PDA

Vollständige Version anzeigen : Keine Ehre, kein Rückgrat, kein A.... in der Hose: Kay Nehm



Leyla
12.02.2005, 10:38
München: Rummie is in Town - und wem haben wir das zu verdanken?

Richtig: unserer ach so unabhängigen Justiz.

Rechtzeitig vor der NATO-"Sicherheits"-Konferenz in München hat Generalbundesanwalt Kay Nehm am Donnerstag eine Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und zehn weitere US-Amerikaner wegen Folter an irakischen Gefangenen verworfen. Tobias Pflüger, Koordinator der Linksfraktion im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments, erklärte am Freitag zu dieser Koalition der Straflosigkeit denn auch: »Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als habe hier eine Rechtsbeugung stattgefunden, nur damit Herr Rumsfeld ungestört zur Münchener Sicherheitskonferenz anreisen kann.«

Chester
12.02.2005, 10:42
Er hat doch sicherlich eine Begründung dazu gebracht?
Wäre interessant, die mal zu lesen.

mfg,

Chester :-:

Leyla
12.02.2005, 10:56
Er soll gesagt haben, Deutschland sei nicht zuständig, da Rumsfeld kein deutscher Staatsbürger ist. Hier ist ein interessanter Link, sowohl mit der Erklärung der BAW als auch mit Verweisen auf internationales Recht, die dagegen sprechen, von der AG Friedensforschung an der Uni Kassel:

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Irak/folter-klage2.html

Gothaur
12.02.2005, 11:06
München: Rummie is in Town - und wem haben wir das zu verdanken?

Richtig: unserer ach so unabhängigen Justiz.

Rechtzeitig vor der NATO-"Sicherheits"-Konferenz in München hat Generalbundesanwalt Kay Nehm am Donnerstag eine Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und zehn weitere US-Amerikaner wegen Folter an irakischen Gefangenen verworfen. Tobias Pflüger, Koordinator der Linksfraktion im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments, erklärte am Freitag zu dieser Koalition der Straflosigkeit denn auch: »Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als habe hier eine Rechtsbeugung stattgefunden, nur damit Herr Rumsfeld ungestört zur Münchener Sicherheitskonferenz anreisen kann.«
gewisse Links-Autonome-Antifa-Schwachsinnigkeit aus.
Typischer Akt, zu glauben man könnte welpolitisches Geschichtsschicksal spielen.
Achja, und natürlich sich in der Heimat, also hier ein wenig vor den friedensbewegten Pappnasen zu profilirien.
Politiker, im In- wie Ausland anzuzeigen, ist schon seit langem eine beliebte, süße und naive Masche. :]
Gothaur

Chester
12.02.2005, 11:07
Er soll gesagt haben, Deutschland sei nicht zuständig, da Rumsfeld kein deutscher Staatsbürger ist.
Eben das halte ich allerdings durchaus für stichhaltig.

Wenn gesagt wird,

Nach dessen Paragraph 1 gilt für die in diesem Gesetzbuch aufgeführten Verbrechen gegen das Völkerrecht das Weltrechtsprinzip; demnach wären die deutschen Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip auch dann zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet, wenn Taten von Ausländern gegen Ausländer im Ausland begangen werden.
so lehnen sich die Ankläger doch recht weit aus dem Fenster.

§1 VStGB

Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. sagt an keiner Stelle etwas über ausländische Staatsbürger, deutsches Recht kann jedoch nur für deutsche Bürger gelten (oder ausländische Staatsbürger, wenn die Rechtsverstöße auf deutschem Territorium begangen werden).
Der "Inlandsbezug" stellt hier wohl eher eine Aussage über die Art der Tat dar, nicht die Herkunft der Täter.

Nehm hat daher Recht, wenn er sagt,

Vorrangig zuständig für die Strafverfolgung sind ... die Vereinigten Staaten von Amerika als Heimatstaat der Angezeigten.
Nächste zuständige Instanz (bei Ausbleiben einer solchen Strafverfolgung) wäre der Internationale Gerichtshof.

mfg,

Chester :-:

Khiron
12.02.2005, 11:10
...weil ja dieses gesetz, auf das die anzeige sich stützt, nicht von den USA anerkannt wird.

dass die USA mit ihrer todesstrafe und den folterungen im irak und in guantanamo extrem unmenschlich und undemokratisch sind...
ist doch unbestritten.

(demokratie in amerika ist schon die personifizierte rechtsbeugung!)

...aber einem immerhin ernannten politiker und minister der USA hier die immunität abzuerkennen, wird nicht so einfach sein.

zumal die USA auch niemals den internationalen gerichtshof anerkannt haben.

eine anzeige kann frühestens (wenn überhaupt) möglich sein, wenn er nicht mehr im amt ist..

Chester
12.02.2005, 11:12
zumal die USA auch niemals den internationalen gerichtshof anerkannt haben.

Das hat allerdings keine Konsequenzen.

mfg,

Chester :-:

Khiron
12.02.2005, 11:13
Das hat allerdings keine Konsequenzen.

mfg,

Chester :-:

was meinst du, chester?

für D oder für ihn?

