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Vollständige Version anzeigen : Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.



Hexenhammer
01.12.2008, 14:26
In einer Volksabstimmung haben die Schweizer nicht nur beschlossen, dass es keine Freigabe für Cannabis in ihrem Land geben wird, sondern auch die "Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern".

Gut so, weiter so.

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/11/0,3672,7478475,00.html

Mondgoettin
01.12.2008, 15:39
Keine Gnade fuer Kinderschaender.Die Schweizer haben vernuenftig entschieden.Leider ist das bei uns nicht so, und diese perversen Verbrecher bekommen oft mildere Strafen als Steuer-oder Verkehrssuender.Das ist ein Skandal in unserem Land.
Man wird nur wuetend,wenn man darueber nachdenkt.diese Typen gehoeren fuer immer hinter Schloss und Riegel.

Alfred
01.12.2008, 15:57
Was ist denn nur los zur Zeit? Die Göttin und Felidae scheinen ja ihre Ansichten um 180 Grad geändert zu haben. Meine Herren...

Mondgoettin
01.12.2008, 16:54
Was ist denn nur los zur Zeit? Die Göttin und Felidae scheinen ja ihre Ansichten um 180 Grad geändert zu haben. Meine Herren...
was genau meinst du denn??
ich war schon immer fuer harte Strafen bei Kinderschaendern.
ich habe noch niemals behauptet,dass ich die lasche Strafen(fuer solche Perverslinge) wie wir sie in D.haben, befuerworte!

Voortrekker
01.12.2008, 16:54
Nicht immer, aber immer öfter hat die Schweiz Vorbildfunktion.

Kommt vielleicht auch daher, daß Volkes Stimme tatsächlich entscheiden kann.

Das gefällt mir sehr gut, wie in Amerika oder in der Schweiz desöfteren Volksbefragungen zu wichtigen Themen durchgeführt werden.

Sollte man auch in Deutschland einführen, da die Politiker, auch wenn sie es vorgeben, des Volkes Meinung nur bedingt vertreten.

Mondgoettin
01.12.2008, 16:56
Nicht immer, aber immer öfter hat die Schweiz Vorbildfunktion.

Kommt vielleicht auch daher, daß Volkes Stimme tatsächlich entscheiden kann.

leider ist das bei uns nicht so.

ochmensch
01.12.2008, 16:59
leider ist das bei uns nicht so.

Dann wähle rechts, so wie es die Schweizer tun.

schastar
01.12.2008, 17:07
Das gefällt mir sehr gut, wie in Amerika oder in der Schweiz desöfteren Volksbefragungen zu wichtigen Themen durchgeführt werden.

Sollte man auch in Deutschland einführen, da die Politiker, auch wenn sie es vorgeben, des Volkes Meinung nur bedingt vertreten.

In Deutschland gibt es Gesetze welche es verhindern daß das Volk zu bestimmten Themen das Recht auf eine Volksabstimmung hat.
Deshalb wird z.B. auch oft in EU-Fragen der deutsche Bürger nicht gehört.

schastar
01.12.2008, 17:10
was genau meinst du denn??
ich war schon immer fuer harte Strafen bei Kinderschaendern.
ich habe noch niemals behauptet,dass ich die lasche Strafen(fuer solche Perverslinge) wie wir sie in D.haben, befuerworte!

Ich bin für härtere Stafen bei Körperverletzung, egal ob gegen Kind oder Erwachsener. Und fast täglich wird mir vorgeführt das es nicht so ist.

Bruddler
01.12.2008, 17:14
Nicht immer, aber immer öfter hat die Schweiz Vorbildfunktion.

Kommt vielleicht auch daher, daß Volkes Stimme tatsächlich entscheiden kann.

Tja, das ist eben der Unterschied zwischen der schweizer Demokratie und der deutschen "Demokratie".... :(

Mondgoettin
01.12.2008, 17:15
Ich bin für härtere Stafen bei Körperverletzung, egal ob gegen Kind oder Erwachsener. Und fast täglich wird mir vorgeführt das es nicht so ist.
Bei mir haben Kinder Vorrang.
es gibt keine Entschuldigung bei Kinderschaendern oder Menschen,die Kinder misshandeln und quaelen oder umbringen.
das gehoert hart bestraft.

Felidae
01.12.2008, 17:22
Das Gesetz ist Müll. Es schützt nur Kinder vor der Pubertät.

Haspelbein
01.12.2008, 17:23
Ich halte dies letztendlich fuer problematisch. Obwohl ich dafuer bin, Kinderschaender hart zu bestrafen, so frage ich mich, wie sich ein Unschuldiger effektiv gegen eine solche Anklage wehren kann, wenn die Ereignisse Jahrzehnte zurueckliegen. Ausser der Behauptung des Klaegers bleibt da nicht mehr viel.

Voortrekker
01.12.2008, 17:24
Das Gesetz ist Müll. Es schützt nur Kinder vor der Pubertät.

Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

PS: Machst du jetzt hier auf Cash! mit deinem neuen Avatar?

Felidae
01.12.2008, 17:27
Ich halte dies letztendlich fuer problematisch. Obwohl ich dafuer bin, Kinderschaender hart zu bestrafen, so frage ich mich, wie sich ein Unschuldiger effektiv gegen eine solche Anklage wehren kann, wenn die Ereignisse Jahrzehnte zurueckliegen. Ausser der Behauptung des Klaegers bleibt da nicht mehr viel.

Dann gilt der Zweifelsgrundsatz. Ich bin eh dafür, unser Strafprozessrecht wieder so zu reformieren, dass die Rechte des Angeklagten gegenüber dem Opfer gestärkt werden. Grundsätzlich sollte z. B. es als unbedingtes Recht gelten, dass das Opfer im Gerichtssaal aussagen muss und die Verteidigung es direkt befragen darf. Außerdem sollte auch gelten: Lässt man ein Kind aussagen, muss es auch für eine Falschaussage bestraft werden können.

Felidae
01.12.2008, 17:27
Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

PS: Machst du jetzt hier auf Cash! mit deinem neuen Avatar?

Vorher hatte Biskra diesen Ava.

