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Vollständige Version anzeigen : Schweizer Justiz : Lächerlicher als die BRD Justiz?



Alfred
03.05.2010, 14:40
Bei solchen Urteilen ist die Schweizer Justiz deutlich beschissener als die Beschissene BRD Justiz :

Das Kantonsgericht Schwyz hat den Jugendlichen, der 2008 in Muotathal seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder erstochen hat, wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu neun Monaten bedingt verurteilt.

Zum Artikel : * Klick (http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/14466059)*

Upps, könnte ein Mod bitte das Wort Hustiz in Justiz umwandeln im Titel?

Paul Felz
03.05.2010, 14:57
Bei solchen Urteilen ist die Schweizer Justiz deutlich beschissener als die Beschissene BRD Justiz :

Das Kantonsgericht Schwyz hat den Jugendlichen, der 2008 in Muotathal seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder erstochen hat, wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu neun Monaten bedingt verurteilt.

Zum Artikel : * Klick (http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/14466059)*

Upps, könnte ein Mod bitte das Wort Hustiz in Justiz umwandeln im Titel?

Wie paßt das dazu:

Die in der Anklage aufgeführten Merkmale seien unabhängig von der psychiatrischen Beurteilung skrupellos, heisst es in der Kurzbegründung des Kantonsgericht. Damit handle es sich um einen Mord.

Aber wir müssen uns keine Sorgen machen, alles wird gut:

Der Jugendliche ist zurzeit in einem Jugendheim untergebracht, wo er eine Kochlehre begonnen hat. Zudem macht er eine Therapie.

Wer keine Lehrstelle hat, weiß jetzt, wie man eine bekommt.

ganja
03.05.2010, 15:08
Wenn ein 17Jähriger nach mehrfachem Mord nichtmal ein Jahr in den Knast muss, ist wohl eine Überarbeitung des Jugendstrafrechts mehr als angebracht...

Paul Felz
03.05.2010, 15:11
Wenn ein 17Jähriger nach mehrfachem Mord nichtmal ein Jahr in den Knast muss, ist wohl eine Überarbeitung des Jugendstrafrechts mehr als angebracht...

Schlimmer noch: die Lehrstelle ist ja als Belohnung anzusehen.

jak_22
03.05.2010, 15:11
Wenn ein 17Jähriger nach mehrfachem Mord nichtmal ein Jahr in den Knast muss, ist wohl eine Überarbeitung des Jugendstrafrechts mehr als angebracht...

So wie ich das verstanden hab, muss er überhaupt nicht sitzen.

Ist "bedingt" nicht dasselbe wie "auf Bewährung"?

ganja
03.05.2010, 15:17
So wie ich das verstanden hab, muss er überhaupt nicht sitzen.

Ist "bedingt" nicht dasselbe wie "auf Bewährung"?

Hmm, gute Frage. Hab auf die Schnelle leider nix gefunden, würde mich aber auch interessieren.

Paul Felz
03.05.2010, 15:19
Hmm, gute Frage. Hab auf die Schnelle leider nix gefunden, würde mich aber auch interessieren.

Sieht so aus:

Aussetzung des Strafvollzugs, Verurteilung mit bedingtem Strafvollzug, Condamnation conditionnelle, Sursis à l'exécution, Sospensione della pena), eine in neuester Zeit empfohlene, alter deutscher Rechtsanschauung entsprechende Einrichtung, die dahin geht, daß die Strafgerichte bei der Verurteilung noch unbestrafter Personen zu geringern Freiheitsstrafen im Urteil bestimmen können, daß die Strafe vorläufig unvollstreckt bleibe und ganz erlassen werde, sofern nicht der Verurteilte innerhalb bestimmter Zeit (Bewährungsfrist) wegen einer neuen strafbaren Handlung Verurteilung erleidet, in welchem Fall ihn die alte zugleich mit der neuen Strafe trifft.

Quelle (http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Bedingte+Verurteilung)

ganja
03.05.2010, 15:35
Danke.
Dann ist das im Grunde ja nix anderes als Strafe auf Bewährung...

Peg Bundy
03.05.2010, 15:45
Bei solchen Urteilen ist die Schweizer Justiz deutlich beschissener als die Beschissene BRD Justiz :

Das Kantonsgericht Schwyz hat den Jugendlichen, der 2008 in Muotathal seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder erstochen hat, wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu neun Monaten bedingt verurteilt.

