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Vollständige Version anzeigen : Wie ein Gesetz gemacht wird...D hat fertig!



Geronimo
16.02.2008, 00:24
Nun steht sie also an, die Novellierung des WaffG.Und wie seit 1972 (Branntwein-Willy) wird es immer hanebüchener. Gesetzestreue Bürger werden kriminalisiert, entwaffnet, wehrlos gemacht. Andere lachen darüber!

Wir alle wissen eigentlich was da abläuft. Nun gut. Ich habe mich aber mal um die Prozedur als solche gekümmert. Wie kommt so ein Mist zu Stande? Nun, Gesetze werden zwar im Bundestag beschlossen (wenn auch nur das Quorum da ist, 35 Abgeordnete, glaube ich), verhandelt werden sie aber in den Ausschüssen. Da sitzen dann angebliche Fachleute unter den Abgeordneten (die sich also mit dem Thema qualifiziert auskennen) aller Fraktionen. Und versuchen Interessen (wessen???) ihrer Klientel durchzudrücken. In diesem Fall hat aber die Klientel (ausser vllt. Jäger am rechten Rand der CDU/CSU/FDP) keinerlei Gewicht. Obwohl...die Sportschützen in D können eigentlich 2 Mio. Stimmen aufbringen. Nur, Migrantenstimmen sind inzwischen wohl gewichtiger.

Um es kurz zu machen. Mein Standpunkt:

Die Entziehung oder Verschandelung von geerbten Waffen ist Enteignung! DDR pur!

Verbot des Führens von Anscheinswaffen ist O.K.! Die Abbilder von P99 gehören nicht in Kinderhände in der Öffentlichkeit. Punkt.

Weitere Verschärfung des WaffG in Richtung "Messerverbot" ist kontraproduktiv!

Die angedachten Verschärfungen hinsichtlich der Luftdruck/AEG/Airsoft/-Waffen ist nichts als idiotische Volkstümelei!

So. Das ist meine Meinung. Und jetzt kommen Auszüge aus einem Gutachten aufgrund dessen die Abgeordneten sich eine Meinung bilden sollen. Und danach der Link, mit dem ihr die Gutachten ALLER Seiten finden könnt. Keine Angst, die Dinger sind nicht länger als 4 .pdf-Seiten. Gut zu lesen. Und dann wisst ihr auch, wie Gesetze gemacht werden. Ich könnte heulen.

Der Link zu allen Gutachten:
Hier stand ein Link. Der ist allerdings nicht mehr erreichbar. Fehlermeldung. Honi soit qui mal y pense.

Hier Auszüge aus einem qualifizierten, fundierten Gutachten: (Ich bin sicher, das wird ignoriert, von "unseren" Abgeordneten)

Von Prof. Dr. Franz Császár, Universität Wien
Zitat:
__________________________________________________ _______________

Daneben gibt
es seit jeher lokale Schwarzmärkte, deren Angebot und Nachfrage nunmehr
zunehmend auch von Migrationsphänomenen beeinflusst wird. Wer eine illegale
Waffe haben möchte, bekommt sie heute wahrscheinlich noch leichter als früher.

Das zeigt, neben internationalen Studien, schon der Vergleich der Nachbarländer
Deutschland und Österreich: Bei seit Jahrzehnten wesentlich freizügigerem
Waffenrecht in Österreich bestehen in Ausmaß und Entwicklung der einschlägigen
Kriminalitätsformen keine grundlegenden Unterschiede.
In Österreich ist die Zahl der Dokumente, die zum Besitz und Führen von
Faustfeuerwaffen ermächtigen (und vergleichbar wohl auch die Zahl ihrer
Besitzer) infolge einer sehr großzügigen Regelung von 1982 bis 1997 um fast
90% gestiegen. Danach ist ihre Zahl, als Folge der neuen, EU-konform insgesamt
wesentlich restriktiveren Rechtslage, von 1998 bis 2007 wieder um rund 30%
gesunken. Davon völlig unabhängig sind die gesamten Selbstmorde von 1982 bis
2005 kontinuierlich um 30% zurückgegangen, die Gesamtzahl der Morde und
Mordversuche ist hingegen im Wesentlichen unverändert geblieben.

Die Situation in
England spricht sogar dafür, dass ein prohibitives Waffenrecht
kriminalitätssteigernd wirkt, weil die Falschen entwaffnet werden.

Das sind die zahlreichen Besitzer von
(mit wenigen Ausnahmen) allen Jagd- und Sportgewehren, wobei Schrotgewehre
und ihre Besitzer nicht einmal registriert werden. Bezogen auf die Bevölkerung
ist die Schusswaffenkriminalität in Österreich aber nicht höher als die deutsche,
sondern im Gegenteil ganz erheblich niedriger.

Hier gehts um Messer:

(4) An der Akzeptanz eines Verbots in den praktisch bedeutsamen Risikogruppen
und damit an seiner allgemeinen Wirksamkeit sind größte Zweifel
angebracht. Bei den einschlägigen Straftaten liegt der Anteil nichtdeutscher
Tatverdächtiger insgesamt derzeit zwischen 25 und 30% (PKS 2006). Gewalt-
und Rohheitsdelikte sind ein Problem junger Männer. Unter ihnen gibt es nicht
nur zahlreiche Ausländer, sondern sehr wahrscheinlich eine noch erheblich
größere Gruppe von Personen, die ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft
soziologisch keine Inländer sind.
Gemeinsam ist beiden Gruppen eine durch Sozialisation, Sprache und
Lebensumstände bedingte fremde Identität, die durch gruppendynamische
Vorgänge aufrechterhalten und verstärkt wird. Es ist abzusehen, dass ein solches
Verbot als Angriff auf bewusst abweichende Kulturvorstellungen, Selbstdefinitionen
und Verhaltensmaßstäbe wahrgenommen und gerade deshalb
kollektiv nicht befolgt wird. Dazu kommt der ganz allgemein mit jeder
Verbotsübertretung verbundene Prestigegewinn innerhalb derartiger Gruppen.
(5) Zur wirksamen Umsetzung eines solchen Verbots wären wahrscheinlich
einschneidende Zugriffsbefugnisse und zusätzliche Polizeikräfte erforderlich.
__________________________________________________ ______________

Tja. Was soll man dazu sagen?
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung12/Stellungnahmen_SV/index.html


Geronimo

RDX
16.02.2008, 00:34
@ Geronimo, edler Apache

Jeder erwachsene Urdeutsche, der geistig und charakterlich in der Lage ist eine Waffe zu führen, sollte eine Waffe führen dürfen.

Wenn die Muselhorden damit rechnen müssten, dass sie gegebenenfalls in den Lauf einer .44 Magnum oder 9mm Luger schauen könnten, versuchten sie nicht Urdeutsche "kulturell zu bereichern".

Es gibt in den USA einige wenige Counties, in denen jeder, der befähigt ist eine Waffe führen zu können, verpflichtet ist eine Waffe zu führen.

Dort ist die Kriminalität nahezu Null.

RDX
16.02.2008, 01:36
Achtung Gurkenalarm!!!!

Laut eigenem Bekunden, ist die grüne Nassgurke ein Genie. :lach:

On topic:

Gesetze werden in Deutschland ,seit der Ära Kohl, zwischen Politikern des betreffenden Ministeriums- den politischen Staatssekretären, die eigentlichen Minister sind für die Gesetzesfindung meistens sowieso zu inkompetent - und Lobbyistengruppen "ausgearbeitet".-ausgekungelt, träfe den widerlichen Akt eigentlich besser.
Bei der Gesetzgebung- Novellierung der Gesetze zur Stromversorgung- sollen von RWE-Lobbyisten vorgelegte "Vorschläge" direkt, samt orthographischer Fehler, ins Gesetz geschrieben worden sein.

Ähnlich verhält es sich bei den alle 2 Jahre durchgeführten „Jahrhundertreformen“ im Gesundheitswesen.
Hier sorgen die Lobbyisten der Pharmaindustrie und der Apotheker dafür, dass die "Jahrhundertreformen“ für sie ja keine "unzunehmbaren" Härten enthalten.

Der Deutsche Michel ist bei diesen Lobbyistenhurereien in aller Regelmäßigkeit der Gefi***e.

Das folgt eben aus der BRD Bananen Republik Deutschland

So sieht‘s aus, Alter Häuptling.

Rheinlaender
16.02.2008, 02:38
Es notwendig fue den demokratischen Souveraen, dass er alleine Gewalt ausueben kann. Es hiesse die Souveraenitaet des Volkes missachten, dem Einzeln ein Waffe zu erlauben.

Gärtner
16.02.2008, 02:43
Wie schön, daß Rechtsaußen schon freiwillig & ganz alleine seine völlige Begriffstutzigkeit demonstriert, was Inhalt und Procedere der Rechtsfindung betrifft. Man kann sich jeden Aufwand der Entlarvung sparen. Das erledigen die Nationaldilettanten selbst.

Interessant auch, daß der Stangersteller geflissentlich übersieht, daß die Pläne zur Novellierung vor allem das Verbot von Anscheinswaffen im Blick haben, eine seit längerer Zeit immer wieder von der Polizei mit Nachdruck erhobene Forderung.

Aber was weiß schon die Polizei, nicht wahr? :rolleyes:

Rheinlaender
16.02.2008, 08:16
Die Situation in
England spricht sogar dafür, dass ein prohibitives Waffenrecht
kriminalitätssteigernd wirkt, weil die Falschen entwaffnet werden.


Kann man das auch belegen?

RDX
16.02.2008, 08:36
Kann man das auch belegen?

Das braucht man gar nicht belegen, weil es logisch zwingend ist.

Da bin ich so frei und lege mich hier einfach mal ganz weit aus dem Fenster.

Begründung:

Kriminelles Pack hat sich noch nie um Recht und Gesetz geschert, darum ist es ja kriminell.

Selbst wenn der gesamten englischen Bevölkerung jeglicher Besitz und jegliches Führen von Waffen verboten wäre, so würden Engländer doch Opfer bewaffneter Verbrecher werden.

Restriktive Waffengesetze sorgen nur dafür, dass die gesetzestreue Bevölkerung unbewaffnet und damit wehrlos ist.

Verbrecher aber werden es immer verstehen sich bis an die Zähne zu bewaffnen.

lupus_maximus
16.02.2008, 08:37
Es notwendig fue den demokratischen Souveraen, dass er alleine Gewalt ausueben kann. Es hiesse die Souveraenitaet des Volkes missachten, dem Einzeln ein Waffe zu erlauben.
Es kann auch sein, daß man nicht mehr lange fragt und sich einfach einen oder mehrere Schießprügel besorgt für den Tag X, damit man nicht naggisch ist.

Rheinlaender
16.02.2008, 08:45
Das braucht man gar nicht belegen, weil es logisch zwingend ist.

Da bin ich so frei und lege mich hier einfach mal ganz weit aus dem Fenster.

Begründung:

Kriminelles Pack hat sich noch nie um Recht und Gesetz geschert, darum ist es ja kriminell.

...

Die Kriminalstatisken fuer das UK liegen offen, da braucht man nicht zu deuteln - also?

RDX
16.02.2008, 08:47
Die Kriminalstatisken fuer das UK liegen offen, da braucht man nicht zu deuteln - also?

Ich habe eine lust extra deswegen herumzugooglen.

Rheinlaender
16.02.2008, 09:03
Ich habe eine lust extra deswegen herumzugooglen.

In meinen Bookmarks:

http://www.crimestatistics.org.uk/tool/

Die Kriminalitaet faellt - seit Jahren und ist auf einem historischen Niedrigniveau.Gewalt gegen Menschen (fuer Engalnd und Wales):

Apr-Jun 2005
Gesamt: 273666
Pro 1000: Einwohner: 5.2

Jul-Sep 2005
Gesamt: 274940
Pro 1000: 5.2

Oct-Dec 2005
Gesamt: 258439
Pro 1000: 4.9

Jan-Mar 2006:
Gesamt: 237688
Pro 1000: 4.5

RDX
16.02.2008, 09:10
In meinen Bookmarks:

http://www.crimestatistics.org.uk/tool/

Die Kriminalitaet faellt - seit Jahren und ist auf einem historischen Niedrigniveau.Gewalt gegen Menschen (fuer Engalnd und Wales):

Apr-Jun 2005
Gesamt: 273666
Pro 1000: Einwohner: 5.2

Jul-Sep 2005
Gesamt: 274940
Pro 1000: 5.2

Oct-Dec 2005
Gesamt: 258439
Pro 1000: 4.9

Jan-Mar 2006:
Gesamt: 237688
Pro 1000: 4.5


Du weißt doch, dass ein intelligenter, klischeefreier Mensch immer differenzieren muss.
In diesem Fall interessiert die Gewaltkriminalität und da ganz besonders die der jugendlichen Migranten.

Rheinlaender
16.02.2008, 09:26
Du weißt doch, dass ein itelligenter klischeefreier Mensch immer Differenzieren muss.
In diesem Fall interessiert die Gewaltkriminalität und da ganz besonders die von jugendlichen Migranten.

Nun, in den London Boroughs mit einem hohen Anteil, die dazu noch erhebliche soziale Probleme haben, sehen die Zahlen auch nicht andres aus (Tower Hamlet oder Lambeth z. B.):

Tower Hamlets:
2006: 5858
2007: 5191

Lambeth
2006: 6414
2007: 5996

Fuer Greater London mit rund 7,8 Mio. Einwohnern:

2006: 184573
2007: 174711

http://met.police.uk/crimefigures/index.php

---

Also? Wo funktioniert die Politk nicht?

Don
16.02.2008, 10:21
Es notwendig fue den demokratischen Souveraen, dass er alleine Gewalt ausueben kann. Es hiesse die Souveraenitaet des Volkes missachten, dem Einzeln ein Waffe zu erlauben.

Ich schätze zwar Deine Kenntnis in Historie und Formalien, es beschleicht mich bei Dir lediglich häufig der Eindruck einer einer etwas seltsamen Auffassung von Demokratie als Diktatur mit modischem Mäntelchen.

Zur Souveränität des Volkes als Summe dieser Einzelnen haben in Bezug auf individuellen Waffenbesitz z.B die USA (immerhin eine Demokratie seit rund 220 Jahren) oder die Schweiz deutlich andere Ansichten als Du.
Etwas Bescheidenheit hielte ich hier für angebracht.

Rheinlaender
16.02.2008, 10:37
Ich schätze zwar Deine Kenntnis in Historie und Formalien, es beschleicht mich bei Dir lediglich häufig der Eindruck einer einer etwas seltsamen Auffassung von Demokratie als Diktatur mit modischem Mäntelchen.

Zur Souveränität des Volkes als Summe dieser Einzelnen haben in Bezug auf individuellen Waffenbesitz z.B die USA (immerhin eine Demokratie seit rund 220 Jahren) oder die Schweiz deutlich andere Ansichten als Du.
Etwas Bescheidenheit hielte ich hier für angebracht.

Versuchen wir es mal so herum: Die Demokratie entstanden dardurch, dass Volk dem absoluten Monarchen die Machtmittel entrissen hat und ueber seine verfasste Form, Parlament, Regierung, etc., diese nun ausuebt. Das geschah teilweise schleichend (England/UK) oder gewaltsam (Franz. Revolution). D. h. die Gewalt wird nicht ueber den Einzelen ausgeuebt sondern ueber den neuen Souveraen (b.z.w. den de-facto Souveraen in constutionellen Monarchien, in denen aber die demokratischen Institutionen die Gewalt ausueben, obwohl der Monarch formal noch den de-jure Status des Souveraens behalten hat - z.B. Daenemark, Niederlande, UK).

Die USA und die Schweiz sind hier Ausnahmen und also solche zu verstehen, da diese nicht die absolute Gewalt eines Monarchen als staatsdefinierend wirklich kannten. Man sollte sie aber historisch bedingte Ausnahmen betrachten.

Don
16.02.2008, 11:23
Versuchen wir es mal so herum: Die Demokratie entstanden dardurch, dass Volk dem absoluten Monarchen die Machtmittel entrissen hat und ueber seine verfasste Form, Parlament, Regierung, etc., diese nun ausuebt. Das geschah teilweise schleichend (England/UK) oder gewaltsam (Franz. Revolution). D. h. die Gewalt wird nicht ueber den Einzelen ausgeuebt sondern ueber den neuen Souveraen (b.z.w. den de-facto Souveraen in constutionellen Monarchien, in denen aber die demokratischen Institutionen die Gewalt ausueben, obwohl der Monarch formal noch den de-jure Status des Souveraens behalten hat - z.B. Daenemark, Niederlande, UK).

