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Vollständige Version anzeigen : Internationaler Gerichtshof



Sascha1974
11.06.2003, 09:39
Gerade gelesen!

URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,252346,00.html
Streit um Internationalen Gerichtshof

Das sind doch nur noch Penner! Immer wieder ne Extrawurst haben wollen. Ich hoffe die EU bleibt hart. Ein Land was sich wirklich für Frieden einsetzt - wie ja immer behauptet wird - hat doch solche Extrawürste nicht nötig, oder?



USA drohen Europa mit neuer Eiszeit

Die US-Regierung hat die EU vor einer Zunahme der transatlantischen Spannungen gewarnt. Sollten die Europäer im Streit um den Internationalen Strafgerichtshof Schritte wagen, die den Bestrebungen der Amerikaner um eine Straffreiheit für US-Bürger entgegenstünden, würden die jüngsten Entspannungsbemühungen untergraben.

Washington - In einem Schreiben Washingtons an die EU-Regierungen heißt es: "Dies wird alle unsere Bemühungen, die transatlantische Beziehung zu reparieren und wieder aufzubauen, untergraben - nun, da wir nach einer Reihe schwieriger Monate auf dem richtigen Weg sind." Die Note wurde der Nachrichtenagentur AP in New York bekannt. Sie soll den europäischen Regierungen in der vergangenen Woche zugegangen sein.

Die EU hatte ihre Beitrittsländer zuvor aufgerufen, keine bilateralen Vereinbarungen mit den USA zu unterzeichnen, die eine Strafverfolgung von US-Bürgern vorsieht, die über EU-Richtlinien hinausgeht. Diese Richtlinien sehen vor, dass US-Soldaten und amerikanische Regierungsmitarbeiter sich nur dann nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten müssen, wenn Washington Strafverfahren gegen diese Personen in den USA garantiert.

Der frühere US-Präsident Bill Clinton hatte den Vertrag zur Errichtung eines Uno-Gerichtshofs für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1998 unterzeichnet. Sein Nachfolger George W. Bush lehnte eine Ratifizierung jedoch ab. Seine Begründung: US-Friedenssoldaten könnten dann willkürlichen Strafverfolgungen ausgesetzt sein. Seit Inkrafttreten des Gründungsvertrags am 1. Juli vergangenen Jahres haben sich die USA um bilaterale Verträge zur Umgehung der Gerichtsbarkeit des Haager Tribunals bemüht.

l_osservatore_uno
11.06.2003, 10:36
Original von Sascha1974
Gerade gelesen!

URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,252346,00.html
Streit um Internationalen Gerichtshof

Das sind doch nur noch Penner! Immer wieder ne Extrawurst haben wollen. Ich hoffe die EU bleibt hart. Ein Land was sich wirklich für Frieden einsetzt - wie ja immer behauptet wird - hat doch solche Extrawürste nicht nötig, oder?

Weit gefehlt!

Die von JENEN Wolfowitz', Perles, Fleischers etc., etc. gesteuerten USA, werden sich doch nicht internationaler Gerichtsbarkeit unterstellen?!

Tut Israel das etwa?

Weswegen also, sollten's die USA tun?

Das sind die Spielregeln der NWO - Ende der Debatte!

Enzo L'osservatore uno

l_osservatore_uno
11.06.2003, 12:30
Blix nennt sie nun 'Bastarde' ... und meint selbstredend die so genannten 'Falken' und 'Hardliner' um George W. Bush.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,252397,00.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,252428,00.html

Ich pflichte Blix gerne bei, denn ich hab' sie immer schon 'Bastarde' genannt, JENE Wolfowitz', Perles, Meyers, Fleischers!

Enzo L'osservatore uno

Nemesis
12.06.2003, 17:31
Washington setzt Immunität für US-Soldaten durch

Die USA haben sich beim Streit um den Internationalen Strafgerichtshof durchgesetzt. Trotz des Widerstands von Deutschland und Frankreich wird der Uno-Sicherheitsrat aller Voraussicht nach entscheiden, dass US-Soldaten auch künftig Immunität genießen.

