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Vollständige Version anzeigen : unser grundgesetz



Zimbelstern
24.02.2008, 09:36
ermutigt aus einem anderen forum, möchte ich deses thema zur debatte stellen: ich beginne mit der zitierung des art. 146 und erlaube mir, zu fetten:




Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



ich bin deutscher, nur mich hat bis jetzt keiner an die wahlurne gerufen. haben wir inzwischen eine verfassung und habe ich da eine abstimmung verpasst?

Bruddler
24.02.2008, 09:40
"unser" Grundgesetz.....:hihi:

Don
24.02.2008, 09:43
Nun, der Artikel ist eindeutig und juristisch hübsch formuliert.
Solange dem Volk keine freie Entscheidung zugestanden wird, bleibt das GG in Kraft.

Zimbelstern
24.02.2008, 10:09
@don

das beruhigt mich. dann ist ja das

http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2828723,00.html

reine fiktion, da wir ja noch keine deutsche verfassung haben, die dieses tun legitimiert, oder irre ich mich da?

-jmw-
24.02.2008, 14:06
ich bin deutscher, nur mich hat bis jetzt keiner an die wahlurne gerufen. haben wir inzwischen eine verfassung und habe ich da eine abstimmung verpasst?
Hmm...
Ich sehe nicht, dass im Artikel 146 stünde, dass irgendwer Dich rufen müsse oder irgendwer den Auftrag habe, eine neue Verfassung auszuarbeiten und Dir die Möglichkeit zu geben, darüber abzustimmen.

So, wie ich das sehe, steht da nur:

Wenn die Deutschen (im Sinne des GG, d.h. die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland) eine neue Verfassung verabschieden, auf welchem Wege auch immer, dann ersetzt diese neue Verfassung das Grundgesetz.

Das heisst nun aber nicht, dass
- die Deutschen das tun müssen;
- irgendwer es für die Deutschen tun müsse;
- das Grundgesetz keine Verfassung sei.

Oder begehe ich einen Denkfehler?


Nachtrag:

Wir kennen ähnliches ja von der Bundeskanzlerwahl:
Ein Kanzler ist solange Kanzler, bis ein neuer gewählt wird.

bernhard44
24.02.2008, 14:13
Hmm...
Ich sehe nicht, dass im Artikel 146 stünde, dass irgendwer Dich rufen müsse oder irgendwer den Auftrag habe, eine neue Verfassung auszuarbeiten und Dir die Möglichkeit zu geben, darüber abzustimmen.

So, wie ich das sehe, steht da nur:

Wenn die Deutschen (im Sinne des GG, d.h. die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland) eine neue Verfassung verabschieden, auf welchem Wege auch immer, dann ersetzt diese neue Verfassung das Grundgesetz.

Das heisst nun aber nicht, dass
- die Deutschen das tun müssen;
- irgendwer es für die Deutschen tun müsse;
- das Grundgesetz keine Verfassung sei.

Oder begehe ich einen Denkfehler?


Nachtrag:

Wir kennen ähnliches ja von der Bundeskanzlerwahl:
Ein Kanzler ist solange Kanzler, bis ein neuer gewählt wird.

weil sich die "BRD" nur als Provisorium sah, als vorübergehendes Konstrukt auf dem Weg zum DEUTSCHLAND. Die "DDR" war da "unaufgeregter" und hat sich eine Verfassung genehmigt die auch so hiess!

GnomInc
24.02.2008, 14:28
Das heisst nun aber nicht, dass
- die Deutschen das tun müssen;
- irgendwer es für die Deutschen tun müsse;
- das Grundgesetz keine Verfassung sei.

Oder begehe ich einen Denkfehler?
.

Tja , wo liegt der Denkfehler ??

Ist dir bekannt , das es eine gemeinsame Verfassungskommission von 1990-
1994 gab , welch auf Drängen der früheren DDR- Bürgerrechtler einen
Verfassungsentwurf zur Vorlage an das Volk ausarbeiten sollte ?