Die USA und die Schweiz sind hier Ausnahmen und also solche zu verstehen, da diese nicht die absolute Gewalt eines Monarchen als staatsdefinierend wirklich kannten. Man sollte sie aber historisch bedingte Ausnahmen betrachten.


Das ließe sich nun direkt so interpretieren daß wir unsere Monarchen behielten. Nur wählen wir sie jetzt und sie nennen sich nicht mehr so.
Eine durchaus zutreffende Lagebeschreibung.

Die USA kannten durchaus die Monarchie als Souverän. Immerhin waren sie reichlich lange der britischen Krone untertan. Das zieht also nicht.

Eddy
16.02.2008, 13:37
Kann man das auch belegen?

Wozu sollte man das belegen?
Schließlich ist hier keine Strafverhandlung angesagt.

Und selbst wenn es "belegt" worden wäre, was ändert es an seinem Informationsgehalt?

Für Waffenrecht wie in den USA

Freie Bürger tragen Waffen. Untertanen verzichten drauf.

McDuff
16.02.2008, 13:53
Anscheinend fühlen sich unsere Machthaber von legal bewaffneten Bürgern bedroht! Wie sonst sollte man sich die Verschärfung eines Gesetzes angesichts rückläufiger Verbrechenszahlen sonst erklären.
Der blanke Hohn ist aber die Tolerierung des illegalen Waffenbesitzes gewisser Ausländergruppierungen.
Ob das die Umvolkung erleichtern soll? Ist unsere Heimat schon verkauft?

Drache
16.02.2008, 14:05
...
Interessant auch, daß der Stangersteller geflissentlich übersieht, daß die Pläne zur Novellierung vor allem das Verbot von Anscheinswaffen im Blick haben, eine seit längerer Zeit immer wieder von der Polizei mit Nachdruck erhobene Forderung.

Aber was weiß schon die Polizei, nicht wahr? :rolleyes:
Tja, was war das Deutschland ohne die beschissene europäische Gesetzgebung doch noch toll! Aber die linken Sozialromantiker mit ihrem vereinten Europa und alles ist eins haben auch das versaut!
Da ich Sportschütze bin, weiss ich, wovon ich rede:
Wir hatten einen Anscheinparagraphen! Selbst die bei Kindern beliebten Erbsenpistolen war verboten, weil ein Geschoss (die Erbse) via Federdruck durch den Lauf getrieben wird! Soviel dazu! Wasserpistolen durften nicht mehr schwarz, sondern mussten bunt sein. Zurecht! Schusswaffen, welche den Anschein einer Kriegswaffe haben, mussen umgeändert werde. Gesetz war viel zu pauschal und völlig blödsinnig formuliert. Einige Kameraden aus dem Verein mussten ihre M1 Carbine (amerikanischer Selbstladekarabiner, vorwiegend Fallschimrjäger und Spezialtruppen) Gewehre aus dem 2. Weltkrieg umbauen lassen, weil das Magazin den Griff um Sage und Schreibe 3mm überragte und somit den Anschein(!) einer modernen Kriegswaffe hatte! Die Sesselfurzer ohne Ahnung waren gnadenlos. Unterschriftenaktionen, Beschwerden und Klagen en Masse bewirkten dann, dass sich, kurz vor einer Wahl, der sogenannte Bestandsschutz für historische Waffen geltend gemacht werden konnten! Und alles konnte wieder zurückgebaut werden. Natürlich zu Lasten der Betroffenen. Soweit so gut und alles war glücklich!

Dann kam die EU:
Anscheinparagraph wurde komplett gekippt: Softairwaffen, die genau so aussehen, wie scharfe Schussenwaffen. Kalashnikov- Sturmgewehre als legale Umbauten auf Schießständen! Waffenschränke nicht mehr zwingend erforderlich, Munition muss innerhalb der Wohnung nicht mehr verschlossen werden, wenn die Waffe verschlossen ist und und und! In der EU hat Deutschland ini dieser Hinsicht wirklich fertig!

Das beste allerdings: In den Gremien, die diese Gesetze beschlossen haben, war nicht ein einziger Waffensachverständiger oder sonstwer, der sich mit dieser Materie auskennt!
Aber Hauptsache seit 2005 liegt das Gesetz vor, dass dem Bürger verbietet, speziell dem Sportschützen und Jäger, biologische, chemische oder atomare Waffen zu besitzen. Auch darf er aufgrund des mangelnden Bedürfnisses keine Kampfhubschrauber und nuklear angetriebene U- Boote besitzen. Auch Raketen, welche nukleare, biologische oder chemische Gefechtsköpfe tragen können, sind nun endlich ausdrücklich nicht mehr erlaubt! Wäre ja auch noch schöner, wenn sich der Horst von nebenan ne Interkontinentalrakete im Garten verbuddeln lässt!

Nicht die Waffen, die tun nichts von selbst, sondern unsere Politiker müssten Waffenscheinpflichtig sein!

Gehirnnutzer
16.02.2008, 14:18
Vorschlag für das Waffengesetz

Man unterscheidet folgende Gruppen Normalbesitzer, Sportschützen, Jäger und Waffensammler.

I. Allgemeine Regelungen für jede dieser Gruppen

a) Jeder Bundesbürger darf mit Vollendung des 18 Lebensjahres ist berechtigt eine Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Jedoch ist dazu der Erwerb eine Lizenz erforderlich, oder besser gesagt es muss eine Schulung besucht werden, an dessen Ende eine Prüfung zum Erwerb eines Waffenführerscheins steht. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, alle 5 Jahre. Ein Bedürfnisnachweis, wie jetzt üblich, ist erstmal nicht erforderlich, sondern dient nur noch der Zuordnung zu den Gruppen und der Festlegung der erlaubten Waffenart, Waffenmenge und Munitionsvorrat.

b)Die Ablegung der Prüfung ist für jeden Pflicht, der eine Schußwaffe führen will.

c) Sämtliche Schußwaffen müssen registriert werden. Privater Erwerb und Verkauf von Waffen ist den Behörden innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zuwiderhandlungen haben den Verlust des Waffenbesitzrechtes auf Lebenszeit, Beschlagnahme der Waffen und Geldstrafe zur Folge.

d) Wer eine Waffe bei sich führt, für den ist Alkoholgenuß strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen haben die Beschlagnahme der Waffe und Geldstrafe zur Folge.

e) Wer wegen folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde, verliert das Waffenbesitzrecht auf Lebenszeit:
§§ 212 Totschlag, 213 Minder schwerer Fall des Totschlags, 216 Tötung auf Verlangen, 222 Fahrlässige Tötung, 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen, 226 Schwere Körperverletzung, 227 Körperverletzung mit Todesfolge, 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, 251 Raub mit Todesfolge.
Wer aufgrund eines anderen Straftatbestandes des StGB verurteilt wurde, verliert sein Waffenbesitzrecht temporär, wenn er aufgrund des Strafmasses als vorbestraft gilt. Die Dauer des Entzuges des Waffenbesitzrechtes orientiert sich an den Tilgungsfristen für Vorstrafen.

II. Regelungen für Normalbesitzer

1. Als Normalbesitzer gilt wer die Prüfung (s251 Raub mit Todesfolgeiehe I a)) abgelegt hat.

2. Für den Normalbesitzer ist der Besitz und die Führung einer Schußwaffe von Typ Revolver oder Pistole erlaubt.

3. Außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen oder Orten, darf Munition nur in Höhe der doppelten Schußanzahl der Waffe mit sich geführt oder bevorratet werden.


III. Sportschütze

1. Als Sportschütze gilt wer die Prüfung abgelegt hat und
- Mitglied eines Sportschützenvereines ist.
oder
- mindestens an 5 Sportschützenveranstaltungen im Jahr mit einem bestimmten Schießergebnis teilnimmt.

2. Dem Sportschützen ist der Besitz von 3 Schußwaffen unabhängig davon ob es sich um Gewehr, Pistole oder Revolver handelt erlaubt.

3. Der Munitionsvorrat außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen ist auf höchsten 200 Schuß begrenzt.


IV. Jäger

1. Als Jäger gilt wer zusätzlich zur Prüfung noch die Jagdprüfung erfolgreich abgelegt hat.

2. Der Besitz von 3 Jagdgewehren und einer Pistole/ eines Revolvers ist erlaubt. Inhaber einer Jagdpacht dürfen 5 Jagdgewehre besitzen.

3. III Satz 3 gilt entsprechend.

V. Waffensammler

1. Als Waffensammler gilt wer die Prüfung abgelegt und ein Bedürfnis nachweißt

2. Der Waffenbesitz ist unbegrenzt, jedoch dürfen maximal 5 Waffen schußfähig sein, der Rest muss durch technische Eingriffe zu funktionsuntüchtigen Schauwaffen gemacht werden und unterliegt regelmäßiger Überprüfung.

3. Munition darf nur für die funktionstüchtigen Waffen bevoratet werden. Für die Menge gilt II. Satz 3 entsprechend.

Geronimo
16.02.2008, 15:53
Wie schön, daß Rechtsaußen schon freiwillig & ganz alleine seine völlige Begriffstutzigkeit demonstriert, was Inhalt und Procedere der Rechtsfindung betrifft. Man kann sich jeden Aufwand der Entlarvung sparen. Das erledigen die Nationaldilettanten selbst.

Interessant auch, daß der Stangersteller geflissentlich übersieht, daß die Pläne zur Novellierung vor allem das Verbot von Anscheinswaffen im Blick haben, eine seit längerer Zeit immer wieder von der Polizei mit Nachdruck erhobene Forderung.

Aber was weiß schon die Polizei, nicht wahr? :rolleyes:

Na, mal wieder selektiv gelesen? Dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen stimme ich absolut zu! So steht´s auch in meinem Eingangspost.

Dir ist wohl jedes Mittel recht Gift zu verspritzen. Weglassen, lügen, verbiegen.....darin bist du echt gut.

Thauris
16.02.2008, 16:16
Es kann auch sein, daß man nicht mehr lange fragt und sich einfach einen oder mehrere Schießprügel besorgt für den Tag X, damit man nicht naggisch ist.


Wer viel fragt, bekommt viele Antworten - wer schlau ist, fragt erst gar nicht! ;)

Rheinlaender
16.02.2008, 19:18
Wozu sollte man das belegen?
Schließlich ist hier keine Strafverhandlung angesagt.

Und selbst wenn es "belegt" worden wäre, was ändert es an seinem Informationsgehalt?

Alles - weile ohne Beleg ist eine Aussage ohne Wert, ist etwas belegbar aendert dies dies schlagartig.


Freie Bürger tragen Waffen. Untertanen verzichten drauf.

In einer Demokarie ist der freie Buerger sowohl Unterthan wie Teil des Souveraens. Die Statsgewalt wird aber nicht vom einzeln Buerger ausgeuebt, sondern von dem Volk als ganzes ueber seine verfassten Organe, sonst heisst es nicht Demokratie, sondern Anarchie, die wohl schlechteste aller Staatsformen - zumindest ab einem bestimmten Entwicklungsstand der Gesellschaft.

Herr Bratbäcker
16.02.2008, 20:36
Es gibt in den USA einige wenige Counties, in denen jeder, der befähigt ist eine Waffe führen zu können, verpflichtet ist eine Waffe zu führen.



Wer schneller zieht, hat Recht. Wer bremst, hat verloren. Die Welt könnte doch so einfach sein. :]

GnomInc
16.02.2008, 20:52
Dir ist wohl jedes Mittel recht Gift zu verspritzen. Weglassen, lügen, verbiegen.....darin bist du echt gut.

Lass ihn , Gero......

Seit der RAF ist bekannt , das Deutsche auf die Idee kamen , auf Politiker,
Banker und Lobbyisten zu schiessen.
Ich vermute , eine erkleckliche Anzahl Journalisten hat nun ebenfalls die Hosen
voll - wen wunderts , sie schreiben doch pro Verdummung.

Deutsche sind einfach Autobahn ......

Wie fatal , ihnen auch noch Zugang zu Waffen zu geben !:cool2:

Geronimo
16.02.2008, 21:09
Lass ihn , Gero......

Seit der RAF ist bekannt , das Deutsche auf die Idee kamen , auf Politiker,
Banker und Lobbyisten zu schiessen.
Ich vermute , eine erkleckliche Anzahl Journalisten hat nun ebenfalls die Hosen
voll - wen wunderts , sie schreiben doch pro Verdummung.

Deutsche sind einfach Autobahn ......

Wie fatal , ihnen auch noch Zugang zu Waffen zu geben !:cool2:

So sieht´s aus! Ich erinnere mich noch an die Begründung der Waffenrechtsänderung 1972/73. Angeblich war eine Anschütz Kal. 22lfb Halbautomat die Lieblingswaffe von Andreas Baader. Das Ding war damals frei verkäuflich (an Personen über 18 Jahre).Glatte Lüge. So bescheuert waren die RAF-Leute dann doch nicht, staatlich beschossene und registrierte Waffen legal zu erwerben. Ne breitere Spur kann man ja gar nicht legen. Nee, da gings um Ideologie (Idiotie) sonst gar nix!

BTW: die Waffen der RAF stammten samt und sonders aus Überfällen/Diebstählen aus BW- und alliierten Waffenkammern.

Gruss
Gero

PS: Die Lügereien lasse ich dem senilen Alten, der sich "Gelehrter" nennt, trotzdem nicht durchgehen.

RDX
17.02.2008, 05:08
Nun, in den London Boroughs mit einem hohen Anteil, die dazu noch erhebliche soziale Probleme haben, sehen die Zahlen auch nicht andres aus (Tower Hamlet oder Lambeth z. B.):

Tower Hamlets:
2006: 5858
2007: 5191

Lambeth
2006: 6414
2007: 5996

Fuer Greater London mit rund 7,8 Mio. Einwohnern:

2006: 184573
2007: 174711

http://met.police.uk/crimefigures/index.php

---

Also? Wo funktioniert die Politk nicht?

Engländer, du hast wohl geglaubt mich klein gekriegt zu haben,was???

Aber ich trage nicht unsonst den Nick RDX = Hexogen= hochbrisanter Sprengstoff.

So mein Gutster, was haben diese Statistiken mit dem englischen Waffenrecht zu tun???

Fakt ist ganz einfach, wenn ein Angreifer damit rechnen muss selbst Leib und Leben zu riskieren, wird er es sich dreimal überlegen anzugreifen.
Im Amerika des 18.19. und auch frühen 20. Jahrhunderts, musste jeder zur Selbstverteidigung eine Waffe - meistens zwei: eine Faustfeuerwaffe für den Nahkampf und ein Gewehr zur Jagd und den Fernkampf- führen.
Das Prinzip der Amerikanischen Pionierzeit hieß, Abschreckung.

Schießereien, zu diesen Zeiten, zwischen Weißen Amis, waren äußerst selten.

Das, was wir Europäer und auch die meisten Amis von Hollywood über diese Zeit aus den diversen Filmen "erfahren" haben, ist Nonsens.
Der wilde Westen ist eine Erfindung Buffalo Bills ,der mit seiner Show die Welt bereiste und den Menschen seine „Abenteuer“ erzählte.
Buffalo Bill ist für die Amis das, was der Baron Münchhausen für uns Deutsche ist.
Wie schon gesagt, waren die Western-Filme von der gleichen Mache.

Ein Prinzip, das von 1945 bis 1989 einwandfrei funktioniert hat und von der Politik als die ultima ratio im Kalten Krieg galt, wird dem kleinen deutschen Bürger verweigert???
Im Kleinen soll die Abschreckung von Verbrechern durch bewaffnete Bürger nicht funktionieren, warum nicht???

Nun, weil die Politiker Angst vor einer bewaffneten Bevölkerung haben.
Kommunisten und Nazis und auch Islamofaschisten, aber auch unsere Demökröten überlegten es sich 100 mal, bewaffnete Deutsche anzugreifen und zu drangsalieren.

