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Vollständige Version anzeigen : Betrachtungen zum Artikel 146 GG



Gehirnnutzer
04.02.2010, 12:19
Nun hier geht es nicht darum ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, denn all die Diskussionen, die hier deswegen geführt wurden, enthalten meist einen Denkfehler.
Sie drehen sich nicht um die bereits genannte Frage, sondern rein um die Legitimation einer Verfassung. Das ist zu Beantwortung der Frage irrelevant.

Definition Verfassung:
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten.

Damit ist die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, mit ja beantwortet.

Darum kann es mit dem eigentlichen Thema weiter gehen, nämlich dem Artikel 146 GG und der brennenden Frage erhält er die rechtlich verbindlich zwingende Verpflichtung zu einer neuen Verfassung.

Artikel 146 vom 24.05.1949

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Artikel 146 jetziger Stand

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist..

Jedem wird auffallen, das ich die Änderung von 1990 nicht gesondert hervorgehoben habe. Nun diese Änderung ist für die alleinige Betrachtung des Artikel irrelevant, denn sie ändert nicht seine Kernaussage.
Seine Kernaussage betrifft nur die Gültigkeitsdauer des GG und die Bedingung, die eine Verfassung, die das GG ersetzt, erfüllen muss.

Der Text des Artikels enthält weder das Wort Verpflichtung, noch eine Formulierung, die eine klare rechtlich verbindliche Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ausdrückt. Aus ihm alleine ergibt sich also keine Verpflichtung.
Müssen wir also anderweitig nach einer Verpflichtung suchen.

Manche sagen, allein aus seiner Existenz ergibt sich eine rechtlich verbindliche Verpflichtung.
Viele sagen, das keine andere Verfassung ein solchen Passus enthält und sich deswegen eine rechtlich verbindliche Verpflichtung aus der Existenz ergibt.
Nun es gibt keine festgeschriebenen Vorschriften darüber, was eine Verfassung enthalten muss oder nicht, außer dem, was durch die Aufgabe, die sie erfüllen soll, bedingt ist.
Man könnte die Existenz des Artikels 146 GG als Verpflichtung auslegen, muss man aber nicht, da man den Artikel 146 GG z.b. mit den Artikel 138 und 139 über die Revision der Schweizerverfassung gleichsetzen könnte.
Das beruht auf der Rechtslehre, das sich ein Volk als Souverän jederzeit eine neue Verfassung geben kann. Nach diesem Grundsatz, ist keine Verpflichtung notwendig.

Kommen wir nun zu einem Teil aus dem sich durchaus eine Art von Verpflichtung ableiten lässt, nämlich aus der ursprünglichen Präambel, jedoch ist diese Verpflichtung nicht rechtlich verbindlich.

Präambel von 1949

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Ich habe den bedeutenden Teil hervorgehoben. Aus dem Teil ergibt sich, das die Väter des GGes das GG als Übergangsregelung erdacht haben. Nun das sieht doch noch Verpflichtung aus. Es ist aber keine rechtlich bindende Verpflichtung, da eine Präambel kein eigentlicher Bestandteil des ihr nachfolgenden Werkes ist, sondern nur ein Vorwort und ein Einleitung dazu, das zumeist die Wünsche der Verfasser enthält. Sie hat grundsätzlich keine rechtlich bindende Wirkung.
Zu dem fällt sie nicht unter Artikel 79 Abs. 3 GG ist und war jederzeit veränderbar.

Warum die Väter des GG keine klare rechtlich bindende Verpflichtung ins Grundgesetz geschrieben haben, sondern dies der Auslegung nachfolgende Generationen überlassen haben, kann ich nicht beantworten.

Da wie uns jetzt aber jederzeit eine neue Verfassung geben können, es müssen nur ausreichend Menschen von der Notwendigkeit überzeugt werden, ist die Verpflichtungsfrage im Grunde genommen irrelevant.

Trotz der Möglichkeit uns jederzeit eine neue Verfassung zu geben und der fehlenden rechtlich bindenden Verpflichtung zu einer Verfassung ist der Artikel 146 nicht bedeutungslos. Jeder Versuch eine andere Verfassung als das GG zu etablieren, die nicht die Zustimmung des deutschen Volkes, bedingt das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4.

Da es keine rechtlich bindende Verpflichtung gibt, bedeutet dies, das wir darüber diskutieren sollten

was für und gegen das GG spricht, bzw. für und gegen eine neue Verfassung.

dZUG
04.02.2010, 12:25
Es stellt sich mittlerweile nicht nur die Frage obs Grundgesetz gilt, sondern ob überhaupt noch ein Gesetz gilt :D
Stichwort: 1. und 2. Bereinigungsgesetz von 1996 und 1997. Dort ist ein copyright der Vereinigten Staaten drin (Aliierte Hohe Komision).
Von dem her hat es sich erübrigt ob Deutschland eine Verfassung hat, da nicht suverän :D

Gehirnnutzer
04.02.2010, 13:06
Es stellt sich mittlerweile nicht nur die Frage obs Grundgesetz gilt, sondern ob überhaupt noch ein Gesetz gilt :D
Stichwort: 1. und 2. Bereinigungsgesetz von 1996 und 1997. Dort ist ein copyright der Vereinigten Staaten drin (Aliierte Hohe Komision).
Von dem her hat es sich erübrigt ob Deutschland eine Verfassung hat, da nicht suverän :D

Was für ein Bereinigungsgesetz meinst du genau, mein lieber Dzug?

In den Jahren 1996 und 1997 gab es etliche Bereinigungsgesetze sowohl auf Landesrecht als auch auf Bundesrecht.
Da du die Alleierte Hohe Kommission erwähnst, die ja 1955 aufgelöst wurde muss sich um Gesetze handeln, die ehemaliges Besatungsrecht und damit den Überleitungsvertrag zum Inhalt haben. Bereinigungsgesetze betreffenden Inhalts habe ich nicht gefunden.

Ich bin sicher du wirst diese Gesetze belegen können.

Oder ist es mal wieder so, das eine Behauptung in den Raum geworfen wurde und es tunlichst vermieden wird eine Verifizerungsmöglichkeit zu geben, da man Angst hat, das sich die Behauptungs mal wieder als falsch herausstellt und nur wieder ein Beweis ist, das der Behauptende von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nichts versteht.

dZUG
04.02.2010, 13:35
So ein Mist ich meinte die Bereinigungsgesetze von 2006 und 2007.

http://www.buzer.de/gesetz/7965/ (sofort in die Favoriten :D sehr wichtig :D )


Artikel 79 Bekanntmachungserlaubnis

1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 79

Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut des NATO-Truppen-Schutzgesetzes, der Handelsregisterverordnung und des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 80 Abs. 1 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152545.htm

Warum sollte in einem Bundesgesetzblatt ein Urheberrecht sein :))



Eingangsformel
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts
Artikel 5 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 6 Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlass einiger Gesetze
Artikel 7 (aufgehoben)
Artikel 8 Aufhebung der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen
Artikel 9 Aufhebung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade
Artikel 10 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade
Artikel 11 Aufhebung des Gesetzes über die Presse
Artikel 12 Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten
Artikel 13 Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten
Artikel 14 Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten
Artikel 15 Aufhebung der Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung
Artikel 16 Aufhebung der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten
Artikel 17 Aufhebung formellen Hinterlegungsrechts
Artikel 18 Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden
Artikel 19 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 20 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 21 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 22 Auflösung des Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 23 Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes
Artikel 24 Aufhebung des Gesetzes über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem
Artikel 25 Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht
Artikel 26 Aufhebung des Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen
Artikel 27 Aufhebung des Gesetzes über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich
Artikel 28 Auflösung des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten
Artikel 29 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
Artikel 30 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 31 Auflösung des Zweiten Seerechtsänderungsgesetzes
Artikel 32 Auflösung des Seerechtsänderungsgesetzes
Artikel 33 Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
Artikel 34 Auflösung des Handelsrechtlichen Bereinigungsgesetzes
Artikel 35 Aufhebung des Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften
Artikel 36 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 37 Aufhebung von Bekanntmachungen über die Ausgabe von Banknoten
Artikel 38 Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung
Artikel 39 Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern für öffentliche Bekanntmachungen
Artikel 40 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 41 Auflösung des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken
Artikel 42 Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet
Artikel 43 Aufhebung der Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten
Artikel 44 Aufhebung von Bekanntmachungen zu § 121 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 45 Aufhebung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der Photographie
Artikel 46 Änderung des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika
Artikel 47 Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1886
Artikel 48 Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes
Artikel 49 Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
Artikel 50 Auflösung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
Artikel 51 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 52 Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen
Artikel 53 Auflösung des 2. Verjährungsgesetzes
Artikel 54 Auflösung des Dreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen
Artikel 55 Aufhebung des Gesetzes betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung
Artikel 56 Aufhebung des Gesetzes über den Schutz des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung
Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 58 Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz
Artikel 59 Aufhebung der Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung
Artikel 60 Aufhebung der Verordnung über den Ersatz von Umstellungsaufwendungen der Kreditinstitute
Artikel 61 Aufhebung des Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland
Artikel 62 Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen
Artikel 63 Aufhebung der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen vom 21. Oktober 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 503)
Artikel 64 Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht
Artikel 65 Aufhebung der Verordnung über die Veräußerung von Entschuldungsbetrieben
Artikel 66 Aufhebung der Siebenten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung
Artikel 67 Aufhebung der Achten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung
Artikel 68 Aufhebung der Neunten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung
Artikel 69 Aufhebung der Verordnung über die Beitreibung von Entschuldungsrenten
Artikel 70 Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung
Artikel 71 Aufhebung der Verordnung zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung
Artikel 72 Aufhebung der Verordnung zur Wiedereröffnung der Entschuldungsämter
Artikel 73 Aufhebung des Landesgesetzes über Entschuldungsämter und das gemeinschaftliche Beschwerdegericht im Entschuldungsverfahren
Artikel 74 Aufhebung der Zweiten Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
Artikel 75 Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsüb ertragungsverordnung
Artikel 76 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 77 Aufhebung partiellen Bundesrechts
Artikel 78 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Artikel 79 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 80 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Es stellt sich doch gar nicht mehr die Frage, ob noch etwas zu machen ist.
Versteht das jemand, im Internet kann man einiges lesen aber die "Justiz" ist im Standesrecht verschwören. Die picken sich gegenseitig kein Auge aus. ;)

GG146
04.02.2010, 14:25
Ich habe den bedeutenden Teil hervorgehoben. Aus dem Teil ergibt sich, das die Väter des GGes das GG als Übergangsregelung erdacht haben. Nun das sieht doch noch Verpflichtung aus. Es ist aber keine rechtlich bindende Verpflichtung, da eine Präambel kein eigentlicher Bestandteil des ihr nachfolgenden Werkes ist, sondern nur ein Vorwort und ein Einleitung dazu, das zumeist die Wünsche der Verfasser enthält. Sie hat grundsätzlich keine rechtlich bindende Wirkung.
Zu dem fällt sie nicht unter Artikel 79 Abs. 3 GG ist und war jederzeit veränderbar.

Die Präambel alter Fassung hat keine unmittelbare bindende Wirkung, ist aber zusammen mit den nachfolgenden verbindlichen Regelungen zu lesen, d. h. von Bedeutung für deren Auslegung. Das gilt insbesondere für den Artikel 146 GG, der ist im Kontext mit der Präambel a. F. zu lesen.

Danach sind nach der Wiedererlangung der Einheit Deutschlands in Freiheit alle Verfassungsfragen nachzuverhandeln, die das Grundgesetz auf Grund der aussenpolitischen Sachzwänge in der Zeit der Teilung und des kalten Krieges vorläufig ungeregelt gelassen hatte. Das hat m. M. n. insbesondere für die Frage direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene eine erhebliche praktische Bedeutung, die Autoren des GG haben sich m. M. n. nicht angemaßt, diese Frage endgültig von ihrer elitären Ebene - also ohne Volksreferendum zu allen Grundsatzfragen - aus zu regeln. Das geht schon aus dem Wortlaut des Artikels 20 Abs. 2 hervor (in Wahlen und Abstimmungen").

