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Vollständige Version anzeigen : 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.



Alfred
02.07.2009, 14:32
Das finde ich aber recht wenig. Wenn man die Tatsächliche Zahl der Ausländischen Jugendlichen bei den Tatverdächtigen sieht.

Hier ein Artikel zum Thema :

Zitat :

In der Schweiz gibt es laut einem Bericht des Bundesamts für Polizei rund 500 jugendliche Intensivtäter. Sie sind meist in Banden aktiv und verüben vor allem Sachbeschädigungen sowie Gewalt- und Vermögensdelikte. Die Brutalisierung und die Intensität der einzelnen Taten haben zugenommen.

Und :

Die Täter sind gemäss der Befragung oft männlich, stammen in der Regel aus bildungsfernen Schichten mit Migrationshintergrund und leben bezüglich Familie, Schule, Arbeit und Drogenkonsum in problematischen Verhältnissen. Gemäss den Angaben der Kantone, die teils auf Zählungen, teils auf Schätzungen beruhen, ist schweizweit von zirka 500 jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern auszugehen.

Quelle : Klick (http://www.20min.ch/news/dossier/jugendgewalt/story/10102513)

Und hier die Zahlen der Schweiz des Jahres 2008 :

Zitat :

50,9% der Tatverdächtigen waren ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Das bedeutet eine leichte Abnahme verglichen mit 2007 (51,1%).

Zum Artikel : Klick
(http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/dokumentation/medieninformationen/2009/2009-07-02.html)

Sui
02.07.2009, 14:42
Die Abnahme ist durch die Einbürgerungen bedingt.

Und es gibt schweizweit mit Sicherheit mehr als 500.

Alfred
02.07.2009, 14:45
Die Abnahme ist durch die Einbürgerungen bedingt.

Und es gibt schweizweit mit Sicherheit mehr als 500.

Das denke ich wohl auch. Schade um die vielen Opfer dieser Politik. Wann werden die Blutsäufer bei euch genug haben? Oder wird es so werden wie bei uns wo es nicht genug Tote geben kann für die Linken? Allein über 3400 Intensivtäter in Berlin sorgen schon für genug Opfer.

ganja
02.07.2009, 14:49
Das denke ich wohl auch.

Das bezweifle ich, Intensivtäter werden nicht eingebürgert...

Alfred
02.07.2009, 14:50
Das bezweifle ich, Intensivtäter werden nicht eingebürgert...

Das dachte ich auch einmal.

Offtopic :

Wieso wurde dein Thema gelöscht im Verbrechensstrang?

ganja
02.07.2009, 14:55
Das dachte ich auch einmal.

Offtopic :

Wieso wurde dein Thema gelöscht im Verbrechensstrang?

Soviel ich weiss zumindest.
Hier sind z.B die Anforderungen für eine Zürcher Gemeinde. Ich denke nicht,
dass da ein Intensivtäter eingebürgert werden würde.
http://www.mettmenstetten.ch/dl.php/de/20020924091130/Einbrgerungen_Handbuch_30.01.2009.pdf
Da gibts aber natürlich wieder kantonale Unterschiede...

Off:
Ich hab den Link vergessen und WTF war so verdammt schnell, nach ner Minute war der Thread weg ;)
Egal, jetzt isser ja beim Sammelstrang...

Sui
02.07.2009, 15:14
Soviel ich weiss zumindest.
Hier sind z.B die Anforderungen für eine Zürcher Gemeinde. Ich denke nicht,
dass da ein Intensivtäter eingebürgert werden würde.
http://www.mettmenstetten.ch/dl.php/de/20020924091130/Einbrgerungen_Handbuch_30.01.2009.pdf
Da gibts aber natürlich wieder kantonale Unterschiede...

Off:
Ich hab den Link vergessen und WTF war so verdammt schnell, nach ner Minute war der Thread weg ;)
Egal, jetzt isser ja beim Sammelstrang...

Aber was ist, wenn sie unter 16 sind und die Eltern, den Antrag stellen?

