AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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Klopperhorst
Mit 190 cm bist du ja recht klein. Übrigens zu dem Fall in Lübeck. Es war wohl kein "Einbruch" im klassischen Sinne, sondern die wollten sich ein verfallenes Haus mal von innen ansehen. Dann einem Unbewaffneten drei mal in den Rücken zu ballern, ist sicher keine Notwehr.
Jeder Einbrecher der erwischt wird, gibt vor, er wollte nur das Haus von innen ansehen. Unglaubwürdige und unbewiesene Schutzbehauptung. Natürlich ist vorsätzlich in den Rücken ballern gegen Un bewaffnete keine klassische Notwehr. Wer sich aber nachts durch drei einbrechende und wild-fremde Personen in seinem Haus angegriffen fühlt, sogar Waffen bei denen zu sehen glaubt, daher in Panik gerät, vor Aufregung die Nerven verliert, Warnschüsse zur Verteidigung abgeben will aber unabsichtlich, unglücklicherweise und versehentlich in den Rücken trifft, kann sich sehr wohl auf Putativnotwehrexzess bei einer fahrlässigen Tat berufen. Übrigens...ich bin mit meiner Grösse nicht nur recht klein, ich bin sogar ein Zwerg.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Hmm, dafür gibt es jetzt einen Roten!
Oldesloer Jung, Du musst 'mal einen Schwank aus den Harten Zeiten vertell'n,
sonst posierst Du nur...
Also, ich hab 1 Semester BauIng und 1 Semester RW hinter mir, wobei nur der Begriff 'Konkludentes Handeln' in
Erinnerung geblieben ist.
Fakt ist, daß man sich spezialisieren muß: Strafrecht, Verwaltungsrecht, etc...
Bei RW-Geschichte natürlich lang-und-breit Hexenverbrennungen,
Philisophie: Rechtspositivismus gegen von leider Luden Was-auch-immer-Ismus...
Natürlich GG...
Cornjung, der Klügere gibt nach..: Lass' Schlumpf mit seinem Studium alt aussehen...!?
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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cornjung
Schlummi, niemand interssiert sich dafür, warum du dich noch nie notgewehrt hast, sondern allein dafür, warum du angeblicher Jurist noch keinen einzigen juristischen Beitrag gepostet und dich auch hier im Notwehrstrang- surprise, surprise- nicht zu Notwehr äussern kannst bezw.getraust. Sondern als Möchtegerne- Jurist wieder nur vom Jura-Thema Notwehr abzulenken versuchtst. Meinst, nur mir fällt das auf ? Für wie doof hältst du die User hier ?
Dabei ist uns völlig egal, warum du auf gebildeten Akademiker markierst. Uns wundert nur, warum du Hochstapler und Märchenerzähler dich ausgerechnet als Jurist aufspielst, obwohl du ausweilich deiner Beiträge von Jura keine Ahnung hast. Aber du angeblicher Jurist kannst uns ja hier im Notwehrstrang vom Gegenteil überzeugen, und den angeblichen Schulabbrecher und angeblich völlig ungebildeten cornjung endlich als ahnungslosen Dummschwätzer entlarven und widerlegen. Schaffst du das ?
(...)
Man muss dich doch nur zitieren, um deinen täglichen Dummschwatz zu entlarven.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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cornjung
Schlummi, niemand interssiert sich dafür, warum du dich noch nie notgewehrt hast, sondern allein dafür, warum du angeblicher Jurist noch keinen einzigen juristischen Beitrag gepostet und dich auch hier im Notwehrstrang- surprise, surprise- nicht zu Notwehr äussern kannst bezw.getraust. Sondern als Möchtegerne- Jurist wieder nur vom Jura-Thema Notwehr abzulenken versuchtst. Meinst, nur mir fällt das auf ? Für wie doof hältst du die User hier ?
Dabei ist uns völlig egal, warum du auf gebildeten Akademiker markierst. Uns wundert nur, warum du Hochstapler und Märchenerzähler dich ausgerechnet als Jurist aufspielst, obwohl du ausweilich deiner Beiträge von Jura keine Ahnung hast. Aber du angeblicher Jurist kannst uns ja hier im Notwehrstrang vom Gegenteil überzeugen, und den angeblichen Schulabbrecher und angeblich völlig ungebildeten cornjung endlich als ahnungslosen Dummschwätzer entlarven und widerlegen. Schaffst du das ?
Gib uns Details ! Streng dich an, Schlummi. Das Forum setzt auf dich. Entäusch uns nicht. Wir warten ! :D:D:D
Doch, hatte ich geschrieben. Hast du wegen Demenz nur vergessen, wie immer.
https://www.politikforen.net/showthr...1#post10651138
Diese Erstsemerster-Beiträge sind halt nur einfach peinlich. So nach dem Motto, "ich hab wo was gelesen".
Notwehr macht man glaube ich im 1.Semester Jura.