New York - Es bestehe kein Zweifel an der Annahme einer Resolution, die amerikanischen Militärangehörigen bei Uno-Einsätzen Immunität vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) für weitere zwölf Monate zubilligt, sagten Uno-Diplomaten am Donnerstag. Deutschland wollte sich jedoch der Stimme enthalten. Ähnliche Überlegungen gab es in Frankreich. Die Abstimmung war für den späten Abend deutscher Zeit vorgesehen.

Vor einem Jahr hatte der Sicherheitsrat den USA nach heftigen Auseinandersetzungen zugestanden, dass amerikanische Teilnehmer an Uno-Militäreinsätzen für zunächst zwölf Monate auch bei eventuellen Kriegsverbrechen nicht von dem Gericht zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Washington hatte in der vergangenen Woche bei den Vereinten Nationen den Wunsch nach einer stillschweigenden Verlängerung der Immunitätsresolution angemeldet, die am 30. Juni ausläuft.

Mehrere Uno-Staaten hatten den Sicherheitsrat jedoch zu einer öffentlichen Debatte darüber aufgefordert. Die EU hat ihre Beitrittsländer inzwischen aufgerufen, keine bilateralen Vereinbarungen mit den USA über die Strafverfolgung von US-Bürgern zu unterzeichnen, die über EU-Richtlinien hinausgehen...

Spiegel.de (http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,252594,00.html)

Thomas I
12.06.2003, 18:22
Ich möchte nur erneut!!!! anmerken dass es einen Internationalen Strafgerichtshof = IStGH UND einen Internationalen Gerichtshof = IGH gibt - und dass es sich bei beiden NICHT um dasselbe Gericht handelt!

Vielleicht begreifen es irgendwann auch die letzten Deppen?????

Sascha1974
12.06.2003, 19:39
Original von Thomas I
Vielleicht begreifen es irgendwann auch die letzten Deppen?????

Gehts auch freundlicher?? X(

rpf_el_anarchico
13.06.2003, 13:56
Ich hoffe zu verzeihst mir als neuankömling das ich nicht weis wo die Unterschiede liegen...

Hast du 'nen Link wo ich mich schlaumachen kann?

Ansonnsten möchte ich mich der vorherrschenden Meinung anschliessen, die unilaterale Politik der Bush Administration ist ebenso schwachsinnig wie beleidigend für die Verbündeten die sich langsahm aber sicher immer weiter von den USA abkapseln.

Thomas I
13.06.2003, 14:04
Original von Sascha1974

Original von Thomas I
Vielleicht begreifen es irgendwann auch die letzten Deppen?????

Gehts auch freundlicher?? X(


Sicher - aber auch dann war der Lernerfolg bisher recht gering....

Immerhin gibt es den IGH nun schon bald 100 Jahre, denn IStGH aber erst seit kurzem.

Das ist ungefähr so wie wenn man bei einer Diskussion über den Verkehr die Eisenbahn mit dem Flugzeug verwechsel....

Thomas I
13.06.2003, 14:12
Original von rpf_el_anarchico


Hast du 'nen Link wo ich mich schlaumachen kann?

.

Ich hoffe du kannst französisch oder englisch:

Zum IGH = ICJ/CIJ: http://www.icj-cij.org/

Zum IStGH = ICC/CPI: http://www.icc-cpi.int/index.php

Sascha1974
13.06.2003, 17:34
Original von Thomas I

Original von Sascha1974

Original von Thomas I
Vielleicht begreifen es irgendwann auch die letzten Deppen?????

Gehts auch freundlicher?? X(


Sicher - aber auch dann war der Lernerfolg bisher recht gering....

Immerhin gibt es den IGH nun schon bald 100 Jahre, denn IStGH aber erst seit kurzem.

