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Vollständige Version anzeigen : Grüne BAG Schwulenpolitk - Nichtdiskriminierung ist ein Menschenrecht - AGG nachbesse



Felidae
27.03.2008, 12:25
http://www.gruene.de/cms/default/dok/226/226029.antidiskriminierungsgesetz_unzureichend.htm

Nun ist es raus: Das Lieblingsgesetz der Gutmenschen und politisch Korrekten MitbürgerInnen, das von jedem anständigen Liberalen zutiefst verabscheute und verachtete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, diese Ausgeburt der Abschaffung der Vertragsfreiheit, soll noch nachgebessert werden, weil das "Menschenrecht auf Nichtdiskriminierung" noch zu schwach ausgeprägt ist. Arbeitgeber haften nach Meinung der GRÜNEN noch zu wenig für Diskriminierungen. Am besten, man enteignet gleich jeden "Diskriminierer" und stellt ihn dazu noch öffentlich als Schande für dieses Volk an den Pranger.

Ich weiß nicht, was mich mehr anwidern soll: Diese freiheitsfeindlichen, nur noch auf Vielfalt bedachten Politschmarotzer oder das dumme Pack, was die roten, grünen und rosaroten Freiheitshasser wählt.

Meine Forderung ist klar: Das Recht auf Vertragsfreiheit als Ausfluss der Handlungsfreiheit erfasst zwingend das Recht, jeden potentiellen Vertragspartner aus jedem erdenklichen Grund, auch Rasse, Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Alter oder auch "sexuelle Identität", zu diskriminieren. Nimmt man uns dieses Recht, diese Freiheit, ist es nur noch eine Sache der Zeit, und es geht weiter mit der Demontage der Freiheit bis sie schließlich ganz weg ist. Und dann werden die ganzen dummen Schafe fragen, wieso sie sich haben zur Schlachtbank führen lassen.

Echt, wenn ich sowas lese, und dann ncoh daran denke, dass solche Antidiskriminierungspositionen von den Menschen auch noch mit Mehrheiten gewählt werden, dann bleibt mir echt nur noch zu sagen: Deutschland, gehe lieber unter, bevor du so wirst, wie dieses Pack es möchte.

borisbaran
27.03.2008, 15:16
http://www.gruene.de/cms/default/dok/226/226029.antidiskriminierungsgesetz_unzureichend.htm

Nun ist es raus: Das Lieblingsgesetz der Gutmenschen und politisch Korrekten MitbürgerInnen, das von jedem anständigen Liberalen zutiefst verabscheute und verachtete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, diese Ausgeburt der Abschaffung der Vertragsfreiheit, soll noch nachgebessert werden, weil das "Menschenrecht auf Nichtdiskriminierung" noch zu schwach ausgeprägt ist. Arbeitgeber haften nach Meinung der GRÜNEN noch zu wenig für Diskriminierungen. Am besten, man enteignet gleich jeden "Diskriminierer" und stellt ihn dazu noch öffentlich als Schande für dieses Volk an den Pranger.

Ich weiß nicht, was mich mehr anwidern soll: Diese freiheitsfeindlichen, nur noch auf Vielfalt bedachten Politschmarotzer oder das dumme Pack, was die roten, grünen und rosaroten Freiheitshasser wählt.

Meine Forderung ist klar: Das Recht auf Vertragsfreiheit als Ausfluss der Handlungsfreiheit erfasst zwingend das Recht, jeden potentiellen Vertragspartner aus jedem erdenklichen Grund, auch Rasse, Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Alter oder auch "sexuelle Identität", zu diskriminieren. Nimmt man uns dieses Recht, diese Freiheit, ist es nur noch eine Sache der Zeit, und es geht weiter mit der Demontage der Freiheit bis sie schließlich ganz weg ist. Und dann werden die ganzen dummen Schafe fragen, wieso sie sich haben zur Schlachtbank führen lassen.

Echt, wenn ich sowas lese, und dann ncoh daran denke, dass solche Antidiskriminierungspositionen von den Menschen auch noch mit Mehrheiten gewählt werden, dann bleibt mir echt nur noch zu sagen: Deutschland, gehe lieber unter, bevor du so wirst, wie dieses Pack es möchte.

keine angst adora, wenn die arbeitgeber zw den bewerbern wählen wollen, müssen sie ja nich unbedingt die wahrheit sagen... sie können einen vorwand angeben...

lupus_maximus
27.03.2008, 16:00
keine angst adora, wenn die arbeitgeber zw den bewerbern wählen wollen, müssen sie ja nich unbedingt die wahrheit sagen... sie können einen vorwand angeben...
Warum soll ich als AG nicht die Wahrheit sagen dürfen?

Ich bezahle doch den Mann zum Schluß und dann muß ich auch das Recht haben, nicht jeden Dahergelaufenen nehmen zu müssen. Haben die Linken in diesem Land sie nicht mehr alle?
Im Zweifelsfall wird einfach keiner eingestellt, was wurde dann also gewonnen?
Garnichts!

Don
27.03.2008, 16:43
http://www.gruene.de/cms/default/dok/226/226029.antidiskriminierungsgesetz_unzureichend.htm
.................................

Menschenrechte wie der Gleichbehandlungsgrundsatz sind Rechte des Individuums gegenüber dem Staat.
Nicht untereinander.
Hier überschreitet dieses Drecksgesetz bereits heute bei weitem die Regelungskompetenz, die einem Staat überhaupt eingeräumt werden darf.
Es muß ersatzlos gestrichen werden.

Felidae
27.03.2008, 16:49
Wird Adora noch ein Konservativer?

Libertäre stehen den Konservativen näher als dem linksliberalen Pack.

Felidae
27.03.2008, 17:32
Menschenrechte wie der Gleichbehandlungsgrundsatz sind Rechte des Individuums gegenüber dem Staat.
Nicht untereinander.
Hier überschreitet dieses Drecksgesetz bereits heute bei weitem die Regelungskompetenz, die einem Staat überhaupt eingeräumt werden darf.
Es muß ersatzlos gestrichen werden.

Du hast ja Recht. Nur: Wie können wir liberalen/konservativen Leute den linken Zeitgeistmehrheitlern noch die Stirn bieten?

Cash!
27.03.2008, 17:38
Du hast ja Recht. Nur: Wie können wir liberalen/konservativen Leute den linken Zeitgeistmehrheitlern noch die Stirn bieten?

Ganz sicher in dem du noch weitere Threads aufmascht in denen du üebr Dinge phlosophierst von denen du keine Ahnung hast!

;)


Inzwischen bestätigt zwar sogar Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), dass die befürchtete Klagewelle von Frauen, Homosexuellen, Behinderten und Ausländern ausgeblieben ist.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/homo-beamte-benachteiligt/?src=SZ&cHash=e63b5f02f0

:)

klartext
27.03.2008, 17:39
Wen ich einstelle oder nicht, bestimme ich immer noch selbst und nicht der Parteitag der Grünen, es sei denn, die Grünen bezahlen den Lohn.
Der Staat mischt sich immer mehr in Dinge ein, die ihn nicht das geringste angehen.

Felidae
27.03.2008, 17:40
Ganz sicher in dem du noch weitere Threads aufmascht in denen du üebr Dinge phlosophierst von denen du keine Ahnung hast!

;)


http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/homo-beamte-benachteiligt/?src=SZ&cHash=e63b5f02f0

:)

Es geht ums grundsätzliche, um die Gesinnung, die hinter diesem faschistoiden Drecksgesetz steckt.

Felidae
27.03.2008, 17:41
Wen ich einstelle oder nicht, bestimme ich immer noch selbst und nicht der Parteitag der Grünen, es sei denn, die Grünen bezahlen den Lohn.
Der Staat mischt sich immer mehr in Dinge ein, die ihn nicht das geringste angehen.

Das ist üblich für linke Systeme.

Cash!
27.03.2008, 17:44
Es geht ums grundsätzliche, um die Gesinnung, die hinter diesem faschistoiden Drecksgesetz steckt.

Ja, Typisch faschisten. Einfach gegen Diskrimierung vorgehen.

Das ist ja so typisch für den Faschimus....

Man fragt sich, ob einige Leute überhaupt Wissen was für einen Quark sie da verzapfen!

:D

Felidae
27.03.2008, 17:47
Ja, Typisch faschisten. Einfach gegen Diskrimierung vorgehen.

Das ist ja so typisch für den Faschimus....

Man fragt sich, ob einige Leute überhaupt Wissen was für einen Quark sie da verzapfen!

:D

Seid ihr nicht für Pluralismus? Warum fällt es euch dann so schwer, einfach hinzunehmen, dass nicht jeder so denkt wie ihr und z. B. Muslime nicht so geil findet?

Cash!
27.03.2008, 17:53
Seid ihr nicht für Pluralismus? Warum fällt es euch dann so schwer, einfach hinzunehmen, dass nicht jeder so denkt wie ihr und z. B. Muslime nicht so geil findet?

Ich mag den Islam auch nicht.

Aber Unternehmen die das Angebot des Staates in Anspruch nehmen, rechtlich abgesichert zu sein. Haben sich auch an die Gesetze zu halten.

Abgesehen davon ist es eher faschistisch, wenn du schon dämlicher weise die Faschismuskeule schwingst, dass man Leute wegen ihrem Geschlecht oder sonst sonem Quark ablehnt!

"Kauft nicht bei Juden" und so....

Also rate ich dazu an, solche beknackten Vergleiche lieber zu unterlassen.

Das Gesetz ist so weit in Ordnung. Eine Klagewelle gibt es nicht. Von daher ist das ganze hier einmal mehr der Sturm im Wasserglas mit dem Ziel primitivste Stammtischparolen (Siehe Wiener) zu bedienen!

Ach ja, und natürlich hat der Staat auch das verhalten der Bürger untereinader zu regeln, das tut er auch.

;)

Felidae
27.03.2008, 17:55
Ich mag den Islam auch nicht.

Aber Unternehmen die das Angebot des Staates in Anspruch nehmen, rechtlich abgesichert zu sein. Haben sich auch an die Gesetze zu halten.

Abgesehen davon ist es eher faschistisch, wenn du schon dämlicher weise die Faschismuskeule schwingst, dass man Leute wegen ihrem Geschlecht oder sonst sonem Quark ablehnt!

"Kauft nicht bei Juden" und so....

Also rate ich dazu an, solche beknackten Vergleiche lieber zu unterlassen.

Das Gesetz ist so weit in Ordnung. Eine Klagewelle gibt es nicht. Von daher ist das ganze hier einmal mehr der Sturm im Wasserglas mit dem Ziel primitivste Stammtischparolen (Siehe Wiener) zu bedienen!

Ach ja, und natürlich hat der Staat auch das verhalten der Bürger untereinader zu regeln, das tut er auch.

