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Vollständige Version anzeigen : Gleiches Recht für alle ?



latrop
26.03.2008, 17:43
Wie Deutsche aus Vingst verdrängt werden

Am Karfreitag gegen 9.10 Uhr war es vorbei mit der Osterruhe an der Ostheimer Straße in Vingst, als die Betreiber des moslemischen Wohltätigkeitsbasars ihre Schlagbohrmaschine anwarfen, um die Halteleinen ihrer Zelte im Boden zu verdübeln. Um 9.15 Uhr wählte ein Anwohner zum ersten Mal die bekannte Nummer des Ordnungsamtes. Offensichtlich waren dessen Kapazitäten aber bereits ausgeschöpft, da er nicht über eine Tonbandansage hinaus kam.

Erst gegen 10.30 Uhr gelang es ihm, eine Mitarbeiterin der Behörde persönlich zu sprechen. Er schilderte ihr kurz die Sachlage, worauf sie ihn wissen ließ, daß ihre zuständigen Kollegen heute nur im Außendienst tätig seien. Sie sei für das Verkehrswesen zuständig, würde ihre Kollegen aber informieren, sobald diese gegen 11.00 Uhr ihren Dienst aufnehmen würden. Passiert ist freilich nichts.

Offensichtlich ist aber wenigstens Petrus nicht zum Islam konvertiert.

Den ganzen Artikel kann man hier lesen :

http://www.pro-koeln.org/artikel08/verdraengt.htm

In was für einem Staat leben wir eigentlich ?
Haben Moslems hier mehr Rechte ?

Caly
26.03.2008, 18:02
Da dieser Basar nach geltendem Recht niemals hätte stattfinden dürfen, stellt sich die Frage, warum unsere Ordnungsbehörden bestehende Gesetze nicht durchsetzen.

Auf welches Recht berufen die sich???

Hexenhammer
26.03.2008, 18:09
Auf welches Recht berufen die sich???

Die so genannte Osterruhe, Feiertagsgesetz.

latrop
26.03.2008, 18:11
Auf welches Recht berufen die sich???

Dann lese dir mal die bestehenden Gesetze zur Feiertagsregelung durch.
Googeln kannst du doch wohl alleine.

Stadtknecht
26.03.2008, 18:17
Warum hat der Typ nicht bei der Polizei angerufen?

dimu
26.03.2008, 18:17
.
wir sollten zu ihren feiertagen vor ihren hasstempeln ein volksfest veranstalten und schweine schlachten.
.

latrop
26.03.2008, 18:20
.
wir sollten zu ihren feiertagen vor ihren hasstempeln ein volksfest veranstalten und schweine schlachten.
.

Weisst du, was die deutsche Staatsmacht dann mit dir veranstaltet ?

sporting
26.03.2008, 18:23
Warum hat der Typ nicht bei der Polizei angerufen?

das frag ich mich auch.

latrop
26.03.2008, 18:27
das frag ich mich auch.

Weil die Polizei dort schon wegen solcher "Kleinigkeiten" gar nicht mehr hin fährt, aus Angst wahrscheinlich !!

Stadtknecht
26.03.2008, 18:30
Weil die Polizei dort schon wegen solcher "Kleinigkeiten" gar nicht mehr hin fährt, aus Angst wahrscheinlich !!

Blödsinn!

sporting
26.03.2008, 19:52
Blödsinn!

richtig.

latrop
26.03.2008, 21:21
Blödsinn!

Dann nenne doch mal einen anderen, triftigen Grund.

meckerle
26.03.2008, 21:46
Dann nenne doch mal einen anderen, triftigen Grund.
Hat er gerade nicht parat, er muss seine Bücher wälzen um einen entsprechenden Paragraphen zu finden.
Gib ihm halt noch ein bizzel Zeit. ;)

latrop
26.03.2008, 22:03
Er braucht nur mal googeln.

Wenn er zu faul dazu ist. :rolleyes:

Geronimo
26.03.2008, 22:03
Weil die Polizei dort schon wegen solcher "Kleinigkeiten" gar nicht mehr hin fährt, aus Angst wahrscheinlich !!

So ist es. Die verweisen dann gerne auf das Ordnungsamt. Weiß ich von einem befreundetem Polizisten bei uns.

Gruss
Gero

politisch Verfolgter
26.03.2008, 23:00
Ja, gleiches Recht für alle: niemand darf ein Recht haben, von Anderen sein Vermögen er- und bewirtschaftet zu bekommen. Fremdes Eigentum hat tabu sein zu können.
Wollen einen nun ÖDler an Behörden dennoch für fremdes Eigentum zuständig erklären, sollte man wohl die Polizei rufen, die diese Täter dann aus den Amtsstuben entfernt.
Viell. auch das Ordnungsamt einschalten?
Oder traut sich die Polizei nicht in die Arbeitsbehörden?

