PDA

Vollständige Version anzeigen : Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.



Alfred
04.08.2009, 07:41
Auch in der Schweiz treibt der Gutmenschenwahnsinn seine Blüten. Hier in diesem Fall wird aus einem Täter auf einmal ein Opfer.

Zitat :

Eine Wildwestszene spielte sich vor einem Jahr nach Mitternacht in einem ZVB-Bus an der Bushaltestelle Landis + Gyr in Zug ab: Ein damals 21-jähriger, kräftig gebauter Asylbewerber aus dem Irak stieg in den Bus und versetzte einem zuvorderst sitzenden Nigerianer grundlos einen heftigen Schlag ins Gesicht. Der Schwarzafrikaner zog sein Sackmesser und ging auf den Iraker los. Mindestens dreimal stiess er mit der grossen Klinge auf das Opfer ein.

Und :

Das Strafgericht folgte den Anträgen des Staatsanwalts und verurteilte den Beschuldigten, der auch während der Verhandlung Fussfesseln tragen musste, zu drei Jahren Freiheitsstrafe (abzüglich 139 Tage Haft) – davon muss er 18 Monate absitzen, was das Maximum ist.

Zum Artikel : Klick (http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/zug/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=319335)

Interessant sind auch die Herkunftsländer der Tatbeteiligten. Hierbei musste ich an das Märchen von der Drittstaaten Regelung denken. Ich wusste nicht das es zwischen diesen Ländern und der Schweiz keine sicheren Staaten mehr gibt.

Atheist
04.08.2009, 13:19
Auch in der Schweiz treibt der Gutmenschenwahnsinn seine Blüten. Hier in diesem Fall wird aus einem Täter auf einmal ein Opfer.

Zitat :

Eine Wildwestszene spielte sich vor einem Jahr nach Mitternacht in einem ZVB-Bus an der Bushaltestelle Landis + Gyr in Zug ab: Ein damals 21-jähriger, kräftig gebauter Asylbewerber aus dem Irak stieg in den Bus und versetzte einem zuvorderst sitzenden Nigerianer grundlos einen heftigen Schlag ins Gesicht. Der Schwarzafrikaner zog sein Sackmesser und ging auf den Iraker los. Mindestens dreimal stiess er mit der grossen Klinge auf das Opfer ein.

Und :

Das Strafgericht folgte den Anträgen des Staatsanwalts und verurteilte den Beschuldigten, der auch während der Verhandlung Fussfesseln tragen musste, zu drei Jahren Freiheitsstrafe (abzüglich 139 Tage Haft) – davon muss er 18 Monate absitzen, was das Maximum ist.

Zum Artikel : Klick (http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/zug/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=319335)

Interessant sind auch die Herkunftsländer der Tatbeteiligten. Hierbei musste ich an das Märchen von der Drittstaaten Regelung denken. Ich wusste nicht das es zwischen diesen Ländern und der Schweiz keine sicheren Staaten mehr gibt.

3x mit einem Messer auf einen einzustechen ist, auch nach einem Schlag ins Gesicht wahrlich keine Notwehr.

EinDachs
04.08.2009, 13:41
Einfach mal nachschlagen, wie das Gesetz Notwehr definiert. Mit dem Messer mehrmals zustechen wird da wohl auch in der Schweiz nicht darunter fallen.

Paul Felz
04.08.2009, 13:43
Die Lösung ist doch naheliegend: beide in einen Raum und Tür zu. Schlüssel wegwerfen.

Doc Gyneco
04.08.2009, 13:51
Auch in der Schweiz treibt der Gutmenschenwahnsinn seine Blüten. Hier in diesem Fall wird aus einem Täter auf einmal ein Opfer.

Zitat :

Eine Wildwestszene spielte sich vor einem Jahr nach Mitternacht in einem ZVB-Bus an der Bushaltestelle Landis + Gyr in Zug ab: Ein damals 21-jähriger, kräftig gebauter Asylbewerber aus dem Irak stieg in den Bus und versetzte einem zuvorderst sitzenden Nigerianer grundlos einen heftigen Schlag ins Gesicht. Der Schwarzafrikaner zog sein Sackmesser und ging auf den Iraker los. Mindestens dreimal stiess er mit der grossen Klinge auf das Opfer ein.

Und :

Das Strafgericht folgte den Anträgen des Staatsanwalts und verurteilte den Beschuldigten, der auch während der Verhandlung Fussfesseln tragen musste, zu drei Jahren Freiheitsstrafe (abzüglich 139 Tage Haft) – davon muss er 18 Monate absitzen, was das Maximum ist.