Weitere wichtige Gesichtspunkte zu der Art. 146 - Frage findet man in diesem Aufsatz hier:

http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf

Übrigens habe ich schon vor einem Jahr mit einem hiesigen Beitrag von Dir einen thread zu dem Thema auf meinem Forum eröffnet:

Artikel 146 GG (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4600382)

Da warst Du noch gar nicht dort registriert. ;)

Es wäre gut, wenn Du den heutigen Beitrag dorthin kopieren würdest, dann kopiere ich diesen hier dazu.

Gehirnnutzer
04.02.2010, 14:35
So ein Mist ich meinte die Bereinigungsgesetze von 2006 und 2007.

http://www.buzer.de/gesetz/7965/ (sofort in die Favoriten :D sehr wichtig :D )


http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152545.htm

Warum sollte in einem Bundesgesetzblatt ein Urheberrecht sein :))




Es stellt sich doch gar nicht mehr die Frage, ob noch etwas zu machen ist.
Versteht das jemand, im Internet kann man einiges lesen aber die "Justiz" ist im Standesrecht verschwören. Die picken sich gegenseitig kein Auge aus. ;)

Dzug, mit einem hast du recht, Justiz ist schwer zu verstehen und auch schwer zu lesen. Zu dem sind manche Verfahrensweisen dem Bürger nicht bekannt, deswegen kommt es zu einer leichten Verwirrung.
Ich will jetzt nicht lange Erklärungen machen über die Verkündungsverfahren von Gesetzen und Rechtsverordnungen und dabei noch auf die GGO (http://www.bmi.bund.de/cln_144/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/ggo.html) verweisen, das würde noch mehr verwirren. Ich mache es ganze kurz:

Dzug, du hast den Begriff Urheberrecht einfach falsch zueordnet, es geht nicht um ein Urheberrecht für das Bundesgesetzblatt, sondern um die Verkündung eines Gesetzes, das das Urheberrecht für amerikanische Soldaten im deutschen Rechtsraum regelt.
Jeder Staat hat seine eigenen Urheberrechtsregelungen, die sich von Staat zu Staat unterscheiden. Auf Grund des Nato-Truppenstatuts und den Zusatzabkommen gelten für Soldaten spezielle gesetzliche Regelungen, die zum einen dem Entsendestaat gesetzliche Befugnisse und Regelungen zuordnen und in gleicher Weise dem Aufnahmestaat gesetzliche Befugnisse und Regelungen zuordnen.
In manchen Bereichen gibt es Dinge, die nicht nur während der Entsendung von Bedeutung sind, sondern auch noch Auswirkungen nach Beendigung der Entsendung haben. Um in solchen Fällen Konflikte mit den jeweiligen nationalen Gesetzen aus dem Weg zu gehen, werden Gesetze erlassen, die dies Konflikte bereinigen.
Es ist sicherlich für dich verständlich, das wenn ein amerikanischer oder ein deutscher Soldat im Land des jeweilig anderen ein nach den dort gültigen Gesetzen urheberrechtlich geschütztes Werk schafft, das der Soldat verlangen kann, da dieser Schutz auch im eigenen Land gilt.

Es ist also keine von den Amerikanern befohlener Sonderegelung.

Reichsadler
04.02.2010, 14:37
Tja, wir haben noch keine Einheit Deutschlands...

dZUG
04.02.2010, 14:43
Dzug, mit einem hast du recht, Justiz ist schwer zu verstehen und auch schwer zu lesen. Zu dem sind manche Verfahrensweisen dem Bürger nicht bekannt, deswegen kommt es zu einer leichten Verwirrung.
Ich will jetzt nicht lange Erklärungen machen über die Verkündungsverfahren von Gesetzen und Rechtsverordnungen und dabei noch auf die GGO (http://www.bmi.bund.de/cln_144/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/ggo.html) verweisen, das würde noch mehr verwirren. Ich mache es ganze kurz:

Dzug, du hast den Begriff Urheberrecht einfach falsch zueordnet, es geht nicht um ein Urheberrecht für das Bundesgesetzblatt, sondern um die Verkündung eines Gesetzes, das das Urheberrecht für amerikanische Soldaten im deutschen Rechtsraum regelt.
Jeder Staat hat seine eigenen Urheberrechtsregelungen, die sich von Staat zu Staat unterscheiden. Auf Grund des Nato-Truppenstatuts und den Zusatzabkommen gelten für Soldaten spezielle gesetzliche Regelungen, die zum einen dem Entsendestaat gesetzliche Befugnisse und Regelungen zuordnen und in gleicher Weise dem Aufnahmestaat gesetzliche Befugnisse und Regelungen zuordnen.
In manchen Bereichen gibt es Dinge, die nicht nur während der Entsendung von Bedeutung sind, sondern auch noch Auswirkungen nach Beendigung der Entsendung haben. Um in solchen Fällen Konflikte mit den jeweiligen nationalen Gesetzen aus dem Weg zu gehen, werden Gesetze erlassen, die dies Konflikte bereinigen.
Es ist sicherlich für dich verständlich, das wenn ein amerikanischer oder ein deutscher Soldat im Land des jeweilig anderen ein nach den dort gültigen Gesetzen urheberrechtlich geschütztes Werk schafft, das der Soldat verlangen kann, da dieser Schutz auch im eigenen Land gilt.

Es ist also keine von den Amerikanern befohlener Sonderegelung.

heheheh :D

Also, wenn du möchtst kannst diese Seite mal anschauen :D

http://www.bund-fuer-das-recht.de/

Speziell dieses PDF

http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Infoblatt_2BMJBBG.pdf

Die gehen soweit und behaupten im Grundgesetz gelten noch 3 Artikel

Hab das mal gelesen und verstehe es auch nicht, bin aber geneigt es zu glauben :hihi:

Gehirnnutzer
04.02.2010, 14:56
Die Präambel alter Fassung hat keine unmittelbare bindende Wirkung, ist aber zusammen mit den nachfolgenden verbindlichen Regelungen zu lesen, d. h. von Bedeutung für deren Auslegung. Das gilt insbesondere für den Artikel 146 GG, der ist im Kontext mit der Präambel a. F. zu lesen.

Danach sind nach der Wiedererlangung der Einheit Deutschlands in Freiheit alle Verfassungsfragen nachzuverhandeln, die das Grundgesetz auf Grund der aussenpolitischen Sachzwänge in der Zeit der Teilung und des kalten Krieges vorläufig ungeregelt gelassen hatte. Das hat m. M. n. insbesondere für die Frage direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene eine erhebliche praktische Bedeutung, die Autoren des GG haben sich m. M. n. nicht angemaßt, diese Frage endgültig von ihrer elitären Ebene - also ohne Volksreferendum zu allen Grundsatzfragen - aus zu regeln. Das geht schon aus dem Wortlaut des Artikels 20 Abs. 2 hervor (in Wahlen und Abstimmungen).



Auf dich habe ich gewartet!:128:

Ist nur Spaß, gewartet habe ich wirklich auf dich, weil man von dir immer eine gute und sachliche Argumentation. Natürlich kann man den Kontext zwischen Artikel 146 dementsprechend auslegen und es ergibt sich daraus tatsächlich eine Verpflichtung, jedoch nicht eindeutig die Verpflichtung zu einer neuen Verfassung.

Zunächst müsste man die Frage beantworten, lassen sich die von dir aufgeführten Punkte durch Änderungen des Grundgesetzes bewerkstelligen, oder ist deswegen zwingend eine neue Verfassung notwendig.

Darüber lässt sich natürlich streiten.

Eins steht jedoch felsenfest, diese Diskussion hätte schön längst eine öffentliche Diskussion unserer Parlamentarier werden müssen, denn dazu haben sie sich eigentlich im Artikel 5 des Einigungsvertrages verpflichtet.

GG146
04.02.2010, 14:56
heheheh :D

Also, wenn du möchtst kannst diese Seite mal anschauen :D

http://www.bund-fuer-das-recht.de/

Speziell dieses PDF

http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Infoblatt_2BMJBBG.pdf

Die gehen soweit und behaupten im Grundgesetz gelten noch 3 Artikel

Hab das mal gelesen und verstehe es auch nicht, bin aber geneigt es zu glauben :hihi:

Tolle Seite:

http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Erklaerung.pdf

Wer die komplexen Verfassungs- und Völkerrechtsfragen um das Thema dieses Stranges instrumentalisiert, um territoriale Forderungen gegen Nachbarstaaten zu "legitimieren", schiesst sich aus der Diskussion selbst heraus. Das ist alles völkerrechtlich unverrückbar geregelt.

GG146
04.02.2010, 15:00
Zunächst müsste man die Frage beantworten, lassen sich die von dir aufgeführten Punkte durch Änderungen des Grundgesetzes bewerkstelligen, oder ist deswegen zwingend eine neue Verfassung notwendig.

Darüber lässt sich natürlich streiten.

Eins steht jedoch felsenfest, diese Diskussion hätte schön längst eine öffentliche Diskussion unserer Parlamentarier werden müssen, denn dazu haben sie sich eigentlich im Artikel 5 des Einigungsvertrages verpflichtet.

1. Ob eine neue Verfassung zwingend notwendig ist, kann man diskutieren. Dass nach dem Wegfall der aussenpolitischen Sachzwänge zur Zeit des kalten Krieges zumindest eine Nachlegitimierung der von den Autoren des GG offen gelassenen Fragen (noch offen: direktdemokratische Elemente auf Bundesebene) vorgesehen war, was sich aus Artikel 146 GG i. V. m. Artikel 20 Abs. 2 ("Wahlen und Abstimmungen) und der Präambel a. F. ergibt, ist für mich evident.

2. Eben diese Diskussion scheuen die deutschen Politiker bislang, weil sie die weitere Verbannung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene auf keinen Fall vor dem ganzen Volk verhandeln wollen, bevor die europäische Einigung "in trockenen Tüchern" ist. Sie befürchteten eben, dass Volksabstimmungen in Deutschland ein grosses Hindernis für die abschliessenden Schritte zur europäischen Einigung sein könnten.

Gehirnnutzer
04.02.2010, 16:15
heheheh :D

Also, wenn du möchtst kannst diese Seite mal anschauen :D

http://www.bund-fuer-das-recht.de/

Speziell dieses PDF

http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Infoblatt_2BMJBBG.pdf

Die gehen soweit und behaupten im Grundgesetz gelten noch 3 Artikel

Hab das mal gelesen und verstehe es auch nicht, bin aber geneigt es zu glauben :hihi:

Dzug, ich kenne die Seiten und auch das Infoblatt was du verlinkst, jedoch weißt ihre Betrachtung Fehler auf, weil sie die Grundsätze von Rechtskontinuität und Rechtssicherheit missachtet.
Zudem verstehen sie gewisse Aussagen von ihrer zeitlichen Aussage nicht, vom Verständnis der Abstraktheit des Rechts ganz zu schweigen.
Das ganze ist eine sehr komplexe Geschichte, die sich auf viele Bereiche erstreckt und dem Laien unverständlich ist, jedoch ist das notwendig um die Rechtsgrundsätze zu erfüllen.

nulla poena sine lege -> kein Strafe ohne Gesetz
nullum crimen sine lege -> kein Verbrechen ohne Gesetz

hast du sicherlich schon mal gehört ohne wirklich richtig zu wissen, was sie bedeuten.
Es ist aber ganz einfach:

Du begehst nur dann eine Straftat, wenn deine Tat zu dem Zeitpunkt, an dem du sie begehst, per Gesetz bedroht war. Ein nach dem Tatzeitpunkt erlassenes Gesetz, das den Tatbestand deiner Tat unter Strafe stellt, hat keine Wirkung.
Umgekehrt gilt dies auch, obwohl hier der Gesetzgeber gewisse Freiheiten hat.

Nun gibt es in anderen Rechtsbereichen Dinge, die nicht nur an einem konkreten Zeitpunkt eine Wirkung haben, sondern über längere Zeiträume, hinzukommt das diese Wirkung zwar durch ein Gesetz beschrieben ist, jedoch erst durch andere Gesetze in Kraft tritt.

Kleines Beispiel aus dem Schuldrecht, die Verjährung. Schulden können auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen enstehen, mit dem warum eine Schuld entstanden ist, hat die Verjährung nichts zu tun. Sie regelt nur, das der Schuldner nach einem gewissen Zeitraum gegenüber dem Gläubiger ein Leistungsverweigerungsrecht hat. Verjährt eine Schuld, so heißt das nicht, das die Schuld erlischt, sondern nur, das der Schuldner nicht mehr verpflichtet ist zu zahlen.

