AW: BVerfG: Recht auf Suizid
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tosh
Ärzte dürfen nicht helfen (Eid des Hippokrates). Dann wird es eine Domäne für Dilettanten.
Das ist Quatsch. Der Eid des Hippokrates hat keinerlei juristische Bedeutung. Der Vorwurf eines diesbezüglichen Eidbruches ist absurd und de facto ausgeschlossen. Ärzte gehören eher zu denen, die in erster Linie gefragt sein werden, ggf. passive Hilfe beim Sterben zu leisten. Selbstverständlich müssen sie das nicht. Und selbstverständlich sind sie berechtigterweise nach wie vor nicht berechtigt, aktive Sterbehilfe zu leisten.
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tosh
Ärzte dürfen nicht helfen (Eid des Hippokrates). Dann wird es eine Domäne für Dilettanten.
Der Eid des Hippokrates wird heutzutage nicht mehr geleistet. Einen Todgeweihten die Scherzen und das Leiden zu nehmen, widerspricht nicht der ärztlichen Ethik, sondern ist ein Akt der Gnade.
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Zirrus
Der Eid des Hippokrates wird heutzutage nicht mehr geleistet. Einen Todgeweihten die Scherzen und das Leiden zu nehmen, widerspricht nicht der ärztlichen Ethik, sondern ist ein Akt der Gnade.
Als Akt der Gnade würde ich es nicht ansehen. Ärzte erweisen keine Gnadenakte. Sie können in konkreten Fällen helfen, den Sterbeprozess weniger qualvoll zu gestalten, auch wenn das den Eintritt des Todes beschleunigt.
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Die Revision dieses flachbrüstigen Gesetzes war lange überfällig. ich begrüße den Spruch der obersten Richter. Abwarten, was der aktuelle Gesetzgeber wieder zusammenmurkst.
Bei den Berichten ist mir aufgefallen, dass im Bundesverfassungsgericht vier Frauen sitzen. Seit wann denn das?
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Arndt
Als Akt der Gnade würde ich es nicht ansehen. Ärzte erweisen keine Gnadenakte. Sie können in konkreten Fällen helfen, den Sterbeprozess weniger qualvoll zu gestalten, auch wenn das den Eintritt des Todes beschleunigt.
Das ist eine Ansichtssache.
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Swesda
Die Revision dieses flachbrüstigen Gesetzes war lange überfällig. ich begrüße den Spruch der obersten Richter. Abwarten, was der aktuelle Gesetzgeber wieder zusammenmurkst.
Bei den Berichten ist mir aufgefallen, dass im Bundesverfassungsgericht vier Frauen sitzen. Seit wann denn das?
Beachte auch die Begründung, die das BverfG herangezogen hat. Hier wird klar und deutlich gemacht, welch ein Selbstbestimmungsrecht der einzelne Mensch über sich selbst hat. Das wird auch Auswirkungen auf andere Bereiche nach sich ziehen!
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Zirrus
Das ist eine Ansichtssache.
Für mich ist es essentiell.
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Arndt
Für mich ist es essentiell.
Für mich eben nicht und deshalb ist es ja eine Ansichtssache.
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Zirrus
Beachte auch die Begründung, die das BverfG herangezogen hat. Hier wird klar und deutlich gemacht, welch ein Selbstbestimmungsrecht der einzelne Mensch über sich selbst hat. Das wird auch Auswirkungen auf andere Bereiche nach sich ziehen!
Ja. Zum Glück. Ich kann keine Begeisterung über bisherige Urteile des BverfG empfinden. Über dieses letzte allerdings schon.
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Zirrus
Für mich eben nicht und deshalb ist es ja eine Ansichtssache.
Unbestreitbar.