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Vollständige Version anzeigen : Zuwanderungsgesetz vs. GG



Azrael
14.10.2007, 20:13
Aus einem anderen Forum (nein, ich schreibe nicht aus welchem da ich da absolut keine rechten Rassistenspinner brauchen kann):

"Sehr geehrter Herr Köhler,

nach dem neuen Zuwanderungsgesetz werden deutsche Sprachkenntnisse VOR der Einreise von einem ausländischen Ehepartner verlangt. Man verweigert also konkret bei einer rechtmäßig geschlossenen Ehe die eheliche Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit. Wie dies mit Artikel 6 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Richtig absurd wird das ganze dann, wenn man bedenkt dass das für EU-Ausländer die in Deutschland leben nicht gilt. Ein Spanier der seine z.B. peruanische Ehefrau nachholen will - kein Problem. Ein deutscher der das gleiche will - großes Problem ohne deutsche Sprachkenntnisse. Ein Ausländer hat mehr Rechte hier als ein Deutscher. Ein wahrer Geniestreich. Abgesehen davon gibt es auch noch unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Länder. Wie war das noch einmal mit Artikel 3 GG? "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wenn ich eine Amerikanerin heirate ist es vollkommen in Ordnung wenn die nur Englisch spricht, wenn ich ein Thailänderin heirate nicht?

Warum schaffen wir unsere Verfassung nicht gleich komplett ab, wenn es dem Gesetzgeber offensichtlich eh komplett egal ist was da drin steht?

Mit freundlichen Grüßen"


Meinungen dazu in Bezug auf "Bürgerrechte" würden mich interessieren.

Misteredd
14.10.2007, 20:18
Der Schreiber hat von dem neuen Zuwanderungsgesetz nichts verstanden. Gennerell gilt die Regelung, dass Familiezusammenführung aus Ländern mit Visapflicht sich von Familienzusammenführung aus Ländern ohne Visapflicht unterscheidet. Für die Länder mit Visapflicht ist es schwerer geworden.

Art.6 GG wird dadurch nicht tangiert, denn die Familie kann problemlos in dem Land des anderen Ehegatten zusammen kommen.

Ausonius
14.10.2007, 20:23
Art.6 GG wird dadurch nicht tangiert, denn die Familie kann problemlos in dem Land des anderen Ehegatten zusammen kommen.

Also, ich seh darin schon ein Problem, das - gerade auch angesichts der demografischen Lage - der Staat zu seinen eigenen Bürgern sagt: "Zieht doch einfach nach Tunesien, Thailand etc..."

Azrael
14.10.2007, 20:28
Der Schreiber hat von dem neuen Zuwanderungsgesetz nichts verstanden. Gennerell gilt die Regelung, dass Familiezusammenführung aus Ländern mit Visapflicht sich von Familienzusammenführung aus Ländern ohne Visapflicht unterscheidet. Für die Länder mit Visapflicht ist es schwerer geworden.

Art.6 GG wird dadurch nicht tangiert, denn die Familie kann problemlos in dem Land des anderen Ehegatten zusammen kommen.

Wenn es mir nicht gestattet wird in meinem eigenen Land mit meiner hypothetischen Ehefrau zusammen zu leben, besteht der besondere Schutz von Ehe und Familie worin genau?

Und was ist mit dem angesprochenen Artikel 3, Gleichbehandlung? Häh?

Außerdem, "problemlos" im Land des anderen zusammenkommen, ja ja, auswandern ist ja auch so einfach...?(

Azrael
14.10.2007, 20:30
, dass Familiezusammenführung aus Ländern mit Visapflicht sich von Familienzusammenführung aus Ländern ohne Visapflicht unterscheidet.

Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!

klartext
14.10.2007, 21:09
Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!

Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.
Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger. Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft. Es ist ein übergeordnetes Recht.
Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen. Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners.
Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht.
Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug.

Misteredd
14.10.2007, 22:10
Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!

EU-AUsländer jedem Landes benötigen kein Visa. Das Visa für den Ehepartner des EU-Heimatlandes gilt für den gesamten Schengen-Raum und wird auch bei uns anerkannt.

Das ist der wesentliche Unterschied.

Tonsetzer
14.10.2007, 22:28
Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.


Dieses Problem erübrigt sich ja in ein paar Jahren, wenn Anatolien Mitglied der EU ist.

McDuff
15.10.2007, 16:10
Jedes Volk hat das elementare Recht Okkupanten abzuweisen. Das es sich um solche handelt die ungehindert in unsere Heimat strömen wollen, sollte spätestens nach der durch einen höherrangigen islamischen Geistlichen ausgesprochenen Ankündigung, wirklich auch dem verblendestem Gutmenschen klar sein.

Rheinlaender
15.10.2007, 16:29
Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!

EU-Buerger sind in der gesamten Union den Einheimischen fast gleichgestellt, von bestimmten politischen Rechten (Wahl zum/ins nationale Parlament, etc,) und sehr wenigen reservierte Anstellungen (Geheimdienst, Leitungsebenen von Ministerien etc.) abgesehen.

Grenzer
15.10.2007, 16:35
Dieses Problem erübrigt sich ja in ein paar Jahren, wenn Anatolien Mitglied der EU ist.
Da sei Gott vor:
Herr , behüte uns vor Schaden ! germane

TNT
15.10.2007, 18:13
Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.
Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger. Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft. Es ist ein übergeordnetes Recht.
Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen. Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners.
Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht.
Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug.

auf den Punkt gebracht!

Entfernungsmesser
16.10.2007, 10:19
Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.
Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger. Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft. Es ist ein übergeordnetes Recht.
Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen. Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners.
Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht.
Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug.

So ist es.

Warum freuen sich die Deutschen nicht über ein Gesetz welches Deutsche Interessen vertritt?? Wollen sich in dem Eingangsartikel wieder irgendwelche Gutmenschen auf Kosten des Deutschen Steuerzahlers profilieren?? In Deutschland leben genügend Menschen von Transferleistungen. Der Anteil ungebildeter Muslime ist exorbitant hoch. Warum sollten wir uns noch zusätzliche türkische Mädchen ins Land holen, die weitere Kosten verursachen und neue Transferleistungsbezieher gebären!

Felidae
16.10.2007, 10:35
Ich weiß nicht, was da der Schreiberling schon wieder hat. Art. 3 wird nicht verletzt, weil das Merkmal "Staatsangehörigkeit" sich in ihm nicht findet. Sonst wären ja unterschiedliche Visa-Bestimmungen auch unzulässig. Auch Art. 6 wird nicht verletzt. Der Staat kann bei ausländischen Ehegatten schlicht und ergreifend Bedingungen stellen, die zu ihrer Einreise erfüllt sein müssen.

Azrael
19.10.2007, 08:56
Also, ich seh darin schon ein Problem, das - gerade auch angesichts der demografischen Lage - der Staat zu seinen eigenen Bürgern sagt: "Zieht doch einfach nach Tunesien, Thailand etc..."

Genau darum geht es mir in dem Fall.

Azrael
19.10.2007, 09:09
"Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind."

So wurde es dem deutschen Michel medial verkauft.

"Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger."

In diesem Fall eben nicht, hier lebende EU-Ausländer und Asylanten werden durch das neue Gesetz nicht tangiert.

"Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft."

Es ist eine Sache wie ich Touristen ungleich behandle, eine gänzlich andere wenn der Staat plötzlich anfängt sich in die privatesten Dinge, die nach unserem GG "unter besonderem Schutz stehen, einzumischen. Das sollte einen eigentlich schon nachdenklich machen.

"Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen."

Das sehe ich durchaus auch so, warum aber VOR der Einreise Sprachkenntnisse nachgewiesen werden sollen entzieht sich meinem Verständnis. Ohnehin sind hier 600 Stunden Deutschkurs vorgeschrieben. Die bereits bestehende Regelung wäre dabei absolut ausreichen. Außerdem ist das in manchen Ländern komplett realitätsfern.

Ein Beispiel: Eine sehr gute Freundin von mir ist Phillipina. Lebt auf Mindanao, hat einen guten Job. Excellentes Englisch. Das einzige Goehte-Institut (wo man den Kurs und die Prüfung absolvieren muss) ist in Manila. Würde in dem Fall bedeuten: Job kündigen, für mindestens ein halbes Jahr nach Manila ziehen etc. Finanziell definitiv nicht zu stemmen, auch nicht wenn der deutsche Ehemann in spe gut verdient und das bezuschußt. Daher: Was soll das? Es gibt hier genug amerikanische Firmen in denen viele Arbeitnehmer auch nur Englisch sprechen. Ich wage mal zu behaupten damit kommt man beruflich weiter als mit gebrochenem Deutsch.

"Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners."

Siehe oben, so wurde es uns verkauft.

"Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht."

Ich rede hier explizit von binationalen Partnerschaften, sprich Deutsch mit wasauchimmer. Ich denke mein Deutsch ist ganz okay.:D

"Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug."

Es gibt noch mehr Ausland auf der Welt als Anatolien, scheint bei einigen so ein pawlowscher Reflex zu sein immer gleich so zu reagieren.

Felidae
19.10.2007, 09:53
Es geht doch vor allem darum, den Aishe- und Ahmedimport ein wenig zu dämpfen.

Azrael
19.10.2007, 09:58
EU-AUsländer jedem Landes benötigen kein Visa. Das Visa für den Ehepartner des EU-Heimatlandes gilt für den gesamten Schengen-Raum und wird auch bei uns anerkannt.

Das ist der wesentliche Unterschied.

Es geht hier um ein Visum zum Ehegattennachzug das von Deutschland aus gestellt wird. Das hat mit dem Schengenvisum nichts zu tun. Wie in dem Beispiel im Eingangsbeitrag genannt:

Wenn ein hier lebender Spanier seine Freundin aus Peru heiratet und er stellt diesen Visumsantrag von Deutschland aus: kein Problem

Machst du als deutscher exakt das gleiche: Problem

Wir werden hier mit Nicht-EU Ausländern gleichgesetzt. Selbst Asylanten sind in diesem Punkt im Vorteil.

Azrael
19.10.2007, 10:00
Es geht doch vor allem darum, den Aishe- und Ahmedimport ein wenig zu dämpfen.

So wurde uns das zumindest verkauft. Wart mal ab, der EU-Beitritt der Türkei ist meines erachtens ein reines Rückzugsgefecht. Und dann kann Ahmed seine Aishe ohne Probleme herholen, du deine Lucilla aber nicht.

Azrael
19.10.2007, 10:00
EU-Buerger sind in der gesamten Union den Einheimischen fast gleichgestellt, von bestimmten politischen Rechten (Wahl zum/ins nationale Parlament, etc,) und sehr wenigen reservierte Anstellungen (Geheimdienst, Leitungsebenen von Ministerien etc.) abgesehen.

In diesem Fall: Höhergestellt.:(

Biskra
19.10.2007, 10:21
Aus einem anderen Forum (nein, ich schreibe nicht aus welchem da ich da absolut keine rechten Rassistenspinner brauchen kann):

"Sehr geehrter Herr Köhler,

nach dem neuen Zuwanderungsgesetz werden deutsche Sprachkenntnisse VOR der Einreise von einem ausländischen Ehepartner verlangt. Man verweigert also konkret bei einer rechtmäßig geschlossenen Ehe die eheliche Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit. Wie dies mit Artikel 6 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Richtig absurd wird das ganze dann, wenn man bedenkt dass das für EU-Ausländer die in Deutschland leben nicht gilt. Ein Spanier der seine z.B. peruanische Ehefrau nachholen will - kein Problem. Ein deutscher der das gleiche will - großes Problem ohne deutsche Sprachkenntnisse.

Falsch, die Regelung mit den Sprachkenntnissen gilt nur für Ehen unter Ausländern!


§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.

(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.

(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Biskra
19.10.2007, 10:22
Wenn ein hier lebender Spanier seine Freundin aus Peru heiratet und er stellt diesen Visumsantrag von Deutschland aus: kein Problem

Machst du als deutscher exakt das gleiche: Problem

Wir werden hier mit Nicht-EU Ausländern gleichgesetzt. Selbst Asylanten sind in diesem Punkt im Vorteil.

Falsch, siehe oben.

Azrael
19.10.2007, 10:37
Art. 3 wird nicht verletzt, weil das Merkmal "Staatsangehörigkeit" sich in ihm nicht findet.


Artikel 3, Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"

Felidae
19.10.2007, 10:39
Artikel 3, Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"

Art. 3 Abs 3 ist hier einschlägig.