Hebt man nun das Gesetz über die Verjährung auf, hat dies keine Auswirkungen auf die Schuld selber, denn sie existiert unabhängig von der Verjährung. Für den Schuldner ist es aber von Bedeutung, denn mit der Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung erlischt sein Leistungsverweigerungsrecht und er ist wieder verpflichtet die Schulden zu zahlen.
Das ganze ist ein Nachteil des Schuldners und zum Vorteil des Gläubigers.
Das vorher bestehende Rechtsverhältnis wird total umgekrempelt.
Je nach Sichtweise ist die Aufhebung gut oder schlecht.
Wenn man jetzt die Aufhebung der Verjährung so gestalltet, das man sagt, sie hat nur Auswirkungen für Schuldverhältnisse, die nach der Aufhebung entstehen, so bleibt für bestehende verjährte Schuldverhältnisse alles beim alten und weder Gläubiger und Schuldner entstehen Vor- oder Nachteile durch die neu Regelung.

Ähnliches betrifft auch das Besatzungsrecht, wobei die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gesetzen und Regelungen weitaus komplexer ist, weil hier Schadenersatzrecht etc. berührt wird.

Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet diese ganzen Formulierungen nicht anderes, als das, wer nach Besatzungsrecht bestraft, enteigent, freigesprochen worden ist etc., für den bleibt diese Auswirkung trotz Aufhebung des Besatzungsrechtes bestehen. Für alle anderen wird das Besatzungsrecht irrelevant.

Das ganze ist etwas, was viele nicht verstehen, das sie die Sache nicht aus neutraler Position betrachten.

dZUG
04.02.2010, 16:34
Hier gibts was von Sürmeli
Dieser hat eine Menschrechtsklage gegen die BRD durchgebracht.
Deutschland ist kein Rechtsstaat :))

http://www.youtube.com/watch?v=9vcF00bDK_w
http://www.youtube.com/watch?v=ICcccGvJJak
http://www.youtube.com/watch?v=4bod4kjZcrE

GG146
04.02.2010, 16:48
Hier gibts was von Sürmeli
Dieser hat eine Menschrechtsklage gegen die BRD durchgebracht.
Deutschland ist kein Rechtsstaat :))

http://www.youtube.com/watch?v=9vcF00bDK_w
http://www.youtube.com/watch?v=ICcccGvJJak
http://www.youtube.com/watch?v=4bod4kjZcrE

Die Bundesrepublik ist eine Kapitalgesellschaft, die Justiz arbeit auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Legislative ist eine Verwaltungsgemeinschaft. So sieht das Herr Sürmeli. Die Meinungsfreiheit funktioniert eben im Geltungsbereich des GG noch und umfasst auch das Recht von Realsatirikern und Psychopathen, mit ihren Phantastereien anderen Leuten auf den Keks zu gehen.

dZUG
04.02.2010, 16:58
Moment, er ist Ausländer und konnte (ich glaube :D) in Den Haag gegen die BRD erfolgreich eine Klage durchbringen. Das europäische Gericht hat selbst festgestellt was Sürmeli sagt. Und warum soll man es ihm nicht glauben, es steht auch im Grundgesetz drin, dass die BRD ein Wirtschafts/Verwaltungseinheit ist ----> also eine Firma.
Daran hat sich mit der sogenannten Wiedervereinigung auch nichts geändert.

Deutschland als ganzes bedeutet auch den polnisch verwalteten Teil Deutschlands.

Wenn du möchtst such ich das Urteil den Menschenrechtsgerichtshof. :]

GG146
04.02.2010, 17:10
Deutschland als ganzes bedeutet auch den polnisch verwalteten Teil Deutschlands.

Wenn du möchtst such ich das Urteil den Menschenrechtsgerichtshof. :]



Alles, was die völkerrechtlichen Verträge von 1970 und 1990 zu den ehemaligen deutschen Ostgebieten in Frage stellt, ist schlichtweg grober Unfug. Die wären sogar gültig, wenn in Deutschland tatsächlich so eine Art von Notverwaltung bzw. von den Deutschen geduldeter zivilrechtsartiger Pseudoregierung herrschte. Der Unfug hätte also nicht mal dann die gewünschten Rechtsfolgen, wenn man ihn einigermaßen schlüssig begründen könnte. Das geht natürlich auch nicht, in dem genannten Urteil wird todsicher nicht drinstehen, was diese Herrschaften da rauslesen.

Gehirnnutzer
04.02.2010, 17:10
Hier gibts was von Sürmeli
Dieser hat eine Menschrechtsklage gegen die BRD durchgebracht.
Deutschland ist kein Rechtsstaat :))

http://www.youtube.com/watch?v=9vcF00bDK_w
http://www.youtube.com/watch?v=ICcccGvJJak
http://www.youtube.com/watch?v=4bod4kjZcrE

Der Herr Süremli redet viel und versucht ein nettes Bild aufzuzeigen. Das komische an der Sache ist, das der Herr Sürmeli auf Grund des Urteils (http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=S%FCrmeli&sessionid=44919359&skin=hudoc-en) nicht die ihm vom Gericht zugestandenen 10.000€ + Gerichtskosten einfordert, sondern bei seiner auch im Urteil erwähnten Kostenaufstellung bleibt.

dZUG
04.02.2010, 17:25
Die BRD ist kein Staat ..... und basta.

@GG146

Du meinst die Kniefall-Show von Willie Brandt :hihi:
Schon komisch damals gabs vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil "die Grenzen von 1937" ---> Deutschland als ganzes.
Damit man den Polen Geld geben konnte, weil sie die Komunisten bis aufs Blut ausgesaugt hatten. Die Polen in polnisch verwalteten Teil Deutschlands sind Deutsche in den Augen der BRD, sonst hätte es keine Kohle gegeben. :D
Eine Firma kann keine Verträge abschließen die einen Staat betrifft.
Alles nur Show :P

henriof9
04.02.2010, 17:39
Auf dich habe ich gewartet!:128:

Ist nur Spaß, gewartet habe ich wirklich auf dich, weil man von dir immer eine gute und sachliche Argumentation. Natürlich kann man den Kontext zwischen Artikel 146 dementsprechend auslegen und es ergibt sich daraus tatsächlich eine Verpflichtung, jedoch nicht eindeutig die Verpflichtung zu einer neuen Verfassung.

Zunächst müsste man die Frage beantworten, lassen sich die von dir aufgeführten Punkte durch Änderungen des Grundgesetzes bewerkstelligen, oder ist deswegen zwingend eine neue Verfassung notwendig.

Darüber lässt sich natürlich streiten.

Eins steht jedoch felsenfest, diese Diskussion hätte schön längst eine öffentliche Diskussion unserer Parlamentarier werden müssen, denn dazu haben sie sich eigentlich im Artikel 5 des Einigungsvertrages verpflichtet.

Damit hast Du völlig recht, allerdings überwiegt bei den Parlamentarien sicherlich die Angst davon, was das deutsche Volk dann wirklich will bzw. ob es eine, einfach mal so, vorgesetzte Verfassung überhaupt annehmen würde.

Im Bezug auf den §146 GG sehe ich eigentlich keine Problem der Interpretation, diese werden, n.m.M. lediglich absichtlich so aufgeführt, da man ansonsten endlich mal handeln müßte denn, so kompliziert wie es den Anschein hat haben es die Verfasser sicherlich nicht gesehen. Sie konnten einfach nur nicht absehen ob sich D jemals wieder vereinigt hätte und, vor allem, wenn denn, wann.

GG146
04.02.2010, 21:07
Schon komisch damals gabs vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil "die Grenzen von 1937" ---> Deutschland als ganzes.


Das Urteil bezieht sich nur auf die Definition der deutschen Staatsbürgerschaft und sagt überhaupt nichts zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit der bilateralen Verträge die Nachkriegsgrenzen betreffend aus. Diese Verträge sind selbstverständlich ohne wenn und aber verbindlich - wie gesagt, das wären sie sogar, wenn die deutschen Regierungen zu Zeit des Abschlusses tatsächlich nur eine Art Notverwaltung gewesen wären, das ist geltendes Völkerrecht.

Registrierter
05.02.2010, 03:53
nulla poena sine lege -> kein Strafe ohne Gesetz
nullum crimen sine lege -> kein Verbrechen ohne Gesetz

hast du sicherlich schon mal gehört ohne wirklich richtig zu wissen, was sie bedeuten.
Es ist aber ganz einfach:

Du begehst nur dann eine Straftat, wenn deine Tat zu dem Zeitpunkt, an dem du sie begehst, per Gesetz bedroht war. Ein nach dem Tatzeitpunkt erlassenes Gesetz, das den Tatbestand deiner Tat unter Strafe stellt, hat keine Wirkung.
Umgekehrt gilt dies auch, obwohl hier der Gesetzgeber gewisse Freiheiten hat.

Eben diesen über 2000 Jahre alten Rechtsgrundsatz haben die Besatzer im Nürnberger Tribunal einfach willkürlich gekippt, da es ja kein Gesetz gab, nach welchem sie hätten urteilen können.
Deshalb kann man die Nürnberger Rechtssprechung mit allem Recht als Siegerjustiz bezeichnen.

McDuff
05.02.2010, 06:16
Da das Volk hier, solage eine Lobbyistenregierung an der Macht ist, niemals eine freie Entscheidung treffen dürfen wird, können wir auf unsere Verfassung lange warten.

GSch
05.02.2010, 07:23
Moment, er ist Ausländer und konnte (ich glaube :D) in Den Haag gegen die BRD erfolgreich eine Klage durchbringen. Das europäische Gericht hat selbst festgestellt was Sürmeli sagt. Und warum soll man es ihm nicht glauben, es steht auch im Grundgesetz drin, dass die BRD ein Wirtschafts/Verwaltungseinheit ist ----> also eine Firma.

Jeder kann beim Menschenrechtsgerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat der Konvention klagen, egal ob Bürger dieses Landes oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates oder auch nicht. Ob Türke oder nicht spielt also keine Rolle, so lange er sich von Deutschland in seinen Rechten verletzt fühlte.

Es ging in dem Prozess um die übermäßig lange Dauer eines Verfahrens um Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. In diesem Punkt hat er Recht bekommen. Das Gericht hat ihm 10.000 EUR Schadenersatz zugesprochen und festgestellt, dass es im deutschen Recht keine wirksamen Mittel gegen eine gar zu lange Verfahrensdauer gibt. Das Bundesjustizministerium hat Schritte eingeleitet, um das zu ändern. Das war's.

Dass Sürmeli daraus ableitet, die Bundesrepublik existiere entweder gar nicht oder sei eine Firma, muss man eher als medizinisches Phänomen ansehen. Wenn sie kein Staat wäre, könnte sie nicht Signatarstaat der Menschenrechtskonvention sein, und er hätte nicht klagen können. Es gibt übrigens auch deutsche Richter in Straßburg.

Wer behauptet, laut Grundgesetz sei die Bundesrepublik eine Firma, hat wohl aus Versehen die AGB von amazon.de gegriffen.

GSch
05.02.2010, 07:28
Schon komisch damals gabs vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil "die Grenzen von 1937" ---> Deutschland als ganzes.
... Die Polen in polnisch verwalteten Teil Deutschlands sind Deutsche in den Augen der BRD, sonst hätte es keine Kohle gegeben.

Es hat nie ein Urteil gegeben, in dem das BVerfG festgestellt hat, dass Deutschland nach wie vor die Grenzen von 1937 habe. Einfach aus dem Grund, weil es sie nachweislich nicht mehr hat. Im Urteil zum Grundvertrag von 1973 wurde ausdrücklich festgestellt, dass "Deutschland als Ganzes" damals aus der Bundesrepublik, der DDR und ganz Berlin bestand.

Polnische Staatsbürger, die in Polen leben, sind selbstverständlich keine Deutschen. Sollten sie sich zum deutschen Volkstum bekennen, deutsche Vorfahren, deutsche Kulturpflege usw. nachweisen, haben sie einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie nach Deutschland kommen. Sobald sie hier ankommen, sind sie Deutsche im Sinne von Art. 116 GG, und wenn sie ihre Urkunde in die Hand bekommen, sind sie auch deutsche Staatsbürger.