Das ist ungefähr so wie wenn man bei einer Diskussion über den Verkehr die Eisenbahn mit dem Flugzeug verwechsel....

Nun gut! Alles kann man eben nicht wissen und bei einer solchen Namensähnlichkeit kann man auch schon mal was durcheinander bringen. Da die Unterschied hier nie zur Sprache kam, fand ich deine Bemerkung halt etwas überzogen. Werde mir aber mal die Links anschauen und dann sollten solche Verwechslungen nicht mehr passieren .... hoffe ich mal .... :))

Gruß
Sascha

Klaus E. Daniel
14.06.2003, 20:26
Es bedeutet nur, daß die USA niemand zur NATO schicken kann, der ihre verfassungsmäßige Bedingungen nicht anererkennt und somit verhaftetet werden kann. Brüssel sah dies und bestimmte Holland zum Gerichtshof.

Was zur Folge hatte, daß die USA ihre finanzielle Unterstützung für den Neubaus des Gebäudes (das aus allen Nähten platzt) zurückzog. Wir "großmächtigen" können es ja nicht bezahlen. Weitere Folge: man wickelt den Verkehr über Diplomaten ab.

Welch ein Blödsinn der "alten Europäer".

K.E.D.

Thomas I
16.06.2003, 03:56
Original von Klaus E. Daniel
Es bedeutet nur, daß die USA niemand zur NATO schicken kann, der ihre verfassungsmäßige Bedingungen nicht anererkennt und somit verhaftetet werden kann. Brüssel sah dies und bestimmte Holland zum Gerichtshof.

Was zur Folge hatte, daß die USA ihre finanzielle Unterstützung für den Neubaus des Gebäudes (das aus allen Nähten platzt) zurückzog. Wir "großmächtigen" können es ja nicht bezahlen. Weitere Folge: man wickelt den Verkehr über Diplomaten ab.

Welch ein Blödsinn der "alten Europäer".

K.E.D.

Was ist dass denn für ein Unsinn?

Über den Standort des IStGH bestimmte sicher nicht Brüssel sondern die UNO!
Den Haag ist nunmal ein Traditionsstandort für internationale (UN-) Gerichte, immerhin sind dort auch der IGH, der StGH Jugoslawien und der GH Lockerbie.

Klaus E. Daniel
16.06.2003, 10:15
Original von Thomas I

Original von Klaus E. Daniel
Es bedeutet nur, daß die USA niemand zur NATO schicken kann, der ihre verfassungsmäßige Bedingungen nicht anererkennt und somit verhaftetet werden kann. Brüssel sah dies und bestimmte Holland zum Gerichtshof.

Was zur Folge hatte, daß die USA ihre finanzielle Unterstützung für den Neubaus des Gebäudes (das aus allen Nähten platzt) zurückzog. Wir "großmächtigen" können es ja nicht bezahlen. Weitere Folge: man wickelt den Verkehr über Diplomaten ab.

Welch ein Blödsinn der "alten Europäer".

K.E.D.

Was ist dass denn für ein Unsinn?

Über den Standort des IStGH bestimmte sicher nicht Brüssel sondern die UNO!
Den Haag ist nunmal ein Traditionsstandort für internationale (UN-) Gerichte, immerhin sind dort auch der IGH, der StGH Jugoslawien und der GH Lockerbie.

Das, Thomas I, ist kein Blödsinn. Die Belgier haben ein Gesetz des besagten Inhaltes erlassen, sind dann leicht erschrocken, welche Auswirkungengen dies für die NATO hat und beschlossen schltzäugig, nach Den Haag abzuschieben (unter Hinweis auf das belgische Gesetz). Somit kann sich noch nicht einmal Vater Bush bei der NATO sehen lassen.

Das die USA ihren EX-Präsidenten da wieder rausholen würden, steht auf einem anderem Blatt. Stand übrigens Freitag oder Sonnabend in der FAZ.