Azrael
19.10.2007, 10:40
@Biskra

Lies doch bitte mal nur was du fett rausgestellt hast:

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

Ehegatten eines Deutschen,
minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, "

...fällt dir was auf?

Felidae
19.10.2007, 10:40
So wurde uns das zumindest verkauft. Wart mal ab, der EU-Beitritt der Türkei ist meines erachtens ein reines Rückzugsgefecht. Und dann kann Ahmed seine Aishe ohne Probleme herholen, du deine Lucilla aber nicht.

Wenn es den Ehegattenimport auch sonst etwas eingrenzt, ist es schon ok.

Biskra
19.10.2007, 10:47
@Biskra

Lies doch bitte mal nur was du fett rausgestellt hast:

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

Ehegatten eines Deutschen,
minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, "

...fällt dir was auf?

Azrael, lies mal alles fettgedruckte in meinem Beitrag. Fällt dir was auf?

Azrael
19.10.2007, 10:53
Biskra, da steht "dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen".

Nicht "dem ausländischen Ehegatten eines Ausländers".

Wird jetzt licht?

Es geht explizit um Deutsch+andere Nationalität.

Azrael
19.10.2007, 10:54
Wenn es den Ehegattenimport auch sonst etwas eingrenzt, ist es schon ok.

Der Staat sollte sich nicht in die Frage wer wen heiratet einmischen. Das hatten wir schon mal.

Azrael
19.10.2007, 10:56
Falsch, die Regelung mit den Sprachkenntnissen gilt nur für Ehen unter Ausländern!

Wenn dem so wäre würde ich mich ja gar net aufregen. Aber diese Regelung gilt für Nicht-EU Ausländer und für Deutsche.

Diese Regelung gilt NICHT für EU-Ausländern und Asylanten.

Dieser Fakt führt so manche Argumentation von einigen hier ad absurdum.

Biskra
19.10.2007, 11:13
Wenn dem so wäre würde ich mich ja gar net aufregen. Aber diese Regelung gilt für Nicht-EU Ausländer und für Deutsche.

Diese Regelung gilt NICHT für EU-Ausländern und Asylanten.

Dieser Fakt führt so manche Argumentation von einigen hier ad absurdum.

Kannst du nicht lesen? Extra für dich zum Vergleich:



§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.

(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.

(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.



§ 29 Familiennachzug zu Ausländern

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und
2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.

(2) Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, kann von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen werden. In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn

1. der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt wird und
2. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.

Die in Satz 2 Nr. 1 genannte Frist wird auch durch die rechtzeitige Antragstellung des Ausländers gewahrt.

(3) Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend. Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Abs. 4 bis 5, § 104a Abs. 1 Satz 1 und § 104b nicht gewährt.

(4) Die Aufenthaltserlaubnis wird dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers oder dem minderjährigen ledigen Kind seines Ehegatten abweichend von § 5 Abs. 1 und § 27 Abs. 3 erteilt, wenn dem Ausländer vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde und

1. die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch die Fluchtsituation aufgehoben wurde und
2. der Familienangehörige aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen wird oder sich außerhalb der Europäischen Union befindet und schutzbedürftig ist.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörige eines Ausländers, dem vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde, richtet sich nach § 36. Auf die nach diesem Absatz aufgenommenen Familienangehörigen findet § 24 Anwendung.

(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,

1. soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder
2. wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat und die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers, zu dem der Familiennachzug stattfindet, nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder dessen Aufenthalt nicht bereits durch Gesetz oder Verordnung von einer Verlängerung ausgeschlossen ist.

ABER:


§ 30 Ehegattennachzug

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
3. der Ausländer
1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
2. eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt,
4. seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,
5. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird oder
6. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat.

Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat
2. der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war oder
3. die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe f vorliegen.

Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder
4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erteilt werden. Besitzt der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, kann von den anderen Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d abgesehen werden.

(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(4) Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt.

Erkennst du den Unterschied, ja? Die Sprachkenntnisregelung gilt nur für Ausländer die in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel haben und nach Erteilung dieses Titels im Nicht-EU-Ausland einen Nicht-EU-Ausländer heiraten und mit dem auch noch keine Kinder haben.

Azrael
19.10.2007, 11:26
Biskra, du kannst nicht lesen:

"§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden."

Das steht in §28 der den Ehegattennachzug zu DEUTSCHEN regelt. Im übrigen spreche ich auch aus der Praxis, mir liegt auch eine dementsprechende Auskunft der deutschen Botschaft in Bangkok vor, und ich kenne aktuell Fälle wo der Ehegattin eines DEUTSCHEN aus exakt diesem Grund die Einreise verweigert wird.;)

klartext
19.10.2007, 11:39
Der Staat sollte sich nicht in die Frage wer wen heiratet einmischen. Das hatten wir schon mal.
Der Staat schreibt dir nicht vor, wen du heiraten kannst. Er schreibt aber sehr wohl vor, unter welchen Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht an Ausländer vergeben wird. Das war schon immer so und ist in allen Ländern der Welt nicht anders.
Der Grund für diese Änderung war eben der massenhafte Import von zwangszugeteilten Importbräuten aus Anatolien und der Missbrauch durch erkaufte Scheinehen. Dass es bei einer solchen allgemeinen Regelung auch hin und wieder " Unschuldige " treffen kann, ist normaler Bestandteil des Lebens. Und wenn es im Heimatland nicht einfach ist, sich die nötigen Sprachkenntnisse anzueignen, ist es nicht unser Problem sondern jedermanns Privatangelegenheit.
Frankreich hat noch viel weitreichendere Bestimmungen.

Azrael
19.10.2007, 11:48
Es geht hier ausschließlich um die Einreise, nicht um das Daueraufenthaltsrecht. Daher meine Meinung dass die bisherige Regelung absolut ausreichend wäre.

Wie sieht das in Frankreich aus, muss man da französische Sprachkenntnisse vor der Einreise nachweisen?

Azrael
19.10.2007, 11:51
Und wenn es im Heimatland nicht einfach ist, sich die nötigen Sprachkenntnisse anzueignen, ist es nicht unser Problem sondern jedermanns Privatangelegenheit.


Typisch deutsche Michel Mentalität, "betrifft mich nicht, ist mir egal". Aber wenn´s dann doch mal brennt, ist das Geschrei groß.;)

Ausonius
19.10.2007, 12:02
Es gibt noch mehr Ausland auf der Welt als Anatolien, scheint bei einigen so ein pawlowscher Reflex zu sein immer gleich so zu reagieren.

Der Pawlowsche Reflex ist hierbei angebracht; deuten die Bestimmungen doch tatsächlich an, als wären sie für Familiennachzug aus der Türkei geschmiedet worden. Gleichwohl steht völlig außer der Debatte, dass hier gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen wird.

Azrael
19.10.2007, 12:09
Wenigstens einer der es schnallt.:cool2:

Volyn
19.10.2007, 12:24
Aus einem anderen Forum (nein, ich schreibe nicht aus welchem da ich da absolut keine rechten Rassistenspinner brauchen kann):

"Sehr geehrter Herr Köhler,

nach dem neuen Zuwanderungsgesetz werden deutsche Sprachkenntnisse VOR der Einreise von einem ausländischen Ehepartner verlangt. Man verweigert also konkret bei einer rechtmäßig geschlossenen Ehe die eheliche Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit. Wie dies mit Artikel 6 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Richtig absurd wird das ganze dann, wenn man bedenkt dass das für EU-Ausländer die in Deutschland leben nicht gilt. Ein Spanier der seine z.B. peruanische Ehefrau nachholen will - kein Problem. Ein deutscher der das gleiche will - großes Problem ohne deutsche Sprachkenntnisse. Ein Ausländer hat mehr Rechte hier als ein Deutscher. Ein wahrer Geniestreich. Abgesehen davon gibt es auch noch unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Länder. Wie war das noch einmal mit Artikel 3 GG? "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wenn ich eine Amerikanerin heirate ist es vollkommen in Ordnung wenn die nur Englisch spricht, wenn ich ein Thailänderin heirate nicht?

Warum schaffen wir unsere Verfassung nicht gleich komplett ab, wenn es dem Gesetzgeber offensichtlich eh komplett egal ist was da drin steht?

Mit freundlichen Grüßen"


Meinungen dazu in Bezug auf "Bürgerrechte" würden mich interessieren.




Der deutsche Ehepartner kann ja türkisch lernen und in die Türkei ziehen.

Azrael
19.10.2007, 12:29
Polemischer Schwachsinn und Thema verfehlt.

Biskra
19.10.2007, 12:48
Biskra, du kannst nicht lesen:

"§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden."

Das steht in §28 der den Ehegattennachzug zu DEUTSCHEN regelt. Im übrigen spreche ich auch aus der Praxis, mir liegt auch eine dementsprechende Auskunft der deutschen Botschaft in Bangkok vor, und ich kenne aktuell Fälle wo der Ehegattin eines DEUTSCHEN aus exakt diesem Grund die Einreise verweigert wird.;)

Oha, lo siento. Allerdings sagt Abs. 2 Satz 1: "Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat"

Was wiederum bedeutet, daß der Ehepartner keine Sprachkenntnisse nachweisen muss, wenn beide vor der Heirat im Ausland gelebt haben. Also trifft die Regelung wohl nur Leute die mal schnell ins Ausland jetten um eine Katalogbraut zu ehelichen.
Trotzdem finde ich die Formulierung des Gesetzes ziemlich seltsam. Mal sehen, was das BVerfG dazu sagt.

-SG-
19.10.2007, 14:10
Wenn es mir nicht gestattet wird in meinem eigenen Land mit meiner hypothetischen Ehefrau zusammen zu leben, besteht der besondere Schutz von Ehe und Familie worin genau?

Und was ist mit dem angesprochenen Artikel 3, Gleichbehandlung? Häh?

Außerdem, "problemlos" im Land des anderen zusammenkommen, ja ja, auswandern ist ja auch so einfach...?(

Wenn Du unter den 40 Millionen Frauen hier keine findest und Dir eine "importieren" willst, dann musst Du damit rechnen, dass ein Staat nicht mit Visa um sich wirft, nur weil der eine oder andere sich bei "Nur die Liebe zählt" gemeldet hat

und wer sich über die "Ungleichbehandlung" aufregt sollte in Betracht ziehen dass es keinen naturgemäßen Rechtsanspruch auf Einreise und Aufenthalt gibt, jedes Land, das sich noch nicht restlos abgeschrieben hat, betreibt eine gewisse Selektion, die sich nach wirtschaftlichen und kulturellen Aspekten richtet, ansonsten könnten sich ja 100 Millionen Chinesen mit dem Antidiskriminierungsgesetz in der Hand kurz nach Deutschland einklagen, 8 Jahre warten und dann die kommunistische Partei an die Macht wählen :lach:

klartext
19.10.2007, 15:40
Typisch deutsche Michel Mentalität, "betrifft mich nicht, ist mir egal". Aber wenn´s dann doch mal brennt, ist das Geschrei groß.;)

Du scheinst die Vorstellung zu haben, dass der deutsche Staat weltweit jedem, der es möchte, eine Sprachschule in erreichbarer Nähe errichtet. Umgekehrt habe ich noch nie etwas derartiges gehört.
Wenn es dir um ein Besuchervisum geht, gibt es andere Bestimmung. Allerdings musst du dann die volle Haftung für den Besucher übernehmen, und wenn du als eine dubiose Figur eingeschätzt wirst, die keine Kohle hat, kann auch die Hinterlegung einer Kaution gefordert werden.
Erkundige dich einfach bei der zuständigen Botschaft und bei deinem nächsten Einwohnermeldeamt, Bereich Ausländerangelegenheiten.

klartext
19.10.2007, 15:46
Der Pawlowsche Reflex ist hierbei angebracht; deuten die Bestimmungen doch tatsächlich an, als wären sie für Familiennachzug aus der Türkei geschmiedet worden. Gleichwohl steht völlig außer der Debatte, dass hier gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen wird.

Eine der üblichen Verwechslungen, die man meist bei Grünen und Linken findet.
Merke: Alle Menschen sind gleichwertig, aber eben nicht gleich. Dieser Ungleichheit der Menschen in ihrem Wert für unsere Gesellschaft trägt dieses Gesetz Rechnung.
Ginge es nach deinem Missverständnis von Gleichmacherei, haben wir Deutsche am Ende gerade noch einen Stehplatz im eigenen Land.
Jede Gesellschaft hat übergeordnete Interessen, hinter der das Interesse eines einzelnen zurückzustehen hat. Dies gilt auch für Deutschland.

