfolgen will. Hauptsächlich wohl weil dieser Bomberharris nicht mehr lebt und demnach dieser Aufruf nicht ernst gemeint sein kann. - Das sollte man mal adäquat auf Adolf anwenden. Dann hätte man sämtliche Staatsorgane an der Kehle.

Kennt jemand noch ein Land dieser Erde (außer Deutschland), in dem Musikgruppen im Bedarfsfall als kriminelle Vereinigungen einstuft werden?

Übrigens in der DDR glaubte auch die Bevölkerung in einer Demokratie zu leben.:D

Haloperidol
07.10.2007, 15:15
Persönlich diskriminiert fühle ich mich nicht, aber dieser Paragraph schränkt die Meinungsfreiheit ein. In einer Demokratie müssen auch dumme Meinungen frei sein.

Die Bauordnung schränkt meine Freiheit auf Besitz ein. Das ist ebenfalls ein grundlegendes Menschenrecht. Sollte ich daher die Bauordnung abschaffen, damit dumme Menschen so bauen können, wie es ihnen beliebt, weil es ja ihr grundlegendes Recht ist?

Thauris
07.10.2007, 16:34
Die Bauordnung schränkt meine Freiheit auf Besitz ein. Das ist ebenfalls ein grundlegendes Menschenrecht. Sollte ich daher die Bauordnung abschaffen, damit dumme Menschen so bauen können, wie es ihnen beliebt, weil es ja ihr grundlegendes Recht ist?


Solange Du einen Apfelbaum neben einen Birnbaum pflanzen kannst, beschwer Dich nicht ! :D

Haloperidol
07.10.2007, 17:40
Solange Du einen Apfelbaum neben einen Birnbaum pflanzen kannst, beschwer Dich nicht ! :D

Du stellst also das Recht auf freie Meinung über das Recht auf Besitz.

Thauris
07.10.2007, 20:27
Du stellst also das Recht auf freie Meinung über das Recht auf Besitz.

Nein, ich gestehe Dir nur zu Äpfel mit Birnen zu vergleichen ;)

Liegnitz
07.10.2007, 20:30
Fühlt ihr euch durch den §130 diskriminiert?

Logisch. Die Mehrzahl will freie Meinungsäußerung ohne Angst durch ein falsches Wort oder Therorien im Knast zu landen.

pols
07.10.2007, 23:02
Fühlt ihr euch durch den §130 diskriminiert?

Nein. Da ich keinen Drang verspühre nazionalistische Gewalt zu verherrlichen und nazionalistische Hetze zu betreiben.

Dierser Paragraph sollte unbedingt erhalten bleiben, damit unsere Demokratie auch weiterhin geschützt bleibt.

Felidae
08.10.2007, 09:41
Die Bauordnung schränkt meine Freiheit auf Besitz ein. Das ist ebenfalls ein grundlegendes Menschenrecht. Sollte ich daher die Bauordnung abschaffen, damit dumme Menschen so bauen können, wie es ihnen beliebt, weil es ja ihr grundlegendes Recht ist?

Auch wenn es komisch klingt: Ja. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, jemandem zu verwehren, auf seinem Grund und Boden zu tun und zu lassen was er will, was anderen nicht schadet.

Der kritische Denker
08.10.2007, 09:52
Die Bauordnung schränkt meine Freiheit auf Besitz ein. Das ist ebenfalls ein grundlegendes Menschenrecht. Sollte ich daher die Bauordnung abschaffen, damit dumme Menschen so bauen können, wie es ihnen beliebt, weil es ja ihr grundlegendes Recht ist?

Du hast eine gute Argumentation. Das gefällt mir. Es muß immer abgewogen werden, denke ich. Die Bauordnung gehört meiner Meinung nach gelockert, natürlich nicht in historischen Innenstädten (immerhin ist die Erhaltung unserer architekturhistorischen Vergangenheit etwas sehr Wichtiges). Aber prinzipiell sollte auch jeder das Recht haben sein Häuslein so zu bauen wie es ihm beliebt (stabil sollte es natürlich schon sein). Ich hoffe ich bringe Raum- und Bauordnung nicht total durcheinander... :=

Ein unstabiles Gebäude ist eine Gefahr für die Bewohner, aber dumme Meinungen sind eigentlich ungefährlich.

Felidae
08.10.2007, 09:55
Du hast eine gute Argumentation. Das gefällt mir. Es muß immer abgewogen werden, denke ich. Die Bauordnung gehört meiner Meinung nach gelockert, natürlich nicht in historischen Innenstädten (immerhin ist die Erhaltung unserer architekturhistorischen Vergangenheit etwas sehr Wichtiges). Aber prinzipiell sollte auch jeder das Recht haben sein Häuslein so zu bauen wie es ihm beliebt (stabil sollte es natürlich schon sein). Ich hoffe ich bringe Raum- und Bauordnung nicht total durcheinander... :=

Ein unstabiles Gebäude ist eine Gefahr für die Bewohner, aber dumme Meinungen sind eigentlich ungefährlich.

Vor allem hat man das Recht, sein Haus dort zu bauen, wo man möchte und nicht, wo der Staat es befiehlt.

Irmingsul
08.10.2007, 10:08
Persönlich diskriminiert fühle ich mich nicht, aber dieser Paragraph schränkt die Meinungsfreiheit ein. In einer Demokratie müssen auch dumme Meinungen frei sein.

Dumme Meinungen sind frei und in der Partei "die Grünen" organisiert.

Haloperidol
08.10.2007, 10:49
Dumme Meinungen sind frei und in der Partei "die Grünen" organisiert.

