AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a
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Gehirnnutzer
Papageno, auch wenn dies eine Antwort auf klartext Beitrag ist, es ist und bleibt Off Topic und wäre nur in einer Diskussion um Artikel 26 GG, § 80 StGB oder den entsprechenden erwähnten Vertragswerken angebracht.
Beweise doch endlich mal ein wenig Diskussionskultur und diskutiere das Thema Kosovo in einem dazu passenden Thread. Eine ähnliche Bitte richte ich auch an Klartext, denn mit der Art und Weise, die ihr an den Tag legt untergräbt ihr die Intention, die Bernhard44 mit der Erstellung diese Threads hatte.
Der Zusammenhang ist einfach - nach papageno Wehrpflicht ja, aber nur, wenn er mit ihren politischen Zielen einverstanden ist.
Wenn wir so handeln, können wir nicht nur die Bundeswehr, sondern unseren gesamten Staat auflösen und jeder macht, was er will.
Fraglich ist, ob die Sollstärke einer Freiwilligenarmee erreicht werden kann. Gegen unsere Armee wird speziell von Links seit Jahrzehnten gehetzt ( Soldaten sind Möder ) und ist deshalb kein ausreichend gutes Image.
Andere Länder haben dieses Problem schon weniger und finden deshalb genug Freiwillige.
Die grundsätzliche Frage stellt sich also, ob ohne Wehrpflicht die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr noch gegeben ist.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a
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klartext
Der Zusammenhang ist einfach - nach papageno Wehrpflicht ja, aber nur, wenn er mit ihren politischen Zielen einverstanden ist.
Wenn wir so handeln, können wir nicht nur die Bundeswehr, sondern unseren gesamten Staat auflösen und jeder macht, was er will.
Fraglich ist, ob die Sollstärke einer Freiwilligenarmee erreicht werden kann. Gegen unsere Armee wird speziell von Links seit Jahrzehnten gehetzt ( Soldaten sind Möder ) und ist deshalb kein ausreichend gutes Image.
Andere Länder haben dieses Problem schon weniger und finden deshalb genug Freiwillige.
Die grundsätzliche Frage stellt sich also, ob ohne Wehrpflicht die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr noch gegeben ist.
klartext, das du nicht vollkommen off topic warst, ist mir bewußt, nur hat papageno hier nicht das Ziel in deinem oder in einem der anderen Sinne, die zum Thema passen über die Wehrpflicht zu diskutieren, deswegen meine Bemerkung.
Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr hängt nicht mehr von den Wehrpflichtigen ab, denn wie bereits erwähnt reicht die jetzige Wehrdienstzeit nicht aus, um Wehrpflichtige sinnvoll und effektiv einzusetzen.
Wenn man sich heute mit einigen Wehrpflichtigen unterhält, insbesondere mit Wehrpflichtigen vom Heer, herrscht ein Bild von Frust und Gammeldiensten und wenig motivationsfördernden Beschäftigungsmodellen vor. Dadurch ist nichtmal die Funktion der Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft durch den Wehrdienst gewährleistet.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 15
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Bernhard44
Artikel 15
[Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Einer der interessantesten und wohl nur wenig bekannten Artikel im Grundgesetz.
Leider findet dieser Artikel in der BRD viel zu wenig Anwendung.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a
In meinem Leben gab es eine handvoll, auf den ersten Blick nicht spektakuläre Schlüsselerlebnisse, die mir Deutschland als Staat und Nation (ebenso wie die dahinterstehenden Verantwortlichen) ein für allemal vergällt haben.