Off topic:

Und wo ist dein Strang?

Alfred
02.07.2009, 15:21
Aber was ist, wenn sie unter 16 sind und die Eltern, den Antrag stellen?

Off topic:

Und wo ist dein Strang?

Hier ist das Thema :

Klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2965927&postcount=1880)

Ich denke das auch in der Schweiz Intensivtäter eingebürgert werden. Eventuell nicht so einfach wie bei uns, aber es passiert schon.

Alfred
02.07.2009, 15:23
Soviel ich weiss zumindest.
Hier sind z.B die Anforderungen für eine Zürcher Gemeinde. Ich denke nicht,
dass da ein Intensivtäter eingebürgert werden würde.
http://www.mettmenstetten.ch/dl.php/de/20020924091130/Einbrgerungen_Handbuch_30.01.2009.pdf
Da gibts aber natürlich wieder kantonale Unterschiede...

Off:
Ich hab den Link vergessen und WTF war so verdammt schnell, nach ner Minute war der Thread weg ;)
Egal, jetzt isser ja beim Sammelstrang...

Nunja, man wird sehen wie dies Gemisch in der Schweiz funktionieren wird. Bisher ist die Schweizer Migrationspolitik genauso ein Fiasko wie die Deutsche.

Sui
02.07.2009, 15:27
Es steht im von Alfred geposteten Artikel über die Intensivtäter drin:


Oftmals wurden die Banden in der Umfrage als ethnisch gemischt beschrieben, praktisch immer aber mit Migrationshintergrund. Die meistgenannten Ethnien stammen vom Balkan und aus der Türkei. Die Korps aus der französischsprachigen Schweiz erwähnten zudem auch nordafrikanische Länder und vereinzelt andere Länder Afrikas.

Quelle: 20min (siehe oben Ausgangslink)

Also sind sie eingebürgert worden. Womit sich die Frage erledigt hat.

Vermutlich sind sie erst richtig auffällig nach der Einbürgerung geworden, vorher waren sie ggf. noch nicht strafbar, da unter 14 Jahren.

Sui
02.07.2009, 15:30
Nunja, man wird sehen wie dies Gemisch in der Schweiz funktionieren wird. Bisher ist die Schweizer Migrationspolitik genauso ein Fiasko wie die Deutsche.


Im Gegenteil, hier ist man oft noch lascher.

ganja
02.07.2009, 15:31
Aber was ist, wenn sie unter 16 sind und die Eltern, den Antrag stellen?

Soviel ich weiss gibts einen Strafregistereintrag ab 15.
Wie das dann mit der Einbürgerung bei unter 15-Jährigen aussieht, weiss ich nicht...



Nunja, man wird sehen wie dies Gemisch in der Schweiz funktionieren wird. Bisher ist die Schweizer Migrationspolitik genauso ein Fiasko wie die Deutsche.

Schweizer Föderalismus halt... Soviel ich weiss will man das aber vereinheitlichen.
Wie's in Deutschland aussieht weiss ich nicht, es soll aber ziemlich schwierig sein, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Hab mal eine Doku von nem deutschen Ehepaar gesehen, welches schon über 30 Jahre in der Schweiz wohnt und auch nach dem 3. (oder 4. ?) Versuch die Staatsbürgerschaft immernoch nicht erhalten hat.

Sui
02.07.2009, 15:39
Soviel ich weiss gibts einen Strafregistereintrag ab 15.
Wie das dann mit der Einbürgerung bei unter 15-Jährigen aussieht, weiss ich nicht...

Schweizer Föderalismus halt... Soviel ich weiss will man das aber vereinheitlichen.
Wie's in Deutschland aussieht weiss ich nicht, es soll aber ziemlich schwierig sein, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Hab mal eine Doku von nem deutschen Ehepaar gesehen, welches schon über 30 Jahre in der Schweiz wohnt und auch nach dem 3. (oder 4. ?) Versuch die Staatsbürgerschaft immernoch nicht erhalten hat.