K.E,D.

Edit: Tippfehler

Thomas I
16.06.2003, 10:35
Ach so - du bezogs dich auf das belgische Völkerstrafgesetz - evtl. solltest du wenn du eine neue Materie einbringst dieses auch deutlich machen - aus deinem Beitrag war nicht ersichtlich worum genau es dir ging.

Abgesehen davon: Was ist an dem belgischen Verfahren so schlimm?
Wenn der IStGH das Verfahren annimmt dann wird man ja sehen was passiert - immerhin ist das IStGH -Statut derart eindeutig formuliert das, wenn sich eine der Taten Bushs unter die dort festgehaltenen Straftatbestände subsumieren liesse eine Bestrafung ja wohl auch richtig wäre.

Praetorianer
20.01.2011, 00:28
Na sowas!

Stadtknecht
20.01.2011, 00:38
na sowas!

nääääää?

tosh
20.01.2011, 15:09
Das ist ungefähr so wie wenn man bei einer Diskussion über den Verkehr die Eisenbahn mit dem Flugzeug verwechsel....
Allerdings sind beides Gerichtshöfe und sie sind beide international und fällen Urteile. Das Wichtigste dazu auf deutsch:

http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf

UN-Charta KAPITEL XIV

Der Internationale Gerichtshof
Auszüge daraus:

Artikel 92
Der Internationale Gerichtshof ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er nimmt seine
Aufgaben nach Maßgabe des beigefügten Statuts wahr, das auf dem Statut des Ständigen Internationalen
Gerichtshofs beruht und Bestandteil dieser Charta ist.
Artikel 93
(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen sind ohne weiteres Vertragsparteien des Statuts des
Internationalen Gerichtshofs.
.............
Artikel 94
(1) Jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet sich, bei jeder Streitigkeit, in der es Partei ist, die
Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zu befolgen.
(2) Kommt eine Streitpartei ihren Verpflichtungen aus einem Urteil des Gerichtshofs nicht nach, so kann sich
die andere Partei an den Sicherheitsrat wenden; dieser kann, wenn er es für erforderlich hält, Empfehlungen
abgeben oder Maßnahmen beschließen, um dem Urteil Wirksamkeit zu verschaffen.................

Statut des Internationalen Gerichtshofs
Auszüge daraus:

Artikel 36
(1) Die Zuständigkeit des Gerichtshofs erstreckt sich auf alle ihm von den Parteien unterbreiteten
Rechtssachen sowie auf alle in der Charta der Vereinten Nationen oder in geltenden Verträgen und
Übereinkommen besonders vorgesehenen Angelegenheiten.
(2) Die Vertragsstaaten dieses Statuts können jederzeit erklären, daß sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs
von Rechts wegen und ohne besondere Übereinkunft gegenüber jedem anderen Staat, der dieselbe
Verpflichtung übernimmt, für alle Rechtsstreitigkeiten über folgende Gegenstände als obligatorisch
anerkennen:
(a) die Auslegung eines Vertrags;
(b) jede Frage des Völkerrechts;
(c) das Bestehen jeder Tatsache, die, wäre sie bewiesen, die Verletzung einer internationalen Verpflichtung
darstellt;
(d) Art oder Umfang der wegen Verletzung einer internationalen Verpflichtung geschuldeten
Wiedergutmachung.
(3) Die oben bezeichnete Erklärung kann vorbehaltlos oder vorbehaltlich einer entsprechenden Verpflichtung
mehrerer oder einzelner Staaten oder für einen bestimmten Zeitabschnitt abgegeben werden.
(4) Die Erklärungen sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen; dieser übermittelt den
Vertragsparteien dieses Statuts und dem Kanzler des Gerichtshofs eine Abschrift.
(5) Nach Artikel 36 des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs abgegebene Erklärungen, deren
Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist, gelten nach Maßgabe ihrer Bedingungen für ihre restliche
Geltungsdauer im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien dieses Statuts als Annahme der obligatorischen
Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs.
(6) Wird die Zuständigkeit des Gerichtshofs bestritten, so entscheidet dieser.