Ausonius
19.10.2007, 16:15
Dieser Ungleichheit der Menschen in ihrem Wert für unsere Gesellschaft trägt dieses Gesetz Rechnung.
.

Schön, deine Meinung zur Wertigkeit zu erfahren g*

Aber hier geht es um ein konkretes Staatsbürgerschaftsproblem. Wenn du eine Spanierin heiratest, kann sie auf das Deutsche pfeifen. Wenn du eine Samoanerin heiratest, nicht, und dir wird nahe gelegt, nach Samoa ziehen, sofern sie nicht vor der Einreise den Nachweis erbringt, Deutsch zu beherrschen.


Ginge es nach deinem Missverständnis von Gleichmacherei, haben wir Deutsche am Ende gerade noch einen Stehplatz im eigenen Land

Das ist natürlich Humbug. Diese Regelung gibt es ja erst seit gerade eben - vorher wurde es 47 Jahre lang anders praktiziert. Übrigens ist das nicht allein meine Privatmeinung und es ist tatsächlich ein ziemliches Tohuwabohu. Siehe hier:


Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige von Staaten, deren Bürger ohne Visum nach Deutschland einreisen können.
Ehepartner aus Ländern wie Südkorea, Japan, Australien oder den USA müssen deshalb keine Sprachkenntnisse nachweisen – Türken, Thailänder oder Partner aus afrikanischen Staaten hingegen schon.

http://www.focus-migration.de/Einzelansichten.1316.0.html?&tx_wilpubdb_pi1%5Barticle%5D=824&cHash=6f8e9ba10f

-SG-
19.10.2007, 16:23
Schön, deine Meinung zur Wertigkeit zu erfahren g*

Aber hier geht es um ein konkretes Staatsbürgerschaftsproblem. Wenn du eine Spanierin heiratest, kann sie auf das Deutsche pfeifen. Wenn du eine Samoanerin heiratest, nicht, und dir wird nahe gelegt, nach Samoa ziehen, sofern sie nicht vor der Einreise den Nachweis erbringt, Deutsch zu beherrschen.



Das ist natürlich Humbug. Diese Regelung gibt es ja erst seit gerade eben - vorher wurde es 47 Jahre lang anders praktiziert. Übrigens ist das nicht allein meine Privatmeinung und es ist tatsächlich ein ziemliches Tohuwabohu. Siehe hier:



http://www.focus-migration.de/Einzelansichten.1316.0.html?&tx_wilpubdb_pi1%5Barticle%5D=824&cHash=6f8e9ba10f

Wie Du siehst wurde das aus einer konkret schon bestehenden Regelung abgeleitet, zweifelst Du deren Sinn an oder worum gehts?

klartext
19.10.2007, 16:42
Schön, deine Meinung zur Wertigkeit zu erfahren g*

Aber hier geht es um ein konkretes Staatsbürgerschaftsproblem. Wenn du eine Spanierin heiratest, kann sie auf das Deutsche pfeifen. Wenn du eine Samoanerin heiratest, nicht, und dir wird nahe gelegt, nach Samoa ziehen, sofern sie nicht vor der Einreise den Nachweis erbringt, Deutsch zu beherrschen.



Das ist natürlich Humbug. Diese Regelung gibt es ja erst seit gerade eben - vorher wurde es 47 Jahre lang anders praktiziert. Übrigens ist das nicht allein meine Privatmeinung und es ist tatsächlich ein ziemliches Tohuwabohu. Siehe hier:



http://www.focus-migration.de/Einzelansichten.1316.0.html?&tx_wilpubdb_pi1%5Barticle%5D=824&cHash=6f8e9ba10f

Wie ich dir schon schrieb, die Menschen in der Welt haben eben nicht den gleichen Wert für unsere Gesellschaft. Ein Japaner steht eben im Regelfall nicht beim Sozi, ein Anatolier schon eher, wie die Erfahrung zeigt.
Wir haben endlich gelernt, dass Zuwanderung auch mit einem Trauschein die Probleme unserer Gesellschaft nicht vergrössern darf. Da ist die Selektion eine wichtige Massnahme, die unsere Gesellschaft vor Schaden schützt.

Ausonius
19.10.2007, 16:42
Wie Du siehst wurde das aus einer konkret schon bestehenden Regelung abgeleitet, zweifelst Du deren Sinn an oder worum gehts?

Das ist nicht richtig. Vor der Einführung durfte sehr wohl jeder deutsche Staatsbürger einen Partner aus allen Ländern der Welt heiraten wie er wollte, ohne jene Auflagen.

Biskra
19.10.2007, 16:48
Das ist nicht richtig. Vor der Einführung durfte sehr wohl jeder deutsche Staatsbürger einen Partner aus allen Ländern der Welt heiraten wie er wollte, ohne jene Auflagen.

Auflagen gab und gibt es immer. Was du meinst ist: Vorher konnte man als Deutscher im Katalog ein Weibchen auswählen, nach Bangkok fahren, es dort ehelichen und dann mit nach Hause nehmen oder aber in der Ukraine 5000 EUR für die Ehelichung eines Frauchens erhalten und es dann nach Deutschland in den Puff stecken. Jetzt muss das Frauchen halt erst ein paar Wörter Deutsch kennen.

Ausonius
19.10.2007, 16:51
Wie ich dir schon schrieb, die Menschen in der Welt haben eben nicht den gleichen Wert für unsere Gesellschaft. Ein Japaner steht eben im Regelfall nicht beim Sozi, ein Anatolier schon eher, wie die Erfahrung zeigt.
Wir haben endlich gelernt, dass Zuwanderung auch mit einem Trauschein die Probleme unserer Gesellschaft nicht vergrössern darf. Da ist die Selektion eine wichtige Massnahme, die unsere Gesellschaft vor Schaden schützt.

Ich hab schon begriffen, was du mir sagen willst. Möglicherweise ist das Gesetz aber nicht grundrechtskonform. Und das Grundgesetz kennt einen derartigen Wertigkeitsbegriff nicht. Da steht nirgendwo etwas drin wie "Japaner sind besser als Türken" mit entsprechenden Rechtskonsequenzen.

Ausonius
19.10.2007, 16:58
Vorher konnte man als Deutscher im Katalog ein Weibchen auswählen, nach Bangkok fahren, es dort ehelichen und dann mit nach Hause nehmen oder aber in der Ukraine 5000 EUR für die Ehelichung eines Frauchens erhalten und es dann nach Deutschland in den Puff stecken. Jetzt muss das Frauchen halt erst ein paar Wörter Deutsch kennen.

Wie kommst du auf diese 5000 Euro? Katalogfrauen gibts bestimmt auch in Rumänien oder Bulgarien. An dieser Art der Eheanbahnung wird sich so oder so nichts ändern.

klartext
19.10.2007, 17:05
Ich hab schon begriffen, was du mir sagen willst. Möglicherweise ist das Gesetz aber nicht grundrechtskonform. Und das Grundgesetz kennt einen derartigen Wertigkeitsbegriff nicht. Da steht nirgendwo etwas drin wie "Japaner sind besser als Türken" mit entsprechenden Rechtskonsequenzen.

Immer noch nicht begriffen ? Ein Ausländer irgendwo in der Welt kann sich nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen oder daraus Rechte ableiten. Die Gültigkeit des GG endet an den deutschen Grenzen, aktiv und passiv.

Biskra
19.10.2007, 17:09
Wie kommst du auf diese 5000 Euro? Katalogfrauen gibts bestimmt auch in Rumänien oder Bulgarien. An dieser Art der Eheanbahnung wird sich so oder so nichts ändern.

Sag ich ja, der einzige Unterschied ist, daß das Frauchen jetzt halbwegs kommunizieren kann. Thai ist ja i.A. nicht so verbreitet in den bundesdeutschen Polizeistuben.
Meinst du nicht auch, daß es jenseits dieser Situation (Katalogfrauen) so gut wie keine Nachteile geben wird und die Gesetzesänderung jenseits dieses Phänomens sowie der Zwangsheirat (PC: arrangierten Heirat) daher nur theoretische Implikationen hat?

-SG-
19.10.2007, 17:12
Das ist nicht richtig. Vor der Einführung durfte sehr wohl jeder deutsche Staatsbürger einen Partner aus allen Ländern der Welt heiraten wie er wollte, ohne jene Auflagen.

Aber die Abgestuftheit nach Ländern wurde übernommen, findest Du die schlecht?

Ausonius
19.10.2007, 17:23
Meinst du nicht auch, daß es jenseits dieser Situation (Katalogfrauen) so gut wie keine Nachteile geben wird und die Gesetzesänderung jenseits dieses Phänomens sowie der Zwangsheirat (PC: arrangierten Heirat) daher nur theoretische Implikationen hat?


Erstens sehe ich es nicht als Riesenproblem an; meine aber, dass Azrael von seiner Rechtsauffassung her richtig liegt - so bin ich ja in den Thread eingestiegen. Zweitens hab ich keine Probleme mit, wenn jemand eine "Katalogfrau" heiratet, weil er hierzulande nicht fündig wird. Ist nicht meine Tasse Tee, aber moralisch verwerflich finde ich es auch nicht - es gab zu keiner Zeit ausschließlich Liebeshochzeiten.

Azrael
19.10.2007, 18:23
Also trifft die Regelung wohl nur Leute die mal schnell ins Ausland jetten um eine Katalogbraut zu ehelichen.



Ähem *hüstel*, ich hatte 3 1/2 Jahre eine transkontinentale Beziehung geführt, mal 3 Monate hier, mal ne Zeitlang da - und wollte sie eigentlich auch ehelichen - also ist das etwas extrem wie du das da so schreibst. Ich kenne mehrere binationale Paare die nicht vorher einen gemeinsamen Hausstand hatten, sprich in verschiedenen Ländern lebten, und dann entweder hier oder im Heimatland des Partners geheiratet haben (Visum zum Zwecke der Eheschließung HIER ist aber mittlerweile den gleichen schwachsinnigen Bestimmungen unterworfen), und bei keiner dieser Beziehungen kann man von "Katalogbraut" etc. reden. Mach dich mal frei von diesen Klischees, die gibt es zwar auch, aber sind eigentlich nicht die Regel.

Azrael
19.10.2007, 18:24
Wenn Du unter den 40 Millionen Frauen hier keine findest und Dir eine "importieren" willst, dann musst Du damit rechnen, dass ein Staat nicht mit Visa um sich wirft, nur weil der eine oder andere sich bei "Nur die Liebe zählt" gemeldet hat

und wer sich über die "Ungleichbehandlung" aufregt sollte in Betracht ziehen dass es keinen naturgemäßen Rechtsanspruch auf Einreise und Aufenthalt gibt, jedes Land, das sich noch nicht restlos abgeschrieben hat, betreibt eine gewisse Selektion, die sich nach wirtschaftlichen und kulturellen Aspekten richtet, ansonsten könnten sich ja 100 Millionen Chinesen mit dem Antidiskriminierungsgesetz in der Hand kurz nach Deutschland einklagen, 8 Jahre warten und dann die kommunistische Partei an die Macht wählen :lach:


Mal wieder Polemik, und nix begriffen. Wer eine Nicht-Deutsche liebt, hat hier keine abbekommen, interessant wie schlicht manche Leute gestrickt sind.:D

Azrael
19.10.2007, 18:26
Du scheinst die Vorstellung zu haben, dass der deutsche Staat weltweit jedem, der es möchte, eine Sprachschule in erreichbarer Nähe errichtet. Umgekehrt habe ich noch nie etwas derartiges gehört.
Wenn es dir um ein Besuchervisum geht, gibt es andere Bestimmung. Allerdings musst du dann die volle Haftung für den Besucher übernehmen, und wenn du als eine dubiose Figur eingeschätzt wirst, die keine Kohle hat, kann auch die Hinterlegung einer Kaution gefordert werden.
Erkundige dich einfach bei der zuständigen Botschaft und bei deinem nächsten Einwohnermeldeamt, Bereich Ausländerangelegenheiten.

Habe ich bereits alles in der Praxis hinter mir, daher weiß ich ja von was ich hier rede (im Gegensatz zu so manch anderem hier:D ), um ein Touristenvisum geht es hier aber nicht, sondern um ein Visum zum Ehegattennachzug. Und ein Touristenvisum kannst du bei bestehender Ehe absolut knicken, was du wüsstest wenn du von der Materie etwas Ahnung hättest.