Nein, leider nicht. Hört sich aber verfassungswidrig an.

Soviel ich weiss, werden die mit den Eltern mit eingebürgert. Bei Kindern zählen die Jahre ausserdem doppelt. Also, wenn du einen Ausländer einbürgerst, der einen guten Leumund hat und seine Kinder mit und die werden dann kriminell.

Ich denke, es hängt wohl vom Kanton und der Gemeinde ab.

ganja
02.07.2009, 15:43
Ich denke, es hängt wohl vom Kanton und der Gemeinde ab.

Ja so isses. Sollte man mal vereinheitlichen...

Sui
02.07.2009, 15:45
Ja so isses. Sollte man mal vereinheitlichen...

Dass braucht mindestens 20 Abstimmungen. :rolleyes:

Black Jack
02.07.2009, 18:45
Zum wiederholten Mal spreche ich mich dafür aus, den Tatbestand des Strassenterrors einzuführen. Wer wiederholt Gewaltdelikte in der Öffentlichkeit verübt (und dass noch in Gruppen) terrorisiert die Gesellschaft. Schnelle Verfahren und Haftstrafen ohne Bewährung, Einzelhaft. Und wer die Gesellschaft, in der er lebt, grundlos terrorisiert, hat das Recht auf die Zugehörigkeit zu dieser verwirkt. Sprich, bei besonders schweren Fällen Entzug der Staatsbürgerschaft. Bei Ausländer Ausweisung.

Alfred
02.07.2009, 18:52
Zum wiederholten Mal spreche ich mich dafür aus, den Tatbestand des Strassenterrors einzuführen. Wer wiederholt Gewaltdelikte in der Öffentlichkeit verübt (und dass noch in Gruppen) terrorisiert die Gesellschaft. Schnelle Verfahren und Haftstrafen ohne Bewährung, Einzelhaft. Und wer die Gesellschaft, in der er lebt, grundlos terrorisiert, hat das Recht auf die Zugehörigkeit zu dieser verwirkt. Sprich, bei besonders schweren Fällen Entzug der Staatsbürgerschaft. Bei Ausländer Ausweisung.

Das wäre ein Anfang. Für Deutschland würde ich mir auch Wünschen das alle Intensivtäter für ihre Taten büßen müssten. Also auch diejenigen die bereits für 150-200 Straftaten zu Bewährung verurteilt worden sind. Auge um Auge.

Gabriel
02.07.2009, 19:29
Also auch diejenigen die bereits für 150-200 Straftaten zu Bewährung verurteilt worden sind.
Gibt's nicht.


Auge um Auge.
Funktioniert nicht.

:)

Alfred
02.07.2009, 19:37
Gibt's nicht.

Funktioniert nicht.

:)

In Winsen gab es das. Der Rest funktioniert, man muss nur den Willen haben in der Führung.

Gabriel
02.07.2009, 19:41
In Winsen gab es das.
Unglaublich, und das meine ich im ursprünglichsten Sinne.


Der Rest funktioniert
Wenn Person A die Großmutter von Person B umbringt, was passiert dann, wendet man hammurabische Logik an? Richtig!

;)

Alfred
02.07.2009, 19:47
Unglaublich, und das meine ich im ursprünglichsten Sinne.

Wenn Person A die Großmutter von Person B umbringt, was passiert dann, wendet man hammurabische Logik an? Richtig!

;)

Also lässt man die Täter besser in Ruhe? Verhöhnt man die Deutschen Opfer weiter wie bisher? Ich sehe es anders. Meinetwegen könnte man alle Intensivtäter....

Gabriel
02.07.2009, 19:51
Also lässt man die Täter besser in Ruhe? Verhöhnt man die Deutschen Opfer weiter wie bisher? Ich sehe es anders.
Das fordere ich ja gar nicht. Um dieser Problematik beizukommen, braucht es jedoch kein neues Gesetz. Eine konsequentere Ausschöpfung der Möglichkeiten des bestehenden Rechtssystems würde bereits reichen.