Dann stellt der 130 ohnehin keine Diskriminierung dar, und kann somit getrost beibehalten werden.:]

ciargo
08.10.2007, 10:55
Nein, wie denn auch, ich bin ja kein Nazi.

Irmingsul
08.10.2007, 11:49
Dann stellt der 130 ohnehin keine Diskriminierung dar, und kann somit getrost beibehalten werden.:]

Doch, er unterdrückt schlaue Ansichten...

Walter Hofer
08.10.2007, 11:51
Doch, er unterdrückt schlaue Ansichten...


euer Negerstuß sind schlaue Ansichten :)) :))

......... son Schrott können nur Gauleiter faseln

Gehirnnutzer
08.10.2007, 12:00
Ein unstabiles Gebäude ist eine Gefahr für die Bewohner, aber dumme Meinungen sind eigentlich ungefährlich.

Ist Verleumdung ungefährlich?

Irmingsul
08.10.2007, 12:10
euer Negerstuß sind schlaue Ansichten :)) :))

......... son Schrott können nur Gauleiter faseln

Jaaa :] Ich kann nichts dafür, wenn Du es nicht intellektuell fassen und begreifen kannst.

Irmingsul
08.10.2007, 12:11
Ist Verleumdung ungefährlich?

Es kommt darauf an, ob es denn tatsächlich verleumderisch ist, oder nur dafür gehalten wird.

Gehirnnutzer
08.10.2007, 12:45
Es kommt darauf an, ob es denn tatsächlich verleumderisch ist, oder nur dafür gehalten wird.

Kommt wohl eher darauf an, ob man sich auf ein Menschenrecht beruft und dessen Achtung einfordert, aber gleichzeitig eine anderes missachtet, oder ab man ihnen beiden gerecht wird.

Irmingsul
08.10.2007, 13:17
Kommt wohl eher darauf an, ob man sich auf ein Menschenrecht beruft und dessen Achtung einfordert, aber gleichzeitig eine anderes missachtet, oder ab man ihnen beiden gerecht wird.

Was passiert eigentlich, wenn man jedem gerecht werden möchte? Kennt jemand dazu ein paar Beispiele aus dem Alltag?

jogi
08.10.2007, 13:23
Wen stört das Weihwasser? Richtig, den Teufel.

Irmingsul
08.10.2007, 13:49
Wen stört das Weihwasser? Richtig, den Teufel.

Vorrausgesetzt es gibt einen Teufel.

Felidae
08.10.2007, 13:57
Vorrausgesetzt es gibt einen Teufel.

Wen stört das Verbot, die Opfer des Holocaust der Lüge zu bezichtigen? Richtig, den Lügner. Wer den Holocaust leugnet oder kleinreden will, ist ein gemeiner niederträchtiger Lügner!

Walter Hofer
08.10.2007, 14:25
Jaaa Ich kann nichts dafür, wenn Du es nicht intellektuell fassen und begreifen kannst.

klar,
die geistigen Anforderungen für das Verstehen eurer braunen Tiefflieger-Pamphlete sind extrem hoch, :)) :)) ..............


für Hauptschüler !

Irmingsul
08.10.2007, 14:34
klar,
die geistigen Anforderungen für das Verstehen eurer braunen Tiefflieger-Pamphlete sind extrem hoch, :)) :)) ..............


für Hauptschüler !

Du willst doch hier keinem erzählen, daß Du jemals im Stande warst einen Hauptschulabschluß zu bestehen. Aber es gibt auch auf Gymnasien so gen. Fachidioten. Welchen Schulabschluß hatte Josef Fischer nochmal abgelegt..? Ich glaube nur mit einem solchen wird man Grüner.

Irmingsul
08.10.2007, 14:36
Wen stört das Verbot, die Opfer des Holocaust der Lüge zu bezichtigen? Richtig, den Lügner. Wer den Holocaust leugnet oder kleinreden will, ist ein gemeiner niederträchtiger Lügner!

Wer aber einem ein Verbrechen anlasten will, was ist der? Würde er das Weihwasser, in Form einer Abschaffung des 130ers, scheuen?
natürlich meinte ich den Holocaust nicht damit

Walter Hofer
08.10.2007, 14:37
Du willst doch hier keinem erzählen, daß Du jemals im Stande warst einen Hauptschulabschluß zu bestehen.

richtig, ich bin in der 4. Klasse Volksschule abgegangen, ....
und hatte mich woanders beworben, mit Erfolg,....

wie man heute sieht :)

Irmingsul
08.10.2007, 14:49
...wie man heute sieht :)

Man erkennt nur den ersten Teil Deines Beitrages.

Walter Hofer
08.10.2007, 14:51
Man erkennt nur den ersten Teil Deines Beitrages.

das muss für euch reichen !

CedricRotherwood
08.10.2007, 15:26
"Ausländer raus" ist zum Beispiel verboten(130) und wird in Deutschland regelmässig bestraft.
"Deutsche raus" sowie übelste Beleidigungen von "Migranten" gegen Deutsche werden in der Regel nicht bestraft. Warum das gut so ist werden die 130 Befürworter hier sicher nie erklären können.

Felidae
08.10.2007, 15:28
"Ausländer raus" ist zum Beispiel verboten(130) und wird in Deutschland regelmässig bestraft.
"Deutsche raus" sowie übelste Beleidigungen von "Migranten" gegen Deutsche werden in der Regel nicht bestraft. Warum das gut so ist werden die 130 Befürworter hier sicher nie erklären können.

Das deutsche Volk kann nicht gegen sich selbst verhetzt werden. So einfach ist das.

Irmingsul
08.10.2007, 15:41
das muss für euch reichen !

zum Glück nicht...

borisbaran
08.10.2007, 16:14
nö. wieso denn auch?!