Azrael
19.10.2007, 18:29
Auflagen gab und gibt es immer. Was du meinst ist: Vorher konnte man als Deutscher im Katalog ein Weibchen auswählen, nach Bangkok fahren, es dort ehelichen und dann mit nach Hause nehmen oder aber in der Ukraine 5000 EUR für die Ehelichung eines Frauchens erhalten und es dann nach Deutschland in den Puff stecken. Jetzt muss das Frauchen halt erst ein paar Wörter Deutsch kennen.

Wie ich schon sagte, mach dich mal frei von Bild-Zeitung Klischees.

Und wer ein ach-so-unterwürfig-braves "Thai-Weibchen" mal eben so ehelicht, der wird sein blaues Wunder erleben.:] :))

Azrael
19.10.2007, 18:29
Wie kommst du auf diese 5000 Euro? Katalogfrauen gibts bestimmt auch in Rumänien oder Bulgarien. An dieser Art der Eheanbahnung wird sich so oder so nichts ändern.

Korrekt.

Azrael
19.10.2007, 18:34
Immer noch nicht begriffen ? Ein Ausländer irgendwo in der Welt kann sich nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen oder daraus Rechte ableiten. Die Gültigkeit des GG endet an den deutschen Grenzen, aktiv und passiv.

Du begreifst es nicht, der deutsche Ehepartner ist es hier, der sich auf das deutsche Grundgesetz beruft. Wenn mein Nachbar seine z.B. japanische Ehefrau ohne vorherige deutsche Sprachkenntnisse nachholen darf, ich meine z.B. phillipinische Ehefrau aber nicht, also ihm die eheliche Gemeinschaft ohne Auflagen gestattet wird, mir aber nicht - dann bin ich als Deutscher sehr wohl ungleich behandelt.

Außerdem sollte es nachdenklich machen wenn Ausländer aus diversen Länder und Asylanten hier in diesem Bezug mehr Rechte haben als Deutsche, aber vor lauter "geifer geifer - Anatolien - geifer geifer" dringt das bei einigen offensichtlich nicht bis ins kognitive Denkzentrum vor.:D

Der kritische Denker
19.10.2007, 18:39
Die Grundkenntnisse der Deutschen Sprache sind schnell erlernt, oder geht es darum, daß die betreffende Person (die/der Einwanderer) garkein Deutsch lernen will? Geht es hier um jene, welche sich Frauen in 3.-Welt-Ländern "kaufen" weil sie hier keine abbekommen? Ich habe nichts gegen multinationale Beziehungen und lebe selber in einer, aber Versandhausehen sind irgendwie abartig.

Ich heiße gerne jeden ordentlichen Einwanderer willkommen, aber man muß sich an die Gesetze halten. Und man sollte die Amtssprache beherrschen.

Azrael
19.10.2007, 18:40
Sag ich ja, der einzige Unterschied ist, daß das Frauchen jetzt halbwegs kommunizieren kann. Thai ist ja i.A. nicht so verbreitet in den bundesdeutschen Polizeistuben.


Da die wenigsten Thai sprechen dürften, ist es doch sehr wahrscheinlich das die gemeinschaftliche sprachliche Basis vorher Englisch sein dürfte. Was ja bei Amerikanern etc. auch kein Problem ist dass die kein Deutsch sprechen, oder?

So what, eine Weltsprache reicht nicht - aber nur wenn du aus dem "falschen" Land kommst?

Meine zweite sehr liebe und gute Freundin kommt aus Ghana, spricht 4 Sprachen fließend (3 davon europäisch, Englisch, Französisch und Spanisch) - aber halt kein Deutsch. Und das soll nicht reichen für eine Qualifikation?

Sorry, that´s Bullshit.

BTW, wenn die Thailänderin z.B. einen Uni-Abschluss hat ist es wieder komplett wurscht, dann kann die z.B. auch auschließlich Thai sprechen. Kein Problem.

Und jetzt erzähl mir dass das Gesetz wirklich Sinn macht, von echter Verfassungskonformität mal ganz abgesehen.

Azrael
19.10.2007, 18:45
Die Grundkenntnisse der Deutschen Sprache sind schnell erlernt, oder geht es darum, daß die betreffende Person (die/der Einwanderer) garkein Deutsch lernen will? Geht es hier um jene, welche sich Frauen in 3.-Welt-Ländern "kaufen" weil sie hier keine abbekommen?

Ich heiße gerne jeden ordentlichen Einwanderer willkommen, aber man muß sich an die Gesetze halten. Und man sollte die Amtssprache beherrschen.

Zum ersten, das kommt auf den Kulturkreis an. Wenn die potentielle Partnerin aus einem Land kommt, das eine komplett andere Schrift hat, eine tonale Sprache - dann sind die Grundkenntnisse eben nicht schnell erlernt. Versuch doch mal in 6 Monaten Grundkenntnisse in z.B. Mandarin zu erlernen, in Wort und Schrift auf einem äquivalenten Level wie es die Prüfung im Goehteinstitut vorschreibt - du wirst in China die Lacher auf deiner Seite haben, aber es wird dich höchstwahrscheinlich keine Sau verstehen. Von einem eventuellen bestehen der Prüfung ganz zu schweigen.

Zum zweiten, auch an dich die Idee dich mal von Bild-Zeitungs Klischees zu lösen, und zum letzten Satz: Sehe ich durchaus auch so, daher haben wir ja auch Plichtkurse für Einwanderer (auch wieder nicht für alle), die 600 Stunden Deutsch vorschreiben. Find ich gut. Aber dann bitteschön auch hier, und nicht in sonstwo wo man ein Goetheinstitut vorschreibt, wo´s aber nur 1 im ganzen Land 1000 km weit entfernt gibt - das ist realitätsfern und außerdem diskriminierend.

Biskra
19.10.2007, 19:26
Da die wenigsten Thai sprechen dürften, ist es doch sehr wahrscheinlich das die gemeinschaftliche sprachliche Basis vorher Englisch sein dürfte. Was ja bei Amerikanern etc. auch kein Problem ist dass die kein Deutsch sprechen, oder?

So what, eine Weltsprache reicht nicht - aber nur wenn du aus dem "falschen" Land kommst?

Meine zweite sehr liebe und gute Freundin kommt aus Ghana, spricht 4 Sprachen fließend (3 davon europäisch, Englisch, Französisch und Spanisch) - aber halt kein Deutsch. Und das soll nicht reichen für eine Qualifikation?

Sorry, that´s Bullshit.

Also du meinst, man hätte Deutsch oder Englisch reinschreiben sollen? Sorry, aber Englisch ist keine Amtssprache. Und Englisch aber nicht Französisch oder Chinesisch, Arabisch, Türkisch, wäre ja eine Diskriminierung, Deutsch dagegen ist hier Landessprache.

Biskra
19.10.2007, 19:30
Ähem *hüstel*, ich hatte 3 1/2 Jahre eine transkontinentale Beziehung geführt, mal 3 Monate hier, mal ne Zeitlang da - und wollte sie eigentlich auch ehelichen - also ist das etwas extrem wie du das da so schreibst. Ich kenne mehrere binationale Paare die nicht vorher einen gemeinsamen Hausstand hatten, sprich in verschiedenen Ländern lebten, und dann entweder hier oder im Heimatland des Partners geheiratet haben

Ehe ohne gemeinsamen Hausstand? Ähem, warum heiratet man dann eigentlich?

Rheinlaender
20.10.2007, 06:59
Also du meinst, man hätte Deutsch oder Englisch reinschreiben sollen? Sorry, aber Englisch ist keine Amtssprache. Und Englisch aber nicht Französisch oder Chinesisch, Arabisch, Türkisch, wäre ja eine Diskriminierung, Deutsch dagegen ist hier Landessprache.

Vor 400 Jahren haette man wohl Latein und Deutsch geschrieben, vor 300 Jahre Franzoesisch und Deutsch und jetzt eben Englisch und Deutsch.

Jede Zeit hat ihrere Lingua Franca und wenn vor 300 Jahren ein dt. Adeliger in russiche oder schwedische Dienste tratt lernete er mitnichten Russisch oder Schwedish, sondern sprach Franzoesisch.

romeo1
20.10.2007, 08:53
Also ich verstehe die ganze Aufregung um das Zuwanderungsgesetz nicht. In der Vergangenheit wurde sehr lax mit der Zuwanderung umgegangen, so daß sich durch Familiennachzug und Massenvermehrung eine islam. Parallelwelt ausgebildet hat, die das (langfristig gesehen) Potential hat, die Grundlagen dieser Gesellschaft komplett auszuhebeln. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wird der Versuch der Eindämmung dieser Masseninvasion unternommen. Leider hat man in der Vergangenheit nicht auf die Qualität der Einwanderer geachtet, so daß vielfach nur der nichtintegrierwillige Bodensatz gekommen ist. Dummerweise wird auch Ausländern in Dtl. das Leben erschwert, die uns nicht auf der Taschen liegen werden.
Ansonsten gibt es kein Menschrecht für ein leben in Dtl.! Wenn dies eine Ungleichbehandlung zur Folge hat - was soll's.

Ausonius
20.10.2007, 09:10
Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wird der Versuch der Eindämmung dieser Masseninvasion unternommen.

Falsch. Das Zuwanderungsgesetz ist der Versuch, überhaupt zu regeln, wie Zuwanderung in Deutschland laufen soll. In der Vergangenheit gab es das nicht; die meisten Migranten kamen als Gastarbeiter oder Spätaussiedler, ein kleinerer Teil als Asylanten. Eine "Masseninvasion" gibt es nicht. Dies hat aber vor allem mit der Änderung des Artikel 16 GG zu tun, die aber auch schon über zehn Jahre zurück liegt.
Die letzte große Einwanderungswelle in Deutschland lag nach dem Zusammenbruch des Ostblocks in den Jahren 1990 bis 1995. Im letzten Jahr ergab sich erstmals die Situation, dass mehr Leute aus Deutschland auswanderten als einwanderten. Das ist
aus Sicht eines Staates nicht ideal.

romeo1
20.10.2007, 09:14
Falsch. Das Zuwanderungsgesetz ist der Versuch, überhaupt zu regeln, wie Zuwanderung in Deutschland laufen soll. In der Vergangenheit gab es das nicht; die meisten Migranten kamen als Gastarbeiter oder Spätaussiedler, ein kleinerer Teil als Asylanten. Eine "Masseninvasion" gibt es nicht. Dies hat aber vor allem mit der Änderung des Artikel 16 GG zu tun, die aber auch schon über zehn Jahre zurück liegt.
Die letzte große Einwanderungswelle in Deutschland lag nach dem Zusammenbruch des Ostblocks in den Jahren 1990 bis 1995. Im letzten Jahr ergab sich erstmals die Situation, dass mehr Leute aus Deutschland auswanderten als einwanderten. Das ist
aus Sicht eines Staates nicht ideal.

Egal wie die Gesetze ausfallen; so lange damit die islam. Masseninvasion gestoppt und dieser nichtintegrierwillige Bodenssatz aus Dtl. vergrault wird, ist es in Ordnung. Dieses Gesetz ist dazu nur ein Anfang. Ein Verbot für den Bau neuer Haßtempel, mit denen Dtl. derzeit zugepflastert wird, wäre ein weiteres wichtiges Signal.

Ausonius
20.10.2007, 12:15
Egal wie die Gesetze ausfallen; so lange damit die islam. Masseninvasion gestoppt und dieser nichtintegrierwillige Bodenssatz aus Dtl. vergrault wird, ist es in Ordnung.

Es gibt aktuell keine "islamische Masseninvasion". Das ist ein rein subjektives Gefühl vieler Bürger, wobei die Ursache der seit dem 11. September 2001 verschärfte Religionenkonflikt ist. Tatsache ist: die Mehrheit aller Türken in Deutschland ist schon seit mehr als zehn Jahren hier. Damals hat sich niemand für sie interessiert, jetzt ist das anders. Ihre Minderheit wächst nicht besonders stark.



Dieses Gesetz ist dazu nur ein Anfang. Ein Verbot für den Bau neuer Haßtempel, mit denen Dtl. derzeit zugepflastert wird, wäre ein weiteres wichtiges Signal.

Dieses "wichtige Signal" wäre grundrechtswidrig.