Artikel 38
(1) Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach dem Völkerrecht zu
entscheiden, wendet an.......(hier werden die internationalen Rechtsgrundsätze behandelt)

Artikel 41
(1) Der Gerichtshof ist befugt, wenn er es nach den Umständen für erforderlich hält, diejenigen vorsorglichen
Maßnahmen zu bezeichnen, die zur Sicherung der Rechte der Parteien getroffen werden müssen.
(2) Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung werden diese Maßnahmen den Parteien und dem
Sicherheitsrat umgehend angezeigt.

Artikel 56
(1) Das Urteil ist mit Gründen zu versehen.
(2) Es enthält die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben.


Internationaler Strafgerichtshof

(IStGH; frz. Cour pénale internationale, CPI; engl. International Criminal Court, ICC) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Zuständigkeit umfasst drei Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
(Wikipedia)

Ich schreibe deshalb meistens "der Gerichtshof in Den Haag", das paßt immer. ;)

tosh
20.01.2011, 16:57
Gerade gelesen!

URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,252346,00.html
Streit um Internationalen Gerichtshof

Das sind doch nur noch Penner! Immer wieder ne Extrawurst haben wollen. Ich hoffe die EU bleibt hart. Ein Land was sich wirklich für Frieden einsetzt - wie ja immer behauptet wird - hat doch solche Extrawürste nicht nötig, oder?
Alle Tiere sind gleich, nur die Schweine sind gleicher als gleich!
Das wußte schon Orwell.

lupus_maximus
20.01.2011, 16:59
Allerdings sind beides Gerichtshöfe und sie sind beide international und fällen Urteile. Das Wichtigste dazu auf deutsch:

http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf

UN-Charta KAPITEL XIV

Der Internationale Gerichtshof
Auszüge daraus:

Artikel 92
Der Internationale Gerichtshof ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er nimmt seine
Aufgaben nach Maßgabe des beigefügten Statuts wahr, das auf dem Statut des Ständigen Internationalen
Gerichtshofs beruht und Bestandteil dieser Charta ist.
Artikel 93
(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen sind ohne weiteres Vertragsparteien des Statuts des
Internationalen Gerichtshofs.
.............
Artikel 94
(1) Jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet sich, bei jeder Streitigkeit, in der es Partei ist, die
Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zu befolgen.
(2) Kommt eine Streitpartei ihren Verpflichtungen aus einem Urteil des Gerichtshofs nicht nach, so kann sich
die andere Partei an den Sicherheitsrat wenden; dieser kann, wenn er es für erforderlich hält, Empfehlungen
abgeben oder Maßnahmen beschließen, um dem Urteil Wirksamkeit zu verschaffen.................

Statut des Internationalen Gerichtshofs
Auszüge daraus:

Artikel 36
(1) Die Zuständigkeit des Gerichtshofs erstreckt sich auf alle ihm von den Parteien unterbreiteten
Rechtssachen sowie auf alle in der Charta der Vereinten Nationen oder in geltenden Verträgen und
Übereinkommen besonders vorgesehenen Angelegenheiten.
(2) Die Vertragsstaaten dieses Statuts können jederzeit erklären, daß sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs
von Rechts wegen und ohne besondere Übereinkunft gegenüber jedem anderen Staat, der dieselbe
Verpflichtung übernimmt, für alle Rechtsstreitigkeiten über folgende Gegenstände als obligatorisch
anerkennen:
(a) die Auslegung eines Vertrags;
(b) jede Frage des Völkerrechts;
(c) das Bestehen jeder Tatsache, die, wäre sie bewiesen, die Verletzung einer internationalen Verpflichtung
darstellt;
(d) Art oder Umfang der wegen Verletzung einer internationalen Verpflichtung geschuldeten
Wiedergutmachung.
(3) Die oben bezeichnete Erklärung kann vorbehaltlos oder vorbehaltlich einer entsprechenden Verpflichtung
mehrerer oder einzelner Staaten oder für einen bestimmten Zeitabschnitt abgegeben werden.
(4) Die Erklärungen sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen; dieser übermittelt den
Vertragsparteien dieses Statuts und dem Kanzler des Gerichtshofs eine Abschrift.
(5) Nach Artikel 36 des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs abgegebene Erklärungen, deren
Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist, gelten nach Maßgabe ihrer Bedingungen für ihre restliche
Geltungsdauer im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien dieses Statuts als Annahme der obligatorischen
Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs.
(6) Wird die Zuständigkeit des Gerichtshofs bestritten, so entscheidet dieser.