Unsinn ist, dass Bewohner ehemals deutscher Territorien allein deswegen Deutsche sein sollen. Dann wären ja auch alle Bürger von Kamerun, Togo oder Namibia Deutsche.

GSch
05.02.2010, 07:32
Eben diesen über 2000 Jahre alten Rechtsgrundsatz haben die Besatzer im Nürnberger Tribunal einfach willkürlich gekippt, da es ja kein Gesetz gab, nach welchem sie hätten urteilen können.

Die Nürnberger Urteile stellten einen wichtigen Schritt bei der Überwindung des bis dahin geltenden Rechtspositivismus dar, nach dem Recht und Gesetz immer identisch sind. Nun hatte man gemerkt, dass es Gesetze geben kann, die Unrecht sind. Daher bezog man sich auf noch höhere Grundsetze, nämlich die Rechte, die der Mensch von Natur aus hat.

Den gleichen Sinn hat ja auch der Bezug auf Gott in der Präambel des GG - nicht die Anrufung eines bestimmten Gottes oder die Förderung einer bestimmten Religion, sondern die Anerkennung von Instanzen, die noch über dem Verfassungsgeber stehen. Erstmals kodifziert wurde das in der Französischen Revolution durch die Allgemeine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.

dZUG
05.02.2010, 12:05
Volksverhetzung ist, wenn die Justiz Sachen behauptet die nicht stimmen.
Volksverhetzung ist es nicht wenn ..... naja lassen wir daß :hihi:

dZUG
05.02.2010, 14:02
Jeder kann beim Menschenrechtsgerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat der Konvention klagen, egal ob Bürger dieses Landes oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates oder auch nicht. Ob Türke oder nicht spielt also keine Rolle, so lange er sich von Deutschland in seinen Rechten verletzt fühlte.

Es ging in dem Prozess um die übermäßig lange Dauer eines Verfahrens um Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. In diesem Punkt hat er Recht bekommen. Das Gericht hat ihm 10.000 EUR Schadenersatz zugesprochen und festgestellt, dass es im deutschen Recht keine wirksamen Mittel gegen eine gar zu lange Verfahrensdauer gibt. Das Bundesjustizministerium hat Schritte eingeleitet, um das zu ändern. Das war's.

Dass Sürmeli daraus ableitet, die Bundesrepublik existiere entweder gar nicht oder sei eine Firma, muss man eher als medizinisches Phänomen ansehen. Wenn sie kein Staat wäre, könnte sie nicht Signatarstaat der Menschenrechtskonvention sein, und er hätte nicht klagen können. Es gibt übrigens auch deutsche Richter in Straßburg.

Wer behauptet, laut Grundgesetz sei die Bundesrepublik eine Firma, hat wohl aus Versehen die AGB von amazon.de gegriffen.

Es geht um den Schadensersatz, wenn er 26 Jahre lang klagt :)).
Er hat auf 18,5 Millionen Euro Schadenersatz geklagt und die Firma BRD mußte Bankrott anmelden, die BRD macht aber weiter und er bekommt diese Milliönchen nicht die ihm zustehen so sieht es aus :hihi:

Gehirnnutzer
05.02.2010, 14:35
Es geht um den Schadensersatz, wenn er 26 Jahre lang klagt :)).
Er hat auf 18,5 Millionen Euro Schadenersatz geklagt und die Firma BRD mußte Bankrott anmelden, die BRD macht aber weiter und er bekommt diese Milliönchen nicht die ihm zustehen so sieht es aus :hihi:

Die BRD wird nich pleite gehen, denn er hat zwar auf Schadenersatz geklagt ich zitiere aus dem Urteil (http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=S%FCrmeli&sessionid=44919359&skin=hudoc-en):


1. Damage

141. The applicant claimed 826,328 euros (EUR), plus 7% interest, for loss of earnings. Referring to his training in information technology, he submitted that he would have been able to earn EUR 35,000 per annum as a systems analyst. He further claimed EUR 17,500,000, plus 7% interest, for loss of profit (lucrum cessans) in relation to marketing schemes for a number of products aimed at the Turkish market which he stated he had been unable to carry out in the absence of a judgment by the Regional Court. The award by the Regional Court of the compensation sought would have allowed him to fund those projects. The applicant claimed a further sum of EUR 170,000 in respect of the interest payable, in his submission, on the amount to which he was entitled in order to avoid depreciation over time. Lastly, in respect of non-pecuniary damage, the applicant sought EUR 300,000 on account of his accident in 1982 and EUR 100,000 for the excessive length of the proceedings in the Regional Court, which he claimed had caused him permanent stress and severe depression. He had lost all confidence in the German authorities, which were persecuting him on account of the compensation claims he had brought in the domestic courts and had instituted criminal proceedings against him.

Und hier aus dem selben Urteil die Antwort des Gerichtes auf die Forderungen von Herrn Sürmeli


With regard to non-pecuniary damage, the Court considers, contrary to the Government, that the finding of a violation of Article 6 § 1 and Article 13 of the Convention would not constitute sufficient just satisfaction for the damage sustained by the applicant. However, it considers that the sum claimed is excessive. Making its assessment on an equitable basis, as required by Article 41 of the Convention, and having regard to the nature of the Convention violations it has found, the Court awards the applicant EUR 10,000 under this head.

Der Herr Sürmeli hat vor dem Gericht recht bekommen, das es die Verletzung gab, jedoch wurde seine exorbitanten Schadenersatzforderungen abgelehnt und ihm wurden 10.000 € Schadenersatz zugesprochen, mehr nicht.

Schon dumm, wenn ein Urteil im Internet vorhanden ist, mein lieber DZug.

Nichts mit Pleite der BRD, wobei es naiv ist, zu glauben der Staat ginge wegen 18,5 Mille Pleite.
Es ist wohl eher von einer unberechtigten Geldgier des Herrn Sürmeli zu sprechen.

GG146
05.02.2010, 14:50
Die Nürnberger Urteile stellten einen wichtigen Schritt bei der Überwindung des bis dahin geltenden Rechtspositivismus dar, nach dem Recht und Gesetz immer identisch sind. Nun hatte man gemerkt, dass es Gesetze geben kann, die Unrecht sind. Daher bezog man sich auf noch höhere Grundsetze, nämlich die Rechte, die der Mensch von Natur aus hat.

Die Nürnberger Urteile haben neues Strafrecht präjudiziert (Verbot des Angriffskrieges), da zu dieser Zeit aber die amerikanische Justiz den Takt bei der Schaffung neuen international gültigen Rechts angegeben hat, kann man m. M. n. nicht von einer Überwindung des Rechtspositivismus reden. Den Grundsatz "nulla poene sine lege" strapazieren sie seit jeher durch ihr präjudizierendes Rechtssystem im eigenen Land.

In Kontinentaleuropa herrscht nach wie vor ein positivistisches Rechtssystem, auf internationaler Ebene kommen andere Einflüsse meist aus angelsächsischen Ländern.

dZUG
05.02.2010, 14:59
Die BRD wird nich pleite gehen, denn er hat zwar auf Schadenersatz geklagt ich zitiere aus dem Urteil (http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=S%FCrmeli&sessionid=44919359&skin=hudoc-en):



Und hier aus dem selben Urteil die Antwort des Gerichtes auf die Forderungen von Herrn Sürmeli



Der Herr Sürmeli hat vor dem Gericht recht bekommen, das es die Verletzung gab, jedoch wurde seine exorbitanten Schadenersatzforderungen abgelehnt und ihm wurden 10.000 € Schadenersatz zugesprochen, mehr nicht.

Schon dumm, wenn ein Urteil im Internet vorhanden ist, mein lieber DZug.

Nichts mit Pleite der BRD, wobei es naiv ist, zu glauben der Staat ginge wegen 18,5 Mille Pleite.
Es ist wohl eher von einer unberechtigten Geldgier des Herrn Sürmeli zu sprechen.

Was für einen Staat :hihi:

Hier steht es drin, was bis 1990 Staat war und was nicht.



Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich

Ab 1990 ist die BRD eine GmbH die Steuern eintreibt und keine Schadensersatz erfüllen will. Das Problem an der BRD ist das keiner Veranwortung dafür trägt was er macht. Zum Beispiel können stinknormale Leute (sogenannte Beamte) wilkürlich Entscheidungen treffen für die sie nicht haften müssen, oder besser gesagt die BRD kann nicht haften.
Es wird alles privatisiert von der BRD obwohl sie gar keine Berechtigung dazu und deklariert die Bürger zu Kunden die es auch noch mit Steuern bezahlen müssen.

Gehirnnutzer
05.02.2010, 16:14
Was für einen Staat :hihi:

Hier steht es drin, was bis 1990 Staat war und was nicht.



http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich

Ab 1990 ist die BRD eine GmbH die Steuern eintreibt und keine Schadensersatz erfüllen will. Das Problem an der BRD ist das keiner Veranwortung dafür trägt was er macht. Zum Beispiel können stinknormale Leute (sogenannte Beamte) wilkürlich Entscheidungen treffen für die sie nicht haften müssen, oder besser gesagt die BRD kann nicht haften.
Es wird alles privatisiert von der BRD obwohl sie gar keine Berechtigung dazu und deklariert die Bürger zu Kunden die es auch noch mit Steuern bezahlen müssen.

Deutsches Kaisereich = Völkerrechtssubjekt Deutschland
Weimarer Republik = Völkerrechtssubjekt Deutschland
Deutsches Reich = Völkerrechtssubjekt Deutschland
Bundesrepublik Deutschland = Völkerrechtsubjekt Deutschland

Und zu deiner dämlichen 1990er GmbH.

1. Kein amerikanischer Außenminister kann und konnte die Streichung eines Artikels des GG bewirken. Weder James Baker noch Hillary Clinton.

2. Nicht die neuen Bundesländer sind dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten, sondern die ehemalige DDR.

3. Die DDR hat ihren Beitritt nicht am 3. Oktober 1990 erklärt, also zu einem Zeitpunkt an dem der ursprüngliche Artikel 23 GG nicht mehr in Kraft war (siehe Einigungsvertrag 29.09.1990) zu diesem Zeipunkt ist der Beitritt wirksam geworden.
Die Erklärung des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des GG erfolgte durch den Volkskammerbeschluß vom 14.08.1990 (http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_erklaerungVolkskammerZurWiederv ereinigung/index.html), da gab es noch keine Änderung des Artikel 23 GG.

GG146
05.02.2010, 16:36
1. Kein amerikanischer Außenminister kann und konnte die Streichung eines Artikels des GG bewirken. Weder James Baker noch Hillary Clinton.

Die Amerikaner konnten und wollten auch die Wiedervereinigung nicht verhindern. Die beiden anderen westlichen Siegermächte des II. WK hätten sie gerne verhindert, Thatcher und Mitterand sind nach den Wahlen in der DDR 1990 auch da eingeflogen und haben versucht, die Regierung zur vorläufigen Beibehaltung der Eigenstaatlichkeit zu bequatschen. Sie haben sich lächerlich gemacht.

Es gibt keine Einschränkungen der deutschen Souveränität mehr, weder de jure noch de facto. Das behaupten nur Leute, die damit über Fortbestandstheorien zum deutschen Reich Gebietsansprüche an Nachbarstaaten legitimieren wollen.

Die Verträge (Gebietsverzicht gegen Reparationsverzicht) zwischen deutschen und osteuropäischen Regierungen würden aber völkerrechtlich selbst dann wirksam seien, wenn die Reichsfortbestandstheorien zuträfen. Völkerrechtliche Verträge sind auch dann gültig, wenn sie von einer Notverwaltung unterzeichnet wurden:


Art. 9 der UN - Resolution A/56/83 vom 12. Dezember 2001

(Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen):

"Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates
im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im
Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche
Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern." (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4601892)

Alles, was von der bundesdeutschen Bevölkerung gewählte Politiker unterschrieben haben, bindet die Deutschen danach völkerrechtlich, die Frage des möglichen Fortbestands des Deutschen Reiches ist somit rein akadamisch und politisch völlig irrelevant.

dZUG
05.02.2010, 17:26
Hier mal die geschäftsbedinungen der Budesrepublik Finanzagentur :D

http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/foot-navigation/agb/



6.1 Maßgebliches Recht ist das deutsche Recht.

Es gibt 2 Rechte in Deutschland das BRD-Recht und das deutsche Recht.