Azrael
20.10.2007, 14:16
Ehe ohne gemeinsamen Hausstand? Ähem, warum heiratet man dann eigentlich?

t´schuldigung, aber ich habe so langsam den Eindruck du hast eine leichte Leseschwäche. Davon hab ich nichts geschrieben.;)

Azrael
20.10.2007, 14:17
Also du meinst, man hätte Deutsch oder Englisch reinschreiben sollen? Sorry, aber Englisch ist keine Amtssprache. Und Englisch aber nicht Französisch oder Chinesisch, Arabisch, Türkisch, wäre ja eine Diskriminierung, Deutsch dagegen ist hier Landessprache.

Falsche Schlussfolgerung, man hätte da gar nichts reinschreiben sollen (zumindest was Sprachkenntnisse VOR der Einreise angeht - es geht mir ausschließlich um das VOR!) - Aber bei Koreanern, Japanern etc. ist es ja auch kein Problem dass die nur Englisch sprechen.

Azrael
20.10.2007, 14:19
Es gibt aktuell keine "islamische Masseninvasion". Das ist ein rein subjektives Gefühl vieler Bürger, wobei die Ursache der seit dem 11. September 2001 verschärfte Religionenkonflikt ist. Tatsache ist: die Mehrheit aller Türken in Deutschland ist schon seit mehr als zehn Jahren hier. Damals hat sich niemand für sie interessiert, jetzt ist das anders. Ihre Minderheit wächst nicht besonders stark.


Deine Beiträge heben sich sehr wohltuend ab, von so einigen hier. Jemand mit Hirn, gefällt mir gut.;) :D

romeo1
20.10.2007, 14:20
Es gibt aktuell keine "islamische Masseninvasion". Das ist ein rein subjektives Gefühl vieler Bürger, wobei die Ursache der seit dem 11. September 2001 verschärfte Religionenkonflikt ist. Tatsache ist: die Mehrheit aller Türken in Deutschland ist schon seit mehr als zehn Jahren hier. Damals hat sich niemand für sie interessiert, jetzt ist das anders. Ihre Minderheit wächst nicht besonders stark.




Dieses "wichtige Signal" wäre grundrechtswidrig.

Es gibt sehr wohl eine Masseninvasion per Familiennachzug und explosionsartiger Vermehrung. Beschäftige dich mal ein bischen mit der Bevölkerungsstatistik. Auf der Basis der Vermehrungsquote der letzten 15 Jahre werden Moslems um das Jahr 2050 die Hälfte der Bevölkerung stellen. In den nächsten 10-15 Jahren werden in den meisten westdeutschen Großstädten die Bevölkerungsverhältnisse so kippen, daß die dt. Urbevölkerung die Minderheit darstellen wird. Und dagegen habe ich massiv etwas! Wer allerdings ein rot-grüner Deutschenhasser und Multikultiträumer ist, der will und kann natürlich diesen Trend nicht erkennen. Ganz im Sinne vom Terroristenversteher Ströbele, der in Berlin-Kreuzberg noch nie Ausländern begegnet ist.
Ich bezweifle, daß dieser schleichende oder besser galoppierende Bevölkerungsaustausch im Sinne der dt. Bevölkerung ist.

Bruddler
20.10.2007, 14:24
Es gibt sehr wohl eine Masseninvasion per Familiennachzug und explosionsartiger Vermehrung. Beschäftige dich mal ein bischen mit der Bevölkerungsstatistik. Auf der Basis der Vermehrungsquote der letzten 15 Jahre werden Moslems um das Jahr 2050 die Hälfte der Bevölkerung stellen. In den nächsten 10-15 Jahren werden in den meisten westdeutschen Großstädten so kippen, daß die dt. urbevölkerung die Minderheit darstellen wird. Und dagegen habe ich massiv etwas! Wer allerdings ein rot-grüner Deutschenhasser und Multikultiträumer ist, der will und kann natürlich diesen Trend nicht erkennen. Ganz im Sinne vom Terroristenversteher Ströbele, der in Berlin-Kreuzberg noch nie Ausländern begegnet ist.
Ich bezweifle, daß dieser schleichende oder besser galoppierende Bevölkerungsaustausch im Sinne der dt. Bevölkerung ist.

wurde jemals die Meinung der deutschen Bevoelkerung beruecksichtigt ? :rolleyes:

klartext
20.10.2007, 14:53
Deine Beiträge heben sich sehr wohltuend ab, von so einigen hier. Jemand mit Hirn, gefällt mir gut.;) :D

Wenn es denn unbedingt eine Negerin sein soll, versuche es mal in Tondern/Dänemark. Das ist ein sog. Heiratsparadies, das Einreisevisums zum Zwecke der Eheschliessung erleichtert erteilt.
Nach drei Jahren Ehe erhält der Partner ein Daueraufenthaltsrecht unabhängig vom Partner. Um diese oft benutzte und missbrauchte Einwanderungshintertür zu schliessen, gibt es die neue Regelung.
Du hast nicht verstdanden, dass es kein Grundrecht gibt, jedermann ohne Rücksicht auf die Interessen der Gesellschaft ins Land zu holen.
Dein Interesse daran mag gross sein, das übergerodente Interesse der Gesellschaft geht vor.
Ohnehin verstehe ich dein Problem nicht. In Berlin wohnen ca. 100.000 Illegale, da kommt es auf eine mehr nicht an.

Biskra
20.10.2007, 15:24
Vor 400 Jahren haette man wohl Latein und Deutsch geschrieben, vor 300 Jahre Franzoesisch und Deutsch und jetzt eben Englisch und Deutsch.

Jede Zeit hat ihrere Lingua Franca und wenn vor 300 Jahren ein dt. Adeliger in russiche oder schwedische Dienste tratt lernete er mitnichten Russisch oder Schwedish, sondern sprach Franzoesisch.

Ich gebe dir recht, aber trotzdem ist Deutsch hier neben lokalen Ausnahmen (Friesen, Sorben, Dänen) die einzige Amtssprache.

Biskra
20.10.2007, 15:27
Ich kenne mehrere binationale Paare die nicht vorher einen gemeinsamen Hausstand hatten, sprich in verschiedenen Ländern lebten, und dann entweder hier oder im Heimatland des Partners geheiratet haben


Ehe ohne gemeinsamen Hausstand? Ähem, warum heiratet man dann eigentlich?


t´schuldigung, aber ich habe so langsam den Eindruck du hast eine leichte Leseschwäche. Davon hab ich nichts geschrieben.;)

Ach so, dann war das wohl ein Irrtum. :))

Biskra
20.10.2007, 15:30
Falsche Schlussfolgerung, man hätte da gar nichts reinschreiben sollen (zumindest was Sprachkenntnisse VOR der Einreise angeht - es geht mir ausschließlich um das VOR!) - Aber bei Koreanern, Japanern etc. ist es ja auch kein Problem dass die nur Englisch sprechen.

Ja, aber wie soll denn dann garantiert sein, daß sich die Braut hier zurechtfindet? Darum geht es doch im Kern. Die anderen Länder sind davon nicht betroffen, weil die Staatsbürger kein Visum brauchen, es geht ja ums Einreisevisum.

Der kritische Denker
20.10.2007, 16:02
Zum ersten, das kommt auf den Kulturkreis an. Wenn die potentielle Partnerin aus einem Land kommt, das eine komplett andere Schrift hat, eine tonale Sprache - dann sind die Grundkenntnisse eben nicht schnell erlernt. Versuch doch mal in 6 Monaten Grundkenntnisse in z.B. Mandarin zu erlernen, in Wort und Schrift auf einem äquivalenten Level wie es die Prüfung im Goehteinstitut vorschreibt - du wirst in China die Lacher auf deiner Seite haben, aber es wird dich höchstwahrscheinlich keine Sau verstehen. Von einem eventuellen bestehen der Prüfung ganz zu schweigen.

Pardon, das habe ich schlicht vergessen, ändert aber nichts daran, das Sprachkenntnisse eine Bringschuld sind.


Zum zweiten, auch an dich die Idee dich mal von Bild-Zeitungs Klischees zu lösen, und zum letzten Satz: Sehe ich durchaus auch so, daher haben wir ja auch Plichtkurse für Einwanderer (auch wieder nicht für alle), die 600 Stunden Deutsch vorschreiben. Find ich gut. Aber dann bitteschön auch hier, und nicht in sonstwo wo man ein Goetheinstitut vorschreibt, wo´s aber nur 1 im ganzen Land 1000 km weit entfernt gibt - das ist realitätsfern und außerdem diskriminierend.

Ich lese keine Bild-Zeitung, ich habe sogar in meinem Leben nie die Bild-Zeitung gelesen. Schon die Aufmachung dieses Zeitung stößt mich ab. Nochmals: Sprachkenntnisse sind Bringschuld. Es ist mir schlicht egal wie sie jemand erwirbt, das ist das Problem des Einwanderers, nicht das meine oder des deutschen Staates. Es ist nicht diskriminierend Sprachkenntnisse der Amtssprache zu verlangen, wenn man in Deutschland leben will. Jeder Mensch hat Rechte, aber genauso auch Pflichten.

Felidae
20.10.2007, 16:52
Falsche Schlussfolgerung, man hätte da gar nichts reinschreiben sollen (zumindest was Sprachkenntnisse VOR der Einreise angeht - es geht mir ausschließlich um das VOR!) - Aber bei Koreanern, Japanern etc. ist es ja auch kein Problem dass die nur Englisch sprechen.

Bürger dieser Länder kriegen auch eine priviligierte Aufenthaltserlaubnis.

Aldebaran
20.10.2007, 18:27
Falsch. Das Zuwanderungsgesetz ist der Versuch, überhaupt zu regeln, wie Zuwanderung in Deutschland laufen soll. In der Vergangenheit gab es das nicht; die meisten Migranten kamen als Gastarbeiter oder Spätaussiedler, ein kleinerer Teil als Asylanten. Eine "Masseninvasion" gibt es nicht. Dies hat aber vor allem mit der Änderung des Artikel 16 GG zu tun, die aber auch schon über zehn Jahre zurück liegt.
Die letzte große Einwanderungswelle in Deutschland lag nach dem Zusammenbruch des Ostblocks in den Jahren 1990 bis 1995. Im letzten Jahr ergab sich erstmals die Situation, dass mehr Leute aus Deutschland auswanderten als einwanderten. Das ist
aus Sicht eines Staates nicht ideal.

Nicht ganz richtig: Es zogen mehr Deutsche ins Ausland als umgekehrt. Insgesamt gabe es noch einen Überschuss der Zuzüge.

Aldebaran
20.10.2007, 18:31
Du begreifst es nicht, der deutsche Ehepartner ist es hier, der sich auf das deutsche Grundgesetz beruft. Wenn mein Nachbar seine z.B. japanische Ehefrau ohne vorherige deutsche Sprachkenntnisse nachholen darf, ich meine z.B. phillipinische Ehefrau aber nicht, also ihm die eheliche Gemeinschaft ohne Auflagen gestattet wird, mir aber nicht - dann bin ich als Deutscher sehr wohl ungleich behandelt.

Außerdem sollte es nachdenklich machen wenn Ausländer aus diversen Länder und Asylanten hier in diesem Bezug mehr Rechte haben als Deutsche, aber vor lauter "geifer geifer - Anatolien - geifer geifer" dringt das bei einigen offensichtlich nicht bis ins kognitive Denkzentrum vor.:D


Dass EU-Ausländer und Asylanten in diesem Fall "mehr Rechte" haben als Deutsche, dürfte an internationalen Verträgen liegen. Übrigens ist das auch kein neuer Zustand: So unterliegen Ausländer z.B. nicht der Wehrpflicht.

Es ist nicht anders zu regeln. Die paar Fälle von ("richtigen") Deutschen, die Ausländer/innen zwecks Eheschließung importieren, wiegen nicht das Ziel auf, den massenhaften Ehegattenzuzug aus muslimischen Ländern zu begrenzen.

Azrael
22.10.2007, 13:28
Ja, aber wie soll denn dann garantiert sein, daß sich die Braut hier zurechtfindet? Darum geht es doch im Kern.


Vielleicht mit den ohnehin fälligen 600 Stunden Pflichtkurs Deutsch HIER?;)

Felidae
22.10.2007, 13:29
Vielleicht mit den ohnehin fälligen 600 Stunden Pflichtkurs Deutsch HIER?;)

Es geht letztlich darum, den Ehegattennachzug einzuschränken. Und das ist im allgemeinen Interesse.