;)

Nehmen wir mal das Geschlecht. Was passiert vielen jungen Frauen? Sie bekommen Kinder. Was tun sie dann? Sie bleiben zu Hause und kümmern sich, ganz wie Mutter Natur es eingerichtet hat, um ihren Nachwuchs. Schon 6 Wochen vor der Geburt dürfen sie nicht mehr arbeiten, und kriegen weiter ihr Gehalt. Das geht auch 8 Wochen nach der Geburt so. Dann haben sie Anspruch auf bis zu 3 Jahre Mutterschaftsurlaub, der zwar unbezahlt ist, aber danach hat die Frau Anspruch, wieder auf ihren Arbeitsplatz zu kommen.

Jetzt stellen wir uns mal vor, wir stellen eine Frau ein, nachdem uns ein Mitarbeiter plötzlich verlassen hat. Die Arbeit, die sie tut, ist sehr wichtig für unser Unternehmen. Am ersten Arbeitstag kommt sie und sagt uns, dass sie schon seit 2 Wochen weiß, dass sie schwanger ist. Das hat sie uns bei der Einstellung verschwiegen. Wir können uns also bald wieder auf Mitarbeitersuche machen.

Bis sie in Mutterschutz geht, wird die Frau aber Kosten durch die Einarbeitung, Fehler usw. verursachen, diese Kosten aber nicht wieder reinbringen. Zumal wir in ihrem Mutterschutz auch noch das Gehalt 2 Mal zahlen dürfen.

Wirst du nun bei der nächsten Einstellung eher einen Mann (der nicht schwanger werden kann und daher risikoärmer ist) oder eine Frau (bei der du dasselbe Risiko) hast einstellen?

Diskriminierung hat eben manchmal auch was mit Vernunft zu tun

Cash!
27.03.2008, 18:00
Nehmen wir mal das Geschlecht. Was passiert vielen jungen Frauen? Sie bekommen Kinder.
Ja. Das ist ja eine Unverschämtheit. Was fällt den Frauen nur ein, einfach Kinder zu bekommen.

Aber mal im ernst, deine Einstellung ist genau der Grund wieso die Frauen in Deutschland keine KInder mehr bekommen. Weil Frauen auch arbeiten wollen/müssen. Deswegen ist es natürlich richtig, das der Staat dafür sorgt, das die Frauen vor Diskriminierung geschützt werden und ihre Arbeit auch unterbrechen können. Kinder sind doch gut für die Gesellschaft!

:)


Das hat sie uns bei der Einstellung verschwiegen.
Aus gutem recht darf die Frau das auch. Wo kommen wir den hin, wenn die Arbeitgeber ihre Nasen in das Privatleben ihrer Angestellten stecken!


Wirst du nun bei der nächsten Einstellung eher einen Mann (der nicht schwanger werden kann und daher risikoärmer ist) oder eine Frau (bei der du dasselbe Risiko) hast einstellen?
Wenn die Frau besser als der Mann qualifiziert ist? Wieso nicht!

Mit deinem Argument könnten wir ja alle Frauen aus dem Arbeitsleben verdrängen! Und welche Millionen udn Abermillionen gut qualufizierten Männer sollen dann die Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Polizistinnen und Ärztinnen ersetzten?

Du?


Diskriminierung hat eben manchmal auch was mit Vernunft zu tun
So falsch wie Dumm!

Felidae
27.03.2008, 18:03
Ja. Das ist ja eine Unverschämtheit. Was fällt den Frauen nur ein, einfach Kinder zu bekommen.

Aber mal im ernst, deine Einstellung ist genau der Grund wieso die Frauen in Deutschland keine KInder mehr bekommen. Weil Frauen auch arbeiten wollen/müssen. Deswegen ist es natürlich richtig, das der Staat dafür sorgt, das die Frauen vor Diskriminierung geschützt werden und ihre Arbeit auch unterbrechen können. Kinder sind doch gut für die Gesellschaft!

:)

Aus gutem recht darf die Frau das auch. Wo kommen wir den hin, wenn die Arbeitgeber ihre Nasen in das Privatleben ihrer Angestellten stecken!

Wenn die Frau besser als der Mann qualifiziert ist? Wieso nicht!

Mit deinem Argument könnten wir ja alle Frauen aus dem Arbeitsleben verdrängen! Und welche Millionen udn Abermillionen gut qualufizierten Männer sollen dann die Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Polizistinnen und Ärztinnen ersetzten?

Du?


So falsch wie Dumm!

So ein Schwachsinn. Die Frau sollte vielmehr verpflichtet sein, den AG schon beim Vorstellungsgespräch von sich aus auf eine Schwangerschaft, die besteht hinzuweisen, damit er die Personalplanung vernünftig gestalten kann.

Cash!
27.03.2008, 18:06
So ein Schwachsinn.
Keineswegs!



Die Frau sollte vielmehr verpflichtet sein, den AG schon beim Vorstellungsgespräch von sich aus auf eine Schwangerschaft, die besteht hinzuweisen, damit er die Personalplanung vernünftig gestalten kann.
Das ist sie aus gutem Grund nicht. Das Privatleben der Angestellten geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an.

Ich begrüße, das der Staat hier gesetzlich verboten hat, das Frauen ihre privatesten Angelegenheiten veröffentlichen müssen!

:)

Felidae
27.03.2008, 18:07
Keineswegs!



Das ist sie aus gutem Grund nicht. Das Privatleben der Angestellten geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an.

Ich begrüße, das der Staat hier gesetzlich verboten hat, das Frauen ihre privatesten Angelegenheiten veröffentlichen müssen!

:)

Warum geht es den Arbeitgeber bitte nichts an, wenn eine Bewerberin ihm eine Tatsache verschweigt, die seinen Geldbeutel direkt betrifft?

klartext
27.03.2008, 18:10
Ja. Das ist ja eine Unverschämtheit. Was fällt den Frauen nur ein, einfach Kinder zu bekommen.

Aber mal im ernst, deine Einstellung ist genau der Grund wieso die Frauen in Deutschland keine KInder mehr bekommen. Weil Frauen auch arbeiten wollen/müssen. Deswegen ist es natürlich richtig, das der Staat dafür sorgt, das die Frauen vor Diskriminierung geschützt werden und ihre Arbeit auch unterbrechen können. Kinder sind doch gut für die Gesellschaft!

:)

Aus gutem recht darf die Frau das auch. Wo kommen wir den hin, wenn die Arbeitgeber ihre Nasen in das Privatleben ihrer Angestellten stecken!

Wenn die Frau besser als der Mann qualifiziert ist? Wieso nicht!

Mit deinem Argument könnten wir ja alle Frauen aus dem Arbeitsleben verdrängen! Und welche Millionen udn Abermillionen gut qualufizierten Männer sollen dann die Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Polizistinnen und Ärztinnen ersetzten?

Du?


So falsch wie Dumm!

Es ist seit Jahren zunehmend Praxis geworden, Gemeinschaftsaufgaben den Betrieben aufzulasten. Wenn der Staat meint, er müsse mehr Kinder haben, soll er die Kosten und Folgen auch der Allgemeinheit aufbürden.
Frauen im jungem gebährfähige Alter sind ein latentes Betriebsrisiko, das man besser zu vermeiden versucht, weil es die Betriebskosten erhöht und die Betriebsabläufe stöhrt.
Nur, auch Schwule sind nur begrenzt einsetzbar, speziell im Aussendienst. Eine klassische Tunte kommt bei einem Kunden in der Regel nicht gut an.

Felidae
27.03.2008, 18:11
Es ist seit Jahren zunehmend Praxis geworden, Gemeinschaftsaufgaben den Betrieben aufzulasten. Wenn der Staat meint, er müsse mehr Kinder haben, soll er die Kosten und Folgen auch der Allgemeinheit aufbürden.
Frauen im jungem gebährfähige Alter sind ein latentes Betriebsrisiko, das man besser zu vermeiden versucht, weil es die Betriebskosten erhöht und die Betriebsabläufe stöhrt.
Nur, auch Schwule sind nur begrenzt einsetzbar, speziell im Aussendienst. Eine klassische Tunte kommt bei einem Kunden in der Regel nicht gut an.

Vorsicht. Du bist böse :] :)) :hihi:

Cash!
27.03.2008, 18:14
Warum geht es den Arbeitgeber bitte nichts an,

Du wolltest hier doch eine Grundsatzdiskussion führen.
Nun verweigere dich nicht!

Es geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an was die Frau mit ihrer Sexualität anfängt!

Das Gesamtgesellschaftliche Interesse, den Nachwuchs zu fördern, steht weit nunmal ganz oben auf der Agenda. Das ist auch ok und muss sich natürlich auch beim Diskriminierungschutz von Frauen zeigen, den Männer werden recht selten schwanger.

Was kommt als nächstes? Darf der Arbeistpartner dich auch fragen, ob und mit wem du Sex hast?

Schließlich könntest du ja Vater werden. Und dann muss man auch mal 1-2 Wochen zuhause bleiben und die lieben schnuffelchen pflegen wenn sie krank sind.

;)

Cash!
27.03.2008, 18:17
Nur, auch Schwule sind nur begrenzt einsetzbar, speziell im Aussendienst.

Hast du auch diese Röntgenbrille mit der du schamlos die sexuelle Orientierung erkennen kannst?

Wäre es doch nur so einfach, müsstet ihr nicht immer so überrascht lospoltern, wenn sich eine Anne Will als lesbisch outet!

;)

Felidae
27.03.2008, 18:17
Du wolltest hier doch eine Grundsatzdiskussion führen.
Nun verweigere dich nicht!

Es geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an was die Frau mit ihrer Sexualität anfängt!

Das Gesamtgesellschaftliche Interesse, den Nachwuchs zu fördern, steht weit nunmal ganz oben auf der Agenda. Das ist auch ok und muss sich natürlich auch beim Diskriminierungschutz von Frauen zeigen, den Männer werden recht selten schwanger.

Was kommt als nächstes? Darf der Arbeistpartner dich auch fragen, ob und mit wem du Sex hast?

Schließlich könntest du ja Vater werden. Und dann muss man auch mal 1-2 Wochen zuhause bleiben und die lieben schnuffelchen pflegen wenn sie krank sind.

;)

Und jeder vernünftige Arbeitgeber stellt sein Interesse an langfristiger Personalplanung über das "gesamtgesellschaftliche Interesse" an Nachwuchs. Ein vernünftiger Arbeitgeber stellt keine Frauen im gebährfähigen Alter ein, sondern nur Männer und Frauen über 40, die shcon Kinder haben.

Cash!
27.03.2008, 18:19
Und jeder vernünftige Arbeitgeber stellt sein Interesse an langfristiger Personalplanung über das "gesamtgesellschaftliche Interesse" an Nachwuchs.

Deswegen hat der Staat hier auch eine Güterabwegung getroffen und entschieden, das Kinder wichtiger sind!

;)


Ein vernünftiger Arbeitgeber stellt keine Frauen im gebährfähigen Alter ein, sondern nur Männer und Frauen über 40, die shcon Kinder haben.
So ein Unfug! Das machen die wenisgten Arbeitgeber!

