GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Zitat:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von Zitat
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt...
Es gilt also noch gar nicht? ?(
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Eine in freier Selbstbestimmung beschossene Verfassung wird dem besiegten deutschen Volk weiterhin vorenthalten.
Nach Art 146 GG alter und neuer Fassung . . .
Zitat:
. . . dürfte die Bundesrepublik Deutschland, begrifflich genaugenommen, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium, welches von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist per definitionem lediglich ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte. Die sogenannten "Deutschen Väter des Grundgesetzes" dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.
Art. 146 GG betont den transitorischen Charakter des Grundgesetzes. Er schränkt dessen Geltung ein auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, die vom gesamten deutschen Volk nach dessen Wiedervereinigung in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht1 teilt daher meine folgerichtige Auffassung, daß erst eine neue Verfassung als endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen werden kann: Haben Sie diesen Satz schon einmal von einem Politiker gehört? Mitnichten, denn er wird sich davor hüten. Warum? Eine neue, vom Volk verabschiedete Verfassung dürfte die heutige Parteiendiktatur jäh beenden.
. . .
Die Bundesregierung vertritt daher die in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene (opportunistische!) Rechtsauffassung, daß eine Anwendung des Art. 146 zwar möglich, aber nicht notwendig sei und die Präambelaussage "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk" die Beendigung des transitorischen Charakters des Grundgesetzes klarstelle.
Für Grundgesetzkenner ist diese Rechtsauffassung eine Farce und begründet obendrein den Tatbestand des arglistigen Verhaltens.
Erstens ist das Grundgesetz in seinem jetzigen Bestand völlig eindeutig und unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden. Zweitens ist das Grundgesetz 1949 nach der Präambel a.F. ohne Beteiligung derjenigen Deutschen zustande gekommen, "denen mitzuwirken versagt war". Dieser Mangel konnte auch nicht durch den Staatsvertrag behoben werden, der den Beitritt der ehemaligen DDR zum Grundgesetz vorsieht. Dies folgt allein daraus, daß die ehemalige DDR als politische Vertretung der dortigen Bevölkerung keinen Einfluß auf das Grundgesetz nehmen konnte.
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-s...erfassung.html
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
mein Sohn brachte letzte Woche das Büchlein "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" mit nach Hause!
Hier Papa unsere Verfassung......
Nach einem halbstündigen Gespräch, in dem ich ihn den besagten Artikel 146 zeigte und erklärte (er steht übrigens allein auf der letzten Seite), fragter er sichtlich verstört: "was erzählen die uns in der Schule nur für eine Scheiße?"
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
eintiroler
Es gilt also noch gar nicht? ?(
Wie kommst du darauf?
###gelöschter Beitrag###
Blödsinn.
PS: Es fehlen noch so ca. 130 Artikel des GG, Bernhard. Am besten bei Erstellung auch sofort als Wichtig markieren, das bringt den richtigen Überblick in diesem Unterforum.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Wie kommst du darauf?
Blödsinn.
PS: Es fehlen noch so ca. 130 Artikel des GG, Bernhard. Am besten bei Erstellung auch sofort als Wichtig markieren, das bringt den richtigen Überblick in diesem Unterforum.
ich wünsche schon lange die Zusammenlegung der Artikel in ein eigenes Unterforum "Grundgesetz"!
Was stört dich aber mehr, die Unübersichtlichkeit, dein mangelnder Überblick oder die Heraustellung einiger "Ungereimtheiten"?
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Wie kommst du darauf?
Die Einheit war letztens 1914 wirklich gegeben.
Mit der Freiheit haperts beim Hampelmann BRD auch gewaltig. Mal hüpft man wie es Israel will, mal wie es die USA will, dann wie der Islam es will...
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
ich wünsche schon lange die Zusammenlegung der Artikel in ein eigenes Unterforum "Grundgesetz"!
Na dann macht das doch.
Zitat:
Was stört dich aber mehr, die Unübersichtlichkeit, dein mangelnder Überblick oder die Heraustellung einiger "Ungereimtheiten"?
Welche Ungereimtheiten werden denn durch Wichtigmachermarkierungen solch skandalöser Threadtitel wie "GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146" herausgestellt?
(Mein Lieblingsthema ist hier natürlich "Wichtig: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 9", erstellt am 31.05.2007, Antworten: .... sehr herausgestellte Ungereimtheit. :)) )
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
eintiroler
Die Einheit war letztens 1914 wirklich gegeben.
Mit der Freiheit haperts beim Hampelmann BRD auch gewaltig. Mal hüpft man wie es Israel will, mal wie es die USA will, dann wie der Islam es will...
Ah, dir mangelt es an Textverständnis; "das gesamte deutsche Volk" inkludiert weder Schluchtenscheißer noch irgendwelche Tirolos.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.
Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?