Stadtknecht
27.03.2008, 12:41
Dann nenne doch mal einen anderen, triftigen Grund.

Der Beschwerdeführer hat die Polizei offenbar erst gar nicht angerufen.
Deshalb ist sie nicht zu den bohrenden Basarbastlern gefahren.

Stadtknecht
27.03.2008, 12:44
So ist es. Die verweisen dann gerne auf das Ordnungsamt. Weiß ich von einem befreundetem Polizisten bei uns.

Gruss
Gero

Das OA ist im Rahmen der Ordnungspartnerschaft NRW ( OPA ) bei Ordnungswidrigkeiten ( ausgenommen Verkehrsangelegenheiten außerhalb des ruhenden Verkehrs ) originär zuständig.

Ist das OA nicht greifbar, ist die Polizei zuständig.

Stadtknecht
27.03.2008, 12:47
Er braucht nur mal googeln.

Wenn er zu faul dazu ist. :rolleyes:


Hat er gerade nicht parat, er muss seine Bücher wälzen um einen entsprechenden Paragraphen zu finden.
Gib ihm halt noch ein bizzel Zeit. ;)


Die Feiertagsvertagsverordnung NRW sucht ihr beiden freundlichen Menschen selbst heraus.

Googeln könnt Ihr doch sicher, oder?

McDuff
27.03.2008, 12:51
Hier gilt doch gleiches Recht für alle!! (die es bezahlen können oder der politisch genehmen Religionsgemeinschaft angehören).

Frei-denker
27.03.2008, 13:05
Das Ordnungsamt war wahrscheinlich so damit beschäftigt, Strafzettel an parkende Autos zu heften, dass es für die Belange der Bevölkerung keine Zeit mehr hatte.

Irgendwie muß das Geld für die alltägliche Steuergeldverschwendung ja reinkommen...

Stadtknecht
27.03.2008, 13:25
Das Ordnungsamt war wahrscheinlich so damit beschäftigt, Strafzettel an parkende Autos zu heften, dass es für die Belange der Bevölkerung keine Zeit mehr hatte.

Irgendwie muß das Geld für die alltägliche Steuergeldverschwendung ja reinkommen...

Sicherlich unterstehen die Mitarbeiterinnen, die Knöllchen verteilen, auch dem OA.

Für etwas anspruchsvollere Aufgaben, wie die hiert thematisierte, sind sie jedoch nicht ausreichend qualifiziert.

tommy3333
27.03.2008, 14:38
... aber dafür fleißig.

Don
27.03.2008, 16:52
... aber dafür fleißig.

Und im allgemeinen die Physiognomie, die sie als direkte Nachkommen der Blockwarte ausweist.

Neulich sah ich wieder zwei. Aber da ich in der Lage bin taktisch zu denken verzichtete ich auf den Verlust von 1.500 Euro.

Bruddler
27.03.2008, 16:58
Weil die Polizei dort schon wegen solcher "Kleinigkeiten" gar nicht mehr hin fährt, aus Angst wahrscheinlich !!

ganz so isses nu auch wieder nicht, denn es koennte eine Dienstaufsichtsbeschwerde drohen..... ;)

Stadtknecht
28.03.2008, 16:17
... aber dafür fleißig.

Daß "Parkraumbewirtschaftung" und das "Sanktionieren von Verstößen im ruhenden Verkehr" eine kommunale Einnahmequelle ist, bedarf wohl keiner Diskussion.;)

Stadtknecht
28.03.2008, 16:23
ganz so isses nu auch wieder nicht, denn es koennte eine Dienstaufsichtsbeschwerde drohen..... ;)

Wenn das Ordnungsamt nicht erreichbar ist, ist die Polizei zuständig, diese wendet sich in dringenden Fällen und solcher mit eindeutiger Zuständigkeit des OA, etwa Zwangseinweisungen, an den Bereitschaftsdienst.

Im hier diskutierten Fall hätte die Polizei erscheinen müssen.

Stadtknecht
28.03.2008, 16:25
Und im allgemeinen die Physiognomie, die sie als direkte Nachkommen der Blockwarte ausweist.

Neulich sah ich wieder zwei. Aber da ich in der Lage bin taktisch zu denken verzichtete ich auf den Verlust von 1.500 Euro.

Mal schlechte Erfahrungen gemacht? ;)

Don
28.03.2008, 17:21
Mal schlechte Erfahrungen gemacht? ;)

Ich gehöre zu dem Typus Mensch, der aus Erfahrungen Anderer zu lernen imstande ist.

Würfelqualle
28.03.2008, 17:49
Bei ruhestörendem Lärm kann ich sogar den Polizeinotruf wählen. Also hier in Berlin ist das gestattet.


Gruss vonne Würfelqualle

Stadtknecht
28.03.2008, 18:14
Ich gehöre zu dem Typus Mensch, der aus Erfahrungen Anderer zu lernen imstande ist.

Was von großer Klugheit zeugt! :]