Akra
01.12.2008, 17:37
Dann gilt der Zweifelsgrundsatz. Ich bin eh dafür, unser Strafprozessrecht wieder so zu reformieren, dass die Rechte des Angeklagten gegenüber dem Opfer gestärkt werden. Grundsätzlich sollte z. B. es als unbedingtes Recht gelten, dass das Opfer im Gerichtssaal aussagen muss und die Verteidigung es direkt befragen darf. Außerdem sollte auch gelten: Lässt man ein Kind aussagen, muss es auch für eine Falschaussage bestraft werden können.

Opfer muß aussagen. Nun ist dies nicht eh der Fall? Das man einen Kind nicht zumuten kann dem mutmaßlichen Täter in die Augen zuschauen sollte dabei doch wohl klar sein.

Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.

Felidae
01.12.2008, 17:40
Opfer muß aussagen. Nun ist dies nicht eh der Fall? Das man einen Kind nicht zumuten kann dem mutmaßlichen Täter in die Augen zuschauen sollte dabei doch wohl klar sein.

Momentan muss das Kind nicht mal im Gerichtssaal sitzen, sondern wird meistens nur vom Richter in einem Extra Raum vernommen.

Der Angeklagte kann unschuldig sein. Selbstverständlich sollte das Kind ihm in die Augen schauen müssen. Reduziert auch die Wahrscheinlichkeit einer Lüge.


Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.

Das ändert nichts daran, dass das Kind bestraft gehört, wenn es gelogen hat. Die Mutter gehört wegen Anstiftung natürlich auch schwer bestraft.

Haspelbein
01.12.2008, 17:41
Opfer muß aussagen. Nun ist dies nicht eh der Fall? Das man einen Kind nicht zumuten kann dem mutmaßlichen Täter in die Augen zuschauen sollte dabei doch wohl klar sein.

Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.

Und wie soll man dies nach 20 Jahren herausfinden, wenn man davon ausgehen kann, dass ausser dere Aussage des Klaegers es keine Beweise mehr gibt? Mein Vater war Lehrer und hatte mit einigen Faellen von Kindesmisshandlung zu tun. Sie waren oftmals alles andere als klar, d.h. selbst wenn man davon ausgehen konnte, dass das Kind misshandelt wurde, so war die Taeterschaft oftmals nicht eindeutig.

Akra
01.12.2008, 17:45
Und wie soll man dies nach 20 Jahren herausfinden? Mein Vater war Lehrer und hatte mit einigen Faellen von Kindesmisshandlung zu tun. Sie waren oftmals alles andere als klar, d.h. selbst wenn man davon ausgehen konnte, dass das Kind misshandelt wurde, so war die Taeterschaft oftmals nicht eindeutig.

Ich gehe doch mal davon aus, bei Aussage gegen Aussage ist der Angeklagte unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, oder nicht?

Die Zeit dabei ist doch egal. Nach einen halben Jahr können alle Beweise zerstört sein oder ebend nach 20 Jahren.

Fälle die man aber nach 20 Jahren lösen könnte:

- Kinderpornographie Fotos/Videos tauchen auf
- durch Zufall wird ein DNA Abgleich gemacht und eine Übereinstimmung gefunden mit einem älterne Fall
- ...

Akra
01.12.2008, 17:48
Das ändert nichts daran, dass das Kind bestraft gehört, wenn es gelogen hat. Die Mutter gehört wegen Anstiftung natürlich auch schwer bestraft.

Dafür müßten wir erst einmal Kind definieren. Mit alles unter 14 bin ich auch nicht einverstanden.

Wenn eine Gruppe von 10 bis 12 jährigen Straftaten begehen und im Grunde schon Intensivtäter sind müssen sie bestraft werden.

Aber wenn ein 6 jähriger auf Befehl der Mutter lügt, wie willst du ihn bestrafen?

Felidae
01.12.2008, 17:51
Dafür müßten wir erst einmal Kind definieren. Mit alles unter 14 bin ich auch nicht einverstanden.

Wenn eine Gruppe von 10 bis 12 jährigen Straftaten begehen und im Grunde schon Intensivtäter sind müssen sie bestraft werden.

Aber wenn ein 6 jähriger auf Befehl der Mutter lügt, wie willst du ihn bestrafen?

Man kann den 6-Jährigen z. B. mal für ein Wochenende in einen Kinderarrest stecken, damit er erstmal sieht, was seine Lüge einem anderen hätte antun können.

Felidae
01.12.2008, 17:52
Ich gehe doch mal davon aus, bei Aussage gegen Aussage ist der Angeklagte unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, oder nicht?

Die Zeit dabei ist doch egal. Nach einen halben Jahr können alle Beweise zerstört sein oder ebend nach 20 Jahren.

Fälle die man aber nach 20 Jahren lösen könnte:

- Kinderpornographie Fotos/Videos tauchen auf
- durch Zufall wird ein DNA Abgleich gemacht und eine Übereinstimmung gefunden mit einem älterne Fall
- ...

Hier Zustimmung. Mir macht es nur Kummer, dass die Regelung nur für Kinder vor der Pubertät gilt. Wenn also eine pubertierende 12-Jährige missbraucht wird, unterliegt es der Verjährung, wenn eine nicht pubertierende 12-Jährige missbraucht wird nicht. Das ist reichlich absurd.

Voortrekker
01.12.2008, 17:54
Hier Zustimmung. Mir macht es nur Kummer, dass die Regelung nur für Kinder vor der Pubertät gilt. Wenn also eine pubertierende 12-Jährige missbraucht wird, unterliegt es der Verjährung, wenn eine nicht pubertierende 12-Jährige missbraucht wird nicht. Das ist reichlich absurd.

Ab dem Alter ist sie halt als potentielle Mutter anzusehen laut Religion des Friedens.

Akra
01.12.2008, 17:54
Man kann den 6-Jährigen z. B. mal für ein Wochenende in einen Kinderarrest stecken, damit er erstmal sieht, was seine Lüge einem anderen hätte antun können.

Ok wobei man halt Grenzen ziehen muß bei Kindern. Wenn ich sehe das in den USA ein Achtjähriger wegen Mordes angeklagt wird und das Gefängnis nicht mehr verlassen wird geht dies halt für mich zu weit.