Meinetwegen könnte man alle Intensivtäter....
Drakonismus lehne ich zutiefst ab.

Sui
02.07.2009, 19:56
Sprich, bei besonders schweren Fällen Entzug der Staatsbürgerschaft. Bei Ausländer Ausweisung.


Korrekt. Und ansonsten würde ich sie auf eine Gefängnisinsel karren wie in "Papillion". Auf jeden Fall weit weg von der Gesellschaft.

Das hat vermutlich auch noch eine abschreckende Wirkung. Welchen Dialog soll man den mit diesen Menschen noch führen? Die verstehen doch nur die Sprache der Gewalt.

Ich meine solche Menschen, die sich besaufen und bekiffen und dann als Gang unschuldige Menschen fast zu Tode prügeln, was soll man sonst mit denen machen?

Alfred
02.07.2009, 19:56
Das fordere ich ja gar nicht. Um dieser Problematik beizukommen, braucht es jedoch kein neues Gesetz. Eine konsequentere Ausschöpfung der Möglichkeiten des bestehenden Rechtssystems würde bereits reichen.

Drakonismus lehne ich zutiefst ab.

Und alle die einen Rieherichter hatten gehen leer aus? Du weisst doch das es schon Tausende Opfer gab deren Täter keine Strafe erhielten. Egal welche Gründe man anschob. Das ist Ungerechtigkeit.

Solche Fälle meine ich auch :

Klick (http://www.abendblatt.de/hamburg/article142134/Er-hat-doch-unseren-Sohn-getoetet.html)

Zitat :

Vor sechs Jahren wurde Kevin (18) von Micael (17) erstochen. Das Urteil - zwei Jahre auf Bewährung

Gabriel
02.07.2009, 20:01
Und alle die einen Rieherichter hatten gehen leer aus? Du weisst doch das es schon Tausende Opfer gab deren Täter keine Strafe erhielten. Egal welche Gründe man anschob. Das ist Ungerechtigkeit.


Ja - vollste Zustimmung. Aber Ungerechtigkeit unter Umgehung rechtsstaatlicher Möglichkeiten beikommen zu wollen gereicht der guten Sache nicht zum Vorteil.

Berufung wäre eine bestehende Möglichkeit, aber hier existieren sinnvollerweise Fristen.

Sui
02.07.2009, 20:04
Es geht auch darum die Gesellschaft zu schützen. Kann man bald nicht mehr ohne Sicherheitspersonal irgendwo hingehen?

Einsperren dieses Gewalttäter und zwar sofort!

Sui
02.07.2009, 20:06
Ja - vollste Zustimmung. Aber Ungerechtigkeit unter Umgehung rechtsstaatlicher Möglichkeiten beikommen zu wollen gereicht der guten Sache nicht zum Vorteil.

Berufung wäre eine bestehende Möglichkeit, aber hier existieren sinnvollerweise Fristen.

Ich habe schon mehrfach gesagt, dass solche Richter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Nur Dienstbeschwerde und Versetzungen reichen nicht aus.

Die gehören entlassen!

Alfred
02.07.2009, 20:08
Ja - vollste Zustimmung. Aber Ungerechtigkeit unter Umgehung rechtsstaatlicher Möglichkeiten beikommen zu wollen gereicht der guten Sache nicht zum Vorteil.

Berufung wäre eine bestehende Möglichkeit, aber hier existieren sinnvollerweise Fristen.

Ob es so sinnvoll ist das Mann Opfer absichtlich und Politisch gewollt die Gerechtigkeit mit teilweise absurden Begründungen verweigerte? Diese
Täter sollte man ihre Taten spüren lassen. Dafür gab es zuviele Opfer.

Alfred
02.07.2009, 20:09
Ich habe schon mehrfach gesagt, dass solche Richter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Nur Dienstbeschwerde und Versetzungen reichen nicht aus.

Die gehören entlassen!

Nein. Die Gehören vor ein Gericht das nur aus Opfern ihrer Lieblinge besteht. Diese Vergessenen Opfer sollten ein Urteil über die Richter sprechen dürfen.