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cornjung
Jeder Einbrecher der erwischt wird, gibt vor, er wollte nur das Haus von innen ansehen. Unglaubwürdige und unbewiesene Schutzbehauptung. Natürlich ist vorsätzlich in den Rücken ballern gegen Un bewaffnete keine klassische Notwehr. Wer sich aber nachts durch drei einbrechende und wild-fremde Personen in seinem Haus angegriffen fühlt, sogar Waffen bei denen zu sehen glaubt, daher in Panik gerät, vor Aufregung die Nerven verliert, Warnschüsse zur Verteidigung abgeben will aber unabsichtlich, unglücklicherweise und versehentlich in den Rücken trifft, kann sich sehr wohl auf Putativnotwehrexzess bei einer fahrlässigen Tat berufen. Übrigens...ich bin mit meiner Grösse nicht nur recht klein, ich bin sogar ein Zwerg.
Ich habe kein Jurist, würde aber bei deinen geschilderten Sachverhalten ausgehen, dass Notwehr eine mögliche Interpretation ist. Ob man damit durchkommt hängt am Ende an deinem Anwalt und ob der Richter eine Lusche oder ein Mann ist. Ich selbst habe auch ‚Beisshemmung‘ vor einer Auseinandersetzung, die ich mir erst im Kampfsport wieder abtrainiere. Wäre Gefahr im Verzug (rein subjektiv) würde ich auch erst schlagen und dann gucken. Wer zuerst schlägt, schlägt am besten, wie mein Grossvater immer sagte.....
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Klopperhorst
Mit 190 cm bist du ja recht klein.Übrigens zu dem Fall in Lübeck. Es war wohl kein "Einbruch" im klassischen Sinne, sondern die wollten sich ein verfallenes Haus mal von innen ansehen.Dann einem Unbewaffneten drei mal in den Rücken zu ballern, ist sicher keine Notwehr.
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cornjung
Jeder Einbrecher der erwischt wird, gibt vor, er wollte nur das Haus von innen ansehen. Unglaubwürdige und unbewiesene Schutzbehauptung. Natürlich ist vorsätzlich in den Rücken ballern gegen Un bewaffnete keine klassische Notwehr. Wer sich aber nachts durch drei einbrechende und wild-fremde Personen in seinem Haus angegriffen fühlt, sogar Waffen bei denen zu sehen glaubt, daher in Panik gerät, vor Aufregung die Nerven verliert, Warnschüsse zur Verteidigung abgeben will aber unabsichtlich, unglücklicherweise und versehentlich in den Rücken trifft, kann sich sehr wohl auf Putativnotwehrexzess bei einer fahrlässigen Tat berufen. Übrigens...ich bin mit meiner Grösse nicht nur recht klein, ich bin sogar ein Zwerg.
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Differentialgeometer
Ich habe kein Jurist, würde aber bei deinen geschilderten Sachverhalten ausgehen, dass Notwehr eine mögliche Interpretation ist. Ob man damit durchkommt hängt am Ende an deinem Anwalt und ob der Richter eine Lusche oder ein Mann ist. Ich selbst habe auch ‚Beisshemmung‘ vor einer Auseinandersetzung, die ich mir erst im Kampfsport wieder abtrainiere. Wäre Gefahr im Verzug (rein subjektiv) würde ich auch erst schlagen und dann gucken. Wer zuerst schlägt, schlägt am besten, wie mein Grossvater immer sagte.....
Jeder hat das Recht, sich gegen einen gegenwärtigen Angriff zu verteidigen. Gegenwärtig ist ein Angriff nicht nur, wenn er gerade statt findet, sondern auch wenn er unmittelbar bevorsteht. Ich muss nicht warten, bis ich getroffen werde. Wer bei einem Angriff zuerst schlägt und trifft, ist klar im Vorteil. Ein Schuss in den Rücken ist allerdings keine Notwehr- Verteidigung, muss aber dennoch nicht strafbar sein. Wer keine Ahnung von Jura hat, aber meint, ausgerechnet er müsse bei der Polizei Angaben machen, und sich duch seine rechtsunkundigen Aussagen unabsichtlich selbst belastet, sitzt bereits hinter Gitter.
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cornjung
... Ein Schuss in den Rücken ist allerdings keine Notwehr- Verteidigung, muss aber dennoch nicht strafbar sein. Wer keine Ahnung von Jura hat, aber meint, ausgerechnet er müsse bei der Polizei Angaben machen, und sich duch seine rechtsunkundigen Aussagen unabsichtlich selbst belastet, sitzt bereits hinter Gitter.
Der Jung wird sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, bekommt aber sicher Bewährung.
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Klopperhorst
Der Jung wird sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, bekommt aber sicher Bewährung.
Der Jung hat sich zuallererst mal richtig verhalten und bei der Polizei null Angaben gemacht und eisern geschwiegen. . Das ist schon mal die halbe Miete. Jetzt kommt es entscheidend darauf an, ob er sich von einem im Notwehrrecht ahnungslosen Feld-Wald-Wiesen- Anwalt oder einem erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Stafrecht- der alle Kommentare und Urteile kennt - verteidigen läss, und der ihn auch hier frei pauken könnte. Im Normal- Fall bekommt er zwei Jahre auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
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autochthon
Blöde Frage. Notwehr ist im Gesetzbuch legaldefiniert. Googlen - fertig.
Das isz zwar so weit richtig - im Gesetz steht:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Jetzt wird es aber schon tricky - was ist "erforderlich" und da kannst Du dann, je nach Bundesland und damit Rechtsauffassung der Justiz, plötzlich ganz schön dumm aus der Wäsche schauen, wenn Du plötzlich vom "Opfer" zum "Täter" gemacht wirst.