Felidae
27.03.2008, 18:20
Deswegen hat der Staat hier auch eine Güterabwegung getroffen und entschieden, das Kinder wichtiger sind!

;)

Und? Hindert das irgendwen daran, weiter keine Frauen einzustellen?

Cash!
27.03.2008, 18:22
Und? Hindert das irgendwen daran, weiter keine Frauen einzustellen?

Nein!

Und wieso regst du dich dann bitterlich darüber auf?

Felidae
27.03.2008, 18:23
Nein!

Und wieso regst du dich dann bitterlich darüber auf?

Ich sagte es schon: Der dahinterstehenden Gesinnung der Gleichmacherei.

Cash!
27.03.2008, 18:26
Ich sagte es schon: Der dahinterstehenden Gesinnung der Gleichmacherei.

Hier geht es allein um gesetzliche Gleichstellung! Weder sollte man jemanden ablehnen dürfen weil er ein Mann ist, noch weil man eine Frau ist.

;)


Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Felidae
27.03.2008, 18:28
Hier geht es allein um gesetzliche Gleichstellung! Weder sollte man jemanden ablehnen dürfen weil er ein Mann ist, noch weil man eine Frau ist.

;)

Das bindet den Staat. Das ist auch ok. Privatleute sollten aber bei Verträgen allein nahc ihrem Gusto entscheiden dürfen.

Cash!
27.03.2008, 18:31
Privatleute sollten aber bei Verträgen allein nahc ihrem Gusto entscheiden dürfen.

Das wäre generell zu beführworten.

Allerdings ist ein Arbeitsvertrag auch eine Sache des Staates. Schließlich geht es darum die gesetzlichen Vorschriften zur Krankenversicherung und anderen Sozialabgaben die den Staat nunmal primär etwas angehen, zu regeln!

Ein Arbeistvertrag ist daher keine Angelegenheit zwischen 2 Privatpersonen!

Felidae
27.03.2008, 18:32
Das wäre generell zu beführworten.

Allerdings ist ein Arbeitsvertrag auch eine Sache des Staates. Schließlich geht es darum die gesetzlichen Vorschriften zur Krankenversicherung und anderen Sozialabgaben die den Staat nunmal primär etwas angehen, zu regeln!

Ein Arbeistvertrag ist daher keine Angelegenheit zwischen 2 Privatpersonen!

Diese Vorschriften sind über Gesetze geregelt und gehören nicht mehr in den Arbeitsvertrag.

Felidae
27.03.2008, 18:33
So ein Unfug! Das machen die wenisgten Arbeitgeber!

Große Arbeitgeber können sich das auch leisten. Kleinere mit 5 Mitarbeitern hingegen nicht, weil ihnen einfach das Geld und die Kräfte fehlen, um die Verluste auszugleichen.

sporting
27.03.2008, 18:36
bei uns wird auch sehr stark selektiert ... und was soll ich sagen es funktioniert.

von ca. 50 mitarbeitern haben wir 3 frauen ... halbtags.

Cash!
27.03.2008, 18:43
Diese Vorschriften sind über Gesetze geregelt und gehören nicht mehr in den Arbeitsvertrag.

Diese Gesetze regeln ja eben solche Arbeitsverträge!

Würden sie das nicht tun, könnte der Staat keine Sozialversicherungsabgaben mehr erheben! Die Krankenversicherungen könnten auch nicht mehr arbeiten.

Ein Arbeistvertrag ist übrigens kein vertrag zwischen 2 Privatpersonen. Sondern zwischen Firma und Arbeitnehmer!

Felidae
27.03.2008, 18:46
Diese Gesetze regeln ja eben solche Arbeitsverträge!

Würden sie das nicht tun, könnte der Staat keine Sozialversicherungsabgaben mehr erheben! Die Krankenversicherungen könnten auch nicht mehr arbeiten.

Ein Arbeistvertrag ist übrigens kein vertrag zwischen 2 Privatpersonen. Sondern zwischen Firma und Arbeitnehmer!

Erstens ist die Firma nur dann Vertragspartner, wenn sie eine eigene Rechtspersönlchkeit hat (gilt also nicht für Einzelfirma) und zweitens ändert das nichts daran, dass es ein privatrechtlicher Vertrag zwischen nichtstaatlichen Subjekten ist.

Außerdem gehört die SV nicht zum Arbeitsrecht.

Cash!
27.03.2008, 18:49
Erstens ist die Firma nur dann Vertragspartner, wenn sie eine eigene Rechtspersönlchkeit hat (gilt also nicht für Einzelfirma) und zweitens ändert das nichts daran, dass es ein privatrechtlicher Vertrag zwischen nichtstaatlichen Subjekten ist.

Außerdem gehört die SV nicht zum Arbeitsrecht.

Es ist eben kein privatrechtlicher vertrag. Es ist ein Arbeistrechtlicher Vertrag!


Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.
;)

klartext
27.03.2008, 18:57
Hast du auch diese Röntgenbrille mit der du schamlos die sexuelle Orientierung erkennen kannst?

Wäre es doch nur so einfach, müsstet ihr nicht immer so überrascht lospoltern, wenn sich eine Anne Will als lesbisch outet!

;)

Niemand hindert dich daran, einen Betrieb zu gründen und dann Tunten und schwangere Frauen einzustellen. Aber erdreiste dich nicht, anderen deine Ideologie aufzuzwingen und dann noch auf deren Kosten.
Im Nahostgeschäft kommen übrigens Tunten besonders schlecht an.

Cash!
27.03.2008, 19:00
Niemand hindert dich daran, einen Betrieb zu gründen und dann Tunten und schwangere Frauen einzustellen. Aber erdreiste dich nicht, anderen deine Ideologie aufzuzwingen und dann noch auf deren Kosten.
Im Nahostgeschäft kommen übrigens Tunten besonders schlecht an.
Deine Sachlichkeit ist heute einmal mehr bestechend.

Kleiner Tipp am rande ich bin nicht "Der Staat" und auch nicht "Das Grundgesetz"

Also, ganz ruhig bleiben. Trink einen Tee. lhne dich zurück und versuch es dochmal mir Argumenten!

:) ;)

lupus_maximus
27.03.2008, 19:01
Es ist eben kein privatrechtlicher vertrag. Es ist ein Arbeistrechtlicher Vertrag!


;)
Da wir aber eine Privatwirtschaft haben, ist der Arbeitsvertrag auch ein privater Vertrag zwischen dem AN und dem AG und da hat sich der Staat herauszuhalten.
Ich schließe prinzipiell nur Verträge mit Leuten ab die mir auch sympathisch sind. In diesem Land herrscht immer noch Vertragsfreiheit.

Cash!
27.03.2008, 19:04
Da wir aber eine Privatwirtschaft haben, ist der Arbeitsvertrag auch ein privater Vertrag.

Das ist juristischer Unfug!

:)

PS: In Hundekuchen ist auch kein Hund!

;)

lupus_maximus
27.03.2008, 19:29
Das ist juristischer Unfug!

:)

PS: In Hundekuchen ist auch kein Hund!

;)

Aha, ein neuer Jurist!
Dann schau einmal nach, eine Arbeitsvertrag ist ein privater Vertrag und dabei bleibt es!

Cash!
27.03.2008, 19:35
Aha, ein neuer Jurist!
Dann schau einmal nach, eine Arbeitsvertrag ist ein privater Vertrag und dabei bleibt es!

Hier gilt es zu Unterscheiden. Arbeistverträge fallen eben ins Arbeitsrecht und nicht ins Privatrecht!

Das Privatrecht wird im BGB geregelt.

Das Arbeistrecht wird eben im:

# Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
# Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
# Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Personalvertretungsgesetze (öffentlicher Dienst)
# Tarifvertragsgesetz (TVG)
# Mitbestimmungsgesetz (regelt Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat)
# Altersteilzeitgesetz AltTZG
# Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
# Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
# Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
# Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
# AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
# Mutterschutzgesetz (MuSchG)
# Nachweisgesetz (NachwG)
# Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
# Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
# Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe
# Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Bildschirmarbeitsverordnung
# Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht
# Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

geregelt!

Wir haben es also mit ganz anderen juristischen Grundlagen zu tun. Du kannst es ja gerne einen "Privatvertrag" nennen, aber letztendlich wird er doch übers Arbeistrecht geregelt.

;)

lupus_maximus
27.03.2008, 19:46
Hier gilt es zu Unterscheiden. Arbeistverträge fallen eben ins Arbeitsrecht und nicht ins Privatrecht!

Das Privatrecht wird im BGB geregelt.

Das Arbeistrecht wird eben im:

# Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
# Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
# Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Personalvertretungsgesetze (öffentlicher Dienst)
# Tarifvertragsgesetz (TVG)
# Mitbestimmungsgesetz (regelt Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat)
# Altersteilzeitgesetz AltTZG
# Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
# Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
# Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
# Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
# AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
# Mutterschutzgesetz (MuSchG)
# Nachweisgesetz (NachwG)
# Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
# Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
# Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe
# Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Bildschirmarbeitsverordnung
# Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht
# Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

geregelt!

Wir haben es also mit ganz anderen juristischen Grundlagen zu tun. Du kannst es ja gerne einen "Privatvertrag" nennen, aber letztendlich wird er doch übers Arbeistrecht geregelt.

;)
Dies habe ich ja nicht bestritten, es ändert aber nichts daran daß wir eine Privatautonomie haben und ich nur einen Vertrag mit dem schließe der mir paßt.
Basta!

Felidae
27.03.2008, 19:49
Das Arbeitsrecht ist dennoch ein Teilbereich des Privatrechts. Es ist ein Trugschluss zu glauben, nur das BGB regle das Privatrecht.

Und natürlich darf man einstellen und nicht einstellen, wen man will.

lupus_maximus
27.03.2008, 19:57
Das Arbeitsrecht ist dennoch ein Teilbereich des Privatrechts. Es ist ein Trugschluss zu glauben, nur das BGB regle das Privatrecht.

Und natürlich darf man einstellen und nicht einstellen, wen man will.
Eben, und dies wollen wir doch einmal festhalten.

Schließlich habe ich vor wieder die Firma zu eröffnen und ich stelle keinesfalls Linke ein, dies ist mein ganz privates Diskriminierungsrecht!
Schließlich will ich im Betrieb nur fröhliche und nette Menschen sehen und keine linken Grieskrämer, die sich komischerweise immer unterbezahlt fühlen.
Dabei werden sie doch nur nach ihrem Können bezahlt.

Cash!
27.03.2008, 21:25
Du meine Güte was besabbert ihr euch dann?

Wenn ich euch nur mal wieder echauffieren wolltet. hättet ihr auch einen der geschätzten 6742789 Muselthreads benutzen können!

Fakt ist:
Das ADG ist rechtens, und wenn ich euch auf den Kopf stellt!