Muss wohl schon irgendeinen Bedarf nach einer Verfassung gegeben haben?
Wurde nur still aufgelöst ......komisch......:D

Und was das GG ist , kann dir hier einer der " Väter " des GG selbst sagen:
Carlo Schmid :

http://web1.vs023.vserver9.nl.kolido.net/Upload/Ton/1948-09-08_Carlo%20Schmid.mp3

Hör es dir an !:cool2:

bernhard44
24.02.2008, 14:44
Staatsfragment!....sagte er!

politisch Verfolgter
24.02.2008, 14:48
Status quo Fragment, womit einige De superreich wurden. Sagt er wohl leider nicht.
Auf deutsch: der Affenstall im Irrenhaus erwirtschaftet Umverteilungsreichtum, daß sich die Balken biegen. Kapital drängt in Oasen, um sich dort erholen zu können.

-jmw-
24.02.2008, 14:53
@ Bernhard44

Widerspricht das irgendwo meinen Ausführungen?

-jmw-
24.02.2008, 15:06
Tja , wo liegt der Denkfehler ??

Ist dir bekannt , das es eine gemeinsame Verfassungskommission von 1990-
1994 gab , welch auf Drängen der früheren DDR- Bürgerrechtler einen
Verfassungsentwurf zur Vorlage an das Volk ausarbeiten sollte ?
Ja, das ist mir bekannt.


Muss wohl schon irgendeinen Bedarf nach einer Verfassung gegeben haben?
Wurde nur still aufgelöst ......komisch......:D
Komisch?
Hmm...
Nö, find ich garnicht mal.
Es wurde a bissl debattiert und dann kam man zu dem Schlusse, dass man das Ganze wohl doch nicht wolle.


Und was das GG ist , kann dir hier einer der " Väter " des GG selbst sagen:
Carlo Schmid :
Tja, wann hat er das gesagt?
Eben!
Eine Verfassung muss ja nicht deshalb eine Verfassung sein, weil sie als Verfassung verabschiedet wurde;
sie kann sich auch zu einer entwickeln.

Das Grundgesetz wurde geschaffen, da war man der Ansicht, die Sache mit der DDR würd sich bald erledigen.
Hat sie bekanntlich nicht.
Also verlor sich der Provisoriumscharakter nach und nach.
89/90 und nach Herstellung der staatsrechtlichen Einheit Deutschlands wär dann ein guter Zeitpunkt gewesen, eine neue Verfassung auszuarbeiten;
hat man aber nicht gemacht und seitens der Bevölkerung wurde das auch nicht grossartig gefordert.

Also haben wir heute das Grundgesetz als Verfassung.

So jedenfalls sieht die Sache für mich aus.

GnomInc
24.02.2008, 15:15
Eine Verfassung muss ja nicht deshalb eine Verfassung sein, weil sie als Verfassung verabschiedet wurde;
sie kann sich auch zu einer entwickeln.

Also haben wir heute das Grundgesetz als Verfassung.

So jedenfalls sieht die Sache für mich aus.

Ja - sowas habe ich auch schon gehört.

Recht , insbesondere Verfassungsrecht "entwickelt" sich also...
Ganz von selbst....

Einen Verfassungsgeber braucht man ja nicht , gell ?
Da müsste man ja das " dumme " Volk befragen:cool2:

Macht ja auch nichts, nächstens entwickelt sich sowieso der " EU - Vertrag ".

bernhard44
24.02.2008, 15:17
@ Bernhard44

Widerspricht das irgendwo meinen Ausführungen?

sagte ich etwas in diese Richtung.........................?(

-jmw-
24.02.2008, 15:51
Ja - sowas habe ich auch schon gehört.

Recht , insbesondere Verfassungsrecht "entwickelt" sich also...
Ganz von selbst....
Ja, tut es.

Wir können auch in andere Gebiete gehen:
Völkergewohnheitsrecht z.B.;
oder andere Teile des internationalen Rechts.

Die Auflösung des HRRdtN z.B. war nach meinem Wissen ziemlich illegal - trotzdem beharrt keiner darauf, Untertan des römisch-deutschen Kaisers zu sein (Jedenfalls nicht ausserhalb der Monarchieliga... :D).

Verfassungsrecht entwickelt sich in der Tat!


Einen Verfassungsgeber braucht man ja nicht , gell ?
Da müsste man ja das " dumme " Volk befragen:cool2:
Müsste man?
Warum sollte man ein Volk befragen müssen?
1789 wurde in den VSA das Volk nicht gefragt;
1814 in Norwegen nicht;
1871 im DR nicht.