Gabriel
02.07.2009, 20:16
Ich habe schon mehrfach gesagt, dass solche Richter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Nur Dienstbeschwerde und Versetzungen reichen nicht aus.

Die gehören entlassen!

Von wem gehören sie zur Verantwortung gezogen, etwa vom lynchenden Volkspöbel? Zur Verantortung gezogen wird die rechtliche Instanz immer noch durch sie selbst, denn den Rechtsstaat erhält man nicht, indem man ihn negiert! Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wohl kaum einer der hiesigen Möchtegern-Richterlyncher auch nur die Testphase in dieser äußerst schwierigen beruflichen Laufbahn bestehen würde. Die in dieser existierenden Anforderungen an Intelligenz, Fleiß und Talent sind immens.

Gesagtes soll natürlich nicht die Bedenken gegenüber solchen Urteilen entwerten.


Ob es so sinnvoll ist das Mann Opfer absichtlich und Politisch gewollt die Gerechtigkeit mit teilweise absurden Begründungen verweigerte? Diese
Täter sollte man ihre Taten spüren lassen.

Wenn es rechtsstaatlich möglich ist: ja.

Alfred
02.07.2009, 20:21
Von wem gehören sie zur Verantwortung gezogen, etwa vom lynchenden Volkspöbel? ...Schnitt...

Ja. Vom Volk.




Wenn es rechtsstaatlich möglich ist: ja.

Also ist das okay das man Menschen killt?

Sui
02.07.2009, 20:25
Von wem gehören sie zur Verantwortung gezogen, etwa vom lynchenden Volkspöbel? Zur Verantortung gezogen wird die rechtliche Instanz immer noch durch sie selbst, denn den Rechtsstaat erhält man nicht, indem man ihn negiert! Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wohl kaum einer der hiesigen Möchtegern-Richterlyncher auch nur die Testphase in dieser äußerst schwierigen beruflichen Laufbahn bestehen würde. Die in dieser existierenden Anforderungen an Intelligenz, Fleiß und Talent sind immens.

Das glaubst du doch nicht etwa selbst was du da behauptest, oder?Und ich gehe mal aus, da meinst dies für Deutschland?

In den 90igern sind jede Menge Richter eingestellt worden, die gar keine besonders guten Examia abgeliefert hatten, weil man eben halt welche brauchte!
In NRW hat gerne ganz junge Richter/innen eingestellt, so mit 26 Jahren, und zwar Menschen, die gar keine Lebenserfahrung hatten. Nach 2. Staatsexamina wird man in Deutschland Richter. Und diese sind oft von Umständen abhängig, über die ich hier nicht näher eingehen will.

In anderen Ländern müssen Richter mindestens sieben Jahre oder länger als Rechtsanwälte gearbeitet werden, in anderen Ländern werden Richter vom Volk gewählt, dort ist dies ein politisches Amt und und und.

Und wie sieht die Testphase aus als Richter auf Probe? Da wird doch niemals eine(r) endgültig nicht aufgenommen, der/die kann sich doch noch so dümmlich anstellen.

Und was die Verantwortung angeht, kein Richter hakt dem anderen Richter ein Auge aus. Dass ist wie bei den Ärzten.

Nein, es benötigt eine unabhängige Instanz, die dies beurteilt.

Gabriel
02.07.2009, 20:27
Ja. Vom Volk.
Unter Berücksichtigung von dem sich mir bietenden spärlichen Interpretatiosspielraum dieser Aussage darf ich davon ausgehen, dass der von dir vorgeschlagene Weg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verfassungskonform ist, und die Überwindung des Rechtsstaates ungeachtet einer nicht bestehenden Mehrheit oder letztendlich fehlenden Gewissheit um eine Mehrheit mittels eines Putsches die einzige Alternative für dich darstellt?

Zum Rest:

Ich sage...


Wenn es rechtsstaatlich möglich ist: ja.
Du sagst....


Also ist das okay das man Menschen killt?
Bestechende Logik!