Im übrigen geht es beim Eingangsthread auch um eine rechtliche Veränderung des ADG, die mit der Einstellungspolitik überhaupt nichts zu tun hat!

Da geht es nämlich um die hier schon längst diskutierte veränderung im Beamtenbesoldungsgesetz:


Die EU-Kommission beanstande die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamten- und im Soldatenrecht "als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", die Streichung des Kündigungsschutz und eine zu geringe Haftbarkeit von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot.

Aber wer lesen kann ist ja bekanntlich klar im Vorteil!

lupus_maximus
27.03.2008, 21:32
Du meine Güte was besabbert ihr euch dann?

Wenn ich euch nur mal wieder echauffieren wolltet. hättet ihr auch einen der geschätzten 6742789 Muselthreads benutzen können!

Fakt ist:
Das ADG ist rechtens, und wenn ich euch auf den Kopf stellt!

Im übrigen geht es beim Eingangsthread auch um eine rechtliche Veränderung des ADG, die mit der Einstellungspolitik überhaupt nichts zu tun hat!

Da geht es nämlich um die hier schon längst diskutierte veränderung im Beamtenbesoldungsgesetz:



Aber wer lesen kann ist ja bekanntlich klar im Vorteil!
Es gibt keine Einstellungspolitik bei privaten AG. Es wird der eingestellt der paßt und nicht nach politischen Erwägungen, wobei ich natürlich bei Linken eine Ausnahme mache, die werden prinzipiell nicht eingestellt. Da hilft auch kein ADG.

Cash!
27.03.2008, 21:35
Es gibt keine Einstellungspolitik bei privaten AG. Es wird der eingestellt der paßt und nicht nach politischen Erwägungen, wobei ich natürlich bei Linken eine Ausnahme mache, die werden prinzipiell nicht eingestellt. Da hilft auch kein ADG.

Wenn das alles nicht so schlimm ist, wieso seielst du dann überhaupt Beiträge in diesen Thread?

Ansonsten ersparst du mir dein früh-pubertären Neugermanienscheiß bitte.
Auf Phantomdiskussionen mit Intellektuel-andersbegabten hab ich heute wenig Lust!

lupus_maximus
27.03.2008, 21:36
Du meine Güte was besabbert ihr euch dann?

Wenn ich euch nur mal wieder echauffieren wolltet. hättet ihr auch einen der geschätzten 6742789 Muselthreads benutzen können!

Fakt ist:
Das ADG ist rechtens, und wenn ich euch auf den Kopf stellt!

Im übrigen geht es beim Eingangsthread auch um eine rechtliche Veränderung des ADG, die mit der Einstellungspolitik überhaupt nichts zu tun hat!

Da geht es nämlich um die hier schon längst diskutierte veränderung im Beamtenbesoldungsgesetz:



Aber wer lesen kann ist ja bekanntlich klar im Vorteil!
Du kannst keinen AG haftbar machen wegen dem ADG, dies machen die Linken nur einmal, dann wird der Betrieb geschlossen und alle sitzen auf der Straße.
Dies läuft so nicht.

Cash!
27.03.2008, 21:38
Wie oft gedenkt Lupus Stupidus noch auf den gleichen Beitrag zu antworten?

Vielleicht so lange, bis er endlich etwas relevantes schreibt?

lupus_maximus
27.03.2008, 21:48
Wie oft gedenkt Lupus Stupidus noch auf den gleichen Beitrag zu antworten?

Vielleicht so lange, bis er endlich etwas relevantes schreibt?
Ich hatte heute abend gerade Zoff mit einer linken Tusnelda, die sich Ingenieurin schimpfte, weil in ihren Block die Heizung ausgefallen ist und erst morgen früh weitergemacht wird. Ich habe ihr zu warmen Gedanken geraten für diese Nacht. Jeder Versuch mich zur Baustelle zu lotsen wurde von mir kategorisch abgelehnt.
Zum Schluß ist sie ausgerastet, wie bei Linken üblich. Ich bin selbstverständlich immer höflich geblieben und habe ihr geraten, mir den Buckel runterzurutschen, da war aber Polen offen. Morgen früh hat sie bestimmt schon den Streitwert ausgerechnet und verklagt mich wegen zivilem Ungehorsam. Solche Tusnelden soll man einstellen, kommt nicht in Frage?

Cash!
27.03.2008, 21:52
Ich hatte heute abend gerade Zoff mit einer linken Tusnelda, die sich Ingenieurin schimpfte, weil in ihren Block die Heizung ausgefallen ist und erst morgen früh weitergemacht wird. Ich habe ihr zu warmen Gedanken geraten für diese Nacht. Jeder Versuch mich zur Baustelle zu lotsen wurde von mir kategorisch abgelehnt.
Zum Schluß ist sie ausgerastet, wie bei Linken üblich. Ich bin selbstverständlich immer höflich geblieben und habe ihr geraten, mir den Buckel runterzurutschen, da war aber Polen offen. Morgen früh hat sie bestimmt schon den Streitwert ausgerechnet und verklagt mich wegen zivilem Ungehorsam. Solche Tusnelden soll man einstellen, kommt nicht in Frage?
Na Gott sei dank, das Lupus mir heute noch von seinen allabendlichen Erlebnissen berichtet, was hätte ich sonst nur getan? Wie hätte ich sonst schlafen können?

Das ist ja alles so interes...interes..ajsifhuilshdfa*schnarch*

lupus_maximus
27.03.2008, 21:58
Na Gott sei dank, das Lupus mir heute noch von seinen allabendlichen Erlebnissen berichtet, was hätte ich sonst nur getan? Wie hätte ich sonst schlafen können?

Das ist ja alles so interes...interes..ajsifhuilshdfa*schnarch*
Aber ich bitte dich, ich wollte dir doch nur durch die Blume höflich mitteilen, daß für dich in NG, trotz ADG, kein Arbeitsplatz frei sein wird.
Wir Mittelrechten sagen ja auch immer: Vornehm geht die Welt zugrunde und nicht wie bei dem linken Affentheater.

Cash!
27.03.2008, 21:59
Aber ich bitte dich, ich wollte dir doch nur durch die Blume höflich mitteilen, daß für dich in NG, trotz ADG, kein Arbeitsplatz frei sein wird.

Bei diesen Geschwafel kann man dir eigentlich nur noch F22.9 diagnostizieren!

:D

lupus_maximus
27.03.2008, 22:03
Bei diesen Geschwafel kann man dir eigentlich nur noch F22.9 diagnostizieren!

:D
Dies mußt du aber jetzt übersetzen, du weißt, ich bin nicht so stark verbildet wie die Linken!

marc
28.03.2008, 02:12
Ich weiß nicht, was mich mehr anwidern soll: Diese freiheitsfeindlichen, nur noch auf Vielfalt bedachten Politschmarotzer oder das dumme Pack, was die roten, grünen und rosaroten Freiheitshasser wählt.


Das frage ich mich auch gelegentlich...
Am Schlimmsten fand ich immer diese Gören, die nichtmal ihr eigenes Leben auf die Reihe kriegen, aber wissen, wie sie die ganze Welt retten könnten, und die zwar kaum in der Lage waren, ihr Abi zu packen aber ganz epicht darauf waren, dass der Staat sie danach vor "Diskriminierung" schützt.

Aber es sind ja meistens solche, die dann auch bei den GrünInnen versauern, wohingegen die selbstbewußten, fleißigen und klugen Frauen bestenfalls nur Müde lächeln über solche Gesetze.

Ein Staat, der Betrieben vorschreibt, wen sie warum nicht einstellen dürfen, ist doch nur noch zum Kotzen, vorallem wenn dann die Beweislast fast schon umgekehrt wird.
Jede Form von "Antidiskriminerungsgesetz" ist Freiheitsfeindlich und gehört abgeschafft. Wenn ich die hübsche Stewardess der Hässlichen vorziehe, dann ist das genauso legitim, als wenn ich die weiße Stewardess der Schwarzen vorziehe.
Ich würde zwar ersteres nur Achselzuckend hinnehmen, zweiteres unsympathisch finden, aber der Staat soll sich da raushalten.

Felidae
28.03.2008, 09:32
Das frage ich mich auch gelegentlich...
Am Schlimmsten fand ich immer diese Gören, die nichtmal ihr eigenes Leben auf die Reihe kriegen, aber wissen, wie sie die ganze Welt retten könnten, und die zwar kaum in der Lage waren, ihr Abi zu packen aber ganz epicht darauf waren, dass der Staat sie danach vor "Diskriminierung" schützt.

Ohne Eigennutz macht kaum jemand was.



Ein Staat, der Betrieben vorschreibt, wen sie warum nicht einstellen dürfen, ist doch nur noch zum Kotzen, vorallem wenn dann die Beweislast fast schon umgekehrt wird.
Jede Form von "Antidiskriminerungsgesetz" ist Freiheitsfeindlich und gehört abgeschafft. Wenn ich die hübsche Stewardess der Hässlichen vorziehe, dann ist das genauso legitim, als wenn ich die weiße Stewardess der Schwarzen vorziehe.
Ich würde zwar ersteres nur Achselzuckend hinnehmen, zweiteres unsympathisch finden, aber der Staat soll sich da raushalten.

Exakt das ist es: Es geht den Staat nichts an, warum ich den oder den einstelle oder nicht einstelle. Zumal das AGG auch noch in weit mehr als "nur" die Vertragsfreiheit eingreift. Theoretisch kann auch der Blondinenwitz, eine böse Bemerkung über Homosexualität oder eine antiislamische Äußerung eines Mitarbeiters bereits "Diskriminierung" sein, und der AG muss den MA diszplinieren, wenn er keinen Schadenersatz leisten will. Meinungsfreiheit oder "Männergespräche" am Arbeitsplatz also adé.

Die "Diskriminierungsmerkmale" sind sowieso sehr willkürlich. Man kann Geschlecht, Ethnie oder Religion und Weltanschauung nicht wirklich von der Person trennen. Von daher können sie durchaus relevante Entscheidungshilfen sein.

Cash!
28.03.2008, 11:15
Ein Staat, der Betrieben vorschreibt, wen sie warum nicht einstellen dürfen, ist doch nur noch zum Kotzen, vorallem wenn dann die Beweislast fast schon umgekehrt wird.
Völliger Unsinn. Die Betriebe nehmen den Schutz den Staates, sei es über die Gesetze oder den Schutz durch Polizei und co., in Anspruch. Deshalb haben sie dafür eine Gegenleistung zu erbringen. In disem Fall also, die Tatsache, das man sich an Gesetze hält. Das Grundgesetz verbietet die Diskrimnierung ausdrücklich. Und es gibt ja viel am GG zu meckern, aber sicher nicht, dass es Diskriminierung verbietet. Nun lassen wir die Eule mal in Athen. Unternehmen die staatliche Subventionen bekommen (direkte oder indirekte) haben sich an seine Regeln zu halten. Das ist ein ganz altes Prinzip.

