AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
hamburger
Bedauerlicherweise hast du keine Ahnung.....
Schon heute kann kein Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen....na ja, einreichen kann er schon...
Danach beschliessen 3 Rotkäppchen ohne diese Beschwerde anzusehen, dass sie diese nicht annehmen.
Das heisst, dass die 3 Männchen sich einig sind, dass sie keine Lust haben, zu arbeiten.
Nichtannahme bedeutet also, die Beschwerde kann berechtigt und richtig sein....so geschehen schon bei dem Verfahren gegen en Kohlepfennig.
Der Justitiar ging in Rente und konnte deshalb mit grossem Aufwand an Geld und Zeit die Sache wiederholen......
Für eine Verfassungsbesschwerde, die verhandelt werden muss, braucht man erstmal 10000 € für einen speziellen Anwalt.
Ohne den geht garnichts....
Der Stundensatz dieses Anwalts beträgt 300 bis 500 €...:auro:
Der Rechtsgrundsatz des GG bedeutet an sich...jeder Bürger kann eine Verfassungsbeschwerde machen und das BVerG muss diese auf Richtigkeit prüfen und dazu einen Beschluss mit Begründung fassen.
Da aber dadurch zu viele Beschwerden berechtigt waren und die Ablehnung mit Begründung Konsequenzen haben kann...die neue Regelung.
Denn das BVerG wurde schon vom europäischen Gerichtshof korrigiert.
Die Parteien briefen die Richter schon gründlich, bevor sie diese berufen....the Show must go on:haha:
Rotkäppchen war aber ein Mädchen.
Hmm. OK, stimmt schon so.
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
Arnold
Gerüchte haben in den Nachrichten nur wenig verloren!
Lügen & Schönfärbereien ebensowenig ! :hzu:
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
hamburger
Bedauerlicherweise hast du keine Ahnung.....
Schon heute kann kein Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen....na ja, einreichen kann er schon...
Danach beschliessen 3 Rotkäppchen ohne diese Beschwerde anzusehen, dass sie diese nicht annehmen.
Vom Grundsatz her widerspreche ich Dir nicht...aber selbst wenn wir hier nur von 5 Minuten reden, wo beschlossen wird, dass die Klage nicht angenommen wird...das summiert sich.
Ich habe ja nie gesagt, dass sich die Karlsruher Justiz mit jeder Klage sich auseinandersetzt...wenn Du als Bürger solch eine Klage einreichst (also ohne rechtsanwaltlichen Beistand) landet diese schon alleine deswegen im Papierkorb, weil da irgend eine formaljuristische Formulierung nicht stimmt und schon ist die Klage abgelehnt.
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Vom Grundsatz her widerspreche ich Dir nicht...aber selbst wenn wir hier nur von 5 Minuten reden, wo beschlossen wird, dass die Klage nicht angenommen wird...das summiert sich.
Ich habe ja nie gesagt, dass sich die Karlsruher Justiz mit jeder Klage sich auseinandersetzt...wenn Du als Bürger solch eine Klage einreichst (also ohne rechtsanwaltlichen Beistand) landet diese schon alleine deswegen im Papierkorb, weil da irgend eine formaljuristische Formulierung nicht stimmt und schon ist die Klage abgelehnt.
Auch das ist richtig....und damit verstoßen die Richter gegen die Rechtsschutz und Rechtswege Garantie des GG.
Das stört sie aber nicht, genausowenig wie ihren Kollegen am Volksgerichtshof, Herrn Freisler...
Die Richter am BVerG sind im Prinzip einfache Kriminelle....oder anders ausgedrückt...Beamte.....
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
hamburger
Auch das ist richtig....und damit verstoßen die Richter gegen die Rechtsschutz und Rechtswege Garantie des GG.
Das stört sie aber nicht, genausowenig wie ihren Kollegen am Volksgerichtshof, Herrn Freisler...
Die Richter am BVerG sind im Prinzip einfache Kriminelle....oder anders ausgedrückt...Beamte.....
Nun ja, Du kannst den Richtern nun nicht vorwerfen, dass der Gesetzgeber (also die entsprechenden Regierungen) einen "Anwaltszwang" sozusagen vorschreiben...da haben sich die Parteien bzw. deren Mitglieder schon was dabei gedacht...und ein Schelm ist, wer dabei Vorsatz unterstellt.
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Zitat:
Zitat von
hamburger
Bedauerlicherweise hast du keine Ahnung.....
Schon heute kann kein Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen....na ja, einreichen kann er schon...
Danach beschliessen 3 Rotkäppchen ohne diese Beschwerde anzusehen, dass sie diese nicht annehmen.
Vom Grundsatz her widerspreche ich Dir nicht...aber selbst wenn wir hier nur von 5 Minuten reden, wo beschlossen wird, dass die Klage nicht angenommen wird...das summiert sich.
Ich habe ja nie gesagt, dass sich die Karlsruher Justiz mit jeder Klage sich auseinandersetzt...wenn Du als Bürger solch eine Klage einreichst (also ohne rechtsanwaltlichen Beistand) landet diese schon alleine deswegen im Papierkorb, weil da irgend eine formaljuristische Formulierung nicht stimmt und schon ist die Klage abgelehnt.
Zitat:
Zitat von
hamburger
Für eine Verfassungsbesschwerde, die verhandelt werden muss, braucht man erstmal 10000 € für einen speziellen Anwalt.
Ohne den geht garnichts....