Chester
12.02.2005, 11:16
was meinst du, chester?

für D oder für ihn?
Für den IGH.
Es ist juristisch betrachtet egal, ob die USA das Statut des IGH anerkannt haben, es gilt trotzdem auch für sie.

mfg,

Chester :-:

Khiron
12.02.2005, 11:19
Für den IGH.
Es ist juristisch betrachtet egal, ob die USA das Statut des IGH anerkannt haben, es gilt trotzdem auch für sie.

mfg,

Chester :-:


das stimmt, glaube ich, nur bedingt!

denn solange sie es nicht anerkennen, können soldaten und andere militärs der USA
(also kriegsverbrecher...denn andere verbrechen werden national verhandelt..)
NICHT verhandelt werden !



P.S.

ich komme kaum zur haustüre hinaus...alles wegen dem rummi.. X(
überall polizisten!!

Chester
12.02.2005, 11:29
das stimmt, glaube ich, nur bedingt!

denn solange sie es nicht anerkennen, können soldaten und andere militärs der USA
(also kriegsverbrecher...denn andere verbrechen werden national verhandelt..)
NICHT verhandelt werden !

Falsch.
Das Statut des IGH ist, wie so viele andere Teile des Völkerrechts, nicht an die Zustimmung aller Staaten gebunden.

mfg,

Chester :-:

Khiron
12.02.2005, 12:01
Falsch.
Das Statut des IGH ist, wie so viele andere Teile des Völkerrechts, nicht an die Zustimmung aller Staaten gebunden.

mfg,

Chester :-:

falsch! ;)


denn *gebunden* kann man nur sein, wenn ein vertrag unterschrieben wurde!

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,300981,00.html

http://www.arendt-art.de/deutsch/USA/usa-das-neue-imperium.htm

Chester
12.02.2005, 12:27
falsch! ;)


denn *gebunden* kann man nur sein, wenn ein vertrag unterschrieben wurde!

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,300981,00.html

http://www.arendt-art.de/deutsch/USA/usa-das-neue-imperium.htm
Nur schade, daß die USA z.B. die UN-Charta unterschrieben haben.
Oder die Genfer Konvention.


Artikel 36: 1. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs erstreckt sich auf alle ihm von den Parteien unterbreiteten Rechtssachen sowie auf alle in der Charta der Vereinten Nationen oder in geltenden Verträgen und Übereinkommen besonders vorgesehenen Angelegenheiten.

mfg,

Chester :-:

Mithrandir
12.02.2005, 12:55
Er soll gesagt haben, Deutschland sei nicht zuständig, da Rumsfeld kein deutscher Staatsbürger ist. Eben das halte ich allerdings durchaus für stichhaltig.

Naja, das Völkerstrafgesetzbuch ermöglicht auch Ermittlungen, ohne dass die Beteiligung eines Deutschen erforderlich wäre.
Nehm argumentiert allerdings, zunächst einmal sei die US-Justiz zuständig und es geben keinen Grund anzunehmen, dass die im Fall Rumsfeld untätig bliebe. Eine Position, die durchaus in Ordnung ist, selbst wenn man der Ansicht ist, dass die US-Justiz keine Schritte einleitet, die Chance muss sie auf jeden Fall haben, zukünftige Untätigkeit zu unterstellen und das als Fundament für eigene Ermittlungen zu nehmen, wäre denke ich etwas daneben.

Interessant wird es dann, wenn die US-Justiz tatsächlich untätig bleibt und wie angekündigt die Klage in Deutschland dann erneut eingereicht wird.
(Ich vermute, dass es wieder zu keinen Ermittlungen kommen wird, allerdings wird es eine neue Begründung geben müssen, heißer Tipp: Formfehler)

Das Völkerstrafgesetzbuch ist noch nie angewendet worden und ist eher von theoretischer als von praktischer Bedeutung.

John Donne
17.02.2005, 02:00
das stimmt, glaube ich, nur bedingt!

denn solange sie es nicht anerkennen, können soldaten und andere militärs der USA
(also kriegsverbrecher...denn andere verbrechen werden national verhandelt..)
NICHT verhandelt werden !



P.S.

ich komme kaum zur haustüre hinaus...alles wegen dem rummi.. X(
überall polizisten!!

Hallo Chiron,

meines Wissens nach bedeutet die Nichtanerkennung des IGH durch die USA, daß sie ihre Staatsbürger nicht an dieses Gericht ausliefern werden. Inwieweit am IGH in Abwesenheit verhandelt werden kann, weiß ich nicht. Daß durch die Nichtauslieferung eine Verhandlung oder Strafvollstreckung in der Praxis in höchstem Maße erschwert wird, ist klar. Sollte ein entsprechender US-Staatsbürger aber beispielsweise im Ausland verhaftet werden, kann ich mir denken, daß er doch vor den IGH kommt...

Grüße
John

Khiron
17.02.2005, 10:41
Hallo Chiron,

Daß durch die Nichtauslieferung eine Verhandlung oder Strafvollstreckung in der Praxis in höchstem Maße erschwert wird, ist klar. Sollte ein entsprechender US-Staatsbürger aber beispielsweise im Ausland verhaftet werden, kann ich mir denken, daß er doch vor den IGH kommt...

Grüße
John


hi John,

das denkst du dir, weil du ein von grund auf gerecht denkender mensch bist, aber die USA haben es bisher immer verhindert, falls eine situation nur annähernd sich so gestaltet hatte, wie von dir beschrieben.

(sie fühlen sich eben als weltmacht...genau so wie ein narzist eben auch immer *besser als andere ist*...und sich durch solche prozesse niemals demütigen lassen würde..)