Niemand hat für nötig befunden, die Bevölkerung zu fragen;
Parlamentsentscheid reichte, manchmal auch Königsentscheid oder Fürstenentscheid.
Trotzdem sind's (/ waren's) Verfassungen, nicht wahr?


Macht ja auch nichts, nächstens entwickelt sich sowieso der " EU - Vertrag ".
Richtig.

-jmw-
24.02.2008, 15:52
sagte ich etwas in diese Richtung.........................?(
Ich bitte um Entschuldigung, es las sich so.

Gehirnnutzer
01.03.2008, 18:35
Nun eigentlich ist dies die zigte Wiederholung des ewig gleichen Themas. Es treffen immer wieder die gleichen Problematiken und fehlerhaften Ansichten auf sich.

Es gibt die Idealvorstellungen von einer Verfassung, jedoch ist dies ein Vorstellung, nicht eine juristisch bindende Bestimmung. Wäre es anders, denn hätten einige Länder, z.B. Großbritannien keine Verfassung.
Leider machen einige den Fehler, diese Idealvorstellung mit der Definition für die Verfassung gleichzusetzen. Daraus resultiert, das sie das GG nicht als Verfassung sehen, obwohl es bei rein juristischer Betrachtung eben eine Verfassung ist.
Dabei argumentieren sie mit einigen Punkten, die bei genauerer Betrachtung auch von Verfassungen anderer Länder nicht erfüllt werden, z.B. hat auch das amerikanischer Volk der eigenen Verfassung direkt zugestimmt, sie wurde genauso nur durch gewählte Vertreter ratifiziert wie das Grundgesetz.
Auch sprechen sie Dingen eine Bedeutung bzw. einen Einfluss zu, der überhaupt keine Bedeutung hat. Es wird immer wieder angesprochen, das das GG durch die Alleierten genehmigt wurde und die Aussage ist falsch. Was da nämlich genehmigt wurde, war ein simpler Entwurf ohne rechtliche Bedeutung. Rechtliche Bedeutung hat dieser Entwurf erst durch die Ratifizierung in den frei gewählten Länderparlamenten bekommen und das die frei entscheiden konnten beweißt alleine der Umstand, das das bayrische Parlament gegen die Ratifizierung stimmte.
Aber Schluß mit diesen ständigen Wiederholungen, es gibt genug Threads in diesem Forum, die sich damit beschäftigen, z.B. meinen (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=44593).

Reden wir nun darüber worum es eigentlich geht, nämlich um Unfähigkeit und Angst.
Das GG geht mit seinem Gültigkeitsdauerartikel 146, es geht darin auch nur um die Gültigkeitsdauer, nicht um eine Verpflichtung, das es ersetzt werden kann.
Es muss nur ein ausreichende Masse der Bevölkerung überzeugt werden, das wir eine neue Verfassung brauchen.
An diesem Überzeugen haperts, die einzige Argumentationsweise der Personen hier im Forum, die eine neue Verfassung fordern, beruht auf zwei Punkten, der angeblichen Verpflichtung zu einer neune Verfassung im GG, die juristisch jedoch nicht vorhanden ist und der angeblichen Illegimität des GG.
Es gibt keine Argumentation, die darauf basiert, das das GG nicht funktioniert oder in teilen nicht funktioniert oder den Anforderungen der heutigen Zeit nicht mehr gewachsen ist. Das wäre nämlich die einzige Basis auf die sich eine Argumentation aufbauen lässt, die die Menschen, die über 50 Jahre gut mit dem GG gelebt haben, zu überzeugen, das eine neue Verfassung notwendig wäre.
Dazu scheinen aber die Verfassungsforderer nicht fähig.
Die Angst ist ganz simpel zu erklären, sie betrifft nur eine bestimmte Klientel, denen zwar die Verfassungsdiskussion nützt, denen aber ein Positionsgrundlage verloren gehen würde, sollte es zu verfassungsgebenden Maßnahmen kommen, an deren Ende eine neue Verfassung stehen würde. Nur der momentane Zustand gibt ihnen die Argumentationsgrundlage, die durch den 2+4 Vertrag und der Wiedervereinigung erlangte volle Souveränität Deutschlands zu bezweifeln. Die Verabschiedung einer neuen Verfassung wäre die klare Bestätigung für die Souveränität und sie wären gezwungen ihre politische Einstellung auf eine andere Grundlage zu stellen.

