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Vollständige Version anzeigen : Gentests!



Isquierda
02.10.2007, 10:16
Was haltet ihr von erzwungenen Gentests? Ist es in Ordnung die Einwilligung im Notfall zu ersetzen? Wie definierst du einen solchen "Notfall"?

Hierzu 3 Beispiele und folgende Fragen:

1) Darf zum Beispiel im Verdachstfalle einem Verdächtigen - auch gegen seinen Willen - Genmaterial entnommen werden, wenn es der Aufklärung eines Verbrechens dient?

2) Darf einem Mann Genmaterial entnommen werden, wenn er sich weigert den Unterhaltsfoderungen eines Kindes nachzukommen, um die Vaterschaft zu klären?

3) Darf einem minderjährigen Asylbewerber Genmaterial entnommen werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären?

Romulaner
02.10.2007, 10:24
Was haltet ihr von erzwungenen Gentests? Ist es in Ordnung die Einwilligung im Notfall zu ersetzen? Wie definierst du einen solchen "Notfall"?

Hierzu 3 Beispiele und folgende Fragen:

1) Darf zum Beispiel im Verdachstfalle einem Verdächtigen - auch gegen seinen Willen - Genmaterial entnommen werden, wenn es der Aufklärung eines Verbrechens dient?

2) Darf einem Mann Genmaterial entnommen werden, wenn er sich weigert den Unterhaltsfoderungen eines Kindes nachzukommen, um die Vaterschaft zu klären?

3) Darf einem minderjährigen Asylbewerber Genmaterial entnommen werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären?

Zu:

1.) Ja
2.) Ja
3.) Nein

:)

lupus_maximus
02.10.2007, 10:28
Zu:

1.) Ja
2.) Ja
3.) Nein

:)
Zum letzten Fall: Wir lassen die letzte Gruppe nicht mehr ins Land, damit wird dieser Gentest überflüssig!

Das Ende
02.10.2007, 10:29
Zu:

1.) Ja
2.) Ja
3.) Nein

:)

Warum bei 3 Nein?

Also ich würde schon gerne wissen wer meine Eltern/Verwandten sind. Welches Gesetz spricht dagegen?

Es sei den ich hätte Angst wieder zurück zu meinen Verwandten geschickt zu werden.

Nach einer Straftat zum Beispiel. :)

Isquierda
02.10.2007, 10:35
Zu:

1.) Ja
2.) Ja
3.) Nein

:)

X(

Das ist inkonsequent:

Für 3) gilt auch 2): Der Mann (wie auch alle anderen Verwandten) haben wohl ein Recht auf Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse!

WIENER
02.10.2007, 15:21
1) ja
2) ja
Beide Fälle aber nur mit richterlicher Genehmigung, die Gründe dafür müssen vorher genau gesetzlich deffiniert werden.

3)
Hier will ja eine Person etwas vom Staat. (Kindergeld, Familienzusammenführung oä.) Wird ein Gentest verweigert wird das Begehren, welches auch immer Abschlägig zu Beurteilen sein. (Österreichisches Amtsdeutsch:rolleyes: )

Romulaner
02.10.2007, 15:42
Zum letzten Fall: Wir lassen die letzte Gruppe nicht mehr ins Land, damit wird dieser Gentest überflüssig!

Lupus, und die 68'er schmeißen wir auch gleich raus!

Nicht?

:))

Romulaner
02.10.2007, 15:44
Warum bei 3 Nein?

Also ich würde schon gerne wissen wer meine Eltern/Verwandten sind. Welches Gesetz spricht dagegen?

Es sei den ich hätte Angst wieder zurück zu meinen Verwandten geschickt zu werden.

Nach einer Straftat zum Beispiel. :)

Das würde nur gehen, wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BVerfG: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

:)

Romulaner
02.10.2007, 15:45
X(

Das ist inkonsequent:

Für 3) gilt auch 2): Der Mann (wie auch alle anderen Verwandten) haben wohl ein Recht auf Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse!

Bei drei nicht. Erst mit Volljährigkeit hat das "Kind" das Recht dazu. Vorher übt das der Erziehungsberechtigte aus.

:)

Misteredd
02.10.2007, 15:47
Was haltet ihr von erzwungenen Gentests? Ist es in Ordnung die Einwilligung im Notfall zu ersetzen? Wie definierst du einen solchen "Notfall"?

Hierzu 3 Beispiele und folgende Fragen:

1) Darf zum Beispiel im Verdachstfalle einem Verdächtigen - auch gegen seinen Willen - Genmaterial entnommen werden, wenn es der Aufklärung eines Verbrechens dient?

2) Darf einem Mann Genmaterial entnommen werden, wenn er sich weigert den Unterhaltsfoderungen eines Kindes nachzukommen, um die Vaterschaft zu klären?

3) Darf einem minderjährigen Asylbewerber Genmaterial entnommen werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären?

Zur Verhinderung beziehungsweise Aufklärung von Straftaten immer. Also

1) ja, 2.) ja und 3) auch ja!

Romulaner
02.10.2007, 15:58
Zur Verhinderung beziehungsweise Aufklärung von Straftaten immer. Also

1) ja, 2.) ja und 3) auch ja!

Die Bestimmung des Verwandtschaftsverhältnisses ist aber keine Straftat, deshalb 3.) Nein! Oder?

:)

klartext
02.10.2007, 16:13
Der beste Gentest ist, Kinder auf die Welt zu setzen. Da sieht man selbst, ganz ohne Labor, ob die eigenen Gene etwas taugen.

Misteredd
02.10.2007, 16:31
Die Bestimmung des Verwandtschaftsverhältnisses ist aber keine Straftat, deshalb 3.) Nein! Oder?

:)

Die Bestimmung des Verwandtschaftsverhältnis nicht, die illegale Inanspruchnahme von Sozialhilfe im Zuge des Asylrechts schon. Ist er verwandt ist es legal, was problemlos festgestellt werden kann. Ist er nicht verwandt, dann wäre das versuchter Asylbetrug samt Leistungserschleichung, die aber mit dem Test vermieden werden kann.

Romulaner
02.10.2007, 16:35
Die Bestimmung des Verwandtschaftsverhältnis nicht, die illegale Inanspruchnahme von Sozialhilfe im Zuge des Asylrechts schon. Ist er verwandt ist es legal, was problemlos festgestellt werden kann. Ist er nicht verwandt, dann wäre das versuchter Asylbetrug samt Leistungserschleichung, die aber mit dem Test vermieden werden kann.

Jojo, aber das war ja nicht die Frage:


3) Darf einem minderjährigen Asylbewerber Genmaterial entnommen werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären?

Misteredd
02.10.2007, 16:46
Jojo, aber das war ja nicht die Frage:

Einem Straftäter wie einem Mörder darf DNA Material entnommen werden, damit man feststellen kann, ob er der Mörder ist.

Hier wird einem Asylbewerber DNA Material entnommen, um festzustellen, ob er zu Recht Asylbewerber ist, denn dem Vater diesen Status zuerkennen - weil er verfolgt wird, dem minderjährigen Sohn aber nicht - das funktioniert so gut wie nie. Deshalb bleibe ich bei meiner Bewertung!