Biskra
22.10.2007, 13:43
Vielleicht mit den ohnehin fälligen 600 Stunden Pflichtkurs Deutsch HIER?;)

Und wenn sie den nicht besteht, dann wird sie abgeschoben? Ich bin mir ziemlich sicher, daß das noch eher verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde. :]

Rheinlaender
22.10.2007, 13:45
Dass EU-Ausländer und Asylanten in diesem Fall "mehr Rechte" haben als Deutsche, dürfte an internationalen Verträgen liegen.

Ein Deutscher darf in solchen Fragen nicht gegenueber einem EU-Buerger eines anderen Mitgliedsstaates dirkriminiert werden, die Gleichbehandlung gilt fuer alle Buerger der Union.

Azrael
22.10.2007, 13:53
„Wenn es denn unbedingt eine Negerin sein soll, versuche es mal in Tondern/Dänemark.“

Ich hab ja schon fast d´rauf gewartet dass der erste mit dem Stereotyp „Negerin“ anfängt.

„Das ist ein sog. Heiratsparadies, das Einreisevisums zum Zwecke der Eheschliessung erleichtert erteilt. Nach drei Jahren Ehe erhält der Partner ein Daueraufenthaltsrecht unabhängig vom Partner. Um diese oft benutzte und missbrauchte Einwanderungshintertür zu schliessen, gibt es die neue Regelung.“

Das ist definitiv falsch, du wirst als Ausländer (Deutscher) für Dänemark mit Sicherheit kein Heiratsvisum bekommen. Dies ist ein nationales Visum. Die „Hintertür“ die früher genutzt wurde war, dass mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) nach Dänemark gereist wurde um dort zu heiraten. Der Hintergrund war auschließlich der dadurch entfallene Papierkrieg, heiraten hätte man in Deutschland sonst auch können. Nur in Dänemark ging das ganze halt wesentlich einfach und kosteneffizienter.

Hast du eigentlich auch hin und wieder eine Ahnung von was du redest?

„Du hast nicht verstdanden, dass es kein Grundrecht gibt, jedermann ohne Rücksicht auf die Interessen der Gesellschaft ins Land zu holen. Dein Interesse daran mag gross sein, das übergerodente Interesse der Gesellschaft geht vor.


Wo die übergeordneten Interessen der Gesellschaft liegen sollen, wenn mir hyphothetischerweise das Zusammenleben mit meiner Ehefrau in MEINEM Land erschwert/verweigert, einem Asylanten aber nicht, bleibt wohl dein Geheimnis.

„Ohnehin verstehe ich dein Problem nicht.“

Mir scheint dass ist nicht das einzige was du nicht verstehst.

„In Berlin wohnen ca. 100.000 Illegale, da kommt es auf eine mehr nicht an.“

Wenn ein rechtsmäßig angetrauter Ehepartner eines Deutschen jetzt hier schon zum illegalen wird, dann hakt es aber schon ganz gewaltig in unserer Gesellschaft.

elas
22.10.2007, 13:54
Aus einem anderen Forum (nein, ich schreibe nicht aus welchem da ich da absolut keine rechten Rassistenspinner brauchen kann):

"Sehr geehrter Herr Köhler,

nach dem neuen Zuwanderungsgesetz werden deutsche Sprachkenntnisse VOR der Einreise von einem ausländischen Ehepartner verlangt. Man verweigert also konkret bei einer rechtmäßig geschlossenen Ehe die eheliche Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit. Wie dies mit Artikel 6 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Richtig absurd wird das ganze dann, wenn man bedenkt dass das für EU-Ausländer die in Deutschland leben nicht gilt. Ein Spanier der seine z.B. peruanische Ehefrau nachholen will - kein Problem. Ein deutscher der das gleiche will - großes Problem ohne deutsche Sprachkenntnisse. Ein Ausländer hat mehr Rechte hier als ein Deutscher. Ein wahrer Geniestreich. Abgesehen davon gibt es auch noch unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Länder. Wie war das noch einmal mit Artikel 3 GG? "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wenn ich eine Amerikanerin heirate ist es vollkommen in Ordnung wenn die nur Englisch spricht, wenn ich ein Thailänderin heirate nicht?

Warum schaffen wir unsere Verfassung nicht gleich komplett ab, wenn es dem Gesetzgeber offensichtlich eh komplett egal ist was da drin steht?

Mit freundlichen Grüßen"


Meinungen dazu in Bezug auf "Bürgerrechte" würden mich interessieren.

Allen Menschen Recht getan ist ein Kunst die niemand kann.

Deshalb ist das Gesetz sinnvoll und zu akzeptieren. Lernt deutsch und ihr habt keine Problem.

Azrael
22.10.2007, 13:55
Es geht letztlich darum, den Ehegattennachzug einzuschränken. Und das ist im allgemeinen Interesse.

Das sehe ich mit Verlaub ein wenig anders.

Aber vielleicht hast du Recht, und cosmopolitische Deutsche sollten halt einfach das Land verlassen, und euch mit den Mustafas und Alis alleine lassen.:D

Erklär mir doch mal bitte wo das Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn ich mit meiner Frau hier zusammen lebe.

Hypothetisch wie gesagt, persönlich betrifft mich das aktuell nicht. Aber darum geht es mir nicht.

Azrael
22.10.2007, 14:03
Ein Deutscher darf in solchen Fragen nicht gegenueber einem EU-Buerger eines anderen Mitgliedsstaates dirkriminiert werden, die Gleichbehandlung gilt fuer alle Buerger der Union.

Gut, noch einer bei dem der Groschen gefallen ist.:]

Rheinlaender
22.10.2007, 14:13
Gut, bei noch einer bei dem der Groschen gefallen ist.:]

Was heisst "Groschen gefallen" - das ist langjaehrige Rechtssprechung des Gerichtshofs in Luxemburg - alles andere ist in einem einheitlichen Rechtsraum, den die EU bis zu einem grossen Masse darstellt, nicht sinnvoll.

Azrael
22.10.2007, 14:14
Lernt deutsch und ihr habt keine Problem.

Was unter gewissen Umständen im Heimatland unmöglich ist.

Hast du nur den Eingangsbeitrag gelesen, oder den Rest auch?

Azrael
22.10.2007, 14:15
Was heisst "Groschen gefallen" -

...weil hier einige doch recht planlos und unverständig mit diskutieren.:D

Felidae
22.10.2007, 14:26
Was unter gewissen Umständen im Heimatland unmöglich ist.

Hast du nur den Eingangsbeitrag gelesen, oder den Rest auch?

Ist das das Problem des deutschen Staates, dass derjenige im Heimatland nur unter schwierigen Umständen deutsch lernen kann?

Felidae
22.10.2007, 14:31
Das sehe ich mit Verlaub ein wenig anders.

Aber vielleicht hast du Recht, und cosmopolitische Deutsche sollten halt einfach das Land verlassen, und euch mit den Mustafas und Alis alleine lassen.:D

Erklär mir doch mal bitte wo das Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn ich mit meiner Frau hier zusammen lebe.

Hypothetisch wie gesagt, persönlich betrifft mich das aktuell nicht. Aber darum geht es mir nicht.

Himmel, es geht nicht um den Deutschen, der meint, eine Thailänderin heiraten zu müssen. Es geht vor allem um Türken, die ihr Eheweib aus dem hintersten Anatolien hierher nachholen.

Das Interesse der Allgemeinheit liegt vor allem darin, dass es keine Zuwanderung ins Sozialsystem gibt.

Azrael
22.10.2007, 14:42
Himmel, es geht nicht um den Deutschen, der meint, eine Thailänderin heiraten zu müssen. Es geht vor allem um Türken, die ihr Eheweib aus dem hintersten Anatolien hierher nachholen.

Das Interesse der Allgemeinheit liegt vor allem darin, dass es keine Zuwanderung ins Sozialsystem gibt.

Das ist genau der Mist den man uns erzählt hat. Dazu würde es aber absolut genügen diese Regelung auf Nicht-EU Ausländer + ausländischen Partner zu beschränken (das wäre dann auch GG + EU konform).

Zum anderen, wie ich bereits ausgeführt habe, spätestens wenn die Türkei in der EU ist (und das kommt sicher), dann dürfen "Türken ihr Eheweib aus dem hintersten Anatolien nachholen". Der Deutsche Michel seine thailändische Holde aber nicht. So what?

BTW, Hartz IV `ler mit internationaler Beziehung kenne ich jetzt nicht so viele, das wird schon einmal allein aus Kostengründen nicht gehen. Wenn also Deutsche eine Ausländerin heiraten, wird es dadurch wohl in den allerseltensten Fällen eine Zuwanderung ins Sozialsystem geben.

klartext
22.10.2007, 22:31
„Wenn es denn unbedingt eine Negerin sein soll, versuche es mal in Tondern/Dänemark.“

Ich hab ja schon fast d´rauf gewartet dass der erste mit dem Stereotyp „Negerin“ anfängt.

„Das ist ein sog. Heiratsparadies, das Einreisevisums zum Zwecke der Eheschliessung erleichtert erteilt. Nach drei Jahren Ehe erhält der Partner ein Daueraufenthaltsrecht unabhängig vom Partner. Um diese oft benutzte und missbrauchte Einwanderungshintertür zu schliessen, gibt es die neue Regelung.“

Das ist definitiv falsch, du wirst als Ausländer (Deutscher) für Dänemark mit Sicherheit kein Heiratsvisum bekommen. Dies ist ein nationales Visum. Die „Hintertür“ die früher genutzt wurde war, dass mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) nach Dänemark gereist wurde um dort zu heiraten. Der Hintergrund war auschließlich der dadurch entfallene Papierkrieg, heiraten hätte man in Deutschland sonst auch können. Nur in Dänemark ging das ganze halt wesentlich einfach und kosteneffizienter.

Hast du eigentlich auch hin und wieder eine Ahnung von was du redest?

„Du hast nicht verstdanden, dass es kein Grundrecht gibt, jedermann ohne Rücksicht auf die Interessen der Gesellschaft ins Land zu holen. Dein Interesse daran mag gross sein, das übergerodente Interesse der Gesellschaft geht vor.


Wo die übergeordneten Interessen der Gesellschaft liegen sollen, wenn mir hyphothetischerweise das Zusammenleben mit meiner Ehefrau in MEINEM Land erschwert/verweigert, einem Asylanten aber nicht, bleibt wohl dein Geheimnis.

„Ohnehin verstehe ich dein Problem nicht.“

Mir scheint dass ist nicht das einzige was du nicht verstehst.

„In Berlin wohnen ca. 100.000 Illegale, da kommt es auf eine mehr nicht an.“

Wenn ein rechtsmäßig angetrauter Ehepartner eines Deutschen jetzt hier schon zum illegalen wird, dann hakt es aber schon ganz gewaltig in unserer Gesellschaft.
Hin und wieder schon. Ich habe in Tondern geheiratet.

Azrael
23.10.2007, 09:08
Hast, oder hattest du da deinen Wohnsitz? Mit welchem Visum?

...jetzt bin ich neugierig.;)

Azrael
28.10.2007, 18:31
...warum nur wundert es mich nicht, dass da nix d´rauf kommt?:cool2:

Aldebaran
28.10.2007, 18:47
Das sehe ich mit Verlaub ein wenig anders.

Aber vielleicht hast du Recht, und cosmopolitische Deutsche sollten halt einfach das Land verlassen, und euch mit den Mustafas und Alis alleine lassen.:D

Erklär mir doch mal bitte wo das Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn ich mit meiner Frau hier zusammen lebe.

Hypothetisch wie gesagt, persönlich betrifft mich das aktuell nicht. Aber darum geht es mir nicht.

Kosmopoliten sind Nationen und Staaten doch egal, also können sie sich ja andernorts niederlassen, wenn ihnen hier etwas nicht passt.

Aldebaran
28.10.2007, 18:47
Was heisst "Groschen gefallen" - das ist langjaehrige Rechtssprechung des Gerichtshofs in Luxemburg - alles andere ist in einem einheitlichen Rechtsraum, den die EU bis zu einem grossen Masse darstellt, nicht sinnvoll.

Und wie steht's dann mit der Wehrpflicht?

Noch ein Beispiel: Die Invasion deutscher Studenten in Österreich. Deutschland ist durchaus nicht verpflichtet, im Gegenzug österreichischen Studenten NC-freie Medizinstudienplätze zu gewähren. Die Österreicher dürfen (im Prinzip) die Deutschen nicht diskriminieren, obwohl die Deutschen davon einseitig profitieren.