Und die Beweisumkehrliegt auch nicht vor, sonst wäre die prophezeite Klagewelle nämlich nicht ausgeblieben.


Wenn ich die hübsche Stewardess der Hässlichen vorziehe, dann ist das genauso legitim, als wenn ich die weiße Stewardess der Schwarzen vorziehe.
Du bist ein schlaues Kerlchen, die wird sicher etwas besseres Einfallen als die Hautfarbe. Mach es doch den anderen Braunwürsten hier gleich und begründe es mit der genetischen Minderwertigkeit schwarzer Menschen.....

Felidae
28.03.2008, 11:18
Das Diskriminierungsverbot des GG gilt ausschließlich für das Verhältnis Staat-Bürger, mein kleiner politsch Korrekter Gutmensch :]. Seine Übertragung ins Privatrecht ist nun eine eindeutige Perversion, so niederträchtig, dass es kaum niederträchtiger geht.

Weg mit dem AGG!

Cash!
28.03.2008, 11:31
Das Diskriminierungsverbot des GG gilt ausschließlich für das Verhältnis Staat-Bürger, mein kleiner politsch Korrekter Gutmensch.
Völliger, juristisch unhaltbarer, Quark!

Wenn im GG steht, das die Würde des Menschen unantastbar ist, dann gilt das für jeden Bürger.


Grundrechte sind nicht nur im Verhältnis Bürger-Staat, sondern auch im Verhältnis Bürger-Bürger (Bürgerliches Recht!) relevant.
http://www2.jura.uni-halle.de/download_ws0405/vorlesungen/bgbat/schema5.pdf

Besonders was die in den Artikeln 1-19 angehenden Grundrechte angeht. Und der Diskriminierungschutz steht in diesen Grundrechtsartikeln.

Um das zu Wissen, muss man anscheinend mittlerweile ein "politsch Korrekter Gutmensch" sein. Nun, wenn dem so ist bin ich gerne einer!

lupus_maximus
28.03.2008, 11:46
Völliger Unsinn. Die Betriebe nehmen den Schutz den Staates, sei es über die Gesetze oder den Schutz durch Polizei und co., in Anspruch. Deshalb haben sie dafür eine Gegenleistung zu erbringen. In disem Fall also, die Tatsache, das man sich an Gesetze hält. Das Grundgesetz verbietet die Diskrimnierung ausdrücklich. Und es gibt ja viel am GG zu meckern, aber sicher nicht, dass es Diskriminierung verbietet. Nun lassen wir die Eule mal in Athen. Unternehmen die staatliche Subventionen bekommen (direkte oder indirekte) haben sich an seine Regeln zu halten. Das ist ein ganz altes Prinzip.

Und die Beweisumkehrliegt auch nicht vor, sonst wäre die prophezeite Klagewelle nämlich nicht ausgeblieben.


Du bist ein schlaues Kerlchen, die wird sicher etwas besseres Einfallen als die Hautfarbe. Mach es doch den anderen Braunwürsten hier gleich und begründe es mit der genetischen Minderwertigkeit schwarzer Menschen.....Du meinst also, ich müßte jeden Trottel einstellen, nur weil er sich bei mir vorgestellt hat?
Soweit mir aber bekannt ist, existiert keine Einstellungspflicht für AN. Was soll also dann das ADG bewirken, wenn ich niemanden einstellen muß?
Ich muß übrigens eine Nichteinstellung einer Person nicht begründen.
Es wird wohl genügen wenn ich sage: ich brauche niemanden.

Cash!
28.03.2008, 11:50
Du meinst also, ich müßte jeden Trottel einstellen, nur weil er sich bei mir vorgestellt hat?


Nein! Wie du auf dieses schmale Brett kommst erschließt sich mir beim betsen Willen auch nicht.

lupus_maximus
28.03.2008, 11:53
Nein! Wie du auf dieses schmale Brett kommst erschließt sich mir beim betsen Willen auch nicht.
Wenn man das ADG richtig auslegt, muß ich allerdings so handeln.

Cash!
28.03.2008, 11:57
Wenn man das ADG richtig auslegt, muß ich allerdings so handeln.

Nein, wenn du ernsthaft so einer Auffasung bist, hast du weder Sinn noch Auslegung des ADG verstanden. Und nach 63 Beiträgen, die allesamt nicht auf die Problematik in der verlinkten Quelle eingegangen sind, habe ich wenig Lust dir zu erklären worum es geht.

Wir sind hier nicht im Kindergarten!

Es geht im Eingansbeitrag um eine mikroskopische Angleichung im Rahmen der Beamtenbesoldung für Bundesbeamte. Um nichts weiter.

Da ihr allesamt keine Beamten beschäftigt, ist das ganze gequieke in diesem Thread völlig überflüssig!

So langsam sollte man das nun auch zur kenntnis nehmen!

marc
28.03.2008, 12:04
Die Betriebe nehmen den Schutz den Staates, sei es über die Gesetze oder den Schutz durch Polizei und co., in Anspruch. Deshalb haben sie dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
In disem Fall also, die Tatsache, das man sich an Gesetze hält. Das Grundgesetz verbietet die Diskrimnierung ausdrücklich. Und es gibt ja viel am GG zu meckern, aber sicher nicht, dass es Diskriminierung verbietet. Nun lassen wir die Eule mal in Athen. Unternehmen die staatliche Subventionen bekommen (direkte oder indirekte) haben sich an seine Regeln zu halten. Das ist ein ganz altes Prinzip.

Selbstverständlich haben Unternehmen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Steuern zahlen z.B. Und Zeiten, in denen kleine Kinder in Bergwerken verheizt werden wünscht sich auch niemand zurück.
Nur denke ich, dass sich der Staat hier zuviel rausnimmt, und es geht ja nicht nur um staatlich subventionierte Unternehmen.
(Subventionen wären wieder so ein Thema...)
Ich meine: Angenommen es klappt mit der Uni nicht und auf irgendwelchen Umwegen eröffne ich eine kleine Bar mit Latte Machiatto und Mozart im Hintergrund, dann hat es den Staat weder was anzugehen, ob in meiner Bar geraucht werden darf oder nicht, oder ob ich eine Muslimin nicht einstellen würde. Wenn ich in meiner Bar die Kellnerin mit den geilen Titten gegenüber der hässlichen präferieren würde, dann ist genauso "Diskriminierung", also eine Frage des persönlichen Geschmacks - mit dem Unterschied, dass diese Diskriminierung weniger unsympathisch ist.
Ich meine: Ich finde es nicht gut, wenn Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe z.B. diskriminiert werden, und das Human Genom Project z.B. hat ja auch sehr eindeutig nachgewiesen, dass die Unterschiede innerhalb der Rassen viel größer ist als zwischen den Rassen, und ich würde nicht viel von einem Menschen halten, der einer Schwarzen per se nicht die Leistung einer Weißen zutraut (Ayaan Hirsi Ali vs. Claudia Roth...) aber der Staat hat hier einfach nichts zu suchen.

Überhaupt ist dem GG Freiheit viel wichtiger als "Gleichheit", und auch die wirtschaftliche Freiheit ist schon eine Seite der freiheitlichen Medaille und ein Fundament unserer viel zitierten "Werteordnung."



Und die Beweisumkehrliegt auch nicht vor, sonst wäre die prophezeite Klagewelle nämlich nicht ausgeblieben.

Ich habe geschrieben: sie wird fast umgekehrt.


Das eigentlich Brisante am Antidiskriminierungsgesetz ist aber nicht die „zusätzliche bürokratische Last“, sondern die fundamentale Abkehr von grundlegenden rechtsstaatlichen Vorstellungen durch eine rot-grüne Bundesregierung, die sich irrigerweise auch noch auf die „Weiterentwicklung der Menschenrechte“ beruft. Besonders deutlich wird dies bei der geplanten Beweislastverlagerung im Falle einer Diskriminierungsklage: Wer sich aufgrund „verbotener“ Beweggründe benachteiligt oder „belästigt“ fühlt, dem steht in Zukunft ein „erfolgversprechender“ Klageweg offen – er muss vor Gericht nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer „Diskriminierung“ glaubhaft machen. Ein verklagter Gastwirt müsste sodann beweisen, den unerwünschten Gast aus keinem der „verbotenen“ Gründe aus seinem Wirtshaus verwiesen zu haben.

Angesichts dieser konzeptionellen Aushöhlung der Unschuldsvermutung
http://www.novo-magazin.de/index.htm
Schon etwas älterer Text

Wikipedia ist auch ganz nett und schreibt anschließend über die Auslegung.


Die eine Diskriminierung geltend machende Partei hat im Streitfall zunächst Indizien – also Hilfstatsachen – zu beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines der genannten Merkmale vermuten lassen. Die Gegenseite trägt dann die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. Damit ist die Beweislast zu Gunsten desjenigen, der sich auf die Rechte aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beruft, erleichtert. Die Beweislast wird also nicht sofort umgekehrt.

Ist jetzt ein weites Feld, auf das wir mit Sicherheit noch kommen werden. Das erstmal bis hierhin.



Du bist ein schlaues Kerlchen, die wird sicher etwas besseres Einfallen als die Hautfarbe. Mach es doch den anderen Braunwürsten hier gleich und begründe es mit der genetischen Minderwertigkeit schwarzer Menschen.....

Siehe meinen Kommentar bzgl. des Human Genom Projects.

lupus_maximus
28.03.2008, 12:06
Nein, wenn du ernsthaft so einer Auffasung bist, hast du weder Sinn noch Auslegung des ADG verstanden. Und nach 63 Beiträgen, die allesamt nicht auf die Problematik in der verlinkten Quelle eingegangen sind, habe ich wenig Lust dir zu erklären worum es geht.

Wir sind hier nicht im Kindergarten!

Es geht im Eingansbeitrag um eine mikroskopische Angleichung im Rahmen der Beamtenbesoldung für Bundesbeamte. Um nichts weiter.

Da ihr allesamt keine Beamten beschäftigt, ist das ganze gequieke in diesem Thread völlig überflüssig!

So langsam sollte man das nun auch zur kenntnis nehmen!
Du hast das ADG ins Spiel gebracht, auch wenn es jetzt nur für überflüssige Beamten gelten soll, weil der eine mehr und der andere weniger hat.
Wir brauchen einfach keine Beamten mehr, wir werden nämlich vermuselt, die sind dann alle bei Allah angestellt, der zahlt dann auch die Gehälter.

marc
28.03.2008, 12:06
Es geht im Eingansbeitrag um eine mikroskopische Angleichung im Rahmen der Beamtenbesoldung für Bundesbeamte. Um nichts weiter.

Da ihr allesamt keine Beamten beschäftigt, ist das ganze gequieke in diesem Thread völlig überflüssig!


Ach, das AGG an sich ist doch viel interessanter als eine Angleichung von den Grünen oder nicht.