Sie würden es sich 100 mal überlegen, ob sie einen mit einem Heckler & Koch Sturmgewehr bewaffneten Deutschen angreifen.
Sattdessen, faseln sie etwas von staatlichem Gewaltmonopol.
Ja, wo ist den dieses staatliche Gewaltmonopol in Berlin-Neuköln oder Köln-Marxloh???
Dort hat der Staat sein Gewaltmonopol aufgegeben, weil er es gegen asiatische Horden nicht durchsetzen kann. Dort ist die deutsche Urbevölkerung schutzlos diesen Horden ausgeliefert.

Nein, die Mächtigen wollen kein bewaffnetes Volk, weil dieses nicht alles mit sich machen ließe.
Weder Demokraten, noch Faschisten, noch Kommunisten, noch Musels, würden es wagen, bewaffnete Deutsche Bürger zu unterdrücken oder zu tyrannisieren.

Deshalb: freie Waffen, für freie Deutsche.germane germane

Thauris
17.02.2008, 08:23
Engländer, du hast wohl geglaubt mich klein gekriegt zu haben,was???

Aber ich trage nicht unsonst den Nick RDX = Hexogen= hochbrisanter Sprengstoff.

So mein Gutster, was haben diese Statistiken mit dem englischen Waffenrecht zu tun???

Fakt ist ganz einfach, wenn ein Angreifer damit rechnen muss selbst Leib und Leben zu riskieren, wird er es sich dreimal überlegen anzugreifen.
Im Amerika des 18.19. und auch frühen 20. Jahrhunderts, musste jeder zur Selbstverteidigung eine Waffe - meistens zwei: eine Faustfeuerwaffe für den Nahkampf und ein Gewehr zur Jagd und den Fernkampf- führen.
Das Prinzip der Amerikanischen Pionierzeit hieß, Abschreckung.

Schießereien, zu diesen Zeiten, zwischen Weißen Amis, waren äußerst selten.

Das, was wir Europäer und auch die meisten Amis von Hollywood über diese Zeit aus den diversen Filmen "erfahren" haben, ist Nonsens.
Der wilde Westen ist eine Erfindung Buffalo Bills ,der mit seiner Show die Welt bereiste und den Menschen seine „Abenteuer“ erzählte.
Buffalo Bill ist für die Amis das, was der Baron Münchhausen für uns Deutsche ist.
Wie schon gesagt, waren die Western-Filme von der gleichen Mache.

Ein Prinzip das von 1945 bis 1989 einwandfrei funktioniert hat und von der Politik als die ultima ratio im Kalten Krieg galt, wird dem kleinen deutschen Bürger verweigert???
Im Kleinen soll die Abschreckung von Verbrechern durch bewaffnete Bürger nicht funktionieren, warum nicht???

Nun, weil die Politiker Angst vor einer bewaffneten Bevölkerung haben.
Kommunisten und Nazis und auch Islamofaschisten, aber auch unsere Demökröten überlegten es sich 100 mal, bewaffnete Deutsche anzugreifen und zu drangsalieren.

Sie würden es sich 100 mal überlegen, ob sie einen mit einem Heckler & Koch Sturmgewehr bewaffneten Deutschen angreifen.
Sattdessen, faseln sie etwas von staatlichem Gewaltmonopol.
Ja, wo ist den dieses staatliche Gewaltmonopol in Berlin-Neuköln oder Köln-Marxloh???
Dort hat der Staat sein Gewaltmonopol aufgegeben, weil er es gegen asiatische Horden nicht durchsetzen kann. Dort ist die deutsche Urbevölkerung schutzlos diesen Horden ausgeliefert.

Nein, die Mächtigen wollen kein bewaffnetes Volk, weil dieses nicht alles mit sich machen ließe.
Weder Demokraten, noch Faschisten, noch Kommunisten, noch Musels, würden es wagen, bewaffnete Deutsche Bürger zu unterdrücken oder zu tyrannisieren.

Deshalb: freie Waffen, für freie Deutsche.germane germane


:top: :top: :top:

RDX
17.02.2008, 10:28
:top: :top: :top:

Und dieses Lob von einer Amazone.:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Thauris
17.02.2008, 11:02
Und dieses Lob von einer Amazone.:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:


Schlimm gelle ? ;)

Eddy
17.02.2008, 11:48
Alles - weile ohne Beleg ist eine Aussage ohne Wert, ist etwas belegbar aendert dies dies schlagartig.



In einer Demokarie ist der freie Buerger sowohl Unterthan wie Teil des Souveraens. Die Statsgewalt wird aber nicht vom einzeln Buerger ausgeuebt, sondern von dem Volk als ganzes ueber seine verfassten Organe, sonst heisst es nicht Demokratie, sondern Anarchie, die wohl schlechteste aller Staatsformen - zumindest ab einem bestimmten Entwicklungsstand der Gesellschaft.

Immerhin nett, daß du da noch was nachschiebst.

Trotzdem ändert dein Satz wenig im Verständnis: „Alles - weile ohne Beleg ist eine Aussage ohne Wert, ist etwas belegbar aendert dies dies schlagartig.“

Vielleicht sollten wir mal darüber nachdenken, was man unter „belegt“ verstehen soll.

Ein „Beleg“ könnte ein Sachbeweis sein, aber oftmals haben wir nur Aussagen von Personen. Denen wird je nach politischem Standpunkt entweder geglaubt oder ihre Aussage wird angezweifelt.
Was soll also deine Forderung nach einem Beleg? Hier im Forum ist ja wohl ein Sachbeweis nicht zu führen.
Man erkennt lediglich an den Antworten wo der jeweilige Diskutant einzuordnen ist.

Die zweite Passage deiner Antwort ist leider nur der Theorie gewidmet.
Praktisch ist diese Wunschvorstellung wegen der menschlichen Verhaltensformen nicht umsetzbar.
Zwar hieß es mal von Karl Marx „aus der Theorie wurde materielle Gewalt“, doch es ist auch bei ihm nur bei der Theorie geblieben.
Menschen werden durch Gewalt zu bestimmten Verhalten gezwungen, seltener durch Einsicht. Das ist in der realen „Demokratie“ nicht anders als in einer Diktatur.

Rheinlaender
17.02.2008, 14:49
Immerhin nett, daß du da noch was nachschiebst.

Trotzdem ändert dein Satz wenig im Verständnis: „Alles - weile ohne Beleg ist eine Aussage ohne Wert, ist etwas belegbar aendert dies dies schlagartig.“

Vielleicht sollten wir mal darüber nachdenken, was man unter „belegt“ verstehen soll.

Zunaechst einmal die urspruengliche Aussage:



Die Situation in
England spricht sogar dafür, dass ein prohibitives Waffenrecht
kriminalitätssteigernd wirkt, weil die Falschen entwaffnet werden.


Das ist ein klare Aussage, dass die Kriminalitaet im UK, genauer gesagt in England, obwohl in England das gleiche Waffenrecht gilt wie im sonstigen UK, steigen wuerde. Eine solche Steigerung muss nachweisbar sein und sich an den Statiken zeigen. Diesen Nachweiss wollte ich doch sehen. Ich konnte weiter oben an den Kriminalstatitiken des UK, wenn auch nur fuer England und Wales, zeigen, dass dies nicht der Fall ist, die Kriminalitaet sogar weiter gesunken ist.

Darauf hin wurde gesagt, dass mit Immigrantengruppen zu tun habe. In diesen Falle, haette sich wenigstens in Boroughs in London, in denen ein hoher Immigrantenantreil und soziele Probleme zusammenkommen, eine andere Tendenz zeigen muessen, auch hier konnte ich zeigen, dass dies nicht der Fall ist.

Die Aussage ist also schlicht falsch, es sei denn es koennten besssere Belege geliefert werden als die Kriminalstatistiken.

Don
17.02.2008, 15:33
Vorschlag für das Waffengesetz

Man unterscheidet folgende Gruppen Normalbesitzer, Sportschützen, Jäger und Waffensammler.

I. Allgemeine Regelungen für jede dieser Gruppen

a) Jeder Bundesbürger darf mit Vollendung des 18 Lebensjahres ist berechtigt eine Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Jedoch ist dazu der Erwerb eine Lizenz erforderlich, oder besser gesagt es muss eine Schulung besucht werden, an dessen Ende eine Prüfung zum Erwerb eines Waffenführerscheins steht. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, alle 5 Jahre. Ein Bedürfnisnachweis, wie jetzt üblich, ist erstmal nicht erforderlich, sondern dient nur noch der Zuordnung zu den Gruppen und der Festlegung der erlaubten Waffenart, Waffenmenge und Munitionsvorrat.

b)Die Ablegung der Prüfung ist für jeden Pflicht, der eine Schußwaffe führen will.

c) Sämtliche Schußwaffen müssen registriert werden. Privater Erwerb und Verkauf von Waffen ist den Behörden innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zuwiderhandlungen haben den Verlust des Waffenbesitzrechtes auf Lebenszeit, Beschlagnahme der Waffen und Geldstrafe zur Folge.

d) Wer eine Waffe bei sich führt, für den ist Alkoholgenuß strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen haben die Beschlagnahme der Waffe und Geldstrafe zur Folge.

e) Wer wegen folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde, verliert das Waffenbesitzrecht auf Lebenszeit:
§§ 212 Totschlag, 213 Minder schwerer Fall des Totschlags, 216 Tötung auf Verlangen, 222 Fahrlässige Tötung, 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen, 226 Schwere Körperverletzung, 227 Körperverletzung mit Todesfolge, 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, 251 Raub mit Todesfolge.
Wer aufgrund eines anderen Straftatbestandes des StGB verurteilt wurde, verliert sein Waffenbesitzrecht temporär, wenn er aufgrund des Strafmasses als vorbestraft gilt. Die Dauer des Entzuges des Waffenbesitzrechtes orientiert sich an den Tilgungsfristen für Vorstrafen.

II. Regelungen für Normalbesitzer

1. Als Normalbesitzer gilt wer die Prüfung (s251 Raub mit Todesfolgeiehe I a)) abgelegt hat.

2. Für den Normalbesitzer ist der Besitz und die Führung einer Schußwaffe von Typ Revolver oder Pistole erlaubt.

3. Außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen oder Orten, darf Munition nur in Höhe der doppelten Schußanzahl der Waffe mit sich geführt oder bevorratet werden.


III. Sportschütze

1. Als Sportschütze gilt wer die Prüfung abgelegt hat und
- Mitglied eines Sportschützenvereines ist.
oder
- mindestens an 5 Sportschützenveranstaltungen im Jahr mit einem bestimmten Schießergebnis teilnimmt.

2. Dem Sportschützen ist der Besitz von 3 Schußwaffen unabhängig davon ob es sich um Gewehr, Pistole oder Revolver handelt erlaubt.

3. Der Munitionsvorrat außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen ist auf höchsten 200 Schuß begrenzt.


IV. Jäger

1. Als Jäger gilt wer zusätzlich zur Prüfung noch die Jagdprüfung erfolgreich abgelegt hat.

2. Der Besitz von 3 Jagdgewehren und einer Pistole/ eines Revolvers ist erlaubt. Inhaber einer Jagdpacht dürfen 5 Jagdgewehre besitzen.

3. III Satz 3 gilt entsprechend.

V. Waffensammler

1. Als Waffensammler gilt wer die Prüfung abgelegt und ein Bedürfnis nachweißt

2. Der Waffenbesitz ist unbegrenzt, jedoch dürfen maximal 5 Waffen schußfähig sein, der Rest muss durch technische Eingriffe zu funktionsuntüchtigen Schauwaffen gemacht werden und unterliegt regelmäßiger Überprüfung.

3. Munition darf nur für die funktionstüchtigen Waffen bevoratet werden. Für die Menge gilt II. Satz 3 entsprechend.

Für aus dem Stegreif schon mal nicht schlecht. :top:

basti
17.02.2008, 16:00
gesetze werden nur so gemacht.
persönliche referenten und 'sachverständige' arbeiten gesetzesentwürfe aus. lobbyisten haben dann zeit zur einsicht und können änderungswünsche vortragen.
je nach partei haben bestimmte lobbyisten (interessengruppen) mehr oder weniger einfluss.
der abgeordnete selbst ist in der regel ahnungslos und abhängig von seinem persönlichen referenten bzw. unterliegt sowieso dem fraktionszwang und stellt das nötige stimmvieh dar.

es ist eine mär, zu denken, abgeordnete hätten ahnung von dem, worüber sie abstimmen. das geht auch gar nicht.

Geronimo
17.02.2008, 16:13
gesetze werden nur so gemacht.
persönliche referenten und 'sachverständige' arbeiten gesetzesentwürfe aus. lobbyisten haben dann zeit zur einsicht und können änderungswünsche vortragen.
je nach partei haben bestimmte lobbyisten (interessengruppen) mehr oder weniger einfluss.
der abgeordnete selbst ist in der regel ahnungslos und abhängig von seinem persönlichen referenten bzw. unterliegt sowieso dem fraktionszwang und stellt das nötige stimmvieh dar.

es ist eine mär, zu denken, abgeordnete hätten ahnung von dem, worüber sie abstimmen. das geht auch gar nicht.

Sehr gut! Um das deutlich zu machen, habe ich diesen Strang mit dem Beispiel eröffnet. Damit es auch der letzte kapiert. I.Ü. sind in diesem Fall haben bis auf ein "Gutachten" alle anderen nur Alibifunktion. Ich wette das Gesetz wird nach den Wünschen des BKA-"Gutachters" geändert. Ist der erste Link auf der Bundestagsseite. Mal lesen und abwarten.

Gruss
Gero

Eddy
17.02.2008, 17:35
Zunaechst einmal die urspruengliche Aussage:



Das ist ein klare Aussage, dass die Kriminalitaet im UK, genauer gesagt in England, obwohl in England das gleiche Waffenrecht gilt wie im sonstigen UK, steigen wuerde. Eine solche Steigerung muss nachweisbar sein und sich an den Statiken zeigen. Diesen Nachweiss wollte ich doch sehen. Ich konnte weiter oben an den Kriminalstatitiken des UK, wenn auch nur fuer England und Wales, zeigen, dass dies nicht der Fall ist, die Kriminalitaet sogar weiter gesunken ist.

Darauf hin wurde gesagt, dass mit Immigrantengruppen zu tun habe. In diesen Falle, haette sich wenigstens in Boroughs in London, in denen ein hoher Immigrantenantreil und soziele Probleme zusammenkommen, eine andere Tendenz zeigen muessen, auch hier konnte ich zeigen, dass dies nicht der Fall ist.

Die Aussage ist also schlicht falsch, es sei denn es koennten besssere Belege geliefert werden als die Kriminalstatistiken.

Die Statistik läßt in diesem Falle solche Schlüsse zu. Beweiskraft haben sie dennoch nicht. Denn leider werden auch Statistiken interessenbezogen erstellt. Ob sich da England so viel anders als die BRD dabei verhält wage ich zu bezweifeln.
Hier in der BRD springt es jedenfalls einem ins Auge, dass Statistiken bei bestimmten Themen eher verschleiern als erklären können.
Personenschutzwaffen dienen gewöhnlich der Verteidigung gegen Übergriffe gegen die eigene Person oder das persönliche Eigentum. Auch eignen sie sich zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Das Gewaltmonopol des Staates mag in Diktaturen seine Berechtigung haben, weil der Staat die Bürger weitgehend vor kriminelle Handlungen schützt. In der realen Demokratie gewährleistet das der Staat immer weniger und liefert damit die Bürger der Gewaltkriminalität aus. Denn die Kriminellen sind in der Regel bewaffnet. Damit schleicht sich immer mehr das archaische Recht des Stärkeren ein. Waffen würden zumindest dieses Recht unwirksam machen. So wären die Überfälle auf gebrechliche Leute durch Ausländer in ihren gesundheitlichen Auswirkungen vermieden worden, wenn die Überfallenen sich wirksam wehren könnten.
Deshalb ziehe ich das Waffenrecht der USA dem deutschen Waffenrecht entschieden vor. Freiheit und persönliche Souveränität sind ohne Waffen nicht umsetzbar.

Rheinlaender
17.02.2008, 17:55
Die Statistik läßt in diesem Falle solche Schlüsse zu. Beweiskraft haben sie dennoch nicht. Denn leider werden auch Statistiken interessenbezogen erstellt. Ob sich da England so viel anders als die BRD dabei verhält wage ich zu bezweifeln.