:D

Sui
02.07.2009, 20:29
Möchte noch hinzufügen, dass wenn sie anders entscheiden, diese Richter bedroht werden.

Wie oft sind Gerichtsvollzieher oder Richter Opfer von Attacken geworden? Schreibt nur keiner drüber und die Betroffenen schweigen.

Wenn der so jemanden lebenslänglich verurteilt, hat er auch lebenslänglich die Sippe von den am Hals!

Gabriel
02.07.2009, 20:32
Und diese sind oft von Umständen abhängig, über die ich hier nicht näher eingehen will.
Das wäre der Sacher aber durchaus dienlich.


Nein, es benötigt eine unabhängige Instanz, die dies beurteilt.
Die sich wie gestaltet?

Sui
02.07.2009, 20:32
Unter Berücksichtigung von dem sich mir bietenden spärlichen Interpretatiosspielraum dieser Aussage darf ich davon ausgehen, dass der von dir vorgeschlagene Weg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verfassungskonform ist, und die Überwindung des Rechtsstaates ungeachtet einer nicht bestehenden Mehrheit oder letztendlich fehlenden Gewissheit um eine Mehrheit mittels eines Putsches die einzige Alternative für dich darstellt?

Verfassungskonform?

Was bitte ist noch verfassungskonform in der BRD?

Der Solidaritätsbeitrag? *hüstel*
Vertrauenschutz? Bei Hartz4, Unterhaltsrecht etc. *hüstel, hüstel*

Bei der Wiedervereinigung? Soviel hüseln kann ich gar nicht mehr.

Alfred
02.07.2009, 20:35
Unter Berücksichtigung von dem sich mir bietenden spärlichen Interpretatiosspielraum dieser Aussage darf ich davon ausgehen, dass der von dir vorgeschlagene Weg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verfassungskonform ist, und die Überwindung des Rechtsstaates ungeachtet einer nicht bestehenden Mehrheit oder letztendlich fehlenden Gewissheit um eine Mehrheit mittels eines Putsches die einzige Alternative für dich darstellt?

Zum Rest:

Ich sage...

Du sagst....

Bestechende Logik!

:D

Nein. Es waren die Richter die diesen Eindruck hinterliessen. Wenn es für Mord kein Gefängniss mehr gibt. Wie hier : Klick (http://www.abendblatt.de/hamburg/article142134/Er-hat-doch-unseren-Sohn-getoetet.html)

Es sind die Richter die diesen Eindruck hinterliessen wenn es für das Totreten einen Menschen keine Sichtbaren Haftgründe gibt. Wie hier : Klick (http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/7534512/artid/10170973)

Oder wenn das Schächten eines Menschen kein Grund für Haft ist.
So wie hier : Klick (http://www.welt.de/hamburg/article2071007/Brutalen_Kiez_Taetern_bleibt_das_Gefaengnis_erspar t.html)

Also ist meine Logik wohl nicht so schlecht. Dein gelobter Rechtsstaat lässt mit purer Absicht Bestien auf die Menschen los. So sieht es aus.

Sui
02.07.2009, 20:36
Das wäre der Sacher aber durchaus dienlich.

Beispiel, der Klüngel in Köln. Geht es dort wirklich um Qualifikationen, wie jemand in sein Amt kommt? Und wie gilt dies für den Rest der Republik?


Die sich wie gestaltet?

Juristen, die nicht verbeamtet sind. Eine Art unabhängige Aufsichtsbehörde.
Und diese könnte vom Volk gewählt werden. Oder von verschiedenen Interessengruppen.

Black Jack
02.07.2009, 22:35
Auge um Auge. Das würde ich nicht unterschreiben. Mir geht es nicht um Bestrafung der Bestrafung willen. Es geht darum Grenzen aufzuzeigen und in die Schranken zu weisen. Eine Strafe muss Sinn machen. Und aus psychologischer Sicht hat nur das Opfer ein Recht auf Rache.

