AW: Ex-SS-Mann Gröning muss ins Gefängnis
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kiwi
… war da nicht in Baden-Württemberg vor einigen Jahren ein alter Nassirichter an der Spitze der Landesregierung ??
.. " Ein ehemaliger Ankläger beim Sondergericht Kattowitz, auch er ein großer Freund der Todesstrafe, klagte nach dem Krieg als Staatsanwalt politische Straftäter in Lüneburg an. Es kam vor, berichtet Ingo Müller, daß er Kommunisten in der Verhandlung zurief: "Aus Ihrer Inhaftierung in den Jahren 1933 bis 1945 haben Sie nichts gelernt." ..
.. die hätten nun viel zu tun mit den LINKEN und ANTIFA ..
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13395427.html
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kiwi
Als Atheist bin ich ja nicht so bibelfest –steht da nicht irgendwo die Sünden der Eltern vererben sich bis ins 3. Glied oder war es das 7.??
Das sind die feuchten Träume gewisser Kokainkonsumenten. Fatal ist nur die Tatsache, dass diese Träume in die Hohlköpfe der Mehrheit in diesem Land eingesickert sind.
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herberger
Sollte man nicht auch beachten das es Begriffe wie Vernichtungslager oder Todeslager bis 1945 nicht gab?
Was ebenfalls zum Gelingen des Vernichtungsbetriebs beitrug.
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Kurti
Die arglistige Täuschung der sicheren Verwahrung des Gepäcks während des "Duschens" wertete das Gericht als eine Beihilfe zum Gelingen des Vernichtungsbetriebs.
Hätte er anstelle von Gepäck bewachen an der Entwicklung von Raketen geholfen würde es anders aussehen.
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Kurti
Was ebenfalls zum Gelingen des Vernichtungsbetriebs beitrug.
Dann hat man doch dem Personal verschwiegen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt.
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Kurti
Was ebenfalls zum Gelingen des Vernichtungsbetriebs beitrug.
Die Platte hängt, Kurti. Leg doch mal 'ne neue auf. Oder hast du nur die eine?
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kiwi
Hätte er anstelle von Gepäck bewachen an der Entwicklung von Raketen geholfen würde es anders aussehen.
Dann wäre er vermutlich Millionär- und auf Briefmarken verewigt worden.
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Murmillo
Nein, aber den Paragrafen des Reichsstrafgesetzbuches, der Mord nach 20 Jahren verjähren liess, schon. Ist §67 .
Und dann gibts da noch den Art. 103 GG:
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(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Den Boden der Rechtsstaatlichkeit und des Grundgesetzes verliess die Bundesrepublik also bereits mit der rückwirkenden Verlängerung der Verjährungsfrist 1965 und 1979.
Mord war auch nach NS-Recht strafbar und die Aufhebung der Mord-Verjährungsfrist ist legal. Zudem betraf diese ja bekanntlich nicht ausschließlich die Nazi-Mörder, sondern gleichfalls z.B. den Genossen Mielke.
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herberger
Dann hat man doch dem Personal verschwiegen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt.
Umgekehrt - das SS-Personal unterschrieb eine Verschwiegenheitserklärung bez. deren Tätigkeiten in den KZs.
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Kurti
Mord war auch nach NS-Recht strafbar und die Aufhebung der Mord-Verjährungsfrist ist legal. Zudem betraf diese ja bekanntlich nicht ausschließlich die Nazi-Mörder, sondern gleichfalls z.B. den Genossen Mielke.
Welcher Mord denn?
Und warum wurde er dann nicht vom NS-Recht verurteilt?
Kurti, Du bist erbärmlich. Trotz 130 im Rücken kriegst Du hier nichts gebacken.