Die Gesamtzahl der Gewaltverbrechen ist kaum eine Zahl, die der Manipultation unterliegt. Die Statisken haben tatsaechlich Schwaechen; es waere z. B. sehr erhellend, wenn diese Zahlen ueber den genauen sozialen Hintergrund der Taeter liefern wuerden, was weder die britischen, noch die deutschen, Statisken liefern.


Das Gewaltmonopol des Staates mag in Diktaturen seine Berechtigung haben, weil der Staat die Bürger weitgehend vor kriminelle Handlungen schützt.

Das unbedingte Gewaltmonopol des Staates ist auch not wendig fuer eine Demokratie, sie ist die verfasste Herrschaft des Volkes. Herrschaft bedeutet aber eben herrschen und dies ist nur mittels des Gewaltmonopols moeglich.


In der realen Demokratie gewährleistet das der Staat immer weniger und liefert damit die Bürger der Gewaltkriminalität aus. Denn die Kriminellen sind in der Regel bewaffnet.

Zunaechst ist Gewaltkriminalitaet, auch wenn die Radaupresse staendig anderes behauptet, kein wirkliches Problem. Auch hier ist die Statistik leider wenig erhellend: Es wird nicht aufgefuehrt, wie eng die Beziehungen zwischen Taeter und Opfer sind. So wird wird eine zusammengeschlagene Ehefrau in die gleiche Kategorie eingeordnet wie ein unmotiviter Anschlag in Stadtpark.

Was die Bewaffnung der Kriminellen angeht, so ist zumindest die dt. Statistik schon erhellender: Laut BKA-Statitik fuer Deutschland wurden 2006 bei den 934 Morden in nur 105 Faellen vom Taeter ein Schusswaffe mitgefuert (Seite 128, Tabelle Nr. 90). Die Kriminellen sich also nicht i.d.R. bewaffent.


Deshalb ziehe ich das Waffenrecht der USA dem deutschen Waffenrecht entschieden vor. Freiheit und persönliche Souveränität sind ohne Waffen nicht umsetzbar.

Vergleicht man die Verbrechensquote der USA mit der Deutschlands oder eines anderen westeuropaeischen Landes, so zeigt sich, dass das Leben in Westeuropa um einiges sicherer ist.

Don
17.02.2008, 18:31
D

Was die Bewaffnung der Kriminellen angeht, so ist zumindest die dt. Statistik schon erhellender: Laut BKA-Statitik fuer Deutschland wurden 2006 bei den 934 Morden in nur 105 Faellen vom Taeter ein Schusswaffe mitgefuert (Seite 128, Tabelle Nr. 90). Die Kriminellen sich also nicht i.d.R. bewaffent.

Messer sind auch Waffen, und Menschen sind nicht nur von Morden getroffen sondern auch von Totschlag bis fahrlässige Tötung was von Gerichten nicht selten draus gemacht wird. Mag sein, daß dies der Rechtslage entspricht, die Opfer sind trotzdem tot. Die Anzahl steigt also bereits beträchtlich, aber ich bin jetzt zu faul Statistiken zu suchen.

Hätten diese Opfer die Möglichkeit gehabt Waffen zu tragen, wäre diese Zahl vermutlich um einiges geringer, lediglich die Zahl der toten Täter würde ansteigen. Ein Gewinn für die Gesellschaft.




Vergleicht man die Verbrechensquote der USA mit der Deutschlands oder eines anderen westeuropaeischen Landes, so zeigt sich, dass das Leben in Westeuropa um einiges sicherer ist.


Schaut man sich die Gewaltdelikte mit Schußwaffen in den USA an stellt man fest daß sie zumeist mit illegalen Waffen (ja, das gibt es in den USA) verübt werden. Und dort, wo die meisten anständigen Bürger keine tragen (dürfen).

In Großstädten zum Beispiel. Oder Illinois. Von waffentragenden Kriminellen an nichtwaffentragenden Bürgern.
In etwas rüderen Gegenden läßt der Ehrgeiz an Überfällen und Gewalttaten merkwürdigerweise schnell nach.

Eddy
17.02.2008, 18:45
Die Gesamtzahl der Gewaltverbrechen ist kaum eine Zahl, die der Manipultation unterliegt. Die Statisken haben tatsaechlich Schwaechen; es waere z. B. sehr erhellend, wenn diese Zahlen ueber den genauen sozialen Hintergrund der Taeter liefern wuerden, was weder die britischen, noch die deutschen, Statisken liefern.



Das unbedingte Gewaltmonopol des Staates ist auch not wendig fuer eine Demokratie, sie ist die verfasste Herrschaft des Volkes. Herrschaft bedeutet aber eben herrschen und dies ist nur mittels des Gewaltmonopols moeglich.



Zunaechst ist Gewaltkriminalitaet, auch wenn die Radaupresse staendig anderes behauptet, kein wirkliches Problem. Auch hier ist die Statistik leider wenig erhellend: Es wird nicht aufgefuehrt, wie eng die Beziehungen zwischen Taeter und Opfer sind. So wird wird eine zusammengeschlagene Ehefrau in die gleiche Kategorie eingeordnet wie ein unmotiviter Anschlag in Stadtpark.

Was die Bewaffnung der Kriminellen angeht, so ist zumindest die dt. Statistik schon erhellender: Laut BKA-Statitik fuer Deutschland wurden 2006 bei den 934 Morden in nur 105 Faellen vom Taeter ein Schusswaffe mitgefuert (Seite 128, Tabelle Nr. 90). Die Kriminellen sich also nicht i.d.R. bewaffent.



Vergleicht man die Verbrechensquote der USA mit der Deutschlands oder eines anderen westeuropaeischen Landes, so zeigt sich, dass das Leben in Westeuropa um einiges sicherer ist.

Der Berliner Staatsanwalt Reusch trägt in einem Bericht seine Untersuchung von kriminellen Intensivtätern zusammen. Sein Ausblick lässt für die Zukunft der BRD nicht Gutes erwarten.
Die Probleme der USA sind sicherlich nicht auf die BRD übertragbar.
Aber das Prinzip der Freiheit und persönlichen Souveränität sollte ein Universelles sein. Und dazu gehört eben das Recht auf Tragen von Waffen, besonders dann wenn der Staat nicht willens ist die Bürger vor diesen Kriminellen ernsthaft zu schützen.
Die gehören einfach weggeputzt, dann haben wir auch endlich Ruhe im Land. Und nur dann, wenn sich wieder Normalität einstellt, dann können die Bürger ihre Waffen auch zu Hause lassen.
Der Bürger sollte schon die Möglichkeit haben sich gegen körperlich überlegene Kriminelle erfolgreich zur Wehr zu setzen, ohne die eigene Gesundheit zu gefährden. Und dafür eignen sich eben Schusswaffen besonders gut.

Rheinlaender
17.02.2008, 18:53
Messer sind auch Waffen, und Menschen sind nicht nur von Morden getroffen sondern auch von Totschlag bis fahrlässige Tötung was von Gerichten nicht selten draus gemacht wird. Mag sein, daß dies der Rechtslage entspricht, die Opfer sind trotzdem tot. Die Anzahl steigt also bereits beträchtlich, aber ich bin jetzt zu faul Statistiken zu suchen.

Kann ich Dir abnehmen - BKA-Statistik fuer 2006:

http://bka.de/pks/pks2006/index2.html

Wenn Du auf Seite 129 schaust, siehst Du, es fuer Mord- und Todschlag einen Peak von rund 4200 Faellen im Jahr 1993 gab. Die Anzahl ist auf rund 2500 Faelle im Jahr 2006 fuer Gesamtdeutschland gesunken und entspricht nun ziemlich genau der Anzahl fuer die alte BRD, troz groesser Bevoelkerung.

Die Anzahl steigt also nicht.


Schaut man sich die Gewaltdelikte mit Schußwaffen in den USA an stellt man fest daß sie zumeist mit illegalen Waffen (ja, das gibt es in den USA) verübt werden. Und dort, wo die meisten anständigen Bürger keine tragen (dürfen).

Die meisten illegalen Waffen waren einmal legal und wurden z. B. durch Diebstahl illegale Waffen.

Man sollte auch ueberlegen, dass Kriminelle in letzter Instanz auch versuchen ihre Ziele mit dem geringst moeglichen Auswandt zu erreichen. Koennen sie davon ausgehen, dass potenzielle Opfer nicht bewaffent sind, werden sie im Zweifel auch nicht von der Waffe gebrauch machen, bzw. sie garnicht bezitzen.

Geronimo
17.02.2008, 19:53
Kann ich Dir abnehmen - BKA-Statistik fuer 2006:

http://bka.de/pks/pks2006/index2.html

Wenn Du auf Seite 129 schaust, siehst Du, es fuer Mord- und Todschlag einen Peak von rund 4200 Faellen im Jahr 1993 gab. Die Anzahl ist auf rund 2500 Faelle im Jahr 2006 fuer Gesamtdeutschland gesunken und entspricht nun ziemlich genau der Anzahl fuer die alte BRD, troz groesser Bevoelkerung.

Die Anzahl steigt also nicht.



Die meisten illegalen Waffen waren einmal legal und wurden z. B. durch Diebstahl illegale Waffen.

Man sollte auch ueberlegen, dass Kriminelle in letzter Instanz auch versuchen ihre Ziele mit dem geringst moeglichen Auswandt zu erreichen. Koennen sie davon ausgehen, dass potenzielle Opfer nicht bewaffent sind, werden sie im Zweifel auch nicht von der Waffe gebrauch machen, bzw. sie garnicht bezitzen.

Du unterstellst also allen Ernstes einer durchgeknallten Arabergang rationales Verhalten? Oh Mann!

GnomInc
17.02.2008, 19:57
Du unterstellst also allen Ernstes einer durchgeknallten Arabergang rationales Verhalten? Oh Mann!

Irgendwie schaltet der Rheinländer das Denken ab , sobald das Thema
Muslime und Gewalt betrifft.

Offenbar kann er nicht speichern , das 90 % von denen ständig bewaffnet sind.
Und das illegale Waffen importiert werden zu 90 % , das rafft er auch nicht.


Da kann man ihm nicht helfen - vielleicht sind die Ganglien in diesem Hirnteil
weggekifft .......:D

McDuff
18.02.2008, 06:57
Vorschlag für das Waffengesetz

Man unterscheidet folgende Gruppen Normalbesitzer, Sportschützen, Jäger und Waffensammler.

I. Allgemeine Regelungen für jede dieser Gruppen

a) Jeder Bundesbürger darf mit Vollendung des 18 Lebensjahres ist berechtigt eine Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Jedoch ist dazu der Erwerb eine Lizenz erforderlich, oder besser gesagt es muss eine Schulung besucht werden, an dessen Ende eine Prüfung zum Erwerb eines Waffenführerscheins steht. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, alle 5 Jahre. Ein Bedürfnisnachweis, wie jetzt üblich, ist erstmal nicht erforderlich, sondern dient nur noch der Zuordnung zu den Gruppen und der Festlegung der erlaubten Waffenart, Waffenmenge und Munitionsvorrat.

b)Die Ablegung der Prüfung ist für jeden Pflicht, der eine Schußwaffe führen will.

c) Sämtliche Schußwaffen müssen registriert werden. Privater Erwerb und Verkauf von Waffen ist den Behörden innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zuwiderhandlungen haben den Verlust des Waffenbesitzrechtes auf Lebenszeit, Beschlagnahme der Waffen und Geldstrafe zur Folge.

d) Wer eine Waffe bei sich führt, für den ist Alkoholgenuß strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen haben die Beschlagnahme der Waffe und Geldstrafe zur Folge.

e) Wer wegen folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde, verliert das Waffenbesitzrecht auf Lebenszeit:
§§ 212 Totschlag, 213 Minder schwerer Fall des Totschlags, 216 Tötung auf Verlangen, 222 Fahrlässige Tötung, 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen, 226 Schwere Körperverletzung, 227 Körperverletzung mit Todesfolge, 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, 251 Raub mit Todesfolge.
Wer aufgrund eines anderen Straftatbestandes des StGB verurteilt wurde, verliert sein Waffenbesitzrecht temporär, wenn er aufgrund des Strafmasses als vorbestraft gilt. Die Dauer des Entzuges des Waffenbesitzrechtes orientiert sich an den Tilgungsfristen für Vorstrafen.

II. Regelungen für Normalbesitzer

1. Als Normalbesitzer gilt wer die Prüfung (s251 Raub mit Todesfolgeiehe I a)) abgelegt hat.

2. Für den Normalbesitzer ist der Besitz und die Führung einer Schußwaffe von Typ Revolver oder Pistole erlaubt.

3. Außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen oder Orten, darf Munition nur in Höhe der doppelten Schußanzahl der Waffe mit sich geführt oder bevorratet werden.


III. Sportschütze

1. Als Sportschütze gilt wer die Prüfung abgelegt hat und
- Mitglied eines Sportschützenvereines ist.
oder
- mindestens an 5 Sportschützenveranstaltungen im Jahr mit einem bestimmten Schießergebnis teilnimmt.

2. Dem Sportschützen ist der Besitz von 3 Schußwaffen unabhängig davon ob es sich um Gewehr, Pistole oder Revolver handelt erlaubt.

3. Der Munitionsvorrat außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen ist auf höchsten 200 Schuß begrenzt.


IV. Jäger

1. Als Jäger gilt wer zusätzlich zur Prüfung noch die Jagdprüfung erfolgreich abgelegt hat.

2. Der Besitz von 3 Jagdgewehren und einer Pistole/ eines Revolvers ist erlaubt. Inhaber einer Jagdpacht dürfen 5 Jagdgewehre besitzen.

3. III Satz 3 gilt entsprechend.

V. Waffensammler

1. Als Waffensammler gilt wer die Prüfung abgelegt und ein Bedürfnis nachweißt

2. Der Waffenbesitz ist unbegrenzt, jedoch dürfen maximal 5 Waffen schußfähig sein, der Rest muss durch technische Eingriffe zu funktionsuntüchtigen Schauwaffen gemacht werden und unterliegt regelmäßiger Überprüfung.

3. Munition darf nur für die funktionstüchtigen Waffen bevoratet werden. Für die Menge gilt II. Satz 3 entsprechend.

Back dir ein Ei drauf und kümmere dich um die illegalen Waffen. Jäger mit nur 3-5 Langwaffen das ist ja wohl eine Frechheit und macht das waidgerechte Jagen unmöglich!
:shutup:

Gehirnnutzer
18.02.2008, 10:05
Back dir ein Ei drauf und kümmere dich um die illegalen Waffen. Jäger mit nur 3-5 Langwaffen das ist ja wohl eine Frechheit und macht das waidgerechte Jagen unmöglich!
:shutup:

McDuff, anstatt dumm rum zu pöbeln, kannst du ja konstruktiv sein und deine Aussage begründen. Ich bin kein Jäger, meine Werte beziehen sich auf Leute in meinem Bekanntenkreis und da ist der einzige Jäger, der mehr als 3 Langwaffen hat, derjenige, der Inhaber der Jagdpacht ist.

Ohne Begründung sieht es für mich nicht danach aus, das hinter deinem Bedürfnis mehr als fünf Langwaffen zu führen, nur persönliche Wünsche stecken und kein Grund der aus der Jagdtätigkeit herrührt.

McDuff
18.02.2008, 10:51
McDuff, anstatt dumm rum zu pöbeln, kannst du ja konstruktiv sein und deine Aussage begründen. Ich bin kein Jäger, meine Werte beziehen sich auf Leute in meinem Bekanntenkreis und da ist der einzige Jäger, der mehr als 3 Langwaffen hat, derjenige, der Inhaber der Jagdpacht ist.

Ohne Begründung sieht es für mich nicht danach aus, das hinter deinem Bedürfnis mehr als fünf Langwaffen zu führen, nur persönliche Wünsche stecken und kein Grund der aus der Jagdtätigkeit herrührt.