Noch Fragen :hihi:

Gehirnnutzer
05.02.2010, 17:32
Es gibt keine Einschränkungen der deutschen Souveränität mehr, weder de jure noch de facto. Das behaupten nur Leute, die damit über Fortbestandstheorien zum deutschen Reich Gebietsansprüche an Nachbarstaaten legitimieren wollen.


Zudem verkennen diese Leute die Realität, selbst wenn, wie sie in Ablehnung des 2+4 Vertrages fordern, noch ein Friedenvertrag benötigt würde, würde sich nichts an den Ostgebieten ändern, denn schon an der Wortwahl im Potsdamer Abkommen ist zu erkennen, das eine Rückgabe dieser Gebiete nie geplant war.

dZUG
05.02.2010, 17:41
Deutschland ist immer noch besetzt also wars nix mit der Wiedervereinigung und der Suverinität. Deutschland ist erst Wiedervereinigt wenn Deutschland als Ganzes rauskommt. Mir macht es übrigens nichts aus das ihr es nicht glaubt :hihi:

GSch
05.02.2010, 17:47
Völkerrechtliche Verträge sind auch dann gültig, wenn sie von einer Notverwaltung unterzeichnet wurden:

Alles, was von der bundesdeutschen Bevölkerung gewählte Politiker unterschrieben haben, bindet die Deutschen danach völkerrechtlich, die Frage des möglichen Fortbestands des Deutschen Reiches ist somit rein akadamisch und politisch völlig irrelevant.

Du hast zwar Recht, aber diese Resolution der UN-Vollversammlung ist kein Beweis dafür.

Zunächst ist eine Resolution der Vollversammlung ohne jede bindende Wirkung.

Sodann geht es hier nicht um handlungsunfähige Staaten, sondern um unrechtmäßiges Verhalten von allgemein anerkannten und handlungsfähigen Staaten.

Die International Law Commission hat dazu einen Text entworfen, den die Vollversammlung billigte und die Regierungen der Mitgliedsländer zu Kommentaren einlud. Das war 2001. Seitdem hat das Thema regelmäßig alle drei Jahre auf der Tagesordnung gestanden, aber die Fülle der Kommentare dazu scheint gerade noch überschaubar zu sein. Der Text ist also ganz nett, mehr aber nicht.

Die Sache ist doch ganz einfach.


Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform. ... Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren ... oder von Psychopathen vertreten.

(AG Duisburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. 46 K 361/04)

Der endgültige Beweis dafür war die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrags durch die vier ehemaligen Alliierten und die Bundesrepublik. Nirgends auf der Welt ist ein anderer deutscher Staat bekannt. Niemand hat sich beschwert, die Ratifikation sei durch die falsche oder eine gar nicht existierende Partei erfolgt.

§1 des Völkerrechts: die Lage ist so, wie sie ist.

D. h.: Bundesrepublik Deutschland = Deutschland

GSch
05.02.2010, 17:49
Hier mal die geschäftsbedinungen der Budesrepublik Finanzagentur


Recht interessant, wenn du etwa Bundeswertpapiere kaufen willst. Aber sonst nicht. Du könntest den Text ja mal lesen und erfährst dann, was die Finanzagentur so alles Schönes tut. Vom Regieren eines Landes steht da nichts, sondern vom Handeln im Auftrag einer Regierung.

GG146
05.02.2010, 17:49
Deutschland ist immer noch besetzt also wars nix mit der Wiedervereinigung und der Suverinität. Deutschland ist erst Wiedervereinigt wenn Deutschland als Ganzes rauskommt. Mir macht es übrigens nichts aus das ihr es nicht glaubt :hihi:

Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist vielleicht derzeit von feindlichen Neofeudalherren aus eigener Aufzucht besetzt, aber bestimmt nicht von fremden Staaten. Wenn Amis ihre hier stationierten Truppen nach Polen verlagern wollen, gibt es hier Proteste wegen der regional wegbrechenden Kaufkraft, das sind die heutigen "Besatzungsprobleme".

GG146
05.02.2010, 17:52
Die Sache ist doch ganz einfach.



(AG Duisburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. 46 K 361/04)

Der endgültige Beweis dafür war die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrags durch die vier ehemaligen Alliierten und die Bundesrepublik. Nirgends auf der Welt ist ein anderer deutscher Staat bekannt. Niemand hat sich beschwert, die Ratifikation sei durch die falsche oder eine gar nicht existierende Partei erfolgt.

§1 des Völkerrechts: die Lage ist so, wie sie ist.

D. h.: Bundesrepublik Deutschland = Deutschland

Das ist natürlich auch richtig, ebenso wie die Begründung des AG Duisburg. Allerdings glaube ich schon, dass eine UNO - Resolution völkerrechtlich grundsätzlich bindend ist, das ist aber ein weites Feld.

GSch
05.02.2010, 17:56
Deutschland ist immer noch besetzt also wars nix mit der Wiedervereinigung und der Suverinität. Deutschland ist erst Wiedervereinigt wenn Deutschland als Ganzes rauskommt.

Deutschland als Ganzes ist heute vereint. Was das seit 1945 war, hatte ja das von dir so geschätzte Bundesverfassungsgericht 1973 erklärt.

Deutschland ist auch nicht mehr besetzt. Haager Landkriegsordnung, Artikel 42:


(1) Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.
(2) Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.

Wollen wir das feindliche Heer suchen gehen? Bei mir in Berlin kannst du aber lange rennen; alles was du findest, ist ein Militärattaché irgendeiner Botschaft, aber der alleine ist ja kein Heer. Ach ja, ab und zu treten auch mal ein paar ausländische Militärkapellen zu Gastspielen auf. Aber ob Dudelsäcke als Kriegswaffen anzusehen sind, ist ungeklärt.

Wenn du ausländische Truppen auf deutschem Boden findest, dann sind sie dort mit Zustimmung der deutschen Regierung auf der Grundlage von Bündnis(!)verträgen. Gewalt über Deutschland üben sie keine aus. Sie können höchstens ihre eigenen Leute an den Ohren nehmen, wenn die etwas anstellen. Das ist alles in den Stationierungsverträgen geregelt. (Übrigens stehen auch deutsche Soldaten in anderen NATO-Ländern ... wer hat denn nun wen besetzt?)

Lass dich weiter über Souveränität aus, wenn du weißt, wie man das schreibt.

GSch
05.02.2010, 18:00
Allerdings glaube ich schon, dass eine UNO - Resolution völkerrechtlich grundsätzlich bindend ist, das ist aber ein weites Feld.

Verpflichtend sind nur Beschlüsse des Sicherheitsrates, und auch an die hält sich nicht jeder. Dagegen hat die Vollversammlung schon die haarsträubendsten Sachen beschlossen, aber das macht nichts - Papier ist geduldig.

GG146
05.02.2010, 19:53
Verpflichtend sind nur Beschlüsse des Sicherheitsrates, und auch an die hält sich nicht jeder. Dagegen hat die Vollversammlung schon die haarsträubendsten Sachen beschlossen, aber das macht nichts - Papier ist geduldig.

Dass die Beschlüsse völkerrechtlich verbindlich sind und dass sich keiner dran hält, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Den Preis für die Beliebigkeit der Beschlüsse selbst und der nachfolgenden Missachtung durch die Adressaten des Völkerrechts - also für die notorische Missachtung des politischen Prinzips "Verantwortung" durch alle Beteiligten - konnten wir anhand der UNO - Resolution 1441 zum Irak "bewundern". Die im letzten Satz reklamierte weitere Zuständigkeit der UNO für den Konflikstoff konnten die Amerikaner einfach missachten, weil sich inzwischen international jeder daran gewöhnt hat, dass von der Vollversammlung viel Quatsch kommt und dass man das eben im Zweifel einfach missachtet.

Das Ergebnis war die Unfähigkeit der UNO, den Irakkrieg zu verhindern und damit ein Sinnverlust dieser Einrichtung gegen 0 tendierend.

Gehirnnutzer
06.02.2010, 10:30
Dass die Beschlüsse völkerrechtlich verbindlich sind und dass sich keiner dran hält, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Den Preis für die Beliebigkeit der Beschlüsse selbst und der nachfolgenden Missachtung durch die Adressaten des Völkerrechts - also für die notorische Missachtung des politischen Prinzips "Verantwortung" durch alle Beteiligten - konnten wir anhand der UNO - Resolution 1441 zum Irak "bewundern". Die im letzten Satz reklamierte weitere Zuständigkeit der UNO für den Konflikstoff konnten die Amerikaner einfach missachten, weil sich inzwischen international jeder daran gewöhnt hat, dass von der Vollversammlung viel Quatsch kommt und dass man das eben im Zweifel einfach missachtet.

Das Ergebnis war die Unfähigkeit der UNO, den Irakkrieg zu verhindern und damit ein Sinnverlust dieser Einrichtung gegen 0 tendierend.

GG146 leider ist das nicht so ganz richtig, was du da schreibst.

Resolution ist nicht gleich Resolution.

Resolutionen der UN-Generalversammlung sind völkerrechtlich nicht bindend, sie sind nur Empfehlungen (Charta der vereinten Nationen Kapitel IV Artikel 10 (http://www.unric.org/de/charta?start=4)).

Nur Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind völkerrechtlich bindend (Kapitel V Artikel 24 und 25 (http://www.unric.org/de/charta?start=5)).

Im Grunde genommen ist die Generalversammlung ein großer Debatierclub ohne wirkliche Befugnisse.

Der UN-Sicherheitsrat trifft die Entscheidungen, jedoch wohl kaum im Sinne der Charta, sondern im Sinne der Veto-Mächte.

Die USA briht kein Völkerrecht, wenn sie die Resolutionen der Generalversammlung missachtet, sind ja nur Empfehlungen und dank ihres Veto-Rechtes kann der Sicherheitsrat auch nicht gegen die Interessen der USA entscheiden.

fatalist
06.02.2010, 17:19
Ob es nun jemals zu einer neuen Verfassung kommt oder aber am bestehenden GG weitere Änderungen vorgenommen werden, ist weitestgehend total egal.

Denn:

Echte plebiszitäre Elemente werden den Deutschen niemals von den Regierenden zugestanden werden, weil dann weder ein EU-Beitritt von Polen, geschweige denn der Türkei möglich wäre, ebenso wenig wie die Euro-Einführung oder Lissabon.

DAS wissen die Eliten, und darum wird es auch in Deutschland niemals eine der Schweiz vergleichbare Demokratie geben.

Juristische Spitzfindigkeiten wie die Frage, ob die Präambel in Verbindung mit § 146 GG zu irgend etwas auffordert, sind deshalb obsolet.

Die Masse der Leute will gar nicht aktiv mitbestimmen, sondern lediglich alle 4 Jahre ein Kreuzchen machen und jammern.

Just my 2 Cents :]

GG146
06.02.2010, 17:28
Resolutionen der UN-Generalversammlung sind völkerrechtlich nicht bindend, sie sind nur Empfehlungen (Charta der vereinten Nationen Kapitel IV Artikel 10 (http://www.unric.org/de/charta?start=4)).

Um so schlimmer, wenn sich in wichtigen Fragen niemand an diese "Empfehlungen":


Artikel 10

Die Generalversammlung kann alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen dieser Charta fallen oder Befugnisse und Aufgaben eines in dieser Charta vorgesehenen Organs betreffen; vorbehaltlich des Artikels 12 kann sie zu diesen Fragen und Angelegenheiten Empfehlungen an die Mitglieder der Vereinten Nationen oder den Sicherheitsrat oder an beide richten. (http://www.unric.org/de/charta?start=4)

... hält, nimmt es nicht weiter Wunder, dass solche Staaten, die sich von Atommächten bedroht fühlen, unbedingt selbst Atomwaffen haben wollen.

Das wusste ich übrigens gar nicht, die komplette UNO - Charta habe ich mir noch nicht durchgelesen.