Cash!
28.03.2008, 12:10
Du hast das ADG ins Spiel gebracht, auch wenn es jetzt nur für überflüssige Beamten gelten soll, weil der eine mehr und der andere weniger hat.
Nein habe ich nicht. Das hat der umgetaufte Adora. Grundlage des Eingansbeitrages ist eine EU-Richtlinie in dessen Rahmen die Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht, was einige gerinfüge Besoldungsrechnische Angelegeneheiten angeht, angeglichen werden soll. Zumindest nach EU Vorgaben. Um Einstellungspolitik geht es nicht und um die Privatwirtschaft geht es am allerweinigsten.


Wir brauchen einfach keine Beamten mehr, wir werden nämlich vermuselt, die sind dann alle bei Allah angestellt, der zahlt dann auch die Gehälter.
Deine Mudda.....

Cash!
28.03.2008, 12:22
Selbstverständlich haben Unternehmen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Steuern zahlen z.B. Und Zeiten, in denen kleine Kinder in Bergwerken verheizt werden wünscht sich auch niemand zurück.
Nur denke ich, dass sich der Staat hier zuviel rausnimmt, und es geht ja nicht nur um staatlich subventionierte Unternehmen.
Jedes Unternehmen erhält zumindest indirekte staatliche Subventionen. Und wenn es nur die Anrechnung der Gewinne an die Kapitalertragssteuer ist. Du kannst deinen Verdienst kaum von der Steuer absetzten, ganz im Gegenteil.
Die Anmaßung der Unternehmen, im Finanzmarktgetriebenen Kapitalismus, alle Rechte und keine Pflichten zu nehmen hat mit der Ethik des GG nichts zu tun. Dem verleit das ADG Ausdruck. Es ist auch nicht der Staat der sich etwas herausnimmt, sondern seine Bürger. Seine Bürger wollen nicht aufgrund ihres Geschlechtes oder sonst einem Bullshit diskriminiert werden. Nicht vom Staat, dem Arbeitgeber oder dem vermieter. Diskriminieren wir als nächstes Familien mit Kindern, weil die Laut sind und Dreck machen? Käme keiner auf die Idee....auch die werden durch das ADG geschützt.



Ich meine: Angenommen es klappt mit der Uni nicht und auf irgendwelchen Umwegen eröffne ich eine kleine Bar mit Latte Machiatto und Mozart im Hintergrund, dann hat es den Staat weder was anzugehen, ob in meiner Bar geraucht werden darf oder nicht, oder ob ich eine Muslimin nicht einstellen würde.
Aber es geht deine Angstellten an, die nicht 16h am Tag (Du Sklaventreiber :D ) Passiv rauchen wollen um mit 55 elend an Lungenkrebs zu verrecken. Wenn du forderts, das die angstellten den Qualm gegen ihre gesundheit zu tolerieren hätten, greifst du damit massiv in die gesundheit deiner angestellten ein. Du hast schlicht kein recht dazu den leuten vorzuschreiben, dass sie ihre gesundheit gegen den baum fahren. Abgesehen davon möchte in in einem guten Restaurant das Essen schmecken und keinen Nikotin.



Wenn ich in meiner Bar die Kellnerin mit den geilen Titten gegenüber der hässlichen präferieren würde, dann ist genauso "Diskriminierung", also eine Frage des persönlichen Geschmacks - mit dem Unterschied, dass diese Diskriminierung weniger unsympathisch ist.
Und du sagts dann der Bewerberin, dass ihre "Titten zu hässlich" sind? oder sagts, du, dass sie einfach nicht in den betrieb passt? Mit so einer formulierung bist du nämlich fein raus, da greift auch kein ADG mehr!


Überhaupt ist dem GG Freiheit viel wichtiger als "Gleichheit", und auch die wirtschaftliche Freiheit ist schon eine Seite der freiheitlichen Medaille und ein Fundament unserer viel zitierten "Werteordnung."
Welche Güterabwegung wird dem im GG betreffend dieser Problematik gemacht?




Ich habe geschrieben: sie wird fast umgekehrt.
Diese Befürchtungen sind im juristischen Alltag nunmal nicht eingetroffen.

marc
28.03.2008, 12:35
Abgesehen davon möchte in in einem guten Restaurant das Essen schmecken und keinen Nikotin.

Dann komm halt nicht in mein Restaurant.
Ich lass dich da eh nicht rein, du Sodomist. :D

Ach, irgendwie hab ich dich richtig gern. :)

Cash!
28.03.2008, 12:45
Dann komm halt nicht in mein Restaurant.
Ich lass dich da eh nicht rein, du Sodomist. :D
Frechheit!

X(


Ach, irgendwie hab ich dich richtig gern. :)
Ja, ich hab mich auch gern!

:)

Felidae
28.03.2008, 12:50
Völliger, juristisch unhaltbarer, Quark!

Wenn im GG steht, das die Würde des Menschen unantastbar ist, dann gilt das für jeden Bürger.

Schau in Art. 1 Abs. 3 GG:


(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Steht da irgendwas von "binden jeden Bürger"? Nein! Da steht ganz klar, dass sie ausschließlich für den Staat gelten. Damit lässt sich auch ein Recht auf Nichtdiskriminierung durch Privatpersonen nicht aus dem GG herleiten. In weniger gutmenschlich durchseuchten Zeiten war das auch allgemein anerkannt.

Felidae
28.03.2008, 12:52
Das AGG (nicht ADG) fördert nur eins: Unehrlichkeit.

Cash!
28.03.2008, 13:16
Schau in Art. 1 Abs. 3 GG:
Manchmal frage ich mich, wieso ich mir das antue.:(

Wenn da steht, das dieser Artikel den Staat und seine Gesetze binden, das bedeutet das nichts anderes, als das die gesamte Gesetzgebung sich im Rahmen des GG abspielen muss. Und die Gesetze sind es nun, die auch das verhältnis der Bürger regeln. Das ADG ist so ein Gesetz und dieses Gesetz gilt für alle.

Ich bitte euch, bei allem Frust über das ADg, aber so schwer ist es doch wirklich nicht.

Praktisches Beispiel:

1.Es gibt in Artikel 10 das verbriefte Recht des Postgeheimnis.

Das bedeutet nicht nur, das der Staat nicht in deine Post schnüffeln darf, es bedeutet auch, dass ich nicht deine Post klauen, öffnen oder darauf onanieren darf.

2. Meine Würde ist unantastaber. Werder darf der Staat sie beeinträchtigen, noch du. Geregelt ist das z.B. in den §185, §186 und §187.

Nicht die Artikel sind es auf deren Basis geurteielt wird (Ausnahme BVG) sondern die einzelnen Gesetze und die wiederrum beruhen auf dem GG.



Steht da irgendwas von "binden jeden Bürger"? Nein!
Du kannst ja mal versuchen in meine Post zu schauen oder meine Würde zu verletzten. So viel Bußgeld kannst du gar nicht zahlen.


Da steht ganz klar, dass sie ausschließlich für den Staat gelten.
Och Mönsch, wie oft den noch. das gilt für die Gesetzgebung. und die gesetzgebung gilt für dich, auch wenn du dich auf den Kopf stellst. Ich habe eine juristisch relevante Quelle dazu gepostet und kann dich nur nochmals auf die Entscheidung des BVG hinweisen: BVerfGE 89, 214 ff.



Damit lässt sich auch ein Recht auf Nichtdiskriminierung durch Privatpersonen nicht aus dem GG herleiten.
Juristen, Politiker, Richter und Staatsanwaltschaft sehen das aus den oben genannten Gründen anders.

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen vors BVG zu ziehen und Klage einzureichen.

marc
28.03.2008, 13:53
Und du sagts dann der Bewerberin, dass ihre "Titten zu hässlich" sind? oder sagts, du, dass sie einfach nicht in den betrieb passt? Mit so einer formulierung bist du nämlich fein raus, da greift auch kein ADG mehr!


Wenn das so wäre, dann wäre das AGG bestenfalls überflüssig. Ein überflüssig geschaffenes Bürokratieungetüm, dem allerdings die Zähne fehlen. Dann würde ich aber mit Montesquieu sagen: "Wo es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, da ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen."

Allerdings sehe ich das AGG etwas anders.
Um bei unserem Beispiel zu bleiben - und zu hoffen, das mir die Überleitung dann gelingt:
Ich würde mir in diesem Beispiel denken: Ihre Ausstrahlung und ihr Charme sind nicht beeindruckend genug, um ihre fleischigen Gesichtszüge und die Hängesacktitten wett zu machen. Ausserdem passt das Mädel mit den schmalen und feinen Gesichtszügen besser zu meiner asketischen Klassikklientel.

Sagen würde ich allerdings gar nichts. "Wir melden uns bei ihnen." Und fertig. Vielleicht ein Formschreiben.

Sie würde dann allerdings sagen: "Er hat zwar nichts gesagt, aber er hat die ganze Zeit auf meine Titten (Kopftuch, Bart) gestarrt und im Bücherschrank stand ein Buch vom Ratzinger! Er hat mich nur deswegen nicht genommen, weil ich Muslima bin!
Das wären dann diese "Indizien", und ich muss dann beweisen, dass ich sie aus anderen Gründen abgelehnt habe. Eine völlige verkorksung unseres Rechtssystems, die zudem den Minderheiten nichts bringen wird.
Es ist ein trauriges Paradox, dass ausgerechnet die Minderheiten glauben oder die selbst ernannten Verteidiger der Minderheiten, dass sie die Freiheit der Wirtschaft einschränken müssten, um den Minderheiten zu helfen, sind doch gerade sie auf eine möglichst freie Wirtschaft angewiesen.

In der Konsequenz wird das höchstens so ausgehen, dass die Leute einfach keine Minderheiten mehr zu Vorstellungsgesprächen einladen.
Dazu ein kleines Beispiel: Vor kurzem brauchten meine Eltern eine neue Heizung im Haus, und während diese eingebaut wurde, war ich zufällig auch daheim, weil ich die Bäume beschnitten habe.
Für die Arbeiter und mich kochte meine Oma Kasseler mit Sauerkraut, wusste allerdings nicht, dass einer dieser Arbeiter Moslem war und deswegen den Kasseler nicht essen wollte und auch den Sauerkraut nicht essen wollte (ganz kleine Speckstückchen drin) - später war dieser ARbeiter dann etwas grummelig. Klar - ohne Mittagessen arbeitet sichs schlecht. Ein Kollege von ihm meinte daraufhin: "Aaai, Fazil! D' bisdoch nur sauä, weil d' dn Kasslä net ess darfs, ge! hähäh" *Schulterklopf*

Dazu der Chef des BEtriebs, der mittlerweile auch dazu gestossen war (kleines Kaff, da kommt auch der Chef zum Essen vorbei et cetera)
"Ei den Fazil konnd isch wenigsdns noch loggä einstelln. Ob ich hoid nochma n Islami einladen würd, weis ich net. Ich mein, isch hab nix gege die, d' Fazil is auch n Subbä Abeitä, aber nachher verklagt der mich, wenn isch n ablehn oder n Witz reiß' Ne ... das is doch alls nix."