Dann erkläre mir doch mal, warum die Anzahl der Waffen deiner Ansicht nach Beschränkt sein soll? Mit mehr als einem Gewehr kann keiner gleichzeitig schießen? Oder wovor hast du Angst.
Was den Jäger betrifft , dann mal meinen Onkel, Revierinhaber als Beispiel:

Eine 22er für Raubzeug, je nach Gelände und Wild 4 versch. Flinten (Kaliber und Lauflänge) dann je nach Wild und Entfernung versch. Büchsen. (Reh- und Hochwild, Drückjagd, Pirsch, Gebirge, Großwild) da kommen dann nochmals 7 dazu plus zwei Kurzwaffen und dann nicht zu vergessen die Jagdmatchbüchse für die der Übung dienenden jagdlichen Wettbewerbe auf die Scheibe. Dann noch der Drilling des Vaters und schon ist ein großer Waffenschrank voll. In meiner Familie sind viele Jäger, alles ehrbare Leute und noch nie hat jemand etwas ungesetzliches angestellt. Warum also die Beschränkungen und der Generalverdacht? Sorg dich lieber um die illegalen Waffen in den Händen von Kriminellen.
Hoplophobie ist übrigens heilbar.

Don
18.02.2008, 11:26
Dann erkläre mir doch mal, warum die Anzahl der Waffen deiner Ansicht nach Beschränkt sein soll? Mit mehr als einem Gewehr kann keiner gleichzeitig schießen? Oder wovor hast du Angst.
Was den Jäger betrifft , dann mal meinen Onkel, Revierinhaber als Beispiel:

Eine 22er für Raubzeug, je nach Gelände und Wild 4 versch. Flinten (Kaliber und Lauflänge) dann je nach Wild und Entfernung versch. Büchsen. (Reh- und Hochwild, Drückjagd, Pirsch, Gebirge, Großwild) da kommen dann nochmals 7 dazu plus zwei Kurzwaffen und dann nicht zu vergessen die Jagdmatchbüchse für die der Übung dienenden jagdlichen Wettbewerbe auf die Scheibe. Dann noch der Drilling des Vaters und schon ist ein großer Waffenschrank voll. In meiner Familie sind viele Jäger, alles ehrbare Leute und noch nie hat jemand etwas ungesetzliches angestellt. Warum also die Beschränkungen und der Generalverdacht? Sorg dich lieber um die illegalen Waffen in den Händen von Kriminellen.
Hoplophobie ist übrigens heilbar.

Ich habe wenig verständnis wenn ein grundsätzlich vernünftiger Ansatz polemisch diffamiert wird. Es ist schließlich keine beschlußfähige Gesetzesvorlage sondern eine Idee, die gegenüber heute eine wesentliche Verbesserung darstellen würde.
Wobei Einzelpunkte selbstredend diskutabel sein müssen.

Nur was ein Feierabendjäger ohne eigene Pacht mit 15 verschiedenen Flinten (bitte jetzt nicht den Begriff Flinten erklären, den kenne ich) will ist auch mir, auf dem Land unter Jägern aufgewachsen, etwas schleierhaft.
Wobei das für mich kein grundsätzliches Problem darzustellen scheint.

McDuff
18.02.2008, 12:04
Ich habe wenig verständnis wenn ein grundsätzlich vernünftiger Ansatz polemisch diffamiert wird. Es ist schließlich keine beschlußfähige Gesetzesvorlage sondern eine Idee, die gegenüber heute eine wesentliche Verbesserung darstellen würde.
Wobei Einzelpunkte selbstredend diskutabel sein müssen.

Nur was ein Feierabendjäger ohne eigene Pacht mit 15 verschiedenen Flinten (bitte jetzt nicht den Begriff Flinten erklären, den kenne ich) will ist auch mir, auf dem Land unter Jägern aufgewachsen, etwas schleierhaft.
Wobei das für mich kein grundsätzliches Problem darzustellen scheint.


Wieviele Waffen der Berechtigte sich zulegt geht niemanden etwas an! Das ist ja das Gleiche als ob jemand der einen gültigen Führerschein besitzt nur eine begrenzte Anzahl an Autos besitzen dürfte.
Bei solchen Vorschlägen platzt mir der Kragen!!!!!!!!
Straftaten werden mit illegalen Waffen begangen. Aber an die traut sich scheinbar niemand heran!
Wenn man die Legalwaffen verbietet oder noch weiter einschränkt, dann muß man auch die Baumärkte genau kontollieren wil da ja massenhaft potentielle Mordwerkzeuge wie Äxte und Hämmer völlig unkontrolliert über den Tresen gehen.

Gehirnnutzer
18.02.2008, 14:07
Wieviele Waffen der Berechtigte sich zulegt geht niemanden etwas an! Das ist ja das Gleiche als ob jemand der einen gültigen Führerschein besitzt nur eine begrenzte Anzahl an Autos besitzen dürfte.
Bei solchen Vorschlägen platzt mir der Kragen!!!!!!!!
Straftaten werden mit illegalen Waffen begangen. Aber an die traut sich scheinbar niemand heran!
Wenn man die Legalwaffen verbietet oder noch weiter einschränkt, dann muß man auch die Baumärkte genau kontollieren wil da ja massenhaft potentielle Mordwerkzeuge wie Äxte und Hämmer völlig unkontrolliert über den Tresen gehen.

McDuff, du sprichst doch selber einen Aspekt an, für die Begrenzung der Waffen. Du sagst illegale Waffen sind das Problem. Nun legen wir mal die Waffenspinnerei einiger Amerikaner als Maßstab. Man muß den illegalen Waffenbesitz nicht noch dadurch fördern, das man sich durch einen simplen Einbruch mit Waffen und Munition, die für eine ganzes Regiment reichen, versorgen kann.
Komm mir jetzt nicht damit, das dein Waffenbesitz den Einbruch verhindern könnte, denn wenn du nicht zu Hause bist, nützen deine Waffen auch nichts gegen den Einbruch.
Gehen wir doch die einzelnen Waffenbesitzgründe einmal durch, und schauen wir uns an welche Waffenmenge notwendig ist.

- Selbstverteidigung
Wenn ich die Waffe aus Gründen der Selbstverteidigung anschaffe, dann ist nur die Waffe, die ich vor Ort am Mann führe sinnvoll, die drei Pistole etc., die ich eventuell zu Hause liegen habe nutzen mir wenig. Maximal kann ich so oder so nur zwei davon gleichzeitig bedienen.

- Bei Sportschützen, Jägern oder Waffensammler ist das Bedürfnis etwas anders gelagert, jedoch muss man dies Fall spezifisch betrachten. Für einen Jäger hast du ja schlüssig und nachvollziehbar begründet, das ein Bedürfnis für mehr Waffen außer 3 bis 5 durchaus besteht.

McDuff
18.02.2008, 14:53
McDuff, du sprichst doch selber einen Aspekt an, für die Begrenzung der Waffen. Du sagst illegale Waffen sind das Problem. Nun legen wir mal die Waffenspinnerei einiger Amerikaner als Maßstab. Man muß den illegalen Waffenbesitz nicht noch dadurch fördern, das man sich durch einen simplen Einbruch mit Waffen und Munition, die für eine ganzes Regiment reichen, versorgen kann.
Komm mir jetzt nicht damit, das dein Waffenbesitz den Einbruch verhindern könnte, denn wenn du nicht zu Hause bist, nützen deine Waffen auch nichts gegen den Einbruch.
Gehen wir doch die einzelnen Waffenbesitzgründe einmal durch, und schauen wir uns an welche Waffenmenge notwendig ist.

- Selbstverteidigung
Wenn ich die Waffe aus Gründen der Selbstverteidigung anschaffe, dann ist nur die Waffe, die ich vor Ort am Mann führe sinnvoll, die drei Pistole etc., die ich eventuell zu Hause liegen habe nutzen mir wenig. Maximal kann ich so oder so nur zwei davon gleichzeitig bedienen.

- Bei Sportschützen, Jägern oder Waffensammler ist das Bedürfnis etwas anders gelagert, jedoch muss man dies Fall spezifisch betrachten. Für einen Jäger hast du ja schlüssig und nachvollziehbar begründet, das ein Bedürfnis für mehr Waffen außer 3 bis 5 durchaus besteht.

Sorry, aber mit einem simplen Einbruch geht da gar nichts. Der Legalwaffenbesitzer hat seine Waffen in Waffentresoren aufzubewahren. Diese Behältnisse sind nicht so leicht zu öffnen. Dazu brauchts das richtige Werkzeug und entsprechende Zeit.
Wer Waffen zu Selbstverteidigungszwecken führen will ist entweder Bundestagsabgeordneter oder braucht ein sehr hochgestecktes Bedürfnis. Private Waffenscheinbesitzer in Deutschland sind nur wenige 1000 Menschen.
Illegale Waffen hingegen werden in bestimmten Kreisen gehandelt und geführt. Hier besteht Handlungsbedarf und nicht bei den schon genug eingeschränkten Legalwaffenbesitzern.
Vielleicht solltest du dich einmal über die Hürden informieren die der Gesetzgeber vor den legalen Waffenbesitz gestellt hat.

GnomInc
18.02.2008, 15:47
- Selbstverteidigung
Wenn ich die Waffe aus Gründen der Selbstverteidigung anschaffe, dann ist nur die Waffe, die ich vor Ort am Mann führe sinnvoll, die drei Pistole etc., die ich eventuell zu Hause liegen habe nutzen mir wenig. Maximal kann ich so oder so nur zwei davon gleichzeitig bedienen.



Das Selbstverteidigungsbedürfnis zwecks Hausverteidigung gibt es nach derzeitigem
Waffenrecht nicht.
Wer ein Selbstverteidigungsbedürfnis hat , etwa Geldboten uder ein Juwelier ,
der hat nicht nur die Waffenbesitzkarte , sondern auch die Erlaubnis zum Führen
der Waffe im öffentlichen Raum.

GnomInc
18.02.2008, 16:00
- Bei Sportschützen, Jägern oder Waffensammler ist das Bedürfnis etwas anders gelagert, jedoch muss man dies Fall spezifisch betrachten. Für einen Jäger hast du ja schlüssig und nachvollziehbar begründet, das ein Bedürfnis für mehr Waffen außer 3 bis 5 durchaus besteht.

Sportschützen haben ebenfalls verschiedene Bedürfnisse , je nachdem , welche
Sportdiszplinen sie betreiben.
Das können schon mal 10 verschiedene sein.

Bei Waffensammlern ist es eigentlich egal - meist sammeln sie eine bestimmte
Sorte Waffen - nach Hersteller oder Herkunftsland oder auch nach bestimmten
Zeitperioden. In der Regel haben sie keine Munition für die Objekte.

Jäger passen ihre Waffen sowohl dem zu hegenden Wild als auch ihren
Fähigkeiten an.
Wenn der eine bei einer Drückjagd mit Doppelflinte und Brenneke auskommt,
kann der andere bereits dafür eine Doppelbüchse oder Repetierbüchse für
richtig halten. Deshalb ist das müssig über Langwaffenzahlen zu diskutieren.

In jedem Fall müssen seit langem Munition und Waffen getrennt aufbewahrt werden. Das geht ja soweit , das dies auch beim Weg zum Revier beachtet
werden muss. Und die sichere Aufbewahrung wird auch abkontrolliert.

Welche weiteren Auflagen will man denn nur noch erfinden ?

Sicherer wird durch dieses Verschärfungs- Geplärre gar nichts !

Gehirnnutzer
18.02.2008, 21:37
Schöne Ausführungen GnomInc.

Mein Vorschlag ist jedoch keine Verschärfung, sondern eine Entschärfung. Der Hintergrund für die Einschränkungen in meinem Vorschlag liegt an den pervertierten Auswüchsen des Waffenbesitzes in den USA. Einiges dort hat nichts mehr mit einem sinnvollen Waffenbesitz der jeweiligen Gruppen zu tun.
Solchen Entwicklungen will ich entgegen wirken.

Don
18.02.2008, 22:04
Das Selbstverteidigungsbedürfnis zwecks Hausverteidigung gibt es nach derzeitigem
Waffenrecht nicht.


Das ist allerdings eins unserer Grundübel.
Das GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Allerdings ist es ein Stück Papier und daher für den dem es sowieso wurscht ist wenig beeindruckend.

Andererseits verwehrt mir der Gesetzgeber diese Unverletzlichkeit auch durchzusetzen. Inakzeptabel.

Rheinlaender
18.02.2008, 22:08
Das ist allerdings eins unserer Grundübel.
Das GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Allerdings ist es ein Stück Papier und daher für den dem es sowieso wurscht ist wenig beeindruckend.

Andererseits verwehrt mir der Gesetzgeber diese Unverletzlichkeit auch durchzusetzen. Inakzeptabel.

Ein Bruch dieser Unverletzlichkeit der Wohuung oder jedes anderen Rechtes wird deshalb vom Staat verfolgt. Der Staat setzt fuer Dich dieses Recht durch - das ist der Deal.

Man kann das am besten erlaeutern anhand eines Monarchen: Nur der Monarch und seine Beauftragten duerfen gewalt ausueben und so "The King's Peace", den durch den Koenig garantierten allgemeinen Frieden, aufrecht erhalten. In Demokratien ist nur der Koenig durch die durhc das Volk legitimierten Institutionen ersetzt.

Don
18.02.2008, 22:41
Ein Bruch dieser Unverletzlichkeit der Wohuung oder jedes anderen Rechtes wird deshalb vom Staat verfolgt. Der Staat setzt fuer Dich dieses Recht durch - das ist der Deal.

Man kann das am besten erlaeutern anhand eines Monarchen: Nur der Monarch und seine Beauftragten duerfen gewalt ausueben und so "The King's Peace", den durch den Koenig garantierten allgemeinen Frieden, aufrecht erhalten. In Demokratien ist nur der Koenig durch die durhc das Volk legitimierten Institutionen ersetzt.

Das kann der Staat nicht, denn er ist nicht da um den Bruch der Unverletzlichkeit zu verhindern. Er kann also mein Recht nicht durchsetzen, sondern bestenfalls im Nachhinein sanktionierend tätig werden.
Wir haben also keinen deal.

Der Deal ist, dem Staat, genauer der unabhängigen Justiz, also nicht dem König oder seinen Vasallen, die Sanktionierung von erfogten Straftaten zu überlassen. Die Gründe hierfür sind klar und brauchen nicht diskutiert zu werden.
Nicht aber die direkte Verteidigung meiner verbrieften Rechte, wozu er per se auch nicht imstande ist. Denn dann habe ich keine Rechte mehr.

Mit derselben Argumentation ließe sich Notwehr verbieten. Für Gewaltausübung ist schließlich der Staat zuständig. Er ist zwar nicht da wenn's drauf ankommt aber was solls's. Hauptsache er behält die Macht.
Und darum geht es letzlich. Welcher Staat schätz schon renitente Bürger?

Dubidomo
19.02.2008, 00:23
Es gibt in den USA einige wenige Counties, in denen jeder, der befähigt ist eine Waffe führen zu können, verpflichtet ist eine Waffe zu führen.

Dort ist die Kriminalität nahezu Null.

Behaupten kann man Vieles, man muss es auch belegen können! Denn Amerika ist doch so weit. :D

In den USA gibt es auch kein so bescheuertes Wahlrecht wie hierzulande, bei dem die Abgeordneten per Akklamation gewählt werden sondern die Wähler dürfen den Abgeordneten auswählen. Dort hat man ein Auswahlrecht hier nur ein Akklamationsrecht!

Ihr klugen Leute, ändert das endlich mal, statt zu jammern. Da kommt so'ne DKP-Trulla bei der Niedersachsenwahl über die Liste in den Landtag auf x.-Stelle und keiner, der für die LInke das Kreuz gemacht hat, wusste, wen er da wählte, weil nur die obersten drei auf der Liste angezeigt werden müssen.
Dumm gelaufen für die Wähler!

RDX
19.02.2008, 07:28
Behaupten kann man Vieles, man muss es auch belegen können! Denn Amerika ist doch so weit. :D


Ja, und das .NET so nah, du Neunmalkluger,

Ich hatte auf Phoenix einen Bericht gesehen, der den Umgang der Amis mit Waffen zum Thema hatte.
Nun, ganze Counties erlauben bzw. erzwingen das Tragen von Waffen nicht- noch nicht- aber einen Ort, der sich so den Sheriff sparen will ,gibt es schon.

http://www.focus.de/panorama/welt/blacksburg/usa_aid_53794.html



Das Recht auf Selbstverteidigung treibt in der Cowboy-Nation USA mitunter jedoch seltsame Blüten. So beschloss vor vier Jahren der Stadtrat von Geuda Springs, einer Kleinstadt in Kansas, dass jeder Haushalt Waffen und einen Vorrat an Munition besitzen muss. Das nur 210 Einwohner zählende Provinznest wollte sich auf diese Art und Weise eine eigene Polizei sparen – und drohte Pazifisten mit einer Geldstrafe von zehn Dollar.