Alex nix alles wissen, Alex nix schlaues Fux ;)

dZUG
06.02.2010, 17:34
Die komplette Geschichte ist ein Lüge, warum sollte man also nicht einfach weiterlügen :D

Gehirnnutzer
07.02.2010, 11:46
Die Masse der Leute will gar nicht aktiv mitbestimmen, sondern lediglich alle 4 Jahre ein Kreuzchen machen und jammern.

Just my 2 Cents :]

Nun fatalist, das ist eine klare Meinungsäußerung, die ohne Pseudoargumente auskommt.

Jedoch beruht sie meiner Meinung nicht wirklich auf der Analyse der realen Verhältnisse, sondern nur auf der Annahme, das ein anderes System der Entscheidungsfindung automatisch andere Entscheidungen hervorbringt.

Wir neigen all zu leicht unsere Ansichten und Meinungen auf andere zu projezieren, insbesondere dann, wenn wir in unserem näheren Umfeld Bestätigung für unsere Ansichten erfahren.
Nur weil du, ich oder jemand anderes ablehnen und dies auch Leute aus unserem näheren Umfeld tun, ist das noch keine Bestätigung, dass es auch die Mehrheit tut.

Ob nun direkte oder indirekte Demokratie, das eigentliche Problem bleibt bestehen, um sein Ziel zu erreichen muss man Menschen überzeugen und daran haperts.

Ob du nun die Menschen bewegen willst, eine andere Partei zu wählen oder eine Entscheidung in eine bestimmte Richtung zu treffen, du musst sie überzeugen.

Egal welche politische Richtung hier die Forenmember vertreten, man trifft immer auf die gleichen Fehler:

- Menschen, die meiner Meinung sind, brauche ich nicht zu überzeugen, um ein Ziel zu erreichen, muss ich Menschen, die nicht meiner Meinung sind, überzeugen ihre Meinung zu ändern. Es wird aber absolut schwer jemanden zu überzeugen, wenn ich ihn als dummes Wahlvieh bezeichne und ihm die Fähigkeit des eigenen Denkens abspreche.

- wenn ich jemanden überzeugen will, muss ich mich mit den Eigenheiten der Menschen beschäftigen, insbesondere damit das ein Großteil informationsfaul ist. Kaum einer informiert sich selber und zeigt auch Antrieb dazu. Viel einfacher ist es nach hörensagen zu gehen, nach dem Motto "du Papa, Charlie hat gesagt, sein Bruder hat gesagt, dessen Schwiegervater hat gesagt........".

Beides wird ignoriert.

Der Unterschied zwischen indirekter und direkter Demokratie ist der, das du bei direkter Demokratie mehr Überzeugungsarbeit leisten muss.

Registrierter
08.02.2010, 14:28
Es hat nie ein Urteil gegeben, in dem das BVerfG festgestellt hat, dass Deutschland nach wie vor die Grenzen von 1937 habe. Einfach aus dem Grund, weil es sie nachweislich nicht mehr hat. Im Urteil zum Grundvertrag von 1973 wurde ausdrücklich festgestellt, dass "Deutschland als Ganzes" damals aus der Bundesrepublik, der DDR und ganz Berlin bestand.
.

Quark hier nicht so hirnlos rum:


Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[5]):

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist
...
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
...
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Mit anderen worten.
Das Deutsche Reich (nicht das Dritte Reich!) existiert fort in den Grenzen vom 31.12.1937.
Die BRD muss solange als PROVISORISCHE Staatsimulatio herhalten, bis die Handlungsfähigkeit des Reiches mit allen seinen staatrechtlichen Organen wieder hergestellt ist.

BRD = Kasperbuder USraels zurum Austausch der Deutschen gegen eine MIgrantenbevölkerung auf niedrigstem kulturellen und intellektuellen Niveau, nicht mehr nicht weniger.

Man muss also nur versuchen, diesen Schmelztiegel so lange wie möglich auf Flamme zu halten, bis ein Erwachen der Deutschen aus ihrem Euthanasieprogramm nicht mehr möglich und eine ethnische Abkehr vom Umvolkungsprogramm unumkehrbar gemacht ist.

Solche Leute wie Du helfen den zionistschen Planern natürlich bei ihrem Volksvernichtungsprogramm zur Auslöschung der Deutschen.

GSch
08.02.2010, 18:19
Mit anderen worten.
Das Deutsche Reih (nicht das Dritte Reich!) existiert fort in den Grenzen vom 31.12.1937.

Es bleibt dabei: das Gericht hat nie festgestellt, dass es auch noch die Grenzen von 1937 oder 1939 oder 1914 oder 1648 hat. Erschrick nicht, aber vielleicht liest du den Text mal durch. Da stehen recht interessante Sachen.



Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). (Rn. 78)

Und - haben sich die vier Mächte jemals für die ehemals deutschen Ostgebiete interessiert? Nein, nur für das, was auch heute noch Deutschland ist.



Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). (Rn. 79)

Von den ehemaligen Ostgebieten kein Wort.



Art. 23 GG bestimmt: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder ... In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." ... Sie besagt, daß sich diese Bundesrepublik Deutschland als gebietlich unvollständig versteht, daß sie, sobald es möglich ist und die Bereitschaft anderer Teile Deutschlands zum Beitritt vorliegt, von sich aus kraft dieser Verfassungsbestimmung das dazu Nötige zu tun verpflichtet ist, und daß sie erst "vollständig" das ist, was sie sein will, wenn die anderen Teile Deutschlands ihr angehören. ...

Art. 23 GG ist weder durch die politische Entwicklung überholt, noch sonst aus irgendeinem Grund rechtlich obsolet geworden. Er gilt unverändert fort.

"Andere Teile Deutschlands" haben allerdings mittlerweile in der Deutschen Demokratischen Republik ihre Staatlichkeit gefunden. In dieser Weise organisiert, können sie ihren Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik (ihren "Beitritt") nur in der Form äußern, die ihre Verfassung zuläßt. Die Voraussetzung für die Realisierung des Beitritts ist also ein staatsrechtlicher Vorgang in der Deutschen Demokratischen Republik, der einem rechtlichen Einfluß durch die Bundesrepublik nicht zugänglich ist. (Rn. 98ff)

Allein die DDR und ganz Berlin gehörten also außer der damaligen Bundesrepublik noch zu dem, was das Gericht als "ganz Deutschland" ansah. Nicht eine Silbe von Hokkaido, Ostpreußen, Québec oder sonstigen exotischen Gegenden.



Solche Leute wie Du helfen den zionistschen Planern natürlich bei ihrem Volksvernichtungsprogramm zur Auslöschung der Deutschen.

Das halte ich im Grundsatz für eine ausgezeichnete Idee, aber das wird wohl erst etwas werden, wenn die Deutschen mit ihrer weltweit gerühmten Effizienz das in die Hand nehmen. Versucht haben sie es schon mal, aber man hat sie nicht gelassen.

GSch
08.02.2010, 18:24
BRD = Kasperbuder USraels zurum Austausch der Deutschen gegen eine MIgrantenbevölkerung auf niedrigstem kulturellen und inttellektuellen Niveau, nicht mehr nicht weniger.

Wer sind eigentlich diese Deutschen, die so entsetzlich unter der Immigration barbarischer Horden leiden? Zu einem Drittel Slawen, zu einem Drittel Kelten, und das übrige Drittel ist schwer definierbar. Die Grenzen dessen, was man im Laufe der letzten 1100 Jahre "Deutschland" nannte, hatten Ähnlichkeit mit einem Akkordeon: immer hin und her. Ein Land mitten in Europa ohne wohldefinierte natürliche Grenzen ist immer eine riesige Straßenkreuzung, und das merkt man an der Bevölkerung. Alle Deutschen sind Migranten, zumindest ihre Vorfahren.

Was das Herbeiführen des niedrigsten kulturellen und intellektuellen Niveaus betrifft, so macht mir dieser Vorgang keine großen Sorgen, weil er offenbar weitgehend abgeschlossen ist. So deute ich jedenfalls deine Beiträge.

GG146
08.02.2010, 18:36
Ob nun direkte oder indirekte Demokratie, das eigentliche Problem bleibt bestehen, um sein Ziel zu erreichen muss man Menschen überzeugen und daran haperts.

Allerdings - alle nicht dem etablierten Berufspolitiker - Establishment zuzurechnenden demokratisch fortschrittlichen Gruppen, Kleinparteien usw. in Deutschland haben gemeinsam, dass sie den Eindruck von Partikularismus und Eigensinnigkeit, teilweise auch Sektiererei erwecken. So werden sie keine Massen von Menschen in Bewegung setzen oder auch nur ernsthaft zum neu Nachdenken anregen.

Registrierter
09.02.2010, 01:31
Und - haben sich die vier Mächte jemals für die ehemals deutschen Ostgebiete interessiert? Nein, nur für das, was auch heute noch Deutschland ist.

In Deinen antideutschen Phantasien verwechselst Du Deutschland mit der BRD.
Die "ehemaligen " Ostegbiete sind immer joch deutsch, nur eben derzeit unter Besatzung fremder Mächte.
800 Jahre Siedlingsgeschichte lassen sich nicht einfach auradieren, schon gar nicht ohne völkerreechtliche Legitimation.
Wenn ein kleines aggressives Völkchen am Mittelmeer den Landraub mit 2000 Jahren fragwürdigster Historie begründet, so wird wohl den Deutschen der Anspruch auf Ihr Land in der Geschichte durch Gerechtigkeit erhalten bleiben.
Es kommt die Zeit, da werden sich die Landräuber unseres Landes verantworten müssen.
Denn im Gegensatz zu den Landräubern am Mittelmeer und jenseits der Neisse können wir unsere Geschichte belegen.



Von den ehemaligen Ostgebieten kein Wort.


ehemalig?
Provisorisch und völkerrechtswidrig unter Besatzung.



Allein die DDR und ganz Berlin gehörten also außer der damaligen Bundesrepublik noch zu dem, was das Gericht als "ganz Deutschland" ansah. Nicht eine Silbe von Hokkaido, Ostpreußen, Québec oder sonstigen exotischen Gegenden.


was interessiert die Meinung eines fremdbestimmten Gerichtes?
Interessant ist einzig das Völkerrecht. Undd as verbot schon den Landraub deutschen Territoriums nach dem WK1.



Das halte ich im Grundsatz für eine ausgezeichnete Idee, aber das wird wohl erst etwas werden, wenn die Deutschen mit ihrer weltweit gerühmten Effizienz das in die Hand nehmen. Versucht haben sie es schon mal, aber man hat sie nicht gelassen.

Du willst Nestbeschmutzer ja nur und bist Dir nur zu bewusst, dass Du aus der Deckung der Fremdbestimmung heruas schiessen darfst.
In einem normalen Staat hätten Leute wie Du eine verkürzte Lebensdauer.

dZUG
09.02.2010, 01:45
Das Grundgesetz giltet nicht mehr und das schon lange :))
Es wurde in der "größten Wirtschaftskrise" der Menschheitsgeschichte ein neuer Staat geschaffen ohne jemanden zu Fragen und ohne Festakt am 1.12.2009.

Traurig, Leider hat die BRD nicht die Macht dazu :))

GSch
09.02.2010, 18:29
Die "ehemaligen " Ostegbiete sind immer joch deutsch, nur eben derzeit unter Besatzung fremder Mächte.
800 Jahre Siedlingsgeschichte lassen sich nicht einfach auradieren, schon gar nicht ohne völkerreechtliche Legitimation.

Dass die ehemaligen deutschen Ostgebiete eine 800 Jahre lange ununterbrochen deutsche Siedlungsgeschichte aufzuweisen haben, ist eine reichlich kühne Behauptung, die sich auf keine Weise belegen lässt. Die Bevölkerung war meistens ein kunterbunter Mischmasch, und auch die Herrschaft war vielfältig. Ostpreußen kam erst durch den Frieden von Oliva 1657 an Brandenburg, Hinterpommern erst durch den Westfälischen Frieden 1648, Vorpommern sogar erst durch den Wiener Kongress 1815 an Preußen. Es war wie üblich alles zusammengeklaut, -geraubt und -gelogen. Das ist kein Vorwurf gegen Deutschland - alle Staaten sind so entstanden.



was interessiert die Meinung eines fremdbestimmten Gerichtes?

Na, dich doch wohl recht viel, wenn du so großspurig aus seinen Urteilen zitierst, allerdings ohne sie mal gelesen zu haben, mal ganz zu schweigen vom Kapieren.