Ehrlich gesagt würde ich mich mal freuen, wenn hie jemand eine Diskussion aufbauen würde, in der er klar aufstellt, welche Teile des GG seiner Ansicht nach funktionieren bzw. nicht funktionieren und dies mit Begründung etc. Denn das wäre wirklich mal was neues und darauf basierend könnte man sich über die Notwendigkeit einer neuen Verfassung unterhalten. Die Wiederholungen der ollen Kamellen hatten wir doch oft genug.

-jmw-
01.03.2008, 19:42
Ehrlich gesagt würde ich mich mal freuen, wenn hie jemand eine Diskussion aufbauen würde, in der er klar aufstellt, welche Teile des GG seiner Ansicht nach funktionieren bzw. nicht funktionieren und dies mit Begründung etc. Denn das wäre wirklich mal was neues und darauf basierend könnte man sich über die Notwendigkeit einer neuen Verfassung unterhalten. Die Wiederholungen der ollen Kamellen hatten wir doch oft genug.
Im Grunde müsste ja jeder, der einge gefestigte politische Position hat, es wünschen, dass diese Position sich - im Idealfalle zu 100 Prozent - in der Verfassung wiederfände.

Da wir klar politische Unterschiede sehen können hier im Forum, dürfte als Gesprächsstoff ohne Zweifel vorhanden sein.
Vielleicht solltest Du einfach mal einen Faden aufmachen, dort Deine obigen Sätze zitieren und dann gucken wir mal, ob Interesse besteht.

Gehirnnutzer
01.03.2008, 20:51
Im Grunde müsste ja jeder, der einge gefestigte politische Position hat, es wünschen, dass diese Position sich - im Idealfalle zu 100 Prozent - in der Verfassung wiederfände.

Da wir klar politische Unterschiede sehen können hier im Forum, dürfte als Gesprächsstoff ohne Zweifel vorhanden sein.
Vielleicht solltest Du einfach mal einen Faden aufmachen, dort Deine obigen Sätze zitieren und dann gucken wir mal, ob Interesse besteht.

Netter Vorschlag jmw, jedoch schwierig, für jemanden des das GG befürwortet und die Dinge, die er zu einem solchen Thema im Kopf hat, mehr für GG-Änderungen oder Änderungen in der normalen Gesetzgebung sprechen, als für eine neue Verfassung.

Pandulf
01.03.2008, 21:05
Es wäre gut für unseren Staat gewesen, wenn wir die Wiedervereinigung mit einer neuen, gemeinsam ausgearbeiteten Verfassung gekrönt hätten. Einer Verfassung, die direkt durch das Volk in einer Abstimmung legitimiert worden wäre.

Doch die Welt ist wie sie ist. Das GG ist für mich das Beste, was die BRD hervorgebracht hat. Ohne den Grundrechtschutz wären Deutsche Patrioten in der antideutschen BRD einer noch viel härteren Repression ausgesetzt, wie sie es heute schon sind. Das GG schützt gerade die Demokratische Rechte vor der von den linken und liberalen Internationalisten gewünschten Verfolgung.

-jmw-
01.03.2008, 21:13
Netter Vorschlag jmw, jedoch schwierig, für jemanden des das GG befürwortet und die Dinge, die er zu einem solchen Thema im Kopf hat, mehr für GG-Änderungen oder Änderungen in der normalen Gesetzgebung sprechen, als für eine neue Verfassung.
Hmm...
Wieso?
Einfach 'nen Faden aufmachen und das Thema vorgeben.
Nennenswert eigene Vorschläge musste ja nicht machen;
und Dich für eine neue Verfassung aussprechen, schon garnicht.

Naja, mal gucken, vielleicht mach ich's morgen selber...

politisch Verfolgter
02.03.2008, 11:51
Zwangsarbeit ist verboten, darf nur als Strafe angeordnet werden.
Zwangsarbeit ohne "Lohn" ist Sklaverei. Fremdes Eigentum hat tabu sein zu können. Es darf keine Gesetze geben, die einen für die Bewirtschaftung des Eigentums Anderer zuständig erklären. Sowas darf auch nicht institutionalisiert und ebenso nicht mit öffentl. Mitteln verknüpft werden.
Die Arbeitsgesetzgebung muß weg, sie ist grundrechtswidrig.