Zum Artikel : Klick (http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/zug/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=319335)

Interessant sind auch die Herkunftsländer der Tatbeteiligten. Hierbei musste ich an das Märchen von der Drittstaaten Regelung denken. Ich wusste nicht das es zwischen diesen Ländern und der Schweiz keine sicheren Staaten mehr gibt.

Zum Thema Notwehr !

StGB Schweiz :

Art. 15

Rechtfertigende Notwehr

Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.

Art. 16

Entschuldbare Notwehr

1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.

2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.

Art. 17

Rechtfertigender Notstand

Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.

Art. 18

Entschuldbarer Notstand

1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich oder eine andere Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.

2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.

Quelle ! (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/index1.html)

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Badener3000
04.08.2009, 15:49
Typisch Schweiz.

Das Cliente in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Ansammlung von degeneriertem Biomüll aus aller Welt.

Cinnamon
04.08.2009, 15:53
Das Urteil ist berechtigt, das war wahrlich keine Notwehr mehr.

ganja
04.08.2009, 16:14
Typisch Schweiz.

Das Cliente in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Ansammlung von degeneriertem Biomüll aus aller Welt.

Selber Biomüll...


Naja, 3 Mal zustechen ist meiner Meinung nach nicht Notwehr, das war min. 2 mal zuviel ;)

Paul Felz
04.08.2009, 16:15
Selber Biomüll...


Naja, 3 Mal zustechen ist meiner Meinung nach nicht Notwehr, das war min. 2 mal zuviel ;)

Vielleicht hat er ja die beiden ersten Male nicht richtig getroffen? ;)

Ach ja, in Deutschland galt mal: "Angst, Schrecken und Verwirrung". Scheint aber nicht mehr zu gelten.

FranzKonz
04.08.2009, 16:17
Selber Biomüll...


Naja, 3 Mal zustechen ist meiner Meinung nach nicht Notwehr, das war min. 2 mal zuviel ;)

Kommt auf die Umstände an. Wenn der Angestochene immer wieder die Faust hebt?

ganja
04.08.2009, 16:20
Vielleicht hat er ja die beiden ersten Male nicht richtig getroffen? ;)


Das nehme ich jetzt mal nicht an. :)
Naja, ich hab mich auch schon gefrag wo Notwehr beginnt und wo sie aufhört.

Wenn ich z.B grundlos attackiert werde und ich dem Angreifer eine Glasflasche über den Kopf ziehen würde: Notwehr oder übertrieben?

Naja, ich möchte kein Richter sein...

ganja
04.08.2009, 16:24
Kommt auf die Umstände an. Wenn der Angestochene immer wieder die Faust hebt?

Abstand halten... Ich glaub nicht dass er mit nem Messer im Bauch noch aufstehen kann.

Mr Capone-E
04.08.2009, 16:28
Dem Opfer wurde eine Genugtuung von 2000 Franken zugesprochen.

Seit wann bekommt derjenige der eine Schlägerei anfängt irgendwelche Kompensation?

Zu den Messerstichen muss man ganz klar sagen, man ist nicht bei einem Stich außer Gefecht, u.U. merkt man es nicht mal. Deshalb können 3 Stiche sehr wohl notwendig sein.

GG146
04.08.2009, 16:40
Seit wann bekommt derjenige der eine Schlägerei anfängt irgendwelche Kompensation?

Zu den Messerstichen muss man ganz klar sagen, man ist nicht bei einem Stich außer Gefecht, u.U. merkt man es nicht mal. Deshalb können 3 Stiche sehr wohl notwendig sein.

Das können Staatsanwälte und Richter aber nur wissen, wenn sie selbst einschlägige Erfahrungen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen haben. Diese Qualifikation erfordert allerdings kein Gesetz, in keinem Land. Entsprechend gibt es überall Probleme mit einer klaren Linie hinsichtlich der Grenzen des Notwehrrechts. Und damit verbunden natürlich auch mit dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", den beschädigt die Justiz, wenn sie drohenden Gewaltspiralen durch ein restriktiv gehandhabtes Notwehrrecht begegnen wollen. Darum geht es nämlich, die Profiteure sind ausgerechnet die am wenigsten schutzwürdigen Menschen überhaupt, nämlich gewalttätige kriminelle Aggressoren.

Landogar
04.08.2009, 19:31
3x mit einem Messer auf einen einzustechen ist, auch nach einem Schlag ins Gesicht wahrlich keine Notwehr.

Und damit ist schon alles gesagt.

GG146
04.08.2009, 21:49
Und damit ist schon alles gesagt.

Mitnichten