Aldebaran
28.10.2007, 18:56
Das ist genau der Mist den man uns erzählt hat. Dazu würde es aber absolut genügen diese Regelung auf Nicht-EU Ausländer + ausländischen Partner zu beschränken (das wäre dann auch GG + EU konform).

Nein, würde es nicht, weil wir hier nun einmal schom massenhaft Museln eingebürgert haben.

Und genau darin liegt das Problem und der Unterschied, den Du nicht erkennst: Wenn ein deutscher Staatsbürger einen Ausländer heiratet, erwirbt dieser ja nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft. Deshalb ist die Eheschließung - von den Vergünstigungen ganz abgesehen - eben nicht ausschließlich Privatangelegenheit. Ein EU-Ausländer "macht" dagegen keinen neuen Staatsbürger, wenn er Ehegatten aus dem Ausland einheiratet.

Azrael
28.10.2007, 18:58
Um es mit anderen Worten zu sagen:

"Den Staat geht es schlicht und ergreifgend nicht an mit wem jemand zusammenleben will. So einfach ist das.

Und wenn sich der Staat die Dreistigkeit erlaubt Deutschen zu verbieten mit jemandem hier zusammenzuleben es gleichzeitig sehr vielen Buergern anderer Laender erlaubt dann ist das ein politischer skandal, wie es noch nicht viele gegeben hat."

Leider ist vielen die Tragweite, dieses in die grundlegensten Rechte eingreifenden Gesetzes, absolut nicht klar.

Azrael
28.10.2007, 19:04
Nein, würde es nicht, weil wir hier nun einmal schom massenhaft Museln eingebürgert haben.

Und genau darin liegt das Problem und der Unterschied, den Du nicht erkennst: Wenn ein deutscher Staatsbürger einen Ausländer heiratet, erwirbt dieser ja nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft. Deshalb ist die Eheschließung - von den Vergünstigungen ganz abgesehen - eben nicht ausschließlich Privatangelegenheit. Ein EU-Ausländer "macht" dagegen keinen neuen Staatsbürger, wenn er Ehegatten aus dem Ausland einheiratet.


Zum ersten, die meisten "Musels" dürften ihre Staatsangehörigkeit behalten haben, und das:

"Wenn ein deutscher Staatsbürger einen Ausländer heiratet, erwirbt dieser ja nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft."

...ist schlicht und einfach falsch.

Und wieder einer der leider recht wenig Ahnung hat, zu was er da eigentlich eine Meinung abgibt.

"Deshalb ist die Eheschließung - von den Vergünstigungen ganz abgesehen - eben nicht ausschließlich Privatangelegenheit. Ein EU-Ausländer "macht" dagegen keinen neuen Staatsbürger,"

Die steuerlichen Vergünstigungen dürften durch den Mehrkonsum mehr als aufgewogen werden, zum anderen ist es deiner Logik nach dann auch keine Privatangelegenheit mehr wenn ich ein Kind zeuge.

Wenn du in einer Orwell´schen Gesellschaft leben willst und das ganz toll findest - up to you. Ich denke mal die meisten eher nicht, nur kapiert es die Masse meistens solange nicht, solange sie nicht selbst davon betroffen ist.

Felidae
28.10.2007, 19:08
Um es mit anderen Worten zu sagen:

"Den Staat geht es schlicht und ergreifgend nicht an mit wem jemand zusammenleben will. So einfach ist das.

Und wenn sich der Staat die Dreistigkeit erlaubt Deutschen zu verbieten mit jemandem hier zusammenzuleben es gleichzeitig sehr vielen Buergern anderer Laender erlaubt dann ist das ein politischer skandal, wie es noch nicht viele gegeben hat."

Leider ist vielen die Tragweite, dieses in die grundlegensten Rechte eingreifenden Gesetzes, absolut nicht klar.

Dieses Gesetz ist nicht dazu da, Deutsche von Heiraten mit visapflichtigen Ausländerinnen abzuhalten, sondern um den Türkenimport zu reduzieren. Wie oft soll mandas noch sagen? Die Türkei ist noch nicht in der EU, sie kommt vermutlich auch nie rein. Von daher ist das Gesetz notwendig und legitim. Und wenn du meinst, unbedingt eine Phillippina oder Thai oder was weiß ich für eine zu heiraten, dann sorg einfach dafür, dass sie Deutsch lernt. Sie kann noch so ein tolles Englisch sprechen, wir leben hier dennoch in Deutschland und da ist die Amtssprache immer noch Deutsch und nicht Englisch oder sonstwas.

Azrael
28.10.2007, 19:20
Irgendwie hast du den kompletten Inhalt dieses Threads nicht so wirklich begriffen.

Felidae
28.10.2007, 19:23
Irgendwie hast du den kompletten Inhalt dieses Threads nicht so wirklich begriffen.

Doch. Du hetzt gegen ein absolut notwendiges Gesetz, dass ich sogar noch für zu zuvorkommend halte. Ich würde generell Nicht-EU-Bürgern das Nachholen ihrer Ehegatten aus dem Ausland untersagen, es sei denn, sie sind wirklich Topverdiener. Denn jeder Ehegattennachzug ist ein Zuzug ins Sozialsystem. Die Frau wird immerhin sicher auch dann und wann mal krank. Übernimmt dann ihr Mann alle Arzt- und Behandlungskosten? ALso ohne Krankenkasse? Nein, tut er nicht.

Azrael
28.10.2007, 19:27
Ohne Krankenversicherung bekommst du überhaupt kein Visum, nicht einmal ein Touristenvisum.

Hat hier irgendjemand bitte mal zur Abwechslung a bisserl Ahnung von was er redet?

Und ich "hetze" nicht, ich kritisiere die Beschneidung meiner Grundrechte als Deutscher und die Einmischung des Staates bis in die intimsten Bereiche hinein. Wehret den Anfängen.

Felidae
28.10.2007, 19:28
Ohne Krankenversicherung bekommst du überhaupt kein Visum, nicht einmal ein Touristenvisum.

Hat hier irgendjemand bitte mal zur Abwechslung a bisserl Ahnung von was der redet?

Und ich "hetze" nicht, ich kritisiere die Beschneidung meiner Grundrechte als Deutscher und die Einmischung des Staates bis in die intimsten Bereiche hinein. Wehret den Anfängen.

DIe Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarsystem. Damit vergreift sich jemand, der den Ehegatten nachholt, am Eigentum anderer.

Und wo mischt sich der Staat bitte in die intimsten Bereiche deines Lebens, wenn er deine evtl. Zukünftige nur nach bestandenem Deutschtest reinlässt?

Azrael
28.10.2007, 19:36
"Damit vergreift sich jemand, der den Ehegatten nachholt, am Eigentum anderer."

Ah ja, du hast schon eine sehr eigentümliche Auffassung.

"Und wo mischt sich der Staat bitte in die intimsten Bereiche deines Lebens, wenn er deine evtl. Zukünftige nur nach bestandenem Deutschtest reinlässt?"

Weil es den Staat schlicht und ergreifend nichts angeht, die Einmischung zu Folge hat dass man trotz rechtsgültiger Ehe keinen gemeinsamen Lebensmittelpunkt führen kann, es bei manchen Ländern schlicht und einfach unmöglich wird etc.

Von der Liste der Ausnahmeregelungen und der damit resultierenden Ungleichbehandlungen mal ganz abgesehen.

Ach ja, als meine Ex seinerzeit hier war, war sie nie krank. Hat sich dann ein anderer der seine Versicherung in Anspruch genommen hat, an ihrem Eigentum vergriffen, ja?

Aldebaran
28.10.2007, 19:43
Zum ersten, die meisten "Musels" dürften ihre Staatsangehörigkeit behalten haben, und das:

"Wenn ein deutscher Staatsbürger einen Ausländer heiratet, erwirbt dieser ja nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft."

...ist schlicht und einfach falsch.

Dazu dies:


9.1.2.1 Allgemeine Anforderungen


Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach
einer Unterbrechung des Aufenthalts (vergleiche Nummer 89.1.1) können
frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufent-
haltsdauer angerechnet werden.

und noch:


9.0 Allgemeines


Die Einbürgerung nach § 9 darf bei Erfüllung der gesetzlichen Vorausset-
zungen nur ausnahmsweise versagt werden, wenn ein atypischer Fall vor-
liegt, in dem aus besonderen Gründen der Regelungszweck des § 9 (Her-
stellung einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit in der Familie)
verfehlt würde. Ein solcher atypischer Fall kann insbesondere dann gege-
ben sein, wenn die Ehe ....

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/9stag.htm



Und wieder einer der leider recht wenig Ahnung hat, zu was er da eigentlich eine Meinung abgibt.

Ach ja?


Die steuerlichen Vergünstigungen dürften durch den Mehrkonsum mehr als aufgewogen werden, zum anderen ist es deiner Logik nach dann auch keine Privatangelegenheit mehr wenn ich ein Kind zeuge.

Wenn das Kinderkriegen eine reine Privatangelegenheit wäre, gäbe es weder Kindergeld, Mitversicherung in der gesetzlichen KV und so weiter.


Wenn du in einer Orwell´schen Gesellschaft leben willst und das ganz toll findest - up to you. Ich denke mal die meisten eher nicht, nur kapiert es die Masse meistens solange nicht, solange sie nicht selbst davon betroffen ist.

Völlig überzogen.

Felidae
28.10.2007, 19:43
"Damit vergreift sich jemand, der den Ehegatten nachholt, am Eigentum anderer."

Ah ja, du hast schon eine sehr eigentümliche Auffassung.

"Und wo mischt sich der Staat bitte in die intimsten Bereiche deines Lebens, wenn er deine evtl. Zukünftige nur nach bestandenem Deutschtest reinlässt?"

Weil es den Staat schlicht und ergreifend nichts angeht, die Einmischung zu Folge hat dass man trotz rechtsgültiger Ehe keinen gemeinsamen Lebensmittelpunkt führen kann, es bei manchen Ländern schlicht und einfach unmöglich wird etc.

Von der Liste der Ausnahmeregelungen und der damit resultierenden Ungleichbehandlungen mal ganz abgesehen.

Ach ja, als meine Ex seinerzeit hier war, war sie nie krank. Hat sich dann ein anderer der seine Versicherung in Anspruch genommen hat, an ihrem Eigentum vergriffen, ja?

Vielleicht erkläre ich es besser mit einem Text von Hoppe, der diese These aufgestellt hat:

http://de.nntp2http.com/soc/weltanschauung/misc/2006/11/c4e53df31984d95ebd99c2c25b606d37.html


Die Annahme, ein Einwanderer sei willkommen, nur weil er jemanden
gefunden hat, der bereit ist ihn für eine Zeitlang zu beschäftigen,
ist falsch. Um es klar zu sagen: Diese Annahme ist nur dann richtig,
wenn
der Arbeitgeber auch bereit ist für sämtliche Folgekosten, die er
Einwanderer hervorruft, aufzukommen. Dies wäre der Fall in dem
verleumdeten Modell der "Stadt AG", die von einem Eigentümer besessen
und verwaltet wird. Hier müßte der Inhaber der "Stadt AG" für
sämtliche Kosten für Beschäftigung, Unterbringung,
Gesundheitsversorgung und all die anderen Annehmlichkeiten, die der
Einwanderer in Anspruch nimmt, aufkommen. Das Eigentum von Dritten
wäre durch die Einwanderung also nicht beeinträchtigt.


Der Sozialstaat ist jedoch nicht so vorteilhaft wie die "Stadt AG",
nicht einmal wie eine Schweizer Gemeinde, verwaltet. Unter den
Rahmenbedingungen eines Sozialstaats zahlt der Arbeitgeber des
Einwanderers nur einen kleinen Teil der Kosten, die die Anwesenheit des
Einwanderers für die Gemeinschaft hervorruft. Er wälzt (sozialisiert)
einen substantiellen Teil dieser Kosten auf Dritte ab. Der Einwanderer
kann alle Einrichtungen des Sozialstaates nutzen: Straßen, Parks,
Krankenhäuser, Schulen. Und kein Adliger, kein Geschäftsmann und
keine Privatperson hat das Recht in Hinblick Wohnen, Beschäftigung,
Versorgung oder Koalitionsbildung zu diskriminieren. Da ist ferner,
daß der Einwanderer eingeladen wird zu einem ganzen Bündel von
Sozialleistungen. Und dieses Bündel wird nicht (oder nur zu einem
geringen Anteil) von dem Arbeitgeber des Einwanderers, der angeblich
die Einladung ausgesprochen hat, bezahlt. Vielmehr wird das
Sozialleistungsbündel von anderen Gemeindemitgliedern (zum Beispiel
den Steuerzahlern), die überhaupt nichts mit der Einladung zu tun
hatten, gezahlt. Das ist nicht das, was man gemeinhin unter einer
Einladung versteht. Dies ist schamlose Ausbeutung. Es ist so, als lud
man Fremde ein, um das eigene Haus zu renovieren, während man sie aus
dem Kühlschrank seines Nachbarn ernährt.