Zum Artikel : * Klick (http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/14466059)*


Ja, ne harte Strafe für Mord. Jetzt stell Dir mal vor, der arme Kerl müßte als Strafverschärfung auch noch ein Buch lesen, der müßte dafür glatt seine Lehre an den Nagel hängen.

Paul Felz
03.05.2010, 15:47
Ja, ne harte Strafe für Mord. Jetzt stell Dir mal vor, der arme Kerl müßte als Strafverschärfung auch noch ein Buch lesen, der müßte dafür glatt seine Lehre an den Nagel hängen.

Muß er ja: ein Kochbuch

Paul Felz
03.05.2010, 15:48
Danke.
Dann ist das im Grunde ja nix anderes als Strafe auf Bewährung...

So habe ich es auch verstanden. Wie schon geschrieben: Als Strafe eine Lehrstelle :rolleyes:

jak_22
03.05.2010, 15:50
So habe ich es auch verstanden. Wie schon geschrieben: Als Strafe eine Lehrstelle :rolleyes:

Es ist eine Strafe. Für den Lehrherrn.

Paul Felz
03.05.2010, 15:51
Es ist eine Strafe. Für den Lehrherrn.

Was hat der denn schlimmeres angerichtet als Mord?

jak_22
03.05.2010, 15:54
Was hat der denn schlimmeres angerichtet als Mord?

Ich behaupte ja nicht, dass er das verdient hat.

Peg Bundy
03.05.2010, 15:57
Was hat der denn schlimmeres angerichtet als Mord?

Er hat ihm ne Lehrstelle gegeben, für die sich tausende unbescholtene Jugendliche die Finger wund arbeiten würden und ne Absage kriegen, damit solches Drecksvolk hofiert werden kann.

Bruddler
03.05.2010, 15:57
Es gibt Dinge, die kann man einfach nicht verstehen, so z.B. dieses "Urteil"....

Paul Felz
03.05.2010, 15:57
Ich behaupte ja nicht, dass er das verdient hat.

Er hat also einfach Pech. Vielleicht sollte er einen Massenmord begehen, um befreit und belohnt zu werden.

Paul Felz
03.05.2010, 15:58
Er hat ihm ne Lehrstelle gegeben, für die sich tausende unbescholtene Jugendliche die Finger wund arbeiten würden und ne Absage kriegen, damit solches Drecksvolk hofiert werden kann.

Dann hätte er aber die Todesstrafe verdient. Nur: hat er von sich aus die Lehrstelle (oder besser Leerstelle) angeboten oder wurde er dazu gezwungen? Geht aus dem Artikel nicht hervor.

Peg Bundy
03.05.2010, 16:36
Dann hätte er aber die Todesstrafe verdient. Nur: hat er von sich aus die Lehrstelle (oder besser Leerstelle) angeboten oder wurde er dazu gezwungen? Geht aus dem Artikel nicht hervor.

Wie kann man jemanden zwingen, dessen Lehrstellenbudget bereits "ausgeschöpft" ist?

Alfred
03.05.2010, 18:53
Danke.
Dann ist das im Grunde ja nix anderes als Strafe auf Bewährung...

Und das bei diesen Delikten....ich denke sowas schreckt nicht ab.


Ja, ne harte Strafe für Mord. Jetzt stell Dir mal vor, der arme Kerl müßte als Strafverschärfung auch noch ein Buch lesen, der müßte dafür glatt seine Lehre an den Nagel hängen.


Siehe Pauls Antwort...


Muß er ja: ein Kochbuch

Der Arme...


Es gibt Dinge, die kann man einfach nicht verstehen, so z.B. dieses "Urteil"....

Das ist es Seekuh, und ich wette es gibt jede menge Gutmenschen in der Schweiz die solche Urteile noch Verteidigen.

Gehirnnutzer
03.05.2010, 19:15
Mal ein kleiner Hinweis

Schweizer Jugenstrafrecht Höchststrafe 4 Jahre (Siehe SR 311.1 Artikel 25 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_1/a25.html)),

Deutsches Jugendstrafrecht § 18 JGG 10 Jahre. (http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__18.html)

Zwar gilt das Schweizer Jugendstrafrecht nur bis zum vollendeten 18. Lebenjahr, wo bei uns noch mit 21 Jugendstrafrecht möglich ist, jedoch nehme ich lieber das in Kauf, als einen maximalen Strafrahmen von 4 Jahren auch bei Mord.