AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.
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Felidae
Das ändert nichts daran, dass das Kind bestraft gehört, wenn es gelogen hat. Die Mutter gehört wegen Anstiftung natürlich auch schwer bestraft.
Dafür müßten wir erst einmal Kind definieren. Mit alles unter 14 bin ich auch nicht einverstanden.
Wenn eine Gruppe von 10 bis 12 jährigen Straftaten begehen und im Grunde schon Intensivtäter sind müssen sie bestraft werden.
Aber wenn ein 6 jähriger auf Befehl der Mutter lügt, wie willst du ihn bestrafen?
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Akra
Dafür müßten wir erst einmal Kind definieren. Mit alles unter 14 bin ich auch nicht einverstanden.
Wenn eine Gruppe von 10 bis 12 jährigen Straftaten begehen und im Grunde schon Intensivtäter sind müssen sie bestraft werden.
Aber wenn ein 6 jähriger auf Befehl der Mutter lügt, wie willst du ihn bestrafen?
Man kann den 6-Jährigen z. B. mal für ein Wochenende in einen Kinderarrest stecken, damit er erstmal sieht, was seine Lüge einem anderen hätte antun können.
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Akra
Ich gehe doch mal davon aus, bei Aussage gegen Aussage ist der Angeklagte unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, oder nicht?
Die Zeit dabei ist doch egal. Nach einen halben Jahr können alle Beweise zerstört sein oder ebend nach 20 Jahren.
Fälle die man aber nach 20 Jahren lösen könnte:
- Kinderpornographie Fotos/Videos tauchen auf
- durch Zufall wird ein DNA Abgleich gemacht und eine Übereinstimmung gefunden mit einem älterne Fall
- ...
Hier Zustimmung. Mir macht es nur Kummer, dass die Regelung nur für Kinder vor der Pubertät gilt. Wenn also eine pubertierende 12-Jährige missbraucht wird, unterliegt es der Verjährung, wenn eine nicht pubertierende 12-Jährige missbraucht wird nicht. Das ist reichlich absurd.
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Felidae
Hier Zustimmung. Mir macht es nur Kummer, dass die Regelung nur für Kinder vor der Pubertät gilt. Wenn also eine pubertierende 12-Jährige missbraucht wird, unterliegt es der Verjährung, wenn eine nicht pubertierende 12-Jährige missbraucht wird nicht. Das ist reichlich absurd.
Ab dem Alter ist sie halt als potentielle Mutter anzusehen laut Religion des Friedens.
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Felidae
Man kann den 6-Jährigen z. B. mal für ein Wochenende in einen Kinderarrest stecken, damit er erstmal sieht, was seine Lüge einem anderen hätte antun können.
Ok wobei man halt Grenzen ziehen muß bei Kindern. Wenn ich sehe das in den USA ein Achtjähriger wegen Mordes angeklagt wird und das Gefängnis nicht mehr verlassen wird geht dies halt für mich zu weit.
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Felidae
Dann gilt der Zweifelsgrundsatz. Ich bin eh dafür, unser Strafprozessrecht wieder so zu reformieren, dass die Rechte des Angeklagten gegenüber dem Opfer gestärkt werden. Grundsätzlich sollte z. B. es als unbedingtes Recht gelten, dass das Opfer im Gerichtssaal aussagen muss und die Verteidigung es direkt befragen darf. Außerdem sollte auch gelten: Lässt man ein Kind aussagen, muss es auch für eine Falschaussage bestraft werden können.
Der Geschädigte muss dann aussagen, wenn er als Zeuge geladen wird, was regelmäßig seitens der Staatsanwaltschaft der Fall sein wird. Und gerade in den Fällen, die Du im Auge hast, in denen also kaum Sachbeweise vorliegen und die Aussage des Geschädigten das einzige potentielle Beweismittel ist, wird dieser natürlich als Zeuge geladen. Von daher sehe ich diesen Punkt schon als gegeben an.
Was die Vernehmung von Kindern anbelangt, ist der Spagat zwischen vorsichtiger Befragung, um das Kind nicht zu verstören, und gezieltem Nachhaken an problematischen Stellen, naturgemäß schwierig. Meist wird in solchen Fällen, gerade wenn die Aussage des Kindes das entscheidende Beweismittel ist, auch ein Experte mit dem Kind einen längerfristigen Kontakt aufbauen, um Zweifel auszuschließen. Aber in der Praxis ist das natürlich schon ein schwieriger Komplex, bei dem es auch viele Fehleinschätzungen und -urteile gab.