Aber, so wie es aussieht, werden wohl demnächst ganze Staaten (Florida) dazu übergehen, ihren Bürgern das offene Tragen von Waffen zu erlauben.

http://www.jurablogs.com/de/die-pflicht-zur-selbstverteidigung-mit-waffen

http://crime.about.com/od/gunlawsbystate/Gun_Laws_by_State.htm



Während es in manchen Staaten noch Einschränkungen gebe, wonach Waffen beispielsweise nur entladen und gesichert transportiert werden dürfen, seien die Notwehrgesetze in vielen anderen Staaten zuletzt immer mehr gelockert worden. So habe Jeb Bush, seines Zeichens Präsidentenbruder und Gouverneur von Florida, im Jahr 2005 ein Gesetz gebilligt, das jedem Bürger des „Sunshine State“, der sich bedroht fühlt, das Recht zum Gebrauch der Schusswaffe gibt. Die Anwendung tödlicher Waffengewalt werde dabei nicht nur zu Hause, sondern auch in aller Öffentlichkeit geduldet. South Dakota und Indiana hätten bereits mit vergleichbaren Gesetzen nachgezogen, 20 weitere Staaten wollten folgen





Ihr klugen Leute, ändert das endlich mal, statt zu jammern.

Wie schön ,dass du so schlau bist und wir so dumm sind. :lach:

Wieder so einer, der glaubt, er habe die Weisheit mit dem Löffel gefressen. :vogel:

Don
19.02.2008, 09:55
Aber, so wie es aussieht, werden wohl demnächst ganze Staaten (Florida) dazu übergehen, ihren Bürgern das offene Tragen von Waffen zu erlauben.



Die USA sind da sehr zersplittert, was allerdings aufzeigt wie eigenständig die Staaten dort wirklich sind im Gegensatz zu Europa. Von unseren Bundesländchen gar nicht zu reden.
Sogar Städte.
In Washington D.C. ist privater Waffenbesitz kategorisch verboten. Besitz wohlgemerkt.
Sie bewegen sich allerdings an der Spitze der Statistik über Verbrechen mit Schusswaffen.

In Vermont kann jeder nicht einschlägig vorbestrafte Bürger komplikationslos die Lizenz erwerben die ihm sowohl den Besitz als auch das verdeckte Tragen einer geladenen Waffe gestattet.

Sie bewegen sich in dieser Statistik ziemlich weit unten.

In Virginia braucht man sie nicht mal zu verdecken. Die Winchester hängt offen sichtbar im Pickup und gelegentlich läuft auch mal ein Hobbycowboy mit dem Colt im offenen Holster rum. Einem echten selbstredend. Geladen.

Es ist mir grade nicht geläufig ob sie damit vor den Saloons noch Duelle austragen. :cool:
Hier häufig gehörte Sätze wie: "Handy Aldä oder isch schtesch Disch Krankenhaus" dürften allerdings eher selten sein.

RDX
19.02.2008, 10:46
Die USA sind da sehr zersplittert, was allerdings aufzeigt wie eigenständig die Staaten dort wirklich sind im Gegensatz zu Europa. Von unseren Bundesländchen gar nicht zu reden.
Sogar Städte.
In Washington D.C. ist privater Waffenbesitz kategorisch verboten. Besitz wohlgemerkt.
Sie bewegen sich allerdings an der Spitze der Statistik über Verbrechen mit Schusswaffen.

In Vermont kann jeder nicht einschlägig vorbestrafte Bürger komplikationslos die Lizenz erwerben die ihm sowohl den Besitz als auch das verdeckte Tragen einer geladenen Waffe gestattet.

Sie bewegen sich in dieser Statistik ziemlich weit unten.

In Virginia braucht man sie nicht mal zu verdecken. Die Winchester hängt offen sichtbar im Pickup und gelegentlich läuft auch mal ein Hobbycowboy mit dem Colt im offenen Holster rum. Einem echten selbstredend. Geladen.

Es ist mir grade nicht geläufig ob sie damit vor den Saloons noch Duelle austragen. :cool:
Hier häufig gehörte Sätze wie: "Handy Aldä oder isch schtesch Disch Krankenhaus" dürften allerdings eher selten sein.

Das mit der Waffenlosigkeit funktionierte auch nur im "Wilden Westen", wo der Sheriff jeglichen, aber auch jeglichen, Besitz von Fausfeuerwaffen verbot und Fremde ihre Waffen am Ortseingang beim Hilfssheriff abgeben mussten.

Restriktive Waffengesetze funktionieren nur dann, wenn sie restriktiv durchgesetzt werden können.
Sonst sind nur die Verbrecher die Profiteure restriktiver Waffengesetze.

Mein verstorbener Onkel, der in Wisconsin lebte, ging nie ohne Ballermann aus dem Haus und die anderen Anwohner auch nicht.
In dem Ort gab (gibt???) es keine Neger- oder Latinobanden, die die Bevölkerung terrorisierten.

Joseph
19.02.2008, 10:55
Ich bin nicht dafür, dass jeder mit Schusswaffe durch die Gegend läuft. Der Staat muss einfach auch in den Problemkiezen für Ordnung und Sicherheit sorgen.

Dubidomo
19.02.2008, 14:57
Es notwendig fue den demokratischen Souveraen, dass er alleine Gewalt ausueben kann. Es hiesse die Souveraenitaet des Volkes missachten, dem Einzeln ein Waffe zu erlauben.

Da hast du nämlich völlig recht! Der einzelne sieht das Vorkommnis erstmal aus seiner Sicht und ist damit in seinem Handeln rein subjektiv und nicht objektiv. Und von daher schon Schießen zu erlauben, ist dann Beihilfe zum Mord.
Wenn man das nämlich weiß und das nicht unterbindet, dann ist das absichtliche Tötung und damit Mord.

Wozu werden Staatsanwälte, Richter, Polizisten ausgebildet um zu klären, was war? Das einzelne Individuum ist natürlich kraft seiner göttlichen Identität dazu fähig ohne jegliche Ausbildung und Prüfung der Ursachen und der Hintergründe. Und darum darf es sofort schießen. ;) :D

McDuff
20.02.2008, 07:32
Man kann das am besten erlaeutern anhand eines Monarchen: Nur der Monarch und seine Beauftragten duerfen gewalt ausueben und so "The King's Peace", den durch den Koenig garantierten allgemeinen Frieden, aufrecht erhalten. In Demokratien ist nur der Koenig durch die durhc das Volk legitimierten Institutionen ersetzt.


Waffenverbote herrschen immer dort wo der König, die Junta oder was auch immer das Volk fürchtet.

Übrigens: ä = alt132 ü = alt129 ö = alt 148 nur als Tip :)

Don
20.02.2008, 10:47
Da hast du nämlich völlig recht! Der einzelne sieht das Vorkommnis erstmal aus seiner Sicht und ist damit in seinem Handeln rein subjektiv und nicht objektiv. Und von daher schon Schießen zu erlauben, ist dann Beihilfe zum Mord.
Wenn man das nämlich weiß und das nicht unterbindet, dann ist das absichtliche Tötung und damit Mord.

Wozu werden Staatsanwälte, Richter, Polizisten ausgebildet um zu klären, was war? Das einzelne Individuum ist natürlich kraft seiner göttlichen Identität dazu fähig ohne jegliche Ausbildung und Prüfung der Ursachen und der Hintergründe. Und darum darf es sofort schießen. ;) :D

Die Klärung was war ist wenig hilfreich für Dich wenn Du tot bist. Deshalb gibt es das Recht auf Notwehr. Das reichlich unnütz ist wenn man Dir gleichzeitig die Möglichkeit dazu verweigert.

Dubidomo
20.02.2008, 10:54
Die Klärung was war ist wenig hilfreich für Dich wenn Du tot bist. Deshalb gibt es das Recht auf Notwehr. Das reichlich unnütz ist wenn man Dir gleichzeitig die Möglichkeit dazu verweigert.

Macht es dir Spas mich ständig berichtigen zu wollen?

Notwehr ist das, wenn man einfach abdrücken kann! :D

politisch Verfolgter
20.02.2008, 10:57
"Recht auf Notwehr": wie wehrt man sich gegen grundrechtswidrige Gesetze, die von Verfassungsrichtern dennoch akzeptiert werden, womit einem also jede Grundlage zur Gegenwehr entzogen werden soll?
Was tun, wenn einem ein Regime die Waffe seiner verbrecherischen Arbeitsgesetzgebung an die Schläfe hält, um einen damit als Geisel zu nehmen, die Zwangsarbeit zu verrichten hat?

Dubidomo
20.02.2008, 11:15
"Recht auf Notwehr": wie wehrt man sich gegen grundrechtswidrige Gesetze, die von Verfassungsrichtern dennoch akzeptiert werden, womit einem also jede Grundlage zur Gegenwehr entzogen werden soll?
Was tun, wenn einem ein Regime die Waffe seiner verbrecherischen Arbeitsgesetzgebung an die Schläfe hält, um einen damit als Geisel zu nehmen, die Zwangsarbeit zu verrichten hat?

Lies mal im Thread "Welches Wahlrecht?", was ich schon seit Jahr und Tag zu vermitteln versuche. Solange wir den Parteischranzen und Bonzen erlauben auszutüffeln, was für uns gut sein soll und wie wir zu regieren sind, dürfen wir uns nicht beschweren. Solange der Souverän so entmachtet daherkommt wie in Deutschland, muss man sich nicht wundern, dass der Klüngel der Parteien bestimmt, wie es zu sein hat.

Rheinlaender
20.02.2008, 16:32
Die Klärung was war ist wenig hilfreich für Dich wenn Du tot bist. Deshalb gibt es das Recht auf Notwehr. Das reichlich unnütz ist wenn man Dir gleichzeitig die Möglichkeit dazu verweigert.


Die Wahrscheinlichkeit, dass Du tod bist ist aber in einem Land, in dem auch der Verbecher vermuten muss, dass Du keine Waffe hast geringer.

Rheinlaender
20.02.2008, 16:35
Waffenverbote herrschen immer dort wo der König, die Junta oder was auch immer das Volk fürchtet.

Das ist so nicht richtig - in der athischen klassishcen Demokratie waren die einzeln Buegrer auch unbewaffnet, Waffen nur hatten die Institutionen.


Übrigens: ä = alt132 ü = alt129 ö = alt 148 nur als Tip :)

Das ggilt nur fuer die ISO-8859-1; meine Kiste arbeitet jedoch mit UTF-8.

lobentanz
21.02.2008, 02:01
In meinen Bookmarks:

http://www.crimestatistics.org.uk/tool/

Die Kriminalitaet faellt - seit Jahren und ist auf einem historischen Niedrigniveau.Gewalt gegen Menschen (fuer Engalnd und Wales):
Das sind nur zwei Jahre.

http://www.protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2000/waffeneinzug.htm

lobentanz
21.02.2008, 02:16
Die meisten illegalen Waffen waren einmal legal und wurden z. B. durch Diebstahl illegale Waffen.
Nahezu alle illegalen Waffen werden eingeführt.

Ausgenommen die riesigen Mengen an Kalashnikows und Makarov-Pistolen, die russische Soldaten verkauft haben. Mit denen werden aber nur sehr wenig Straftaten verübt. Anscheinend wurden sie überwiegend von gesetzestreuen Bürgern gekauft.


Man sollte auch ueberlegen, dass Kriminelle in letzter Instanz auch versuchen ihre Ziele mit dem geringst moeglichen Auswandt zu erreichen. Koennen sie davon ausgehen, dass potenzielle Opfer nicht bewaffent sind, werden sie im Zweifel auch nicht von der Waffe gebrauch machen, bzw. sie garnicht bezitzen.
Kinderglaube!

Aussage eines Waffenbesitzers in den USA in einem Artikel über Waffenbesitz in der WELT:
"Ein Gewehr macht aus einem Untertan sofort einen Bürger!"

lobentanz
21.02.2008, 02:20
McDuff, anstatt dumm rum zu pöbeln, kannst du ja konstruktiv sein und deine Aussage begründen. Ich bin kein Jäger, meine Werte beziehen sich auf Leute in meinem Bekanntenkreis und da ist der einzige Jäger, der mehr als 3 Langwaffen hat, derjenige, der Inhaber der Jagdpacht ist.

Ohne Begründung sieht es für mich nicht danach aus, das hinter deinem Bedürfnis mehr als fünf Langwaffen zu führen, nur persönliche Wünsche stecken und kein Grund der aus der Jagdtätigkeit herrührt.
Bis zur Waffenrechtsänderung 1972 waren Langwaffen für Jäger nicht limitiert. Es gibt auch jetzt keinen Grund dafür.

lobentanz
21.02.2008, 02:27
Schöne Ausführungen GnomInc.

Mein Vorschlag ist jedoch keine Verschärfung, sondern eine Entschärfung. Der Hintergrund für die Einschränkungen in meinem Vorschlag liegt an den pervertierten Auswüchsen des Waffenbesitzes in den USA. Einiges dort hat nichts mehr mit einem sinnvollen Waffenbesitz der jeweiligen Gruppen zu tun.
Solchen Entwicklungen will ich entgegen wirken.
Was ist am Waffenbesitz in den USA pervertiert? Mir kommt eher das deutsche Waffenrecht pervertiert vor.

lobentanz
21.02.2008, 02:44
Ein Bruch dieser Unverletzlichkeit der Wohuung oder jedes anderen Rechtes wird deshalb vom Staat verfolgt. Der Staat setzt fuer Dich dieses Recht durch - das ist der Deal..
Wenn es zum "Bruch" kommt, ist der Staat nicht da. "Verfolgt" wird von der ineffizienten Justiz auch kaum ein Täter.

Der Staat setzt somit mein Recht nicht durch. Dieser Deal existiert nur auf bedrucktem Papier.

lobentanz
21.02.2008, 02:51
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du tod bist ist aber in einem Land, in dem auch der Verbecher vermuten muss, dass Du keine Waffe hast geringer.
Typische Untertanenmeinung.

McDuff
21.02.2008, 07:29
Typische Untertanenmeinung.

:top: So ist es!

lobentanz
22.02.2008, 01:07
:top: So ist es!
Der Rheinländer meint, wenn er sich nicht wehrt, wird er erschossen. Wenn er sich aber wehrt, wird er erstrecht erschossen. Da lässt er sich lieber nur erschießen.

Rheinlaender
22.02.2008, 01:18
Der Rheinländer meint, wenn er sich nicht wehrt, wird er erschossen. Wenn er sich aber wehrt, wird er erstrecht erschossen. Da lässt er sich lieber nur erschießen.

Die Situation aus der Sicht eines Raeubers oder Einbrechers: Muss ich als Einbrecher davon ausgehen, dass der andere eine Waffe hat, so habe ich ein Interesse ihn umzubringen bevor er mich umbringt. Kann ich als Einbrecher davon ausgehen, die andere Person keine Waffe hat, habe ich ein Interesse so schnell und unerkannt mich aus dem Staube zu machen.

Geronimo
22.02.2008, 01:20
Bis zur Waffenrechtsänderung 1972 waren Langwaffen für Jäger nicht limitiert. Es gibt auch jetzt keinen Grund dafür.

Falsch (in der Sache natürlich richtig). Das galt für jeden Bürger, nicht nur für Jäger. Zumindest bis Kal. .22lfb. Sogar Kurzwaffen und Halbautomaten. Ich habe noch die alten Kataloge von Anschütz & Co. Wenn ich mir die angucke...ich könnte heulen über unsere Politiker. Und Willy Brandt war das größte Arschloch, der Frahm, der.
Mein Vater hatte z.B. eine FN 8mm aus dem Krieg mitgebracht. Gutes Gefühl. Musste nie benutzt werden. Warum? Fast jeder hatte sowas im Haus. Legal! Da ging den Kriminellen der Arsch auf Grundeis. Und wenn es so einen erwischt hat, hat der Richter dem Schützen noch gratuliert.

