AW: Sollen amerikanische Truppen ewig in Deutschland bleiben?
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tosh
Das war auch mein erster Gedanke. Sie müßten nicht hier her migrieren - sie sind schon da.
Hier könnten sie die Polizei und die BW (Einsatz im Inneren) verstärken zur Bekämpfung des islamistischen Terrors.
Sie müssten noch ein Entknarrifizierungsprogramm durchlaufen, um die Ängste über das öffentliche Leben ohne Knarre abzubauen.
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KatII
Sie müssten noch ein Entknarrifizierungsprogramm durchlaufen, um die Ängste über das öffentliche Leben ohne Knarre abzubauen.
A. K. Knarrenbauer leitet jetzt die BW, die wird`s schon richten.
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Genesis
Wieso seid ihr noch so scharf drauf, die Amis raus zu kicken? Selbst wenn die jetzt gehen, es gibt längst neue Besatzer:
.. die Amerikaner sind keine Besatzer !! also was soll diese blöde Unterstellung ? ... ..
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Politikqualle
.. die Amerikaner sind keine Besatzer !! also was soll diese blöde Unterstellung ? ... ..
Und was sind sie?
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Pelle
Und was sind sie?
Lass den einfach labern.
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SprecherZwo
Haste auch eine Meinung zu dem Thema? Sollen die Besatzer im Land bleiben? Kein Blabla, einfach ja oder nein.
Ja!
Komisch, dass du das Blabla anderer Teilnehmer nicht kritisierst. :ätsch:
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Pelle
Und was sind sie?
.. na keine Besatzer , das ist dummes blödes Gelaber von dir ..
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Natürlich sind die Amerikaner Besatzer. Im Grundgesetz steht bis heute ein Artikel der besagt: "Der Bund trägt die Besatzungskosten".
Ist also dort klar formuliert.
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Politikqualle
.. na keine Besatzer , das ist dummes blödes Gelaber von dir ..
Wieso, bis Du eine amerikanische Qualle?
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 120
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.