Octopus
13.04.2010, 17:13
Einen wesentlichen Einschnitt in der Nachkriegsgeschichte bildete der Abschluß des Staatsvertrages. Er wurde und wird den Staatsbürgern als „Befreiung“ dargestellt und ist sozusagen die heilige Kuh Österreichs….
Staatsvertrag
Der ehemalige Kzler und Landesführer der ostmärkischen Sturmscharen (Katholikendiktatur), Figl, zeigt den Staatsvertrag.
Bezeichnenderweise blieb das Original im Außenministerium der Sowjetunion.
Tatsächlich beinhaltete er wesentliche Erleichterungen durch den vorgesehenen Abzug der Besatzermächte im Jahre 1955. Es ist unbestritten, daß ein Teil der Politiker wegen eben dieser Erleichterungen für die Ratifizierung gestimmt haben. Jedoch darf man nicht vergessen, daß der Staatsvertrag im Endergebnis keine Souveränität oder Freiheit Österreichs begründete, sondern nur den Grad und die Ausdrucksform eines halbkolonialen Zustandes veränderte. Der Staatsvertrag stellt über weite Strecken einen Rückversicherungsvertrag zwischen Alliierten und der von ihnen eingesetzten Politikerkaste dar. Das Verbot der Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes (Anschlußverbot), das Verbot aller Organisationen, die eine „irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten“ . Diese Verbote sind massive Einschränkungen der politischen Selbstbestimmung der deutschen Österreicher. Sie setzen die Volkssouveränität außer Kraft und geben willkommenen Vorwand zu willkürlichen Unterdrückungsmaßnahmen, da sie zu einer uferlosen Auslegung durch die Herrschenden einladen. Bemerkenswert ist, daß ausgerechnet die Verpflichtung zum Verbot aller Organisationen, die „die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind“, faktisch nicht angewendet wird, weil davon antifaschistische Organisationen betroffen wären.
Es ist jedoch bei der Behandlung des Staatsvertrages immer noch der Einwand zu beachten, in Anbetracht der damaligen Lage hätte man keine günstigeren Handlungsmöglichkeiten gehabt. Ohne näher zu prüfen, wieweit das inhaltlich richtig ist, mag es subjektiv die Haltung mancher Politiker rechtfertigen. Nicht mehr damit rechtzufertigen ist jedoch die Haltung der Systemparteien, nach Abschluß des Staatsvertrages nicht auf eine Herstellung der vollen Souveränität und Abschaffung der menschenrechtswidrigen Verbotsbestimmungen zu dringen, sondern diese zur Absicherung der eigenen Macht zu gebrauchen.
Das Interesse der der Politikerkaste lag offensichtlich nicht in der Herstellung der äußeren Handlungsfreiheit unseres Volkes, sondern in der Verewigung jenes Machtgefüges, das die Politiker an die Futtertröge geschwemmt hat und der Kartellierung des öffentlichen Lebens auf die Systemparteien.
Die vielgerühmte Antifa-Konsens Politik beruht auf dem Konsens der Herrschenden aller Lager über die Wahrung ihrer Kasteninteressen und deren Absicherung gegenüber dem Volk.
Ein Beispiel dafür ist die Sozialpartnerschaft nach Austrofaschistischem Vorbild. Durch die Abwägung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranliegen soll ein darüberstehendes Gesamtanliegen verwirklicht werden. Im politischen System Österreich liegt ihre Wirkung nun darin, eine Übereinstimmung der Funktionäre aller Richtungen zur Stabilisierung der Parteienherrschaft und zum Überspielen möglicher Aufbegehrer herbeizuführen.
Auch der Begriff der Gewaltentrennung ist mehr als mit Vorsicht zu genießen, denn Abgeordnete, Beamte und Richter verdanken ihre Einsetzung denselben Parteizentralen. Zum Begriff der „Unabhängigkeit der Justiz“ ist neben dem politischen Sieb der Aufnahme und des Aufstiegs auch zu beachten, daß die Justiz rein verfahrensmäßig von der Aufbereitung der Fälle durch weisungsgebundene Staatsanwälte und Polizeibehörden weitgehend beeinflußt wird.
Die Parteien sind wie Coca-Cola Produkte.
Sie gehören alle derselben Firma.
Natürlich gibt es verschiedene ideologische Auffassungen und persönliche Meinungen, allerdings alles im Rahmen des von Umerziehung zugelassenen Meinungsfeldes und ohne Infragestellung der grundlegenden Machtstrukturen. Es erinnert an die Produktdifferenzierung im Supermarkt. Man kann Sprite oder Fanta wählen, aber wenn man etwas genauer schaut, steht auf jeder Flasche „Coca-Cola Company“.
http://www.alpen-donau.info/WP/2009/08/der-staatsvertrag-%E2%80%93-ein-instrument-der-unterdruckung/
Staatsvertrag
Der ehemalige Kzler und Landesführer der ostmärkischen Sturmscharen (Katholikendiktatur), Figl, zeigt den Staatsvertrag.