Ich glaube eure Argumentation greift zu kurz. Die Klage gegen die Bundestagswahl vor dem Bundesverfassungsgericht ist ohne Fachanwalt erhoben worden. Und bislang ist die Klage noch nicht abgelehnt worden, da wohl nicht wie sonst so oft formaljuristische Gründe angeführt werden können.
Ich rechne damit, dass die Bundesrichter die Klage möglichst lang hinauszögern werden, um für die Demokratie unnötige Kosten zu vermeiden. Ich rechne mit einer Entscheidung frühestens ungefähr ein Jahr vor der Bundestagswahl oder vielleicht auch dann, wenn größere Politische Strömungen einen Umsturz planen.
Andererseits fand ich die Reaktion im meinem Umfeld auf die Klage interessant. Viele hielten die Klage für gerechtfertigt & begründet und gleichzeitig für egal. Sie waren der Meinung, dass sie keinen Streit wert sei und dass sie nicht bewirken wird.
Wenn aber meine Mitwelt schon bei offensichtlichen Fehlern keine Fehlerkorrektur eingefordert, dann wundert es mich nicht, dass Politikern, Gesetzgeber und Staatsdienern das Grundgesetz egal ist. Diese Gruppen repräsentieren schließlich das Volk, zu dem auch meine Mitwelt gehört.
Padina
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Nach der Rechtsschutzgarantie des GG müsste jede Eingabe verhandelt werden, bei Formfehlern wäre zwingend die Beiordnung eines Anwalts erforderlich, bei Ablehnungen eine schlüssige Begründung.
Daran erkennt man einen Rechtsstaat, nur daran. Andererseits kann man hier leicht feststellen, das die BRD kein Rechtsstaat ist, ohne Moos nichts los.
Nur ein Hinweis dazu....auch ein Analphabet muss die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde haben...
Damit sollte klar sein, dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben.
Einige machen sich lustig über die Verfahren mit hohen Schadenssummen in den USA....aber das ist eine Konsequenz aus einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Ein Arm oder ein Bein ist übrigens wesentlich mehr wert als 30000 €:D
Fazit, wenn Richter quasi Beamte sind, dann ist die Scharia nicht viel anders als dieses System.
Dort entscheiden ebenfalls Beamte...die der Mullahs... und beide brauchen sich nicht dafür zu verantworten, na ja, die der Scharia wenigstens vor Allah:dd:
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
Padina
Ich glaube eure Argumentation greift zu kurz. Die
Klage gegen die Bundestagswahl vor dem Bundesverfassungsgericht ist ohne Fachanwalt erhoben worden. Und bislang ist die Klage noch nicht abgelehnt worden, da wohl nicht wie sonst so oft formaljuristische Gründe angeführt werden können.
Ich rechne damit, dass die Bundesrichter die Klage möglichst lang hinauszögern werden, um für die Demokratie unnötige Kosten zu vermeiden. Ich rechne mit einer Entscheidung frühestens ungefähr ein Jahr vor der Bundestagswahl oder vielleicht auch dann, wenn größere Politische Strömungen einen Umsturz planen.
Andererseits fand ich die Reaktion im meinem Umfeld auf die Klage interessant. Viele hielten die Klage für gerechtfertigt & begründet und gleichzeitig für egal. Sie waren der Meinung, dass sie keinen Streit wert sei und dass sie nicht bewirken wird.
Wenn aber meine Mitwelt schon bei offensichtlichen Fehlern keine Fehlerkorrektur eingefordert, dann wundert es mich nicht, dass Politikern, Gesetzgeber und Staatsdienern das Grundgesetz egal ist. Diese Gruppen repräsentieren schließlich das Volk, zu dem auch meine Mitwelt gehört.
Padina
Die Klage wird keine Aussicht auf Erfolg haben, weil sie einen typischen Fehler inne hat, dabei spielt es keine Rolle, das die Zusammensetzung des Bundestages ein eigentlich vorher nicht berechenbares Ergebnis ist.
Wie der Name Grundrecht schon sagt, geht es um Rechte, die natürliche und juristische Personen inne haben bzw. wahrnehmen. Es ist zwar richtig, das eine Verletzung eines Grundrechtes verfassungswidrig ist, jedoch liegt hier keine Verletzung des Grundrechtes vor.
Der Kläger ist in seinen Grundrechten nicht verletzt worden, das er gar nicht zur Wahl angetreten ist somit kann für ihn der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt werden. Nur wenn jemand ein Recht wahrnehmen will und daran gehindert wird, dann liegt eine verfassungswidrige Verletzung vor.
Jeder kan aber auch freiwillig auf die Wahrnehmung eines Rechtes verzichten. Satzungen und Abstimmungen bestimmen die Wahlvorschläge der Parteien. Alles ist also Ergebnis demokratischen von den Mitglieder der jeweiligen Partei anerkannten Abstimmungen. Die Anerkennung führt auch automatischen zu einem freiwilligen Verzicht auf ein Recht.
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
Zitat:
Zitat von
Untergrundkämpfer
Die "Überlastung ist zweifelsfrei vorgeschoben. Wo bitteschön landen denn all die Juristen, die jährlich die Jura UNI verlassen. In Hartz IV, wo sie sich dann als Sozialschmarotzer diffamieren lassen "dürfen"? Ohne Extra Bezahlung für diesen Prostitutionsakt.
AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.
In der Talkshow von Pfarrer Fliege war einer der bis Karlsruhe geklagt hat, ich wollte seine Geschichte weiterhören, aber Fliege unterbrach ihn. Kann aber auch der Bundesgerichtshof gewesen sein.