Mariko
01.12.2008, 17:55
Dann gilt der Zweifelsgrundsatz. Ich bin eh dafür, unser Strafprozessrecht wieder so zu reformieren, dass die Rechte des Angeklagten gegenüber dem Opfer gestärkt werden. Grundsätzlich sollte z. B. es als unbedingtes Recht gelten, dass das Opfer im Gerichtssaal aussagen muss und die Verteidigung es direkt befragen darf. Außerdem sollte auch gelten: Lässt man ein Kind aussagen, muss es auch für eine Falschaussage bestraft werden können.



Der Geschädigte muss dann aussagen, wenn er als Zeuge geladen wird, was regelmäßig seitens der Staatsanwaltschaft der Fall sein wird. Und gerade in den Fällen, die Du im Auge hast, in denen also kaum Sachbeweise vorliegen und die Aussage des Geschädigten das einzige potentielle Beweismittel ist, wird dieser natürlich als Zeuge geladen. Von daher sehe ich diesen Punkt schon als gegeben an.

Was die Vernehmung von Kindern anbelangt, ist der Spagat zwischen vorsichtiger Befragung, um das Kind nicht zu verstören, und gezieltem Nachhaken an problematischen Stellen, naturgemäß schwierig. Meist wird in solchen Fällen, gerade wenn die Aussage des Kindes das entscheidende Beweismittel ist, auch ein Experte mit dem Kind einen längerfristigen Kontakt aufbauen, um Zweifel auszuschließen. Aber in der Praxis ist das natürlich schon ein schwieriger Komplex, bei dem es auch viele Fehleinschätzungen und -urteile gab.

Ansonsten stimme ich deiner Forderung nach genauer Beachtung bvzw. Vertiefung der Rechte des Angeklagten natürlich voll zu

Haspelbein
01.12.2008, 17:56
Ich gehe doch mal davon aus, bei Aussage gegen Aussage ist der Angeklagte unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, oder nicht? [...]

Nicht unbedingt. Wenn ich mir ansehe, wie "Vergewaltiger" in Ohio aus dem Gefaengnis entlassen werden, weil verbesserte DNA-Analysen ihre Unschuld beweisen, dann scheinen manchmal die Aussage oder die Umstaende zur Verurteilung zu reichen.



Die Zeit dabei ist doch egal. Nach einen halben Jahr können alle Beweise zerstört sein oder ebend nach 20 Jahren.

Die Zeit spielt beim Alibi, bei der Sicherung von Beweisen, aber auch beim Finden von Entlastungszeugen eine ganz erhebliche Rolle.



Fälle die man aber nach 20 Jahren lösen könnte:

- Kinderpornographie Fotos/Videos tauchen auf
- durch Zufall wird ein DNA Abgleich gemacht und eine Übereinstimmung gefunden mit einem älterne Fall
- ...

Ja. Jedoch ist das Gesetz in der Schweiz nicht darauf begrenzt, oder?

Felidae
01.12.2008, 17:59
Ok wobei man halt Grenzen ziehen muß bei Kindern. Wenn ich sehe das in den USA ein Achtjähriger wegen Mordes angeklagt wird und das Gefängnis nicht mehr verlassen wird geht dies halt für mich zu weit.

Natürlich. Das was du da erwähnst sind amerikanische Zustände, und die haben mit gesundem Recht nicht viel zu tun. Aber ein Warnschuss sollte auch bei einem 4-, 5- oder 6-Jährigem schon möglich sein.

Mariko
01.12.2008, 18:00
Dafür müßten wir erst einmal Kind definieren. Mit alles unter 14 bin ich auch nicht einverstanden.

Wenn eine Gruppe von 10 bis 12 jährigen Straftaten begehen und im Grunde schon Intensivtäter sind müssen sie bestraft werden.





Ich plädiere schon länger für einzelfallbezogenere Regelungen (egal, ob es nun um eine 12jährige geht, die mit einem älteren Kerl Sex hat, oder um einen 13jährigen, der Mitglied einer kriminellen Bande ist), da die Entwicklungsunterschiede erheblich sein können.

Felidae
01.12.2008, 18:03
Der Geschädigte muss dann aussagen, wenn er als Zeuge geladen wird, was regelmäßig seitens der Staatsanwaltschaft der Fall sein wird. Und gerade in den Fällen, die Du im Auge hast, in denen also kaum Sachbeweise vorliegen und die Aussage des Geschädigten das einzige potentielle Beweismittel ist, wird dieser natürlich als Zeuge geladen. Von daher sehe ich diesen Punkt schon als gegeben an.

Das entscheidende ist, dass bei der Befragung von Kindern meist weder der Verteidiger noch der Angeklagte zugelassen sind. Der Richter vernimmt allein und das ist m. E. ein Unrechtsstaatlichkeit. Die Angeklagtenrechte sind sowieso knapp bemessen, da darf man sich einfach keine Aufweichung erlauben. Auch nicht zum Opferschutz. Für meine Begriffe muss der Schutz eines möglicherweise Unschuldigen klar den Opferinteressen vorgehen.


Was die Vernehmung von Kindern anbelangt, ist der Spagat zwischen vorsichtiger Befragung, um das Kind nicht zu verstören, und gezieltem Nachhaken an problematischen Stellen, naturgemäß schwierig. Meist wird in solchen Fällen, gerade wenn die Aussage des Kindes das entscheidende Beweismittel ist, auch ein Experte mit dem Kind einen längerfristigen Kontakt aufbauen, um Zweifel auszuschließen. Aber in der Praxis ist das natürlich schon ein schwieriger Komplex, bei dem es auch viele Fehleinschätzungen und -urteile gab.


Ich sehe da die Gefahr eine Verstörung als nicht so relevant an. Das Kind kann psychologisch nachbetreut werden.


Ansonsten stimme ich deiner Forderung nach genauer Beachtung bvzw. Vertiefung der Rechte des Angeklagten natürlich voll zu

;)

Akra
01.12.2008, 18:04
Ich plädiere schon länger für einzelfallbezogenere Regelungen (egal, ob es nun um eine 12jährige geht, die mit einem älteren Kerl Sex hat, oder um einen 13jährigen, der Mitglied einer kriminellen Bande ist), da die Entwicklungsunterschiede erheblich sein können.

Seh ich auch so. Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt und solche Grenzen bzw. Gesetze müssen dafür angepasst werden.