Cash!
29.03.2008, 01:01
Wenn das so wäre, dann wäre das AGG bestenfalls überflüssig. Ein überflüssig geschaffenes Bürokratieungetüm, dem allerdings die Zähne fehlen.
Ich würde das niemals bestreiten. Der Wille war Stark die Umsetzung ist schwach. das liegt aber in der Natur der Sache. Aber besonders was Großunternehmen oder staatliche Einstellungspolitik angeht erfüllt das Gesetz schon seinen Sinn.

Würde man Gesetze nur dann erlassen wenn sie sinnvoll wären, wieso steht das Inzest unter Strafe. Der § dazu ist ein reiner Denunziantenparagraph, nach dem so gut wie niemand verurteielt wird. Der Gesetzgeber will eben keine Gesetzeslücken zulassen, daher muss alles geregelt werden. Aber ich kann dich beruhigen, dass ist typisch Deutsch.



Dann würde ich aber mit Montesquieu sagen: "Wo es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, da ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen."

Darauf möchte ich ebenfalls mit Montesquieu antworten:
"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."

Der Schutz vor Antidiskriminierung ist ein Recht, deshalb ist er Gesetz. Nicht weil es praktikabel ist, sondern wel recht nunmal Gesetz ist!


Allerdings sehe ich das AGG etwas anders.
Um bei unserem Beispiel zu bleiben - und zu hoffen, das mir die Überleitung dann gelingt:
Ich würde mir in diesem Beispiel denken: Ihre Ausstrahlung und ihr Charme sind nicht beeindruckend genug, um ihre fleischigen Gesichtszüge und die Hängesacktitten wett zu machen. Ausserdem passt das Mädel mit den schmalen und feinen Gesichtszügen besser zu meiner asketischen Klassikklientel.
Nein du würdest einfach denken "Die Frau ist zu Hässlich". Der erste Eindruck zählt.


Sagen würde ich allerdings gar nichts. "Wir melden uns bei ihnen." Und fertig. Vielleicht ein Formschreiben.
Problem gelöst. Wir haben uns für eine andere Bewerberin entschieden die besser Qualifiziert ist. Und schon ist das ADG ausgehobelt!


Sie würde dann allerdings sagen: "Er hat zwar nichts gesagt, aber er hat die ganze Zeit auf meine Titten (Kopftuch, Bart) gestarrt und im Bücherschrank stand ein Buch vom Ratzinger! Er hat mich nur deswegen nicht genommen, weil ich Muslima bin!
Das wären dann diese "Indizien", und ich muss dann beweisen, dass ich sie aus anderen Gründen abgelehnt habe.
Das ist Unsinn. Als erstes muss die Klägerin den Nachweis erbringen, dass sie wegen einer der Kriterien, die ins ADG fallen, diskriminiert wurde. Den Nachweis muss sie erbringen. Der Pure verdacht reicht eben nicht aus. Und genau deshalb ist es zu keiner Klagewelle gekommen. Die Beweislast ist eben nicht umgekehrt.

Verhärtet sich der Anfangsverdacht allerdinsg ist es kein Problem ihn aus der Welt zu schaffen. Du verweist einfach auf die fehlende soziale Empathie und fertig ist.



Eine völlige verkorksung unseres Rechtssystems, die zudem den Minderheiten nichts bringen wird.
Es ist ein trauriges Paradox, dass ausgerechnet die Minderheiten glauben oder die selbst ernannten Verteidiger der Minderheiten, dass sie die Freiheit der Wirtschaft einschränken müssten, um den Minderheiten zu helfen, sind doch gerade sie auf eine möglichst freie Wirtschaft angewiesen.
Eine freie Wirtschafft wie du sie forderst hat uns im 19 Jhrd. zu Kinderarbeit gebracht. Das Kapital hat keine Moral. Wehe wenn er entfesselt ist, der finazmarktgetriebene Kaptialismus. Das ding heißt nicht um sonst Kaoitalismus und nicht Humanismus.

Sozial ist was Arbeit schaft? Lächerlich! Was arbeit schaft, das ist sozial, der Lohn ist dabei ganz egal. so funktioniert Kapitalismus. Das wollen wir alle nicht.

Die Wirtschaft nimmt viele Priveligien in ansptuch und hat eine gegenleistung zu erbringen. Es geht nicht darum, Minderheiten bevozugt einzustellen. Sondern eben zu verhindern, dass man menschen ablehnt die besser Qualifiziert sind und nur abgelehnt werden weil sie Weiblich oder Lesbisch sind, oder auch beides.

Was wenn sich, das gesellschaftliche Klima dahingehend verändert, dass irgendeine Minderheit aus nichtigen Gründen aus der gesellschaft ausgeschlossen wird? Wollen wir das wirklich?


In der Konsequenz wird das höchstens so ausgehen, dass die Leute einfach keine Minderheiten mehr zu Vorstellungsgesprächen einladen.
Das sehe ich nicht so. Schreibst du auf die Bewerbung deine sexuelle Orintierung? Deine sexuellen Vorlieben oder deine pol. Ansichten?
Ich glaube eher nicht. deswegen darf der Arbeitgeber dich das auch nicht fragen. wenn er deshalb schon keine Minderheit einstellt, würde er sie ohne ADG auch nicht einstellen. Wie gesagt, die Klagewelle ist ausgeblieben....

marc
29.03.2008, 18:40
Das ist Unsinn. Als erstes muss die Klägerin den Nachweis erbringen, dass sie wegen einer der Kriterien, die ins ADG fallen, diskriminiert wurde. Den Nachweis muss sie erbringen. Der Pure verdacht reicht eben nicht aus. Und genau deshalb ist es zu keiner Klagewelle gekommen. Die Beweislast ist eben nicht umgekehrt.


Eben nicht. Sie muss keinen Nachweis erbringen, sondern "Indizien", Vermutungen. Den Nachweis der Nicht-Diskriminierung muss dann der Beklagte erbringen. Das ist -wie schon gesagt- fast eine Umkehrung der Beweislast.



Eine freie Wirtschafft wie du sie forderst hat uns im 19 Jhrd. zu Kinderarbeit gebracht. Das Kapital hat keine Moral. Wehe wenn er entfesselt ist, der finazmarktgetriebene Kaptialismus. Das ding heißt nicht um sonst Kaoitalismus und nicht Humanismus.

Ich fordere kein Wirtschaftssystem des 19. Jahrhunderts sondern eine freie und soziale Marktwirtschaft, und die ist imo eben am besten für Minderheiten geeignet, aber darüber können wir ja im Friedman-Thread weiter diskutieren, oder ich geh heut Nacht nochmal drauf ein.




Das sehe ich nicht so. Schreibst du auf die Bewerbung deine sexuelle Orintierung? Deine sexuellen Vorlieben oder deine pol. Ansichten?

Das nicht, aber es macht schon einen Unterschied, ob ich Marc heiße oder Muhammad.

giggi
29.03.2008, 18:47
http://www.gruene.de/cms/default/dok/226/226029.antidiskriminierungsgesetz_unzureichend.htm

Nun ist es raus: Das Lieblingsgesetz der Gutmenschen und politisch Korrekten MitbürgerInnen, das von jedem anständigen Liberalen zutiefst verabscheute und verachtete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, diese Ausgeburt der Abschaffung der Vertragsfreiheit, soll noch nachgebessert werden, weil das "Menschenrecht auf Nichtdiskriminierung" noch zu schwach ausgeprägt ist. Arbeitgeber haften nach Meinung der GRÜNEN noch zu wenig für Diskriminierungen. Am besten, man enteignet gleich jeden "Diskriminierer" und stellt ihn dazu noch öffentlich als Schande für dieses Volk an den Pranger.

Ich weiß nicht, was mich mehr anwidern soll: Diese freiheitsfeindlichen, nur noch auf Vielfalt bedachten Politschmarotzer oder das dumme Pack, was die roten, grünen und rosaroten Freiheitshasser wählt.

Meine Forderung ist klar: Das Recht auf Vertragsfreiheit als Ausfluss der Handlungsfreiheit erfasst zwingend das Recht, jeden potentiellen Vertragspartner aus jedem erdenklichen Grund, auch Rasse, Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Alter oder auch "sexuelle Identität", zu diskriminieren. Nimmt man uns dieses Recht, diese Freiheit, ist es nur noch eine Sache der Zeit, und es geht weiter mit der Demontage der Freiheit bis sie schließlich ganz weg ist. Und dann werden die ganzen dummen Schafe fragen, wieso sie sich haben zur Schlachtbank führen lassen.

Echt, wenn ich sowas lese, und dann ncoh daran denke, dass solche Antidiskriminierungspositionen von den Menschen auch noch mit Mehrheiten gewählt werden, dann bleibt mir echt nur noch zu sagen: Deutschland, gehe lieber unter, bevor du so wirst, wie dieses Pack es möchte.

Die Grünen übertreffen sich selber!Vollkommer Schwachsinn.

D-Moll
29.03.2008, 19:25
Wo die SPD und Grün noch an der Macht waren , stellte sich die CDU immer gegen eine Diskriminierungsgesetz. Und dann ? Umgekippt.

Früher konnte jeder zu seine gegenüber noch sagen: Du bist ein Schwein und musste dann mit der Reaktion seines Gegenübers fertig werden.

Heute schreibt der Staat vor was , wer zu wem sagen darf und was nicht.

Geschütze Minderheiten werden übervorteilt gehegt und gepflegt. (Schwule, Ausländer)
Verachtete Minderheiten verfolgt , diffamiert, geächtet zu vogelfrei erklärt.(Rechtsgesinnte)

Cash!
29.03.2008, 20:32
Ich muss es kurz machen....



Ich fordere kein Wirtschaftssystem des 19. Jahrhunderts sondern eine freie und soziale Marktwirtschaft, und die ist imo eben am besten für Minderheiten geeignet, aber darüber können wir ja im Friedman-Thread weiter diskutieren, oder ich geh heut Nacht nochmal drauf ein.
.

Ja, ich würde mir auch eine wirklich soziale marktwirstchaft Wünschen. Aber wir müssen der Realität ins Auge sehen....So schnell werden wir keine mehr haben. die Selbstergulierung der Wirtschaft ist gescheitert. Wäre Deutschland ein Forum würdest du im Moderationsstrang jetzt lesen: "Moral in der Wirtschaft" in die Ablage verschoben.

Deswegen musste der Staat eingreifen. Wenn wir wieder eine wahrhaft soziale Marktwirtschaft haben, kann man mr über die Abschaffung des AGG reden.