Interessant ist einzig das Völkerrecht. Undd as verbot schon den Landraub deutschen Territoriums nach dem WK1.

Dann gute Nacht, Schlesien, das hat sich nämlich Friedrich der Große 1740 in einem klassischen Raubüberfall gegen jedes Völkerrecht unter den Nagel gerissen. Von den großen Raubzügen, die man auch "Polnische Teilungen" nennt, wollen wir gar nicht reden, da haben die Preußen sich auch recht kräftig bedient. Völkerrecht ist das, was die Staaten untereinander vereinbaren, also auch der Versailler Vertrag.

Alle Territorien, die irgend einem Staat je "geraubt" wurden, hatte er vorher jemand anders geraubt.

Registrierter
17.02.2010, 08:13
Dass die ehemaligen deutschen Ostgebiete eine 800 Jahre lange ununterbrochen deutsche Siedlungsgeschichte aufzuweisen haben, ist eine reichlich kühne Behauptung, die sich auf keine Weise belegen lässt. Die Bevölkerung war meistens ein kunterbunter Mischmasch, und auch die Herrschaft war vielfältig. Ostpreußen kam erst durch den Frieden von Oliva 1657 an Brandenburg, Hinterpommern erst durch den Westfälischen Frieden 1648, Vorpommern sogar erst durch den Wiener Kongress 1815 an Preußen. Es war wie üblich alles zusammengeklaut, -geraubt und -gelogen. Das ist kein Vorwurf gegen Deutschland - alle Staaten sind so entstanden.


Du bist eben gefangen in Deinem bundesdeutschen/antideutschen Territorialdenken.
Jder, der seinen Fuss auf dieses Stück Land setzt, ist für Dich und Deinesgleichen Deutscher.
Kein Volk ausser den angelsächsischen Neuerwerbungen AUS,NZ, USA, CDN definiert sich territorial.
Ein Volk im natürlichen Sinnne definiert sich über die Blutslinie, Sprache und Traditionen, also kulturellen Vorgaben der Ahnenlinie.
Und da ist eben nicht zu leugnen, dass im Osten schon 800 Jahre Deutsche siedelten.
Wann die territoriale Frage zugunsten der Reichseinhait geklärt wurde , ist für die Identität der deutschen dabei völlig unerheblich.

Einzig entscheidend ist, dass die Duetschen deutsch waren und deutsch blieben.
Du bist das Paradebeispiel des Antideutschen, dem die alliierte Gehirnwäsche das Bewusstsein ausgetrieben hat, sich auf seine Wurzeln und Stammväter zu besinnen.

Die Fahnenträger der antideutschen BRD sind allesamt jeglicher Sinne zur Fortsetzung der deutschen Existenz beraubt.
Wenn die Deutschen als Volk überleben wollen, müssen sie sich ihrer Wurzeln wieder bewusst werden und von der antideutschen Gehirnwäsche emanzipieren, die dieser Systemstaat bereits den Vorschulkindern in ihre unschuldigen Hirne presst.

Registrierter
17.02.2010, 08:21
Dann gute Nacht, Schlesien, das hat sich nämlich Friedrich der Große 1740 in einem klassischen Raubüberfall gegen jedes Völkerrecht unter den Nagel gerissen. Von den großen Raubzügen, die man auch "Polnische Teilungen" nennt, wollen wir gar nicht reden, da haben die Preußen sich auch recht kräftig bedient. Völkerrecht ist das, was die Staaten untereinander vereinbaren, also auch der Versailler Vertrag.


Dass Du hier polemischen Unsinn verzapfst, weisst und spürst Du selber ganz genau.
Denn seit 200 Jahren gilt der römische Rechtsgrundsatz: nulla poena sine lege.
Im Gegensatz zu den den Gebiets- und Grenzverschiebungen VOR dem WK1 galt SEIT dem Ende des WK I das internationale Völkerrecht und seit 1908 etwa die letzte Änderung der Haager Landkriegsordnung, wleche eindeutig festlegte, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.

Dies war GELTENDES INTERNATIONALES Recht.
Nun erklär mal dem staunenden Publikum, warum dies nun ausgerechnet gegen Deutschland keine Gültigkeit besass und 20% des Territoriums ENTEGEN DIESEM RECHT einfach OHNE GESETZLICHE GRUNDLAGE abgetrennt wurden.

ursula
17.02.2010, 17:03
die DDR gab sich 1968 (??) eine von drei verfassungen - ob die mit russentinte geschrieben war, weiss ich nicht. jedenfalls weiss ich gelernt zu haben, dass es hierzu einer volksabstimmung bedarf. die hatten wir. das GG ist nicht durch das volk legitimiert, sondern wurde gemäss der hager landkriegsordnung als ordnungspol. mittel installiert, na von wem schon.

interessant so im nachhinein: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_der_Deutschen_Demokratischen_Republik

Gehirnnutzer
17.02.2010, 17:27
die DDR gab sich 1966 (??) eine verfassung - ob die mit russentinte geschrieben war, weiss ich nicht. jedenfalls weiss ich gelernt zu haben, dass es hierzu einer volksabstimmung bedarf. die hatten wir. das GG ist nicht durch das volk legitimiert, sondern wurde gemäss der hager landkriegsordnung als ordnungspol. mittel installiert, na von wem schon.

1. Liebe ursula, damit eine Verfassung eine Verfassung ist bedarf es keiner Volksabstimmung. Eine Verfassung definiert sich durch ihre Aufgabe.

2. Liebe ursula, etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Es ist die Idealvorstellung einer Verfassung, keine Vorschrift, es gibt solche Regelung nicht, das eine Verfassung als Legitimation die Zustimmung des Volkes bedarf.

3. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Zustimmung des Volkes aussieht

a) die undefinierste Form der Zustimmung
Eine Verfassung hat die Zustimmung des Volkes, wenn sie im wesentlichen im Denken des Volkes Zustimmung erfährt. Findet Anwendung in Ländern, die keine eigentliches Verfassungsdokument haben, sondern wo die Summe der Gesetze die Verfassung bildet, siehe Großbritannien.

b). die gängiste Form der Zustimmung
Als Zustimmung des Volkes wird gewertet, wenn frei vom Volk gewählte Vertreter die Verfassung ratifizieren, z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten und auch das Grundgesetz.

c.) die klarste Form
Die Volksabstimmung ist zwar die klarste Form um die Zustimmung des Volkes zu überprüfen, jedoch ergeben sich hierzu etliche Fragen, was als Zustimmung zu werten ist:
- einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- einfache Mehrheit der Stimmberechtigten
- qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten

GG146
17.02.2010, 18:48
3. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Zustimmung des Volkes aussieht

a) die undefinierste Form der Zustimmung
Eine Verfassung hat die Zustimmung des Volkes, wenn sie im wesentlichen im Denken des Volkes Zustimmung erfährt. Findet Anwendung in Ländern, die keine eigentliches Verfassungsdokument haben, sondern wo die Summe der Gesetze die Verfassung bildet, siehe Großbritannien.

b). die gängiste Form der Zustimmung
Als Zustimmung des Volkes wird gewertet, wenn frei vom Volk gewählte Vertreter die Verfassung ratifizieren, z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten und auch das Grundgesetz.

c.) die klarste Form
Die Volksabstimmung ist zwar die klarste Form um die Zustimmung des Volkes zu überprüfen, jedoch ergeben sich hierzu etliche Fragen, was als Zustimmung zu werten ist:
- einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- einfache Mehrheit der Stimmberechtigten
- qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten

Kleine Korrektur: Die Magna Charta aus dem 11. und die bill of rights aus dem 17. Jh. bilden zusammen durchaus einen geschriebenen Kern britischen Verfassungsrechts, die Summe aller Gesetze als Verfassung anzusehen, geht m. M. n. auch hinsichtlich des britischen Rechts etwas zu weit.

Richtig ist aber, dass die dauerhafte Zustimmung der Rechtsgemeinschaft aller Menschen im Gültigkeitsbereich einer Verfassung die wichtigste Legitimationsquelle ist, noch vor den förmlichen einmaligen Parlaments- oder Volksabstimmungen.

Insofern wäre das Grundgesetz unbeschadet des höchst fragwürdigen Umgangs unserer politischen Klasse mit der Art. 146 - Frage eine der legitimsten Verfassungen auf Erden überhaupt, weil das Ansehen der Rechtsordnung bei den ordnungsliebenden Deutschen traditionell besonders ausgeprägt ist und das Grundgesetz von fast alle Menschen hier ohne wenn und aber als Fundament dieser Ordnung angesehen wird - wenn nicht die Sache mit dem Bann von plebiszitären Elementen auf Bundesebene aus dem GG wäre. Das widerspricht dem Willen von 80 % der Bevölkerung und dem aus Artikel 146 GG in Verbindung mit der Präambel alter Fassung zu entnehmenden Willen der Autoren des Grundgesetzes. Zumindest diese eine Grundsatzfrage wollten sie ganz offensichtlich erst nach Wegfall aller aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges und der Teilung entscheiden.

Da also weder nach dem geschriebenen Recht noch über eine "Heilung" des Mangels per faktischer Zustimmung des Volkes insgesamt der fortgesetzte Bann plebiszitärer Elemente politisch und verfassungsrechtlich legitim ist, besteht insoweit eine punktuelle Legitimitätslücke des Grundgesetzes.

GG146
17.02.2010, 18:51
Oh, da muss wieder jemand einen ausgeben: :]
_______________

Gehirnnutzer
Homo sapiens sapiens





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GSch
17.02.2010, 19:08
die DDR gab sich 1968 (??) eine von drei verfassungen - ob die mit russentinte geschrieben war, weiss ich nicht. jedenfalls weiss ich gelernt zu haben, dass es hierzu einer volksabstimmung bedarf. die hatten wir. das GG ist nicht durch das volk legitimiert, sondern wurde gemäss der hager landkriegsordnung als ordnungspol. mittel installiert

1968 gab es in der Tat eine Volksabstimmung in der DDR. Wie frei und demokratisch die genau war, ist eine andere Frage. Nach der Verfassung von 1949 war das zwar möglich, aber nicht erforderlich. Nach der Verfassung von 1968 lag die Kompetenz dafür nur noch bei der Volkskammer (das änderte sich auch 1974 nicht). Darum war auch 1990 kein Volksentscheid über die Abschaffung der DDR erforderlich - er wäre gar nicht zulässig gewesen. De facto hatte er ja auch schon längst stattgefunden - auf der Straße.

Übrigens wurde das Grundgesetz von den Landtagen der Bundesländer ratifiziert, also sehr wohl vom Volk durch dessen Vertreter. Das nennt man repräsentative Demokratie. Mit Landkrieg hatte das nichts zu tun - es war vielmehr die Voraussetzung für die Rückkehr der Westdeutschen zur Selbstbestimmung. Ohne Verfassung ging das nicht.

Die meisten Verfassungen dieser Welt wurden keineswegs durch einen Volksentscheid in Kraft gesetzt, sondern durch Gremien wie das Parlament, eine Nationalversammlung usw. Da hat man dir wohl etwas Falsches beigebracht. Du kannst ja mal unter www.verfassungen.de ein wenig stöbern.

GSch
17.02.2010, 19:26
Denn seit 200 Jahren gilt der römische rechtsgrundsat: nulla poena sine lege.

Das mit den alten Römern ist schon geringfügig länger her.



Im gegensatz zu den den Gebiets- und Grenzverschiebungen VOR dem WK1 galt SEIT dem Ende des WK I das internationale Völkerrecht und seit 1908 etwa die letzte Änderung der Haager Landkriegsordnung, wleche eindeutig festlegte, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.

Dies war GELTENDES INTERNATIONALES Recht.

Die Haager Landkriegsordnung regelt die "Gesetze und Gebräuche
des Landkriegs", sonst nichts. In Friedensverträgen kann man vereinbaren, was man will. Und wenn du glaubst, das Völkerrecht ist am Ende des 1. Weltkriegs entstanden, liegst du um etwa 300 Jahre daneben. Raub war Raub, auch vorher, etwa 1740.



Nun erklär mal dem staunenden Publikum, warum dies nun ausgerechnet gegen Deutschland keine Gültigkeit besass und 20% des Territoriums ENTEGEN DIESEM RECHT einfach OHNE GESETZLICHE GRUNDLAGE abgetrennt wurden.

