Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
oder man nennt es:
DE will unbedingt alle "Syrer" behalten, koste was es wolle.
https://www.wochenblatt.de/boulevard...h-griechenland
wochenblatt.de/boulevard/regensburg/artikel/275633/regensburger-richter-untersagen-abschiebung-nach-griechenland
hier die PDF-Datei dazu
https://www.google.com/url?sa=t&rct=..._oQfdTAlgTbNDa
REGENSBURG
Das Regensburger Verwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen in der Flüchtlingspolitik Deutschlands haben könnte. Wie aus dem Urteil hervorgeht, sehen die Richter die schutzwürdigen Interessen in dem EU-Staat Griechenland nicht als gesichert an. Vor allem Klein- und Kleinstkinder seien in Griechenland nicht mit dem nötigen Schutz abgesichert, urteilten die Richter
(Aktenzeichen RN 11 K 18.31292).
Geklagt hatte eine kurdisch-syrische Familie, die im August 2017 in die Bundesrepublik eingereist war und in Bayern einen Asylantrag stellte. Ausgewiesen hatte sich die Familie mit einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland, wo die Familie bereits im Oktober 2016 Asyl beantragt hatte. Der Familienvater gab bei den deutschen Behörden an, dass es „in Griechenland viele Probleme“ gebe und „die Kinder dort nicht zur Schule gehen könnten. Es habe dort auch keine Wohnung und keine Arbeit gegeben“, sagte der Familienvater vor Gericht. „Sein Ziel sei Deutschland gewesen“, heißt es in dem Urteil weiter. Auch die Ehefrau gab an, „auf keinen Fall nach Griechenland zurück zu wollen, lieber gehe sie zurück nach Syrien.“ Sie wolle wegen der Zukunft ihrer kleinen Kinder in Deutschland bleiben. Zudem sei die Frau im siebten Monat schwanger gewesen, habe dann 2017 in Bayern entbunden.
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Jetzt gibt es in den nächsten Tagen und Wochen eine Flut an ähnlichen Fällen.
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Zitat:
-2-U r t e i l :I.Die Beklagte wird verpflichtet,festzustellen, dass für die Klägerein Ab-schiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK hin-sichtlich Griechenlands vorliegt. Der Bescheid des Bundesamts für Mig-ration und Flüchtlinge vom 13.4.2018 wird in Nr. 2, 3 Satz 1 bis 3 und Nr.4 aufgehoben, soweit er dieser Verpflichtung entgegensteht. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt. II.Die Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens zu je ½. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Voll-streckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der je-weilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.
Dieser Teil ist interessant. Woher nehmen eigentlich die Kläger die Kohle für dieses Verfahren?
An Ende schaut es doch so aus, daß die Kosten wieder der Steuerzahler zu tragen hat. Das ist der eigentliche Skandal an der Geschichte. :irre::kotz:
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Zitat:
Zitat von
Archivar
Dieser Teil ist interessant. Woher nehmen eigentlich die Kläger die Kohle für dieses Verfahren?
An Ende schaut es doch so aus, daß die Kosten wieder der Steuerzahler zu tragen hat. Das ist der eigentliche Skandal an der Geschichte. :irre::kotz:
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Der Steuerzahler zahlt für ALLES in diesem Fall! Vermutlich auch noch die nächsten Jahre...
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Zitat:
Zitat von
Archivar
Dieser Teil ist interessant. Woher nehmen eigentlich die Kläger die Kohle für dieses Verfahren?
An Ende schaut es doch so aus, daß die Kosten wieder der Steuerzahler zu tragen hat. Das ist der eigentliche Skandal an der Geschichte. :irre::kotz:
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@Archivar,
skandalös ist lediglich die Tatsache, dass Irgendwer von Irgendwo hier irgendwelche Ansprüche ganz für Umme einklagen kann. Skandalös ist ebenfalls die Tatsache, dass in Deutschland zugelassene Juristen sich dieser Sache annehmen und entsprechende "Aufwandsentschädigungen" geltend machen können.
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Zitat:
So sei die Frau nur durch einen Zufall nach einer schweren Leberentzündung in ein Krankenhaus gebracht worden. Sie leide sowohl an einer Haut-, als auch an einer Rheumaerkrankung, die in Griechenland nicht behandelt werden würde.
Allein diese Kosten werden die "Neubürger" niemals allein wieder reinwirtschaften.
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Das ist das geilste an der Geschichte:
Zitat:
Auch die Ehefrau gab an, „auf keinen Fall nach Griechenland zurück zu wollen, lieber gehe sie zurück nach Syrien.“
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Die gleichen Richter knasten Deutsche wegen "Meinungsverbrechen" ein und klagen Gruppen von "Meinungsverbrechern" als "kriminelle Vereinigungen" an.
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Zitat:
Zitat von
Deutschmann
Das ist das geilste an der Geschichte:
Das fiel mir auch auf. Sie könnten, wenn sie wollten, zurück nach Syrien gehen. Dazu sind sie aber viel zu faul.
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Zitat:
Zitat von
Kikumon
Das fiel mir auch auf. Sie könnten, wenn sie wollten, zurück nach Syrien gehen. Dazu sind sie aber viel zu faul.
Erstens könnten die zurück - und zweitens kann es ja dort nicht so schlimm sein wenn die lieber nach Syrien zurück will. Logische Konsequenz der Behörden müsste nun sein: ne Schiffspassage übers Mittelmeer.
AW: Offiziell: Richter verbieten Abschiebung von "Syrern"
Zitat:
Zitat von
radelroll
Auch die Ehefrau gab an, „auf keinen Fall nach Griechenland zurück zu wollen, lieber gehe sie zurück nach Syrien.“ Sie wolle wegen der Zukunft ihrer kleinen Kinder in Deutschland bleiben. ....
Ist nachvollziehbar, wenn man aus dem Urlaubsparadies Lattakia in Syrien irgendwo in einem griechischen Loch endet. Mit Taschen voller Geld aus Germoney, reichts dann immer noch für monatelange Urlaube in der syrischen Heimat:
https://www.youtube.com/watch?v=GP7u7sDmjk8