Man stelle sich nur vor..jeder unbescholtene Bürger hätte eine Walther P22 im Haus. Zugegeben ´ne Gießkanne. Aber ich wage jede Wette, die Einbrüche würden um min. 50% zurückgehen. So bekloppt sind auch Zigeunerkinderbanden nicht da rein zu laufen.

Geronimo

Geronimo
22.02.2008, 01:24
Die Situation aus der Sicht eines Raeubers oder Einbrechers: Muss ich als Einbrecher davon ausgehen, dass der andere eine Waffe hat, so habe ich ein Interesse ihn umzubringen bevor er mich umbringt. Kann ich als Einbrecher davon ausgehen, die andere Person keine Waffe hat, habe ich ein Interesse so schnell und unerkannt mich aus dem Staube zu machen.

Blödsinn! Der bricht gar nicht erst ein! Es ist nämlich ein immenser Unterschied an krimineller Energie, um für eine Beute von ein paar 100€ einen Mord in Kauf zu nehmen oder eine Tür zu knacken (ohne Risiko für die eigene Gesundheit).. Du redest Stuß, Rheinländer! Wolkenkukucksheimer.

Geronimo

Joseph
22.02.2008, 01:27
Die Situation aus der Sicht eines Raeubers oder Einbrechers: Muss ich als Einbrecher davon ausgehen, dass der andere eine Waffe hat, so habe ich ein Interesse ihn umzubringen bevor er mich umbringt. Kann ich als Einbrecher davon ausgehen, die andere Person keine Waffe hat, habe ich ein Interesse so schnell und unerkannt mich aus dem Staube zu machen.

Das mag bei einem Einbrecher so sein. Bei einem deutschfeindlichen Bereichererrudel sieht es schon anders aus.

Rheinlaender
22.02.2008, 01:27
Man stelle sich nur vor..jeder unbescholtene Bürger hätte eine Walther P22 im Haus. Zugegeben ´ne Gießkanne. Aber ich wage jede Wette, die Einbrüche würden um min. 50% zurückgehen. So bekloppt sind auch Zigeunerkinderbanden nicht da rein zu laufen.

Das ging offensichtlich auch ohne Waffen: Die Anzahl der Wohnungseinbrueche ging von rund 230'000 im Jahr 1993 auf 106'107 im Jahr 2006 zurueck. - BKA-Statitik fuer 2006, S. 166.

Wozu also?

Rheinlaender
22.02.2008, 01:31
Blödsinn! Der bricht gar nicht erst ein! Es ist nämlich ein immenser Unterschied an krimineller Energie, um für eine Beute von ein paar 100€ einen Mord in Kauf zu nehmen oder eine Tür zu knacken (ohne Risiko für die eigene Gesundheit).. Du redest Stuß, Rheinländer! Wolkenkukucksheimer.

Geronimo

Ich hatte selber hier zweimal "Besuch" dieser Art - also so Wolkenkukucksheim bin ich nicht.

Davon abgesehen: Im Falle des Schiessens ist die kriminelle Energie nicht relevant, sondern hier ist der Ueberlebensinstikt wichtig, denn der Einrecher will als aller erstes ueberleben, und wenn er damit recnen muss, auf der Strecke zu bleiben, dann schiesst er.

Geronimo
22.02.2008, 01:33
Das ging offensichtlich auch ohne Waffen: Die Anzahl der Wohnungseinbrueche ging von rund 230'000 im Jahr 1993 auf 106'107 im Jahr 2006 zurueck. - BKA-Statitik fuer 2006, S. 166.

Wozu also?

1. Du glaubst Statistiken?
2. Und selbst wenn...das ist 106207 mal brutalster Eingriff in die Privatsphäre mit üblen psychischen Folgen für die Geschädigten.

Aber das ist ja egal, oder? Dafür haben die pösen, pösen Bürger wenigstens keine Waffen. Wüsste ich es nicht besser, würde ich dich für einen Zyniker halten. Ich denke aber, du bist nur naiv.

Geronimo

Geronimo
22.02.2008, 01:36
Ich hatte selber hier zweimal "Besuch" dieser Art - also so Wolkenkukucksheim bin ich nicht.

Davon abgesehen: Im Falle des Schiessens ist die kriminelle Energie nicht relevant, sondern hier ist der Ueberlebensinstikt wichtig, denn der Einrecher will als aller erstes ueberleben, und wenn er damit recnen muss, auf der Strecke zu bleiben, dann schiesst er.

Hätte dein "Besuch" mit einiger Wahrscheinlichkeit Wehrhaftigkeit deinerseits erwartet (wg. liberaler WaffG), wäre er gar nicht erst gekommen! Schon mal drüber nachgedacht?

Geronimo

Geronimo
22.02.2008, 01:37
Ich hatte selber hier zweimal "Besuch" dieser Art - also so Wolkenkukucksheim bin ich nicht.

Davon abgesehen: Im Falle des Schiessens ist die kriminelle Energie nicht relevant, sondern hier ist der Ueberlebensinstikt wichtig, denn der Einrecher will als aller erstes ueberleben, und wenn er damit recnen muss, auf der Strecke zu bleiben, dann schiesst er.

Ich auch! Und wenn ich trainierter Schütze bin ist ER dran...nicht ich! Das ist die Crux!

Geronimo

Rheinlaender
22.02.2008, 02:36
Hätte dein "Besuch" mit einiger Wahrscheinlichkeit Wehrhaftigkeit deinerseits erwartet (wg. liberaler WaffG), wäre er gar nicht erst gekommen! Schon mal drüber nachgedacht?

In den USA gabt es 2006 rund 2'183'746 Einbreuche bei rund 300 Mio. Einwohner, das ergibt rund 728 Einbrueche auf 100'000 Einwohner; In Deutschland gab 106'107 auf rund 82'438'000 Einwohner, das ergibt rund 129 Einbrueche auf 100'000 Einwohner. In anderen Worte die liberaleren Waffengesetze der USA verhindern nicht, dass die Anzahl der Einbrueche fast sechs mal so hoch ist - die Kaisalitaet ist nicht zu beweisen; eher im Gegenteil.

Quelle: BKA Statistik fuer 2006, S. 166 und: http://www.disastercenter.com/crime/uscrime.htm

Geronimo
22.02.2008, 03:22
In den USA gabt es 2006 rund 2'183'746 Einbreuche bei rund 300 Mio. Einwohner, das ergibt rund 728 Einbrueche auf 100'000 Einwohner; In Deutschland gab 106'107 auf rund 82'438'000 Einwohner, das ergibt rund 129 Einbrueche auf 100'000 Einwohner. In anderen Worte die liberaleren Waffengesetze der USA verhindern nicht, dass die Anzahl der Einbrueche fast sechs mal so hoch ist - die Kaisalitaet ist nicht zu beweisen; eher im Gegenteil.

Quelle: BKA Statistik fuer 2006, S. 166 und: http://www.disastercenter.com/crime/uscrime.htm

Unsinn. Du vergleichst Äpfel mit Birnen! Es gibt in den USA kein einheitliches WaffG! Im Staate NY z.B. hast du Regelungen die weit schärfer sind als in D oder UK! Trotzdem ist die Mordrate ca. 8-mal höher als z.B. in Berlin! In Staaten mit extrem liberalen WaffG wie Texas, Arizona oder Florida ist sie signifikant niedriger. Die Statistiken reiche ich morgen nach. OK?

Geronimo

Rheinlaender
22.02.2008, 03:38
Unsinn. Du vergleichst Äpfel mit Birnen! Es gibt in den USA kein einheitliches WaffG! Im Staate NY z.B. hast du Regelungen die weit schärfer sind als in D oder UK! Trotzdem ist die Mordrate ca. 8-mal höher als z.B. in Berlin! In Staaten mit extrem liberalen WaffG wie Texas, Arizona oder Florida ist sie signifikant niedriger. Die Statistiken reiche ich morgen nach. OK?

Kannst Du haben

In NYC gab es 266 Morde auf ca. 8'165'000 Einwohner, das sind ca. 3,26 Morde auf 100'000 Einwohner. In Dallas, TX, gab es 100 Morde auf rund 1'248'000 Einwohner, das ca. 8 Morde auf 100'000 Einwohner.

Die Mordrate ist NYC, mit seinem strikten Waffengesetz niedriger als in der einzigen, halbwegs vergleichbaren Grossstadt in Texas (eine persoenliche Entschuldigung an alle New Yorker -Eure Stadt ist wirklich aussergeoehnlich und Euch mit Dallas zu vergleichen eine grobe Beleidigung).

Wo Du Recht hast, ist, dass die Mordquote in den USA hoeher ist als in Westeuropa. NYC und London haben etwa die gleiche Einwohnerzahl und London hatte 148 Morde. Die Zahl aus NYC ist aber offensichtlich naeher an den Zahlen fuer Europa als an denen fuer Texas.

http://www.fbi.gov/ucr/prelim2007/excels/07table4.xls

http://met.police.uk/crimefigures/index.php

Deine Argumetation kann also nicht von harten Fakten gedeckt werden.

McDuff
22.02.2008, 08:21
Die Situation aus der Sicht eines Raeubers oder Einbrechers: Muss ich als Einbrecher davon ausgehen, dass der andere eine Waffe hat, so habe ich ein Interesse ihn umzubringen bevor er mich umbringt. Kann ich als Einbrecher davon ausgehen, die andere Person keine Waffe hat, habe ich ein Interesse so schnell und unerkannt mich aus dem Staube zu machen.


Die Zeiten sind lange vorbei. Siehe z.B. Hahnwaldraubserie.

Dubidomo
22.02.2008, 11:45
Kinderglaube!

Aussage eines Waffenbesitzers in den USA in einem Artikel über Waffenbesitz in der WELT:
"Ein Gewehr macht aus einem Untertan sofort einen Bürger!"

Isser sonst nackt und fühlt sich von daher völlig hilflos?
Ja, ja! Die Prüderei in den USA treibt immer seltsamere Blüten! Bisher mussten kleine Mädchen unter einem Jahr an Stränden Brustschutz tragen. Nun reicht auch das nicht mehr. Nun gehört eine Pistole dazu, damit man nicht wegen Nacktheit öffentliches Ärgernis erregt! :hihi:

Ein Waffenbesitzer ist natürlich das Nonplusultra an WIssen und Erfahrung. Und wenn der dann noch in den USA lebt, dann ist das nicht mehr zu schlagen. :D

Bei wem ist da das Übermaß an Kinderglauben zu Hause?

Wenn man keinen Stein zur Hand hat, kann man auch nieman mit einem Stein erschlagen!
Es ist nun mal einfacher und leichter mit einer Pistole jemanden zu töten als mit bloßen Händen!

lobentanz
23.02.2008, 01:18
Falsch (in der Sache natürlich richtig). Das galt für jeden Bürger, nicht nur für Jäger.
Du hast recht. Langwaffen (über 60 cm) waren ab 18 frei. Munition ebenfalls.

Seit 1972 wird ständig das Waffengesetz verschärft und die Kriminalität steigt immer weiter.

Geronimo
23.02.2008, 02:16
Du hast recht. Langwaffen (über 60 cm) waren ab 18 frei. Munition ebenfalls.

Seit 1972 wird ständig das Waffengesetz verschärft und die Kriminalität steigt immer weiter.


Ja. Und genau dafür hätte ich mal gerne eine Erklärung von unseren Waffengegnern!
Kann das mit der Migration zusammen hängen? Oder werden wir alle im Laufe unseres Lebens schlechtere Menschen? So blöd kann man doch nicht sein...

Geronimo

Rheinlaender
23.02.2008, 07:43
Seit 1972 wird ständig das Waffengesetz verschärft und die Kriminalität steigt immer weiter.

Das tut eben nicht! Sie sinkt seit Jahrzehnten!

RDX
23.02.2008, 07:55
Das tut eben nicht! Sie sinkt seit Jahrzehnten!

Ja, auf den deutschen Dörfern.
Allein schon, weil dort die Bevölkerung quantitativ abnimmt.

In den Ballungszentren wie Rhein-Main, Berlin, Hamburg. Hannover-Braunschweig, Stuttgart-Neckar, Ruhrgebiet, München, Köln-Düsseldorf ist die Kriminalität in den letzten Jahrzehnten explodiert.
Allein die alten Arbeiterbezirke Berlins: Wedding, Berlin-Neuköln, sind heute Gebiete geworden, die ein Deutscher nicht mehr betreten kann ohne potentielles Opfer von Muselbanden zu werden.

Aber so sind Intellektuelle wie du nun mal, wenn die Wirklichkeit nicht in die eigene Ideologie bist, wird sie umgedeutet.
Heraus kommen dann solche Konstrukte wie die gefühlte Kriminalität oder die gefühlte Inflation.
Das ist keine Information mehr, sondern Systempropaganda.

Rheinlaender
23.02.2008, 08:03
Ja, auf den deutschen Dörfern.
Allein schon, weil dort die Bevölkerung quantitativ abnimmt.

In den Ballungszentren wie Rhein-Main, Berlin, Hamburg. Hannover-Braunschweig, Stuttgart-Neckar, Ruhrgebiet, München, Köln-Düsseldorf ist die Kriminalität in den letzten Jahrzehnten explodiert

Das gibt die BKA-Statistik nicht her:

http://bka.de/pks/pks2006/index2.html

Oder woher kommt diese Aussage?

RDX
23.02.2008, 08:20
Das gibt die BKA-Statistik nicht her:

http://bka.de/pks/pks2006/index2.html

Oder woher kommt diese Aussage?

Die BKA-Statistik ist sowieso gefaked, wie alle Statistiken, die sich gegen das System richten.

Selbst in der Niedersächsischen Kleinstadt, in der ich lebe, hat die Gewaltkriminalität zugenommen.
Und an fast jeder dieser Straftaten sind junge Musels beteiligt, obwohl sie selbt in dem 20.000-Einwohner-Kaff in einer verschwindenden Minderheit sind.

Was mir da irgendwelche verlogenen Statistiken weißmachen wollen, interessiert mich einen Dreck.

Ich erinnere nur an die angeblich gefühlte Inflation bei der Einführung der Euronen.

In der Beziehung habe ich die gleiche Meinung über Statistiken wie Winston Churchill.

Rheinlaender
23.02.2008, 08:25
Die BKA-Statistik ist sowieso gefaked, wie alle Statistiken, die sich gegen das System richten.

Diese Aussage solltest Du jedoch belegen!


In der Beziehung habe ich die gleiche Meinung über Statistiken wie Winston Churchill.

Sir Winston Churchill benutzte, im Gegensatz zu einem allgemeine Geruecht, Statistiken sehr wohl und hielt sie fuer sehr wichtige Entscheidungsgrundlagen.

RDX
23.02.2008, 09:14
Diese Aussage solltest Du jedoch belegen!
.

Das das BKA explizit seine Statistiken falsch erhebt, kann ich natürlich nicht belegen.

Das aber in den Kriminalitätsstistiken die hohe Kriminalität der Musels verharmlost wird, ist eindeutig zu belegen.

Das waren nur ein paar Links, die ich ganz schnell zusammengegoogelt habe.

Das hast du was zum Gucken, Engländer.

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=58455

http://archiv.onlinereports.ch/2005/TaeterOpferGrafik.htm

http://www.jurblog.de/2006/07/18/deutsche-werden-in-der-statistik-kriminalisiert/


Die Wahrheit über den Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migrationshintergrund könnte sogar noch dramatischer sein, wie Rolf Jaeger, stellvertretener Vorsitzender des Bundes Deutscher Krimalbeamten (BDK), glaubt.
“Eigentlich kriminalisiert die Statistik die Deutschen”, sagt Jaeger. So wird bei den Tatverdächtigen nicht unterschieden, woher sie kommen: Unter den deutschen Tatverdächtigen finden sich auch Eingebürgerte


http://www.welt.de/hamburg/article1520423/Kriminelle_Auslaender_geraten_in_den_Fokus.html


Lenders geht davon aus, dass bei einer Erhebung von jugendlichen Tätern ausländischer Herkunft, beispielsweise bei der Gewaltkriminalität, die Zahlen enorm hoch wären: „Jugendliche Ausländer sind jetzt schon weit überproportional in diesem Deliktbereich vertreten. Wenn man hier eine Erhebung macht, in der der Migrationshintergrund ausgewiesen ist, wird man meiner Einschätzung nach über das Ergebnis mehr als erschrocken sein.“ Deshalb plädiert Lenders für eine gesonderte Erhebung von Straftätern mit ausländischen Wurzeln: „Mir ist bewusst, dass viele lieber weiter die Augen verschließen. Aber wird brauchen solche Zahlen, um Phänomene erkennen und gegensteuern zu können.

