AW: Zensur in Deutschland
Man sollte einen Fan-Club für Art. 5 GG gründen !
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
AW: Zensur in Deutschland
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KrascherHistory
Man sollte einen Fan-Club für Art. 5 GG gründen !
Artikel 5 GG
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
.... welche bitte ??? Wir haben keine gültige Verfassung. Die einzig rechtsstaatlich gültige Verfassung wäre die Weimarer. Nur ist die, wie auch das Deutsche Reich, seit dem 08. Mai 1945 ausser Kraft, und alles andere seitdem ein von den Alliierten Besatzern gedulderter Status.
Wurde höchstrichterlich vom BVG Anfang der 70er festgestellt.
AW: Zensur in Deutschland
Inwieweit kann eigentlich die Verfassung der sog. "Weimarer Republik" Gültigkeit beanspruchen?
Bei dem 1871 gegründeten Staate namens "Deutsches Reich" handelt es sich um einen "ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes".
Dieser Bund wurde von einigen deutschen Fürsten (König von Preußen, König von Bayern, König von Württemberg, Großherzog von Baden und Großherzog von Hessen) geschlossen, NICHT von der Bevölkerung.
Wenn und insofern diese Fürsten rechtmässige Souveräne waren, stellen die Vorgänge nach 1918/19 dann nicht bundesfeindliche Verbrechen dar?;
und wenn diese Fürsten NICHT rechtmässig Souveräne waren, müssen dann nicht sämtliche Bundeshandlungen von 1871 bis 1918 als unrechtmässig gelten - einschliesslich der Gründung des Staates "Deutsches Reich"?
mfg
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-jmw-
Inwieweit kann eigentlich die Verfassung der sog. "Weimarer Republik" Gültigkeit beanspruchen?
Weil sie selbst durch das Naziregime nicht für ungültig erklärt wurde und somit seit dem 11. August 1919 in Kraft ist.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31.07.1973 fest, (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“
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SLOPPY
.... welche bitte ??? Wir haben keine gültige Verfassung. Die einzig rechtsstaatlich gültige Verfassung wäre die Weimarer. Nur ist die, wie auch das Deutsche Reich, seit dem 08. Mai 1945 ausser Kraft, und alles andere seitdem ein von den Alliierten Besatzern gedulderter Status.
Wurde höchstrichterlich vom BVG Anfang der 70er festgestellt.
Eine Verfassung ist nicht "außer Kraft". Wo hast du denn das her.
Selbst das DR ist rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt. Was man von dem Besatzerkonstrukt "BRD" nicht behaupten kann.
Am 8.5.1945 hat die Heeresleitung unter v.Friedeberg, Stumpf und Keitel bedingslos kapituliert. Ein Staat kann nicht kapitulieren. Eine debellatio liegt nachweislich nicht vor. SHAEF-Gesetz Nr. 52 definiert zudem, was die Alliierten nach einer nicht näher beschriebenen Zeit zurückgeben wollen.
Das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
Daran hat sich bis heute nix geändert, schon gar nicht weil eine kriminelle Vereinigung namens BRD-Führung sich als verlängerter Arm verkauft hat. Und das seit 1949.
Die WRV wäre nicht, sie IST. Denn es gibt kein Verfalldatum bei einer Verfassung.
Und den Friedensvertrag hiernach könnte nach Art.45 WRV nur ein gewählter RP durchführen.
Das ist auch schon alles. Das das all. Verwaltungsrecht namens "GG" keine Verfassung ist, schreibe ich seit über 5.000 Artikeln.
MfG K
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SLOPPY
Weil sie selbst durch das Naziregime nicht für ungültig erklärt wurde und somit seit dem 11. August 1919 in Kraft ist.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31.07.1973 fest, (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“
Hitler selbst hat die WRV (eingeschränkt durch Ermächtigungsgesetz) wieder "jungfräulich" gemacht. Durch seinen Tod.
Die Alliierten wollten es selbst auch nochmal machen und haben diesbezüglich das Alliierte Kontrollratsgesetz per Sep.1945 erlassen. Doppelt hält halt besser.
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KrascherHistory
"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“"
Damit ist doch alles gesagt.
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KrascherHistory
Hitler selbst hat die WRV (eingeschränkt durch Ermächtigungsgesetz) wieder "jungfräulich" gemacht. Durch seinen Tod.
Die Alliierten wollten es selbst auch nochmal machen und haben diesbezüglich das Alliierte Kontrollratsgesetz per Sep.1945 erlassen. Doppelt hält halt besser.
Mein lieber Schwan, wenn wir jetzt noch beweisen koennten, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des 3. Reichs ist, koennten wir die ganzen Reparationszahlungen und sonstigen Wiedergutmachungen zurückfordern ! :cool2:
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Seekuh
Mein lieber Schwan, wenn wir jetzt noch beweisen koennten, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des 3. Reichs ist, koennten wir die ganzen Reparationszahlungen und sonstigen Wiedergutmachungen zurückfordern ! :cool2:
volltreffer! :lach: :lach: :lach:
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