Felidae
01.12.2008, 18:05
Ich plädiere schon länger für einzelfallbezogenere Regelungen (egal, ob es nun um eine 12jährige geht, die mit einem älteren Kerl Sex hat, oder um einen 13jährigen, der Mitglied einer kriminellen Bande ist), da die Entwicklungsunterschiede erheblich sein können.

Ich würde auch grundsätzlich mal sagen, dass die Strafmündigkeitsaltersgrenzen abgeschafft werden sollten und man lieber nach der individuellen Reife geht. Konnte das Kind das Unrecht in der konkreten Tat einsehen und entsprechend handeln? Wenn Nein -> Keine weitere Debatte. Wenn Ja -> Angemessene Strafe.

Mariko
01.12.2008, 18:18
Das entscheidende ist, dass bei der Befragung von Kindern meist weder der Verteidiger noch der Angeklagte zugelassen sind. Der Richter vernimmt allein und das ist m. E. ein Unrechtsstaatlichkeit. Die Angeklagtenrechte sind sowieso knapp bemessen, da darf man sich einfach keine Aufweichung erlauben. Auch nicht zum Opferschutz. Für meine Begriffe muss der Schutz eines möglicherweise Unschuldigen klar den Opferinteressen vorgehen.

Ich sehe da die Gefahr eine Verstörung als nicht so relevant an. Das Kind kann psychologisch nachbetreut werden.



;)


Hm, ja, aber ich hätte doch ein wenig Bedenken, wenn jetzt z.Bsp. eine 8jährige, die mehrfach brutalst vergewaltigt und länger gefangehalten wurde, dann ihrem mutmaßlichen Peiniger bei der Vernehmung direkt gegenübersitzt und von dessen Verteidiger(n) ins Kreuzverhör genommen wird...da muss man schon abwägen...ich neige schon dazu, dir zuzustimmen, dass die Angeklagten- bzw. Verteidigerrechte dadurch (vermutlich zu) stark eingeschränkt werden.

Felidae
01.12.2008, 18:21
Hm, ja, aber ich hätte doch ein wenig Bedenken, wenn jetzt z.Bsp. eine 8jährige, die mehrfach brutalst vergewaltigt und länger gefangehalten wurde, dann ihrem mutmaßlichen Peiniger bei der Vernehmung direkt gegenübersitzt und von dessen Verteidiger(n) ins Kreuzverhör genommen wird...da muss man schon abwägen...ich neige schon dazu, dir zuzustimmen, dass die Angeklagten- bzw. Verteidigerrechte dadurch (vermutlich zu) stark eingeschränkt werden.

Man kann ja gern den Angeklagten für die Zeit aus dem Raum schicken. Aber der Verteidiger muss die Möglchkeit zum Kreuzverhör haben.

ganja
01.12.2008, 19:13
Ich halte dies letztendlich fuer problematisch. Obwohl ich dafuer bin, Kinderschaender hart zu bestrafen, so frage ich mich, wie sich ein Unschuldiger effektiv gegen eine solche Anklage wehren kann, wenn die Ereignisse Jahrzehnte zurueckliegen. Ausser der Behauptung des Klaegers bleibt da nicht mehr viel.

Das ist richtig und war auch ein Argument des Bundesrates, die Initiative abzulehnen:


Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten können die
Eröffnung eines Strafverfahrens und die Bestrafung des
Täters dem Opfer auch Jahrzehnte nach derTat helfen, sein
psychisches Gleichgewicht wiederzuerlangen. Es ist jedoch
sehr schwierig, Straftäter nach so langer Zeit zu ermitteln und
ihreTat zu beweisen. Die erschwerte Beweiserhebung und
das Verblassen der Erinnerungen könnten zu Freisprüchen
führen. Dies könnte beim Opfer neue Verzweiflung auslösen –
eine unbeabsichtigte und tragische Folge der Unverjährbarkeit.
http://www.ch.ch/abstimmungen_und_wahlen/01253/01255/01652/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqC kkIR1gnp/bKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo

Ausserdem soll laut Initiativtext die Unverjährbarkeit für "Kinder vor der Pubertät" gelten. Da frage ich mich, bis wann ist "vor der Pubertät" und wieso sollten Sexualdelikte an z.B Jugendlichen anders gehandhabt werden?

Aus diesen und anderen Gründen hat der Nationalrat (163:19) und Ständerat (41:0) die Initiave auch klar zur Ablehnung empfohlen.

Wenn man aber nur den Titel der Initiative liest und sich nicht darüber informiert, muss man fast mit Ja stimmen ;)

Denkpoli
01.12.2008, 20:17
Ok wobei man halt Grenzen ziehen muß bei Kindern. Wenn ich sehe das in den USA ein Achtjähriger wegen Mordes angeklagt wird und das Gefängnis nicht mehr verlassen wird geht dies halt für mich zu weit.

Wenn dein Achtjähriger ein nennenswertes Interesse an einem Leben in Freiheit hat, begeht er keinen Mord.

Denkpoli
01.12.2008, 20:18
Ich würde auch grundsätzlich mal sagen, dass die Strafmündigkeitsaltersgrenzen abgeschafft werden sollten und man lieber nach der individuellen Reife geht. Konnte das Kind das Unrecht in der konkreten Tat einsehen und entsprechend handeln? Wenn Nein -> Keine weitere Debatte. Wenn Ja -> Angemessene Strafe.

Und wo beginnt die individuelle Reife bei Gutmenschen - Gutachtern?
mit 30 ?
mit 50 ?

Felidae
01.12.2008, 20:21
Und wo beginnt die individuelle Reife bei Gutmenschen - Gutachtern?
mit 30 ?
mit 50 ?

Du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Du bist schon so degeniert.

GmbH
01.12.2008, 20:45
Bei mir haben Kinder Vorrang.
es gibt keine Entschuldigung bei Kinderschaendern oder Menschen,die Kinder misshandeln und quaelen oder umbringen.
das gehoert hart bestraft.




... hört , hört :]

Scrooge
01.12.2008, 21:17
Man kann den 6-Jährigen z. B. mal für ein Wochenende in einen Kinderarrest stecken, damit er erstmal sieht, was seine Lüge einem anderen hätte antun können.
Man merkt, dass Du weder etwas von Erziehung verstehst noch jemals mit Kindern näher zu tun hattest, sonst würde Dir ein solcher Vorschlag niemals in den Sinn kommen.