Alfred
03.07.2009, 08:19
Das würde ich nicht unterschreiben. Mir geht es nicht um Bestrafung der Bestrafung willen. Es geht darum Grenzen aufzuzeigen und in die Schranken zu weisen. Eine Strafe muss Sinn machen. Und aus psychologischer Sicht hat nur das Opfer ein Recht auf Rache.

Und gerade in Deutschland haben Opfer keine Rechte. Wir haben einen Täterschutz.

Badener3000
03.07.2009, 11:20
Die Abnahme ist durch die Einbürgerungen bedingt.

Und es gibt schweizweit mit Sicherheit mehr als 500.



Allein in und um den Zürcher Hauptbahnhof werden es wohl 500 zwielichte Typen sein....

Sui
03.07.2009, 13:29
Allein in und um den Zürcher Hauptbahnhof werden es wohl 500 zwielichte Typen sein....

Nicht nur in Zürich, Winterthur, St. Gallen, Luzern etc.

Black Jack
03.07.2009, 16:40
Und gerade in Deutschland haben Opfer keine Rechte. Wir haben einen Täterschutz.

Das stimmt. Woran das liegt? Daran, dass die Tätigkeit eines Polzeibeamten, eines Richters oder eines Politikers vom Profil her dem Täterprofil entspricht. Alle machen sie auf dicke Hose. Chauvinismus, Männlichkeitskult, Waffenkult, Geltungssucht, Machtgier, dass sind alles Eigenschaften, die viele Kriminelle teilen. Da ist es nicht verwunderlich, dass das System sich mit diesen solidarisch zeigt. Opfer verursachen nur Unbehagen, hat man doch für alle Erscheinungen der menschlichen Schwäche nur Verachtung übrig; oder selbst einige Wasserleichen (Opfer) im Kielwasser der eigenen Kariere schwimmen.

Grotzenbauer
06.07.2009, 15:55
Leichen im Keller!

Im CH-Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit wurden den Stimmbürgern die Länder Osteuropas von Bund und Wirtschaft einhellig als interessante, attraktive Wachstumsmärkte propagiert. Das interessante, attraktive Wachstum an der Osterweiterung ist die Importierte Kriminalität. Die Gesellschaft verludert! Linke Lügenbarone zu Bern haben das zu verantworten!...germane

Sui
06.07.2009, 16:04
Leichen im Keller!

Im CH-Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit wurden den Stimmbürgern die Länder Osteuropas von Bund und Wirtschaft einhellig als interessante, attraktive Wachstumsmärkte propagiert. Das interessante, attraktive Wachstum an der Osterweiterung ist die Importierte Kriminalität. Die Gesellschaft verludert! Linke Lügenbarone zu Bern haben das zu verantworten!...germane

Blödsinn. Jeder Schweizer Bürger kann sich im Internet informieren. Und wenn man es dann nicht tut und den Lügen der Politiker glaubt, selbst schuld!

Leider müssen auch die anderen unter dieser Dummheit leiden.

Welcher Fachkräften hätten denn aus Bulgarien und Rumänien kommen sollen?

Ausserdem gibt es ohnehin eine riesige Anzahl an NichtEU Einwandern. Bis 2004 war es ja viel schwieriger eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Türken, Jugoslawen, Thais, Philipina, alle durch Heirat hier!

ganja
06.07.2009, 16:05
Leichen im Keller!

Im CH-Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit wurden den Stimmbürgern die Länder Osteuropas von Bund und Wirtschaft einhellig als interessante, attraktive Wachstumsmärkte propagiert. Das interessante, attraktive Wachstum an der Osterweiterung ist die Importierte Kriminalität. Die Gesellschaft verludert! Linke Lügenbarone zu Bern haben das zu verantworten!...germane

Hast du die Quelle im Eingangsbeitrag nicht gelesen oder nicht verstanden?

Grotzenbauer
08.07.2009, 11:50
Hast du die Quelle im Eingangsbeitrag nicht gelesen oder nicht verstanden?
_________
Die Erinnerung ist hellwach. Guten Tag!?(