Die Wehrpflicht und das Drumherum gehören maßgeblich dazu. Ich habe damals erkannt, daß es sehr sinnvoll ist, seine (stets begrenzten) Ressourcen an Gutmütigkeit nicht an Menschen, Institutionen oder Organisationen zu verschwenden, die sie nicht verdienen. Es ist stattdessen besser, in einem, den eigenen Möglichkeiten entsprechenden Rahmen zu agieren und seine Sympathien konzentriert an die Individuen weiterzugeben, denen man zugeneigt ist. Zu wissen, daß es Freunde gibt ist wunderschön, aber zu wissen, wer seine Feinde sind hat auch was. ;)
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a
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Gehirnnutzer
klartext, das du nicht vollkommen off topic warst, ist mir bewußt, nur hat papageno hier nicht das Ziel in deinem oder in einem der anderen Sinne, die zum Thema passen über die Wehrpflicht zu diskutieren, deswegen meine Bemerkung.
Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr hängt nicht mehr von den Wehrpflichtigen ab, denn wie bereits erwähnt reicht die jetzige Wehrdienstzeit nicht aus, um Wehrpflichtige sinnvoll und effektiv einzusetzen.
Wenn man sich heute mit einigen Wehrpflichtigen unterhält, insbesondere mit Wehrpflichtigen vom Heer, herrscht ein Bild von Frust und Gammeldiensten und wenig motivationsfördernden Beschäftigungsmodellen vor. Dadurch ist nichtmal die Funktion der Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft durch den Wehrdienst gewährleistet.
Mir fehlt in dieser Sache die Persönliche Erfahrung. Als einziges Kind einer Kriegerwitwe war ich von Wehrdinest freigestellt. Ein Sohn von mir war jedoch vor nicht allzulanger Zeit beim Bund, mein zweiter hat den Wehrdienst verweigert und war in einem Altenheim anstatt beschäftigt. Der dritte Sohn war ebenfalls freigestellt, mehr als zwei Söhne muss man dem Vaterland nicht zur Verfügung stellen. Etwas REinblick habe ich also doch.
Man sollte unterscheiden zwischen dem Prinzip der Wehrpflicht und ob sie derzeit richtig genutzt wird. Die Mängel wie Gammeldienst sind bekannt, sind jedoch nur eine Frage der Ausformung des Wehrdienstes.
Aufgefallen ist mir, dass für viele Heranwachsende der Bund die erste Zeit ist, in der sie ohne Eltern alleine zurecht kommen müssen. Als ein Stück erzieherisches Element hin zum Erwachsenwerden scheint es mir geeignet.
Ich würde gerne ein soziales Jahr für alle, auch für Mädchen, sehen anstatt Wehrersatzdienst. Gerade in diesem Alter ist es sehr nützlich, wenn die Kinder auch die andere Seite des Lebens kennenlernen. Es hilft der Feinsteuerung für das spätere Leben.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a
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klartext
Aufgefallen ist mir, dass für viele Heranwachsende der Bund die erste Zeit ist, in der sie ohne Eltern alleine zurecht kommen müssen. Als ein Stück erzieherisches Element hin zum Erwachsenwerden scheint es mir geeignet.
Ich würde gerne ein soziales Jahr für alle, auch für Mädchen, sehen anstatt Wehrersatzdienst. Gerade in diesem Alter ist es sehr nützlich, wenn die Kinder auch die andere Seite des Lebens kennenlernen. Es hilft der Feinsteuerung für das spätere Leben.
Diesen Ansatz vertrete ich seit langem. Er würde auch auf einen Schlag dem Gleichberechtigungsgrundsatz zu Geltung verhelfen sowie die Ungerechtigkeit beseitigen, sich mit dem Wissen das geeignete Attest in der Tasche zu haben seelenruhig zur Musterung zu melden und sich damit garantiert Militär- wie Ersatzdienst zu ersparen.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 15
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 15
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Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 15
[Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Ich denke mal. das dieser Artikel vornehmlich bei "Enteignungen" im Zuge von Bauprojekten (Autobahn/ Tagebau) Anwendung findet.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8
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cajadeahorros
... und nicht durch willkürliche Einzelentscheidungen der Exekutive...
Wenn man bedenkt, wie schnell Demos bei uns untersagt werden, nur weil irgendein Bürgermeister die politische Korrektheit bedroht sieht, kommen da Zweifel auf.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8
Politisch korrekt ist nur, was grundrechtskonform ist.