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Vollständige Version anzeigen : Widerspruch gegen Verwaltungsakt



George Rico
26.10.2007, 13:56
Moin,

ich habe soeben im Gespräch mit einer Bekannten erfahren, dass das Land NRW plant, im Zuge des "Bürokratieabbaus" den bisher möglichen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aus dem BGB zu streichen. Heisst das, dass man jetzt sofort vor'm Verwaltungsgericht klagen muss, wenn man an einem Bescheid etwas zu beanstanden hat? Nur die Wenigsten können sich doch ein langwieriges Verfahren gegen eine Behörde leisten.


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GnomInc
26.10.2007, 16:26
Das kann so nicht stimmen.

Widersprüche/Beschwerden etc gegen Verwaltungsentscheidungen sind im
Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt - nicht im BGB.

Es gibt auch ein Landes- Verwaltungsverfahrensgesetz- da kann anderes als
im Bundesgesetz drin stehen.

Und solche Sachen gehen immer zum Verwaltungsgericht. Ist nichts schlimmes.
Kostet wenig und es besteht dort kein Anwaltszwang.

Misteredd
26.10.2007, 16:39
Die können nur das Landesverwaltungsverfahrensgesetz ändern. Klagen vor dem Verwaltungsgericht kosten keine Gerichtsgebühr und auch in der Regel keinen Anwalt (obwohl es meist besser ist, einen dabei zu haben).

Der Wegfalls des Widerspruchsverfahren ist heute sowieso zu 90 % sinnlos, da kaum eine Behörde den Ausgangsbescheid abändert. Also nur wieder Bürokratie und unnütze Kosten. Ich würde es Begrüßen, wenn es gleich zum Gericht ginge.



PS: Wundervoller Hund - Kompliment!

GnomInc
26.10.2007, 16:44
PS: Wundervoller Hund - Kompliment!


10 Wochen alter Langhaar- Weimaraner mit noch blauen Augen.

Das absolut niedlichste , was man (Frau) sich vorstellen kann.
Die will ich sehen , die da widersteht !

Misteredd
26.10.2007, 17:51
10 Wochen alter Langhaar- Weimaraner mit noch blauen Augen.

Das absolut niedlichste , was man (Frau) sich vorstellen kann.
Die will ich sehen , die da widersteht !

Ich würde den auch durchknuddeln, wenn er/sie mich lässt!

Ist das ein Junge oder ein Mädchen?

GnomInc
26.10.2007, 21:45
Ich würde den auch durchknuddeln, wenn er/sie mich lässt!

Ist das ein Junge oder ein Mädchen?

Das ist ein Junge. Mädels sind eine Spur schmaler im Oberkopf.
Und knuddelverrückt sind die alle !
Im Notfall : Zurückbeissen !:lach:

Felidae
26.10.2007, 21:54
Die Abschaffung des Widerspruchverfahrens bei der Behörde macht eigentlich Sinn. Ich kenne aus der Praxis persönlich keinen Fall, wo die Ausgangs- oder die Widerspruchsbehörde einen Bescheid abgeändert hätte. Die Gerichte sind da schon wesentlich liberaler.

Der kritische Denker
28.10.2007, 12:57
Man sollte sowieso rechtsschutzversichert sein, in der heutigen zeit.

McDuff
29.10.2007, 06:29
Wieder ein Schritt weiter zur Bürokratur.

Kumusta
29.10.2007, 07:49
Ich würde den auch durchknuddeln, wenn er/sie mich lässt!

Ist das ein Junge oder ein Mädchen?
:lach::lach::lach:Das ist eine Rüdin! :lach::lach::lach:

Aber mal im Ernst: Das ist ein ganz toller Hund! Gefällt mir.

Drache
30.10.2007, 10:56
Das ist ein Junge. Mädels sind eine Spur schmaler im Oberkopf.
...
:lach: :lach: :lach: :lach: :lach:
Hoffentlich lesen das unsere Forumsemanzen ala roxelena nicht, sonst bekommst du lebenslänglich!

GnomInc
30.10.2007, 11:02
:lach: :lach: :lach: :lach: :lach:
Hoffentlich lesen das unsere Forumsemanzen ala roxelena nicht, sonst bekommst du lebenslänglich!
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Das hatte ich beim Schreiben leider nicht vor Augen! Ich such mir schon mal
ein sicheres Exil............:cool2:
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