AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
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Walter Hofer
Diejenige, die in Afghanistan mit Totenköpfen rumspielen sind leider im verwirrten Ungeist des Volksgenossen Günzel ausgebildet worden worden. Die Defizite in der Ausbildung will der GI abstellen lassen.
Du machst hin und wieder auch einen sehr verwirrten Eindruck! :]
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
Mich würde auch noch interessieren, wieso der Threadersteller "fast §dran" gewesen wäre. Das Lied ist zwar etwas martialisch, würde mich aber wundern, wenn es verboten wäre. Abgesehen davon würde mich sehr interessieren, in welcher Situation es sich ergeben hat, dass du a) die vietnamesische Hymne gesungen hast und b) dich irgendjemand dafür hätte anzeigen wollen. Also ich hätte höchstens gelacht und die "Scheibenwischer"-Bewegung vorm Gesicht gemacht.
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
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Ausonius
Abgesehen davon würde mich sehr interessieren, in welcher Situation es sich ergeben hat, dass du a) die vietnamesische Hymne gesungen hast und b) dich irgendjemand dafür hätte anzeigen wollen.
Noch dazu, das so viele Deutsche vietnamesisch verstehen.:D :D :D :D
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
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haihunter
Seit wann muss man denn in diesem Forum gefragt werden????? ?(
Falls es dir entgangen seien sollte, bezieht sich Krascher auf mein Post, in dem ich direkt die Frage an den Threadersteller gerichtet habe.
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
[QUTE=Gehirnnutzer;1001123]Bist du gefragt worden, Krascher? Nein
Ist deine persönliche Definition einer Rechtsnorm bekannt? Ja
Korrekt. Ich mische mich nur gerne ein....
Hat das Einfluß darauf, ob die bestehenden Gesetze der Bundesrepublik angewandt werden oder nicht? Nein
Irrtum, mein Gudster ! Gesetze bestehen (größtenteils) nicht mehr und können demzufolge nicht mehr angewandt werden. Natürlich ist es ein wenig schwer zu verstehen, ich gebe die "Hoffnung" aber nicht auf !
Aber was solls! Es entbehrt sowieso jedweder Logik, das du dich hier in diesem Thread zur Wort meldest. Wenn § 130 nichtig ist, so kann die Thematik diese Threads gar nicht erst entstehen, da von vornherein keine Möglichkeit besteht, das der erwähnte Liedtext den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte, da dieser Tatbestand durch die Nichtigkeit des § 130 ja nicht bestehen kann.
Ergo, kein Tatbestand -> keine Möglichkeit diesen Tatbestand zu erfüllen -> keine Volksverhetzung -> die Ausgangsfrage des Threads stellt sich nicht -> Thread daher überflüssig -> deine Antwort somit auch.[/QUTE]
Bischen falsche Kausalität, aber vom ANsatz schon ganz gut.
Du kannst - sofern du es möchtest - eine Verhandlung gegen dich gerne wg. dem 130er (warum auch immer) gegen dich eröffnen lassen. MUSST ES ABER NICHT !!!
Da dem 130er die Rechtsnorm fehlt (wie übrigens rd. 70% der Gesetze im krummgepflügten "OMF-BRD-Juristen-Paradies") kann es mit entsprechendem Kenntnisstan N I E zu einer Verhandlung gegen "dich" kommen.
Was ist daran so schwer, warum ist das so bedeutend. Wann benutzt du mal die Birne richtig ?!
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
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haihunter
Du machst hin und wieder auch einen sehr verwirrten Eindruck!
ja, sagen meine Kinder auch; sie überlegen eine Entmündigung - zu meinem Eigenschutz :)
Was hälst du von der Idee ?
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Walter Hofer
ja, sagen meine Kinder auch; sie überlegen eine Entmündigung - zu meinem Eigenschutz :)
Was hälst du von der Idee ?
Das nennt man heute Betreuung, klingt besser.
Es fängt mit den Finanzen an, dann der Rest.
Wenn kein Verwandter da ist, finden sich immer ein Betreuer, Richter, Heimleiter und Immo-Makler (dein Eigentum muß weg, wg. teurem Heim !).
Du hast aber Glück. Dich wollen nur deine Kinder "entmündigen" um dich dann auszurauben. Es bleibt somit in der Familie !:)
Glückwunsch ! Glücksfall !
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
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KrascherHistory
Du hast aber Glück. Dich wollen nur deine Kinder "entmündigen" um dich dann auszurauben. Es bleibt somit in der Familie !:)
Glückwunsch ! Glücksfall !
Die sehen das anders, weil ich vorher die vermeintliche Erbschaft mit einer Tussi durchbringe und den Rest am Spieltisch verprasse - Mann lebt nur einmal und gönnt sich ja sonst nix!
Die sollen sich gefälligst ihr Geld selbst erarbeiten !
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
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Walter Hofer
Die sehen das anders, weil ich vorher die vermeintliche Erbschaft mit einer Tussi durchbringe und den Rest am Spieltisch verprasse - Mann lebt nur einmal und gönnt sich ja sonst nix!
Die sollen sich gefälligst ihr Geld selbst erarbeiten !
Dann mußt du dich davor schützen.
Gib vorher alles aus.
AW: Volksverhetzung--"Nein doch nicht. Entschuldigung"
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Walter Hofer
ja, sagen meine Kinder auch; sie überlegen eine Entmündigung - zu meinem Eigenschutz :)
Was hälst du von der Idee ?
Solange ich nicht als Vormund für Dich eingesetzt werde, ist das okay!