WIENER
01.12.2008, 21:53
Man kann den 6-Jährigen z. B. mal für ein Wochenende in einen Kinderarrest stecken, damit er erstmal sieht, was seine Lüge einem anderen hätte antun können.


Du tickst ja echt komplett falsch, einen dümmeren wie dich gibts im ganzen Forum nicht mehr:rolleyes:

WIENER
01.12.2008, 21:55
Natürlich. Das was du da erwähnst sind amerikanische Zustände, und die haben mit gesundem Recht nicht viel zu tun. Aber ein Warnschuss sollte auch bei einem 4-, 5- oder 6-Jährigem schon möglich sein.

Bei dir auch, am besten genau zwischen die Augen.

Felidae
01.12.2008, 22:00
Man merkt, dass Du weder etwas von Erziehung verstehst noch jemals mit Kindern näher zu tun hattest, sonst würde Dir ein solcher Vorschlag niemals in den Sinn kommen.

Und was schlägst du statt dessen vor? Taschengeldentzug? Ich habe auch mit 4 oder 5 schon gewusst, dass man nicht lügen darf. Das ist nun wirklich Ethik für Kleinkinder.

Felidae
01.12.2008, 22:01
Bei dir auch, am besten genau zwischen die Augen.

Könntest du meine Sig beherzigen?

WIENER
01.12.2008, 22:01
HALLO:::: meine Herschaften, hier gehts nur um die Verjährungsfrist und um die Möglichkeit eine Strafverfolgung auch noch nach 15 Jahren und mehr zu ermöglichen. Das natürlich ausreichend Beweise vorhanden sein müßen versteht sich doch von selbst.

In Österreich gibt es eine 10 Jährige Verjährungsfrist, die mit Erreichen der Volljährigkeit des minderjährigen Opfers zu laufen beginnt, also im Extremfall ebenfalls 20 oder mehr Jahre nach dem Verbrechen. Negative Folgen sind noch keine bekannt geworden.

WIENER
01.12.2008, 22:03
Könntest du meine Sig beherzigen?

Du merinst ich soll dir in die Eier schießen, wozu? Bekommst du dann einen Orgasmus?

Felidae
01.12.2008, 22:06
Du merinst ich soll dir in die Eier schießen, wozu? Bekommst du dann einen Orgasmus?

Nein. Das ist Hexenhammers Sig. Meine ist: Erschieß dich! Wäre für die Welt ein Gewinn.

WIENER
01.12.2008, 22:11
Nein. Das ist Hexenhammers Sig. Meine ist: Erschieß dich! Wäre für die Welt ein Gewinn.


Natürlich, eine hochintelligent Sig, typisch für einen Liberalen Spinner wie dich. Allerdings bin ich sicher das ich der Welt schon mehr gegeben habe wie du, nämlich Millionen an Steuergeldern. Und du?????

Scrooge
01.12.2008, 22:11
Und was schlägst du statt dessen vor? Taschengeldentzug? Ich habe auch mit 4 oder 5 schon gewusst, dass man nicht lügen darf. Das ist nun wirklich Ethik für Kleinkinder.
Genau, einsperren ist optimal. Da merkt so ein bösartiges, verlogenes Kind direkt, wo der Hase lang läuft. :rolleyes:

Dir ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Felidae
01.12.2008, 22:13
Genau, einsperren ist optimal. Da merkt so ein bösartiges, verlogenes Kind direkt, wo der Hase lang läuft. :rolleyes:

Dir ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Ich sagte: Arrest. Wieviele Eltern geben ihren Kindern bei schlechtem Benehmen Hausarrest? Hat wohl fast jeder schon erlebt. In den meisten Fällen eine wirksame Erziehungsmethode. Die andere Alternative wäre: Wer nicht fähig ist, ggf. Verantwortung für das zu übernehmen, was er vor Gericht von sich gibt, sollte nicht aussagen dürfen.

Pascal_1984
01.12.2008, 22:35
Keine Gnade fuer Kinderschaender.Die Schweizer haben vernuenftig entschieden.Leider ist das bei uns nicht so, und diese perversen Verbrecher bekommen oft mildere Strafen als Steuer-oder Verkehrssuender.Das ist ein Skandal in unserem Land.
Man wird nur wuetend,wenn man darueber nachdenkt.diese Typen gehoeren fuer immer hinter Schloss und Riegel.

Kommt selten vor, aber in diesen Fall, Zustimmung!

Orwell
01.12.2008, 22:38
So ist sie halt die Schweiz ! Demokratisch durch und durch ...deshalb gehts dem Land auch so prima !!!!

Ich bin so sauglücklich hier zu leben !

An alle in Deutschland ...ihr könnt leider nur ahnen wie gut es sich in 2008 von eigener Hände Arbeit leben lässt ! Was für ein gutes Gefühl es ist, zu wissen das Menschen die ihr Gastrecht missbrauchen, sofort des Landes verwiesen werden !

Ich liebe die Schweiz !

Scrooge
02.12.2008, 07:50
Ich sagte: Arrest. Wieviele Eltern geben ihren Kindern bei schlechtem Benehmen Hausarrest? Hat wohl fast jeder schon erlebt. In den meisten Fällen eine wirksame Erziehungsmethode. Die andere Alternative wäre: Wer nicht fähig ist, ggf. Verantwortung für das zu übernehmen, was er vor Gericht von sich gibt, sollte nicht aussagen dürfen.
Es erschreckt mich ernsthaft, wenn erwachsene Menschen solche Aussagen von sich geben.
Ich halte Hausarrest grundsätzlich für keine besonders erfolgreiche Erziehungsmethode. Um bei Kindern etwas zu erreichen, gibt es wesentlich wirkungsvollere Mittel. Erziehung durch Angst führt meistens genau zum Gegenteil dessen, was man eigentlich erzielen wollte.
Zudem ist ein öffentlicher Arrest etwas völlig anderes als ein Arrest zu Hause bei den Eltern.

