Trotz dieser Bedenken ist nun nur noch von nicht näher definierten "Teilen der Bevölkerung" die Rede, die unter Sonderschutz stehen. Wird dieser Kautschuk-Paragraph tatsächlich Gesetz, so werden sich Staatsanwälte und Richter über auslegungsfähige Fragen den Kopf zerbrechen müssen:
- Was sind "Teile der Bevölkerung"? Sind zum Beispiel die Anhänger der CDU, die Hausbesitzer, die Zigeuner, die Bauern, die Freikörperkulturfreunde ein "Teil der Bevölkerung", dessen "Beschimpfung" unter bestimmten Voraussetzungen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft wird?
- Was ist "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören"?
- Wann ist die "Menschenwürde anderer" angegriffen?
Ein Landesjustizminister, der dem Staatsanwalt Weisungen geben kann, könnte den öffentlichen Frieden schon für gefährdet halten und die Menschenwürde angegriffen sehen, wenn seine Partei ("Teil der Bevölkerung") so scharf kritisiert wird, daß er es für eine Beschimpfung hält. Adenauers Wahlkampfäußerung: "Ein Wahlsieg der Sozialdemokraten bedeutet den Untergang Deutschlands", brächte dem Sprecher nach dem neuen Entwurf leicht Gefängnis nicht unter drei Monaten ein, und entschiedenen Sprechern der Opposition könnte es ähnlich gehen - wenn sie an einen Richter geraten, der das dehnungsfähige Gesetz so auszulegen wünscht.