AW: Strafmündig oder nicht?
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Deschawüh
Die minderjährigen Vergewaltiger mitsamt ihrer veranzten Clans dahin abschieben woher sie gekommen sind. Ich will für diese, gegen meinen Willen eingeschleppten, kriminellen Versager, steuerlich nicht aufkommen müssen.
Vor 20 Jahren hätten wir uns niemals Gedanken darüber machen müssen, ob Strafmündigkeit heruntergesetzt werden muss. DAS was hier inzwischen abläuft, gab es in dieser extremen Form einfach nicht. Erst mit der unkontrollierten Zuwanderung aus Kulturen, in welchen es scheinbar normal ist, dass schon die Kleinsten über Mädchen und Frauen her fallen, haben wir das auch in unserem Land.
Warum müssen wir uns ständig mit Problemen beschäftigen, die es vor der massenhaften Zuwanderung überhaupt nicht gab. Alleine dafür, werden Steuergelder in Milliardenhöhe zum Fenster hinaus geworfen, die der deutschen Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes gestohlen werden. Geld, dass eigentlich UNSEREN Kindern und Kindeskindern zugute kommen müsste und nicht fremdem, kriminellem Nachwuchs.
Schon jetzt sind Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen, Psychiatrien und Gefängnisse mit denen überfüllt. Was denn noch? Müssen wir jetzt auch noch unsere Gesetze anpassen und verschärfen, zumal wir nicht mal die bestehenden auf diese Jugendliche anwenden? Siehe Kirsten Heisig!
RAUS mit dem Gesocks! DAS Problem bekommt man auch nicht mit Gesetzen, an die die sich ohnehin nicht halten, in den Griff.
:gp:
Diesen Problemen mit noch mehr Gesetzen beikommen zu wollen, ist illusorisch und sinnlos. Aber typisch BRDling, nach noch mehr Reglementierung zu schreien.
Hallo?! Gesetze haben wir bereits übergenug, die würden bereits ausreichen, werden aber nicht angewendet bei der gewissen Klientel.
Die mögliche Härte der Justiz bekommen hingegen deutsche Meinungsverbrecher, Schwarzfahrer und Brötchendiebe zu spüren; oder politisch gewollt verarmte Rentner, die Pfandflaschen aus dem Altglascontainer fischen. :auro:
AW: Strafmündig oder nicht?
Diese Diskussion ist völlig überflüssig. Für solche gibt es Gesetze, jedenfalls gab es sie mal: Für strafbare Taten von Kindern haften ihre Eltern. Damit ist alles geregelt. Die Justiz ist mit Bestrafungen schon jetzt überfordert und immer mehr Täter kommen deshalb straflos davon. Letztlich liefe die Herabsetzung des Mündigkeitalters nur darauf hinaus, daß auch muslimische Kinderschaaren Einfluß auf Wahlergebnisse bekommen. Das ist der eigentliche Hintergedanke der staatlich geschürten Kampagne.
AW: Strafmündig oder nicht?
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Kaktus
Ich bin auch dafür, die Grenze zwischen Jugenstrafrecht/Ewachsenenstrafrecht und Wahlrecht auf eine Ebene zu bringen, nämlich ab 18J. Erwachsenenstrafrecht, Wahlrecht und Führerschein
18 ist mir zu jung zum Wählen, aber zu hoch, um zu noch behaupten, man wisse nicht, dass man nicht raube, vergewaltige, oder morde.
AW: Strafmündig oder nicht?
Das Problem dürfte sein, dass dann auch der besondere Schutz, unter dem Kinder stehen, auf zwölf Jahre abgesengt werden muss. Ob das so gut ist?
AW: Strafmündig oder nicht?
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-jmw-
18 ist mir zu jung zum Wählen, aber zu hoch, um zu noch behaupten, man wisse nicht, dass man nicht raube, vergewaltige, oder morde.
Sehe ich genauso.
Bin ohnehin für eine Anhebung des Wahlalters, wobei zu berücksichtigen wäre, daß heutzutage die Pubertät oftmals bis in die 30er zu dauern scheint. :auro:
Sonst würde ich die frühere Altersgrenze von 21 befürworten.
AW: Strafmündig oder nicht?