Das Unrechtsbewusstsein eines Kindes muss erst ausgebildet werden. Die Bewertung einer Aussage muss die Glaubwürdigkeit mit einbeziehen, aber die Glaubwürdigkeit durch Drohungen zu erhöhen halte ich für kontraproduktiv.
Oft entstehen Lügen bei Kindern durch Angst oder Druck. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie sich produzieren wollen. Insofern wäre das Kreuzverhör ebenfalls kein sinnvolles Mittel, da hier eine interessierte Öffentlichkeit geboten wird.

Ich finde es richtig, dass Kinder vor Gericht geschützt werden, insbesondere wenn es sich um wahrscheinliche Opfer handelt. Deine lapidare Bemerkung, dass man ja hinterher eine Therapie machen könne, zeigt nur, dass Du wenig von der Sache verstehst. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern unfertige Menschen, die man mit vernünftig gesetzten Grenzen erst noch zu Erwachsenen "machen" muss.

ganja
02.12.2008, 08:47
HALLO:::: meine Herschaften, hier gehts nur um die Verjährungsfrist und um die Möglichkeit eine Strafverfolgung auch noch nach 15 Jahren und mehr zu ermöglichen. Das natürlich ausreichend Beweise vorhanden sein müßen versteht sich doch von selbst.

In Österreich gibt es eine 10 Jährige Verjährungsfrist, die mit Erreichen der Volljährigkeit des minderjährigen Opfers zu laufen beginnt, also im Extremfall ebenfalls 20 oder mehr Jahre nach dem Verbrechen. Negative Folgen sind noch keine bekannt geworden.

Hätte man die Initiative abgelehnt, wäre der direkte Gegenvorschlag zum Tragen gekommen.
- Eine 15-Jährige Verjährungsfrist, die allerdings erst mit erreichen des 18. Lebensjahrs des Opferst beginnt.
- Dieses Gesetz hätte nicht nur für Kinder vor der Pubertät gegolten, sondern für alle unter 16 und es hätte auch schwere Gewaltverbrechen mit eingeschlossen.

Meiner Meinung nach, wäre dies die bessere Lösung gewesen...

Sui
02.12.2008, 11:38
Hätte man die Initiative abgelehnt, wäre der direkte Gegenvorschlag zum Tragen gekommen.
- Eine 15-Jährige Verjährungsfrist, die allerdings erst mit erreichen des 18. Lebensjahrs des Opferst beginnt.
- Dieses Gesetz hätte nicht nur für Kinder vor der Pubertät gegolten, sondern für alle unter 16 und es hätte auch schwere Gewaltverbrechen mit eingeschlossen.

Meiner Meinung nach, wäre dies die bessere Lösung gewesen...

Wenn man bedenkt, dass ein Grossteil der Missbrauchsopfer sich erst mit Mitte 35 zu erinnern beginnt, dann erstmal Therapie braucht um überhauüt praktisch vorzugehen wären nach diesem Vorschlag so gut wie alle Täter straffrei.

Es wird immer vergessen, dass gerade Inzestopfer einer jahrenlangen Gehirnwäsche unterliegen. Ein bekanntes Beispiel ist, wenn die Tochter vom Vater misshandelt wird, die Mutter sehr wohl davon weiss, aber die Tochter in der Regel noch als Schuldige dastellt.

Die Opfer brauchen Jahrzehnte um sich davon zu erholen. Und dass ist der Grossteil der Fälle. In 90% weiss die Mutter, oder der Vater davon. Traurige Realität.

Daher müssen die Gesetze angepasst sein. Schade nur, dass es für die Straftaten ab jetzt gilt.

Felidae
02.12.2008, 11:44
Es erschreckt mich ernsthaft, wenn erwachsene Menschen solche Aussagen von sich geben.
Ich halte Hausarrest grundsätzlich für keine besonders erfolgreiche Erziehungsmethode. Um bei Kindern etwas zu erreichen, gibt es wesentlich wirkungsvollere Mittel. Erziehung durch Angst führt meistens genau zum Gegenteil dessen, was man eigentlich erzielen wollte.
Zudem ist ein öffentlicher Arrest etwas völlig anderes als ein Arrest zu Hause bei den Eltern.

Dem Staat stehen solche geeigneteren Methoden nicht zur Verfügung. Oder soll der Staat einen Beamten schicken, der einem Kind erklärt, dass es nicht lügen darf, wenn es gelogen und damit fast einen Menschen ins Gefängnis gebracht hat? Oder noch schlimmer: Jemand ist wegen der Aussage des Kindes unschuldig veurteilt worden und hat Jahre im Knast verbringen müssen. Wie erklärst du dem, dass das damalige Kind sich nicht vor Gericht dafür verantworten muss, nicht mal den sachlichen und emotionalen Schaden seines Opfers ausgleichen muss?


Das Unrechtsbewusstsein eines Kindes muss erst ausgebildet werden. Die Bewertung einer Aussage muss die Glaubwürdigkeit mit einbeziehen, aber die Glaubwürdigkeit durch Drohungen zu erhöhen halte ich für kontraproduktiv.
Oft entstehen Lügen bei Kindern durch Angst oder Druck. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie sich produzieren wollen. Insofern wäre das Kreuzverhör ebenfalls kein sinnvolles Mittel, da hier eine interessierte Öffentlichkeit geboten wird.

Ich sagte schon: Ich fordere keine Strafe, wenn das Kind nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann, nicht in der Lage ist, zu begreifen dass es nicht lügen darf und dementsprechend zu handeln. Nur muss das dann dazu führen, dass solch ein Kind vor Gericht generell keine Aussage machen darf.


Ich finde es richtig, dass Kinder vor Gericht geschützt werden, insbesondere wenn es sich um wahrscheinliche Opfer handelt. Deine lapidare Bemerkung, dass man ja hinterher eine Therapie machen könne, zeigt nur, dass Du wenig von der Sache verstehst. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern unfertige Menschen, die man mit vernünftig gesetzten Grenzen erst noch zu Erwachsenen "machen" muss.

Das ist eben so eine Sache. Vor Gericht steht ja nicht das Kind, sondern ein Erwachsener oder Jugendlicher, der natürlich unter Unschuldsvermutung steht. Wenn das Kind nun seine Aussagen machen kann, ohne das die Verteidigung es befragen kann, sehe ich darin die Rechte des Angeklagten unzumutbar eingeschränkt. Angeklagtenschutz (solange er nicht schuldig gesprochen ist, ist er eben kein Täter und darf auch nicht so gesehen werden) muss zwingend dem Schutz des mutmaßlichen Opfers vorgehen. Sonst ist der Rechtsstaat am Ende.

tysker
02.12.2008, 23:03
In einer Volksabstimmung haben die Schweizer nicht nur beschlossen, dass es keine Freigabe für Cannabis in ihrem Land geben wird, sondern auch die "Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern".