Bezeichnenderweise blieb das Original im Außenministerium der Sowjetunion.
Tatsächlich beinhaltete er wesentliche Erleichterungen durch den vorgesehenen Abzug der Besatzermächte im Jahre 1955. Es ist unbestritten, daß ein Teil der Politiker wegen eben dieser Erleichterungen für die Ratifizierung gestimmt haben. Jedoch darf man nicht vergessen, daß der Staatsvertrag im Endergebnis keine Souveränität oder Freiheit Österreichs begründete, sondern nur den Grad und die Ausdrucksform eines halbkolonialen Zustandes veränderte. Der Staatsvertrag stellt über weite Strecken einen Rückversicherungsvertrag zwischen Alliierten und der von ihnen eingesetzten Politikerkaste dar. Das Verbot der Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes (Anschlußverbot), das Verbot aller Organisationen, die eine „irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten“ . Diese Verbote sind massive Einschränkungen der politischen Selbstbestimmung der deutschen Österreicher. Sie setzen die Volkssouveränität außer Kraft und geben willkommenen Vorwand zu willkürlichen Unterdrückungsmaßnahmen, da sie zu einer uferlosen Auslegung durch die Herrschenden einladen. Bemerkenswert ist, daß ausgerechnet die Verpflichtung zum Verbot aller Organisationen, die „die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind“, faktisch nicht angewendet wird, weil davon antifaschistische Organisationen betroffen wären.
Es ist jedoch bei der Behandlung des Staatsvertrages immer noch der Einwand zu beachten, in Anbetracht der damaligen Lage hätte man keine günstigeren Handlungsmöglichkeiten gehabt. Ohne näher zu prüfen, wieweit das inhaltlich richtig ist, mag es subjektiv die Haltung mancher Politiker rechtfertigen. Nicht mehr damit rechtzufertigen ist jedoch die Haltung der Systemparteien, nach Abschluß des Staatsvertrages nicht auf eine Herstellung der vollen Souveränität und Abschaffung der menschenrechtswidrigen Verbotsbestimmungen zu dringen, sondern diese zur Absicherung der eigenen Macht zu gebrauchen.
Das Interesse der der Politikerkaste lag offensichtlich nicht in der Herstellung der äußeren Handlungsfreiheit unseres Volkes, sondern in der Verewigung jenes Machtgefüges, das die Politiker an die Futtertröge geschwemmt hat und der Kartellierung des öffentlichen Lebens auf die Systemparteien.
Die vielgerühmte Antifa-Konsens Politik beruht auf dem Konsens der Herrschenden aller Lager über die Wahrung ihrer Kasteninteressen und deren Absicherung gegenüber dem Volk.
Ein Beispiel dafür ist die Sozialpartnerschaft nach Austrofaschistischem Vorbild. Durch die Abwägung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranliegen soll ein darüberstehendes Gesamtanliegen verwirklicht werden. Im politischen System Österreich liegt ihre Wirkung nun darin, eine Übereinstimmung der Funktionäre aller Richtungen zur Stabilisierung der Parteienherrschaft und zum Überspielen möglicher Aufbegehrer herbeizuführen.
Auch der Begriff der Gewaltentrennung ist mehr als mit Vorsicht zu genießen, denn Abgeordnete, Beamte und Richter verdanken ihre Einsetzung denselben Parteizentralen. Zum Begriff der „Unabhängigkeit der Justiz“ ist neben dem politischen Sieb der Aufnahme und des Aufstiegs auch zu beachten, daß die Justiz rein verfahrensmäßig von der Aufbereitung der Fälle durch weisungsgebundene Staatsanwälte und Polizeibehörden weitgehend beeinflußt wird.
Die Parteien sind wie Coca-Cola Produkte.
Sie gehören alle derselben Firma.
Natürlich gibt es verschiedene ideologische Auffassungen und persönliche Meinungen, allerdings alles im Rahmen des von Umerziehung zugelassenen Meinungsfeldes und ohne Infragestellung der grundlegenden Machtstrukturen. Es erinnert an die Produktdifferenzierung im Supermarkt. Man kann Sprite oder Fanta wählen, aber wenn man etwas genauer schaut, steht auf jeder Flasche „Coca-Cola Company“.
http://www.alpen-donau.info/WP/2009/08/der-staatsvertrag-%E2%80%93-ein-instrument-der-unterdruckung/