Gehirnnutzer
23.02.2008, 11:15
Mal ein paar simple Fragen an die grundsätzlichen Waffenbefürworter:

Wenn man grundsätzlich den Waffenbesitz ab 18 Jahren freigibt, seid ihr bereit folgende Konsequenzen zu tragen:

- wenn die Kinder eines Waffenbesitzers sich durch dessen Waffen verletzen, bedeutet das den unwideruflichen Verlust des Sorgerechts.

- wenn ein Waffenbesitzer durch falsche Beurteilung der Lage jemand unschuldiges mit seiner Schußwaffe verletzt, wird dies als schwere Körperverletzung geahndet (§226 StGB (http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_der_BRD/Besonderer_Teil))

- wi vor, jedoch Tod des Unschildigen bedeutet Ahndung im Minimum wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB)

Keine der Strafen, auch wenn sie von der Dauer her die Bedingungen erfüllt, kann auf Bewährung ausgesetzt werden. Hinzukommt der Verlust des Waffenbesitzrechtes auf Lebenszeit.

McDuff
23.02.2008, 12:18
Im Rahmen der verschärften Volksentwaffnung wurden auch alle Selbstschutzmittel wie Gummiknüppel, Schlagstöcke und Elektroschocker verboten. Das einzige was noch geht ist Reizgas. Die Macher können sich der Dankbarkeit unserer Kriminellen sicher sein. Ihre Arbeit wurde wieder einmal erleichtert.

lobentanz
23.02.2008, 16:28
Mal ein paar simple Fragen an die grundsätzlichen Waffenbefürworter:

Wenn man grundsätzlich den Waffenbesitz ab 18 Jahren freigibt, seid ihr bereit folgende Konsequenzen zu tragen:....
Konsequenzen hat immer der zu tragen, der gegen ein Gesetz verstößt oder Schaden anrichtet. Niemand sonst.

Don
23.02.2008, 17:28
Mal ein paar simple Fragen an die grundsätzlichen Waffenbefürworter:

Wenn man grundsätzlich den Waffenbesitz ab 18 Jahren freigibt, seid ihr bereit folgende Konsequenzen zu tragen:

- wenn die Kinder eines Waffenbesitzers sich durch dessen Waffen verletzen, bedeutet das den unwideruflichen Verlust des Sorgerechts.

- wenn ein Waffenbesitzer durch falsche Beurteilung der Lage jemand unschuldiges mit seiner Schußwaffe verletzt, wird dies als schwere Körperverletzung geahndet (§226 StGB (http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_der_BRD/Besonderer_Teil))

- wi vor, jedoch Tod des Unschildigen bedeutet Ahndung im Minimum wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB)

Keine der Strafen, auch wenn sie von der Dauer her die Bedingungen erfüllt, kann auf Bewährung ausgesetzt werden. Hinzukommt der Verlust des Waffenbesitzrechtes auf Lebenszeit.

Prinzipiell kein Einwand.
lediglich Punkt 2 müßtest Du etwas umformulieren, denn dies würde auch heute bereits jede Notwehr zum unabwägbaren Risiko machen. Eine falsche Beurteilung ist Gefährdungssituationen implizit.

Dubidomo
23.02.2008, 18:54
Das tut eben nicht! Sie sinkt seit Jahrzehnten!

Nur die Presse bauscht die wenigen Einzelfälle auf, damit die geilen Kunden nicht von der Spur gehen.
Selbst Notzucht im hintersten Busch in Australien ist inzwischen eine Schlagzeile auf der ersten Seite wert. Und wie war das 1958? Da reichten die Verbrechen in Deutschland noch aus um Zeitungen zu ernähren. Und heute? So'ne Katastrophe, die Verbrechen gehen aus!

Aber ja doch, die schweren Verbrechen haben in Deutschland entsetzlich zu genommen. Wo? In der Presse! Wo sonst?

Rheinlaender
23.02.2008, 19:03
Das das BKA explizit seine Statistiken falsch erhebt, kann ich natürlich nicht belegen.

Das aber in den Kriminalitätsstistiken die hohe Kriminalität der Musels verharmlost wird, ist eindeutig zu belegen.

Ich halte die BKA-Statistik, wie auch die Statistik hier im UK, fuer wenig hilfreich, ausser den sehr allgemeinen Tendenz zu einer immer niedrigern Kriminalitaetsquote zu dokumetieren.

Serh viel hilfreicher waere eine Statistik, die genaue soziale Hintergruende darstellt. Insbesondere auch, bei jugendlichen Taetern, die Lebensumstaende der Eltern (Beruf, Arbeitslosigkeit, Einkommen, etc.).

Das Problem sind nicht Ethinie, sondern die soziale Schicht, und hier muss der Staat eingreifen. Menschen in gesicherten Verhaeltnissen und mit einer Aufstiegsperspective werden numal seltner straffaellig.

Dubidomo
23.02.2008, 19:21
Menschen in gesicherten Verhaeltnissen und mit einer Aufstiegsperspective werden numal seltner straffaellig.

Wer weiß, dass er gesicherte soziale Verhältnisse zu verlieren hat, der überlegt schon eher, was eihm gefährlich werden könnte. Wer in diesem Staat nichts zu verlieren hat, den interessiert auch nicht, ob er sich selbst schädigt.

Rheinlaender
23.02.2008, 19:27
Wer weiß, dass er gesicherte soziale Verhältnisse zu verlieren hat, der überlegt schon eher, was eihm gefährlich werden könnte. Wer in diesem Staat nichts zu verlieren hat, den interessiert auch nicht, ob er sich selbst schädigt.

Das wird Einzelfaelle nie ausschliessen, gerade Jugendliche im pupertaeren Hormonstau machen sehr merkwuerdige Dinge; aber mit solchen Einzelfaellen wird man wohl leben muessen (eingetlich ein weiter Grund Wffen so weit aus der Reichweite von Jugendliche zu halten - ich jedenfall kam im Alter von 16 an alle Dinge meiner Eltern heran).

Im Uebrigen: Das ganze deckt sich ziemlich gut der Beobachtung nach dem 2. Weltkrieg, oder auch uber gesamte 19. Jahrhundert, dass mit der Verbesserung der Lebensumstaende von weiten Bevoelkerungsteilen, die Kriminalitaet sinkt - was sie in Europa, mit der Ausnahme der Turbulenzen zwischen 1914 und 1945, seit dem Ende der Napoleonoischen Kriege tut.

Gehirnnutzer
23.02.2008, 20:12
Prinzipiell kein Einwand.
lediglich Punkt 2 müßtest Du etwas umformulieren, denn dies würde auch heute bereits jede Notwehr zum unabwägbaren Risiko machen. Eine falsche Beurteilung ist Gefährdungssituationen implizit.

Notwehr ist wie folgt definiert:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Als falsche Beurteilung der Lage sehe ich folgendes:

- wenn jemand nur aufgrund der Ethnie der Person einen rechtswidrigen Angriff annimmt.

- immer dann wenn der Schußwaffengebrauch als erforderliche Handlung im Missverhältnis zu zur abwehrenden rechtswidrigen Handlung steht, z.B. jemand erschießt einen simplen Obstdieb. Oder jemand schießt direkt auf einen Autodieb, wenn ein Warnschuß zum Abbruch der rechtswidrigen Handlung (dem Autodiebstahl) ausgereicht hätte.

- ich spreche niemanden das Recht ab sich mit Schusswaffengebrauch gegen den bewaffneten Angriff einer Person zu wehr setzt, auch nicht dann wenn die Person unbewaffnet ist, aber von vornherein körperlich überlegen ist. Jedoch wenn du Person unbewaffnet und körperlich unterlegen ist, ist direkter Schußwaffengebrauch ungebracht und selbst bei voherigem Warnschuß, ist in diesem Fall der direkte Einsatz der Schußwaffe fraglich.

Don
24.02.2008, 09:29
Notwehr ist wie folgt definiert:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Als falsche Beurteilung der Lage sehe ich folgendes:

- wenn jemand nur aufgrund der Ethnie der Person einen rechtswidrigen Angriff annimmt.

- immer dann wenn der Schußwaffengebrauch als erforderliche Handlung im Missverhältnis zu zur abwehrenden rechtswidrigen Handlung steht, z.B. jemand erschießt einen simplen Obstdieb. Oder jemand schießt direkt auf einen Autodieb, wenn ein Warnschuß zum Abbruch der rechtswidrigen Handlung (dem Autodiebstahl) ausgereicht hätte.

- ich spreche niemanden das Recht ab sich mit Schusswaffengebrauch gegen den bewaffneten Angriff einer Person zu wehr setzt, auch nicht dann wenn die Person unbewaffnet ist, aber von vornherein körperlich überlegen ist. Jedoch wenn du Person unbewaffnet und körperlich unterlegen ist, ist direkter Schußwaffengebrauch ungebracht und selbst bei voherigem Warnschuß, ist in diesem Fall der direkte Einsatz der Schußwaffe fraglich.

An Deiner eigenen Formulierung erkennst Du bereits die Problematik.
Es war eine Zeitlang an deutschen Gerichten Usus, auch bei Notwehr die Verhältnismäßigkeit der Mittel in die Urteilsfindung einzubeziehen. Teilweise heute noch.
Erfreulicherweise mit abnehmender Tendenz, zumeist wird anerkannt daß die Abwendung einer Gefahr die finale Abwendung bedeutet, da sie sonst wirkungslos ist und die Ausgangslage noch verschärft.

Auch die Beurteilung eines Schusswaffeneinsatzes kann sich auschließlich an den Kriterien Vorsatz, Fahrlässigkeit oder legitime Reaktion orientieren, unabhängig von der Hautfarbe oder Körpergröße des Gegners.
Ein körperlich unterlegener aber mit Stilett ausgestatteter Angreifer verpflichtet Dich nicht zur Beschränkung auf ein Messer als Verteidigung. Es gilt hier nicht der Grundsatz von Waffengleichheit. Es handelt sich nicht um ein Duell.

Der Fall eines körperlich unterlegenen UND unbewaffneten Angreifers dürfte wohl eher einer blühenden Phantasie entspringen und einen derartigen Sonderfall darstellen, daß es hiefür wohl kaum eines eigenen Gesetzes bedarf.

Gehirnnutzer
24.02.2008, 12:30
Ein körperlich unterlegener aber mit Stilett ausgestatteter Angreifer verpflichtet Dich nicht zur Beschränkung auf ein Messer als Verteidigung. Es gilt hier nicht der Grundsatz von Waffengleichheit.

Ich habe von einem unbewaffneten Angreifer gesprochen, nicht von jemand der bewaffnet ist. Es geht um einen verantwortungsbewußten Umgang mit Waffen, mehr nicht.
Es geht hier und in vielen andere Diskussionen um einen Punkt, einen Grundtenor, nämlich der Vosrstellung das es bei einem hypothetischen Waffeneinsatz immer nur um die Konfrontation von zwei Seiten geht, dem Waffeninhaber und einem Kriminellen und das in einer Situation immer nur diese zwei Gruppen aufeinandertreffen. Jedoch gibt es Situationen in denen es nicht diese Konfrontation ist, sondern Situationen in denen es um den Waffenbesitzer und einem vollkommen Unschuldigen geht.
Es geht um grundlegende Verhaltensmuster, die dazu dienen um diese Gruppe zu schützen. Es geht darum, das das Recht aus Verteidigung nicht die Pflicht aufhebt die Rechte anderer zu achten und damit meine ich nicht die Rechte eines potentiellen Angreifers, denn in dem Moment wo er angreift, hat er diese Rechte nicht mehr.
Es müssen gewisse Verhaltensweisen vorausgesetzt werden, damit der Unbekannte, der nur mal nach dem Weg fragen will, der Unbekannte der nur das schöne Auto bewundert und alle anderen die nichts "Kriminelles" tun, nicht mit einer Kugel im Bauch enden.

GnomInc
24.02.2008, 13:51
Ich habe von einem unbewaffneten Angreifer gesprochen, nicht von jemand der bewaffnet ist. Es geht um einen verantwortungsbewußten Umgang mit Waffen, mehr nicht.
Es geht hier und in vielen andere Diskussionen um einen Punkt, einen Grundtenor, nämlich der Vosrstellung das es bei einem hypothetischen Waffeneinsatz immer nur um die Konfrontation von zwei Seiten geht, dem Waffeninhaber und einem Kriminellen und das in einer Situation immer nur diese zwei Gruppen aufeinandertreffen. Jedoch gibt es Situationen in denen es nicht diese Konfrontation ist, sondern Situationen in denen es um den Waffenbesitzer und einem vollkommen Unschuldigen geht.
Es geht um grundlegende Verhaltensmuster, die dazu dienen um diese Gruppe zu schützen. Es geht darum, das das Recht aus Verteidigung nicht die Pflicht aufhebt die Rechte anderer zu achten und damit meine ich nicht die Rechte eines potentiellen Angreifers, denn in dem Moment wo er angreift, hat er diese Rechte nicht mehr.
Es müssen gewisse Verhaltensweisen vorausgesetzt werden, damit der Unbekannte, der nur mal nach dem Weg fragen will, der Unbekannte der nur das schöne Auto bewundert und alle anderen die nichts "Kriminelles" tun, nicht mit einer Kugel im Bauch enden.

Worauf willst du hinaus ?

Es ist doch völlig klar , das hier niemand das allgemeine öffentliche Führen von
Schusswaffen gefordert hat. Das überlassen wir der Polizei.
Obwohl diese durch Personalabbau immer weniger präventiv tätig wird und
auch durch politische Vorgaben an durchgreifender Prävention gehindert wird.

Dir ist schon klar , das ein beliebiger Polizist daran gehindert ist , seine Stellung
durchsetzen zu können , sobald er auf angeblich schützenswerte Spezies trifft,
was da unter Migrant , Schwuler und aktionsbetonter Jugendlicher läuft ?
Es ist bekannt , das diese Gruppen die staatliche Autorität mittlerweile
verlachen - vor was haben die dann noch Respekt ?
Die haben alle offenbar tiefgreifende humanistische Ausbildungen und neigen
zur meditativen Selbstreflexion - sagen dann die psychologischen Gutachten , nachdem ganz normale Büger geschädigt wurden .

Es geht auch nicht darum , den Frechling , der meinen ins Auge genommenen
Parkplatz besetzt , einfach niederzuknallen. Nein.
Womit schütze ich jedoch meine körperliche Unversehrtheit , wenn ich nicht
auf die Prävention der Polizei zählen kann ?
Schulpflichtfach Karate oder dergleichen in Zukunft ?
Technische Mittel sind nunmehr fast alle untersagt - was ist daraus zu folgern ?
Nun wir werden sehen , wie sich das entwickelt.

Mit fallen einige Antworten ein - aber denkt selber nach .

Nur eins noch :
Vor noch 100 Jahren hatte jeder Bauer in D einen Runkelspalter hinter
der Haustür verstaut. Damit musste jeder ungenehme Besucher rechnen.
Der Bauer konnte auch damit umgehen und manches Rind wurde damit
geschlachtet.
Für die häusliche Sicherheit war das nicht das Schlechteste.
Aber vermutlich wurden dadurch viel zu Faschisten.....:D

Dubidomo
24.02.2008, 14:40
Ein körperlich unterlegener aber mit Stilett ausgestatteter Angreifer verpflichtet Dich nicht zur Beschränkung auf ein Messer als Verteidigung.


Der ist in dem Fall womöglich wegen seines Stiletts überlegen!
Ob man ihn gleich sofort erschießen muss? Das hängt auch von demjenigen ab, der die Waffe führt. Und bei 2 bis 3 Metern Entfernung ist ein Todesschuss nicht so leicht zu rechtfertigen.

Und wer jemanden mit einer Handfeuerwaffe erschießt und dann Notwehr reklamiert, muss es sich von einem Gericht gefallen lassen, dass seine Reklamation auf Stichhaltigkeit geprüft wird. Auch Leutz mit Waffenschein haben keinen Anspruch auf Sonderrechte!