Ansonsten stimme ich deiner Forderung nach genauer Beachtung bvzw. Vertiefung der Rechte des Angeklagten natürlich voll zu
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Akra
Ich gehe doch mal davon aus, bei Aussage gegen Aussage ist der Angeklagte unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, oder nicht? [...]
Nicht unbedingt. Wenn ich mir ansehe, wie "Vergewaltiger" in Ohio aus dem Gefaengnis entlassen werden, weil verbesserte DNA-Analysen ihre Unschuld beweisen, dann scheinen manchmal die Aussage oder die Umstaende zur Verurteilung zu reichen.
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Die Zeit dabei ist doch egal. Nach einen halben Jahr können alle Beweise zerstört sein oder ebend nach 20 Jahren.
Die Zeit spielt beim Alibi, bei der Sicherung von Beweisen, aber auch beim Finden von Entlastungszeugen eine ganz erhebliche Rolle.
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Fälle die man aber nach 20 Jahren lösen könnte:
- Kinderpornographie Fotos/Videos tauchen auf
- durch Zufall wird ein DNA Abgleich gemacht und eine Übereinstimmung gefunden mit einem älterne Fall
- ...
Ja. Jedoch ist das Gesetz in der Schweiz nicht darauf begrenzt, oder?
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Akra
Ok wobei man halt Grenzen ziehen muß bei Kindern. Wenn ich sehe das in den USA ein Achtjähriger wegen Mordes angeklagt wird und das Gefängnis nicht mehr verlassen wird geht dies halt für mich zu weit.
Natürlich. Das was du da erwähnst sind amerikanische Zustände, und die haben mit gesundem Recht nicht viel zu tun. Aber ein Warnschuss sollte auch bei einem 4-, 5- oder 6-Jährigem schon möglich sein.
AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.
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Akra
Dafür müßten wir erst einmal Kind definieren. Mit alles unter 14 bin ich auch nicht einverstanden.
Wenn eine Gruppe von 10 bis 12 jährigen Straftaten begehen und im Grunde schon Intensivtäter sind müssen sie bestraft werden.
Ich plädiere schon länger für einzelfallbezogenere Regelungen (egal, ob es nun um eine 12jährige geht, die mit einem älteren Kerl Sex hat, oder um einen 13jährigen, der Mitglied einer kriminellen Bande ist), da die Entwicklungsunterschiede erheblich sein können.
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Mariko
Der Geschädigte muss dann aussagen, wenn er als Zeuge geladen wird, was regelmäßig seitens der Staatsanwaltschaft der Fall sein wird. Und gerade in den Fällen, die Du im Auge hast, in denen also kaum Sachbeweise vorliegen und die Aussage des Geschädigten das einzige potentielle Beweismittel ist, wird dieser natürlich als Zeuge geladen. Von daher sehe ich diesen Punkt schon als gegeben an.
Das entscheidende ist, dass bei der Befragung von Kindern meist weder der Verteidiger noch der Angeklagte zugelassen sind. Der Richter vernimmt allein und das ist m. E. ein Unrechtsstaatlichkeit. Die Angeklagtenrechte sind sowieso knapp bemessen, da darf man sich einfach keine Aufweichung erlauben. Auch nicht zum Opferschutz. Für meine Begriffe muss der Schutz eines möglicherweise Unschuldigen klar den Opferinteressen vorgehen.
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Was die Vernehmung von Kindern anbelangt, ist der Spagat zwischen vorsichtiger Befragung, um das Kind nicht zu verstören, und gezieltem Nachhaken an problematischen Stellen, naturgemäß schwierig. Meist wird in solchen Fällen, gerade wenn die Aussage des Kindes das entscheidende Beweismittel ist, auch ein Experte mit dem Kind einen längerfristigen Kontakt aufbauen, um Zweifel auszuschließen. Aber in der Praxis ist das natürlich schon ein schwieriger Komplex, bei dem es auch viele Fehleinschätzungen und -urteile gab.
Ich sehe da die Gefahr eine Verstörung als nicht so relevant an. Das Kind kann psychologisch nachbetreut werden.
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Ansonsten stimme ich deiner Forderung nach genauer Beachtung bvzw. Vertiefung der Rechte des Angeklagten natürlich voll zu
;)