Gut so, weiter so.

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/11/0,3672,7478475,00.html

ob das gut ist, wage ich zu bezeifeln. die legalisierung von cannabis hätte den markt für harte drogen von weichen getrennt. ausserdem wurde aber der staatlichen abgabe von heroin an schwerstsüchtige zugestimmt. das muss auch gesagt werden.
dass sexualdelikte an kindern, die selbstverständlich streng bestraft werden müssen, unverjährbar bleiben sollen , ist mit schwer mit dem rechtsstaat vereinbar. eigentlich wollte man die verjährungsfrist bis zum alter 33 des opfers verlängern. also 15 jahre nach dem mündigwerden. jetzt ist 5facher mord verjährbar, aber ein sexualdelikt an kindern völkermord gleichgestellt. das darf nicht sein. auch darf man nicht vernachlässigen, dass damit der erpressung am täter bis an lebensende möglich wird. ob das gut ist, ist zzuumindest zweifelhaft!

DoMonRai
02.12.2008, 23:09
Dann wähle rechts, so wie es die Schweizer tun.
So viel Unsinn in einem kurzen Satz liest man selten. "Die" Schweizer sind längst nicht alle rechts und das hat auch nichts mit eindimensionalem Denken zwischen rechts und links zu tun, sondern mit Volksabstimmungen, an denen sich alle Leute beteiligen können und an denen halt dann und wann tendenziell gemeinsame Interessen von "Rechten" und "Linken" - um die hier so beliebte Zweiteilung der politischen Welt zu berücksichtigen - zutage kommen.

ochmensch
03.12.2008, 15:10
So viel Unsinn in einem kurzen Satz liest man selten. "Die" Schweizer sind längst nicht alle rechts und das hat auch nichts mit eindimensionalem Denken zwischen rechts und links zu tun, sondern mit Volksabstimmungen, an denen sich alle Leute beteiligen können und an denen halt dann und wann tendenziell gemeinsame Interessen von "Rechten" und "Linken" - um die hier so beliebte Zweiteilung der politischen Welt zu berücksichtigen - zutage kommen.
Ich habe nicht geschrieben, die Schweizer wären rechts, sondern, dass sie rechts wählen. Und das tun sie, die SVP ist die stärkste Partei in der Schweiz. Und damit die Schweizer auch in Zukunft noch direkt mitbestimmen können, ist das auch gut so.

Mondgoettin
03.12.2008, 15:15
das traurige ist ja,dass die meisten Kinderschaender oftmals aus der eigenen Familie,Verwandtschaft des Kindes kommen.
oft sind die Taeter die eigenen Vaeter,Onkel,Brueder etc.. oder auch Freunde der Familie.Das ist wirklich schlimm.
Die Kinder schweigen oft aus Scham.

Voortrekker
03.12.2008, 15:17
das traurige ist ja,dass die meisten Kinderschaender oftmals aus der eigenen Familie,Verwandtschaft des Kindes kommen.
oft sind die Taeter die eigenen Vaeter,Onkel,Brueder etc.. oder auch Freunde der Familie.Das ist wirklich schlimm.
Die Kinder schweigen oft aus Scham.

Das ist wirklich einfach nur widerwärtig.
Wie kann man ein Kind, welches man hat aufwachsen sehen, welches einem vertraut hat, misshandeln?
Bei solchen Leuten sollte man mittelalterliche Folterstrafen wieder einführen.
Mit lebenslanger Haft wäre ich in D allerdings auch zufrieden.

DoMonRai
03.12.2008, 15:23
Ich habe nicht geschrieben, die Schweizer wären rechts, sondern, dass sie rechts wählen. Und das tun sie, die SVP ist die stärkste Partei in der Schweiz. Und damit die Schweizer auch in Zukunft noch direkt mitbestimmen können, ist das auch gut so.
Wenn Du Dich bei einem SVP-Stimmenanteil von 29 % schon veranlasst siehst, zu behaupten, dass "die" Schweizer rechts wählen, dann sei's Dir halt gegönnt.

Felidae
03.12.2008, 15:23
das traurige ist ja,dass die meisten Kinderschaender oftmals aus der eigenen Familie,Verwandtschaft des Kindes kommen.
oft sind die Taeter die eigenen Vaeter,Onkel,Brueder etc.. oder auch Freunde der Familie.Das ist wirklich schlimm.
Die Kinder schweigen oft aus Scham.

Richtig. Aber das glauben leider viele Leute nicht. Die Medien hängen sich lieber an öffentlichkeitswirksamen Einzelfällen auf.

Mondgoettin
03.12.2008, 15:25
Das ist wirklich einfach nur widerwärtig.
Wie kann man ein Kind, welches man hat aufwachsen sehen, welches einem vertraut hat, misshandeln?
Bei solchen Leuten sollte man mittelalterliche Folterstrafen wieder einführen.
Mit lebenslanger Haft wäre ich in D allerdings auch zufrieden.das ist ja das schlimme,weil die meisten Opfer schweigen,aus Angst vor den Taetern,aus Scham.
manche tragen dieses Trauma ein Leben lang mit sich herum,reden nie darueber.
und dieses Thema ist auch bei uns noch ein Tabu.Obwohl man heute doch"etwas"mehr davon spricht als es frueher der Fall war.

Volkov
03.12.2008, 15:25
In einer Volksabstimmung haben die Schweizer nicht nur beschlossen, dass es keine Freigabe für Cannabis in ihrem Land geben wird, sondern auch die "Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern".

Gut so, weiter so.

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/11/0,3672,7478475,00.html

Zum ersten: Naja, ist so ne Geschichte für sich, aber Volksabstimung ist Volksabstimmung. Mann, sowas gibts bei uns nicht :(.

Zum Zweiten: Da bin ich absolut dafür !