Ersete hier Arbeitgeber durch nachholender Ehegatte.

Azrael
28.10.2007, 19:47
"Der Einbürgerungsbewerber muss sich ohne nennenswerte Probleme im
Alltagsleben in deutscher Sprache ausdrücken können (BVerwGE 79, 94)
und die in den Nummern 8.1.2.3, 8.1.2.4 und 8.1.2.5 aufgeführten Erfor-
dernisse erfüllen."

Na, wird licht?

Azrael
28.10.2007, 19:50
Zu Hoppe kann ich nur sagen, sehr krude These.

Was glaubst du was ein ausländischer Ehepartner täglich bei jeder normalen Handlung an Steuern bezahlt, von arbeitenden will ich da noch gar net reden.

Felidae
28.10.2007, 19:52
Zu Hoppe kann ich nur sagen, sehr krude These.

Was glaubst du was ein ausländischer Ehepartner täglich bei jeder normal Handlung an Steuern bezahlt, von arbeitenden will ich da noch gar net reden.

Das ist trotzdem nur ein kleiner Teil der Kosten, die er verursacht. Ergo sollte nur dann eine Ehefrau z. B. nachgeholt werden dürfen, wenn der hier lebende nachholende Ehemann ALLE Kosten, die die Frau hier verursacht, auch selbst trägt. Egal wie hoch.

Azrael
28.10.2007, 19:52
Völlig überzogen.

Nein, wenn der Staat jetzt schon so weit ist sich in Ehe und Familie von Deutschen einzumischen, ist das schon sehr bedenklich.

Azrael
28.10.2007, 19:54
Das ist trotzdem nur ein kleiner Teil der Kosten, die er verursacht.

Kannst du diese Behauptung auch belegen? Inklusive aller Faktoren?

Viel Spaß, ich frag dann mal in ein paar Jahren an wie weit du mit deiner Studie bist.

Kann man auch abkürzen: Ist pauschal gesagt bullshit, aber du kannst mir gerne das Gegenteil beweisen.

Felidae
28.10.2007, 19:55
Kannst du diese Behauptung auch belegen? Inklusive aller Faktoren?

Viel Spaß, ich frag dann mal in ein paar Jahren an wie weit du mit deiner Studie bist.

Kann man auch abkürzen: Ist pauschal gesagt bullshit, aber du kannst mir gerne das Gegenteil beweißen.

Ach, denkst du, die Steuern, die du zahlst, kompensieren alles, was du hier an staatlichen Leistungen verbrauchst? Dann lass dir gesagt sein, dass du auch berücksichtigen musst, dass jeder Steuereuro auf verschiedene Ressorts verteilt wird.

Azrael
28.10.2007, 19:57
Soll man daraus jetzt schlussfolgern der Mensch ist für den Staat nur ein unnötiger Kostenfaktor, bei dem er jedesmal draufzahlt?

Du klingst immer wirrer...

Felidae
28.10.2007, 19:59
Soll man daraus jetzt schlussfolgern der Mensch ist für den Staat nur ein unnötiger Kostenfaktor, bei dem er jedesmal draufzahlt?

Du klingst immer wirrer...

Nein, das sage ich nicht. Aber nachgeholte Ehegatten, die sind ein Kostenfaktor, die die von ihren EInladern der hiesigen Gemeinschaft aufgedrückt werden. Und ganz ehrlich: Ich sehe nicht ein, warum ich nur das geringste für die Filipina oder Russin zahlen soll, die von einem Deutschen hierher nachgeholt wurde.

Aldebaran
28.10.2007, 20:01
"Der Einbürgerungsbewerber muss sich ohne nennenswerte Probleme im
Alltagsleben in deutscher Sprache ausdrücken können (BVerwGE 79, 94)
und die in den Nummern 8.1.2.3, 8.1.2.4 und 8.1.2.5 aufgeführten Erfor-
dernisse erfüllen."

Aber sind diese Voraussetzungen etwa Hinderungsgründe?

Sie besagen, dass der Ehegatte sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung legal in Deutschland aufhalten muss und nur legale Aufenthaltszeiten angerechnet werden. In 8.1.2.5 wird eine Loyalitätserklärung verlangt.

Mit anderen Worten: Die Einbürgerung wird versagt, wenn vorher die Beantragung einer Aufenthaltsberechtigung versäumt wurde, wenn der Antrag zu früh gestellt wird und sich der Göttergatte auf dem Amt als potentieller Terrorist outet.

da musst Du schon mehr bieten, um die Tränendrüse anzuregen.

Azrael
28.10.2007, 20:01
@Adora

Rechne diese krude These doch bitte mal vor.

Felidae
28.10.2007, 20:03
@Adora

Rechne diese krude These doch bitte mal vor.

Wie soll ich sie vorrechnen?

Azrael
28.10.2007, 20:05
Sie besagen, dass der Ehegatte sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung legal in Deutschland aufhalten muss und nur legale Aufenthaltszeiten angerechnet werden. In 8.1.2.5 wird eine Loyalitätserklärung verlangt.

Mit anderen Worten: Die Einbürgerung wird versagt, wenn vorher die Beantragung einer Aufenthaltsberechtigung versäumt wurde, wenn der Antrag zu früh gestellt wird und sich der Göttergatte auf dem Amt als potentieller Terrorist outet.

da musst Du schon mehr bieten, um die Tränendrüse anzuregen.

Darum ging es in diesem Thread eigentlich überhaupt nicht, das war nur eine Antwort an Adora das NUR 3 Jahre Aufenthalt eben nicht ausreichen um eingebürgert zu werden, verbunden mit dem Hinweis das eine Regelung mit Sprachkenntnissen seit eh und je existiert hat.

Mit "Tränendrüse" hat das jetzt mal eher weniger zu tun, Meister der Polemik.;)

Azrael
28.10.2007, 20:06
Wie soll ich sie vorrechnen?

Was weiß ich, du stellst doch diese Behauptung auf, also sollte das doch auf fundierten Kenntnissen und Zahlen basieren.

Felidae
28.10.2007, 20:07
Was weiß ich, du stellst doch diese Behauptung auf, also sollte das doch auf fundierten Kenntnissen und Zahlen basieren.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass niemand alles das, was er vom Staat bezieht, über Steuern schon gezahlt hat.

Aldebaran
28.10.2007, 20:15
Darum ging es in diesem Thread eigentlich überhaupt nicht, das war nur eine Antwort an Adora das NUR 3 Jahre Aufenthalt eben nicht ausreichen um eingebürgert zu werden, verbunden mit dem Hinweis das eine Regelung mit Sprachkenntnissen seit eh und je existiert hat.

Mit "Tränendrüse" hat das jetzt mal eher weniger zu tun, Meister der Polemik.;)

Das wird hier ohnehin lax gehandhabt. Vor ein paar Monaten wunderte sich ein Richter - in Düsseldorf lief der Prozess, glaube ich -, dass der angeklagten Islamist nur per Dolmetscher den Ausführungen folgen und selbst Aussagen machen konnte, obwohl er doch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß.

In vielen Städten wird die Einbürgerungsurkunde offenbar regelrecht nachgeworfen.

Azrael
30.10.2007, 15:21
Es ist eine bekannte Tatsache, dass niemand alles das, was er vom Staat bezieht, über Steuern schon gezahlt hat.


Wenn einem die Argumente ausgehen, man etwas nicht faktisch untermauern kann, dann zieht man sich halt auf Allgemeinplätze wie "es ist eine bekannte Tatsache" zurück.

Der Staat als ökunomisches Perpeetum mobile, interressante These.:D

Azrael
30.10.2007, 15:21
Das wird hier ohnehin lax gehandhabt. Vor ein paar Monaten wunderte sich ein Richter - in Düsseldorf lief der Prozess, glaube ich -, dass der angeklagten Islamist nur per Dolmetscher den Ausführungen folgen und selbst Aussagen machen konnte, obwohl er doch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß.

In vielen Städten wird die Einbürgerungsurkunde offenbar regelrecht nachgeworfen.

Quelle?

Azrael
30.10.2007, 15:25
Im übrigen könnte sich das neue Rassen...pardon, Zuwanderungsgesetz als Rohrkrepierer erweisen. Bezeichnend das der Deutsche Michel den es betrifft den Arsch dazu nicht hochkriegt, dafür aber ein Türke (jaaa, das Lieblingsfeindbild von einigen, das Reizwort "Anatolien" kommt sogar auch vor - also wetzt schon mal die Messer:D ):

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Zuwanderungsgesetz;art270,2404313

Azrael
04.11.2007, 18:50
Es wird immer besser, wie war das noch gleich - das Gesetz soll den "Import von türkischen Bräuten aus Ostanatolien" stoppen?

"Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 20.09.2007 dürfen türkische Staatsangehörige als Touristen visumfrei nach Deutschland einreisen. Wieso soll dann denn noch ein Türke gegen den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise bei der Beantragung eines FZF/Heiratsvisums klagen? Er fährt einfach visumfrei nach Deutschland. Das weitere Verfahren erledigt er dann ohne den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse von Deutschland aus.

Das Urteil EuGH:
http://curia.europa.eu/[...]ots=&resmax=100

Hier der Link zur Entscheidung. Nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls gelte,
sofern diese günstiger sei, für Einreisebestimmungen durch
türkische Staatsangehörige die Rechtslage des Ausländergesetzes im Zeitpunkt
des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls, d.h. am 01.01.1973. Nach § 5 Abs. 1
Nr. 1 DVAuslG vom 10.09.1965 in der Fassung vom 13.09.1972 benötigten
türkische Staatsangehörige nur dann vor der Einreise einen Sichtvermerk,
wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten.
Für sonstige Aufenthalte bestand ohne zeitliche Begrenzung
grundsätzlich keine Visumspflicht, da die Visumspflicht erst am 01.07.1980
eingeführt wurde."



Noch Fragen?

Felidae
05.11.2007, 09:10
Es wird immer besser, wie war das noch gleich - das Gesetz soll den "Import von türkischen Bräuten aus Ostanatolien" stoppen?

"Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 20.09.2007 dürfen türkische Staatsangehörige als Touristen visumfrei nach Deutschland einreisen. Wieso soll dann denn noch ein Türke gegen den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise bei der Beantragung eines FZF/Heiratsvisums klagen? Er fährt einfach visumfrei nach Deutschland. Das weitere Verfahren erledigt er dann ohne den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse von Deutschland aus.

Das Urteil EuGH:
http://curia.europa.eu/[...]ots=&resmax=100

Hier der Link zur Entscheidung. Nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls gelte,
sofern diese günstiger sei, für Einreisebestimmungen durch
türkische Staatsangehörige die Rechtslage des Ausländergesetzes im Zeitpunkt
des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls, d.h. am 01.01.1973. Nach § 5 Abs. 1
Nr. 1 DVAuslG vom 10.09.1965 in der Fassung vom 13.09.1972 benötigten
türkische Staatsangehörige nur dann vor der Einreise einen Sichtvermerk,
wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten.
Für sonstige Aufenthalte bestand ohne zeitliche Begrenzung
grundsätzlich keine Visumspflicht, da die Visumspflicht erst am 01.07.1980
eingeführt wurde."



Noch Fragen?

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&typeord=ALLTYP&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=&ddatefs=20&mdatefs=09&ydatefs=2007&ddatefe=20&mdatefe=09&ydatefe=2007&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

Ah ja, jetzt sehe ich es: Das Urteil bezieht sich auf die Niederlassungsfreiheit zwecks Geschäftsgründung, nicht aber auf Touristenreisen.

Azrael
05.11.2007, 19:53
"Für sonstige Aufenthalte bestand ohne zeitliche Begrenzung
grundsätzlich keine Visumspflicht"

...eigentlich kein so schwerer Satz.;):D

Azrael
03.02.2008, 18:29
...aus gegebenem Anlaß noch mal hochgeholt, dann muss man nicht alles nochmal von vorne durchkauen.