PS: Einen Friedmann Thread werde ich mir im Rahmen dieses Forums nicht antun. Aber ich bin mir sicher, deine Beiträge sind auch dort noch erste Güteklasse und wäre mir dieses beknackte Renomee System nicht völlig egal, müsste ich viele deiner Beiträge in den Himmel loben. aber das hab ich hier ja auch getan, ist auch irgendwie ehrlicher!

marc
29.03.2008, 20:38
PS: Einen Friedmann Thread werde ich mir im Rahmen dieses Forums nicht antun.

Nicht Michel sondern Milton! ;)

Kenshin-Himura
29.03.2008, 20:45
Wird Adora noch ein Konservativer?


Libertäre stehen den Konservativen näher als dem linksliberalen Pack.

Adora alias Felidae und dieser Thread sind nur ein weiterer Beweis für meine Aufassung, dass liberal und "konservativ" kein Widerspruch sind, und das heute die "Rechten" viel liberaler, moderner, fortschrittlicher und geistig beweglicher sind als die linken Ewiggestrigen, Spießer, Puritaner, Verklemmten. Ein Liberaler ist heute fast schon gezwungen, die CDU zu unterstützen, da die FDP auch sehr stark infiltriert ist von einem linken Pseudo-Liberalismus. Ein Liberaler ist heute wie nie zuvor angewidert von den Linken und ein Liberaler ist wie nie zuvor nahe den Rechten.

Und zum Thema:
Auch ich lehne das ADG in allen Formen ab. Es ist ein Skandal, dass solche Gesetze heute wieder möglich sind. Während man bei den Nazis per Gesetz bestimmte, wer alles z.Bsp. wegen seiner jüd. Religion nicht bestimmte Berufe ausüben konnte, wird heute das ganze umgekehrt in eine "positive Diskriminierung", und das nennt sich dann allen Ernstes "liberal". Die Erschaffer eines solchen Gesetzes sind nichts als Nazis in anderem Gewand.

Gruß,

Daniel.

Felidae
29.03.2008, 20:48
Adora alias Felidae und dieser Thread sind nur ein weiterer Beweis für meine Aufassung, dass liberal und "konservativ" kein Widerspruch sind, und das heute die "Rechten" viel liberaler, moderner, fortschrittlicher und geistig beweglicher sind als die linken Ewiggestrigen, Spießer, Puritaner, Verklemmten. Ein Liberaler ist heute fast schon gezwungen, die CDU zu unterstützen, da die FDP auch sehr stark infiltriert ist von einem linken Pseudo-Liberalismus. Ein Liberaler ist heute wie nie zuvor angewidert von den Linken und ein Liberaler ist wie nie zuvor nahe den Rechten.

Und zum Thema:
Auch ich lehne das ADG in allen Formen ab. Es ist ein Skandal, dass solche Gesetze heute wieder möglich sind. Während man bei den Nazis per Gesetz bestimmte, wer alles z.Bsp. wegen seiner jüd. Religion nicht bestimmte Berufe ausüben konnte, wird heute das ganze umgekehrt in eine "positive Diskriminierung", und das nennt sich dann allen Ernstes "liberal". Die Erschaffer eines solchen Gesetzes sind nichts als Nazis in anderem Gewand.

Gruß,

Daniel.

Das kann ich unterschreiben. Wahrer Liberalismus ist kein Widerspruch zum Konservatismus und war es auch nie. Denn die grundlegenden Wertvorstellungen stimmen überein.

marc
29.03.2008, 20:55
Adora alias Felidae und dieser Thread sind nur ein weiterer Beweis für meine Aufassung, dass liberal und "konservativ" kein Widerspruch sind, und das heute die "Rechten" viel liberaler, moderner, fortschrittlicher und geistig beweglicher sind als die linken Ewiggestrigen, Spießer, Puritaner, Verklemmten. Ein Liberaler ist heute fast schon gezwungen, die CDU zu unterstützen, da die FDP auch sehr stark infiltriert ist von einem linken Pseudo-Liberalismus. Ein Liberaler ist heute wie nie zuvor angewidert von den Linken und ein Liberaler ist wie nie zuvor nahe den Rechten.


Also so grundsätzlich würde ich das nicht unterschreiben.
Ich meine: Es kann natürlich Situationen geben, in denen das "Paradox der Toleranz", das der große Liberale Karl Popper angesprochen hat, gefährlich nah heranrückt, aber ... selbst dann, selbst bezogen auf diesen Bereich, ist es immer noch ein Unterschied, ob ich z.B. die Idee einer christlichen Festung Europa reanimieren möchte, deshalb "den" Islam ablehne, oder ob ich eine humanistische und aufgeklärte Moderne verteidigen und anstreben will.

Die "Rechten" sind doch in den vielen Punkten den muslimischen Migranten sehr nahe, beispielsweise was die vom "Schöpfer" bestimmten Geschlechterrollen anbelangt. Für mich persönlich steht Liberalismus einerseits für einen gewissen ökonomischen Liberalismus und vorallem für einen Gesellschaftlichen.
Ohne eine Wertung vornehmen zu wollen stehe ich vielen Ansichten von Cash! und seinem Avatar wohl näher als den Ansichten der Rechten, und bisher hat noch niemand bestritten, dass ich ein Liberaler bin, obwohl in diesem Forum ja selbst der CDU-Gelehrte als Linksgutmenschusf. bezeichnet wird.

Kenshin-Himura
29.03.2008, 21:05
Also so grundsätzlich würde ich das nicht unterschreiben.
Ich meine: Es kann natürlich Situationen geben, in denen das "Paradox der Toleranz", das der große Liberale Karl Popper angesprochen hat, gefährlich nah heranrückt, aber ... selbst dann, selbst bezogen auf diesen Bereich, ist es immer noch ein Unterschied, ob ich z.B. die Idee einer christlichen Festung Europa reanimieren möchte, deshalb "den" Islam ablehne, oder ob ich eine humanistische und aufgeklärte Moderne verteidigen und anstreben will.

Die "Rechten" sind doch in den vielen Punkten den muslimischen Migranten sehr nahe, beispielsweise was die vom "Schöpfer" bestimmten Geschlechterrollen anbelangt. Für mich persönlich steht Liberalismus einerseits für einen gewissen ökonomischen Liberalismus und vorallem für einen Gesellschaftlichen.

Natürlich gibt es auch Themen, wo es Meinungs-Verschiedenheiten gibt zwischen Denen, die sich als "liberal" ansehen, und Denen, die sich als "konservativ" bezeichnen. Wenn man allerdings meine Definition von "konservativ" zugrunde legt, nach der eben nicht per se das Alte verteidigt wird (wie bei den Grünen bei den Themen Kernkraft, Bio-Technologie etc. ) oder der Einzelne bevormundet wird (wie das durch rot-grün initiierte Rauchverbot), sondern "konservativ" eher die "Werte" beinhaltet (hier vor Allem zu nennen: Familie, Religion, Patriotismus, Toleranz), sowie auch eine harte Gangart gegen Jene, die diese "Wete" missbrauchen oder ihnen abträglich sein könnten, dann sinkt das Konflikt-Potential erheblich. Und dann wären eben auch Jene, die eine "christliche Festung Europas" wollen (wer beispielsweise in der CDU will das eigentlich schon noch?), nicht "konservativ", sondern eher links, da gängelnd, und nicht liberal gegenüber anderen Religionen wie Judentum oder Agnostizismus (auch ein besonders von der CDU / CSU gefördertes "Killerspiel"-Verbot sehe ich eher als links an). Es ist ja auch bezeichnend, dass z.Bsp. Herr Ulfkotte, der ja eine konservative Partei gründen wollte, sich vor Allem auf die christlich-jüdischen Wurzeln berief, also nicht nur die christlichen. Ich sehe auch kaum Konservative (etwa in der CDU /CSU) , die vom "Schöpfer" bestimmte Geschlechterrollen anstreben. Sondern es wird eher gesagt, dass die "traditionellen" Geschlechterrollen aus Gründen der Praktikabilität häufig - wenn auch nicht immer - richtig sein können.

Gruß,

Daniel.

marc
29.03.2008, 21:20
Natürlich gibt es auch Themen, wo es Meinungs-Verschiedenheiten gibt zwischen Denen, die sich als "liberal" ansehen, und Denen, die sich als "konservativ" bezeichnen. Wenn man allerdings meine Definition von "konservativ" zugrunde legt, nach der eben nicht per se das Alte verteidigt wird (wie bei den Grünen bei den Themen Kernkraft, Bio-Technologie etc. ) oder der Einzelne bevormundet wird (wie das durch rot-grün initiierte Rauchverbot), sondern "konservativ" eher die "Werte" beinhaltet (hier vor Allem zu nennen: Familie, Religion, Patriotismus, Toleranz), sowie auch eine harte Gangart gegen Jene, die diese "Wete" missbrauchen oder ihnen abträglich sein könnten, dann sinkt das Konflikt-Potential erheblich. Und dann wären eben auch Jene, die eine "christliche Festung Europas" wollen (wer beispielsweise in der CDU will das eigentlich schon noch?), nicht "konservativ", sondern eher links, da gängelnd, und nicht liberal gegenüber anderen Religionen wie Judentum oder Agnostizismus (auch ein besonders von der CDU / CSU gefördertes "Killerspiel"-Verbot sehe ich eher als links an). Es ist ja auch bezeichnend, dass z.Bsp. Herr Ulfkotte, der ja eine konservative Partei gründen wollte, sich vor Allem auf die christlich-jüdischen Wurzeln berief, also nicht nur die christlichen. Ich sehe auch kaum Konservative (etwa in der CDU /CSU) , die vom "Schöpfer" bestimmte Geschlechterrollen anstreben. Sondern es wird eher gesagt, dass die "traditionellen" Geschlechterrollen aus Gründen der Praktikabilität häufig - wenn auch nicht immer - richtig sein können.

Gruß,

Daniel.

Naja, mit dieser Definition sähe die Sache tatsächlich anders aus, wobei sie mir stellenweise schon etwas verrenkt erscheint. (Bevormundung = Links = Christliche Festung reanimieren = Links) Mhk, naja.

Bzgl. der CDU/CSU stellt sich natürlich die Frage, inwiefern sie -nach welcher Defintion auch immer- noch als "konservativ" oder gar als "rechts" bezeichnet werden könnte. Also wenn ich rechts/konservativ wäre, würde es mir nicht so leicht fallen, die Union zu wählen, obgleich da natürlich Alternativen fehlen.
In den meisten westeuropäischen Staaten werden sich länderspezifische "Pro"-Parteien oder Flügel innerhalb anderer Parteien, in denen eine Ayaan Hirsi Ali sitzen könnte (die ja tatsächlich in der sagen wir niederländischen Version der FDP ihre politische Heimat gefunden hatte) wohl etablieren können, in der BRD vermutlich nicht

Cash!
01.04.2008, 22:59
Appropro, Diskriminierungsverbot!


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position homosexueller Lebenspartner in der Frage gestärkt, ob sie ein Recht auf Hinterbliebenenrente haben.
Weiter lesen (http://www.tagesschau.de/inland/renten14.html)