Artikel 38
(1) Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach dem Völkerrecht zu
entscheiden, wendet an.......(hier werden die internationalen Rechtsgrundsätze behandelt)

Artikel 41
(1) Der Gerichtshof ist befugt, wenn er es nach den Umständen für erforderlich hält, diejenigen vorsorglichen
Maßnahmen zu bezeichnen, die zur Sicherung der Rechte der Parteien getroffen werden müssen.
(2) Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung werden diese Maßnahmen den Parteien und dem
Sicherheitsrat umgehend angezeigt.

Artikel 56
(1) Das Urteil ist mit Gründen zu versehen.
(2) Es enthält die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben.


Internationaler Strafgerichtshof

(IStGH; frz. Cour pénale internationale, CPI; engl. International Criminal Court, ICC) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Zuständigkeit umfasst drei Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
(Wikipedia)

Ich schreibe deshalb meistens "der Gerichtshof in Den Haag", das paßt immer. ;)
Der internationale Gerichtshof in Den Haag ist absoluter Käse.
Die meisten Mitarbeiter dort sind Selbstbeweihräucherer und sonst nichts.
Die sollten sich eigentlich mal überlegen was für Folgen ihr Mist haben kann.

Was passiert denn wenn die Diktatoren dieser Welt mit einer Anklage in Den Haag rechnen müssen?

Dann wird keiner mehr zurücktreten und das jeweilige Land verlassen.
Der Diktator wird mit seinen Leuten kämpfen bis zum Untergang!
Keiner wird sich in die Gefahr begeben angeklagt zu werden, von Vollidioten die eigentlich im Prinzip nichts zu sagen haben.
Den Haag ist ein Wichtuerverein, sonst nichts!
Maßen sich an über fremde Länder zu urteilen und deren Regierungen.

tosh
21.01.2011, 18:52
Was passiert denn wenn die Diktatoren dieser Welt mit einer Anklage in Den Haag rechnen müssen?
Dummfug. Lies einfach (s. o.) einmal durch, womit sich dieser Gerichtshof zu befassen hat. Innerstaatliche Probleme wie Diktatur gehören nicht dazu.

lupus_maximus
21.01.2011, 18:59
Dummfug. Lies einfach (s. o.) einmal durch, womit sich dieser Gerichtshof zu befassen hat. Innerstaatliche Probleme wie Diktatur gehören nicht dazu.
Diesen Verein als Gerichtshof brauchen wir nicht!
Absolut überflüssig!
Da hatten sie ja auch gleich eine Wichtigtuerfrau als erste Präsidentin.
Die hätte ich garnicht auf diesen Thron gehievt!

tosh
22.01.2011, 16:56
Diesen Verein als Gerichtshof brauchen wir nicht!...
Was du nicht brauchst ist für die Welt völlig belanglos.

lupus_maximus
22.01.2011, 18:39
Was du nicht brauchst ist für die Welt völlig belanglos.
Den Haag ist die Niederlande und nicht die Welt!
Deutschland ist Deutschland und nicht Europa, auch wenn linke Spinner dies meinen!