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Lilly
Das Problem dürfte sein, dass dann auch der besondere Schutz, unter dem Kinder stehen, auf zwölf Jahre abgesengt werden muss. Ob das so gut ist?
Welchen besonderen Schutz meinst Du? Den im Strafrecht, im Strafprozess?
AW: Strafmündig oder nicht?
Bleiben wir halbwegs realistisch und also in der Bundesrepublik Deutschland im 21. Jh., dürfte 21 eine sinnvolle Zielmarke sein. Anderes, sei es 25, 30, v. Hayeks Vorschlag von weiter oben, Wahlrecht nur für den Haushaltsvorstand, nur für Grundeigentümer (denen "das Land" ja gehöre) usw. usw. ist etwas für einen neuen Staat mit neuer Verfassung.
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Ansuz
Sehe ich genauso.
Bin ohnehin für eine Anhebung des Wahlalters, wobei zu berücksichtigen wäre, daß heutzutage die Pubertät oftmals bis in die 30er zu dauern scheint. :auro:
Sonst würde ich die frühere Altersgrenze von 21 befürworten.
AW: Strafmündig oder nicht?
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-jmw-
18 ist mir zu jung zum Wählen, aber zu hoch, um zu noch behaupten, man wisse nicht, dass man nicht raube, vergewaltige, oder morde.
An der Straße wo ich wohne ist eine Grundschule – auf der andere Seite der Schule hängen an einem Metallgitter zwei Automaten aus denen es Gummibärchen und anderes süßes Naschwerk gibt – wirft man das entsprechende Kleingeld rein.
Schon zweimal habe ich gesehen wie 3-4 Jungs aus eben dieser Schule kommen und mit kurzen Eisenstangen versuchen die Scheiben der Automaten einzuschlagen.
Wenn man in dem Alter schon Einbrüche ausführt ist man mit 14 auch strafmündig meine ich.
Erziehungsheim solange bis man die Jungverbrecher ohne Risiko wieder laufen lassen kann.
AW: Strafmündig oder nicht?
Wir dürfen wohl behaupten, dass komplexe und komplizierte Verbrechen von Kindern und Jugendlichen kaum begangen werden. Wie viele Banken wurden durch 13-jährige ausgeraubt? Wie viele internationale Geldwäsche geht auf das Konto von Grundschülern? Spricht man vom Absenken des Strafmündigkeitsalters, dann geht es um Körperverletzung, Diebstahl, Erpressung, Raub, Sachbeschädigung usw. usw., als um Varianten von "Man haut andere nicht" und "Man nimmt anderen ihr Zeug nicht weg" - Dinge, die man üblicher im Sandkasten lernt, bevor man eingeschult wird! Wer nicht versteht, dass er andere nicht verprügeln darf, der gehört nicht nicht bestraft, nein, der gehört nicht auf die Strasse!
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kiwi
An der Straße wo ich wohne ist eine Grundschule – auf der andere Seite der Schule hängen an einem Metallgitter zwei Automaten aus denen es Gummibärchen und anderes süßes Naschwerk gibt – wirft man das entsprechende Kleingeld rein.
Schon zweimal habe ich gesehen wie 3-4 Jungs aus eben dieser Schule kommen und mit kurzen Eisenstangen versuchen die Scheiben der Automaten einzuschlagen.
Wenn man in dem Alter schon Einbrüche ausführt ist man mit 14 auch strafmündig meine ich.
Erziehungsheim solange bis man die Jungverbrecher ohne Risiko wieder laufen lassen kann.
AW: Strafmündig oder nicht?
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-jmw-
Bleiben wir halbwegs realistisch und also in der Bundesrepublik Deutschland im 21. Jh., dürfte 21 eine sinnvolle Zielmarke sein. Anderes, sei es 25, 30, v. Hayeks Vorschlag von weiter oben, Wahlrecht nur für den Haushaltsvorstand, nur für Grundeigentümer (denen "das Land" ja gehöre) usw. usw. ist etwas für einen neuen Staat mit neuer Verfassung.
Ja, 21J. wäre in der Tat eine halbwegs vernünftige, systeminterne Lösung.
Doch befürchte ich, nicht einmal das wird durchsetzbar sein, zumal das Wahlalter sogar noch herabgesenkt werden soll.
Über bessere Systeme zu diskutieren, wäre einen eigenen Strang wert.