Fürs Völkerrecht braucht man keine gesetzliche Grundlage. Völkerrecht ist, was die Staaten vereinbaren. Nirgends steht, dass Grenzen unveränderlich sind. Sonst gäbe es ja auch noch eine DDR.

GSch
17.02.2010, 19:26
Jder, der seinen Fuss auf dieses Stück Land setzt, ist für Dich und Deinesgleichen Deutscher. ...

Und da ist eben nicht zu leugnen, dass im Osten schon 800 Jahre Deutsche siedelten.

Aha, also sind die ehemaligen Ostgebiete deutsch, weil da mal Deutsche gewohnt haben. Und wenn da jetzt andere Leute wohnen? Wer wohnte denn da, bevor die Deutschen kamen, also vor 900 Jahren? Da tun sich interessante Perspektiven auf.



Einzig entscheidend ist, dass die Duetschen deutsch waren und deutsch blieben.

Ich fürchte, darum brauchen wir uns keine Sorgen zu machen.

Registrierter
19.02.2010, 02:24
Die Haager Landkriegsordnung regelt die "Gesetze und Gebräuche
des Landkriegs", sonst nichts. In Friedensverträgen kann man vereinbaren, was man will. Und wenn du glaubst, das Völkerrecht ist am Ende des 1. Weltkriegs entstanden, liegst du um etwa 300 Jahre daneben. Raub war Raub, auch vorher, etwa 1740.


Wir haben BIS HEUTE KEINEN FRIEDENSVERTRAG, keine Verfassung und keine Aussage über die noch zu leistenden Reparationen Du Superhirn.
Eben deshalb gilt nicht nur nach wie vor die Feindstaatenklausel der UNO gegen Deutschland (und Japan), sondern deshalb wurde EXPLIZIT am Besatzungsrecht im 2+4-Vertrag in Form des Überleitungtsvertrages (Vertrag zur Regelung der Besatzung) in seinen wesentlichen Punkten festgehalten.
Die BRD ist eine von den Siegermächten besetzte und kontrollierte Zone, die vorgibt, ein souveräner Staat zu sein.
Die Lüge wird nun zum x-ten Male seit 1955 aufgewärmt. Jedesmal werden wir noch souveräner.
In welchem Staat auf diesem Globus gibt es eigtl. solch ein Possenspiel noch?
souverän, souveräner, am souveränammeistensten: BRD.

Registrierter
19.02.2010, 02:28
Aha, also sind die ehemaligen Ostgebiete deutsch, weil da mal Deutsche gewohnt haben. Und wenn da jetzt andere Leute wohnen? Wer wohnte denn da, bevor die Deutschen kamen, also vor 900 Jahren? Da tun sich interessante Perspektiven auf.



Das Land war nur mit deutscher Hilfe urbar zu machen. Eben deshalb holte man die fleissigen und kultivierten Deutschen, die sofort etliche Städte gründeten, die bis heute noch stehen.
Insbesondere Ostpreussen war in den letzten Jahrhunderten niemals polnisch.

Die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten war die größte ethnische Säuberung der Geschichte.

Von Israel lernen, heisst Grenzen nicht zu vergessen.

Waldgänger
19.02.2010, 04:08
Das Land war nur mit deutscher Hilfe urbar zu machen. Eben deshalb holte man die fleissigen und kultivierten Deutschen, die sofort etliche Städte gründeten, die bis heute noch stehen.
Insbesondere Ostpreussen war in den letzten Jahrhunderten niemals polnisch.

Die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten war die größte ethnische Säuberung der Geschichte.

Von Israel lernen, heisst Grenzen nicht zu vergessen.

Und jetzt? Zu den Waffen und die Gebiete rückholen? Friedlich werden die Polen, die in Posen, Breslau, Danzig und anderen ehem. Städten der deutschen Ostgebiete inzwischen in der dritten Generation leben, Ostpreußen, Schlesien u.a. kaum hergeben. Wieso neuerliches Blutvergießen für eine unsinnige Rache-Aktion?

Von der See bis zu den Alpen, von der Oder bis zum Rhein - das sind die Grenzen Deutschlands wie sie Brecht Anno 1949 in seiner Kinderhymne lyrisch besang. Ein Thema was vielleicht eine partielle Berechtigung haben mag wäre eine Konföderation mit der Republik Österreich und die Südtirol-Problematik.

Mehr Spielraum innerhalb realer Möglichkeiten und humaner Außenpolitik sehe ich nicht. Die Fläche Deutschlands ist völlig ausreichend. Sie ist gewisser Weise sowieso zu unübersichtlich, da gefallen mir kleine Nationen wie Dänemark, die Schweiz, oder Irland teilweise viel besser. Einfach ein direkteres nationales Heimatgefühl.

GSch
19.02.2010, 14:46
Wir haben BIS HEUTE KEINEN FRIEDENSVERTRAG, keine Verfassung und keine Aussage über die noch zu leistenden Reparationen Du Superhirn.
Eben deshalb gilt nicht nur nach wie vor die Feindstaatenklausel der UNO gegen Deutschland (und Japan), sondern deshalb wurde EXPLIZIT am Besatzungsrecht im 2+4-Vertrag in Form des Überleitungtsvertrages (Vertrag zur Regelung der Besatzung) in seinen wesentlichen Punkten festgehalten.
Die BRD ist eine von den Siegermächten besetzte und kontrollierte Zone, die vorgibt, ein souveräner Staat zu sein.
Die Lüge wird nun zum x-ten Male seit 1955 aufgewärmt. Jedesmal werden wir noch souveräner.
In welchem Staat auf diesem Globus gibt es eigtl. solch ein Possenspiel noch?
souverän, souveräner, am souveränammeistensten: BRD.

Dieser Quatsch wird durch die 32984. Wiederholung auch nicht gescheiter. Der Krieg wurde auch von der Sowjetunion 1955 formal beendet, von den Westmächten schon 1951, die allerletzte friedensvertragliche Regelung war 1990, seitdem gibt es nichts mehr zu regeln, mit allen ehemaligen Feindstaaten bestehen heute friedliche Beziehungen, mit einer ganzen Reihe davon ist Deutschland sogar militärisch verbündet, was ja wohl den Fortbestand des Krieges ausschließt, die sog. Feindstaatenklauseln hast du offenbar nie auch nur flüchtig gelesen (zeig mir doch mal, wo da Deutschland und Japan genannt sind), auf Reparationen haben alle Anspruchsberechtigten spätestens 1953 verzichtet, und überhaupt ist es Zeit, dass du mal aus deinem Bunker kommst. Keiner tut dir was, aber gerade das scheint dir nicht zu gefallen. Viel Feind, viel Ehr' ...

GSch
19.02.2010, 14:56
Das Land war nur mit deutscher Hilfe urbar zu machen. Eben deshalb holte man die fleissigen und kultivierten Deutschen, die sofort etliche Städte gründeten, die bis heute noch stehen.[/B]

Huch, da muss es wohl vorher so ähnlich ausgesehen haben wie noch vor gar nicht so langer Zeit im Emsland.



Insbesondere Ostpreussen war in den letzten Jahrhunderten niemals polnisch.[/B]

Gerade Ostpreußen kann man nur mit dem größten Vorbehalt als deutsch ansehen. Die herrschende Schicht im Staat des Deutschen Ritterordens war deutsch geprägt, die Bevölkerung war aber ziemlich gemischt, und der Ordensstaat gehörte nie zum Reich. Er geriet durch zunehmende Schwäche im 15. Jahrhundert unter polnische Souveränität. Nach der Säkularisierung im 16. Jahrhundert war das Land Besitz des polnischen Königs, der die Herzöge und später die brandenburgischen Kurfürsten damit belehnte. Dieser Zustand dauerte bis zum Frieden von Oliva 1657. Ostpreußen gehörte auch danach nicht zum Heiligen Römischen Reich, sonst hätte der Kurfürst von Brandenburg nie König werden dürfen (das wurde er nämlich zunächst nur „in Preußen“, also nicht im Reich). Das Gebiet gehörte auch ab 1815 nicht zum Deutschen Bund.

Nicht alles, was mal preußisch war, kann man deswegen ohne Vorbehalt auch als deutsch ansehen. Bei den polnischen Teilungen haben sich ja die Herren v. Hohenzollern auch kräftig ihre Scheiben abgeschnitten, ohne dass die betreffenden Gebiete plötzlich auf wundersame Weise rückwirkend für die letzten 800 Jahren deutsch wurden. Zur damaligen Zeit war das den Herrschern auch ziemlich egal. Die Nation war bis zur französischen Revolution keine politische Größe.



Von Israel lernen, heisst Grenzen nicht zu vergessen.[/B]

Irgendwie kenne ich den Spruch. Früher hieß es: "Von der Sowjetunion lernen heißt Siegen lernen" oder so ähnlich. Von den Juden kann man ohne Zweifel Überleben lernen. Aber leider scheint die israelische Politik 1967 auf ein schiefes Gleis geraten zu sein, von dem sie nur äußerst schwer wieder herunterkommt.

dZUG
24.02.2010, 14:51
Neue Fakten aus dem Untergrund :D
(Backstage 1A)

Die BRD Finanzagentur siehe Bild
Seite 3
http://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/Material_Deutsche_Finanzagentur/PDF/Schuldenstand/Schuldenstand_Quartal/2009-30-09.pdf
Von dieser Seite
http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/finanzagentur/informationsmaterial/schuldenstand/2009-statistiken-zum-schuldenstand/

http://www4.pic-upload.de/24.02.10/xdeckx64widz.png

Wer kann dieses Militärregierungsgesetz 67 erklären und was bedeutet es. :D

Gehirnnutzer
24.02.2010, 15:07
Wer kann dieses Militärregierungsgesetz 67 erklären und was bedeutet es. :D

Mein lieber DZug, bevor man dir dieses Gesetz erklären kann, müsstest du erstmal grundlegendes über Recht und Rechtslehre lernen, denn Dinge wie Rechtsverhältnis, Rechtssicherheit, Rechtskontinuität, Rechtswirkung, Rechtsfolgen sind für dich, und das beweist du jedesmal, Bücher mit Sieben Siegeln.

dZUG
24.02.2010, 15:37
http://www.youtube.com/watch?v=1d7H5G_VPvo

schau mal wie Ihr Gesicht runtergeht :))

GSch
24.02.2010, 17:28
Wer kann dieses Militärregierungsgesetz 67 erklären und was bedeutet es.

Frag doch mal die Finanzagentur. Ich habe es getan und die Antwort bekommen:


Bei dieser … Verbindlichkeit handelt es sich um eine Ausgleichsforderung aus der Währungsumstellung 1948, die der Bundesbank als Rechtsnachfolgerin der Bank deutscher Länder gegen den Bund zusteht. … Die hier angesprochene Ausgleichsforderung, die in einer zinsfreien Schuldverschreibung über
547.168.481,20 DM verbrieft ist, wird vom Jahre 2024 an in 10 aufeinander folgenden Jahresraten getilgt

Das entsprechende Gegenstück findet sich im Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank unter den Aktiva als Teil des insgesamt 4,44 Milliarden € umfassenden Titels „Forderungen an den Bund“. Dazu wird erläutert:


In dieser Position werden die Ausgleichsforderungen an den Bund und die unverzinsliche Schuldbuchforderung wegen Berlin ausgewiesen, die auf die Währungsreform im Jahr 1948 zurückgehen. Sie bilden den bilanziellen Gegenposten für die damals in bar gezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge sowie für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlichen Körperschaften mit Zentralbankgeld. … Im Zusammenhang mit Artikel 101 EG-Vertrag ist festgelegt worden, dass die Ausgleichsforderungen und die Schuldbuchforderung ab dem
Jahr 2024 in zehn Jahresraten getilgt werden.

Das Gesetz Nr. 67 stand im Zusammenhang mit der Währungsreform in Berlin und machte im Frühjahr 1949 die Deutsche Mark zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel in den Westsektoren. Natürlich ist das Gesetz selbst längst abgeschafft. Aber die auf seiner Grundlage gemachten Schulden hat bisher keiner getilgt.

Alles ganz einfach.

dZUG
24.02.2010, 19:45
Einfach???