Mondgoettin
03.12.2008, 15:26
Richtig. Aber das glauben leider viele Leute nicht. Die Medien hängen sich lieber an öffentlichkeitswirksamen Einzelfällen auf.obwohl es nicht stimmt,die meisten Kinderschaender kommen wie gesagt,aus der eigenen familie,oder Freundeskreis.
wer weiss,wie hoch die Dunkelziffer ist....

DoMonRai
03.12.2008, 15:30
das ist ja das schlimme,weil die meisten Opfer schweigen,aus Angst vor den Taetern,aus Scham.
manche tragen dieses Trauma ein Leben lang mit sich herum,reden nie darueber.
und dieses Thema ist auch bei uns noch ein Tabu.Obwohl man heute doch"etwas"mehr davon spricht als es frueher der Fall war.
Aus exakt diesen Gründen halte ich die Unverjährbarkeit auch für wichtig. Man sollte sich allerdings keine Illusionen über die schwierige Beweislage, die eine Klage nach x Jahren mit sich bringt, machen. Gesetzesänderungen ändern an den Grundproblemen der praktischen Polizeiarbeit leider nichts.

Voortrekker
03.12.2008, 15:30
das ist ja das schlimme,weil die meisten Opfer schweigen,aus Angst vor den Taetern,aus Scham.
manche tragen dieses Trauma ein Leben lang mit sich herum,reden nie darueber.
und dieses Thema ist auch bei uns noch ein Tabu.Obwohl man heute doch"etwas"mehr davon spricht als es frueher der Fall war.

Besonders schlimm ist es, wenn ein anderes Familienmitglied davon erfährt, es aber verheimlicht um den Täter zu schützen.
Besonders wenn Mutter und Vater darin involviert sind.

ochmensch
03.12.2008, 15:31
Wenn Du Dich bei einem SVP-Stimmenanteil von 29 % schon veranlasst siehst, zu behaupten, dass "die" Schweizer rechts wählen, dann sei's Dir halt gegönnt.

Sie tun es in relativer Mehrheit. Klar, dass dir das nicht passt.:)

Mondgoettin
03.12.2008, 15:31
Besonders schlimm ist es, wenn ein anderes Familienmitglied davon erfährt, es aber verheimlicht um den Täter zu schützen.
Besonders wenn Mutter und Vater darin involviert sind.

dann macht sich dieses Familienmitglied aber auch schuldig!!!und sollte ebenso angeklagt werden.

DoMonRai
03.12.2008, 15:35
Die Abstimmung hat übrigens auch eine neue Problematik aufgeworfen:

Mord verjährt in der Schweiz (nach 30 Jahren) und verglichen Damit ist die Unverjährbarkeit von Kindesmissbrauch nun einigermaßen unverhältnismäßig.

DoMonRai
03.12.2008, 15:39
Sie tun es in relativer Mehrheit. Klar, dass dir das nicht passt.:)
Mir passt nur Deine tendenziöse Darstellung nicht. Mit den Schweizerischen Wahlverhältnissen kann ich hingegen ganz gut leben - zumal die SVP in den nächsten Parlamentswahlen ganz gewiss nicht mehr die relative Mehrheit haben wird.

ochmensch
03.12.2008, 15:44
Mir passt nur Deine tendenziöse Darstellung nicht. Mit den Schweizerischen Wahlverhältnissen kann ich hingegen ganz gut leben - zumal die SVP in den nächsten Parlamentswahlen ganz gewiss nicht mehr die relative Mehrheit haben wird.

Na die Tendenz ist jetzt nicht wirklich meiner Darstellung geschuldet. Die Schweizer sind halt konservativer und demokratiebewußter (und vielleicht auch schlauer). Jedefalls zeigt die Schweiz (wie auch Österreich) sehr gut, dass rechte Politik mehr Mitbestimmung und mehr Demokratie bedeutet, während linke Politik meint, alles besser zu wissen, als das Volk.
Und genau deswegen, wird die SVP auch stärkste Partei bleiben.

DoMonRai
03.12.2008, 15:49
[...]
Und genau deswegen, wird die SVP auch stärkste Partei bleiben.
Ich fühle mich geehrt, dass ich endlich jemanden kennen gelernt habe, der anscheinend hellsehen kann. Bei aller mystischen Voraussicht würde das Informiertsein über politisches Geschehen aber auch nicht schaden:
http://www.20min.ch/news/dossier/brwahlen/story/19920405
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerlich-Demokratische_Partei

Dein geliebtes Rechts-Links-Denkschema habe ich ja schon weiter oben kommentiert.

ochmensch
03.12.2008, 15:54
Ich fühle mich geehrt, dass ich endlich jemanden kennen gelernt habe, der anscheinend hellsehen kann. Bei aller mystischen Voraussicht würde das Informiertsein über politisches Geschehen aber auch nicht schaden:
http://www.20min.ch/news/dossier/brwahlen/story/19920405
http://de.wikipedia.org/wiki/BDP_Graub%C3%BCnden

Dein geliebtes Rechts-Links-Denkschema habe ich ja schon weiter oben kommentiert.
Ein paar Abweichler spalten noch keine Partei, auch wenn das manche gern hätten.
Mein geliebtes Rechts-Links-Denkschema beruht nur auf dem Selbstverständnis der Linken, 'wir sind links, alle anderen Nazis'. Kann man in Deutschland immer wieder hervorragen beobachten.

DoMonRai
03.12.2008, 15:56
Ein paar Abweichler spalten noch keine Partei, auch wenn das manche gern hätten. [...]
So wie bei der hessischen SPD? ;)

Und Spezialisten, die entweder "wir sind links und alle anderen Nazis" oder "wir sind rechts und alle anderen 68er" meinen, gibt es doch auf beiden Seiten Deines eindimensionalen Denkschemas. Die nach meinem persönlichen Enmpfinden wirklich seriösen Leute lassen sich auf solche Kinderkontroversen gar nicht erst ein. Ich kenne die Unterschiede zwischen Rechten, Rechtsradikalen und Rechtsextremen. Mach Dir darüber mal keine Sorgen!

ochmensch
03.12.2008, 16:06
So wie bei der hessischen SPD? ;)
Naja, Ypse bekommt ja so langsam die Rechnung. Aber eine Spaltung in linke und "wirtschaftsfreundliche" SPDler sehe ich auch nocht nicht kommen.